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AN/0833/2020

TOP 10.1. Möhl-Areal 0959/2020

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 16.06.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.06.2020

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

3153 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin   
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.06.2020 
 
AN/0833/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 
 
TOP 10.1.  Möhl-Areal 0959/2020 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung 
des nächsten Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet südlich des Park & Ride-Parkplatzes des S-Bahnhofes Dellbrück, nördlich der 
Bergisch Gladbacher Straße und östlich der Möhlstraße (Gemarkung Thurn-
Strunden, der Flur 70, Flurstücke 20/14, 20/28, 228/20, 487, 488, 866, 1070, 1072, 
1162, 1163, 1236, 1237, 1340, 1341, 2151/20, 2196/20, 2199/20, 2446/20, 3339/20 
und 3886/20 sowie Teilflächen der Flurstücke 20/20 und 1352) —Arbeitstitel: Möhl-
Areal in Köln-Dellbrück— aufzustellen mit dem Ziel, ein gemischt genutztes Quartier 
festzusetzen, das neue Wohnungen mit 30 % öffentlicher Förderung und nicht we-
sentlich störendes Gewerbe inklusive eines Lebensmittelmarktes ermöglicht, sofern 
dieser mit dem EZHK harmonisiert; 
 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-
Dellbrück— zur Kenntnis;  
 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung);

- 2 - 
 
4. beschließt die dahingehend geänderten Eckdaten zur Durchführung des anonymen 
zweiphasigen Einladungswettbewerbs, dass für das gesamte Gebiet eine 
Mischnutzung festgesetzt wird und eine schrittweise Entwicklung dargestellt 
werden soll, in dem zuerst das sogenannte Möhl-Areal zur Umsetzung gelangt, 
 
5. beschließt die Änderung des FNP in einem Parallelverfahren, 
 
6.  benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer 
für das Preisgericht sowie deren Vertreterinnen und Vertreter zum Wettbewerbsver-
fahren 
 
 
Begründung: 
 
Sämtliche Entwicklungen auf dem Möhl-Areal können nur im engen städtebaulichen Kontext 
zu den im Osten angrenzenden Gewerbeflächen betrachtet werden. Deshalb ergibt sich aus 
dem Veränderungswillen für das sogenannte Möhl-Areal ebenso eine Veränderungsoption 
für das in Anlage 4 als Ideenteil bezeichnete Areal. Die erkennbare deutliche Mindernutzung 
des Gebietes kann somit repariert werden, ebenso wie die sich für Wohnen sehr geeigneten 
Lage direkt am S-Bahnhof Dellbrück  genutzt werden. Die Möglichkeit durch Mischgebiete 
spannende Areale zu entwickeln, sollte hier für das gesamte im „Ideenteil“ bezeichnete Ge-
biet genutzt werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz  gez. Lino Hammer  
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE - Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0833/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
16.06.2020
Erstellt
16.06.2020 14:01