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2009/0428

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße - (Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 17.09.2009

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Das Plangebiet liegt laut Regionalplan Südhessen 2000 – RPS 2000 – in einem für Gewerbe und Industrie ausgewiesenen Bereich. Hier ist nach der Zielsetzung des RPS 2000 und nach Landesentwicklungsplan Einzelhandel nur die Selbstvermarktung der in diesem Gebiet produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe zulässig. Für eine Ausweisung als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel ist ein Abweichungsverfahren sowohl von den Zielen des RPS als auch des LEP durchzuführen.
Um diese Verfahren zu vermeiden, sollte im Zuge der 2. Offenlage des Entwurfs des RegFNP/RPS auf eine Ausweisung der Fläche als „Vorranggebiet Siedlung“ hingewirkt werden.

Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie folgt Stellung genommen:

Abwasser/Gewässergüte:
Da keine Aussagen zur geplanten Entwässerung vorliegen, ist eine abschließende Stellungnahme nicht möglich.

Bodenschutz:
Als Nebenbestimmungen sind in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen:
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren.
Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind Aussagen zu vorhandenen Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden im Plangeltungsbereich aufzunehmen. Auch wenn – wie hier – keine Informationen vorliegen, ist eine entsprechende Aussage in die Begründung aufzunehmen.

Immissionsschutz:
Es wird angeregt, dass untersucht wird, welche Auswirkungen die Planung auf die Anwohner der Noackstraße 13 A – 13 H hat, da nun die Verbindungsstraße direkt vor ihrer Haustür errichtet werden soll und des Weiteren, welche Zusatzemissionen auf die Anwohner der Noackstraße 13 A – 13 H durch den Parkplatzverkehr, die Lade- und Entladetätigkeit und die verschiedenen technischen Einrichtungen (Klimageräte, Lüfter usw.) zukommt. Es sollte ein schalltechnisches Gutachten erstellt werden, das zum Einen die Einhaltung der Lärmimissionswerte nach TA-Lärm als auch nach der 16. BImSchV prüft und gegebenenfalls Maßnahmen vorschlägt, die in die Planung einfließen. Im Rahmen dieses Gutachtens ist auch die Zusatzbelastung für die Anwohner der Anwesen Rüdesheimer Straße 150 und Felsingstraße 37 zu bestimmen.

Im Zuge der 2. Offenlage des Entwurfs des RegFNP/RPS wird seitens der Stadt Darmstadt auf eine Ausweisung der Fläche als „Vorranggebiet Siedlung“ hingewirkt werden.

Nachtrag:
Da das Regierungspräsidium Darmstadt zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass sich die 2. Offenlage des Entwurfs des RegFNP/RPS verzögert hat, wird seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Abweichungsantrag bei der Regionalversammlung gestellt.









Die gewünschten Nebenbestimmungen werden in die Hinweise unter den Festsetzungen und in die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen.













Der Anregung wurde gefolgt. In einer schalltechnischen Untersuchung (Fritz-Ingenieure 20.05.2009 und Schreiben vom 16.09.2009) wurde geprüft, ob durch den Verkehr auf der neuen Anschlussstraße die Immissionsrichtwerte für Lärm nach der TA Lärm bzw. die Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV im Bereich der Wohnhäuser 13A - 13H überschritten werden. Die Verkehrslärmimmissionen unterschreiten nach der schalltechnischen Untersuchung grundsätzlich alle Grenzwerte der 16. Bundesimmisionsschutzverordnung. Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten bei den übrigen Wohngebieten an der Noackstraße sind nicht zu erwarten, da die Wohnbebauung deutlich weiter vom Straßenkörper entfernt liegt als die Wohnhäuser 13A bis 13H.
Um dies zu erreichen soll die Geschwindigkeit für Kfz auf 30 km/h begrenzt und für den Andienungsverkehr zu den Märkten und der Tankstelle gesperrt werden. Die entsprechenden Bestimmungen werden Gegenstand des Durchführungsvertrages. 
Es ist beabsichtigt, die Fahrbahn in einem Abstand von ca. 5,00 m von den Grundstücksgrenzen anzuordnen. 
Das Ergebnis der Schallschutztechnischen Untersuchung zu den Kunden- und Lieferverkehren sowie zum Tankstellenbetrieb zeigt, dass nur am Südende der Wohnblocks auf der Nordseite der Rüdesheimer Straße durch den nächtlichen Tankstellenverkehr mit einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes der TA Lärm zu rechnen ist. Da die Vorbelastung durch den jetzigen Verkehr in der Rüdesheimer Straße aber nach Aussage der Untersuchung schon jetzt zu Richtwertüberschreitungen führt, ist mit einer Verdeckung und keiner zusätzlichen Belastung zu rechnen. Nach der Schallschutztechnischen Untersuchung Fritz-Ingenieure von Mai 2009 und einer Erläuterung und Präzisierung dazu vom September 2009 überschreiten die nächtlichen Verkehrsgeräusche auf der Rüdesheimer Straße die nächtlichen Geräusche der geplanten Tankstelle voraussichtlich um mehr als 15 db(A). 
Die Andienung des Lebensmitteldiscountmarktes über die Privatstraßen des Plangebietes wird auf die Tagzeit zwischen 6:00 und 22:00 Uhr beschränkt. Unter dieser Voraussetzung besteht laut Ingenieurbüro Fritz (Stellungnahme vom 16.09.2009) kein Immissionskonflikt mit den Wohngebäuden Rüdesheimer Straße 119 und Noackstraße 13 A. Die entsprechenden Bestimmungen werden Gegenstand des Durchführungsvertrages
1.2Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 04.12.2008):Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen:
„Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abteilung Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.“
Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.1.3HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt (Schreiben vom 18.12.2008):Für die weitere Planung und Durchführung werden folgende Hinweise gegeben:
Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Leitungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich der HSE-Betriebsmittel  sind vorher mit der HSE abzustimmen. Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnahmen sind in die planungsrechtlichen Festsetzungen aufzunehmen.

Sparte Strom:
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel des VNB (Verteilnetzbetreiber) sowie der HSE AG. Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Notwendige Kabelumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit der HSE abzusprechen. 
Die vorhandene Trafostation muss versetzt werden. Ein neues Gebäude steht schon vor Ort. Der genaue Standort sowie der Leistungsbedarf sind abzustimmen. 

Sparte Gas: 
Die Gasversorgung des Planungsbereiches ist unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit möglich. 
Auf die in diesem Bereich vorhandenen Gas- und Wasserleitungen ist Rücksicht zu nehmen. Für Leitungsverlegungen in den Privatstraßen und -wegen ist zu Gunsten der HSE AG bzw. des VNB ein entsprechendes Leitungsrecht einzutragen. 

Sparte Wasser:
Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von der zukünftigen Nutzung nach den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr.Die Hinweise sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.












Soweit erforderlich, werden notwendige Regelungen im Durchführungsvertrag getroffen.








Soweit erforderlich, werden notwendige Regelungen im Durchführungsvertrag getroffen.

1.4IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 12.12.2008)Es bestehen keine Bedenken unter der Voraussetzung, dass die Festsetzungen nur Sortimente zur Nahversorgung zulassen und die Verkaufsflächen entsprechend begrenzen.



Die Verkehrserschließung wird als problematisch erachtet und eine weitere Zu- und Abfahrt über die Noackstraße für unverzichtbar gehalten. Hierzu wird ein aktuelles Verkehrsgutachten gefordert.Der Begrenzung auf die Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs wird bei den Festsetzungen gefolgt. Die zulässigen Nutzungsarten werden auf einen Lebensmittelvollsortimentmarkt mit max. 1.800 qm Verkaufsfläche, einen Lebensmitteldiscountmarkt mit max. 1.200 qm Verkaufsfläche, einen Drogeriemarkt mit max. 625 qm Verkaufsfläche und eine Tankstelle beschränkt.
Die geforderte zusätzliche  Zu- und Abfahrt über die Noackstraße ist Gegenstand dieses Bebauungsplans. Die verkehrsplanerische Untersuchung des Büros v. Mörner+Jünger vom Oktober 2003 wurde im Oktober 2008 von diesem Büro aktualisiert mit folgenden Ergebnissen:
An der geplanten südlichen Zufahrt zur Noackstraße ist mit einer täglichen Verkehrsbelastung von ca. 1.560 Kfz/24h im Querschnitt zu rechnen. Davon entfallen rund 1.550 Kfz auf den Tag (06:00 – 22:00 Uhr) sowie 14 Kfz auf die Nacht (22:00 – 06:00Uhr). Der Schwerverkehrsanteil beträgt 0 %.1.5Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt, Groß-Gerauer Weg 4, 64295 Darmstadt(Schreiben vom 08.12.2008)Hinweise:
Die Ausgestaltung der Anbindung an die Karlsruher Straße ist bezüglich der Sichtverhältnisse (Bäume und Buschwerk des Grünstreifens) und im Hinblick auf die querenden Radfahrer zu überprüfen.
Es wird angeregt, die vorhandene Infobucht aufzugeben und diese Verkehrsfläche als Abbiegestreifen zur Anbindung des „Marktplatzes Bessungen“ mit abgesetztem Radweg- und Gehweg (in der Flucht hinter der Infobucht) fortzuführen. Hierdurch wird die Wartepflicht der Einbiegenden gegenüber Radfahrern deutlicher.
Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.1.6Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Niersteiner Straße 3, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 11.12.2008)Es werden detaillierte Fachgutachten zu den zu erwartende Lärmemissionen auf sensible benachbarte Nutzungen für notwendig erachtet. Als lärmsensibel werden Wohn- und Büronutzungen eingestuft. 
Durch den Park- und Lieferverkehr zu den im Geltungsbereich geplanten neuen Nutzungen würden die verkehrsbedingten Lärmimmissionen auf benachbarte Gebäude zunehmen - aufgrund der freigegebenen Ladenöffnungszeiten auch in den Nachtstunden. Hiervon wären folgende sensible Nutzungen betroffen:
die Wohngebäude entlang der geplanten Verbindungsstraße von der Noackstraße in das Plangebiet.
Die an den Geltungsbereich angrenzenden Verwaltungsgebäude des TÜV im nördlichen Einfahrtsbereich.
Ein südlich an die Lieferzone im Plangebiet angrenzendes Wohnhaus.
Für diese Objekte ist durch ein Fachgutachten zu klären ob der durch den Ruhenden und den Lieferverkehr zu prognostizierende Lärm am Tag und in der Nacht noch gesundheitsverträglich ist. An den Gebäuden entlang der geplanten Verbindungsstraße von der Noackstraße in das Plangebiet sind die Immissionsgrenzwerte der 16. BImschV für verkehrsbedingten Lärm einzuhalten. Lärmvorbelastungen durch die nahe gelegene Hauptverkehrsstraße sind zu berücksichtigen.
Entsprechende Fachgutachten wurden erarbeitet.
Die schalltechnische Untersuchung des Büros Fritz, Einhausen vom 2.10.2008 kommt in der Berechnung und Beurteilung nach der 16. BImSchV zu folgenden Ergebnissen:
Mit Ausnahme von zwei Immissionsorten sind die Immissionsrichtwerte an allen übrigen schutzwürdigen Nutzungen in der Umgebung des Plangebietes sowohl tags als auch nachts unterschritten. In Hinsicht auf den Betrieb der Einkaufsmärkte ist die Einhaltung der Anforderungen zum Schallimmissionsschutz gewährleistet unter der Voraussetzung, dass der Betrieb und die Andienung der Märkte ausschließlich tags zwischen 06:00 und 22:00 Uhr stattfindet und der Lieferverkehr nicht über die Noackstraße erfolgt. Die entsprechenden Bestimmungen werden Gegenstand des Durchführungsvertrages.
Lediglich durch den Tankstellenbetrieb in der Nacht sind Überschreitungen der Beurteilungspegel zu erwarten .Da diese Geräusche jedoch vom Straßenverkehrslärm überdeckt werden, ist nicht von zusätzlichen Belästigungen auszugehen. 
Das an die Lieferzone im Plangebiet angrenzende Wohnhaus ist als Betriebswohnung im Gewerbegebiet (betriebsgebundenes Wohnen) einzustufen und bezüglich der Lärmimmissionen entsprechend belastbar. 
Unter der Voraussetzung, dass LKW-Andienungen ausschließlich am Tage, also zwischen 06:00 und 22:00 Uhr zugelassen werden, sind keine Immissionskonflikte an den schutzwürdigen Nutzungen zu erwarten, insbesondere nicht an den Wohngebäuden Rüdesheimer Straße 119c und Noackstraße 13A.

Eine diesbezügliche Konkretisierung der Stellungnahme des Gutachters ist erfolgt und das Ergebnis in die Begründung bzw. in den Umweltbericht eingearbeitet.
1.7Handwerkskammer Rhein-Main, Hindenburgstraße 1, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 05.12.2008)Es werden Bedenken bezüglich der Leistungsfähigkeit der verkehrlichen Erschließung vorgebracht, besonders im Hinblick. auf die zu erwartende Steigerung im Verkehrsaufkommen allgemein und vor allem auf den vermehrten Verkehr zu Stoßzeiten. Eine Aktualisierung der verkehrsplanerischen Untersuchung, die mit Daten des Jahres 2002 zum rechtskräftigen Bebauungsplan W 35.1 durchgeführt wurde, wird dringend empfohlen. 
Die verkehrsplanerische Untersuchung des Büros v. Mörner+Jünger vom Oktober 2003 wurde im Oktober 2008 von diesem Büro aktualisiert mit folgenden Ergebnissen:
An der geplanten südlichen Zufahrt zur Noackstraße ist mit einer täglichen Verkehrsbelastung von ca. 1.560 Kfz/24h im Querschnitt zu rechnen. Davon entfallen rund 1.550 Kfz auf den Tag (06:00 – 22:00 Uhr) sowie 14 Kfz auf die Nacht (22:00 – 06:00Uhr). Der Schwerverkehrsanteil beträgt 0 %.
1.8Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Eschollbrücker Straße 12, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 18.12.2008)Hinweis:
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG. Bei Aufgrabungen ist darauf zu achten, dass Beschädigungen hieran vermieden werden. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden über die vorhandenen Anlagen bei der TI NL Mitte, PTI 21, Eschollbrücker Str. 12, 64283 Darmstadt über die Lage informieren, und die Kabelschutzanweisung beachten.
Der Hinweis ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung.








Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße -
17.09.2009	Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf 	Seite  PAGE 1




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Andienung
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HeidelbergerStraße
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K
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Fl.21
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Radrennbahn
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III
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VI
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V
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I
IV
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IV
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III+D
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IV
IV
IV
IV
II
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V
IV
I
IV
Spielplatz
Sportplatz
Radweg
Radweg Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Rüdesheimer Straße
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Projektnummer:
Heinrich-Delp-Straße 75
64297 Darmstadt
64283 Darmstadt
Tel: 06151 / 537270
e-mail: kontakt@stadtplan-skoupil.de
06-MB/B-Plan
M 1:500
0 10 20 50
Vorhabenträger:
Planverfasser:
Zimmerstraße 13
Tel: 06151 / 152 43 85
Fax: 06151 / 152 43 86
e-mail: info@lichthaus-gmbh.com
Datum: 10.09.2009
Heinrich-Delp-Straße 75
64297 Darmstadt
64283 Darmstadt
Tel: 06151 / 537270
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Vorhabenträger:
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Zimmerstraße 13
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I. FESTSETZUNGEN NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB )
Aufgrund des § 9 BauGB i . d. F. vom 23.09.2004 (BGBI .I.S.2414 ) i. V.
m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO ) i. d. F. vom 23.01.1990
(BGBI . I. S. 132 ) und der Planzeichenverordnung (PlanzV ) vom
18.12.1990 (BGBI . I. 1991 S. 58) werden festgesetzt :
1. Art der baulichen Nutzung
Sondergebiet :
Zulässig im Geltungsbereich sind folgende Nutzungen:
- ein Lebensmittelvollsortiment -Markt mit 1.800 m²
Verkaufsfläche
- ein Lebensmitteldiscount -Markt mit 1200 m² Verkaufsfläche
- ein Drogerie -Markt mit 625 m² Verkaufsfläche
- eine Tankstelle
2. Maß der baulichen Nutzung
2.1 Grundflächenzahl (GRZ ):
2.2 Höhe baulicher Anlagen :
Die max . Höhe baulicher Anlagen (einschließlich Werbeträger ) wird auf
153,50 m ü . NN festgesetzt . Solaranlagen (z. B. Photovoltaik ) können
diese Höhe um bis zu 1,5 m, alle anderen technischen Anlagen (z. B.
Klimageräte ) um bis zu 2 m überschreiten . Dachaufbauten ,
ausgenommen Solaranlagen , sind nur mit einem Abstand von
mindestens 5 m zur Gebäudeflucht zulässig . Auf dem Kulturdenkmal
sind keine Dachaufbauten zulässig .
3. Bauweise , Baugrenzen
3.1 Bauweise :
Festgesetzt wird die abweichende Bauweise . Innerhalb der Baugrenzen
kann an die Grundstücksgrenze herangebaut werden . Die Länge der
Baukörper kann mehr als 50 m betragen .
3.2 Baugrenze
3.3 Bereiche in denen nur Überdachungen zulässig sind :
4. Öffentliche Verkehrsflächen
Öffentliche Straßenverkehrsflächen
5. Flächen für Versorgungsanlagen
Transformator -Station
6. Gehrechte zugunsten der Allgemeinheit
Die Grundstücke im Geltungsbereich sind jederzeit für Fußgänger in
Nord-Süd-Richtung offen zu halten.
7. Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen
7.1 Die Andienung des Lebensmitteldiscount -Marktes ist nur zwischen
6:00 und 22:00 Uhr zulässig .
7.2 Auf den öffentlichen Verkehrsflächen ist maximal Tempo 30 km/h
zulässig . LKW -Verkehr ist nicht zulässig .
8. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
II. LANDSCHAFTSPLANERISCHE UND GRÜNGESTALTERISCHE
FESTSETZUNGEN
Aufgrund des § 4 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG ) i. d. F. vom
04.12.2006 (GVBI . I S. 619 ) i. V. m. § 9 Abs . 1 Nr. 20 und Nr . 25
BauGB werden folgende Inhalte der Landschaftsplanung festgesetzt :
1. Zu begrünende private Grundstücksflächen :
1.1 Flächen die als extensive Wiesenfläche gem . Artenauswahlliste W
anzulegen und auf Dauer zu erhalten sind . Die notwendige Zuwegung
zur Tafostation mit einer wassergebundenen Decke ist zulässig .
1.2 Flächen die mit einer geschnittenen Heckenpflanzung (max . Höhe 1,50
m) gemäß Artenauswahlliste H zu bepflanzen , zu pflegen und auf Dauer
zu erhalten sind . Innerhalb dieser Flächen ist pro 12 m Grundstücks -
grenze der östlichen Anliegergrundstücke jeweils eine Zufahrt mit
maximal 3 m Breite zulässig .
2. Anpflanzung von Bäumen :
Prinzipieller Standort für anzupflanzende Bäume gemäß
Artenauswahlliste B .
Je 4 Stellplätze ist ein Baum in unmittelbarer Zuordnung zu den
Stellplätzen zu pflanzen . Dies gilt nicht für die Stellplätze unter der
denkmalgeschützten Halle .
Die zeichnerisch festgesetzten Baumstandorte können funktionellen
und technischen Erfordernissen angepasst werden , vorausgesetzt die
Anzahl der Bäume im Geltungsbereich wird nicht verringert .
3. Dachbegrünung :
Mindestens 30 % der Summe aller Dachflächen sind extensiv zu
begrünen und auf Dauer zu erhalten . Davon ausgenommen ist die
denkmalge -schützte Einzelanlage . Die gesamte Dachbegrünung kann
auf dem mit GD gekennzeichneten Gebäude nachgewiesen werden .
4. Niederschlagswasserversickerung :
Auf befestigten Freiflächen und auf der denkmalgeschützten
Einzelanlage anfallendes Niederschlagswasser ist über entsprechende
Maßnahmen auf dem Grundstück zu versickern . Auf nicht begrünten
Dachflächen anfallendes Niederschlagswasser ist als Brauchwasser zu
nutzen oder auf dem Grundstück zu versickern .
IV. SATZUNG ZUR SCHAFFUNG VON ANLAGEN ZUM SAMMELN
ODER VERWENDEN VON NIEDERSCHLAGSWASSER
Aufgrund des § 42 Abs . 3 Hessisches Wassergesetz (HWG ) i. d. F.
vom 06.05.2005 (GVBI . I S. 305 ) i. V. m. § 9 Abs . 4 BauGB wird
festgesetzt :
1. Errichtung von Zisternen
1.1 Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind Zisternen zu
errichten . Sie sollen das auf den Dachflächen anfallende
Niederschlagswasser aufnehmen . Das Zisternenwasser soll als
Brauchwasser oder zur Freiflächenbewässerung genutzt werden .
1.2 Das Nutzvolumen der Zisternen muss mindestens 25 l/qm der
horizontal projizierten unbegrünten Dachfläche betragen . Begrünte
Dachflächen sind nicht anzurechnen . Davon ausgenommen ist die
Dachfläche der denkmalgeschützten Einzelanlage .
1.3 Zisternen sind nur innerhalb der Gebäude oder unterirdisch zulässig .
V. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME ANDERER GESETZLICHER
VORSCHRIFTEN
1. Einzelanlage , die dem Denkmalschutz unterliegt
Kulturdenkmal gem . § 2 Abs . 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz i .
d. F. vom 05.09.1986 .
VI. HINWEISE
1. Bodendenkmäler ( § 20 HDSchG )
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden , so ist dies
dem Landesamt für Denkmalpflege , Archäologische Denkmalpflege ,
oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen .
2. Grundwasserschutz
Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des
Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried . Im Rahmen
der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen
möglich , die bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind .
Im Einzelnen sind die Vorgaben des
„Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessische Ried“ mit Datum vom
9. April 1999 gemäß §§ 118 und 119 HWG festgestellt und
veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen 21/1999 S.
1659 zu beachten .
3. Ein - bzw . Ausfahrten
4. Altlasten
In der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für
Umwelt und Geologie sind für den Geltungsbereich keine
Eintragungen vorhanden . Im Altflächenkataster der
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist ein Altstandort im Bereich der
Flurstücke 9/3 bis 9/12 (ehemals 9/2 ) in Flur 20 aufgeführt .
Bei Baugenehmigungsverfahren , die Altflächen , schädliche
Bodenveränderungen und Grundwasserschäden betreffen , ist die
zuständige Bodenschutzbehörde zu beteiligen .
Sollten bei Baumaßnahmen im Boden sensorische Auffälligkeiten
angetroffen werden , so ist umgehend das Regierungspräsidium
Darmstadt , Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt , Dezernat
Bodenschutz (IV/DA ) zu informieren .
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2008 .
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB im „Darmstädter
Echo“ am08.01.2009 .
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 19.11.2008 .
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“
am 21.11.2008 .
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und
Anhörung gem. § 3 (1) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit
vom 21.11.2008 bis einschließlich 22.12.2008 .
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung
zur Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4
(1) BauGB mit Schreiben vom 20.11.2008 und Abstimmung mit den
Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit Schreiben vom 20.11.2008 .
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom __________.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am __________.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit
Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 (2)
BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom __________ bis
einschließlich __________.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB in der Zeit vom __________ bis einschließlich __________ und
Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit Schreiben vom
__________.
Satzungsbeschluss:
Dieser vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde mit den textlichen Festsetzungen,
dem zeichnerischen Teil und der im Plan enthaltenen Satzungen gem. § 10 (1)
BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzungen beschlossen am
___________.
Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Der Dezernent
In-Kraft-Treten:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans gem. § 10 (3) BauGB im „Darmstädter Echo“ am __________.
In-Kraft-Treten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans am __________.
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Der Dezernent
VII. Artenauswahllisten
Artenauswahlliste B (Bäume )
Acer campestre Feld -Ahorn
Acer platanoides Spitz -Ahorn
Betula pendula Sand -Birke
Carpinus betulus Hainbuche
Tilia cordata Winter -Linde
Platanus acerifolia Platane
Pinus sylvestris Föhre , Kiefer
u. ähnliche
Artenauswahlliste H (Hecken )
Carpinus betulus Hainbuche
Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster
Taxus baccata Gewöhnliche Eibe
Prunus spinosa rosaceae Schlehe , Schwarzdorn
Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn
Sambucus nigra Fliederbeere / Schwarzer Holunder
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball
Berberis vulgaris Sauerdorn / gemeine Berberitze
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
u. ähnliche
Artenauswahlliste W (Extensive Wiese )
Bei Ausbringung von Regel -Saatgut -Mischungen (RSM ) ist eine Mischung
gemäß RSM 7.1.2 (Landschaftsrasen - Standard mit Kräutern ) vorzusehen .
Heinrich-Delp-Straße 75
64297 Darmstadt
64283 Darmstadt
Tel: 06151 / 537270
e-mail: kontakt@stadtplan-skoupil.de
M 1:500
0 10 20 50
Entwurf zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2
"Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße"
Vorhabenträger:
Planverfasser:
Zimmerstraße 13
Tel: 06151 / 152 43 85
Fax: 06151 / 152 43 86
e-mail: info@lichthaus-gmbh.com
GD
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
Hess. Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert
durch Art. 12 des Gesetzes vom 06.09.2007 (GVBl. I S. 548)
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007
(GVBl.
I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.10.2008 (GVBl. I S. 924)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.11.2007 (GVBl. I S. 757)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542)
Hess. Naturschutzgesetz (HENatG) i.d.F. vom 04.12.2006 (GVBl. I S. 619),
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.12.2007 (GVBl. I S. 851)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 06.05.2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.11.2007 (GVBl. I S. 792)
Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262,
270), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 06.09.2007 (GVBl. I S.
548)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 26.09.2002 (BGBl. I S.
3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S.
2723)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom
25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)
GRZ 0,6
III. SATZUNG ÜBER DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN
Aufgrund des § 81 Abs. 1 und 4 Hessische Bauordnung (HBO) i. d. F. vom
18.06.2002 (GVBI. I S.274) i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
1 Gestaltung von Werbeanlagen
1.1 Zulässig sind je Einzelhandelsbetrieb und Tankstelle Schrifttafeln mit max. 8,00
m Länge und 2,50 m Höhe oder einer Gesamtfläche von 20 qm sowie für die
Gesamtanlage insgesamt zwei mal 4 Fahnenmasten mit einer Gesamthöhe von
max. 8,00 m.
1.2 An den gekennzeichneten Standorten sind gemeinschaftliche Werbeanlagen bis
zu einer Gesamthöhe von max. 8,00 m bei einer Gesamtbreite von max. 3,50 m
zulässig.
1.3 Lichtwerbeanlagen sind nur zulässig, wenn sie keine Blendwirkung für
angrenzende Straßenräume und betroffene Wohngebiete haben.
2. Fassaden- und Farbgestaltung baulicher Anlagen
Reflektierende und grellfarbige Fassaden und Materialien sind nicht zulässig.
H
Gemarkung Darmstadt Flur 19, 20

2009/0428

5604 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.09.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Grünflächen- und Umweltamt an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0428 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher 
Straße - (Offenlagebeschluss) 
 
Vorlage vom: 17.09.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 (1) BauGB gingen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße – die in Anlage 1 zusammengefassten Stel-
lungnahmen ein. 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jewe iligen Prüfung (Anlage 1) entschie-
den. 
2. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gingen zu den all-
gemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 die in Anlage 2 zu-
sammengefassten Stellungnahmen ein.  
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jewe iligen Prüfung (Anlage 2) entschie-
den.  
3. Dem vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 und der zugehörigen 
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), sowie der in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen 
Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und der Satzung zur Schaffung von Anlagen zum 
Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser, wird zugestimmt.

2 
... 
4. Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 
– Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße – für den östlichen Bereich des Geländes der Techni-
schen Überwachung Hessen (TÜH), südlich der Rüdesheimer Straße und östlich der Karlsruher Stra-
ße, sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der TÖB 
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger 
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 
35.2 
Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2009/0428 vom 17.09.2009: 
 
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 ist die Nachnutzung der freigewordenen Flä-
chen des ehemaligen Geländes der Technischen Überwachung Hessen (TÜH). Vorgesehen sind ein 
Lebensmittelvollsortimentsmarkt, ein Lebensmitteldiscountmarkt, ein Drogeriemarkt und eine Tank-
stelle unter Schaffung einer zusätzlichen Erschließung zur Noackstraße im Süden. 
Bereits der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1 setzt Einzelhandelsnutzungen 
und eine Tankstelle in seinem Geltungsbereich fest. Da jedoch die in diesem Plan vorgesehene Er-
schließung von der Heidelberger Straße nicht realisierbar war (gescheiterte Grundstücksverhandlun-
gen), sieht nun die Neuplanung die Anbindung an die südlich des Geltungsbereichs gelegene Noack-
straße vor. Zudem wurde das Sondergebiet Einzelhandel nach Süden erweitert und um einen Droge-
riemarkt ergänzt. Insgesamt ergibt sich eine Verkaufsfläche von 3.625 m². 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung 
wurde nach Bekanntmachung des Magistratsbeschlusses vom 19.11.2008 im Darmstädter Echo vom 
21.11.2008 in der Zeit vom 21.11.2008 bis einschließlich 22.12.2008 durchgeführt. Die Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 20.11.2008 gem. § 4 (1) BauGB über die allgemei-
nen Ziele und Zwecke der Planung, mit Aufforderung zur Äußerung bezüglich Umfang und Detaillie-
rungsgrad des Umweltberichts, unterrichtet. Zwecks Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 
2 (2) BauGB wurden diese mit Schreiben vom 20.11.2008 über die Planung informiert. 
 
 
Zu 1.:
 
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zu den Zielen und Zwecken des Bebauungsplans W 
35.2 wurden zusammengefasst und gemäß Anlage 1 geprüft. 
 
 
Zu 2. 
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnah-
men wurden zusammengefasst und gemäß Anlage 2 geprüft. 
 
 
Zu 3. und 4.:
 
Gemäß § 3 (2) BauGB wurden der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die dazu 
gehörende Begründung mit Umweltbericht erstellt (Anlage 3). Die öffentliche Auslegung des Entwurfs 
und der zugehörigen Begründung erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung. Die Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB 
beteiligt.

4 
... 
 
 
 
Der Dezernent III     Der Dezernent VI  
 
 
 
 
 
Klaus Feuchtinger     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat      S t a d t r a t  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt:
 
• Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.2 
 
 
 
Vorab werden übersandt:
 
• 11 Exemplare des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 für die Fraktionen 
der Stadtverordnetenversammlung 
• Akten z. H. des Berichterstatters 
 
 
 
Darmstadt, den 17.09.2009 
VI/61.1 ho Nst. 3646 
VI/61.4 ha Nst. 2112

anlage 3

68520 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung Darmstadt, Flur 19 und 20 10. September 2009
Entwurf zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2
"Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße"
Begründung gemäß § 9(8) BauGB
mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und
Satzung über die Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagswasser
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind ein Lebensmittelvollsortimentmarkt
mit 1.800 qm Verkaufsfläche, ein Lebensmitteldiscountmarkt mit 1.200 qm Verkaufsfläche,
ein Drogeriemarkt mit 625 qm Verkaufsfläche und eine Tankstelle mit einer Gebäudefläche
von 220 qm und einer Überdachung der Zapfanlagen von 400 qm geplant.
130
6
71
185
2
86
88
1 87
60
1 87
61
190
5
1 3
1 2
150B
126
203
205207
148
148B
148A
Hinter der Rennbahn
127
4
13
7
1 3
1 3
197
199201
202
9
189A
191
189
161
23
161
22
1 84
6
123
1 61
13
159
16
125
127
170
1 3
161
1 4
1 61
21
161
24
Weg
193
195
13
11
13
18
161
26
1 61
27
161
25
15
5
16
9
Noackstraße
Noackstraße
21
5
10
44
46
50
15
15
6
11
9
20
22
1 1
6
32
34
TGa
5
7
3
2
8
11
5
13H
11
4
9
12
9
4
9
3
11
10
9
6
11
3
9
11
13E
11
7
51
341
7
1 1
8
11
9
13F
12
11
11
9
9
9
1 0
9
8
9
5
13D
9
7
13A
9A
1 3
1 0
170
20
13B
1 70
22
170
2 1
119B
119C
170
17
170
19
170
18
170
15
170
14
119A
170
16
9
1 3
5
9
6
1
7
2
9
1 4
7
1
494
2
501
5
93
494
1
3
4 96
1
136
154
3 4
Landskronstraße
141
134
143
95A
95B
4 95
2
495
1
9 5
HeidelbergerStraße
HeidelbergerStraße
146B
144
146
146A
185
1
185
159
1 9
K
Donnersbergring
134
4 9
170
11
119
98
134
36
152
150
Felsingstraße
156
158
134
51
154
8
170
1 2
37
35
33
159
1 8
363
3
317
12
317
1 3
115
KarlsruherStraße
319
3 0
176
12
3 19
24
TGa
177
5
Fl.21
Fl.19
Radrennbahn
13G
13C
121
KarlsruherStraße
123A
Fl.6
II
I
I
I
I
G
G
G
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A
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II
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I
I
I
II
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III
I
I
I
II
I
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II
II
II
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III
III
I
I
I
I
I
I
I
I
I
VI
I
V
I
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IV
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II
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I
I
II
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I
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I
I
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I
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II
I
I
I
A
I
V
IV
I
IV
Spielplatz
Sportplatz
Radweg
Radweg Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Rüdesheimer Straße

Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 
Begründung     10.09.2009  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
 
INHALT 
 
I BEGRÜNDUNG DES BEBAUUNGSPLANES 
 
1. Ausgangsbedingungen 
1.1 Rechtsgrundlagen 
1.2 Planungsanlass 
1.3 Räumlicher Geltungsbereich und Größe 
2. Planungsgrundlagen 
2.1 Einordnung in die Ziele der Raumordnung 
2.2 Lage des Geltungsbereiches und städtebauliches Umfeld 
2.3 Gegenwärtige Nutzung und Gebäudebestand 
2.4 Bestand Erschließung 
2.4.1 Motorisierter Individualverkehr 
2.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr 
2.4.3 Fuß- und Radwegebeziehungen 
3. Allgemeine Planungsziele 
4. Grundzüge der Planung 
4.1 Nutzung und Bebauung 
4.2 Freiflächen 
4.3 Erschließung / Verkehr 
4.4 Durchführung 
5. Begründung der Festsetzungen 
5.1 Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
5.1.1 Art der baulichen Nutzung 
5.1.2 Maß der baulichen Nutzung 
5.1.3 Bauweise und Baugrenzen 
5.1.4 Öffentliche Verkehrsflächen  
5.1.5 Flächen für Versorgungsanlagen 
5.1.6 Gehrechte 
5.2 Immissionsschutz und Altlasten 
5.3 Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
5.4 Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln und Verwenden von Niederschlagswasser 
 
 
II Umweltbericht 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 
Begründung     10.09.2009  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
 
I BEGRÜNDUNG DES BEBAUUNGSPLANES 
 
1. Ausgangsbedingungen 
1.1 Rechtsgrundlagen 
Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches 
(BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 und die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen zu 
Grunde. 
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
weist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche aus. Um die Nutzung als „großflächiger 
Einzelhandel“ zu ermöglichen, ist die Änderung in Sondergebiet Einzelhandel des 
Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Änderungsverfahren richtet sich nach § 8 (3) BauGB 
und erfolgt im Parallelverfahren. 
1.2 Planungsanlass  
Die Technische Überwachung Hessen GmbH (TÜV) hat sich von einem Teil ihrer Flächen 
zurückgezogen. Auf einem Teil der frei gewordenen Flächen beabsichtigt die Vorhabenträgerin 
Einzelhandel und eine Tankstelle zu entwickeln.
  
Bereits der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1 setzt diese Nutzungen in 
seinem Geltungsbereich fest. 
Da die im bestehenden Planungsrecht vorgesehene Erschließung von der Heidelberger Straße 
nicht realisierbar ist, soll die südlich des Geltungsbereichs gelegene Noackstraße zur 
Erschließung herangezogen werden. Zudem soll das Sondergebiet Einzelhandel nach Süden 
erweitert werden. Weil dieses mit dem bestehenden Planungsrecht nicht vereinbar ist, wird die 
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
  
1.3 Räumlicher Geltungsbereich und Größe 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Flur 19 folgende 
Flurstücke: den gesamten Bereich der Flurstüc ke 170/13, 170/16, 170/17, 170/18, westlich 
anschließend Teilbereiche des Flurstückes 170/15 und einen Teilbereich (Anschluss an die 
Karlsruher Straße) des Flurstücks 170/22, sowie die Flurstücke 341/7 und 161/25. In der Flur 20 
südlich anschließend die Flurstücke 9/3, 9/4, 9/ 5, 9/6, 9/7, 9/8, 9/9, 9/10, 9/11 und 9/12. 
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha. 
2. Planungsgrundlagen 
2.1 Einordnung in die Ziele der Raumordnung 
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
von 2006 ist das Planungsgebiet als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. 
Der Regionalplan Südhessen 2000 definiert das Planungsgebiet als Bereich für Industrie und 
Gewerbe. Ein Sondergebiet ist aus diesen Vorgaben nicht direkt zu entwickeln. Daher wird mit 
einem Zielabweichungsverfahren, das vor Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplans 
beschieden werden soll, eine Ausweisung der Fläche als 'Vorranggebiet Siedlung' angestrebt. 
 
 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 
Begründung     10.09.2009  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
 
2.2 Lage des Geltungsbereiches und städtebauliches Umfeld 
Das Planungsgebiet liegt im Süden des Darmstädter Stadtteiles Bessungen in einem 
bestehenden Gewerbegebiet, das von großflächigem Einzelhandel geprägt ist. Im Norden liegt, 
die Rüdesheimer Straße, an welche sich nördlich ein Wohngebiet mit 
Geschosswohnungsbauten anschließt. Im Osten befindet sich u. a. ein großer Einzelhandels-
betrieb für Bürobedarf, ein Wohnhaus, ein Schnellrestaurant, ein Autohaus, ein Zubehörhandel 
für Autoteile und großflächiger Einzelhandel. Im Süden liegt ein Mischgebiet mit 
Wohngebäuden. Im Westen liegen neben der Karlsruher Straße (B3) die Verwaltungs- und 
Nebengebäude des TÜV. 
2.3 Gegenwärtige Nutzung und Gebäudebestand 
Das Grundstück wurde bis vor kurzem von der Technischen Überwachung Hessen GmbH 
genutzt; z. Zt. unterliegt das Gelände keiner Nutzung. Im zentralen Bereich befindet sich eine 
denkmalgeschützte Stahlbeton-Dachkonstruktion unter der die Kfz-Untersuchungen 
vorgenommen wurden. 
2.4 Bestand Erschließung 
2.4.1 Motorisierter Individualverkehr 
Das Planungsgebiet wird im Norden und Westen von der 4-spurig ausgebauten B 3, die im 
Norden über die Rüdesheimer Straße und im Westen über die Karlsruher Straße verläuft, sehr 
gut erschlossen. An der Rüdesheimer Straße befinden sich gegenwärtig zwei Ein- und 
Ausfahrten. Der Anschluss an die Karlsruher Straße ist nur für Rechtsabbieger aus der 
Fahrtrichtung Süden nutzbar. 
2.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr 
Die Erschließung durch den ÖPNV erfolgt über die Straßenbahnlinien Richtung Eberstadt und 
die Buslinie R. Die Haltestelle der Straßenbahn befindet sich in ca. 150 m Entfernung an der 
Heidelberger Straße/Ecke Landskronstraße. Eine Haltestelle der Buslinie liegt fast an 
derselben Stelle. Die Haltestelle für die Gegenrichtung liegt gegenüber dem Geltungsbereich 
an der Rüdesheimer Straße. 
2.4.3 Fuß- und Radwegebeziehungen 
Das Planungsgebiet ist sowohl durch Fuß- als auch Radwege, welche Bestandteil des 
Radwegenetzes der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind, gut erschlossen. Das Wegenetz 
verläuft parallel zur Rüdesheimer, Karlsruher und Heidelberger Straße. 
3. Allgemeine Planungsziele 
Die Versorgung des Stadtteiles Bessungen mit Einzelhandel für den täglichen Bedarf ist nicht 
mehr sichergestellt. Grund ist ein Mangel an angemessen großen Flächen für Gebäude und 
Stellplätze, die notwendig sind, um die Wirtschaftlichkeit von Einzelhandelsbetrieben zu 
gewährleisten. 
Nach Möglichkeit sollen alle neuen Einzelhandelsbetriebe, deren Struktur und Warensortiment 
sich in die zentralen Standorte einfügt, auch dort integriert werden. Zur Nahversorgung der 
Stadtteile mit Waren des täglichen Bedarfs ist entsprechender Einzelhandel zur Versorgung der 
Bevölkerung auch in Randlagen der Stadtteile möglich, wenn sich der Standort aus 
verkehrlichen und stadtstrukturellen Gründen dafür eignet. 
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Begründung     10.09.2009  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
 
Östlich des Geltungsbereichs haben sich bereits Betriebe zur Nahversorgung des Stadtteils 
Bessungen angesiedelt. Hieran wird mit den geplanten Nutzungen im Geltungsbereich 
angeknüpft. 
4. Grundzüge der Planung 
4.1 Nutzung und Bebauung 
Im östlichen bzw. südöstlichen Bereich des Geltungsbereichs ist großflächiger Einzelhandel für 
die Nahversorgung in einem Lebensmittelvollsortimentmarkt mit 1.800 qm Verkaufsfläche, ein 
Lebensmitteldiscountmarkt mit 1.200 qm Verkaufsfläche, ein Drogeriemarkt mit 625 qm 
Verkaufsfläche vorgesehen. Insgesamt sind also 3.625 qm Verkaufsflächen geplant.  Das für 
diese Betriebe übliche Randsortiment ist zulässig. 
Die Gebäude dieser Märkte sind entlang der östlichen Grundstücksgrenze angeordnet (vgl. 
Anlage 2 "Lageplan"). In der Mitte des Geltungsbereichs steht eine denkmalgeschützte 
Stahlbeton-Dachkonstruktion. Sie ist von ihren Einbauten befreit und soll für die Unterbringung 
von Stellplätzen verwendet werden.  
Im Nordosten des Geltungsbereichs ist die Errichtung einer Tankstelle vorgesehen. Die 
Gebäudefläche soll ca. 220 qm, die überdachte Fläche der Zapfsäulen ca. 400 qm groß sein. 
4.2 Freiflächen 
Zur Erschließung der vorgesehenen Nutzungen und zur Unterbringung der erforderlichen 
Stellplätze wird nahezu die gesamte Freifläche benötigt. Der ruhende Verkehr wird 
ausschließlich ebenerdig untergebracht. Entsprechend der Einstellplatzsatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen zwischen den Stellplätzen Bäume gepflanzt werden.  
Die Baumstandorte sind so angeordnet, dass sie die Erschließungs- und Stellplatzflächen 
gestalterisch gliedern und der Orientierung dienen.  
Die Festsetzung zu begrünender privater Grundstücksflächen (extensive Wiesenflächen) dient 
der Sicherstellung einer Mindesteingrünung des Plangebietes. 
Entlang der öffentlichen Erschließungsstraße nach Süden zur Noackstraße sollen zur 
Abgrenzung und zum Schutz der Nachbargrundstücke auf einer zu begrünenden 1 Meter 
breiten privaten Fläche Hecken angepflanzt werden (maximale Höhe 1,50 m). 
4.3 Erschließung / Verkehr 
Der rechtskräftige Bebauungsplan W 35.1 sieht eine direkte Erschließung von der Heidelberger 
Straße aus vor, die nicht realisierbar ist. Daher wurde das Erschließungskonzept wie folgt 
geändert. 
Die Erschließung des Einzelhandelsstandorts erfolgt nun von der B3/Karlsruher Straße und der 
Rüdesheimer Straße sowie von der Noackstraße aus. Die Zufahrten aus dem Geltungsbereich 
von und zur B3 werden wegen der Nähe zur Kreuzung und ihrer starken Belastung während 
der Spitzenstunden in der Karlsruher Straße nur von Süden und nach Norden und in der 
Rüdesheimer Straße von Westen und nach Osten zugelassen. Eine Beschränkung auf diese 
Zufahrten würde die Erreichbarkeit des Einzelhandelsstandorts besonders aus den südlichen 
Bereichen des Stadtteils Bessungen erschweren. Deshalb ist eine weitere Zufahrt von der 
Heidelberger Landstraße aus über die Noackstraße vorgesehen. 
Um dem Planungsziel entsprechend die Nahversorgung dieses Stadtteils mit Gütern des 
kurzfristigen Bedarfs zu verbessern, ist im Süden des Geltungsbereichs eine neue 
Verbindungsstraße zur bestehenden Noackstraße und damit zur mitten durch den Stadtteil 
Bessungen führenden Heidelberger Straße geplant. Sowohl der Anschluss der neuen Straße 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 
Begründung     10.09.2009  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
 
an die Noackstraße als auch die bestehende Anbindung Noackstraße/Heidelberger Straße 
lassen Abbiegevorgänge in allen Richtungen zu. 
Damit ist gewährleistet, dass der Einzelhandelsstandort aus dem südlichen Bessungen und aus 
den geplanten Gebieten im Bereich der ehemaligen Militärflächen südlich davon neben der 
guten fußläufigen Erreichbarkeit auch von PKW auf kurzem Wege angefahren werden kann. 
4.4 Durchführung 
Ergänzend zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden ein Durchführungs- und ein 
Erschließungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
abgeschlossen, in denen neben der Durchführungsverpflichtung u. a. die Übernahme der 
anfallenden Kosten geregelt wird. 
Die Einzelheiten der Erschließung werden im Durchführungsvertrag sowie im ergänzenden 
Erschließungsvertrag geregelt. 
5. Begründung der Festsetzungen 
5.1 Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
5.1.1 Art der baulichen Nutzung 
Auf Grund der künftigen Nutzungsabsichten wird im Geltungsbereich ein Sondergebiet für 
Einzelhandel und eine Tankstelle festgesetzt. Diese Festsetzung entspricht den Regelungen 
der BauNVO, wonach großflächige Verkaufsflächen außer in Kerngebieten nur in hierfür 
festgesetzten Sondergebieten zulässig sind. 
Die geplanten Einzelhandelseinrichtungen dienen zur Erhaltung und Stabilisierung 
(Verlagerung des Aldi-Marktes für eine bessere verkehrliche Erschließung und eine 
marktgerechte Erweiterung der Verkaufsfläche) und Ergänzung der Nahversorgung der in den 
umgebenden Stadtquartieren (Bessungen und die südlich angrenzenden Konversionsgebiete) 
wohnenden Bevölkerung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs. Wirtschaftlich tragfähige 
Größenordnungen solcher Einrichtungen würden im Stadtteilkern von Bessungen zu Verlusten 
bei der charakteristischen Stadtstruktur führen.  
Zum Schutz der vorhandenen Einzelhandelsangebote im Stadtteilzentrum Bessungens sind die 
zulässigen zentren-/innenstadtrelevante Sortimente der Grundversorgung bzw. des 
kurzfristigen Bedarfs (Lebensmittel auf max. 3.000 qm und Drogerieartikel auf max. 625 qm) 
auf der festgesetzten maximalen Verkaufsfläche von insgesamt 3.625 qm begrenzt.  
Im Planungsgebiet zulässig sind ein Lebensmittelvollsortimentmarkt mit 1.800 qm 
Verkaufsfläche, ein Lebensmitteldiscountmarkt mit 1.200 qm Verkaufsfläche, ein Drogeriemarkt 
mit 625 qm Verkaufsfläche und eine Tankstelle mit einer Gebäudefläche von 220 qm und einer 
Überdachung der Zapfanlagen von 400 qm. 
Innerhalb dieser Betriebe sind deren übliche R andsortimente an innens tadt-/zentrenrelevanten 
Waren zulässig. 
Andere Sortimente, auch nicht innenstad t-/zentrenrelevante, sind nicht zulässig. 
5.1.2 Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grundflächenzahl (0,6), die maximal 
zulässige Gebäudehöhe und die Baugrenzen bestimmt. Diese Festsetzungen dienen der 
harmonischen Einfügung in die Bebauungsstruktur der Umgebung. 
Die Begrenzung der Gebäudehöhe auf max. 153,50 m ü. NN ermöglicht Gebäudehöhen bis zu 
ca. 7,50 m über der Oberkante des vorhandenen Geländes. 
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Im Sinne allgemeiner Ressourcenschonung ist vorgesehen auf einem großen Teil der Dächer 
Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Daher wird die Überschreitung der zulässigen 
Gebäudehöhe durch solche Anlagen um bis zu 1,5 m erlaubt. Um besonders emissionsarme 
Geräte z. B. bei Klimageräten zu ermöglichen, dürfen alle anderen technischen Anlagen als 
Dachaufbauten die zulässige Gebäudehöhe bis zu 2 m überschreiten. Damit diese Anlagen in 
der Fassadengestalt zurücktreten und die Gebäude nicht höher erscheinen lassen als ca. 7,50 
m, müssen alle Dachaufbauten, ausgenommen Solaranlagen um mind. 5,00 m von der 
Bauflucht zurücktreten.  
Angrenzend an die Baugrenzen werden einige Flächen festgesetzt, auf denen nur 
Überdachungen zulässig sind. Dies ist erforderlich, um die geplanten Zugänge zu den 
Gebäuden entsprechend regengeschützt gestalten zu können. 
5.1.3 Bauweise und Baugrenzen 
Die gewählte abweichende Bauweise ergibt sich aus der Nutzungsart des großflächigen 
Einzelhandels und entspricht einem Großteil der Bebauung in der Nachbarschaft. 
Die Baugrenzen sind entsprechend den Neubauvorhaben am östlichen und südlichen Rand 
des Geltungsbereichs festgesetzt. Der Erhalt der denkmalgeschützten Halle wird durch 
Baugrenzen im Mittelpunkt des Geländes gesichert. 
5.1.4 Öffentliche Verkehrsflächen  
Die Festsetzungen zur Erschließung sind Ergebnis einer verkehrsplanerischen Untersuchung. 
Die geplante Erschließungsstraße zwischen der Noackstraße und dem Sondergebiet wird als 
öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, d. h. al s öffentliche Straße gewid met. Der Anschluss an 
die Noackstraße wird zu einem Vollanschluss ausgebaut (ohne Lichtsignalanlage) und erfolgt 
über die Flurstücke 170/17 und 170/18 in Flur 19,  sowie in Flur 20 über Flurstück 9/12.  
Auf dieser Straße wird kein Andienungsverkehr zu den Märkten und zur Tankstelle zugelassen 
und die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. 
Zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn dieser Erschließungsstraße ist ein 2 m breiter 
Geländestreifen zur Versickerung des auf der Straße anfallenden Regenwassers vorgesehen. 
Die Straße wird durch 3 „Baumtore“ gegliedert, wobei jeweils ein Baum östlich der Fahrbahn 
auf dem o. g. Geländestreifen und ein Baum westlich der Fahrbahn auf dem angrenzenden 
Privatgrundstück zu pflanzen ist. Zur Sicherung der letztgenannten Baumpflanzungen werden 
Baulasten eingerichtet. 
Zu den östlich angrenzenden Wohngrundstücken wird  ein privater Grünstreifen von 1 m Breite 
vorgesehen, der mit einer Hecke mit einer Höhe von 1,50 m zu bepflanzen ist. Außerdem 
erhalten die östlich angrenzenden Wohngrundstücke die Möglichkeit der Erschließung über 
diese Straße: pro 12 m Länge der jeweiligen Grundstücksgrenze kann eine Zufahrt mit maximal 
3 m Breite hergestellt werden. Damit wird den Eigentümern dieser Parzellen die Möglichkeit 
gegeben, die Baulasten zur Erschließung auf der Ostseite ihrer Parzellen durch unmittelbare 
Anschlüsse an die öffentliche Verkehrsfläche zu ersetzen. 
Die Tankstelle wird von der Rüdesheimer Straße mit einer Einfahrt von Westen und einer 
Ausfahrt nach Osten erschlossen. 
Die Darstellung der Bereiche für Ein- und Ausfahrten dient der Verdeutlichung der Erschließung 
des Planungsgebietes. 
5.1.5 Flächen für Versorgungsanlagen 
Zur Sicherstellung der Versorgung des Planungsgebietes mit elektrischer Energie wird die 
bestehende Trafostation als Fläche für Versorgungsanlagen ausgewiesen. 
 
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5.1.6 Gehrechte  
Die Gehrechte in Flur 19 über die Grundstücke 170/13, 170/16, 170/17, und 170/18 dienen der 
Sicherung der fußläufige Anbindung des geplanten Gebietes auf der Fläche der ehemaligen 
Lincoln Siedlung an die Fachmärkte und in Richtung Innenstadt sowie in der Gegenrichtung. 
5.2 Immissionsschutz und Altlasten 
Die schalltechnische Untersuchung des Büros Fritz, Einhausen vom 2.10.2008 kommt in der 
Berechnung und Beurteilung nach der 16. BImSchV zu folgenden Ergebnissen: Die 
Verkehrslärmimmissionen führen an keiner der angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen zu 
einer Überschreitung der Grenzwerte. Die Immissionsgrenzwerte werden im Mischgebiet mehr 
als 9/17 dB(A) tags/nachts unterschritten. Im Wohngebiet betragen die Unterschreitungen mehr 
als 13/19 dB(A) tags/nachts. 
Diese Ergebnisse setzen voraus, dass die Andienungsvorgänge zum Lebensmittel-
discountmarkt auf den Zeitraum zwischen 6 Uhr und 22 Uhr beschränkt werden, in der 
Noackstraße kein Andienungsverkehr zugelassen und die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h 
begrenzt wird.  
Im Altlastenkataster der Wiss enschaftsstadt Darmstadt ist ei n Altstandort im Bereich der 
geplanten Straße im Süden des Geltungsbereichs aufgeführt. In ALTIS des Hessischen 
Landesamtes für Umwelt und Geologie sind keine Altstandorte für das Planungsgebiet 
aufgeführt. Altablagerungen sind nicht bekannt. 
Der Vorhabenträger wird im Durchführungs vertrag verpflichtet, die Kosten und die 
Durchführung von Bodenanalysen zu tragen. Bei Feststellung von Kontaminationen hat er die 
einschlägigen umweltrechtlichen Vorschriften zu beachten und die Kosten einer notwendigen 
Bodensanierung zu tragen. 
Sollten bei Baumaßnahmen im Boden sensorische Auffälligkeiten angetroffen werden, so ist 
umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, 
Dezernat Bodenschutz (IV/DA) zu informieren. 
5.3 Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
Die Regelungen dienen, neben den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der 
Einbindung der Vorhaben in das städtebauliche Umfeld. 
So werden die zulässige Gestaltung der Werbeanlagen und die zulässige Fassaden- und 
Farbgestaltung der baulichen Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
umgebungsverträglich geregelt. 
5.4 Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln und Verwenden von Niederschlags-
wasser 
Die Festsetzungen dienen dem nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser. Entsprechend 
der ökologischen Zielsetzung werden Festsetzungen getroffen, die auf das Sammeln des 
Niederschlagswassers in Zisternen und soweit möglich auf dessen Nutzung als Brauchwasser 
zielen. Die über den Bedarf hinaus anfallende Regenwassermenge wird vollständig auf dem 
Grundstück versickert. 
 
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Begründung     10.09.2009  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
 
II UMWELTBERICHT 
 
1. Einleitung 
1.1 Inhalt, Ziele, Art und Umfang der Planung 
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Zie-
le und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden 
 
2. Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter 
(Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich 
der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden)  
2.1 Schutzgut Boden 
2.2 Schutzgut Wasser 
2.3 Schutzgut Tier und Pflanzen, Biotope und Landschaft 
2.4 Schutzgut Luft/Klima 
2.5 Schutzgut Mensch/ Gesundheit 
2.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
 
3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen  
3.1 Schutzgut Boden 
3.2  Schutzgut Wasser 
3.3 Schutzgut Tier und Pflanzen, Biotope und Landschaft 
3.4 Schutzgut Luft/Klima 
3.5 Schutzgut Mensch/ Gesundheit 
3.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
3.7 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
 
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum 
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 
4.1 Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter 
4.2  Vermeidung von Emissionen 
4.3 Naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung mit Bilanzierung nach Hessischer 
Kompensationsverordnung 
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Begründung     10.09.2009  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
 
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5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und 
bei Nichtdurchführung der Planung 
 
6. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen der 
Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)  
 
7. Allgemein verständliche Zusammenfassung 
 
 
 
Anlagen 
 
1. Bestand Biotoptypen nach Hessischer Kompensationsverordnung 1:1000 
2. Planzustand Biotoptypen nach Hessischer Kompensationsverordnung 1:1000 
3. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung

Wissenschaftsstadt Darmstadt  Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2 
Begründung         10.09.2009  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
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II UMWELTBERICHT 
1. Einleitung 
1.1  Inhalt, Ziele, Art und Umfang der Planung 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.2 beinhaltet die Ausweisung eines Sondergebietes. 
Innerhalb des Sondergebiets (SO) sind großflächiger Einzelhandel mit dem Schwerpunktsortiment 
Lebensmittel und eine Tankstelle zulässig. 
Der Bebauungsplan W 35.2 löst den vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.1 ab, der erst am 
19.1.2006 in Kraft getreten ist. Die mit dem B-Plan W 35.1 ermöglichten Vorhaben wurden bisher 
nicht umgesetzt. Auch sie sahen die Einrichtung großflächigen Einzelhandels vor. Aufgrund einer 
jetzt erfolgten Umplanung der Erschließung und Neuplanung einiger Gebäudekörper, die zu einer 
Inanspruchnahme von Flächen auch außerhalb des W 35.1 führt, wird ein neuer vorhabenbezoge-
ner Bebauungsplan aufgestellt, dessen Geltungsbereich vor allem im Süden und Südosten einen 
neuen Zuschnitt erhalten hat. Der neue Geltungsbereich des neuen B-Plans W 35.2 umfasst in der 
Summe etwa 4000 m² mehr Fläche (= 1,86 ha). Im W 35.2 soll die zweite Vollerschließung des 
Geländes nicht mehr von Osten über die Heidelberger Straße, sondern von Süden über die No-
ackstraße erfolgen. Dabei wird das Grundstück 9/12, Flur 20 genutzt. Zusätzlich zu der großen 
Einzelhandelsmarktfläche im Osten des W 35.1, die im W 35.2 jetzt etwas kleiner ausfällt, soll süd-
lich davon ein etwas abgesetzter, nahezu 1200 m² großer Aldi-Markt entstehen. Dieser ist quer zu 
den anderen Märkten angeordnet und erfordert den Abriss zweier noch recht neuer Gebäude auf 
dem südlichen TÜV-Gelände. 
Der Flächenbedarf der baulichen Anlagen des im östlichen bzw. südöstlichen Plangebiet vorgese-
henen Einzelhandels beträgt jetzt insgesamt ca. 5.500 qm. Der Flächenbedarf der im nordöstli-
chen Plangebiet geplanten Tankstelle beträgt ca. 220 qm für den Verkaufsraum und die Neben-
räume sowie ca. 400 qm für den überdachten Bereich der Zapfsäulen. 
Vorrangiges Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Sicherstellung der Ver-
sorgung des Stadtteiles Bessungen mit Waren des täglichen Bedarfs über die Bereitstellung von 
Flächen für Gebäude und Stellplätze von Einzelhandelsbetrieben. 
 
1.2  Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele 
und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden 
1.2.1 Folgende Fachgesetze/-pläne legen Ziele des Umweltschutzes fest, die für diesen vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan von Bedeutung sind: 
 
 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2002, zuletzt geändert am 22.12.2008)  
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landespflege: 
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Men-
schen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten ... Bereich so zu 
schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 
1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, 
2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,  
3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume 
auf Dauer gesichert sind". 
 
 Hessisches Naturschut zgesetz (HENatG 2006) 
§ 1 HENatG formuliert in §1 die Ziele des Naturschutzes nahezu inhaltsgleich wie das BNatSchG. 
 
 Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2002, zuletzt geändert am 22.,12.2008)) § 1a Grundsatz:

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Begründung         10.09.2009  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
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„(1) Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und 
Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im 
Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökolo-
gischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete 
im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwick-
lung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Aus-
wirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für 
die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu ge-
währleisten. 
(2) Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer ver-
bunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verun-
reinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu ver-
hüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Was-
sers zu erzielen um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und um eine Vergrö-
ßerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.“  
 Bundesbodenschutzgesetz (BbodSchG 1998, zuletzt geändert am 9.12.2004))   
§ 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes: 
„Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederher-
zustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten so-
wie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteili-
ge Einwirkungen seiner natürlichen Funktionen zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen 
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und 
Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden". 
 Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG 2002, zuletzt geändert am 23.10.2007)   
§ 1 Zweck des Gesetzes: 
„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die At-
mosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen 
und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen". 
 Landschaftsplan der St adt Darmstadt (2003) 
Die Leitbildkarte des Landschaftsplanes stellt für das Plangebiet die Neuschaffung von Grünflä-
chen (u. a. durch Förderung von Fassaden- und Dachbegrünung) auf stark versiegelten Bauflä-
chen dar. Des Weiteren stellt der Landschaftsplan in seinem Entwicklungsteil folgende Ziele und 
Maßnahmen für Naturschutz, Ressourcenschutz und Naherholung, die für das Plangebiet von Be-
deutung sind, heraus: 
– Verbesserung der klimatischen und lufthygienischen Situation (u. a. über Entsiegelungs-
maßnahmen durch Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien für die Befestigung 
größerer Stellplätze i. V. m. Überstellung der Stellplätze mit Bäumen 
– Vorrang der Innenverdichtung zu Gunsten weiterer Flächeninanspruchnahme im Außenbe-
reich bei Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität und des Wohnumfeldes 
1.2.2  Die Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und der Umweltbelange bei der Aufstellung 
des Bauleitplanes erfolgte über: 
 Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes und der Landespflege durch 
 Festsetzung von Grünflächen 
 Festsetzung zur Pflanzung von Bäumen im Bereich der Stellplätze und der Grünflächen; 
damit werden auch die Anforderungen der kommunalen Stellplatzsatzung erfüllt  
 Festsetzung zur Begrünung von Dachflächen  
Hierzu zählen auch die Festesetzungen, die in erster Linie zur Berücksichtigung der Ziele des 
Wasserhaushaltsgesetzes erfolgten, nämlich: 
 Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung

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 Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlags-
wasser 
 Berücksichtigung der Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes durch 
 Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung  
 Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlags-
wasser 
 Hinweis zum Grundwasserschutz 
 Berücksichtigung der Ziele des Bundesbodenschutzgesetzes durch 
 Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung  
 Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung  
 Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmälern  
 Hinweis zu Bodenschutz und Altlasten 
 Berücksichtigung der Ziele des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch 
 Abpflanzung der südlichen Erschließungsstraße von den Häusern der Noackstraße 13A- 
13H. 
 Berücksichtigung der Leitbilder des Landschaftsplanes durch 
 Das Flächenrecycling an dieser Stelle 
 Festsetzung von Grünflächen und zur Pflanzung von Bäumen 
 Festsetzung zur Begrünung von Dachflächen 
 Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung 
2. Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter  
(Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich 
der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden) 
Grundlage der Bestandsbeschreibung ist: 
a) für den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans W 35.1: 
der dort dargestellt Planzustand 
b) für die Bereiche, für die bisher kein geltender Bebauungsplan existiert: 
der dort vorgefundene aktuelle Bestand. 
 
2.1 Schutzgut Boden 
Im Planungsgebiet findet sich auf Grund der aktuellen und früheren Nutzung (TÜV-Gelände) keine 
natürliche Bodenabfolge mehr. Der überwiegende Teil des Plangebietes stellt sich als stark ver-
siegelte Flächen dar. Dasselbe gilt für die Flächen südlich des TÜV-Geländes im Bereich der Süd-
erschließung. Der W 35.1 sieht ebenfalls die weitgehende Überbauung vor, wobei in Zukunft je-
doch das anfallende Niederschlagswasser der umfangreichen Stellplatzflächen versickert werden 
soll. Bedeutsame Flächen für den Bodenschutz sind nicht vorhanden. Besondere Bodenfunktio-
nen, wie die Funktion als Archive der Natur- und Landschaftsgeschichte sowie als Ausdruck der 
Eigenart von Natur und Landschaft wird auf Grund der unnatürlichen Bodenlagerungen ausge-
schlossen. Die Funktion als Lebensraum für spezifische Pflanzengesellschaften und als Habitat für 
epigäische Tiere und als Lebensraum für Bodenorganismen fehlt ebenfalls weitgehend.  
In Teilbereichen des Planungsgebietes wurden schwach belastete Auffüllungen festgestellt. Es 
handelt sich hierbei um erhöhte Gehalte an Quecksilber und PAK (polyzyklische aromatische Koh-

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lenwasserstoffe) sowie einen erhöhten pH-Wert im Eluat (siehe "Abfalltechnische Untersuchung" 
des Baugrundbüro Simon 2003).  
Die schwach belasteten Auffüllungen sind auf Grundlage der vorgenommenen abfalltechnischen 
Einstufung unter Führung entsprechender Nachweise zu verwerten. 
In der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie sind nach 
Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt keine Grundstücke als Altstandorte eingetragen. 
Nach Angaben der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Darmstadt (Schreiben vom 
28.10.2008) liegen im neu hinzugekommenen Geltungsbereich Einträge als Altstandorte für den 
Bereich der Flurstücke 9/3 bis 9/12, Flur 20 (entspricht Adresse Noackstraße 15).  
Auf denFlurstücken 9/3 bis 9/12 befanden und befinden sich seit Beginn der siebziger Jahre stän-
dig wechselnde Betriebe des Kfz.-Gewerbes, so vor allem Gebrauchtwagenhandel, Kfz.-
Reparaturbetriebe, Karosserie- und  Lackierbetriebe, Alt- und Neureifenhandel. Daneben fand hier 
auch Handel mit Roh- und Abfallprodukten jeglicher Art sowie Herstellung und Handel mit Glas-
produkten statt.  
Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit demselben Schreiben genannten Altstandorte im 
Bereich des Geltungsbereichs des W 35.1 sind bereits durch die genannten abfalltechnischen Un-
tersuchungen im Zuge der Planungen zum W 35.1 näher untersucht und bewertet worden (s. o).  
 
2.2 Schutzgut Wasser 
Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Anfallendes Niederschlagswasser 
wird heute noch überwiegend der Kanalisation zugeführt, so dass sich keine nennenswerte Neu-
bildungsrate beim Grundwasser einstellt. Bedeutsame Flächen für den Grundwasserschutz sind 
nicht vorhanden. Der rechtskräftige W 35.1 sieht auf allen Stellplätzen Regenwasserversickerung 
vor. Die Ergebnisse der Bodenanalysen sprechen trotz teilweise nachgewiesener, geringfügiger 
Belastungen hinsichtlich Quecksilber und PAK (polyzyklische, aromatische Kohlenwasserstoffe) 
nicht gegen eine Versickerung, da die Konzentrationen eine Verwendung im offenen Einbau nach 
den „Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA 2003) erlauben (s. Abfall-
technische Untersuchung von Aushubmaterial des Baugrundbüro Simon 2003). 
Die Grundwasser-Flurabstände sind groß; sie lagen schon vor der Errichtung der Grundwasser-
gewinnungsanlagen im Westen von Darmstadt über 20 m unter Flur (HLfU 1984). Dementspre-
chend wurde bei den Bohrsondierungen, die im Zuge der Untersuchungen zur Baugrundbeurtei-
lung und zur Ermittlung des Schadstoffgehaltes von Auffüllmaterial für den B-Plan W 35.1. ange-
stellt wurden, nirgendwo im Bereich der erbohrten oberen 6 m Grundwasser angetroffen. 
 
2.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und Landschaft 
Biotope, Vegetation, Flora:  Der Geltungsbereich des neu zugeschnittenen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans W 35.2 besteht zum weitaus größten Teil aus versiegelten Flächen, gepflasterten 
Stellplätzen und Gebäuden. Für den Bereich des rechtskräftigen B-Plans ist dessen Planzustand 
als Bestand anzusehen, da hier die Eingriffsregelung, bereits abgearbeitet ist. Unter diesen Vor-
aussetzungen beträgt der Anteil der versiegelten und fast versiegelten Flächen (mit und ohne Ver-
sickerung des Wasserabflusses, Biotoptypen nach Hessischer Kompensationsverordnung: 10.510, 
10.520 und 10.530) gut 45 %, etwa 35 % sind überbaute bzw. rechtskräftig festgesetzte Bauflä-
chen, der Rest verteilt sich auf mehr oder weniger gepflegte vorhandene oder festgesetzte Grün-
anlagen. 
Spontane, d.h. ohne menschliches Zutun vorhandene, Vegetation fehlt im Bereich der noch nicht 
durch den W 35.1 überplanten Flächen fast gänzlich. Nur vereinzelte Trittpflanzen in Pflasterfugen 
oder auf wenig befahrenen Schotterflächen sind festzustellen, sowie ein kleiner Gehölzstreifen am 
Südeingang der neu geplanten Erschließung von der Noackstraße.  
In größerem Umfang haben sich lückige Ruderalfl uren auf einer offenen, nicht befahrenen Schot-
terfläche östlich der denkmalgeschützten Dachkonstruktion entwickelt, die innerhalb des W 35.1 
liegt. Unter den hier festgestellten kurzlebigen und ausdauernden Ruderalpflanzen befindet sich in 
großer Zahl auch der in Darmstadt auf Sanden und Rohböden verbreitete Zwergschneckenklee

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(Medicago minima), der jedoch hessenweit auf der Roten Liste steht. Diese Ruderalfläche ist aber 
nach dem W 35.1 bereits rechtskräftig überplant.   
Pauschal geschützte Biotope nach § 31 HENatG oder Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-
Richtlinie sowie Lebensräume der Arten des Anhangs II und IV der genannten Richtlinie und Le-
bensräume der Vogelarten des Anhangs I sind nicht vorhanden. 
Ein stadtbildprägender oder sonst wie  bemerkenswerter Baumbestand fehlt im neuen Geltungs-
bereich gänzlich. Auf den neu angelegten Parkplätzen des TÜV-Geländes sind einige erste kürz-
lich gepflanzte Ahornbäume vorhanden, im Bereich der geplanten neuen Südzufahrt befindet sich 
spontan, aufgekommener Götterbaum-Jungwuchs ( Ailanthus altissima ). Innerhalb des Geltungs-
bereichs des W 35.1 ist der Baumbestand - meist ebenfalls, niedrige, jüngere Bäume - im Jahr 
2005 dokumentiert worden. Er ist noch weitgehend vorhanden. Nur von der auffälligen Silberpap-
pelreihe unmittelbar östlich der denkmalgeschützten Dachkonstruktion, steht nur noch ein Baum, 
der Rest wurde gefällt. Aber auch diese Gehölze sind fast alle durch den W 35.1 überplant. Hierfür 
sieht der W 35.1 Neupflanzungen an anderen Stellen im Bereich der Stellplätze vor.  
Fauna: Aufgrund der weitgehend versiegelten und stark frequentierten Flächen ist die Bedeutung 
des B-Plan-Geltungsbereiches für die Tierwelt sehr gering. Spezielle faunistische Erhebungen er-
folgten daher auch für den neuen B-Plan nicht. Die hier zu betrachtenden zusätzlichen Flächen 
(neu angelegter Parkplatz und zwei Gebäude auf dem südlichen TÜV-Grundstück, 170/17 und 
170/18, Flur 19, sowie die Bereiche der geplanten Zufahrt von Süden, Grundstück 9/12, Flur 20) 
sind als Lebensraum für die Tierwelt ebenfalls als sehr gering anzusehen. 
Geschützte Arten:  
Trotz des geringen Wertes als Lebensraum muss grundsätzlich geprüft werden, ob eventuell doch 
europarechtlich geschützte Arten erheblich beeinträchtigt werden könnten, da der Artenschutz bei 
diesen Arten nicht der Abwägung im Zulassungsverfahren unterliegt und z.B. alle europäischen 
Vogelarten unter den entsprechenden Artenschutz fallen.  
Es kämen im Gebiet grundsätzlich nur Vorkommen geschützter Vögel in Frage. Aufgrund weitge-
hend fehlender Habitatstrukturen sind aber im B-Plangebiet selbst solche Arten nicht zu erwarten. 
Möglicherweise wären wenige Kleinstrukturen in den sehr wenigen Grünflächen für einzelne Ex-
emplare der Arten Amsel, Kohl- und Blaumeise oder Haussperling als Nahrungs- oder Brutraum 
denkbar. Eine erhebliche Beeinträchtigung der jeweiligen lokalen Population ist für diese europäi-
schen Vogelarten allerdings auszuschließen, so dass auf entsprechende Kompensationsmaß-
nahmen zur Erhaltung eventuell vorhandener Tiere verzichtet werden kann.  
 
2.4 Schutzgut Luft/Klima 
Der Landschaftsplan der Stadt Darmstadt stellt das Planungsgebiet in seiner Karte 17 „Lokalklima 
Bewertung" als thermisches Belastungsgebiet dar. Hier lässt sich vor allem auf Grund der Bebau-
ungsdichte und/oder des hohen Versiegelungsgrades der Freiflächen im Plangebiet und der unmit-
telbaren Umgebung eine erhöhte Gesamttemperatur (Wärmeinsel) im Vergleich zur umgebenden 
Landschaft feststellen. 
Bzgl. der Lufthygiene (auf den Menschen einwirkende Luftverunreinigungen) sind für das Pla-
nungsgebiet keine besonderen Belastungen bekannt. Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen 
bei den Luftschadstoffen NO
x und Feinstaub (PM 10) an verschiedenen Stellen im Rhein-Main-
Gebiet, darunter vor allem an der Messstelle „Hügelstraße“ in Darmstadt wurde 2005 vom Hessi-
schen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage des Luft-
reinhalteplans Rhein-Main ein Aktionsplan aufgestellt. Die Fortschreibung des Aktionsplans erfolg-
te im Jahr 2007. Wesentliche Maßnahme sind die Sperrung der Innenstadt für den durchgehenden 
LKW-Verkehr ab 3,5 t.  Das Gebiet umfasst noch die Rüdesheimer Straße mit Landskronstraße , 
aber der neu beplante Bereich liegt außerhalb des gesperrten Bereiches. 
 
2.5 Schutzgut Mensch/Gesundheit 
Innerhalb des Planbereichs gibt es nahezu keine Wohnnutzung. Bis auf einen schmalen Streifen 
eines barackenartigen, niedrigen Gebäudes, in dem sich derzeit noch einige einfachste Wohnun-

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terkünfte befinden, sind die Flächen gewerblich genutzt oder liegen nach Aufgabe der gewerbli-
chen Nutzung brach. Dieses Gebäude muss bei Anlage der Erschließungsstraße abgerissen wer-
den.  
Wohnnutzung gibt es im Gesamtkomplex zwischen Noackstraße, Heidelberger Straße, Rüdes-
heimer und Karlsruher Straße in untergeordneter Form in der Südostecke im Umfeld der ehemali-
gen großherzoglichen Keramikmanufaktur (außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches) und in 
Nachbarschaft zum Baumarkt „Farbenkrauth“. Besondere Qualitäten zur Steigerung des Wohnum-
felds, wie Grünflächen, Baumbestand, Flächen mit Klima- und Lärmschutzfunktion sind derzeit 
nicht vorhanden. Die verkehrliche Belastung, insbesondere die Lärmbelastung, durch die um-
schließenden Straßen und den Verkehr zu den bestehenden Einzelhandelsgroßmärkten der be-
nachbarten Flächen innerhalb des genannten Straßengevierts ist erheblich (s. auch Lärmkartie-
rung der Stadt Darmstadt).  
 
2.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
Im Planungsgebiet befindet sich ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessischem Denkmal-
schutzgesetz. Die Einzelanlage stellt eine offene Dachkonstruktion aus den 1950er Jahren 
über den ehemaligen Kraftfahrzeug-Prüfeinrichtungen des TÜV dar. Dieses Denkmal bleibt 
erhalten und wird in die Planung integriert. Betroffene Sachgüter, die komplett abgerissen 
werden müssen, sind die neueren Gebäude des TÜV Hessen mit seinen neuangelegten 
Stellplatzbereichen auf Grundstück 170/17 (Flur 19) sowie die Garagen und Baracken im 
Süden des Geltungsbereiches (Erschließungsstraße) auf dem Grundstücken 9/3,9/4, 9/5, 
9/6, 9/7, 9/8, 9/9, 9/10, 9/11 und 9/12. (Flur 20). 
 
 
3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen  
 
3.1 Schutzgut Boden 
Im gesamten Planungsbereich fehlen natürlich gelagerte Böden mit entsprechenden Bodenfunkti-
onen. Aus diesem Grund ist eine weitere Veränderung der anthropogen veränderten Bodenober-
fläche und die geplante Neubebauung mit keinen zusätzlichen Bodenverlusten oder Verlusten von 
Bodenfunktionen verbunden. Das im W 35.2 mögliche Flächenrecycling führt im Gegenteil zu einer 
Verringerung des Drucks auf Flächen an anderer Stelle, an denen möglicherweise intakte Böden 
in Anspruch genommen worden wären.  
Bei sachgemäßer Behandlung der schwach belasteten Auffüllungen verschiedener Bodenbereiche 
werden bei den Vorhaben des hier vorgelegten Bebauungsplans keine zusätzlichen Beeinträchti-
gungen für die Schutzgüter zu erwarten sein. Auf dem Grundstück Flur 20 Nr. 9/12, auf dem altlas-
tenrelevante Betriebe tätig waren, ist bei Feststellung organoleptischer Auffälligkeiten umgehend 
das Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Umwelt Darmstadt zu informieren. 
3.2  Schutzgut Wasser 
Oberflächengewässer fehlen, daher ist nur die Betrachtung des Grundwassers relevant. Durch die 
vorgesehene Versickerung des Niederschlagswassers auf den umfangreichen Stellplätzen ist ten-
denziell eine Verbesserung der Grundwasserneubildung zu erwarten. Die Schadstoffbelastungen 
einiger Auffüllungen betroffener Böden übersteigen in ihrer abfalltechnischen Einstufung nach den 
„Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen“ (LAGA 2003) die Ein-
bauklasse 1 (Zuordnungswerte 1.1 und 1.2) nicht. Das heißt, dieses Bodenmaterial ist für den „of-
fenen“ Einbau (1.1: auch in ungünstigen hydrogeologischen, 1.2 nur in hydrologeologisch günsti-
gen Standortsituationen) geeignet. Eine Sickerwasserpassage ist bei den festgestellten Schad-
stoffbelastungen nach den aktuellen technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 
(LAGA 2003) unbedenklich.

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 Seite 17 von 21 
3.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und Landschaft 
Für die Bewertung der Auswirkungen auf die Schut zgüter Tiere, Pflanzen und Biotope und die 
durchgeführte Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung wird, wie bereits oben dargestellt, für den Bereich 
des W 35.1 dessen rechtskräftiger Planzustand als Ausgangszustand zugrundegelegt. Nur die 
seinerzeit im Süden von Grundstück 170/13 (Flur 19) geplante Grünfläche ist eine Fläche, die bei 
einer Umsetzung der damaligen Planungsabsicht einen gewissen Lebensraumwert hätte erwarten 
lassen und die nun von der jetzt geplanten ALDI-Markt-Bebauung wieder zurückgenommen wird. 
Durch den Verzicht auf die Ansiedlung eines gatronomischen Betriebs und die damit einhergehen-
de Verringerung der bebaubaren Grundfläche sowie die zusätzliche Schaffung einer Grünanlage 
zwischen der westlichen und mittleren Zufahrt von der Rüdesheimer Straße her, wird der Grünflä-
chenanteil im Vergleich zum vorhergehenden W 35.1 leicht erhöht. Im neu hinzu gekommenen 
Geltungsbereich sind außer den Beeten und jungen Bäumen des TÜV-Geländes und außer eini-
gen schmalen Säumen entlang der südlichen Erschließungsstraße keine Vegetationsflächen be-
troffen. 
Aufgrund der weitgehend fehlenden, relevanten Tierwelt sind ebenfalls keine negativen Auswir-
kungen auf geschützte Tierarten gegeben. Hinsichtlich des Landschafts- bzw. Stadtbildes ist durch 
Pflanzung von Bäumen 1. Ordnung eine Verbesserung der aktuellen Situation vorgesehen.  
3.4 Schutzgut Klima/Luft 
Durch die Errichtung der Einzelhandelsmärkte und der Tankstelle kommt es gegenüber heute zu 
einer deutlichen Verkehrszunahme mit einer entsprechenden Zunahme der damit verbundenen, 
von den Fahrzeugen ausgehenden Schadstoffemissionen. Zu prüfen ist jedoch die Zunahme ge-
genüber der rechtskräftigen Situation des W 35.1.  Gegenüber dieser ist keine wesentliche Zunah-
me des Verkehrs zu erwarten, da sowohl die Einzelhandelsmärkte als auch die Tankstelle dort be-
reits geplant sind.  
In einer neuen schallschutztechnischen Untersuchung von 2009 (Fritz-Ingenieure, s. Anhang) 
wurde dennoch für das derzeitige Planverfahren eine Abschätzung der von der Tankstelle und der 
durch die Liefer- und Kundenverkehre ausgehenden Lärmemissionen vorgenommen. Dabei wur-
den auch die Geräuschemissionen an den Laderampen untersucht. Die Ergebnisse werden unter 
Punkt 3.5 (Schutzgut Mensch) zusammengefasst.  
Im Gegensatz zum W. 35.1 verändert sich die Anbindung. Die von Süden, von der Noackstraße 
her geplante Erschließung führt im Gegensatz zur Anbindung des W 35.1 unmittelbar an den 
Wohnhäusern Noackstraße 13A – 13H vorbei. Die Wirkung auf die Wohnsituation wird beim 
Schutzgut Mensch erörtert. 
Im Vergleich zu heute wird sich die im Landschaftsplan der Stadt Darmstadt dargestellte Belas-
tungssituation hinsichtlich des Lokalklimas aufgrund der vorgesehenen extensiven Dachbegrü-
nungen und der geplanten Baumpflanzungen eher verbessern als verschlechtern. 
3.5 Schutzgut Mensch/Gesundheit 
Gegenüber dem W 35.1 ändern sich nicht die Gesamtumweltbelastungen, aber durch die räumli-
che Verlagerung der Erschließungsstraße und der Veränderung von Baukörpern wird sich der Ort 
der Wirkung auf den Menschen und damit die Beeinträchtigungsintensität ändern. Durch die Er-
schließung von Süden sind zusätzlich Wohngebiete betroffen: die unmittelbar an die Erschlie-
ßungsstraße angrenzenden neuen Wohnhäuser Noackstraße 13A- 13H, die kürzlich von den ame-
rikanischen Streitkräften geräumten Wohnblocks de r Lincoln-Siedlung und die Wohnblocks auf der 
Nordseite der Noackstraße zwischen Heidelberger Straße und der neugeplanten Erschließungs-
straße. Maßgeblich sind hier vor allem die Lärmemissionen und die emittierten Luftschadstoffe. In 
einer schalltechnischen Untersuchung (Fritz-Ingenieure 20.05.2009 und Schreiben vom 
16.09.2009) wurde geprüft, ob durch den Verkehr auf der neuen Anschlussstraße die Immissions-
richtwerte für Lärm nach der TA Lärm bzw. die Immissionsgrenzwerte und nach der 16. BImSchV 
im Bereich der Wohnhäuser 13A- 13H überschritten werden. Dabei wurde ermittelt, dass nach der 
TA Lärm zwar keine Überschreitung der 
Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel am Tag 
und in der Nacht zu erwarten sind, dass aber die zu erwartenden Spitzenpegel aus den Vorbei-
fahrten im Nachtzeitraum am nächstgelegenen Wohnhaus zu einer Überschreitung bis zu 1,7 
dB(A) führen können. Die Verkehrslärmemissionen unterschreiten aber nach der schalltechni-

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Begründung         10.09.2009  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
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schen Untersuchung grundsätzlich alle Grenzwerte der 16. Bundesimmisionsschutzverordnung. 
Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten bei den übrigen Wohngebieten an der Noackstraße 
sind nicht zu erwarten, da die Wohnbebauung deutlich weiter vom Straßenkörper entfernt liegt als 
die Wohnhäuser 13A bis 13H.  
Das Ergebnis der Schallschutztechnischen Untersuchung zu den Kunden- und Lieferverkehren 
sowie zum Tankstellenbetrieb zeigt, dass nur am Südende der Wohnblocks auf der Nordseite der 
Rüdesheimer Straße durch den nächtlichen Tankstellenverkehr mit einer Überschreitung des Im-
missionsrichtwertes der TA Lärm zu rechnen ist. Da die Vorbelastung durch den jetzigen Verkehr 
in der Rüdesheimer Straße aber nach Aussage der Untersuchung schon jetzt zu Richtwertüber-
schreitungen führt, ist mit einer Verdeckung und keiner zusätzlichen Belastung zu rechnen. Nach 
der Schallschutztechnischen Untersuchung Fritz-Ingenieure von Mai 2009 und einer Erläuterung 
und Präzisierung dazu vom September 2009 überschreiten die Verkehrsgeräusche auf der Rü-
desheimer Straße die Geräusche der geplanten Märkte und Tankstelle voraussichtlich um mehr 
als 15db (A). 
Die Andienung des Lebensmitteldiscountmarktes über die Privatstraßen des Plangebietes ist auf 
die Tagzeit zwischen 6:00 und 22:00 Uhr beschränkt. Unter dieser Voraussetzung besteht laut In-
genieurbüro Fritz (Stellungnahme vom 16.09.2009) auch mit den Wohngebäuden Rüdesheimer 
Straße 119 und Noackstraße 13 A kein Immissionskonflikt. 
3.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Im Planungsgebiet befindet sich ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessischem Denkmalschutzge-
setz. Die Einzelanlage (ehem. Prüfhalle des TÜV) bleibt erhalten und wird in die Planung integriert. 
Unter ihr entstehen Stellplätze. Auswirkungen auf das Kulturdenkmal sind durch die Planung nicht 
zu erwarten. 
3.7 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
Wechselwirkungen bestehen zum Beispiel zwischen Boden, Pflanzen- und Tierwelt, Boden 
und Grundwasser, Vegetation, Durchgrünung und Klima. Es sind jedoch aufgrund der Mi-
nimierungsmaßnahmen und aufgrund der aktuellen Vorbelastung derzeit keine Wechsel-
wirkungen zu erkennen, die zu einer Verstärkung von negativen Umweltauswirkungen füh-
ren könnten. 
4.  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nach-
teiligen Auswirkungen 
4.1 Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter 
Das ehemalige TÜV-Gelände, das zur Zeit brach liegt, wird durch die Planung wieder einer 
Nutzung zugeführt. Durch dieses Flächenrecycling wird einer Flächeninanspruchnahme im 
Außenbereich grundsätzlich entgegengewirkt. 
Folgende speziellen Maßnahmen sind zur Vermeidung und Minimierung der negativen Umwelt-
auswirkungen auf die Schutzgüter am jetzigen Standort vorgesehen: 
 Extensive Dachbegrünung von mindestens 30% der Dachflächen 
 Niederschlagswasserversickerung auf den befestigten Freiflächen 
 Neuanlage von nur extensiv gepflegten Landschaftsrasenflächen im Norden des Geltungs-
bereiches  
 Neuanlage eines Baumhaines südlich des geplanten ALDI-Marktes 
 Pflanzung von hochwüchsigen Bäumen im Bereich der Stellplatzflächen, soweit diese nicht 
unter der denkmalgeschützten Dachkonstruktion liegen 
 Errichtung von Zisternen zum Sammeln und Verwenden des auf den unbegrünten Dachflä-
chen anfallenden Niederschlagswassers

Wissenschaftsstadt Darmstadt  Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2 
Begründung         10.09.2009  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
 Seite 19 von 21 
4.2  Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser 
Im laufenden Betrieb der großflächigen Einzelhandelsunternehmen kann davon ausgegan-
gen werden, dass vorwiegend normaler Hausmüll in den hierfür üblichen Mengen anfällt; 
im laufenden Betrieb der Tankstelle fallen über den normalen Hausmüll hinaus überwa-
chungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung und zur Verwertung sowie besonders überwa-
chungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung und zur Verwertung an. 
Die entstehenden Abfälle werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Ein 
Entsorgungskonzept ist von den jeweiligen Trägern der Bauvorhaben mit der Stadt Darm-
stadt abzustimmen. 
Anfallendes, nicht belastetes, Abwasser der Einzelhandelsunternehmen und der Tankstelle wird 
über die Kanalisation abgeführt. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass für anfal-
lendes, belastetes Abwasser die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend berücksichtigt werden 
(z. B. durch den Einbau von Benzin- / Öl- und Fettabscheideanlagen). 
Anfallendes Oberflächenwasser im Bereich der Freiflächen der Einzelhandelsunternehmen ist ü-
ber entsprechende Maßnahmen der Versickerung zuzuführen; anfallendes Oberflächenwasser im 
Bereich der Tankstelle darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nicht der Versickerung zu-
geführt werden und wird in die Kanalisation eingeleitet. 
Der Andienungsverkehr verläuft ausschließlich über die West- (Karlsruher Straße) und Nordanbin-
dung (Rüdesheimer Straße). Eine Andienung über die Noackstraße erfolgt nicht. Damit werden 
bisher wenig belastete Wohnbereiche vom Andienungsverkehr frei gehalten. 
Zur Verlangsamung des Verkehrs auf der südlichen Erschließungsstraße sind drei Bodenschwel-
len mit jeweils einem „Baumtor“ vorgesehen. 
4.3 Naturschutzfachliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung 
Es wurde eine naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung nach der hessischen Kom-
pensationsverordnung (KV) durchgeführt. Für den Bereich des rechtskräftigen vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans wurde dessen Planzustand zugrunde gelegt.  
Die Gegenüberstellung von Bestand und Planung ergibt, dass unter Berücksichtigung der vorge-
sehenen Minimierungsmaßnahmen und der vorhandenen örtlichen Situation keine nachhaltigen 
Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft zu erwarten sind. Die Bilanzierung nach der hessi-
schen Kompensationsverordnung ergibt sogar ein rechnerisches Bilanzplus von etwa 20.000 
Punkten. Dies liegt vor allem an der Vergrößerung des Grünflächenanteils und der Vergrößerung 
der Zahl der  zu pflanzenden Bäume. 
 
5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 
und bei Nichtdurchführung der Planung 
Durch die Planung werden innerstädtische, weitgehend versiegelte Flächen für den Einzelhan-
delsbedarf zur Verfügung gestellt und damit der Druck auf „grünere“ Flächen reduziert. Einher geht 
diese Planung mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und dessen Folgen. Die Erschließung durch 
Hauptverkehrsstraßen ist jedoch gut. Nur die zusätzliche Erschließung von der Noackstraße führt 
zu einer erhöhten Belastung einiger Anwohner. 
Gleichzeitig kommt es zu einer viel besseren Durchgrünung des Areals und damit zu einer Ent-
wicklung im Sinne des Leitbildes des Landschaftsplans. 
Bei einer Nichtentwicklung der Flächen würde der Druck auf andere Flächen verstärkt. Eine bes-
sere Durchgrünung durch spontane Entwicklung würde längere Zeiträume in Anspruch nehmen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt  Vorhabenbezogener Bebauungsplan W35.2 
Begründung         10.09.2009  „Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße" 
 Seite 20 von 21 
6.  Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkun-
gen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt 
Erhebliche Auswirkungen bei Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt sind nicht zu erwar-
ten, so dass keine besonderen Maßnahmen zur Überwachung über die geltenden gesetzlichen 
Vorschriften vorgesehen sind. 
 
7. Allgemein verständliche Zusammenfassung 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet die Ausweisung eines Sondergebietes. Inner-
halb des Sondergebiets (SO) sind großflächiger Einzelhandel mit dem Schwerpunktsortiment Le-
bensmittel und eine Tankstelle zulässig. 
Vorrangiges Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Sicherstellung der Versor-
gung des Stadtteils Bessungen mit Waren des täglichen Bedarfs über die Bereitstellung von Flä-
chen für Gebäude und Stellplätze von Einzelhandelsbetrieben. 
Folgende Fachgesetze und Fachpläne legen Ziele des Umweltschutzes fest, die für den Bauleit-
plan von Bedeutung sind: Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Naturschutzgesetz, Wasser-
haushaltsgesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Landschaftsplan 
der Stadt Darmstadt. 
Die Berücksichtigung dieser Ziele und der Umweltbelange erfolgte bei der Aufstellung des Bauleit-
planes u. a durch Aufnahme von landschaftsplanerischen und grüngestalterischen Festsetzungen 
(Anlage von Grünflächen, Baumpflanzungen, Dachbegrünung, Niederschlagswasserversickerung), 
der Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswas-
ser, der Übernahme gesetzlicher Vorschriften zum Denkmalschutz sowie den Hinweisen zu Bo-
dendenkmälern, Bodenschutz und Altlasten und dem Grundwasserschutz. 
Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen lässt keine gravierenden nachteiligen 
Auswirkungen des Umweltzustandes erwarten, da Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung 
erfolgen. Die naturschutzfachliche Eingriffsbetrachtung kommt aufgrund der besseren Durchgrü-
nung zu einem rechnerischen Bilanzierungsplus von ca. 20.000 Punkten.

Blatt Nr. 1
Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)
Umweltbericht zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan W 35.2 
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP  Fläche je Nutzungstyp  in qm Biotopwert Differenz
/qm vorher nachher vorher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 10 - Sp. 8
S p . 1 2 3 456789 1 0 1 1 1 2 1 3
Bitte gliedern in: Eigene Blätter für : Übertrag
 1.  Bestand Zusatzbewertung, von Blatt:
 2.  Zustand nach Ausgleich getrennte Ersatzmaßnahmen
F 2.200 Trockene bis frische, basenr.Geb, Hecken, Säume 41 37 1.517 0 -1.517
L 2.600 Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend) 20 179 0 3.580 3.580
Ä 6.930 Extensiv gepflegte Landschaftsrasenfläche 21 995 1.248 20.895 26.208 5.313
C 9.210 Ausd. Ruderalfluren meist frischer Standorte 39 72 2.808 0 -2.808
H 10.430 Schutt- u. Abbruchmaterial, mit wenig Vegetation 14 55 770 0 -770
E 10.510 Sehr stark o. völlig versiegelte Flächen 3 946 479 2.838 1.437 -1.401
N 10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 1.122 3.366 0 -3.366
B 10.530 Versiegelte, teilversiegelte Flächen, deren Wasserabfluss ver 6 7.389 8.252 44.334 49.512 5.178
I 10.710 Dachfläche nicht begrünt 3 3.293 9.879 4.350 -5.529
L 10.715 Dachfläche, vollständig versickert 1.450
A 10.710/10.715/10.720 Dachflächen, tlw. begrünt, tlw. mit Versickerung 9,0 3.936 6.396 35.424 57.564 22.140
N 11.221 Gärtnerisch gepfl. Anlagen im Verkehrs- und Siedlungsraum 14 696 643 9.744 9.002 -742
Z 11.223 Hausgärten, int. genutzt, öffentl. Grün mit Ziergehölzen 20 106 2.120 0 -2.120
Übertrag nach Blatt Nr__2___ 18.647 18.647 133.695 151.653 17.958
Zusatzbewertung bei 09.130* u. 09.210* s. Text 
Anrechenbare Ersatzmaßnahme  (Siehe Blatt Nr ___________ )
Summe
Auf dem letzten Blatt: x Kostenindex 0,35 EUR
Umrechnung in EURO
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben
Summe EURO
EURO Abgabe
nachher

Blatt Nr. 2
Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP  Fläche je Nutzungstyp  in qm Biotopwert Differenz
/qm vorher nachher vorher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 10 - Sp. 8
S p . 1 2 3 456789 1 0 1 1 1 2 1 3
Bitte gliedern in: Eigene Blätter für : Übertrag 18.647 18.647 133.695 151.653 17.958
 1.  Bestand Zusatzbewertung, von Blatt:
 2.  Zustand nach Ausgleich getrennte Ersatzmaßnahmen
F Traufflächen Bäume über geringwertigen Biotoptypen
L 4.110 Einzelbaum, einh., standortgerecht 31 111 162 3.441 5.022
Ä 4.120 nicht heimisch, nicht standortgerecht 26 3 78 0
C
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
Summe ohne zusätzliche Trauffläche 18.647 18.647 137.214 156.675 19.461
Zusatzbewertung: keine
Anrechenbare Ersatzmaßnahme  (Siehe Blatt Nr ___________ )
Summe 19.461
Darmstadt, den 10.9.2009 Auf dem letzten Blatt: x Kostenindex 0,35 EUR
Umrechnung in EURO
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben
Summe EURO
EURO Abgabe
nachher

{Radweg}
{Radweg}
{K}
{K}
{K}
{S}
{S}
{K}
{K}
{K}
{K}
{S}
{S}
{S}
{K}
{K}
{29 67}
{42 5}
{52 3}
{17 10}
{(B3)}
{38 14}
{21 27}
{341}
{17 976 }
{15 82} {15 78}
{17 08}
{4}
{51}
{8}
{176}
{12}
{159}
{18}
{161}
{13}
{159}
{19}
{6}
{Tiefgarage}
{Fl.19}
{K}
{11}
{161}
{22}
{161}
{27}
{Höhenbezug}
{ist NN}
{Fld} {Fld}
{Fld}
{Fld}
{K}
{22 9}
{170}
{11}
{10}
{170}
{3811}
{7}
{341} {25}
{161}
{Fld}
{Fld}
{Fld}
{Fld}
{Fld}
{13}
{170}
{170}
{9}
{Fl.20}
{12}
{170}
{11}
{11}
{13}
{6}
{11}
{13}
{10}
{11}
{3}
{11}
{11}
{10}
{11}
{12}
{9}
{11}
{7}
{11}
{5}
{11}
{9}
{2}
{18}
{13}
{161}
{23}
{161}
{21}
{161}
{26}
{161}
{24}
{159}
{16}
{161}
{14}
{Rüdesheimer Straße}
{Heidelberger Straße}
{I}
{Whs}
{Noackstraße}
10.530
10.710 10.710/10.715/10.720
10.520
06.930
10.710
10.510
10.710
10.710
10.710
10.510
10.710
11.221
11.223
11.221
11.221
11.221
09.210
11.221
11.221
10.510
11.221
11.221
10.430
11.221
02.200
10.530
11.221
: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 
„Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße“ 
   
Umweltbericht 
– Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung – Bestand 
Vorhabensträger: Bearbetet: Gezeichnet: 
Bö Bö Lichthaus GmbH 
Zimmerstraße 13 
64283 Darmstadt 
Darmstadt, den 10.9.2009 
 
Maßstab: 1:1.000 
naturplan 
An der Eschollmühle 30, 64297 Darmstadt 
Tel.: 0 61 51 / 99 79 89, Fax: 27 38 50 
e-mail: naturplan@arcor.de 
 
Bestand (innerhalb des rechtskräftigen
B-Plans W 35.1 ist der dort vorge-
sehene Planzustand dargestellt)
Gehölzbestände 
02.200
Trockene bis frische, basenreiche, voll
entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume
Ruderalflächen
09.210
Ausdauernde Ruderalfluren 
meist frischer Standorte
Versiegelte und +/- vegetationsfreie Flächen
10.430
Schutt- und Abbruchmaterial,
mit wenig Vegetation
10.510
Sehr stark oder völlig
versiegelte Flächen
10.520
Nahezu versiegelte
Flächen, Pflaster
10.530
Versiegelte, teilversiegelte Flächen,
deren Wasserabfluss versickert wird
10.710 Dachfläche, nicht begrünt
10.7**
10.710/10.715/10.720 Dachflächen
tlw. begrünt, tlw. mit Versickerung
Öffentliche u. private Grünflächen
06.930
Extensiv gepflegte Land-
schaftsrasenflächen
11.221
Gärtnerisch gepflegte Anlagen im
Verkehrs- u. Siedlungsraum
11.223
Hausgärten, intensiv genutzt mit 
Baumbestand, öffentliches Grün
mit Ziergehölzen
Einzelbaum Bestand 
Baum. innerhalb W.35.1 dortiger Planzustand
Geltungsbereich W 35.2
Geltungsbereich W 35.1
¸
0 10 20 30 405
MeterFlurstücksteilung nach Neuvermessung
im Sommer 2009 nicht mehr aktuell

10.530
10.715
10.710/10.715/10.720
06.930
11.221
10.710/10.715/10.720
10.510
06.930
10.710/10.715/10.720
10.530
02.600
10.53006.930
: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 
„Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße“ 
   
Umweltbericht 
– Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung – Planzustand 
Auftraggeber: Bearbeitet: Gezeichnet: 
Bö Bö Lichthaus GmbH 
Zimmerstraße 13 
64283 Darmstadt 
Darmstadt, den 10.9.2009 
 
Maßstab: 1:1.000  
naturplan 
An der Eschollmühle 30, 64297 Darmstadt 
Tel.: 0 61 51 / 99 79 89, Fax: 27 38 50 
e-mail: naturplan@arcor.de 
 
 
Legende
Geltungsbereich  W 35.2
Versiegelte und weitgehend vegetationsfreie Flächen
10.510
Sehr stark oder völlig
versiegelte Flächen
10.520
Nahezu versiegelte
Flächen, Pflaster
10.530
Versiegelte/ teilversiegelte Flächen,
deren Wasserabfluss versickert wird
10.715 Dachfläche, vollständig versickert
10.710/10.715/10.720
Dachflächen teils nicht begrünt, teils
versickert, 30 % begrünt
Öffentliche u. private Grünflächen
02.600
Hecken-, Gebüschpflanzung,
straßenbegleitend
06.930
Extensiv gepflegte Landschaftsrasenfläche
11.221
Gärtnerisch gepflegte Anlagen im
Verkehrs- u. Siedlungsraum, mit Bäumen 
überstellt
Baumstandort geplant
Geplante Baumpflanzung
¸
0 10 20 30 405
Meter
Flurstücksteilung nach Neuvermessung
im Sommer 2009 nicht mehr aktuell

anlage 2

29258 Zeichen

ÐÏࡱá>þÿ	vxþÿÿÿuÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿì¥Á`	ð¿!.bjbjæ‡æ‡5f„í„í.%çÿÿÿÿÿÿ¤ðððð@@@Tüüü84L€ŒT_Kâ..F§§§ÞJàJàJàJàJàJàJ$AMh©O†K@§…"§§§Kðð.F?K!!!§Êð8.@FÞJ!§ÞJ!!nŽE(@ªH.„Ær³:Êüqˆ–F jIt/K0_K¶Fô/Pù¸/P@ªH/P@ªHÀ§§!§§§§§KK± ^§§§_K§§§§TTTX¤TTTXTTTððððððÿÿÿÿNr.Vorgebrachte StellungnahmenPrüfung der Stellungnahmen2.1Bürger 1 - 4 (Anwohnergespräch am 11.12.2008 im Stadtplanungsamt)
Der Bau einer öffentlichen Straße wird von der Mehrzahl der Anwesenden begrüßt, insbesondere die Möglichkeit der direkten Erschließung der Grundstücke. Bedenken bestehen in Bezug auf zu erwartende Belastungen durch Lärm und Abgase. 
Die Frage der Einfriedung ist noch zu klären. 
Bei den anwesenden Anliegern besteht grundsätzlich Interesse am Kauf eines Anteils des "Grünstreifens": Nicht alle Anlieger sind jedoch bereit oder in der Lage, den geforderten Kaufpreis zu zahlen. 
Es wird der Wunsch geäußert, die Straße weiter als 3 m von der derzeitigen Grundstücksgrenze abzurücken.

Die Lärmbelastung durch den Verkehr auf der geplanten Verbindungsstraße zwischen dem Projekt und der Noackstraße wurde mit einer schalltechnischen Untersuchung von einem Fachbüro auf der Basis einer im September 2008 aktualisierten Verkehrsuntersuchung wie folgt geklärt:
Die Verkehrslärmimmissionen führen im Bereich der Wohnhäuser Noackstraße 13A – 13H nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte nach der 16. BImSchV.
Um dies zu erreichen, soll die Geschwindigkeit für Kfz auf 30 km/h begrenzt und die geplante Erschließungsstraße von der Noackstraße für den Schwerlastverkehr (Andienungsverkehr) gesperrt werden.
Entlang den Grundstücksgrenzen soll ein 1 m breiter Heckenstreifen festgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, die Fahrbahn in einem Abstand von ca. 5,00 m von den Grundstücksgrenzen anzuordnen. 
Die Anregungen zum Grundeigentum werden privatrechtlich geregelt.2.2Bürger 5 (Schreiben vom 15.12.2008)
Es bestehen starke Bedenken und Zweifel über Erschließung dieses Projektes über die Noackstraße. Der vorgesehene Verlauf der Verbindungsstraße zwischen Noackstraße und Rüdesheimer Straße in unmittelbarer Nähe des Grundstückes Noackstraße 13 F wird in dieser Form als unzumutbar angesehen. Es werden erhebliche Lärm- und Abgasbelästigungen befürchtet, da über diese Verbindung auch die ganze Lincoln-Siedlung erschlossen wird. 

Die Lärmbelastung durch den Verkehr auf der geplanten Verbindungsstraße zwischen dem Projekt und der Noackstraße wurde mit einer schalltechnischen Untersuchung von einem Fachbüro auf der Basis einer im September 2008 aktualisierten Verkehrsuntersuchung wie folgt geklärt:
Die Verkehrslärmimmissionen führen im Bereich der Wohnhäuser Noackstraße 13A – 13H nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte nach der 16. BImSchV.
Um dies zu erreichen, soll die Geschwindigkeit für Kfz auf 30 km/h begrenzt und die geplante Erschließungsstraße von der Noackstraße für den Schwerlastverkehr (Andienungsverkehr) gesperrt werden.
Entlang den Grundstücksgrenzen soll ein 1 m breiter Heckenstreifen festgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, die Fahrbahn in einem Abstand von ca. 5,00 m von den Grundstücksgrenzen anzuordnen. 
Die künftige Erschließung des geplanten Wohngebiets auf dem Gelände der ehemaligen Lincoln-Siedlung ist noch nicht abschließend geklärt. Eine Erschließung des gesamten Wohngebiets über die Noackstraße kann schon aufgrund der zu erwartenden Verkehrsmengen aber auch wegen der vorgenannten einzuhaltenden Immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte ausgeschlossen werden. Die im Geltungsbereich geplante Straße wird nicht zur Erschließung der künftigen Wohnsiedlung herangezogen werden.2.3Bürger 6, anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte und Notare Hummel, Post & Kollegen, Frankfurter Str. 5-7, 64293 Darmstadt (Schreiben vom 19.12.2008)
Durch die Anbindung des Sondergebiets über die Erschließungsstraße zur Noackstraße hin werden erheblicher Durchgangsverkehr und entsprechende Emissionen befürchtet. 
Zum anderen wird befürchtet, dass bei Veranstaltungen in der alten TÜV-Halle in der Erschließungsstraße Fahrzeuge abgestellt werden mit allen negativen Begleiterscheinungen wie Verschmutzung.










Der Erwerb eines ca. 3 m breiten Grundstücksstreifens zwischen Grundstück der Einwender und der Erschließungsstraße würde für die Eigentümer keinen besonderen zusätzlichen Vorteil bringen. Die Eigentümer müssten sich durch entsprechende Bepflanzung/Bebauung des Grundstücksstreifens gegen die negativen Auswirkungen der Zugangsstraße schützen. Der angebotene Erwerbspreis stünde deshalb in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Nutzen.
Unter folgenden Bedingungen würden die Eigentümer dem Bau der Straße zustimmen: 
Der Grundsstücksstreifen würde kostenlos an die Eigentümer übertragen. Der Grundstücksanteil würde vereinigt mit dem Grundstück der Eigentümer. 
Es müsste sichergestellt werden, dass eine Erschließung des Grundstückes der Einwender über die noch herzustellende Straße tatsächlich und rechtlich möglich ist. 
Des Weiteren wäre mit allen Nachbareigentümern zu vereinbaren, dass diese ebenfalls die Erschließung über die neu anzulegende Straße akzeptieren. Es wäre dann von den anderen Eigentümern zuzustimmen, dass das Geh- und Fahrrecht auf den jeweiligen Grundstücken gelöscht wird. 

Die Stadt Darmstadt müsste erklären, dass keinerlei Kosten für die Ersterschließung erhoben werden. Ersatzweise wäre von der JAP GmbH eine Freistellungserklärung abzugeben. 
Es wäre zudem im Rahmen der Planung sicherzustellen, dass zumindest der Grundstücksstreifen weitestgehend beliebig bepflanzt werden kann. 



In der Erschließungsstraße sollte von der Stadt Darmstadt ein absolutes Halteverbot ausgesprochen werden, wegen der oben angeführten negativen Beeinträchtigungen. 
Zudem müsste eine Bebauung mit Schallschutzelementen, z. Bsp. einer Mauer, auf den jeweiligen Grundstücken zu der Erschließungsstraße hin zugelassen werden.

Die Lärmbelastung durch den Verkehr auf der geplanten Verbindungsstraße zwischen dem Projekt und der Noackstraße wurde mit einer schalltechnischen Untersuchung von einem Fachbüro auf der Basis einer im September 2008 aktualisierten Verkehrsuntersuchung wie folgt geklärt:
Die Verkehrslärmimmissionen führen im Bereich der Wohnhäuser Noackstraße 13A – 13H nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte nach der 16. BImSchV.
Um dies zu erreichen, soll die Geschwindigkeit für Kfz auf 30 km/h begrenzt und die geplante Erschließungsstraße von der Noackstraße für den Schwerlastverkehr (Andienungsverkehr) gesperrt werden.
Entlang den Grundstücksgrenzen soll ein 1 m breiter Heckenstreifen festgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, die Fahrbahn in einem Abstand von ca. 5,00 m von den Grundstücksgrenzen anzuordnen. 

Die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplans lassen für die Grundstücke Noackstraße 13 A-H eine direkte Erschließung über eine öffentliche Straße zu. Voraussetzung hierfür sind Regelungen zum Grundeigentum, die nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind.




Kaufpreise sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung; sie sind zwischen Eigentümer und potentiellem Käufer auszuhandeln.

Der Bebauungsplan kann nur die äußere Erschließung des Grundstücks sichern. Die weitere Erschließung auf dem Grundstück selbst liegt in Händen der Eigentümer.
Der Bebauungsplan kann hierfür nur die Voraussetzungen schaffen. Die Löschung des Geh- und Fahrrechts muss privatrechtlich vereinbart werden.



Da die Straße vom Vorhabenträger errichtet und kostenfrei an die Stadt übergeben werden soll, wird keine Grundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bestehen.
Es ist vorgesehen entlang der Grundstücksgrenze einen 1 m breiten Heckenstreifen festzusetzen, der für Zufahrten zu den Grundstücken (1 Zufahrt pro 12 m Grundstücksbreite) unterbrochen werden kann.


Der Bebauungsplan kann keine Verkehrsregeln festsetzen.

Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass über die vorgenannten Regelungen hinaus keine Lärmschutzmassnahmen erforderlich sind (siehe auch Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 1).2.4Bürger 7 - 11 (mit gleich lautenden Schreiben vom 19.01.2009):Durch den Bau der Straße wird ein stärkeres Lärm- und Abgasvorkommen entstehen, was als störend empfunden wird.















Die Ergebnisse vorgesehener Lärmmessungen sind unrealistisch, weil die Lincoln-Siedlung noch nicht bewohnt ist und dem entsprechend keine reellen Werte vorliegen können. Der Verkehr wird mit Sicherheit bei Wohnungsbezug zunehmen, was die Messwerte beeinflusst.Die Lärmbelastung durch den Verkehr auf der geplanten Verbindungsstraße zwischen dem Projekt und der Noackstraße wurde mit einer schalltechnischen Untersuchung von einem Fachbüro auf der Basis einer im September 2008 aktualisierten Verkehrsuntersuchung wie folgt geklärt:
Die Verkehrslärmimmissionen führen im Bereich der Wohnhäuser Noackstraße 13A – 13H nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte nach der 16. BImSchV.
Um dies zu erreichen, soll die Geschwindigkeit für Kfz auf 30 km/h begrenzt und die geplante Erschließungsstraße von der Noackstraße für den Schwerlastverkehr (Andienungsverkehr) gesperrt werden.
Entlang den Grundstücksgrenzen soll ein 1 m breiter Heckenstreifen festgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, die Fahrbahn in einem Abstand von ca. 5,00 m von den Grundstücksgrenzen anzuordnen. 


Die künftige Erschließung des geplanten Wohngebiets auf dem Gelände der ehemaligen Lincoln-Siedlung ist noch nicht abschließend geklärt. Eine Erschließung des gesamten Wohngebiets über die Noackstraße kann schon aufgrund der zu erwartenden Verkehrsmengen aber auch wegen der vorgenannten einzuhaltenden immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte ausgeschlossen werden. Die im Geltungsbereich geplante Straße wird nicht zur Erschließung der künftigen Wohnsiedlung herangezogen werden.








Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße -
17.09.2009	Prüfung der Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit 	Seite  PAGE 1




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Beratungsverlauf (5)

TOP 24
TOP 13
TOP 4
TOP 506
TOP 8

Orte (13)

  • Rüdesheimer Straße 119
  • Karlsruher Straße
  • Noackstraße 13A
  • Heidelberger Straße
  • Heinrich-Delp-Straße 75
  • Zimmerstraße 13
  • Landskronstraße 141
  • Heidelberger Landstraße
  • Hügelstraße
  • An der Eschollmühle 30
  • Hinter der Rennbahn 127
  • Donnersbergring 134
  • Felsingstraße 156

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0428
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.09.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00