Mandari Insight

1314/2025

Verlängerung des Förderprogramms "Bleibeperspektive in Köln"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 10.32

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Synopse Förderprogramm

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Ansehen

Anlage 1 Evaluierungsbericht

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Ansehen

Anlage 2 Förderprogramm Bleibeperspektiven in Köln 2026

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

8267 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33/332 
332-2 
Vorlagen-Nummer 
 1314/2025 
Freigabedatum 
 28.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlängerung des Förderprogramms "Bleibeperspektive in Köln"  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.  Der Rat nimmt den Evaluierungsbericht zum Förderprogramm „Bleibeperspektiven in 
Köln“ zur Kenntnis (Anlage 1). 
 
2.  Der Rat beschließt die zweite Verlängerung des Förderprogramms bis zum 31. Dezem-
ber 2026 in geänderter Fassung (Anlage 2). 
 
3.  Der Rat erkennt den finanziellen Bedarf für die Verlängerung des Förderprogramms in 
Höhe von insgesamt 410.000 Euro an, für ein Jahr. 
 
 
Rat 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  410.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

3 
Begründung: 
 
I. Fortführung des Förderprogramms 
 
Das Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ hat sich nachweislich bewährt.  
Im ausgewerteten Zeitraum (Mai 2023 - Dezember 2024) wurden 332 Aufenthaltserlaubnisse 
(ohne Chancen-Aufenthaltserlaubnisse) erteilt. Dieses Ergebnis übersteigt das ursprünglich 
angestrebte Ziel von 100 Titelerteilungen pro Jahr deutlich. 
 
Ein zentraler Faktor für den Erfolg des Programms ist die enge Zusammenarbeit mit den 
freien Trägern. Diese Kooperation trägt maßgeblich dazu bei, dass Geflüchtete eine individu-
elle und kontinuierliche Beratung sowie Begleitung erhalten, die ihre sprachliche, wirtschaftli-
che und soziale Integration unterstützt. 
 
Im Förderzeitraum (Mai 2023 - Dezember 2024) haben insgesamt 2.099 Personen am Pro-
gramm teilgenommen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Ausländerbehörde und 
den sozialpädagogischen Berater*innen wurde ein regelmäßiger Austausch über den Integra-
tionsfortschritt sichergestellt.  
 
Die erfolgreiche Fortführung des Förderprogramms in bewährter Zusammenarbeit mit den vier 
derzeitigen freien Trägern ermöglicht weiterhin ein Einsparpotenzial bei Sozialleistungen von 
bis zu 900.000 € bei jährlich 100 Titelerteilungen. Dieser Betrag basiert auf dem durchschnittli-
chen Regelsatz und den Unterkunftskosten pro erwachsene Person gemäß SGB II. 
 
Bedarfssituation und Entwicklung der Zielgruppe: 
Der Unterstützungsbedarf ist weiterhin hoch. Die Zielgruppe hat sich verändert: Es gibt zuneh-
mend komplexere Fälle, die eine intensive und individuelle Betreuung erfordern. 
 
Förderung und Leistung: 
Die Fördermittel stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen. 
Die Träger arbeiten effizient und erzielen nachweislich positive soziale und wirtschaftliche Ef-
fekte. 
 
Zur Qualitätssicherung des Programms fanden regelmäßig Lenkungskreissitzungen zwischen 
der Verwaltung und den Trägern statt, in denen Anpassungen an gesetzliche Änderungen so-
wie Verbesserungen besprochen wurden. 
 
Die konkreten Ergebnisse der Kooperation mit den freien Trägern im Bleiberechtsprogramm 
können dem Evaluierungsbericht in Anlage 1 entnommen werden. 
 
II. Anpassungen des Förderprogramms 
 
Im Zuge der Verlängerung des Förderprogramms „Bleibeperspektiven in Köln“ bis Ende 2026 
werden Anpassungen wie in der Synopse dargestellt vorgenommen (vgl. Anlage 3). 
 
Die Verwaltung empfiehlt, das Förderprogramm entgegen dem ursprünglichen Ratsantrag zu-
nächst weiterhin mit einer Trägerbindung zu versehen. Die vier kooperierenden Träger haben 
das Programm maßgeblich mitentwickelt. Sie verfügen über die erforderliche und im Pro-
gramm nachgewiesene Expertise in der Beratung und Förderung von langzeitgeduldeten 
Menschen. Die langjährige Kooperation führt zu einer effizienten Nutzung der Kapazitäten, so-
wohl auf Träger-, als auch auf Verwaltungsseite. Durch die Fortsetzung der Kooperation kann 
das Programm über den 31.12.2025 hinaus lückenlos fortgesetzt werden. Die bis zu diesem 
Zeitpunkt in Trägerverantwortung betreuten Menschen, können weiterhin bei dem von ihnen 
gewählten Beratungsstellen verbleiben und den eingeschlagenen Weg der Integration fortset-
zen. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei das Vertrauen, das im Laufe der Beratung zwischen 
den Teilnehmenden und den Beratungsstellen entstanden ist. Ein Wechsel der Trägerorgani-
sation stellt in dieser Phase einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar, insbesondere da die 
vier Träger über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung verfügen und dieser Verlust 
schwer zu kompensieren wäre.

4 
Die Trägerbindung ist umso wichtiger, als 
 
 dass die im Jahr 2023 und 2024 für einen Zeitraum von 18 Monaten erteilten Chan-
cenaufenthaltserlaubnisse sukzessive auslaufen, so dass der Bedarf an Beratungen 
insbesondere für diese Zielgruppe signifikant gestiegen ist, um die Anschlusserteilung 
eines gesetzlichen Bleiberechts zu ermöglichen und damit die bisherige Integrations-
leistung nachhaltig zu verfestigen. Ein Wechsel oder Abbruch bestehender Beratungs-
strukturen durch die Förderung neuer Beratungsstellen könnte den Erfolg des Pro-
gramms beeinträchtigen und individuelle Erfolge, wie z. B. Passbeschaffung, Arbeits-
aufnahme oder Schulbesuche gefährden. 
 dass das Chancenaufenthaltsrecht aktuell noch bis zum 31.12.2025 beantragt werden 
kann, so dass eine weitere Betreuung durch den jeweiligen Träger möglich ist, um die 
mit dem Chancenaufenthaltsrecht eingeräumten Möglichkeiten der zukünftigen Aufent-
haltsverfestigung nachhaltig zu unterstützen.  
 dass im aktuellen Koalitionsvertrag verankert ist, dass es nach dem 31.12.2025 eine 
Anschlussregelung zum derzeitigen Chancenaufenthaltsrecht geben wird und damit 
ein Bekenntnis zur weiteren integrativen Förderung von Personen, die bereits viele 
Jahre geduldet in Deutschland leben, ausgesprochen wurde. 
 
III. Finanzierung des Förderprogramms 
 
Die zur Finanzierung in 2026 benötigten Mittel in Höhe von 410.000 Euro stehen im Teilergeb-
nisplan des Ausländeramtes in der Produktgruppe 0209 - Ausländerwesen, in der Teilplan-
zeile 15, Transferaufwendungen im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung.  
 
Bei der Förderung handelt es sich um eine Stellenförderung. Die Zuwendungen werden zur 
Deckung von Personalkosten beim freiem Träger sowie mit der Stellenförderung zusammen-
hängende Sach-Einzelkosten und Gemeinkosten des Zuwendungsempfängers für das abge-
grenzte Vorhaben einer Programmförderung gewährt. Eine institutionelle Förderung ist mit 
diesem Programm nicht vereinbar. 
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung im Rahmen des Bleiberechtsprogramm sowie auf eine 
tarifliche Anpassung bestehen nicht. 
Das Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ stellt eine freiwillige Leistung dar, dessen 
Finanzierung angesichts der Haushaltslage der Stadt Köln unter Berücksichtigung der Auflagen 
der Bezirksregierung abgewogen werden muss. 
Durch Entlastung sozialer Sicherungssysteme und gleichzeitiger Förderung gesellschaftlicher 
Teilhabe und Integration ist die Verlängerung dieses Förderprogramms aus fachlicher und in-
tegrationspolitischer Sicht sinnvoll. 
 
 
Begründung zum Verzicht auf die Vorberatung in den Fachausschüssen und für die beson-
dere Dringlichkeit 
 
Ein kurzfristiger Beschluss zur Verlängerung des Förderprogramms „Bleibeperspektive in 
Köln“ ermöglicht den Trägern Planungssicherheit für das Jahr 2026. Die Beschlussvorlage 
wird daher direkt dem Rat der Stadt Köln vorgelegt. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinter-
ner Abstimmungsprozesse war eine frühere Veröffentlichung der Vorlage nicht möglich.  
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Evaluierungsbericht  
Anlage 2 Förderprogramm 
Anlage 3 Synopse Änderungen Förderprogramm

Anlage 2 Synopse Förderprogramm

8903 Zeichen

Synopse zur Verlängerung des Förderprogramms  
„Bleibeperspektiven in Köln“ 2026  
  
Alte Version 2021  Neue Version 2025  
1. Förderziel und Zuwendungsempfänger  
Gefördert wird die programmbezogene 
Betreuung und Beratung von Geduldeten, 
die auf besondere, passgenaue 
 
Hilfestellungen angewiesen sind, um die 
geforderten gesetzlichen Kriterien für ein 
Bleiberecht zu erfüllen.  
Die Förderung hat das Ziel , die Begleitung 
von Menschen zu unterstützen, die in Köln 
im ungesicherten Status der Duldung leben 
und einer multidisziplinären Beratung und 
Betreuung bedürfen, um sich sprachlich, 
sozial und wirtschaftlich weiter zu 
integrieren. Der Fokus wird auf  
Handlungsfelder gerichtet, die nachweislich 
zu einer Aufenthaltsverfestigung der 
Programmteilnehmer führen, wie die  
Identitätsklärung, Fort- und Weiterbildung, 
Arbeitssuche sowie Verbesserung der 
Sprachkenntnisse.  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zuwendungsempfänger sind vier Träger 
aus der unabhängigen Flüchtlingsberatung, 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V., 
Diakonisches Werk Köln und Region e.V., 
Kölner Flüchtlingsrat e.V., Rom e.V.  
  
1. Förderziel und Zuwendungsempfänger   
Gefördert wird die programmbezogene 
Betreuung und Beratung von Geduldeten, 
die auf 
gezielte passgenaue Unterstützung  
angewiesen sind, um die gesetzlichen 
Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu 
erfüllen.  
Ziel der Förderung ist, Menschen, die in Köln 
schon seit vielen Jahren leben, das 
Unterstützungsangebot zu unterbreiten 
.  Der 
Schwerpunkt liegt auf Handlungsfeldern, die 
nachweislich zur Verfestigung des 
Aufenthaltsstatus beitragen, insbesondere in 
den Bereichen: 
 
• Identitätsklärung,  
• Fort- und Weiterbildung,  
• Arbeitsmarktintegration und  
• Verbesserung der Sprachkenntnisse.   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zuwendungsempfänger sind vier Träger 
aus der unabhängigen Flüchtlingsberatung, 
(Auflistung statt Text) 
 
• Caritasverband für die Stadt Köln e.V.,  
• Diakonisches Werk Köln und Region e.V.,

• Kölner Flüchtlingsrat e.V. und  
• Rom e.V.  
  
2. Zielgruppe und Geltungsbereich  
[…] bleibt unverändert  
  
2. Zielgruppe und Geltungsbereich  
[…] bleibt unverändert  
  
3. Programmteilnehmer*innen  
[…] Die Programmteilnehmer*innen 
entscheiden frei, welcher der Träger sie aktiv 
begleiten soll. 
 
Eine gleichzeitige Betreuung durch die 
Sozialarbeiter der Behörde und durch Träger 
ist ausgeschlossen.  
  
3. Programmteilnehmer*innen  
[…] Die Programmteilnehmer*innen können 
frei wählen, welcher der Träger sie aktiv 
begleiten soll. 
 
Eine gleichzeitige Betreuung durch die 
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen 
des Ausländeramtes Köln 
 und durch Träger 
ist ausgeschlossen.  
4. Förderanspruch  
  
Das Ausländeramt Köln gewährt die  
Fördermittel freiwillig im Rahmen verfügbarer 
Haushaltsmittel für das jeweilige Förderjahr. 
Ein rechtlicher Anspruch auf die Bewilligung 
einer Förderung besteht nicht. Das  
Ausländeramt Köln entscheidet im Einzelfall  
nach pflichtgemäßem Ermessen, 
insbesondere unter Wahrung des 
Gleichbehandlungsgrundsatzes über die 
Förderung. 
 
  
4. Förderanspruch  
  
Ein rechtlicher Anspruch auf die Bewilligung 
einer Förderung besteht nicht. […] 
 
  
  
5. Zuwendungsgegenstand   
  
[…] bleibt unverändert  
  
c) Dokumentation der geleisteten 
Unterstützung zur Identifikation von 
 
Schwierigkeiten innerhalb der gesetzlichen 
Regelungen und zur Weiterentwicklung der 
behördlichen Anwendungspraxis. 
 
   
5. Zuwendungsgegenstand  
  
  
  
c) […] Erhebung einer halbjährlichen Statistik, 
anhand eines Kennzahlensystems, welches 
von der Verwaltung zur Verfügung gestellt 
wird. 
 Dieses Kennzahlensystem ist mit den 
Daten der stattgefundenen Beratungen zu 
ergänzen, wobei jede Beratung inklusive 
Datum erfasst wird, sodass die zeitliche 
Zuordnung und Nachvollziehbarkeit 
gewährleistet ist.

6. Zuwendungshöhe und Zuwendungsart  
Die Gesamthöhe des Förderprogramms liegt 
bei maximal 396.000 € und wird unter den 
geeigneten Bewerbungen nach einem  
Betreuungsschlüssel 1:80 verteilt, so dass an 
die jeweiligen Träger ein Festbetrag 
entsprechend des angebotenen 
 
Betreuungsumfanges geleistet wird.   
6. Zuwendungshöhe und Zuwendungsart  
  
Die Gesamthöhe des Förderprogramms liegt 
für das Jahr 2026 bei 410.000 € und wird 
unter den geeigneten Bewerbungen nach 
einem Betreuungsschlüssel 1:80 verteilt, so 
dass an die jeweiligen Träger ein Festbetrag 
entsprechend des angebotenen 
 
Betreuungsumfanges geleistet wird.   
 
  
  
  
  
  
  
  
Der Förderbetrag je Vollzeitstelle beträgt 
jährlich 72.000 €. Eine tarifliche Anpassung 
der Personalkosten erfolgt jährlich nach 
internen Vorgaben des Fördermittelgebers.  
  
  
  
  
  
  
  
  
Der Förderbetrag je Vollzeitstelle beträgt 
jährlich 72.000 €. 
  
7. Laufzeit  
Das Förderprogramm ist befristet auf den 
31.12.2025. 
 
  
Die einzelne Förderung wird jeweils für ein 
Kalenderjahr gewährt.  
Die Verwaltung führt sechs Monate vor Ende 
des Förderprogramms eine Evaluation durch. 
Sollte das Förderprogramm über den 
 
31.12.2025 verlängert werden, erfolgt dies als 
offene Förderung ohne Trägerbindung.   
  
  
7. Laufzeit  
Das Förderprogramm ist befristet auf den 
31.12.2026.   
Die einzelne Förderung wird jeweils für ein 
Kalenderjahr gewährt.   
Die Verwaltung führt sechs Monate vor Ende 
des Förderprogramms eine Evaluation durch.  
Sollte das Förderprogramm über den  
31.12.2026 verlängert werden, erfolgt dies als 
offene Förderung ohne Trägerbindung.

8. Weitere  
Zuwendungsvoraussetzungen und 
Ermittlung des Programmerfolgs  
 
  
Träger und Verwaltung erarbeiten in den 
ersten sechs Monaten des Förderprogramms 
ein  
Verfahren mit dem der Beratungserfolg durch 
die freien Träger transparent und effektiv 
dargestellt wird. Dies soll maßgeblich auf der 
konkreten Titelerteilung und der erfolgten  
Überleitung aus dem  
Chancenaufenthaltsrecht in ein gesetzliches  
Bleiberecht basieren.  
8. Weitere  
Zuwendungsvoraussetzungen und 
Ermittlung des Programmerfolgs 
 
  
Die Träger übermitteln der Verwaltung 
halbjährlich ihre Statistik der Erteilung von 
Aufenthaltserlaubnissen, ggf. 
 
Chancenaufenthaltserlaubnissen (lt.  
Koalitionsvertrag bis zum 31.12.2027) und das 
Kennzahlensystem, welches zusammen mit 
der Verwaltung entwickelt wurde.  
 
   
9. Antragsverfahren  
Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Der  
Antrag für das Förderjahr 2024 ist bis zum 
01.03.2025 formlos schriftlich oder per E-Mai 
bei der Ausländerbehörde der Stadt Köln zu 
stellen: 
 
  
  
  
9. Antragsverfahren  
Die Förderung wird auf Antrag gewährt.  
Der Antrag für jedes Förderjahr ist bis zum 
01.03. eines Jahres formlos schriftlich oder 
per E-Mail bei der Ausländerbehörde der 
Stadt Köln zu stellen: 
 
  
• Antragsfrist für 2026: 01.03.2026

10. Verwendungsnachweis   
[…] Bleibt unverändert  
  
Die Fördermittel sind zweckgerichtet zu 
verwenden. Fördermittel, die nicht bis zum 
Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes 
verbraucht oder nicht ordnungsgemäß 
verwendet wurden, sind zurückzuerstatten 
 
oder werden mit einer möglichen 
Folgezahlung verrechnet. 
 
  
10. Verwendungsnachweis  
[…] Bleibt unverändert  
  
Die Fördermittel sind zweckgerichtet zu 
verwenden. Fördermittel, die nicht bis zum 
Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes 
verbraucht, nicht ordnungsgemäß verwendet 
oder durch den Betreuungsschlüssel nicht 
erreicht 
wurden, sind zurückzuerstatten oder 
werden mit einer möglichen Folgezahlung 
verrechnet. 
 
Nachweis der Mittelverwendung:  
Die ordnungsgemäße und transparente 
Verwendung der Fördermittel ist anhand 
folgender Belege zu dokumentieren: 
 
o Personalkosten:  
Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge,  
Stundenübersichten der geförderten  
Mitarbeitenden und ggf. Übersichten über 
tarifliche Erhöhungen. 
 
o Gemeinkosten: Transparente  
Darstellung anteilig auf die jeweilige 
geförderte Stelle, sobald diese keine 
Sachkosten sind. Hier ist eine detaillierte 
Berechnung der Gesamt- und Teilkosten 
vorzulegen.  
 
o Prozentuale Aufteilung der Personal-,  
Sach- und Gemeinkosten, sodass die 
Eigenanteile und die geförderten Anteile 
transparent und erkennbar sind.  
 
Neben dem finanziellen Nachweis muss die 
zweckgerichtete Mittelverwendung in einem 
Sachbericht erläutert werden, um die 
 
Effektivität der Beratung zu beurteilen. Dieser  
soll die Anzahl der bereits erteilten  
Aufenthaltserlaubnisse nebst  
Rechtsgrundlagen halbjährlich darstellen, 
welche aufgrund erfolgreicher Beratung der 
Träger erteilt wurden.  
 
11. Veröffentlichungen  
Bei sämtlichen Veröffentlichungen und  
11. Veröffentlichungen  
Bei sämtlichen Veröffentlichungen und

Publikationen (schriftlich oder im Internet) ist 
auf die Finanzierung der Stadt Köln in 
geeigneter Weise hin zu weisen.   
Publikationen (print oder digital) ist die 
Finanzierung durch die Stadt Köln kenntlich 
zu machen.

Anlage 1 Evaluierungsbericht

8661 Zeichen

1 
 
 
 
 
Bleibeperspektiven in Köln 
Evaluierungsbericht 
 
Ausgewerteter Förderzeitraum: 01. Mai 2023 – 31.12.2024

2 
 
1. Ausgangslage 
Mit Ratsbeschluss vom 6. Mai 2021 wurde das Projekt „Bleibeperspektiven für 
langjährig geduldete Menschen in Köln“ in ein dauerhaftes Förderprogramm 
„Bleibeperspektiven in Köln“ überführt. Ziel ist es, langjährig geduldete Personen 
durch gezielte Beratung und Betreuung in ein gesichertes Bleiberecht zu überführen.  
Im Jahr 2023 wurde das Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ durch 
Ratsbeschluss für weitere zwei Jahre verlängert.  
Zuwendungsempfänger sind die unabhängigen Flüchtlingsberatungsstellen (Träger): 
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V.,  
 das Diakonische Werk Köln und Region e.V. 
 der Kölner Flüchtlingsrat e.V. 
 Rom e.V.  
 
2. Zielsetzung 
Das Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ macht Menschen, die in Köln schon seit 
vielen Jahren leben, das Angebot, sich eine Bleibeperspektive zu erarbeiten und 
dabei Unterstützung zu bekommen. Auch Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung 
haben ein Interesse daran, Menschen aus dem Schwebezustand der Duldung in ein 
geregeltes Verfahren zu überführen und sie dabei zu unterstützen, durch 
Schulbesuch, Ausbildung, Studium oder Beruf Verantwortung für das eigene Leben 
und den Lebensunterhalt zu übernehmen. 
Im Bleiberechtsprogramm wurde in Zusammenarbeit mit den Trägern eine 
multidisziplinäre Beratung und Betreuung geschaffen, damit diese Menschen 
Unterstützung erhalten können, um sich sprachlich, sozial und wirtschaftlich zu 
integrieren. 
Die Beratung erfolgt zum einen durch die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen 
des Ausländeramtes (interne) und zum anderen durch die geförderten freien Träger. 
 
3. Analyse der Programmdurchführung 
Die folgende Analyse umfasst den Förderzeitraum 01. Mai 2023 bis 31. Dezember 
2024. 
 
Es werden die Bereiche Teilnehmerkreis, Beratung, Erteilung von Aufenthaltstiteln 
sowie Ausschlüsse näher betrachtet und erläutert. Die Erteilung von Aufenthaltstiteln 
beinhaltet auch die Erteilungen der Chancen-Aufenthaltserlaubnisse (§ 104c 
Aufenthaltsgesetz) 
 
3.1 Teilnehmerkreis 
Zwischen Mai 2023 und Dezember 2024 haben 2099 Personen am Programm 
teilgenommen. Der Großteil stammt aus den Westbalkanländern (Serbien, Albanien, 
Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Montenegro) sowie aus dem Irak, 
Guinea und Ghana.

3 
 
 
Abbildung 1: Verteilung Programmteilnehmende nach Herkunftsländern 
 
3.2 Beratungsleistungen 
Im ausgewerteten Evaluierungszeitraum befanden sich 960 Teilnehmende (70,5 % 
aller Teilnehmenden) in regelmäßiger sozialpädagogischer Beratung: 
• 54 % durch die vier Träger 
• 46 % durch die Sozialpädagog*innen des Ausländeramtes 
Die Beratung zielt darauf ab, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen und 
Integration zu fördern.  
Das ehemalige Bausteinsystem wurde durch ein mit den vier Trägern zusammen 
entwickeltes Kennzahlensystem ersetzt. 
Dieses neue Kennzahlensystem ist ein transparentes Instrument, welches die 
Integrationsfortschritte der Teilnehmenden, die sich in Trägerberatung befinden, 
quantitativ erfassen lässt.  
  
52%
36%
7%
 5%
Programmteilnehmende nach Herkunft
Westbalkan
Irak
Afrikanische Länder
Sonstige Herkunftsländer

4 
 
 
Auswertung der erfassten Integrationsfortschritte: 
 
 
Abbildung 2. Auswertung Integrationsfortschritte  
 
3.3 Erteilung von Aufenthaltstiteln 
Ein zentrales Ziel des Programms ist die Erteilung von Aufenthaltstiteln und damit die 
Verfestigung des Bleiberechtes und der damit einhergehenden sozialen sowie 
wirtschaftlichen Integration der Teilnehmer*innen.  
Im Evaluierungszeitraum wurden insgesamt 1060 Aufenthaltstitel erteilt. Hierin sind 
die Chancen-Aufenthaltserlaubnisse enthalten.  
 
Anzahl der Erteilungen nach Anspruchsgrundlagen: 
 
 728 Chancen-Aufenthaltserlaubnisse nach § 104c AufenthG 
davon 476 in sozialpädagogischer Beratung 
57 % in Beratung der Träger 
43 % in interner Beratung des Ausländeramtes  
 
 332 Bleiberechte  
davon 210 in sozialpädagogischer Beratung  
36%
22%
37%
5%
Auswertung Integrationsfortschritte
 Integration in Arbeitsmarkt,
Ausbildung oder Schule
Identitätsklärung und
Passbemühungen
Erwerb von Sprachkenntnissen
Sonstige Integrationsfortschritte

5 
 
33 % Erteilungen in Beratung der Träger 
67% Erteilungen in interner Beratung des Ausländeramtes 
 
 
Abbildung 3: Verteilung - Aufenthaltstitel Erteilung nach Zweck 
 
3.4 Identitätsklärung und Passbeschaffung  
Im Förderzeitraum wurden insgesamt 466 Identitäten durch Beschaffung, 
Verlängerung von Nationalpässen, Kontaktaufnahmen mit den Auslandsvertretungen 
geklärt oder bestätigt.   
Das Verfahren der Identitätsklärung und Passbeschaffung konnte auf verschiedenen 
Wege erfolgen, mithilfe der Träger, der Sozialpädagog*innen des Ausländeramtes 
sowie durch eigene Motivation.  
52%
21%
12%
15%
Zwecke der Erteilung
Nachhaltige Integration
Gut integrierte Jugendliche und
Heanwachsende
Humanitäre Gründe
Sonstige Rechtsgrundlagen

6 
 
 
Abbildung 4: Passbeschaffung  
 
3.5 Ausschlüsse aus dem Programm  
Im Förderzeitraum mussten insgesamt 129 Personen aufgrund Straffälligkeit, 
Wegzug aus Köln oder fehlender Mitwirkung aus dem Programm ausgeschlossen 
werden.  
 
 
33%
30%
37%
Passbeschaffung
Trägerberatung
Interne Beratung
Ohne Beratung
34%
14%
52%
Ausschlüsse aus dem Bleiberechtsprogramm
Straffälligkeit
Fehlender Mitwirkung
Wegzug

7 
 
Abbildung 5: Programmausschlüsse  
 
4. Chancen-Aufenthalt nach § 104c AufenthG 
Mit Inkrafttreten des § 104c Aufenthaltsgesetz im Januar 2023 wurde bundesweit 
eine neue Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete eingeführt.  
• Potenzielle Antragsteller*innen im Programm sind 1.508 Personen 
• Gestellte Anträge 755 
• Bereits erteilte Aufenthaltstitel: 728  
Da diese Aufenthaltserlaubnis nur einmalig für 18 Monate erteilt wird und nicht 
verlängerbar ist, steigt der Beratungsbedarf für die Teilnehmenden erheblich. Die 
Antragstellung ist aktuell noch bis Ende 2025 möglich.  
 
 
Abbildung 6:  Chancenaufenthaltserlaubnisse 
 
5. Arbeit des Lenkungskreises 
Der Lenkungskreis des Bleiberechtsprogramms besteht aus Vertreter*innen der 
Ausländerbehörde, dem Amt für Integration und Vielfalt sowie den vier im Programm 
beteiligten externen Träger. Ziel der quartalsweise stattfindenden Sitzungen ist der 
Austausch zwischen den Beteiligten zu programmrelevanten Themen, um eine 
stetige Verbesserung in Abläufen und Zusammenarbeit sowie auf 
Gesetzesänderungen zeitnah zu reagieren.  
Mit folgenden Themen hat sich der Lenkungskreis im Förderzeitraum unter anderem 
Potenzielle  
Antragsteller*innen
Gestellte Anträge
Erteilte CAEs
Potenzielle Antragsteller*innen
Gestellte Anträge
Erteilte CAEs
0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600
Chancenaufenthaltserlaubnisse
Chancenaufenthaltserlaubnisse

8 
 
beschäftigt: 
• Überarbeitung eines neuen Kennzahlensystems 
• Begleitung der Umsetzung des § 104c AufenthG 
• Verbesserung der Kommunikation mit den Kunden*innen 
 
6. Erfolge des Programms: 
✅ Höhere Erteilungsquote von Aufenthaltstiteln als prognostiziert 
✅ Effiziente Beratungsstrukturen trotz hoher Fallzahlen 
✅ Positive Auswirkungen auf andere Bereiche der Ausländerbehörde (z. B. mehr 
Aufenthaltstitel für Jugendliche nach § 25a AufenthG) 
✅ Fortführung des Lenkungskreises als wertvolles Steuerungsinstrument 
 
7. Fazit und Empfehlung zur Verlängerung des Programms 
Die Evaluation zeigt, dass das Förderprogramm ein essenzieller Schritt für eine 
nachhaltige Integration ist. Das Programm ermöglicht auch Personen mit schwierigen 
Ausgangsbedingungen den Zugang zu einer langfristigen Bleibeperspektive.  
Die Zusammenarbeit der vier freien Träger, die langjährige Expertise im Bereich der 
Flüchtlingsberatung aufweisen, stellt einen signifikanten Erfolgsfaktor für das 
Bleiberechtsprogramm dar. Die Kunden*innen nahmen das Beratungsangebot der 
Träger gerne an. Aufgrund der geschaffenen Vertrauensbasis konnten die 
Beratungen erfolgreich durchgeführt werden, was sich in der Erteilungszahl 
widerspiegelt.  
Als maßgebliches Messinstrument für den Programmerfolg wurde auf die konkrete 
Titelerteilung und die Identitätsklärung abgestellt, da diese wesentlich zu der mit der 
Integrationsleistung angestrebten finanziellen Unabhängigkeit und damit zu den 
anvisierten finanziellen Einsparungen von Sozialleistungen führen. 
Aber auch die Teilnahme an dem Bleiberechtsprogramm und die stetige Mitwirkung 
kann als Integrationsfortschritt betrachtet werden.  
Die Verwaltung empfiehlt, das Förderprogramm für ein weiteres Jahr (31.12.2026) in 
Zusammenarbeit mit den vier freien Trägern fortzusetzen.

Anlage 2 Förderprogramm Bleibeperspektiven in Köln 2026

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Förderprogramm  
„Bleibeperspektiven in Köln“  
2026

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1. Förderziel und Zuwendungsempfänger   
Gefördert wird die programmbezogene Betreuung und Beratung von Geduldeten, die 
auf gezielte, passgenaue Unterstützung angewiesen sind, um die gesetzlichen 
Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.  
Ziel der Förderung  ist, Menschen, die schon seit vielen Jahren in Köln leben, das 
Unterstützungsangebot zu unterbreiten. Der Schwerpunkt liegt auf Handlungsfeldern, 
die nachweislich zur Verfestigung des Aufenthaltsstatus beitragen, insbesondere in 
den Bereichen:  
• Identitätsklärung,  
• Fort- und Weiterbildung,  
• Arbeitsmarktintegration und  
• Verbesserung der Sprachkenntnisse.  
  
Zuwendungsempfänger  sind vier unabhängige Flüchtlingsberatungsstellen:  
• Caritasverband für die Stadt Köln e.V. , • Diakonisches Werk Köln und Region 
e.V. , • Kölner Flüchtlingsrat e.V.  und  
• Rom e.V.   
Die programmbezogene Betreuung erfolgt nach den mit dem Ausländeramt Köln 
vereinbarten Abläufen. Diese sind durch das Programmkonzept sowie eine 
Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Träger und dem Ausländeramt 
Köln festgelegt.  
  
2. Zielgruppe und Geltungsbereich   
Gefördert wird ausschließlich die Beratung von Personen, die vom Ausländeramt der 
Stadt Köln in das Programm aufgenommen wurden. Das Betreuungsangebot muss 
örtlich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln angeboten werden.  
  
3. Programmteilnehmer*innen  Das 
Programm unterstützt:  
• Langzeitgeduldete  sowie  
• Geduldete, bei denen eine Rückführung langfristig unverschuldet unmöglich 
ist , unabhängig von der bisherigen Aufenthaltsdauer in Deutschland.  
Die Teilnehmerinnen können frei wählen, welcher der Träger sie begleitet. Eine 
parallele Betreuung durch die Sozialarbeiterinnen der Behörde und durch einen 
Träger ist ausgeschlossen.

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4. Förderrechtsanspruch   
Ein rechtlicher Anspruch auf die Bewilligung einer Förderung besteht nicht.   
Das Ausländeramt Köln gewährt die Fördermittel freiwillig im Rahmen verfügbarer  
Haushaltsmittel für das jeweilige Förderjahr. Das Ausländeramt Köln entscheidet im 
Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Wahrung des 
Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Förderung.  
  
5. Zuwendungsgegenstand   
Gefördert werden Beratung und Begleitung der Programmteilnehmer*innen mit dem  
Ziel, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu schaffen, in Form einer 
Stellenförderung bei den unabhängigen Beratungsstellen. Die unabhängigen 
Beratungsstellen leisten:  
• Individuelle und umfangreiche Beratung , • Kleinschrittige Begleitung ,  
• Unterstützung beim Abbau von Integrationshürden , die einer langfristigen 
Aufenthaltsperspektive entgegenstehen.  
Da viele Teilnehmende mit multiplen Integrationshindernissen konfrontiert sind, sollen 
diese systematisch identifiziert und schrittweise bearbeitet werden, um eine 
aufenthaltsrechtliche Verfestigung zu ermöglichen.  
Gefördert wird die Erfüllung folgender Aufgaben:  
a) Beratung und Begleitung  zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für ein  
Bleiberecht,  
b) Kooperation und Austausch  mit dem Ausländeramt Köln sowie weiteren 
Netzwerkpartnern zur Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Perspektiven,  
c) Dokumentation der Unterstützung , um Herausforderungen innerhalb der 
gesetzlichen Regelungen zu identifizieren und die behördliche Anwendungspraxis 
weiterzuentwickeln. Erhebung einer halbjährlichen Statistik, anhand eines 
Kennzahlensystems, welches von der Verwaltung zur Verfügung gestellt wird.   
  
6. Zuwendungshöhe und Zuwendungsart  
Die Gesamthöhe des Förderprogramms liegt für das Jahr 2026 bei 410.000 € und 
wird unter den geeigneten Bewerbungen nach einem Betreuungsschlüssel 1:80 
verteilt, so dass an die jeweiligen Träger ein Festbetrag entsprechend des 
angebotenen Betreuungsumfanges geleistet wird.   
Der Förderbetrag je Vollzeitstelle beträgt jährlich 72.000 €. Der Betreuungsschlüssel 
berücksichtigt in der Regel die Kernfamilie nach Vorgaben des Ausländerrechts. 
Grundsätzlich werden Kinder unter 12 Jahren nicht auf den Betreuungsschlüssel 
angerechnet. Bei Darlegung eines besonderen Betreuungsbedarfs oder -aufwands 
kann hiervon abgewichen werden und der Betreuungsschlüssel unter Abstimmung 
mit dem jeweiligen Zuwendungsempfänger angepasst werden. Die Förderung steht

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unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit entsprechend der haushaltsrechtlichen 
Bestimmungen. Bei der Programmförderung handelt sich um eine Stellenförderung.  
Zuwendungen werden zur Deckung von Personalkosten, sowie mit der  
Stellenförderung zusammenhängende Sach-Einzelkosten und Gemeinkosten des 
Zuwendungsempfängers für das abgegrenzte Vorhaben einer Programmförderung 
gewährt.   
Eine institutionelle Förderung ist mit diesem Programm nicht vereinbart.  
7. Laufzeit  
Das Förderprogramm ist befristet auf den 31.12.2026.   
Die einzelne Förderung wird jeweils für ein Kalenderjahr gewährt.   
Die Verwaltung führt sechs Monate vor Ende des Förderprogramms eine Evaluation 
durch.   
Sollte das Förderprogramm über den 31.12.2026 verlängert werden, erfolgt dies als 
offene Förderung ohne Trägerbindung.  
8. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen und Ermittlung des Programmerfolgs   
Die Träger erfüllen die Dokumentationspflichten aus der geschlossenen  
Kooperationsvereinbarung, ebenso wie die fristgerechte Abrechnung der Kosten bis 
zum 01.03. des Folgejahres.  
Die Träger übermitteln der Verwaltung halbjährlich ihre Statistik der Erteilung von 
Aufenthaltserlaubnissen, ggf. Chancenaufenthaltserlaubnisse (lt. Koalitionsvertrag 
bis zum 31.12.2027) und das Kennzahlensystem, welches zusammen mit der 
Verwaltung entwickelt wurde.   
  
9. Antragsverfahren   
Die Förderung wird auf Antrag gewährt.  
Der Antrag für jedes Förderjahr ist bis zum 01.03. eines Jahres formlos schriftlich oder per E-
Mail bei der Ausländerbehörde der Stadt Köln zu stellen:  
  
• Antragsfrist für 2026: 01.03.2026   
  
Anträge sind schriftlich oder per E-Mail einzureichen bei:  
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin  Ausländeramt   
Programm „Bleibeperspektiven in Köln“  
Dillenburger Str. 56-66  
51105 Köln  
Fax: 0221-221-33002  
E-Mail: 
auslaenderamt-bleiberecht@stadt-koeln.de

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10. Verwendungsnachweis   
Die Fördermittel sind zweckgerichtet zu verwenden. Fördermittel, die nicht bis zum 
Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes verbraucht, nicht ordnungsgemäß 
verwendet oder durch den Betreuungsschlüssel nicht erreicht wurden, sind 
zurückzuerstatten oder werden mit einer möglichen Folgezahlung verrechnet.  
Bis zum 01.03. des Folgejahres  ist ein Verwendungsnachweis mit Sachbericht 
vorzulegen. Dieser muss eine zweckgerichtete Mittelverwendung anhand eines 
standardisierten Fragenkatalogs belegen.   
Nachweis der Mittelverwendung:  
Die ordnungsgemäße und transparente Verwendung der Fördermittel ist anhand 
folgender Belege zu dokumentieren:  
o Personalkosten : Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Stundenübersichten 
der geförderten Mitarbeitenden und ggf. Übersichten über tarifliche Erhöhungen.  
o Gemeinkosten : Transparente Darstellung anteilig auf die jeweilige geförderte 
Stelle sobald diese keine Sachkosten sind. Hier ist eine detaillierte Berechnung der 
Gesamt- und Teilkosten vorzulegen.  
o Prozentuale Aufteilung  der Personal-, Sach- und Gemeinkosten, sodass die 
Eigenanteile und die geförderten Anteile, gemäß der allgemeinen Förderrichtlinie, 
transparent und erkennbar dargestellt werden.   
Neben dem finanziellen Nachweis muss die zweckgerichtete Mittelverwendung in 
einem Sachbericht erläutert werden, um die Effektivität der Beratung zu beurteilen. 
Dieser soll die Anzahl der bereits erteilten Aufenthaltserlaubnisse nebst  
Rechtsgrundlagen halbjährlich darstellen, welche aufgrund erfolgreicher Beratung der 
Träger erteilt wurden.   
  
11. Veröffentlichungen   
Bei sämtlichen Veröffentlichungen und Publikationen (print oder digital) ist die 
Finanzierung durch die Stadt Köln kenntlich zu machen.

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Rat
TOP 10.32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dillenburger Straße 56
  • Straße 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1314/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.08.2025
Erstellt
29.04.2025 17:58