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V/0886/2015

Information zu Gender Budgeting

Vorlagen 28.10.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 25.11.2015, TOP 10

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Information zu Gender Budgeting: 
Projektbeispiel Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Auftrag 
Der Auftrag, bei der  Verteilung der städtischen Ressourcen auch auf Chancengleichheit zu ac h-
ten, wurde durch Ratsbeschluss bereits 2007 erteilt. Mit Einführung der Europäischen Charta zur 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene und den darauf basierenden Aktio ns-
plänen ist Gender Budgeting jetzt umzusetzen. Erste Schritte in den vergangenen beiden Hau s-
haltsjahren haben gezeigt, dass sich dies für alle Beteiligten in Politik und Verwaltung als eine 
schwierige Aufgabe erweist.  
Für alle Beteiligten bedeutet dies e inen Lernprozess, zu dem die Frage „Was ist geschlechterg e-
recht?“ ebenso gehört wie die systematische Erarbeitung si nnvoller Kennzahlen. Z udem muss 
der Blick für notwendige Daten und die Wirkung, die erzielt werden soll, geschärft werden. Die 
Stadtverwaltung setzt dabei auf „learning by  doing“ und vermittelt in Zusa mmenarbeit mit einer 
Expertin für Gender Budgeting zunächst anhand von drei ausgewählten Produkten das notwe n-
dige Wissen.  Weitere Produkte sollen folgen. Gleichzeitig wird g emeinsam mit den betei ligten 
Ämtern und mit externer Unterstützung eine „Gebrauchsanwe isung zur Einführung des Gender 
Budgeting in Münster“ erstellt, die es den Ämtern erleichtert, die eigene Arbeit mit diesem Instr u-
ment um Gender-Budgeting-Aspekte zu ergänzen. Letztlich wird die „Gebrauchsanweisung“ auch 
ein hilfreiches Instrument für die Politik darstellen. 
Ziel ist es, dieses Instrument langfristig zu verinnerlichen und in der Haushaltssteuerung zu ve r-
ankern. Gender Budgeting trägt dazu bei, den eigenen Fachbereich und die da mit verbundenen 
Ausgaben so zu steuern, dass die Mittel optimal eingesetzt werden und das bestmögliche Ergeb-
nis bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt.  
 
Begriffserläuterungen 
Das englische Wort „Gender“ steht für soziale, kulturelle und gesellschaftlich geprägte G e-
schlechterrollen von Frauen und Männern, die sozialisiert und veränderbar sind. Es geht also 
über den rein biologischen deutschen Begriff des Geschlechts Mann/Frau weit hinaus. „Budg e-
ting“ ist nichts anderes als Haushaltsführung.  
Gender Budgeting ist ein wichtiger Teil des Gender Mainstreaming, einer Strategie zur Umse t-
zung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Konkret bede utet Gender Mainstreaming, das 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0886/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Arndts-Haupt 
Frau Sonntag 
Frau von Hayn 
Ruf: 
492 17 00 
E-Mail: 
ArndtsHM@stadt-muenster.de 
Datum: 
16.11.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

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Ziel der Gleichstellung in allen Handlungsf eldern und bei allen Planungs - Entscheidungs- und 
Umsetzungsschritten („Mainstreaming“) zu berücksichtigen . In Münster wird in diesem Zusa m-
menhang auch von einer  gesamtstädtischen Verantwortung für die Verwirklichung der Chance n-
gleichheit gesprochen.  
Hinter dem Prinzip Gender Mainstreaming steckt au ch der Leitgedanke, dass Männer und Fra u-
en keine jeweils einheitliche soziale Gruppe sind, also nicht alle Männer gleich und alle Frauen 
gleich sind, sondern in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen En t-
scheidungen betroffen sein können.  
Gender Budgeting basiert daher auch auf der Annahme, dass es keine geschlechtsneutrale 
Haushaltspolitik gibt und jeder öffentliche Haushalt geschlechtsspezifische Auswirkungen hat. 
Gender Budgeting bedeutet also, dass der kommunale Haushalt aus einer Geschlechterperspek-
tive heraus analysiert, geplant und verteilt oder auch konsolidiert wird und gilt als wirkungsvolles 
Instrument, um Geschlechtergerechtigkeit auch durch eine veränderte Haushaltsführung herz u-
stellen.  
 
Ziel 
Mit einer geschlechtergere chten Haushaltsführung werden vorhandene Strukturen unter die 
Gender-Lupe genommen. Es geht dabei nicht um reine fünfzig zu fünfzig -Verteilung der Ge lder 
zwischen Frauen und Männern, also Gleichmacherei. Mit allen am Prozess Beteiligten wird g e-
prüft, ob die Stadt (nicht nur) in Zeiten knapper Kassen ihre Mittel auch richtig und für die Richt i-
gen einsetzt. Dazu müssen Daten erhoben und analysiert, Fragen gestellt und beantwortet, En t-
scheidungen getroffen und Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden. Dadurch trägt 
Gender Budgeting auch dazu bei, die Effizienz und die Qualität der Prozesse innerhalb der Ve r-
waltung zu steigern und schafft mehr Transparenz über die Verwendung von Haushaltsmitteln. 
 
 
Übersicht Gender Budgeting in Münster:

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Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“  
Produktgruppe 0501 „Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB 2“ 
Zu dieser Produktgruppe gehören sechs einzelne Produkte:  
Leistungen zum Lebensunterhalt,  
Leistungen zur Eingliederung in den  Arbeitsmarkt,  
Leistungen für die Unterkunft,  
Leistungen außerhalb des Regelbedarfs,  
Arbeitsmarktpolitische Projekte des Jobcenters sowie das Perspektivzentrum. 
 
Daten nach Haushaltsplan 2014 
Für den Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ 223.870.200  € (23% der gesamten ordentlichen Aufwe n-
dungen). 
 
Innerhalb dieses Produktbereichs stellt die Produktgruppe 0501 den größten Aufwandsposten dar: 
133.443.121 € (88% der Aufwendungen).  
 
Die restlichen 12 % verteilen sich auf Personalaufwendungen, Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen, Bilanzielle Abschreibungen und sonstige ordentliche Aufwendungen. 
 
Stadtweite ordentliche Erträge: 978.429.130€, davon e ntfallen auf den Produktbereich  05 insg. 
142.881.740 €, also 14% . 80% davon ( = 112.857.690  €) gehen in der Produktgruppe 0501 ein. Der E r-
tragsposten „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ stellt mit 104.419.640 € den größten Anteil. 
 
Im Jahr 2014 befanden sich durchschnittlich 14.447 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) im Lei s-
tungsbezug SGB II beim Jobcenter Münster. Von diesem Gesamtbestand waren 7.154 Männer (49,5 %) 
und 7.293 Frauen (50,5 %). Insgesamt ist also ein ausgewogenes Verhältnis erkennbar.  
 
Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden innerhalb der Organisation sstruktur des Jobcenters in 
verschiedenen Fachstellen nach unterschiedlicher Zielgruppenorientierung betreut. Die nachfolgende 
Übersicht zeigt, wie hoch der Anteil der Frauen und Männer in den jeweiligen Zielgruppen ist:  
 
 Anteil der Zielgruppe am 
Gesamtbestand der eLb 
Anteil der Frauen in 
der Zielgruppe 
Anteil der Männer 
in der Zielgruppe 
U25 (= 15 bis 24 Jahre) 16,9 % 48,4 % 51,6 % 
Ü25 (= 25 bis 49 Jahre) 40,0 % 42,7 % 57,3 % 
50+ (= 50 Jahre und älter) 20,8 % 44,2 % 55,8 % 
Alleinerziehende 12,7 % 96,4 % 3,6 % 
Reha/ Schwerbehinderung 8,6 % 42,7 % 57,3 % 
Selbständige 1,0 % 34,6 % 65,4 % 
Abbildung: Interne Auswertung des Jobcenters, zielgruppenspezifische Zuordnung des eLb zu Fachstelle/ Jobcoach. 
 
Die Übersicht zeigt  ein weitgehend ausgewogenes Gesch lechterverhältnis innerhalb der Zielgruppe U25. 
In den Zielgruppen Ü25, 50+ und Reha/Schwerbehinderung ist der Anteil der Männer ausgeprägter e r-
kennbar. Zudem ist in der Übersicht ersichtlich, dass im Bereich der Selbständigen der A nteil der Frauen 
lediglich rund ein Drittel beträgt. Einzig in der Gruppe der Alleinerziehenden ist eine gegenteilige Gewic h-
tung festzustellen: Der Anteil der Frauen übersteigt mit rund 97 % den Anteil der alleinerziehenden Männer 
deutlich. 
 
 
Gender Budgeting-Projekt: 
 
Im Rahmen von Gender Budgeting wird im Jobcenter die Verteilungsgerechtigkeit von Mitteln der 
Arbeitsförderung bezogen auf Frauen und Männer am Beispiel der Maßnahmen bei einem A r-
beitgeber nach §16 SGB II i.  V. m. § 45 SGB III untersucht. Dabei handelt es sich um re in bun-
desfinanzierte Leistungen des Jobcenters.

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Die bis zu sechswöchigen Praktika bei Arbeitgebern münden im besten Fall in eine sozialvers i-
cherungspflichtige Beschäftigung (ggf. mit Lohnkostenzuschuss); eine Ausbildung oder Umsch u-
lung, eine Beschäftigung  mit Förderung durch einen betrieblichen Eingliederungsz uschuss oder 
auch in einen Minijob. Damit sind sie ein Indikator für eine nachhaltige Vermittlung in Arbeit. 
 
Erhoben werden Daten zu folgenden Personengruppen: 
1. Alleinstehende Frauen ohne Kinder 
2. Alleinstehende Männer ohne Kinder 
3. Alleinerziehende 
 
Bei den Daten wird jeweils  differenziert zwischen den Altersgruppen „ab 25 bis 35 Jahre“ und 
„über 35 Jahre“.  Weiteres Erhebungskriterium ist der Bildungsstand (Schulabschluss, Berufsa b-
schluss). Soweit valide Daten zum Migrationshintergrund vorliegen, kommen diese hinzu, jedoch 
sind aufgrund der gegenwärtigen Erhebungspraxis keine validen Daten vorhanden. 
 
Die Daten werden quartalsweise ausgewertet und gehen in den Managementbericht des Jobcen-
ters ein. Damit ist eine regelmäßige Kenntnisnahme und ggf. Steuerung der entsprechenden A k-
tivitäten gesichert. 
 
Ob und inwieweit diese Daten mit der sog. Grundgesamtheit in der Stadt Münster vergleic hbar 
sind, bleibt zu prüfen. Im Vordergrund stehen für das Jobcenter die V ergleichsgrößen „Förder-
quote“ und „Anteil Frauen im Leistungsbezug mit Aktivierung“. 
 
Ziel: Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unter gendergerechter Betrachtung 
 Heranführen an den Ausbildungs- und Stellenmarkt 
 Feststellung, Verringerung oder Beseitigu ng von Vermittlungshemmnissen (z.B. Qualif i-
zierungsbedarfe) 
 Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung 
 Vermittlung in eine passgenaue Qualifizierung 
 
Arbeitsmarktnahe Frauen mit dem Förderziel Direktvermittlung sollen entsprechend ihrem Ante il 
an der Gesamtmenge der arbeitsmark tnahen Kundinnen und Kunden in einem festgelegten B e-
trachtungszeitraum an Maßnahmen bei einem Arbeitgeber einmünden. 
 
Kennzahlen für Bedarfsgerechtigkeit: 
 Anzahl der arbeitsmarktnahen Frauen und Männer bezogen auf die Gesamtmenge 
 Anzahl der Frauen und Männer, die in eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber  (MAG) ein-
gemündet sind 
 
 
Indikatoren für die Wirkung der angestrebten Ziele: 
 Integrationsquote (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) drei 
Monate/ sechs Monate nach Beendigung der MAG 
 Einmündung in eine Qualifizierungsmaßnahme drei Monate/ sechs Monate nach Beend i-
gung der MAG 
 
Kennzahlen und Indikatoren könne n durch das Controlling der Daten aus der Fachanwe ndung 
OPEN geschlechtergerecht ermittelt werden. 
 
gez. 
 
 
 
Lewe

Beratungsverlauf (1)

25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0886/2015
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37