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1606/2018

Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018, TOP 10.16

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2818 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1606/2018 
Freigabedatum  25.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2017 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH 
im Geschäftsjahr 2017 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 54.389 T€ an die Stadt Köln ausge-
schüttet wird. 
 
Die Vertreterin/ der Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln 
GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. 
 
Finanzausschuss 04.06.2018 
Rat 07.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  vgl. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Nach dem vorliegenden Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 
31.12.2017 schließt die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahres-
überschuss von  
rd. 68.777 T€ 
ab. 
Ausweislich des zusammengefassten Anhangs des Konzerns und der Stadtwerke Köln GmbH schlägt 
die Geschäftsführung vor, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung in Höhe von 54.389 T€ vor-
zunehmen. 
Die übrigen 14.388 T€ sollen der Gewinnrücklage der Gesellschaft zugeführt werden. Die SWK 
GmbH plant aus diesen Mitteln u.a. eine Zuführung zur Kapitalrücklage der HGK AG in Höhe von 
8.000 T€ vorzunehmen und ein Gesellschafterdarlehen an die AVG über 1.000 T€ zu vergeben. Der 
verbleibende Betrag soll der Finanzierung zukünftig geplanter strategischer Investitionen in den Kon-
zerngesellschaften dienen. 
Für 2018 hat die Stadt Köln im Haushalt geplant, dass sie aus dem SWK-Ergebnis 2017 eine Brutto-
Ausschüttung in Höhe von 46.563 T€ vereinnahmen kann. Die o. g. Ausschüttung liegt somit 
7.826 T€ über diesen Erwartungen, sodass sich in dieser Höhe ein Mehrertrag für den Haushalt 
ergibt. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Damit die Gesellschafterversammlung in ihrer Sitzung am 29.06.2018 über die Gewinnverwendung 
entscheiden kann, ist eine Entscheidung des Rates in seiner Sitzung am 07.06.2018 erforderlich.

Beratungsverlauf (2)

04.06.2018 Finanzausschuss
TOP 13.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2018 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1606/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.05.2018
Erstellt
14.05.2018 18:42