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Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2017
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1606/2018 vom 25.05.2018
Stand: Am 07.06.2018 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 1606/2018 Freigabedatum 25.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2017 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH im Geschäftsjahr 2017 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 54.389 T€ an die Stadt Köln ausge- schüttet wird. Die Vertreterin/ der Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. Finanzausschuss 04.06.2018 Rat 07.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme vgl. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Nach dem vorliegenden Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 schließt die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahres- überschuss von rd. 68.777 T€ ab. Ausweislich des zusammengefassten Anhangs des Konzerns und der Stadtwerke Köln GmbH schlägt die Geschäftsführung vor, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung in Höhe von 54.389 T€ vor- zunehmen. Die übrigen 14.388 T€ sollen der Gewinnrücklage der Gesellschaft zugeführt werden. Die SWK GmbH plant aus diesen Mitteln u.a. eine Zuführung zur Kapitalrücklage der HGK AG in Höhe von 8.000 T€ vorzunehmen und ein Gesellschafterdarlehen an die AVG über 1.000 T€ zu vergeben. Der verbleibende Betrag soll der Finanzierung zukünftig geplanter strategischer Investitionen in den Kon- zerngesellschaften dienen. Für 2018 hat die Stadt Köln im Haushalt geplant, dass sie aus dem SWK-Ergebnis 2017 eine Brutto- Ausschüttung in Höhe von 46.563 T€ vereinnahmen kann. Die o. g. Ausschüttung liegt somit 7.826 T€ über diesen Erwartungen, sodass sich in dieser Höhe ein Mehrertrag für den Haushalt ergibt. Begründung der Dringlichkeit Damit die Gesellschafterversammlung in ihrer Sitzung am 29.06.2018 über die Gewinnverwendung entscheiden kann, ist eine Entscheidung des Rates in seiner Sitzung am 07.06.2018 erforderlich.
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