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AN/1360/2025

Finanzielle Unterstützung des Nippeser Tollitätenempfangs 2026

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 25.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.12.2025, TOP 8.1.10

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2768 Zeichen

Grüne 
SPD 
Linke 
Volt 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 20.11.2025 
AN/1360/2025 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Finanzielle Unterstützung des Nippeser Tollitätenempfangs 2026  
- Gemeinsamer Antrag von Grüne, SPD, Linke und Volt - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  
 
die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:   
 
Die Bezirksvertretung Nippes unterstützt den Tollitätenempfang 2026 im Altenberger Hof mit 
5.000 EUR aus bezirksorientierten Mitteln.  
 
Begründung:  
 
Der Tollitätenempfang sorgt dafür, dass das Karnevalsgeschehen sich nicht allzu sehr zentral 
an wenigen Punkten im Kölner Stadtgebiet konzentriert. Der Tollitätenempfang stellt eine Leis-
tungsschau der karnevalistischen, ehrenamtlich tätigen Kinder- und Erwachsenenaktivitäten 
im Stadtbezirk Nippes dar. Es ist ein Stelldichein des Nippeser ehrenamtlichen Karnevalsge-
schehens. Der Karneval im Stadtbezirk ist in den einzelnen Veedeln sehr lebendig. Nicht nur 
in der Innenstadt, auch im Stadtbezirk Nippes gibt es eine Vielfalt an nichtkommerziellen Kar-
nevalsgruppen und -Gesellschaften, die es zu erhalten gilt. Das Programm wird nicht von ein-
gekauften Rockmusikgruppen oder professionellen Büttenrednerinnen, sondern von den ge-
nannten Vereinen selbst betrieben. Besonders ist dieses Jahr, dass trotz dieser kurzen Ses-
sion das Kölner Kinderdreigestirn gewonnen werden konnte teilzunehmen. Diese finanzielle 
Unterstützung des Nippeser Tollitätenempfangs entspricht idealerweise den der Bezirksver-
tretung von der Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben, siehe §37, Absatz 1 d und 1 e.

- 2 - 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in den vergangenen Jahren nie eine einfache Zuteilung von 
Bezirksorientierten Mitteln nach dem Gießkannenprinzip getätigt. Vielmehr wurde jeder ein-
zelne Antrag auf Förderung durch Be zirksorientierte Mittel gewissenhaft auf den Prüfstand 
gestellt. Dies hat zur Folge, dass auch im Jahr 2025 noch nicht alle beantragten Fördermittel 
großzügig vergeben worden sind. Vielmehr hat die Bezirksvertretung sorgfältig darauf geach-
tet, dass die Bezirksorientierten Mittel sinnvoll und ausgewogen eingesetzt werden.  
 
Des Weiteren hat die Bezirksvertretung in der Wahlperiode 2020-2025 ganz bewusst nicht alle 
für das Jahr 2025 im Haushaltsplan eingestellten Gelder verausgabt, damit auch die Bezirks-
vertretung in der Wahlperiode 2025-2030 noch von ihrem Recht der Vergabe Bezirksorientier-
ter Mittel Gebrauch machen kann. 
 
 
 
gez. Roth gez. Müller gez. Dommnich gez. Glashagen

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1360/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
25.11.2025
Erstellt
20.11.2025 10:32