2019/2020
ÖPNV-Roadmap beschleunigen
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
4502 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 09.07.2020 2019/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 13.07.2020 ÖPNV-Roadmap beschleunigen Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Hauptausschusses am 13.07.2020, AN/0871/2020 Fragen: 1. Was unternimmt die Verwaltung, um die Umsetzung der Roadmap zu beschleunigen? 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt die Verwaltung für die verschiedenen Pla- nungs- und Genehmigungsschritte und wie viele stehen dafür tatsächlich zur Verfügung? 3. Was unternimmt die Verwaltung, um offene Stellen in diesem Bereich zu besetzen und um zu- sätzliche Stellen zu schaffen? 4. Warum überträgt die Verwaltung nicht einen größeren Teil der Aufgaben an die KVB? 5. Inwieweit bezieht die Verwaltung private Planungsbüros in die Umsetzung ein bzw. inwieweit kann dies erweitert werden? Stellungnahme der Verwaltung: zu 1.) Um die Umsetzung zu beschleunigen hat die Verwaltung bereits für verschiedene Projekte der ÖPNV-Roadmap ämterübergreifende Projektgruppen sowie gesonderte Sachgebiete eingerichtet. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Gruppen und Sachgebiete ausschließlich auf ein Projekt konzentrieren können. Des Weiteren wurde bereits die Federführung für einige Projekte, wie z. B. für die Kapazitätserweite- rung durch Verlängerung der Bahnsteige an Haltestellen der Linien 4, 13 und 18, die Kapazitätserwei- terungen durch Verlängerung der Bahnsteige im rechtsrheinischen Abschnitt der Linie 1 und die Stadtbahnanbindung von Mülheim über Stammheim bis Flittard an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) übertragen. Die Beschlussvorlage zur Übertragung der Federführung der Verlängerung der Linie 7 in Porz an die KVB befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Maßnahmen der ÖPNV-Roadmap sind zudem ein ständiger Tagesordnungspunkt der Stadtbahn- besprechung zwischen der Verwaltung und der KVB. zu 2.) Für alle aktuell anstehenden Aufgaben der ÖPNV-Roadmap wurde der Personalaufwand abgeschätzt und notwendige Stellenmehrbedarfe zugesetzt. Alle anderen Projekte werden mit den bestehenden 2 Personalkapazitäten erbracht. Generell werden die Personalansätze im Rahmen des Stellenplanverfahrens zum jeweiligen Haushalt überprüft und gegebenenfalls korrigiert. zu 3.) Grundsätzlich bestehen große Personalgewinnungsprobleme im technischen Bereich. Dies betrifft nicht nur die öffentliche Verwaltung, sondern auch Ingenieurbüros und Baufirmen haben Probleme qualifiziertes Personal zu binden. Um das Interesse für Stadt Köln als Arbeitgeberin interessant zu wecken, werden vielfältige Anstren- gungen unternommen. So werden beispielsweise Werkstudentinnen und Werkstudenten beschäftigt, um Ihnen auf diesem Weg einen Einblick in die Arbeit der Verwaltung zu geben und so Interesse an einer späteren Beschäftigung zu wecken. Duale Studiengänge binden Nachwuchs längerfristig und ermöglichen eine zielgerichtete Ausbildung. Auch die Teilnahme an Personalrecruitingmessen, Plakataktionen und Werbeaktionen in den sozialen Netzwerken verfolgen das Ziel für eine Beschäftigung bei der Stadt Köln zu werben. Für das vorhandene Personal wurden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung geschaffen, wie z. B. mo- dulare Qualifizierungsmaßnahmen. Durch befristete Fachkräftezulagen wird auch diese tarifvertragli- che Möglichkeit genutzt. zu 4.) Die Aufgabenverteilung ist Grundlage des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages zwischen der Stadt Köln und der KVB AG. Bei einer projektbezogenen Aufgabenübertragung muss auch die KVB in den meisten Fällen eben- falls neues Personal zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgabe einstellen. Auf Grund der oben ge- schilderten Personalgewinnungsprobleme im technischen Bereich ist auch dort die Besetzung der freien Stellen eine schwierige Aufgabe. zu 5.) Bei allen Projekten werden in großem Umfang externe Büros mit Ingenieur- und Beratungsleistungen beauftragt. Zu den beauftragten Leistungen gehören u. a. alle Leistungsphasen der Honorarordnung für Architek- ten und Ingenieure (HOAI), Gutachterleistungen, Leistungen zur Projektsteuerung und Leistungen der Bauüberwachung. Zusätzlich werden Leistungsverzeichnisse für Generalplanerleistungen mit exter- ner Unterstützung durch erfahrene Fachbüros erstellt, um auch hier ein hohe Qualität sicherstellen zu können. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2019/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 09.07.2020
- Erstellt
- 06.07.2020 14:01