AN/0619/2018
Kosten-Nutzen-Analyse zur Ost-West-Achse öffentlich machen
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1963 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III
Vorlagen-Nummer
AN/0619/2018
Stand: 13.10.2025
Sachstandsbericht
Kosten-Nutzen-Analyse zur Ost-West-Achse öffentlich machen
Beschluss:
Der vorliegende Antrag wird wie folgt ersetzt:
1. Folgende zusätzliche Fakten und Informationen werden im bereits gestarteten Bürgerbetei-
ligungsverfahren für den Ausbau der Ost-West-Achse und im Rahmen der weiteren Informa-
tions- und Kommunikationsaktivitäten zum Projekt erläuternd dargestellt:
Die Kosten-Nutzen-Analyse zu den einzelnen Varianten der Ost-West-Achse (siehe auch
Ziffer 2),
Die Darstellung der Abläufe der notwendigen Planverfahren für die jeweiligen Varianten so-
wie der zeitlichen Abfolge der jeweils notwendigen Planungsphasen und des Baus bis zur Fer-
tigstellung aufgrund von Erfahrungswerten mit Vorhaben ähnlicher Größenordnung.
2. Die bereits vorhandene Präsentation der Kosten-Nutzen-Analyse wird auf der Internetseite
der Stadt Köln veröffentlicht, ergänzt mit textlichen Erläuterungen, die auch für Laien allge-
mein verständlich sind.
3. Die Kosten-Nutzen-Analyse, die Darstellung der Planfeststellungsverfahren und der zeitli-
chen Abfolge der jeweils notwendigen Planungsphasen und des Baus bis zur Fertigstellung
werden auf einer Veranstaltung im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgestellt und erläutert.
4. Registrierten Nutzer*innen des Bürgerbeteiligungsverfahrens werden per E-Mail darüber
informiert.
5. Die Ergebnisse der zusätzlich beauftragten Varianten-Untersuchungen werden ebenfalls
mit den unter Ziffer 1 genannten Informationen veröffentlicht.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Unterlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage 3211/2018. Die Ergebnisse der Nutzen-
Kosten-Untersuchung wurden zudem in einer Informationsveranstaltung am 27. Oktober 2018
vorgestellt.
2
Nächste Schritte:
-
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
-
GUT Antrag nach § 3
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Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 20.04.2018 AN/0619/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.05.2018 Kosten-Nutzen-Analyse zur Ost-West-Achse öffentlich machen Sehr geehrte Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 3. Mai 2018 zu setzen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln fordert die Verwaltung auf die Kosten-Nutzen-Analyse zur Ost-West-Achse des Ingenieur- büros Spiekermann umgehend vollständig zu veröffentlichen. 1. Das Gutachten soll auf der Internetseite der Stadt Köln abrufbar sein. 2. Registrierten Nutzer*innen des Bürgerbeteiligungsverfahrens soll das Gutachten per email mit download- Link bekannt gemacht werden 3. Das Gutachten soll auf einer Veranstaltung im Rahmen der Bürgerbeteiligung öffentlich vorgestellt wer- den 4. Die Verwaltung erstellt eine auch für Laien allgemein-verständliche Zusammenfassung, und veröffentlicht dieses ebenfalls 5. Das Ergebnis der zusätzlich beauftragten Untersuchung (zum SPD-Vorschlag) soll ebenfalls veröffentlicht werden Begründung: Bereits im Herbst dieses Jahres soll eine Entscheidung zur Verstärkung der Ost-West-Achse des Kölner Stadtbahn- netzes erfolgen. Die Bürgerbeteiligung hat bereits begonnen, in Presse und Öffentlichkeit wird über die verschie- denen Varianten diskutiert. Um zu einer Entscheidung zu kommen, ist es selbstverständlich für die gesamte Öf- fentlichkeit wichtig, zu erfahren welche Variante wieviel kostet, und bei welcher Variante mit Fördersummen Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Tobias Scholz, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Thomas Schmeckpeper Thomas Geffe Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@stadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - gerechnet werden kann. Um genau dies zu erfahren, hat die Stadt beim Ingenieurbüro Spiekermann eine Kosten- Nutzen-Analyse in Auftrag gegeben, deren Ergebnis seit letztem Jahr vorliegt. Obwohl bislang „nicht-öffentlich“ sind einzelne Details bekannt geworden, wir halten es jedoch für erforderlich, dass das gesamte Gutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Denn die Untersuchung enthält nicht nur ein Ergebnis, sondern auch „Zahlenmaterial“, dass für weitere Expert*innen in der Stadtgesellschaft von Interesse ist. Nur so kann ausrei- chend Transparenz und ein gute Grundlage für Diskussionen geschaffen werden. Sollten sich neue Sachverhalte ergeben, etwa neue Gutachten, oder Förderrichtlinien sollten diese ebenfalls öf- fentlich gemacht werden. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich Gez. Thor Zimmermann & Tobias Scholz Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0619/2018
- Typ
- GUT Antrag nach § 3
- Datum
- 20.04.2018
- Erstellt
- 20.04.2018 11:11