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TOP 10.1. Möhl-Areal 0959/2020

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0833/2020 vom 16.06.2020

Stand: Am 16.06.2020 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.06.2020 AN/0833/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 TOP 10.1. Möhl-Areal 0959/2020 Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung des nächsten Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen: Beschluss: Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich des Park & Ride-Parkplatzes des S-Bahnhofes Dellbrück, nördlich der Bergisch Gladbacher Straße und östlich der Möhlstraße (Gemarkung Thurn- Strunden, der Flur 70, Flurstücke 20/14, 20/28, 228/20, 487, 488, 866, 1070, 1072, 1162, 1163, 1236, 1237, 1340, 1341, 2151/20, 2196/20, 2199/20, 2446/20, 3339/20 und 3886/20 sowie Teilflächen der Flurstücke 20/20 und 1352) —Arbeitstitel: Möhl- Areal in Köln-Dellbrück— aufzustellen mit dem Ziel, ein gemischt genutztes Quartier festzusetzen, das neue Wohnungen mit 30 % öffentlicher Förderung und nicht we- sentlich störendes Gewerbe inklusive eines Lebensmittelmarktes ermöglicht, sofern dieser mit dem EZHK harmonisiert; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln- Dellbrück— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); - 2 - 4. beschließt die dahingehend geänderten Eckdaten zur Durchführung des anonymen zweiphasigen Einladungswettbewerbs, dass für das gesamte Gebiet eine Mischnutzung festgesetzt wird und eine schrittweise Entwicklung dargestellt werden soll, in dem zuerst das sogenannte Möhl-Areal zur Umsetzung gelangt, 5. beschließt die Änderung des FNP in einem Parallelverfahren, 6. benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer für das Preisgericht sowie deren Vertreterinnen und Vertreter zum Wettbewerbsver- fahren Begründung: Sämtliche Entwicklungen auf dem Möhl-Areal können nur im engen städtebaulichen Kontext zu den im Osten angrenzenden Gewerbeflächen betrachtet werden. Deshalb ergibt sich aus dem Veränderungswillen für das sogenannte Möhl-Areal ebenso eine Veränderungsoption für das in Anlage 4 als Ideenteil bezeichnete Areal. Die erkennbare deutliche Mindernutzung des Gebietes kann somit repariert werden, ebenso wie die sich für Wohnen sehr geeigneten Lage direkt am S-Bahnhof Dellbrück genutzt werden. Die Möglichkeit durch Mischgebiete spannende Areale zu entwickeln, sollte hier für das gesamte im „Ideenteil“ bezeichnete Ge- biet genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE - Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 16.06.2020

    Stadtentwicklungsausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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