2334/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.06.2024 (AN/0810/2024) betreffend: "Ausbau der Ladeinfrastruktur e-Mobilität"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 15.08.2024 2334/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.06.2024 (AN/0810/2024) betreffend: "Ausbau der Ladeinfrastruktur e-Mobilität" Die Anfrage lautet: 1. „Welches Konzept oder welche Strategie verfolgt die Stadt Köln beim Ausbau der Ladeinf- rastruktur und wie geht sie konkret vor?“ Antwort der Verwaltung: Im Jahr 2016 wurde die Verwaltung damit beauftragt, ein Konzept für den Ladeinfrastruktur- ausbau vorzulegen. Es wurde sich für eine Inhouse-Vergabe an die Stadtwerke Köln entschie- den. Es wurde zunächst ein Standortkonzept erarbeitet (vgl. Vorlagen-Nr.: 3677/2018). Das Standortkonzept sollte einerseits dazu beitragen, eine gleichmäßige Verteilung der Lade- punkte im Stadtgebiet zu gewährleisten und anderseits die verkehrlichen Ladebedürfnisse an- gemessen zu berücksichtigen. Es wurden in der 1. Ausbaustufe („LIS 1.0“) 200 Ladesäulen (LS) mit 400 Ladepunkten (LP) gebaut und in Betrieb genommen. Im Jahr 2021 wurde die Verwaltung damit beauftragt, den Aufbau um weitere 500 LS (1.000 LP) zu erweitern. Es sollte auf Grundlage der bestehenden Verträge mit der SWK zu LIS 1.0 auch die 2. Ausbaustufe („LIS 2.0“) direkt an diese vergeben werden. Im Zuge der Umsetzung wird ebenfalls auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung innerhalb des Stadtgebietes geach- tet (vgl. Vorlagen-Nr.: 0309/2021). Seit dem 01.02.2024 können sich nun durch die erfolgte Marktöffnung auch private Unterneh- men an dem Aufbau der Ladeinfrastruktur beteiligen, vgl. Pressemitteilung. Im Unterschied zur Beauftragung der SWK müssen die privaten Unternehmen keine gleichmäßige Verteilung innerhalb des Stadtgebietes sicherstellen. Es sind lediglich die straßenverkehrstechnischen Anforderungen einzuhalten (vgl. Richtlinie "Gestattung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in Köln"). Bereits im Auftrag zur 2. Ausbaustufe wurde die Verwaltung außerdem damit beauftragt, ein weiteres Konzept zum mittel- bis langfristigen Ladesäuleninfrastrukturausbau („LIS 3.0“) zu erarbeiten. „Hierbei sind u. a. eine Gesamtanalyse des aktuellen und künftigen Ladeinfrastruk- turbedarfs vorzunehmen sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen Raum benötigte Ladeinfrastruktur künftig errichtet werden kann. Zudem müssen die Wettbe- werbssituation zwischen verschiedenen Ladestrom- und Infrastrukturanbietern betrachtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ladeinfrastruktureinrichtung und des -betriebs im öf- fentlichen Raum auf Handlungsspielräume hin überprüft werden, um die für Köln optimalen 2 Entwicklungsbedingungen identifizieren zu können.“ (vgl. Vorlagen-Nr.: 0309/2021). Die Ver- waltung ist bestrebt, eine entsprechende Konzepterstellung in der nächsten Zeit auszuschrei- ben. Dieses wird dann die aktuellen Rahmenbedingungen, wie sie sich derzeit darstellen, be- rücksichtigen. 2. „Wie stellt sich der aktuelle Ausbau der e-Ladeinfrastruktur dar, wie viele Ladesäulen wur- den bereits installiert, wie viele wurden beantragt bzw. befinden sich in Planung?“ Antwort der Verwaltung: Die 1. Ausbaustufe (LIS 1.0) ist bereits abgeschlossen und alle 200 LS (400 LP) sind aufge- stellt und in Betrieb. In der 2. Ausbaustufe wurden bis zur Marktöffnung (01.02.2024) alle Bezirke zu 50 % beplant. Der aktuelle Ausbaustand setzt sich wie folgt zusammen (Stand: 07/2024): eingereicht: 395 von 500 LS in Planung: 217 im Bau: 98 in Betrieb: 80 von 500 LS Eine entsprechende Übersicht zu LIS 1.0 und LIS 2.0 bietet die Seite ladestationen.koeln. Im Zuge der Marktöffnung wurden bereits weitere Anträge durch Dritte eingereicht: Phase 1, Standortsuche: Im Zeitraum vom 01.02.2024 bis zum 24.05.2024 wurden durch die Vertragspartner insgesamt 492 Anträge für die Standortvorprüfung eingereicht (davon sind 142 Anträge durch die SWK gestellt worden). Phase 2, Standortplanung und Gestattung: Die vor dem 01.02.2024 durch die SWK eingegan- genen Anträge auf Vorprüfung wurden in das normierte Verfahren überführt. Insgesamt sind hier vom 01.02.2024 bis zum 05.03.2024 70 Anträge eingegangen. Phase 3, Bau: Bisher haben 2 Standorte diese Phase erfolgreich durchlaufen und wurden um- gesetzt. Über diese großen Ausbaukonzepte hinaus gibt es mehrere kleinere Projekte, welche in der Vergangenheit umgesetzt worden sind: Auf der Klimastraße Neusser Straße wurden 2017 im Projekt ColognE-Mobil 3 Mög- lichkeiten zum Laternenladen geschaffen. Weiter wurde 2022 im Forschungsprojekt TALAKO das induktive Laden am Taxistand Hauptbahnhof mit 6 Ladeplätzen (22 kW) eingerichtet. Ebenfalls im Jahr 2022 wurden mehrere städtische Tiefgaragen untersucht. In der an- gemieteten Parkeinrichtung Lanxessarena/ Stadthaus Deutz wurden im P1 sechs und im P2 acht Ladepunkte eingerichtet, weiteres siehe Antwort zu Punkt 5. Zusammen mit der Initiative ElektroMobilität NRW, die im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Fortentwicklung der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen beauftragt ist, ver- suchte die Verwaltung im Jahr 2023 das 24/7-Laden auf Supermarktparkplätzen zu för- dern bzw. umzusetzen. Neben den zuvor angesprochenen baurechtlichen Restriktio- nen besteht zurzeit noch geringes Interesse seitens der Supermarktbetreiber. Die Ver- waltung wird das Projekt weiterhin positiv unterstützen und hierüber gesondert berich- ten. In diesem Jahr wurden in einem gemeinschaftlichen Projekt 4 Ladebordsteine gebaut. 3 weitere sind in der Planung. Einen vollständigen Überblick über die öffentlich zugänglichen Ladepunkte gibt es bei der Bundesnetzagentur. Aktuell sind 1.251 Ladepunkte öffentlich zugänglich in Betrieb (Stand 21.03.2024; aktuellere Zahlen liegen vonseiten der Bundesnetzagentur nicht vor). 3 3. „Mit welchen Maßnahmen (Bewerbung auf Messen oder vergleichbaren Marktplätzen, Er- leichterung der baurechtlichen Einordnung, Bereitstellung von städtischen Grundstücken inkl. aktiver Suche nach Flächen, Hilfe bei der Erschließung der Grundstücke) unterstützt die Stadt Köln Betreiber von Ladeinfrastruktur bei der Errichtung entsprechender Anla- gen? Bitte auflisten nach normaler Ladeinfrastruktur, Schnellladeinfrastruktur für das Deutschland-Netz und einer Erklärung falls dies nicht proaktiv geschieht.“ Antwort der Verwaltung: Bisher fanden keine Maßnahmen zur Bewerbung auf Messen oder vergleichbaren Plätzen statt. In der 2. Ausbaustufe wurde damit geworben, dass die Bevölkerung, Politik und Unter- nehmen Standortvorschläge einreichen können (Standortvorschlag). Die Vorschläge werden seitens der Stadtwerke auf Machbarkeit überprüft und im Falle eines positiven Prüfergebnis- ses auch umgesetzt. Im Zuge der Marktöffnung wurden die Bevölkerung und die Unterneh- men über eine Pressemitteilung über diese informiert. Alle Unternehmen, welche bis dahin ihr Interesse am Aufbau einer Ladeinfrastruktur in Köln bekundet haben, wurden darüber hinaus gesondert angeschrieben. Das neu eingerichtete Büro für Ladeinfrastruktur koordiniert den Gesamtprozess und fungiert als zentrale Anlaufstelle in der Verwaltung. Die Verwaltung unterstützt die Unternehmen da- hingehend, dass konkrete Vorgaben zum Aufbau der Ladeinfrastruktur gemacht werden (elektromobilitaet.koeln). Das wird seitens der Unternehmen gelobt und gut angenommen. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungsgesellschaft unterstützt bei der Suche nach Gewerbe- grundstücken und ist hier Ansprechpartnerin für die Betriebe. Die Stadt Köln hat sich als Projektpartnerin bei Forschungsprojekten eingebracht („TALAKO“ und „Ladebordsteine“). Die weitere Bereitstellung von städtischen Grundstücken wird im Rahmen von LIS 3.0 unter- sucht. In diesem Rahmen soll auch untersucht werden, wie die Stadt die Errichtung von Lad- einfrastruktur im privaten Raum unterstützen kann (Garagenhöfe etc.). 4. „Wie stuft die Stadt Köln überdachte Schnellladestationen baurechtlich ein und gibt es Be- mühungen, eine baurechtliche Einstufung von überdachten Schnellladestationen zu erar- beiten, sodass diese nicht fälschlicherweise als Tankstellen eingestuft werden?“ Antwort der Verwaltung: Operativ unterstützt die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH die Unternehmen, welche die Suchräume im Losverfahren bei der Ausschreibung zum Deutschlandnetz gewonnen ha- ben, sowie natürlich auch weitere private Anbieter, unabhängig von der Ausschreibung. Grundsätzlich erfüllen Unternehmen, die auf der Suche nach Gewerbeflächen für Ladeinfra- struktur sind, derzeit nicht die politisch vorgegebenen Kriterien für die Vergabe städtischer Ge- werbegrundstücke. Diese Kriterien sind wie folgt: Mind. 7 sozialversicherungspflichtige Vollzeit Arbeitsplätze pro 1.000 m² zu erwerben- der Grundstücksfläche Eine optimale Ausnutzung der Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplans durch mehr- geschossige Bebauung (min. 50% der im Bebauungsplan ausgewiesenen GFZ/GRZ) Einhaltung des Standards Kfw-Effizienzgebäude 40EE Einsatz von Photovoltaik (Anlagengröße mind. 1 kWp pro Gebäude, gegebenenfalls über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar) Erfahrungsgemäß können Ladeparkbetreiber diese Kriterien, im Besonderen die Arbeitsplatz- dichte und die Ausnutzung des Grundstückes, nicht erfüllen. Gewerbeflächen und im speziellen städtische Gewerbegrundstücke sind in Köln ein knappes Gut und einer hohen Nachfrage steht ein entsprechend geringes Angebot gegenüber. Die 4 KölnBuisness Wirtschaftsförderungs-GmbH spricht sich dafür aus, dass diese auch an Unter- nehmen gehen, welche die Kriterien erfüllen und im Hinblick auf Arbeitsplätze und Gewerbe- steuer langfristig in die Zukunft wirken. Da zur Erreichung der Klimaneutralität die Elektromo- bilität ein bedeutender Baustein ist, wird daher auch auf den privaten Grundstücks- und Immo- bilienmarkt verwiesen. Darüber hinaus werden bei der Vergabe von städtischen Grundstücken die Unternehmen zur Einhaltung der Klimaschutzleitlinien bewogen – eine Errichtung von Ladepunkten wird dabei positiv gesehen. Derzeit befinden sich neue Auswahlkriterien in der Vorbereitung und sind im politischen Entscheidungsprozess. Ein Beschluss hierzu wird nach der Sommerpause erwartet, eine Anwendung der Kriterien zu Anfang 2025. Ein Aspekt, um künftig weitere Punkte bei der Vergabe zu erhalten, ist auch der Ausbau von Ladeinfrastruktur auf dem Grundstück. Die oben genannten Kriterien finden eben- falls Eingang. 5. „Anlässlich der Marktöffnung im Bereich Ladeinfrastruktur stellt sich die Frage, ob die Stadt Köln nicht nur auf bestehenden Parkplätzen, sondern auch auf städtischen Freiflä- chen den Markt der Schnellladeinfrastruktur unterstützt und wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht?“ Antwort der Verwaltung: Im Rahmen von LIS 3.0 wird ein Schwerpunkt die Nutzbarkeit von städtischen Flächen sein, dies wird erörtert und untersucht. Es wird auch untersucht, ob es an diesen Stellen überhaupt sinnhaft ist, zwingend Schnellladesäulen aufzustellen, oder ob dies auch durch geringere La- deleistungen bewerkstelligt werden kann. So ist zum Beispiel bei Freizeitnutzungen (Schwimmbäder etc.), wo ein längerer Aufenthalt absehbar ist, die Errichtung einer Schnellla- deinfrastruktur nicht unbedingt adressatengerecht. Dem vorgeschaltet wird die Untersuchung zu Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen sein. Bisher wurden in den Tiefgaragen Mülheim, Neptunplatz, Philharmonie sowie im Parkhaus Zoo Last- gangmessungen zur Ermittlung der Kapazitäten durchgeführt. Die Untersuchung konnte aber aufgrund der Insolvenz des beauftragten Unternehmens nicht finalisiert werden. Die Verwal- tung bereitet aktuell eine Neuvergabe vor, um dieses Projekt abzuschließen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Neptunplatz
- Neusser Straße
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 2334/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.08.2024
- Erstellt
- 29.07.2024 12:24