2924/2019
Baubeschluss für die Öffnung der Einbahnstraßen Houdainer Straße und Hauptstraße zwischen Schmittgasse und Burgweg für den gegenläufigen Radverkehr
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 2924/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Öffnung der Einbahnstraßen Houdainer Straße und Hauptstraße zwischen Schmittgasse und Burgweg für den gegenläufigen Radverkehr Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz stimmt der beigefügten Planung zur Öffnung der Einbahnstraßen Houdai- ner Straße und Hauptstraße zwischen Schmittgasse und Burgweg für den gegenläufigen Radverkehr zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 95.600 € baulich umzusetzen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 08.10.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 95.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Bestand: Die Hauptverkehrsströme in Zündorf werden über zwei Einbahnstraßen abgewickelt. Der von Porz kommende Verkehr wird über die Hauptstraße geführt, der von Langel kommende Verkehr über die Schmittgasse. Auf der Hauptstraße dürfen Radfahrende nicht entgegen der Einbahnstraße fahren. Auf der Schmittgasse können Radfahrende auf einem baulichen Radweg gegen die Einbahnstraße fahren. Zwischen diesen beiden Einbahnstraßen liegt auch die Einbahnstraße Houdainer Straße, die von der Hauptstraße zur Schmittgasse führt. Sie ist für Radfahrende in Gegenrichtung bis zum Ein- kaufszentrum an der Ecke Houdainer Straße/Hauptstraße freigegeben. Radfahrende aus Richtung Wahn und Libur, die das Ziel Groov haben, müssen somit einen Umweg fahren, um ihr Ziel zu errei- chen und können nicht den direkten Weg über die Houdainer Straße nehmen. Planung: Das Ziel der Planung ist es, die Fahrbeziehungen für Radfahrende, die aus Richtung Wahn und Libur in Richtung Leinpfad und Groov fahren, zu verbessern. Durch die Planung werden die Houdainer Straße und die Hauptstraße bis zum Burgweg für den ge- genläufigen Radverkehr geöffnet. Dies ermöglicht Radfahrenden aus Richtung Libur und Wahn ein direktes und komfortables Erreichen des Leinpfads und der Groov. Zusätzlich wird die Situation für zu Fuß Gehende verbessert, da zu erwarten ist, dass durch die Maßnahme das nicht erlaubte Befahren des Gehwegs mit dem Fahrrad deutlich reduziert wird. Auf der Houdainer Straße zwischen Schmittgasse und Hauptstraße wird ein Schutzstreifen entgegen 3 der Fahrtrichtung markiert. Am linken Fahrbahnrand werden Parkplätze markiert, um das Parken zu ordnen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wird von 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Im Kreuzungs- bereich Hauptstraße/Houdainer Straße wird die Verkehrsinsel baulich angepasst, um Platz für einen Fahrbahnteiler im nördlichen Kreuzungsbereich zu schaffen. Dieser verhindert, dass Kraftfahrzeuge, die von der Hauptstraße in die Houdainer Straße einbiegen, den Radfahrstreifen überfahren. Auf der Hauptstraße zwischen Houdainer Straße und der Kreuzung Hauptstra- ße/Burgweg/Keimergasse wird entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße ein Radfahrstreifen in einer Breite von 2 m markiert. Auf Höhe der Hauptstraße Nr. 139 werden am nordöstlichen Fahrbahn- rand Radabstellanlagen geschaffen. Durch die Markierung des Radfahrstreifens entfällt die linke Fahrspur in diesem Bereich. Trotz Entfall der Fahrspur sind keine Einbußen der Leistungsfähigkeit in diesem Bereich zu erwarten, weil durch die am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge faktisch eine Einspurigkeit in der Bestandssituation vorherrscht. An der Kreuzung Hauptstraße/Burgweg/Keimergasse wird die Lichtsignalanlage erneuert. Radfah- rende, die entgegen der Einbahnrichtung fahren, werden durch ein zusätzliches Signal geleitet. Auf Höhe der Kreuzung dürfen sie nur nach rechts oder links abbiegen, was Pfeilmarkierungen im Auf- stellbereich der Radfahrenden verdeutlichen. Es wird eine neue Furt für zu Fuß Gehende im nördli- chen Kreuzungsbereich geschaffen. Durch Markierungen am linken Fahrbahnrand werden die Kraft- fahrzeuge frühzeitig vor der Lichtsignalanlage auf die rechte Fahrspur geleitet, wodurch die neue, einspurige Verkehrsführung im nachfolgenden Abschnitt verdeutlicht wird. Für Radfahrende, die in Richtung der Einbahnstraße fahren, wird vor der Lichtsignalanlage eine aufgeweitete Rad- Aufstellfläche geschaffen. Die Maßnahme wurde im Runden Tisch Radverkehr vom 03.06.2019 vorgestellt. Finanzierung: Die Kosten für die Umsetzung betragen ca. 95.600 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2019 inklusive Mittelfristplanung 2020 – 2022 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Anlagen: Lageplan 1 Lageplan 2
Anlage 2- Lageplan 2
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Mo - Fr 16:30 - 19h Anlieger frei 2.01 3.00 1.50 2.00 4.48 2.00 3.25 1.21 Burgweg Keimergasse Alte Gasse Anschluss an Bestand Plan 1 Plan 2 Hauptstraße Hauptstraße Hauptstraße LSA an geänderte Radverkehrsführung anpassen X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X B Parken Privat von Kirchengem einde S Fahrradparken ZZ entfernenVZ 283-11 entfernen VZ 357 entfernen VZ 357-50 neu VZ 138-10 neu ZZ 1000-32 neu ZZ 1000-32 neu VZ 720 neu ZZ 1000-32 neu B 1,5/1,5 S 1/1 S S S B B VZ 283 entfernen VZ 283 entfernen VZ 237 neu an Laterne SDI 135 St. Mariä Geburt SDII SDII SDII SDII 128 II SD A130 II SD A130 IF IF II SD 139 I PD 141 III WD132 134 II WDA II SD II SD 143 I SD 145 140 II SDAII PD I SD A 142 2 II SD II SD LS 147 LS II SD 149 Tor144-146 II SDA Sockel II SDA Tor 148 Erker ab I.OG I SD II SDA Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 5-Houdainerstraße 850 mm 297 mm Bunnick / 28.05.2019 Esselbrügge / 28.05.2019 28.05.2019 Plan 2 von 2 gez. Harzendorf 17.06.2019 gez. Dörkes 13.06.2019 gez. Möllers / gez. Kühns 12.06.2019 (661-4 / 661-44) (661-44) gez. Esselbrügge 12.06.2019 Porz / Zündorf Entwurfsplanung Hauptstraße / Houdainer Straße Öffnung Einbahnstraße Marrkierung von Radfahrstreifen / Schutzstreifen Anlage 2
Anlage 1 Lageplan 1
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3.00 1.50 50 2.00 2.00 50 1.50 3.01 4.52 2.00 1.60 3.77 1.60 Hauptstraße Houdainer Straße Ho udainer Straße Anschluss an Bestand Plan 1 Plan 2 Houdainer Straße Hauptstraße X X XXXX X X XX X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X B B Bauliche Anpassung der Verkehrsinsel und Anschluss an Bestandsplatten B B B S S S S S S Findlinge auf neue Grünfläche versetzen VZ 274-53 neu S 1/1 B VZ 1022-10 neu VZ 1022-10 neu VZ 286-20 entfernen VZ 138-10 mit ZZ entfernen Bestandsschilder an neuen Mast versetzen ZZ 1000-32 neu HB RB S RB S VZ 205 entfernen S S 1/1 VZ 283-30 entfernen S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 VZ 237 neu neuen Mast setzen VZ 1022-10 neu II SDSISISI S IIS IIS II S IIS IIS II VD 123 S II 125 S II 125 S II 125127 127 127 129 129 129 S II 131 SD II 133 FD I 133 SD I 135 IF Vd FIFIFIFIFIFI 126 Tr.Tr. SD IISD IISD II Loggia Loggia Loggia Loggia Loggia Loggia SD II 128 Loggia Loggia Loggia Loggia Loggia Loggia FD 1 Loggia Loggia Loggia Loggia Loggia Loggia 6 Ga 2-4Vd Loggia Loggia Loggia Loggia Loggia Loggia IIS10 IIS8 Ga Ga S II Ga 3 3 3 3 3 3 SI 9 IIS12 Ga Ga 13 SI 11 SI SDI 15 SD II Vd IISD14 Bk Vd SD II 17 Bk Ga Bk SD II 19 IISD 73 Bk II SD A 71 Schmittgasse Schmittgasse B 1/1 B Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 5-Hauptstr+Houdainerstr 1150 mm 297 mm gez. Harzendorf 17.06.2019 gez. Dörkes 13.06.2019 gez. Möllers / gez. Kühns 12.06.2019 gez. Esselbrügge 12.06.2019 28.05.2019 Porz / Zündorf Esselbrügge / 28.05.2019 Bunnick / 28.05.2019 Entwurfsplanung Hauptstraße / Houdainer Straße Öffnung Einbahnstraße Markierung von Radfahrstreifen / Schutzstreifen Plan 1 von 2 X (661-4 / 661-44) (661-44) Wegfall des östlichsten Parkplatz zur Verbesserung der Sichtbeziehungen Esselbrügge 13.09.2019 Gehwegplatten grau 30x30 Grünanlage Asphaltdeckschicht erneuern Flächen Hochbord a=12 cm Rundbord 15/22 Linien Legende 2.00 1.50 XXX X RB r = 0,45 r = 0,3 Fahrbahnteiler mit Klebeborden herstellen Detail Fahrbahnteiler Maßstab1:100 Anlage 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2924/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.10.2019
- Erstellt
- 22.08.2019 16:21