Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 4055/2018 vom 14.01.2019
Stand: Am 28.01.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 4055/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum hier: Beantwortung von Nachfragen von Frau Aengenvoort in der Sitzung am 12.11.2018, TOP 7.1.5 Frau Aengenvoort bittet um Beantwortung folgender Nachfragen: Frage 1: „In welchem Dokument ist das Maßnahmenprogramm zum Fahrradparken und seine Abarbeitung nachzulesen?“ Frage 2: „Welche Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum werden konkret für Lastenfahrräder von der Stadtverwaltung vorgesehen? Gerne am Beispiel Alteburger Straße in Bayenthal zwischen Tacitus- straße. und Schönhauserstraße.“ Frage 3: „Nicht alle Fahrräder, die auf Bürgersteigen behindernd abgestellt sind, sind solche, an denen das Eigentum aufgegeben wurde. Wie geht die Stadtverwaltung mit solchen „Falschparkern“ um?“ Antwort der Verwaltung: zu Frage 1: Bei diesem Maßnahmenprogramm handelt es sich um ein internes Arbeitspapier. Die Anträge für Fahrradabstellmöglichkeiten werden nach räumlichen Gesichtspunkten gebündelt ab-gearbeitet. Pro Jahr werden derzeit etwa 250 Anträge aus der Bürgerschaft und Politik zur Schaffung von Fahrradab- stellanlagen gestellt. Der Verwaltung ist es gelungen, statt der vor-gesehenen Anzahl von 1.000 in den letzten Jahren etwa 2.500 Fahrradstellplätze pro Jahr neu zu schaffen. zu Frage 2: Lastenräder können momentan analog zu sonstigen Fahrrädern im öffentlichen Raum abge-stellt werden. Hierzu können auch die öffentlich vorhandenen Abstellmöglichkeiten genutzt werden. Recht- lich ist es derzeit nicht möglich, gesonderte Bereiche für Lastenräder zu reser-vieren. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens weist die Verwaltung beim Stellplatznachweis des Fahr- radparkens darauf hin, auch für Sonderfahrzeuge Abstellmöglichkeiten auf privaten Flä-chen bzw. im Bauobjekt zu schaffen. zu Frage 3: Gegen behindernd abgestellte Fahrräder geht das Amt für öffentliche Ordnung rechtlich vor. Neben der Radverkehrsförderung verfolgt das Maßnahmenprogramm das Ziel, das Fahrrad-parken im öf- 2 fentlichen Raum zu ordnen, um die Gehwege frei zu halten.
Beratungsverlauf
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28.01.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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