Mandari Insight

AN/1379/2020

EEG-Förderung: weitere Förderung bei Auslaufen zum 31.12.2020

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 29.11.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.12.2020, TOP 8.2.1

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

2679 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1379/2020 
 Stand: 20.05.2022 
Sachstandsbericht  
EEG-Förderung: weitere Förderung bei Auslaufen zum 31.12.2020 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 
8.2.1 EEG-Förderung: weitere Förderung bei Auslaufen zum 31.12.2020, AN/1379/2020 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln mögen schnellstmöglich erwirken, dass vor Auslaufen der 
EEG-Förderung zum 31.12.2020 die Rheinenergie AG im Zusammenspiel mit der RNG (Rheinische 
Netzgesellschaft mbH) dafür Sorge trägt, dass bis zum Inkrafttreten entsprechend novellierten Bun-
desrechts wie folgt verfahren wird: 
Private Erzeuger solaren Stroms, die diesen EEG-gefördert bis 31.12.2020 bei der Rheinenergie ein-
speisen, können sanktionsfrei den durch ihre PV-Anlagen erzeugten Strom weiterhin einspeisen und 
erhalten dafür einen handelsüblichen Marktpreis. Dies schließt eine kombinierte Nutzung direkten 
Eigenverbrauchs und Einspeisen überschüssigen Stroms ein. 
Sachstand 2020 
Stellungnahme der RheinEnergie 
Die im Antrag erwähnten Kündigungsschreiben sind noch vor Veröffentlichung des Regierungsent-
wurfs zum EEG 2021 seitens der Rheinischen NetzGesellschaft GmbH (RNG) erstellt und vorsorglich 
an die betroffenen PV-Anlagenbetreiber versandt worden, so dass in den Schreiben hier nur auf den 
bis dahin geltenden Rechtsrahmen abgestellt werden konnte.  
 
In der aktuell vorliegenden Fassung zum EEG 2021 ist vorgesehen, dass es für Post-EEG-Anlagen 
die Möglichkeit zur kaufmännischen Aufnahme des eingespeisten EEG-Stroms durch den zuständi-
gen Netzbetreiber geben soll. Eine Vergütung ist bis 2027 für kleine Anlagen (< 100kW) und bis 2021 
für große Anlagen (>100 kW) vorgesehen. Damit soll das sogenannte „wilde Einspeisen" verhindert 
werden (d.h. Einspeisung, ohne Kenntnis des Netzbetreibers, was negative Auswirkungen auf die 
Bilanzkreisbewirtschaftung der RNG haben könnte).  
Zurzeit sind einige Regelungen des Entwurfs des EEG 2021 noch in Diskussion. Eine Verabschie-
dung ist nach unserer Einschätzung aber weiterhin im Dezember zu erwarten. Inkrafttreten soll die 
Novelle zum 01.01.2021.  
 
Es wird nach Sachstand Dezember 2020 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Regelung bezüglich der 
im Antrag genannten Anlagen geben, da der Gesetzgeber „wildes Einspeisen“ in jedem Fall unterbin-
den will. 
 
Tatsächlich sind im Netz der RNG zunächst sehr wenige Anlagen betroffen. In 2021 fallen Anlagen in 
der Größenordnung von 200 kW, bzw. ca. 80 Anlagen, aus der EEG-Förderung und damit in den Be-
reich der erwähnten Regelung. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

2174 Zeichen

Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1379/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 
 
EEG-Förderung: weitere Förderung bei Auslaufen zum 31.12.2020 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung der BV Rodenkirchen (BV2) am 14.12.2020 zu setzen: 
 
Die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln mögen schnellstmöglich erwirken, dass vor 
Auslaufen der EEG -Förderung zum 31.12.2020 die Rheinenergie AG im Zusammen-
spiel mit der RNG (Rheinische Netzgesellschaft mbH) dafür Sorge trägt, dass bis zum 
Inkrafttreten entsprechend novellierten Bundesrechts wie folgt verfahren wird: 
Private Erzeuger solaren Stroms, die diesen EEG -gefördert bis 31.12.2020 bei der 
Rheinenergie einspeisen, können sanktionsfrei den durch ihre PV-Anlagen erzeugten 
Strom weiterhin einspeisen und erhalten dafür einen handelsüblichen Marktpreis. Dies 
schließt eine kombinierte Nutzung direkten Eigenverbrauchs und Einspeisen über-
schüssigen Stroms ein. 
 
Begründung: 
1. Köln hat den Klimanotstand ausgerufen und kein K ilowatt erzeugter Erneuerbarer 
Energie darf verloren gehen.  
2. Die Rheinenergie will ab 2030 ausschließlich Erneuerbare Energie für Strom anbieten 
– das würde durch Abschalten und Verschrotten funktionsfähiger Solaranlagen torpe-
diert.

3. Nach derzeitigem Recht  gibt es nur drei Möglichkeiten (s. www.rng.de -> Strom -> 
Einspeisung -> Förderende von EEG Anlagen): Strom mit viel Bürokratie und Zusatz-
kosten über Direktvermarkter vertreiben oder mit hohen Kosten auf ausschließlichen 
Eigenverbrauch/-speichern umstellen oder voll funktionsfähige Anlage abbauen. Dies 
betrifft ab 1.1.2021 alle „Pionier“-PV-Anlagen auf dem Kölner Stadtgebiet. 
 
 
gez.   Dr. Traude Castor-Cursiefen                           gez.   Inga Krautz

Beratungsverlauf (1)

14.12.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hauptstraße 85

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1379/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
29.11.2020
Erstellt
29.11.2020 10:55