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1683/2020

Lärmschutzwand an der Josef-Kallscheuer-Straße in Sürth: Ausgleichsmaßnahmen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3272 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691 
 
Vorlagen-Nummer 
 1683/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
 
Lärmschutzwand an der Josef-Kallscheuer-Straße in Sürth: Ausgleichsmaßnahmen 
Anfrage der Fraktion „Die Grünen“, AN/0667/2020 
 
Die Anfrage zu den Ausgleichmaßnahmen lautet: 
 
1. Wann werden die im Baubeschluss festgelegten Ersatzpflanzungen entlang der Straße (L300) 
durchgeführt? 
2. Wann und wo werden die im Baubeschluss festgelegten weiteren Ersatzpflanzungen erfol-
gen? 
3. Welche Baumarten werden gepflanzt? 
4. Gibt es im Bezirk weitere, im Zeitraum 2015 bis 2019 nicht durchgeführte Ersatzpflanzungen 
aus der Baumschutz-Satzung sowie aus dem Baugesetzbuch?  
Falls ja, welche sind diese (gerne eine genaue Auflistung)?  
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
1. 
Die Lärmschutzwand an der Josef-Kallscheuer Straße wurde im Herbst 2019 fertiggestellt. Mit dem 
Straßenbaulastträger (Straßen.NRW) wurde vereinbart, dass die Ersatzpflanzung in der darauf fol-
genden Vegetationsperiode erfolgt. Zur Sicherstellung des Pflanzerfolgs wurde der Herbst 2020 als 
Zeitraum für die Ersatzbepflanzung gewählt. 
 
2. 
Entsprechend der Vereinbarung mit Straßen.NRW soll die Ersatzbepflanzung auf Flächen des Lan-
desbetriebes an der L 264, Dürener Straße in Köln-Lindenthal, ab Einmündung Stüttgensweg stadt-
einwärts bis Kreuzung Militärringstraße, vorgenommen werden. Die Lindenreihe im dortigen Trenn-
streifen weist größere Lücken auf und soll nun ergänzt werden. 
 
3. 
Im Zuge der Baumaßnahme mussten 3 Bäume entfernt werden. 
Zum Ausgleich werden 9 Winterlinden (Tilia cordata) gepflanzt. 
 
4. 
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) misst der Durchführung von flächendeckenden Ersatzpflan-
zungskontrollen im Kölner Stadtgebiet grundsätzlich höchste Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund 
hat sie Ende 2017 die personellen Kapazitäten im Sachgebiet Baumschutz erhöht und 2019 eine Ar-
beitsgruppe zur Optimierung von Abläufen bei der Kontrolle eingesetzt. Die Integrierung umfassender 
und konsistenter Ersatzpflanzungskontrollen in die Arbeitsabläufe ist für das letzte Drittel des Jahres 
2020 vorgesehen. 
Zu den im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 eingereichten Anträgen zur Entfernung geschütz-

2 
 
ter Bäume im Stadtbezirk Rodenkirchen hat die UNB in ca. 380 Fällen eine Erlaubnis erteilt. Die Vor-
gaben hinsichtlich der zu leistenden Kompensation sind in § 8 der Baumschutzsatzung (BSchS) ge-
regelt. Die Frist zur Vornahme von Ersatzpflanzungen beträgt demnach 1 Jahr bzw. 3 Jahre, wenn 
der Antrag zur Entfernung geschützter Bäume mit einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben be-
gründet ist. Die Durchführung ist der UNB unaufgefordert schriftlich nachzuweisen. 
Zur weit überwiegenden Anzahl der Vorgänge im abgefragten Zeitraum, bei denen das Fristende be-
reits erreicht ist, liegen der UNB die Durchführungs-Anzeigen der Antragsteller aber noch nicht vor. In 
der 31. KW sind daher zunächst alle säumigen Antragsteller im Bezirk Rodenkirchen angeschrieben 
und zum Nachweis der Ersatzpflanzungen aufgefordert worden. Bis Ende September werden alle 
säumigen Antragsteller stadtweit angeschrieben.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Josef-Kallscheuer-Straße
  • Dürener Straße
  • Militärringstraße

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Details

Aktenzeichen
1683/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.08.2020
Erstellt
03.06.2020 08:34