1999/2017
Stellungnahme zum Antrag der Gruppe Piraten betreffend „Köln wird korporatives Mitglied bei Transparency International“
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
10474 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/1 und OB/14 Vorlagen-Nummer 26.06.2017 1999/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 03.07.2017 Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017 Finanzausschuss 10.07.2017 Stellungnahme zum Antrag der Gruppe Piraten betreffend „Köln wird korporatives Mitglied bei Transparency International“ Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 die Angelegenheit (AN/0507/2017) zur weiteren Bera- tung in die drei beteiligten Fachausschüsse verwiesen. Zu dem Antrag wird wie folgt Stellung genommen: Als Reaktion auf die bei der Stadtverwaltung aufgedeckten Korruptionsfälle Ende der 1990er Jahre hat der Rat einen umfassenden Maßnahmenkatalog beschlossen, welcher von der Verwaltung umge- setzt wurde. Seit diesem Zeitpunkt auftretende Korruptionsfälle werden konsequent und unter Ein- schaltung des Rechtsprüfungsamtes und der Antikorruptionsbeauftragten aufgeklärt, die Oberbür- germeisterin und der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsamtes werden unverzüglich informiert und, soweit konkrete Hinweise vorliegen, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Bei begründetem Verdacht einer Korruptionshandlung durch Beschäftigte werden deren Arbeitsverhältnisse beendet bezie- hungsweise gegen Beamtinnen und Beamten disziplinarrechtliche Maßnahmen mit dem Ziel der Ent- fernung aus dem Dienst eingeleitet. Hinweise auf komplexere Korruptionsvorgänge sind bei der Stadtverwaltung Köln in den letzten Jahren nicht aufgetreten; dies kann auch als Ergebnis einer er- folgreichen Korruptionsprävention und strikten Haltung gegenüber Korruptionstätern gewertet werden. Die Korruptionsbekämpfung ist darüber hinaus in der Rechnungsprüfungsordnung dem Rechnungs- prüfungsamt als Aufgabe zugewiesen und wird insbesondere durch die dort tätige Antikorruptionsbe- auftragte wahrgenommen. Für den Bereich der städtischen Beteiligungsgesellschaften wurde ein Public Corporate Governance Kodex erlassen, der die einzuhaltenden Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den kommunalen Beteiligungsgesellschaften der Stadt Köln festlegt. Erfahrungen mit Transparency International haben sich in der Vergangenheit lediglich durch verein- zelte Informationsaustausche mit dem ehemaligen Antikorruptionsbeauftragten ergeben. In der Folge wurde keine Mitgliedschaft angestrebt, da über einen reinen Imagegewinn für die Stadt kein tatsächli- cher Mehrwert für die Arbeit bei der Aufdeckung von Korruption bzw. der Korruptionsprävention ge- sehen wurde. Ein Erfahrungsaustausch fand und findet weiterhin auch durch andere Institutionen (z.B. über den Städtetag bzw. Arbeitskreis Antikorruption unter Teilnahme des Landeskriminalamtes) oder durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden statt. Auf der anderen Seite sind die Bevölkerung und die Öffentlichkeit in Köln in besonderer Weise für das Thema sensibilisiert und nehmen das Handeln der Verwaltung oft mit großer Skepsis wahr. Dem ent- gegenzuwirken ist – nicht zuletzt für den guten Ruf der Stadt Köln – von grundlegender Bedeutung. Eine Mitgliedschaft bei Transparency International eröffnet insoweit die Möglichkeit, sich durch eine 2 Selbstverpflichtung zu einer Fortführung der bestehenden Maßnahmen gegen Korruption zu beken- nen, diese fortzuentwickeln und einer externen Prüfung zu unterziehen sowie das externe, unvorein- genommene Fachwissen von Transparency International hinzuzuziehen. 1. Inhaltliche Anforderungen an die Mitgliedschaft Eine korporative Mitgliedschaft bei Transparency International setzt zunächst die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung voraus (bereits umgedruckt), die eine strikte Einhaltung der in- nerhalb der Kommune gesetzten Regeln zur Korruptionsprävention fordert. Dies beinhaltet unter anderem: • Ein klares und sichtbares Bekenntnis von Rat/Kreistag und Verwaltungsleitung zur Anti- Korruptionspolitik der Kommune sowie Vorbildverhalten der Führungskräfte im Umgang mit Interes- senkonflikten und Dilemmasituationen. • Die Minimierung des Korruptionsrisikos in allen Fachbereichen durch präventive Organisationsmaß- nahmen bei Zuständigkeiten, Befugnissen, Berichtspflichten und Auswahl von Mitarbeitern, Füh- rungskräften und beauftragten Gutachtern und Unternehmen. • Systematische und alle Fachbereiche umfassende Kontrollen, insbesondere von korruptions- gefährdeten Verwaltungs- und Geschäftsprozessen. • Umfassende Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Verpflichtung der in unserem Auftrag tätigen Gutachter und Unternehmen. Gezielte Unterstützung der Aufdeckung und Vermeidung von Verstößen durch Hinweisgebersysteme. • Konsequentes Einschreiten in Verdachtsfällen und Sanktionierung von Verstößen durch rechtliche und disziplinarische Maßnahmen. Diese Punkte markieren die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft der Stadt Köln. Sie werden durch weitere Positionspapiere (bereits umgedruckt) inhaltlich spezifiziert und ergänzt. Zudem hat Transparency International eine Checkliste („Self Audit“ – Anlage) erstellt, mittels welcher eine Über- prüfung der bisher ein- und umgesetzten Mechanismen zur Korruptionsprävention in der Kommune stattfinden kann. Es handelt sich hierbei nicht um verpflichtende Maßnahmen, sondern um einen Ka- talog von Empfehlungen, welche jedoch gleichwohl die hohe Erwartungshaltung seitens Transpa- rency International an den „Willen“ der Kommune, das Thema ernst zu nehmen, erkennen lassen. Die Stadt Köln erfüllt die jeweiligen Vorgaben bereits zu einem überwiegenden Teil. Insbesondere ist durch die Stelle der Antikorruptionsbeauftragten sichergestellt, dass eine unabhängige Kontaktperson anonym Hinweise entgegennehmen kann. Ergänzend wäre – auch aus Sicht des Rechnungsprü- fungsamtes – die Einrichtung eines elektronischen Hinweisgebersystems sinnvoll, in dem für die An- tikorruptionsbeauftragte die Möglichkeit besteht, auch anonymen Hinweisgebern Rückfragen zu stel- len. Die bereits in der Abstimmung befindliche Anpassung der Rotationsrichtlinie einschließlich einer erneuten Gefährdungsanalyse sollte zügig umgesetzt werden. Für den Bereich des Vergabewesens vertritt Transparency International den Standpunkt, dass ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Vergaberecht – u.a. auch durch eine zentrale Vergabestelle – gewährleistet ist und freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen auf die zugelassenen Ausnahmen beschränkt sind und sorgfältig dokumentiert werden. Eine entsprechende Dokumentation wäre zukünftig – da dies derzeit nicht revisionssicher gewährleistet ist – über die Erfassung sämtli- cher Vergaben in der elektronischen Vergabeassistenz sicherzustellen. 2. Verfahren und Berichtspflichten Im Aufnahmeverfahren wird das Präventionskonzept der Kommune auf die Einhaltung der Vorgaben und Erwartungen seitens Transparency International überprüft. Die Stadt Köln benennt eine Kontakt- stelle in der Verwaltung, die für die laufende Kommunikation mit Transparency International bevoll- mächtigt und verantwortlich ist. Das Mitglied verpflichtet sich, Transparency International über jeden wesentlichen Vorgang zu infor- mieren, der für die Selbstverpflichtung von Bedeutung ist. Zu beachten ist darüber hinaus, dass 3 Transparency International bei Bekanntwerden von Vorwürfen (nicht ausschließlich korruptiver Art, z.B. auch bei Vergabeausschlüssen) durch die Kontaktstelle grundsätzlich unter Darlegung aller rele- vanten Umstände zu informieren ist. Handelt es sich um Korruptionsvorwürfe gegen Repräsentanten oder Beschäftigte, behält sich Transparency International vor, die Mitgliedschaft wegen möglicher Verletzung der Vereinsinteressen zu überprüfen und diese im Ergebnis ruhen zu lassen oder zu be- enden. Dies wird zudem öffentlich bekanntgegeben (siehe hierzu die „Regeln für korporative Mitglied- schaften“). Nach Rücksprache mit der Stadt Bonn, die Mitglied bei Transparency International ist, hält sich der Verwaltungsaufwand für die Mitgliedschaft in einem überschaubaren Rahmen. Bedarfsbezogen müssten die ein- bis zweimal pro Jahr stattfindenden Gremiensitzungen durch Stellungnahmen und ähnliches vorbereitet werden. Die detaillierten organisatorischen wie auch personellen Rahmenbe- dingungen müssten jedoch noch geklärt werden. Nachteile erwachsen aus der Mitgliedschaft prinzipiell keine. Sanktionsmaßnahmen bei Verletzung der Vereinsinteressen sind – abgesehen von der Beendigung der Mitgliedschaft – nicht vorgesehen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach der aktuell gültigen Beitragsordnung (gemäß § 7 der Satzung) für juristische Personen 1.250 € pro Jahr. 3. Zusammenfassendes Votum Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich eine korporative Mitgliedschaft der Stadt Köln bei Transpa- rency International. Gesamt gesehen sieht sich die Verwaltung bei der Korruptionsprävention bereits heute gut aufgestellt und scheut daher kein externes Audit-Verfahren. Eine korporative Mitgliedschaft der Stadt bei Trans- parency International ist schließlich geeignet, das Thema Korruptionsprävention auch innerhalb der Verwaltung erneut in den Fokus zu rücken. Eine klare Position von Rat und Stadtspitze fördert die Akzeptanz für präventive Maßnahmen unter den Beschäftigten. Zuvor wird es im Rahmen der Verwaltungsreform insbesondere Überlegungen geben, die Fach- dienststellen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zu stärken. Je nach dem Ergebnis der Ver- waltungsreform wären in der Folge bestehende Regeln im Maßnahmenkatalog zur Korruptionsprä- vention inhaltlich oder zumindest redaktionell anzupassen. Tangiert ist auch der Bereich des Vergabewesens, hier ist die Verwaltung schon seit längerem be- müht, durch organisatorische Maßnahmen eine Beschleunigung von Vergabe- und Bauprozessen zu erreichen. Auch hier könnten zukünftig Anpassungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung erfor- derlich werden. Ziel dieser Überlegungen muss es sein, einerseits die Prozesse zu straffen, andererseits darf dies aber selbstverständlich nicht zu Lasten der Korruptionsprävention gehen. Die Verwaltung wird ge- plante organisatorische Veränderungen im Rahmen des Beitrittprozesses transparent darstellen, geht aber davon aus, dass diese einer korporativen Mitgliedschaft bei Transparency International nicht entgegenstehen. gez. Dr. Keller gez. Hemsing
Anlage 1_Self Audit
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CheCkliste für „self-Audits“
zur korruptionsprävention in kommunen
kommunalvertretung
verwaltungsleitung
kommunale
unternehmen
Arbeitsgebiete rechnungsprüfung
korruptionsgefährdete innenrevision/
Kommunen
1. eInFÜHRunG unD ZIeLSeTZunG
Unter Korruption versteht Transparency International
den Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten
Nutzen oder Vorteil. Korruption gefährdet die soziale und
demokratische Ordnung, sie unterhöhlt die Prinzipien der
Gleichheit vor dem Gesetz und des freien Wettbewerbs.
Die materiellen Schäden, die der Allgemeinheit durch
Korruption zugefügt werden, sind immens.
Aus Sicht von Transparency Deutschland hat die Korrup
tionsprävention auf kommunaler Ebene eine besondere
Bedeutung, statistisch werden hier die meisten Korrup
tionsfälle festgestellt und verfolgt. In Kommunen sind die
handelnden Akteure – Amts und Mandatsträgerinnen
und träger, Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Wirtschaft,
Parteien, Medien – oft auch im persönlichen Bereich eng
miteinander verbunden. Die besondere Nähe der Ent
scheidungsträger birgt die Gefahr von Filz und Strukturen
von „Geben und Nehmen“.
Korruptionsgefährdete Bereiche im kommunalen Umfeld
sind vor allem dort anzunehmen, wo auf Aufträge, För
dermittel oder auf Genehmigungen, Gebote und Verbote
Einfl uss genommen werden kann. Die Vergabe öffent
licher Aufträge ist mit hohen Korruptionsrisiken verbun
den. Korruption führt hier zu überhöhten Preisen oder zu
verminderter Qualität der Leistungen.
Besondere Aufmerksamkeit verlangen die kommunalen
Unternehmen, da sie sich – oft in privatrechtlicher Form –
weitgehend der Steuerung und Kontrolle durch die Mehr
heitsgesellschafterin Kommune entziehen. Kommunale
Unternehmen sind allerdings mittlerweile für mehr als
60% aller kommunalen Investitionen verantwortlich. Im
Rahmen eines Neuen Kommunalen Finanzmanagements
/ Rechnungs und Steuerungswesens sind sie Teil des
Konzerns Stadt / Kreis und sollten daher gleichermaßen
wie die Kernverwaltung die Kriterien der Korruptionsbe
kämpfung und –prävention respektieren.
Transparency Deutschland fordert auf kommunaler
Ebene ein Höchstmaß an Öffentlichkeit und Transparenz.
Gerade bei wesentlichen Entscheidungen, z.B. über Pri
vatisierungen, Grundstücksverkäufe und Nutzungstarife,
sind eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und weitgehende
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich.
Mittlerweile haben etliche Bundesländer Informationsfrei
heitsgesetze erlassen, die den Bürgerinnen und Bürgern
die Möglichkeit geben, sich auch bei ihrer Kommunalver
waltung über Vorgänge zu informieren. Die Verwaltungs
praxis zeigt aber, dass kommunale Dienststellen die Vor
schriften häufig restriktiv handhaben. Räte und Kreistage
sollten im Interesse der Transparenz Satzungen erlassen,
die den Zugang zu Informationen auf kommunaler Ebene
weitgehend sichern.
Bürgerinnen und Bürger, die in ihrem unmittelbaren
berufl ichen Umfeld Kenntnisse über korrupte Praktiken
erlangen, empfinden dies häufig als Bürde. Einerseits
drängt es sie, den Vorfall zu melden, andererseits
befürchten sie Repressalien von Seiten der Kolleginnen
und Kollegen und von Vorgesetzten. Hinweisgeberinnen
und Hinweisgeber zeigen Zivilcourage und benötigen den
Schutz ihrer Kommune.
Die Checkliste soll dazu dienen, besonders korruptions
gefährdete Bereiche zu erkennen. Zielsetzung der Check
liste ist es, Kommunen bei der Analyse und Vermeidung
von möglichen Korruptionsrisiken zu unterstützen. Grund
lage sind staatliche Antikorruptionsgesetze, Leitfäden
und Richtlinien von Kommunen und Hinweise der Vereini
gung der örtlichen Rechnungsprüfungen in NRW.
Die Checklisten Fragen zu korruptionspräventiven
Themenbereichen sind den typischerweise betroffenen
Organisationseinheiten innerhalb einer Kommune
zugeordnet, nämlich:
• Kommunalvertretung
• Verwaltungsleitung
• Korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete
• Innenrevision/Rechnungspr üfung
• Kommunale Unternehmen
„Kommunalvertretung“ steht hier f ür die Vertretung der
Bürgerschaft in der Kommune und heißt in Bundeslän
dern auch Stadtrat, Kreistag, Stadtverordnetenversamm
lung, Kreisversammlung, Bürgerschaft, Marktgemein
derat oder Abgeordnetenhaus. Mit „Verwaltungsleitung“
werden Oberb ürgermeister, Bürgermeister, Landräte,
haupt und ehrenamtliche Stadträte, Beigeordnete,
Dezernenten, Magistratsmitglieder oder vergleichbare
Ämter und Funktionen bezeichnet.
Zu den korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten gehören
Bereiche der Kommunalverwaltung, die erfahrungsge
mäß besondere Anfälligkeiten aufweisen, wie die Vergabe
von Aufträgen, Zuwendungen, Erteilung von Genehmi
gungen, Lizenzen und Konzessionen, die Erhebung und
Festsetzung von Steuern, Abgaben und Geb ühren und
häufig auch Bereiche, in denen vertrauliche verwaltungs
interne Informationen zugänglich sind.
Der Fragenkatalog ist fü r eine pauschale Überpr üfung
des Stands der Korruptionsprävention in der Kommune
bestimmt. Die positive Beantwortung der Fragen ist keine
Voraussetzung f ür eine Mitgliedschaft bei Transparency
International Deutschland.
3. Fragen zur Kommunalvertretung note:
Kommentare:
3.1 Die Kommunalvertretung lässt sich regelmäßig über Stand und Maßnahmen der Korruptionsvorbeugung
in der Kommunalverwaltung und in den kommunalen Unternehmen unterrichten?
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3.2 Für die Mandatsträger gelten Verhaltensregeln zur Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen sowie
zum Umgang mit vertraulichen Informationen (Ehrenordnung)?
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3.3 Die Mandatsträger verpflichten sich schriftlich zu den Grundsätzen einer Ehrenordnung?
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3.4 Ein Ehrenrat der Kommunalvertretung kann bei einem Verstoß gegen Verhaltensregeln Maßnahmen wie
Ermahnung, Missbilligung und öffentliche Bekanntgabe (z.B. Amtsblatt, Internetauftritt) festlegen?
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3.5 Die Mandatsträger geben schriftlich Auskunft ü ber Beruf, Anstellung, Beteiligungen. Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten, Vereinen und Verbänden etc.?
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3.6 Die Kommune veröffentlicht die Angaben der Mandatsträger jährlich in geeigneter Form
(Internet, Amtsblatt, Jahresabschluss)?
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2. HAnDHABunG DeR CHeCKLISTe
Struktur und Detaillierung der Fragen in dieser Checkliste
stellen einen Vorschlag dar, der nicht in jedem Fall und
für jede Kommune zutreffend sein muss.
Die Checkliste kann daher in jeder Hinsicht verändert,
erweitert und maßgeschneidert auf die spezifische
Situation angepasst werden.
Rat / Kreistag bzw. Verwaltungsleitung bestimmen, wer
dieses Audit federführend durchführt. Eine Information
und gegebenenfalls aktive Einbeziehung des Personal
rates ist empfehlenswert.
Die Antworten zu den Fragen der Checkliste werden mit
Noten von 1 bis 6 differenziert bewertet. Mit ihnen soll
der Reifegrad der Umsetzung der in den Fragen implizit
enthaltenen Maßnahmen gewürdigt werden.
Im Einzelnen bedeutet:
1 = voll erfüllt (Konzept voll vorhanden, Maßnahmen sind
voll umgesetzt und werden umfassend kontrolliert)
2 = überwiegend erfüllt (Konzept voll vorhanden,
Maßnahmen sind überwiegend umgesetzt und
werden teilweise kontrolliert)
3 = befriedigend erfüllt (Konzept weitestgehend vorhan
den, Maßnahmen sind in wichtigen Teilen umgesetzt
und werden gelegentlich kontrolliert)
4 = nur ansatzweise erfüllt (Konzept teilweise vorhanden,
einzelne Maßnahmen sind nur umgesetzt, aber ohne
Kontrolle)
5 = noch nicht erfüllt (Konzept ansatzweise vorhanden,
Maßnahmen und Kontrollen sind teilweise definiert,
aber nicht umgesetzt)
6 = ganz und gar nicht erfüllt (Konzept und Maßnahmen
fehlen völlig)
Hinweis: Gehen Sie bei der Beantwortung der einzelnen
Fragen von Ihrer jetzigen Arbeitssituation aus und bewer
ten Sie ganz ehrlich danach, wie es im Moment bei Ihnen
tatsächlich ist – und nicht wie Sie es gern hätten!
Kreuzen Sie die Note (1 bis 6) an, die am ehesten auf Ihre
Kommune zutrifft. Fragen, die für Ihre Kommune nicht
zutreffen, lassen Sie offen.
3.7 Soweit im Bundesland kein Informationsfreiheitsgesetz gilt, stellt die Kommune etwa durch eine
Informationsfreiheitssatzung sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Antrag Zugang zu Dokumenten der
Kommune erhalten?
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3.8 Die Kommunalvertretung verpflichtet Verwaltung und kommunale Unternehmen, wichtige Dokumente und
Informationen pro aktiv in geeigneter Form (Internet, Amtsblatt, Jahresabschluss) zu veröffentlichen?
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4. Fragen zur Verwaltungsleitung note:
Kommentare:
4.1 Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zeigt der Kommunalvertretung eine
Nebentätigung vor Übernahme unter Angabe des vorgesehenen Entgeltes an?
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4.2 Die Kommune veröffentlicht in geeigneter Form (Amtsblatt, Internet) die Herkunft und die Höhe der Eink ünfte
der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten aus Nebentätigkeiten?
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4.3 Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte teilt auch innerhalb eines Zeitraumes von 5
Jahren nach Eintritt in den Ruhestand bzw. von 3 Jahren nach Erreichen der Altersgrenze jede Nebentätigkeit mit?
1
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4.4 Die Verwaltungsleitung hat angeordnet, dass die Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes zur Prävention gegen
Korruption in der Kommunalverwaltung entsprechend angewandt werden?
1
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4.5 Die Verwaltungsleitung hat eine umfassende Dienstanweisung zum Verbot der Annahme von Belohnungen
und Geschenken und anderen Vorteilen erlassen?
1
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4.6 Die Dienstanweisung zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und anderen Vorteilen wird
allen Beschäftigten gegen Unterschrift jährlich zur Kenntnis gegeben?
1
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4.7 Die Dienstanweisung regelt klar und eindeutig, unter welchen Voraussetzungen der Beschäftigte von einer
„stillschweigenden Zustimmung“ der Verwaltungsleitung zu einer Vorteilsannahme ausgehen darf?
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4.8 Die Beschäftigten werden bei Einstellung und dann regelmäßig zu den Gefahren der Korruption sensibilisiert
und fortgebildet (in korruptionsgefährdeten Bereichen mindestens einmal im Jahr)?
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4.9 Für Vorgesetzte gibt es klare Anweisungen, auf welche Korruptionsindikatoren sie achten sollen und welche
Maßnahmen bei einem Korruptionsverdacht zu ergreifen sind?
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4.10 Jeder Verstoß gegen das dienst bzw. arbeitsrechtliche Verbot der Vorteilannahme wird konsequent verfolgt?
1 2 3 4 5 6
4.11 Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte teilt Tatsachen, die Anhaltspunkte f ür
Straftaten der Korruption darstellen können, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde unverz üglich mit?
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4.12 In der Verwaltung ist eine Ansprechperson bestellt, die f ür die Beschäftigten, die B ürgerinnen und B ürger und
die Verwaltungsleitung in Sachen Korruption beratend tätig ist?
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4.13 Es ist sichergestellt, dass Beschäftigte Hinweise auf Korruption in ihrem Tätigkeitsbereich auch anonym geben
können (externe Ombudsperson, elektronisches System)?
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4.14 Bei Beschäftigung von nahe stehenden Personen (z.B. Angehörige, Lebenspartner) werden Interessenkonflikte
vermieden (z.B. keine direkte Berichtslinie)?
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4.15 Sponsoringleistungen, Spenden und Schenkungen werden nicht eingeworben oder entgegengenommen, wenn
ein böser Anschein f ür eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist?
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4.16 In einem Bericht zu Sponsoring, Spenden und Geschenken werden die Namen der Zuwendenden, die Art und
der Wert der Zuwendung sowie der Verwendungszweck veröffentlicht?
1
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5. Fragen zu korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten note:
Kommentare:
5.1 Die Kommune stellt in regelmäßigen Abständen und aus gegebenem Anlass die korruptionsgefährdeten
Arbeitsgebiete und die entsprechenden Arbeitsplätze innerhalb der Verwaltung fest?
1 2 3 4 5 6
5.2 Die Kommune f ührt für diese Arbeitsgebiete bei Bedarf eine intensive Risikoanalyse durch und ändert bei
festgestellten Defiziten Aufbau- und Ablauforganisation sowie Personalzuordnung?
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5.3 Beschäftigte in korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten werden dort grundsätzlich nicht länger als 5 Jahre
ununterbrochen eingesetzt?
1 2 3 4 5 6
5.4 Ist eine Verlängerung der Beschäftigung in einem korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiet erforderlich, so werden
die Gründe aktenkundig gemacht und alternative Maßnahmen bestimmt?
1
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5.5 In den korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten ist das Mehr AugenPrinzip (Beteiligung bzw. Mitpr üfung durch
mehrere Beschäftigte oder Organisationseinheiten) sichergestellt?
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5.6 Die freihändige Vergabe und die beschränkte Ausschreibung ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb sind auf
die zugelassenen Ausnahmen beschränkt und werden sorgfältig dokumentiert?
1
2 3 4 5 6
5.7 Bei freiberuflichen Leistungen gibt es keine „Haus- und Hoflieferanten“
(Berater, Gutachter, Sachverständige, Architekten, Ingenieurb üros, Rechtsanwälte)?
1 2 3 4 5 6
5.8 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind Vorbereitung, Planung und Bedarfsbeschreibung,
das Vergabeverfahren sowie die spätere Abrechnung organisatorisch getrennt?
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5.9 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wird die Eignungspr üfung sorgfältig im Hinblick darauf
vorgenommen, ob Verfehlungen von Bietern/Bewerbern vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen?
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5.10 Meldet die Kommune, soweit auf Landesebene ein Korruptionsregister besteht,
alle Verfehlungen von Bietern/Bewerbern, die in der entsprechenden Vorschrift genannt werden?
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5.11 Werden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in geeigneten Fällen Antikorruptionsklauseln vorgesehen,
die eine Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund, Vergabesperren und Vertragsstrafen vorsehen?
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5.12 Werden Dritte, die Aufgaben der Kommune insbesondere im Zusammenhang mit Ausschreibung, Vergabe,
Überwachung und Abrechnung von Aufträgen wahrnehmen, auf die gewissenhafte Erf üllung ihrer
Obliegenheiten verpflichtet?
1
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6. Fragen zu Innenrevision/Rechnungsprüfung note:
Kommentare:
6.1 Die Verwaltungsleitung hat eine Stelle oder Einrichtung geschaffen oder bestimmt, die sich innerhalb der
Verwaltung speziell mit der Abwehr und Prävention von Korruption befasst?
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6.2 Zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention finden auch nicht-anlassbezogene Pr üfungen
durch diese Organisationseinheit statt?
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6.3 Die Kommune hat eine Rechnungspr üfungsordnung verabschiedet, in der die Korruptionsbekämpfung
als eine Aufgabe der Rechnungspr üfung ausdr ücklich festgelegt ist?
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6.4 Der Leiter/die Leiterin des Rechnungspr üfungsamtes darf Tatsachen, die Anhaltspunkte f ür
Korruptionsstraftaten darstellen, selbst und unmittelbar den Strafverfolgungsbehörden mitteilen?
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7. Fragen zu kommunalen unternehmen note:
Kommentare:
7.1 Die Kommune hat einen Public Corporate Governance Kodex fü r seine kommunalen Unternehmen erlassen,
der Maßstäbe guter Beteiligungssteuerung und Unternehmensf ührung setzt?
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7.2 Die kommunalen Unternehmen verfü gen über Compliance Richtlinien zu Interessenkollisionen,
Nebentätigkeiten, Verschwiegenheit und der Annahme und des Angebots von Zuwendungen durch
Organmitglieder und Beschäftigte?
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7.3 Aktives Sponsoring ist nur bei kommunalen Unternehmen zulässig, die im Wettbewerb stehen und erfolgt
grundsätzlich in Abstimmung mit den Organen der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat)?
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7.4 Die Bezüge und sonstigen Leistungsansprüche der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats, des Beirates
oder einer ähnlichen Einrichtung werden unter Namensnennung im Anhang zum Jahresabschluss aufgef ührt?
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7.5 Die Besetzung von leitenden Positionen (Geschäftsfü hrung, 2. Ebene) in kommunalen Unternehmen erfolgt
allein nach Qualifikation; Bewerber aus der Politik und der Verwaltung werden nicht bevorzugt?
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7.6 Bei der Bestellung des jeweiligen Wirtschaftspr üfers der verschiedenen kommunalen Unternehmen wirkt die
Kommune auf einen regelmäßigen Wechsel (circa alle drei Jahre) hin?
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7.7 Die Kommune behält sich in den Gesellschaftsverträgen das Recht vor zu bestimmen, dass im
Rahmen der Wirtschaftspr üfung auch Angelegenheiten der Korruption vertieft gepr üft werden?
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7.8 Das kommunale Rechnungspr üfungsamt ist nach den Gesellschaftsverträgen berechtigt, auch Vergaben und
die Abwicklung von Baumaßnahmen in den Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zu pr üfen?
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Verfasser:
Dr. Helmut Brocke
Dr. Irene Lausen
Ulrike Löhr
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Februar 2013
ISBN: 9783981432978
Gestaltung: Julia Bartsch, Berlin
Papier: Gedruckt auf 100% Recyclingpapier
Druck: dieUmweltDruckerei GmbH
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der Autorin/des Autors genannt wird, wenn die Verwendung nicht für kommerzielle Zwecke erfolgt
und wenn keine Bearbeitung, Abwandlung oder Veränderung erfolgt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1999/2017
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 27.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27