Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage Planungen ehemalige Parkfläche Treema/Dillenburger Str. und Brache am Kreisel Ostheimer Straße/In den Reihen
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 2901/2023 vom 14.09.2023
Stand: Am 21.09.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 2901/2023 Freigabedatum 12.09.2023 Beantwortung einer Einwohnera nfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage (2884/2023) Planungen ehemalige Parkfläche Treema/Dillenburger Str. und Brache am Kreisel Ostheimer Straße/In den Reihen Eingabe einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln (s. Mitteilung 2884/2023) Betreff: Planungen ehemalige Parkfläche Treema/Dillenburger Str. und Brache am Krei- sel Ostheimer Straße/In den Reihen Einwohnerfragen zu zwei Brachen an der Dillenburger Straße ein a) zur Brache östlich der Dillenburgerstraße 76 /ehemals Treema-Parken, Treema scheint die Fläche nicht mehr zu nutzen, seit Monaten parkt dort kein Auto mehr, die Fläche ist abgeriegelt und b) Brache am Kreisel Ostheimer Straße/in den Reihen. 1) Sind die beiden Grundstücke im privaten oder im öffentlichen Besitz der Stadt Köln? 2) Mit welchen Nutzungsarten sind die oben genannte Grundstücke im Flächennut- zungsplan eingetragen? 3) Welche aktuellen Pläne gibt es zu d en beiden Grundstücken seitens der Stadt Köln bzw. sind der Stadt Köln bekannt? Bürger:inneninitiative Mehr Grün in Kalk Stellungnahme der Verwaltung: 1) Das Grundstück östlich der Dillenburger Straße 76 (Gemarkung Vingst, Flur 29, Flur- stück 2032, Anlage 1) befindet sich im Gegensatz zu der Brachfläche am Kreisel Ostheimer Straße/In den Reihen (Gemarkung Vingst, Flur 29 , Flurstücke 1442, 1448, 1449, 1472, 1474, 1475, 1476, 1477,1478, 1479, 1481, 1482 1483, 1484, Anlage 2) nicht im Besitz der Stadt Köln. 2) Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Köln werden die Grundstücke als Flächen für Industriegebiet dargestellt. 3) Die beiden angefragten Grundstücke befinden sich weder im Geltungsbereich eines 2 rechtskräftigen Bebauungsplanes, noch liegt ein Beschluss zur Aufstellung eines Be- bauungsplanes vor. Dem Stadtplanungsamt liegen keine konkreten Kenntnisse über Planungen, weder für das städtische noch das private Grundstück vor. Anlagen Anlage 1 Fläche ehem. Parkfläche Treema/Dillenburger Straße Anlage 2 Fläche Ostheimer Straße/in den Reihen -
ANL_2 Fläche Ostheimer Straßein den Reihen
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Anlage 2 N Stadtplanungsamt -
ANL_1 Parkfläche TreemaDillenburger Straße
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Anlage 1 N Stadtplanungsamt
Beratungsverlauf
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21.09.2023
TOP 1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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