Mandari Insight

AN/0497/2020

Rheinauenbeweidung Worringen

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) 23.04.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 04.06.2020, TOP 7.2.2

Anfrage (Grüne BV6)

· application/pdf

Ansehen

Anfrage (Grüne BV6)

2496 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0497/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 
 
Rheinauenbeweidung Worringen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Rheinauen in Worringen sind vor einem Jahr mit dem neuen Beweidungskonzept ausgestattet worden, 
dass im Pflegeplan beschlossen wurde. Viele Forderungen, die damals in den Beschluss für den Pflegeplan, 
durch die BV Chorweiler eingeflossen sind, wurden nicht oder nur teilweise umgesetzt. 
Es sollte eine klare Wegführung und Beschilderung für die Bürger geschaffen werden. Hinweistafeln zum 
Erklären des Pflegekonzeptes sollten angebracht werden. Eine Hundefreilauffläche sollte ausgewiesen 
werden, die in der Nähe des Schutzgebietes liegen muss. Und vieles mehr.  
Nach einem Jahr sollte eine Überprüfung der bisherigen Umsetzung der Maßnahmen möglich sein. 
Sie ist sogar vorgeschrieben: 
„Für die Ausgleichsmaßnahme A 2 hat der Vorhabenträger innerhalb eines Jahres ab Bestandskraft des 
Beschlusses gegenüber der Bezirksregierung Köln, Dezernat 51 (HLB), den Nachweis der Funktionalität des 
Beweidungskonzeptes unter Ausschluss der Schädigung der Grünlandbiotope zu erbringen. 
Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, behält sich die Planfeststellungsbehörde eine 
Entscheidung über alternative Ausgleichsmaßnahmen vor (§ 74 Abs. 3 VwVfG).“ 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
1. Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt? 
2. Welche Maßnahmen befinden sich noch in der Planung? 
a) wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? 
3. Welche Maßnahmen des Beschlusses können nicht umsetzt werden? 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

4. Wie und wann beurteilt die Planfeststellungsbehörde die Umsetzung und Erfolg der Maßnahmen? 
a)  ab wann gilt das Beweidungskonzept als erfolgreiche Lösung der gesetzten Ziele? 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans                      Inan Metinoglu    Lilo Heinrich  
Fraktionsvorsitzender   stellv. Fraktionsvors.  Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Pariser Platz 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0497/2020
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
Datum
23.04.2020
Erstellt
23.04.2020 12:02