1314/2025
Verlängerung des Förderprogramms "Bleibeperspektive in Köln"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
8267 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/33/332 332-2 Vorlagen-Nummer 1314/2025 Freigabedatum 28.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung des Förderprogramms "Bleibeperspektive in Köln" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat nimmt den Evaluierungsbericht zum Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ zur Kenntnis (Anlage 1). 2. Der Rat beschließt die zweite Verlängerung des Förderprogramms bis zum 31. Dezem- ber 2026 in geänderter Fassung (Anlage 2). 3. Der Rat erkennt den finanziellen Bedarf für die Verlängerung des Förderprogramms in Höhe von insgesamt 410.000 Euro an, für ein Jahr. Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 410.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 3 Begründung: I. Fortführung des Förderprogramms Das Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ hat sich nachweislich bewährt. Im ausgewerteten Zeitraum (Mai 2023 - Dezember 2024) wurden 332 Aufenthaltserlaubnisse (ohne Chancen-Aufenthaltserlaubnisse) erteilt. Dieses Ergebnis übersteigt das ursprünglich angestrebte Ziel von 100 Titelerteilungen pro Jahr deutlich. Ein zentraler Faktor für den Erfolg des Programms ist die enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern. Diese Kooperation trägt maßgeblich dazu bei, dass Geflüchtete eine individu- elle und kontinuierliche Beratung sowie Begleitung erhalten, die ihre sprachliche, wirtschaftli- che und soziale Integration unterstützt. Im Förderzeitraum (Mai 2023 - Dezember 2024) haben insgesamt 2.099 Personen am Pro- gramm teilgenommen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Ausländerbehörde und den sozialpädagogischen Berater*innen wurde ein regelmäßiger Austausch über den Integra- tionsfortschritt sichergestellt. Die erfolgreiche Fortführung des Förderprogramms in bewährter Zusammenarbeit mit den vier derzeitigen freien Trägern ermöglicht weiterhin ein Einsparpotenzial bei Sozialleistungen von bis zu 900.000 € bei jährlich 100 Titelerteilungen. Dieser Betrag basiert auf dem durchschnittli- chen Regelsatz und den Unterkunftskosten pro erwachsene Person gemäß SGB II. Bedarfssituation und Entwicklung der Zielgruppe: Der Unterstützungsbedarf ist weiterhin hoch. Die Zielgruppe hat sich verändert: Es gibt zuneh- mend komplexere Fälle, die eine intensive und individuelle Betreuung erfordern. Förderung und Leistung: Die Fördermittel stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen. Die Träger arbeiten effizient und erzielen nachweislich positive soziale und wirtschaftliche Ef- fekte. Zur Qualitätssicherung des Programms fanden regelmäßig Lenkungskreissitzungen zwischen der Verwaltung und den Trägern statt, in denen Anpassungen an gesetzliche Änderungen so- wie Verbesserungen besprochen wurden. Die konkreten Ergebnisse der Kooperation mit den freien Trägern im Bleiberechtsprogramm können dem Evaluierungsbericht in Anlage 1 entnommen werden. II. Anpassungen des Förderprogramms Im Zuge der Verlängerung des Förderprogramms „Bleibeperspektiven in Köln“ bis Ende 2026 werden Anpassungen wie in der Synopse dargestellt vorgenommen (vgl. Anlage 3). Die Verwaltung empfiehlt, das Förderprogramm entgegen dem ursprünglichen Ratsantrag zu- nächst weiterhin mit einer Trägerbindung zu versehen. Die vier kooperierenden Träger haben das Programm maßgeblich mitentwickelt. Sie verfügen über die erforderliche und im Pro- gramm nachgewiesene Expertise in der Beratung und Förderung von langzeitgeduldeten Menschen. Die langjährige Kooperation führt zu einer effizienten Nutzung der Kapazitäten, so- wohl auf Träger-, als auch auf Verwaltungsseite. Durch die Fortsetzung der Kooperation kann das Programm über den 31.12.2025 hinaus lückenlos fortgesetzt werden. Die bis zu diesem Zeitpunkt in Trägerverantwortung betreuten Menschen, können weiterhin bei dem von ihnen gewählten Beratungsstellen verbleiben und den eingeschlagenen Weg der Integration fortset- zen. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei das Vertrauen, das im Laufe der Beratung zwischen den Teilnehmenden und den Beratungsstellen entstanden ist. Ein Wechsel der Trägerorgani- sation stellt in dieser Phase einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar, insbesondere da die vier Träger über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung verfügen und dieser Verlust schwer zu kompensieren wäre. 4 Die Trägerbindung ist umso wichtiger, als dass die im Jahr 2023 und 2024 für einen Zeitraum von 18 Monaten erteilten Chan- cenaufenthaltserlaubnisse sukzessive auslaufen, so dass der Bedarf an Beratungen insbesondere für diese Zielgruppe signifikant gestiegen ist, um die Anschlusserteilung eines gesetzlichen Bleiberechts zu ermöglichen und damit die bisherige Integrations- leistung nachhaltig zu verfestigen. Ein Wechsel oder Abbruch bestehender Beratungs- strukturen durch die Förderung neuer Beratungsstellen könnte den Erfolg des Pro- gramms beeinträchtigen und individuelle Erfolge, wie z. B. Passbeschaffung, Arbeits- aufnahme oder Schulbesuche gefährden. dass das Chancenaufenthaltsrecht aktuell noch bis zum 31.12.2025 beantragt werden kann, so dass eine weitere Betreuung durch den jeweiligen Träger möglich ist, um die mit dem Chancenaufenthaltsrecht eingeräumten Möglichkeiten der zukünftigen Aufent- haltsverfestigung nachhaltig zu unterstützen. dass im aktuellen Koalitionsvertrag verankert ist, dass es nach dem 31.12.2025 eine Anschlussregelung zum derzeitigen Chancenaufenthaltsrecht geben wird und damit ein Bekenntnis zur weiteren integrativen Förderung von Personen, die bereits viele Jahre geduldet in Deutschland leben, ausgesprochen wurde. III. Finanzierung des Förderprogramms Die zur Finanzierung in 2026 benötigten Mittel in Höhe von 410.000 Euro stehen im Teilergeb- nisplan des Ausländeramtes in der Produktgruppe 0209 - Ausländerwesen, in der Teilplan- zeile 15, Transferaufwendungen im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung. Bei der Förderung handelt es sich um eine Stellenförderung. Die Zuwendungen werden zur Deckung von Personalkosten beim freiem Träger sowie mit der Stellenförderung zusammen- hängende Sach-Einzelkosten und Gemeinkosten des Zuwendungsempfängers für das abge- grenzte Vorhaben einer Programmförderung gewährt. Eine institutionelle Förderung ist mit diesem Programm nicht vereinbar. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung im Rahmen des Bleiberechtsprogramm sowie auf eine tarifliche Anpassung bestehen nicht. Das Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ stellt eine freiwillige Leistung dar, dessen Finanzierung angesichts der Haushaltslage der Stadt Köln unter Berücksichtigung der Auflagen der Bezirksregierung abgewogen werden muss. Durch Entlastung sozialer Sicherungssysteme und gleichzeitiger Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Integration ist die Verlängerung dieses Förderprogramms aus fachlicher und in- tegrationspolitischer Sicht sinnvoll. Begründung zum Verzicht auf die Vorberatung in den Fachausschüssen und für die beson- dere Dringlichkeit Ein kurzfristiger Beschluss zur Verlängerung des Förderprogramms „Bleibeperspektive in Köln“ ermöglicht den Trägern Planungssicherheit für das Jahr 2026. Die Beschlussvorlage wird daher direkt dem Rat der Stadt Köln vorgelegt. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinter- ner Abstimmungsprozesse war eine frühere Veröffentlichung der Vorlage nicht möglich. Anlagen Anlage 1 Evaluierungsbericht Anlage 2 Förderprogramm Anlage 3 Synopse Änderungen Förderprogramm
Anlage 2 Synopse Förderprogramm
8903 Zeichen
Synopse zur Verlängerung des Förderprogramms „Bleibeperspektiven in Köln“ 2026 Alte Version 2021 Neue Version 2025 1. Förderziel und Zuwendungsempfänger Gefördert wird die programmbezogene Betreuung und Beratung von Geduldeten, die auf besondere, passgenaue Hilfestellungen angewiesen sind, um die geforderten gesetzlichen Kriterien für ein Bleiberecht zu erfüllen. Die Förderung hat das Ziel , die Begleitung von Menschen zu unterstützen, die in Köln im ungesicherten Status der Duldung leben und einer multidisziplinären Beratung und Betreuung bedürfen, um sich sprachlich, sozial und wirtschaftlich weiter zu integrieren. Der Fokus wird auf Handlungsfelder gerichtet, die nachweislich zu einer Aufenthaltsverfestigung der Programmteilnehmer führen, wie die Identitätsklärung, Fort- und Weiterbildung, Arbeitssuche sowie Verbesserung der Sprachkenntnisse. Zuwendungsempfänger sind vier Träger aus der unabhängigen Flüchtlingsberatung, Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Rom e.V. 1. Förderziel und Zuwendungsempfänger Gefördert wird die programmbezogene Betreuung und Beratung von Geduldeten, die auf gezielte passgenaue Unterstützung angewiesen sind, um die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Ziel der Förderung ist, Menschen, die in Köln schon seit vielen Jahren leben, das Unterstützungsangebot zu unterbreiten . Der Schwerpunkt liegt auf Handlungsfeldern, die nachweislich zur Verfestigung des Aufenthaltsstatus beitragen, insbesondere in den Bereichen: • Identitätsklärung, • Fort- und Weiterbildung, • Arbeitsmarktintegration und • Verbesserung der Sprachkenntnisse. Zuwendungsempfänger sind vier Träger aus der unabhängigen Flüchtlingsberatung, (Auflistung statt Text) • Caritasverband für die Stadt Köln e.V., • Diakonisches Werk Köln und Region e.V., • Kölner Flüchtlingsrat e.V. und • Rom e.V. 2. Zielgruppe und Geltungsbereich […] bleibt unverändert 2. Zielgruppe und Geltungsbereich […] bleibt unverändert 3. Programmteilnehmer*innen […] Die Programmteilnehmer*innen entscheiden frei, welcher der Träger sie aktiv begleiten soll. Eine gleichzeitige Betreuung durch die Sozialarbeiter der Behörde und durch Träger ist ausgeschlossen. 3. Programmteilnehmer*innen […] Die Programmteilnehmer*innen können frei wählen, welcher der Träger sie aktiv begleiten soll. Eine gleichzeitige Betreuung durch die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Ausländeramtes Köln und durch Träger ist ausgeschlossen. 4. Förderanspruch Das Ausländeramt Köln gewährt die Fördermittel freiwillig im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel für das jeweilige Förderjahr. Ein rechtlicher Anspruch auf die Bewilligung einer Förderung besteht nicht. Das Ausländeramt Köln entscheidet im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Förderung. 4. Förderanspruch Ein rechtlicher Anspruch auf die Bewilligung einer Förderung besteht nicht. […] 5. Zuwendungsgegenstand […] bleibt unverändert c) Dokumentation der geleisteten Unterstützung zur Identifikation von Schwierigkeiten innerhalb der gesetzlichen Regelungen und zur Weiterentwicklung der behördlichen Anwendungspraxis. 5. Zuwendungsgegenstand c) […] Erhebung einer halbjährlichen Statistik, anhand eines Kennzahlensystems, welches von der Verwaltung zur Verfügung gestellt wird. Dieses Kennzahlensystem ist mit den Daten der stattgefundenen Beratungen zu ergänzen, wobei jede Beratung inklusive Datum erfasst wird, sodass die zeitliche Zuordnung und Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist. 6. Zuwendungshöhe und Zuwendungsart Die Gesamthöhe des Förderprogramms liegt bei maximal 396.000 € und wird unter den geeigneten Bewerbungen nach einem Betreuungsschlüssel 1:80 verteilt, so dass an die jeweiligen Träger ein Festbetrag entsprechend des angebotenen Betreuungsumfanges geleistet wird. 6. Zuwendungshöhe und Zuwendungsart Die Gesamthöhe des Förderprogramms liegt für das Jahr 2026 bei 410.000 € und wird unter den geeigneten Bewerbungen nach einem Betreuungsschlüssel 1:80 verteilt, so dass an die jeweiligen Träger ein Festbetrag entsprechend des angebotenen Betreuungsumfanges geleistet wird. Der Förderbetrag je Vollzeitstelle beträgt jährlich 72.000 €. Eine tarifliche Anpassung der Personalkosten erfolgt jährlich nach internen Vorgaben des Fördermittelgebers. Der Förderbetrag je Vollzeitstelle beträgt jährlich 72.000 €. 7. Laufzeit Das Förderprogramm ist befristet auf den 31.12.2025. Die einzelne Förderung wird jeweils für ein Kalenderjahr gewährt. Die Verwaltung führt sechs Monate vor Ende des Förderprogramms eine Evaluation durch. Sollte das Förderprogramm über den 31.12.2025 verlängert werden, erfolgt dies als offene Förderung ohne Trägerbindung. 7. Laufzeit Das Förderprogramm ist befristet auf den 31.12.2026. Die einzelne Förderung wird jeweils für ein Kalenderjahr gewährt. Die Verwaltung führt sechs Monate vor Ende des Förderprogramms eine Evaluation durch. Sollte das Förderprogramm über den 31.12.2026 verlängert werden, erfolgt dies als offene Förderung ohne Trägerbindung. 8. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen und Ermittlung des Programmerfolgs Träger und Verwaltung erarbeiten in den ersten sechs Monaten des Förderprogramms ein Verfahren mit dem der Beratungserfolg durch die freien Träger transparent und effektiv dargestellt wird. Dies soll maßgeblich auf der konkreten Titelerteilung und der erfolgten Überleitung aus dem Chancenaufenthaltsrecht in ein gesetzliches Bleiberecht basieren. 8. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen und Ermittlung des Programmerfolgs Die Träger übermitteln der Verwaltung halbjährlich ihre Statistik der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, ggf. Chancenaufenthaltserlaubnissen (lt. Koalitionsvertrag bis zum 31.12.2027) und das Kennzahlensystem, welches zusammen mit der Verwaltung entwickelt wurde. 9. Antragsverfahren Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Der Antrag für das Förderjahr 2024 ist bis zum 01.03.2025 formlos schriftlich oder per E-Mai bei der Ausländerbehörde der Stadt Köln zu stellen: 9. Antragsverfahren Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Der Antrag für jedes Förderjahr ist bis zum 01.03. eines Jahres formlos schriftlich oder per E-Mail bei der Ausländerbehörde der Stadt Köln zu stellen: • Antragsfrist für 2026: 01.03.2026 10. Verwendungsnachweis […] Bleibt unverändert Die Fördermittel sind zweckgerichtet zu verwenden. Fördermittel, die nicht bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes verbraucht oder nicht ordnungsgemäß verwendet wurden, sind zurückzuerstatten oder werden mit einer möglichen Folgezahlung verrechnet. 10. Verwendungsnachweis […] Bleibt unverändert Die Fördermittel sind zweckgerichtet zu verwenden. Fördermittel, die nicht bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes verbraucht, nicht ordnungsgemäß verwendet oder durch den Betreuungsschlüssel nicht erreicht wurden, sind zurückzuerstatten oder werden mit einer möglichen Folgezahlung verrechnet. Nachweis der Mittelverwendung: Die ordnungsgemäße und transparente Verwendung der Fördermittel ist anhand folgender Belege zu dokumentieren: o Personalkosten: Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Stundenübersichten der geförderten Mitarbeitenden und ggf. Übersichten über tarifliche Erhöhungen. o Gemeinkosten: Transparente Darstellung anteilig auf die jeweilige geförderte Stelle, sobald diese keine Sachkosten sind. Hier ist eine detaillierte Berechnung der Gesamt- und Teilkosten vorzulegen. o Prozentuale Aufteilung der Personal-, Sach- und Gemeinkosten, sodass die Eigenanteile und die geförderten Anteile transparent und erkennbar sind. Neben dem finanziellen Nachweis muss die zweckgerichtete Mittelverwendung in einem Sachbericht erläutert werden, um die Effektivität der Beratung zu beurteilen. Dieser soll die Anzahl der bereits erteilten Aufenthaltserlaubnisse nebst Rechtsgrundlagen halbjährlich darstellen, welche aufgrund erfolgreicher Beratung der Träger erteilt wurden. 11. Veröffentlichungen Bei sämtlichen Veröffentlichungen und 11. Veröffentlichungen Bei sämtlichen Veröffentlichungen und Publikationen (schriftlich oder im Internet) ist auf die Finanzierung der Stadt Köln in geeigneter Weise hin zu weisen. Publikationen (print oder digital) ist die Finanzierung durch die Stadt Köln kenntlich zu machen.
Anlage 1 Evaluierungsbericht
8661 Zeichen
1 Bleibeperspektiven in Köln Evaluierungsbericht Ausgewerteter Förderzeitraum: 01. Mai 2023 – 31.12.2024 2 1. Ausgangslage Mit Ratsbeschluss vom 6. Mai 2021 wurde das Projekt „Bleibeperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ in ein dauerhaftes Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ überführt. Ziel ist es, langjährig geduldete Personen durch gezielte Beratung und Betreuung in ein gesichertes Bleiberecht zu überführen. Im Jahr 2023 wurde das Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ durch Ratsbeschluss für weitere zwei Jahre verlängert. Zuwendungsempfänger sind die unabhängigen Flüchtlingsberatungsstellen (Träger): Caritasverband für die Stadt Köln e.V., das Diakonische Werk Köln und Region e.V. der Kölner Flüchtlingsrat e.V. Rom e.V. 2. Zielsetzung Das Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ macht Menschen, die in Köln schon seit vielen Jahren leben, das Angebot, sich eine Bleibeperspektive zu erarbeiten und dabei Unterstützung zu bekommen. Auch Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung haben ein Interesse daran, Menschen aus dem Schwebezustand der Duldung in ein geregeltes Verfahren zu überführen und sie dabei zu unterstützen, durch Schulbesuch, Ausbildung, Studium oder Beruf Verantwortung für das eigene Leben und den Lebensunterhalt zu übernehmen. Im Bleiberechtsprogramm wurde in Zusammenarbeit mit den Trägern eine multidisziplinäre Beratung und Betreuung geschaffen, damit diese Menschen Unterstützung erhalten können, um sich sprachlich, sozial und wirtschaftlich zu integrieren. Die Beratung erfolgt zum einen durch die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Ausländeramtes (interne) und zum anderen durch die geförderten freien Träger. 3. Analyse der Programmdurchführung Die folgende Analyse umfasst den Förderzeitraum 01. Mai 2023 bis 31. Dezember 2024. Es werden die Bereiche Teilnehmerkreis, Beratung, Erteilung von Aufenthaltstiteln sowie Ausschlüsse näher betrachtet und erläutert. Die Erteilung von Aufenthaltstiteln beinhaltet auch die Erteilungen der Chancen-Aufenthaltserlaubnisse (§ 104c Aufenthaltsgesetz) 3.1 Teilnehmerkreis Zwischen Mai 2023 und Dezember 2024 haben 2099 Personen am Programm teilgenommen. Der Großteil stammt aus den Westbalkanländern (Serbien, Albanien, Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Montenegro) sowie aus dem Irak, Guinea und Ghana. 3 Abbildung 1: Verteilung Programmteilnehmende nach Herkunftsländern 3.2 Beratungsleistungen Im ausgewerteten Evaluierungszeitraum befanden sich 960 Teilnehmende (70,5 % aller Teilnehmenden) in regelmäßiger sozialpädagogischer Beratung: • 54 % durch die vier Träger • 46 % durch die Sozialpädagog*innen des Ausländeramtes Die Beratung zielt darauf ab, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen und Integration zu fördern. Das ehemalige Bausteinsystem wurde durch ein mit den vier Trägern zusammen entwickeltes Kennzahlensystem ersetzt. Dieses neue Kennzahlensystem ist ein transparentes Instrument, welches die Integrationsfortschritte der Teilnehmenden, die sich in Trägerberatung befinden, quantitativ erfassen lässt. 52% 36% 7% 5% Programmteilnehmende nach Herkunft Westbalkan Irak Afrikanische Länder Sonstige Herkunftsländer 4 Auswertung der erfassten Integrationsfortschritte: Abbildung 2. Auswertung Integrationsfortschritte 3.3 Erteilung von Aufenthaltstiteln Ein zentrales Ziel des Programms ist die Erteilung von Aufenthaltstiteln und damit die Verfestigung des Bleiberechtes und der damit einhergehenden sozialen sowie wirtschaftlichen Integration der Teilnehmer*innen. Im Evaluierungszeitraum wurden insgesamt 1060 Aufenthaltstitel erteilt. Hierin sind die Chancen-Aufenthaltserlaubnisse enthalten. Anzahl der Erteilungen nach Anspruchsgrundlagen: 728 Chancen-Aufenthaltserlaubnisse nach § 104c AufenthG davon 476 in sozialpädagogischer Beratung 57 % in Beratung der Träger 43 % in interner Beratung des Ausländeramtes 332 Bleiberechte davon 210 in sozialpädagogischer Beratung 36% 22% 37% 5% Auswertung Integrationsfortschritte Integration in Arbeitsmarkt, Ausbildung oder Schule Identitätsklärung und Passbemühungen Erwerb von Sprachkenntnissen Sonstige Integrationsfortschritte 5 33 % Erteilungen in Beratung der Träger 67% Erteilungen in interner Beratung des Ausländeramtes Abbildung 3: Verteilung - Aufenthaltstitel Erteilung nach Zweck 3.4 Identitätsklärung und Passbeschaffung Im Förderzeitraum wurden insgesamt 466 Identitäten durch Beschaffung, Verlängerung von Nationalpässen, Kontaktaufnahmen mit den Auslandsvertretungen geklärt oder bestätigt. Das Verfahren der Identitätsklärung und Passbeschaffung konnte auf verschiedenen Wege erfolgen, mithilfe der Träger, der Sozialpädagog*innen des Ausländeramtes sowie durch eigene Motivation. 52% 21% 12% 15% Zwecke der Erteilung Nachhaltige Integration Gut integrierte Jugendliche und Heanwachsende Humanitäre Gründe Sonstige Rechtsgrundlagen 6 Abbildung 4: Passbeschaffung 3.5 Ausschlüsse aus dem Programm Im Förderzeitraum mussten insgesamt 129 Personen aufgrund Straffälligkeit, Wegzug aus Köln oder fehlender Mitwirkung aus dem Programm ausgeschlossen werden. 33% 30% 37% Passbeschaffung Trägerberatung Interne Beratung Ohne Beratung 34% 14% 52% Ausschlüsse aus dem Bleiberechtsprogramm Straffälligkeit Fehlender Mitwirkung Wegzug 7 Abbildung 5: Programmausschlüsse 4. Chancen-Aufenthalt nach § 104c AufenthG Mit Inkrafttreten des § 104c Aufenthaltsgesetz im Januar 2023 wurde bundesweit eine neue Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete eingeführt. • Potenzielle Antragsteller*innen im Programm sind 1.508 Personen • Gestellte Anträge 755 • Bereits erteilte Aufenthaltstitel: 728 Da diese Aufenthaltserlaubnis nur einmalig für 18 Monate erteilt wird und nicht verlängerbar ist, steigt der Beratungsbedarf für die Teilnehmenden erheblich. Die Antragstellung ist aktuell noch bis Ende 2025 möglich. Abbildung 6: Chancenaufenthaltserlaubnisse 5. Arbeit des Lenkungskreises Der Lenkungskreis des Bleiberechtsprogramms besteht aus Vertreter*innen der Ausländerbehörde, dem Amt für Integration und Vielfalt sowie den vier im Programm beteiligten externen Träger. Ziel der quartalsweise stattfindenden Sitzungen ist der Austausch zwischen den Beteiligten zu programmrelevanten Themen, um eine stetige Verbesserung in Abläufen und Zusammenarbeit sowie auf Gesetzesänderungen zeitnah zu reagieren. Mit folgenden Themen hat sich der Lenkungskreis im Förderzeitraum unter anderem Potenzielle Antragsteller*innen Gestellte Anträge Erteilte CAEs Potenzielle Antragsteller*innen Gestellte Anträge Erteilte CAEs 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 Chancenaufenthaltserlaubnisse Chancenaufenthaltserlaubnisse 8 beschäftigt: • Überarbeitung eines neuen Kennzahlensystems • Begleitung der Umsetzung des § 104c AufenthG • Verbesserung der Kommunikation mit den Kunden*innen 6. Erfolge des Programms: ✅ Höhere Erteilungsquote von Aufenthaltstiteln als prognostiziert ✅ Effiziente Beratungsstrukturen trotz hoher Fallzahlen ✅ Positive Auswirkungen auf andere Bereiche der Ausländerbehörde (z. B. mehr Aufenthaltstitel für Jugendliche nach § 25a AufenthG) ✅ Fortführung des Lenkungskreises als wertvolles Steuerungsinstrument 7. Fazit und Empfehlung zur Verlängerung des Programms Die Evaluation zeigt, dass das Förderprogramm ein essenzieller Schritt für eine nachhaltige Integration ist. Das Programm ermöglicht auch Personen mit schwierigen Ausgangsbedingungen den Zugang zu einer langfristigen Bleibeperspektive. Die Zusammenarbeit der vier freien Träger, die langjährige Expertise im Bereich der Flüchtlingsberatung aufweisen, stellt einen signifikanten Erfolgsfaktor für das Bleiberechtsprogramm dar. Die Kunden*innen nahmen das Beratungsangebot der Träger gerne an. Aufgrund der geschaffenen Vertrauensbasis konnten die Beratungen erfolgreich durchgeführt werden, was sich in der Erteilungszahl widerspiegelt. Als maßgebliches Messinstrument für den Programmerfolg wurde auf die konkrete Titelerteilung und die Identitätsklärung abgestellt, da diese wesentlich zu der mit der Integrationsleistung angestrebten finanziellen Unabhängigkeit und damit zu den anvisierten finanziellen Einsparungen von Sozialleistungen führen. Aber auch die Teilnahme an dem Bleiberechtsprogramm und die stetige Mitwirkung kann als Integrationsfortschritt betrachtet werden. Die Verwaltung empfiehlt, das Förderprogramm für ein weiteres Jahr (31.12.2026) in Zusammenarbeit mit den vier freien Trägern fortzusetzen.
Anlage 2 Förderprogramm Bleibeperspektiven in Köln 2026
8059 Zeichen
1 Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ 2026 2 1. Förderziel und Zuwendungsempfänger Gefördert wird die programmbezogene Betreuung und Beratung von Geduldeten, die auf gezielte, passgenaue Unterstützung angewiesen sind, um die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Ziel der Förderung ist, Menschen, die schon seit vielen Jahren in Köln leben, das Unterstützungsangebot zu unterbreiten. Der Schwerpunkt liegt auf Handlungsfeldern, die nachweislich zur Verfestigung des Aufenthaltsstatus beitragen, insbesondere in den Bereichen: • Identitätsklärung, • Fort- und Weiterbildung, • Arbeitsmarktintegration und • Verbesserung der Sprachkenntnisse. Zuwendungsempfänger sind vier unabhängige Flüchtlingsberatungsstellen: • Caritasverband für die Stadt Köln e.V. , • Diakonisches Werk Köln und Region e.V. , • Kölner Flüchtlingsrat e.V. und • Rom e.V. Die programmbezogene Betreuung erfolgt nach den mit dem Ausländeramt Köln vereinbarten Abläufen. Diese sind durch das Programmkonzept sowie eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Träger und dem Ausländeramt Köln festgelegt. 2. Zielgruppe und Geltungsbereich Gefördert wird ausschließlich die Beratung von Personen, die vom Ausländeramt der Stadt Köln in das Programm aufgenommen wurden. Das Betreuungsangebot muss örtlich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln angeboten werden. 3. Programmteilnehmer*innen Das Programm unterstützt: • Langzeitgeduldete sowie • Geduldete, bei denen eine Rückführung langfristig unverschuldet unmöglich ist , unabhängig von der bisherigen Aufenthaltsdauer in Deutschland. Die Teilnehmerinnen können frei wählen, welcher der Träger sie begleitet. Eine parallele Betreuung durch die Sozialarbeiterinnen der Behörde und durch einen Träger ist ausgeschlossen. 3 4. Förderrechtsanspruch Ein rechtlicher Anspruch auf die Bewilligung einer Förderung besteht nicht. Das Ausländeramt Köln gewährt die Fördermittel freiwillig im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel für das jeweilige Förderjahr. Das Ausländeramt Köln entscheidet im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Förderung. 5. Zuwendungsgegenstand Gefördert werden Beratung und Begleitung der Programmteilnehmer*innen mit dem Ziel, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu schaffen, in Form einer Stellenförderung bei den unabhängigen Beratungsstellen. Die unabhängigen Beratungsstellen leisten: • Individuelle und umfangreiche Beratung , • Kleinschrittige Begleitung , • Unterstützung beim Abbau von Integrationshürden , die einer langfristigen Aufenthaltsperspektive entgegenstehen. Da viele Teilnehmende mit multiplen Integrationshindernissen konfrontiert sind, sollen diese systematisch identifiziert und schrittweise bearbeitet werden, um eine aufenthaltsrechtliche Verfestigung zu ermöglichen. Gefördert wird die Erfüllung folgender Aufgaben: a) Beratung und Begleitung zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht, b) Kooperation und Austausch mit dem Ausländeramt Köln sowie weiteren Netzwerkpartnern zur Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Perspektiven, c) Dokumentation der Unterstützung , um Herausforderungen innerhalb der gesetzlichen Regelungen zu identifizieren und die behördliche Anwendungspraxis weiterzuentwickeln. Erhebung einer halbjährlichen Statistik, anhand eines Kennzahlensystems, welches von der Verwaltung zur Verfügung gestellt wird. 6. Zuwendungshöhe und Zuwendungsart Die Gesamthöhe des Förderprogramms liegt für das Jahr 2026 bei 410.000 € und wird unter den geeigneten Bewerbungen nach einem Betreuungsschlüssel 1:80 verteilt, so dass an die jeweiligen Träger ein Festbetrag entsprechend des angebotenen Betreuungsumfanges geleistet wird. Der Förderbetrag je Vollzeitstelle beträgt jährlich 72.000 €. Der Betreuungsschlüssel berücksichtigt in der Regel die Kernfamilie nach Vorgaben des Ausländerrechts. Grundsätzlich werden Kinder unter 12 Jahren nicht auf den Betreuungsschlüssel angerechnet. Bei Darlegung eines besonderen Betreuungsbedarfs oder -aufwands kann hiervon abgewichen werden und der Betreuungsschlüssel unter Abstimmung mit dem jeweiligen Zuwendungsempfänger angepasst werden. Die Förderung steht 4 unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit entsprechend der haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Bei der Programmförderung handelt sich um eine Stellenförderung. Zuwendungen werden zur Deckung von Personalkosten, sowie mit der Stellenförderung zusammenhängende Sach-Einzelkosten und Gemeinkosten des Zuwendungsempfängers für das abgegrenzte Vorhaben einer Programmförderung gewährt. Eine institutionelle Förderung ist mit diesem Programm nicht vereinbart. 7. Laufzeit Das Förderprogramm ist befristet auf den 31.12.2026. Die einzelne Förderung wird jeweils für ein Kalenderjahr gewährt. Die Verwaltung führt sechs Monate vor Ende des Förderprogramms eine Evaluation durch. Sollte das Förderprogramm über den 31.12.2026 verlängert werden, erfolgt dies als offene Förderung ohne Trägerbindung. 8. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen und Ermittlung des Programmerfolgs Die Träger erfüllen die Dokumentationspflichten aus der geschlossenen Kooperationsvereinbarung, ebenso wie die fristgerechte Abrechnung der Kosten bis zum 01.03. des Folgejahres. Die Träger übermitteln der Verwaltung halbjährlich ihre Statistik der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, ggf. Chancenaufenthaltserlaubnisse (lt. Koalitionsvertrag bis zum 31.12.2027) und das Kennzahlensystem, welches zusammen mit der Verwaltung entwickelt wurde. 9. Antragsverfahren Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Der Antrag für jedes Förderjahr ist bis zum 01.03. eines Jahres formlos schriftlich oder per E- Mail bei der Ausländerbehörde der Stadt Köln zu stellen: • Antragsfrist für 2026: 01.03.2026 Anträge sind schriftlich oder per E-Mail einzureichen bei: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Ausländeramt Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ Dillenburger Str. 56-66 51105 Köln Fax: 0221-221-33002 E-Mail: auslaenderamt-bleiberecht@stadt-koeln.de 5 10. Verwendungsnachweis Die Fördermittel sind zweckgerichtet zu verwenden. Fördermittel, die nicht bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes verbraucht, nicht ordnungsgemäß verwendet oder durch den Betreuungsschlüssel nicht erreicht wurden, sind zurückzuerstatten oder werden mit einer möglichen Folgezahlung verrechnet. Bis zum 01.03. des Folgejahres ist ein Verwendungsnachweis mit Sachbericht vorzulegen. Dieser muss eine zweckgerichtete Mittelverwendung anhand eines standardisierten Fragenkatalogs belegen. Nachweis der Mittelverwendung: Die ordnungsgemäße und transparente Verwendung der Fördermittel ist anhand folgender Belege zu dokumentieren: o Personalkosten : Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Stundenübersichten der geförderten Mitarbeitenden und ggf. Übersichten über tarifliche Erhöhungen. o Gemeinkosten : Transparente Darstellung anteilig auf die jeweilige geförderte Stelle sobald diese keine Sachkosten sind. Hier ist eine detaillierte Berechnung der Gesamt- und Teilkosten vorzulegen. o Prozentuale Aufteilung der Personal-, Sach- und Gemeinkosten, sodass die Eigenanteile und die geförderten Anteile, gemäß der allgemeinen Förderrichtlinie, transparent und erkennbar dargestellt werden. Neben dem finanziellen Nachweis muss die zweckgerichtete Mittelverwendung in einem Sachbericht erläutert werden, um die Effektivität der Beratung zu beurteilen. Dieser soll die Anzahl der bereits erteilten Aufenthaltserlaubnisse nebst Rechtsgrundlagen halbjährlich darstellen, welche aufgrund erfolgreicher Beratung der Träger erteilt wurden. 11. Veröffentlichungen Bei sämtlichen Veröffentlichungen und Publikationen (print oder digital) ist die Finanzierung durch die Stadt Köln kenntlich zu machen.
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Dillenburger Straße 56
- Straße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1314/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 29.04.2025 17:58