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4055/2018

Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 14.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 28.01.2019, TOP 7.1.4

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2301 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 4055/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 
 
Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum 
hier: Beantwortung von Nachfragen von Frau Aengenvoort  in der Sitzung am 12.11.2018, TOP 
7.1.5 
Frau Aengenvoort bittet um Beantwortung folgender Nachfragen:  
 
Frage 1: 
„In welchem Dokument ist das Maßnahmenprogramm zum Fahrradparken und seine Abarbeitung 
nachzulesen?“ 
 
Frage 2: 
„Welche Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum werden konkret für Lastenfahrräder von der 
Stadtverwaltung vorgesehen? Gerne am Beispiel Alteburger Straße in Bayenthal zwischen Tacitus-
straße. und Schönhauserstraße.“ 
 
Frage 3: 
„Nicht alle Fahrräder, die auf Bürgersteigen behindernd abgestellt sind, sind solche, an denen das 
Eigentum aufgegeben wurde. Wie geht die Stadtverwaltung mit solchen „Falschparkern“ um?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu Frage 1: 
Bei diesem Maßnahmenprogramm handelt es sich um ein internes Arbeitspapier. Die Anträge für 
Fahrradabstellmöglichkeiten werden nach räumlichen Gesichtspunkten gebündelt ab-gearbeitet. Pro 
Jahr werden derzeit etwa 250 Anträge aus der Bürgerschaft und Politik zur Schaffung von Fahrradab-
stellanlagen gestellt. Der Verwaltung ist es gelungen, statt der vor-gesehenen Anzahl von 1.000 in 
den letzten Jahren etwa 2.500 Fahrradstellplätze pro Jahr neu zu schaffen. 
 
 
zu Frage 2: 
Lastenräder können momentan analog zu sonstigen Fahrrädern im öffentlichen Raum abge-stellt 
werden. Hierzu können auch die öffentlich vorhandenen Abstellmöglichkeiten genutzt werden. Recht-
lich ist es derzeit nicht möglich, gesonderte Bereiche für Lastenräder zu reser-vieren. 
 
Im Rahmen des Bauantragsverfahrens weist die Verwaltung beim Stellplatznachweis des Fahr-
radparkens darauf hin, auch für Sonderfahrzeuge Abstellmöglichkeiten auf privaten Flä-chen bzw. im 
Bauobjekt zu schaffen. 
 
 
zu Frage 3: 
Gegen behindernd abgestellte Fahrräder geht das Amt für öffentliche Ordnung rechtlich vor. Neben 
der Radverkehrsförderung verfolgt das Maßnahmenprogramm das Ziel, das Fahrrad-parken im öf-

2 
 
fentlichen Raum zu ordnen, um die Gehwege frei zu halten.

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4055/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
14.01.2019
Erstellt
05.12.2018 10:38