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2924/2019

Baubeschluss für die Öffnung der Einbahnstraßen Houdainer Straße und Hauptstraße zwischen Schmittgasse und Burgweg für den gegenläufigen Radverkehr

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 05.11.2019, TOP 6.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2- Lageplan 2

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan 1

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5392 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 2924/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Öffnung der Einbahnstraßen Houdainer Straße und Hauptstraße 
zwischen Schmittgasse und Burgweg für den gegenläufigen Radverkehr 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Porz stimmt der beigefügten Planung zur Öffnung der Einbahnstraßen Houdai-
ner Straße und Hauptstraße zwischen Schmittgasse und Burgweg für den gegenläufigen Radverkehr 
zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 95.600 € baulich 
umzusetzen. 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 08.10.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  95.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
 
Bestand:  
 
Die Hauptverkehrsströme in Zündorf werden über zwei Einbahnstraßen abgewickelt. Der von Porz 
kommende Verkehr wird über die Hauptstraße geführt, der von Langel kommende Verkehr über die 
Schmittgasse. Auf der Hauptstraße dürfen Radfahrende nicht entgegen der Einbahnstraße fahren. 
Auf der Schmittgasse können Radfahrende auf einem baulichen Radweg gegen die Einbahnstraße 
fahren. Zwischen diesen beiden Einbahnstraßen liegt auch die Einbahnstraße Houdainer Straße, die 
von der Hauptstraße zur Schmittgasse führt. Sie ist für Radfahrende in Gegenrichtung bis zum Ein-
kaufszentrum an der Ecke Houdainer Straße/Hauptstraße freigegeben. Radfahrende aus Richtung 
Wahn und Libur, die das Ziel Groov haben, müssen somit einen Umweg fahren, um ihr Ziel zu errei-
chen und können nicht den direkten Weg über die Houdainer Straße nehmen. 
 
 
Planung:  
 
Das Ziel der Planung ist es, die Fahrbeziehungen für Radfahrende, die aus Richtung Wahn und Libur 
in Richtung Leinpfad und Groov fahren, zu verbessern. 
 
Durch die Planung werden die Houdainer Straße und die Hauptstraße bis zum Burgweg für den ge-
genläufigen Radverkehr geöffnet. Dies ermöglicht Radfahrenden aus Richtung Libur und Wahn ein 
direktes und komfortables Erreichen des Leinpfads und der Groov. Zusätzlich wird die Situation für zu 
Fuß Gehende verbessert, da zu erwarten ist, dass durch die Maßnahme das nicht erlaubte Befahren 
des Gehwegs mit dem Fahrrad deutlich reduziert wird.  
 
Auf der Houdainer Straße zwischen Schmittgasse und Hauptstraße wird ein Schutzstreifen entgegen

3 
der Fahrtrichtung markiert. Am linken Fahrbahnrand werden Parkplätze markiert, um das Parken zu 
ordnen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wird von 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Im Kreuzungs-
bereich Hauptstraße/Houdainer Straße wird die Verkehrsinsel baulich angepasst, um Platz für einen 
Fahrbahnteiler im nördlichen Kreuzungsbereich zu schaffen. Dieser verhindert, dass Kraftfahrzeuge, 
die von der Hauptstraße in die Houdainer Straße einbiegen, den Radfahrstreifen überfahren. 
 
Auf der Hauptstraße zwischen Houdainer Straße und der Kreuzung Hauptstra-
ße/Burgweg/Keimergasse wird entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße ein Radfahrstreifen in 
einer Breite von 2 m markiert. Auf Höhe der Hauptstraße Nr. 139 werden am nordöstlichen Fahrbahn-
rand Radabstellanlagen geschaffen. Durch die Markierung des Radfahrstreifens entfällt die linke 
Fahrspur in diesem Bereich. Trotz Entfall der Fahrspur sind keine Einbußen der Leistungsfähigkeit in 
diesem Bereich zu erwarten, weil durch die am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge faktisch eine 
Einspurigkeit in der Bestandssituation vorherrscht. 
 
An der Kreuzung Hauptstraße/Burgweg/Keimergasse wird die Lichtsignalanlage erneuert. Radfah-
rende, die entgegen der Einbahnrichtung fahren, werden durch ein zusätzliches Signal geleitet. Auf 
Höhe der Kreuzung dürfen sie nur nach rechts oder links abbiegen, was Pfeilmarkierungen im Auf-
stellbereich der Radfahrenden verdeutlichen. Es wird eine neue Furt für zu Fuß Gehende im nördli-
chen Kreuzungsbereich geschaffen. Durch Markierungen am linken Fahrbahnrand werden die Kraft-
fahrzeuge frühzeitig vor der Lichtsignalanlage auf die rechte Fahrspur geleitet, wodurch die neue, 
einspurige Verkehrsführung im nachfolgenden Abschnitt verdeutlicht wird. Für Radfahrende, die in 
Richtung der Einbahnstraße fahren, wird vor der Lichtsignalanlage eine aufgeweitete Rad-
Aufstellfläche geschaffen. 
 
Die Maßnahme wurde im Runden Tisch Radverkehr vom 03.06.2019 vorgestellt. 
 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Kosten für die Umsetzung betragen ca. 95.600 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im 
Haushaltsplan 2019 inklusive Mittelfristplanung 2020 – 2022 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, We-
ge, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
 
Anlagen: 
 
 Lageplan 1 
 Lageplan 2

Anlage 2- Lageplan 2

1631 Zeichen

Mo - Fr
16:30 - 19h
Anlieger
frei
2.01
3.00
1.50
2.00
4.48
2.00
3.25
1.21
Burgweg Keimergasse
Alte Gasse
Anschluss an Bestand
Plan 1
Plan 2
Hauptstraße
Hauptstraße
Hauptstraße
LSA an geänderte
Radverkehrsführung
anpassen
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X X
X
X
X
X
X
X
X
X X
X
X
X
X
B
Parken Privat von Kirchengem
einde
S
Fahrradparken
ZZ entfernenVZ 283-11
entfernen
VZ 357 entfernen
VZ 357-50 neu
VZ 138-10 neu
ZZ 1000-32 neu
ZZ 1000-32 neu
VZ 720 neu
ZZ 1000-32 neu
B 1,5/1,5
S 1/1
S
S
S
B
B
VZ 283
entfernen VZ 283
entfernen
VZ 237 neu
an Laterne
SDI 135
St. Mariä Geburt
SDII SDII SDII
SDII
128
II SD A130
II SD A130
IF IF
II SD 139
I PD
141
III WD132
134
II WDA
II SD
II SD
143
I SD
145
140
II SDAII PD
I SD A
142
2
II SD
II SD
LS
147
LS
II SD
149
Tor144-146
II SDA
Sockel
II SDA
Tor
148
Erker
ab I.OG
I SD
II SDA
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Pos.
A
B
C
Übersichtsplan
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250
5-Houdainerstraße
850 mm 297 mm
Bunnick / 28.05.2019
Esselbrügge / 28.05.2019
28.05.2019 Plan 2 von 2
gez. Harzendorf
17.06.2019
gez. Dörkes
13.06.2019
gez. Möllers / gez. Kühns
12.06.2019
(661-4 / 661-44) (661-44)
gez. Esselbrügge
12.06.2019
Porz / Zündorf Entwurfsplanung
Hauptstraße / Houdainer Straße
Öffnung Einbahnstraße
Marrkierung von Radfahrstreifen / Schutzstreifen
Anlage 2

Anlage 1 Lageplan 1

2357 Zeichen

3.00
1.50
50
2.00
2.00
50
1.50
3.01
4.52
2.00
1.60
3.77
1.60
Hauptstraße
Houdainer Straße
Ho
udainer Straße
Anschluss an Bestand
Plan 1
Plan 2
Houdainer Straße
Hauptstraße
X
X
XXXX
X
X
XX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X X
X
X X
B
B
Bauliche Anpassung der Verkehrsinsel
und Anschluss an Bestandsplatten
B
B
B
S
S
S
S
S
S
Findlinge auf neue
Grünfläche versetzen
VZ 274-53 neu
S 1/1
B
VZ 1022-10 neu
VZ 1022-10 neu VZ 286-20
entfernen
VZ 138-10 mit
ZZ entfernen
Bestandsschilder an
neuen Mast versetzen
ZZ 1000-32 neu
HB
RB
S
RB
S
VZ 205
entfernen
S
S 1/1
VZ 283-30
entfernen
S 1/1 S 1/1
S 1/1
S 1/1
VZ 237 neu
neuen Mast setzen
VZ 1022-10 neu
II SDSISISI
S
IIS
IIS
II
S
IIS
IIS
II
VD
123
S
II
125
S
II
125
S
II
125127 127 127
129 129 129
S
II
131
SD
II
133
FD
I
133
SD
I
135
IF
Vd
FIFIFIFIFIFI
126
Tr.Tr.
SD
IISD
IISD
II
Loggia
Loggia
Loggia
Loggia
Loggia
Loggia
SD
II
128
Loggia
Loggia
Loggia
Loggia
Loggia
Loggia
FD
1
Loggia
Loggia
Loggia
Loggia
Loggia
Loggia
6
Ga
2-4Vd
Loggia
Loggia
Loggia
Loggia
Loggia
Loggia
IIS10
IIS8
Ga
Ga
S
II
Ga
3 3 3 3 3 3
SI 9
IIS12
Ga
Ga
13
SI 11
SI
SDI 15
SD
II
Vd
IISD14
Bk
Vd
SD
II 17
Bk
Ga
Bk
SD
II
19
IISD
73
Bk
II SD A
71
Schmittgasse
Schmittgasse
B 1/1
B
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Pos.
A
B
C
Übersichtsplan
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250
5-Hauptstr+Houdainerstr
1150 mm 297 mm
gez. Harzendorf
17.06.2019
gez. Dörkes
13.06.2019
gez. Möllers / gez. Kühns
12.06.2019
gez. Esselbrügge
12.06.2019
28.05.2019
Porz / Zündorf Esselbrügge / 28.05.2019
Bunnick / 28.05.2019
Entwurfsplanung
Hauptstraße / Houdainer Straße
Öffnung Einbahnstraße
Markierung von Radfahrstreifen / Schutzstreifen
Plan 1 von 2
X
(661-4 / 661-44) (661-44)
Wegfall des östlichsten Parkplatz
zur Verbesserung der Sichtbeziehungen Esselbrügge 13.09.2019
Gehwegplatten grau 30x30
Grünanlage
Asphaltdeckschicht erneuern
Flächen
Hochbord a=12 cm
Rundbord 15/22
Linien
Legende
2.00
1.50
XXX
X
RB
r = 0,45
r = 0,3
Fahrbahnteiler
mit Klebeborden
herstellen
Detail Fahrbahnteiler  Maßstab1:100
Anlage  1

Beratungsverlauf (1)

05.11.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2924/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.10.2019
Erstellt
22.08.2019 16:21