3229/2018
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Rodenkirchen zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum
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Auszug BV 2 vom 12.11.2018
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Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) am 12.11.2018 grund der von der Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen und der Dorfgemeinschaft Sürth beantragten verkaufsoffenen Sonntage am 04.11.2018 und am 09.12.2018 fol- genden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt gem. 8 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit $ 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufgeführten Tagen und Zeiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung zwei Stimmen der CDU-Fraktion mit drei Stimmen der CDU-Fraktion, drei Stimmen der SPD-Fraktion, zwei Stimmen der Fraktion Die Grünen, mit den Stimmen der FDP-Fraktion und des Herrn Iig zugestimmt. (nicht anwesend Herr Theilen, Frau Dr. Müller, Frau Sandow, Frau von Dewitz, Herr Küpper, Herr Bronisz) 9.1.2 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Sürther Straße zwischen Gesamtschule und Friedhof und der Eygelshovener Straße bis zum An- schluss Baugebiet Sürther Feld 0814/2017 Die SPD-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag. Beschluss: Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung vertagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Die Grünen zugestimmt. (nicht anwesend Herr Theilen, Frau Dr. Müller, Frau Sandow, Frau von Dewitz, Herr Küpper, Herr Bronisz) 9.1.2.1 Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen AN/1336/2018 Der Ergänzungsantrag AN/1336/2018 der Fraktion Die Grünen ist durch den Verta- gungsantrag der SPD-Fraktion auch vertagt. 9.1.3 Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmen für den Stadtbezirk Rodenkirchen zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum 3229/2018 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Fachverwaltung, die Vorlage zu korrigie- ren: e Kappellenstraße e Aufnahme der Alteburgerstraße wie in der Fraktionsvorsitzenbesprechung am 15.03.2018 besprochen ° USW. Die CDU-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag mit der Ankündigung, zur kommen- den Sitzung die differenzierten Anmerkungen und Ergänzungen gemeinsam zu erar- beiten und mitzuteilen. = 15= Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) am 12.11.2018 Beschluss: Die Vorlage wird bis zur nächsten Sitzung vertagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen zugestimmt. (nicht anwesend Herr Bronisz) 9.1.4 Vergabe der bezirksorientierten Mittel 2018 gemäß $ 37 Absatz 3 GO NW 3. Runde 3346/2018 Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 2 — Rodenkirchen beschließt die Ver- wendung der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. $ 37 Absatz 3 GO NW für 2018 wie folgt: Nr. Antragsteller Kirmesplatz Meschenich — Bürgeramt Rodenkirchen für Auftrag an Rheinenergie 07118 Kinder- und Jugendzentrum | (Eichi) Förderverein der‘Anne- Maßnahme Zuschuss Beantragung eines Netzan- schlusses auf dem Kirmes- platz in Meschenich; es wa- ren 10.000 € vorgemerkt (BV 2 04.06.2018), wovon nur 4.000 € in Anspruch genom- men werden müssen. 4.000,00 € Anschaffung eines Trampo- A 2.400,00 € lins Anschaffung von Schuhrega- 56/18 Frank-Schule Freunde und f 800,00 € “ en Förderer e.V. Kirchbauverein Zum Heili- . . F 57118 gen Geist Köln-Zollstock Errichtung eines Cafe 2.200 € wisÜ Willkommen im Anschaffung eines Generator BEINE Rheinbogen e.V. und Wassertanks 8411338 sa118 TC Rondorf 73 e.V. ENIERENE BR ESERINE | aa0.07:4 Löstige Wi St Anschaffung von Headsets 60118 u 5b und Mikros sowie Kostüme | 900,00 € gen und Karnevalsorden Pfadfinder Rondorf Stamm 1 Pfingstlager 1.600,00 € „Rumenthorp Bürgerverein Raderberg und -thal ehemals Rader- 5b 3. Radeberger Straßenfest 3.500,00 € berg Be-Leben e.V. =16 =
Beschlussvorlage Bezirksvertretung - in der Fassung BV 2 vom 12.11.2018
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 3229/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmen für den Stadtbezirk Rodenkirchen zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum für den Stadtbezirk Rodenkirchen“ (2) Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der abge- stimmten Maßnahmen in den Folgejahren. (3) Mindestens einmal jährlich erörtert die Bezirksvertretung mit der Kinder- und Jugendverwal- tung den Umsetzungsstand und nimmt Nachjustierungen vor. Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunika- tion und Begegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen sowie Familienparks. Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig be- darfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat und den Bezirksvertretungen zwei sich ergänzende Beschlussbestandteile vorgelegt. Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfs- gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive Priorisierungen von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbe- schaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken durchgeführt, Maßnah- menvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so entstandenen Maßnahmen- planungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertretungen zur abschließen- den Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre Umsetzungsarbeit vor Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen regelmäßig in einem Kurzbe- richt über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ erfordert zuweilen Abwei- chungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderprogramme mit Landes-, Bun- des- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spendengelder zur Verfügung stehen oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. Daher ergibt sich wie bisher die Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinder- und Jugendverwaltung und Be- zirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. Anlagen
2 Neu Rodenkirchen Spielplatzbedarfsplanung 2018
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Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Köln, im September 2018 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Amt für Kinder, Jugend und Familie, Kinderinteressen und Jugendförderung Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 2 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 3 Inhalt (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ........................ 4 1.1 Hintergrund und Ziele .......................................................................................... 4 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Programmen .......................................................................................................... 6 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung ............................... 7 (2) Maßnahmenplanung ......................................................................................... 8 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 .................................................... 8 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote ............................................ 9 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote ............................................... 11 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 ............................................ 13 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen ........................................................................ 15 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung ................ 15 2.5. Weitere Vereinbarungen .................................................................................... 16 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 4 (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung 1.1 Hintergrund und Ziele Die Kinder- und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e- wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t- schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 0066/2012) vor und setz t damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen: Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts- standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von Spiel-, Bewegungs - und Ak tionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards heben ab auf Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multifunktionalität. Daneben ist er s- tens der quantitative Bedarfswert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in wichtig, der eine verbindlichen Planungsgröße der Verwaltung zur Zielorientierung darstellt, und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, das es erlaubt, die Qualität von Spiel -, Bewegungs - und Aktion sflächen zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualitative Versorgung s- lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke und der Stadtteile differenziert zu beschreiben. Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n- kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Gleichwohl ergeben sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden. Festlegung des quantitativen Richtwertes von 2qm Nettospielfläche je Einwo h- ner*in als verbindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig bestehen in den Stadtteilen teilweise jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l- lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e- rem im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal- tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net- tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe- gungs- und Aktionsgelegenheiten tatsächli ch und trotz erheblicher Flächenkonku r- renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunalen Selbstverpflic h- tung der Stadt Köln ermöglicht werden. Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt. Ein Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht darin, dieses Vorgehen, insbesondere mit Blick auf neue Wohnbaugebiete, durch Ra tsbe- schluss zu bestätigen. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 5 Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei a b- schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt die Folie dar, auf der in stadtbezirklicher Differenzierung konkrete Maßnahmenpl a- nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s- gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*innen der Bezirksvertretungen durc h- geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r- tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezirkliche Maßna h- menplanungen in einem erwei terten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden formell zur abschließenden Erört e- rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretungen eingebracht; dies erfolgt im Parallelverfahren zu der Erörterung und Beschlus sfassung der Rahmenplanung in Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise können zum einen gesamtstädtische pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards für die Spielplatzbedarfsplanung festgelegt werden. Zum anderen werden gleichzeitig die Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e- genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden. Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche: Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u- gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü- gung zu stellen. Das Baugesetz buch fordert eine „geordnete städtebauliche Entwic k- lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l- zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i- nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB). Hinsichtlich der Öffentlichkeits beteiligung wird im Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung klargestellt, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB und § 3 Absatz 1 BauGB). Als Expertinnen und Experten ihrer eigenen L e- benswelt, Interessen u nd Bedürfnisse, werden Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n- nen und Bürger, die zukünftig und langfristig in und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, in Köln seit ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen Spielraumplanungen beteiligt. Die Spielpl atzbe- darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es im Rahmen immer größer werdender Wohnba u- projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche schon mit Beginn der städtebaulichen Entwic k- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 6 lung in Stadtplanung und Stadtentwicklung ei nzubeziehen. Beispielhaft is t hier das 2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Zukunft“ zu benennen, bei dem in sehr konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbeteiligung im Städtebau stattgefunden hat und welches eine dauerhafte Handlungsstrategie darstellt. Im Rahmen des Akt ionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln die Beteiligung von Kinder n und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in Stadtplanung und Stadtentwicklung. Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum – konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen konze p- tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e- wegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunikation und B e- gegnung für alle Bürg er*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a- teranlagen sowie Familienparks und vieles mehr. Diese Räume werden bevorzugt von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen, Spielplat z- paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz grundsätzlich mit über die Aufenthaltsqual ität im öffentlichen Raum. Zudem geht es auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsanalysen, weitere Bewegung s- flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehmen, wobei hier eine starke Ve r- bindungslinie zur laufenden Sportentwicklungsplanun g der Stadt Köln besteht. Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugendliche im ö f- fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle sei auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses „Jugendtreff s im Stadtgebiet“ aus dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt. 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o- grammen Die vorliegende Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung weist eine Reihe von Verbi n- dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser Stelle drei besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e- danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen: Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, Stadt - sowie J u- gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das gesamte Stadtg e- biet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen fokussiert und u.a. auf die Öffnung des ge- samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t- genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen starke Verbindungslinien zur Spielplat z- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 7 bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e- menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide Planungen verweisen an geeigneten Stellen auf die jeweils komplementäre Planung. Insbesondere das Modellp rojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in dem in den Sozialräumen überdachte, klimaoffene Sportflächen für die Jugendlichen im Veedel und den dort ansässigen Vereinen und Schulen Sport - und Bewegung s- möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung einen Schub. Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e- gisches Stadtentwicklungskonzept (vergleiche Session 2794/2017). Die „Kölner Pe r- spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge- richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Für die gesamtstädtische Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h- tung von Wirkungszusammenhängen und regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s- lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der D e- zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstä d- tische Strategien ergänzt; Leitprojekte und Maßnahmen zur Umsetzung d er Ziele mit einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklung s- schwerpunkten (sogenannte Zukunftsräume) und von konkreten Leitprojekten in A b- stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Ergebnisse der vo r- liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u- fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken. Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla- nung, Stadtentwicklung un d Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun. Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t- wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan- gieren die Aufenthaltsqualität im öffent lichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i- chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o- operationen mit Stadtentwicklung, Stadtplanun g und Landschaftsplanung spielen bei der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen intensiven Austausch , z.B. bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten. 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, sollen in Kapitel 2 die bezirkliche Maßnahmen - planung und weitere Vereinba rungen zur verbesserten Abstimmung bei Spielplatzplanungen Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 8 dargestellt werden. Die Ratsvorlage zur Spielplatzbedarfsplanung zu Richtwert , Pädagog i- sche Leitlinien und Qualitätsstandards ergänzt die bezirkliche Maßnahmenplanung. (2) Maßnahmenplanung Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die realisierten Maßnahmen aus den letzten 7 Jahren gegeben. Flankierend finden sich über den Text verteilt einige Fotos der entsta n- denen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Danach erfolgt eine kurze Übersicht zu dem Analysemodell, das die Verwaltung bei der Bewertung der quantitativen Versorgungslage mit Spielflächen und der qualitativen Bewertung des Spielwertes der einzelnen Spielplätze z u- grunde legt . Eine ausführliche Darstellung des Analysemodells und der bauplanerischen Standards finden sich in dem allgemeinen Teil zur Spielp latzbedarfsplanung, welcher dem Rat der Stadt Köln zur Besch lussfassung vorgelegt wird. Anschließend folgt die Da rstellung der zukünftigen Maßnahmen im Bezirk und der ergänzenden Vereinbarung en mit den B e- zirksvertretungen. 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 In dem oben genannten Zeitraum wurden insgesamt 40 Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbesserung des Spielwertes auf vorhandenen Spiel - und Bolzplätzen durc h- geführt inklusive des Baus von sechs Neuanlagen. Neue öffentliche Spiel- und Bolzplätze sowie weitere Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche konnten z.B. auch mit Investoren von Wohnungsbauma ß- nahmen umgesetzt werden, wie der Spielplatz „Seniorenweg“ in Sürth und der Spiel- platz „Marienhof“ in Zollstock. Ein gelungenes Beispiel für barrierefreies Ba uen von Spielplätzen, stellt die Neuanl a- ge des Spielplatzes „Feldhamsterweg“ in Rodenkirchen dar. Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche Art der Maßnah- me Fertigstellung Bayenthal Mathiaskirchplatz Ersatzbeschaffung 2017 Cäsarstraße Ersatzbeschaffung 2017 Cäsarstraße Ersatzbeschaffung 2016 Alteburger Straße Ersatzbeschaffung 2013 Marienburg Brohler Straße Ersatzbeschaffung 2017 Raderberg Rheinsteinstraße Ersatzbeschaffung 2017 Kreuznacher Straße Ersatzbeschaffung 2018 Raderthal Fritz-Enke-Park Neuanlage 2012 Marienhof Neuanlage 2015 Oedekovener Straße Umgestaltung 2013 Zollstock Theophanoplatz Ersatzbeschaffung 2017 Höninger Weg Ersatzbeschaffung 2016 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 9 Homburger Straße Ersatzbeschaffung 2016 Schwalbacher Straße Ersatzbeschaffung 2016 Vernicher Straße Ersatzbeschaffung 2017 Neuenahrer Straße Ersatzbeschaffung 2017 Neuenahrer Straße Ersatzbeschaffung 2012 Neuenahrer Straße Ersatzbeschaffung 2018 Rosenzweigweg Ersatzbeschaffung 2017 Rondorf Merlinweg Ersatzbeschaffung 2017 Erlengrund Ersatzbeschaffung 2011 Sperberweg Umgestaltung 2018 Hahnwald Friedenswäldchen Umgestaltung 2013 Friedenswäldchen Ergänzung 2013 Rodenkirchen Feldhamsterstraße Neuanlage 2016 Kyllstraße Ersatzbeschaffung 2017 Uferstraße Umgestaltung 2018 Weiß Auf der Ruhr Ersatzbeschaffung 2014 Zum Hedelsberg Ersatzbeschaffung 2017 Ensener Weg Ersatzbeschaffung 2017 Sürth Peter Koep Straße Neuanlage 2014 Seniorenweg Neuanlage 2017 Grüner Weg Neuanlage 2013 Rheinaustraße Ersatzbeschaffung 2017 Heinrich-Erpenbach- Straße Ersatzbeschaffung 2016 Rotdornallee Ersatzbeschaffung 2017 Godorf Katharinenstraße Umgestaltung 2014 Amselweg Ersatzbeschaffung 2011 Immendorf Dauner Straße Ersatzbeschaffung 2016 Wiechertstraße Ersatzbeschaffung 2011 40 Maßnah- men 28 Ersatzbeschaffungen 5 Umgestaltungen 1 Neugestaltung 6 Neuanlagen 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote Die Maßnahmenplanung unter liegt einer Bedarfsprüfung inklusive einer Analyse relevant er Stadtteilmerkmale (Bewohner- und Bildungsinfrastruktur, Spielangebote bzw. Spie lwert auf den umliegenden Spielplätzen etc.) sowie eine r Machbarkeitsprüfung (ausreichende planb a- re Flächen bzw. Fallschutz vorhanden, finanzielle und personelle Ressourcen). Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 10 Die aktuelle Bedarfslage hinsichtlich Spielwert und Versorgungsquote lässt sich anhand des Koordinatensystems auf Seite 12 ablesen. Stadtteile unterhalb der Mittelwertachse lassen einen ersten Bedarf bezüglich des Spielwer tes oder der Versorgungsquote erkennen. Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund nachfolgend benannter Faktoren die Bedarfslagen nicht immer in unmittelbarer Ableitung zum Analysemodell und seinen Ergebnissen abarbeiten und priorisieren lassen. Diese sind insbesondere: Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Maßnahmenplanungen Maßnahmen, welche auf Grund von Gefährdung durchgeführt werden Angemeldete und beschlossene Flächen im Rahmen von B-Planverfahren Externe Finanzierung (Spenden, BV-Mittel, Fördermittel z.B. Land, EU) Stadtteilübergreifende Angebotsflächen (z.B. Trendsportanlagen) Ersatzbeschaffungen Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kriterien, welche in die Berechnung des Spielwertes und der Versorgungsquote eingeflossen sind. Analysegrundlage Spielwert und Versorgungsquote Spielwert Innerhalb dieser Hauptkategorien wurden mehrere Teilaspekte mit Punkten von 0 bis 6 bewertet. Zur Ermittlung des Gesamtwerts des Hauptkriteriums wurde aus den ei n- zelnen Teil aspekten ein Durc h- schnittswert gebildet. Standort Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck des Platzes Multifunktionalität der Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen Erlebniswert für Kinder und Jugendliche Aufenthaltswert für die verschiedenen Alt ers- gruppen Versorgungsquote Richtwert von 2 qm Netto-Spielflächenbedarf je Einwohner Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 11 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote Im Zeitraum von 2011 bis heute konnte die Qualität der Spielplätze im Stadtbezirk Rodenkir- chen gesteigert werden und lieg t nun gleichauf mit dem Kölner Mittelwert. Obwohl die Ve r- sorgungsquote seit 2011 leicht ge sunken ist, liegt sie weiterhin über dem städtischen Durch- schnitt. Einer der Gründe für das leichte Absinken der quantitativen Versorgung mit Spielfl ä- chen im Stadtbezirk ist die Neuberechnung und Bereinigung der tatsächlich nutzbaren Spie l- flächen. Um ein realistisches Bild von der tatsächlich nutzbaren Gesamtfläche zu erhalten wurde eine Neubewertung notwendig. Dadurch hat sich die Gesamtsumme an Spiel-, Bewe- gungs- und Aktionsflächen verringert. Ein we iterer Aspekt für die Versorgungslücken liegt in dem Mangel an Flächen zum Ausbau von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsfl ächen in den immer stärker verdichteten Stadtteilen. Die zusätzlich gewonnenen Flächen (6 Neuanlagen) konnten die Versorgungsquote nicht erhöhen. Neuanlage Spielplatz Feldhamsterweg; Rodenkirchen Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 12 Legende: Auf der Hochachse sind die Stadtte ile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplä t- ze sortiert, auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ei n- wohner*in). In den Stadtteilpunkten ist die A nzahl der Spielplätze angegeben. Rot umrandete Punkte = Stadtteile mit Spielplätzen und Bolz- und Basketballflächen, weiß umrandete Punkte = Spielplätze. Skatemöglichkeiten sind mit gesondertem Icon gekennzeichnet. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 13 Links: Ersatzbeschaffung Neuenahrer Straße, Zollstock, Rechts: Umgestaltung Spielplatz Uferstrasse, Rodenki r- chen, 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 Die Kinder- und Jugendverwaltung sieht Verbesserungen der quantitativen Verso rgung von Spielflächen im Kontext von Wohnungsbaumaßnahmen vor. Die politischen Gremien haben eine Reihe von Wohnungsbauflächen im Stadtbezirk Rodenkirchen im Rahmen des Stadt- entwicklungskonzeptes Wohnen (1028/2015) und der Wohnungsbauoffensive (2698/2016) befürwortet. Dabei waren infrastrukturelle Bedarfe aus den Bere ichen Bildung und Jugend vorab berücksichtigt worden. Für die Großprojekte, „Die Welle“ in Raderberg (ca. 800 Wohnungen), Parkstadt Süd (ca. 3 .400 Wohnungen) und Rondorf Nord -West (ca. 1 .300 Wohnungen) wurde in den jeweiligen Flächenpässen festgehalten, d ass anteilig andere Nutzungen zu b e- rücksichtigen sind, u.a. die Realisierung von Spielflächen. Für die o. g. Flächen ist festzuhalten, dass der hier vorgesehene Wohnungsbau auf Grundstücksbereiche abstellt, die in den bestehenden Bebauungsplänen unter and e- rem mit den Zweckbestimmungen Spiel - und Bolzplatz versehen sind. Nach Auffa s- sung der Kinder - und Jugendverwaltung sollten di e verzeich neten Spielplatzflächen auf Grund der gegebenen Bedarfslage erhalten und bei einer Wohnungsbebauung berücksichtigt werden. Im Kontext bereits beschlossener neuer Baugebiete wie dem Sürther Feld in R o- denkirchen sind von Seiten der Kinder - und Jugendverwaltung eine Reihe von be - darfsgerechten Maßnahmen für Bildungsinfrastruktur für Kinder und Jugendliche vor - gesehen, unter anderem auch adäquate Spiel- und Bewegungsflächen. Im Rahmen des ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) und mit Mitteln des Eu- ropäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) wird in Meschenich/Rondorf ein Spielplatz neu angelegt werden. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 14 Bei der quantitativen Versorgung schlägt die Verwaltung vor, den Fokus insbesonde- re auf die Stadtteile Bayenthal, Marienburg, Raderberg, Meschenich, Zollstock und Rodenkirche zu legen. Neue Spielflächen werden durch Neuanlagen in den o.g. Wohnbauprojekten dringend benötigt. Bisher stehen nur Flächen für Neuanlagen in Marienburg und Meschenich zur Verfügung. Dort wo keine Flächen zur Verfügung stehen wird weiterhin durch Ersatzbeschaffung, Umgestaltung und Neugestaltung der Spielwert erhöht. Für den weiteren Abbau des Flächenfehlbedarfs ist die Verwaltung bestrebt weiterhin nutzbare Flächen für Kinder und Jugendliche zu finden. Ein Lösungsansatz besteht insbesondere im Auffinden von multifunktional nutzbaren Flächen. Der Ausbau jugendgerechter Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen wird durch fol- gende Maßnahmen weiter fortgeführt: o Sürth mit einem neuen Streetballfeld o Godorf mit einem Bolzplatz o Rondorf und Sürth mit Ersatzbeschaffungen für zwei Jugendangebote Links und Mitte: Ersatzbeschaffung Sürth; Rotdornallee, Rechts: Ersatzbeschaffung Bayenthal; Mathiaskirchplatz Im Rahmen der Bezirksvertretungssitzung vom 12.11.2018 wurden folgende Maßnahmen- planungen ergänzt und gemeinsam abgestimmt. Anhand der Darstellung der Versorgungsquote und Spielwert der Spielplätze im Stadtgebiet, stellt die Bezirksvertretung Rodenkirchen eine Unterversorgung fest. Insbe sondere in den Stadtteilen Bayenthal, Raderberg und Marienburg die unter e iner Versorgungsquote von 40% liegen. Auf diese Stadtteile soll besonders geachtet werden. Darüber hinaus sollen folgende Umsetzungsmöglichkeiten geprüft und wenn möglich umg e- setzt werden: die Anlage eines Wasserspielplatzes im Stadtbezirk Rodenkirchen Sonnenschutzanlagen bzw. ü berdachte Bereiche auf Spiel-, Bewegungs - und Akt i- onsflächen Toilettenanlagen auf Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 15 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen Hierbei handelt es sich um Maßnahmen die durch die Bezirksvertretung priorisiert werden können. Spiel-, Bewegungs- und Aktions- fläche Art der Maßnahme Bayenthal Alteburger Straße Umgestaltung Zollstock Vorgebirgsplatz Umgestaltung Rondorf/ Spielplatz Weißdornweg Neuanlage Spielplatz Westerwaldstraße Umgestaltung Rodenkirchen Spielplätze Sürther Feld BA 2 Neuanlage Sürth Streetballfeld Am Feldrain Neuanlage Godorf Bolzplatz Katharinenstraße Neuanlage Meschenich Spielplatz Heinrich Ebert Straße Neuanlage 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung Es handelt sich um Maßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung unverzichtbar sind. Die Bezirksvertretung wird um Bestätigung und bei Bedarf Ergänzung und weitere interne Priorisierung gebeten. Eine Erläuterung der garantierten Maßnah men findet sich unter Punkt 2.2. Spiel-, Bewegungs- und Aktions- fläche Art der Maßnahme Bayenthal Bolzplatz Cäsarstraße Verkehssicherheitsmaßnahme( neuer Asphalt) Marienburg Gaedestraße I - IV Neuanlage (Investor) Raderthal Bolzplatz Vernicher Straße Raderthal Verkehssicherheitsmaßnahme( neuer Asphalt) Zollstock Vorgebirgsplatz Umgestaltung Rondorf Spielplatz Waldkauzweg Ersatzbeschaffung Kapellenstraße- Bödiger Hof "Acker- party" Jugendangebot Ersatzbeschaffung Sürth Spielplatz Konradenweg Ersatzbeschaffung Rheinaustraße Jugendangebot Ersatzbeschaffung Meschenich Spielplatz Alte Köln Straße Neuanlage (EFRE) Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleich- wertiges Gerät ersetzt (eine 1:1 Beschaffung). Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhö- hung des Spielwertes. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Rodenkirchen 16 Neugestaltung Komplettrevision:Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielange- bot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu einem öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. 2.5. Weitere Vereinbarungen Die Kinder - und Jugendverwaltung infor miert die Bezi rksvertretung per E -Mail an die Ge- schäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt in folgenden Angelegenheiten: Bei Änderungen von B -Plänen insofern Spiel-, Bewegungs - und Aktionsfl ächen be- troffen sind. Bei Nichtberücksichtigung von eingeplanten Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Bei Nichtberücksichtigung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bei Bauma ß- nahmen nach § 34 BauGB ab 3.000 qm. Aufgabe/Wegfall von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Bei Ersatzbeschaffungen für bestehende Spielplätze . Bei unvorhersehbaren Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die Kinder- und Jugendverwaltung wird das Thema der multifunktionalen Nu tzung von Fl ä- chen vor dem Hintergrund stark steigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und Flächenkonkurrenzen bzw. Zielkonflikten visionär weiter entw ickeln. Dazu werden die Ideen und Anregungen der Bezirksvertretung einfließen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Fachgespräch zum Sachstand, der aktuellen Bedarf s- lage und der Umsetzung von Maßnahmen statt. Einmal jährlich erscheint ein Sachstandsbe- richt zu den umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Jahres.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3229/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.12.2018
- Erstellt
- 04.10.2018 15:33