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V/0137/2007

Bürgermedien in Münster

Vorlagen 14.02.2007

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 07.03.2007, TOP 7.1

Ergänzungsvorlage V/0137/2007/1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0137/2007/1

3508 Zeichen

V/0137/2007/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgermedien in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2007 Kulturausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ein Konzept für eine Neu-
strukturierung der Bürgermedienlandschaft in Münster erstellt und dem Kulturausschuss vor 
der endgültigen Beschlussfassung zur Beratung vorlegt. Eine Bündelung und Konzentration 
von Anbietern und Angeboten unter dem Dach des Bennohauses ist dabei anzustreben. 
 
2. Die Konzeption orientiert sich an den Zuschüssen, wie sie im Haushaltsentwurf für das Jahr 
2007 für den Arbeitskreis Ostviertel ( AKO) und das medienforum sowie den Aufwendungen 
für die Medienarbeit innerhalb der Volkshochschule vorgesehen sind. 
 
3. Die Neukonzeption soll z
um 01.01.2008 umgesetzt werden. Die Verwaltung wird deshalb 
beauftragt, mit dem AKO über eine Verlängerung der Trägerschaft über den 30.06.2007 hi n-
aus bis zum 31.12.2007 zu verhandeln. 
 neu: 
 Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem AKO eine Verlängerung der derzeitigen Träger-
schaft des Bennohauses zu vereinbaren. Dabei ist die Option eines eventuellen späteren 
Wechsels der Trägerschaft ausdrücklich offen zu halten. 
 
 
Begründung: 
 
neu: 
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage 0137/2007 lag eine wirksame Kündigung des bestehen-
den Vertragsverhältnisses zwischen dem Arbeit skreis Ostviertel und der Stadt Münster zum 
30.06.2007 vor. Im Nachgang zur Erstellung der Vorlage hat der Arbeitskreis Ostviertel angeboten, 
von der Kündigung Abstand zu nehmen und das Vertragsverhältnis fortsetzen zu wollen. Diese 
Erklärung allein führt nicht zur Wiederherstellung des Vertragsverhältnisses; dies erfordert eine 
entsprechende Erklärung seitens der Stadt Münster. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0137/2007/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr  Ehling 
Ruf: 
492 41 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0137/2007/1 
  
Wie in der Ausgangsvorlage dargelegt, befindet sich die Struktur der Förderung der Bürgermedien 
auf Landesebene im Umbruch. Ganz aktuell wurde die von der LfM in Auftrag gegebene Studie 
von Prof. Volpers zu den Offenen Kanälen vorgestellt. Eine Auswertung und Diskussion wird in 
2007 folgen und voraussichtlich auch zu Änderungen in der Förderstruktur der LfM führen. 
 
Durch die jetzt vorgeschlagene Verlängerung des Stat us Quo soll die Möglichkeit geschaffen wer-
den, die Entscheidungen über die Strukturen in Münster dann zu treffen, wenn die künftigen För-
derschwerpunkte auf Landesebene festgelegt sind. 
 
Eine Konzentration von Angeboten und Anbietern im  Medienbereich unter dem Dach des Benno-
hauses ist aus den in der Ausgangsvorlage dargelegten Gründen sinnvoll. Bei einer solchen Zu-
sammenlegung sind verschiedene Trägerkonstruktionen denkbar, die noch mit ihren jeweiligen 
Vor- und Nachteilen abgewogen werden müssen. Die zurzeit absehbaren Optionen sind entweder 
die Übertragung der Trägerschaft an einen der bestehenden Akteure oder die Bildung eines neuen 
organisatorischen Daches, das in verschiedenen Rechtsformen gestaltet werden könnte. 
Für eine Trägerschaft aus dem Kreis der bestehenden Akteure wären denkbar 
 
- der AKO/Offene Bürgerkanal 
- MEKOM e. V. 
- Medienforum 
- VHS 
 
Unter Berücksichtigung der Förderstrukturen auf Landesebene sowie der besonderen Situation in 
Münster wird die Verwaltung hierzu Vorschläge entwickeln. 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beschlussvorlage

11558 Zeichen

V/0137/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgermedien in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.03.2007 Kulturausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ein Konzept für eine Neu-
strukturierung der Bürgermedienlandschaft in Münster erstellt und dem Kulturausschuss vor 
der endgültigen Beschlussfassung zur Beratung vorlegt. Eine Bündelung und Konzentration 
von Anbietern und Angeboten unter dem Dach des Bennohauses ist dabei anzustreben. 
 
2. Die Konzeption orientiert sich an den Zuschüssen, wie sie im Haushaltsentwurf für das Jahr 
2007 für den Arbeitskreis Ostviertel (AKO ) und das medienforum sowie den Aufwänden für 
die Medienarbeit innerhalb der Volkshochschule vorgesehen sind. 
 
3. Die Neukonzeption soll zum 01.01.2008 umgesetzt werden. Die Verwaltung wird deshalb 
beauftragt, mit dem AKO über eine Verlängerung der Trägerschaft über den 30.06.2007 hin-
aus bis zum 31.12.2007 zu verhandeln. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
 Auf Anregung des Kulturausschusses richtete die Verwaltung im Mai 2006 ein Hearing „Bür-
germedien“ aus. In Vorträgen von der Landesanstalt für Medien (LfM), Herrn Prof. Volpers, 
als Verfasser einer Studie zum Bürgerfunk sowie in einem Podiumsgespräch wurde die Ge-
samtsituation auf Landesebene wie auch auf kommunaler Ebene beleuchtet. 
 
 Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Stadt Münster parallel dazu zum 
Haushalt 2006 beschlossen, den Betriebskostenzuschuss für den AKO von 90.280 € auf 
46.000 € abzusenken. Der AKO hat daraufhin den bestehenden Vertrag zum 31.12.2006 ge-
Vorlagen-Nr.: 
V/0137/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Ehling 
Ruf: 
492 41 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0137/2007 
kündigt. Im Einvernehmen mit dem Kulturausschuss hat die Verwaltung mit dem AKO eine 
Übergangsregelung bis zum 30.06.2007 vereinbart. 
 
 Zur Sitzung des Kulturausschusses am 28.11.2006 legte die Verwaltung den Bericht „Situa-
tion der Bürgermedien in Münster (Vorlage V/0928/2006)“ vor und informierte über den aktu-
ellen Stand der kommunalen Förderung wie auch der Entwicklungen auf Landesebene bzw. 
bei der LfM. 
 Besonders hingewiesen wurde dabei auf die schwierige Finanzsituation bei allen Akteuren in 
Münster. Gleichzeitig wurde verdeutlicht, dass sich auch die Förderstrukturen auf Landes-
ebene in einer Umbruchsituation befinden. Angesichts dessen ist es hilfreich, zunächst die 
Entscheidungen auf Landesebene abzuwarten bevor grundsätzliche konzeptionelle bzw. 
strukturelle Entscheidungen für die Stadt Münster getroffen werden. 
 
 Bereits in dem Bericht vom November 2006 wurde deutlich, dass mit hoher Wahrscheinlich-
keit Strukturveränderungen in diesem Bereich zu erwarten sind. Der Konzeptauftrag zur Um-
setzung zum 01.01.2008 gibt auch Gelegenheit, die Entwicklungen und Entscheidungen auf 
Landesebene in die Erwägungen einfließen zu lassen. 
 
2. Aktuelle Entwicklungen auf Landesebene 
 
 Der Bürgerfunk hat sich seit seiner Einführung in Münster als wesentliches Element der Pub-
likation des lokalen Geschehens etabliert. Er ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die direkte 
Mitwirkung und gibt ihnen so eine mediale Plattform. Zahlreiche Gruppen und Initiativen pro-
duzieren mit Unterstützung der ansässigen Bürgerfunkstudios. 
 
 Im Rahmen einer Novellierung des Landesmediengesetzes sollen die derzeitigen Rahmen-
bedingungen für den Bürgerfunk deutlich eingeschränkt werden. Unter anderem sollen lan-
desweit einheitliche Sendezeiten ab 21.00 Uhr sowie eine Reduzierung der Sendezeit auf 
eine Sendestunde täglich eingeführt werden. Diese Entwicklung würden die Bedingungen für 
den Bürgerfunk in seiner gesamten Verbreitung wesentlich verschlechtern.  
 Mit einer Anregung gem. § 24 GO NW hat sich aktuell das medienforum Münster mit weite-
ren Partnern an den Rat der Stadt mit der Bitte um Hilfestellung gewandt. 
 
 In der Konsequenz der Studie von Herrn Prof. Volpers zum Bürgerfunk sind Vorschläge der 
LfM für eine Novellierung des Landesmediengesetzes erarbeitet worden. Diese werden im 
Ergebnis zu einer Abkehr von einer Minut enförderung und die Aufnahme eines Programm- 
und Funktionsauftrages für den Bürgerfunk führen. Die Zielrichtung ist eindeutig, die Förde-
rung nicht mehr von Quantitäten, sondern nach Qualitäten zu strukturieren. 
 
 Herr Prof. Volpers ist von der LfM mit einer weiteren Studie zum Bürgerfernsehen beauftragt 
worden. Die Ergebnisse dieser Studie werden voraussichtlich Anfang März vorliegen; diese 
werden wahrscheinlich zu weiteren Umstrukturierungen in der Förderung seitens der LfM 
führen. 
 
 Die bereits in der Vorlage von November 2006 dargestellte unklare Situation und Perspektive 
hinsichtlich der Förderstrukturen beim Land ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitgehend un-
verändert. Es zeichnet sich aber ab, dass flächendeckend in der Perspektive vorwiegend 
qualitative Maßstäbe angelegt werden. 
 
 Im Hinblick auf die kommunale Bürgermedienlandschaft sollten deshalb Strukturen erhalten 
oder geschaffen werden, die den erhöhten Qualitätsansprüchen genügen und die starke 
Stellung Münsters als Bürgermedienstandort erhalten. 
 
3. Handlungsoptionen

- 3 - 
V/0137/2007 
 Bedingt durch die unterschiedlichsten Konsolidierungsmaßnahmen sind die bestehenden 
Strukturen brüchig, bzw. stehen gänzlich in Frage: 
 
- das landesweite Pilotprojekt „Medienkompetenznetzwerk mekomnet“ wurde bis zum 
30.08.2006 landesseitig gefördert. Eine Wiederaufnahme der Förderung durch die LfM ist 
nicht absehbar. 
 
- Die Zuschüsse der Stadt Münster für das m edienforum sind in erheblichem Umfang redu-
ziert worden. Das medienforum ist z. Z. nich t oder kaum in der Lage, die mit dem Betrieb 
entstehenden Kosten auszugleichen. 
 
- Die VHS hat neben den kommunalen Konsolidierungserfordernissen die Reduzierung der 
Förderung im Weiterbildungsbereich auf Landesebene zu verkraften. 
 
- Der AKO hat - wie oben beschrieben - das bestehende Vertragsverhältnis aufgrund der 
Zuschusskürzung zum 30.06.2007 gekündigt. 
 
 Wenn keine grundlegenden strukturellen und organisatorischen Änderungen durchgeführt 
werden und die Zuschüsse in der bisherigen Höhe unverändert bleiben, ist zunächst die Zu-
kunft des medienforums und auch des Medienkompetenznetzwerkes mekomnet unabseh-
bar. Die ausgesprochene Kündigung des AKO würde dazu führen, dass das Haus an die 
Stadt Münster zurückfällt. 
 
 Wenn also einerseits Qualität ermöglicht bzw. gesichert werden soll und gleichzeitig das Zu-
schussbudget insgesamt gedeckelt ist, führen die Überlegungen zwangsläufig zur Konzent-
ration, um Synergien zu nutzen und eine Neueror ientierung durch Profilschärfung zu ermög-
lichen. 
 
 Die Ziele, die vorrangig dabei verfolgt werden sollten, sind 
 
- die hohe Qualität der Bürgermedienarbeit in Münster soll weiterhin durch geeignete Rah-
menbedingungen ermöglicht werden 
- die vorhandenen Ressourcen sollen optimal ausgelastet werden 
- Ausbau und Weiterentwicklung der von mekomnet begonnenen Netzwerkarbeit 
 
 Der Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit kommt in diesem Zusammenhang besondere Be-
deutung zu. Sie trägt einerseits dazu bei, dass die Möglichkeiten zur Auslastung der vorhan-
denen Ressourcen optimal abgestimmt werden können. Weiterhin ist ein funktionierendes 
Netzwerk Voraussetzung für eine Transparenz in der Darstellung nach Außen insbesondere 
im Hinblick auf Service- und Nutzerorientier ung für Kooperationspartner und Interessierte, 
aber auch in Richtung LfM. 
 
4. Szenarien 
 
4.1 Erhalt des Status Quo 
 
 Der AKO hat erklärt, unter den derzeitigen Rahmenbedingungen seine Arbeit nicht fortsetzen 
zu können. Der im Haushaltsplanentwurf für 2007 vorgesehene Betriebskostenzuschuss liegt 
bei 40.000 €. Lt. AKO fehlen rd. 25.000 - 30.000 €, um den Betrieb des Hauses weiterzufüh-
ren. Zur Aufbringung dieses Fehlbetrages hat der AKO verschiedene Vorschläge gemacht: 
 
- Durch die verursachungsgerechte Zuordnung der Energieverbräuche sowie durch Opti-
mierung interner Strukturen können demnach 15.000 - 20.000 € aufgebraucht werden.

- 4 - 
V/0137/2007 
- Der AKO bietet weiterhin an, die Bürgerfunkbeiträge, die bislang im VHS-
Bürgerfunkstudio produziert werden, im eigenen Studio zu übernehmen. Voraussetzung 
dafür ist eine Erhöhung des Zuschusses um 10.000 €. 
 
 Im Hinblick auf mekomnet und dem medienforum wäre der Erhalt der derzeitigen Struktur 
nur dann wünschenswert, wenn dies auf einer wirtschaftlich planbaren Grundlage erfolgen 
kann, was im Augenblick nicht der Fall ist. 
 
 Insgesamt stellt ein Erhalt des Status Quo damit keine Lösung dar. Im Gegenteil: Der AKO 
wird mit oben beschriebenen Maßnahmen zwar in die Lage versetzt, seine Arbeit - unter 
schlechteren Bedingungen - fortsetzen zu können; dies geschieht aber auf Kosten aller an-
deren Akteure, die dann nicht mehr arbeitsfähig wären. 
 
4.2 Konzentration von Angeboten und Anbietern im Medienbereich im Bennohaus 
 
 Eine vollständige Zusammenlegung aller Akteure und Angebote unter dem Dach des Ben-
nohauses würde sich aus Gründen der fehlenden Raumkapazitäten ausschließen. In redu-
zierter Form und unabhängig davon, in welcher Trägerschaft ein solches Konstrukt gefahren 
wird, würde dies aber zumindest für alle Akteure eine Chance und Perspektive bedeuten, ein 
gemeinsames Medienkompetenzzentrum gestalten und entwickeln zu können. Das Benno-
haus bliebe im Kern Medienhaus; die Stadtteilangebote sowie auch das Kulturpro-
gramm/Bühne könnten ebenso grundsätzlich erhalten bleiben. Inwieweit auch andere Ange-
bote, z. B. der Offene Kanal eingeschränkt werden müssen, um die Kapazitäten anderweitig 
nutzen zu können, wäre zu prüfen. 
 
4.3 Weiterführung des Bennohauses als reines Stadtteilhaus 
 
 Eine Weiterführung des Bennohauses als reines Stadtteilhaus wäre, unabhängig von der 
Trägerschaft, in dem derzeitigen Zuschussrahmen denkbar. Die gesamten dort vorhandenen 
bzw. entwickelten Ansätze für die Medien- und Bürgermedienarbeit würden in diesem Fall 
aber nicht weitergeführt werden können. Eine vollständige Profiländerung des Hauses wäre 
die Folge. Insgesamt würde auch dadurch der Bürgermedienstandort Münster geschwächt. 
Hinzu kommen nach wie vor unklare Zukunftsperspektiven für mekomnet und das medienfo-
rum. 
 
5. Bewertung und weiteres Verfahren 
 
 Das unter Punkt 4.2 geschilderte Szenario einer Konzentration von Medienangeboten im 
Bennohaus ist die einzige Option, mit der unter den gegebenen Rahmenbedingungen der 
Medienstandort Münster auch unter Berücksichtigung der Zielsetzungen wirksam weiterent-
wickelt werden kann. Unter der Maßgabe der Zukunftsfähigkeit der Bürgermedien würde die 
Bündelung der räumlichen und technischen Ressourcen, die Kooperation des medienpäda-
gogischen Personals sowie die Vernetzung von produzierenden Gruppen helfen, hinsichtlich 
der von der LfM geforderten qualitativen Neuausrichtung ein multimediales Gesamtangebot 
für die Bürgermedien in Münster zu entwickeln. 
 
 Die avisierte Umsetzung um 01.01.2008 schafft zudem die Möglichkeit, die Ergebnisse und 
ggf. auch Konsequenzen aus der Volpers-Studie zum Bürgerfernsehen in die Überlegungen 
einzubeziehen. Um die Kontinuität der Medienarbeit und auch die Nutzung des Hauses zu 
gewährleisten, wird die Verwaltung bei positiver Beschlussfassung dieser Vorlage mit dem 
AKO Gespräche führen mit dem Ziel, den Betrieb über den 30.06.2007 hinaus bis zum 
31.12.2007 weiterzuführen. 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

- 5 - 
V/0137/2007

Beratungsverlauf (1)

07.03.2007 Kulturausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0137/2007
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37