AN/1379/2020
EEG-Förderung: weitere Förderung bei Auslaufen zum 31.12.2020
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1379/2020 Stand: 20.05.2022 Sachstandsbericht EEG-Förderung: weitere Förderung bei Auslaufen zum 31.12.2020 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 8.2.1 EEG-Förderung: weitere Förderung bei Auslaufen zum 31.12.2020, AN/1379/2020 Beschluss: Die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln mögen schnellstmöglich erwirken, dass vor Auslaufen der EEG-Förderung zum 31.12.2020 die Rheinenergie AG im Zusammenspiel mit der RNG (Rheinische Netzgesellschaft mbH) dafür Sorge trägt, dass bis zum Inkrafttreten entsprechend novellierten Bun- desrechts wie folgt verfahren wird: Private Erzeuger solaren Stroms, die diesen EEG-gefördert bis 31.12.2020 bei der Rheinenergie ein- speisen, können sanktionsfrei den durch ihre PV-Anlagen erzeugten Strom weiterhin einspeisen und erhalten dafür einen handelsüblichen Marktpreis. Dies schließt eine kombinierte Nutzung direkten Eigenverbrauchs und Einspeisen überschüssigen Stroms ein. Sachstand 2020 Stellungnahme der RheinEnergie Die im Antrag erwähnten Kündigungsschreiben sind noch vor Veröffentlichung des Regierungsent- wurfs zum EEG 2021 seitens der Rheinischen NetzGesellschaft GmbH (RNG) erstellt und vorsorglich an die betroffenen PV-Anlagenbetreiber versandt worden, so dass in den Schreiben hier nur auf den bis dahin geltenden Rechtsrahmen abgestellt werden konnte. In der aktuell vorliegenden Fassung zum EEG 2021 ist vorgesehen, dass es für Post-EEG-Anlagen die Möglichkeit zur kaufmännischen Aufnahme des eingespeisten EEG-Stroms durch den zuständi- gen Netzbetreiber geben soll. Eine Vergütung ist bis 2027 für kleine Anlagen (< 100kW) und bis 2021 für große Anlagen (>100 kW) vorgesehen. Damit soll das sogenannte „wilde Einspeisen" verhindert werden (d.h. Einspeisung, ohne Kenntnis des Netzbetreibers, was negative Auswirkungen auf die Bilanzkreisbewirtschaftung der RNG haben könnte). Zurzeit sind einige Regelungen des Entwurfs des EEG 2021 noch in Diskussion. Eine Verabschie- dung ist nach unserer Einschätzung aber weiterhin im Dezember zu erwarten. Inkrafttreten soll die Novelle zum 01.01.2021. Es wird nach Sachstand Dezember 2020 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Regelung bezüglich der im Antrag genannten Anlagen geben, da der Gesetzgeber „wildes Einspeisen“ in jedem Fall unterbin- den will. Tatsächlich sind im Netz der RNG zunächst sehr wenige Anlagen betroffen. In 2021 fallen Anlagen in der Größenordnung von 200 kW, bzw. ca. 80 Anlagen, aus der EEG-Förderung und damit in den Be- reich der erwähnten Regelung. Der Beschluss ist damit erledigt.
Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1379/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 EEG-Förderung: weitere Förderung bei Auslaufen zum 31.12.2020 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen (BV2) am 14.12.2020 zu setzen: Die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln mögen schnellstmöglich erwirken, dass vor Auslaufen der EEG -Förderung zum 31.12.2020 die Rheinenergie AG im Zusammen- spiel mit der RNG (Rheinische Netzgesellschaft mbH) dafür Sorge trägt, dass bis zum Inkrafttreten entsprechend novellierten Bundesrechts wie folgt verfahren wird: Private Erzeuger solaren Stroms, die diesen EEG -gefördert bis 31.12.2020 bei der Rheinenergie einspeisen, können sanktionsfrei den durch ihre PV-Anlagen erzeugten Strom weiterhin einspeisen und erhalten dafür einen handelsüblichen Marktpreis. Dies schließt eine kombinierte Nutzung direkten Eigenverbrauchs und Einspeisen über- schüssigen Stroms ein. Begründung: 1. Köln hat den Klimanotstand ausgerufen und kein K ilowatt erzeugter Erneuerbarer Energie darf verloren gehen. 2. Die Rheinenergie will ab 2030 ausschließlich Erneuerbare Energie für Strom anbieten – das würde durch Abschalten und Verschrotten funktionsfähiger Solaranlagen torpe- diert. 3. Nach derzeitigem Recht gibt es nur drei Möglichkeiten (s. www.rng.de -> Strom -> Einspeisung -> Förderende von EEG Anlagen): Strom mit viel Bürokratie und Zusatz- kosten über Direktvermarkter vertreiben oder mit hohen Kosten auf ausschließlichen Eigenverbrauch/-speichern umstellen oder voll funktionsfähige Anlage abbauen. Dies betrifft ab 1.1.2021 alle „Pionier“-PV-Anlagen auf dem Kölner Stadtgebiet. gez. Dr. Traude Castor-Cursiefen gez. Inga Krautz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hauptstraße 85
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1379/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 29.11.2020
- Erstellt
- 29.11.2020 10:55