Mandari Insight

4030/2023

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 19.01.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2024, TOP 3.3.1

Anlage 2 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Übersicht Grundschulen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Übersicht weiterführende Schulen

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Übersicht Grundschulen

21613 Zeichen

Anlage Grundschulen
Seite 1 von 12
111806 KGS Trierer Straße 2 46 56
189169 GGS Zwirner Straße 2 GL 46 50
Summe Altstadt/Süd 4 92 106
111648 GGS Stefan-Lochner-Schule, Lochnerstraße 2 46 56
112320 GGS Loreleystraße 2 46 56
111697 KGS Mainzer Straße 3,5 GL 69 75
Pfälzer Straße 2 46 56
Erweiterungsoption um 1 Zug nach vorgesehenem Umzug des Teilstandortes der Paul-
Maar-Schule an den Standort Stolzestraße noch nicht terminiert
Stolze Straße - als Standort für Paul-Maar-Schule; Förderschule Sprache (primar)  
vorgesehen noch nicht terminiert
111880 KGS Zugweg 3 69 81
194402 FWS Michaeli-Schule, FWS Vorgebirgswall 1 20 20
13,5 296 344
17,5 388 450
Altstadt/Nord 111442 GGS Freinet-Schule, Gereonswall 2 GL 46 50
112112 GGS Antwerpener Straße 2 46 56
bauliche Erweiterung im Rahmen der GI / Abriss-Neubau (GU/TU 2) (+ 1 Zug
==> Kapazitätsresere ! für/in Planungsregion) 1 23 25 ab 2027 Aktivierung 
möglich
111958 KGS Nikolaus-Groß-Schule, Bernhard-Letterhaus-Straße 2 46 56
111909 GGS Balthasarstraße 3 GL 69 75
Montessori-Grundschule, Gilbachstraße (Standort Innenstadt) (GU/TU 2) 2,5 46 56 2026/27
Reduzierung nach Verselbständigung des Teilstandortes im StB Nippes -0,5
10 230 268
12 276 318
112380 GGS Gotenring 2 46 56
111545 KGS Gotenring 2 46 56
xxx005 GS „Deutzer Hafen“ (abhängig und in Zusammenhang mit Wohnbezug des siedlungsgebietes 
Deutzer Hafen 5 115 125 noch nicht terminiert
9 207 237
38,5 871 1.005
Stadtbezirk Innenstadt
Altstadt/ Süd
Schul-nummer
Deutz
Neustadt/Nord
Summe Deutz
Summe Grundschulen Stadtbezirk Innenstadt
Übersicht Grundschulen - SEP 2023
Stadtteil
Straße
Züge
Summe
(nach Richtfrequenz
Ø 23)
Maximale Kapazität 
(GL berücksichtigt)
Neustadt/Süd
GGS 
mögliche Errichtung / 
Änderung gem§ 81 
Abs. 2 SchulG NRW 
zum Schuljahr (Stand 
10/2023)
GL
112586
150903
Summe Altstadt/Süd, Neustadt/Süd
Summe Altstadt/Nord, Neustadt/Nord
Summe Neustadt/Süd
Summe Neustadt/Nord
GGS

Anlage Grundschulen
Seite 2 von 12
Stadtbezirk Innenstadt
Altstadt/ Süd
Schul-nummer
Übersicht Grundschulen - SEP 2023
Stadtteil
Straße
Züge
Summe
(nach Richtfrequenz
Ø 23)
Maximale Kapazität 
(GL berücksichtigt)
mögliche Errichtung / 
Änderung gem§ 81 
Abs. 2 SchulG NRW 
zum Schuljahr (Stand 
10/2023)
GL
Franziskus-Schule, Cäsarstraße 1,5
Erweiterung +0,5 Zu 2024/25
Maria-Sybilla-Merian-Schule, Cäsarstraße 3 69 81
Erweiterung + 1 Zug (abhängig von baul. Erweiterung) noch nicht terminiert
Summe Bayenthal 4,5 92 110
Marienburg 100113 GS Gaedestraße 3 GL 69 75 2023/24
Annastraße 3 GL 69 75
Erweiterung + 1  Zug (bauliche Ergänzung sthet noch aus) 1 23 25 2024/25
GS „Parkstadt Süd I“ (abhängig von Wohnbezug im neuen Siedlungsgebiet Parkstadt Süd) 4 92 104 noch nicht terminiert
GS „Parkstadt Süd II“ (abhängig von Wohnbezug im neuen Siedlungsgebiet Parkstadt Süd) noch nicht terminiert
111946 GGS Sankt- Nikolaus-Schule, Bernkasteler Straße 4 GL 92 100
112409 GGS Rosenzweigweg 2 46 56
6 138 156
21,5 483 545 2023/24
113890 GGS Anne-Frank-Schule, Adlerstraße 4 GL 92 100
yyyy5 GS Rondorf Nordwest (abhängig von Wohnbezug im neuen Siedlungsgebiet Rondorf-
Nordwest) 4 92 104 2027/28
yyyy06 GS Rondorf Nordwest (abhängig von Wohnbezug im neuen Siedlungsgebiet Rondorf-
Nordwest) 2028/29
8 184 204
113906 EGS EMAnuel-Schule, Mainstraße 5 GL 115 125
113955 KGS Grüngürtelschule, Mainstraße 3 69 81
100168 GGS
Freie Naturschulen Köln - Grundschule Staatl.gen.priv. Ersatzs. a. inklusive 
Gem.Grundschule d. Vivimos gUG
Schule in privater Trägerschaft
1 18 18
100161 GGS Grundschule OGS (privat) ab 2022/23 1 25 25
Weiß 113888 GGS Albert-Schweitzer-Schule, Zum Hedelsberg 3 69 81
Sürth 113918 GGS Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße 4 92 104
17 388 434 2022/23
Godorf 113920 GGS Godorfer Hauptstraße 1 GL 23 25
NEU - Erweiterung 1 23 25 noch nicht terminiert
Meschenich 
/Immendorf 113943 GGS Schule IM Süden, Ketteler Straße, inkl. Teilstandort Godorfer Straße (bis 1,5 Züge) 5 GL 115 125
7 161 175
53,5 1.216 1.358
Summe Rodenkirchen/Hahnwald 10
Summe Godorf, Immendorf, Meschenich
Raderberg/ 
Raderthal
Summe Zollstock
Bayenthal
KGS 23 29
GGS
Rondorf
8 184 204Summe Raderberg/Raderthal
Zollstock
112100
xxx028
Summe Rondorf
227 249
Summe Stadtbezirk Rodenkirchen
111430
112045
Summe Bayenthal, Marienburg, Raderberg, Raderthal, Zollstock
Summe Hahnwald, Rodenkirchen, Weiß, Sürth
GGS
Rodenkirchen/ 
Hahnwald

Anlage Grundschulen
Seite 3 von 12
Stadtbezirk Innenstadt
Altstadt/ Süd
Schul-nummer
Übersicht Grundschulen - SEP 2023
Stadtteil
Straße
Züge
Summe
(nach Richtfrequenz
Ø 23)
Maximale Kapazität 
(GL berücksichtigt)
mögliche Errichtung / 
Änderung gem§ 81 
Abs. 2 SchulG NRW 
zum Schuljahr (Stand 
10/2023)
GL
111661 KGS Lohrbergstraße 2 46 56
111399 GGS Stenzelbergstraße 3 69 81
Summe Klettenberg 5 115 137
111934 KGS Berrenrather Straße 179 2 46 56
112458 GGS Manderscheider Platz, Berrenrather Straße 352 3 69 81
Erweiterung durch Grundstück Kyllburgstraße 1 23 23 2026/27
Gemeinschaftsgrundschule Köln Sülz, Mommsenstraße 2 GL 46 50
Erweiterung nach Auszug Helios-Grundschule frühestens 2024/25
Nachrichtlich: GL
Helios-Grundschule, Kaisersescher Straße (bis mindestens 2024/25) mit 2 Zügen
10 230 260
111922 GGS Bachemer Straße 2 46 56
Freiligrathstraße 3 GL 69 75
nach Auszug KGS besteht Möglichkeit Fertigbauten abzubauen. Erweiterung als Option noch nicht terminiert
Hans-Christian-Anders-Schule, Freiligrathstraße, 2 46 56
Erweiterung durch  Umzug in Neubau Werthmannstraße 1 23 25 noch nicht terminiert
111636 KGS Lindenburger Allee 2 46 56
187963 KGS Domsingschule, Clarenbachstraße; Träger Erzbistum Köln 2 46 56
12 276 324
27 621 721
Geilenkircher Straße 4 92 104
Erweiterung (+ 1 Zug) (Räumlicher ergänzung steht noch aus) 1 23 21 2024/25
195509 GGS Bilingo – Bilinguale Grundschule, Stollberger Straße, privat 1 23 23
6 138 148
Müngersdorf 190299 GGS Gemeinschaftsgrundschule Müngersdorf, Wendelinstraße 2 46 56
8 184 204
Lindenthal
50
Braunsfeld
2
Sülz
Summe Lindenthal
Summe Braunsfeld
KGS
46
Summe Sülz (ohne Helios)
Klettenberg
Summe Kletteneberg, Sülz, Lindenthal
Summe Braunsfeld, Müngersdorf
112422 GGS
GGS
112010
111480
197518
GGS
199345 GGS

Anlage Grundschulen
Seite 4 von 12
Stadtbezirk Innenstadt
Altstadt/ Süd
Schul-nummer
Übersicht Grundschulen - SEP 2023
Stadtteil
Straße
Züge
Summe
(nach Richtfrequenz
Ø 23)
Maximale Kapazität 
(GL berücksichtigt)
mögliche Errichtung / 
Änderung gem§ 81 
Abs. 2 SchulG NRW 
zum Schuljahr (Stand 
10/2023)
GL
113864 GGS Ildefons-Herwegen-Schule, Kirchweg 3 69 81
100159 GS Alfons-Nowak-Straße 2 (neu ab 2023/24) 3 GL 69 75
Summe Junkersdorf 6 138 156
113840 GGS Albert-Schweitzer-Schule, Breslauer Straße 3 GL 69 75
Clarenhofschule, Schulstraße 2 2 46 56
Erweiterung + 1 Zug 1 23 25 2025/26
6 115 131
12 253 287
113839 GGS Johanniterschule, Kölner Straße 4 92 104
yyyy08 GS NEU GS Lövenich/Widdersdorf (mit Erweiterungsoption auf 3 Züge) 2 46 116 noch nicht terminiert
6 138 220
Olympia-Schule, Neue Sandkaul 5
-2
113694 KGS Pater-Delp-Schule, Im Kamp 3 69 81
6 138 162
12 276 382
59 1.334 1.594
Junkersdorf
Widdersdorf
GGS
Summe Lövenich, Widdersdorf
Summe Stadtbezirk Lindenthal
Summe Junkersdorf, Weiden
184184
81
GGSWeiden
Summe Weiden
Summe Widdersdorf
195250 69
Summe Lövenich
Lövenich

Anlage Grundschulen
Seite 5 von 12
Stadtbezirk Innenstadt
Altstadt/ Süd
Schul-nummer
Übersicht Grundschulen - SEP 2023
Stadtteil
Straße
Züge
Summe
(nach Richtfrequenz
Ø 23)
Maximale Kapazität 
(GL berücksichtigt)
mögliche Errichtung / 
Änderung gem§ 81 
Abs. 2 SchulG NRW 
zum Schuljahr (Stand 
10/2023)
GL
111995 GGS Astrid-Lindgren-Schule, Borsigstraße 2 GL 46 50
111478 KGS Everhardstraße 2 46 56
112343 GGS Lindenbornschule, Lindenbornstraße 2 GL 46 50
111624 KGS Vincenz-Statz-Schule, Lindenbornstraße 2 46 56
111417 KGS Michael-Ende-Schule, Platenstraße 2 GL 46 50
GS Max-Becker-Areal NEU 5 115 125 frühestens 2027/28
GS Optional: Ehrenfeld NEU eine Grundschule mit drei Zügen 3 69 81 noch nicht terminiert
GS Ehrenfeld NEU (eine Grundschule mit fünf Zügen) 5 115 125 2026/27
Summe Ehrenfeld 23 529 593
112057 KGS Baadenberger Straße 3 69 81
Nussbaumer Straße 3,5 69 81
ÄNDERUNG: Zügigkeitsanpassung + 0,5 Züge (Modulbauvorlage 3278/2021) ab 
2024/2025 0,5 23 23 2024/25
111752 GGS Paul-Klee-Schule, Ottostraße 2 46 56
199345 GGS Heliosgrundschule 2 GL 46 50 frühestens 2024/25
194797 JGS Lauder-Morijah-Schule, Ottostraße, privat 1 23 23
Summe Neuehrenfeld 12 276 314
35 805 907
Erlenweg 2 GL 46 50
Erweiterung durch Teilstandort Anna-Lindh-Str. um bis zu 3 Züge (Start mit 1 Zug) 1 23 25 noch nicht terminiert
111466 KGS Erlenweg 3 69 81
6 138 156
195870 GGS Aktive Schule, Wasseramselweg, privat 1 20 20
4 89 101
Schule Kunterbunt, Görlinger Zentrum 3 GL 69 75
Erweiterung (temporär) + 1 Zug, erforderlich bis Erweiterung KGS Mengenischer Straße in 
Betrieb geht. 1 23 25 2025/26
Reduzierung nach Erweiterung KGS Mengenicher Straße -1 -23 -25 2027/28
Mengenicher Straße 2 46 56
Erweiterung um 1 Zug NEU 1 23 25 2027/28
6 138 156
186636 GGS Montessori-Grundschule, Am Pistorhof 4 GL 92 100
111879 KGS Wilhelm-Schreiber-Straße 3 GL 69 75
195420 GGS Internationale Friedensschule, Neue Sandkaul (NEU: zukünftig Ergänzungsschule, daher 
keine Berücksichtigung mehr)
7 161 175
13 299 331
58 1.331 1.495
GGS112574
Kardinal-Frings-Schule, Vogelsanger Straße
KGS + 
GGS 
Zweig
81693
Neuehrenfeld
Summe Bickendorf, Ossendorf
Summe Ossendorf
111703
Summe Bickendorf
Bickendorf
Vogelsang
Summe Ehrenfeld, Neuehrenfeld
112471
Ossendorf
GGS
Ehrenfeld
112021
111820
GGS
Summe Stadtbezirk Ehrenfeld
Bocklemünd/ 
Mengenich
Summe Bocklemünd/ Mengenich
Summe Vogelsang
KGS

Anlage Grundschulen
Seite 6 von 12
Stadtbezirk Innenstadt
Altstadt/ Süd
Schul-nummer
Übersicht Grundschulen - SEP 2023
Stadtteil
Straße
Züge
Summe
(nach Richtfrequenz
Ø 23)
Maximale Kapazität 
(GL berücksichtigt)
mögliche Errichtung / 
Änderung gem§ 81 
Abs. 2 SchulG NRW 
zum Schuljahr (Stand 
10/2023)
GL
111429 GGS Bülowstraße 3 GL 69 75
112379 GGS Mathilde-von-Mevissen-Grundschule, Gellertstraße 3 69 81
198560 GGS Kretzer Straße 3 GL 69 75 2023/24
112008 GGS Steinberger Straße 4 GL 92 100
13 299 331 2024/25
Mauenheim 112604 GGS Nibelungenstraße 3 69 81
112501 GGS Garthestraße 2 46 56
111521 KGS Ottfried-Preussler-Schule, Garthestraße 2 46 56
Erweiterungspotential nach Auszug Nebenstelle Montessori-Grundschule 1 23 25 bei Bedarf, noch offen
5 115 137
112290 GGS Halfengasse 2 GL 46 50
111715 GGS Nesselrodestraße 3,5 69 81
Summe Niehl 5,5 115 131
26,5 598 680
xxx010 GS NEU Friedrich-Karl-Straße ab 25/26 3 GL 69 75
112537 GGS Neusser Straße 4 92 104
7 161 179
112264 GGS Gemeinschaftsgrundschule Gartenstadt, Altonaer Straße 2 46 56
111650 KGS Marienschule, Altonaer Straße 2 46 56
111673 KGS Longericher Hauptstraße 2 GL 46 50
6 138 162
13 299 341
112239 GGS Alzeyer Straße 2 GL 46 50
112150 KGS Lukas-Schule, Alzeyer Straße 3 GL 69 75
Osterather Straße 2,5 46 56
+ Zügigkeitserweiterung (vgl. Modulbauvorlage 3278/2021) 0,5 23 25 2024/25
Summe Bilderstöckchen 8 184 206
47,5 1.081 1.227
Summe Riehl
Summe Weidenpesch
Niehl
Riehl
Summe Nippes, Mauenheim, Riehl, Niehl
Longerich
Nippes
Weidenpesch
Summe Weidenpesch, Longerich
KGS
Summe Longerich
Summe Stadtbezirk Nippes
Summe Nippes
Bilderstöckchen 111740

Anlage Grundschulen
Seite 7 von 12
Stadtbezirk Innenstadt
Altstadt/ Süd
Schul-nummer
Übersicht Grundschulen - SEP 2023
Stadtteil
Straße
Züge
Summe
(nach Richtfrequenz
Ø 23)
Maximale Kapazität 
(GL berücksichtigt)
mögliche Errichtung / 
Änderung gem§ 81 
Abs. 2 SchulG NRW 
zum Schuljahr (Stand 
10/2023)
GL
Spoerkelhof mit Teilstandort 2 46 54
Amandusstraße 1 23 27
3 69 81
111971 KGS St. Martin-Schule, Balsaminenweg 4 GL 92 100
183349 GGS Riphanstraße 4 GL 92 100
8 184 200
Heimersdorf 111557 KGS Lebensbaumweg 4,5 92 104
GL
6,5 138 154
Soldiner Straße 1,5 23 29
Anpassung Zügigkeit +0,5 Zug ab 24/25 0,5 23 27 2024/25
Summe Lindweiler 2 46 56
Pesch 114110 GGS Erich-Ohser-Schule, Schulstraße 3 GL 69 75
Martinusstraße 3 69 75
Anpassung Zügigkeit +1 Zug ab 24/25 1 23 25 2024/25
Summe Esch / Auweiler 4 92 100
185413 GGS Merianstraße 5 GL 115 125
187604 FWS FWS Weichselring 2 40 40
Summe Chorweiler 7 155 165
15 339 365
Blumenberg 111910 GGS Ernstbergstraße 3 GL 69 75
GS Kreuzfeld I 3 GL 69 75 noch nicht terminiert
GS Kreuzfeld II 2 GL 46 50 noch nicht terminiert
GS Kreuzfeld III 2 GL 46 50 noch nicht terminiert
10 230 250
Gutnickstraße 2 soziale 
Aspekte 46 50
Erweiterung + 1 Zug (temporär) 1 23 25 2025/26
Reduzierung - 1 Zug nach Fertigstellung Schulstandort "Mottenkaul) -1 -23 -26 noch nicht terminiert
Erweiterung + 1 Zug 1 23 25 2027/28
xxx GS NEU: Standort "Mottenkaul" (2 Züge mit Erweiterungsoption auf 3 Züge) 2 GL 46 50 noch nicht terminiert
Summe Roggendorf/Thenhoven 5 115 124
112434 GGS An den Kaulen 2 46 56
Optional: Erweiterung  +1 Zug 1 23 27 2025/26
112094 KGS An den Kaulen 2 GL 46 50
Optional: Erweiterung  +1 Zug 1 23 25 noch nicht terminiert
Summe Worringen 6 115 158
11 230 282
54,5 1.213 1.363Summe Stadtbezirk Chorweiler
2
Esch / Auweiler
Summe Seeberg / Fühlingen
Summe Fühlingen, Seeberg, Chorweiler
Volkhoven / 
Weiler GGS
Summe Heimersdorf, Volkhoven/Weiler
Lindweiler
112513
Worringen
Seeberg / 
Fühlingen
GGS
112318
185425
GGS114108
Summe Merkenich
Roggendorf / 
Thenhoven
111405
Chorweiler
Anna-Langohr-Schule, Fühlinger Weg, bisher Lebensbaumweg
GGS
46 50
Merkenich
GL
Summe Roggendorf/Thenhoven, Worringen
Kreuzfeld
Summe Kreuzfeld, Blumenberg
KGS

Anlage Grundschulen
Seite 8 von 12
Stadtbezirk Innenstadt
Altstadt/ Süd
Schul-nummer
Übersicht Grundschulen - SEP 2023
Stadtteil
Straße
Züge
Summe
(nach Richtfrequenz
Ø 23)
Maximale Kapazität 
(GL berücksichtigt)
mögliche Errichtung / 
Änderung gem§ 81 
Abs. 2 SchulG NRW 
zum Schuljahr (Stand 
10/2023)
GL
112148 KGS Janusz-Korczak-Schule; Am Altenberger Kreuz 3 GL 69 75
112355 GGS Poller Hauptstraße 3 GL 69 75
6 138 150
Hohe Straße 4 GL 92 100
Reduzierung um 1 Zug -1 -23 -25 2027/28
xxxxxx GS Berliner Straße 2 46 56 2027/28
5 115 131
Gremberghoven 114777 KGS Friedrich-List-Schule, Breitenbachstraße 2 GL 46 50
GGS Unter Birken, Schulstraße 2 46 56
Erweiterung (+ 1 Zug) 1 23 25 2025/26
3 69 81
114789 Hauptstraße 4 GL 92 100
Don-Bosco-Schule, Humboldtstraße 3,5 GL 69 75
temporäre Erweiterung (bis Neue Grundschule auf Grundstück Bonner Straße ihren Betreib 
aufnimmt) 1,5 46 50 2025/26
Reduzierung um - 2 Züge, nach Betriibsaufnahme neue Grundschule Bonner Straße -2 -46 -50 noch nicht terminiert
Neubau auf dem Grundstück Bonner Straße (Südbereich) +2 Züge 2 46 50 noch nicht terminiert
9 207 225
114868 KGS Kupfergasse: Reduzierung um 1 Zug nach Verselbstständigung Kupfergasse 5 115 125
Reduzierung um 1 Zug nach Verselbstständigung Kupfergasse -1 -23 -21 2027/28
xxxxxx GS Elsdorfer Str.: Verselbstständigung Teilstandort Kupfergasse 2 46 56 2027/28
6 138 160
Elsdorf GS südl. Friedensstraße 2 46 56 noch nicht terminiert
Grengel 114807 GGS Peter-Petersen-Schule, Friedensstraße 3 GL 69 75
Wahnheide und 
Lind 114790 GGS Heideschule, Neue Heide 4 92 104
xxx002 GS Schulreserve Am Krausbaum entfällt
xxxxxx GS Neubau auf dem Grundstück Sportplatzstraße (ehemals FSGE) + 2 Züge 2 46 50 noch nicht terminiert
Wahn und Libur 114765 GGS Adolph-Kolping-Straße 4 92 104
10 230 258
190100 GGS Irisweg 3 GL 69 75
114856 GGS Schmittgasse 3 69 81
xxx037 GS Zündorf Süd 1 noch nicht terminiert
xxx038 GS Zündorf Süd 2 noch nicht terminiert
6 138 156
Langel 114844 KGS Hinter der Kirche 2 46 56
Finkenberg 114870 GGS Konrad-Adenauer-Straße 3 GL 69 75
23 529 597
56 1.288 1.442
Urbach
Summe Urbach
Summe Stadtbezirk Porz
Summe Poll
GGS
114820 GGS
Poll
Zündorf
114832 GGSEil
Summe Eil
Summe Eil, Porz, Urbach, Elsdorf, Finkenberg
Summe  Zündorf
Summe Wahn, Wahnheide, Lind, Libur
Summe Ensen und Westhoven
114819
Ensen und 
Westhoven
Summe Porz

Anlage Grundschulen
Seite 9 von 12
Stadtbezirk Innenstadt
Altstadt/ Süd
Schul-nummer
Übersicht Grundschulen - SEP 2023
Stadtteil
Straße
Züge
Summe
(nach Richtfrequenz
Ø 23)
Maximale Kapazität 
(GL berücksichtigt)
mögliche Errichtung / 
Änderung gem§ 81 
Abs. 2 SchulG NRW 
zum Schuljahr (Stand 
10/2023)
GL
112331 GGS Lohmarer Straße 2 46 56
112288 GGS Westerwaldstraße 4 GL 92 100
6 138 156
Grüneberg-Schule, Kapitelstraße 3 GL
Erweiterungsoption nach Auszug KGS + 1 Zug bei Bedarf, noch offen
111594 KGS Vietorstraße (bis 2022/23: Kapitelstraße) 3 soziale 
Aspekte 69 75
xxx001 GS Albermannstraße 2 43 50 2027/28
100105 KGS Neuerburgstraße, Träger Erzbistum Köln 2 GL 46 50
10 227 250 2023/24 / 2027
Heinzelmännchen Schule, Heßhofstraße 1,5 GL
Erweiterung um 0,5 Züge - ÄNDERUNG noch nicht terminiert
Heßhofstraße 2,5 GL
Reduzierung um  0,5 Züge - ÄNDERUNG noch nicht terminiert
112410 GGS Lustheider Straße 4 GL 92 100
8 161 175
Verselbständigte Nebenstelle der Montessori Grundschule Ferdinandstr. 1 soziale 
Aspekte
Erweiterung um 1 Zug (auf insg. 2 Züge) 1 2027/28
112367 GGS Weimarer Straße 3 GL 69 75
Höhenberg 5 115 125
13 276 300
James-Krüss-Schule, Zehnthofstraße 2 GL 46 50
Erweiterung + 1 Zug 1 23 25 2026/27
Zehnthofstraße 2,5 soziale 
Aspekte
Erweiterung +0,5 Zug 0,5 2026/27
xxx036 GS zusätzliche Grundschule in/für Ostheim 
+2  Züge 2 43 50 noch nicht terminiert
8 181 200
75111776
Vingst
Höhenberg
150885a GS
Kalk
GGS 
GGS
Humboldt / 
Gremberg
Ostheim
Summe Ostheim
Summe Vingst
Summe Kalk
Summe Vingst, Höhenberg
112252
KGS 69
50
46 50
69 75
111569
112549
KGS
GGS 23 25
46
Summe Humboldt / Gremberg
112203

Anlage Grundschulen
Seite 10 von 12
Stadtbezirk Innenstadt
Altstadt/ Süd
Schul-nummer
Übersicht Grundschulen - SEP 2023
Stadtteil
Straße
Züge
Summe
(nach Richtfrequenz
Ø 23)
Maximale Kapazität 
(GL berücksichtigt)
mögliche Errichtung / 
Änderung gem§ 81 
Abs. 2 SchulG NRW 
zum Schuljahr (Stand 
10/2023)
GL
111510 GGS Fussfallstraße 5 GL 115 125
Nachrichtlich: Temporäre Erweiterung + 1 Zug (bis zur Fertigstellung der neuen GS; NEU: 
Zeitpunkt der Reduzierung prüfen) -1 -23 -25 noch nicht terminiert
xxx021 GS Ostmerheimer Straße / Klinikgelände - NEU 2 46 56 noch nicht terminiert
6 138 156
112033 GGS Diesterwegstraße 2 46 56
111739 KGS Olpener Straße 2 46 56
Brück 4 92 112
114881 GGS Forststraße 2 46 56
111831 GGS Volberger Weg 2,5
Erweiterung + 0,5 Zug 0,5 noch nicht terminiert
5 115 137
112082 KGS Andreas-Hermes-Straße 2 46 56
112525 GGS Europaring / Ludwig-Quidde-Platz 2 GL 46 50
4 92 106
14 322 374
56 1.259 1.417
Merheim
69 81
Summe Merheim, Brück, Neubrück
Rath / Heumar
Neubrück
Summe Stadtbezirk Kalk
Summe Merheim
Summe Rath / Heumar
Summe Neubrück
Brück

Anlage Grundschulen
Seite 11 von 12
Stadtbezirk Innenstadt
Altstadt/ Süd
Schul-nummer
Übersicht Grundschulen - SEP 2023
Stadtteil
Straße
Züge
Summe
(nach Richtfrequenz
Ø 23)
Maximale Kapazität 
(GL berücksichtigt)
mögliche Errichtung / 
Änderung gem§ 81 
Abs. 2 SchulG NRW 
zum Schuljahr (Stand 
10/2023)
GL
Montessori-Grundschule, Ferdinandstraße 3 soziale 
Aspekte
Hinweis:  1 zusätzlicher Zug amTeilstandortes Schulstraße in Höhenberg(wird mit 
verselbständigung dort für die Montessori-Grundschule Ferdinandstraße entfallen) 2027/28
111570 KGS Horststraße 4 GL 92 100
xxx013 GS Holweider Straße oder Graf-Adolf-Straße 3 69 75 2027/28
111790 GGS Langemaß 3 GL 69 75
Mülheimer Freiheit 4 GL 92 100
Reduzierung um 1 Zug zur Verbesserung der Raumsituation - NEU -1 -23 -25 noch nicht terminiert
Kath. Teilstandort der GGS Ricarda-Huch-Straße (Stammheim) am Luzerner Weg 
(Mülheim) - Verrechnung 1 GL 23 25
Verselbstständigung +1 1 GL 23 25 noch nicht terminiert
xxx023 GS Mülheimer Hafen I (Deutz-Areal) 5 115 125 2025/26
xxx024 GS Mülheimer Hafen II 3 69 75 noch nicht terminiert
Mülheim 26 598 650
Buchforst 112197 GGS Kopernikusstraße 4 92 104
30 690 754
112240 GGS Alter Wipperfürther Straße 2 GL 46 50
112173 KGS Sankt-Mauritius-Schule, Alte Wipperfürther Straße 2 GL 46 50
An St. Theresia 2,5 GL 46 50
Anpassung Zügigkeit - 0,5 Zug -0,5 noch nicht terminiert
Buchheim 6 138 150
111983 GGS Berthold-Otto-Schule, Buschfeldstraße 3 GL 69 75
111491 KGS Friedlandstraße 2 GL 46 50
111727 KGS Neufelder Straße 4 GL 92 100
xxx012 GS Holweide/Dellbrück (2 Züge)- Reserve entfällt
Holweide 9 207 225
112483 GGS Dellbrücker Hauptstraße 4 92 104
111788 KGS Aktuell 4 Züge
NEU: Erweiterung Standort Thurner Straße von 2 auf 3 Züge / Urnenstraße 3 GL 69 75 2027/28
111788 GS NEU: Verselbstständigung Teilstandort Urnenstraße - 2 Züge 2 GL 46 50 2027/28
Dellbrück 9 207 229
18 414 454
GGS
Mülheim
GGS 69 75
Buchheim
112495
Summe Holweide, Dellbrück
Summe Mülheim, Buchforst
Holweide
150885
112124
Dellbrück
GGS

Anlage Grundschulen
Seite 12 von 12
Stadtbezirk Innenstadt
Altstadt/ Süd
Schul-nummer
Übersicht Grundschulen - SEP 2023
Stadtteil
Straße
Züge
Summe
(nach Richtfrequenz
Ø 23)
Maximale Kapazität 
(GL berücksichtigt)
mögliche Errichtung / 
Änderung gem§ 81 
Abs. 2 SchulG NRW 
zum Schuljahr (Stand 
10/2023)
GL
150897 GGS Rosenmaarschule, Am Rosenmaar 4 GL 92 100
112562
GGS 
+ KGS 
Zweig
Johannesschule, Honschaftstraße 4 92 104
112446 GGS Von Bodelschwingh-Straße 1,5 23 29
112446 Höhenhaus 9,5 207 233
112136 KGS Am Portzenacker 2,5 GL 46 50
Erweiterung um 0,5 Züge - ÄNDERUNG 0,5 23 25 noch nicht terminiert
112306 GGS Leuchterstraße 3 soziale 
Aspekte 69 75
Dünnwald 6 138 150
111454 KGS Diependahlstraße 2 46 56
112616 GGS Ricarda-Huch-Straße (ohne KGS Teilstandort Luzerner Weg (Mülheim), 1 Zug) 3 GL
Verrechnung KGS Teilstandort Luzerner Weg (Mülheim), 1 Zug) -1
Stammheim 4 92 106
Am Feldrain mit Teilstandort Peter-Grieß-Straße 3 69 81
ÄNDERUNG: Erweiterung am Standort Peter-Grieß-Straße erforderlich + 1 Zug 1 23 23 2025/26
4 92 104
77,5 1.771 1.951
Stadt Köln
500,5 11.364 12.852
46 50
Höhenhaus
Summe Stadtbezirk Mülheim
GGS
Summe Stadt Köln
Dünnwald
Stammheim
Flittard
Summe Flittard
112460

Anlage 3 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 - Übersicht weiterführende Schulen

16294 Zeichen

Anlage weiterführende Schulen
Seite 1 von 9
Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023
KHS Großer Griechenmarkt 76 3 72 72
KHS Am Rhein, Niedrichstraße 1-3 (ehem. Bülowstraße) 3 72 72 0 0
Summe Innenstadt 6 144 144 0 0
RS Im Hasental 41 4,5 108 108 0 0
Realschule am Rhein 2,5 54 54 0 0
Ursulinenschule Köln Staatl. genehm. Realschule für Mädchen des Erzbistums Köln, Machabäerstr. 47 3 81 81 0 0
Summe Innenstadt 10 243 243 0 0
Königin-Luise-Schule, Alte Wallgasse 10, 3 81 87 5 98
Neues Gymnasium Neustadt Nord (Stärkungspaket) ab 5. Sj. zum Schuljahr 2025/26 
GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 4 96 96 6 117 2025/26
Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, 4 108 116 6 117
Hansa-Gymnasium,  Hansaring 56, 3 81 87 5 98
Humboldt-Gymnasium, Kartäuserwall 40 6 162 174 9 176
GY Schaurtestr. 1 3 81 87 5 98
Abbau 1 Zug SI und 2 Züge SII zur Ermöglichung G9 um Sj. 2025/26 Aufbauend ab 5. Schuljahr -1 0 -29 -2 -39 2026/27
Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241 ab Sj. 2024/25 aufbauend ab 5. Schuljahr 4/6 Zügig 4 108 116 6 117 2024/25
GY Thusneldastr. 15-17 3 81 87 5 98
Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 4 108 116 6 117
Gymnasium Innenstadt / Deutz (Brügelmannstraße - Stärkungspaket) ab 5. Sj. zum Schuljahr 2025/26
GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 4 96 96 6 117 2025/26
Ursulinenschule Köln Staatl. genehmigtes Gymnasium des Erzbistums Köln für Mädchen -Sek. I u. II-, Machabäerstr. 
47 4 108 116 6 117
10 270 290 22 429
bereinigte Summe Summe Innenstadt 31 840 859 41 800 2025/26
Integrierte Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße 26 / Severinswall, GE Innenstadt 4 108 108 4 78
Im Hasental 41 mit 4 Züge SI und 4 Zügen SII aufbauend ab 5. Sj.zum Sj. 2027/28 (GU/TU II) 4 108 108 4 78 2027/28
Freie Schule Köln - Gesamtschule (Ersatzschule) besonderer Prägung-Sek. I- des Vereins Freie Schule Köln e. V., 
Bernhard-Letterhaus-Str. 17 (Platzzahl geschätzt) 1 20 20 0 0
Priv. GE Bilingo, Gladbacher Wall 5 (bis Ende 2023/24, dann Mercedes Allee, StB Lindenthal) 0 0 0 0 0
Summe Gesamtschulen 9 236 236 8 156
Freie Waldorfschule Michaeli-Schule, Freie Waldorfschule, Vorgebirgswall 1 20 20 1 20
57 1.483 1.502 50 976
67 1.753 1.792 72 1.405
StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt
darin den anderen Stadtbezirken zugerechnete Züge / Plätze an Gymnasien
Gesamtschule
Realschule
Summe insgesamt
Gymnasium
Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen
mögliche 
Errichtung / 
Änderung gem§ 
81 Abs. 2 
SchulG NRW 
zum Schuljahr 
(Stand 
10/2023)
Schulform Straße
Züge SI
Summe
(nach 
Richtfrequenz
HS Ø 24; alle 
anderen Ø 27)
Max.SuS
Züge SII
Plätze SII (Ø 
19,5)
Hauptschule

Anlage weiterführende Schulen
Seite 2 von 9
Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023
StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt
mögliche 
Errichtung / 
Änderung gem§ 
81 Abs. 2 
SchulG NRW 
zum Schuljahr 
(Stand 
10/2023)
Schulform Straße
Züge SI
Summe
(nach 
Richtfrequenz
HS Ø 24; alle 
anderen Ø 27)
Max.SuS
Züge SII
Plätze SII (Ø 
19,5)
Hauptschule
Realschulen Johannes-Gutenberg-Realschule, Kuckucksweg 4 108 108 0 0
Gymnasium Rodenkirchen, Sürther Straße 55 6 162 174 9 176
Rondorf Nordwest ab 5. Sj. zum Schuljahr 2024/25 (Interimstrartam Standort Eygelshovener Straße - 
Stärkungspaket) 4 108 108 6 117 2025/26
Irmgardisgymnasium, Schillerstraße (Erzbistum) 4 108 116 6 117
Zurechnungsanteil GY Innenstadt 0 0 0 0 0
Summe Rodenkirchen 14 378 398 21 410
Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191 8 216 216 7 137
Gesamtschule Zollstock, Raderthalgürtel 3 6 162 162 6 117
Erweiterung um 2 Züge SI und 1 Zig SII 2 54 54 1 20 2027/28
Gesamtschule „Parkstadt Süd / Alteburger Straße“ mit 6 Zügen SI und 5 Zügen SII 6 162 162 5 98 noch nicht terminiert
Offene Schule Köln, private Gesamtschule, Sürther Straße 199 (Platzzahl geschätzt) 2 50 50 1 20
Freie Naturschulen Köln - Gesamtschule Staatl. gen. priv. Ersatzschule als Gesamtschule d. Vivimos gUG i. Aufbau; 
An der Wachsfabrik 25 (Platzzahl geschätzt) 1 18 18 1 18
Summe Rodenkirchen 25 662 662 21 408
43 1.148 1.168 42 818
43 1.148 1.168 42 818
Summe insgesamt
Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen
Gymnasien
Gesamtschulen
Stadtbezirk Rodenkirchen

Anlage weiterführende Schulen
Seite 3 von 9
Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023
StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt
mögliche 
Errichtung / 
Änderung gem§ 
81 Abs. 2 
SchulG NRW 
zum Schuljahr 
(Stand 
10/2023)
Schulform Straße
Züge SI
Summe
(nach 
Richtfrequenz
HS Ø 24; alle 
anderen Ø 27)
Max.SuS
Züge SII
Plätze SII (Ø 
19,5)
Hauptschule
Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße 3 81 81 0 0
Summe Lindenthal 3 81 81 0 0
Apostelgymnasium, Biggestraße 4 108 116 6 117
Reduzierung um 1 Zug SI und 1 Züge SII zur Ermöglichung G9 -1 -27 -29 -1 -20 noch nicht terminiert
Hildegard-von-Bingen-Gymnasium, Leybergstraße 4 108 116 6 117
Schillergymnasium, GY Nikolausstraße 4 108 116 6 117
Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, Nikolausstraße 
GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 3 72 72 5 98
Georg-Büchner-Gymnasium, Ostlandstraße 6 162 174 9 176
Neue Sandkaul 29 4 108 116 6 117
Zusestraße, ab 2022/23 aufbauend ab 5. Sj. 3 81 87 5 98
Aachener Straße, ab 2022/23 aufbauend ab 5. Sj. 3 81 87 5 98
Liebfrauenschule; Brucknerstraße (Träger: Erzbistum Köln) 5 135 145 7 137
Gymnasium Claudia Agrippina Privatschule als priv.Ersatzsch. d. Sek.I u.II d. CAPS Privatschul gGmbH
Schule in privater Trägerschaft, Stolberger Str. 112 (Platzzahl geschätzt) 1 20 20 1 20
Zurechnungsanteil GY Innenstadt 0 0 0 0 0
Summe Lindenthal 36 956 1.020 55 1.073
Gesamtschule Lindenthal - Berrenrather Straße / Alter Militärring 96 4 108 108 2 39
Priv. GE Bilingo , Mercedes-Allee (ab 2024/25 - lt. Homepage, vorher Gladbacher Wall, StB Innenstadt) (Platzzahl 
geschätzt) 2 40 48 1 20 2024/25
zurechenbare Schulplätze Ehrenfeld (Gesamtschule) 3 81 81 2 39
Summe Lindenthal 9 229 237 5 98
48 1.266 1.338 60 1.170
48 1.266 1.338 60 1.170
Gesamtschulen
Summe insgesamt inkl. Zurechnungen aus anderen Stadtgebieten
Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen
Realschule
Stadtbezirk Lindenthal
Gymnasien

Anlage weiterführende Schulen
Seite 4 von 9
Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023
StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt
mögliche 
Errichtung / 
Änderung gem§ 
81 Abs. 2 
SchulG NRW 
zum Schuljahr 
(Stand 
10/2023)
Schulform Straße
Züge SI
Summe
(nach 
Richtfrequenz
HS Ø 24; alle 
anderen Ø 27)
Max.SuS
Züge SII
Plätze SII (Ø 
19,5)
Hauptschule
Baadenberger Straße 3 72 72 0 0
Wasseramselweg (privat) (Platzzahl geschätzt) 1 20 20 0 0
Summe Ehrenfeld 4 92 92 0 0
Eichendorff-Realschule, Dechenstraße 4 108 108 0 0
Geschwister-Scholl-Realschule, Gravenreuthstraße 3 81 81 0 0
Bertha-von-Suttner-Realschule, Kolkrabenweg 3 81 81 0 0
Summe Ehrenfeld 10 270 270 0 0
Albertus-Magnus-Gymnasium, Ottostraße
GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 4 96 96 6 117
Montessori-Gymnasium, Rochusstraße 4 108 116 6 117
Erweiterung durch GU/TU 2 Vorlage 1356/2022 (Ziel: 2027/28) 1 27 29 1 20 2027/28
Gymnasium der Synagogengemeinde Köln, Overbeckstraße (ohne Datum), Platzzahl geschätzt 1 20 20 1 20 frühestens 2025/26
Zurechnungsanteil GY Innenstadt 0 0 0 2 39
Summe Ehrenfeld 10 251 261 16 312
Max-Ernst-Gesamtschule (GE Toller Straße) 5 135 135 4 78
Erweiterung um 1 Zug SI und 1 Zug SII ,Erweiterung durch GU/TU 2 Vorlage 1356/2022 (Ziel: 2027/28) 1 27 27 1 20 2027/28
Helios Gesamtschule 4 108 108 4 78
GE Wasseramselweg, Am Wassermann 6 162 162 5 98
abzügl. Zurechnung in den Stadtbezirk Lindenthal -3 -81 -81 -2 -39
GE im Snake-Gebäude (ab 2024/25) 4 108 108 4 78 2024/25
GE Fitzmauricestraße (Interim in Snake-Gebäude, Umzug 2026/27) 6 162 162 5 98 2024/25
Summe Ehrenfeld 23 621 621 21 410
47 1.234 1.244 37 722
47 1.234 1.244 37 722
Gymnasien
Hauptschule
Realschule
Stadtbezirk Ehrenfeld
Gesamtschule
Summe insgesamt
Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen

Anlage weiterführende Schulen
Seite 5 von 9
Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023
StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt
mögliche 
Errichtung / 
Änderung gem§ 
81 Abs. 2 
SchulG NRW 
zum Schuljahr 
(Stand 
10/2023)
Schulform Straße
Züge SI
Summe
(nach 
Richtfrequenz
HS Ø 24; alle 
anderen Ø 27)
Max.SuS
Züge SII
Plätze SII (Ø 
19,5)
Hauptschule
Reutlinger Straße 4 72 72 0 0
Summe Nippes 4 72 72 0 0
Peter-Ustinov-Realschule, Neusser Straße 5 135 135 0 0
Edith-Stein-Realschule, Niehler Kirchweg 3 81 81 0 0
Summe Nippes 8 216 216 0 0
Leonardo-da-Vinci-Gymnasium, Blücher Straße 4 108 116 6 117
Erich-Kästner-Gymnasium, Castroper Straße 3 81 87 5 98
Dreikönigsgymnasium, Escher Straße 3 81 87 5 98
neues Gymnasium Nippes ab 2024/25 (Interimstart Toni-Steingass-Park) GL ==> Platzzahl SI mit 24 
Regelschüler*innen berechnet 3 72 72 5 98 2024/25
Zurechnungsanteil GY Innenstadt 0 0 0 6 117
Summe Nippes 13 342 362 27 527
Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietzkystraße 4 108 108 4 78
Erweiterung mit Teilstandort Paul-Humburg-Straße um 2 Züge SI und 1 Zug SII, Erweiterung durch GU/TU 2 
Vorlage 1356/2022 (Ziel: 2027/28) 2 54 54 1 20 2027/28
GE Schmiedegasse (Interimsstart in Bürgerpark Nord) ab 2024/25 4 108 108 4 78 2024/25
neue Gesamtschule Nippes mit min. 7/6 bis zu 8/8 Zügen an max. 2 Standorten (ohne Jahr) 7 189 189 6 117 2031/32
Summe Nippes 17 459 459 15 293
42 1.089 1.109 42 819
42 1.089 1.109 42 819 2027/28
Gesamtschule
Summe insgesamt
Realschule
Gymnasien
Hauptschule
Stadtbezirk Nippes
Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen

Anlage weiterführende Schulen
Seite 6 von 9
Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023
StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt
mögliche 
Errichtung / 
Änderung gem§ 
81 Abs. 2 
SchulG NRW 
zum Schuljahr 
(Stand 
10/2023)
Schulform Straße
Züge SI
Summe
(nach 
Richtfrequenz
HS Ø 24; alle 
anderen Ø 27)
Max.SuS
Züge SII
Plätze SII (Ø 
19,5)
Hauptschule
Gustav-Heinemann-Schule, Karl-Marx-Allee 3 3 72 72 0 0
Ursula-Kuhr-Schule, Volkhovener Weg 3 72 72 0 0
Summe Chorweiler 6 144 144 0 0
Realschule Henry-Ford-Realschule, Karl-Marx-Allee 43 5 135 135 0 0
Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4 5 135 145 7 137
Gymnasium Pesch, Schulstraße 5 135 145 7 137
GY Kreuzfeld 4 108 116 6 117 noch nicht terminiert
Zurechnungsanteil GY Innenstadt 0 0 0 0 0
Summe Chorweiler 14 378 406 20 390
Heinrich-Böll-Gesamtschule, GE Merianstraße 8 216 216 5 98
neue Gesamtschule Holzheimer Weg 4 108 108 2 39 noch nicht terminiert
GE Kreuzfeld 4 108 108 4 78 noch nicht terminiert
Summe 16 432 432 11 215
Freie Waldorfschule Freie Waldorfschule, Weichselring 1 20 20 1 20
42 1.109 1.137 32 625
42 1.109 1.137 32 625
Hauptschule
Stadtbezirk Chorweiler
Gymnasien
Gesamtschule
Summe insgesamt
Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen

Anlage weiterführende Schulen
Seite 7 von 9
Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023
StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt
mögliche 
Errichtung / 
Änderung gem§ 
81 Abs. 2 
SchulG NRW 
zum Schuljahr 
(Stand 
10/2023)
Schulform Straße
Züge SI
Summe
(nach 
Richtfrequenz
HS Ø 24; alle 
anderen Ø 27)
Max.SuS
Züge SII
Plätze SII (Ø 
19,5)
Hauptschule
Johann-Amos-Comenius Schule, Heerstraße 2 48 48 0 0
perspektivische auslaufende Schließung durch Neubau einer Gesamtschule (Suchauftrag Zündorf notwendig)
Kopernikusschule, Bonner Straße 3 72 72 0 0
Summe Porz 5 120 120 0 0
Wilhelm-Busch-Realschule, RS Heerstraße 3 81 81 0 0
perspektivische auslaufende Schließung durch Neubau einer Gesamtschule (Suchauftrag Zündorf notwendig)
Max-Planck-Realschule, RS Planckstraße 4 108 108 0 0
Otto-Lilienthal-Schule, RS Albert-Schweitzer-Straße 4 108 108 0 0
Summe Porz 11 297 297 0 0
Lessinggymnasium, GY Heerstraße 4 108 116 6 117
perspektivische Erweiterung nach Auszug der anderen Schulen um 3 Züge SI und 4 Züge SII (abhängig vom 
Suchauftrag 5/4-zügige Gesamtschule in Porz Zündorf und von der Realisierung der Sanierungs-/Baumaßnahme 
Heerstraße)
0 0 0 0 0 noch nicht terminiert
Stadtgymnasium Porz, Humboldtstraße 4 108 116 5 98
Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstraße 3 81 87 5 98
neues Gymnasium Schubertsttraße mit 6 Zügen in der SI und 8 Zügen in der SII (Stärkungspaket)
GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 6 144 144 8 156 2025/26
Zurechnungsanteil GY Innenstadt 5 135 145 7 137
Summe Porz 22 576 608 31 605
Stresemannstraße 8 216 216 5 98
mind. 5/4-zügige neue Gesamtschule in Zündorf-Süd zur Kompensation der Haupt- und Realschule (Schulzentrum 
Heerstr.) + weitere Gesamtschule abhängig von zukünftiger Einwohnerzahl im Wohnbaugebiet Zündorf Süd 0 0 0 0 0 noch nicht terminiert
Summe Porz 8 216 216 5 98
46 1.209 1.241 36 702
46 1.209 1.241 36 702 2022/23
Stadtbezirk Porz
Realschule
Gesamtschule
Gymnasien
Summe insgesamt
Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen
Hauptschule

Anlage weiterführende Schulen
Seite 8 von 9
Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023
StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt
mögliche 
Errichtung / 
Änderung gem§ 
81 Abs. 2 
SchulG NRW 
zum Schuljahr 
(Stand 
10/2023)
Schulform Straße
Züge SI
Summe
(nach 
Richtfrequenz
HS Ø 24; alle 
anderen Ø 27)
Max.SuS
Züge SII
Plätze SII (Ø 
19,5)
Hauptschule
Adolph-Kolping-Schule, HS Falckensteinstraße 3 48 48 0 0
Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3 72 72 0 0
Summe Kalk 6 120 120 0 0
Albert-Schweitzer-Realschule, Hardtgenbuscher Kirchweg 3 81 81 0 0
Käthe-Kollwitz-Realschule, Petersenstraße 4 108 108 0 0
perspektivisch Abbau 1 Zug nach Fertigstellung weiterführender Schulen im Stadtbezirk Kalk 0 0 0 0 0 noch nicht terminiert
Summe Kalk 7 189 189 0 0
Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirchweg 4 108 116 6 117
Kaiserin-Theophanu-Schule, Kantstraße 4 108 116 7 137
Gymnasium Poll-Vingster-Straße mit 4 Zügen SI und 6 Zügen SII, aufbauend ab 5. Sj.Stärkungspaket
GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 4 96 96 6 117 2025/26
Zurechnungsanteil GY Innenstadt 5 135 145 7 137
Summe Kalk 17 447 473 26 507
Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 6 162 162 5 98
Gesamtschule 4/3 Züge (Kalk II) 
anstatt Gesamtschule Frankfurter Straße / Fuldaer Straße (Betriebshof) mit 6 Zügen SI und 5 Zügen SII 4 108 108 3 59 2025/26
Gesamtschule 4/3 Züge (Kalk I)
anstatt Gesamtschule Walter-Pauli-Ring 4 108 108 3 59 2025/26
Bildungscampus Erzbistum inkl Gesamtschule mit 4 Zügen SI und 4 Zügen SII , aufbauend ab 5. Sj. 4 108 108 4 78 2024/25
Summe Kalk 18 486 486 15 293
48 1.242 1.268 41 800
48 1.242 1.268 41 800
Hauptschule
Stadtbezirk Kalk
Gymnasien
Gesamtschule
Summe insgesamt
Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen
Realschule

Anlage weiterführende Schulen
Seite 9 von 9
Übersicht weiterführende Schulen - SEP 2023
StadtbezirkStadtbezirk Innenstadt
mögliche 
Errichtung / 
Änderung gem§ 
81 Abs. 2 
SchulG NRW 
zum Schuljahr 
(Stand 
10/2023)
Schulform Straße
Züge SI
Summe
(nach 
Richtfrequenz
HS Ø 24; alle 
anderen Ø 27)
Max.SuS
Züge SII
Plätze SII (Ø 
19,5)
Hauptschule
Nelson-Mandela-Schule, Wuppertaler Straße 2 48 48 0 0
Tiefentalstraße 2 48 48 0 0
Summe Mülheim 4 96 96 0 0
Johann-Bendel-Realschule, Danzier Straße 3 81 81 0 0
Elly-Heuss-Knapp-Realschule, Jan-Wellem-Straße 3 81 81 0 0
Ferdinand-Lassalle-Realschule, Lassallestraße 3 81 81 0 0
Werner Heisenberg Realschule, Private Realschule Arnsberger Straße (Platzzahl geschätzt) 2 54 54 0 0
Summe Mülheim 11 297 297 0 0
Rheingymnasium, Düsseldorfer Straße 3 81 87 5 98
Genovevagymnasium, Genovevastraße
GL ==> Platzzahl SI mit 24 Regelschüler*innen berechnet 4 96 96 6 117
Hölderlin-Gymnasium, Graf-Adolph-Straße 3 81 87 5 98
Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium, Kattowitzer Straße 5 135 145 7 137
Ferdinand Franz Wallraf Gymnasium, Privates Gymnasium Arnsberger Straße (Platzzahl geschätzt) 2 54 58 3 59
Zurechnungsanteil GY Innenstadt 0 0 0 0 0
Summe Mülheim 17 447 473 26 507
Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 9 243 243 7 137
Trude-Herr-Gesamtschule, Ferdinandstraße und Rendsburger Platz 4 108 108 4 78
Erweiterung um 2 Züge SI und 1 Zug SII 2 54 54 1 20 noch nicht terminiert
Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 6 162 162 5 98
Gesamtschule Dellbrück, Dellbrücker Mauspfad 4 108 108 2 39
Gesamtschule Mülheim Süd mit 4 Zügen SI und 4 Zügen SII, aufbauend ab 5. Sj. 4 108 108 4 78 2026/27
Summe Mülheim 29 783 783 23 449
61 1.623 1.649 49 956
61 1.623 1.649 49 956
Stadt 
Köln
Summe alle 
weiterführenden 
Schulen in Köln
433 11.403 11.656 389 7.585
Stadtbezirk Mülheim
Gymnasien
Gesamtschule
Summe insgesamt
Summe unter Berücksichtigung der Verrechnungen
Hauptschule
Realschule

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

18155 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4030/2023 
Freigabedatum 
19.01.2024  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2025 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt stellt die Beschlussvorlage zurück und bittet um Vorlage 
einer Dringlichkeitsentscheidung . (Siehe Beschluss zu TOP 3.12, Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Vorlage (3033/2023), Sitzung 23.11.2023) 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln 
1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ als Rahmen-
planung. Mit ihr wird ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünf-
tige Herausforderungen sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung 
der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen gegeben und dient als Kompass 
für die Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. 
2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Beachtung und intensiver Prüfung 
der Beschlüsse und Stellungnahmen der Schulkonferenzen und der Bezirksvertretun-
gen die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen vorzubereiten und als ge-
sonderte Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien 
einzubringen. 
3. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und 
beauftragt sie, ab 2024 schrittweise aktiv auf die Bezirksvertretungen bzw. Bezirke zu-
zugehen, um in Fachgesprächen bzw. Workshops Perspektiven zu erläutern, Umset-
zungsstrategien weiter zu qualifizieren und Ideen auszutauschen. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
19.01.2024  zugestimmt  gez.Hupke 
Bezirksbürgermeister 
 Gez. Leitner 
2.stellv. Bezirksbürgermeister

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. 
Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 
 
Die Verwaltung legt hiermit die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Sie knüpft 
an ihre Vorgängerinnen 2020 (Session 0418/2020), 2018, 2016 etc. an und gibt – unter Berück-
sichtigung der Ergebnisse der neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberech-
nung bis 2035 und der Elternbefragung 2022 zur Schulwahl im Übergang vom Primar- in den 
Sekundarbereich – einen aktualisierten Gesamtüberblick über Handlungserfordernisse und Lö-
sungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft. Sie ist als Rah-
menplanung zu verstehen, aus der einzelne schulentwicklungsplanerische bzw. schulorganisa-
torische Maßnahmen abgeleitet werden, die in die priorisierende Schulbaumaßnahmenliste auf-
genommen und in gesonderten Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung den politischen 
Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
2. Ausgewählte Ergebnisse auf einen Blick

3 
 
Im Folgenden werden einige ausgewählte Ergebnisse ausgewiesen: 
 
(1) Die Kinder- und Jugendlichenzahlen und damit die Zahl der Schüler*innen in Köln sind in 
den letzten 12 Jahren kontinuierlich und rasant gestiegen. Kurz- bis mittelfristig sind weitere 
Anstiege zu erwarten. Mittel- bis langfristig werden die Zahlen wieder zurückgehen.  Der 
Rückgang fällt in der aktuellen Bevölkerungsprognose von 2022 stärker als in den vorheri-
gen Berechnungen aus. Die Zahlen werden dabei langfristig nicht etwa wie -der auf das 
Ausgangsniveau von 2010 absinken, sondern auf immer noch sehr deutlich erhöhtem Ni-
veau verharren. In der Konsequenz wird es in Köln in langfristiger Zukunft nicht zu viele 
Schule geben, es werden aber zukünftig Anpassungen in Form von kleinerer Klassen, Zü-
gigkeitsreduzierungen und ggf. nicht -schulischer Nutzung von Schulstandorten möglich 
bzw. erforderlich werden. 
 
(2) Eltern in Köln wünschen sich für ihr(e) Kind(er) im Übergang von der Primar- zur Sekundar-
stufe mit steigender Tendenz die Schulformen Gymnasium und Gesamtschule. Die Eltern-
präferenz für die Schulform Realschule sinkt im Vergleich zur letzten Elternbefragung 2012. 
An der Schulform Hauptschule möchten die Kölner Eltern, wie 2012 und trotz der guten 
Arbeit der Hauptschulen in Köln, ihr(e) Kind(er) am liebsten nicht anmelden. Diese Eltern-
präferenzen treffen auf ein historisch gewachsenes und landeswe it schulrechtlich einge-
fasstes Schulsystem in Köln, in dem – bei stark gestiegenen und noch steigenden Schü-
ler*innenzahlen – (noch) zu wenig Gymnasial- und Gesamtschulplätze vorhanden sind, und, 
zumindest in den Eingangsklassen der Hauptschulen ein Überang ebot an Schulplätzen, 
dass sich nach der Orientierungsphase mit Schulform-wechsler*innen füllt. Die Schulstruk-
tur in Köln ist im Wandel und es werden sich weitere, erhebliche Nachjustierungserforder-
nisse ergeben. 
 
(3) Schon in den vorgehenden Schulentwicklungsplanungen wurden zahlreiche Bedarfe an der 
Realisierung neuer Schulen bzw. Schulgebäude sowie Erweiterungen bestehender Schulen 
ausgewiesen, um schnell dringend erforderliche neue Schulplätze zu schaffen. Zwischen-
bilanzierend kann festgehalten werden, dass  bis einschließlich des Schuljahres 2023/24 
insgesamt acht (von 30) Grundschulen/ Grundschulgebäude und fünf (von 21) weiterfüh-
renden Schulen/ Schulgebäuden, häufig im Interim an den Start gegangen sind. Im nächs-
ten Schuljahr 2024/25 werden fünf weitere neue weiterführende Schulen starten, darauffol-
gend – auch im Rahmen des 2. GU/TU -Schulbaupaktes – viele weitere Schulen in den 
Schuljahren 2025/26 bis 2027/28. Im Übrigen sind insgesamt 17 Schulen (aktualisiert 20 
Schulen) im Kontext der Realisierung großer neuer Wohnbaugebiete projektiert. Die Zeit-
planung für deren Inbetriebnahme ist mit Fertigstellungsterminen für den Wohnungsbau zu 
synchronisieren. 
 
(4) Der Schulbau hat in den letzten Jahren erheblich an Geschwindigkeit aufgenommen. Alle 
in der Schulentwicklungsplanung ermittelten Bedarfe sind in der priorisierenden Schulbau-
maßnahmenliste aufgeführt. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert, überarbeitet und an-
gepasst. Im Rahmen von GU/TU-Paketen, Containerprogrammen, Schulbau im Rahmen 
von Investorenverfahren etc. konnte und kann die Zeit von Bedarfsfeststellung bis Inbetrieb-
nahme verkürzt werden. Gleichzeitig bestehen noch erhebliche Nachholbedarfe bei der Um-
setzung von Schulbaumaßnahmen, so dass es gegenwärtig und absehbar noch die nächs-
ten Schuljahre zu kritischen Situationen bei der Bedarfsdeckung kommt und kommen wird. 
 
(5) Um die Zeit bis zum Start weiterer neuer Grundschulen und Grundschulgebäude sowie bis 
zur Fertigstellung geplanter Erweiterungen von Grundschulen überbrücken zu können, be-
darf es eines w eiteren Ad-hoc-Programms für Grundschulen, mit dem schnellstmöglich 
durch Schulcontainer und ggf. Modulbauten Raumkapazitäten ausgeweitet und neue Schü-
ler*innenplätze geschaffen werden. Die Schulplatzsituation im Primarbereich (wie auch im 
Sekundarbereich) ist äußert angespannt und hat sich jüngst durch eine stark gestiegene 
Zahl an Wiederholer*innen der ersten Jahrgangsstufe und durch anhaltende Fluchtsituatio-
nen verschärft. 
 
(6) Die Flächensicherung für neue Schulen und Schulgebäude zur Schaffung zusätzlicher  
Schüler*innenplätze ist weitestgehend abgeschlossen. Für diese Bedarfe stehen gegenwär-

4 
 
tig ausreichend viele gesicherte Flächen und Immobilien zur Verfügung bzw. laufen Aus-
schreibungen. Für Ersatzbauten und Auslagerungsbauten im Kontext der Generalsanierung 
bzw. der erforderlichen Niederlegung bestehender Schulgebäude zur Sicherung von Schü-
ler*innenplätzen werden teils noch Flächen- bzw. Immobilienoptionen benötigt, genauso wie 
für (räumliche) Erweiterungen von Schulen, gerade bei erforderlichen ad hoc Nachverdich-
tungen sowie mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs OGS ab 2026/27. 
 
(7) Leitgedanke des kommunalen Engagements in Sachen Schule und Bildung in Köln ist bzw. 
sind (die) vernetzte, kommunale(n) Bildungslandschaft(en) vor Ort: gesamtstädtisch, stadt-
bezirklich und auf der Ebene der Stadtteile. Das bedeutet u.a., „Schule im Quartier“ zu den-
ken und wechselseitig Räume und Vernetzungen zu eröffnen. Kinder - und Jugendarmut 
präventiv zu begegnen, bedeutet vor allem, Regelinstitutionen (Kindertageseinrichtungen, 
Schulen, Jugend- und Sportangebote), insbesondere in Stadtteilen mit hohen Armuts- und 
Bildungsrisiken zu stärken, z.B. durch Schulsozialarbeit und die Entwicklung von Familien-
grundschulzentren. Vielfalt ist eine Bereicherung, entsprechend spielen Inklusion und ge-
meinsames Lernen in Schule eine herausgehobene Rolle und sind weiter auszugestalten. 
Die Kölner Schul- und Bildungslandschaft besteht u.a. aus rund 700 Kindertageseinrichtun-
gen, fast 300 Schulen und rund 110 Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Fra-
gen des Klimaschutzes und der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie nachhaltige Mo-
bilität zu, an und in Bildungseinrichtungen sind zukünftig verstärkt in den Blick zu nehmen. 
 
(8) In stadtbezirklicher Perspektive ergeben sich teils sehr  unterschiedliche Herausforderun-
gen, je nach historisch gewachsenem schulischem Angebot vor Ort, Dynamik der Entwick-
lung von Schüler*innenzahlen sowie Elternpräferenzen. Beispielsweise werden im Stadtbe-
zirk Chorweiler u.a. sehr kurzfristig Lösungen umzusetzen sein, um die sehr angespannte 
Grundschulsituation in Roggendorf/Thenhoven und Worringen zu entschärfen. Hier sind – 
auch in Verbindung mit Wohnungsbaugebieten – zeitnah zwei neue Grundschulstandorte 
vorzusehen. Die Umsetzungsplanungen der schon länger projektierten neuen Gesamt-
schule im Stadtbezirk, am Standort Holzheimer Weg in Worringen, sollte nach Möglichkeit 
höher priorisiert und vorangetrieben werden. Schließlich entsteht im Stadtbezirk mit Kreuz-
feld ein ganzer neuer Stadtteil, in dem umfangreiche  Bildungsinfrastruktur eingeplant ist, 
unter anderem drei Grundschulen und zwei weiterführende Schulen. 
 
 
3. Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 
Es handelt sich bei vorliegender Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 um 
eine Rahmenplanung, die Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsoptionen darstellt und 
dadurch Orientierung für weitere Diskussionen gibt. Erforderliche Maßnahmen werden in je-
weils gesonderten Vorlagen bei gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung durch die poli-
tischen Gremien vorgelegt werden (siehe auch Beschlusspunkt 2). Die Einzelmaßnahmen ne-
ben dabei Bezug auf den vorliegenden Referenzrahmen und können damit auch im Gesamt-
kontext bewertet werden. 
 
In der Mittelfristigen Finanzplanung sind beim Amt für Schulentwicklung Finanzmittel sowohl im 
konsumtiven als auch im investiven Bereich in Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben – Mittel 
veranschlagt, die aus den gegenwärtigen Herausforderungen resultieren. Die Ansätze werden 
anlassbezogen und an den zukünftigen Handlungsbedarfen orientiert fortgeschrieben. 
 
Um sich einer finanziellen Größenordnung annähern zu können, verweist die Verwaltung auf 
eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik. Im Mai 2015 haben das Deutsche Institut für 
Urbanistik und das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln den 
gemeinsamen Abschlussbericht zum Pilotprojekt „Leistungsfähige Infrastruktur generationen-
gerecht finanziert – am Beispiel der Stadt Köln“ vorgelegt. Das Projekt war gemeinsam von der 
Stadt Köln und den Stadtwerken Köln beauftragt worden. Köln war damit die erste Großstadt, 
die weit reichende Modelle, gemeinsam mit Projektpartner*innen, erstellt hat.

5 
 
 Allein für sechs ausgewählte Bereiche der Daseinsvorsorge – darunter Mobilität, Wohnen 
und Bildung – wurden in Köln, konservativ geschätzt, investive Bedarfe von rund 16 Milliar-
den Euro ausgewiesen. Auf Bildung entfiel dabei ein Anteil von rund 15% an den gesamten 
investiven Bedarfen, das waren rund 2,4 Milliarden Euro.  
 
 Das „Kölner Tragfähigkeitskonzept“ betrachtete die Finanzentwicklung, wie sie sich unter 
den heutigen Bedingungen im Laufe von 25 Jahren darstellt. Hier haben die Forscher*in-
nen eine sogenannte „Tragfähigkeitslücke“ für den „Konzern Stadt Köln“ errechnet.  
 
 Kölns Infrastrukturen sind elementarer Bestandteil des öffentlichen Vermögens. Pflege und 
Erhalt sowie Um- und Ausbau der Infrastruktur zählen zu den Kernaufgaben jeder nachhal-
tigen und generationengerechten Daseinsvorsorge. Die städtischen Infrastrukturen müssen 
in Kenntnis der finanziellen Ges taltungsspielräume der Stadt stetig und mit langfristigem 
Blick entwickelt werden. 
 
4. Auswirkungen auf den Klimaschutz und Mobilität 
 
Da es sich vorliegend um eine Rahmenplanung handelt, die Handlungserfordernisse und Lö-
sungsansätze im Gesamtzusammenhang beschreibt, ergeben sich keine unmittelbaren Aus-
wirkungen auf den Klimaschutz. Erforderliche schulentwicklungsplanerische bzw. schulorgani-
satorische Maßnahmen werden wie beschrieben als gesonderte Beschlussvorlagen bei gesi-
cherter Finanzierung in die politischen Gremien eingebracht und dann auch jeweils hinsichtlich 
etwaiger Auswirkungen auf den Klimaschutz betrachtet. 
 
In Kapitel 5.7 „Schule und Klimaschutz: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich“ der 
vorliegenden Fortschreibung werden Klimaschutz und Klimafolgenanpassung als zentrale Zu-
kunftsaufgaben kenntlich gemacht, „Schule“ bzw. „Bildung“ und „Klima“ als „natürliche Part-
ner*innen“ beschrieben und eine Vision für die Kölner Schul- und Bildungslandschaft mit unter 
anderem aktuell rund 700 Kindertageseinrichtungen, rund 300 Schulen und rund 110 Angebo-
ten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit formuliert, nach der aktuell und zukünftig alle Bil-
dungseinrichtungen klimaneutral/-freundlich zu denken sind: Dazu gehören räumlich-gebäud-
lich z.B. Photovoltaik, grüne Fassaden, Schulgärten, entsiegelte Schulhöfe, grüne Klassenzim-
mer, mehr Fahrradabstellplätze und weniger bis gar keine PKW -Parkplätze sowie konzeptio-
nell-inhaltlich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). 
 
In Kapitel 5.8 „Schule und Mobilität: Köln gestaltet nachhaltige Mobilität“ werden Verbindungs-
linien zum nachhaltigen Mobilitätsplan für Köln aufgezeigt. Schul- und Bildungsstandorte in Köln 
werden (werk-)täglich jeweils von Hunderten bis Tausenden von Kindern und Jugendlichen, 
Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen aufgesucht und entsprechend spielt Mobilität zu, an und 
in Bildungseinrichtungen eine ungemein große Rolle. Aspekte wie ÖPNV-Anbindung, Anbin-
dung an Fahrradstraßen, sichere Schulwege, Schulbusverkehr, Taktungen von Verkehrszeiten, 
Schülerlots*innen (als Form bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen), auch zu Stoß-
zeiten ausreichend breite Bahn- und Bussteige und vieles mehr zeigen die sehr enge Verknüp-
fung von Schule und Mobilität auf. 
 
5. Ausblick auf das weitere Vorgehen 
 
Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 
2023 in zwei Lesungen im Ausschuss Schule und Weiterbildung zu erörtern und in der Bera-
tungsfolge alle Bezirksvertretungen sowie weitere Fachausschüsse zu befassen. Anschließend 
soll die Rahmenplanung in den Rat eingebracht werden. Mit Freigabe der Beschlussvorlage 
wird die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen, der 
Stadtschulpflegschaft, der Bezirksschüler*innenvertretung sowie unterer und oberer Schulauf-
sicht mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht. Die Rückmeldungen von 
Schulen und schulischen Institutionen sowie die Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen 
werden der aktuellen Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, im Einzelnen erforderliche schulorganisatorische bzw. schulent-
wicklungsplanerische Maßnahmen im Parallelverfahren zur bzw. zu geeigneten Zeitpunkten im

6 
 
Anschluss an die Erörterung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 mit ge-
sonderten Beschlussvorlagen in die politischen Gremien einzubringen. 
 
Ab 2024 sieht die Verwaltung zudem schrittweise Fachgespräche bzw. Workshops zur weiteren 
strategischen Gestaltung der Schul- und Bildungslandschaften in allen Stadtbezirken vor. Kon-
kret wird mit Blick auf die bestehenden Ressourcen der Vorschlag unterbreitet, in den Jahren 
2024 bis 2026 jährlich Fachgespräche in 3 Stadtbezirken durchzuführen. Nach Vorschlag der 
Schulentwicklungsplanung könnten diese Fachgespräche digital oder in Präsenz und mindes-
tens halbtägig, ggf. mit externer Moderation und auf der Grundlage z.B. von Kartenmaterial 
konzipiert werden, wobei als Teilnehmer*innen Bezirkspolitik, Schulen und weitere Bildungsak-
teure vorgesehen werden sollten. Je nac h ausdrücklichem Wunsch der Bezirksvertretungen 
sind auch andere Formen denkbar, die vereinbart werden könnten, z.B. (Sonder-)Sitzungen der 
Bezirksvertretung oder Interfraktionelle Gespräche. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 - Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 
Anlage 2 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 
- Übersicht Grundschulen 
Anlage 3 - Anlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 
- Übersicht weiterführende Schulen

Anlage 1 - Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023

482129 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
 
Fortschreibung der  
Schulentwicklungsplanung 
Köln 2023 
 
 
 
Herausforderungen und Maßnahmen für eine  
bedarfsgerechte Gestaltung der Kölner Schullandschaft  
allgemeinbildender Schulen bis 2035 
 
auf der Grundlage der neuen Bevölkerungsprognose 2022  
und der Elternbefragung zur Schulwahl 2022 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, 
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
und Amt für Schulentwicklung 
 
 
 
 
Köln, im Oktober 2023

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 2

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 3 
Inhalt 
 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden Fortschreibung .................. 5 
1.1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung ................................ ............................ 5 
1.2. Rückblick auf vorgehende Schulentwicklungsplanungen ................................ ..... 6 
1.3. Inhaltlicher Aufbau des Fortschreibungsberichts ................................ .................. 9 
(2) Neue städtische Bevölkerungsprognose ..................................................... 11 
2.1. Ergebnisse der neuen stadtweiten Bevölkerungsprognose bis 2050 ...................11 
2.2. Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2035 ...12 
2.3. Schulplatzbedarfe in großen neuen Wohnbaugebieten ................................ .......19 
2.4. Fazit zu zukünftiger Bevölkerungsentwicklung und schulischen Bedarfen ...........23 
(3) Elternbefragung zur Schulwahl ..................................................................... 25 
3.1. Wesentliche Ergebnisse der Elternbefragung 2022 ................................ .............25 
3.2. Anmeldepräferenzen der Eltern nach Elternbefragungen 2022 und 2012 ...........28 
3.3. Implikationen für die Schulentwicklungsplanung bzw. Schulverwaltung ..............30 
(4) Bedarfe an zusätzlichen Schulplätzen in Grundschulen und 
weiterführenden Schule ................................................................................. 33 
4.1. Ausbaubedarfe von Schulplätzen an Grundschulen ................................ ............33 
4.2. Bedarf an Schulplätzen an weiterführenden Schulen ................................ ..........41 
(5) Ausgewählte qualitative Herausforderungen der Kölner Schul- und 
Bildungslandschaft und Impulse .................................................................. 48 
5.1. Leitgedanke vernetzter, inklusiver Bildungslandschaften vor Ort .........................48 
5.2. Räume eröffnen: Schule im Quartier ................................ ................................ ...50 
5.3. Teilhabe und chancengerechtes Aufwachsen ermöglichen: Prävention von 
Kinder-, Jugend- und Familienarmut ................................ ................................ ...53 
5.3.1. Ausgewählte wichtige Strukturmaßnahme: Übergangsmanagement Kita - 
Grundschule................................ ................................ ................................ ........55 
5.3.2. Ausgewählte wichtige Praxismaßnahme: Familiengrundschulzentren .............56 
5.4. Bedarfe lokalisieren und knappe Ressourcen steuern: Schulscharfe 
Bedarfsindikatoren ................................ ................................ .............................. 56 
5.5. „Startchancen-Programm“: Schulen mit Bedarf gezielt fördern ............................59 
5.6. Vielfalt als Bereicherung: Inklusion und Gemeinsames Lernen ...........................60 
5.7. Schule und Klimaschutz: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich ..........62 
5.8. Schule und Mobilität: Köln gestaltet nachhaltige Mobilität ................................ ...63 
(6) Schulbau ......................................................................................................... 66 
6.1. Beschleunigung Schulbau ................................ ................................ ...................66 
6.2. Übersicht über Schulbaupakete ................................ ................................ ..........66 
6.3. Priorisierende Schulbaumaßnahmenliste ................................ ............................67 
6.4. Übersicht über Lösungsansätze zur beschleunigten Realisierung neuer 
Schulraumkapazitäten und flankierende Maßnahmen ................................ .........67 
(7) Kurzübersicht über erforderliche neue Schulen bzw. neue Schulgebäude 
und Erweiterungen bestehender Schulen zur Schaffung zusätzlicher 
Schulplätze...................................................................................................... 72 
7.1. Kurzübersicht neue Grundschulen/ Grundschulgebäude ................................ ....72

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 4 
7.2. Kurzübersicht neue weiterführende Schulen bzw. Schulgebäude .......................75 
7.3. Kurzübersicht über ausgewählte Zügigkeitserweiterungen bestehender Schulen80 
(8) Fortschreibung der Maßnahmenplanung auf stadtbezirklicher Ebene ..... 84 
8.1. Stadtbezirk 1/ Innenstadt................................ ................................ .....................84 
8.2. Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen ................................ ................................ ...............96 
8.3. Stadtbezirk 3/ Lindenthal ................................ ................................ ................... 106 
8.4. Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld ................................ ................................ .................... 116 
8.5. Stadtbezirk 5/ Nippes ................................ ................................ ........................ 133 
8.6. Stadtbezirk 6/ Chorweiler ................................ ................................ .................. 144 
8.7. Stadtbezirk 7/ Porz ................................ ................................ ............................ 158 
8.8. Stadtbezirk 8/ Kalk ................................ ................................ ............................ 174 
8.9. Stadtbezirk 9/ Mülheim ................................ ................................ ...................... 186 
8.10. Übersicht über schulrechtlich abgeschlossene Maßnahmen ............................. 198 
(9) Ausblick auf das weitere Vorgehen ............................................................ 204 
9.1. Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen ................................ ..................... 204 
9.2. Weitere Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien ...................... 204

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 5 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden Fortschreibung 
 
1.1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung 
 
Die Verwaltung legt hiermit die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ vor. 
Diese ist grundlegender Bestandteil des verwaltungsinternen Arbeitsprogramms „Köln plant 
Schule“, das erstens einen Schwerpunkt der Dezernatsstrategie des Dezernats für Bildung, 
Jugend und Sport und zweitens einen Kandidaten für ein Schlüsselprojekt in der Stadtstrategie 
„Kölner Perspektiven 2030+“ darstellt. 
 
„Köln plant Schule“, angelehnt an „Frankfurt macht Schule“ der Stadt Frankfurt am Main, be-
steht aus drei Maßnahmen: 
 
(1) Die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist als Rahmenplanung 
einer quantitativ und qualitativ bedarfsgerechten Weiterentwi cklung der Kölner Schul-
landschaft mit einem Zeithorizont bis 2035 zu verstehen. Sie hat den Anspruch, einen 
guten Überblick über die Bedarfe an und vielfältigen Aktivitäten der Bildungsverwaltung 
zur Schaffung der benötigten zusätzlichen Schulraumkapazität en zu geben und damit 
Orientierung nach innen (innerhalb der Verwaltung) und nach außen (gegenüber Politik 
und Öffentlichkeit) zu leisten. Sie hat also eine Kompassfunktion. Neu sind hier die ak-
tualisierten Bedarfsfeststellungen, die zum einen auf die 2022 veröffentlichte neue klein-
räumige Bevölkerungsvorausberechnung bis 2035 und zum anderen auf die Ergebnisse 
der Elternbefragung zur Schulwahl aufbauen, die 2022 seitens des dafür beauftragten 
Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung vorgelegt worden war. Neu ist 
auch, dass zur Flankierung der grundlegenden quantitativen Schulentwicklungsplanung 
ein stärkerer Akzent auch auf eine „qualitative Schulentwicklungsplanung“ gelegt wird. 
Es werden thematische Verbindungslinien von „Schule“ zu „Bildungsgerechtigkeit, Quar-
tiersentwicklung, Mobilität und Klima“ gezogen. 
 
(2) Die Schul- und Bildungsverwaltung beabsichtigt, noch „mehr Beteiligung zu wagen“ und 
ab 2024 erstmals schrittweise und systematisch Planungskonferenzen in allen neun 
Stadtbezirken durchzuführen. Beteiligungsorientierung in Bildungsplanung ist aufgrund 
komplexer, z.B. rechtlicher Rahmenbedingungen voraussetzungsvoll, aber nach Ein-
schätzung der Verwaltung gewinnbringend. Die vorgesehenen Planungskonferenzen er-
gänzen und qualifizieren die be währten Beteiligungsinstrumente weiter. Zu letzteren 
zählt, dass aktuell mit Einbringung der vorliegenden neuen Rahmenplanung in die poli-
tischen Gremien schriftliche Stellungnahmen von Schulen und Verbänden angefordert 
und im politischen Beratungsgang schriftliche Rückmeldungen der Bezirksvertretungen 
im Kontext ihres Beteiligungsrechts zur hier vorliegenden Beschlussvorlage erwartet 
werden. 
 
(3) Mit der geplanten Einführung eines spezialisierten EDV-Tools zur Steuerungsunterstüt-
zung soll die Schulentwicklungsplanung weiter professionalisiert und gleichzeitig entlas-
tet werden. Schulentwicklungsplanung baut unter anderem und grundlegend auf sehr

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 6 
komplexen Datenanalysen auf der Grundlage einer großen Menge und wachsenden 
Zahl an Zahlen, Daten und Fakten auf. Eine mit Augenmaß umgesetzte stärkere Auto-
matisierung, Digitalisierung und Beschleunigung von Verfahrensweisen soll unter ande-
rem komplexe Berechnungen personenunabhängiger machen und gleichzeitig Frei-
räume schaffen, die zukünftig noch stärker in die erforderliche qualitative Schulentwick-
lungsplanung und Beteiligungsorientierung eingesetzt werden können. Die Schul - und 
Bildungsverwaltung verfolgt damit einen Weg, den auch andere Städte, wie zum Beispiel 
Düsseldorf, Bielefeld und Frank furt/Main beschreiten und mit denen entsprechend Ab-
stimmungen auf der Fachebene der Schulentwicklungsplaner*innen erfolgen. 
 
Die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung fokussiert in erster Linie auf die 
Kölner Schullandschaft der Grundschulen und weiterführenden Schulen. Wie auch in der Ver-
gangenheit werden ergänzende Planungsfragen, wie z.B. nach der schulischen Inklusion oder 
der Ausbauplanung im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) hier nur „gestreift“. Sie 
wurden und werden in ergänzenden, separaten Planungsberichten ausführlich erörtert, auf die 
an dieser Stelle querverwiesen wird. In diesem Zusammenhang ist unter anderem auf den 
aktuell parallel verlaufende n Prozess einer aktualisierten Schulentwicklungsplanung für die 
städtischen Berufskollegs hinzuweisen. 
 
1.2. Rückblick auf vorgehende Schulentwicklungsplanungen 
 
Die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 reiht sich ein in ei-
nen kontinuierlichen Prozess der Schulentwicklungsplanung nach § 80 Schulgesetz Nord-
rhein-Westfalen, der sich zwischenzeitlich unter anderem in umfangreichen Rah menplanun-
gen materialisiert und auf aktuelle, kleinräumige Bevölkerungsprognosen aufsetzt: 
 
 
2011 
 
„Integrierten Jugendhilfe - 
und Schulentwicklungspla-
nung Köln 2011“ (Session 
0252/2011) 
 
Die städtische Bevölkerungsprognose von 2008 
ging noch davon aus, dass die Zahl der Einwoh-
ner*innen in Köln bis 2025 lediglich um 0,7 Prozent 
steigt. Für die Altersgruppen der Kinder und Jugend-
lichen waren bis 2025 gesamtstädtisch sogar deutli-
che Bevölkerungsrückgänge erwartet worden. 
Schon in den ersten Prognosejahren 2009 und 2010 
wurde allerdings ersichtlich, dass die Vorausberech-
nungen nicht treffsicher waren, da die Ist-Kinderzah-
len nach Einwohnerdaten deutlich über den prog-
nostizierten Zahlen lagen. Entsprechend hat die Bil-
dungsverwaltung in der im Frühjahr 2011 veröffent-
lichten „Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung Köln 2011“ m it Blick auf tatsächlich 
steigende Kinder- und Schülerzahlen den Bedarf an 
10 neuen Schulen und an zuvor schon insbeson-
dere an Gymnasien projektierten Erweiterungsbau-
maßnahmen dargestellt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 7 
 
2012 
 
„Konkretisierung der Schul-
entwicklungsplanung Köln 
2012“ (Session 1500/2012) 
 
Die Bedarfsüberlegungen erfuhren durch die im Juni 
2012 veröffentlichte, neue Landesprognose von 
it.nrw für Köln Bestätigung. Hier waren deutlich stei-
gende Kinder- und Schülerzahlen in Köln bis 2030 
(je nach Altersgruppe plus 10% bis 20%) vorausbe-
rechnet worden. Nach damaliger Landesprognose 
wurde ein Anstieg der Einwohner*innenzahl in Köln 
auf rund 1,1 Mio. erwartet. Abgesichert durch die 
Landesprognose für Köln, war der zukünftige Bedarf 
an Schülerplätzen in der „Konkretisierung der Schul-
entwicklungsplanung Köln 2012“ weiter ausdifferen-
ziert worden. Der Bedarf an mindestens 10 neuen 
Schulen und an einer Vielzahl von Erweiterungsbau-
maßnahmen wurde noch einmal nachdrücklich be-
stätigt. 
 
 
2014 
 
„Neubau- und Erweiterungs-
baumaßnahmen von Schu-
len zur Schaffung zusätzli-
cher Schülerplätze “ 
(3882/2013) 
 
Im Mai 2013 wurde eine neue städtische Bevölke-
rungsprognose veröffentlicht, die aber noch keine 
Ergebnisse auf kleinräumiger Ebene der Stadtbe-
zirke und Stadtteile enthielt. In dieser wurde nun-
mehr von moderaten Einwohnerzuwächsen in Köln 
in der Zukunft ausgegangen. Gleichzeitig hat sich 
der Verwaltungsvorstand am 29.01.2014 mit den 
festgestellten Schulbedarfen befasst, Neubau- und 
Erweiterungsbaumaßnahmen von Schulen zur 
Schaffung zusätzlicher S chülerplätze bestätigt und 
Beschleunigungen vorgesehen . Hierbei war erst-
mals auch eine Priorisierung von Schulbaumaßnah-
men nach den Kategorien A, B und C festgelegt wor-
den. 
 
 
2016 
 
„Aktualisierung der Schul-
entwicklungsplanung Köln 
2016“ (Session 1906/2016) 
 
Im Mai 2015 wurde eine weitere neue städtische Be-
völkerungsprognose (diesmal auch wieder mit klein-
räumigen Ergebnissen) vorgestellt. Nach dieser war 
nunmehr von sehr erheblichen Bevölkerungszu-
wächsen in Köln bis 2040 auszugehen. Die im April 
2015 veröffentlichte neue Landesprognose für Köln 
bestätigte diesen Trend, ging mit Blick auf die ange-
nommenen Größenordnungen allerdings noch deut-
lich über die städtische Prognose  hinaus. Auf der 
Grundlage der neuen kleinräumigen Bevölkerungs-
prognose hat die Verwaltung am 13.06.2016 die 
„Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 
2016“ in die politischen Gremien eingebracht. Hierin 
ergab sich nunmehr mit Blick auf die in Gege nwart 
und Zukunft rasant steigende Zahl an Kindern und 
Jugendlichen in Köln der schulentwicklungsplaneri-
sche Bedarf an 41 neuen Schulen und an 18 Erwei-
terungsbaumaßnahmen, auch im Hinblick auf die

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 8 
großen neuen Wohnbaugebiete Parkstadt -Süd, 
Mülheim-Süd, Deu tzer Hafen, Rondorf -Nordwest 
und Zündorf-Süd. 
 
 
2018 
 
„Fortschreibung der Schul-
entwicklungsplanung Köln 
2018“ (Session 3179/2018) 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 14.02.2019 die „Fort-
schreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 
2018“ beschlossen. Unter anderem aufgrund der  
landespolitische Entscheidung einer Rückkehr zum 
neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien (G9) im 
Rahmen des 13. Schu lrechtsänderungsgesetztes 
Nordrhein-Westfalen und zwischenzeitlicher Anpas-
sungen der zu erwartenden Einwohner*innenzahlen 
in den geplanten großen neuen Wohnbaugebieten 
nach oben war der festgestellte Bedarf an neuen 
Schulen bzw. Schulgebäuden auf 46 erhöht worden. 
Zudem war die Notwendigkeit von Ad -hoc-Lösun-
gen im Schulbau, insbesondere zur Reduzierung 
bzw. Vermeidung von Mehrklassenbildungen an 
den Kölner Gymnasien begründet worden. Für 
schnelle Lösungen zur Überbrückung des Zeit-
raums bis zur Fertigstellun g von Erweiterungsbau-
maßnahmen oder der Inbetriebnahme neuer Schul-
gebäude waren Mobil- oder Interimsbauten als Mit-
tel der Wahl identifiziert worden. 
 
 
2020 
 
„Fortschreibung der Schul-
entwicklungsplanung 2020“ 
(0418/2020) 
 
Nachdem die Ergebnisse einer neuen  kleinräumi-
gen städtischen Bevölkerungsprognose bis 2030 
am 04.12.2019 veröffentlicht worden war en, legte 
die Verwaltung – wie 2018 schon angekündigt – 
eine weitere Fortschreibung der Schulentwicklungs-
planung vor. Diese baute in wesentlichen Teilen auf 
die erst kurz vorher beschlossene Vorgängerin auf, 
die Ergebnisse wurden jedoch auf der Grundlage 
neuer Zahlen und neuer Entwicklungen abgesichert, 
aktualisiert und teilweise angepasst. Es wurde nun-
mehr ein Bedarf an 54 neuen Schulen/ Schulgebäu-
den festgestellt. Als Ziel war ausgegeben worden, in 
einem ersten Schritt 3 neue Gesamtschulen und 3 
neue Gymnasien bis zum Schuljahr 2023/24 vorge-
zogen an den (Interims -)Start zu bringen und bis 
zum Schuljahr 2025/26 weitere 3 neue Gesamt-
schulen und 3 Gymnasien. Für di e Grundschulen 
war ein Bedarf an Überbrückungslösungen bis zum 
Start der (teils schon länger geplanten) neuen 
Grundschulen sowie das „Schnüren“ eines Schul-
baupaketes Grundschulen festgestellt worden. Der 
Rat der Stadt Köln hat die „Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung 2020“ am 18.06.2020 
beschlossen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 9 
Als Fazit ergibt sich: Die stark steigenden Bedarfe sind frühzeitig erkannt, kommuniziert und 
in ausführlichen Planungsberichten von 2011 bis 2020 ausgewiesen worden. Die im Zeitver-
lauf ansteigenden Bedarfsfeststellungen an neuen Schulen bzw. Schulgebäuden und Erwei-
terungsbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schulraumkapazitäten ergaben sich vor 
dem Hintergrund jeweils vorliegender neuer Erkenntnisse im Rahmen von neuen kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognosen, im Zusammenhang mit schulrechtlichen Veränderungen  und/ 
oder Planungen von (großen) neuen Wohnbaugebiete in Köln. Es lag und liegt damit mit Blick 
auf die sehr prekäre Schulplatzsituation in den letzten Jahren in Köln weniger ein Erkenntnis-
problem vor, sondern vielmehr ein Umsetzungsproblem, dass mit dem Begriff „ Schulbaunot-
stand“ auf den Punkt gebracht wurde. Die Vielzahl an Schulbaumaßnahmen zur Schaffung 
zusätzlicher Schulplätze und die gleichzeitige Umsetzung erforderlicher Sanierungen b este-
hender Schulen stellten eine komplexe Herausforderung dar, der mit diversen Beschleuni-
gungspaketen für den Schulbau immer besser begegnet werden kann, 
 
1.3. Inhaltlicher Aufbau des Fortschreibungsberichts 
 
Nachdem vorgehend Hintergrund und Ziele der vorliegenden Fortschreibung der Schulent-
wicklungsplanung Köln 2023 skizziert wurden, soll in Kapiteln 2 und 3  auf Ergebnisse und 
Implikationen erstens der neuen städtischen Bevölkerungsprognose mit kleinräumigen Vo-
rausberechnungen bis 2035 und zweitens der Elternbefragung zur Schulwahl „von 4 nach 5“ 
abgestellt werden. Kapitel 4 nimmt aktualisierte Bedarfsfeststellungen zur kurz -, mittel- und 
langfristigen Realisierung von Schulbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze 
vor. In Kapitel 5 werden ausgewählte qualitative Herausforderungen der Kölner Schul - und 
Bildungslandschaft beleuchtet und Lösungen aufgezeigt. Kapitel 6 widmet sich dem Thema 
des Schulbaus. Es adressiert die laufenden Schulbaupakete sowi e die priorisierende Schul-
baumaßnahmenliste. Kapitel 7 gibt einen kurzen Gesamtüberblick über die Maßnahmen, die 
zur Realisierung weiterer Schulplatzkapazitäten schulentwicklungsplanerisch vorgesehen 
sind. Es handelt sich hierbei um neue Schulen bzw. Schul gebäude und um Erweiterungen 
bestehender Schulen, für die ein Bedarf sehr häufig schon in den vorgehenden Schulentwick-
lungsplanungen festgestellt worden war. In Kapitel 8 sollen dann alle diese Maßnahmen sowie 
weitere, ergänzende Handlungsoptionen und Einschätzungen der Schulentwicklungsplanung 
differenziert nach Stadtbezirken dargestellt und erörtert werden. Schließlich gibt Kapitel 9 ei-
nen Ausblick auf das weitere Vorgeh en auf der Grundlage der vorliegenden Fortschreibung 
der Schulentwicklungsplanung Köln 2023. Es wird auf den weiteren Dialog mit Schulen und 
Bezirksvertretungen sowie auf die Vorbereitung weiterer konkreter Beschlüsse zu einzelnen 
schulentwicklungsplanerischen Maßnahmen im Rahmen der vorliegenden Planung eingegan-
gen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 10

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 11 
(2) Neue städtische Bevölkerungsprognose 
 
2.1. Ergebnisse der neuen stadtweiten Bevölkerungsprognose bis 2050 
 
Die Ende 2022 veröffentlichte, neue städtische Bevölkerungsprognose nimmt für die Zukunft 
ein weiteres Wachstum an (vergleiche "Kölner Statistische Nachrichten 14/2022: Bevölke-
rungsprognose für Köln 2022 bis 2050 - Mit kleinräumigen Berechnungen bis 2035"). Aus-
gangspunkt der städtischen Bevölkerungsvorausberechnung ist das Jahr 2021 (Stand: 
31.12.2021) mit einem Bevölkerungsbestand von 1.072.306 Personen mit Hauptwohnsitz in 
Köln. Bis zum Jahr 2050 wird in der sogenannten Basisvariante dieser Prognose, in der die 
durchschnittlichen Entwicklungen bei Geburten und Wanderungen im Referenzzeitraum, also 
in den Jahren 2012 bis 2021, auch für die Zukunft angenommen werden, eine Bevölkerungs-
zunahme um 38.100 Personen (+ 3,6%) auf 1.110.400 Personen vorausberechnet.  
Die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung  (hier Basisvariante) reicht bis zum Jah r 
2035. Stadtbezirke mit starker Bevölkerungszunahme wie Rodenkirchen (+ 9,9%) und Chor-
weiler (+ 8,7%) profitieren von großen Wohnbauprojekten wie Parkstadt Süd im Stadtbezirk 
Rodenkirchen (geplant ca. 2.800 Wohneinheiten bis 2035) und Kreuzfeld in Chorwei ler (ge-
plant ca. 3.000 Wohneinheiten bis 2035). Neben der Basisvariante liegen acht weitere Varian-
ten vor, die mit variierenden Zuzügen (konstante, abnehmende, zunehmende) aus Deutsch-
land und dem Ausland rechnen. Zusammen bilden alle neun Varianten einen m öglichen Ent-
wicklungskorridor ab, in dem sich die Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren wahr-
scheinlich bewegen wird.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 12 
2.2. Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2035 
 
Für die Bevölkerungszahlen der Kinder und Jugendlichen ergeben sich in gesamtstädtischer 
Betrachtung folgende Perspektiven bis 2035: 
 
 Die Zahl der 6- bis unter 10-Jährigen (Kinder im Grundschulalter) in Köln ist von 2010 
bis 2021 von rund 33.800 um 4.700 auf rund 38.500 angestiegen. Der prozentuale Zu-
wachs betrug rund 14%. Die neue Bevölkerungsprognose rechnet gesamtstädtisch von 
2021 bis 2023 zunächst mit einem weiteren deutlichen Anstieg um rund 1.300 Kinder im 
Grundschulalter (weitere plus rund 3%) auf rund 39.800. In 2023 liegt die Zahl der Kinder 
im Alter von 6 bis unter 10 Jahren damit rund 17% höher als 2010. Bis 2035 sinkt die 
Zahl ab 2024 sukzessive auf voraussichtlich rund 37.700. Dann liegt die Zahl der Kinder 
im Grundschulalter noch um rund 3.900 oder 12% höher als 2010. 
 
 Die Zahl der 10- bis unter 16-Jährigen (Kinder und Jugendliche im Alter der Sekundar-
stufe I) in Köln ist von 2010 bis 2021 von rund 51.900 um rund 4.200 auf 56.100 ange-
stiegen, der prozentuale Zuwachs betrug 8%. Die neue Bevölkerungsprognose rechnet 
gesamtstädtisch von 2021 bis 2029 zunächst mit einem weiteren kontinuierlichen An-
stieg um rund 2.700 auf rund 58.800 Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe (wei-
tere plus 5 %). In 2029 wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 bis 
unter 16 Jahren damit rund 13% höher liegen als 2010. Ab 2029 und bis 2035 wird die 
Zahl sukzessive auf rund 56.200 sinken, also auf fast genau die gegenwärtige Bevölke-
rungszahl dieser Altersgruppe. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter der Se-
kundarstufe I läge dann (wieder) rund 4.300 oder 8% höher als 2010. 
 
Für die Schulentwicklungsplanung ist insbesondere die zukünftige Entwicklung der Zahl der 
Erstklässler*innen und die E ntwicklung der Zahl der Fünftklässler*innen ein entscheidender 
Planungsparameter. Im Folgenden werden hierzu zu Informationszwecken die gesamtstädti-
schen Prognosewerte ausgewiesen. Der konkreten Maßnahmenplanung auf stadtbezirklicher 
und Stadtteilebene liegen kleinräumige Analysen zu Erstklässler*innen und Fünftklässler*in-
nen in der Zukunft zugrunde, die in den weiteren Kapiteln adressiert werden. 
 
 Auf gesamtstädtischer Ebene zeigt sich, dass die Zahl der Erstklässler*innen  in Köln, 
die bis zum Schuljahr 2013/14 noch unter 9.000 lag, aktuell bei einem Spitzenwert von 
deutlich mehr als 10.000  liegt. Bis zum Schuljahr 2026/27 ist von kontinuierlichem Ab-
sinken auf rund 9.500 auszugehen. Nach einer zwischenzeitlichen Spitze in 2027/28 mit 
knapp 10.000 pendelt sich die Zahl der Erstklässler*innen in den Folgejahren bis 2035 
auf rund 9.500 ein. 
 
 Die Gesamtzahl der Fünftklässler*innen in Köln liegt – nach einem deutlichen Anstieg in 
der Vergangenheit – bei gegenwärtig rund 9.200. Sie wird auf voraussichtlich rund 9.700 
im Schuljahr 2026/27 ansteigen und danach absinken.  Nach einer zwischenzeitlichen 
Spitze in 2031/32 mit rund 9.500 pendelt sich die Zahl der Fünftklässler*innen bis 2035 
auf knapp 9.000 ein.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 13 
 
 
 
 
Für die Schulentwicklungsplanung sind kleinräumige Prognoseergebnisse von entscheidender 
Bedeutung. Die vorgehend dargestellten, gesamtstädtischen Entwicklungen mit Blick auf Kin-
der und Jugendliche im schulrelevanten Alter stellen sich auf der Ebene von Stadtteilen und 
Stadtbezirken höchst unterschiedlich  dar. Im Folgenden soll zunächst auf die kleinräumige

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 14 
Entwicklung der Zahl der 6- bis unter 10-Jährigen und damit auf die Kinder im Grundschulalter 
in Köln fokussiert werden. Betrachtet wird der Zeitraum von 2010 bis 2035, um einen Überblick 
über die Gesamtdynamik auf Stadtteilebene in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu er-
halten und gleichzeitig die langfristige Perspektive zu erkennen. 
 
 Die grafischen Darstellungen verdeutlichen, dass die Zahl der Kinder im Grundschulalter 
vor allem in den Stadtteilen  Rodenkirchen, Widdersdorf, Sülz, Nippes und Ostheim bis 
2021 sehr deutlich angestiegen ist. Für alle genannten Stadtteile ist nunmehr mit Blick 
auf den Prognosehorizont 2035 langfristig von Rückgängen auszugehen, die in Widders-
dorf und Nippes voraussichtlich sehr deutlich, in Rodenkirchen, Sülz und Ostheim eher 
moderat ausfallen werden. 
 
 Für einige Stadtteile ergeben sich sowohl für den Zeitraum von 2010 bis 2021 in der Ist-
Entwicklung als auch im Zeitraum von 2021 bis 2035 nach der kleinräumigen Prognose 
kaum oder keine Veränderungen in den Zahlen der Grundschulkinder. Das betrifft zum 
Beispiel Altstadt-Nord und Godorf, Riehl und Volkhoven/Weiler sowie Gremberghoven 
und Höhenberg. 
 
 Für eine Reihe von Stadtteilen ist gerade mit Blick auf den zukünftigen, kleinrä umigen 
Prognosezeitraum von 2021 bis 2035 mit sehr starken Zuwächsen bei den Grundschul-
kindern zu rechnen, während sich die  vorgehende Entwicklung bis 2021  im Vergleich 
moderater darstellte. Der Grund liegt häufig insbesondere in der geplanten oder in Um-
setzung befindlichen Realisierung neuer (großer) Wohnbaugebiete bzw. wohnbaulichen 
Verdichtungen in Verbindung mit einem entsprechenden Familienzuzug. Beispielhaft 
sind hier die Stadtteile Raderberg, Blumenberg  (inklusive der Siedlungsentwicklung 
Kreuzfeld) und Mülheim zu nennen. 
 
 Die Schulentwicklungsplanung reagiert auf diese Entwicklung mit der Bedarfsfeststel-
lung für neue Grundschulen und Erweiterungen bestehender Grundschulen. Wie schon 
in der Fortschreibung d er Schulentwicklungsplanung 2020 (aufbauend auf Planungen 
von 2018, 2016 und 2012) ausgewiesen, sah die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt min-
destens 30 neue Grundschulen (bzw. Grundschulgebäude) in Köln vor, von denen die 
ersten, teils im Interim schon an den Start gegangen sind. Mit der vorliegend en Schul-
entwicklungsplanung 2023  ist die Zahl der erforderlichen Grundschulen anzupassen  
(siehe Kapitel 7). Dies hat erstens mit Erkenntnissen aus der neuen kleinräumigen Be-
völkerungsprognose zu tun, zweitens mit neuen W ohnungsbauplanungen. Die Fort-
schreibung der Bedarfe berücksichtigt die in den vergangenen Jahren in Betrieb gegan-
genen Schulen / Schulgebäude.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 15

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 16 
 
 
 
 
Betrachtet man nunmehr die kleinräumige Entwicklung der Zahl der 10- bis unter 16-Jährigen, 
das sind Kinder und Jugendliche im Alter der Sekundarstufe I weiterführender Schulen, dann 
zeigen sich in einer teilräumlichen Differenzierung auch hier  unterschiedliche Dynamiken in

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 17 
den Stadtteilen und Stadtbezirken. Wieder soll nachfolgend der Zeitraum von 2010 bis 2035 
betrachtet und insbesondere die langfristige Perspektive in den Blick genommen werden. 
 
 Die Grafiken zeigen, dass die Zahl der 10- bis unter 16-Jährigen bis 2021 unter anderem 
in den Stadtteilen Neustadt -Süd, Rodenkirchen, Sülz, Junkersdorf, Nippes, Kalk, 
Ostheim, Mülheim und vor allem Widdersdorf stark gestiegen ist. Gleichzeitig sind nun-
mehr bis 2035 in allen genannten Stadtteilen moderate Rückgänge zu erwarten, bis auf 
Rodenkirchen und Mülheim, wo die Zahl der 10 - bis unter 16-Jährigen mit den großen 
neuen Wohnbaugebieten auch in Zukunft stark steigen wird. 
 
 In den Stadtteilen Rondorf und Blumenberg war es bis 2021 zu Rückgängen bei den  
Kindern und Jugendlichen im Alter der Sekundarstufe I gekommen. Bis 2035 wird ihre 
Zahl nunmehr aufgrund der Planungen der Wohnbaugebiete Rondorf -Nordwest und 
Kreuzfeld voraussichtlich sehr stark ansteigen. 
 
Die Schulentwicklungsplanung begegnet dieser Herausforderung mit der Bedarfsfeststellung 
für neue weiterführende Schulen (siehe Kapitel 7) und außerdem einer Vielzahl von Erweite-
rungen bestehender Schulen. Für die neuen Schulen sind in der Regel neue Schulgebäude 
erforderlich. Meist muss der Start in einem Interimsgebäude erfolgen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 18

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 19 
 
 
2.3. Schulplatzbedarfe in großen neuen Wohnbaugebieten 
 
Die Ergebnisse der kleinräumigen Bevölkerungsprognose sind für die Schulentwicklungspla-
nung eine zentrale Basis zur Kalkulation zukünftiger Bedarfe an Schulinfrastruktur. Bei der 
Betrachtung insbesondere großer neuer Wohnungsbaugebiete ergeben sich unterschiedliche 
Zielperspektiven und methodische Herangehensweisen von St atistiker*innen und Schulent-
wicklungsplaner*innen, die sich wechselseitig ergänzen. Während die Bevölkerungsprognose 
durchschnittliche Entwicklungen unter sonst gleichen Bedingungen in die Zukunft fortschreibt, 
hebt Schulentwicklungsplanung in großen Wohnungsbaugebieten auf maximal mögliche Ent-
wicklungen ab und leitet daraus Schulplatz - und Schulraumbedarfe ab . Auf diese Weise 
spannt sich für die großen neuen Wohnungsbaugebiete ein Möglichkeitsraum von Minimum 
und Maximum an geschätzten Kinder- und Jugendzahlen bzw. infrastrukturellen Bedarfen ab. 
 
In der kleinräumigen Bevölkerungsprognose sind neue Wohnungsbaugebiete auf der Grund-
lage aktueller Planungsstände einberechnet. Dabei werden ausdrücklich keine Prognosen für 
die einzelnen Wohnungsbaugebiet e erstellt. Vielmehr werden diese bei der Vorausberech-
nung der Bevölkerungsentwicklung in den Stadtteilen, in denen sie verortet sind, berücksich-
tigt. Dabei spielt die geschätzte Zahl der neuen Bewohner*innen in den Wohnungsbaugebie-
ten eine Rolle und ihre Zuordnung nach Bezugsphasen bzw. Bauabschnitten in den jeweiligen 
Prognosejahren. Für die Kalkulation der Einwohnerentwicklung der Stadtteile differenziert 
nach Altersjahren und -gruppen werden durchschnittliche Entwicklungen von Altersstrukturen 
in einem Referenzzeitraum von 2012 bis 2021 zugrunde gelegt. Die Prognose nimmt also auf 
der Grundlage der Vergangenheit Fortschreibungen in die Zukunft vor. Sie beschreibt eine 
zukünftige Entwicklung unter sonst gleichen Bedingungen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 20 
Gleichzeitig verändern insbesondere große Neubaugebiete die Dynamik von teilräumlichen 
Einwohnerentwicklungen und stoßen Prognosen hier naturgemäß an ihre Grenzen. Schulent-
wicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sehen sich bei neuen Wohnbaugebieten der kom-
plexen Herausforderung gegenüber, zu einem sehr frühen Zeitpunkt auf der Grundlage unge-
fährer Zahlen zu den geplanten neuen Wohneinheiten und zu den geschätzten Gesamtein-
wohner*innen Bedarfe für die von Anfang an zu berücksichtigende Schul - und Bildungsinfra-
struktur anzumelden, damit entsprechende Flächen für neue Kindertageseinrichtungen, Schu-
len, Spielplätze und Jugendangebote gesichert und entwickelt werden. Die Bildungsplanung 
greift für solche Planungen auf sogenannte „Referenzgebiete“ zurück. Auf der Grundlage von 
Analysen der tatsächlich beobachteten Entwicklung der Zahl von Kindern und Jugendlichen in 
einer Reihe von großen Wohnungsbaugebieten, die in der jüngeren Vergangenheit entstanden 
sind, nimmt sie Ableitungen für zukünftige große Wohnungsbaugebiete vor. Betrachtet wurde 
dafür in 2017 die Entwicklung in den Wohnungsbaugebieten Widdersdorf-Süd, Eisenbahnaus-
besserungswerk Nippes, Madausgelände, CFK-Gelände und Ossendorfpark. Es zeigten sich 
vergleichbare Entwicklungsbilder, nach denen 
 
 die Erstbezugsphasen der (unterschiedlichen Bauabschnitte der) Wohnbaugebiete bis 
zum Erreichen der vorläufig abschließenden Gesamteinwohnerzahlen mit rund 10 Jah-
ren recht langgestreckt sind; 
 die Bedarfe an Bildungsinfrastruktur mit den zuziehenden Kindern (in Bauabschnitten) 
zunächst sukzessive ansteigen, einen Höchstwert erreichen und dann kontinuierlich wie-
der sinken. Dabei ergeben sich zum einen mehrjährig Höchstwerte von Kindern und Ju-
gendlichen in bestimmten Altersgruppen , zum anderen v erschieben sich Bedarfe im  
Zeitverlauf mit der weiteren Alterung der häufig im Kleinkindalter hinzugezogenen Kinder 
tendenziell von Kindertagesbetreuung über Grundschulbildung nach Schulbildung an 
weiterführenden Schulen und Jugendförderung; 
 die Größenordnungen bestimmter Altersjahre oder Altersgruppen der unterschiedlichen 
Wohnbaugebiete in einem engen Korridor liegen, sie also vergleichbar sind, z.B. zu ei-
nem bestimmten Zeitpunkt rund 2,5% der neuen Bewohner*innen 6 Jahre alt und damit 
im Einschulungsalter sind. 
 
Die Bildungsplanung hebt bei ihren Anmeldungen für neue Kindertageseinrichtungen, Schu-
len, Spielplätze und Jugendangebote ausdrücklich auf die zu erwartenden (mehrjährigen) Be-
darfsspitzen ab und bittet gleichzeitig um möglichst modulare und flexible bauliche Umsetzung.  
 
Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht über eine Auswahl geplanter neuer Stadtquar-
tiere in Köln, ihre Größenordnungen und die auf der Grundlage von Realerfahrungen abgelei-
teten Bedarfe an Bildungsinfrastruktur.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 21 
 
 
Neue Stadt-
quartiere
Gesamt-
fläche 
in ha
Anzahl 
Wohn-
ein-
heiten 
(WE)
Anzahl 
Be-
wohner
*-innen 
(BW = 
WE x 
2,3)
maximaler, 
teils 
temporärer 
Bedarf Kita*
Grund-
schulen im 
neuen Stadt-
quartier**
weiter-
führende 
Schulen im 
neuen Stadt-
quartier**
Spiel-, 
Bewegungs-, 
Aktions-
flächen für 
Kinder + 
Jugendl. 
(BW x 2,0 = 
qm)
Jugend-
angebote, 
Jugend-
einrich-
tungen
11-16 Kitas 2 Grund-
schulen
1 Gesamt-
schule
64 Gruppen 7 Züge 6/5 Züge
1.100 Plätze 
für Kinder 
u. 6 Jahren
161 Plätze 
Eingangs-
klassen
162 Plätze 
Eingangs-
klassen
11-16 Kitas 2 Grund-
schulen
1 Gesamt-
schule
64 Gruppen 8 Züge 4/4 Züge
1.100 Plätze 
für Kinder 
u. 6 Jahren
184 Plätze 
Eingangs-
klassen
108 Plätze 
Eingangs-
klassen
7-11 Kitas 1 Grund-
schule
1 Gesamt-
schule***
44 Gruppen 5 Züge 4/4 Züge
750 Plätze 
für Kinder 
u. 6 Jahren
115 Plätze 
Eingangs-
klassen
108 Plätze 
Eingangs-
klassen
7-11 Kitas 3 Grund-
schulen 2 Schulen
44 Gruppen 7 Züge 8/x Züge
750 Plätze 
für Kinder 
u. 6 Jahren
161 Plätze 
Eingangs-
klassen
216 Plätze 
Eingangs-
klasen
*****
Parkstadt-
Süd 115,0 4.348 10.000 20.000
Mülheim-
Süd 46,0 4.500 10.350 20.700
Deutzer 
Hafen 37,7 3.000 6.900 13.800
Kreuzfeld 80,0 3.000 6.900 13.800

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 22 
 
 
  
Neue Stadt-
quartiere
Gesamt-
fläche 
in ha
Anzahl 
Wohn-
ein-
heiten 
(WE)
Anzahl 
Be-
wohner
*-innen 
(BW = 
WE x 
2,3)
maximaler, 
teils 
temporärer 
Bedarf Kita*
Grund-
schulen im 
neuen Stadt-
quartier**
weiter-
führende 
Schulen im 
neuen Stadt-
quartier**
Spiel-, 
Bewegungs-, 
Aktions-
flächen für 
Kinder + 
Jugendl. 
(BW x 2,0 = 
qm)
Jugend-
angebote, 
Jugend-
einrich-
tungen
3-5 Kitas 2 Grund-
schulen
1 Gym-
nasium
19 Gruppen 6 Züge 4/6 Züge
325 Plätze 
für Kinder 
u. 6 Jahren
138 Plätze 
Eingangs-
klassen
108 Plätze 
Eingangs-
klassen
4-6 Kitas 1 Grund-
schule
25 Gruppen   4-5 Züge
425 Plätze 
für Kinder 
u. 6 Jahren
115 Plätze 
Eingangs-
klassen
* auf der Grundlage von Erfahrungen mit Referenzgebieten, Umsetzung: Kita integriert in Wohnungsbau
flexibler Modulbau, teils alternativ (Groß-)Tagespflege denkbar
** bei Beachtung der bestehenden und geplanten Infrastruktur in angrenzenden Stadtquartieren
*** außerhalb des neuen Stadtquartiers: Im Hasental
**** Versorgung des neuen Stadtquartiers u.a. durch Gesamtschulen Vogelsang
*****
***** mobile Jugendangebote, z.B. Treffpunkte im öffentlichen Raum sind in den Spiel-; Bewegungs- 
und Aktionsflächen mitgedacht - kleine Jugendeinrichtungen und Jugendangebote werden integriert in 
den Wohnungsbau mitgedacht, ggf. teils Anschlussnutzung von Räumen, die temporär für Kitas genutzt 
werden - zudem: Stärkung der Jugendinfrastruktur in angrenzenden Stadtquartieren beabsichtigt. 
Perspektivisch ist die Einführung einer geeigneten Bedarfsbemessung für Angebote der (Offenen) 
Kinder- und Jugendarbeit für die kommunale Kinder- und Jugendförderplanung vorgesehen. Die 
konkrete Ausgestaltung bleibt einer im Rahmen bezirksbezogener Planungen festgestellten 
quantitativen und qualitativen, systematischen Bedarfsanalyse vorbehalten.
5.980
Max-Becker-
Areal 17,3 1.700 3.910 7.820****
Rondorf-
Nordwest 68,6 1.300 2.990

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 23 
2.4. Fazit zu zukünftiger Bevölkerungsentwicklung und schulischen Bedarfen 
 
Festzuhalten bleiben an dieser Stelle folgende wichtige Erkenntnisse, die für die vorliegende 
Schulentwicklungsplanung von hoher Relevanz sind: 
 Nachdem die vorvorletzte, kleinräumige städtische Bevölkerungsprognose von 2015 mit-
tel- und langfristig weiter sehr stark ansteigende Kinder - und Jugendlichenzahlen vo-
rausberechnete, sah die Prognose 2019 perspektivisch leicht sinkende und sieht die 
Prognose 2022 perspektivisch stärker sinkende Zahlen voraus. 
 Die Bevölkerungsprognose kalkuliert Kinder- und Jugendlichenzahlen in großen neuen 
Wohnbaugebieten, indem durchschnittliche Entwicklungen der Vergangenheit in die Zu-
kunft fortgeschrieben werden, während die Schulentwicklungsplanung auf der Grund-
lage von Erfahrungen mit anderen Wohnbaugebieten auf die zu erwartenden, mehrjäh-
rigen maximalen Bedarfe abstellt. 
 
Werden vor diesem Hintergrund bei der Vielzahl der schon realisierten und projektierten neuen 
Schulplätze durch Neubauten und Erweiterungen langfristig Schulen in Köln leer stehen? Nach 
Einschätzung der Schulentwicklungsplanung nein, allerdings unter der Voraussetzung, dass 
in der Zukunft – wenn sich die Prognosen bestätigen – Neu- und Nachjustierungen der Kölner 
Schullandschaft erfolgen. Dazu könnten zukünftig z.B. in längerfristiger Perspektive gehören: 
 Rücknahme an Zügigkeitserweiterungen an einzelnen Schulen, z.B. an Gesamtschulen 
von 8 auf 6 in der Sekundarstufe I, mit ergänzender Teilnutzung von Räumen für weitere 
Bildungsbedarfe oder Quartierszwecke sowie Absenkung von Klassengrößen. 
 Standortaufgabe (general-)sanierungsbedürftiger, maroder Schulen und Flächen - bzw. 
Gebäudenutzung für andere städtische Bedarfe und Zwecke. 
 Aufgabe von suboptimalen Teilstandortlösungen von Schulen, Standortwechsel beste-
hender Schulen, langfristige Entmietung von zugesetzten Schulgebäuden. 
 
Diese längerfristige Perspektive ist zugegeben angesichts der in der Vergangenheit stark ge-
stiegenen und kurz- und mittelfristig noch steigenden Schüler*innenzahlen verbunden mit ak-
tuellen Schulplatznot schwer zu denken. Sie ist aber folgerichtige Konsequenz des Umstandes 
langfristig ggf. wieder (stärker) sinkender Schüler*innenzahlen, jüngst ad hoc umgesetzter 
Nachverdichtungen an Schulen zur Begegnung aktueller Notsituationen, notwendigerwei se 
mehrjähriger Vorlaufzeiten projektierter bzw. in Umsetzung befindlicher Schulbaumaßnahmen 
(mit Blick auf Wohnbaugebiete und teils auf Grundlage älterer Bevölkerungsprognosen) sowie 
insbesondere auch der „Unwucht“ im Kölner Schulsystem, die Schulformen der Sekundarstufe 
betreffend. Letztere drückt sich aus in den in den Eingangsklassen stark nachgefragten Schul-
formen Gymnasium und Gesamtschule und den weniger bzw. kaum nachgefragten Schulfor-
men der Realschule bzw. Hauptschule. Wenn zukünftig deutlich meh r Gymnasien und Ge-
samtschulen in Köln bestehen werden, wird der Druck auf die Schülerzahlen vor allem der 
bestehenden Hauptschulen weiter ansteigen und werden Folgelösungen (Teilstandortlösun-
gen oder Standortaufgaben) notwendig.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 24

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 25 
(3) Elternbefragung zur Schulwahl 
 
3.1. Wesentliche Ergebnisse der Elternbefragung 2022 
Die Schulverwaltung hat 2021 das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung 
(WIB) der Bergischen Universität Wuppertal mit der Durchführung einer Elternbefragung zur 
Schulwahl im Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe beauftragt. Ziel der Elternbefra-
gung war es, mehr über die Motive und Einstellungen Kölner Eltern hinsichtlich ihres Schul-
wahlverhaltens und ihren Blick auf die Kölner Schullandschaft zu erfahren, um die kommunale 
Schulentwicklungsplanung zu unterstützen. Die Durchführung erfolgte im Januar 2022 als On-
line-Befragung mit dem Titel „von4nach5“, an der sich 6.476 Eltern von Grundschulkindern  
aller Klassen in Köln beteiligten. Dies entspricht knapp 16% der Schüler*innen an öffentlichen 
und privaten Grund- und Förderschulen. Zuletzt war 2012 eine großangelegte Elternbefragung 
im Schulbereich durchgeführt worden. Für den vollständigen Bericht zur Befragung 2022 siehe 
bitte Session 3488/2022; im Folgenden werden ausgewählte, zentrale Ergebnisse aufgegrif-
fen. 
Ergebnis 1: Hohe Bildungsaspiration 
Mithilfe der Befragung 2022 konnte nachgewiesen werden, dass Kölner Eltern bereits zu ei-
nem frühen Zeitpunkt hohe Erwartungen an das zu erreichende Bildungsniveau ihrer Kinder 
haben. Insgesamt strebt mehr als die Hälfte aller Eltern (54%) für ihr Kind die Allgemeine 
Hochschulreife als Schulabschluss an. Von den Eltern der Viertklässler*innen wollen 59% ein 
Gymnasium und 30% eine Gesamtschule beim Übergang anwählen, weitere 9% favorisieren 
die Schulform Realschule. 
Schulformwahl der Kölner Eltern – insgesamt und nach Jahrgangsstufe 
 
 
Ergebnis 2: Einflussfaktor Stadtbezirk 
Bei der Schulformwahl unterscheiden sich die Präferenzen der Eltern in den verschiedenen 
Stadtbezirken mitunter deutlich. Beispielsweise erhält die Schulform Gymnasium in Lindenthal

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 26 
einen Zuspruch von 79% der Eltern, hingegen in Chorweiler und Mülheim von 46%. Auch der 
Wunsch nach der Schulform Gesamtschule variiert stellenweise immens: Während 22% der 
Eltern in Porz di e Gesamtschule anwählen möchten, sind dies in Ehrenfeld  38% der Eltern. 
Zwangzigmal mehr Eltern in Porz möchten ihr Kind an einer Realschule anmelden als in Ro-
denkirchen. Während die Schulform Hauptschule für Eltern aus Ehrenfeld laut Befragung über-
haupt nicht attraktiv ist, äußern 4% der Kalker Eltern den ausdrücklichen Wunsch, ihr Kind dort 
anzumelden. 
Ein naheliegender Einflussfaktor hierbei ist die historisch gewachsene Qualität und Quantität 
des Schulangebots, das im jeweiligen Stadtbezirk zur Verfügung steht. Hier zeichnet sich auch 
die Bedeutung der Wohnortnähe der angewählten Schule / Schulform für die Eltern deutlich 
ab. Außerdem spielen unterschiedliche soziale Lagen der Eltern in den Stadtbezirken eine 
Rolle.  
 
Schulformwahl der Kölner Eltern – 4. Jahrgangsstufe, nach Stadtbezirk 
 
 
Ergebnis 3: Einflussfaktor Schulweg 
Tatsächlich ist der Schulweg neben der wahrgenommenen Qualität der Lehrkräfte, der ange-
botenen Schulabschlüsse, dem Wunsch und Leistungsniveau des Kindes sowie des sozialen 
Umfelds der Schule eines der Top-Sechs-Kriterien für Eltern bei der Schulwahl. 70% der Eltern 
finden den Schulweg wichtig bis sehr wichtig  bei der Wahl der weit erführenden Schule. Die 
Länge des Schulwegs kann damit ein Entscheidungskriterium für oder gegen die Anwahl einer 
Schule sein. Wie stark der Einfluss dieses Faktors ist, zeigt sich in dem Befragungsergebnis, 
dass Schüler*innen beim Wechsel auf die weiterführende Schule schulformunabhängig eine 
starke Tendenz dazu haben, im eigenen Stadtbezirk zu verbleiben und eine noch stärkere 
Tendenz dazu, die Rheinseite zum Erreichen der Schule nicht zu wechseln. Der Rhein muss 
als natürliche Barriere bei der Anwahl einer weiterführenden Schule angesehen werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 27 
Kriterien für die Schulwahl – (sehr) wichtig bis (sehr) unwichtig 
 
Eine Ausnahme bildet der Stadtbezirk Innenstadt. Er ist de r einzige Stadtbezirk  Kölns, der 
mehr Schüler*innen aus anderen Stadtbezirken aufnimmt, als er abgibt. Wie sich die Schü-
ler*innen-Ströme weiterführender Schulen zwischen den Kölner Stadtbezirken insgesamt ver-
teilen, zeigt das folgende Modell: 
 
Übergänge von den öffentlichen Grundschulen nach abgebendem und aufnehmendem Stadtbezirk im Sj. 21/22

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 28 
3.2. Anmeldepräferenzen der Eltern nach Elternbefragungen 2022 und 2012 
Die folgende Tabelle gibt unter anderem eine Gesamtübersicht über die Ergebnisse der El-
ternbefragungen 2022 und 2012 zu den Antworten der Eltern von Viertklässler*innen auf die 
Frage, an welcher Schulform sie ihr Kind wunschgemäß voraussichtlich anmelden werden. 
Zudem werden diese Ergebnisse mit dem letztendlich unter den gegebenen Bedingungen des 
Schulangebots umgesetzten Wahlverhalten der Eltern kontrastiert, wobei dies an der Vertei-
lung der Fünftklässler*innen in Köln im Schuljahr 2021/22 abgelesen wird. Schließlich zeigt 
die Übersicht auf, wie sich die Schulplätze gesamtstädtisch und in jedem einzelnen Stadtbezirk 
aktuell auf die unterschiedlichen Schulformen verteilen. 
 
Es ergeben sich folgende ausgewählte Erkenntnisse: 
 Bei einem Ergebnisvergleich der Elternbefragungen 2012 und 2020 zeigt sich, dass die 
Präferenz der Eltern für Gymnasien und Gesamtschulen gesamtstädtisch weiter ange-
stiegen, für Realschulen gesunken und für Hauptschulen auf sehr niedrigem Niveau 
gleichgeblieben ist. In den Stadtbezirken ergeben sich hierbei teils Unterschiede b zw. 
gegenläufige Trends, z.B. ist im Stadtbezirk Kalk die Präferenz für Gymnasien (von 57% 
auf 51%) gesunken und gleichzeitig die Präferenz für Gesamtschulen (von 21% auf 34%) 
sehr stark angestiegen. 
 Der Vergleich einer (wohnortbezogenen) Auswertung des Schulbesuchs von Fünftkläss-
ler*innen im Schuljahr 2021/22 mit den Ergebnissen der Elternbefragung 2022 doku-
mentiert, dass stadtweite Präferenzen und Wünsche der Eltern bei Gymnasien und Ge-
samtschulen nicht in dem geäußerten Umfang tatsächlich umgesetzt wurden bzw. wer-
den können. Das liegt bei Gesamtschulen sicher an dem zu knappen Platzangebot, dass 
sich in hohen Ablehnungszahlen dokumentiert. Stadtweit möchten 30% der Eltern ihr 
Kind an einer Gesamtschule sehen, zuletzt besuchten 26% der Fünftklässler*innen eine 
Gesamtschule. Bei Gymnasien – 59% wünschen sich einen Gymnasialplatz für ihr Kind, 
50% der Fünftklässler*innen waren zuletzt Gymnasiast*innen – dürfte eine Rolle spielen, 
dass ein grundsätzlich geäußerter Wunsch nicht immer tatsächlich in ein entsprechen-
des Anmeldeverhalten umgesetzt wird, ggf. gerade wenn die ausgesprochenen Schul-
formempfehlungen etwas Anderes nahelegen. In den Stadtbezirken liegen Präferenzen 
für bestimmte Schulformen und Verteilung der Fünftklässler*innen nach Schulformen 
teils relativ nah beieinander (z.B. Innenstadt und Lindenthal), teils ergeben sich aber 
auch deutlichere Unterschiede (z.B. Kalk und Nippes), was darauf hindeutet, dass z.B. 
in den beiden letztgenannten Stadtbezirken Elternpräferenzen für bestimmte Schulfor-
men ggf. am relativ schwierigsten umgesetzt werden können, ggf. weil das aktuelle schu-
lische Angebot nicht gut mit den Elternwünschen korrespondiert. 
 Blickt man auf das gesamtstädtische Schulplatzangebot nach Schulformen, dann zeigt 
sich nicht überraschend, dass es – z.B. gemessen an den Elternpräferenzen nach Be-
fragung – aktuell zu wenig Gymnasial- und Gesamtschulplätze und zu viele Realschul- 
und Hauptschulplätze gibt. Auch hier ergeben sich je nach Stadtbezirk interessante Un-
terschiede, z.B. sind 32% der Schulplätze in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I 
in Nippes Realschulplätze, wünschten sich aber nur 4% der Eltern in Nippes einen Re-
alschulplatz für ihr Kind . 16% der Schulplätze in Nippes sind Gesamtschulplätze, 34% 
wünschen sich einen Gesamtschulplatz für ihr Kind.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 29 
 
  
Elternbefragung 2012: 
Anmeldewunsch der Eltern von 
Viertklässler*innen (Angaben in 
Prozent)
1/ Innenstadt
2/ Rodenkirchen
3/ Lindenthal
4/ Ehrenfeld
5/ Nippes
6/ Chorweiler
7/ Porz
8/ Kalk
9/ Mülheim
Stadt Köln
Gymnasium 59 61 72 49 53 42 57 57 46 55
Gesamtschule 30 31 20 34 31 37 19 21 35 28
Realschule 8 7 5 15 14 21 22 19 17 15
Hauptschule 2 1 1 1 1 0 1 1 1 1
Elternbefragung 2022: 
Anmeldewunsch der Eltern von 
Viertklässler*innen (Angaben in 
Prozent)
1/ Innenstadt
2/ Rodenkirchen
3/ Lindenthal
4/ Ehrenfeld
5/ Nippes
6/ Chorweiler
7/ Porz
8/ Kalk
9/ Mülheim
Stadt Köln
Gymnasium 66 71 79 51 60 46 57 51 46 59
Gesamtschule 28 28 18 38 34 39 22 34 38 30
Realschule 5 0 2 11 4 14 20 11 16 9
Hauptschule 1 1 0 0 2 1 1 4 0 1
Fünftklässler*innen, die in den 
jeweiligen Stadtbezirken 
wohnen, besuchen in 2021/22 
stadtweit folgende Schulformen 
(Angaben in Prozent)
1/ Innenstadt
2/ Rodenkirchen
3/ Lindenthal
4/ Ehrenfeld
5/ Nippes
6/ Chorweiler
7/ Porz
8/ Kalk
9/ Mülheim
Stadt Köln
Gymnasium 64 54 78 45 53 37 44 36 37 50
Gesamtschule 25 35 17 27 17 36 23 25 35 26
Realschule 9 9 5 23 25 19 28 30 23 19
Hauptschule 1 1 0 6 5 7 4 8 4 4
Schulplätze (nach festgelegter 
Zügigkeit und Richtfrequenz) im 
Stadtbezirk verteilen sich 
2023/24 wie folgt auf die 
Schulformen (Angaben in Prozent)
1/ Innenstadt
2/ Rodenkirchen
3/ Lindenthal
4/ Ehrenfeld
5/ Nippes
6/ Chorweiler
7/ Porz
8/ Kalk
9/ Mülheim
Stadt Köln
Gymnasium 65 25 70 27 41 35 34 31 30 42
Gesamtschule 9 58 23 30 16 28 23 24 45 28
Realschule 14 17 7 34 32 18 31 28 18 21
Hauptschule 12 0 0 9 11 19 13 17 7 9

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 30 
3.3. Implikationen für die Schulentwicklungsplanung bzw. Schulverwaltung 
Anhand der Befragungsergebnisse lassen sich maßgebliche Leitprinzipien für die Schulent-
wicklungsplanung in Köln ableiten, die überwiegend bereits in den vergangenen Schulentwick-
lungsrahmenplanungen Anwendung gefunden haben und damit grundsätzlich Bestätigung fin-
den 
1. Ausbau von Schulplätzen an Gesamtschulen und Gymnasien 
Die schulentwicklungsplanerische Maßgabe, bei den erforderlichen neuen weiterführenden 
Schulen auf die Schulformen der Gymnasien und Gesamtschulen zu setzen, findet nach Ein-
schätzung der Schulentwicklungsplanung in den Ergebnissen der Elternbefragung 2022 Be-
stätigung. Dabei klaffen das Angebot von und die Nachfrage nach Schulplätzen in Köln  an 
diesen Schulformen im Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I aktuell noch er-
heblich auseinander. Auch hierfür findet sich in der Elternbefragung eine starke, unabhängige 
Bestätigung der bisherigen schulentwicklungsplanerischen Analysen, die seit 2012 erstens ein 
quantitativ, im Zuge des starken Bevölkerungswachstums in Verbindung mit rasant steigenden 
Schülerzahlen, deutlich zu geringes und  zweitens qualitativ im Zuge einer Schulstruktur im 
Wandel nicht bedarfsgerecht auf die Schulformen verteiltes Schulplatzangebot nachweist.  
Hieraus wurde und wird der Bedarf an einer Vielzahl von Maßnahmen abgeleitet. Es gilt, neue 
Schulen zu realisieren und bestehende Schulen zu erweitern sowie die mögliche Veränderung 
der Schulform an ausgewählten, bestehenden Schulstandorten zu überprüfen. Entsprechend 
finden nach Ansicht der Schulentwicklungsplanung die aktuell in Umsetzung und Vorbereitung 
befindlichen „Stärkungspakete“ (Beschleunigungspakete) für Gymnasien und Gesamtschulen 
in Verbindung mit temporären Ad -hoc-Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Schulen 
durch Schulcontainer und Anmietungen eine nachhaltige Legitimation. 
2. Motive der Eltern als Auftrag an die Kölner Schulentwicklung 
Sehr entscheidend ist für Eltern bei der Wahl einer weiterführenden Schule erstens die wahr-
genommene innere Qualität von Schulen, ihr Ruf und Profil sowie die dort tätigen Lehrkräfte. 
Zweitens wünschen sich Eltern für ihr Kind den bestmöglichen formalen Schulabschluss und 
dabei ganz überwiegend den direkten Weg zum Abitur ohne Wechsel der Schule. Einschrän-
kend muss an dieser Stelle fo rmuliert werden, dass i nnere Strukturen von Schulen, also ihr 
Mikroklima und die Q ualität der Lehre und Förderung,  so genannte innere Schulangelegen-
heiten des Landes sind und sich daher dem Einfluss des kommunalen Schulträgers entziehen. 
Gleichwohl können hierfür mittelbar förderliche Rahmenbedingungen durch den Schulträger 
gewährleistet werden, die z. B. auf adäquate räumlich-gebäudliche Bedingungen abheben, auf 
Digitalisierung und auf den Einsatz nicht-lehrenden Personals wie z.B. Schulsozialarbeiter*in-
nen. Die Schulverwaltung fühlt sich einerseits bestätigt und andererseits beauftragt, ihre Be-
mühungen zu zeitgemäßem und pädagogisch sinnvollem Schulbau (Clusterbauweise, Sanie-
rungen), Ausstattung mit W LAN, digitalen Schultafeln und digitalen Endgeräten sowie dem 
Einsatz von Schulsozialarbeit entsprechend zu verstärken und dem Rat entsprechende Be-
schlüsse zur Entscheidung vorzulegen.  Dabei stellt sich die Frage nach auskömmlichen Fi-
nanzierungsanteilen durch das Land in diesem Zusammenhang nachdrücklich. Maßgeblich für 
die Schulentwicklungsplanung ist zudem der Aspekt, dass im Mix an Erwägungen der Eltern 
die Wohnortnähe der Wunschschule bzw. Wunschschulform eine sehr große Rolle spielt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 31 
3. Wohnortnähe ist (mit) ausschlaggebend 
Für Eltern spielt die Wohnortnähe der weiterführenden Schule ihres Kindes eine sehr wichtige 
Rolle. In schulentwicklungsplanerischer Lesart ergeben sich aus diesem Befund folgende Ein-
schätzungen: Erstens – in Verbindung mit dem Befragungsergebnis, dass die Sichtweisen auf 
die Schullandschaft je nach Stadtbezirk, in dem die Eltern und Kinder wohnen, variieren – 
erscheint es richtig, dass die Schulentwicklungsplanung traditionell einen starken Akzent nicht 
nur auf stadtweite, sondern insbesondere auch auf stadtbezirkliche Planungen wirft, der sich 
vor allem in ausführlichen stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen in den Rahmenplänen zur 
Schulentwicklungsplanung 2020, 2018, 2016 etc. dokumentiert. Zweitens sind bei der Gestal-
tung der Schullandschaft, besser gesagt der bezirklich orientierten Schullandschaften in Köln, 
Standortfragen nach wie vor und eher noch stärker in den Blick zu nehmen. Das betrifft Fragen 
nach Lagegunst von Schulstandorten im Sinne von räumlicher Nähe zu Wohnsiedlungen und 
verkehrlicher Erreichbarkeit und auch die verkehrliche Gesamtsituation vor Ort. Für die Vertei-
lung von Grundschulen auf das Stadtgebiet gilt schon lange das Prinzip der kurzen Wege , 
welches noch stärker auch als bisher auf weiterführende Schulen übertra gen werden kann. 
Die Schulentwicklungsplanung sieht sich vor diesem Hintergrund bestätigt, in den großen 
neuen Wohnbaugebieten in Köln grundsätzlich immer auch ein für die jeweils erwartete Zahl 
der Einwohner*innen auskömmliches Schulplatzangebot einzuplanen. Dass es sich bei den 
weiterführenden Schulen in großen neuen Wohngebieten nach Vorschlag der Schulentwick-
lungsplanung grundsätzlich um Gesamtschulen handeln soll te, die alle mö glichen Schulab-
schlüsse anbieten, erscheint konsequent. Darüber hinaus sind ganz allgemein Handlungsop-
tionen von Flächen für neue Schulstandorte mit großer Vorsicht wahrzunehmen, die (noch) 
keine adäquate verkehrliche Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und an Rad-
wege haben. Auch die Lage von möglichen neuen Schulstandorten in Stadtgebieten, die – in 
Bezug auf die aktuelle und zukünftige Zahl der Schüler*innen – ein für das Gebiet den Stadt-
bezirk grundsätzlich quantitativ auskömmliches Schulplatzangebot aufweisen, aber ggf. nur 
mit weiten Fahrwegen einen Beitrag zur Be darfsdeckung in anderen  Stadtgebieten leisten 
könnten, muss in dieser Hinsicht kritisch bewertet werden. 
Die Verwaltung leitet zwei konkrete Handlungsempfehlungen ab: Erstens gilt es, bestehende 
Schulstandorte noch stärker im Kontext der erforderlichen Verkehrswende in den Blick zu neh-
men und den weiteren Ausbau des ÖPNV und der Radwege auch an den Schulstandorten zu 
orientieren. Zweitens spricht die Wichtigkeit bezirksbezogener Planungen der Schullandschaft 
für stärker beteiligungsorientierte Diskussions- und Kommunikationsformate in Form von regi-
onalen, strategischen Schulentwicklungsplanungskonferenzen ( z.B. mit Vertreter*innen von 
Schulen, Schulaufsicht, örtlicher Schulpolitik und Elternvertreter*innen), die aber entspre-
chende Personalressourcen der Schulentwicklungsplanung und weiterer zu beteiligender Äm-
ter und Dienststellen, vor allem Amt für Schulentwicklung und Gebäudewirtschaft, voraussetzt, 
gleichwohl aber in den Blick genommen werden soll. 
4. Blick der Eltern auf das gegliederte Schulsystem in Köln und Nordrhein-Westfalen 
Nach den Ergebnissen der aktuellen Elternbefragung könnte man zu dem Schluss kommen, 
dass der überwiegende Teil der Kölner Eltern das vielfach gegliederte Schulsystem in Nord-
rhein-Westfalen positiv sieht. Hierfür spricht der explizite Wunsch, das Kind an eine der Schul-
formen Gymnasium, Realschule und vereinzelt auch Hauptschule anmelden zu wollen.  Eine

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 32 
These dazu ist, dass diese Eltern sich von den homogenen Lerngruppen an diesen Schulfor-
men bessere Lernvoraussetzungen für ihre Kinder versprechen.  Nicht zu unterschätzen ist 
hierbei allerdings auch der Einfluss sozialer Distinktionsbestrebungen. 
Aus Sicht der Schul entwicklungsplanung ist diese eher konservativ -bewahrende Sichtweise 
der Eltern insofern überraschend, als dass sich in den vorgehenden Elternbefragungen 2012 
und 2009 – wenn auch unter anderen Fragestellungen – tendenziell eine eher reformwillige 
Perspektive mit überwiegend positiven Einschätzungen zum integrierten Schulsystem mit (län-
gerem) gemeinsamen Lernen, Vielfalt und Heterogenität herauslesen ließ. Diese Einstellung 
ist aktuell weiterhin vorhanden, erscheint aber nicht mehr so stark ausgeprägt. 
 
Insofern sind nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung schulstrukturelle Veränderun-
gen mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Schulangebots in Köln weiter notwendig, da Angebot 
und Nachfrage entsprechender Schulplätze aktuell noch weit auseinanderliegen. Die Schul-
verwaltung geht – wie in der Schulentwicklungsplanung 2020 zuletzt dargelegt – nach wie vor 
davon aus, dass sich die Schulstruktur in Köln auf der Grundlage des Elternwahlverhaltens 
weiter tendenziell in Richtung eines weniger stark gegliederten S chulsystems entwickeln 
könnte. Beispiele liefern hier unter anderem die Bundesländer Schleswig-Holstein und Rhein-
land-Pfalz, deren zweigliedriges Schulsystem langfristig weiterhin eine mögliche Entwick-
lungsperspektive auch für Nordrhein-Westfalen darstellt. Die Ergebnisse der Elternbefragung 
deuten gleichzeitig auf eine gewisse Entschleunigung der Entwicklung in diese Richtung hin, 
wonach sich mittelfristig eher ein „erweitert zweigliedriges Schulsystem“ in Form von Gymna-
sien und Gesamtschulen sowie Realschulen abzeichnet. 
Desiderat: Schulwunsch bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf 
Auf der Basis der Ergebnisse der Elternbefragung 2022 lassen sich leider keine Implikationen 
zum Schulwahlverhalten von Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förd erbedarf bei 
Übergang von der Primar - in die Sekundarstufe I ableiten.  Hierzu fiel die Teilnahme dieser 
Eltern zu gering aus, sodass keine belastbaren Aussagen getroffen werden können. 
Aus Sicht der Schulentwicklungsplanung verbleibt die Frage nach den Motiven von diesen 
Eltern auf der Tagesordnung . In Abhängigkeit vorliegender Personalressourcen werden zu 
einem späteren Zeitpunkt ergänzend gesonderte, eher indirekte Beteiligungsformate  in den 
Blick genommen. Gedacht wird hier zum einen an qualitative Interviews mit der Inklusionsko-
ordination des Schulamtes für die Stadt Köln, die im Rahmen ihrer Beratungen im Übergang 
einen guten Einblick in Wünsche und Einstellungen der Eltern haben. Zum anderen sind auch 
leitfadengestützte Gespräche mit Elternvertreter*innen denkbar, z. B. in Form einer Gruppen-
diskussion mit Mitgliedern von Schulpflegschaften an Schulen mit gemeinsamem Lernen und 
Förderschulen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 33 
(4) Bedarfe an zusätzlichen Schulplätzen in Grundschulen und wei-
terführenden Schule 
 
4.1. Ausbaubedarfe von Schulplätzen an Grundschulen 
 
Wie in den vorgehenden Rahmenplanungen zur Schulentwicklungsplanung schon ausgeführt, 
stellt sich die Schulplatzsituation im Grundschulbereich gegenwärtig sehr prekär dar. In der 
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (Sessi on 0418/2020), die der Rat am 
15.06.2020 beschlossen hat, war ein Bedarf an insgesamt mindestens 54 neuen Schulen bzw. 
Schulgebäuden sowie an einer Vielzahl von Erweiterungen bestehender Schulen ausgewi e-
sen worden. 
 
 Unter den 54 benötigten neuen Schulen wurden mindestens 30 neue Grundschulen  / 
Grundschulgebäude gezählt, davon 11  im Zusammenhang mit den geplant en großen 
neuen Wohnbaugebieten, z.B. Deutzer Hafen, Mülheim-Süd, Parkstadt-Süd etc. In den 
vorgehenden Schulentwicklungsplanungen 2016 und 2018 waren übrigens schon 41 neue 
Schulen, davon 23 neue Grundschulen als erforderlich angesehen worden. 
 
 Von den insgesamt benötigten mindestens 30 neuen Grundschulen  / Grundschulgebäu-
den sind bislang acht an den Start gegangen (siehe im Detail Kapitel 7). Noch zu realisie-
ren sind 22 Grundschulen / Grundschulgebäude/-standorte. Zwischenzeitlich sind neue 
Erfordernisse und Planungen hinzugekommen (siehe Kapitel 7). 
 
Mit Blick auf das Schuljahr 2023/24 zeigt sich im Grundschulbereich, dass die Nachfrage nach 
Schulplätzen das aktuell bestehende Angebot sehr deutlich übersteigt. Dies betrifft insbeson-
dere die Stadtteile Porz/Urbach/Elsdorf sowie Roggendorf/Thenhoven und Worringen. 
 
 Im Stadtteil Porz sind nach Schulentwicklungsplanung 2020 Neubauten bei Erweiterun-
gen der GGS Hauptstraße und der GGS Humboldtstraße vorgesehen. Die Erweiterung 
der GGS Hauptstraße erfolgte bereits zum Schuljahr 2021/22 mit Umzug in einen Mo-
dulbau. Hier sind allerdings noch weitere Baumaßnahmen erforderlich, um das Raum-
programm zu erfüllen. Zur beschleunigten Gewinnung von Grundschulplätzen wurde als 
Alternative zum Projekt Humboldtstraße zwischenzeitlich das B-Plan-Verfahren an der 
Dorotheenstraße initiiert. Nachdem sich herausstellte, dass durch die Entwicklung die-
ses Standortes kein Zeitgewinn zu erwarten sei, wurde das Schulbauprojekt „Dorotheen-
straße“ jedoch eingestellt. Außerdem wird im Stadtteil Elsdorf als erste Maßnahme der 
neuen Schulbaugesellschaft mit höchster Priorität ein neues Grundschulgebäude reali-
siert. Über das GU/TU II-Paket werden die Grundschulkapazitäten in Ensen/ Westhoven 
erweitert und die ursprünglich vorgesehene Erweiterung der KGS Kupfergasse in Ur-
bach durch den Bau eines Gebäudes für eine neue 2 -zügige Grundschule an gleicher 
Stelle (aktuelle Adressangabe: Elsdorfer Straße, GU/TU II) umgesetzt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 34 
 In Roggendorf/Thenhoven wird mit hoher Priorität die Erweiterung der KGS Gutnick-
straße (GU/TU II) als erforderlich ange sehen. Schon in 2022 ist zudem ergänzend zur 
Schulentwicklungsplanung 2020 festgehalten worden, dass die Ist -Einwohnerentwick-
lung die zuvor laut der Einwohnerprognose erwartete Entwicklung der Kinderzahlen in 
Roggendorf-Thenhoven deutlich übersteigt. In der Konsequenz sehen Schul- und Bau-
verwaltung nun ergänzend zwei weitere Grundschulgebäude im Zusammenhang mit den 
Neubaugebieten südlich Baptiststraße und Brombeergasse vor. Die Möglichkeiten zum 
Interimsstart einer neuen Grundschule bzw. zur vorzeitigen räumlichen Entlastung durch 
Übergangsstandorte werden aktuell geprüft. 
 
 Insgesamt ergibt sich als neue Herausforderung, dass die Zahl der Kinder, die in 2023/24 
unmittelbar die erste Klasse wiederholen, sprunghaft von 484 im Vorjahr auf nunmehr 
640 angestiegen ist. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen Effekt der 
Corona-Pandemie handelt, wobei unklar ist, ob dieser ggf. nur einmalig bzw. kurzfristig 
bestehen bleiben wird oder ob sich zukünftig die Zahl der Klassenwiederholungen nach 
Schuljahr 1 auf diesem Niveau einpendeln, vielleicht sogar weiter ansteigen wird.  
 
Es ist dringend erforderlich, schnell zusätzliche Schulplätze im Primarbereich zu schaffen. Im 
Rahmen der hier vorliegenden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung auf der Grund-
lage der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose wird zur Identifizierung der drängends-
ten Handlungsnotwendigkeiten auf eine „Frühwarnliste“ abgestellt. In einer Ampel-Systematik 
wird der Bestand an Schulplätzen und voraussichtlichen Bedarf an Schulplätzen (jeweils in 
den Eingangsklassen) in den Schuljahren bis 2035/36 in zwei Schritten analysiert. 
 
 In einem ersten Schritt  wird für jeden Stadtteil bzw. jede Planung sregion (bestehend 
aus mehreren Stadtteilen) der Bestand an Schulplätzen in den Eingangsklassen nach 
den im Schuljahr 2023/24 festgelegten Zügigkeiten ausgewiesen, zum einen bei einem 
Klassenfrequenzrichtwert von 23, zum anderen bei schulrechtlich möglicher, maxima-
ler Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung. Im diesem ersten Schritt wird 
der Bestand an Schulplätzen 2023/24 „eingefroren“ und bleibt in einer analytischen 
Perspektive in den Folgejahren zunächst unverändert . Dies ermöglicht einen unver-
stellten Blick, der folgende Frage beantwortet: „Ist es möglich, allen schulp flichtigen 
Kindern einen wohnortnahen Grundschulplatz anbieten zu können, wenn keine zusätz-
lichen Schulplätze geschaffen würden?“ Dabei wird für die Schuljahre 202 4/25 bis 
2035/36 jeweils die Zahl der nach Bevölkerungsprognose ausgewiesenen 6 -Jährigen 
herangezogen, da dieser Altersjahrgang erfahrungsgemäß der Größenordnung der 
eingeschulten Kinder annäherungsweise entspricht. Im Abgleich von Bestand und Be-
darf an Schulplätzen ergibt sich folgende Systematik. 
 
 Grün: das Schulplatzangebot reicht aus, um die erwartete Nachfrage zu decken 
und dabei Klassen rechnerisch 1nach Klassenfrequenzrichtwert zu bilden.  
                                                
1 Die tatsächlichen Klassengrößen richten sich nach dem Anmeldeverhalten zum jeweiligen Schuljahr

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 35 
 Gelb: das Schulplatzangebot reicht dann aus, um rechnerisch die erwartete Nach-
frage zu decken, wenn die Bandbreiten zur Klassenbildung ausgeschöpft werden. 
 
 Rot: das Schulplatzangebot reicht nicht aus, um rechnerisch die erwartete Nach-
frage zu decken. Die Bereitstellung zusätzlicher Schulplätze ist erforderlich. 
 
 In einem zweite n Schritt werden die laufenden bzw. projektierten Schulbaumaßnah-
men in die Übersicht eingepflegt und dabei entweder einem konkreten Schuljahr (wenn 
das voraussichtliche Fertigstellungsjahr bekannt ist) oder zumindest der grundschuli-
schen Planungsregion zugeordnet. Auf diese Weise zeigt sich, wo bisher vorgesehe-
nen Maßnahmen ausreichen, um die Ampel von Rot auf Gelb oder Grün zu stellen oder 
wo noch Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schulplätze eingeplant werden müs-
sen. Mit dieser Systematik wird auch deutlich, in welchen Regionen die vorgesehenen 
Maßnahmen zwar mittel- und langfristig auskömmlich sind, aber bis zur Bezugsfertig-
keit eines Schulbauprojektes Kapazitäten fehlen. In diesem Fällen müssen  Maßnah-
men zeitlich vorgezogen oder (interimistisch) flankiert werden. Nur durch die Bereitstel-
lung zusätzlicher Schulplätze in Übergangsgebäuden ließe sich in solchen Fällen die 
erwartete Nachfrage nach (Grund-)Schulplätzen befriedigen. 
 
In den folgenden Abbildungen (erster Schritt) wird deutlich, wo im Zeitverlauf das Schulplatz-
angebot in den grundschulischen Planungsregionen voraussichtlich nicht ausreichen würde, 
wenn keine weiteren Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schulplätze umgesetzt werden. 
Im kommenden Schuljahr (2024/25) würde dies insgesamt 14 Planungsregionen betreffen 
(rot). In weiteren 18 Planungsregionen (gelb) kann die Nachfrage voraussichtlich nur durch die 
Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung, also bis zur maximalen Klassengröße, be-
friedigt werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 36 
 
 
 
 
Ø 
23/24
max 
23/24
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
101/Altstadt/Süd + 102/Neustadt/Süd 388 450 338 339 331 377 319 319 316 320 323 322 324 324
103/Altstadt/Nord + 104/Neustadt/Nord 253 293 216 237 221 245 206 205 202 204 206 205 206 206
105/Deutz 92 112 89 89 87 93 96 100 108 106 111 116 110 112
201/Bayen.+202/Marien.+203/Raderb.+204/Radert.+205/Zollst. 368 422 421 455 440 487 435 434 445 450 465 478 490 494
206 / Rondorf 92 100 94 87 105 144 164 170 177 175 149 128 117 114
207 / Hahnwald + 208 / Rodenkirchen + 209/Weiß + 210/Sürth 391 443 340 359 346 399 359 355 354 342 327 320 319 315
211 / Godorf + 212 / Immendorf + 213 / Meschenich 138 150 146 154 147 147 145 147 164 163 168 167 169 174
301 / Klettenberg + 302 / Sülz + 303 / Lindenthal 575 673 576 556 545 610 521 522 516 522 526 522 524 522
304 / Braunsfeld + 305 / Müngersdorf 161 183 162 166 170 176 168 168 167 165 167 166 165 164
306 / Junkersdorf + 307 / Weiden 253 287 295 307 289 296 277 277 275 276 277 276 276 283
308 / Lövenich + 309 / Widdersdorf 230 266 255 222 241 239 239 239 238 235 233 234 234 234
"Frühwarnliste" (I) zu Bestand und Bedarf an 
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach 
festgelegten Zügigkeiten 2023/24 mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-
Jährige
Bestand Bedarf an Schulplätzen in Eingangsklassen
Ø 
23/24
max 
23/24
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
401 / Ehrenfeld + 402 / Neuehrenfeld 437 503 460 469 468 524 454 461 466 470 463 457 449 442
404 / Vogelsang 89 101 87 85 91 89 76 76 75 72 72 71 71 70
405 / Bocklemünd/Mengenich 115 131 146 142 123 123 147 149 150 150 147 148 146 146
403 / Bickendorf + 406 / Ossendorf 299 306 293 311 303 301 273 272 266 259 259 256 255 253
501 / Nippes + 502 / Mauenheim + 503/Riehl + 504/Niehl 575 655 625 600 585 642 559 558 555 558 559 555 554 551
505 / Weidenpesch + 506 / Longerich 230 266 250 262 224 245 222 221 217 213 215 213 213 212
507 / Bilderstöckchen 161 181 164 160 152 156 162 163 163 164 165 165 165 165
601 / Merkenich 69 81 72 54 59 62 49 50 50 50 50 50 50 50
602 / Fühlingen + 603 / Seeberg + 609 / Chorweiler 339 365 322 314 313 295 335 334 334 340 342 343 339 343
604 / Heimersdorf + 608 / Volkhoven/Weiler 138 154 144 145 142 147 134 132 123 117 117 115 114 113
605 / Lindweiler 1
23 29 37 36 32 26 26 26 26 26 26 26 26 26
606 / Pesch 69 75 83 59 71 80 58 58 57 57 58 58 58 58
607 / Esch/Auweiler 69 75 83 74 79 72 74 76 75 75 73 73 72 72
610 / Blumenberg 69 75 43 44 49 44 43 43 64 85 108 140 168 196
611 / Roggendorf/Thenhoven + 612 / Worringen 138 156 171 180 175 185 190 187 186 180 181 180 171 170
"Frühwarnliste" (I) zu Bestand und Bedarf an 
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach 
festgelegten Zügigkeiten 2023/24 mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-
Jährige
Bestand Bedarf an Schulplätzen in Eingangsklassen

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 37 
 
 
In den nun folgenden Abbildungen (zweiter Schritt)  zeigt sich, wo im Zeitverlauf das Schul-
platzangebot in den grundschulischen Planungsregionen auch dann voraussichtlich nicht aus-
reichen wird, wenn geplante bzw. in Umsetzung befindliche Schulbaumaßnahmen mit festem 
Fertigstellungstermin und entsprechender Zuordnung zu einem Schuljahr in Rechnung gestellt 
werden. Im kommenden Schuljahr 2024/25 würde dies noch 12 Planungsregionen betreffen 
(rot). In weiteren 16 Planungsregionen (gelb) kann die Nachfrage auch bei Umsetzung bislang 
terminierter Maßnahmen voraussichtlich nur bei Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassen-
bildung, also bis zur maximalen Klassengröße, gedeckt werden. 
 
Ø 
23/24
max 
23/24
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
701 / Poll 138 150 94 105 84 100 95 94 95 94 92 93 92 92
702 / Westhoven + 703 / Ensen 92 100 118 131 112 113 111 112 111 112 112 111 112 112
704 / Gremberghoven 46 50 43 43 46 41 42 41 42 42 42 42 42 42
705/Eil +706/Porz +707/Urbach +708/Elsdorf +716/Finkenberg 368 410 509 492 481 516 502 503 504 495 490 490 484 482
709 / Grengel 69 75 66 53 59 54 55 55 55 56 56 56 56 56
710 / Wahnheide + 711 / Wahn + 712 / Lind + 713 / Libur 184 208 197 199 186 207 193 201 201 201 201 202 202 196
714 / Zündorf 138 156 99 83 95 85 79 79 78 78 78 96 113 130
715 / Langel 46 56 29 45 37 40 36 35 35 34 35 34 34 34
801 / Humboldt/Gremberg 138 156 128 131 137 122 124 125 124 125 126 126 127 130
802 / Kalk 184 200 227 225 211 208 215 222 220 219 218 219 219 212
803 / Vingst + 804 / Höhenberg 253 275 254 237 227 223 247 249 248 249 250 249 245 246
805 / Ostheim 92 100 174 178 186 165 169 170 169 172 173 172 166 168
806 / Merheim + 807 / Brück + 809 / Neubrück 299 343 345 311 327 320 321 329 328 327 325 327 326 321
808 / Rath/Heumar 115 137 109 105 108 108 97 97 96 97 96 96 96 96
901 / Mülheim + 902 / Buchforst 437 479 487 477 463 493 499 533 555 553 535 532 521 492
903 / Buchheim 138 150 148 136 129 131 111 104 103 103 103 103 103 102
904 / Holweide + 905 / Dellbrück 391 429 417 399 379 410 372 378 376 379 382 379 373 368
906 / Höhenhaus 207 233 179 206 189 192 183 185 182 168 172 170 168 166
907 / Dünnwald 115 125 127 123 120 122 114 114 114 115 116 116 116 116
908 / Stammheim 92 106 93 93 94 92 90 91 91 91 92 92 93 92
909 / Flittard 69 81 93 82 84 90 81 81 80 81 81 81 82 81
"Frühwarnliste" (I) zu Bestand und Bedarf an 
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach 
festgelegten Zügigkeiten 2023/24 mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-
Jährige
Bestand Bedarf an Schulplätzen in Eingangsklassen

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 38 
 
 
"Frühwarnliste" (II) zu Bestand und Bedarf an 
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach 
festgelegten Zügigkeiten (inklusive perspektivische Schulbaumaßnahmen 
je nach Jahr der Inbetriebnahme) mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-
Jährige
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
101/Altstadt/Süd + 102/Neustadt/Süd
103/Altstadt/Nord + 104/Neustadt/Nord 1
105/Deutz ²
201/Bayen.+202/Marien.+203/Raderb.+204/Radert.+205/Zolls t. 4+5
3
206 / Rondorf 6
207 / Hahnwald + 208 / Rodenkirchen + 209/Weiß + 210/Sürth 7
211 / Godorf + 212 / Immendorf + 213 / Meschenich 8
301 / Klettenberg + 302 / Sülz + 303 / Lindenthal 10
9
304 / Braunsfeld + 305 / Müngersdorf 11
306 / Junkersdorf + 307 / Weiden 12
308 / Lövenich + 309 / Widdersdorf 13
1
2 Grunds chulen Deutzer Hafen (Schuljahr der Inbetriebnahme noch offen)
3 GGS Annas tr. + 1 Zug (voraus s . Inbetriebnahme 2024/25)
4
5 Grunds chulen Parks tadt-Süd (Schuljahr der Inbetriebnahme noch offen); Parks tadt Süd ab 2030 in EW-Prognos e enthalten!
6
7 Erweiterungs option für KGS Mains traße (Grüngürtes chule) bes teht nach Sanierung 
8 GGS Godorfer Hauptstr. + 1 Zug  - Realis ierung noch nicht terminiert. Mit zus ätzlichem Zug wird bis 2029 "grün", ans chließend "gelb" erreicht.
9 GGS Manders cheider Platz + 1 Zug (voraus s . Inbetriebnahme 2027/28)
10 Erweiterung KGS Freiligraths tr. (Hans -Chris tian-Anders en-Schule) + 1 Zug nach Umzug in Neubau Werthmanns tr. (noch offen)
11 GGS Geilenkircher Str. + 0,5 Züge (2024/25)
12 Bedarf bes teht im STT Weiden (!) - temporäre Lös ung erforderlich!
13
GS Widders dorf + 2 Züge (Erweiterungs option um 1 Zug), neue 
Schule, Inbetriebnahme noch offen - Mit welcher Prio s oll/mus s  
Standortsuche fortgeführt werden?
Grunds chulen Rondorf-Nordwes t - Wohngebiet ab 2026 in EW-Prognos e berücks ichtigt. Ob dies  s o s ein wird, is t fraglich.  Grunds chule 
s oll parallel zum Ers tbezug s tarten. 
GGS Antwerpener Str. + 1 Zug (bauliche Erweiterung, kons truktiions bedingt)  im Zuge GI (voraus s . Inbetriebnahme 2027/28) - noch offen, 
ob s chulrechtliche Zügigkeitsänderung erforderlich wird (Res erve!)
GGS / KGS Cäs ars traße ins ges amt +1,5 Züge (durch ein + von 1,5 Zügen wird bis  2035  durchgängig gelb erreicht, wird nur die KGS erweitert, 
verbleiben die Jahre 2027/28 und ab 2033 rot. Aufgrund der "Halbzügigkeit" könnte die die KGS 2025 zwei Klas s en aufnehmen und s omit 
ohne s chulrechtliche Erweiterung in dem Jahr für "gelb" s orgen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 39 
 
 
"Frühwarnliste" (II) zu Bestand und Bedarf an 
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach 
festgelegten Zügigkeiten (inklusive perspektivische Schulbaumaßnahmen 
je nach Jahr der Inbetriebnahme) mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-
Jährige
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
401 / Ehrenfeld + 402 / Neuehrenfeld 3
1 2
404 / Vogelsang
405 / Bocklemünd/Mengenich 4
403 / Bickendorf + 406 / Ossendorf 5
501 / Nippes + 502 / Mauenheim + 503/Riehl + 504/Niehl 6
505 / Weidenpesch + 506 / Longerich 7
507 / Bilderstöckchen 8
601 / Merkenich
602 / Fühlingen + 603 / Seeberg + 609 / Chorweiler
604 / Heimersdorf + 608 / Volkhoven/Weiler
605 / Lindweiler 9
606 / Pesch
607 / Esch/Auweiler 10
610 / Blumenberg 11
611 / Roggendorf/Thenhoven + 612 / Worringen 12
13
1  + 0,5 Züge Erweiterung GGS Nußbaumers tr.
2 Umzug GGS Helios  nach Ehrenfeld (2-zügig)
3 + 5 Züge GS Max-Becker-Areal, + 8 Züge an 2-3 Standorten
4 + 1 Zug Erweiterung KGS Mengenicher Str. ohne Jahr
5 + max. 3 Züge Erweiterung GGS Erlenweg mit TS Anna-Lindh-Str.
6 + 1 Zug Erweiterungs potenzial GS Garthes tr nach Aus zug GGS Gilbachs tr./TS Stammheimer Str.
7 + 3 Züge GS Friedrich-Karl-Str.
8 + 0,5 Züge Erweiterung KGS Os terather Str.
9 + 0,5 Züge Erweiterung GGS Soldiner Str.
10 + 1 Zug GGS Martinus s tr.
11 + max. 7 Züge GS an 3 Standorten in Kreuzfeld; ca. ab 2031
12 + max. 3 Züge GS Brombeergas s e, + max. 3 Züge GS Mottenkaul
13 + 1 Zug KGS Gutnicks tr.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 40  
"Frühwarnliste" (II) zu Bestand und Bedarf an 
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach 
festgelegten Zügigkeiten (inklusive perspektivische Schulbaumaßnahmen 
je nach Jahr der Inbetriebnahme) mit Bevölkerungsvorausberechnung 6-
Jährige
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
701 / Poll
702 / Westhoven + 703 / Ensen 1
704 / Gremberghoven
705/Eil +706/Porz +707/Urbach +708/Els dorf +716/Finkenberg 2, 3, 4
5
709 / Grengel
710 / Wahnheide + 711 / Wahn + 712 / Lind + 713 / Libur
714 / Zündorf 6
715 / Langel
801 / Humboldt/Gremberg
802 / Kalk 7
803 / Vingst + 804 / Höhenberg 8
805 / Ostheim 10
9
806 / Merheim + 807 / Brück + 809 / Neubrück 11
808 / Rath/Heumar 12
901 / Mülheim + 902 / Buchforst 14
13
903 / Buchheim
904 / Holweide + 905 / Dellbrück 15
906 / Höhenhaus
907 / Dünnwald
908 / Stammheim
909 / Flittard 16
1 GU/TU Ziel 2027: Reduzierung -1 Zug GGS Hohe Straße + neue Grunds chule (+2 Züge) Berliner Straße in Ens en/ Wes thoven
2 Erweiterung GGS Schuls traße (Unter Birken) in Eil um 1 Zug, bis her unterminiert
3
4
5 Erweiterung KGS Kupfergas s e / Änderung Kupfergas s e (-1 Zug) + Neubau Els dorfer Straße(+ 2 Züge, "Vers elbs tändigung Teils tandort")
6  Anmeldung von zwei Grunds chulen für Siedlungs gebiet Zündorf Süd
7 Neue Grunds chule Albermanns traße (GU/TU2), Start 2027
8 Vers elbs tändigung Teils tandort Schuls traße 51, GU/TU 2, Ziel 2027
9 Fertigs tellung Modulbau (16 KLAR + Mens a) ==> Erweiterung auf ins ges amt 6 Züge am Standort Zehnthofs traße
10 Neue Grunds chule Os theim (2 Züge, Erweiterungs option), noch nicht terminiert
11
12 Erweiterung KGS Volberger Weg von 2,5 auf 3 Züge vorges ehen, noch nicht terminiert
13
14
15
16 Erweiterung um einen Zug notwendig, ab SEP 2020 Stadtteilbewertung. Noch nicht terminiert.
Neubau Grunds chule Friedens s traße (Els dorf)  durch Schulbauges ells chaft mit 2 Zügen, bis her ohne Termin; realis ierung s chaltet Ampel 
ab Nutzungs beginn auf gelb
Neue Grunds chule Merheim; Os tmerheimer Straße (+2 Züge), gleichzeitig Reduzierung Fußfalls traße von 5 auf 4 Züge (-1 Zug), noch nicht 
terminiert
Neue Grunds chule Holweider Straße / Graf-Adolf-Straße mit 3 Zügen (+3 Züge), GU/TU 2, Ziel 2027; gleichzeitig Redizierung GGS 
Mülheimer Freiheit von 4 auf 3 Züge (-1 Zug)
Zwei neue Grunds chulen im Siedlungs gebiet Mülheimer Hafen mit ins g. 8 Zügen vorges ehen. Realis ierung noch nicht terminiert. 
Mülheimer Hafen ab 2026 in EW-Prognos e berücks ichtigt
Vers elbs tändigung Teils tandort Urnenes traße bei gleichtitiger Aus weitung der Kapazität am Standort von 2 auf 3 Züge (+1 Zug). GU/TU2, 
Ziel 2027
Neubau auf Grunds tück Bonner Straße / alternativ Erweiterung  Don-Bos co-Grunds chule unter Berücks ichtigung Grunds tück Bonner 
Straße. Ziel: ins ges amt 5 Züge Humboldtstraße /Bonner Straße (bis her 3,5), noch unterminiert

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 41 
Vor diesem Hintergrund bereitet die Verwaltung aktuell ein weiteres Programm vor, um 
schnellstmöglich Übergangslösungen durch Container zu schaffen. Hierdurch sollen schon 
zum Schuljahr 2024/25 in den Grundschulregionen mit Unterdeckung an Schulplätzen in den 
Eingangsklassen Ad-hoc-Lösungen erreicht werden. Die Container sind dabei nur vorüberge-
hend notwendig, und zwar so lange bis entweder ohnehin  geplante Maßnahmen umgesetzt 
sind, die aber erst ein mittelfristiges Fertigstellungsdatum aufweisen bzw. noch gänzlich ohne 
Fertigstellungsjahr sind, oder bis ein nach aktueller Bevölkerungsprognose erwarteter leichter 
Rückgang der Kinderzahlen eintreten wird.  Modulbauten benötigen eine längere Vorlaufzeit 
und besitzen eine längere Standzeit / Standgenehmigung. Wo es möglich ist, mit Modulbauten 
mittel- und langfristige Bedarfe zu decken, wird auch dies Option zur Herstellung von Schul-
gebäuden geprüft und genutzt. 
 
4.2. Bedarf an Schulplätzen an weiterführenden Schulen 
 
Nach „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020)  ließ 
sich nach Analyse der Herausforderungen der Gesamtschul- und Gymnasiallandschaft in Köln 
unter anderem festhalten: 
 Es wurden (und werden) in Köln sowohl mehr Gesamtschulplätze als auch mehr Gym-
nasialplätze benötigt und zwar gleich dringlich und gleichberechtigt in der zeitlichen Per-
spektive. 
 Das Ziel bestand darin, in einem ersten Schritt 3 neue Gesamtschulen und 3 neue Gym-
nasien bis zum Schuljahr 2023/24 vorgezogen an den (Interims-)Start zu bringen, und in 
einem zweiten Schritt, im Idealfall bis zum Schuljahr 2025/26 weitere 3 neue Gesa mt-
schulen und 3 neue Gymnasien. 
 
Hiermit korrespondierend hat die Verwaltung im November 2022 über die „Stärkungspakete“ 
zum Ausbau der Schulplätze an Gymnasien und Gesamtschulen  berichtet und hierin kurz-, 
mittel- und langfristige L ösungen vorgestellt ( vergleiche Session 3904/2022). Zugrunde lag 
eine Bestands- und Bedarfsanalyse zu den Gymnasial - und zu den Gesamtschulplätzen in 
den Eingangsklassen der Sekundarstufe I in Köln in einer Zeitreihe von 2020/21 bis 2030/31. 
Der Horizont der zu diesem Zeitpunkt noch gültigen kleinräumigen städtischen Bevölkerungs-
prognose 2020 reichte bis 2030 . In Modellannahmen wurde zunächst analytisch betrachtet, 
wie sich die Gymnasial- und Gesamtschulsituation ab 2022/23 entwickeln würde, wenn kein 
weiterer Ausbau der Kapazitäten stattfinden würde. Im Ergebnis würden die erwarteten Be-
darfe jeweils deutlich über den Bestandskapazitäten liegen und würden sich (weiterhin) Be-
darfslücken an Gymnasial- und Gesamtschulplätzen ergeben. Als Lösungen wurde zum einen 
kurzfristig die Schaffung zusätzlicher Schulraumkapazitäten durch Schulcontainer und Anmie-
tungen an bestehenden Gymnasien ab 2023/24 und mittelfristig die Umsetzung von 2 Stär-
kungspaketen zum Start von 6 Gesamtschulen und 6 Gymnasien ab 2024/25  teilweise an 
Interimsstandorten skizziert.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 42 
 
 
Im Rahmen des Stärkungspaketes für Gymnasien hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung 
am 15. Juni 2023 die schulrechtliche Errichtung von zwei neuen Gymnasien zum Schuljahr 
2024/25 beschlossen. Die Gymnasien in den Stadtbezirken Rodenkirchen und Nippes werden 
an einem Interimsstandort starten und nach Fertigstellung des Zielgebäudes an die dauerhaft 
vorgesehenen Standorte umziehen. Vier weitere neue Gymnasien sollen zum bzw. ab dem 
Schuljahr 2025/26 ihren Betr ieb aufnehmen , ggf. zunächst im Interim.  Im Rahmen des 2. 
GU/TU-Paketes sind zudem Erweiterungen an zwei bestehenden Gymnasien in Höhe von bis 
zu vier Zügen eingeplant. 
 
Im Kontext des Stärkungspaketes für Gesamtschulen hat der Rat der Stadt Köln ebenfalls am 
15. Juni 2023 die schulrechtliche Errichtung von drei neuen Gesamtschulen zum Schuljahr 
2024/25 beschlossen. Zwei der drei Schulen starten ebenfalls an Interimsstandorten. Darüber 
hinaus wird eine neue Gesamtschule in Trägerschaft des Erzbistums Köln  zum Schuljahr 
2024/25 ihren Betrieb aufnehmen. Zwei weitere neue Gesamtschulen, für die eine Investoren-
suche erfolgt,  sollen nach Möglichkeit zum Schuljahr 2025/26  starten. Im Rahmen des 2. 
GU/TU-Paketes entstehen des Weiteren Gebäude für eine weitere neue Gesamtschule und 
Erweiterungen an bestehenden Gesamtschulen im Umfang von insgesamt 5 Zügen , so dass 
voraussichtlich zum Schuljahr 2027/28 weitere Gesamtschulplätze angeboten werden können. 
Für eine bis zwei weitere neue Gesamtschulen im Stadtbezirk Nippes mit 7 bis 8 Zügen in der 
Sekundarstufe I konnte noch kein Zieljahr  zur Aufnahme des Schulbetriebes festgelegt wer-
den.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 43 
 
 
 
 
Im Ergebnis der Analysen zeigt sich, dass die nachgewiesenen Bedarfslücken mit Realisie-
rung der unter „Lösungen“ dargestellten Maßnahmen mittelfristig geschlossen werden können 
und sich ein gesamtstädtisch auskömmliches Schulplatzangebot an Gymnasien und Gesamt-
schulen in Köln bei durchschnittlichen Klassengrößen entsprechend dem Richtwert 27 erge-
ben wird. In der vorliegenden Fortsc hreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 kann die 
Analyse aus November 2022 und können die daraus erfolgten Ableitungen grundsätzlich noch 
einmal bestätigt werden. Mit den zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnissen der kleinräumi-
gen Bevölkerungsvorausberechnung Köln 2022 mit einem Prognosezeitraum bis 2035 werden 
im Folgenden die aktualisierten Zeitreihenbetrachtungen für Gymnasien und Gesamtschulen

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 44 
bei Umsetzung der projektierten Lösungsansätze zur Schaffung der benötigten Gymnasial - 
und Gesamtschulplätze ausgewiesen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 45 
Es zeigt sich noch einmal, dass die in Umsetzung und Planung befindlichen Maßnahmen zur 
Schaffung zusätzlicher Schulplätze an den Kölner Gymnasien und Gesamtschulen geeignet 
sind, um Bedarfslücken im Gymnasial- und Gesamtschulbereich zu beheben. Gleichzeitig wer-
den sich zukünftig voraussichtlich teilweise erweiterte Handlungsoptionen bei den Schulplatz-
kapazitäten ergeben, die mit Blick auf die nach neuer Bevölkerungsprognose 2022 langfristig 
stärker sinkenden Schülerzahlen als nach Prognose 2019 erwartet größer ausfallen und Fra-
gen aufwerfen. 
 
Grundsätzlich können diese Handlungsoptionen in der Zukunft in vielerlei Hinsicht sinnvoll und 
qualitativ gewinnbringend eingesetzt werden (vergleiche auch Kapitel 2.4), z.B. durch Redu-
zierung hoher Zügigkeiten, Absenkung hoher Klassenfrequenzen bis hin zu Entmietungen, 
Rücknahme von Schulcontainern, Beendigung von Anmietungen und (Teil-)Standortaufgaben 
baulich stark sanierungsbedürftiger und/oder mindergenutzter Schulgebäude  auch anderer 
Schulformen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Schulentwicklungsplanung trotz langfristig 
stärker sinkender Schülerzahlen, die projektierten und in Umsetzung befindlichen Schulbau-
maßnahmen für neue Gymnasien und neue Gesamtschulen grundsätzlich wie projektiert um-
zusetzen. Dabei ergeben sich folgende Denkanstöße und Maßgaben: 
 
 Die Flächensicherung für neue Schulgebäude, die neue Schulplätze generieren, ist weit-
gehend abgeschlossen. Für (fast) alle diese Schulen sind Flächen gesichert, Anmietun-
gen erfolgt oder Ausschreibungen auf den Weg gebracht. Für weitere Schulen, z.B. eine 
Gesamtschule in Junkersdorf, kann aktuell kein Bedarf begründet werden. Mit Blick auf 
den Stadtbezirk Kalk kann bei drei zusätzlich erforderlichen, städtischen weiterführen-
den Schulen und entsprechend laufenden Planungen eine weitere weiterführende 
Schule im Bereich Brück -Rather Steinweg nur eine langfristige Handlungsoption sein, 
für die zumindest aktuell kein Bedarf bestätigt werden kann. 
 
 Auch angesichts der Ergebnisse der neuen Elternbefragung, nach denen die Akzeptanz 
von Realschulplätzen bzw. Hauptschulplätzen (trotz der zweifellos sehr guten Arbeit die-
ser Schulen) weiter gesunken ist bzw. gleichbleibend fast verschwindend geri ng ist, ist 
erneut eine Diskussion über perspektivische Folgenutzungen bestehender Schulen, ins-
besondere von Hauptschulgebäuden  zu führen, wenn die Schülerzahlen an dieser 
Schulform bei Ausweitung der Gesamtschulkapazitäten aller Voraussicht nach weiter 
unter Druck geraten und unter die schulrechtlichen Mindestgrößen fallen. In Frage kom-
men grundsätzlich Teilstandortlösungen oder bauliche Erweiterungen bei Wechsel der 
Schulform, die aber die sich perspektivisch möglicherweise ergebenden Schulplatzre-
serven ausweiten, oder Standortaufgaben und anderweitige nicht -schulische Nutzun-
gen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 46 
Die folgende Abbildung dokumentiert im Sinne einer „Ampel-Liste“ für weiterführende Schulen, 
welche Schulplatzkapazitäten in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 
2024/25 gesamtstädtisch und in den Stadtbezirken vorhanden sein werden und mit wie vielen 
Kindern auf der Grundlage der neuen Bevölkerungsprognose im Übergang gerechnet werden 
kann. Die Methodik folgt der Vorgehensweise bei der „Frühwarn -Liste“ für G rundschulen 
(siehe bitte im Detail Kapitel 4.1).  
 
 
 
Deutlich wird, dass 
 gesamtstädtisch betrachtet das Angebot an Schulplätzen und die erwartete Nachfrage 
nach Schulplätzen ab 2028/29 grundsätzlich in Deckung liegen würde, wenn in einem 
Gedankenmodell Verortung der Schulplätze und ihre Schulform keine Rolle spielen wür-
den; 
 tatsächlich aber starke regionale Unterschiede bestehen und sich die Situation rechne-
risch z.B. in den Stadtbezirken Innenstadt und Ehrenfeld günstig darstellt, wenn es da-
rum ginge, den Kindern, die in diesen Stadtbezirken wohnen (werden), wohnortnah ei-
nen Schulplatz im Bezirk zur Verfügung zu stellen. Ganz anders stellt sich die Situation 
beispielsweise im Stadtbezirk Chorweiler dar, der gleichzeitig nicht an die zentrale In-
nenstadt mit ihrem historisch gewachsenen großen Schulplatzangebot grenzt. 
Wichtig bei dieser rein analytischen Darstellung ist, dass 
 Zuzüge von Kindern und Jugendlichen in große neue Wohngebiete in der Bevölkerungs-
prognose und den oben ausgewiesenen Zahlen eher konservativ einberechnet sind, in 
der Schulentwicklungsplanung aber progressiv mit Blick auf zu erwartende, mehrjährige 
Spitzenbedarfe zu kalkulieren sind. Das oben ausgewiesene Bild unterschätzt die Nach-
fragesituation also in Stadtbezirken mit großen Wohnbaugebieten. 
 zudem in den Bestandszahlen, die mit den Bedarfszahlen verglichen werden, wiederum 
in einem Gedankenmodell alle aktuell vorhandenen Schulplätze nach Regelkapazitäten 
Ø 
24/25
max. 
24/25
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
1 / Innenstadt 1.549 1.617 542 569 588 546 563 585 569 631 544 544 546 548
2/ Rodenkirchen 912 932 1.091 1.053 1.095 1.092 1.058 1.089 1.053 1.165 1.087 1.101 1.123 1.115
3/ Lindenthal 1.220 1.286 1.277 1.302 1.276 1.254 1.235 1.200 1.197 1.264 1.147 1.150 1.143 1.148
4/ Ehrenfeld 1.241 1.249 926 972 966 950 957 973 952 995 902 901 894 886
5/ Nippes 846 866 1.005 1.035 1.028 961 990 970 924 996 895 895 887 885
6/ Chorweiler 785 805 944 958 995 988 974 916 944 961 947 966 975 987
7/ Porz 930 952 1.155 1.222 1.188 1.231 1.171 1.165 1.109 1.157 1.110 1.121 1.136 1.136
8/ Kalk 795 811 1.283 1.230 1.276 1.259 1.208 1.172 1.173 1.138 1.130 1.137 1.135 1.139
9/ Mülheim 1.461 1.487 1.566 1.457 1.614 1.536 1.532 1.526 1.477 1.533 1.419 1.416 1.420 1.406
Stadt Köln 9.739 1 0.005 9.788 9.799 1 0.0279.818 9.688 9.596 9.398 9.841 9.180 9.233 9.260 9.250
Übersicht zu Bestand und Bedarf an Schulplätzen in den 
Eingangsklassen der Sekundarstufe I - Perspektive: Vergleich 
Schulplätze insgesamt nach festgelegten Zügigkeiten 2023/24 mit 
Bevölkerungsvorausberechnung 10-Jährige bis 2035
Bestand Bedarf an Schulplätzen in Eingangsklassen

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 47 
und unabhängig von der Schulform vollumfänglich einkalkuliert werden, auch wenn nur 
ein kleiner Teil der vorhandenen Hauptschulplätze in den Eingangsklassen der Sekun-
darstufe I tatsächlich nachgefragt wird. Dies gilt es unbedingt zu beachten (siehe hierzu 
auch Kapitel 8 mit seinen stadtbezirklichen Analysen)  und deutet die Nachjustierungs-
bedarfe der Schullandschaft(en) an, wenn die im Umsetzung befindlichen und projek-
tierten neuen Schulen in Betrieb gehen und den Bestand an Schulplätzen erhöhen wer-
den.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 48 
(5) Ausgewählte qualitative Herausforderungen der Kölner Schul- 
und Bildungslandschaft und Impulse 
 
„Immer mehr Großstädte initiieren ihre Schulentwick-
lungsplanung mit integrierten, partizipativen, ganz-
heitlichen und extern begleiteten Verfahren, um ein 
leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Schulangebot 
vor Ort sicherzustellen.“2 
Das trifft auch für die Schulentwicklungsplanung in 
Köln zu, siehe zum Beispiel die Elternbefragung zur 
Schulwahl durch das Wuppertale r Institut für bil-
dungsökonomische Forschung oder das Vorhaben, in 
2024 den Dialog in den Stadtbezirken zu suchen. 
Auch wenn bei rasant gestiegenen Schüler*innen-
zahlen und knappem Schulplatzangebot quantitative 
Fragen nach Schulplätzen naturgemäß im Vorder-
grund stehen müssen, spielten und spielen ergän-
zend weitergehende, qualitative Fragen, z.B. nach ei-
ner adäquaten Vernetzung von Jugendhilfe und 
Schule zum Wohle der Kinder und Jugendlichen für 
die Schulentwicklungsplanung eine große Rolle.  
Eng verzahnt mit der Jugendhilfeplanung fokussiert sie auf die quantitativ und qualitativ be-
darfsgerechte Gestaltung und Weiterentwicklung der Schul-, Jugend- und Bildungslandschaft 
Köln. Auf dieser Basis sollen im Folgenden ausgewählte qualitative Herausforderungen dar-
gestellt und mit Denkanstößen und Impulsen versehen werden, um so die quantitative Schul-
entwicklungsplanung zu kontextualisieren und inhaltlich aufzuladen. 
 
5.1. Leitgedanke vernetzter, inklusiver Bildungslandschaften vor Ort 
 
Die Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages ist kürzlich 15 Jahre alt geworden. Sie 
hat bis heute nicht an Relevanz verloren und postuliert u.a.: „Ausgangspunkt für Bildungspro-
zesse in den verschiedenen Lebensphasen ist die kommunale Ebene. Hier entscheidet sich 
Erfolg oder Misserfolg von Bildung, werden die Grundlagen für berufliche Perspektiven, ge-
sellschaftliche Teilhabe und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit einer Region gelegt. Die Städte 
prägen mit ihren vielfältigen Einrichtungen die Bildungslandschaft Deutschlands: Kindertages-
stätten, Familienzentren, Einrichtungen der Kinder - und Jugendarbeit, Schulen, Volkshoch-
schulen und zahlreiche Kultureinrichtungen sind Eckpfeiler der öffentlichen Infrastruktur in der 
Bildung. Die Verantwortung der Städte in der Bildung muss deshalb  gestärkt werden.“ Das 
Leitbild des Engagements der Städte ist dabei die kommunale Bildungslandschaft „im Sinne 
                                                
2 Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH, Die Transferagentur für Großstädte (Hrsg.) (2022): Kom-
munale Schulentwicklungsplanung: Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten in Zeiten wach-
sender Großstädte. Themendossier, S. 5 
 
Titelbild des Themendossiers „Kommunale 
Schulentwicklungsplanung – Herausgeberin 
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 2022

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 49 
eines vernetzten Systems von Erziehung, Bildung und Betreuung“ auf der Grundlage eines 
ganzheitlichen Bildungsverständnisses.3 
 
Der Leitgedanke der „Bildungslandschaft(en)“ kann in Köln u.a. auf drei unterschiedlichen Ebe-
nen gedacht werden: gesamtstädtisch, stadtbezirklich und insbesondere kleinräumig, das 
heißt auf der Ebene der Stadtteile und Quartiere in Köln. Der Denkfigur der Kommunalen Bil-
dungslandschaft(en) kommt ein hohes Innovationspotenzial zu. 4 Sie bewirkt vor allem eine 
Verräumlichung von Bildung. Dabei wird ein auf Lernsubjekte fixiertes (formales) Bildungsver-
ständnis entgrenzt und Bildung stattdessen als ein auf den kommunalen Raum (bzw. kommu-
nale Teilräume) verteiltes, differenziertes Geschehen konzipiert, dessen Bedingungen und 
Vernetzungen es zu gestalten gilt. Kommunaler Raum (im Sinne von Sozialraum/Stadt-
teil/Quartier) ist in diesem Sinne Gelegenheitsstruktur für Bildungsprozesse . Ganztägig nutz-
bare Lern- und Lebensumgebungen (Settings) sollen subjektive Bildungsprozesse anregen. 
Multiprofessionelle Zusammenarbeit ist dabei wichtiges Arbeitsprinzip und Bildungsgerechtig-
keit ein zentraler Grundwert. 
Was lässt sich hieraus ableiten? In der Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung, mithin 
Bildungsplanung, spielt der Blick auf Sozialräume bzw. Stadtteile oder Quartiere in der Um-
setzungsperspektive mit folgenden Fragen eine entscheidende Rolle: 
 „Wie und wo können Gebäude und Räume  geteilt bzw. multifunktional genutzt wer-
den?“ 
 „Wie können pädagogisch-inhaltliche Konzepte von unterschiedlichen Bildungsinstitu-
tionen aufeinander abgestimmt und vernetzt werden?“ 
 
  
                                                
3 vgl. Aachener Erklärung des Deutschen Städtetags anlässlich des Kongresses „Bildung in der Stadt“ 
am 22./23. November 2007 
4 vgl. Stolz, Heinz-Jürgen (2019): Kommunale Bildungslandschaften – eine theoretische Verortung, in: 
LWL-Landesjugendamt Westfalen Lippe, LVR -Landesjugendamt Rheinland (Hrsg.), Jugendämter ge-
stalten Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften, Münster/Köln, Dezember 2019, 
S. 19

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 50 
5.2. Räume eröffnen: Schule im Quartier 
 
„Schule im Quartier“, so lautet der Titel eines 
Handlungsleitfadens des Landes Nordr hein-
Westfalen, welcher landesweite Projekte für eine 
quartiersbezogene Schulentwicklung  vorstellt. 
Als Kölner Leuchtturm -Projekt wird hier die Bil-
dungslandschaft Altstadt-Nord präsentiert5. 
Ziel der Handlungsempfehlung ist es, „den Kom-
munen eine verbesserte ‚Schulbaukultur‘ an der 
Schnittstelle zur Quartiersentwicklung  [zu] er-
möglichen“. Als beispielhaft wichtige Aspekte be-
nannt werden: 
 „die strategische Kopplung von Schulent-
wicklungs- und Stadtplanung, so dass Schul-
standorte nicht nur als nachgeordnete Wohn-
folgeeinrichtungen, sondern als strategisch 
bedeutsame Bausteine für attraktive und 
funktionsfähige Stadtquartiere behandelt 
werden; 
 ein querschnittsorientiertes, ressortübergrei-
fendes Planen und Handeln, das die unter-
schiedlichen fachlichen Perspektiven frühzeitig und systematisch integriert; 
 die aktive Teilhabe der verschiedenen Nutzergruppen an der Planung und Entwicklung von 
Schulstandorten als gemeinschaftliche Orte im Orts- bzw. Stadtteilleben; 
 in Stadtvierteln mit besonderem Förderbedarf die bestmö glichen Lern- und Arbeitsbedin-
gungen für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zu schaffen.“6 
 
Hier wird unter anderem dafür plädiert, Schulgebäude und ihre Außenanlagen architektonisch 
auf die Einbindung ins Quartier auszurichten „und zwar zusätzlich zu den baulichen Anforde-
rungen, die aus neuen pädagogischen Konzepten wie Ganztagsbetreuung oder Inklusion er-
wachsen“.7  
Beispielhafte Quartiersbezüge, welche integriertes Planen und Handeln erfordern, ergeben 
sich auf pädagogischer, baulich-architektonischer sowie städtebaulicher und stadträumlicher 
                                                
5 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen 
(Hrsg.), „Schule im Quarti er – Impulse für die Kommunale Praxis“ , Juni 2019, https://broschuerenser-
vice.nrw.de/default/files?download_page=0&product_id=1465&files=download/pdf/schule -im-quartier-
web-pdf_von_schule-im-quartier_vom_mhkbg_3059.pdf   
6 Ebda., S. 7. 
7 Ebda., S. 5 
Titelbild des Handlungsleitfadens „Schule im Quartier 
– Impulse für die Kommunale Praxis“ (Juni 2019) – 
Herausgeber Ministerium für Heimat, Kommunales, 
Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -West-
falen

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 51 
Ebene.8 Die folgende Übersicht hinterlegt diese vorgeschlagenen Quartiersbezüge mit aktuel-
len, lokalen Impulsen, die im Rahmen qualitativer Schulentwicklungsplanung für eine Öffnung 
zum Quartier beitragen könnten: 
 
Ebene Quartiersbezug Impulse für die qualitative 
Schulentwicklungsplanung in 
Köln 
Pädagogische 
Aspekte 
 Einbeziehung von Eltern, 
Quartiersbewohnenden und 
lokalen Akteur*innen in den 
pädagogischen Alltag der 
Schule  
 regelmäßige und intensive Zu-
sammenarbeit mit anderen 
Einrichtungen im Viertel 
 das Quartier als unmittelbare 
Lebensumgebung der Schü-
ler*innen spie lt einen wichti-
gen Part in der pädagogischen 
Arbeit 
 Lebensweltorientierung 
 Sozialraumorientierung 
 Zielgruppenbeteiligung/ De-
mokratisierung 
 Multiprofessionelle Teams an 
Schule 
 Kooperation Jugendhilfe und 
Schule  
 Ganzheitliche Betrachtung der 
Fachkräfteflexibilisierung 
 Übergangsmanagement Kin-
dertagesbetreuung-Schule 
 Familien(grundschul)zentren  
 Übergangsmanagement 
Schule-Ausbildung-Beruf-Ar-
beit (Rechtskreisübergrei-
fende Zusammenarbeit) 
 Inklusionsplanung 
 Bildungsmonitoring  
 … 
Baulich-archi-
tektonische As-
pekte 
 Vielseitigkeit und Veränder-
barkeit des Raumangebots  
 Anordnung und Gestaltung 
von Funktionsbereichen, die 
regelmäßig auch außerschuli-
schen Gruppen zur Verfügung 
stehen 
 Multifunktionelle Räume  
 Kooperationen im Rahmen 
von offenem und gebundenem 
schulischen Ganztag mit Insti-
tutionen des Quartiers 
 … 
Städtebauliche 
und stadträumli-
che Aspekte 
 
 Integration des Schulstandorts 
in seine Umgebung 
 Erreichbarkeit 
 Gestaltung der Übergangsbe-
reiche und Wegebeziehungen 
zu benachbarten Einrichtun-
gen 
 räumliche Kombination mit an-
deren Funktionen und Einrich-
tungen 
 Projekt „Modellhafte Öffnung 
ausgewählter Schulh öfe als 
Spiel-, Sport- und Bewegungs-
räume für Kinder, Jugendliche 
und Erwachsene“9 
 Nutzung der öffentlichen Spiel- 
und Sporträume im Einzugs-
bereich der Schule 
 Gestaltung von Bildungsland-
schaften  
 … 
                                                
8 Vgl. ebda., S. 8. 
9 Vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=99963

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 52 
 Schulgelände dient in dicht be-
bauten Stadtquartieren als öf-
fentlicher Freiraum 
 vorhandene öffentliche Räume 
im Quartier werden für schuli-
sche Zwecke verfügbar ge-
macht 
 
In Hinblick auf die bestmögliche Gestaltung von Bildungsgängen dient auf strategischer Ebene 
zudem die Verbindung zu weiteren gesamtstädtischen Strategien, die ein ganzheitliches Ver-
ständnis von bedarfsgerechter Stadt-, Raum- und Angebotsplanung und -gestaltung für Kinder 
und Jugendliche entwickeln und umsetzen wollen. Als Beispiele seien hier die Stadtstrategie 
„Kölner Perspektiven 2030+“, der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“, die Gesamtstra-
tegie „Kölner Kinder stärken! – 184 Tausend junge Chancen fördern!“, die kommunale Sport-
entwicklungsplanung sowie die kommunale Spielraumplanung genannt. 
 
Die Handreichung des Landes gibt zudem konkrete Empfehlungen für unterschiedliche Pla-
nungsanlässe im Schulbau (vgl. Seiten 14 bis 50): 
Planungsanlass Varianten/ Aspekte Empfehlungen 
Sanierung eines bestehen-
den Schulgebäudes 
 
(1) Neuorganisation des bis-
herigen räumlichen Kon-
zeptes 
(2) Erweiterung der bisheri-
gen Nutzungsmöglichkei-
ten 
(3)  Ergänzung um quartiers-
offene Funktionsbereiche 
 Veränderte Raumbe-
darfe frühzeitig ermitteln! 
 Werkstattveranstaltun-
gen mit Akteuren aus 
dem Quartier durchfüh-
ren! 
 Genügend Zeit für die 
Sanierungsvorbereitung 
berücksichtigen! 
Erweiterung/ Verdichtung ei-
nes innerstädtischen Schul-
standortes 
 
(1) Erweiterung des Schul-
geländes 
(2) Verdichtung des vorhan-
denen Schulstandortes 
(3) Satellitenmodell10 
 Begleitendes Flächen-
monitoring für Schul-
standorte entwickeln! 
 Regelmäßige Quartiers-
bildungskonferenzen 
nutzen! 
 Plätze und Parks in der 
Nähe von Schulen auf-
werten 
Schaffung von Schulräumen 
auf Zeit 
 
(1) Temporäre Bauten 
(2) Temporäre Nutzung von 
Nicht-Schulgebäuden im 
Quartier 
 Kurzfristige Raumeng-
pässe mit Containerbau-
ten oder provisorischen 
Pavillons kompensieren 
 vorübergehende Nut-
zung anderer Gebäude, 
                                                
10 Unter dem Begriff „Satellitenmodell“ werden hier schulische Teilstandortlösungen verstanden, nach 
denen zum Beispiel verschiedene Jahrgangsstufen oder Fachraumgruppen i n unterschiedlichen Ge-
bäuden untergebracht werden, die räumlich in fußläufiger Entfernung zueinander gelegen sein sollten.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 53 
z.B. Bürogebäude für 
schulische Zwecke 
Stabilisierung eines benach-
teiligten Viertels durch bes-
sere Bildungseinrichtungen 
(1) Elternarbeit und Famili-
enberatung an den Schu-
len 
(2) quartiersbezogener Bil-
dungszentren 
(3) Quartier als dezentraler 
Bildungscampus 
 Praxisbeispiel Familien-
grundschule, Aachen11 
 Praxisbeispiel Bildungs-
Campus Marxloh, Duis-
burg 
 Praxisbeispiel Bildungs-
band Osdorfer Born, 
Hamburg 
Planung und Umsetzung ei-
nes Bildungscampus 
(1) Konzentration von ver-
schiedenartigen Einrich-
tungen an einem Stand-
ort 
(2) Stadtentwicklung mit Bil-
dungseinrichtungen 
 Praxisbeispiel: Volks-
schule Thalgau, Thalgau 
(Österreich) 
 Praxisbeispiel: Campus 
für lebenslanges Lernen, 
Osterholz-Scharmbeck 
Entwicklung eines neuen 
Stadtquartiers mit neuen 
Schulstandorten 
(1) Schulgrundstücke brau-
chen Entwicklungs-po-
tenzial 
(2) In der Mitte oder am 
Rand? 
(3) Gute Erreichbarkeit für 
Kinder und Jugendliche 
(4) Gemeinschaftsbildung im 
Quartier 
 Stellenwert von Bildung 
klären! 
 Nutzerbeteiligung an-
ders organisieren! 
 Spielräume für Innovati-
onen nutzen! 
 
5.3.  Teilhabe und chancengerechtes Aufwachsen ermöglichen: Prävention von Kin-
der-, Jugend- und Familienarmut 
 
In Köln lebt mehr als jedes fünfte Kind bzw. mehr als jede*r fünfte 
Jugendliche in ökonomischen Armutslagen. Die Anteile von Kin-
dern unter 15 Jahren in Köln mit SGB II -Transferleistungen (als 
eine kommunale Kennziffer von Kinderarmut) reichen auf Ebene 
der 86 Stadtteile von 2% bis 63% .12 Die Chancen auf ein gelin-
gendes Aufwachsen sind (nicht nur) in Köln sozialräumlich sehr 
ungleich verteilt. Armut vermindert die Chancen auf Teilhabe an 
Bildung, Gesundheit, Kultur und sozialen Kontakten. Durch pra-
xisorientierte Maßnahmen und sinnvolle Angebote kann diesen 
Kindern und Jugendlichen und ihren Familien Hilfe und Unterstützung zugutekommen. Dafür 
müssen Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen engmaschig zusammenarbeiten. Die 
enge Verzahnung aller Bildungsbereiche und Hilfesysteme ist für ein gelingendes und chan-
cengerechtes Aufwachsen essentiell. Gerade herausgeforderte Lebenslagen benötigen Brü-
cken ins und im Bildungs- und Hilfesystem.  
                                                
11 Siehe auch unten, Kapitel 5.3.2.: In Köln wird das innovative Konzept „Familiengrundschulzentren“ 
seit Mitte 2020 sehr erfolgreich an neun Grundschulstandorten umgesetzt. Zum bzw. im Schuljahr 
2023/24 werden– wiederum mit Landesfördermitteln – weitere Grundschulen hinzukommen. 
12 vgl. Kölner Stadtteilinformationen, Zahlen 2021, Seiten 38/39

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 54 
Seit 2017 nimmt die Stadt Köln  am Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ 
(zuvor: „Kommunale Präventionsketten“, „Kein Kind zurücklassen“) teil, mit der Aufgabe die 
kommunale Präventionskette auf- und auszubauen. Der Terminus „Präventionskette“ dient der 
Veranschaulichung der strategischen Gestaltung einer kommunalen Infrastruktur zur Bekämp-
fung der Folgen von ökonomischer Armut von Familien auf die Lebenslagen von Kindern und 
Jugendlichen. Anhand der Lebensjahre (gedacht entlang einer Kette) sollen auf diese Weise 
die unterschiedlichen Unterstützungsangebote für Familien, Kinder und Jugendliche zur Prä-
vention der Kinderarmutsfolgen systematisch nachvollziehbar dargestellt werden, um Lücken 
zu identifizieren, Bedarfe zu ermitteln, Planungen und Angebote aufeinander abzustimmen 
sowie Zugänge zu schaffen. Das folgende Schaubild vermag einen guten grundsätzlichen Ein-
druck zu geben. 
 
 
 
Das Ziel ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie gesellschaftliche Teilhabe 
zu verbessern. Der Rat der Stadt Köln hat im Jahr 2019 dazu die Gesamtstrategie „Kölner 
Kinder stärken!“ zur Prävention von Kinder-, Jugend- und Familienarmut verabschiedet. In den 
Jahren 2023 und 2024 findet eine Weiterentwicklung dieser Strategie statt, die durch die Ko-
ordinierungsstelle Kinderarmut des Landschaftsverbandes Rheinland – Landesjugendamt un-
terstützt wird.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 55 
5.3.1. Ausgewählte wichtige Strukturmaßnahme: Übergangsmanagement Kita - 
Grundschule 
 
Eine wesentliche Herausforderung stellt beispielsweise die Organisation gelingender Bil-
dungsübergänge dar, die bereits vor dem Eintritt in die schulische Laufbahn erfolgen sollte. 
Der Übergang zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule soll für das Kind und 
die Familie nicht als Bruch, sondern als Brücke in eine neue Lebensphase wahrgenommen 
werden. Ziel ist es, dass sich das Kind mit seiner*ihrer neuen Lernumgebung vertraut machen 
kann und im besten Fall der Schuleintritt erleichtert wird. Hierbei hilft die Beobachtung, Gestal-
tung und Analyse dieses Übergangs seitens der Bildungseinrichtungen, um eine gute Beglei-
tung sicherzustellen. Voraussetzungen ist hierfür eine enge Bildungspartnerschaft zwischen 
den Bildungsinstitutionen und den Familien 13. Besonders ganzheitliche Ansätze wie z.B. Fa-
milienzentren fördern dies, von denen aktuell insgesamt 162 in Köln vertreten sind. Bildung ist 
für die Stadt Köln eine gemeinsame Aufgabe und aus diesem Grund fördert sie den Übergang 
von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule unter dem Motto „Gemeinsam für gute Bil-
dung“. Zum Abbau von Bildungsungleichheit muss die ganze Familie früh eingebunden wer-
den und so werden bereits zwei Jahre vor der Einschulung die Eltern vom Amt für Schulent-
wicklung zu einer In formationsveranstaltung eingeladen. Hier informieren die Leitungen der 
Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen gemeinsam über den anstehenden Über-
gang. Einige Schulen bieten darüber hinaus verschiedene Kennenlernaktionen wie z.B. 
Schnupperunterricht, Tage der offenen Tür oder Informationsabende an der Grundschule an. 
Für Kinder, die nicht zur Kita  gehen, gibt es eine Sprachstandsfeststellung in einer Grund-
schule. Bei einem Förderbedarf erhält das Kind über das Amt für Kinder, Jugend und Familie 
der Stadt Köln einen Platz in einem Sprachförderkurs, um im Übergang aus der Familie heraus 
in die Grundschule sprachlich bestmöglich begleitet zu werden. Darüber hinaus informiert die 
Stadt Köln Eltern beispielsweise ganz niederschwellig mit Hilfe von Filmen un d einer umfas-
senden Broschüre rund um den Übergang sowie weitere Fördermöglichkeiten für das Kind 
sowohl in Print als auch Digital. Mit dem Ziel ein systematisches Übergangsmanagement „Kita 
– Grundschule“ zu realisieren und Qualitätsstandards umzusetzen, e ntwickelt der städtische 
Arbeitskreis Kita und Grundschule Instrumente und Standardelemente für eine wirksame Bil-
dungs- und Erziehungspartnerschaft von Eltern, Kindertageseinrichtung und Schule.  
Die Stadt Köln arbeitet kontinuierlich an einem ineinandergreifenden, kooperativen und gleich-
wertigen Bildungssystem. Prof. Dr. Sybille Stöbe -Blossey, Leiterin der Forschungsabteilung 
Bildung, Entwicklung und Soziale Teilhabe an der Universität Duisburg/Essen, beschreibt dies 
wie folgt: „Es verwundert daher nicht, dass diesem Übergang in der Debatte um lebenslanges 
Lernen im Allgemein und um die Entwicklung eines entsprechend unterstützenden Übergangs-
managements im Besonderen eine wachsende Bedeutung beigemessen wird. Dabei geht die 
Fachdiskussion zur frühkindlichen Bildung inzwischen über die Befassung mit dem Übergang 
hinaus und richtet sich verstärkt auf eine Kooperation und Verzahnung beider Bildungsberei-
che […]“14 
                                                
13 Siehe hierzu § 14 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Nordrhein-Westfalen – Kooperationen und Übergänge 
14 Stöbe-Blossey, S. (2011): Der Übergang als Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule: Eine 
Auseinandersetzung mit Fragen der Steuerung. In: S. Oehlmann; Y. Manning -Chlechowitz & M. Sitter

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 56 
5.3.2. Ausgewählte wichtige Praxismaßnahme: Familiengrundschulzentren 
 
Kräfte in Regeleinrichtungen zu bündeln, um das System zu stärken, in dem sich Kinder und 
Familien bereits aufhalten, und „Ungleiches ungleich behandeln“, also die besondere Unter-
stützung von Bildungsinstitutionen in Stadtteilen mit erhöhten Armuts- und Bildungsrisiken sind 
wichtige Strategieziele von „Kölner Kinder stärken!“. In diesem Zusammenhang besteht eine 
zentrale Praxismaßnahme darin, in Köln das innovative Konzept der Familiengrundschulzen-
tren umzusetzen. Seit Mitte 2020 werden in Köln neun Grundschulen, ausgewählt nach dem 
städtischen Schulsozialindex, zu Familiengrundschulzentren entwickelt. Hierfür werden För-
dermittel des Landesprogramms „kinderstark“ und städtische Eigenmittel eingesetzt.  
 
Familiengrundschulzentren realisieren - angepasst an den jeweiligen Sozialraum - Angebote 
der Bildung, Begegnung und Beratung für Eltern/Erziehungsberechtigte, Familien und Kinder, 
ausgehend von deren Bedürfnisse und Potentiale. Zusätzlich kooperieren die Familiengrund-
schulzentren in Köln mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes. 
Jedem Familiengrundschulzentrum in Köln (eine landesweite, vielbeachtete Besonderheit) ist 
eine ausgebildete Kinderkrankenpflegekraft anteilig zugeordnet, d ie vor Ort in Form von 
Sprechstunden und Projekten Gesundheitsvorsorge und Krankheitsprävention umsetzt. Das 
Familiengrundschulzentrum bildet wie die Familienzentren an Kindertageseinrichtungen als 
Anlaufstelle für Familien einen Knotenpunkt im jeweiligen Sozialraum und stellt damit einen 
wichtigen Baustein der kommunalen Präventionsketten dar.  
 
Erste Ergebnisse einer stadteigenen Evaluation von Familiengrundschulzentren in Köln zei-
gen auf, dass das Konzept und die Umsetzung, ausgesprochen positiv und wirkungsvoll ein-
geschätzt werden, wozu noch gesondert berichtet werden wird. Die Verwaltung bereitet vor 
diesem Hintergrund – auch mit Unterstützung von Stiftungen und bei Beantragung weiterer 
Landesfördermittel – ein schrittweise weiteres „Ausrollen“ von Familiengrundschulzentren in 
Köln vor. 
 
5.4.  Bedarfe lokalisieren und knappe Ressourcen steuern: Schulscharfe Bedarfsindi-
katoren 
 
In Köln kommen schon seit vielen Jahren Schulsozialindex und Kitasozialindex zur bedarfsge-
rechten Steuerung knapper Ressourcen  zum Einsatz und finden z.B. bei der Verteilung von 
Schulsozialarbeiter*innenstellen, bei der Auswahl von Familiengrundschulzentren oder bei der 
Auswahl von plusKITA-Einrichtungen und Familienzentren Verwendung. Es handelt sich bei 
den Indizes um einrichtungsscharfe Abschätzungen der Armutsbetroffenheit  (des SGB II -
Transferleistungsbezugs) der Schüler*innen der einzelnen Schulen bzw. der Kita -Kinder der 
einzelnen Kindertageseinrichtungen. Hierfür werden datenschutzkonform in der abgeschotte-
ten Statistikstelle A dressdaten von Schüler*innen mit kleinräumigen Armutsdaten verknüpft 
                                                
(Hrsg.) Frühpädagogische Übergangsforschung 48 Von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule. 
Juventa: Weinheim und München, S. 63-75.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 57 
(Schulsozialindex) bzw. die Elternbeiträge von Kita-Kindern analysiert (Kita-Sozialindex). Ak-
tuell befindet sich mit Blick auf den stadteigenen Schulsozialindex eine Erweiterung des Indi-
katoren-Sets um den Anteil der Empfänger*innen von Leistungen nach dem Bildungs - und 
Teilhabepaket in der Vorbereitung. 
 
Im Herbst 2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen einen neuen 
Sozialindex des Landes für alle Schulen  im Land veröffentlicht. In einem Konzeptpapier wird 
dargelegt, dass der neue, weitgehend schulscharfe Sozialindex des Landes dazu dient, den 
Unterstützungsbedarf von Schulen zu identifizieren, der sich aufgrund der sozialen Zusam-
mensetzung der Schüler*innen einer Schule ergibt.15. 
 
Die Schulen werden anhand ihrer Indexwerte in 9 Gruppen eingeteilt, den „Sozialindexstufen“, 
wobei die Stufe 1 den vergleichsweise geringsten und die Stufe 9 den relativ höchsten Unter-
stützungsbedarf anzeigt. Die soziale Zusammensetzung der Schüler*innen der Schulen wird 
dabei landesseitig über folgende Indikatoren abgebildet und zu einem Indexwert zusammen-
gefasst: 
 Kinder- und Jugendarmut: Es wird die Dichte der SGB II-Quote der Minderjährigen im 
geschätzten Einzugsgebiet der Grundschulen berechnet. Bei weiterführenden Schulen 
wird der Indikator aus den Indikatoren der Herkunftsgrundschulen der Schüler*innen 
abgeleitet. 
 Schüler*innen mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache: Hierfür wird, wie für die 
folgenden Indikatoren, auf Daten der amtlichen Schulstatistik zugegriffen, aktuell auf 
Daten des Schuljahres 2018/19. 
 Schüler*innen mit eigenem Zuzug aus dem Ausland. 
 Schüler*innen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Sprache 
und emotionale und soziale Entwicklung. 
 
Die folgenden Abbildungen zeigen zum einen die Verteilung aller Schulen in Nordrhein-West-
falen, zum anderen die Verteilung der Kölner Schulen auf die Sozialindexstufen. Zu Ver-
gleichszwecken und für eine bessere Übersichtlichkeit werden Stufen zusammengefasst aus-
gewiesen. 
 
                                                
15 vgl. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen, Landtags -Drucksache 
17/3933, Bericht zum Thema „Sac hstand zum schulscharfen Sozialindex für Nordrhein -Westfalen“ für 
die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 30.09.2020.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 58 
 
 
 
 
Deutlich wird, dass Kölner Schulen – Grundschulen und weiterführenden Schulen aller Schul-
formen – einen (teils deutlich) höheren Unterstützungsbedarf aufweisen als die Schulen im 
Landesdurchschnitt, besonders augenfällig ist dies bei den Hauptschulen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 59 
Das Land geht aktuell verstärkt dazu über, „seinen“ Sozialindex in Anwendung zu bringen. So 
werden jüngst spezifische Fördermittel, z.B. im Rahmen des Projektes „Brotzeit“ (gesundes 
Frühstück an Grundschulen) oder für einen weiteren Ausbau der Familiengrunds chulzentren 
in der nunmehr auch auf den Regierungsbezirk Köln erweiterten Förderlinie des Schulminis-
teriums ausdrücklich an Grundschulen im Land mit den Sozialindexstufen 6 bis 9 gesteuert. 
Ein Vergleich der Ergebnisse des stadteigenen Schulsozialindexes mit dem des Landes zeigt 
im Übrigen weitgehende Übereinstimmungen, komplett deckungsgleich sind sie allerdings 
nicht. Damit zukünftig keine zwei im Detail unterschiedlichen Modelle zur Ressourcensteue-
rung in Köln zum Einsatz kommen, nimmt die Schulentwicklu ngsplanung ihre Sozialindexda-
ten bei perspektivischen Auswahlentscheidungen etwas zurück und stellt zuerst auf die Er-
gebnisse des Landesindexes ab. Ergänzend und für Detailfragen wird weiterhin auch auf den 
stadteigenen Sozialindex für Schulen abgehoben. 
 
5.5. „Startchancen-Programm“: Schulen mit Bedarf gezielt fördern 
 
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es, dass „ mehr als 4.000 allgemein- und be-
rufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler 
besonders“ gestärkt werden sollen. Dazu werden drei Punkte benannt: 
 Ausstattung: Schulen sollen „mit einem Investitionsprogramm für moderne, klimage-
rechte, barrierefreie Schulen mit zeitgemäßen Lernumgebungen und Kreativlaboren“ 
unterstützt werden. 
 Personal: Es werden dauerhafte Stellen für schulische Sozialarbeit in Aussicht gestellt, 
sowie die Förderung von Schulentwicklung, Berufsorientierung, Lernförderung und so-
ziokultureller Teilhabe. 
 Budget: Schließlich ist von einem „Chancenbudget zur freien Verfügung“ die Rede, „um 
Schule, Unterricht und Lernangebote weiterzuentwickeln und außerschulische Koope-
rationen zu fördern.“ 
 
Vom Startchancen-Programm soll etwa jede zehnte Schule in der Bundesrepublik profitieren. 
Hierfür sind etwa eine Milliarde Euro pro Jahr vorgesehen, die Länder sollen sich in gleicher 
Weise finanziell beteiligen. Das Programm soll eine Laufzeit von zehn Jahren haben und wis-
senschaftlich begleitet werden. Geplant ist ein Start mit dem Schuljahr 2024/25 . Zwischen 
Bund und Ländern laufen Verhandlungen unter anderem darüber, nach welchen Kriterien die 
Schulen ausgewählt werden sollen und wie das Geld auf die Länder verteilt wird. 
 
Nach einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im 
Entwurf von Mai 2023 soll das Startchancen-Programm dazu beitragen, den noch immer star-
ken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Das Pro-
gramm soll dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit zu verbessern, das Bildungswesen zu 
modernisieren und dort zu unterstützen, wo die Herausforderungen am Größten sind. Auf der 
individuellen Ebene richtet sich das Startchancen-Programm an sozial benachteiligte Schüle-
rinnen und Schüler, auf der institutionellen Ebene an Schulen in herausfordernder Lage und

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 60 
auf der Systemebene vorrangig an die Bildungsadministration. Adressiert werden etwa 4.000 
allgemein- und berufsbildende Schulen entlang der Bildungskette mit einem hohen Anteil an 
sozial benachteiligten Schüler*innen und Schülern. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf den 
Grundschulen. Um solide Grundlagen für die weitere Bildungsbiografie zu legen, sollen nach 
Vorschlag des BMBF 60 Prozent der Startchancen -Schulen im Primarbereich gefördert wer-
den. Auch die berufsbildenden Schulen sollen angemessen berücksichtigt werden und etwa 
20 Prozent aller Startchancen -Schulen ausmachen. Hierbei wird auf die Berufsvorbereitung 
fokussiert. 
 
Nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung wäre das Startchancen -Programm in der 
skizzierten Form außerordentlich zu begrüßen. Es bleibt abzuwarten, wie die im Sommer 2023 
andauernden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern insbesondere zu Finanz- und Ver-
teilungsfragen ausgehen werden und ob ein Start zum Schuljahr 2024/25 noch realistisch ist. 
Bei Umsetzung wäre rechtzeitig über geeignete Koordinierungs - und Steuerungsstrukturen 
auch auf kommunaler und teilkommunaler Ebene zu beraten, um Schüler*innen und Schulen 
bestmöglich flankierend zu unterstützen, wie dies beispielsweise auch im Rahmen des Pro-
gramms „Aufholen nach Corona“ gelungen ist. Es geht also um eine kommunal-sozialräumli-
che Unterstützung des Programms. Hierbei wäre an die in den vorgehenden Kapiteln ausge-
wiesenen Leitgedanken und Impulse anzuknüpfen, z.B. „Bildungslandschaften“, „ganzheitli-
cher Begriff von Bildung, Betreuung und Erziehung“, „Ver netzung von Jugendhilfe und 
Schule“, „Schule im Quartier“ etc. 
 
5.6. Vielfalt als Bereicherung: Inklusion und Gemeinsames Lernen 
 
Der Rat der Stadt Köln hatte die Verwaltung 2010 mit der Erstellung eines Inklusionsplans für 
Kölner Schulen beauftragt. 2012 wurde der kommunale Inklusionsplan veröffentlicht (Session 
2017/2012) und seitdem zweimal, 2015 und 2019 fortgeschrieben. Die kommunale Inklusions-
planung beschreibt in erster Linie kommunal steuerbare Maßnahmen, die auf die Förderung 
des Gemeinsamen Lernens von  Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf 
an Kölner Schulen abzielen. Der a ktuelle Inklusionsplan fokussiert u.a. stark auf multiprofes-
sionelle Zusammenarbeit als wichtige Gelingensbedingung (nicht nur, aber auch) von Inklu-
sion. Zu diesem Planungsbereich befindet sich aktuell das Modellprojekt „Multiprofessionalität 
am Beispiel von zwei besonders herausgeforderten Grundschulen in den Stadtteilen Buch-
heim und Porz“ unter der Federführung des Regionalen Bildungsbüros in der Umsetzung. Ziel 
ist es, konkrete Maßnahmen für gelingende Prozesse und Strukturen im Kontext multiprofes-
sioneller Arbeit zu entwickeln und deren Übertragbarkeit auf andere Schulen zu prüfen. 
 
Vor der Erstellung einer weiteren Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen bleibt 
der „Aktionsplan Inklusion“ für ein inklusives Schulangebot des Landes Nordrhein -Westfalen 
abzuwarten, der laut Koalitionsvereinbarung von 2022 in Zusammenarbeit mit der Monitoring-
Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erstellt werden wird.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 61 
Das Inklusionsmonitoring für Kölner Schulen weist für das Schuljahr 2021/22 unter anderem  
folgende Ergebnisse aus: 
 8.229 Lernende in Köln (Jahrgangsstufen 1 bis 10) hatten einen attestierten sonderpä-
dagogischen Förderbedarf, davon rund 76% in den Förderschwerpunkten Lernen, 
Sprache und emotionale und soziale Entwicklung. 
 Von 8.229 Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchten 45% Förder-
schulen und 55% allgemeine Grund - und weiterführende Schulen mit Gemeinsamen 
Lernen. 
 Rund die Hälfte der Grundschulen, alle Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschu-
len sowie ab dem Schuljahr 2023/24 drei Gymnasien sind Schulen des Gemeinsamen 
Lernens. 
 8.229 Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf entsprechen rund 9% aller 
Lernenden an Kölner Schulen in den Jahrgangsstufen 1 bis 10. 
 Nach (teils sehr) starken Rückgängen der Schüler*innenzahlen an den Kölner Förder-
schulen bis zum Schuljahr 2017/18, stagnieren die Gesamtzahlen an Förderschulen 
seit 2018/19. 
 Die Zahlen der Förderschüler*innen mit den Sc hwerpunkten emotionale und soziale 
Entwicklung sowie insbesondere mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung steigen. 
 
Aktuell sind die Räumlichkeiten an den vier Schulstandorten der Förderschulen für den 
Schwerpunkt geistige Entwicklung ausgelastet. Beiderseits des Rheins herrscht großer Enge 
und Platzmangel. Aufgrund steigender Schüler*innenzahlen, ausgelasteter Kapazitäten und 
fehlender Möglichkeiten für die Erschließung zusätzlicher Raumreserven ist der Neubau von 
Förderschulgebäuden für den Förderschwerp unkt vorgesehen. Eine weitgehende oder gar 
vollständige Beschulung von Lernenden sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsa-
men Lernen ist nach Einschätzung der Verwaltung unter den gegebenen Rahmenbedingun-
gen (Schulwahlverhalten der Eltern sowie landesrechtliche Vorgaben in Bezug auf Klassenbil-
dungswerte, die Orte des Gemeinsamen Lernens und die Anzahl der Aufnahmen von Lernen-
den mit sonderpädagogischem Förderbedarf) selbst bei Umsetzung der Stärkungspakete 
Schulbau auf absehbare Zeit nicht möglich. Dementsprechend begründet und legte die „Fort-
schreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) in M76d (in Ver-
bindung mit M65c) dar, dass im Wohnbaugebiet Kreuzfeld eine neue Förderschule Geistige 
Entwicklung vorgesehen werden kann. Auf Anf rage der Schulverwaltung des Rheinisch-Ber-
gischen Kreises, hier ist die Situation vergleichbar, ist die Verwaltung zudem in Gespräche 
eingetreten, um im rechtsrheinischen Stadtgebiet die Realisierung einer weiteren Förder-
schule Geistige Entwicklung vorzubereiten. Hierbei soll möglichst der Gedanke einer interkom-
munalen Kooperation zum Tragen kommen. 
 
Eine Unterarbeitsgruppe des Expert*innenbeirats Inklusion der Stadt Köln hat im Juni 2023 
Prüfempfehlungen formuliert, deren Umsetzung helfen könnte, mögliche Hemmschwellen 
und Barrieren der Nutzung von Gemeinsamen Lernen, insbesondere von Schüler*innen mit 
dem Schwerpunkt geistige Entwicklung abzubauen. Die Empfehlungen stellen zum Beispiel 
auf den Aufbau eines Case-Managements und eine direkte Ansprache, Unterstützung und 
Begleitung von Eltern ab und werden aktuell vertiefend erörtert.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 62 
5.7. Schule und Klimaschutz: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung beauftragt, bis Sommer 2023 einen Aktionsplan 
Klimaschutz (Session 2547/2022) zu erstellen, der aufzeigt, wie die Stadt Köln konkret und 
konsequent die Reduktion der Treibhausgasemissionen umsetzt bzw. befördert. Die Stadt 
Köln als öffentlicher Träger einer Vielzahl an Bildungsinstitutionen und dem bedeutsamen In-
teresse, weiterhin eine lebenswerte und vor allem zukunftsfähige Stadt zu sein, denkt und 
plant innovative Maßnahmen zur Förderung der Klimaneutralität. Das Bildungssystem ist so-
wohl Arbeitsinstrument als auch Adressat der vielzähligen Potentiale, die sich im Aktionsplan 
wiederfinden. Das Bildungssystem und die damit einhergehenden Bildungseinrichtungen um-
fassen eine Größe an Gebäuden und Akteuren, die einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutrali-
tät leisten können – demnach sind Schulen, deren Fachkräfte und Angebote  wichtige Bau-
steine auf dem Weg hin zu einem nachhaltigen Bildungssystem . Der Aktionsplan sieht vor, 
das Arbeiten und Wirtschaften im Bildungssystem klimaneutral zu gestalten. Diese Herausfor-
derung ist eine intersektorale Aufgabe: Bildungsgänge, die sich s chwerpunktmäßig mit der 
Zukunft der Stadt befassen, sind zu stärken, Themen, wie schulische Nachhaltigkeitsbildung 
zu Ernährung, Konsum und klimaschonenden Verhalten sind zu fördern, Mobilität im Bildungs-
system ist stärker in den Blick zu nehmen etc. Übers pitzt gesprochen: Ohne Klima keine Bil-
dung und ohne Bildung keine klimaneutrale Stadt.  
 
Aus Sicht des Städtetages Nordrhein-Westfalen sind Klimaschutz und Klimafolgenanpassung 
zentrale Zukunftsaufgaben von gesamtgesellschaftlicher Relevanz und stellen faktisch eine 
politisch verpflichtende Aufgabe der Städte dar. Klimamaßnahmen können dabei vor allem auf 
der kommunalen Ebene wirksam umgesetzt werden, wobei kommunale Konzepte geeignete 
und etablierte Grundlagen darstellen.16 
 
„Schule“ (bzw. „Bildung“) und „Klima“ sind aus Sicht der Schulentwicklungsplanung „natürliche 
Partner*innen“. Es ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte für ein gemeinsames Nachdenken, 
die im Folgenden als Impulse kurz ausgeführt werden: Die Kölner Schul- und Bildungsland-
schaft besteht aktuell aus fast 300 Schulen, rund 700 Kindertageseinrichtungen, rund 110 An-
gebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und vielen weiteren Institutionen. Mit Blick auf 
diese Standorte sollte eine Vision vorangetrieben werden, zukünftig alle Bildungseinrichtungen 
klimaneutral/-freundlich zu denken: Dazu gehören räumlich -gebäudlich z.B. Photovoltaik, 
grüne Fassaden, Schulgärten, entsiegelte Schulhöfe, grüne Klassenzimmer, mehr Fahrradab-
stellplätze und weniger bis gar keine PKW -Parkplätze sowie konzeptionell-inhaltlich Bildung 
für nachhaltige Entwicklung (BNE). 
 
„… Bildung für nachhaltige Entwicklung… soll … jeden Menschen befähigen, nachhaltig zu 
denken und auf dieser Grundlage nachhaltige und verantwortungsvolle Entscheidungen tref-
                                                
16 vgl. Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2023, Klimaschutz 
und Klimaanpassung als Pflichtaufgabe

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 63 
fen zu können. Das passiert vor Ort, in den Städten, die Träger von Kindertagesstätten, Schu-
len oder Volkshochschulen entscheidend für die strukturelle Verankerung der Bildung für nach-
haltige Entwicklung sind.“17 
 
Das Regionale Bildungsbüro hat die Koordination des Bundesprojektes „Köln als BNE-Modell-
kommune“ übernommen und eine gemeinsame Zielvereinbarung zur Förderlinie entwickelt. 
Die Zielvereinbarung wurde am 2. Februar 2022 von der Oberbürgermeisterin unterzeichnet. 
Als erster wichtiger Schritt wird das Thema BNE künftig auf der Ebene der „Regionalen Bil-
dungskonferenz“ behandelt, dem gemeinsamen Format von Stadt und Land. Die Konferenz 
am 14. März 2023 richtete den Fokus auf den Zusammenhang von BNE und Armut. Vorberei-
tend wurden Akteur*innen der verschiedenen Sozialräume, ihre Netzwerke und Einrichtungen 
entlang der Bildungskette einbezogen und an der Erarbeitung eines gemeinsamen Orientie-
rungsrahmens für BNE in Köln beteiligt. Damit schärfte sich bei den Beteiligten aus Kommune, 
Land und Stadtgesellschaft bereits im Vorfeld der B ildungskonferenz ein gemeinsames Ver-
ständnis von BNE als Bildungskonzept und als gemeinsame Querschnittaufgabe. Die Volks-
hochschule Köln ist ein Mitglied der Steuergruppe des Projektes und stadtgesellschaftlich im 
Thema BNE breit vernetzt. Neben anderen Ve ranstaltungen hat auch ihre Fachtagung „BNE 
für alle!“ am 19. Oktober 2022 dazu beigetragen, sie als kommunalen Lernort sichtbar zu ma-
chen. Die Steuergruppe des Bundesprogrammes hat sich darüber hinaus darauf verständigt, 
den städtischen Internetauftritt zu BNE zu aktualisieren. Die Vorarbeiten dazu laufen. 
 
5.8. Schule und Mobilität: Köln gestaltet nachhaltige Mobilität 
 
Der Rat hat am 6. Februar 2020 die Erarbeitung eines nachhaltigen Mobilitätsplans für Köln 
beschlossen. Der Fachbegriff lautet Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP). Der Begriff 
steht für eine nachhaltige urbane Mobilitätsplanung, die sich aktuell im nachhaltigen Mobili-
tätsplan „Besser durch Köln“ realisiert. Es handelt sich um einen umfassenden strategischen 
Maßnahmenplan, der auf gängigen Planungspraktiken der integrierten Verkehrsentwick-
lungsplanung aufbaut. Er berücksichtigt die gegenwärtigen und künftigen Mobilitätsbedürf-
nisse der Menschen. Der nachhaltige Mobilitätsplan soll helfen, die Lebensqualität in Stadt 
und Umland zu verbessern. Dabei steht eine konsequente Förderung des Umstiegs auf kli-
maschonende Verkehrsmittel im Vordergrund. Die Ziele, Strategien und Maßnahmen werden 
in enger Verknüpfung zu anderen Fachplanungen wie beispielsweise der Stadtentwicklung 
und dem Klima- und Umweltschutz erarbeitet. Sie sollen dazu beitragen, dass Köln perspek-
tivisch klimaneutral wird. Das Konzept wird in zwei Stufen entwickelt. In der ersten Stufe wird 
ein Leitbild und werden Strategie und Ziele für die künftige Mobilität erarbeitet. Darüber hin-
aus werden Status Quo sowie die Chancen und Mängel der aktuellen Mobilitätssituation ana-
lysiert. In der zweiten Stufe geht es um die Ableitung konkreter Maßnahmen, Priorisierung, 
Finanzierung, Umsetzung und Evaluierung. 
 
Der gesamte Prozess wird in eine umfassende Beteiligung von Interessensgruppen und der 
breiten Öffentlichkeit eingebettet. Dies ist ein wesentliches Merkmal des Plans, da das 
                                                
17 Positionspapier des Deutschen Städtetages: Ansätze einer strukturellen Verankerung von Bildung für 
nachhaltige Entwicklung, Berlin und Köln, Juni 2023, Seite 3

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 64 
Thema Mobilität alle betrifft, die sich in Köln fortbewegen. Die aktive Einbeziehung der Nut-
zer*innen ist für den Erfolg des nachhaltigen Mobilitätsplans von zentraler Bedeutung. Bei 
der Gestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität stehen insbesondere der Schutz und das 
Wohl von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund. Ihrer Beteiligung, der Kinder- und Ju-
gendbeteiligung kommt eine zentrale Rolle bei der Erstellung des nachhaltigen Mobilitäts-
plans zu. Im Frühjahr 2023 lief ein eigenes kinder- und jugendgerechtes Format für eine ge-
zielte Einbindung von Kindern und Jugendlichen. Dafür wurden Befragungen an unterschied-
lichen Schulen sowie offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen in den Stadtbezirken durch-
geführt. Die Fragen konnten die jungen Kölner*innen alleine oder in Gruppenarbeit bearbei-
ten und mit ihrer Klasse oder Gruppe diskutieren. Insgesamt konnten wir mit dem Beteili-
gungsformat rund 800 Kinder und Jugendliche erreicht werden. Über die Ergebnisse der Kin-
der- und Jugendbeteiligung wird noch separat informiert werden. 
„Schule“ und „Mobilität“ sind gesellschaftliche Themenbereiche mit vielen, sich wechselseitig 
unterstützenden Bezügen. Im Kontext einer qualitativen Schulentwicklungsplanung ergibt 
sich die Überlegung, dass Schul- und Bildungsstandorte in Köln (werk-)täglich jeweils von 
Hunderten bis Tausenden von Schüler*innen und Lehrer*innen aufgesucht werden und ent-
sprechend Mobilität zu, an und in Bildungseinrichtungen eine ungemein große Rolle spielt. 
Aspekte wie ÖPNV-Anbindung, Anbindung an Fahrradstraßen, sichere Schulwege, Schul-
busverkehr, Taktungen von Verkehrszeiten, Schülerlots*innen (als Form bürgerschaftlichen 
Engagements junger Menschen), auch zu Stoßzeiten ausreichend breite Bahn- und Bus-
steige und vieles mehr zeigen die sehr enge Verknüpfung von Schule und Mobilität auf. 
Diese Aspekte und Verbindungslinien werden zukünftig aller Voraussicht nach noch viel be-
deutsamer werden. Bei der Planung neuer Schulstandorte beabsichtigt die Verwaltung, künf-
tige Prozesse so auszugestalten, dass Fragen der Mobilität noch frühzeitiger adressiert wer-
den. Insbesondere für die zeitgerechte Herstellung notwendiger Verkehrsinfrastrukturen be-
darf es einer Anpassung des bestehenden Workflows. 
In diesem Zusammenhang von Schule und Mobilität sei auch auf wesentliche Ergebnisse der 
Kölner Jugendbefragung 2018 hingewiesen: 5.000 Jugendliche hatten sich an der Online-
Befragung beteiligt. Nach Ihren Rückmeldungen leben 94% aller Jugendlichen gerne oder 
sehr gerne in Köln. Besonders schätzen sie die kulturellen Einrichtungen, Veranstaltungen, 
Konzerte (72 %) und die vielfältigen Sportmöglichkeiten (69 %). Bei den Antworten auf die 
Frage, was man in Köln (noch) besser machen könnte, spielte insbesondere Mobilität eine 
herausragende Rolle: Jugendliche in Köln wünschen sich z.B. ausdrücklich mehr und sichere 
Fahrradwege, einen pünktlichen und bezahlbaren Öffentlichen Personennahverkehr mit gu-
ten Taktzeiten (auch nachts und in Randgebiete) und weniger Autoverkehr. Sie fordern ein 
„modernes Verkehrskonzept“, also genau das, was mit dem nachhaltigen Mobilitätsplan der 
Stadt aktuell eingelöst wird.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 65 
Abb. Ergebnis der Kölner Jugendbefragung 2018

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 66 
(6) Schulbau 
 
6.1. Beschleunigung Schulbau 
 
Die Zeiträume für die Realisierungen von Schulneubauten und Erweiterungen dauerten in der 
Vergangenheit viel zu lang. Es brauchte wesentlich kürzere Reaktionszeiten zwischen erfolg-
ter Bedarfsfeststellung und der Inbetriebnahme von neuen Schulen, nämlich in der Regel 5 bis 
7 Jahre, statt 10 bis 15 Jahre. Um den Schulbau zu beschleunigen, hat die Verwaltung in den 
letzten Jahren daher mehrere Schulbaupakete aufgelegt. Sie prüft und setzt laufend verschie-
dene Möglichkeiten einer beschleunigten Umsetzung mit direkter Zuordnung der Schulbau-
maßnahmen, beispielsweise für ein GU/TU-Paket oder für Schulbauvorhaben im Investoren-
verfahren um. 
 
In diesem Zusammenhang ermittelt die Verwaltung durch europaweite Ausschreibungen, ob 
sich im Kölner Stadtgebiet geeignete Grundstücke im Privateigentum befinden, auf denen ein 
Investor für die Stadt Schulbauten errichten könnte. Die erforderliche Grundstücksgröße be-
wegt sich dabei zwischen etwa 8.000 und 35.000 Quadratmetern. Die Ergebnisse werden im 
städtischen Schulbauprogramm berücksichtigt. Außerdem prüft die Verwaltung alle Schul-
standorte auf mögliche Nachverdichtungspotentiale. Bei entsprechendem schulfachlichem Be-
darf werden dann für die als geeignet identifizierten Grundstücke Machbarkeitsstudien beauf-
tragt. Auch diese Ergebnisse fließen in das Schulbauprogramm ein. 
 
6.2. Übersicht über Schulbaupakete 
 
In Köln sind im Kontext der beschleunigten Realisierung von Schulbaumaßnahme n und der 
Beschaffung von Schulraumkapazitäten in der jüngeren Vergangenheit erhebliche Anstren-
gungen unternommen worden. Der Rat der Stadt Köln hat bislang folgende Schulbaupakete 
beschlossen: 
 
 15.03.2016, „Errichtung von mehreren Schulen in modularer Bauweise / Systembau-
weise mit entsprechend angepasstem Baubeschlussverfahren“ (Session 0460/2016), 
 14.02.2017, „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur Minderung des 
Schulnotstandes“ (1. Containerpaket), 
 04.04.2017, „Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte – Neubau/ Erweiterung/ Generals-
anierung von Schulgebäuden durch Total - oder Generalunternehmen“ (1. GU-/TU-Pa-
ket), 
 06.02.2018, „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur kurzfristigen 
Schaffung dringend notwendiger, zusätzlicher Schülerplätze“ (2. Containerpaket). 
 11.06.2018, die Verwaltung informierte den Ausschuss Schule und Weiterbildung über 
das „Containerprogramm für die Jahre 2019 bis 2021“ (3. Containerpaket). 
 18.06.2020, „2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generals-
anierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer“ (2. GU/TU-Paket, 
Session 1474/2020),

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 67 
 08.09.2022, „Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH“ (Session 2360/2022) 
 10.11.2022, „Bedarfsfeststellung für diverse Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen 
Schaffung von Schulplätzen an Gymnasien“ („Nachverdichtung“ Gymnasien, Session 
2914/2022) 
 15.06.2023, Beschlussvorlagen (aus den Stärkungspaketen Gymnasien und Gesamt-
schulen) zur Errichtung von zwei Gymnasien und drei Gesamtschulen zum Schuljahr 
2024/25. Ergänzt werden diese Vorlagen für weiterführende Schulen durch die Erweite-
rung von sieben Grundschulen zum Schuljahr 2024/25. 
 
6.3. Priorisierende Schulbaumaßnahmenliste 
 
Der Rat ha t in seiner Sitzung am 14.02.2019 erstmals die Priorisierende Schulbaumaßnah-
menliste (Session 3648/2018) zur Kenntnis genommen. Diese Schulbauliste umfasst alle 
Schulprojekte, deren Umsetzung zu zusätzlichen Schulplätzen führt (und speist sich aus der 
jeweils aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung) beziehungsweise einen Ver-
lust von vorhandenen Schulplätzen durch General- oder Teilsanierungen vermeidet. Die Ver-
waltung schreibt die Schulbaumaßnahmenliste laufend fort. Zuletzt ist im März 2023 ein Sta-
tusbericht zur Priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste mit Stand 31.12.2022 in den Aus-
schuss Schule und Weiterbildung, den Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und nachfol-
gend von April bis Mai in alle Bezirksvertretungen eingebracht worden (Session 0337/2023).  
 
Eine Priorisierung, also eine Festlegung der zeitlichen Abfolge der drängenden Schulbaumaß-
nahmen, ist erforderlich, da bei knappen Personalressourcen insbesondere der Gebäudewirt-
schaft und aufgrund der Vielzahl der Bedarfe nicht alle notwendige n Schulbaumaßnahmen 
gleichzeitig, sondern lediglich zeitlich gestreckt umgesetzt werden können. Gleichwohl muss 
festgehalten werden, dass auch nach einer priorisierenden Rangordnung der erforderlichen 
Schulbaumaßnahmen die Anzahl der höchstprioritären Projekte die aktuellen Kapazitäten der 
Gebäudewirtschaft bei weitem übersteigt. Die Tatsache, dass nicht alle erforderlichen Schul-
bauprojekte zeitnah realisiert werden können, bedeutet allerdings nicht, dass sich der Bedarf 
entsprechend analog zeitlich strecken lässt. Vor diesem Hintergrund prüft die Verwaltung stän-
dig die Möglichkeit, die notwendigen Räume kurzfristig bereitzustellen, sei es beispielweise 
durch Anmietungen von Bestandsgebäuden oder durch die Aufstellung von Raumcontainern, 
sofern dies auf dem Schulgrundstück oder in vertretbarer Entfernung möglich ist. Weiterhin 
wird die Möglichkeit genutzt, neue Schulbaupakete zu konzipieren und für deren Realisierung 
auch neue „Beschaffungsformen“ einzusetzen. 
 
6.4. Übersicht über Lösungsansätze zur beschleunigten Realisierung neuer Schul-
raumkapazitäten und flankierende Maßnahmen 
 
In den vorgehenden Kapiteln der vorliegenden Schulentwicklungsplanung 2023 ist erneut auf-
gezeigt worden, dass angesichts rasant gestiegener Kinderzahlen in Köln in der jüngeren Ver-
gangenheit und zumindest kurzfristig weiter steigenden Kinderzahlen in der Zukunft riesige 
Herausforderungen dahingehend bestehen, eine quantitativ ausreichende und qualitativ gute 
schulische Infrastruktur in Köln bereitzustellen, die dieses Wachstum mitgeht.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 68 
 
Im Folgenden sollen die aktuellen Handlungsnotwendigkeiten und Lösungsansätze in eine r 
kurzen Übersicht und zusammenfassend ausgeführt werden. 
 
(1) Grundlegend ist die beschleunigte Umsetzung der Schulbaumaßnahmen mit den höchs-
ten Prioritäten nach Schulbauliste in mehreren, parallel zu bearbeitenden neuen und 
ergänzenden Schulbaupaketen in einem Schulbauprogramm erforderlich. Dafür braucht 
es entsprechender personeller Ressourcen insbesondere bei der städtischen Gebäude-
wirtschaft sowie einer weiter verstärkten Beauftragung und Umsetzung von Schulbau-
maßnahmen durch Investoren. 
a) Mit Blick auf die oben beschriebenen Herausforderungen der Kölner Schulland-
schaft, sieht die Verwaltung gleichberechtigte Bedarfe für neue Gymnasien und für 
neue Gesamtschulen. Es wurden daher im Parallelverfahren sowohl Gymnasial-
pakete als Gesamtschulpakete geschnürt, die zeitlich gleichberechtigt umgesetzt 
werden müssen. 
b) Daneben sind mit Blick auf die oben beschriebenen Herausforderungen für eine 
Ausweitung der Schulplatzkapazitäten im Primarbereich  auf Basis der Schulbau-
maßnahmenliste weitere Grundschulpakete vorzusehen. 
 
(2) In diesem Zusammenhang ist die die personelle Ausstattung der neuen Schulbaugesell-
schaft von hoher Bedeutung. Es erscheint sinnvoll, dass diese sich zunächst vor allem 
auf den Primarbereich fokussiert. 
 
(3) Gleichzeitig waren und sind  Interimslösungen zum Start der dringend erforderlichen 
neuen Schulen erforderlich, die die Zeit bis zu r Umsetzung abschließender Schulneu-
bauten und Erweiterungsbauten überbrücken. Hier werden mehrere Teillösungsschritte 
adressiert: 
a) Umsetzung und ggf. Ausweitung der bestehenden drei Containerpakete, mit de-
nen in der Regel an bestehenden Schulstandorten temporär mobile Einheiten zur 
Entlastung bzw. zeitweiligen Erhöhung der Platzkapazitäten an bestehenden 
Schulen zugesetzt werden. 
b) Start neuer Schulen im Nahbereich der dafür vorgesehenen abschließenden 
Schulstandorte durch Interimsbauten auf neuen gesonderten Flächen – in Form 
ganzer „Containerschulen“ oder mobiler Einheiten für mehrere Jahrgänge. 
c) Temporäre Anmietung nicht schulisch genutzter Bestandsimmobilien, z.B. geeig-
neter Büroimmobilien. 
d) Bestehende Interimsstandorte über die derzeit vorgesehene Standzeit hinaus nut-
zen, bis notwendige Generalinstandsetzungen oder Neubauten realisiert und be-
zugsfertig sind. 
 
(4) Eine Reihe neuer Schulen muss im Zusammenhang mit der Realisierung der großen 
neuen Wohnbaugebiete Deutzer Hafen, Mülheim -Süd, Kreuzfeld, Rondorf -Nordwest, 
Parkstadt-Süd und Zündorf-Süd geschaffen werden, um die zuziehenden Kinder und

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 69 
Jugendlichen adäquat schulisch versorgen zu können. Die Realisierung der geplanten 
Schulen in den großen neuen Wohnbaugebieten auch unabhängig von den Wohnungs-
baumaßnahmen und dem Bezug der neuen Wohneinheiten  ist vor allem für weiterfüh-
rende Schulen eine Prüfoption, die mit dem Interimsstart des Gymnasiums Rondorf in 
Rodenkirchen umgesetzt wird. Klar ist, dass in neuen Wohnbaugebieten eine bedarfs-
gerechte Bildungs- und Jugendinfrastruktur direkt zu Beginn der Bezugsphasen zur Ver-
fügung stehen muss.  
 
(5) Für die in den Fortschreibungen der Schulentwicklungsplanung 2016 bis 2020 als not-
wendig erachteten neuen Schulen in Köln stehen zwischenzeitlich durchgängig Flächen 
zur Verfügung bzw. in Aussicht. Die in der Vergangenheit teils noch bestehenden Leer-
stellen was das Auffinden, die abschließende Sicherung oder die planungsrechtliche 
Entwicklung von Flächen für neue Schulen/Schulgebäude angeht, konnten weitgehend 
gefüllt werden. Gleichwohl ist es notwendig, für Auslagerungen bei Generalsanierungen 
weitere neue, temporäre Flächennutzungsoptionen zu erschließen. 
 
(6) Teilstandortlösungen von Schulen sind schulorganisatorisch nicht die optimale Lösung, 
aber mit Blick auf die beschriebenen Herausforderungen und bei adäquater Ausnutzung 
und Weiterentwicklung der bestehenden Schulstandorte auch zukünftig vermutlich nicht 
zu vermeiden. Wichtig ist dabei, dass die Teilstandorte in starker räumlicher Nähe zuei-
nander liegen. Bestehende Hauptschul- und Realschulgebäude lassen eine Folgenut-
zung als Gesamtschul oder Gymnasi alstandort bei entsprechendem Umbau als Teil-
standorte unter Umständen zu. Wenn Schulbaumaßnahmen zur Realisierung der erfor-
derlichen, zusätzlichen Raumkapazitäten an bestimmten Standorten nicht umgesetzt 
werden können, ist die Errichtung von Teilstandorten (schulrechtlich in horizontaler oder 
vertikaler Teilung der Schule) bestehender Gesamtschulen oder Gymnasien im Nahbe-
reich vorzusehen. 
 
(7) Wenn möglich soll bei der erforderlichen Ausweitung der Kapazitäten im Grundschulbe-
reich auch der Bedarf an Kindertagesbetreuung mitgedacht und mitgeplant werden. Die 
Verwaltung erwartet von Grundschulstandorten auf dem gleichen Grundstück oder in 
unmittelbarer Nachbarschaft von Kitastandorten positive Effekte für eine bedarfsge-
rechte Kooperation von vorschulischem und schulischem Bereich nicht zuletzt beim 
Übergangsmanagement Kita – Grundschule. In eine ähnliche Richtung wie bei solchen 
„kleinen Bildungslandschaften von Kitas und Grundschulen“ weisen Überlegungen zur 
verstärkten Umsetzung von Bildungscampus-Modellen, wie sie z.B. in der Bildungsland-
schaft Altstadt-Nord realisiert und für den neuen Stadtteil Kreuzfeld geplant sind. Hierbei 
können auch gemeinsame Nutzungen von Raumressourcen vorgesehen werden.  
 
(8) In (stark) wachsenden Agglomerationsräumen wie in Köln bestehen vielfältige Flächen-
konkurrenzen angesichts multipler Zielsetzungen (z.B. Schaffung von Wohnraum, Grün-
flächen, Klimaschutz, weitere Gewerbestandorte, Schul -, Bildungs - und Jugendinfra-
struktur etc.). Vor diesem Hintergrund sind verstärkt innovative und flexible Lösungen 
mit Mehrfachnutzungen von Flächen bzw. gestap elten und verschränkten Nutzungen

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 70 
vorzusehen. Neue Kindertageseinrichtungen werden ganz überwiegend heute schon in-
tegriert in Wohnungsbau realisiert. Für Schulen sind zukünftig auch z.B. Lösungen zu 
prüfen und zu ermöglichen, nach denen z.B. auf einer Fläche „unten“ Schule und „oben“, 
darüber Wohnen oder Bürogewerbe umgesetzt wird. Adressiert sind an dieser Stelle 
auch Fragen nach einer Öffnung von Schulen in den Sozialraum, z.B. mit einer Öffnung 
der Schulhöfe bzw. Gestaltung der Schulhöfe auch als öffentl ich nutzbare Spielräume 
oder mit der Mehrfachnutzung von Schulräumen (z.B. Aulen, Turnhallen) auch für Ver-
eine und Initiativen im Stadtteil. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob beispielsweise an 
Schulstandorte angrenzende Grünbereiche auch als Pausenflächen genutzt werden dür-
fen, insbesondere, wenn an bestehenden Schulstandorten durch Nachverdichtung auf 
dem Schulgrundstück die zur Verfügung stehende Frei - und Bewegungsflächen weiter 
eingeschränkt werden müssten. 
 
(9) Ab 2026 wird schrittweise der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Primarbe-
reich in Kraft treten. Um trotz einer vergleichsweise sehr hohen OGS-Quote in Köln eine 
bedarfsgerechte Versorgung gewährleisten zu können, müssen weitere Raumkapazitä-
ten realisiert werden, gerade weil auch  heute schon nicht alle Nachfragen nach einem 
OGS-Platz befriedigt werden können. Das Amt für Schulentwicklung prüft vor Beauftra-
gung einer Baumaßnahme immer, ob am Schulstandort Modifizierungen des pädagogi-
schen Ganztagskonzeptes oder des Verpflegungssyst ems eine noch effektivere Nut-
zung aller vorhandenen Schulräume ermöglichen. Hierbei handelt es sich um einen Vor-
gang, der schon seit vielen Jahren praktiziert wird und u.a. auch zu der Entstehung der 
hohen OGS-Versorgungsquote beigetragen hat. Es wird aktuell geprüft, welche Schul-
baumaßen erforderlich sind, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Um die OGS-
Versorgung bedarfsgerecht weiter ausbauen zu können, braucht es nach Einschätzung 
der Verwaltung zudem als ergänzenden Baustein auch und insbesondere der innovati-
ven und flexiblen Nutzung bestehender „Sozialraumimmobilien“ im Nahbereich der offe-
nen Ganztagsgrundschulen. Das können z.B. Einrichtungen von Sportvereinen sein, 
aber auch Jugendeinrichtungen, Bürgerzentren, Räume von Kirchengemeinden und vie-
les mehr. Im Bedarfsfall sind auch hier Anmietungen, z.B. von leerstehenden Ladenlo-
kalen vorzusehen. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag schritt-
weise ab 2026 wird sich vermutlich auch die Zahl der Eltern noch erhöhen, die Ganztag 
anschließend auch in der Sekundarstufe I in Anspruch nehmen möchten. In der Konse-
quenz sollen an alle neuen Schulen Ganztagesangebote von Anfang an eingeplant und 
vorgesehen werden. Im Primarbereich als offene Ganztagsschulen, in der Sekundar-
stufe I als gebundene Ganztagsschulen. 
 
(10) Schließlich machen die gewaltigen Herausforderungen zum dringend notwendigen be-
darfsgerechten Ausbau der schulischen Infrastruktur angesichts stark steigender Schü-
lerzahlen eine verstärkte Kultur des Dialogs und des zielorientierten Miteinanders inner-
halb der Verwaltung aber auch im Zusammenwirken von Stadt, Schule, Schulaufsicht, 
Politik und weiteren Akteuren der Stadtgesellschaft erforderlich. Es braucht Transpa-
renz, Dialog, Vertrauen und die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Ideen. In 
diesem Zusammenhang sieht die Schulentwicklungsplanung vor, schrittweise ab Anfang 
2024 systematisch bezirkliche Fachgespräche bzw. Workshops durchzuführen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 71

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 72 
(7) Kurzübersicht über erforderliche neue Schulen bzw. neue 
Schulgebäude und Erweiterungen bestehender Schulen zur 
Schaffung zusätzlicher Schulplätze 
 
7.1. Kurzübersicht neue Grundschulen/ Grundschulgebäude 
 
Nach „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020“ war ein Bedarf an mindestens 30 
neuen Grundschulen (bzw. Grundschulgebäuden) zur Realisierung der erforderlichen, zusätz-
lichen Schüler*innenplätze im Primarbereich ausgewiesen worden. Die folgende Grafik gibt 
einen Überblick über die Umsetzungsstände. 
 
 
 
 8 Schulen / Schulgebäude sind bis einschließlich Schuljahr 2023/24 schon an den Start 
gegangen, teilweise im Interim. Es handelt sich um Schulen an folgenden Standorten: 
 Heliosgelände in Ehrenfeld (neue Grundschule, im Bau), Start vorab im Interim Kai-
sersescher Straße zum Schuljahr 2015/16 [Auftrags-Nr. SBML 27, voraussichtliche 
Inbetriebnahme Neubau IV-2024]. 
 GGS Hauptstraße in Porz (Neubau bei Erweiterung im Kontext des Entwicklungs-
konzeptes Porz-Mitte), Umzug in Modulbau mit Erweiterung zum Schuljahr 2020/21 
erfolgt. 
 Fühlinger Weg in Volkhoven/Weiler (neues Grundschulgebäude, Verlagerung GGS 
Lebensbaumweg aus Heimersdorf) zum Schuljahr 2022/23.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 73 
 Sürther Feld in Rodenkirchen (neues Grundschulgebäude), Umzug bei Erweiterung 
der EMAnuel-Schule zum Schuljahr 2 022/23 [Auftrags-Nr. SBML 39, 1. GU/TU] , 
räumliche Handlungsoption für die GGS Mainstraße am vormaligen Doppelstandort. 
 Vietorstraße in Kalk (Neues Grundschulgebäude, vormaliger Arbeitstitel „Thessalo-
nikiallee“, [Auftrags-Nr. SBML 53], im Bau ), Umzug der K GS Kapitelstraße zum 
Schuljahr 2022/23, verbesserte räumliche Handlungsoptionen für die GGS Kapitel-
straße am vormaligen Doppelstandort nach Sanierung. 
 Am Altenberger Kreuz in Poll (Neubau Teilstandort bei Erweiterung der Janusz -
Korczak-Schule) zum Schuljahr 2023/24 [Auftrags-Nr. SBML 7, 1. GU/TU]. 
 Gaedestraße in Marienburg (neue Grundschule) zum Schuljahr 2023/24, [Auftrags-
Nr. SBML 20]. 
 Alfons-Nowack-Straße in Junkersdorf (vormaliger Arbeitstitel „Statthalterhofallee“) 
(neues Grundschulgebäude, Verselbstständigung des Teilstandortes der Ildefons -
Herwegen-Schule bei Erweiterung) zum Schuljahr 2023/24 [Auftrags-Nr. SBML 52]. 
 
 Weitere Grundschulstandorte werden im Zuge der Realisierung großer neuer Wohnbau-
gebiete entstehen, davon wurden in der Schulentwicklungsplanung 2020 jeweils 2 in 
Rondorf-Nordwest [Auftrags-Nr. SBML 121 , 141], in Mülheim -Süd [Auftrags-Nr. SBML 
200, 199], in Parkstadt-Süd [Auftrags-Nr. SBML 202], in Kreuzfeld [Auftrags-Nr. SBML 
6] und in Zündorf-Süd [Auftrags-Nr. SBML 217, 218] sowie 1 im Deutzer Hafen [Auftrags-
Nr. SBML 194] , also insgesamt 11 ausgewiesen . Nach aktualisierter Einschätzung 
(siehe auch weiter unten) ist diese Zahl auf mindestens 13 anzupassen, da erstens mit 
der Realisierung des großen Wohnbaugebietes Max -Becker-Areals dort eine Grund-
schule für erforderlich gehalten wird und die laufenden Planungen zur Realisierung des 
neuen Stadtteils Kreuzfeld 3 kleinere statt 2 größere neue Grundschulen nahelegen. Mit 
Blick auf Zündorf-Süd bleiben zunächst konkretisierte Planungen abzuwarten, um dann 
die erforderliche Schul- und Bildungsinfrastruktur abschließend abschätzen zu können. 
 
 Drei weitere Grundschulen /Schulgebäude, die in der Schulent wicklungsplanung 2020 
ausgewiesen wurden, befinden sich in Umsetzung. Für sie liegt ein voraussichtlicher In-
betriebnahme- und damit nachfolgend schulrechtlicher Starttermin fest. Es handelt sich 
um die Standorte 
 Friedrich-Karl-Straße in Nippes ( neues Grundschulgebäude), Verselbstständigung 
des Teilstandortes der Montessori-Grundschule Gilbachstraße bei Erweiterung zum 
Schuljahr 2025/26, [Auftrags-Nr. SBML 17]. 
 Albermannstraße/ Falckensteinstraße in Höhenberg (neue Grundschule, 2. GU/TU-
Paket) zum Schuljahr 2027/28 [Auftrags-Nr. SBML 91, 61]. 
 Nürnberger Str./ Schulstraße in Höhenberg (Verselbstständigung der bisher einzü-
gigen Nebenstelle der Montessori -Grundschule GGS Ferdinandstr., 2. GU/TU-Pa-
ket) zum Schuljahr 2027/28 [Auftrags-Nr. SBML 82, 175, 113]. 
 
 Schließlich befinden sich aus d er „30er-Liste“ 2020 insgesamt 8 neue Grundschulen/ 
Grundschulgebäude in Vorbereitung, können aber aktuell noch keine voraussichtlichen 
Inbetriebnahme-Termine genannt werden:

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 74 
 Anna-Lindh-Straße in Ossendorf ( neues Grundschulgebäude, Einrichtung eines 
Teilstandortes der GGS Erlenweg mit Ziel der langfristigen Verselbständigung) [Auf-
trags-Nr. SBML 94]. 
 Neubau für eine neue zusätzliche 2-zügige Grundschule auf dem Schulgrundstück 
Bonner Straße in Porz, Machbarkeitsstudie [Auftrags-Nr. SBML 106]. 
 Werthmannstraße in Lindenthal (Neues Grundschulgebäude, Umzug Hans -Chris-
tian-Andersen-Schule, KGS Freiligrathstr., optionale Erweiterung GGS Frei-
ligrathstr.), Investorenprojekt, Ausschreibung ist erfolgt [Auftrags-Nr. SBML 205]. 
 Kliniken Merheim (Neue Grundschule), Grundschulstandort Ostmerheimer Straße  
in Merheim [Auftrags-Nr. SBML 213]. 
 Neubau Grundschule(n) in Ehrenfeld, bis zu 5 Züge an bis zu 2 Standorten, Inves-
torenprojekt, Ausschreibung ist erfolgt [Auftrags-Nr. SBML 250]; sowie optional zu-
sätzlich Neubau für bis zu 3 Grundschulzüge an einem Standort [Auftrags-Nr. 435]. 
 In vorgesehenem Wohnbaugebiet „südlich Friedensstraße in Porz Elsdorf“ (Neue 
Grundschule), Schulgebäude als Pilotprojekt der neuen Schulbaugesellschaft, [Auf-
trags-Nr. SBML 479]. 
 Grundschule in Ostheim [Auftrags-Nr. SBML 143]. 
 Grundschule in Mülheim, auch in Verbindung mit Mülheim-Süd [Auftrags-Nr. SBML 
425], (z.B. Holweider Straße  (ehemaliges Förderschulgebäude) oder Graf -Adolf-
Straße (2. GU/TU) in Abhängigkeit von abschließender Entscheidung über zukünf-
tigen Standort des Hölderlin-Gymnasiums nach Machbarkeitsstudie.  
 
Aktualisiert werden in der vorliegenden Schulentwicklungsplanung 2023 weitere 8 Grund-
schulstandorte mit zusätzlichen Schulplätzen oder Bestandssicherung ergänzend aufgerufen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 75 
 Zwei Schulen /Schulgebäude befinden sich aktuell in Umsetzung  im Rahmen des 2. 
GU/TU-Paketes mit voraussich tlicher Fertigstellung 2027 und Start zum Schuljahr 
2027/28, für die in der Schulentwicklungsplanung 2020 noch ein Suchauftrag bzw. die 
Erweiterung einer bestehenden Schule formuliert worden war. Es handelt sich um 
 Grundschule Berliner Straße (plus Ersatzbau für Förderschule; Schwimmbad und 
Turnhalle) [in SEP 2020 als Suchauftrag formuliert], 2. GU/TU, [Auftrags-Nr. SBML 
478]. 
 Grundschulgebäude Elsdorfer Straße für 2-zügige Grundschule (Ersatz für vormals 
geplante Erweiterung der Grundschule KGS Kupfergasse), 2. GU/TU [Auftrags-Nr. 
SBML 479]. 
 
 Zwei Schulen, für die 2020 zunächst ein Suchauftrag bzw. die Idee der Sicherung einer 
Schulreservefläche formuliert worden war, sollen ergänzend realisiert werden. 
 Weitere Grundschule in Widdersdorf, auch um die in der Vergangenheit ad hoc zu-
gesetzten Modulbauten an der Olympiaschule zu ermöglichen sowie den Wegzug 
einer privaten Grundschule zu kompensieren [Auftrags-Nr. SBML 429]. 
 Neuer Grundschulstandort für die Stadtteile Wahn, Wahnheide, Lind und Libur [Auf-
trags-Nr. SBML 190]. 
 
 Zwei Schulen / Schulgebäude sind – wie oben schon skizziert – ergänzend im Zusam-
menhang mit großen neuen Wohnbaugebieten projektiert: 
 Neue Grundschule in neuem Grundschulgebäude im vorgesehenen Wohnbauge-
biet Max-Becker-Areal [Auftrags-Nr. SBML 428]. 
 Planung von drei statt zwei neuen Grundschulen im vorgesehenen neuen Stadtteil 
Kreuzfeld [Auftrags-Nr. SBML 6]. 
 
 Schließlich, und von erheblicher Bedeutung für die Grundschulversorgung, sind im 
Stadtbezirk Chorweiler in den Stadtteilen Roggendorf/Thenhoven und Worringen zwei 
neue Schulstandorte aufgrund der über die Ergebnisse der vorl etzten Bevölkerungs-
prognose hinausreichenden, auch in Verbindung mit Wohnungsbau sehr dynamischen 
Kinderzahlenentwicklung zu realisieren. Realisiert werden diese: 
 Am Standort Östlich Mottenkaul in Roggendorf/Thenhoven [Auftrags-Nr. SBML 
394]. 
 Im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet Brombeergasse in Worringen [Auftrags-
Nr. SBML neu]. 
 
7.2. Kurzübersicht neue weiterführende Schulen bzw. Schulgebäude 
 
Nach „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020“ war ein Bedarf an mindestens 21 
neuen Schulen bzw. Schulgebäuden zur Realisierung der erforderlichen, zusätzlichen Schü-
ler*innenplätze in Gymnasien und Gesamtschulen ausgewiesen worden. Seitdem haben sich 
zum einen neue Handlungsoptionen für Standorte zur schnellen Begegnung der aktuell sehr 
prekären Schulplatzsituation im Gymnasial- und Gesamtschulbereich ergeben, zum anderen

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 76 
ist der zwischenzeitliche akute Handlungsdruck, zu sofortigen und schnellen Lösungen zu 
kommen, z.B. Mehrklassen an Gymnasien unbedingt zu vermeiden, weiter stark angestiegen. 
Vor diesem Hintergrund haben sich bis heute Veränderungen im Detail ergeben. Die folgende 
Grafik gibt einen Überblick über die aktuellen Umsetzungsstände hinsichtlich der Realisierung 
neuer weiterführender Schulen. 
 
 
 
Bis einschließlich Schuljahr 2023/24 sind fünf neue Schulen, teils im Interim, an den Start ge-
gangen und haben das Schulplatzangebot in der Sekundarstufe I erweitert: 
 Gymnasium Neue Sandkaul in  Widdersdorf zum Schuljahr 2017/18  [Auftrags-Nr. 
SBML 41 für Erweiterungsbau, Vervollständigung des Raumprogramms, 1. GU/TU, 
fertig gestellt]. 
 Gesamtschule Helios in Ehrenfeld im Interim Overbeckstraße und Borsigstraße zum 
Schuljahr 2018/19 [Auftrags-Nr. SBML 28, voraussichtliche Inbetriebnahme Neubau 
IV/2024]. 
 Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang im Interim einer angemieteten Büro-
immobilie („Snake“-Gebäude) zum Schuljahr 2018/19  [Auftrags-Nr. SBML 57, vo-
raussichtliche Inbetriebnahme Neubau III-2024]. 
 Gymnasium Zusestraße in Lövenich zum Schuljahr 2022/23 [Auftrags-Nr. SBML 3, 
1. GU/TU]. 
 Gymnasium Aachener Straße in Müngersdorf zum Schuljahr 2022/23 [Auftrags-Nr. 
SBML 110].

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 77 
Im Schuljahr 2024/25 werden fünf weitere städtische Schulen (im Rahmen der Stärkungspa-
kete Gymnasien und Gesamtschulen) und eine Schule des Erzbistums Köln ihren Betrieb auf-
nehmen. Das sind 
 Gesamtschule Schmiedegasse in Weidenpesch im Interim Bürgerpark -Nord [Auf-
trags-Nr. SBML 122]. 
 Gesamtschule „Snake“ in Vogelsang (nach Umzug der Ge samtschule Wasseram-
selweg in den dann fertig gestellten Neubau). 
 Gesamtschule Fitzmauricestraße in Ossendorf [Auftrags-Nr. SBML 98, voraussicht-
liche Inbetriebnahme III/2025, 2. GU/TU] im Interim „Snake-Gebäude“. 
 Gymnasium in Nippes im Interim Toni-Steingass-Park nach sukzessivem Rückum-
zug der aktuell noch ausgelagerten Schulen Barbara -von-Sell-Berufskolleg und 
Edith-Stein-Realschule in die bestehenden, generalsanierten Bestandsgebäude  
[Auftrags-Nr. SBML 124]. 
 Gymnasium Rondorf-Nordwest im Interim freier Schulcontainer in Rodenkirchen an-
grenzend an die Gesamtschule Rodenkirchen [Auftrags-Nr. SBML 120]. 
 Nachrichtlich: Gesamtschule im „Bildungscampus Kalk“ in Trägerschaft des Erzbis-
tums Köln. 
 
Im übernächsten Schuljahr 2025/26 bzw. ab 2025/26 fortfolgende Schuljahre werden weitere 
fünf Schulen aus den Stärkungspaketen an den Start gehen. Die aktuellen Umsetzungsstände 
sind unterschiedlich weit fortgeschritten, teils hängen die tatsächlichen Realisierungsmöglich-
keiten von dem Ergebnis von Aussch reibungsverfahren ab, in denen potentielle Investoren 
nach Möglichkeit auch um geeignete Optionen für vorgezogene Interimsstarts gebeten wur-
den. Es handelt sich um folgende Schulen: 
 Gymnasium Gladbacher Wall in Neustadt/Nord nach Auszug einer privaten Schule 
und Anmietung durch die Stadt Köln  [Auftrags-Nr. SBML 397, voraussichtliche In-
betriebnahme III-2025]. 
 Gymnasium Brüg elmannstraße in Deutz, die Schule ist nach erfolgreicher Aus-
schreibung aktuell schon durch einen Investor im Bau  [Auftrags-Nr. SBML 124.1 , 
voraussichtliche Inbetriebnahme III-2025]. 
 Gymnasium Schubertstraße in Urbach, Ausschreibung ist erfolgt  [Auftrags-Nr. 
SBML 118]. 
 Zwei Gesamtschulen in Kalk, Ausschreibungen sind erfolgt [die planerischen Über-
legungen aus 2020, eine Gesamtschule Frankfur ter Straße/Betriebshof in Höhen-
berg zu realisieren [Auftrags-Nr. SBML 195], musste mittlerweile aufgegeben wer-
den] [Auftrags-Nr. SBML 107, 434]. 
 Gymnasium Roddergasse/Poll -Vingster-Straße in Humboldt/Gremberg (Bebau-
ungsplanverfahren) [Auftrags-Nr. SBML 117]. 
 
Zum Schuljahr 2027/28 werden nach Abschluss des 2. GU/TU-Paketes aller Voraussicht nach 
erweiterte Gesamtschulkapazitäten zur Verfügung stehen: 
 Gesamtschule Im Hasental in Deutz (im Kontext Wohnungsbaugebiet Deutzer Ha-
fen), [Auftrags-Nr. SBML 237, 75, voraussichtliche Inbetriebnahme 2027].

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 78 
 plus 5 Züge/Eingangsklassen nach Zügigkeitserweiterungen im Zuge von Generals-
anierungen der Standorte der Max-Ernst-Gesamtschule, Europaschule, Carl-von-
Ossietzky-Gesamtschule durch Nutzung des Teilstandortes Paul -Humburg-
Straße.]. 
 
Eine Reihe von neuen weiterführenden Schulen ist im Kontext der großen neuen Wohnbau-
gebiete vorgesehen und hinsichtlich der Zeitplanung für Fertigstellungen mit dem Fortschritt 
des Wohnungsbaus und dem Beginn von Bezugsphasen synchronisiert. Über die Schulen für 
Rondorf-Nordwest (Start 2024/25 im Interim in Rodenkirchen) und für Deutzer Hafen (Start 
voraussichtlich 2027/28, Gesamtschule im Hasental) hinaus handelt es sich um: 
 Gesamtschule Mülheim-Süd [Auftrags-Nr. SBML 136]. 
 Gesamtschule (ggf. auch Gymnasium denkbar) Parkstadt-Süd [Auftrags-Nr. SBML 
140]. 
 Gesamtschule und Gymnasium für Kreuzfeld [in der Schulentwicklungsplanung 
2020 war zunächst nur eine sehr große Gesamtschule für Kreuzfeld vorgeschlagen 
worden und der Hinweis auf ggf. eine weitere weiterführende Schule im neuen 
Stadtteil gegeben worden – nach aktueller Bewertung schlägt die Schulentwick-
lungsplanung abschließend die Realisierung einer Gesamts chule und eines Gym-
nasiums vor], Auftrags-Nr. SBML 6. 
 Mit Realisierung des Wohnbaupro jektes Zündorf-Süd nach 2035 werden Züge für 
weiterführende Schulen notwendig. Aktuell ist der Bau einer Gesamtschule geplant 
[Auftrags-Nr. SBML 130]. Die Schulplatzbedarfe müssen den Entwicklungen in Zün-
dorf-Süd angepasst werden. 
 Neu: Unabhängig vom Planungsgebiet Zündorf-Süd wird der Bau einer 5/4-zügigen 
Gesamtschule zur Kompensation der Haupt - und Realschule am Schulzentrum 
Heerstr. im Porzer Süden/ Stadtteil Zündorf notwendig. Suchauftrag und Aufnahme 
in die Schulbaumaßnahmenliste erforderlich. 
 
Zwei weitere Schulen befinden sich in Vorbereitung mit noch ungesicherten Fertigstellungs - 
respektive Startterminen: 
 Gesamtschule Holzheimer Weg in Worringen, für die nach Vorschlag der Schulent-
wicklungsplanung eine beschle unigte Umsetzung vorzusehen ist [Auftrags -Nr. 
SBML 137]. 
 Gesamtschule(n) im Stadtbezi rk Nippes, Ausschreibung läuft [Auftrags-Nr. SBML 
252]. 
 
An dieser Stelle sei angemerkt, dass weitere, in der Diskussion befindliche Schulstandorte für 
neue weiterführende Schulen mit Blick auf die mittel- bis langfristig voraussichtlichen stärker 
sinkenden Schüler*innenzahlen und angesichts der „Unwucht“ des Schulsystems bzw. der 
Schulstruktur in Köln (vergleiche auch weiter oben) nicht oder nur unter ganz bestimmten Be-
dingungen realisiert werden sollten.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 79 
 Für eine zusätzliche weiterführende Schule (Gesamtschule) in Junkersdorf auf den 
Parkplätzen des Rheinenergie -Stadions in Verbindung mit der Realisierung von 
Parkpaletten, wie von der Bezirksvertretung Lindenthal gewünscht, wird aktuell kein 
Bedarf gesehen, auch wenn die Idee grundsätzlich gut ist. 
 Eine zusätzliche weiterführende Schule über die bestehenden Planungen für den 
Stadtbezirk Kalk hinaus am Standort Brück -Rather-Steinweg wäre nach Einschät-
zung der Verwaltung nur eine langfristige, dann auch zur tatsächlichen Realisierung 
einer Schule anstehende Handlungsoption, wenn die erforderlichen Regional-
planänderungen vorbereitet und erfolgt sind und sich mit Blick auf neue Bevölke-
rungsprognosen und ggf. neue Wohnbaugebiete ein Bedarf begrü nden ließe, was 
aktuell nicht der Fall ist. Gleichwohl sollte, auch angesichts der noch unklaren Er-
gebnisse der Ausschreibungsverfahren für zwei Gesamtschulen in Kalk, eine Flä-
chensicherung vorgesehen werden. Die tatsächliche Realisierung muss zu einem 
späteren Zeitpunkt noch überprüft werden. 
 Notwendige Neubauten für Berufskollegs und Umzüge bestehender Berufskollegs 
mit schlechtem Gebäudezustand, für die eine Generalinstandsetzung nicht in Frage 
kommt, sind weiterhin unverzichtbar . Mit Blick auf die gefun denen Lösungen und 
angesichts der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung ist es aktuell nicht erfor-
derlich, (innerstädtische) Standorte von Berufskollegs für die Nutzung zusätzlicher 
Gymnasien oder Gesamtschulen zu verlegen.   
 Im Zuge erforderlicher Generalsanierungen für bestehende Schulen müssen Inte-
rims gestellt bzw. Ersatzbauten umgesetzt werden. Eine Folgenutzung von solchen 
Interimsschulen (oder Ersatzbauten)  für Auslagerungen durch zusätzliche neue 
Schulen erscheint langfristig nicht erforderlich. Ggf. ergeben sich anderweitige schu-
lische oder nicht -schulische N utzungsmöglichkeiten, z.B. Verbesserungen der 
Raumsituationen bestehender Schulen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 80 
7.3. Kurzübersicht über ausgewählte Zügigkeitserweiterungen bestehender Schulen 
 
Neben der Realisierung neuer Schulen bzw. Schulgebäude ist eine Vielzahl an Zügigkeitser-
weiterungen bestehender Schulen notwendig, um ein nachfragegerechtes Angebot realisieren 
zu können. 
 
Jüngst sind in diesem Zusammenhang als Ergebnisse der „task force Schulbau“ mit Wirksam-
keit zum Schuljahr 2023/24 (und in einem Fall zu 2024/25) kurzfristige Zügigkeitserweiterun-
gen an fünf bestehenden Gymnasien durch Zusetzungen von Schulcontainern und Modulbau-
ten („Nachverdichtungen“) beschlossen worden, wobei Vervollständigungen der jeweiligen  
Raumprogramme auf der Grundlage von „Stufenkonzepten“ vorgesehen sind. Diese Maßnah-
men waren unbedingt notwendig, um zukünftig mit Blick auf räumliche Erfordernisse im Kon-
text von G9 ab 2026/27 Mehrklassen an Gymnasien ab sofort zu vermeiden. Zudem hat der 
Rat am 15.06.2023 und 07.09.2023 Zügigkeitserweiterungen an einer Reihe von Grundschu-
len zum Schuljahr 2024/25 beschlossen, nachdem räumliche Zusetzungen im Rahmen der 
„Containerprogramme“ erfolgt sind. 
 
Im Folgenden soll eine Kurzübersicht über ausgewäh lte Zügigkeitserweiterungen zur Schaf-
fung zusätzlicher Schüler*innenplätze gegeben werden. Sie orientiert sich an der tabellari-
schen Darstellungsform und Auswahl an Schulen, die schon in der Schulentwicklungsplanung 
2020 ausgewiesen worden war, wobei die Planungsstände aktualisiert wurden. Für eine Ge-
samtübersicht über Erweiterungsbaumaßnahmen (auch in Verbindung mit schulrechtlichen 
Zügigkeitserweiterungen) wird an dieser Stelle auf die Schulbaumaßnahmenliste (Session 
0337/2023) verwiesen. 
 
Geplante Zügigkeitserweiterungen zur zukünftigen 
Realisierung neuer Schulplätze (Auswahl) 
Schulbaumaßnahmenliste  
(0337/2023)18 
(1) Erweiterung Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule 
in Longerich von 4 Zügen auf 6 Züge unter Nut-
zung des Teilstandortes Paul -Humburg-Straße 
nach dessen Sanierung (2. GU/TU) 
Auftrags-Nr. SBML 83, 115, Prio. 
0, 2. GU/TU, voraussichtliche In-
betriebnahme 2027 
(2) Erweiterung GGS Kretzerstraße von 2 Zügen auf 
3 Züge (Erweiterungsbau am Standort) [ √ erle-
digt] 
Fertig gestellt, Auftrags -Nr. SBML 
35, schulrechtliche Erweiterung ist 
erfolgt 
 
(3) Erweiterung Europaschule, Gesamtschule Zoll-
stock von 6 Zügen auf 8 Züge (Erweiterungsbau 
am Standort im Zuge der Sanierung) 
Auftrags-Nr. SBML 70, 100 Prio. 0, 
2. GU/TU, voraussichtliche Inbe-
triebnahme 2027 
                                                
18 Datenstand 31.12.2022, ggf. Änderungen im Rahmen Fortschreibung vorbehalten

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 81 
(4) Erweiterung Max -Ernst-Gesamtschule in Bock-
lemünd/Mengenich von 5 Zügen auf 6 Züge (Er-
weiterungsbau am Standort) 
Auftrags-Nr. SBML 70, 100, 2. 
GU/TU, Prio. 0, voraussichtliche 
Inbetriebnahme des Erweiterungs-
baus 2027 
(5a) Erweiterungen der Franziskusschule, KGS Cä-
sarstraße auf volle Zweizügigkeit [schulrechtlich 
erledigt zum Schuljahr 2024/25 nach Zusetzung 
von Schulcontainern, Baumaßnahme in Verbin-
dung mit 5b) noch offen] 
 
 
 
 
Auftrags-Nr. SBML 192, 193, Er-
weiterungsbau, Prio. B 
 
(5b) Erweiterung der Maria -Sybilla-Merian-Schule, 
GGS Cäsarstraße auf 4 Züge und Erweiterung 
der GGS Annastraße auf 4 Züge 
Die Vervollständigung des Raumprogramms am 
Standort muss weiterhin vorangetrieben werden. 
(6) Erweiterung der Grüngürtelschule, KGS Main-
straße auf 4 Züge nach Umzug der EMA nuel-
Schule 
Nach aktueller Einschätzung Zü-
gigkeitserweiterung nicht mehr er-
forderlich, Raumreserven für OGS 
nutzen 
(7) Erweiterung GGS Mommsenstraße in Sülz unter 
Nutzung des Schulstandortes Kaisersescher-
straße nach Umzug der Helios-Grundschule 
Handlungsoption nach erfolgtem 
Umzug der Helios-Grundschule 
(8) Erweiterung GGS Freiligrathstraße in Lindenthal 
nach Umzug Hans -Christian-Andersen-Schule, 
KGS Freiligrathstraße in den Grundschulneubau 
Werthmannstraße in Lindenthal 
Handlungsoption in Verbindung 
mit Auftrags-Nr. SBML 205 
(9) Optionale Erweiterung der GGS Kapitelstraße 
nach Umzug der KGS Kapitelstraße in den 
Grundschulneubau Thessalonikiallee in Kalk und 
Sanierung des Gebäudes 
Umzug KGS Kapitelstraße in Inte-
rim Vietorstraße zum Schuljahr 
2023/24 erfolgt 
(10) Erweiterung des Montessori -Gymnasiums Ro-
chusstraße nach Generalinstandsetzung und 
baulicher Erweiterung 
Auftrags-Nr. SBML 86, 2. GU/TU,  
Prio. 0, voraussichtliche Inbetrieb-
nahme 2027 
(11) Erweiterung der Lise -Meitner-Gesamtschule in 
Finkenberg (ggf. unter Nutzung des Teilstandor-
tes Stresemannstraße (ehemalige Finkenberg-
schule)) 
Schulrechtliche Umsetzung unter 
Nutzung Schulstandort Strese-
mannstraße zum Schuljahr 
2022/23 erfolgt [Auftrags-Nr. 
SBML 471] 
(12) [alter Planungsstand 2020: Erweiterung der KGS 
Kupfergasse in Urbach von 5 Zügen auf 6 Züge 
(2. Erweiterungsschritt)] 
 
Neu: schulrechtliche Änderung der 
KGS Kupfergasse von 5 auf 4 
Züge bei gleichzeitiger Errichtung 
einer neuen zweizügigen Grund-
schule in einem neuen Gebäude 
am „Altstandort Kupfergasse“ mit 
der Adresse Elsdorfer Straße

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 82 
Weitere neue Schulen und Schulgebäude sowie Er-
weiterungen zur Realisierung neuer Schulplätze 
Schulbaumaßnahmenliste  
(0337/2023)19 
(1) [alter Planungsstand 2020: Umzug des Berufs-
kollegs Porz nach Deutz (Ersatzbau)] 
Neu: laufende Ausschreibung für 
einen Ersatzbau im Rechtsrheini-
schen 
(2) [alter Planungsstand 2020: Verlagerung eines in-
nerstädtisch gelegenen Berufskollegs an einen 
neuen Standort; vorgesehen: Bi ldungscampus 
Kreuzfeld – zukünftige Nutzung des aktuellen 
Standortes eines Berufskollegs als Gesamt-
schule oder Gymnasium] 
 
Neu: diese Überlegung wurde auf-
gegeben, da erstens für neue Ge-
samtschulen und Gymnasien ge-
nug andere Handlungsoptionen 
bestehen, zweitens Flächen für 
Bildungsinfrastruktur in Kreuzfeld 
in ausgewogenen Verhältnis zu 
anderen Nutzungsinteressen ste-
hen mussten und drittens auf 
Nachfrage kein Berufskolleg Inte-
resse an einem Umzug bekundete. 
(3) Erweiterung des Berufskollegs Ehrenfeld in der 
Weinsbergstr. (zum Ausbau der Ausbildungska-
pazitäten für neue Erzieher*innen) – nach erfolg-
ter und erfolgreicher Ausschreibung Anmietung 
Teilstandort in Realisierung 
Auftrags-Nr. SBML 128, Prio. 0, 
extrem wichtige Maßnahme im Zu-
sammenhang mit Ausweitu ng der 
Ausbildungskapazitäten für Erzie-
her*innen 
(4) Neubau einer Förderschule Geistige Entwicklung 
(aufgrund steigender Schülerzahlen und schwie-
riger räumlicher Bedingungen der bestehenden 
vier Förderschulen Geistige Entwicklung), nach 
Möglichkeit vorzusehen auf dem Bildungscam-
pus Kreuzfeld – diese Planung wird angesichts 
einer stark steigenden Zahl von Schüler*innen 
weiterhin verfolgt; im Expert*innenbeirat Inklu-
sion wird dies kritisch gesehen und wurden Alter-
nativen vorgeschlagen, die derzeit gepr üft und 
erörtert werden. 
Auftrags-Nr. SBML 6 
(5) Bauliche Erweiterung inklusive Ersatz von Fertig-
baueinheiten Förderschule Geistige Entwicklung 
Auf dem Sandberg in Poll 
Erledigt zum Schuljahr 2023/24 
(6) Neu: Neubau einer weiteren Förderschule Geis-
tige Entwicklung (aufgrund steigender Schüler-
zahlen und schwieriger räumlicher Bedingungen 
der bestehenden vier Förderschulen Geistige 
Entwicklung), im rechtsrheinischen Norden. 
offen 
                                                
19 Datenstand 31.12.2022, ggf. Änderungen im Rahmen Fortschreibung vorbehalten

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 83

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 84 
(8) Fortschreibung der Maßnahmenplanung auf stadtbezirklicher 
Ebene 
 
8.1. Stadtbezirk 1/ Innenstadt 
 
Grundschulen 
 
Planungsregion: Altstadt/Süd, Neustadt/Süd: 
Es besteht die Absicht, den ehemaligen Schulstandort an der Stolze Straße für eine schulische 
Nutzung zu reaktivieren. Die Chance sollte wahrgenommen werden, um das Schulangebot im 
Grundschulbereich und für Förderschulen zu verbessern. Dies könnte einerseits in Bezug auf 
den Zugewinn von Schulplätzen erfolgen, andererseits auch eine mögliche Option zum Abbau 
von Teilstandortlösungen sein, um schulorganisatorische Prozesse innerhalb einer Schule zu 
verbessern. In der tabellarischen Darstellung (Anlage 3) wird auf den optionalen Zugewinn von 
Grundschulplätzen durch die vorgeschlagene (mittelfristige) Verlagerung des Teilstandortes 
der Paul-Maar-Schule an den Standort Sto lzestraße abgestellt ( 1-FS-1). Durch den Auszug 
des Teilstandortes aus dem Gebäude Pfälzer Straße können zusätzliche Flächen für die 
Grundschule gewonnen werden, alternativ zur Erweiterung der Kapazitäten oder zur Realisie-
rung von Raumbedarfen für den Offe nen Ganztag im Zusammenhang mit dem Rechtsan-
spruch. 
Die laut der kleinräumigen Einwohnerprognose 2022 erwarteten Schüler*innen können in den 
Grundschulen der Planungsregion aufgenommen werden.  
Ein durchschnittlicher Einschulungsjahrgang (Ø 328 Kinder) kann bei durchschnittlichen Klas-
sengrößen von 19,3 Schüler*innen aufgenommen werden. Auch der nach Einwohnerprognose 
größtmögliche Einschulungsjahrgang (377) in der Zukunft kann problemlos versorgt werden. 
Die durchschnittliche rechnerische Klassengröße läge dann bei rd. 22,2. Sofern sich das Weg-
zugsverhalten von Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern dahingehend verändert, dass 
mehr Kinder bis zur Einschulung und darüber hinaus in den Stadtteilen verbleiben, ist es im 
Rahmen der Bandbreiten zur Klasse nbildung möglich, mindestens bis zu 450 Kinder aufzu-
nehmen. Die private Waldorfschule weist im Übrigen einen überörtlichen Einzugsbereich auf. 
Die nun vorgeschlagene Reduzierung der Kapazität am Standort Mainzer Straße von 3,5 auf 
3 Züge (1-GS-1) verändert diese Einschätzung nicht, da sie rechnerisch auf Basis der 3 -Zü-
gigkeit ermittelt wurde. 
 
Planungsregion Altstadt/Nord, Neustadt/Nord: 
Der Rat hat am 22.09.2016 die Kapazitätserweiterung der GGS Dagobertstraße zum Schuljahr 
2017/18 (M2) beschlossen. Sie so ll ab erfolgtem Umzug in die Bildungslandschaft Altstadt 
Nord (BAN) gelten und ist elementarer Bestandteil der Bildungslandschaft. Inzwischen ist der 
Umzug erfolgt. 
Die Zügigkeitserweiterung der GGS Balthasarstraße (M5) wurde mit Ratsbeschluss vom 
22.09.2016 (im Bestand) umgesetzt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 85 
Die Zügigkeitsreduzierung der Montessori -Grundschule, GGS Gilbachstraße  (1-GS-1) , als 
Anpassung an die sehr knappen Raumkapazitäten soll im zeitlichen Zusammenhang mit Maß-
nahme 5-GS-1 (Verselbständigung des bisherigen Teilstando rtes der GGS Gilbachstraße in 
der Stammheimer Straße (Riehl) am neuen Grundschulstandort Friedrich -Karl-Straße (Nip-
pes)) erfolgen und im Bestand umgesetzt werden. Die Generalsanierung des Gebäudes Gil-
bachstraße auf Basis der vorgesehenen Zweizügigkeit ist im des 2. Maßnahmenpakets für 
Schulbauprojekte - Neubau / Erweiterung / Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- 
oder Generalunternehmer enthalten (Vorlage 1356/2022). 
Bei der Überprüfung der Gebäudesubstanz des Grundschulgebäudes Antwerpener Straße ist 
deutlich geworden, dass ein Abriss und Neubau wirtschaftlicher ist als eine Generalinstand-
setzung des Standortes. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Möglichkeit des Neubaus zu 
nutzen, um die Kapazität des Grundschulstandortes zu erhöhen. Dies ermöglicht erstens ver-
besserte Handlungsoptionen, wenn unvorhergesehen mehr Kinder einen Grundschulplatz 
nachfragen sollten als aktuell nach Bevölkerungsprognose zu erwarten ist. Zweitens könnten 
die weiteren Kapazitäten auch Grundschulkindern im benachbarten S tadtteil Ehrenfeld zur 
Verfügung stehen. 
Ein durchschnittlicher Einschulungsjahrgang (214) in der Zukunft kann bei durchschnittlichen 
Klassengrößen von rd. 19,5 Schüler*innen aufgenommen werden. Auch der nach Einwohner-
prognose größtmögliche Einschulungsjahrgang (245) in der Zukunft kann im Rahmen der Kor-
ridore zur Klassenbildung problemlos aufgenommen werden (Ø 22,3). Sofern sich das Weg-
zugsverhalten von Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern dahingehend verändert, dass 
mehr Kinder bis zur Einschulu ng und darüber hinaus in den Stadtteilen verbleiben, ist es im 
Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung möglich, bis zu 293 Kinder aufzunehmen. 
 
Deutz 
Im Stadtteil Deutz wird mit Realisierung des Wohnbauprojektes Deutzer Hafen zusätzlicher 
Bedarf an Grundschulplätzen und an Plätzen an weiterführenden Schulen entstehen, der im 
Bestand nicht gedeckt werden kann. Im Plangebiet "Deutzer Hafen" ist daher eine Fläche für 
eine bis zu 5 zügige Grundschule vorgesehen (1-GS-3).  
Die aktuelle Einwohnerprognose berück sichtigt für den Stadtteil Deutz knapp 3.100 neue 
Wohneinheiten. Im Ergebnis weist der stärkste Einschulungsjahrgang dennoch „lediglich“ 116 
einzuschulende 6-jährige aus. Dies entspricht einem Bedarf insgesamt 5 Grundschulzügen für 
den gesamten Stadtteil Deutz. Über den Bestand an den Grundschulen Gotenring mit insge-
samt vier Zügen hinaus ergäbe sich damit ein zusätzlicher Bedarf von nur einem Grundschul-
zug. 
Um insbesondere auf erwartete Bedarfsspitzen während der Erstbezugsphase, die in der ak-
tuellen kleinräumigen Einwohnerprognose nicht auffällig sind, reagieren zu können, wird die 
Verwaltung an den laufenden Planungen festhalten und das neue Grundschulgebäude im 
Deutzer Hafen weiterhin auf eine 5-Zügigkeit auslegen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 86 
1-GS-1 
ehemals 
M3a 
Neu: Änderung der  KGS Mainzer 
Straße von 3,5 auf 3 Züge zur Verbes-
serung der Raumsituation 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Zur Deckung des erwarteten Platzbedarfs in der Planungsregion Altstadt-Süd/Neustadt-Süd 
ist eine Kapazität von drei Zügen ausreichend. Daher schlägt die Verwaltung die Schulrecht-
liche Änderung der KGS Mainzer Straße von aktuell 3,5 auf zukünftig 3 Züge vor. Auf dieser 
Basis kann dann das erforderliche Raumkonzept für die vorgesehene Generalsanierung er-
arbeitet werden. 
 
1-GS-2 
ehemals 
M4 
Anpassung der Zügigkeit der Mont es-
sori-Grundschule Gilbachstraße nach 
Verselbständigung des Teilstandortes 
Stammheimer Straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Teilstandort Stammheimer Straße der GGS Gilbachstraße soll in den Schulneubau 
Friedrich-Karl-Straße (siehe auch 5-GS-1) umziehen und dort als dreizügige Grund-
schule verselbstständigt werden. Das neue Gebäude ist aktueller Einschätzung ab dem 
Schuljahr 2025/26 nutzbar. 
 In der Konsequenz soll die verbleibende GGS Gilbachstraße am Standort Gilbach-
straße auf 2 Züge (statt 2,5 Züge) festgelegt werden, um die Raumsituation dort zu 
verbessern. 
 Die schulrechtlichen Veränderungen für die GGS Gilbachstraße müssen damit parallel 
zum Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. Dies bedeutet, das 
a) der Teilstandort (Stammheimer Straße) geschlossen wird und  
b) aufgrund der Raumsituation am Standort Gilbachstraße die Montessori -Grund-
schule Gilbachstraße zukünftig als zweizügige Grundschule geführt wird. 
 
1-GS-3 
ehemals 
M6a 
Neue Grundschule Deutzer Hafen 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 In den aktuellen städtebaulichen Planungen für das Wohnbaugebiet „Deutzer Hafen“ 
ist auf dem Gelände eine 5-zügige Grundschule vorgesehen. 
 Die Standort- und Gebäudekonzeption wird im Zuge des städtebaulichen Verfahrens 
und parallel dazu entwickelt. 
 Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 194 
(Priorität „B“).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 87 
1-FS-1 
ehemals 
M6a 
Reaktivierung des „alten“ Schulstan-
dortes Stolzestraße: Schaffung neuer 
Grundschulplätze durch die Verlage-
rung des Teilstandortes einer Förder-
schule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
  
  
 Die beiden Teilstandorte der Paul -Maar-Schule (Förderschule Sprache, Primarstufe) 
könnten am Standort Stolzestraße zusammengeführt werden. Der bisherige Teilstand-
ort am Marienplatz kann in diesem Fall aufgegeben werden. Die Räumlichkeiten am 
Standort Pfälzer Straße könnten durch die GGS Pfälzer Straße genutzt werden. 
 
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Innenstadt 
 
Der Stadtbezirk Innenstadt trägt traditionell aufgrund der zentralen Lage und der guten Er-
reichbarkeit aus den benachbarten Stadtbezirken zur gesamtstädtischen Versorgung mit 
Schülerplätzen bei. 
Eine Reduzierung der Bedarfsabschätzung allein auf die Einwohner*innen im Stadtbezirk In-
nenstadt führt zu einer großen Diskrepanz zwischen erwarteter Nachfrage und Schulplatzbe-
stand. 
Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I  und damit 
auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Innenstadt mit Blick auf die klein-
räumige Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien auskömm-
lich. Es besteht eine schulformübergreifende Platzreserve von 34-37 Zügen á 2 7 Plätzen je 
nach Jahr. Diese Platzreserve wird zur rechnerischen Bedarfsdeckung in den benachbarten 
Stadtbezirken herangezogen. 
 
Hauptschulen 
Im Stadtbezirk Innenstadt liegen zwei Hauptschulen:  
 KHS Großer Griechenmarkt 76 (3-zügig) 
 KHS am Rhein, kath. Hauptschule Niedrichstraße 1-3 (3-zügig) 
 
Beide Hauptschulen verfügen insgesamt über eine Kapazität von 6 Züge und damit über 144 
Schulplätze in den Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren Schul-
plätze an den beiden Hauptschulen in der Innenstadt machen damit rund 9% aller verfügbaren 
Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in der Innenstadt aus. 
Dem Bestand von 144 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 36 Anmeldungen gegenüber. 36 Anmeldungen entsprechen rund 2,5% aller Anmel-
dungen an Eingangsklassen 2023/24 weiterführender Schulen in der Innenstadt.  
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für die Innenstadt legte nahe, dass die Schulform 
Hauptschule von 1% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine 
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 88 
Die Diskrepanz zwischen der realen Anmeldequote 2023/24 und den Ergebnissen der Eltern-
befragung 2022 ist an dieser Stelle in dieser Größenordnung nicht Ausschlag gebend. Die 
Schulentwicklungsplanung deutet die Ergebnisse der Elternbefragung in diesem Zusammen-
hang als Trendvoraussage zu einer abnehmenden Nachfrage der Schulform Hauptschule, die 
jedoch keine unmittelbare Handlungskonsequenz nach sich zieht.  
Alternative: 
Zum Schuljahr 2022/23 gingen knapp 1 % der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk 
Innenstadt auf eine Hauptschule über. Dies entspricht dem Ergebnis der Elternbefragung. 
 
Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an den Schulen im Stadtbezirk 
kann nachgewiesen werden, dass die beiden Hauptschulen in der Innenstadt spätestens ab 
dem 7. Jahrgang mindestens 2 bis 3-zügig belegt wird. Insgesamt wäre der Stadtbezirk an-
hand der aktuellen Gesamtauslastung mit 4 Zügen Hauptschule auskömmlich. 
Unter der Annahme, dass weiterhin 1% der 10 -Jährigen in der Innenstadt auch in den kom-
menden Jahren eine Hauptschule in der Innenstadt anwählen würden, ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
5 6 6 5 6 6 6 6 5 5 5 5 
 
Es ist zwar davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen die 
Nachfrage nach Hauptschulplätzen abnehmen wird. 
Allerdings werden einige Hauptschulen an zentralen Standorten weiterhin benötigt, um das 
nach Landesverfassung garantierte Bildungsangebot der Hauptschule, zu gewährleisten. Da-
bei wird die zukünftige Entwicklung der Schüler*innenzahlen an den Hauptschulen deshalb 
einem beständigen Monitoring unterliegen. 
Die Kath. Hauptschule Niederichstraße ist zum Schuljahr 2022/23 in die Neustadt Nord umge-
zogen. Bis dahin war sie im Stadtbezirk Nippes beheimatet. Dementsprechend umfasst das 
Einzugsgebiet dieser Hauptschule (noch) überwiegend den Stadtbezirk Nippes.  
Die kath. Hauptschule Großer Griechenmarkt ist die zentrale Hauptschule zur Versorgung der 
benachbarten Stadtbezirke, insbesondere für Rodenkirchen und Lindenthal, in denen es keine 
Hauptschulen mehr gibt. 
Durch das Monitoring wird sichergestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße 
einer Hauptschule nach § 82 Schulgesetz NRW rechtzeitig antizipieren werden können und 
ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maßnahmen zu intervenieren, sobald es notwendig wer-
den sollte.  
 
Realschulen 
Im Stadtbezirk Innenstadt sind drei Realschulen verortet: 
 Realschule Im Hasental 41 (4,5-zügig) 
 Realschule am Rhein (2,5-zügig) – frühere Realschule und Aufbaurealschule 
 Ursulinenschule Köln (Erzbistums Köln), Machabäerstr. 47 (3-zügig)

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 89 
Die städtischen Realschulen verfügen insgesamt über eine Kapazität von 6 bis 8 Züge und 
damit über zumindest 162 Schulplätze in  den Eingangsklassen nach Klassenfrequenzricht-
wert. Die verfügbaren 162 Schulplätze entsprechen gut 11% aller verfügbaren Plätze in Ein-
gangsklassen weiterführender Schulen in der Innenstadt. Zusätzlich verfügt der Stadtbezirk 
Innenstadt über eine weitere Realschule des Erzbistums (3-zügig) mit insgesamt 81 Schulplät-
zen. Diese entsprechen gut 5% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender 
Schulen im Stadtbezirk Innenstadt. Der Stadtbezirk verfügt somit über 243 Realschulplätze 
(rund 16%). 
Dem Bestand von 243 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 232 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 232 Anmeldungen entspre-
chen knapp 17% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen 
in der Innenstadt. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für die Innenstadt sah voraus, dass die Schulform 
Realschule von 5% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine 
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. 
 
Die reale Anmeldequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach 
deutlich auseinander. 
Alternative: 
Zum Schuljahr 2022/23 gingen knapp 9,5 % der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk 
Innenstadt auf eine Realschule über . Der Anteil liegt damit deutlich über dem Ergebnis der 
Elternbefragung. 
 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 9% der 
10-Jährigen im Stadtbezirk Innenstadt auch in den kommenden Jahren eine Realschule in der 
Innenstadt anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzah-
len in den Eingangsklassen der Realschule im Stadtbezirk Innenstadt zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
49 51 53 49 51 53 51 57 49 49 49 49 
 
Damit ist laut Bevölkerungsprognose 2022 sogar mit Anmeldezahlen an der Realschule in der 
Innenstadt zu rechnen, die die Kapazitäten in einzelnen Jahren stark unterbieten. Die Real-
schulplätze in der Innenstadt werden auch von Schülerinnen aus benachbarten Stadtbezirken 
nachgefragt. Dies gilt insbesondere für die Realschule des Erzbistums. Daher geht die Ver-
waltung davon aus, dass die Realschulplätze in der Innenstadt weiterhin in der aktuellen Grö-
ßenordnung nachgefragt werden. 
 
Gesamtschulen 
Im Stadtbezirk Innenstadt sind aktuell drei Gesamtschulen verortet: 
 Integrierte Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße 26 / Severinswall (4/4-zügig)

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 90 
 Freie Schule Köln (Ersatzschule), Bernhard-Letterhaus-Str (22 Plätze) lediglich Sekun-
darstufe I 
 Private Gesamtschule Bilingo (Ersatzschule), Gladbacher Wall 5 (bis zu 24 Plätze je 
Jahrgang Sekundarstufe I und II) (Umzug an neuen Standort in Braunsfeld zum Schul-
jahr 2024/25 vorgesehen) 
 
Die städtische Gesamtschule verfügt über 4 Züge und damit über 108 Schulplätze in den Ein-
gangsklassen. Die verfügbaren 108 Schulplätze entsprechen 7% aller verfügbaren Plätze in 
Eingangsklassen weiterführender Schulen in der Innenstadt. Zusätzlich verfügt der Stadtbezirk 
Innenstadt im Schuljahr 2023/24 über zwei weitere Gesamtschulen in anderer Trägerschaft 
mit insgesamt rd. 45 Schulplätzen. Diese entsprechen gut 3% aller verfügbaren Plätze in Ein-
gangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Innenstadt. Der Stadtbezirk verfügt so-
mit über 154 Gymnasialplätze (10,3%). 
Dem Bestand von 154 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 219 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 139 Anmeldungen entspre-
chen knapp 16% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schu-
len in der Innenstadt. 
Die Elternbefragung 2022 für die Innenstadt ergab, dass die Schulform Gesamtschule von 
28% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende 
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. 
 
Die reale Anmeldequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach 
weit auseinander. 
Alternative: 
Zum Schuljahr 2022/23 gingen rd. 25% der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk In-
nenstadt auf eine Gesamtschule über. Dies entspricht dem Ergebnis der Elternbefragung. 
 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 25% der 
10-Jährigen in der Innenstadt auch in den kommenden Jahren eine Gesamtschule in der In-
nenstadt anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen 
in den Eingangsklassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Innenstadt zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
135 142 147 137 141 146 142 158 136 136 136 137 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen (aus dem Stadtbezirk In-
nenstadt) liegen damit ungefähr in der Größenordnung der vorhandenen und vorgesehenen 
Kapazitäten, um eine wohnortnahe Versorgung mit Gesamtschulplätzen rechnerisch sicher-
zustellen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 91 
Gymnasien 
Im Stadtbezirk Innenstadt sind zum Schuljahr 2023/24 neun Gymnasien verortet:  
 Königin-Luise-Schule, Alte Wallgasse 10 (3/5-zügig) 
 Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, (4/6-zügig) 
 Hansa-Gymnasium, Hansaring 56, (3/5-zügig) 
 Humboldt-Gymnasium, Kartäuserwall 40, (6/9-zügig) 
 GY Schaurtestr. 1 (3/5-zügig) 
 Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241 (3/5-zügig) 
 GY Thusneldastr. 15-17, (3/5-zügig) 
 Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, (4/6-zügig) 
 Ursulinenschule Köln (Erzbistums Köln), Machabäerstr. 47, (4/6-zügig) 
 
Die städtischen Gymnasien verfügen zum Schuljahr 2023/24 insgesamt über 29 Züge in der 
Sekundarstufe I und damit über insgesamt 841 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Aus-
nutzung der maximalen Klassenbildungswerte für Gymnasien. Die insgesamt verfügbaren 841 
Schulplätze entsprechen knapp 56% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterfüh-
render Schulen in der Innenstadt. 
Zusätzlich verfügt der Stadtbezirk Innenstadt über ein weiteres Gymnasium des Erzbistums 
(4-zügig) mit insgesamt 116 Schu lplätzen. Diese entsprechen knapp 8% aller verfügbaren 
Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Innenstadt. Der Stadtbezirk 
verfügt somit über 957 Gymnasialplätze (63,4%). 
Die Elternbefragung 2022 für die Innenstadt ergab, dass die Schulform Gymnasium von 66% 
der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende 
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. 
 
Die reale Anmeldequote erreicht die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung demnach fast 
genau.  
Alternative: 
Zum Schuljahr 2022/23 gingen rd. 64,5% der 4-Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk In-
nenstadt auf eine Gesamtschule über. Dies entspricht dem Ergebnis der Elternbefragung. 
 
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung damit, dass auch zukünftig 
rd. 65% der 10-Jährigen im Stadtbezirk Innenstadt auch in den kommenden Jahren ein Gym-
nasium in der Innenstadt anwählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Innenstadt zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
352 370 382 355 366 380 370 410 353 354 355 356 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium unterschreiten die Kapazitäten ansässigen Gymnasien ( 957) in der Innenstadt massiv.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 92 
Im Stadtbezirk Innenstadt stehen 20-22 Züge der Schulform Gymnasium für die Bedarfe aus 
den umliegenden Stadtbezirke zur Verfügung. Durch vorgesehene neue Gymnasien im Stadt-
bezirk Innenstadt vergrößert sich die Zahl der verfügbaren Gymnasialplätze weiterhin. 
 
 
 
  
1-HS-1 
ehemals 
M8 
Anpassung der Zügigkeit der Katholi-
schen Hauptschule Großer Griechen-
markt von 3 auf 2 Züge. 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Durch die Errichtung von zusätzlichen Gesamtschulen wird die Nachfrage nach Schul-
plätzen insbesondere an den Schulformen Haupt - und Realschule vermutlich zurück-
gehen. Wie sich dieser Rückgang auf einzelne Schulstandorte auswirken kann, ist 
schwer prognostizierbar. 
 Am Standort Großer Griechenmarkt nutzt die Katholische Hauptschule derzeit noch 
zwei alte, doppelstöckige Fertigbaueinheiten. Sofern sich ein Nutzungsende für diese 
Räume abzeichnet, muss spätestens über die zukünftige Kapazität der Hauptschule 
entschieden werden. 
 Sofern die Mindestgröße zu diesem Zeitpunkt gewährleistet wäre, aber die derzeit fest-
gelegte Kapazität von drei Zügen (18 Klassen) deutlich unterschritten wäre, ergäbe sich 
möglicherweise kein Ersatzbedarf für die Fertigbauten, bzw. wäre der Ersatzbedarf im 
Rahmen einer Zweizügigkeit voraussichtlich deutlich geringer. 
 Eine mögliche zukünftige schulrechtliche Änderung aufgrund der Schülerzahlenent-
wicklung und der sich fortentwickelnden Gebäudesubstanz (insbesondere der alten 
Fertigbaueinheiten) darf nicht ausgeschlossen sein. 
 
1-RS-1 
ehemals 
M10 
Neu: Änderung der Realschule am 
Rhein aufgrund der Änderung des 
Schulgesetzes NRW 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Aufgrund der schulgesetzlichen Änderung (Entfall der Schulform „Aufbaurealschule“ 
wird die Realschule am Rhein zukünftig als Realschule geführt. Da das Raumprogramm 
im Rahmen der Baumaßnahmen zu Bildungslandschaft Altstadt Nord noch auf eine 
Aufbaurealschule abgestimmt war, kann die Schule in Abstimmung mit der oberen  
Schulaufsicht insgesamt lediglich 15 Klassen (2,5 Züge führen). Ein Änderungsbe-
schluss war und ist aufgrund der schulgesetzlichen Vorgaben nicht erforderlich.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 93 
 
 
1-GE-1 
ehemals 
M9 
Neue Gesamtschule Im Hasental ne-
ben Realschule Im Hasental in Deutz 
(im Kontext Deutzer Hafen) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltung sieht vor, am Schulstandort Im Hasental eine neue Gesamtschule ne-
ben der bestehenden Realschule zu errichten. Eine Machbarkeitsstudie hat aufgezeigt, 
dass dies umsetzbar ist. 
 Die Planung steht im Zusammenhang mit dem Bedarf an Schulplätzen , der sich aus 
dem Bezug des neuen Siedlungsgebietes „Deutzer Hafen“ ergeben wird. Eine Weiter-
entwicklung bzw. ein Zusammendenken der dann am Standort bestehenden zwei 
Schulen könnte optional in einem zweiten, zukünftigen Schritt bearbeitet werden. 
 Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 237 
(Priorität “A“) und ist im 2. GU/TU Paket mit dem avisierten Fertigstellungstermin 2027 
aufgenommen. 
 Sofern die Schule vor dem Einzug in das Zielgebäude in einem Interim starten könnte, 
wird die Verwaltung rechtzeitig die schulrechtliche Errichtungsvorlage in die Gremien 
zur Entscheidung einbringen. 
1-GY-1 
ehemals 
M11a 
Aktualisiert: Vorübergehende Zügig-
keitserweiterung des Deutzer Gymna-
siums, Schaurtestraße  – mit Wieder-
einführung G9 voraussichtlich Rück-
nahme der Zügigkeitserweiterung er-
forderlich 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 14.02.2017 die Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, 
Schaurtestraße von 2 Zügen auf 3 Züge in der Sekundarstufe I und von 3 Zügen auf 5 
Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18 im Raumbestand beschlossen. 
Das Deutzer Gymnasium hat in den vergangenen Jahren nach Absprache bereits re-
gelmäßig mehr Klassen gebildet, als es das Raumprogramm eigentlich vorsieht. Dafür 
wurden auch die Raumkapazitäten genutzt, die durch Erweiterungsbaumaßnahmen für 
Zwecke des Ganztags und der Inklusion zur Verfügung gestellt wurden. Der Beschluss 
geschah in dem Bewusstsein, mit dieser Entscheidung gleichzeitig längerfristig auf die 
Einführung des gebundenen Ganztags zu verzichten und inklusive Unterrichtsangebote 
lediglich eingeschränkt im vorhandenen Raumbestand organisieren zu können. 
 Vor dem Hintergrund der Wiedereinführung von G9  ist es erforderlich, die Änderung 
der Zügigkeit zukünftig wieder zurückzunehmen. Die entfallenden Plätze sind an ande-
rer Stelle neu zu schaffen. 
 Die Zügigkeit muss spätestens zum Schuljahr 2025/26 auf zwei Züge in der Sekundar-
stufe I und 3 Züge in der Sekundarstufe II (aufbauend ab dem 5. Schuljahr) mit Geneh-
migung der oberen Schulaufsicht zurückgenommen werden. Die erforderliche Be-
schlussvorlage wird die Verwaltung rechtzeitig spätestens im Sommer 2024/25 zur Be-
ratung vorlegen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 94 
 
 
1-GY-2 
Neu: Änderung des Friedrich-Wilhelm-
Gymnasiums, GY Severinstraße auf -
bauend von drei auf vier Züge in der 
Sekundarstufe I und daraus folgend 
von fünf auf sieben Züge in der Sekun-
darstufe II. 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
  
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Änderung des Friedrich -Wilhelm-Gymnasiums zum Schuljahr 
2024/25 (Vorlage 4030/2022) beschlossen. Die Genehmigung der Bezirksregierung steht noch 
aus. 
1-GY-3 
ehemals 
M11d 
Errichtung eines neuen Gymnasiums 
mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 
6 Zügen in der Sekundarstufe II auf Im 
Stadtteil Neustadt/Nord 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Zur (stadtweiten) Vermeidung von demografisch bedingten Mehrklassen an Gymnasien 
ist es erforderlich, drei aus schulentwicklungsplanerischer Sicht erforderliche Gymna-
sien schnellstmöglich an den Start zu bringen (siehe auch Kapitel 4.2). Nur  so ist es 
möglich, die für G9 benötigten Klassenräume an den einzelnen Gymnasien zur Verfü-
gung zu stellen. 
 Der neue Gymnasialstandort der Neustadt/Nord kann auch zur Bedarfsdeckung Nippes 
und anderen (angrenzenden) Stadtgebieten beitragen 
 Die Baumaßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnum-
mer 397 (Priorität „0“). 
 Die schulrechtliche Errichtung ist zum Schuljahr 2025/26 vorgesehen. Die erforderliche 
Vorlage wird vor der Sommerpause 2024 zur Beratung vorgelegt. 
1-GY-4 
ehemals 
M11d 
Errichtung eines neuen Gymnasiums 
mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 
6 Zügen in der Sekundarstufe II auf 
Grundstück an der Brügelmannstraße 
in Deutz 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
  
  
 Zur (stadtweiten) Vermeidung von demografisch bedingten Mehrklassen an Gymnasien 
ist es erforderlich, drei aus schulentwicklungsplanerischer Sicht erforderliche Gymna-
sien schnellstmöglich an den Start zu bringen ( siehe auch Kapitel 4.2). Nur  so ist es 
möglich, die für G9 benötigten Klassenräume an den einzelnen Gymnasien zur Verfü-
gung zu stellen. 
 Der neue Gymnasialstandort in Deutz kann auch zur Bedarfsdeckung in Mülheim und 
in der linksrheinischen Innenstadt oder den angrenzenden Stadtgebieten beitragen. so-
wie die angesichts G9 nicht mehr realisierbare Zügigkei tserweiterung der Königin-Lu-
ise-Schule (M11) wie die erforderliche Zügigkeitsreduzierung des Deutzer Gymnasiums 
(1-GY-1) kompensieren.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 95 
 
 
  
 Die Baumaßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnum-
mer 124.1 (Priorität „0“). 
 Die schulrechtliche Errichtung ist zum Schuljahr 2025/26 vorgesehen. Die erforderliche 
Vorlage wird vor der Sommerpause 2024 zur Beratung vorgelegt. 
1-SP-1 
 
Neu: Flächenentwicklung für Schul-
sport 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung schlägt vor, die städ-
tischen und ggf. weiteren Flächen im Bereich Löwengasse zu einem dezentral nutzbaren 
Standort für Schulsport zu entwickeln.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 96 
8.2. Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen 
 
Grundschulen 
 
Planungsregion Bayenthal, Marienburg, Raderthal, Raderberg, Zollstock: 
Der Schulneubau Gaedestraße (M16) ist fertiggestellt und nimmt den Betrieb zum Schuljahr 
2023/24 auf. 
Die aktuelle Einwohnerprognose 2022 berücksichtigt in der Planungsregion bis 2023 i nsge-
samt gut 4.650 neue Wohneinheiten, allein aus der Parkstadt Süd und deren näherem Umfeld 
rd. 2.930 Wohneinheiten. In der Planungsregion ergibt sich nun ein maximaler Bedarf von 333 
Einschulungen, dies im Jahr 2035. Im Durchschnitt ergibt sich ein jährlicher Platzbedarf in den 
Eingangsklassen von 290. 
Neben den (unveränderten) Grundschulen an der Anna - und Cäsarstraße und der neuen 
Grundschule Gaedestraße wäre nach diesen Daten eine vierzügige Grundschule im Bereich 
der Parkstadt ausreichend, um den Bedarf bis 2023 zu decken. Auf einer Basis von 14 Grund-
schulzügen könnten im jährlichen Durchschnitt (290 Einschulungen) Klassen in einer rechne-
rischen Größe von Ø 20,7 gebildet werden. Bezogen auf den Maximalwert von 333 ergäben 
sich Klassengrößen von Ø 23,8. 
Auf Basis der neuen städtischen Einwohnerprognose könnte also rechnerisch die Notwendig-
keit der beiden vorgesehenen Grundschulen (-2-GS-4) in der Parkstadt Süd in Zweifel gezo-
gen werden. Dennoch erscheint es aus schulentwicklungsplanerischer Sicht sinnvol l und er-
forderlich, die Planung unverändert beizubehalten. Ziel ist, auch in der Parkstadt Süd für die 
neuen Einwohner*innen ein ausreichendes und wohnortnahes Grundschulangebot zu schaf-
fen. In diesem Fall ist es Ziel der Schulentwicklungsplanung, teils abweichend von den Ergeb-
nissen der neuen Einwohnerprognose, eine angemessene Reserve für einen möglicherweise 
doch eintretenden, höheren Bedarf an (Grund-) Schulplätzen in der Planungsregion vorzuse-
hen. 
Aufgrund der Schulwegesituation können Kinder aus einig en Wohnbereichen des Stadtteils 
Zollstock auch am Standort Annastraße einen Schulplatz finden.  
Daher sollte, nachdem die Raumsituation an den Standorten Annastraße und Cäsarstraße 
durch zusätzliche Räume verbessert wurde, zunächst am Standort Annastraße die vollum-
fängliche Baumaßnahme zur Erweiterung der Zügigkeit (2-GS-1) realisiert werden. Die Grund-
schule Annastraße kann damit zur Bedarfsdeckung in Zollstock beitragen. 
Die langfristig Nutzbare Erweiterung des Standortes Cäsarstraße ( 2-GS-2) kann weiterhin in 
„Prio C“ der Schulbaumaßnahmenliste geführt werden. Die Realisierung sollte erst dann an-
gegangen werden, wenn erkennbar wird, dass der Bedarf in der Planungsregion, ergänzt 
durch Bedarf aus Zollstock, auch unter Berücksichtigung beider Grundsc hulstandorte in der 
Parkstadt Süd nicht gedeckt werden kann.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 97 
Rondorf 
In der aktuellen, kleinräumigen Einwohnerprognose sind für Rondorf Nordwest zwischen 2026 
und 2028 1.300 Wohneinheiten berücksichtigt. Das aktuelle Schulplatzangebot reicht auf die-
ser Basis ab 2026 nicht mehr aus. Bereits im aktuellen Anmeldeverfahren zum Schuljahr 
2023/24 lag die Zahl der Anmeldungen über der Kapazität. 
Die vorhandenen Grundschulplätze in Rondorf erscheinen bis zum Bezug des Plangebietes 
Rondorf-Nordwest auskömmlich. Voraussichtlich werden erst mit Bezug der ersten Wohnun-
gen im Plangebietes Rondorf Nordwest zusätzliche Grundschulplätze ( 2-GS-5) erforderlich 
werden. 
Die Grundstückssicherung für zwei neue Grundschulen ist im Rahmen eines städtebaulichen 
Verfahrens erfolg t und wird im B -Planverfahren berücksichtigt werden. Auch wenn in der 
neuen Einwohnerprognose bereits 1.300 Wohneinheiten (mit rd. 3.950 Einwohner*innen) be-
rücksichtigt sind, und die Schulplatzkapazität mit einer zusätzlichen vierzügigen Grundschule 
auskömmlich erscheint, sollte die bisherige Planung neuer Grundschulen - wie auch im Be-
reich der Parkstadt Süd - aufrechterhalten werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass 
auch im Falle eines höheren Zuwachses an Kindern im Grundschulalter ein auskömmliches  
Grundschulangebot vorhanden ist. Im Zweifelsfall sollte das Grundstück für die zweite (zwei-
zügige) Grundschule gesichert werden und der Planungs- und Bauauftrag erst erteilt werden, 
wenn absehbar wird, dass zusätzliche Grundschulplätze benötigt werden, um einen (vorüber-
gehenden) höheren Bedarf zu decken. 
 
Planungsregion Rodenkirchen, Hahnwald, Sürth, Weiß: 
Die aktuelle kleinräumige Einwohnerprognose berücksichtigt für den Stadtteil Rodenkirchen 
rd. 1.175 zusätzliche Wohneinheiten, einschließlich der noch f ehlenden Bauabschnitte des 
Sürther Feldes. Als spätestes Fertigstellungsjahr bei den größeren Wohnbauprojekten ist 2027 
in der Einwohnerprognose berücksichtigt.  
Die EMAnuel-Grundschule hat ihren Neubau an der Sürther Straße 201 bezogen und ist nun 
fünfzügig (M19). Auch die neue private Grundschule der Offenen Schule hat mit dem Einzug 
in den Neubau an der Sürther Straße 199 ihren Betrieb aufgenommen (M19a). Für die Pla-
nungsregion stellt sich bei Bewertung der aktuellen Kapazitäten ein gut auskömmliches Ange-
bot an Grundschulplätzen dar. Bei einem durchschnittlichen Bedarf an 309 Plätzen sind rech-
nerisch durchschnittliche Klassengrößen von 18,2 möglich, im Jahr mit der höchsten erwarte-
ten Nachfrage (399) könnte die durchschnittliche Klassengröße in der Planungsregion bei 23,5 
liegen. 
Nach aktualisierter Einschätzung kann Standort Mainstraße bei Abbau der aktuell vorhande-
nen Container und durch die Nutzung der ehemaligen Räume der EMAnuel -Schule und Sa-
nierung der Altgebäude das Raumprogramm für eine dreizügige Grundschule dargestellt wer-
den. Die bisherige Einschätzung, dass aufgrund des Raumbestandes eine Reserve zur Kapa-
zitätserhöhung vorhanden sei, muss revidiert werden (2-GS6 ist damit hinfällig).  
 
Planungsregion Godorf, Immendorf, Meschenich: 
Durch das been gte Platzangebot an der GGS Godorfer Hauptstraße ist es bereits heute 
schwierig, allen Kindern ein wohnortnahes Schulplatzangebot unterbreiten zu können.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 98 
Da die Wegeverbindung zwischen Godorf und Immendorf für Grundschüler schwierig er-
scheint, ist eine Erweiterung der Kapazität der Grundschule Godorfer Hauptstraße erforderlich 
(2-GS-7). 
Nach der Erweiterung stehen in der Planungsregion sieben Grundschulzüge zur Verfügung. 
Bei durchschnittlich erwarteten 158 Schulneulingen ergibt sich eine durchschnittliche Klassen-
größe von 22,6, für den im Prognosezeitraum stärksten Einschulungsjahrgang mit 174 Kindern 
ergäbe sich eine durchschnittliche Klassenstärke von 24,9. 
 
2-GS-1 
ehemals 
M15 
Geändert: Änderung der GGS Anna-
straße von drei auf vier Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Der Rat der Stadt Köln hat die Änderung zum Schuljahr 2024/25 beschlossen. Durch die 
modular errichteten Räume können die zusätzlichen Klassen untergebracht werden. Die wei-
terhin benötigte zusätzliche bauliche Erweiterung muss mit Nachdruck verfolgt werden. 
 
2-GS-2 
ehemals 
M15 
Geändert: Änderung der Maria -
Sybilla-Merian-Schule, GGS Cäsar-
straße von drei auf vier Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Im Jahr 2022/23 wurden vier Räume in Modulbauweise am Standort Cäsarstraße aufgestellt. 
Die Schulfreifläche wurde nach Norden hin zur Kompensation erweitert. Die Maria -Sybilla-
Merian-Schule gewinnt durch die bauliche Erweiterung einen Raum. Die Raumsituation wird 
leicht verbessert, doch kann die vorgesehene schulrechtliche Erweiterung nicht erfolgen, da 
die Raumsituation die Unterbringung, Unterrichtung und OGTS-Betreuung eines vierten Zu-
ges nicht zulässt. Voraussetzung zur Erweiterung der Maria -Sybilla-Merian-Schule ist eine 
bauliche Erweiterung, die weiterhin zeitnah erforderlich ist.  
Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen für die auf gleichem Schulgrundstück unterge-
brachte Franziskusschule beachtet werden. 
 
2-GS-3 
ehemals 
M3a 
Geändert: Änderung der Franziskus-
schule, KGS Cäsarstraße von einein-
halb auf zwei Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Im Jahr 2022/23 wurden vier Räume in Modulbauweise am Standort Cäsarstraße aufgestellt. 
Die Schulfreifläche wurde nach Norden hin zur Kompensation erweitert. Die Franziskus-
schule gewinnt durch die bauliche Erweiterung um vier Räume drei zusätzliche Räume und 
kann damit grundsätzlich jährlich zwei Eingangsklassen aufnehmen. Die Vorlage über die 
schulrechtliche Änderung der Franziskusschule zum Schuljahr 2025/26 soll den politischen 
Gremien im dritten Quartal 2023 vorgelegt werden. Unabhängig davon müssen die weiterhin 
benötigten zusätzlichen baulichen Erweiterungen mit Nachdruck verfolgt werden. 
 
Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen für die auf gleichem Schulgrundstück unterge-
brachte Maria-Sybilla-Merian-Schule beachtet werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 99 
2-GS-4 
ehemals 
M17 
Zwei Grundschulen in Parkstadt-Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Für die benötigten Grundschulen sind in der städtebaulichen Entwicklungsplanung 
entsprechende Flächen berücksichtigt. 
 Die Baumaßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftrags -
nummer 202 (Priorität „C“). 
 Nach Möglichkeit sollten die Standorte in Abhängigkeit des erwart eten Wohnbaube-
zuges zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Betrieb gehen können. 
 
2-GS-5 
ehemals 
M18/18a 
Zwei Grundschulen im Plangebiet 
Rondorf-Nordwest 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Aufgrund der Zahl der vorgesehenen Wohneinheiten im Wohnungsbaugebiet Ron-
dorf-Nordwest wird ein Bedarf von insgesamt bis zu 6 Grundschulzügen erwartet. In 
der Summe sind nun zwei Grundstücke, für eine 4 -zügige und eine 2-zügige Grund-
schule, erforderlich und eingeplant. Die 4-zügige Grundschule soll dabei mit dem Be-
zug der ersten Wohneinheiten in Rondorf Nordwest zuerst ihren Betrieb aufnehmen 
können. 
 Der Rat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2018 (Vorlage Nr.: 2574/2018) die Planungs-
aufnahmen zur Errichtung je eines Gebäudes für eine 4 -zügige und eine 2 -zügige 
Grundschule beschlossen. 
 Das Gebäude für die vierzügige Grundschule findet sich in der Schulbaumaßnahmen-
liste unter der Auftragsnummern 121 (Priorität „0“) und solle unter Berücksichtigung 
der Asset-Strategie in einem „Paket“ mit dem Gymnasialgebäude Rondorf (Auftrags-
nummer 120, Priorität „0“) verwirklicht werden. 
 Das Gebäude für die zweite Grundschule ist in der Schulbaumaßnahmenliste unter 
der Auftragsnummer 141, Priorität „A“ gelistet. Der Bedarf an diesen Grundschulplät-
zen wird sich im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Wohnbezug im Siedlungs-
gebiet Rondorf Nord-West ergeben. Die Planungen für das Gebäude und die Vorbe-
reitung zur schulrechtlichen Errichtung müssen rechtzeitig begonnen werden. 
 
2-GS-6 
ehemals 
M20 
Grüngürtelschule, KGS Mainstraße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die erforderliche Sanierung des Schulgebäudes findet sich in der Schulbaumaßnah-
menliste unter der Auftragsnummer 170 (Priorität „GI2“). Nach aktueller Einschätzung 
bieten die Bestandsgebäude Platz für eine dreizügige Grundschule. Ein höherer Be-
darf ist derzeit für die Grüngürtelschule nicht nachweisbar. Daher wird die Überle-
gung, eine Zügigkeitserhöhung nach der Sanierung zu ermöglichen, aufgegeben.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 100 
2-GS-7 
ehemals 
M21a 
Überprüfung des Potentials der 
Grundstücke Godorfer Hauptstraße 
und Kuckucksweg für zusätzliche 
Grundschulplätze, um die GGS Godo-
rfer Hauptstraße von einem auf zwei 
Züge erweitern zu können. 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
  
  
 Die erwartete Einwohnerentwicklung in Godorf sieht für die kommenden Jahre stets 
Einschulungszahlen von rund 30 Kinder voraus. An einer ein-zügigen Grundschule 
dürfen maximal 29 Kinder je Klasse  aufgenommen werden. Die Bandbreite zur Bil-
dung von zwei Klassen an einer Grundschule reicht gemäß § 6a der Verordnung zur 
Ausführung des §92 Absatz 2 Schulgesetz) von 15 bis 28 Schüler*innen. 
 Daher ist zu prüfen, ob räumliche Lösungen gefunden werden können, die GGS Go-
dorfer Hauptstraße zukünftig als 2-zügige Grundschule führen zu können. 
 
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Rodenkirchen 
 
Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit 
auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Blick auf die 
kleinräumige Einwohnerprognose mit den dargestellten Standortszenarien nicht auskömm-
lich. Ein auskömmliches Schulangebot beststeht unter Berücksichtigung von Schulplätzen im 
Stadtbezirk Innenstadt. 
 
Hauptschulen 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen gibt es keine Hauptschulen mehr.  
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Rodenkirchen legte nahe, dass 
die Schulform Hauptschule von 1% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der 
Übergang an eine weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. 
 
Da es im Stadtbezirk Rodenkirchen keine Hauptschule mehr gibt, ist ein Abgleich der in An-
spruch genommenen Schulplätze im Stadtbezirk mit der möglichen Nachfrage nach Elternbe-
fragung nicht möglich. 
Alternative: 
Zum Schuljahr 2022/23 gingen knapp 1 % der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk 
Rodenkirchen auf eine Hauptschule über. Dies entspricht dem Ergebnis der Elternbefragung. 
 
Unter der Annahme, dass weiterhin 1% der 10 -Jährigen in der Innenstadt auch in den kom-
menden Jahren eine Hauptschule in der Innenstadt anwählen würden, ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
11 11 11 11 11 11 11 12 11 11 11 11

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 101 
Es ist zwar davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen die 
Nachfrage nach Hauptschulplätzen abnehmen wird. 
Die rechnerische Nachfrage nach Hauptschulplätzen kann weiterhin im Stadtbezirk Innen-
stadt gedeckt werden. 
 
Realschule 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen ist eine Realschule verortet: 
 Johannes-Gutenberg-Realschule, Kuckucksweg (4-zügig) 
 
Die städtische Realschule verfügt aktuell über eine Kapazität von 4 Zügen und damit über 108 
Schulplätze in den Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren 108 
Schulplätze entsprechen gut 16% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführen-
der Schulen in Rodenkirchen.  
Dem Bestand von 108 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 31 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 31 Anmeldungen entsprechen 
knapp 4% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen in Ro-
denkirchen. 
Die Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Rodenkirchen ergab, dass die Schulform Real-
schule von den Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiter-
führende Schule unmittelbar bevorsteht, nicht angewählt werden würde.  
 
Die reale Anmeldequote an der Realschule im Stadtbezirk und die antizipierte Nachfrage laut 
Elternbefragung liegen demnach deutlich auseinander. 
Alternative: 
Obwohl nach Elternbefragung keine Realschulplätze nachgefragt worden wären, gingen zum 
Schuljahr 2022/23 gingen rund 9 % der 4-Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk Rodenkir-
chen auf eine Realschule über. Der Anteil liegt damit deutlich über dem Ergebnis der Eltern-
befragung. 
 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 10% der 
10-Jährigen im Stadtbezirk Rodenkirchen auch in den kommenden Jahren eine Realschule in 
Rodenkirchen anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innen-
zahlen in den Eingangsklassen der Realschule im Stadtbezirk Rodenkirchen zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
98 95 99 98 95 98 95 105 98 99 101 100 
 
Damit ist das bestehende Realschulangebot im Stadtbezirk Rodenkirchen rechnerisch als aus-
kömmlich anzusehen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 102 
Gesamtschulen 
Im Stadtbezirk Innenstadt sind aktuell vier Gesamtschulen verortet: 
 Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191 (8/7 Züge) 
 Gesamtschule Zollstock, Raderthalgürtel 3 (6/5 Züge) 
 Offene Schule Köln, private Gesamtschule, Sürther Straße 199 (ca. 50 Plätze je Jahr-
gang, geschätzt) 
 Freie Naturschulen Köln - im Aufbau; An der Wachsfabrik 25 (bis zu 18 Plätze je Jahr-
gang, geschätzt) 
 
Die städtischen Gesamtschulen verfügt über 14 Züge und damit über 378 Schulplätze in den 
Eingangsklassen. Die verfügbaren 378 Schulplätze entsprechen knapp 45% aller verfügbaren 
Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Rodenkirchen. Hinzu kom-
men ca. 60 Plätze an Gesamtschulen in anderer Trägerschaft (gut 8 % der angebotenen 
Schulplätze im Stadtbezirk Rodenkirchen). Insgesamt stellen die Gesamtschulen gut 52% aller 
Schulplätze im Stadtbezirk Rodenkirchen.  
Dem Bestand von 438 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 435 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 435 Anmeldungen entspre-
chen knapp 53% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schu-
len im Stadtbezirk Rodenkirchen. 
Die Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Rodenkirchen ergab, dass die Schulform Ge-
samtschule von 28% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine 
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. 
 
Die reale Anmeldequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach 
weit auseinander. 
Alternative: 
Zum Schuljahr 2022/23 gingen rd. 35% der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk Ro-
denkirchen auf eine Gesamtschule über. Dieser Wert liegt etwas höher als das Ergebnis der 
Elternbefragung vermuten ließ. 
 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 35% der 
10-Jährigen aus dem Stadtbezirk Rodenkirchen auch in den kommenden Jahre n eine Ge-
samtschule im Stadtbezirk Rodenkirchen anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit 
folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Ro-
denkirchen zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
382 369 383 382 370 381 369 408 380 385 393 390

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 103 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen (aus dem Stadtbezirk Ro-
denkirchen) liegen damit in der Größenordnung der vorhandenen und vorgesehenen Kapazi-
täten, um eine wohnortnahe Versorgung mit Gesamtschulplätzen rechnerisch sicherzustellen. 
Insgesamt ergibt sich sogar ein rechnerischer Platzüberhang an Gesamtschulen. 
 
Gymnasien 
Im Stadtbezirk Innenstadt sind zum Schuljahr 2023/24 zwei Gymnasien verortet:  
 Gymnasium Rodenkirchen, Sürther Straße 55 (6/9 Züge) 
 Irmgardis-Gymnasium (Erzbistum Köln), Schillerstraße (4/6 Züge) 
 
Das städtische Gymnasium verfügt zum Schuljahr 2023/24 insgesamt über 6 Züge in der Se-
kundarstufe I und damit über insgesamt 174 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnut-
zung der maximalen Klassenbildungswerte für Gymnasien. Dies entspricht knapp 21% aller 
verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Rodenkirchen. 
Zusätzlich verfügt der Stadtbezirk Rodenkirchen über ein weiteres Gymnasium des Erzbistums 
(4-zügig) mit insgesamt 116 Schulplätzen. Diese entsprechen knapp 14% aller verfügbaren 
Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Rodenkirchen. Der Stadt-
bezirk verfügt somit im Schuljahr 2023/24 über 290 Gymnasialplätze (34,4%). 
Dem Bestand von 290 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 312 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 312 Anmeldungen entspre-
chen gut 40% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023 /24 der weiterführenden Schulen 
im Stadtbezirk Rodenkirchen. 
Die Elternbefragung 2022 für die Innenstadt ergab, dass die Schulform Gymnasium von 71% 
der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende 
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. 
 
Die reale Anmeldequote liegt somit deutlich unter der auf Basis der Elternbefragung antizipier-
ten Nachfrage.  
Alternative: 
Zum Schuljahr 2022/23 gingen rd. 53,6% der 4-Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk Ro-
denkirchen auf ein Gymnasium über. Dies liegt deutlich unter dem Ergebnis der Elternbefra-
gung. 
 
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung damit, dass zukünftig rd. 
55% der 10-Jährigen im Stadtbezirk Rodenkirchen auch in den kommenden Jahren ein Gym-
nasium in der Rodenkirchen anwählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden 
Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Rodenkirchen zu 
rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
600 579 602 601 582 599 579 640 598 606 618 613

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 104 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium überschreiten die Kapazitäten ansässigen Gymnasien (290) im Stadtbezirk Rodenkir-
chen massiv.  
Daher schlägt die Verwaltung vor, einerseits zusätzliche Gymnasialplätze im Stadtbezirk Ro-
denkirchen zu schaffen. Andererseits werden (traditionell) Gymnasialplätze im Stadtbezirk Ro-
denkirchen zur rechnerischen Bedarfsdeckung hinzugezogen. 
 
 
2-RS-1 
ehemals 
M11d 
Geänderte Option: Änderung Johan-
nes-Gutenberg-Schule, Realschule 
Kuckucksweg, von vier auf drei Züge 
und Prüfung der Möglichkeit zur Ein-
führung des gebundenen Ganztags 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
  
  
 In Folge der Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen von sechs auf acht Züge in 
der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2017/18 ist die Nachfrage nach Realschulplätzen an 
der vierzügig ausgerichteten Johannes -Gutenberg-Schule im Stadtbezirk Rodenkirchen 
zurückgegangen. 
 Die bisherigen Überlegungen, dor t den gebundenen Ganztag einzurichten wurden vor 
einigen Jahren mangels der erforderlichen Räume ruhend gestellt. Das erforderliche Bau-
projekt (Auftragsnummer 210) wurde daher nachrangig in Priorität „D“ einsortiert. 
 Die Verwaltung schlägt vor, zunächst die Schülerzahlentwicklung zu beobachten. Sofern 
die angenommene Nachfrage für vier Realschulzügen im Stadtbezirk Rodenkirchen nicht 
eintrifft, sollte 
a) die Kapazität der Johannes-Gutenberg-Schule von vier auf drei Züge geändert wer-
den. Daraufhin ist 
b) zu prüfen, ob mit den so gewonnenen Räumen mit deutlich vermindertem Aufwand 
die erforderlichen Flächen für den gebundenen Ganztag durch Umbauten im Bestand 
(bei Entfall von Auftragsnummer 210) gewonnen werden können. 
c) Bei positivem Ergebnis (und Zustimmung der Schu le) könnte die Organisationsform 
der Schule dann auf den gebundenen Ganztag geändert werden. Der erforderliche 
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Köln würde rechtzeitig zum Beginn des an-
gestrebten Zieljahres vorgelegt. 
2-GE-1 
Änderung Europaschule Zollstock, 
Gesamtschule Raderthalgürtel von 
sechs / sechs Zügen auf acht / sieben 
Züge. 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Im Zusammenhang mit der erforderlichen Generalsanierung des Gebäudes Raderthalgürtel 
(2. GU/TU Paket, Schulbaumaßnahmenliste Auftragsnummer 85, 119 (Priorität „0“) wird der 
Standort so gestaltet werden, dass dort eine Gesamtschule mit acht Zügen in der Sekundar-
stufe I und sieben Zügen in der Sekundarstufe II untergebracht werden kann. 
Die Verwaltung wird die erforderliche Vorlage zur Änderung der Schule rechtzeitig dem Rat 
der Stadt Köln zur Entscheidung vorlegen. Aufgrund der erwarteten Realisierungszeit kann

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 105 
 
 
die Änderung der Europaschule frühestens mit dem Rückzug der Europaschule ins sanierte 
Stammgebäude zum Schuljahr 2027/28 angestrebt werden. 
2-
GY/GE-1 
ehemals 
M126 
Geändert: Neue Gesamtschule oder 
neues Gymnasium Parkstadt Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
  
  
 In der Sitzung vom 22.11.2018 hat der Rat (Vorlage Nr.: 2574/2018) beschlossen, die 
schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule vorzusehen. Die Baumaßnahme fin-
det sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 140 (Priorität 
„B“). 
 Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Elternbefragung 2022 könnte anstelle ei-
ner Gesamtschule auch ein weiteres Gymnasium im Stadtbezirk Rodenkirchen dar-
gestellt werden. 
 Denkbar ist, dass die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln zu gegebener Zeit eine 
Vorlage mit zwei Beschlussalternativen zur schulrechtlichen Errichtung vorlegt. 
2-GY-1 
ehemals 
M23 
Neues Gymnasium Rondorf-Nordwest 
erledigt ausste-
hend 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Zur (stadtweiten) Vermeidung von demografisch bedingten Mehrklassen an Gymna-
sien ist es erforderlich, drei aus schulentwicklungsplanerischer Sicht erforderliche 
Gymnasien schnellstmöglich an den Start zu bringen (siehe auch Kapitel 4.2). Nur so 
ist es möglich, die für G9 benötigten Klassenräume an den einzelnen Gymnasien zur 
Verfügung zu stellen. 
 Das neue Gymnasium Rondorf-Nordwest wird zum Schuljahr 2024/25 seinen Betreib 
am Interimsstandort Eygelshovener Straße im Stadtteil Rodenkirchen aufnehmen 
(Vorlage 0767/2023).  
 Die Baumaßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftrags-
nummer 120 (Priorität „0“). Aktuell läuft das Verfahren zur Entwicklung des Zielstan-
dortes im neuen Siedlungsgebiet Rondorf Nordwest. Das neue Gymnasium sol l 
schnellstmöglich nach Rondorf umziehen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 106 
8.3. Stadtbezirk 3/ Lindenthal 
 
Grundschulen 
 
Planungsregion Klettenberg, Sülz, Lindenthal: 
Insbesondere für die Stadtteile Sülz und Lindenthal kann der rechnerische Nachweis ausrei-
chend vieler Schulplätze (bei Umsetzung der geplanten Maßnahmen Werthmannstraße / Frei-
ligrathstraße (3-GS-2 und 3-GS-3)) und angesichts der zukünftigen Kinderzahlenentwicklung 
nach neuer Bevölkerungsprognose durch eine gemeinsame Betrachtung erreicht werden. Mit 
den vorgesehenen Maßnahmen können die  durch die kleinräumige Einwohnerprognose er-
warteten Schüler*innen adäquat mit Grundschulplätzen versorgt werden. Die durchschnittli-
chen Klassengrößen der Planungsregion liegen zukünftig in Bezug auf die maximale Einschu-
lungserwartung (610 Kinder) bei durc hschnittlich 23,5, ausgehend von einer gemittelten Ein-
schulungserwartung (538 Kinder) bei rechnerisch 20,7. 
Im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung wird es möglich sein, bis zu 721 Kinder auf-
zunehmen. Sofern zukünftig in einzelnen Jahren unvorhergesehene Bedarfsspitzen entstehen 
sollten, die darüber hinausgehen, muss schulorganisatorisch reagiert werden. Dies kann bei-
spielsweise durch die ausnahmsweise Bildung von Mehrklassen geschehen. Es erfolgt an die-
ser Stelle der Hinweis, dass die private KGS Clarenbachstraße einen "überörtlichen" Einzugs-
bereich aufweist. 
 
Planungsregion Braunsfeld, Müngersdorf: 
Die Bedarfsdeckung in der Planungsregion ist rechnerisch durch die vorgesehene Erweiterung 
(M31a) am Standort Geilenkircher Straße möglich. Die bauliche Umsetzung ist im Modulpaket 
(Vorlage 3278/2021) enthalten. Die Einbeziehung der privaten Grundschule verbessert das 
Platzangebot. Die durchschnittlichen Klassengrößen der Planungsregion liegen zukünftig in 
Bezug auf die maximale Einschulungserwartung (183 Ki nder) bei durchschnittlich 22,9, aus-
gehend von einer gemittelten Einschulungserwartung (168 Kinder) bei rechnerisch 21,0. 
Aufgrund des bilingualen Angebotes der GGS Geilenkircher Straße wird diese Grundschule 
auch überörtlich nachgefragt. Im Sinne der wohnortnahen Schulplatzversorgung muss jedoch 
zunächst die "örtliche Nachfrage" befriedigt werden. 
Die private GGS Stollberger Straße hat einen "überörtlichen" Einzugsbereich. 
Im Gebäude Wendelinstraße bestehen Kapazitätsreserven, die im Bedarfsfall ausgeschöp ft 
werden müssen. In einzelnen Jahren könnten hier Mehrklassen realisiert werden. Da es sich 
bei der Reserve um kleinere Räume handelt, ist eine formelle Erweiterung der Zügigkeit nicht 
zu empfehlen. 
 
Planungsregion Junkersdorf, Weiden: 
Die neuen Grundschule Alfons -Nowak-Straße 2 (M32) hat ihren Betrieb aufgenommen. 
Gleichzeitig wird die Kapazität der Ildefons -Herwegen-Schule abbauend auf drei Züge redu-
ziert. Ab 2028 ist die Kapazität in der Planungsregion rechnerisch auskömmlich. Bis dahin 
muss ungeachtet des Beschlusses zur Reduzierung der Kapazität der Ildefons -Herwegen-

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 107 
Schule nach wie vor bei Bedarf die Option zur Bildung von vier Eingangsklassen geprüft wer-
den. 
Bezogen auf die durchschnittliche Einschulungserwartung (2023 bis 2035) von 287 Kind ern 
ergibt sich ein rechnerischer Klassenbildungswert von 26,0, bezogen auf den Maximalwert an 
erwarteten Einschulungen bis 2028 ergäbe sich ohne die Bildung einer vierten Eingangsklasse 
an der Ildefons-Herwegen-Schule ein rechnerischer Klassenbildungswert von 27,9. 
Im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung ist es möglich, bis zu 287 Kinder aufzuneh-
men. 
Durch die Erweiterung der Clarenhofschule, GGS Schulstraße 2, in Köln -Weiden um einen 
Zug zum Schuljahr 2025/26 kann die Kapazität in und für Weiden deutlich verbessert werden. 
Bereits zum Schuljahr 2024/25 wird sich durch den Aufbau von Mobilcontainern die Versor-
gungssituation mit Grundschulplätzen entspannen. 
 
Sofern im Stadtteil Lövenich ein zusätzlicher Grundschulstandort gewonnen werden könnte, 
würde dies auch zu einer rechnerischen Entlastung der beiden Grundschulen in Weiden füh-
ren. Ein solches, neues Angebot wäre insbesondere für Kinder aus den Stadtteilgebieten nörd-
lich der Aachener Straße eine weitere Grundschuloption.  
 
Planungsregion Lövenich, Widdersdorf: 
Die schulrechtlichen Erweiterungen der Zügigkeit der GGS Neue Sandkaul (M33) und der KGS 
Im Kamp (M34) sind mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 erfolgt. 
Die erforderlichen Räume für die Pater Delp -Schule (KGS Im Kamp) konnten durch die Ein-
richtung eines Teilstandortes auf einem nahegelegenen Grundstück geschaffen werden. Am 
Standort der Olympia -Schule (Neue Sandkaul) konnte der Raumbedarf lediglich durch den 
Aufbau von Containerklassen auch auf angrenzenden Flächen außerhalb des Schulgrundstü-
ckes e rfüllt werden. Daher sollte die temporären Erweiterungsbauten bei zurückgehenden 
Schülerzahlen möglichst schrittweise reduziert werden. 
Sofern die Ergebnisse der neuen Einwohnerprognose eintreffen, wird es möglich sein, die Ka-
pazitäten an der Olympia -Schule mittel- bis langfristig um zwei Züge zu reduzieren und so 
Flächensituation durch den Abbau von Gebäudeteilen zu verbessern. 
Nach der vorgeschlagenen Änderung der Olympia -Schule von fünf auf drei Züge werden in 
der Planungsregion Lövenich/Widdersdorf insgesamt 10 Grundschulzüge vorhanden sein. Be-
zogen auf den nach Einwohnerprognose stärksten Jahrgang bis 2035 (277 erwartete Einschu-
lungen) ergäbe sich ein rechnerischer Klassenbildungswert von 27,7. Bezogen auf die durch-
schnittlichen erwarteten Jahrgangsstärken (240) könnten rechnerisch 10 Klassen mit je 24,0 
Schüler*innen gebildet werden. 
Aus schulentwicklungsplanerischer Sich wäre zur weiteren Reduzierung der Klassengrößen 
ein neues Grundschulangebot (zwei Züge, mit Erweiterungsoption um einen Zug) sinnvoll . 
Hierzu sollten in den Stadtteilen Lövenich und Widdersdorf geprüft werden, ob dort ein poten-
tieller Grundschulstandort gefunden werden könnte. 
Bei einer Kapazität von 12 Zügen ergäben sich bezogen auf den Maximalwert rechnerische 
Klassengrößen von 23,1 und bezogen auf den langjährig erwarteten Durchschnitt Klassengrö-
ßen von 20,0.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 108 
3-GS-1 
ehemals 
M28 
Geändert: Grundschule Mommsen-
straße Erweiterung von zwei Zügen 
auf vier Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Nach aktueller Einschätzung wird die GGS Kaisersescher Straße (Helios -Grundschule) frü-
hestens im Schuljahr 2024/25 in den Neubau in Ehrenfeld umziehen. 
 
Frühestens zum Schuljahr 2025/26 kann die GGS Mommsenstraße dann unter Nutzung der 
Räume an der Adresse Kaisersescher Straße in eine Vierzügigkeit geändert werden. 
 
Die erforderliche schulrechtliche Änderungsvorlage wird die Verwaltung dem Rat der Stadt 
Köln rechtzeitig zur Entscheidung vorlegen. 
 
3-GS-2 
ehemals 
M30 
Umzug bei Erweiterung der Hans -
Christian-Andersen-Schule, KGS Frei-
ligrathstraße in Grundschulneubau 
Werthmannstraße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Umsetzung des Schulbauprojektes Werthmannstraße steht noch aus (Schulbau-
maßnahmenliste, Auftragsnummer 205, Priorität „0“.  
 In den Grundschulneubau soll nach erfolgter Abstimmung mit der Schule die KGS 
Freiligrathstraße ziehen und ihre Kapazität von zwei Zügen auf drei Züge erweitern. 
Für die am Doppelstandort Freiligrathstraße verbleibende GGS kann nach Auszug 
der KGS ebenfalls eine Zügigkeitserweiterung von drei Zügen auf vier Züge vorgese-
hen werden 
 
3-GS-3 
ehemals 
M31 
Zügigkeitserweiterung der GGS Frei-
ligrathstraße auf 4 Züge nach Umzug 
der Hans-Christian-Anders-Schule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Umsetzung der Maßnahme hängt von 3-GS-2 ab. 
 
3-GS-4 
Neu: Clarenhofschule, GGS Schul-
straße 2 (Weiden), Erweiterung von 
zwei Zügen auf drei Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Für den Stadtteil Weiden lässt sich eine Unterdeckung an Grundschulplätzen darstellen. Da-
her sollte geprüft werden, inwieweit die Gebäudesituation der Clarenhofschule so verbessert 
werden kann, dass dort zukünftig drei Grundschulzüge untergebracht werden können. 
Die erforderliche schulrechtliche Änderung ist für das Schuljahr 2025/26 vorgesehen.  Durch 
den Aufbau von Mobilcontainern soll das Schulplatzangebot bereits zum Schuljahr 2024/25 
verbessert werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 109 
3-GS-5 
ehemals 
M34/M34
a 
Neue Grundschule Widdersdorf/ L ö-
sungen für eine adäquate Grundschul-
versorgung in Widdersdorf zur Kom-
pensation des Wegzugs Wegfalls der 
Internationalen Friedensschule (Prim-
arbereich) und zur Verbesserung der 
Standortsituation der Olympiaschule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
  
  
 Nach den Ergebnissen der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose wird die Zahl 
der Kinder im Grundschulalter in Widdersdorf voraussichtlich sinken und sich bei rd. 
150 Kindern ab 2025 einpendeln. 
 Mit Blick auf die zum 31.12.2022 im Stadtteil Widdersdorf gemeldeten Kinder unter 
sechs Jahren könnte die Zahl der Kinder, die mittelfristig schulpflichtig werden, sogar 
noch weiter absinken. 
 Die private zweizügige Grundschule der Internationalen Friedensschule (Ersatz-
schule) wurde vom privaten Schulträger aufgegeben. Sie entfällt zur „Mitversorgung“ 
des Stadtteils Widdersdorf.  
 Die baulichen Erweiterungen für die Olympiaschule (siehe  abgeschlossene Maß-
nahme M33) sind temporär und unter schwierigen Bedingungen durch mobile Einhei-
ten erreicht worden, was keine Dauerlösung darstellen sollte. 
 Um vor diesem Hintergrund zukünftig eine adäquate Grundschulversorgung in Wid-
dersdorf zu erreichen, ist ggf. trotz tendenziell sinkender Grundschulkinderzahlen eine 
neue zweizügige Grundschule an einem noch zu findenden Grundstück zu realisieren. 
Die Verwaltung sieht vor, zeitnah zunächst mit der Olympiaschule Gespräche zur Be-
wertung der Situation aufzunehmen und verwaltungsintern die Bedingungen der er-
folgten Zusetzung von Containern (Aufstellzeit, Baugenehmigung etc.) zu klären. 
 
3-GS-6 
ehemals 
M42 
Sicherung von Grundstücken im Stadt-
bezirk 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 In diesem Zusammenhang wird auch die Bezirksvertretung Lindenthal weiterhin um 
Unterstützung gebeten. Hinweise auf möglicherweise geeignete Grundstücke für ei-
nen weiteren Grundschulstandort in Widdersdorf sind willkommen. 
 
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Lindenthal 
 
Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit 
auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Lindenthal mit Blick auf die klein-
räumige Einwohnerprognose mit den dargestellten Standortszenarien auskömmlich

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 110 
Hauptschulen 
Im Stadtbezirk Lindenthal gibt es keine Hauptschulen mehr.  
Die Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Lindenthal ergab, dass die Schulform Haupt-
schule von den Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Ü bergang an eine weiter-
führende Schule unmittelbar bevorsteht, nicht angewählt werden würde. 
 
Da es im Stadtbezirk Lindenthal keine Hauptschule mehr gibt, ist ein Abgleich der in Anspruch 
genommenen Schulplätze im Stadtbezirk mit der möglichen Nachfrage nach Elternbefragung 
nicht möglich. 
Alternative: 
Zum Schuljahr 2022/23 gingen knapp 0,3 % der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk 
Lindenthal auf eine Hauptschule über. Dies entspricht letztlich dem Ergebnis der Elternbefra-
gung. 
 
Unter der Annahme, dass 1% der 10-Jährigen in der Innenstadt auch in den kommenden Jah-
ren eine Hauptschule in der Innenstadt anwählen würden, ist mit folgenden Schüler*innenzah-
len in den Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
13 13 13 13 12 12 12 13 11 11 11 11 
 
Es ist zwar davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen die 
Nachfrage nach Hauptschulplätzen abnehmen wird. 
Die rechnerische Nachfrage nach Hauptschulplätzen kann weiterhin im Stadtbezirk Innen-
stadt gedeckt werden. 
 
Realschule 
Im Stadtbezirk Lindenthal ist eine Realschule verortet: 
 Theodor-Heuss-Realschule, Euskirchener Straße (3-zügig) 
 
Die städtische Realschule verfügt aktuell über eine Kapazität von 3 Zügen und damit über 81 
Schulplätze in den Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren 81 
Schulplätze entsprechen gut 6% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender 
Schulen in Lindenthal.  
Dem Bestand von 81 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 44 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 44 Anmeldungen entsprechen 
rund 3% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen in Lin-
denthal. 
Die Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Li ndenthal ergab, dass die Schulform Real-
schule von 2% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine wei-
terführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 111 
Die reale Anmeldequote an der Realschule im Stadtbezirk und die antizipierte Nachfrage laut 
Elternbefragung liegen demnach sehr nahe beieinander. 
Alternative: 
Zum Schuljahr 2022/23 gingen rund 5% der 4-Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk Lin-
denthal auf eine Realschule über. Dies liegt etwas höher als letztlich das Ergebnis der Eltern-
befragung erwarten ließ. 
 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 5% der 
10-Jährigen im Stadtbezirk Rodenkirchen auch in den kommenden Jahren eine Realschule in 
Rodenkirchen anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innen-
zahlen in den Eingangsklassen der Realschule im Stadtbezirk Rodenkirchen zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
64 65 64 63 62 60 60 63 57 57 57 57 
 
Damit ist das bestehende Realschulangebot im Stadtbezirk Lindenthal rechnerisch als aus-
kömmlich anzusehen. Allerdings wird die Verwaltung die Entwicklung der Schüler*innenzahl 
kritisch beobachten, da auch die zusätzlichen Schulplätze an Gesamtschulen ab dem Jahr 
21024/25 die Nachfrage nach Realschulplätzen beeinflussen werden. 
 
Gesamtschulen 
Im Stadtbezirk Innenstadt sind aktuell vier Gesamtschulen verortet: 
 Gesamtschule Lindenthal - Berrenrather Straße / Alter Militärring 96 (4/2 Züge) 
 Priv. GE Bilingo, Mercedes-Allee, nach Kenntnis der Verwaltung ab 2024/25 vorgese-
hen, vorher Gladbacher Wall, StB Innenstadt (bis zu 24 Plätze je Jahrgang Sekundar-
stufe I und II) 
 GE Wasseramselweg, Am Wassermann (aktuelle Zuordnung 6/5 Zügen dem Stadtbe-
zirk Lindenthal 
 
Die städtischen Gesamtschulen verfügt über 10 Züge und damit über 270 Schulplätze in den 
Eingangsklassen. Die verfügbaren 189 Schulplätze entsprechen knapp 19% aller verfügbaren 
Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Lindenthal. Hinzukommen 
ab voraussichtlich 2024/25bis zu 24 Plätze an Gesamtschulen in anderer Trägerschaft (knapp 
2% der angebotenen Schulplätze im Stadtbezirk Lindenthal). Insgesamt stellen die Gesamt-
schulen rund 20,5% aller Schulplätze im Stadtbezirk Lindenthal.  
Dem Bestand von 270 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 275 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 275 Anmeldungen entspre-
chen gut 19% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen 
im Stadtbezirk Lindenthal. 
Die Elternbefragung 2022 für den Stadtbezirk Lindenthal ergab, dass die Schulform Gesamt-
schule von 18% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine 
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 112 
Die reale Anmeldequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung sind demnach 
nahezu identisch. 
Alternative: 
Zum Schuljahr 2022/23 gingen knapp 17% der 4 -Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk 
Lindenthal auf eine Gesamtschule über. Dieser Wert liegt bestätigt das Ergebnis der Elternbe-
fragung. 
 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 19% der 
10-Jährigen aus dem Stadtbezirk Lindenthal auch in den kommenden Jahren eine Gesamt-
schule im Stadtbezirk Lindenthal anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgen-
den Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Lindent-
hal zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
243 247 242 238 235 228 227 240 218 218 217 218 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen (aus dem Stadtbezirk Lin-
denthal) liegen damit über der Größenordnung der vorhandenen und vorgesehenen Kapazi-
täten, um eine wohnortnahe Versorgung mit Gesamtschulplätzen rechnerisch sicherzustellen. 
Insgesamt ergibt sich sogar ein rechnerischer Platzüberhang an Gesamtschulen. Die Kapazi-
täten der Gesamtschule Wasseramselweg müssen lediglich zu einem Teil zur Bedarfsdeckung 
aus dem Stadtbezirk Lindenthal herangezogen werden.  
 
Gymnasien 
Im Stadtbezirk Lindenthal sind zum Schuljahr 2023/24 zehn Gymnasien verortet:  
 Apostelgymnasium, Biggestraße (4/6 Züge) 
 Hildegard-von-Bingen-Gymnasium, Leybergstraße (4/6 Züge) 
 Schillergymnasium, GY Nikolausstraße (4/6 Züge) 
 "Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, Nikolausstraße (3/5 Züge, gemeinsames Ler-
nen) 
 Georg-Büchner-Gymnasium, Ostlandstraße (6/9 Züge) 
 Neue Sandkaul 29 (4/6 Züge) 
 Zusestraße, (3/5 Züge). 
 Aachener Straße (3/5 Züge) 
 Liebfrauenschule; Brucknerstraße (Träger: Erzbistum Köln) (5/7 Züge) 
 Gymnasium Claudia Agrippina Privatschule als priv. Ersatzschule der Sek. I u. II, pri-
vater Träger (1/1 Züge, bis zu ca. 20 Plätze je Jahrgang (geschätzt)) 
 
Die städtischen Gymnasien verfügen zum Schuljahr 2023/24 insgesamt über 31 Züge in der 
Sekundarstufe I und damit über insgesamt 884 Regelschulplätze in den Eingangsklassen bei 
Ausnutzung der maximalen Klassenbildungswerte für Gymnasien und Berücksichtigung der

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 113 
reduzierten Größen von Schulen des gemeinsamen Lernens. Dies entspricht gut 62% aller 
verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im Stadtbezirk Lindenthal. 
Zusätzlich verfügt der Stadtbezirk Lindenthal über ein weiteres Gymnasium des Erzbistums 
(5-zügig) mit bis zu 145 Schulplätzen sowie ein weiteres Gymnasium in anderer Trägerschaft, 
dass jährlich rund 20 Plätze anbietet. Die Plätze an den nichtstädtischen Gymnasien entspre-
chen gut 11,5% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen im 
Stadtbezirk Lindenthal. Der Stadtbezirk verfügt somit im Schuljahr 2023/24 über rd.1.050 Gym-
nasialplätze (knapp 74%). 
Dem Bestand von rund 1.050 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine 
Nachfrage von knapp 1.100 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 1.100 Anmel-
dungen entsprechen 77,5% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführen-
den Schulen im Stadtbezirk Lindenthal. 
Die Elternbefragung 2022 für die Innenstadt ergab, dass die Schulform Gymnasium von 79% 
der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende 
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. 
 
Die reale Anmeldequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung sind demnach 
nahezu identisch. 
Alternative: 
Zum Schuljahr 2022/23 gingen rd. 77,7% der 4-Klässler aus Grundschulen im Stadtbezirk Lin-
denthal auf ein Gymnasium über. Dies entspricht ungefähr dem Ergebnis der Elternbefragung. 
 
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung damit, dass zukünftig rd. 
75% der 10-Jährigen im Stadtbezirk Lindenthal auch in den kommenden Jahren ein Gy mna-
sium in der Innenstadt anwählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Lindenthal zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
957 977 957 941 926 900 898 948 861 862 858 861 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium unterschreiten die Kapazitäten ansässigen Gymnasien (1.050) im Stadtbezirk Lindenthal.  
Daher schlägt die Verwaltung vor, im Stadtbezirk Lindenthal zur Verbesserung der aktuell oft 
beengten Situationen an den Schulstandorten Platz durch Abbau von Zügigkeiten zu schaffen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 114 
3-GE-1/ 
4-GE-4 
ehemals 
M41 
Nachrichtlich: Neue Gesamtschule 
Wasseramselweg in Vogelsang im 
Stadtbezirk Ehrenfeld 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Gesamtschule Wasseram-
selweg zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in 
modularer Bauweise zu errichten. 
 In der Sitzung vom 28.09.2017 hat der Rat der Stadt Köln die schulrechtliche Errich-
tung der Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang zum Schuljahr 2018/19 
beschlossen. Die Gesamtschule wird bis zur Fertigstellung des Gebäudes zunächst 
in mobilen Fertigbaueinheiten und anschließend in einem angemieteten Gebäude am 
Wasseramselweg untergebracht werden. Die Schule ist zum Schuljahr 2018/19 an 
den Start gegangen. 
 
3-GY-1 
ehemals 
M40 
Neues Gymnasium Zusestraße in Lö-
venich 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau des Gymnasiums Zusestraße 
in modularer Bauweise zu errichten.  Der Neubau mit Turnhalle ist Bestandteil des 
vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU-Maßnahmenpaketes. 
 In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme der unter Auftragsnummer 59 
(Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme III-2022 geführt. 
 Das Gymnasium Zusestraße hat zum Schuljahr 2021/22 seinen Betrieb aufgenom-
men. 
 
3-GY-2 
ehemals 
M40b 
Realisierung eines (weiteren) neuen 
Gymnasiums mit 4 Zügen in der Se-
kundarstufe I und 6 Zügen in der Se-
kundarstufe II auf einem noch zu fin-
denden Grundstück im Stadtbezirk 
Lindenthal 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Zur (stadtweiten) Vermeidung von demographisch bedingten Mehrklassen an Gym-
nasien ist es aus schulentwicklungsplanerischer Sicht erforderlich, neben drei Ge-
samtschulen drei Gymnasien schnellstmöglich starten zu lassen (siehe auch Kapitel 
4.2). Nur so ist es möglich, die für  G9 benötigten Klassenräume an den einzelnen 
Gymnasien zur Verfügung zu stellen. 
 Ein Standort im Stadtbezirk Lindenthal könnte auch zur Bedarfsdeckung in den Stadt-
bezirken Ehrenfeld und Nippes, gegebenenfalls auch Rodenkirchen beitragen. Außer-
dem könnte ein weiterer Gymnasialstandort im Stadtbezirk Lindenthal die nach schul-

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 115 
entwicklungsplanerischer Einschätzung im Zuge G9 voraussichtlich erforderliche Zü-
gigkeitsreduzierung des Apostelgymnasiums (Rücknahme der vorübergehenden Ka-
pazitätserhöhung, um Raumreserven für G9 zu realisieren) kompensieren. 
 In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme der unter Auftragsnummer 110 
(Priorität „A“) geführt. 
 Mit dem Gymnasium Aachener Straße ha t zum Schuljahr 2021/22  das „gesuchte 
Gymnasium“ seinen Betrieb aufgenommen 
 
3-GY-3 
ehemals 
M39 
Reduzierung der Kapazität des Apos-
telgymnasiums Biggestraße auf 3 
Züge in der Sekundarstufe I und 5 
Züge in der Sekundarstufe II 
erledigt in Um-
setzung 
in Um-
setzung 
Ände-
rung 
    
 In der Vergangenheit musste das Apostelgymnasiu ms mangels anderer Schulplatz-
alternativen mehrfach baulich und schulrechtlich erweitert werden, ohne das s das 
Schulgrundstück „mitwachsen“ konnte. Die Verwaltung h at in der Vergangenheit in 
Erwägung gezogen, die Zügigkeit wieder zu reduzieren, sobald geeignet e Alternati-
ven für dringend erforderliche Gymnasialplätze im Stadtbezirk vorhanden sind. 
 Nach aktueller Einschätzung reicht die Größe von 3/5 Zügen mittel - und langfristig 
aus, um zur Deckung der Nachfrage im Stadtbezirk Lindenthal beizutragen. 
 Zumindest mittelfristig kann die Kapazität zurückgenommen werden. Die Verwaltung 
wird rechtzeitig die entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 116 
8.4. Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld 
 
Grundschulen 
 
Planungsregion Ehrenfeld / Neuehrenfeld: 
Die Schulplatzsituation im Stadtteil Neuehrenfeld ist ausgewogen. Am Grundschulstandort 
Nußbaumer Straße sind Fertigbauten in Holztafelbauweise ersetzt worden. Die schulrechtliche 
Änderung der Zügigkeit der bisher als 3,5-zügig geführten Grundschule erfolgt zum Schuljahr 
2024/25 (4-GS-9). Dem Stadtteil stehen dadurch kontinuierlich bis zu 26 Schulplätze mehr zur 
Verfügung. 
Im Stadtteil Ehrenfeld lassen sich insbesondere im nördlichen Bereich Anmeldeüberhänge an 
den Grundschulen verzeichnen. Kurz - bis mittelfristig können diese durch die gemein same 
Planung der Stadtteile Ehrenfeld und Neuehrenfeld aufgefangen werden. Langfristig bestehen 
verschiedene Planungsstrategien, um Auskömmlichkeit an den Grundschulen in Ehrenfeld zu 
erreichen: 
 Der Neubau für die Helios-Grundschule (vgl. 4-GS-1) auf dem Heliosgelände wird vo-
raussichtlich im Quartal IV/2024 fertiggestellt. Der Umzug der sich aktuell im Interim 
auf der Kaisersescher Straße im Stadtteil Sülz befindenden Grundschule kann somit 
frühestens im Winter 2024 stattfinden. Dementsprechend stehen 50 zusätzliche Schul-
plätze dieser zweizügigen Grundschule für den Stadtteil Ehrenfeld frühestens zum 
Schuljahr 2025/26 zur Verfügung und zahlen dann auf das Ehrenfelder Schulplatzan-
gebot ein. 
 Für das Neubaugebiet im Max-Becker-Areal ist eine fünfzügige Grundschule vorgese-
hen. Hierdurch sollen die neuen Schulplatzbedarfe im Neubaugebiet ab 2028 rechne-
risch gedeckt werden. Darüber hinaus entstehen mit dieser neuen Grundschule vo-
raussichtlich leichte Reserven für den Stadtteil (vgl. 4-GS-3) 
 Zusätzlich zu den beschriebenen Maßnahmen befinden sich für den Stadtteil Ehrenfeld 
fünf Züge an bis zu 2 Standorten aktuell in der Entwicklung im Rahmen eines Investo-
renverfahrens. Das derzeitige voraussichtliche Fertigstellungsdatum der neuen Schule 
lautet 2026/27. Je nac h zukünftigem Standort der ausgeschriebenen Grundschule(n) 
ist theoretisch eine Mitversorgung benachbarter Stadtteile denkbar, wenn sich ein 
Grundstück in den Grenzgebieten des Stadtteil Ehrenfelds finden ließe (vgl. 4-GS-4). 
 Angekündigt ist außerdem die S uche nach einem Standort für weitere 3 Grundschul-
züge (vgl. 4-GS-5). 
 
Die somit geplante Kapazität der Schulstandorte in Ehrenfeld und Neuehrenfeld ist ausrei-
chend, um die laut Einwohnerprognose zukünftig erwarteten Grundschüler*innen rechnerisch 
aufnehmen zu können. Die Einwohnerprognose 2022 weicht von den vergangenen Prognosen 
der Schulentwicklungsplanung deutlich nach unten ab. Dem zu  Grunde liegen unterschiedli-
che Annahmen über die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Neubaugebieten. Die Schul-
entwicklungsplanung geht prognostisch weiterhin davon aus, dass der in Ehrenfeld verortete, 
immense Wohnungsbau in Höhe von mehr als 4.500 neuen Wohneinheiten zusätzliche Schul-
plätze in einer Größenordnung von 11 Grundschulzügen nach sich ziehen wird. Hierin sind die 
rechnerischen Bedarfe des Max-Becker-Areals bereits enthalten.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 117 
Derzeit ist von einer rechnerischen Reserve von vier Grundschulzügen nach Entwicklung aller 
geplanten, oben genannten Maßnahmen auszugehen. Sollte die Einwohnerzahl der beiden 
Stadtteile zukünftig sogar noch höher ausfallen, als aktuell erwartet wird, kann dies zusätzlich 
im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung aufgefangen werden. Es können nach Um-
setzung aller Maßnahmen und unter Ausreizung aller Kapazitäten bis zu 907 Kinder aufge-
nommen werden. 
Hierin enthalten sind auch die Schulplätze an der privaten Lauder-Morijah-Schule, private jü-
dische Grundschule, die allerdings einen überregionalen Einzugsbereich aufweist, so dass sie 
in der Bewertung des wohnortnahen Grundschulangebotes lediglich eine untergeordnete Rolle 
spielt. 
Des Weiteren besteht in Ehrenfeld aus schulentwicklungsplanerischer Perspektive eine nach-
rangige Schulplatzreserve in Form  einer potenziellen Erweiterung am Standort 
Everhardstraße um zwei bis drei Züge, die im Bedarfsfall realisiert werden kann. 
 
Planungsregion Bickendorf und Ossendorf: 
Der Schulplatzbestand ist mit Blick auf die Ergebnisse der aktuellen Einwohnerprognose rech-
nerisch auskömmlich, sofern die Bandbreiten zur Klassenbildung in beiden Stadtteilen voll-
ständig ausgenutzt werden. Insbesondere im Jahr 2026 ist darüber hinaus aber mit Bedarfs-
spitzen in Höhe eines Grundschulzugs (ca. 25 Plätze) zu rechnen, die mithilfe von Mehrklas-
senbildung aufgefangen werden könnten. Unter Berücksichtigung der bereits geborenen Kin-
der ohne Beachtung des üblichen Wegzugverhaltens kann sich dieser Mehrbedarf über die 
maximalen Kapazitäten hinaus noch auf insgesamt 2 Züge erhöhen. Aus diesem Grund ist für 
die Jahre bis 2027 eine „Notfall“ -Strategie vorzuhalten. In diesem Fall könnten kurzfristig die 
Container auf dem Grundstück der KGS Wilhelm-Schreiber-Straße genutzt werden, wenn die 
Bedarfsspitzen eintreten sollten. 
Die Baumaßnahme zum Neubau eines Grundschulgebäudes ( 4-GS-7) an der Anna -Lindh-
Straße soll mittelfristig realisiert werden, um für die im Bereich des Butzweiler Hofs lebenden 
Kinder eine wohnortnahe Grundschulversorgung zu schaffen. Es ist vorgesehen, dass der 
Schulstandort Anna-Lindh-Straße zunächst als Teilstandort der bestehenden Grundschule Er-
lenweg organisiert werden und einzügig starten soll. Es bestehen Raumkapazitäten für eine 
Zügigkeitserweiterung, sofern diese notwendig wird. 
Die seit dem Schuljahr 2022/23 in Ossendorf verortete private Grundschule "Cologne Interna-
tional School" (vgl. 4-PR-1) hat einen überregionalen Einzugsbereich und erscheint aufgrund 
der Konzeption nicht geeignet, in erforderlichem Maß zur wohnortnahen Versorgung mit 
Grundschulplätzen beizutragen. 
 
Vogelsang: 
Rein rechnerisch ist der Stadtteil Vogelsang unter Berücksichtigung der 20  Schulplätze der 
privaten Ersatzschule „Aktive Schule“ am Wasseramselweg als auskömmlich zu betrachten. 
Die private GGS Wasseramselweg hat aber einen "überregionalen" Einzugsbereich, so dass 
sie nur bedingt auf die wohnortnahe Versorgung des Stadtteils miteinzahlt.  
Die KGS Vogelsanger Straße wies bereits im Anmeldeverfahren 2022/23 einen Anmeldeüber-
hang auf.  Prognostisch ist das Angebot an Grundschulplätzen in Vogelsang bis einschließlich

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 118 
2027 ohne die „Aktive Schule“ auch unter Ausnutzung der gesetzlichen Bandbreiten zur Klas-
senbildung nicht auskömmlich. Die derzeit an den Standort Kolkrabenweg in Vogelsang aus-
gelagerte Grundschule Kunterbunt (GGS Görlinger Zentrum) wird in der schulentwic klungs-
planerischen Betrachtung trotz der langen Auslagerungszeit weiterhin als Grundschulangebot 
für Bocklemünd/Mengenich gewertet, da hierzu ein Schülertransport eingerichtet worden ist. 
Der Auslagerungsstandort der GGS Kunterbunt am Kolkrabenweg soll zum Schuljahr 24/25 
kurzfristig mithilfe von Containern aufgestockt werden, um ein ausreichendes Schulplatzange-
bot für Kinder aus Bocklemünd/Mengenich zu schaffen.  
Realistisch ist davon auszugehen, dass dieser Grundschulstandort auch von Grundschulkin-
dern aus Vogelsang genutzt wird. Sobald die Grundschule Kunterbunt voraussichtlich 2027 
wieder in ihr Schulgebäude in Bocklemünd/Mengenich zurückkehrt, ist mit einer Verschärfung 
der Schulplatzknappheit in Vogelsang zu rechnen. Anhand der Einwohnerprognose 2022 leitet 
sich die Notwendigkeit ab, weitere Grundschulplätze in der Größenordnung eines Grundschul-
zugs (18-27 Plätze) in Vogelsang zu schaffen. 
Es ist zu prüfen, ob die KGS Vogelsanger Straße (Verbundschule mit GGS-Zweig) zu diesem 
Zweck dank ausreichender Ra umkapazitäten im Bestandsgebäude oder mithilfe eines Teil-
standorts am Standort Kolkrabenweg in der Zügigkeit erweiterbar ist. Vorstellbar wäre lang-
fristig außerdem eine Verselbstständigung des GGS -Zweigs z. B. unter Nutzung von Raum-
kapazitäten am Kolkrabenweg oder im Bestandsgebäude, sofern die Schülerzahlen auch über 
das Jahr 2027 hinaus einen vierten Grundschulzug im Stadtteil Vogelsang notwendig machen 
sollten (4-GS-8). Laut der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2022 ist dies ab 2028 nicht 
mehr der Fall, weshalb von einer Verselbstständigung zunächst Abstand genommen wird. 
 
Bocklemünd/Mengenich: 
Die aktuelle Einwohnerprognose weist auf langfristig steigende Schülerzahlen im Stadtteil 
Bocklemünd / Mengenich hin. Das Angebot an Grundschulplätzen muss entsprechend um ei-
nen Grundschulzug erweitert werden, um den Bedarf für den Stadtteil zu decken. Eine bauli-
che Erweiterung des Grundschulstandorts Mengenicher Straße soll die Kapazitäten für einen 
zusätzlichen Grundschulzug schaffen. Die  Fertigstellung ist aktuell nicht terminiert, muss je-
doch forciert werden, da bereits im Schuljahr 2024 die Schulplatzbedarfe in Bocklemünd/Men-
genich nach aktueller Prognose nicht mehr ohne Mehrklassen gedeckt werden können (4-GS-
2).  
Aufgrund von Baumaßnahmen an den Bestandsgebä uden der Gesamtschule und Grund-
schule im Görlinger Zentrum in Bocklemünd/Mengenich ist die GGS Kunterbunt, Görlinger 
Zentrum, noch bis voraussichtlich 2027 an den Standort Kolkrabenweg in Vogelsang ausge-
lagert. Ein Schülertransport wurde eingerichtet. Durc h diese Baumaßnahmen werden keine 
zusätzlichen Kapazitäten für den Primarbereich, aber für den Sekundarbereich an der Ge-
samtschule geschaffen (vgl. 4-GE-1). Es ist denkbar, diese zusätzlichen Kapazitäten der Ge-
samtschule zunächst für den Mehrbedarf an Grun dschulplätzen umzufunktionieren, bis die 
Erweiterung der KGS Mengenicher Str. umgesetzt ist, und die geplante Zügigkeitserweiterung 
der Gesamtschule erst im Anschluss zu vollziehen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 119 
4-GS-1 
ehemals 
M45 
Umzug der Grundschule Helios vom 
Interimsstandort Kaisersescher Straße 
auf das Heliosgelände in Ehrenfeld  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Der Umzug der Grundschule Helios von ihrem Interimsstandort Kaisersescher Straße in den 
Neubau auf dem Heliosgelände wird nach derzeitiger Einschätzung für das Schuljahr 2025/26 
vorgesehen werden können. 
In der Schulbaumaßnahmenliste wird der Neubau des Grundschulgebäudes auf dem Helios-
gelände unter der Auftragsnummer 27 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme IV-
2024 geführt. 
 
4-GS-2 
ehemals 
M45b 
Erweiterung der KGS Mengenicher 
Straße von zwei Zügen auf drei Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Für den Stadtteil Bocklemünd/Mengenich werden nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose 
steigende Kinderzahlen erwartet. Um die potentiellen Schüler*innen unter vertretbaren Klas-
sengrößen beschulen zu können, ist es erforderlich, die Grundschulkapazität im Stadtteil 
Bocklemünd/Mengenich schnellstmöglich zu erhöhen. 
Die bauliche Erweiterung für den Standort Mengenicher Straße ist in der Schulbaumaßnah-
menliste unter der Auftragsnummer 430 (Priorität A) vorangekündigt. Das Schulbauprojekt 
soll schnellstmöglich in Priorität 0 geändert und personalisiert werden. 
 
4-GS-3 
Neu: Neubau eines bis zu 5 -zügigen 
Grundschulgebäudes zur Bedarfsde-
ckung aufgrund des Neubaugebiets 
Max-Becker-Areal 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Max -Becker-Areal hat die Ver-
waltung aufgrund der Größe des Wohnbaugebietes dort einen Bedarf von vier bis fünf zu-
sätzlichen Grundschulzügen angemeldet. Wie diese bis zu fünf Grundschulzüge im Bereich 
des Max-Becker-Areals realisiert werden können, wird derzeit verwaltungsintern geprüft. 
 
4-GS-4 
ehemals 
M45c 
Neu: Realisierung von fünf Grund-
schulzügen zur wohnortnahen Be-
darfsdeckung in Ehrenfeld / Neuehren-
feld 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Im Zusammenhang mit der Entwicklung zahlreicher Neubauprojekte (ohne das Max-Becker-
Areal) in den Stadtteilen Ehrenfeld / Neuehrenfeld hat die Verwaltung einen Bedarf von fünf 
zusätzlichen Grundschulzügen in Ehrenfeld/Neuehrenfeld angemeldet. Flächen zur Realisie-
rung dieser fünf Grundschulzüge werden mithilfe eines Investorenve rfahrens derzeit akqui-
riert. Es soll eine fünfzügige Grundschule entstehen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 120 
Diese Maßnahme ist unter der Auftragsnummer 250 in der Priorität 0 in der Schulbaumaß-
nahmenliste zu finden mit dem voraussichtlichen Fertigstellungsdatum zum Schuljahr 
2026/2027 . 
 
4-GS-5 
ehemals 
M45c 
 Neubau von bis zu 3 Grundschulzü-
gen an einem Standort zur wohnortna-
hen Bedarfsdeckung in Ehrenfeld / 
Neuehrenfeld 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Im Zusammenhang mit der Entwicklung zahlreicher Neubauprojekte in den Stadtteilen Eh-
renfeld / Neuehrenfeld sieht die Verwaltung die Möglichkeit, dass die tatsächlichen Einwoh-
nerentwicklungen den aus der Einwohnerprognose 2022 abgeleiteten Schulplatzbedarf über-
steigen könnte. Sollte dieser Fall eintreffen, wird ein weiterer Standort zur Realisierung eines 
Schulgebäudes für eine dreizügige Grundschule gesucht.  
Diese Maßnahme ist als Suchauftrag unter der Auftragsnummer 435 in der Priorität B in der 
Schulbaumaßnahmenliste zu finden. 
 
4-GS-6 
ehemals 
M45c 
Planungsoption: Sicherung / Erhalt 
von städtischen Grundstücksteilen zur 
möglichen Erweiterung der Katholi-
schen Grundschule Everhardstraße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Es besteht am Grundschulstandort Everhardstraße die Möglichkeit, die Nutzungsintensität 
des Standortes durch einen Erweiterungsbau um zwei bis drei Züge zu erhöhen. Derzeit be-
steht kein Handlungsbedarf, die Option wird perspektivisch als Strategie für den Bedarfsfall 
festgehalten. 
 
4-GS-7 
ehemals 
M46a 
Neubau eines Grundschulgebäudes 
Anna-Lindh-Straße in Ossen dorf/ 
Butzweiler Hof als Teil standort der 
GGS Erlenweg 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme unter Auftragsnummer 94 (Priorität B) 
geführt, mit der bis zu drei Grundschulzüge im Stadtteil Ossendorf gewonnen werden können. 
Vorgesehen ist bisher, die schulische Nutzung des Gebäudes  zunächst als 1-zügigen Teil-
standort (mit der langfristigen Perspektive der Verselbständigung) der GGS Erlenweg mit Er-
weiterungsoption zu beginnen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 121 
4-GS-8 Sicherung ausreichender Grundschul-
plätze in Ehrenfeld-Vogelsang 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Es besteht in Vogelsang der Bedarf nach Grundschulplätzen in Höhe eines Zugs (ca. 25 
Plätze). Für die katholische Grundschule Kardinal -Frings-Schule mit Gemeinschaftsgrund-
schul-Zweig werden prognostisch in den Jahren bis 2035 Schülerzahlen am Kapazitätslim it 
erwartet. Die Aktive Schule in privater Trägerschaft ist zwar mit ca. 20 Grundschulplätzen pro 
Jahrgang in Vogelsang ansässig, zahlt aber grundsätzlich mit ihrem überregionalen Einzugs-
gebiet nur bedingt auf das re gionale Schulplatzangebot ein. Um ein au sreichendes Schul-
platzangebot in Vogelsang ist zu prüfen, wie ein weiterer Grundschulzug langfristig realisiert 
werden kann. Die Schulentwicklungsplanung sieht hierzu verschiedene, zu prüfende Mög-
lichkeiten: 
Plan A: Zügigkeitserweiterung der Kardinal-von-Frings-Schule, Vogelsanger Str. 453 
Plan B: Einrichtung eines Grundschul-Teilstandorts am Standort Kolkrabenweg 8-10 (Förder-
schule) 
 
zu A: 
Nach Prüfung der erforderlichen Raumkapazitäten im Bestandsgebäude der KGS Kardinal-
Frings-Schule könnte die Grundschule um einen Zug von aktuell 3 auf 4 Züge erhöht werden. 
Die Verbundschule mit Gemeinschaftsschulzweig erreicht damit potenziell eine Größe, die 
sogar eine optionale Verselbstständigung des GGS -Zweigs ermöglichen würde, wenn die 
notwendigen Schülerzahlen langfristig zustande kommen und die Verselbstständigung von 
der Schulkonferenz begrüßt würde. Die Schulentwicklungsplanung empfiehlt eine Zügigkeits-
erweiterung der Kardinal -Frings-Schule, vorausgesetzt, die Raumbedingungen  hierfür wer-
den im Bestandsgebäude erfüllt, zunächst ohne Verselbstständigung des GGS-Zweigs. 
 
zu B: 
Nach erfolgter, ausgelaufener Schließung der Kolkrabenschule (Förderschule mit dem För-
derschwerpunkt Lernen) stehen am Kolkrabenweg 8-10 Raumkapazitäten zur Verfügung. Ak-
tuell werden diese durch die ausgelagerte  Grundschule Kunterbunt, Görlinger Zentrum, ge-
nutzt, bis das eigentliche Schulgebäude in Bocklemünd / Mengenich nach Abriss und Neubau 
wieder nutzbar ist. Unter der Auftragsnummer 7 0 und 100 ist diese bauliche Maßnahme in 
der Schulbauliste mit Priorität 0 zu finden und wird voraussichtlich 2027 fertig. Wenn darauf-
hin der Umzug der GGS Görlinger Zentrum in den Neubau in Bocklemünd / Mengenich voll-
zogen wurde, stehen die Raumkapazitäten am Kolkrabenweg in Vogelsang wieder frei. Es ist 
zu prüfen, inwieweit diese Raumkapazitäten zukünftig durch die am Standort weiterhin an-
sässige Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung genutzt werden kön-
nen, um die angespannte räumlich e Situation d ort zu verbessern . Sollten darüber hinaus 
Platzkapazitäten in ausreichendem Maß für einen Grundschul-Teilstandort übrig bleiben, ist 
ein Planungskonzept zu entwickeln, ob und wie Förderschule und G rundschule an dem 
Standort gemeinsam untergebracht werden können. 
Schulrechtlich ist es vorstellbar, hier einen Teilstandort der Kardinal-Frings-Schule zu errich-
ten oder den GGS-Zweig der Kardinal-Frings-Schule zu verselbstständigen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 122 
4-GS-9 
ehemals 
M44 
Anpassung der Zügigkeit der GGS 
Nussbaumer Straße in Neuehrenfeld 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Der Rat hat am 15.06.2023 die Zügigkeitserweiterung der GGS Nussbaumer Straße zum 
Schuljahr 2024/25 beschlossen. 
 
4-GS-10 Temporäre Zügigkeitserweiterung der 
GGS Kunterbunt, Görlinger Zentrum 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Es besteht in Bocklemünd-Mengenich ab 2024 der Bedarf nach zusätzlichen Grundschulplät-
zen in Höhe eines Zuges. Um diese zu  decken, werden kurzfristig räumliche Erweiterungen 
an der GGS Kunterbunt, derzeit ausgelagert am Kolkrabenweg, in Form von Containern zu-
geführt. 
Ab dem Schuljahr 2025/26 wäre eine schulrechtliche Erweiterung der GGS Kunterbunt, die 
trotz der Auslagerung nach Vogelsang weiterhin als Schulplatzangebot für den Stadtteil Bock-
lemünd/Mengenich fungiert, möglich. Diese Zügigkeitserweiterung soll jedoch mit dem erneu-
ten Umzug zurück in die eigenen Schulgebäude der GGS Kunterbunt in Bocklemünd/Men-
genich ca. 2027 wieder reduziert werden.  Ob die schulrechtliche Änderung der Schu le für 
den kurzen Zeitraum notwendig wird, befindet sich derzeit in Prüfung. Die Alternative wäre 
die Bildung von Mehrklassen. 
 
Als langfristige Zusetzung von Schulplätzen für den Stadtteil Bocklemünd/Mengenich ist die 
bauliche und schulrechtliche Erweiterung der KGS Mengenicher Str. geplant (vgl. 4-GS-2). 
 
Die zugesetzten Container am Standort Kolkrabenweg sowie der Auslagerungsstandort der 
GGS Kunterbunt selbst kommen nach dem Ende der Auslagerung ca. 2027 der ansässigen 
Förderschule als dringend benötigte räumliche Erweiterung zugute. 
 
4-GS-11 
ehemals 
M45c 
Nur nachrichtlich: Lösungen für eine 
adäquate Grundschulversorgung im 
Stadtteil Ehrenfeld 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Bevölkerungsprognose 2022 weicht von den vergangenen Prognosen der Schulentwick-
lungsplanung deutlich nach unten ab. Dem zugrunde liegen unterschiedliche Annahmen über 
die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Neubaugebieten. Die Schulentwicklungsplanung 
geht prognostisch weiterhin davon aus, dass der in Ehrenfeld verortete, immense Wohnungs-
bau in Höhe von mehr als 4500 neuen Wohneinheiten zusätzliche Schulplätze in einer Grö-
ßenordnung von 11 Grundschulzügen nach sich ziehen wird. 
Diese Bedarfe sollen durch eine 5-zügige Grundschule im Max-Becker-Areal (4-GS-3), wei-
tere 5 Grundschulzüge in Ehrenfeld im Rahmen eines Investorenverfahrens (4 -GS-4) sowie 
der Zügigkeitserweiterung der Grundschule Nußbaumerstraße (4-GS-9) realisiert werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 123 
Darüber hinaus können im Bedarfsfall die Maßnahmen 4-GS-5 und 4-GS-6 angestoßen wer-
den. 
Hinweis: Das Grundstück Geisselstraße steht für eine schulische Nutzung nicht weiter zur 
Verfügung. 
 
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit 
auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Ehrenfeld mit Blick auf die kleinräu-
mige Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien a uskömmlich. 
Es besteht eine theoretische Platzreserve von 3-7 Zügen á 27 Plätzen je nach Jahr. 
 
Hauptschule 
Im Stadtbezirk Ehrenfeld liegt die Hauptschule Baadenberger Straße. Sie verfügt über 3 Züge 
und damit über 72 Schulplätze in den Eingangsklassen nac h Klassenfrequenzrichtwert. Er-
gänzt wird das Hauptschulplatzangebot durch 20 Plätze (Schätzwert) der privaten Haupt-
schule „Aktive Schule“ mit Standort am Wasseramselweg in Vogelsang, die ein überregionales 
Einzugsgebiet hat. Die 92 verfügbaren Schulplätze an Hauptschulen in Ehrenfeld machen da-
mit 9% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen 2023/24 weiterführender Schulen in Eh-
renfeld aus. 
Dem Bestand von 92 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 19 Anmeldungen gegenüber. 19 Anmeldungen entsprechen 2% aller Anmeldungen 
an weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2023/24 in Ehrenfeld. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Ehrenfeld legte nahe, dass die Schulform Haupt-
schule gar nicht von Eltern von Kindern im vierten Sch uljahr, denen der Übergang an eine 
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmel-
dequote sowie die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach überzeugend 
dicht beieinander. 
Die Schulentwicklungsplanung legt für die Prognosen bis 2035 dementsprechend weiterhin 
zugrunde, dass höchstens 2% der 10-Jährigen in Ehrenfeld auch in den kommenden Jahren 
eine Hauptschule in Ehrenfeld anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden 
Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Hauptschulen in Ehrenfeld zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
19 19 19 19 19 19 19 20 18 18 18 18 
 
Es ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen in Ehren-
feld die Nachfrage nach Hauptschulplätzen stärker abnehmen wird. Die zukünftige Entwick-
lung der Schüler*innenzahlen an den Hauptschulen unterliegt deshalb einem beständigen Mo-
nitoring, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße einer Hauptschule nach § 82 Schul-
gesetz NRW rechtzeitig antizipieren zu können und ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maß-
nahmen zu intervenieren, sobald es notwendig werden sollte.  Anhand der faktischen Schü-
ler*innenzahlen der letzten Jahre an der Hauptschule Baadenberger Straße kann zum jetzigen

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 124 
Zeitpunkt nachgewiesen werden, dass die Schule spätestens ab dem 7. Jahrgang mindestens 
2-zügig belegt wird und mehr als 36 Schüler*innen pro Jahrgang führt.  Es besteht demnach 
schulrechtlich kein akuter Handlungsbedarf. 
Der Schulstandort Baadenberger Straße wird außerdem von einer Katholischen Grundschule 
genutzt. Im Falle einer perspektivischen Schließung der Hauptschule könnten die freiwerden-
den Gebäude genutzt werden, um die Schulplatzkapazitäten an Grundschulen in Neuehren-
feld auszubauen. Dazu könnte die KGS erweitert oder eine neue GGS Baadenberger Straße 
errichtet werden. Konkrete Absichten bestehen in diese Richtung zum jetzigen Zeitpunkt je-
doch nicht. 
 
Realschulen 
Im Stadtbezirk Ehrenfeld sind folgende Realschulen ansässig: 
 Eichendorff-Realschule, Dechenstraße, 
 Geschwister-Scholl-Realschule, Gravenreuthstraße, 
 Bertha-von-Suttner-Realschule, Kolkrabenweg. 
 
Der Stadtbezirk Ehrenfeld verfügt über 10 Züge und damit über 270 Schulplätze in den Ein-
gangsklassen der dort verorteten Realschulen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügba-
ren 270 Schulplätze insgesamt an den Realschulen in Ehrenfeld machen damit 28% aller ver-
fügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Ehrenfeld aus. 
Dem Bestand von 270 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 227 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 227 Anmeldungen entspre-
chen 25% aller Anmeldungen an weiterführenden Schulen zum Schuljahr 23/24 in Ehrenfeld. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Ehrenfe ld legte nahe, dass die Schulform Real-
schule von 11% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine 
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden wird. Die reale Anmel-
dequote übersteigt die antizipierte Nachfrage l aut Elternbefragung demnach um ein Vielfa-
ches. 
Die Schulentwicklungsplanung deutet die Ergebnisse der Elternbefragung in diesem Zusam-
menhang als Trendvoraussage zu einer abnehmenden Nachfrage nach der Schulform Real-
schule, die sich im aktuellen Anwahlverhalten der Schulformen jedoch (noch) nicht widerspie-
gelt. Es ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschul plätzen in 
Ehrenfeld die Nachfrage nach Realschulplätzen abnehmen wird. 
 
Szenario A 
Für die Prognosen bis 2035 wird dementsprechend angenommen, dass maximal wieder ca. 
25% der 10-Jährigen in Ehrenfeld auch in den kommenden Jahren eine Realschule in Ehren-
feld anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in 
den Eingangsklassen der Realschulen im Stadtbezirk Ehrenfeld zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
232 243 242 238 240 244 238 250 226 226 225 223

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 125 
Damit wäre laut diesem Maximalszenario das Angebot an Realschulplätzen in Ehrenfeld wei-
terhin in einem bedarfsgerechten Bereich. 
 
Szenario B 
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Anmeldequote schlagartig auf 11% fallen sollte wie 
laut Elternbefragung prognostiziert, ergäben sich folgende Schüler*innenzahlen in den Ein-
gangsklassen an Realschulen in Ehrenfeld: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
102 107 106 105 105 107 105 110 100 100 99 98 
 
In diesem Fall würden das Schulplatzangebot die Nachfrage – zumindest in den Eingangs-
klassen – bei Weitem überschreiten, was eine Zügigkeitsreduzierung an Ehrenfelder Real-
schulen bis hin zur Schließung einzelner Realschulen nach sich ziehen würde, wenn die schul-
rechtliche Mindestgröße nicht mehr erreicht würde. Hierzu müsste allerdings zunächst die Ent-
wicklung der Schüler*innenzahlen in den höheren Jahrgängen inklusiver der Seiteneinstei-
ger*innen aus anderen Schulformen beobachtet werden. Konkrete Handlungsstrategien und 
Maßnahmen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ableiten. 
 
Gesamtschulen 
Im Stadtbezirk Ehrenfeld liegen folgende Gesamtschulen: 
 Max-Ernst-Gesamtschule, Toller Straße, 
 Helios Gesamtschule, 
 GE Wasseramselweg, Am Wassermann. 
 
Die Gesamtschulen in Ehrenfeld verfügen über 15 Züge in der Sekundarstufe I, die für den 
Stadtbezirk Ehrenfeld angerechnet werden. Die somit insgesamt verfügbaren 405 Schulplätze 
für Ehrenfeld entsprechen 41% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender 
Schulen in Ehrenfeld. 
Dem Bestand von 405 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 392 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 392 Anmeldungen entspre-
chen 43% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in 
Ehrenfeld. 
Die Elternbefragung 2022 für Ehrenfeld sagte voraus, dass die Schulform Gesamtschule von 
38% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende 
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden wird. Die reale Anmeldequote übersteigt die 
antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung demnach knapp. Eine Befürwortung der Schulform 
Gesamtschule kann deutlich herausgelesen werden. 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass wieder 
43% der 10-Jährigen in Ehrenfeld auch in den kommenden Jahren eine Gesamtschule in Eh-
renfeld anwählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in 
den Eingangsklassen der Gesamtschulen im Stadtbezirk Ehrenfeld zu rechnen:

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 126 
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
10-Jährige 398 418 416 409 412 419 410 429 389 389 387 383 
+ Züge -0,2 0,5 0,4 0,1 0,3 0,5 0,2 0,9 -0,6 -0,6 -0,7 -0,8 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gesamt-
schule decken sich in großen Teilen mit den aktuellen Kapazitäten der in Ehrenfeld ansässigen 
Gesamtschulen (405) oder überschreiten diese lediglich leicht. Der Stadtbezirk Ehrenfeld ist 
damit im Gesamtschulbereich bis 2035 auskömmlich. 
Die Schulverwaltung sieht aufgrund vergangener Analysen dennoch mehrere M aßnahmen 
zum Gesamtschulausbau in Ehrenfeld vor: 
 Die Gesamtschule Fitzmauricestraße wird zum Schuljahr 2024/25 ihren Start im Interim 
im Snake-Gebäude am Wasseramselweg in Vogelsang aufnehmen und zahlt mit 6 zu-
sätzlichen Zügen in der Sekundarstufe I auf da s Schulplatzangebot der Gesamtschu-
len in Ehrenfeld ein (vgl. 4-GE-5).  
 Im Snake-Gebäude startet außerdem eine langfristig vorgesehene Gesamtschule mit 
4 Zügen in der Sekundarstufe I (vgl. 4-GE-5). 
 Im Jahr 2027 wird außerdem voraussichtlich die Generalsanierung des Gesamtschul-
standorts Toller Straße fertiggestellt und stellt damit die räumlichen Voraussetzungen 
für eine Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule um einen zusätzlichen Zug her (vgl. 
4-GE-1). 
 
Der Stadtbezirk Ehrenfeld hält nach Realisierung aller beschriebenen Maßnahmen ein Plus 
von 11 Gesamtschulzügen bereit. Die Schulentwicklungsplanung leitet hiervon folgende Hand-
lungsempfehlungen ab: 
1. Die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Toller Straße wird dann ausgeführt, wenn 
die unter Auftragsnummer 430 in der Schulbaumaßnahmenliste angekündigte Erwei-
terungsmaßnahme der KGS Mengenicher Str. fertiggestellt ist. Bis dahin werden die 
zusätzlichen Raumkapazitäten an der GE Toller Straße durch die GGS Kunterbunt ge-
nutzt, um die Bedarfsspitzen im Grundschulbereich in Bocklemünd/Mengenich aufzu-
fangen. 
2. 3 der 6 Züge der Gesamtschule Am Wassermann werden zur Bedarfsdeckung der nö-
tigen Gesamtschulplätze im Stadtbezirk Lindenthal angerechnet (vgl. 4-GE-4). 
3. Die restlichen 7 Züge könnten zusätzlich zu den bereits anged achten Maßnahmen 
kurzfristig für den Stadtteil Nippes genutzt werden. Ziel der Maßnahme muss dabei 
sein, möglichst viele Kapazitäten insbesondere an der Carl -von-Ossietzky-Gesamt-
schule hierdurch zu schaffen, damit der zu erwartende Andrang von Schüler*innen aus 
Chorweiler an die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule in Longerich aufgefangen werden 
kann. 
 
Gymnasien 
Im Stadtbezirk Ehrenfeld sind zwei Gymnasien verortet:  
 Albertus-Magnus-Gymnasium, Ottostraße,  
 Montessori-Gymnasium, Rochusstraße.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 127 
Die Gymnasien verfügen insgesamt über 8 Züge in der Sekundarstufe I und damit über insge-
samt 212 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbil-
dungswerte für Gymnasien. Das Albertus -Magnus-Gymnasium bietet Gemeinsames Lernen 
an, weshalb hier von maximal 24 Schüler*innen pro Zug ausgegangen wird. Die insgesamt 
verfügbaren 212 Schulplätze entsprechen 22% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen 
weiterführender Schulen in Ehrenfeld. Da sowohl die internationale Friedensschule als  auch 
das gewünschte Gymnasium der Synagogengemeinde eher einen überregionalen Einzugsbe-
reich aufweisen werden, werden die Platzkapazitäten in der Realität nicht vollständig für den 
Stadtbezirk zur Verfügung stehen. 
Dem Bestand von 212 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 270 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 270 Anmeldungen entspre-
chen 30% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in 
Ehrenfeld. 
Die Elternbefragung 2022 für Ehrenfeld ergab, dass die Schulform Gymnasium von 51% der 
Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule 
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreichte die anti-
zipierte Nachfrage laut  Elternbefragung demgemäß nicht. Eine Befürwortung der Schulform 
Gymnasium kann dennoch deutlich herausgelesen werden. 
 
Szenario A: 
Für ein Minimalszenario bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung deshalb damit, dass 
weiterhin mindestens 30% der 10-Jährigen in Ehrenfeld auch in den kommenden Jahren ein 
Gymnasium in Ehrenfeld anwählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Ehrenfeld zu rechnen: 
 
 
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
10-Jährige 278 292 290 285 288 292 286 299 272 272 270 268 
+ Züge 3,6 4,2 4,1 3,9 4,0 4,2 3,9 4,5 3,3 3,3 3,2 3,1 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen in diesem Szenario die Kapazitäten der in Ehrenfeld ansässigen Gymnasien 
(212). Für den Stadtbezirk Ehrenfeld werden je nach Jahr weitere 4 -5 Züge der Schulform 
Gymnasium notwendig. 
 
Szenario B 
Für ein Maximalszenario bis 2035 unterstellt die Schulentwicklungsplanung, dass 51% der 10-
Jährigen in Ehrenfeld in den kommenden Jahren ein Gymnasium in Ehrenfeld anwählen wer-
den. Ein sprunghafter Anstieg in diesem Ausmaß ist jedoch unwahrscheinlich. Auf Basis dieser 
theoretischen Annahme ist mit folgend en Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der 
Gymnasien im Stadtbezirk Ehrenfeld zu rechnen:

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 128 
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
10-Jährig 473 496 493 485 489 497 487 509 462 462 459 455 
+ Züge 11,7 12,7 12,5 12,2 12,4 12,7 12,3 13,2 11,2 11,2 11,1 11,0 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen auch in diesem Szenario die Kapazitäten der in Ehrenfeld ansässigen Gym-
nasien (212). Für den Stadtbezirk Ehrenfeld werden hiernach je nach Jahr weitere 11-13 Züge 
der Schulform Gymnasium notwendig.  Dass dieses Maximalszenario B eintritt, ist unwahr-
scheinlich, da ein sprunghafter Anstieg im Anwahlverhalten von Gymnasien von 30% auf 51% 
unrealistisch ist. Vielmehr ist das Ergebnis der Elternbefragung als Indiz zu werten, dass das 
Anwahlverhalten zukünftig allmählich ansteigen wird. 
Die Schulverwaltung sieht zum Ausbau der Gymnasiallandschaft in Ehrenfeld folgende Maß-
nahmen vor: 
 Im Jahr 2027 wird voraussichtlich die Generalsanierung des Montessori-Gymnasiums 
Rochusstr. 145 beendet. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird die Zügigkeit des 
Gymnasiums um 1 Zug erweitert (vgl. 4-GY-1). 
 Weitere Schulplätze an Gymnasien hält tradition ell der Stadtbezirk Innenstadt bereit, 
die Mehrbedarfe in Ehrenfeld abdecken können.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 129 
 
4-GY-1 
ehemals 
M49 
Zügigkeitserweiterung Montessori -
Gymnasium  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Idee einer Zügigkeitserweiterung des Montessori-Gymnasiums unter Nutzung von Räum-
lichkeiten auf der Borsigstraße nach Auszug der interimistisch dort teilweise untergebrachten 
Gesamtschule Helios wurde aufgegeben. Es ist möglich, das Schulgebäude am Standort Ro-
chusstraße 145 durch Sanierung und bauliche Erweiterung so zu gestalten, dass das Mont-
essori-Gymnasium an diesem Standort zukünftig mit 5 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 
Zügen in der Sekundarstufe II geführt werden kann. Während der Bauphase kann das Gym-
nasium am aktuell freien Standort Rochusstraße 80 in ein Interimsgebäude ausgelagert wer-
den. Die Interims-Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnr. 86 ge-
listet und im Rahmen des zweiten GU/TU-Pakets voraussichtlich 2027 fertiggestellt. 
 
 
 
 
4-RS-1 
ehemals 
M47 
Ersatzbau für die Bertha -von-Suttner-
Realschule Kolkrabenweg in Vogel-
sang - Planungsoption einer perspek-
tivischen Nutzung,  wenn Realschule 
nicht mehr adäquat nachgefragt würde  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Ersatzbaumaßnahmen (Schulbaumaßnahmenliste Auftragsnummer 34) für die Bertha -
von-Suttner-Realschule sind abgeschlossen. Die seinerzeit benannte Planungsoption wird 
aktuell nicht verfolgt; die Schülerzahlen der Realschule sind gegenwärtig stabil. 
Der Standort Kolkrabenweg könnte gleichwohl zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort 
einer benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden. 
Auch die Nutzung als Grundschulstandort bzw. Teilstandort einer bestehenden Grundschule 
wie der Kardinal-Frings-Schule ist perspektivisch vorstellbar (vgl. hierzu Maßnahme 4-GS-8), 
sollte die Realschule zukünftig unter die Mindestgröße f allen und ein Bedarf nach Grund-
schulplätzen in Vogelsang langfristig vorherrschen. 
4-FS-1 
Neuer Standort für die Förderschule 
Lindweiler Hof mit Schwerpunkt emoti-
onale und soziale Entwicklung, Ro-
chusstraße 80 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Förderschule ist derzeit am Standort Paul -Humburg-Straße ausgelagert, nachdem das 
Schulgebäude auf der Rochusstraße 80 durch Starkwetterschäden unbenutzbar wurde. Nach 
einem Brandschaden muss das Schulgebäude Borsigstraße ohnehin für eine zukünftige Nut-
zung hergerichtet werden. Es liegt nahe, beide erforderlichen Aufgaben miteinander zu ver-
knüpfen und den Standort Borsigstraße  für eine Nutzung durch die Schule Lindweiler Hof 
herzurichten.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 130 
 
 
 
4-FS-2 
Räumliche Erweiterung der Förder-
schule Geistige Entwicklung durch 
Nutzung weiterer Gebäude am Kolk-
rabenweg 8-10  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Es ist zu prüfen, inwiefern die Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, nach 
Ende der Auslagerung der GGS Kunterbunt am selben Standort durch die Folgenutzung der 
dann ehemaligen Auslagerungsgebäude räumlich profitieren kann. 
Die Verbesserung der Raumsituation der Förderschule Geistige Entwicklung hat bei der Fol-
genutzung Priorität . Sollten Raumkapazitäten für die Nutzung durch 1 -2 Grundschulzüge 
ebenfalls abbildbar sein, kann 4-GS-8, Planungsvariante B, bei Bedarf verfolgt werden. 
4-GE-1 
ehemals 
M50 
Zügigkeitserweiterung der Max -Ernst-
Gesamtschule Tollerstraße in Bock-
lemünd nach Fertigstellung des Erwei-
terungsbaus 2027 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Baumaßnahme zum Neubau des Schulgebäudes Toller Straße im Görlinger Zentrum 
wird unter den Auftragsnummern 70 und 100 (Priorität 0) geführt und im Rahmen des zweiten 
GU/TU-Pakets voraussichtlich 2027 fertiggestellt. Es soll eine Zügigkeitserweiterung der 
Max-Ernst-Gesamtschule auf 6 Züge SI und 5 Züge SII erfolgen, sobald die erforderlichen 
Räume in Bocklemünd/Mengenich zur Verfügung stehen.  
Falls das Grundschulangebot in Bocklemünd/Mengenich nicht rechtzeitig durch die Erweite-
rung der KGS Mengenicher Str. bis 2028 ausgebaut werden kann, muss die vorgesehene 
Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Toller Str. zunächst zugunsten von Grundschulplät-
zen zurückgestellt werden. Die zugesetzten Räumlichkeiten an der Gesamtschule müssen 
dann im Sinne einer Notfall-Strategie für einen zusätzlichen Grundschulzug genutzt werden, 
der erforderlich ist, bis die Baumaßnahme KGS Mengenicher Str. fertiggestellt und die not-
wendige Zügigkeitserweiterung im Primarbereich umgesetzt werden konnte. 
4-GE-3 
ehemals 
M52 
Umzug Gesamtschule Helios von den 
Interimsstandorten  Wasseramselweg 
und Overbeckstraße auf das Heliosge-
lände in Ehrenfeld  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Der Schulneubau auf dem Heliosgelände wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auf-
tragsnummer 28 (Priorität „0“) mit dem Fertigstellungsdatum IV/2024 geführt. Voraussichtlich 
ist ein Umzug auf das Heliosgelände zum Schuljahr 2025/26 möglich.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 131 
 
 
 
4-GE-4/ 
3-GE-1 
ehemals 
M51 
Nur nachrichtlich: Neue Gesamtschule 
Wasseramselweg in Vogelsang 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die neue Gesamtschule hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2018/19 in Interimsgebäuden auf-
genommen und wird voraussichtlich zum Schuljahr 2024/25 in ihren Schulneubau ziehen. Sie 
dient in erster Linie der Versorgung des Stadtbezirks Lindenthal mit Gesamtschulplätzen. 
4-GE-5 
ehemals 
M53a 
Neu: Errichtung einer Gesamtschule 
für Ossendorf im Interim Snake -Ge-
bäude in Vogelsang mit 6 Zügen in der 
Sek I und 5 Zügen in der Sek II   
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Als Reaktion auf die Schulplatznot an Gesamtschulen in Köln sowie  laut geändertem Pla-
nungsbeschluss des Rats (Session 2419/2018) sollte in Ossendorf eine Gesamtschule 
schnellstmöglich ihren Betrieb aufnehmen, idealerweise noch vor Fertigstellung des zuge-
dachten Neubaus an der Fitzmauricestraße 2026/2027. 
Aufgrund von ausreichenden Platzkapazitäten im Snake -Gebäude in Vogelsang startet auf 
Ratsbeschluss vom 15.06.2023 (Session 0773/2023) die Gesamtschule Ossendorf dort zum 
Schuljahr 2024/25 im Interim, bevor sie voraussichtlich 2026 in den Neubau auf der Fitzmau-
ricestraße in Ossendorf umzieht. Die neue Gesamtschule Ossendorf hat eine Größe von 6 
Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II. 
4-GE-6 
Neu: Errichtung einer Gesamtschule 
im Snake-Gebäude in Vogelsang mit 4 
Zügen in der Sek I und 4 Zügen in der 
Sek II   
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Als Reaktion auf die Schulplatznot an Gesamtschulen in Köln wurde die Anmietung des 
Snake-Gebäudes in Vogelsang langfristig verlängert, um den Standort auch nach Umzug der 
Gesamtschule Wasseramselweg in ihren benachbarten Neubau zur Unterbringung einer Ge-
samtschule zu nutzen. In diesem Zusammenhang hat der Rat am 15.06.2023 (Session 
0772/2023) dort den Start einer weiteren Gesamtschule mit vier Zügen in der Sekundarstufe 
I und vier Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2024/25 beschlossen. 
4-PR-1 
ehemals 
M53b 
Nachrichtlich: Umzug der  Cologne 
International School  an den Standort 
Fitzmauricestraße/ Butzweiler Hof – 
Auflösung der Ersatzschulen Grund-
schule und Gymnasium – Weiterfüh-
rung der Ergänzungsschule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 


Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 132 
 
 
  
Die Cologne International School ist von Widdersdorf nach Ossendorf umgezogen. Die Co-
logne International School bietet nach den erfolgten schulrechtlichen Änderungen nun eine 
Ergänzungsschule an. 
4-PR-2 
ehemals 
M48a 
Realisierung eines privaten jüdischen 
Gymnasiums am Schulstandort 
Overbeckstraße nach Umzug der Ge-
samtschule Helios vom Interimsstand-
ort auf das Heliosgelände 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Stadt Köln und die Synagogen -Gemeinde Köln arbeiten im Rahmen einer Schulneuer-
richtung eng zusammen. Konzipiert wird ein jüdisches Gymnasium am Schulstandort 
Overbeckstraße in Köln-Ehrenfeld. Das Gymnasium wird in Ersatzschulträgerschaft der Sy-
nagogen-Gemeinde Köln geführt. Es ist ein von der Synagogen -Gemeinde und der Stadt 
gewünschtes Schulprojekt zur B ereicherung der Kölner Schullandschaft und Beleg für ein 
tolerantes und weltoffenes Köln. Die Schule wird, laut jüdischer Synagogengemeinde, offen 
für Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensrichtungen sein. Damit ist sie sowohl Ort des 
Lernens als auch Ort der Begegnung und des Miteinanders. 
Die Partnerinnen sind sich einig, bevorzugt den bestehenden Schulstandort Overbeckstraße 
in Köln-Ehrenfeld als Standort eines jüdischen Gymnasiums in zentraler Lage und in unmit-
telbarer Nähe der Synagoge Roonstraße un d des Wohlfahrtszentrums Ottostraße zu reali-
sieren. Die Stadt beabsichtigt, der Synagogen-Gemeinde den Schulstandort Overbeckstraße 
zur Verfügung zu stellen, nachdem die Helios-Gesamtschule von diesem Interimsstandort in 
den Schulneubau auf dem Heliosgelän de in Köln-Ehrenfeld umziehen wird. Voraussichtlich 
wird dies in IV-2024 passieren.  
Die in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftrag snummern 50 und 114 (Priorität 0) 
geführte Generalsinstandsetzung des Gebäudes Overbeckstraße ist abgeschlossen. Derzeit 
wird noch ein Erweiterungsbau realisiert.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 133 
8.5. Stadtbezirk 5/ Nippes 
 
Grundschulen 
 
Planungsregion Nippes, Mauenheim, Riehl, Niehl: 
Die Zügigkeitserweiterung der GGS Kretzerstraße ( 5-GS-5) ist zum Schuljahr 2023/24 nach 
Fertigstellung des Erweiterungsbaus von zwei auf drei Züge erfolgt. Damit stehen dem Stadt-
teil Nippes bis zu 25 zusätzliche Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung. Zusätz-
lich geht voraussichtlich zum Schuljahr 202 5/26 die neue Grundschule Friedrich -Karl-Straße 
in Weidenpesch mit drei Zügen an den Start (5-GS-1). In das neue Gebäude an der Friedrich-
Karl-Straße wird der bisher am Standort Stammheimer Straße geführte Teilstandort der GGS 
Gilbachstraße mit 6 Klassen ( 1,5 Züge) umziehen und dort als dreizügige Schule verselbst-
ständigt werden. Die frei werdenden Räume am Standort Stammheimer Straße werden zu-
künftig von einer der beiden Grundschulen an der Garthestraße mit der Option der Erweiterung 
um einen Zug genutzt werden (5-GS-2). 
Der gemäß der kleinräumigen Einwohnerprognose  2022 erwartete Bedarf für die Stadtteile 
Nippes, Mauenheim, Riehl und Niehl kann im Rahmen der Richtfrequenz zur Klassenbildung 
an den bestehenden und vorgesehenen Grundschulen in diesen Stadtteilen unter Berücksich-
tigung der geplanten Maßnahmen gedeckt werden. Das Planungscluster zwischen den Stadt-
teilen bleibt sinnvollerweise erhalten, um die besonders im Stadtteil Riehl erhöhten Bedarfe 
durch Platzreserven in den übrigen Stadtteilen aufzufangen. 
In den Jahren 2027 und 2028 kann es bei Fortschreibung der Ist -Einwohnerdaten 2022 zu 
Bedarfsspitzen kommen, die die verfügbaren Schulplätze in den Eingangsklassen der Grund-
schulen im Planungscluster um bis zu 4 Züge überschreiten. 3 Züge kann das Planungscluster 
Weidenpesch/Longerich 2027 abdecken, es kann dennoch eine Mehrklasse notwendig wer-
den. 2028 stehen im Planungscluster Weidenpesch/Longerich rechnerisch 4 Züge an Restka-
pazitäten zur Verfügung, die Mehrbedarfe aus dem Planungscluster Nippes, Maue nheim, 
Riehl, Niehl vollständig auffangen können. 
 
Planungsregion Weidenpesch, Longerich: 
Das Grundschulangebot im Planungscluster Weidenpesch / Longerich bis 2035 unterliegt star-
ken Prognoseschwankungen, die im Wegzugsverhalten von jungen Eltern aus dem Stadtteil 
Weidenpesch begründet liegen. Laut der Bevölkerungsprognose 2022 sind die maximalen 
Schulplatzkapazitäten von 266 Plätzen in den Eingangsklassen der Grundschulen beider 
Stadtteile auskömmlich. Dank der neuen Grundschule, die am Standort Friedrich-Karl-Straße 
2025/26 dreizügig an den Start gehen wird ( 5-GS-1), stehen ab dann 341 Plätze in den Ein-
gangsklassen der Grundschulen zu Verfügung. Etwaige Bedarfsspitzen, die entstehen könn-
ten, wenn das antizipierte Wegzugsverhalten nicht in dem Maße eintritt, wie in der Bevölke-
rungsprognose angenommen, können dank der neuen Grundschule ebenfalls aufgefangen 
werden. Auch angrenzende Stadtteile können von den Platzreserven im Planungscluster Wei-
denpesch/Longerich noch profitieren. Hier ist insbesondere in den Jahren 2027 und 2028 das 
Planungscluster Nippes, Mauenheim, Riehl, Niehl zu bedenken.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 134 
Bilderstöckchen: 
Die Zügigkeitserweiterung der KGS Osterather Straße auf eine volle Dreizügigkeit (5-GS-4) ist 
zum Schuljahr 2024/25 abgeschlossen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahme ist das 
Schulplatzangebot im Stadtteil Bilderstöckchen mehr als auskömmlich. Es bestehen Restka-
pazitäten, die rechnerisch für Kinder aus dem benachbarten Stadtteil Nippes genutzt werden 
können.  
 
5-GS-1 
ehemals 
M57 
Neue Grundschule Friedrich -Karl-
Straße (ehemaliges Nippesbad) in 
Nippes 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Der Rat hatte am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Friedrich -Karl-
Straße zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in modula-
rer Bauweise zu errichten. Zwischenzeitlich ist eine Anpassung des Planungsbeschlusses 
erfolgt (vgl. 1444/2016/1). Der Rat hat am 05.07.2018 eine neue Planungsaufnahme zur Er-
richtung des Grundschulgebäudes in konventioneller und massiver Bauweise beschlossen. 
Der Grundschulneubau wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 17 (Pri-
orität 0) mit neuem voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt IV-2024 geführt. 
Ziel ist der Umzug und die Verselbstständigung des bisherigen Teilstandortes der GGS Gil-
bachstraße (Montessori-Grundschule) aus der Stammheimer Straße. Die dortigen Räume 
sollen dann dem Grundschulstandort Garthestraße zugerechn et werden (siehe auch 5-GS-
2). 
 
5-GS-3 
ehemals 
M58 
Planungsoption: Sicherung/ Erhalt von 
städtischen Grundstücksteilen zur 
möglichen Erweiterung der Mathilde -
von-Mevissen-Grundschule Gellert-
straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Grundstücksteile zwischen dem erhöht liegenden Schulgrundstück und der Niehler 
Straße befinden sich in städtischem Eigentum und sind unbebaut. Die derzeitige Nutzung als 
5-GS-2 
ehemals 
M60 
Option: Erweiterung der Ottfried-Preu-
ssler-Schule Garthestraße oder der 
GGS Garthestraße in Riehl um einen 
Zug nach Auszug der Nebenstelle der 
GGS Gilbachstraße am Standort 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die mögliche schulrechtliche Änderung einer der beiden Grundschulen an der Garthestraße 
ist parallel zur Verselbständigung des Teilstandortes Stammheimer Straße der GGS Gilbach-
straße am Standort Friedrich -Karl-Straße in Weidenpesch vorgesehen (siehe 5-GS-1). Die 
Durchführung der schulrechtlichen Maßnahme geschieht in Abhängigkeit der Baufertigstel-
lung des neuen Grundschulgebäudes Friedrich-Karl-Straße. 
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit die Abstimmung mit den Schulleitungen über mögli-
che schulrechtliche Maßnahmen herbeiführen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 135 
Parkplatz stellt eine Zwischennutzung für die Zeit dar, in der noch kein Erweiterungsbedarf 
für die Mathilde-von-Mevissen-Schule besteht. 
Aufgrund des geringen Umfangs des potentiellen Flächenzugewinns von rd. 300 m² werden 
die Bemühungen zunächst ruhend gestellt, um die vorhandenen Ressourcen an anderen 
Projekten mit einem höheren Nutzen einsetzen zu können. 
 
5-GS-4 
ehemals 
M61 
Zügigkeitserweiterung der KGS Oster-
ather Straße in Bilderstöckchen auf 
eine volle Dreizügigkeit 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Nach Realisierung der erforderlichen baulichen Maßnahmen wird die KGS Osterather mit 
Ratsbeschluss vom 15.06.2023 zum Schuljahr 2024/25 auf 3 Züge erweitert. 
 
 
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Nippes 
 
Selbst unter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte ist das Schulplatzangebot in Nippes 
in der Sekundarstufe I nicht auskömmlich. Insgesamt über alle Schulformen verteilt besteht je 
nach Jahr prognostisch ein Fehlbedarf von 2-6 Zügen. Werden die unten genannten geplanten 
Maßnahmen zum Ausbau der Schullandschaft in Nippes planmäßig umgesetzt, wird 2032 ein 
auskömmliches Schulplatzangebot mit leichten Platzreserven in der Sekundarstufe I erreicht. 
 
Hauptschule 
Im Stadtbezirk Nippes liegt die Hauptschule Reutlinger Straße. Sie verfügt über eine Kapazität 
von 3,5 Zügen und damit jährlich wechselnd über 72-96 Schulplätze in den Eingangsklassen 
nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren Schulplätze an der Hauptschule in Nippes 
machen damit 11% bzw. 14% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender 
Schulen in Nippes aus. 
Dem Bestand von 72 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 16 Anmeldungen gegenüber. 16 Anmeldungen entsprechen 2% aller Anmeldungen 
an weiterführenden Schulen 2023/24 in Nippes. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Nippes legte nahe, dass die Schulform Haupt-
schule von 2% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine wei-
terführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden wird. Die reale Anmeldequote 
sowie die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung stimmen demnach überein. 
5-GS-5 
ehemals 
M56 
Grundschule Kretzerstraße in Nippes 
– Erweiterung um einen Zug nach Re-
alisierung von Erweiterungsbau maß-
nahmen 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die schulrechtliche Änderung in Form einer Zügigkeitserweiterung ist zum Schuljahr 2023/24 
erfolgt und die Erweiterungsbaumaßnahmen finalisiert.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 136 
Die Schulentwicklungsplanung legt für die Prognosen bis 2035 dementsprechend weiterhin 
zugrunde, dass 2% der 1 0-Jährigen in Nippes auch in den kommenden Jahren eine Haupt-
schule in Nippes anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*in-
nenzahlen in den Eingangsklassen der Hauptschule Reutlinger Straße zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
20 21 21 19 20 19 19 20 18 18 18 18 
 
Es ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen die Nach-
frage nach Hauptschulplätzen  zukünftig stärker abnehmen wird. Die Entwicklung der Schü-
ler*innenzahlen an den Hauptschulen unterliegt deshalb einem beständigen Monitoring, um 
die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße einer Hauptschule nach § 82 Schulgesetz NRW 
rechtzeitig antizipieren zu können und ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maßnahmen zu in-
tervenieren, sobald es notwendig werden sollte.  
Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an der Hauptschule Reutlinger 
Straße kann zum jetzigen Zeitpunkt nachgewiesen werden, dass die Schule spätestens  ab 
dem 7. Jahrgang mindestens 2-zügig belegt wird und mehr als 36 Schüler*innen pro Jahrgang 
führt. Es besteht demnach schulrechtlich kein akuter Handlungsbedarf. 
Für den Fall, dass der Bestand der Hauptschule, beispielsweise durch die Unterschreitung der 
schulrechtlichen Mindestgröße, nicht mehr gewährleistet wäre, könnte der Standort anders 
genutzt werden. Aufgrund der Standortnähe zum Dreikönigsgymnasium in Bilderstöckchen 
bietet es sich an, dass der Schulstandort Reutlinger Straße im Falle einer Schlie ßung der 
Hauptschule als Teilstandort des Gymnasiums folgegenutzt wird (5-GY-2). 
 
Realschulen 
Im Stadtbezirk Nippes sind folgende Realschulen ansässig: 
 Peter-Ustinov-Realschule, Neusser Straße, 
 Edith-Stein-Realschule, Niehler Kirchweg. 
 
Die Peter-Ustinov-Realschule verfügt über 5 Züge und damit über 135 Schulplätze in den Ein-
gangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die Edith-Stein-Realschule verfügt über 3 Züge 
und damit über 81 Schulplätze in den Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtw ert. Die 
verfügbaren 216 Schulplätze insgesamt an den Realschulen in Nippes machen damit 31% 
aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Nippes aus. 
Dem Bestand von 216 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 176 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 176 Anmeldungen entspre-
chen 23% aller Anmeldungen an weiterführenden Schulen 2023/24 in Nippes. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Nippes legte nahe, dass die Schulform Realschule 
von 4% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterfüh-
rende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote über-
steigt die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung demnach um ein Vielfaches.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 137 
Die Schulentwicklungsplanung deutet die Ergebnisse der Elternbefragung in diesem Zusam-
menhang als Trendvoraussage zu einer abnehmenden Nachfrage nach der Schulform Real-
schule, die sich im aktuellen Anwahlverhalten der Schulformen jedoch (noch) nicht widerspie-
gelt. Es ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen die 
Nachfrage nach Realschulplätzen zukünftig stärker abnehmen wird. 
 
Szenario A 
Für die Prognosen bis 2035 wird dementsprechend als Maximalszenario zugrunde gelegt, 
dass 23% der 10-Jährigen in Nippes auch in den kommenden Jahren eine Realschule in Nip-
pes anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in 
den Eingangsklassen der Realschulen im Stadtbezirk Nippes zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
231 238 236 221 228 223 213 230 206 207 205 205 
 
Bis in das Jahr 2031 ist laut Bevölkerungsprognose 2022 in diesem Szenario sogar mit An-
meldezahlen an Realschulen in Nippes zu rechnen, die die schulrechtlichen Klassenfrequenz-
richtwerte übersteigen. Unter Ausnutzung der Bandbreiten zur Klassenbildung können unter 
Ausnutzung aller Kapazitäten maximal 226 Schulplätze in den Eingangsklassen der Realschu-
len in Nippes erreicht werden. In einzelnen Jahren kann es rechnerisch dennoch zu Bedarfs-
spitzen kommen, die die maximalen Kapazitäten leicht übersteigen. Nötigenfalls muss dann 
die Möglichkeit der Einrichtung einer Mehrklasse pro betroffenem Schuljahr geprüft werden. 
Alternativ wäre es sinnvoll, den betroffenen Eltern aufzuzeigen, an welcher erreichbaren Re-
alschule noch Aufnahmekapazitäten bestehen. 
 
Szenario B 
Sinkt die Nachfrage nach Realschulplätzen in den kommenden Jahren in Nippes nur um 1 
Prozentpunkt auf 22% der 10-Jährigen, so reichen die Kapazitäten an den Realschulen unter 
Ausnutzung der maximalen Klassenbildungswerte aus, um den Bedarf zu decken. In diesem 
Fall bestünde kein Handlungsbedarf. 
 
Gesamtschule 
Im Stadtbezirk Nippes ist die Carl -von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietzkystraße, ansässig. 
Die Gesamtschule verfügt über 4 Züge in der Sekundarstufe I und damit über 108 Schulplätze 
in den Eingangsklassen. Die verfügbaren 108 Schulplätze entsprechen 16% aller verfügbaren 
Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Nippes. 
Dem Bestand von 108 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 219 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 219 Anmeldungen entspre-
chen 28% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in 
Nippes. 
Die Elternbefragung 2022 für Nippes sagt voraus, dass die Schulform Gesamtschule von 34% 
der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende 
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreicht die

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 138 
antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung demnach nicht. Eine Befürwortung der Schulform 
Gesamtschule kann dennoch deutlich herausgelesen werden. 
 
Szenario A 
Unter Annahme, dass sich die Anwahlquote an Gesamtschulen in Nippes nicht verringern wird, 
geht Szenario C dav on aus, dass mindestens 28% der 10 -Jährigen in Nippes auch in den 
kommenden Jahren eine Gesamtschule in Nippes anwählen würden. Auf Basis dieser An-
nahme ist mit mindestens folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Ge-
samtschule im Stadtbezirk Nippes zu rechnen: 
 
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
10-Jährige 281 290 288 269 278 272 259 280 251 252 249 249 
+ Züge 6,42 6,74 6,66 5,97 6,28 6,07 5,60 6,36 5,31 5,32 5,24 5,24 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 in diesem Minimalszenario erwartbaren Anmeldezahlen 
an der Schulform Gesamtschule übersteigen die aktuellen Kapazitäten der Carl -von-Os-
sietzky-Gesamtschule (108 Plätze, 4 Züge) massiv. Für den Stadtbezirk Nippes sind in diesem 
Minimalszenario weitere 6-7 Züge der Schulform Gesamtschule notwendig,  
 
Szenario B 
Vorausgesetzt, dass die zukünftige Anwahlquote maximal der Voraussage der Elternbefra-
gung 2022 für Nippes entspricht, geht Szenario B davon aus, dass 34% der 10 -Jährigen in 
Nippes in den kommenden Jahren eine Gesamtschule in Nippes anwählen würden. Auf Basis 
dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gesamt-
schule im Stadtbezirk Nippes zu rechnen: 
 
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
10-Jährige 342 352 350 327 337 330 315 340 305 306 303 303 
+ Züge 8,66 9,04 8,95 8,11 8,48 8,23 7,66 8,57 7,30 7,32 7,22 7,22 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 in diesem Maximalszenario erwartbaren Anmeldezahlen 
an der Schulform Gesamtschule übersteigen die aktuellen Kapazitäten der Carl -von-Os-
sietzky-Gesamtschule (108 Plätze, 4 Züge) massiv. Für den Stadtbezirk Nippes sind maximal 
weitere 9-8 Züge der Schulform Gesamtschule notwendig. 
 
Szenario C 
Angenommen, dass die zukünftige Anwahlquote zwischen Maximal- und Minimalszenario lie-
gen wird, geht Szenario C davon aus, dass ca. 30% der 10 -Jährigen in Nippes auch in den 
kommenden Jahren eine Gesamtschule in Nippes anwählen würden. Auf Basis dieser An-
nahme ist mit folgenden S chüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gesamtschule im 
Stadtbezirk Nippes zu rechnen:

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 139 
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
10-Jährige 302 308 288 297 291 278 300 269 270 267 267 267 
+ Züge 7,19 7,41 6,67 7,00 6,78 6,30 7,11 5,96 6,00 5,89 5,89 5,89 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 in diesem Szenario erwartbaren Anmeldezahlen an der 
Schulform Gesamtschule übersteigen die aktuellen Kapazitäten der Carl -von-Ossietzky-Ge-
samtschule (108) massiv. Für den Stadtbezirk Nippes  sind weitere 6 -8 Züge der Schulform 
Gesamtschule notwendig. 
Die Schulverwaltung sieht zum Ausbau des Gesamtschulangebots in Nippes mehrere kon-
krete Maßnahmen vor: 
 Die Gesamtschule Schmiedegasse wird zum Schuljahr 2024/25 ihren Start im Interim 
im Bürgerpark Nord in den ehemaligen Auslagerungsgebäuden des Dreikönigsgymna-
siums aufnehmen und zahlt mit 4 zusätzlichen Zügen auf das Schulplatzangebot der 
Gesamtschulen in Nippes ein (5-GE-2). 
 Im Jahr 2027 wird außerdem voraussichtlich der Nebenstandort der Carl-von-Os-
sietzky-Gesamtschule an der Paul-Humburg-Straße für 2 weitere zusätzliche Züge an 
Gesamtschulen in Nippes sorgen (5-GE-1). 
Darüber hinaus kann der Bedarf an Gesamtschulplätzen wie folgt gedeckt werden: 
 Der Stadtbezirk Ehrenfeld verfügt über Restkapazitäten an Gesamtschulen in voraus-
sichtlicher Höhe von 6 Zügen, die zur Mitversorgung des Bedarfs in Nippes genutzt 
werden können. 
 Weitere bis zu 8 Züge für die Gesamtschullandschaft in Nippes befinden sich aktuell in 
der Ausschreibung im europaweiten Investorenverfahren (5-GE-3). 
 
Gymnasien 
Im Stadtbezirk Nippes sind drei Gymnasien verortet:  
 Leonardo-da-Vinci-Gymnasium, Blücher Straße, 
 Erich-Kästner-Gymnasium, Castroper Straße, 
 Dreikönigsgymnasium, Escher Straße. 
 
Die Gymnasien verfügen insgesamt über 10 Züge in der Sekundarstufe I und damit über ins-
gesamt 290 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbil-
dungswerte für Gymnasien. Die insgesamt verfügbaren 290 Schulplätze entsprechen 42% al-
ler verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Nippes. 
Dem Bestand von 290 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 359 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 359 Anmeldungen entspre-
chen 47% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2 023/24 der weiterführenden Schulen in 
Nippes. 
Die Elternbefragung 2022 für Nippes ergab, dass die Schulform Gymnasium von 60% der 
Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule 
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreicht die antizi-
pierte Nachfrage laut Elternbefragung demgemäß nicht. Eine Befürwortung der Schulform 
Gymnasium kann dennoch deutlich herausgelesen werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 140 
Szenario A 
Werden für die Prognosen bis 2035 die Anmeldequoten  von 47% fortgeschrieben, ist mit fol-
genden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Nippes 
zu rechnen: 
 
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
10-Jährige 472 487 483 452 466 456 435 469 422 423 419 418 
+ Züge 6,28 6,79 6,66 5,59 6,07 5,72 5,00 6,17 4,55 4,59 4,45 4,4 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen die Kapazitäten der in Nippes ansässigen Gymnasien (290) massiv. Für den 
Stadtbezirk Nippes sind weitere 5-7 Züge der Schulform Gymnasium notwendig. 
 
Szenario B 
Wird für die Prognosen bis 2035 die Gymnasialquote der Elternbefragung 2022 für Nippes 
angenommen (60%), ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gym-
nasien im Stadtbezirk Nippes zu rechnen: 
 
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
10-Jährige 603 621 617 577 595 583 556 599 539 539 535 534 
+ Züge 10,7 11,4 11,2 9,90 10,5 10,1 9,17 10,6 8,59 8,59 8,45 8,4 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen die Kapazitäten der in Nippes ansässigen Gymnasien (290) auch in diesem 
Szenario massiv. Für den Stadtbezirk Nippes sind laut diesem maximalen Berechnungsmodell 
weitere 9-12 Züge der Schulform Gymnasium notwendig. Dass dieses Maximalszenario B ein-
tritt, ist unwahrscheinlich, da ein sprunghafter Anstieg im Anwahlverhalten von Gymnasien von 
47% auf 60% unrealistisch ist. Vielmehr ist das Ergebnis der Elternbefragung als Indiz zu wer-
ten, dass das Anwahlverhalten zukünftig allmählich ansteigen wird.  
 
Die Schulverwaltung sieht zur Versorgung mit Gymnasialplätzen für Nippes folgende Maßnah-
men vor: 
 
 Ein weiteres Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes wird zum Schuljahr 2024/25 ihren 
Start im Interim im Toni -Steingass-Park in den ehemaligen Auslagerungsgebäuden 
des Barbara-von-Sell-Berufskollegs bzw. der Edith -Stein-Realschule aufnehmen und 
zahlt mit 3 zusätzlichen Zügen in der Sekundarstufe I auf das Schulplatzangebot der 
Gymnasien in Nippes ein (5-GY-1). 
 
 Es bestehen üblicherweise Platzüberhänge an Gymnasien im Innenstadtbereich, die 
mit zur Versorgung des Stadtbezirks Nippes beitragen können. Das Schulplatzangebot

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 141 
an Gymnasien in der Innenstadt wird in den kommenden Jahren wei ter ausgebaut 
(Gymnasium Gladbacher Wall, Gymnasium Brügelmannstr.). 
 
 Es ist denkbar, den Hauptschulstandort Reutlinger Straße zu schließen und zu einem 
Teilstandort des Dreikönigsgymnasiums umzufunktionieren, wodurch für Nippes wei-
tere Gymnasialzüge zu gewinnen wären (5-GY-2). 
 
5-GY-1 
Neu: Gymnasium mit Interimsstandort 
Toni-Steingass-Park ab Schuljahr 
2024/25 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
In Interimsgebäuden im Toni-Steingass-Park, die bisher der Auslagerung des Barbara-von-
Sell-Berufskollegs sowie der Edith-Stein-Realschule dienten, startet zum Schuljahr 2024/25 
ein neues Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 
Zügen in der Sekundarstufe II. 
Der endgültige Standort für den Schulneubau wird aktuell mithilfe einer Investorenausschrei-
bung gesucht. 
 
 
  
5-GY-2 
ehemals 
M62 
Planungsoption: Zügigkeitserweite-
rung Dreikönigsgymnasium Escher 
Straße bei auslaufender Schließung 
der Hauptschule Reutlinger Straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die 3,5-zügige Hauptschule Reutlinger Straße hat in den Eingangsklassen in den vergange-
nen Jahren Schülerzahlen in Höhe von maximal 1 Zug verzeichnen können. Im Laufe der 
Sekundarstufe I füllten sich die Jahrgänge nur in Ausnahmen auf eine Dreizügigkeit. Meist 
wurde keine Zweizügigkeit ausgeschöpft. Eine Schulschließung zugunsten des Dreikönigs-
gymnasiums wird daher aktuell in Erwägung gezogen, da im Stadtbezirk Nippes und in Ge-
samt-Köln Gymnasialplätze fehlen. 
Der Standort Reutlinger Straße könnte zukünftig somit als Teilstandort des Dreikönigsgym-
nasiums genutzt werden, um zusätzliche Gymnasialplätze zu ermöglichen. 
Der Erweiterungsbau für den Ganztag und die Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes 
des DKG (unter Berücksichtigung des G9 -Bedarfs) sind Bestandteil des vom Rat am 
04.04.2017 beschlossenen GU/TU-Maßnahmenpaketes. Eine Fertigstellung ist für 2024 vor-
gesehen. Die Auslagerung des DKG befindet sich im nahegelegenen Bürgerpark Nord und 
endet mit dem Rückzug in das sanierte Hauptgebäude (siehe auch 5-GE-2).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 142 
 
 
  
5-GY-3 
ehemals 
M65a 
Zügigkeitserweiterung des Leonardo -
da-Vinci-Gymnasiums unter Nutzung 
von Räumen am Schulstandort 
Bülowstraße / Umzug der Katholi-
schen Hauptschule Bülowstraße in 
das Schulgebäude Niederichstraße / 
Dagobertstraße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Kath. Hauptschule Bülowstraße ist an den Standort Niederichstraße / Dagobertstraße 
umgezogen. 
Die Zügigkeitserweiterung des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums unter Nutzung von Räumen 
am Schulstandortes Bülowstraße nach Auszug der Katholischen Hauptschule Bülowstraße 
in das Schulgebäude Niederichstraße / Dagobertstraße ist zum Schuljahr 2021/22 vollzogen 
worden. Der Rat hatte die Zügigkeitserweiterung am 18.06.2020 ungeändert beschlossen 
(Session 3032/2019). 
5-GE-1 
ehemals 
M64 
Neu: Folgenutzung des Standorts 
Paul-Humburg-Straße als Teilstandort 
der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule 
nach Auszug der Förderschule Lind-
weiler Hof 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Am Schulstandort Paul-Humburg-Straße ist derzeit die Förderschule Lindweiler Hof interimis-
tisch untergebracht, nachdem das Gebäude am ehemaligen Standort an der Rochusstraße 
80 aufgrund eines Starkwetterereignisses nicht mehr nutzbar ist.  
Die Förderschule Lindweiler Hof soll nach der Sanierung eines Brandschadens an den Stand-
ort Borsigstraße umziehen und den Standort Paul-Humburg-Straße freigeben (vgl. 4-FS-1).  
Hier soll dann ein Teilstandort der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule entstehen. Im Rahmen 
des 2. GU/TU-Pakets wird der Standort Paul-Humburg-Straße generalsaniert und erhält eine 
bedarfsgerechte räumliche Ergänzung. Dieses Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste 
unter den Auftragsnummern 83 und 115 (Priorität 0) geführt und 2027 fertiggestellt. Un ter 
Ausnutzung der dann zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten soll die Carl -von-Os-
sietzky-Gesamtschule zum Schuljahr 2027/28 in der Zügigkeit erweitert werden: Die bishe-
rige Zügigkeit von 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II  wird 
geändert auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 143 
 
5-GE-3 
Neu: Grundstücksuche für eine Ge-
samtschule mit mindestens 7/6 Zügen 
und maximal 8/7 Zügen oder zwei Ge-
samtschulen mit je II Zügen in der Se-
kundarstufe I und II 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Aktuell wird mindestens ein weiteres Grundstück zwecks Bau einer neuen Gesamtschule in 
einer Investorenausschreibung gesucht. Das Projekt kann statt einem Gebäude für eine gro-
ßen Gesamtschule auch durch zwei Gebäude für zwei kleine Gesamtschulen umgesetzt wer-
den, wenn sich zwei entsprechende Grundstücke finden lassen. 
 
  
5-GE-2 
ehemals 
M63 
Neue Gesamtschule Schmiedegasse 
in Weidenpesch 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 16.04.2018 beschlossen, 
am Standort Schmiedegasse in Weidenpesch eine neue Gesamtschule vorzusehen. 
Die Gesamtschule Schmiedegasse soll zum Schuljahr 2024/25 in Interimsgebäuden im Bür-
gerpark Nord in Bilderstöckchen an den Start gehen. Di e Interimsbauten dienten bisher der 
Auslagerung des Dreikönigsgymnasiums während der Sanierung des Schulgebäudes. 
In der Schulbaumaßnahmenliste wird der Gesamtschulbau als Vorankündigung unter der 
Auftragsnummer 122 (Priorität 0) geführt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 144 
8.6. Stadtbezirk 6/ Chorweiler 
 
Grundschulen 
 
Merkenich: 
Die Gemeinschaftsgrundschule Spoerkelhof mit ihrem Teilstandort in der Amandusstraße, 
beide Standorte in Chorweiler-Merkenich, weist voraussichtlich in den nächsten Jahren noch 
Kapazitäten auf bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 23 Kindern. Da beide Standorte 
aufgrund der Randlage zwischen Rheinufer und Grün- bzw. Ackerflächen sowie Gewerbege-
bieten für Grundschüler*innen aus anderen Stadtteilen Chorweilers praktisch nicht selbststän-
dig zu erreichen sind, werden diese Platzreserven planerisch nicht zur Mitversorgung benach-
barter Stadtteile einkalkuliert. 
 
Planungsregion Seeberg, Fühlingen, Chorweiler: 
Für die KGS Balsaminenweg und die GGS Riphahnstraße in Seeberg werden deutliche Platz-
reserven in den nächsten Jahren verzeichnet.  
Der Stadtteil Fühlingen verfügt über keinen eigenen Grundschulstandort. Planerisch wird Füh-
lingen daher durch die benachbarten Stadtteile Seeberg und Chorweiler mitversorgt. 
Im Stadtteil Chorweiler befindet sich die GGS Merianstraße, die rechnerisch nicht ausreicht, 
um den Schulplatzbedarf im Stadtteil Chorweiler zu decken. Eine Zügigkeitserweiterung ist an 
diesem Standort aufgrund der bereits jetzt bestehenden 5 -Zügigkeit schulrechtlich a usge-
schlossen. Deshalb bilden Seeberg, Chorweiler und Fühlingen ein Planungscluster. Das 
Schulplatzangebot im Stadtteil Chorweiler wird außerdem noch durch das Angebot der Freien 
Waldorfschule unterstützt.  
Im Planungscluster Seeberg, Fühlingen und Chorwei ler stehen im Rahmen der Bandbreite 
und unter Berücksichtigung der Kapazitäten der privaten Freien Waldorfschule ausreichend 
Schulplätze sowie Platzreserven zur Verfügung. Zusätzlich bestehen am Schulstandort 
Riphahnstraße Nachverdichtungspotenziale auf dem Schulgelände (vgl. 6-GS-3), die im Be-
darfsfall realisiert werden könnten. 
Die Bezirksvertretung Chorweiler setzt sich seit Längerem dafür ein, einen Schulstandort im 
Stadtteil Fühlingen zu realisieren. Die Schulentwicklungsplanung kann diesen Wunsch inso-
fern nachvollziehen, als dass Kinder aus Fühlingen derzeit relativ weite Schulwege auf sich 
nehmen müssen. Die Bevölkerungsprognose 2022 rechnet in Chorweiler-Fühlingen jedoch bis 
2035 mit maximal 32 einzuschulenden 6 -Jährigen innerhalb desselben Jahrgangs . Um die 
Errichtung einer neuen Schule zu rechtfertigen, sind jedoch mindestens 50 Anmeldungen im 
ersten Jahr und 42 weitere im zweiten Schulbestandsjahr notwendig. Aus Planungsperspek-
tive und unter Beachtung der teilweise immensen Platzreserven in den ben achbarten Stadt-
teilen ist dieses Szenario zurzeit unwahrscheinlich. Deshalb kann dem Wunsch nach einem 
Schulstandort in Fühlingen derzeit nicht entsprochen werden. Grundsätzlich wird eine woh-
nort-nahe Versorgung mit Grundschulplätzen aber angestrebt und mit kommenden Bedarfs-
abgleichen für Fühlingen regelmäßig überprüft.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 145 
Planungsregion Heimersdorf, Volkhoven/Weiler: 
Die GGS Lebensbaumweg wurde an den Standort Fühlinger Weg verlagert (vgl. 6-GS-7). Die 
Grundschule bietet seit dem Umzug in das neue Schulgebäude mit zwei Grundschulzügen im 
Gemeinsamen Lernen bis zu 50 wohnortnahe Schulplätze für Kinder in Volkhoven/Weiler.  
Zusammen mit den Schulplätzen, die die KGS Lebensbaumweg in Heimersdorf anbietet, reicht 
das Schulplatzangebot laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2035 im Planungscluster 
Volkhoven/Weiler und Heimersdorf damit prognostisch aus, um Kinder aus den beiden Stadt-
teilen mit den nötigen Schulplätzen zu versorgen. Auf eine Reduzierung der Zügigkeit der KGS 
Lebensbaumweg (vgl. 6-GS-1) wird zunächst verzichtet, falls die Bedarfsspitzen bis 2028 im 
Grundschulbereich insgesamt mehr Schulplätze nötig machen, als zum jetzigen Prognosezeit-
punkt abzusehen ist. Erst danach können die Gebäudeteile in Fertigbauweise ersatzlos de-
montiert werden.  
 
Lindweiler: 
Die Erweiterung auf eine volle Zweizügigkeit der GGS Soldiner Straße ( 6-GS-8) wird zum 
Schuljahr 2024/25 umgesetzt. Möglich wird dies durch einen fertiggestellten Erweiterungsbau, 
der auch durch die Förderschule Soldiner Straße genutzt wird (6-FS-2). 
Die so entstehenden Platzkapazitäten reichen zur Versorgung des Stadtteils Lindweiler und 
können Spitzenbedarfe in den benachbarten Stadtteilen Pesch und Heimersdorf potenziell 
auffangen. 
 
Pesch: 
Im Stadtteil Pesch ist bis zum Schuljahr 2027/28 prognostisch mit Bedarfsspitzen von bis zu 
87 einzuschulenden Kindern zu rechnen. Dies übersteigt die Kapazitäten der dort ansässigen 
GGS Schulstraße, die bis zu 75 Kinder in den Eingangsklassen aufnehmen kann. Um diese 
Bedarfsspitzen auszugleichen, bestehen grundsätzlich die oben angesprochenen Kapazitäten 
im benachbarten Stadtteil Lindweiler in ca. 20 min fußläufiger Entfernung. Die Zumutbarkeit 
des Schulwegs wird im Einzelfall geprüft. 
Über diesen Zeitraum hinaus ist das Schulplatzangebot in Pesch auskömmlich. 
 
Esch/Auweiler: 
Die Zügigkeitserweiterung der GGS Martinusstraße von drei auf vier Züge (6-GS-9) wird zum 
Schuljahr 2024/25 im Bestand umgesetzt. Hierdurch stehen der Grundschule, die Gemeinsa-
mes Lernen anbietet, zukünftig bis zu 100 Plätze in den Eingangsklassen zur Verfügung. Die 
Grundschule gewinnt dadurch Schulplatzreserven, die zur Mitversorgung des Stadtteils Pesch 
dienen könnten. 
 
Blumenberg: 
Das Gebäude der Grundschule Ernstbergstraße wurde nach alten Raumstandards ohne 
Ganztagsräume und Inklusionsflächen mit nur 56 m² großen Klassen- und Mehrzweckräumen 
geplant und gebaut. Die Klassengrößen sollten aus diesem Grund und aufgrund des angebo-
tenen Gemeinsamen Lernens nicht die schulgesetzlich festgelegten Bandbreiten voll aus-
schöpfen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 146 
Auch unter dieser Voraussetzung ist das Schulplatzangebot in Blumenberg auskömmlich. Ab 
dem Schuljahr 2031/32 werden im Stadtteil Blumenberg prognostisch mehr Kinder erwartet, 
als Plätze in den Eingangsklassen der GGS Ernstbergstraße zur Verfügung stehen. Diese in 
der Einwohnerprognose dargestellten Mehrbedarfe ab 2030 bilden den Erstbezug des großen 
Neubaugebiets Kreuzfeld ab.  
 
Kreuzfeld: 
Parallel zum Erstbezug des Neubaugebiets Kreuzfeld soll eine 3-zügige Grundschule im Neu-
baugebiet starten, so dass mit ausreichenden Schulplätzen in den Eingangsklassen sowohl in 
Blumenberg als auch in Kreuzfeld zu rechnen ist. 
Basierend auf 3000 Wohneinheiten, die in Kreuzfeld lt. Gewinner „woodhood“ des städtebau-
lichen Wettbewerbs entstehen sollen, wird ein Bedarf von insgesamt 7 Grundschulzügen avi-
siert, die sich mit den Jahren des Erstbezugs in Tranchen aufbauen. 
Neben der oben genannten 3 -zügigen Grundschule sind zwei weitere Grundschulen mit je 2 
Zügen für Kreuzfeld vorgesehen (vgl. 6-GS-6). 
 
Planungsregion Roggendorf/Thenhoven, Worringen: 
Das Schulplatzangebot im Planungscluster Roggendorf/Thenhoven und Worringen ist bereits 
im Jahr 2023 nicht auskömmlich. Um den Bedarf an Grundschulplätzen in den beiden Stadt-
teilen decken zu können, sind kurzfristige Maßnahmen ab 2024 bis 2029 notwendig. Der be-
reits seit mehreren Jahren durch Mehrklassen belastete Schulstandort An den Kaulen in Wor-
ringen wird zum Schuljahr 2024/25 durch räumliche Zusetzungen in Form von Containern ent-
lastet. 
Die Erweiterung der KGS Gutnickstraße auf drei Züge wird mit der Fertigstellung des Erweite-
rungsbaus zu m Schuljahr 2027/28 umgesetzt (6 -GS-2). Allerdings ist auch in Roggen-
dorf/Thenhoven die räumliche Zusetzung durch Container ab 2024 notwendig, um den Bedarf 
für das hohe Schüleraufkommen zu decken. Aufgrund der sozialen Herausforderungen in Rog-
gendorf/Thenhoven sollten die Klassen außerdem maximal 25 Kinder aufweisen.  
In Roggendorf/Thenhoven soll parallel zur Realisierung des Neubaugebiets südlich Baptist-
straße ein Grundschulstandort östlich Mottenkaul erschlossen und ein Schulgebäude mit Po-
tenzial für bis zu 3 Grundschulzüge errichtet werden (6-GS-4). 
In Worringen soll in Verbindung mit der Realisierung des Neubaugebiets Brombeergasse ein 
Grundschulstandort erschlossen und ein Schulgebäude mit Potenzial für bis zu 3 Grundschul-
züge errichtet werden (6-GS-5). 
Ob an die beiden neuen Grundschulstandorte bereits bestehende Schulen (teilweise) verlagert 
werden oder ob neue Grundschulen gegründet werden, wird nach Bekanntgabe des Fertig-
stellungszeitpunkts entschieden.  
Das bisher als Reservefläche betrachtete Grundstück Holzheimer Weg, auf dem früher eine 
Hauptschule untergebracht war, wird aufgrund der in Rede stehenden Planung als Gesamt-
schulstandort für Grundschule nicht mehr zur Verfügung stehen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 147 
 
6-GS-2 
ehemals 
M71 
Zügigkeitserweiterung der KGS Gut-
nickstraße in Roggendorf /Thenhoven 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Zur Deckung bereits akut bestehender Schulplatzbedarfe in Roggendorf/Thenhoven wird ak-
tuell geprüft, wo in Roggendorf/Thenhoven schnellstmöglich Räume für die KGS Gutnick-
straße zugesetzt werden können. Schulrechtlich wird dann unter Nutzung dieser kurzfristigen, 
temporären Raumzusetzungen eine Zügigkeitserweit erung der KGS Gutnickstraße zum 
Schuljahr 2025/26 erfolgen.  
Die Katholische Grundschule Gutnickstraße erhält  außerdem einen Erweiterungsbau. Die 
Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 197 (Priorität 0) geführt und vo-
raussichtlich fertiggestellt im Jahr 2027.Nach Baufertigstellung kann die Grundschule erneut 
um einen Zug erweitert werden. 
Die Zügigkeitserweiterung bleibt bestehen, bis ein neuer Schulstandort in Roggendorf/Then-
hoven im Zusammenhang mit dem Wohnbaugebiet südlich Baptiststraße  realisiert werden 
konnte. 
 
6-GS-3 Planungsoption Zügigkeitserweite-
rung GGS Riphahnstraße in Seeberg 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Am Standort GGS Riphahnstraße besteht Nachverdichtungspotenzial. Bei perspektivischem 
Bedarf sollte hier nach erfolgreicher Prüfung der konkreten baulichen Kapazitäten inklusive 
nötiger Sportübungseinheiten und OGS-Räumlichkeiten 1 zusätzlicher G rundschulzug ge-
schaffen werden. Der Stadtteil Seeberg wird in einem Planungscluster mit Fühlingen und 
Chorweiler betrachtet und bevorzugt von Fühlinger Grundschulkindern angewählt. Im Stadt-
teil Chorweiler finden sich meist Restkapazitäten an den Grundschulen. 
Aktuell liegt laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose 2022 bis 2035 kein Handlungsbedarf 
vor. 
 
  
6-GS-1 
ehemals 
M68 
Reduzierung der Zügigkeit der KGS 
Lebensbaumweg in Heimersdorf auf 
eine volle Vierzügigkeit 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die schulrechtliche Änderung der KGS Lebensbaumweg wird von der Verwaltung umgesetzt 
und den Gremien vorgelegt werden, sobald die Schülerzahlen eine Verringerung der Zügig-
keit in Heimersdorf zulassen. Laut aktueller Bevölkerungsprognose sind im Schuljahr 2027/28 
Bedarfsspitzen zu erwarten. Bis dahin soll die 4,5-Zügigkeit der KGS in Heimersdorf formell 
weiterhin Bestand haben.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 148 
6-GS-4 
Neu: Neuer Schulstandort in Roggen-
dorf/Thenhoven im Zusammenhang 
mit dem Neubaugebiet südl. Baptist-
straße / Mottenkaul 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Verwaltung bereitet aktuell einen neuen Schulstandort in Roggendorf/Thenhoven vor. 
Dieser Standort hat Potenzial dazu, sowohl für eine eigenständige, neue Grundschule, als 
auch als Teilstandort der in Roggendorf / Thenhoven ansässigen KGS Gutnickstraße genutzt 
zu werden. 
 
6-GS-5 
Neu: Neuer Schulstandort in Worrin-
gen im Zusammenhang mit dem Neu-
baugebiet Brombeergasse, Zügig-
keitserweiterung der GGS An den 
Kaulen, Zügigkeitserweiterung der 
KGS An den Kaulen 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
  
 
 
Die Verwaltung bereitet aktuell einen neuen Schulstandort in Worringen vor.  
Aktuell ist eine Nutzung durch die KGS An den Kaulen vorgesehen, die an den neuen Schul-
standort umzieht und dadurch Raumkapazitäten für einen zusätzlichen Grundschulzug ge-
winnen kann. 
Die am Standort An den Kaulen verbleibende GGS hat dadurch die Gelegenheit, die dann 
ehemaligen Räume der KGS zu übernehmen und damit in der Zügigkeit auf bis zu 4 Züge 
erweitert zu werden. 
 
6-GS-6 Neu: Realisierung von drei Grund-
schulstandorten in Kreuzfeld 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Im neuen Stadtteil Kreuzfeld sollen in unterschiedlichen Bauabschnitten insgesamt 3 Grund-
schulen realisiert werden: 
1) Eine dreizügige Grundschule, deren Fertigstellung mit dem Erstbezug zu synchronisie-
ren ist, sodass die Versorgung mit Schulplätzen im neuen Stadtteil sichergestellt wird, 
2) Eine zweizügige Grundschule in einem späteren Bauabschnitt, 
3) Eine weitere zweizügige Grundschule in einem noch späteren Bauabschnitt. 
 
6-GS-7 
ehemals 
M67 
Neubau/ Verlagerung der Anna -Lang-
ohr-Schule, GGS Lebensbaumweg 
von Heimersdorf nach Fühlinger Weg 
in Volkhoven-Weiler 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die GGS Lebensbaumweg wurde erfolgreich nach Volkhoven-Weiler verlagert.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 149 
6-GS-8 
ehemals 
M69 
Zügigkeitserweiterung der GGS Soldi-
ner Straße in Lindweiler auf eine volle 
Zweizügigkeit 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Nach Abschluss der baulichen Erweiterung des Schulstandorts Soldiner Straße wird die GGS 
mit Ratsbeschluss vom 15.06.2023 zum Schuljahr 2024/25 in der Zügigkeit erweitert. 
 
6-GS-9 
ehemals 
M70a 
Zügigkeitserweiterung der GGS Marti-
nusstraße in Esch von drei Zügen auf 
vier Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Unter Nutzung verfügbarer Räume im B -Trakt konnte die Zügigkeitserweiterung am 
15.06.2023 vom Rat beschlossen werden. 
 
6-GS-10 
 
Kurzfristige Raumzusetzungen in Wor-
ringen zur kurzfristigen Erweiterung 
des Grundschulplatzangebots + 1 Zug 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Zur Deckung bereits akut bestehender Schulplatzbedarfe in Worringen wird aktuell geprüft, 
wo in Worringen schnellstmöglich Räume für eine Erweiterung einer der ansässigen Grund-
schulen An den Kaulen zugesetzt werden können. Schulrechtlich wird dann unter Nutzung 
dieser kurzfristigen, temporären Raumzusetzungen eine Zügigkeitserweiterung zum Schul-
jahr 2025/26 erfolgen. Diese temporären Räume sind so lange erforderlich, bis im Zusam-
menhang mit dem Wohnbaugebiet Brombeergasse ein neuer Schulstandort zur Versorgung 
des Stadtteils Worringen realisiert werden konnte. 
 
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Chorweiler 
 
Auch unter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte ist das Schulplatzangebot in der Se-
kundarstufe I in Chorweiler über alle Schulformen hinweg nicht auskömmlich. Es besteht ein 
Fehlbedarf von durchschnittlich 6 Zügen (150 Plätzen). Maßnahmen zum Ausbau des Schul-
platzangebots sind dringend notwendig und schnellstmöglich zu realisieren, da Schulwege bis 
in weiter entfernte Stadtbezirke für Chorweiler Schüler*innen in diesem Ausmaß kaum zumut-
bar sind. 
 
Hauptschulen 
Im Stadtbezirk Chorweiler liegen zwei Hauptschulen:  
 Gustav-Heinemann-Schule, Karl-Marx-Allee 3,  
 Ursula-Kuhr-Schule, Volkhovener Weg. 
 
Beide Hauptschulen verfügen über je 3 Züge und damit über 72 Schulplätze in den Eingangs-
klassen nach Klassenfrequenzrichtwert, 144 insgesamt. Die verfügbaren Schulplätze an den 
beiden Hauptschulen in Chorweiler machen damit 18% aller verfügbaren Plätze in Eingangs-
klassen weiterführender Schulen in Chorweiler aus.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 150 
Dem Bestand von 144 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 59 Anmeldungen gegenüber. 59 Anmeldungen entsprechen 7% aller Anmeldungen 
an Eingangsklassen 2023/24 weiterführender Schulen in Chorweiler. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Chorweiler legte nahe, dass die Schulform Haupt-
schule von 0% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine wei-
terführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. 
Die Diskrepanz zwischen der realen Anmeldequote 2023/24 und den Ergebnissen der Eltern-
befragung 2022 ist an dieser Stelle erheblich. Die Schulentwicklungsplanung deutet die Er-
gebnisse der Elternbefragung in diesem Zusammen hang als Trendvoraussage zu einer ab-
nehmenden Nachfrage der Schulform Hauptschule, die jedoch keine unmittelbare Handlungs-
konsequenz nach sich zieht. Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an 
den Schulen kann nachgewiesen werden, dass beide Hauptschulen in Chorweiler spätestens 
ab dem 7. Jahrgang mindestens 2 -zügig belegt werden und mehr als 36 Schüler*innen pro 
Jahrgang führen.  
Unter der Annahme, dass weiterhin 7% der 10-Jährigen in Chorweiler auch in den kommenden 
Jahren eine Hauptschule in Chorweiler anwählen würden, ist mit folgenden Schüler*innenzah-
len in den Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
66 67 70 69 68 64 66 67 67 68 69 70 
 
Es ist allerdings davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen 
die Nachfrage nach Hauptschulplätzen abnehmen wird. Die zukünftige Entwicklung der Schü-
ler*innenzahlen an den Hauptschulen unterliegt deshalb einem beständigen Monitoring, um 
die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße einer Hauptschule nach § 82 Schulgesetz NRW 
rechtzeitig antizipieren zu können und ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maßnahmen zu in-
tervenieren, sobald es notwendig werden sollte. Aktuell besteht kein schulrechtlicher oder 
schulentwicklungsplanerischer Handlungsbedarf. 
 
Realschule 
Im Stadtbezirk Chorweiler ist die Henry-Ford-Realschule, Karl-Marx-Allee 43, verortet. Die Re-
alschule verfügt über 5 Züge und damit über 135 Schulplätze in den Eingangsklassen nach 
Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren 135 Schulplätze entsprechen 17% aller verfügba-
ren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Chorweiler. 
Dem Bestand von 135 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 105 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 105 Anmeldungen entspre-
chen 13% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen in 
Chorweiler. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Chorweiler sah voraus, dass die Schulform Real-
schule von 14% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine 
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmel-
dequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demgemäß überzeugend 
dicht beieinander.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 151 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 14% der 
10-Jährigen in Chorweiler auch in den kommenden Jahren eine Realschule in Chorweiler an-
wählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Ein-
gangsklassen der Realschule im Stadtbezirk Chorweiler zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
132 134 139 139 137 128 132 135 133 136 137 139 
 
Damit ist laut Bevölkerungsprognose 2022 sogar mit Anmeldezahlen an der Realschule in 
Chorweiler zu rechnen, die die Klassenfrequenzrichtwerte in einzelnen Jahren übersteigen. 
Unter Ausnutzung der Bandbreiten zur Klassenbildung können unter Ausnutzung aller Kapa-
zitäten maximal 145 Schulplätze in den Eingangsklassen der Realschule in Chorweiler erreicht 
werden. Damit sind die Kapazitäten an der Realschule knapp auskömmlich. Es ist allerdings 
davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen die Nachfrage 
nach Realschulplätzen abnehmen wird. 
 
Gesamtschulen 
Im Stadtbezirk Chorweiler ist die Heinrich -Böll-Gesamtschule, Merianstraße, ansässig. Die 
Gesamtschule verfügt über 8 Züge und damit über 216 Schulplätze in den Eingangsklassen. 
Die verfügbaren 216 Schulplätze entsprechen 27% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklas-
sen weiterführender Schulen in Chorweiler. 
Dem Bestand von 216 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 331 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 331 Anmeldungen entspre-
chen 41% aller Anme ldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in 
Chorweiler. 
Die Elternbefragung 2022 für Chorweiler ergab, dass die Schulform Gesamtschule von 39% 
der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende 
Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote und die an-
tizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demgemäß überzeugend dicht beieinander. 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 41% der 
10-Jährigen in Chorweiler auch in den kommenden Jahren eine Gesamtschule in Chorweiler 
anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den 
Eingangsklassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Chorweiler zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
387 393 408 406 400 376 388 395 390 398 402 407 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gesamt-
schule übersteigen die Kapazitäten der Heinrich -Böll-Gesamtschule (216) massiv. Für den 
Stadtbezirk Chorweiler sind bei dieser Annahme weitere 8 Züge der Schulform Gesamtschule 
notwendig. 
Die Schulverwaltung sieht zum Ausbau des Gesamtschulangebots im Stadtbezirk Chorweiler 
folgende Maßnahmen vor:

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 152 
 Ein 4/4-zügiger Gesamtschulstandort im neuen Stadtteil Kreuzfeld (6-GE-2), 
 Ein mindestens 4/2 -zügiger Gesamtschulstandort zur Versorgung des Stadtbezirks 
Chorweiler, für den das Schulgrundstück Holzheimer Weg genutzt werden könnte  (6-
GE-1). Der Standort Netzestr. wird zu diesem Zweck nicht weiterverfolgt (6-GE-3). 
 
Da der Schulplatzbedarf an Gesamtschulen bereits ab 2025 bestehen wird, ist der schnellst-
mögliche Start beider Gesamtschulen in Interims zu prüfen. 
 
Gymnasien 
Im Stadtbezirk Chorweiler sind zwei Gymnasien verortet:  
 Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, 
 Gymnasium Pesch, Schulstraße. 
 
Die Gymnasien verfügen jeweils über 5 Züge in der Sekundarstufe I und damit über jeweils 
145 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbildungs-
werte für Gymnasien. Die insgesamt verfügbaren 290 Schulplätze entsprechen 36% aller ver-
fügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Chorweiler. 
Dem Bestand von 290 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 315 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 315 Anmeldungen entspre-
chen 39% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in 
Chorweiler. 
Die Elternbefragung 2022 für Chorweiler ergab, dass die Schulform Gymnasium von 46% der 
Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule 
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreicht die antizi-
pierte Nachfrage laut Elternbefragung demgemäß nicht. Eine Befürwortung der Schulform  
Gymnasium kann dennoch herausgelesen werden. 
 
Szenario A 
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung als Minimalszenario damit, 
dass wiederum 39% der 10-Jährigen in Chorweiler auch in den kommenden Jahren ein Gym-
nasium in Chorweiler an wählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Chorweiler zu rech-
nen: 
 
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
10-Jährige 368 374 388 386 380 358 369 376 371 378 382 387 
+ Züge 2,7 2,9 3,4 3,3 3,1 2,3 2,7 3,0 2,8 3,0 3,2 3,4 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen die Kapazitäten der in Chorweiler ansässigen Gymnasien (290) in diesem 
Szenario massiv. Für den Stadtbezirk Chorweiler sind weitere 3 -4 Züge der Schulform Gym-
nasium notwendig.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 153 
Szenario B 
Für das Maximalszenario gilt die Annahme, dass wie von der Elternbefragung prognostiziert 
46% der 10-Jährigen in Chorweiler in den kommenden Jahren ein Gymnasium in Chorweiler 
anwählen werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den 
Eingangsklassen der Gymnasien im Stadtbezirk Chorweiler zu rechnen: 
 
Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
10-Jährige 434 441 458 455 449 422 435 443 437 446 451 457 
+ Züge 4,9 5,21 5,80 5,69 5,47 4,55 5,01 5,28 5,08 5,39 5,54 5,75 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen die Kapazitäten der in  Chorweiler ansässigen Gymnasien (290) in diesem 
Szenario massiv. Für den Stadtbezirk Chorweiler sind hiernach weitere 5 -6 Züge der Schul-
form Gymnasium notwendig. 
 
Die Schulentwicklungsplanung empfiehlt, einen 4/6 -zügigen Gymnasialstandort im neuen 
Stadtteil Kreuzfeld vorzusehen (6-GY-1). Da der Bedarf bereits ab 2025 besteht, ist ein vorge-
zogener Start des Gymnasiums Kreuzfeld in Form eines mindestens 3-zügigen Interims für die 
Sekundarstufe I  
 
6-RS-1 
ehemals 
M72a 
Erweiterungsbau zum Ganztagsaus-
bau der Henry-Ford-Realschule  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chor-
weiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 5 führt aus: „Der dringend notwendige Erweiterungsbau 
zum Ganztagsausbau der Henry -Ford-Realschule Karl-Marx-Allee 43 (Projektnummer 16-
21235) mit Planungsbeschluss vom 10.07.2009 ist nun zügig voranzutreiben.“ Die Maß-
nahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 32 (Priorität 0) geführt. 
Die Fertigstellung der Maßnahme ist für IV-2024 avisiert. 
Schulentwicklungsplanerisch ist die Verwaltung nach wie vor angehalten, die Schülerzahlent-
wicklung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern Schulen unter die Mindestgröße fal-
len, besteht gesetzlich vorgegebener Handlungsbedarf.  
Die Henry-Ford-Realschule hat nach wie vor stabile Schülerzahlen.  
Sollte sich dies perspektivisch ändern, könnte der Standort Karl -Marx-Allee 43 zukünftig 
grundsätzlich auch als Teilstandort einer benachbarten weiterführenden  Schule (Sekundar-
stufe I und II) genutzt werden bzw. mit dem Standort Karl-Marx-Allee 3 eine neue, eigenstän-
dige Schule der Sekundarstufe I und II an zwei Teilstandorten eingerichtet werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 154 
6-GE-1 
Realisierung einer Gesamtschule am 
Standort Holzheimer  Weg in Worrin-
gen 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Bezirk Chor-
weiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 3 führt aus: „Die Verwaltung wird aufgefordert, am ehe-
maligen Schulstandort der Hauptschule am Holzheimer Weg in Worringen den Neubau einer 
4-zügigen Gesamtschule zu ermöglichen. Hierzu soll die Gesamtfläche des Grundstücks un-
ter Hinzunahme der Freiflächen und Sportplätze, des ehemaligen Turnhallengrundstücks und 
auch der derzeit zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Flächen sowie der Hausmeisterwoh-
nung und der Parkflächen überplant werden. Die Altgebäude sind abzureißen, eine mehrge-
schossige Neubauplanung ist zu erarbeiten und entsprechend umzusetzen. In der Neubau-
planung müsste keine Turnhalle eingeplant werden, da hierzu die Fläche der Sportanlage am 
Erdweg in Worringen, die fußläufig erreichbar ist, genutzt werden könnten. Eine Hausmeis-
terwohnung muss ebenfalls nicht geplant werden, da die Aufgaben des Hausmeisters in Per-
sonalunion durch den Hausmeister mit Wohnung der Grundschulen „An den Kaulen“ über-
nommen werden können.“ 
In einer Machbarkeitsstudie konnte nachgewiesen werden, dass an dem Standort eine Ge-
samtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II realisier-
bar ist. Ursprünglich sollte an diesem Standort eine Grundschule entstehen. Diese Pla-
nungsoption wird auf Wunsch der Bezirksvertretung fallengelassen. 
Die periphere Lage einer neuen Gesamtschule am Standort Holzhe imer Weg wird sich auf 
das Einzugsgebiet der Schule auswirken, die  schulrechtlich für eine erfolgreiche Neuerrich-
tung zwingend mindestens 100 Anmeldungen benötigt.Die Maßnahme befindet sich als Vor-
ankündigung unter Auftragsnummer 137 unter Priorität A in der Schulbaumaßnahmenliste. 
 
 
 
 
6-GE-2 
Realisierung einer 4/4 -zügigen Ge-
samtschule im geplanten neuen 
Wohnbaugebiet „Kreuzfeld“ 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
In den Planungen zum neuen Stadtteil Kreuzfeld sind zwei Standorte für weiterführende 
Schulen berücksichtigt. Aufgrund des Fehlbedarfs an Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk 
Chorweiler soll einer dieser Standorte für eine Gesamtschule entwickelt werden. 
Um eine möglichst vielfältige Schülerschaft im neuen Stadtteil zunächst mit einem breitgefä-
cherten Bildungsangebot versorgen zu können, soll zunächst in einem früheren Bauabschnitt 
der Gesamtschulstandort für Kreuzfeld entwickelt werden in einer Größe, die eine 4 -zügige 
Sekundarstufe I und eine 4-zügige Sekundarstufe II unterbringen kann. Die Fertigstellung ist 
mit dem Erstbezug des neuen Stadtteils zu synchronisieren, sodass die Versorgung mit 
Schulplätzen im neuen Stadtteil sichergestellt ist. 
In einem späteren Bauabschnitt, bestenfalls parallel, ist der Gymnasialstandort zu entwickeln.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 155 
 
6-GY-1 
Realisierung eines 4/6 -zügigen Gym-
nasiums im geplanten neuen Wohn-
baugebiet „Kreuzfeld“ 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
In den Planungen zum  neuen Stadtteil Kreuzfeld sind zwei Standorte für weiterführende 
Schulen berücksichtigt. Aufgrund des Fehlbedarfs an Gymnasialplätzen im Stadtbezirk Chor-
weiler soll einer dieser Standorte zu einem Gymnasium entwickelt werden. 
Um eine möglichst vielfältige Schülerschaft im neuen Stadtteil zunächst mit einem breitgefä-
cherten Bildungsangebot versorgen zu können, soll zunächst in einem früheren Bauabschnitt 
ein Gesamtschulstandort für Kreuzfeld entwickelt werden. In einem späteren Bauabschnitt, 
bestenfalls parallel, ist der Gymnasialstandort zu entwickeln in einer Größe, die eine 4-zügige 
Sekundarstufe I und eine 6-zügige Sekundarstufe II unterbringen kann. 
 
 
  
6-GE-3 
ehemals 
M76b 
ENTFÄLLT: Realisierung einer neuen 
Gesamtschule am Standort Netzes-
traße/ Swinestraße in Chorweiler 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Da eine Gesamtschule am Standort Holz heimer Weg in Worringen entstehen soll, wird die 
Planungsoption einer Gesamtschule am Standort Netzestraße fallengelassen.  
6-GY-2 
ehemals 
M74 
Nur nachrichtlich, aktuell nicht ver-
folgte Planungsoption zur Realisie-
rung eines neuen Gymnasiums Volk-
hovener Weg bei Schließung der Ur-
sula-Kuhr-Hauptschule Volkhovener 
Weg 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Ursula-Kuhr-Schule hat nach wie vor stabile Schülerzahlen. Daher wird die Planungsop-
tion nicht weiterverfolgt. Schulentwicklungsplanerisch ist die Verwaltung aber nach wie vor 
angehalten, die Schülerzahlentwicklung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern Schu-
len unter die Mindestgröße fallen, besteht gesetzlich vorgegebener Handlungsbedarf.  
Der Standort Volkhovener Weg könnte zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort einer 
benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden. Aufgrund der 
Schulgröße der Heinrich-Böll-Gesamtschule scheidet diese aus dem Kreis der möglichen be-
nachbarten Schulen aus. Gleiches gilt für die bereits 5 -zügige Henry-Ford-Realschule und 
das bereits 5/7 -zügige Heinrich-Mann-Gymnasium. Aufgrund der G ebäudegröße wäre es 
auch möglich, am Standort eine eigenständige Realschule unterzubringen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 156 
6-FS-1 
Realisierung einer Förderschule mit 
dem Schwerpunkt „Geistige Entwick-
lung“ 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
In den Planungen zum neuen Stadtteil Kreuzfeld ist ein Standort für eine Förderschule mit 
dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ vorgesehen. Damit soll das stadtweite Angebot an 
Schulplätzen für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausgebaut 
werden, da für die se Schüler*innen aktuell ein immenser Fehlbedarf an Plätzen im Kölner 
Schulsystem besteht. 
 
 
  
6-FS-2 
ehemals 
M75 
Entwicklung der Förderschule Lernen 
Soldiner Straße zu einer Verbund-
schule (Erweiterung um den Förder-
schwerpunkt Emotionale und soziale 
Entwicklung) zum Schuljahr 2015/16 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Die Förderschule wurde wie vorgesehen zum Schuljahr 2015/16 um den Förderschwerpunkt 
emotionale und soziale Entwicklung erweitert 
Durch die Zusetzung eines Erweiterungsbaus konnte die Raumsituation am (Doppel-) Stand-
ort, an dem sich auch die GGS Soldiner Straße befindet, (vgl. 6-GS-8) entspannt werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 157

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 158 
8.7. Stadtbezirk 7/ Porz 
 
Grundschulen 
 
Poll: 
Mit dem Neubau des Schulgebäudes an der Siegburger Straße als Teilstandort der Janusz -
Korczak-Schule entstand im Stadtteil Poll ein mehr als auskömmliches Platzangebot. Im Rah-
men der Klassenbildungswerte sind dadurch auch noch Platzreserven vorhanden sind. Diese 
könnten durch die Anbindung an die Linie 7 zusätzlich für Kinder aus den nördlichen Wohnbe-
reichen in Ensen/Westhoven genutzt werden. 
 
Ensen und Westhoven: 
Auf Basis der aktuellen Einwohnerprognose ist das Platzangebot der Grundschule Hohe 
Straße für Kinder aus dem Stadtteil Ensen/Westhoven nicht auskömmlich. Auch der Ausgleich 
mit der Planungsregion um den Stadtteil Porz ist aufgrund der Einwohnererwartung zweifel-
haft. Der Neubau einer 2 -zügigen Grundschule auf dem Schulstandort Berliner Str. 36 inkl. 
Turnhalle und Schulschwimmbad soll die zukünftigen Schulplatzbedarfe in der Planungsregion 
Ensen und Westhoven decken. 
Mit Schulstart der neuen Grundschule in Westhoven ist die bedarfsgerechte Reduzierung der 
Kapazität der GGS Hohe Straße von 4 Zügen auf 3 Züge zur Verbesserung der Raumsituation 
vorzusehen. Durch Erweiterung des Planungsgebiet um einen Grundschulzug ist die Schul-
platzsituation auskömmlich. 
 
Planungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg: 
In der Gesamtsumme der Stadtteile Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg ergibt sich er-
heblicher zusätzlicher Platzbedarf, der nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden 
kann.  
Um die aktuellen und zukünftigen Schulplatzbedarfe im genannten Plan ungsgebieten zu de-
cken wurden bereits Maßnahmen initiiert.  
Im Stadtteil Porz soll die angedachte Erweiterung der Don-Bosco-Grundschule durch den Neu-
bau einer 2-zügigen Grundschule auf dem Grundstück Bonner Straße (südlicher Bereich) er-
setzt werden. Im Stadtteil Porz sollen dadurch wohnortnah neue Schulplätze geschaffen wer-
den.  
Der Schulstandort Kupfergasse in Urbach soll durch die Verselbständigung des bisherigen 
Teilstandortes Kupfergasse 5-11 (jetzt Elsdorfer Str.) um insgesamt einen Zug erweitert wer-
den. Nach Prüfung der räumlichen Voraussetzungen am Teilstandort Kupfergasse 5-11 plant 
die Verwaltung den Abriss und Neubau einer 2 -zügigen Grundschule auf dem Grundstück 
Kupfergasse 5-11. Der Schulstandort der neuen 2-zügigen Grundschule wird der parallel ver-
laufenen Elsdorfer Str. zugeordnet um Verwechslungen zu vermeiden. Mit Inbetriebnahme des 
neuen Schulgebäudes in der Elsdorfer Str. soll die Zügigkeit der KGS Kupfergasse von derzeit 
5 auf 4 Züge reduziert werden. Insgesamt ergäbe sich für den Stadtteil  Urbach eine Erweite-
rung auf sechs Züge. Diese würden durch vier Züge an der KGS Kupfergasse 31 und zwei 
Züge an der neuen Grundschule am Standort Elsdorfer Str. umgesetzt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 159 
In Eil soll zeitnah die Zügigkeitserweiterung der GGS Schulstraße von 2 Zügen auf 3 Züge 
erfolgen. Im Zuge der ohnehin vorgesehenen Bauarbeiten, um zusätzliche Plätze in der OGS 
zu gewinnen, soll auch die Kapazität der Grundschule erweitert werden. Die Erweiterung der 
Kapazität der GGS Schulstraße soll dazu beitragen das wohnortnahe Schulangebot im Nord-
osten der Planungsregion zu verbessern. 
Zusätzlich soll der Neubau einer 2-zügigen Grundschule in Elsdorf zur Bedarfsdeckung erfol-
gen. Die Grundschule soll dazu das wohnortnahe Schulangebot im Süden der Planungsregion 
zu verbessern. Ein Grundstück für die neue Grundschule in Porz Elsdorf konnte an der Frie-
denstraße gesichert werden. 
Nur durch die Summe der Maßnahmen ist es rechnerisch möglich, den erwarteten Bedarf an 
Grundschulplätzen in der Planungsregion zu decken.  
 
Grengel: 
Der Raumbestand an Grundschulkapazitäten ist im Rahmen der Bandbreite rechnerisch aus-
kömmlich. Die rechnerischen Kapazitäten können aufgrund der regionalen Lage im Stadtge-
biet nur in Einzelfällen zum Ausgleich der benachbarten Statteile herangezogen werden. 
 
Planungsregion Wahn, Wahnheide, Lind, Libur: 
Die Kapazität in der Planungsregion ist bei Ausreizung der maximalen Kapazität aktuell rech-
nerisch knapp auskömmlich. Hierbei werden keine Verbleiber*innen in den Eingangsklassen 
der Grundschulen berücksichtigt. Legt ma n einen Klassenbildungswert (Richtwert) von 23 
Schüler*innen zugrunde, so wird im Planungsgebiet Wahn, Wahnheide, Lind und Libur bereits 
jetzt ein Zug Grundschule mehr benötigt. Diese Bedarfe bleiben laut Einwohnerprognose 2022 
bis zum Jahr 2035 unverändert. Nicht mit eingerechnet sind die aktuell laufenden Bebauungs-
planverfahren im Stadtbezirk Porz mit dem Ziel Wohnungsbau. Insgesamt beläuft sich der 
Wohnungsbau auf ca. 400 Wohneinheiten allein im Stadtteil Wahn. Durch den Wohnungsbau 
ergibt sich ein Mehrbedarf von 11 Schüler*innen pro Jahrgang in der Primarstufe. Alleine der 
Bezug der Wohnbebauung in der Nachtigallenstraße (300 WE) würde einen zusätzlichen Be-
darf an 8 Schulplätzen verursachen. Aufgrund dessen sollte die Wohnbebauung in Porz Wahn 
abgestimmt an eine Erweiterung der schulischen Kapazitäten im Planungsgebiet erfolgen. 
Insgesamt verfügt die Planungsregion über zwei Grundschulen mit jeweils 4 Zügen. Die GGS 
Heideschule in Wahnheide soll baulich auf die festgelegte 4 -Zügigkeit erweitert werden. An-
gesichts der aktuellen Prognosewerte und den zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen aufgrund 
von Wohnbauprojekten im Stadtteil Porz Wahn sollte der Neubau eines 2-zügigen Grundschul-
gebäudes und die einhergehende schulrechtliche im Planungsgebiet erfolgen. 
Auf dem Schulgrundstück Sportplatzstraße in Wahnheide befindet sich aktuelle die Pestaloz-
zischule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Aufgrund ihrer aktuellen Bausub-
stanz ist ein Neubau erforderlich. Die Realisierung eines Neubaus auf dem bisherigen Schul-
grundstück ist aufgrund angepasster Bedarfe an eine Förderschule für Geistige Entwicklung 
nicht mehr auf dem bisherigen Grundstück umsetzbar. Aufgrund dessen, soll ein Neubau auf 
einem städtischen Grundstück auf dem Urbacher Weg erfolgen. Nach Neubau und Umzug der 
Förderschule kann das Bestandsgebäude abgerissen werden und für den Neubau einer 2 -
zügigen Grundschule nachgenutzt werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 160 
Für den Fall, dass die Realisierung eines Neubaus auf der Sportplatzstraße verzögert, soll der 
Schulstandort Neue Heide auf eine Zügigkeitserweiterung (auf 5 Züge) überprüft werden. 
Für die Bedarfsdeckung der Schulplatzbedarfe im Planungsgebiet käme auch ein Suchauftrag 
für den Bau eines 2 -zügigen Grundschulgebäudes für die Stadtteile Wahn, Wahnheide oder 
Lind in Frage. 
Ohne eine Erweiterung der Schulplatzkapazitäten wird der Stadtteil Wahn mit Fertigstellung 
neuer Wohnbauprojekten mit zunehmender Schulplatzbedarfen konfrontiert. 
 
Zündorf: 
Die Kapazität der beiden Grundschulen in Zündorf ist in Bezug auf die erwarteten Kinderzahlen 
auskömmlich.  
Die Realisierung des Wohnbaugebietes Zündorf Süd wird wahrscheinlich nicht vor Ende des 
Betrachtungszeitraums 2023-2035 erfolgen. Die Entwicklung der Schulplatzbedarfe durch das 
Neubaugebiet sollte daher isoliert von den aktuellen  Planungen betrachtet werden. Der ab-
schließende Bedarf an Schulplätzen im Primar- und Sekundarbereich ist abhängig von den zu 
erwarteten Wohneinheiten im Wohnbaugebiet Zündorf Süd. Es ist davon auszugehen, dass 
bei der Entwicklung von Zündorf -Süd von einer deutlich höheren Dichte an Wohnbebauung 
auszugehen ist als zuletzt erwartet. Die Schulentwicklungsplanung muss frühzeitig in die Pla-
nungen einbezogen werden. Veränderungen müssen den Bedarfen entsprechend angepasst 
werden. 
 
Langel: 
Die KGS Hinter der Kirche kann die rechnerisch erwarteten Kinder im Rahmen der Bandbreite 
aufnehmen. 
 
7-GS-1 
ehemals 
M77 
Neubau bei Erweiterung der Janusz -
Korczak-Schule, KGS Am Altenberger 
Kreuz in Poll 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Zügigkeitserweiterung von 1,5 auf 3 Züge an der Janusz -Korczak-Schule (KGS) am 
Altenberger Kreuz 14, 51105 Köln zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzeitiger Bildung 
eines Teilstandortes in der Siegburger Str. 445 in 51105 Köln-Poll ist erfolgt

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 161 
7-GS-2  
Neu: Neubau einer 2 -zügigen Grund-
schule auf dem Schulstandort Berliner 
Str. 36 in Westhoven bei gleichzeitiger 
Reduzierung der Zügigkeit der GGS 
Hohe Straße von 4 auf 3 Züge in En-
sen 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Neubau einer 2 -zügigen Grundschule auf dem Schulstandort Berliner Str. 36 inkl. 
Turnhalle und Schulschwimmbecken (vergleiche Vorlage 1356/2022). 
 Bedarfsgerechte Reduzierung der Kapazität der GGS Hohe Straße von 4 Zügen auf 
3 Züge zur Verbesserung der Raumsituation vorzusehen. 
 Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 162 und 
478 (Priorität „0“) geführt. Die Maßnahme ist im GU/TU-Paket 2 verankert. 
 
7-GS-3 
ehemals 
M79 
Änderung: Neubau einer 2 -zügigen 
Grundschule auf dem Grundstück 
Bonner Straße (südlicher Bereich) in 
Porz 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die angedachte Erweiterung der Don -Bosco-Grundschule wird durch Planung einer 
2-zügigen Grundschule auf dem Grundstück Bonner Straße im südlichen Bereich (auf 
dem Grundstück der ehemaligen belgischen Schule) ersetzt. 
 Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 106 (Priorität „A“) 
geführt. 
 
7-GS-4 
ehemals 
M79 
Neubau der Gemeinschaftsgrund-
schule Porz, GGS Hauptstraße in 
Porz. Erweiterung der Zügigkeit er-
folgt. 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Fertigstellung des Auslagerungsgebäudes ist zum Schuljahr 2020/21 erfolgt. Die 
Auslagerung ist für die Dauer der Baumaßnahme (voraussichtlich 10 Jahre) auf den 
Schulhof vorgesehen. 
 Der Rat hat am 12.12.2019 die schulrechtliche Änderung der Kapazität der GGS 
Hauptstraße ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 Zügen auf 4 Züge gemäß § 81 Absatz 
2 Schulgesetz NRW beschlossen (Session 3024/2019).  
 Die Maßnahme zur Generalsanierung / zum Neubau des Schulgebäudes steht wei-
terhin aus und wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 103 (Priorität „B“) ge-
führt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 162 
7-GS-5 
ehemals 
M80 
Verselbständigung des bisherigen 
Teilstandortes Kupfergasse 5-11 (jetzt 
Elsdorfer Str.) als 2 -zügige Grund-
schule bei gleichzeitiger Änderung der 
KGS Kupfergasse von derzeit 5 auf 4 
Züge in Urbach 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Nach Prüfung der räumlichen Voraussetzungen am Teilstandort Kupfergasse 5-11 
plant die Verwaltung den Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau für eine 2 -zü-
gige Grundschule auf dem Grundstück Kupfergasse 5 -11. Der Schulstandort der 
neuen 2-zügigen Grundschule wird der parallel verlaufenen Elsdorfer Str. zugeordnet 
um Verwechslungen zu vermeiden. 
 Mit Inbetriebnahme des neuen Schulgebäudes und schulrechtlicher Errichtung der 
neuen Grundschule in der Elsdorfer Str. soll die Zügigkeit der KGS Kupfergasse von 
derzeit 5 auf 4 Züge reduziert werden. 
 Insgesamt ergäbe sich für  den Stadtteil Urbach eine Erweiterung auf sechs Züge. 
Diese würden durch vier Züge an der KGS Kupfergasse 31 und zwei Züge an der 
neuen Grundschule am Standort Elsdorfer Str. umgesetzt.  
 Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 109 und 
479 (Priorität „0“) geführt. 
 
7-GS-6 
ehemals 
M80a 
Zügigkeitserweiterung der GGS Schul-
straße von 2 Zügen auf 3 Züge in Eil 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Im Zuge der ohnehin vorgesehenen Bauarbeiten, um zusätzliche Plätze in der OGS 
zu gewinnen, soll auch die Kapazität der Grundschule erweitert werden.  
 Die Erweiterung der Kapazität der GGS Schulstraße soll dazu beitragen, die erwarte-
ten Bedarfe in der Plan ungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg zu de-
cken und das wohnortnahe Schulangebot im Nordosten der Planungsregion zu ver-
bessern. 
 Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer „313“ mit Priorität „C“ 
geführt. 
 
7-GS-7 
ehemals 
M80b 
Neubau einer 2 -zügigen Grundschule 
in Elsdorf 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Im Stadtteil Elsdorf soll eine neue Grundschule entstehen. Die Grundschule soll dazu 
beitragen, die erwarteten Bedarfe in der Planungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf 
und Finkenberg zu decken und das wohnortnahe Schulangebot im Süden der Pla-
nungsregion zu verbessern.  
 Ein Grundstück für die neue Grundschule in Porz Elsdorf konnte an der Friedenstraße 
gesichert werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 163 
 Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 251 mit Priorität „A“ 
geführt und ist als Pilotprojekt für die neue Schulbaugesellschaft festgelegt worden. 
 
7-GS-8 
Neu: Neubau einer 2 -zügigen Grund-
schule auf dem ehemaligen Schul-
grundstück der FGE Sportplatzstraße 
nach Umzug an den Urbacher Weg  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Aufgrund der akuten und zukünftigen Schulplatzbedarfe im Planungsgebiet Wahn, 
Wahnheide, Lind und Libur muss der Bau einer neuen 2-zügigen Grundschule inner-
halb der Planungsgebietes erfolgen.  
 Für den Bau der 2 -zügigen Grundschule soll das Schulgrundstück Sportplatzstraße 
nach Umzug der Pestalozzischule an einem neuen Schulstandort am Urbacher Weg 
genutzt werden. Hierfür ist der Abriss und Neubau des bestehenden Schulgebäudes 
notwendig. 
 Alternativ muss ein Suchauftrag für den Neubau einer 2 -zügigen Grundsch ule in 
Wahn/Wahnheide/Lind erfolgen.  
 Die Maßnahme muss in die Schulbaumaßnahmenliste aufgenommen werden.  
 
7-GS-9 
Bauliche Erweiterung der GGS Heide-
schule zur Ermöglichung der festge-
legten 4-Zügigkeit in Wahnheide/ Pla-
nungsoption Erweiterung der GGS 
Heideschule von 4 auf 5 Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die GGS Heideschule in Wahnheide muss räumlich erweitert werden, damit die fest-
gelegte 4-Zügigkeit an der Grundschule durchgängig gebildet werden kann. 
 Für den Fall, dass kein Neubau für eine 2 -zügige Grundschule auf dem Schulgrund-
stück Sportplatzstraße erfolgen kann, soll geprüft werden ob die GGS Heideschule 
auf 5 Züge baulich erweitert werden kann.  
 Die Maßnahme wird in der Schulbau maßnahmenliste unter  den Auftragsnummern 
432 mit Priorität „A“ geführt. 
 
7-GS-10 Mehrere neue Grundschulen in Zün-
dorf-Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Es ist davon auszugehen, dass bei der Entwicklung von Zündorf-Süd von einer deut-
lich höheren Dichte an Wohnbebauung auszugehen ist als zuletzt erwartet.  
 Die Grundschulplanungen in Zündorf-Süd sollen dann weiter vorangetrieben werden, 
wenn hinsichtlich der  städtebaulichen Entwicklung des Wohnbaugebietes Zündorf 
Süd eine klarere zeitliche Perspektive besteht.  
 Veränderungen müssen regelmäßig den Bedarfen entsprechend angepasst werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 164 
 Neue Bedarfe müssen in der Schulbauliste aktualisiert und hinterlegt werden. Die bis-
herige Planung von zwei neuen Grundschulen ist in der Schulbauliste unter den Auf-
tragsnummern 217 u. 218 mit Priorität „D“ geführt. 
 
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Porz 
 
Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit 
auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Porz mit Blick auf die kleinräumige 
Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien nicht auskömmlich. 
Auch u nter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte besteht kein ausreichendes Schul-
platzangebot im Stadtbezirk Porz um die Bedarfe im Betrachtungszeitraum 2023-2035 zu de-
cken. Stand 2023 verfügt der Stadtbezirk Porz über 34 Züge in der Sek I.  Zur Deckung der 
Schulplatzbedarfe nach Richtwert werden insgesamt 45 Züge benötigt. 
Um die Schulplatzbedarfe im Stadtbezirk Porz, auch im Zusammenhang mit der Umstellung 
von G8 auf G9, zu decken, wurde der Schulneubau eines 6/8 -zügigen Gymnasiums an der 
Schubertstraße auf den Weg gebracht.  
Trotz des vorgesehenen Neubaus des Gymnasiums an der Schubertstraße ergibt in der Ge-
samtbetrachtung der Schulplätze in Porz, dass weiterhin eine Zurechnung von Gymnasialplät-
zen (5 Züge) aus der Innenstadt erforderlich i st, um die rechnereiche Deckung des Bedarfs 
nachzuweisen. Mit dem Ausbau des Gymnasiums in der Heerstr. können bis zu 3 weitere Züge 
zur Bedarfsdeckung in der Sek I herangezogen werden. 
 
Hauptschulen 
Im Stadtbezirk Porz liegen zwei Hauptschulen:  
 Johann-Amos-Comenius Schule, Heerstraße (2-zügig) 
  Kopernikusschule, Bonner Straße (3-zügig) 
 
Beide Hauptschulen verfügen insgesamt über 5 Züge und damit über 120 Schulplätze in den 
Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren Schulplätze an den beiden 
Hauptschulen in Porz machen damit 13% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiter-
führender Schulen in Porz aus. 
Dem Bestand von 115 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 29 Anmeldungen gegenüber. 29 Anmeldungen entsprechen 3% aller Anmeldungen 
an Eingangsklassen 2023/24 weiterführender Schulen in Porz. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Porz legte nahe, dass die Schulform Hauptschule 
von 1% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterfüh-
rende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. 
Die Diskrepanz zwischen der realen Anmeldequote 2023/24 und den Ergebnissen der Eltern-
befragung 2022 ist an dieser Stelle eher geringfügig. Die Schulentwicklungsplanung deutet die 
Ergebnisse der Elternbefragung in diesem Zusammenhang als Trendvoraussage zu einer ab-
nehmenden Nachfrage der Schulform Hauptschule, die jedoch keine unmittelbare Handlungs-
konsequenz nach sich zieht. Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an 
den Schulen kann nachgewiesen werden, dass die Johann -Amos-Comenius Schule in der

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 165 
Heer Str. und die Kopernikusschule in der Bonner Str. in Porz spätestens ab dem 7. Jahrgang 
mindestens 2 bis 3-zügig belegt wird. Die Hauptschule in der Bonner Str. verfügt im Gesamten 
jedoch noch über freie Kapazitäten. 
Unter der Annahme, dass weiterhin 3% der 10-Jährigen in Porz auch in den kommenden Jah-
ren eine Hauptschule in Porz anwählen würden, ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den 
Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
34 35 37 36 37 35 35 33 35 33 34 34 
 
Es ist allerdings davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen 
die Nachfrage nach Hauptschulplätzen abnehmen wird. Die zukünftige Entwicklung der Schü-
ler*innenzahlen an den Hauptschulen unterliegt deshalb einem beständigen Monitorin g, um 
die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße einer Hauptschule nach § 82 Schulgesetz NRW 
rechtzeitig antizipieren zu können und ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maßnahmen zu in-
tervenieren, sobald es notwendig werden sollte.  
Im Zusammenhang mit de r Generalsanierung Schulzentrum Heerstraße sollen zukünftig die 
Johann-Amos-Comenius Schule und die ansässige Realschule an einem anderen Standort in 
eine Gesamtschule aufgehen. Bis zum Neubau dieser Gesamtschule wird ein Interim für die 
Real- und Hauptschule notwendig. Mit dem Neubau einer neuen Gesamtschule im Porzer Sü-
den sollen beide Schulen auslaufend schließen. 
Die Kopernikusschule (HS) in Porz Eil ist weiterhin wenig nachgefragt (18 Anmeldungen). Die 
Hauptschule ist stark sanierungsbedürftig und besteht überwiegend aus Containerbauten. Bei 
Abriss und Neubau des Schulgebäudes sollte das Raumprogramm auf eine zukunftsfähige 
weiterführende Schule (Sek I) abgestellt werden . Zudem sollte geprüft werden, ob auf dem 
Grundstück Erweiterungsoptionen bestehen, um ggf. eine Umnutzung des Schulstandortes 
durch eine andere Schulform zu ermöglichen. Aufgrund der Gebäudegröße wäre es auch mög-
lich am Standort eine Sekundarschule unterzubringen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 166 
Realschulen 
Im Stadtbezirk Porz sind drei Realschulen verortet: 
 Wilhelm-Busch-Realschule, RS Heerstraße (3-zügig) 
 Max-Planck-Realschule, RS Planckstraße (4-zügig) 
 Otto-Lilienthal-Schule, RS Albert-Schweitzer-Straße (4-zügig) 
 
Die Realschulen verfügen insgesamt über 11 Züge und damit über 297 Schulplätze in den 
Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren 297 Schulplätze entspre-
chen 31% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Porz. 
Dem Bestand von 297 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 291 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 291 Anmeldungen entspre-
chen 34% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen in 
Porz. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Kalk sah voraus, dass die Schulform Realschule 
von 20% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterfüh-
rende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote und 
die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach deutlich auseinander. 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 34% der 
10-Jährigen in Porz auch in den kommenden Jahren eine Realschule in Porz anwählen wür-
den. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen 
der Realschule im Stadtbezirk Porz zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
386 393 416 404 418 398 396 377 393 377 381 386 
 
Damit ist laut Bevölkerungsprognose 2022 sogar mit Anmeldezahlen an der Realschule in 
Porz zu rechnen, die die Klassenfrequenzrichtwerte in einzelnen Jahren stark übersteigen.  
In der Einzelbetrachtung sind lediglich die Anmeldungen der Wilhelm -Busch-Realschule 
(Heerstraße) mit 42 Anmeldungen rückläufig, während die Max-Planck-Realschule und Otto-
Lilienthal-Schule gut nachgefragt sind. Der Abriss und Neubau der Kopernikusschule, die in 
nächster Nähe der Max-Planck-Realschule liegt, kann demnach auch zur Erweiterung der Re-
alschulkapazität an dem Standort genutzt werden bzw. für die Errichtung einer neuen Real-
schule.  
 
Gesamtschulen 
Im Stadtbezirk Porz ist die Lise-Meitner-Gesamtschule in der Stresemannstraße ansässig. Die 
Gesamtschule verfügt über 8 Züge und damit über 216 Schulplätze in den Eingangsklassen. 
Die verfügbaren 216 Schulplätze entsprechen 23% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklas-
sen weiterführender Schulen in Porz.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 167 
Dem Bestand von 216 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 240 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 240 Anmeldungen entspre-
chen 28% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in 
Porz. 
Die Elternbefragung 2022 für Porz ergab, dass die Schulform Gesamtschule von 2 2% der 
Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule 
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote und die antizipierte 
Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach 6% auseinander. 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 28% der 
10-Jährigen in Porz auch in den kommenden Jahren eine Gesamtschule in Porz anwählen 
würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangs-
klassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Porz zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
318 323 342 333 345 328 326 311 324 311 314 318 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gesamt-
schule übersteigen die Kapazitäten der Lise-Meitner-Gesamtschule (216) um ca. 3-4 Züge in 
den Eingangsklassen. Für den Stadtbezirk Porz sind bei dieser Annahme weitere 4 Züge der 
Schulform Gesamtschule notwendig. 
Die Schulverwaltung sieht zum Ausbau des Gesamtsch ulangebots im Stadtbezirk Porz den 
Bau einer 5/4 -zügigen Gesamtschule im Porzer Süden vor. Die Haupt - und Realschule am 
Schulstandort Heerstraße sollen zukünftig in den Neubau einer Gesamtschule aufgehen. Ak-
tuell ist die Johann-Amos-Comenius Schule (HS) 2-zügig und die Wilhelm-Busch-Realschule 
3-zügig. Bei auslaufender Schließung der beiden Schulen, wird eine mindestens 5/4 -zügige 
Gesamtschule benötigt, um den Bedarf an Schulplätzen in der Sek I zu kompensieren.  
Zur Deckung der Bedarfe der Haupt- und Realschule im Schulzentrum Heerstr. sollte ein Such-
auftrag für den Bau einer 5/ -6 zügigen Gesamtschule im Stadtteil Zündorf (oder Umgebung) 
erfolgen. Nach Umsetzung kann die Zügigkeit des Lessings-Gymnasiums erhöht werden. 
Zudem ist mit der Realisierung des Wohnbaugebiets Zündorf Süd mindestens eine neue Ge-
samtschule (4/4 -zügig) geplant. Die  Realisierung des Wohnbaugebietes Zündorf Süd wird 
wahrscheinlich nicht vor Ende des Betrachtungszeitraums 2023 -2035 erfolgen. Die Entwick-
lung der Schulplatzbedarfe durch das  Neubaugebiet sollte daher isoliert von den aktuellen 
Planungen betrachtet werden. Der abschließende Bedarf an Schulplätzen im Primar- und Se-
kundarbereich ist abhängig von den zu erwarteten Wohneinheiten im Wohnbaugebiet Zündorf 
Süd. Es ist davon auszugehen, dass bei der Entwicklung von Zündorf-Süd von einer deutlich 
höheren Dichte an Wohnbebauung auszugehen ist als zuletzt erwartet. Für das Neubaugebiet 
werden höchstwahrscheinlich zusätzliche Züge einer weiterführenden Schule  benötigt. Die 
Schulentwicklungsplanung muss daher frühzeitig in aktuelle Planungen einbezogen werden. 
Veränderungen müssen den Bedarfen entsprechend angepasst werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 168 
Gymnasien 
Im Stadtbezirk Porz sind drei Gymnasien verortet:  
 Lessinggymnasium, GY Heerstraße (4-zügig), 
 Stadtgymnasium Porz, Humboldtstraße (4-zügig), 
 Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstraße (3-zügig). 
 
Die Gymnasien verfügen insgesamt über 11 Züge in der Sekundarstufe I und damit über ins-
gesamt 319 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnutzung de r maximalen Klassenbil-
dungswerte für Gymnasien. Die insgesamt verfügbaren 319 Schulplätze entsprechen 33% al-
ler verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Porz. 
Dem Bestand von 319 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 306 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 306 Anmeldungen entspre-
chen 35% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in 
Porz. 
Die Elternbefragung 2022 für Porz ergab, dass die Schulform Gymnasium von 57% der Eltern 
von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule unmit-
telbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreicht die antizipierte 
Nachfrage laut Elternbefragung demnach nicht. Das tatsächliche Anmeldeverhalten (trotz vor-
handener Schulplätze an Gymnasien) ist deutliche geringer, als aus der Elternbefragung zu 
erwarten. Aufgrund der fehlenden Repräsentativität der Elternbefragung im Stadtbezirk Porz 
legt die Schulentwicklungsplanung das bisherige Anmeldeverhalten zugrunde. 
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung damit, dass 35% der 10 -
Jährigen in Porz auch in den kommenden Jahren ein Gymnasium in Porz anwählen werden. 
Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der 
Gymnasien im Stadtbezirk Porz zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
397 404 428 416 431 410 408 388 405 389 393 398 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen die Kapazitäten der in Porz ansässigen Gymnasien (306). Für den Stadtbe-
zirk Porz sind weitere 3-5 Züge der Schulform Gymnasium notwendig. 
Um die Bedarfe an Gymnasialplätze in Porz, auch im Zusammenhang mit der Umstellung von 
G8 auf G9, zu decken, wurde der Schulneubau eines 6/8-zügigen Gymnasiums an der Schu-
bertstraße auf den Weg gebracht. 
Außerdem soll nach der geplanten Generalinstandsetzung soll das Schulzentrum Heerstraße 
vollständig durch das Lessing-Gymnasium genutzt werden. Aktuell ist das Gymnasium 4/6-
zügig und soll 7/10-zügig erweitert werden. Bei Abriss und Neubau des Schulzentrum Heer-
straße muss eine erneute Schulentwicklungsplanerische Einschätzung erfolgen, da bei Neu-
bau des Gebäudes die Zügigkeit des Gymnasiums kleiner ausfallen und nicht eine 6/8-Zü-
gigkeit übersteigen sollte. In der Gesamtbetrachtung lassen sich die Bedarfe an Sek I Zügen 
im Stadtbezirk Porz weiter um drei reduzieren.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 169 
Für die Betrachtung der notwendigen Gymnasialzüge im Stadtbezirk Porz ist die Schulplatzsi-
tuation nach Umsetzung der Schulmaßnahmen somit auskömmlich. 
 
 
7-GY-2 
ehemals 
M85 
Erweiterung des Lessing -Gymnasi-
ums von 4/6 -Züge auf 7/10 -Züge 
(Schulzentrum Heerstr.) nachdem der 
Start der neuen Gesamtschule in Zün-
dorf-Süd als Nachfolgesystem von 
Haupt- und Realschule schulrechtlich 
erfolgt ist.  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Nach der geplanten Generalinstandsetzung soll das Schulzentrum Heerstraße voll-
ständig durch das Lessing -Gymnasium genutzt werden. Aktuell ist das Gymnasium 
4/6-zügig und soll 7/10-zügig erweitert werden.  
 Bei Abriss und Neubau des Schulzentrums Heerstr. muss der Neubau des Gymnasi-
ums in der Zügigkeit (6/8-zügig) reduziert werden und eine aktualisierte schulentwick-
lungsplanerische Einschätzung erfolgen.  
 Die ansässige Haupt- und Realschule sollen zukünftig in den Neubau einer Gesamt-
schule aufgehen. Nach Start einer neuen Gesamtschule in Zündorf bzw. im Porzer 
Süden (s. 7 -GE-2) erfolgt die auslaufende Schließung der Haupt - und Realschule. 
Zeitgleich erfolgt die aufbauende Zügigkeitserweiterung des Lessing-Gymnasium auf 
7 Züge in der Sek I und 10 Züge in der Sek II bzw. 6/8-zügig. 
 Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 73 (Pri-
orität „0“) geführt und ist im GU/TU-Paket verankert. 
 
7-GE-1 
ehemals 
M86 
Zügigkeitserweiterung der Lise-Meit-
ner Gesamtschule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die schulrechtliche Erweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule um zwei Züge in der 
Sekundarstufe I und einen Zug in der Sekundarstufe II wurde am 14.10.2021 im Rat 
der Stadt Köln beschlossen. Zur Aufnahme von den zusätzlichen Zügen, wurde eine 
7-GY-1 
ehemals 
M84e 
Errichtung eines neuen Gymnasiums 
mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 
8 Zügen in der Sekundarstufe II auf der 
Fläche Schubertstraß e / Im Falken-
horst in Urbach 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Maßnahme steht im Zusammenhang mit der notwendigen Kapazitätserweiterung 
durch die Umstellung von G8 auf G9 
 Bau eines Gebäudes für 6/8 -zügiges Gymnasiums auf der Fläche Schubertstraße / 
Im Falkenhorst in Porz Urbach 
 Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 118 (Pri-
orität „A“) geführt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 170 
Campuslösung mit dem benachbarten Grundstück in der Stresemannstraße 15 (ehe-
maliger Standort der Finkenbergschule) beschlossen.  
 Ab dem Schuljahr 2022/23 ist die Lise -Meitner-Gesamtschule 8-zügig in der Sekun-
darstufe I und 5-zügig in der Sekundarstufe II.  
 
7-GE-2 
ehemals 
M84 
Neu: Suchauftrag für eine 5/4 -zügige 
Gesamtschule in Zündorf und Umge-
bung, bei auslaufender Schließung der 
Johann-Amos-Comenius-Schule, 
Hauptschule (Heerstraße) und der Wil-
helm-Busch-Realschule (Heerstraße)  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Für die auslaufende Schließung der Haupt- und Realschule am Schulstandort Heer-
str., wird ei ne mindestens 5/4 -zügige Gesamtschule benötigt, um den Bestand an 
Schulplätzen in der Sek I zu kompensieren. Für einen geeigneten Standort muss ein 
Suchauftrag im Bereich Zündorf und Umgebung erfolgen. 
 Die Maßnahme zum Bau eines neuen Gesamtschulgebäude muss in die Schulbau-
maßnahmenliste aufgenommen werden. 
 
7-GE-3 
Neu: Erhöhter Bedarf an Zügen für 
weiterführende Schulen im Neubauge-
biet Zündorf-Süd  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Bedarf an Schulplätzen im Primar- und Sekundarbereich ist abhängig von den zu 
erwarteten Wohneinheiten im Wohnbaugebiet Zündorf Süd. Es ist davon auszugehen, 
dass bei der Entwicklung von Zündorf -Süd von einer deutlich höheren Dichte an 
Wohnbebauung auszugehen ist, als zuletzt erwartet. Die Planung für weiterführende 
Schulen in Zündorf -Süd sollen erst dann weiter vorangetrieben werden, wenn hin-
sichtlich der städtebaulichen Entwicklung des Wohnbaugebiet es Zündorf Süd eine 
klarere zeitliche Perspektive besteht. (vgl. auch 7-GS-10)  
 Veränderungen müssen regelmäßig den Bedarfen entsprechend angepasst werden. 
 Die Maßnahme zum Bau eines Gesamtschulgebäudes in Zündorf -Süd wird in der 
Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 130 (Priorität „D“) geführt.  
 
7-GE-4 
Planungsoption zur auslaufende 
Schließung der Max -Planck-Real-
schule und Kopernikus -Schule (HS) 
für eine Nachnutzung der Schulstand-
orte durch eine Gesamtschule 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Max-Planck-Realschule und Kopernikus-Schule (Hauptschule) weisen nach wie 
vor stabile Schülerzahlen auf. Schulentwicklungsplanerisch  ist die Verwaltung aber 
gleichwohl angehalten, die Schülerzahlentwicklung der einzelnen Schulen  zu be-
obachten. Sofern Schulen unter die Mindestgröße fallen, besteht gesetzlich vorgege-
bener Handlungsbedarf.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 171 
 Der Standort Planckstraße (RS) sowie der Standort Bonner Str. (HS) könnten zukünf-
tig grundsätzlich auch als Teilstandort einer benachbarten weit erführenden Schule 
(Sekundarstufe I und II), bevorzugt einer Gesamtschule, genutzt werden.  
 Die Max-Planck-Realschule ist aktuell 4-zügig, die Kopernikus Schule 3-zügig festge-
legt.   
 
7-RS-1 
Auslaufender Schließung der Wilhelm-
Busch-Realschule (Heerstraße) mit 
Start einer n euen Gesamtschule in 
Zündorf  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Mit Start einer neuen Gesamtschule in Zündorf oder Umgebung beginnt die auslau-
fende Schließung der Wilhelm-Busch-Realschule. 
 Siehe auch 7-GY-2 und 7-GE-2 
 
7-HS-1 
Auslaufender Schließung der der Jo-
hann-Amos-Comenius-Schule, Haupt-
schule (Heerstraße) mit Start einer 
neuen Gesamtschule in Zündorf Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Mit Start einer neuen Gesamtschule in Zündorf oder Umgebung beginnt die auslau-
fende Schließung der Johann-Amos-Comenius-Schule. 
 Siehe auch 7-GY-2 und 7-GE-2 
 
7-HS-2 
Planungsoption: (auslaufende) 
Schließung der Kopernikusschule, 
Hauptschule Bonner Str.  in Porz Eil/ 
Umnutzung des Schulstandort durch 
eine weiterführende Schule (ggf. Se-
kundarschule) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Kopernikusschule (HS) in Porz -Eil verfügt über eine Kapazität von 3 Zügen mit 
insgesamt 72 Schulplätzen. Im Anmeldeverfahren 2023/24 kam es zuletzt zu 18 An-
meldungen nach Beendigung des Anmeldeverfahrens.  
 Trotz der geringen Anmeldezahlen hat die Koper nikusschule nach wie vor stabile 
Schülerzahlen. Schulentwicklungsplanerisch ist die Verwaltung aber nach wie vor an-
gehalten, die Schülerzahlentwicklung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern 
Schulen unter die Mindestgröße fallen, besteht gesetzlich vorgegebener Handlungs-
bedarf.  
 Der Standort Bonner Straße könnte zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort ei-
ner benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden 
oder gemeinsam mit einem weiteren Schulstandort durch eine neue w eiterführende 
Schule mit Sekundarstufe I und II genutzt werden. (s.a. 7-GE-4) 
 Das Gebäude der Kopernikus Hauptschule ist stark sanierungsbedürftig und umfasst 
aktuell einige Containerbauten. Bei Abriss und Neubau des Schulgebäudes sollte das

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 172 
Raumprogramm auf eine zukunftsfähige weiterführende Schule (Sek I) abgestellt wer-
den. Aufgrund der (vorgesehenen) Gebäudegröße wäre es auch möglich, am Stand-
ort eine Sekundarschule unterzubringen. Auf dem Grundstück Bonner Straße soll ein 
Gebäude für eine neue zweizügige Grundschule entstehen (7- GS-3). 
 Die Maßnahme für die Kopernikusschule wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter 
Auftragsnummer 106 (Priorität „A“) geführt und hängt mit dem Neubau einer 2 -zügi-
gen Grundschule auf dem Grundstück Bonner Str. zusammen. 
 
7-FS-1 
ehemals 
M77a 
Erweiterung der Förderschule Geistige 
Entwicklung Auf dem Sandberg in Poll  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die bauliche Erweiterung der Förderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg 
zur Verbesserung der Schulraumsituation ist im III. Quartal 2022 fertiggestellt worden. 
 
7-FS-2 
Neu: Verselbstständigung des Teil-
standortes der Förderschule Thymian-
weg in der Berliner Str. 36  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Beim Teilstandort der Förderschule Thymianweg in der Berliner Str. (Köln -West-
hoven) erfolgte ein Antrag der Schulleitung zur Verselbstständigung aufgrund positi-
ver Schülerzahlenentwicklung;  
 Die s chulrechtliche Änderung der Schule Thymianweg (FSL) in Köln -Höhenhaus 
durch Schließung des Teilstandortes Berliner Str. 36, 51149 Köln bei gleichzeitiger 
Errichtung einer neuen Förderschule Lernen am Standort Berliner Straße in Köln -
Westhoven zum Schuljahr 2023/24 ist erfolgt. 
 Der Abriss und Neubau des Gebäudes für  die Förderschule Lernen Berliner Str. 36 
(2. GU/TU-Paket) ist gemeinsam mit der Baumaßnahme für die neue Grundschule (7-
GS-2) geplant. 
 Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 478 (Pri-
orität „0“) geführt. 
 
7-FS-3 
Neu: Neubau eines Schulgebäudes 
für die Pestalozzischule Förder-
schwerpunkt Geistige Entwicklung auf 
einem städtischen Grundstück am Ur-
bacher Weg 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Pestalozzischule auf der Sportplatzstraße mit dem Förderschwerpunkt Geistige 
Entwicklung benötigt einen Neubau, der sich aufgrund angepasster Bedarfe nicht 
mehr auf dem Schulgrundstück realisieren lässt. 
 Aufgrund dessen, soll der Neubau der Förderschule auf einem teilweise städtischen 
Grundstück am Urbacher Weg in Porz erfolgen. Mit der Fertigstellung und Umzug der

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 173 
Förderschule soll ein Abriss und Neubau des Schulgebäudes an der Sportplatzstraße 
für eine 2-zügige Grundschule erfolgen (vgl. 7-GS-7) 
 Die Maßnahme muss in die Schulbaumaßnahmenliste mit einer h ohen Priorität auf-
genommen werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 174 
8.8. Stadtbezirk 8/ Kalk 
 
Grundschulen 
 
Humboldt/Gremberg: 
Im Rahmen der Bandbreite könnten alle gemäß aktueller Einwohnerprognose 2022 erwarteten 
Einschulungen wohnortnah in Humboldt / Gremberg aufgenommen werden.  
 
Kalk: 
Im Stadtteil Kalk besteht lt. neuer Einwohnerprognose 2022 weiterhin ein zusätzlicher Bedarf 
an Grundschulplätzen. Mit der Fertigstellung des Schulgebäudes in der Thessaloniki -Allee/ 
Vietorstr. 89 und dem damit einhergehenden Umzug der KGS Kapitelstr. kan n die Zügigkeit 
der GGS Kapitelstraße nach Bedarf erweitert werden.  
Die neue Grundschule des Erzbistums in Kalk ist im Schuljahr 2020/21 gestartet und führte 
zusätzlich zu einer Entspannung der Schulplatzsituation im Stadtteil Kalk. 
Des Weiteren ist der B au eines 3-zügigen Grundschulgebäudes in der Albermannstraße mit 
Fertigstellung im Jahr 2027 vorgesehen. Für die zukünftige Bedarfsdeckung an Schulplätzen 
in Kalk wäre auch der Bau einer 2-zügigen Grundschule an der Albermannstraße ausreichend. 
Diese Maßnahme ist im 1. GU-/TU-Schulbaumaßnahmenpaket von 2019 verankert. 
 
Planungsregion Vingst / Höhenberg: 
Unter Berücksichtigung der aktuellen Einwohnerprognose 2022 ist die Schulplatzsituation be-
reits ohne Zusetzung von Schulplätzen in den Stadtteilen Vingst und Höhenberg auskömmlich.  
Im Jahr 2027 soll der derzeitigen Teilstandortes der GGS Ferdinandstraße (Montessori-Grund-
schule) in Höhenberg, um einen Zug erweitert werden, um eine Verselbstständigung zu er-
möglichen. Rechnerisch können alle erwarteten Kinder in Klassen untergebracht werden, die 
maximal 25 Kinder umfassen. 
 
Ostheim: 
Der erwartete Bedarf an Grundschulplätzen für den Stadtteil Ostheim ist nur durch die zeitnahe 
Realisierung der Erweiterung Standort Zehnthofstraße von aktuell 4,5 auf 6 Züge und durch 
einen neuen Grundschulstandort mit 3 Zügen zu decken. 
Im Schuljahr 2025/26 soll der Erweiterungsb au für die Zehnthofstraße fertiggestellt werden. 
Die Zügigkeitserweiterung erfolgt entsprechend im Schuljahr 2025/26. 
Laut Einwohnerprognose 2022 ist für die zukünftige Bedarfsdeckung für den Stadtteil Ostheim 
der Bau einer 2-zügigen Grundschule in Ostheim ausreichend. Die Umsetzung eines neuen 2 
-zügigen Grundschulstandortes im Stadtteil Ostheim ist noch nicht terminiert aber weiterhin 
dringend erforderlich. Aktuell fehlt es an einem geeigneten Standort für eine 2-zügige Grund-
schule in Ostheim.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 175 
Planungsregion Merheim, Brück, Neubrück: 
Die Kapazität der KGS Fußfallstraße wurde temporär zum Schuljahr 2018/19 um einen Zug 
erhöht, um den Anstieg der Schülerzahlen in Merheim zu kompensieren. Mittel- und langfristig 
kann der erwartete Bedarf unter Einbeziehung eines neuen Grundschulstandortes in der Ost-
merheimer Straße (Klinikgelände) mit bis 2 Zügen weiter gedeckt werden. Insbesondere um 
die Schulplatzbedarfe im Stadtteil Neubrück zu decken. Mit der Fertigstellung des Schulge-
bäudes soll die Zügigkeit der Fußfallstraße wieder auf 4 Züge reduziert werden. Die Fertigstel-
lung ist noch nicht terminiert. 
 
Rath/Heumar: 
Die Schulplatzsituation im Stadtteil Rath/Heumar ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt auskömm-
lich. Durch die Erweiterung der KGS Vollberger Weg von 2,5 auf 3 Züge wird eine ausreichend 
große Kapazität erreicht, um sicherzustellen, dass für die erwarteten Schulneulinge aus dem 
Stadtteil Rath/Heumar in jedem Jahr ausreichend viele wohnortnahe Schulplätze verfügbar 
sind. Ein Ausgleich mit benachbarten Stadtteilen wäre aufgrund der isolierten Lage von Rath 
/ Heumar schwierig darzustellen.  
 
8-GS-1 
ehemals 
M89 
Neues Grundschulgebäude Thessalo-
nikiallee (jetzt Vietorstr.) in Kalk – Um-
zug der KGS Kapitelstraße dorthin 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Mit dem neuen Schuljahr 2023/24 ist die KGS Kapitelstr. in der Vietorstr. 89 (ehemals 
Thessaloniki Allee) in Köln Kalk umgezogen. Sie verbleibt 3-zügig 
 Die Maßnahme wurde in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 53 ge-
führt und ist abgeschlossen (Priorität „X“). 
 
8-GS-2 
ehemals 
M89 
Keine Zügigkeitserweiterung GGS Ka-
pitelstraße (Grüneber-Schule) auf 4 
Züge nach Umzug der KGS an den 
Standort Vietorstraße (Thessalonikial-
lee) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Bis zur Fertigstellung und Errichtung des neuen 3 -zügigen Grundschulgebäudes in 
der Albermannstr., sollen die Räumlichkeiten der Grüneberg-Schule für potenziell er-
forderliche Mehrklassenbildungen genutzt werden. Mit der Errichtung des Standortes 
Albermannstraße ist das Planungsgebiet Kalk auskömmlich. Eine schulrechtliche Er-
weiterung der Grüneberg-Schule ist daher nicht mehr vorgesehen. 
 Die General- oder Teilsanierung des Schulgebäudes in der Kapitelstraße 24-26 wird 
in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 77 (Priorität GI 1) geführt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 176 
8-GS-3 
ehemals 
M90 
Neue 2 (bis 3) -zügige Grundschule Al-
bermannstraße in Kalk 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Bau eines Grundschulgebäudes auf dem Schulgrundstück Albermannstraße/Falken-
steinstraße (2. GU/TU-Paket), in dem eine bis zu 3-zügige Grundschule untergebracht 
werden kann. Aus Bedarfslage ist eine 2-zügie Grundschule an dem Standort ausrei-
chend. Mit der schulrechtlichen Errichtung erfolgt die Festlegung über die Zügigkeit 
der Schule.  
 Das Projekt wird bisher in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftragsnummern 
91 und 61 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme 2027 geführt. 
 
8-GS-4 
ehemals 
M93 
Zügigkeitserweiterung der James -
Krüss-Schule, GGS Zehnthofstraße 
und der KGS Zehnthofstraße in 
Ostheim auf jeweils drei Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Mit Beschlussvorlage 3278/2021 zur „Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten 
für Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätz-
licher Schulplätze“ wurde der an den beiden Grundschulen festgestellte Bedarf von 
16 Klassen und einer Mensa für 770 Essensteilnehmer*innen in Fertigbauweise durch 
die Errichtung von Modulbauten beschlossen. Hierdurch ermöglicht sich eine schul-
rechtliche Erweiterung von insgesamt 4,5 auf 6 Züge an den beiden Grundschulen.  
 Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll zum Schuljahr 2025/26 erfolgen.  
 
8-GS-5 
ehemals 
M92a 
Neue 2 –zügige (statt 3 -zügige) 
Grundschule in Ostheim 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Bau eines 2 -zügigen Grundschulgebäudes im Stadtteil Ostheim. Eine geeignete 
Standortsuche war bisher nicht erfolgreich. 
 Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 143 
(Priorität „B“) geführt. Die Anpassung der Zügigkeit muss übertragen werden. 
 
8-GS-6 
ehemals 
M92 
Neue Grundschule Schulstraße/ Nürn-
berger Straße in Höhenberg (Ver-
selbstständigung der Nebenstelle der 
Montessori-Grundschule GGS Ferdi-
nandstraße in Mülheim) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Teilstandort der Montessori -Grundschule am Standort Schulstraße/ Nürnberger 
Straße in Höhenberg soll baulich auf 2 Züge erweitert werden und im Zuge dessen zu 
einem eigenständigen Schulstandort verselbstständigt werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 177 
 Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 113 (Pri-
orität „0“) geführt. 
 
8-GS-7 
ehemals 
M96 
Zügigkeitserweiterung der KGS Vol-
berger Weg in Rath/Heumar auf drei 
Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Baumaßnahme als Voraussetzung der Zügigkeitserweiterung der KGS Vollberger 
Weg in Rath/Heumar steht noch aus. 
 Sie wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 216 ( Priorität „D“) 
geführt. 
 
8-GS-8 
Neu: Schulstandort Heßhofstraße in 
Köln Vingst. Erweiterung der Heinzel-
männchen Schule (GGS) um 0,5 Züge 
bei gleichzeitiger Reduktion der KGS 
Heßhofstraße um 0,5 Züge 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Um die Zügigkeit der beiden Grundschule auf jeweils 2 Züge festzulegen und die 
„Halbzügigkeit“ beider Schulen aufzuheben soll eine Ratsvorlage vorbereitet werden. 
 Die Erweiterung des der Heinzelmännchen Schule (GGS) um 0,5 Züge bei gleichzei-
tiger Reduktion der KGS Heßhofst raße um 0,5 Züge soll zum Schuljahr 2025/26 er-
folgen.  
 
8-GS-9 
ehemals 
M95 
Neue 2 -zügige Grundschule in Mer-
heim 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Neubau für eine 2 -zügigen Grundschule auf der Ostmerheimer Straße  in Merheim. 
Der Ankauf des erforderlichen Schulgrundstückes wird derzeit mit den Kliniken der 
Stadt Köln verhandelt.  
 Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 213 
(Priorität „A“) geführt. 
 
8-GS-10 
ehemals 
M94 
Maßnahmen zur Sicherung eines be-
darfsgerechten Grundschulangebotes 
in den Stadtteilen Merheim, Brück und 
Neubrück 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Rat hat am 22.09.2016 die befristete Erweiterung der Zügigkeit der KGS Fußfall-
straße von 4 Zügen auf 5 Züge zum Schuljahr 2018/19 beschlossen. Die Erweiterung 
gilt zunächst bis zur Fertigstellung einer neuen Grundschule in Merheim (siehe 8-GS-
7).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 178 
 Für den Standort Diesterwegstraße sind räumliche Verbesserungen durch das Paket 
zur „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur kurzfristigen Schaffung 
dringend notwendiger, zusätzlicher Schülerplätze“ (Vorlage 3518/2017) bis II -2024 
vorgesehen. 
 Der Modulbau am Schulstandort Andreas-Hermes-Straße wird zum dritten Quartal 
2023 fertiggestellt. Dieser wird als temporäre Maßnahme zur Abwendung des Schul-
notstandes im Planungsgebiet aufgestellt und verbessert die Raumsituation der KGS 
Andreas-Hermes-Straße 
 Die städtische Fläche „Gräfenhof“ grenzt an das Schulgrundstück Olpener Str. und 
könnte dort bei Bedarf für eine bauliche Erweiterung genutzt werden.  Aktuell ist die 
Fläche im Flächennutzungsplan noch als Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Sig-
net „Kindereinrichtung“ ausgewiesen. 
 
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Kalk 
 
Mit Blick auf die Einwohnerprognose 2022 übersteigen die Schulplatzbedarfe in den nächsten 
Jahren den Bestand im Stadtbezirk Kalk im Sekundarschulbereich. Mit den geplanten Stand-
ortszenarien wird der Stadtbezirk mittel- und langfristig auskömmlich sein. Auch die neue Ge-
samtschule des Erzbistums zahlt ab 2025/26 auf die Schulplatzkapazitäten ein. 
 
Hauptschulen 
Im Stadtbezirk Kalk liegen zwei Hauptschulen:  
 Adolph-Kolping-Schule (HS), Falckensteinstraße (2,5-zügig) 
 Kurt-Tucholsky-Schule, Helene-Weber-Platz (3-zügig) 
 
Beide Hauptschulen verfügen insgesamt über 5,5 Züge und damit über 120 Schulplätze in den 
Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren Schulplätze an den beiden 
Hauptschulen in Kalk machen damit 17% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiter-
führender Schulen in Kalk aus. 
Dem Bestand von 120 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 48 Anmeldungen gegenüber. 48 Anmeldungen entsprechen 6% aller Anmeldungen 
an Eingangsklassen 2023/24 weiterführender Schulen in Kalk. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Kalk legte nahe, dass die Schulform Hauptschule 
von 4% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen d er Übergang an eine weiterfüh-
rende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. 
Die Diskrepanz zwischen der realen Anmeldequote 2023/24 und den Ergebnissen der Eltern-
befragung 2022 ist an dieser Stelle eher geringfügig. Die Schulentwicklungsplanung deutet die 
Ergebnisse der Elternbefragung in diesem Zusammenhang als Trendvoraussage zu einer ab-
nehmenden Nachfrage der Schulform Hauptschule, die jedoch keine unmittelbare Handlungs-
konsequenz nach sich zieht. Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an 
den Schulen kann nachgewiesen werden, dass die Adolph-Kolping-Schule in der Falcken-
steinstr. und die Kurt-Tucholsky-Schule am Helene-Weber-Platz spätestens ab dem 7. Jahr-
gang mindestens 2 bis 3-zügig belegt werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 179 
Unter der Annahme, dass weiterhin 6% der 10-Jährigen in Kalk auch in den kommenden Jah-
ren eine Hauptschule in Kalk anwählen würden, ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den 
Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
72 77 74 77 76 72 70 70 68 68 68 68 
 
Es ist allerdings davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ausbau von Gesamtschulplätzen 
die Nachfrage nach Hauptschulplätzen abnehmen wird. Die zukünftige Entwicklung der Schü-
ler*innenzahlen an den Hauptschulen unterliegt deshalb einem beständigen Monitorin g, um 
die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße einer Hauptschule nach § 82 Schulgesetz NRW 
rechtzeitig antizipieren zu können und ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maßnahmen zu in-
tervenieren, sobald es notwendig werden sollte.  
Aus ökonomischer Sicht sollte bei Bedarf an zusätzlichen Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk 
Kalk die Umwidmung von Schulstandorten (insbesondere Hauptschule) bevorzugt werden. 
Zuletzt wurde 2022 eine entsprechende Beschlussvorlage (2228/2022) im Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung/Rat aufgrund der stabilen Schülerzahlen der Hauptschulen in Kalk 
abgelehnt.  
In dem Fall, dass sich die Anmeldungen an der Kurt -Tucholsky-Schule in Neubrück nach Er-
öffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk (und einer der neuen Gesamtschu-
len in Kalk) zunehmend weiter verringern, wird die Planung zur Nachnutzung durch eine Ge-
samtschule wiederaufgenommen. Insbesondere durch die Verortung im Stadtteil Neubrück 
würde sich das wohnortnahe Gesamtschulangebot im Osten des Stadtbezirks verbessern. 
Für die Realisierung einer 4/3 -zügigen Gesamtschule am Standort Helene -Weber-Platz wird 
ein Erweiterungsbau notwendig. Es fehlen ca. 1.600 m³ Hauptnutzfläche für die Sek I. Dies ist 
etwas weniger als die Hälfte der insgesamt für Sek I und II hinzuzusetzenden Fläche, von ca. 
3.300 m² Hauptnutzfläche (Sport nicht mitgerechnet). 
Das zukünftige 3-zügige Hauptschulangebot an der Falckensteinstraße sollte aufgrund der 
zentralen Lage zunächst erhalten bleiben. Auch, da eine 3-zügige Hauptschule mit 72 Plätzen 
in d en Eingangsklassen die zukünftigen Bedarfe von Hauptschulplätzen sichern könnte. 
Gleichwohl ist die Verwaltung angehalten, die Schülerzahlentwicklung der einzelnen Schulen 
zu beobachten. Sofern Schulen unter die Mindestgröße fallen, besteht gesetzlich vorgegebe-
ner Handlungsbedarf. 
 
Realschulen 
Im Stadtbezirk Kalk sind zwei Realschulen verortet: 
 Albert-Schweitzer-Realschule, Hardtgenbuscher Kirchweg 
 Käthe-Kollwitz-Realschule, Petersenstraße 
 
Die Realschulen verfügen insgesamt über 7 Züge und damit über 189 Schulplätze in den Ein-
gangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren 189 Schulplätze entsprechen 
26% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Kalk.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 180 
Dem Bestand von 189 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 217 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 217 Anmeldungen entspre-
chen 28% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen in 
Kalk. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Kalk sah voraus, dass die Schulform Realschule 
von 11% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterfüh-
rende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote und 
die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach deutlich auseinander. 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass entspre-
chend den Anmeldeverhalten 28% der 10 -Jährigen in Kalk auch in den kommenden Jahren 
eine Realschule in Kalk anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schü-
ler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Realschule im Stadtbezirk Kalk zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
335 359 344 357 353 338 328 328 319 316 318 318 
 
Damit ist laut Bevölkerungsprognose 2022 sogar mit Anmeldezahlen an der Realschule in Kalk 
zu rechnen, die die Klassenfrequenzrichtwerte in den nächsten Jahren stark übersteigen.  
Aufgrund der geplanten Neubauten von Gesamtschulen und den Ergebnissen der a ktuellen 
Elternbefragung, zieht die Verwaltung zunächst keine Schlüsse für den Bau neuer Realschu-
len. Es musst zunächst abgewartet werden, wie sich das Anmeldeverhalten in Kalk ändert, 
wenn ausreichen Gesamtschulen im Stadtbezirk verortet sind. 
 
Gesamtschulen 
Im Stadtbezirk Kalk ist die Katharina -Henoth-Gesamtschule in der Adalbertstraße ansässig. 
Die Gesamtschule verfügt über 6 Züge und damit über 162 Schulplätze in den Eingangsklas-
sen. Die verfügbaren 162 Schulplätze entsprechen 23% aller verfügbaren Plätze in Eingangs-
klassen weiterführender Schulen in Kalk. 
Dem Bestand von162 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 241 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 241 Anmeldungen entspre-
chen 32% aller Anmeldungen in Einga ngsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in 
Kalk. 
Die Elternbefragung 2022 für Kalk ergab, dass die Schulform Gesamtschule von 34% der El-
tern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule 
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote und die antizipierte 
Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach nah beieinander. 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass 32% der 
10-Jährigen in Kalk auch in den kommend en Jahren eine Gesamtschule in Kalk anwählen 
würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangs-
klassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk zu rechnen:

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 181 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
383 410 394 408 403 387 375 375 364 362 364 383 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gesamt-
schule übersteigen die Kapazitäten der Katharina -Henoth-Gesamtschule (162) um ca. 7 -9 
Züge in den Eingangsklassen. Für den Stadtbezirk Kalk sind bei dieser Annahme weitere 8 
Züge der Schulform Gesamtschule notwendig. Zusätzliche müssen die zukünftigen Bedarfe 
die bisher durch die Nachfrage an Realschulen entstanden sind, durch Gesamtschulzüge kom-
pensiert werden. 
Für den Stadtbezirk Kalk ist der Bau von zwei Gesamtschulen in Planung. Dabei handelt es 
sich um den Neubau von zwei 4/3-zügigen Gesamtschulen im Stadtteil Kalk. Der Stadtbezirk 
Kalk verfügt, neben anderen Schulformen, aktuell nur über eine 6/5-zügige Gesamtschule im 
Stadtteil Kalk. Mit dem zusätzlichen Bau der zwei Gesamtschulen im Stadtteil Kalk soll die 
hohe Nachfrage an Gesamtschulplätzen im Stadtgebiet weiter gedeckt werden. Die erste Ge-
samtschule soll voraussichtlich im Schuljahr 2025/26 an den Start gehen. Für die  zweite Ge-
samtschule in Kalk soll die Inbetriebnahme im Jahr 2028 erfolgen. Schulstart wäre demnach 
das Schuljahr 2028/29 oder 2029/30. Mit Start der neuen Weiterführenden Schulen im Stadt-
bezirk Porz soll die Zügigkeit der Käthe-Kollwitz-Realschule wieder zurückgenommen werden, 
um das Sporthallenangebots des Standorts zu verbessern. 
Neben den beiden zusätzlichen städtischen Gesamtschulen geht die 4/4 -zügige Gesamt-
schule Bildungscampus Kalk des Erzbistums Köln im Schuljahr 2024/25 an den Start.  
Mit dem Start der zusätzlichen Gesamtschulen im Stadtbezirk Kalk ist der Bedarf an zusätzli-
chen Schulplätzen in der Sekundarstufe I gedeckt. Daher entfällt die Maßnahme zum Bau 
einer neuen Gesamtschule mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundar-
stufe II auf dem Grundstück Frankfurter Straße / Fuldaer Straße in Höhenberg nach Umzug 
des städtischen Bauhofes.  
 
Gymnasien 
Im Stadtbezirk Kalk sind zwei Gymnasien verortet:  
 Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirchweg (4-zügig) 
 Kaiserin-Theophanu-Schule, Kantstraße (4-zügig) 
 
Die Gymnasien verfügen insgesamt über 8 Züge in der Sekundarstufe I und damit über insge-
samt 240 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbil-
dungswerte für Gymnasien. Die insgesamt verfügbaren 240 Schulplätze entsprechen 34% al-
ler verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Kalk. 
Dem Bestand von 240 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 256 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 256 Anmel dungen entspre-
chen 34% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in 
Kalk. 
Die Elternbefragung 2022 für Kalk ergab, dass die Schulform Gymnasium von 51% der Eltern 
von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule unmit-
telbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreicht die antizipierte

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 182 
Nachfrage laut Elternbefragung demnach nicht. Das tatsächliche Anmeldeverhalten ist deutli-
che geringer, als aus der Elternbefragung zu erwarten. Aufgrund der fehlenden Repräsentati-
vität der Elternbefragung im Stadtbezirk Kalk legt die Schulentwicklungsplanung das bisherige 
Anmeldeverhalten zugrunde. 
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung damit, dass 34% der 10-
Jährigen in Kalk auch in den kommenden Jahren ein Gymnasium in Kalk anwählen werden. 
Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der 
Gymnasien im Stadtbezirk Kalk zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
407 436 418 434 428 411 398 399 387 384 387 386 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium übersteigen die Kapazitäten der in Porz ansässigen Gymnasien (240). Für den Stadtbe-
zirk Porz sind weitere 5-7 Züge der Schulform Gymnasium notwendig. 
Um die Bedarfe an Gymnasialplätze in Kalk, auch im Zusammenhang mit der Umstellung von 
G8 auf G9, zu decken, wurde der Schulneubau eines 4/6-zügigen Gymnasiums in Humboldt-
Gremberg auf den Weg gebra cht. Die Maßnahme soll mitunter die fehlenden Schulplätze 
durch die Umstellung kompensieren. Es handelt sich bei dem Gymnasium um eine Schule des 
gemeinsamen Lernens mit jeweils 24 Schüler*innen pro Klasse. 
 
Da nach Umsetzung aller geplanten Schulbauten, die Schulplatzbedarfe im Sekundarbereich 
für den Stadtbezirk Kalk gedeckt sind, wird aktuell von dem Bau eines weiteren Gymnasiums 
abgesehen. Zumal Schüler*innen aus Kalk ebenso Problemlos den neuen Schulstandort des 
Gymnasiums Brügelmannstr. in Deutz ansteuern können. 
 
8-GY-1 
ehemals 
M103a 
Errichtung eines neuen Gymnasiums 
mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 
6 Zügen in der Sekundarstufe II auf 
Poll-Vingster-Str. in Humboldt -Grem-
berg 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Maßnahme steht im Zusammenhang mit der notwendigen Kapazitätserweiterung 
durch die Umstellung von G8 auf G9 
 Bau eines 4/6-zügigen Gymnasiums auf der Poll-Vingster-Str. in Humboldt-Gremberg 
 Das Gymnasium ist als Schule im Gemeinsamen Lernen vorgesehen. 
 Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 117 (Pri-
orität „0“) geführt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 183 
8-GE-1 
ehemals 
M98/ 
M104 
Neu: Zwei neue Gesamtschulen in 
Kalk  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Verwaltung plant die Errichtung von zwei 4/3-zügigen Gesamtschulen im Stadtteil 
Kalk. Um geeignete Standorte zu finden wurden Investorenverfahren initiiert  
 Die beiden Schulen ersetzen die bisherigen Planungen für die Standorte Walter-Pauli-
Ring und Frankfurter Straße / Fuldaer Straße, da ihre Realisierung deutlich schneller 
erfolgen kann, als an den bisher vorgesehenen Standorten. 
 Die erforderlichen Baumaßnahmen finden sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter 
Auftragsnummer 107 und 434 (Priorität „0“). 
 
8-GE-2 Neu: Prüfung des Herkenrathwegs als 
zukünftigen Gesamtschulstandort  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat die Verwaltung in seiner Sondersitzung am 
24.10.2022 mit folgender Prüfung beauftragt: 
„… inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien Gelände am Her-
kenrathweg möglich und sinnvoll ist.“ 
 Mit dem Neubau zwei neuer Gesamtschulen im Stadtteil Kalk, sind Schulplatzbedarfe 
in der Sekundarstufe I im Stadtbezirk Kalk auskömmlich. E in zusätzlicher Bau einer 
Gesamtschule hätte zur Folge, dass die verbliebenen Hauptschulen im Stadtbezirks 
mittel- und langfristig unter die Mindestgröße fallen und schließen müssen. Aus öko-
nomischer Sicht sollte bei Bedarf an zusätzlichen Gesamtschulplätz en die Umwid-
mung von Schulstandorten (insbesondere Hauptschule) bevorzugt werden. 
 Aufgrund der fehlenden Bedarfslage ist die Planung für eine zusätzlichen Gesamt-
schule auf dem Grundstück Herkenrathweg nicht erforderlich. 
 
8-GE-3 
ehemals 
M103b 
Entfällt: Realisierung einer neuen 
Gesamtschule mit 6 Zügen in der Se-
kundarstufe I und 5 Zügen in der Se-
kundarstufe II auf dem Grundstück 
Frankfurter Straße / Fuldaer Straße in 
Höhenberg nach Umzug des städti-
schen Bauhofes 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Durch die beiden neuen Gesamtschulen im Stadtteil Kalk (8-GE-1) ist der Stadtbezirk 
Kalk, was die Schulplatzbedarfe in der Sekundarstufe I angeht auskömmlich. Ein zu-
sätzlicher Bau einer Gesamtschule hätte zur Folge, dass die verbliebenen Hauptschu-
len im Stadtbezirks mittel- und langfristig unter die Mindestgröße fallen.  
 Aufgrund der Planung zur Realisierung zwei neuer 4/3 -zügiger Gesamtschulen im 
Stadtteil Kalk wird der Bau einer Gesamtschule in Höhenberg nicht mehr erforderlich.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 184 
Falls einer der beiden Gesamtschulen in Kalk nicht umgesetzt werden kann, müssen 
die Planungen wiederaufgenommen werden. 
 Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 195 (Pri-
orität „C) geführt und sollte entfallen. 
 
8-GE-4 
ehemals 
M103c 
Nachrichtlich: Bildungscampus des 
Erzbistums Köln Gesamtschule am 
Standort Christian-Sünner-Straße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Auf dem ehemals von der Klöckner-Humboldt-Deutz AG genutzten Industriegelände 
an der Dillenburger Straße, Ecke Christian-Sünner-Straße, wird ein neuer Schulstand-
ort entwickelt. Träger der Schule wird das Erzbistum Köln, das dort einen Bil-
dungscampus (bestehend aus einer Grundschule und einer Gesamtschule) als päda-
gogisches Modellprojekt realisieren wird. Die Grunds chule ist bereits zum Schuljahr 
2020/21 gestartet, die Gesamtschule soll zum Schuljahr 2024/25 ihren Betrieb auf-
nehmen. 
 
8-RS-1 
ehemals 
M99a 
Bauliche Erweiterung (Modulbau) der 
Käthe-Kollwitz-Realschule zur Ermög-
lichung der festgelegten 4-Zügigkeit/ 
Abbau 1 Zug nach Realisierung wei-
terer Schulen (Sek I) im Stadtbezirk 
Kalk 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Käthe-Kollwitz-Realschule in Brück ist aktuell 4-zügig festgelegt. Um das Raum-
konzept für eine vierzügige Realschule zu erfüllen wird ein Modulbau auf dem Schul-
grundstück errichtet. Dieser soll im III. Quartal 2023 fertiggestellt werden. 
 Sobald sich die Bedarfssituation im Stadtbezirk Kalk verbessert und die geplanten 
neuen weiterführenden Schulen realisiert wurden, kann die Zügigkeit der Käthe-Koll-
witz-Realschule wieder auf 3 Züge reduziert werden. 
 
8-HS-1 
ehemals 
M101 
Planungsoption: Neue 4/3 -zügige 
Gesamtschule am Helene -Weber-
Platz bei auslaufender Schließung der 
Kurt-Tucholsky-Schule (HS) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Mit dem Neubau zwei neuer Gesamtschulen im Stadtteil Kalk ist der Stadtbezirk Kalk, 
was die Schulplatzbedarfe in der Sekundarstufe I angeht auskömmlich. Ein zusätzli-
cher Bau einer Gesamtschule hätte zur Folge, dass die verbliebenen Hauptschulen 
im Stadtbezirks mittel- und langfristig unter die Mindestgröße fallen.  
 Am 24.10.2022 fand eine Sondersitzung des Ausschusses für Schule und We iterbil-
dung bzgl. der Umnutzung des Schulstandortes Helene-Weber-Platz für eine Gesamt-
schule statt (Vorlage 2228/2022). Die Verwaltung wurde wie folgt beauftragt:

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 185 
1. „die Kurt -Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu 
schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen Zeit-
punkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet.“ 
2. „die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach d er Eröffnung 
der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewerten. Dies soll 
auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Kurt -
Tucholsky-Schule geschehen.“ 
 In dem Fall, dass sich die Anmeldungen nach Eröffnung der neuen Gesamtschule im 
Bildungscampus Kalk (und / oder der neuen Gesamtschulen in Kalk) zunehmend wei-
ter verringern, wird die Planung zur Nachnutzung durch eine Gesamtschule wieder-
aufgenommen. Insbesondere durch die Verortung im Stadtteil Neubrück würde sich 
das wohnortnahe Gesamtschulangebot im Osten des Stadtbezirks verbessern.  
 Für die Realisierung einer 4/3 -zügigen Gesamtschule am Standort Helene -Weber-
Platz wird ein Erweiterungsbau notwendig. Es fehlen ca. 1.600 m³ Hauptnutzfläche 
für die Sek I. Dies ist etwa s weniger als die Hälfte der insgesamt für Sek I und II 
hinzuzusetzenden Fläche, von ca. 3.300 m² Hauptnutzfläche (Sport nicht mitgerech-
net).

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 186 
8.9. Stadtbezirk 9/ Mülheim 
 
Grundschulen 
 
Planungsregion Mülheim, Buchforst: 
In dem Planungsgebiet Mülheim und Buchforst ist die Grundschulversorgung nicht auskömm-
lich. Hier müssen kurzfristige Maßnahmen getroffen werden, um die Jahre bis zum Bau einer 
weiteren 3-zügigen Grundschule in Mülheim zu überbrücken. Mit dem Bau ist das Planungs-
gebiet rechnerisch wieder auskömmlich. 
Die Bevölkerungsprognose erwartet für die Stadtteile Mülheim und Buchforst durchschnittlich 
knapp 515 6 -jährige in den Jahren bis 2035. Dies entspricht einem Bedarf von knapp 23 
Grundschulzügen. 
An den Grundschulen in der Planungsregion sind derzeit 19 Grundschulzüge vorhanden. 
Dementsprechend ergäbe sich laut Einwohnerprognose lediglich ein zusätzlicher Bedarf von 
rd. 4 Grundschulzügen. 
Der Stadtteil Buchforst sollte aufgrund seiner geografischen Nähe zum Stadtteil Kalk und die 
Einbettung durch den Schienenverkehr der Deutschen Bahn und der Stadtautobahn isoliert 
betrachtet werden. So auch der Stadtteil Mülheim. 
Die GGS Kopernikusstraße verfügt über 4 Züge Grundschule. Der Stadtteil Buchforst hat je-
doch im Planungszeitraum lediglich eine Einsc hulungserwartung von durchschnittlich 62 6 -
jährigen im Einschulungszeitraum. Das entspricht einen Bedarf von 2 -3 Zügen. Aufgrund der 
Nähe zum Stadtteil Kalk, wird die GGS Kopernikusstraße auch gerne von Eltern aus diesem 
Stadtteil angewählt. Das Stadtteil Buchforst ist über den genannten Planungszeitraum aus-
kömmlich. 
Der Stadtteil Mülheim verfügt aktuell über 15 Grundschulzüge erwartet jedoch durchschnittlich 
448 6-jährige in den Jahren 2023-2035. Das entspricht einen Bedarf von 19 Grundschulzügen. 
Daher besteht ein Fehlbedarf von 4 Zügen im Stadtteil Mülheim. 
Für das Neubaugebiet Mülheim Süd prognostiziert die Einwohnerprognose einen Mehrbedarf 
von 3 Grundschulzügen. Die Schulentwicklungsplanerischen Kalkulationen gehen jedoch von 
einem Mehrbedarf von bis z u 11 Grundschulzügen aus. Um die Bevölkerungsprognose und 
die Kalkulationen durch die Schulentwicklungsplanung zu harmonieren wurde 8 Züge Grund-
schule für das Neubaugebiet eingeplant. Entsprechend bleibt ein Fehlbedarf von 4 Zügen. 
Für diesen Fehlbedarf ist der Bau einer 3-zügigen Grundschule an der Holweider Str. in Pla-
nung. Alternativ kommt die Graf-Adolf-Straße als endgültigen Standort für die Grundschule in 
Frage. Dies hängt mit dem Neubau des Hölderlin-Gymnasiums zusammen. Der Standort Graf-
Adolf-Straße ist aufgrund der Nähe zum Neubaugebiets Mülheim Süd und der Nähe zum Pla-
nungsgebiet Buchheim zu favorisieren.  
Aufgrund der wiederholten Bildung einer Mehrklasse am katholischen Teilstandort der GGS 
Ricarda-Huch-Straße (Stammheim) am Luzerner Weg in der Bruder-Klaus-Siedlung, ist der 
Standort zu Verselbstständigen und dadurch in der Zügigkeit um einen Zug zu erweitern. Dies 
ist nicht nur aus Bedarfssicht zielführend, sondern wäre aufgrund der Entfernung der beiden 
Teilstandorte und der verschiedenen Sozialräume aus schulorganisatorischer Sicht von Vor-
teil.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 187 
Hierdurch würde sich ebenfalls der Fehlbedarf in Mülheim weiter reduzieren.  
Um die Raumsituation und damit die Lehr- und Lernsituation am Standort Mülheimer Freiheit 
(GGS Rheinschule) zu verbessern, sol lte mittel- und langfristig die Zügigkeit um einen Zug 
reduziert werden. Dabei ist abzuwarten, wie sich der Bau einer 3-zügigen Grundschule in der 
Holweider Str./Graf-Adolf Str. und das Neubaugebiet Mülheim Süd auf die Schulplatzbedarfe 
auswirken.  
Für das  Neubaugebiet sind zwei Grundschulen in Planung. Die 5 -zügige Grundschule im 
Deutz-Areal soll frühestens 2025 an den Start gehen. Anschließend soll der Bau einer 3-zügi-
gen Grundschule, ebenfalls im Neubaugebiet erfolgen. 
 
Buchheim: 
Der Raumbestand an Grundschulkapazitäten ist im Rahmen der Bandbreite rechnerisch nur 
knapp auskömmlich. Durch neue Wohnbaugebete im Stadtteil Buchheim sind die Bedarfe ak-
tuell erhöht, sollten laut Einwohnerprognose jedoch wieder deutlich sinken.  Solange sich die 
Bedarfslage im S tadtteil Mülheim nicht verbessert wird sich dies außerdem negativ auf die 
Schulplatzkapazität in Buchheim auswirken. 
Das Raumprogramm der GGS An St. Theresia wird aktuell geprüft, ob die 2,5-Zügigkeit noch 
gegeben ist. In dem Fall, dass das Raumkonzept nicht mehr auf die 2,5 abgestellt ist muss die 
Zügigkeit der GGS An St. Theresia entsprechend zurückgenommen werden. 
Aufgrund der engen Verknüpfung der Schulplatzbedarfe im Stadtteil Buchheim mit dem an-
grenzenden Stadtteil Mülheim sollte geprüft werden ob der  Schulstandort baulich auf 3 Züge 
erweitert werden kann. 
 
Planungsregion Holweide, Dellbrück: 
Der Raumbestand an Grundschulkapazitäten im Stadtteil Holweide ist im Rahmen der Band-
breite rechnerisch mit Blick auf den Klassenbildungswert 23 rechnerisch auskömmlich. Um im 
Stadtteil Dellbrück die Schulplatzkapazitäten an die Schulplatzbedarfe anzugleichen ist eine 
Erweiterung erforderlich.  
Aktuell ist die Verselbstständigung des Schulstandortes in der Urnenstraße (Teilstandort Thur-
ner Str.) in Prüfung. Dabei soll der Standort baulich so erweitert werden, dass dieser 2-zügig 
erhalten bleibt. Der Teilstandort in der Thurnerstraße soll um einen Zug (insgesamt 3 Züge)  
erweitert werden. Dieser Erweiterungsbedarf besteht bereits jetzt. Falls baulich möglich kann 
eine Erweiterung des Standortes Thurnerstraße auf insgesamt 4 Züge erfolgen. Dies ist jedoch 
nur möglich, wenn eine Teilung der beiden Standorte baulich umgesetzt werden kann. Hiermit 
kann optional ein Mehrbedarf an Schulplätzen im Stadtteil Dellbrück sowie Holweide kompen-
siert werden.  
Die Planungen für den Schulreservestandort an der Neufelder Straße ist durch die Erweiterung 
der Thurner Straße um 1-2 Züge nicht mehr erforderlich. 
 
Höhenhaus: 
Der Raumbestand ist im Rahmen der Bandbreite rechnerisch mit Blick auf den Klassenbil-
dungswert 23 gut auskömmlich. Ein Kapazitätsausgleich mit Stadtteilen mit zusätzlichem Be-
darf erscheint aufgrund der Schulwege nicht realisierbar.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 188 
 
Dünnwald: 
Der Raumbestand an den Schulen in Dünnwald ist im Rahmen der Bandbreite rechner isch - 
unter Berücksichtigung der maximalen Klassenbildungswerte - auskömmlich. Allerdings soll-
ten in Dünnwald maximal 25 Kinder je Klasse aufgenommen werden. Bei Bedarfsspitzen kön-
nen schulorganisatorische Maßnahmen (z.B. Mehrklassenbildung) erforderlich werden, um die 
vorgesehene Klassengröße von 25 Kindern nicht zu überschreiten. Um die Schulplatzsituation 
in Dünnwald dauerhaft zu stabilisieren, sollte man die KGS Am Portzenacker baulich erwei-
tern, um durchgängig die 3-Zügigkeit zu ermöglichen. 
 
Stammheim: 
Die Kapazität der vorhandenen Grundschulen im Stadtteil Stammheim reicht rechnerisch aus, 
um die erwarteten Kinder im Rahmen der Bandbreite aufnehmen zu können. 
 
Flittard: 
Bereits aktuell besteht ein rechnerischer Fehlbedarf im Stadtteil Flittar d, der nur durch eine 
Zügigkeitserhöhung gedeckt werden kann. Da am Standort "Am Feldrain" aufgrund der paral-
lelen Belegung durch die Heinrich-Welsch-Schule die Schaffung zusätzlicher Räume nicht re-
alisierbar erscheint, sollte der Standort Peter-Grieß-Straße auf sein Erweiterungspotential ge-
prüft werden. 
 
Die bauliche Erweiterung der GGS Am Feldrain am Teilstandort Peter -Grieß-Straße für eine 
Zügigkeitserweiterung von 3 auf 4 Züge sollte zeitnah geprüft werden. Im Anschluss ist die 
Aufnahme in die Schulbaumaßnahmenliste erforderlich. 
 
9-GS-1 
ehemals 
M105 
Anpassung der Zügigkeit der Montes-
sori-Grundschule, GGS Ferdinand-
straße nach Verselbstständigung des 
Teilstandortes Schulstraße in Höhen-
berg 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Mit der Verselbstständigung des Teilstandortes der Montessori -Grundschule an der 
Nürnberger Str./ Schulstraße muss die Zügigkeit der Montessori-Grundschule um ei-
nen Zug reduziert werden. 
 Die Umsetzung dieser Maßnahme steht in unmittelbaren Zusammenhang mit Maß-
nahme 8-GS-6.  
 
9-GS-2 
ehemals 
107 
Zwei neue Grundschulen in Mülheim -
Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsplanung des Areals sind zwei Grundschul-
standorte identifiziert worden. Die geplante fünfzügige Grundschule (Auftragsnummer 
200) ist in der Schulbaumaßnahmenliste gemeinsam mit dem vorgesehenen Neubau

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 189 
einer Gesamtschule (Auftragsnummer 136) unter Priorität „0“ gelistet. Der Standort 
für die weitere, dreizügige Grundschule findet sich unter Auftragsnummer 199 mit Pri-
orität „C“. 
 
9-GS-3 Neu: Eine neue Grundschulen im 
Stadtteil Mülheim 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Neubau einer 3-zügigen Grundschule im Stadtteil Mülheim an der Holweider Str. oder 
Graf-Adolf-Straße 
 Um den Schulplatzbedarf im Stadtteil Mülheim zu decken, soll der Bau einer 3 -zügi-
gen Grundschule an der Holweider Str. erfolgen. Alternativ kommt das Schulgrund-
stück Graf-Adolf-Straße als endgültigen Standort für die Grundschul e in Frage. Dies 
hängt mit dem Neubau des Hölderlin-Gymnasiums zusammen.  
 Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 
425 mit Priorität „C“. 
 
9-GS-4 
ehemals 
M107b 
Verbesserung der Raumsituation oder 
Anpassung der Zügigkeit der GGS 
Rheinschule zur Verbesserung der 
Raum- und Flächensituation 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Raumsituation der Schule ist aufgrund der „alten“ Raumkonzepte für eine 4 -zü-
gige Grundschule dauerhaft eher nicht geeignet. Entweder müssen neue Räume / 
Nutzflächen gewonnen werden, oder die Aufnahmekapazität muss nach unten korri-
giert werden. 
 Es ist abzuwarten wie sich die Schulplatzbedarfe im Stadtteil Mülheim durch den Neu-
bau einer 3 -zügigen Grundschule und das Neubaugebiet Mülheim -Süd entwickelt. 
Entsprechend sollte die Zügigkeit der GGS Rheinschule erst zurückgenommen wer-
den, wenn sich eine Entspannung der Anmeldesituation in Mülheim zeigt. 
 
9-GS-5 
Neu: Verselbstständigung des Teil-
standorts der GGS Ricarda -Huch-
Straße (Stammheim) am Luzerner 
Weg in der Bruder -Klaus-Siedlung 
(Mülheim) 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Aufgrund der erneuten Mehrklassenbildung am Teilstandort der GGS Ricarda-Huch-
Straße (Stammheim) am Luzerner Weg in der Bruder-Klaus-Siedlung (Mülheim) und 
der Schulplatzbedarfe ist die Verselbstständigung des Teilstandortes in Planung. 
 Durch die Verselbstständigung entsteht am Schulstandort Luzerner Weg eine neue 
2-zügig Grundschule. Hierdurch wird ein Verfahren zur Bestimmung der Schulart er-
forderlich. Das Schulgebäude Luzerner Weg verfügt über genügend räumliche Res-
sourcen für eine 2-zügige Grundschule. Eine bauliche Erweiterung ist nicht erforder-
lich.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 190 
 Die Zügigkeit der GGS Ricarda-Huch-Straße muss entsprechend angepasst werden 
(9-GS-10) 
 
9-GS-6 
ehemals 
M107a 
Entfällt: Weitere neue Grundschule 
im Kontext Mülheim-Süd am Standort 
Horststraße als Planungsoption 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Der Bau einer 2-zügigen Grundschule auf dem Schulgrundstück Horststraße entfällt.  
 Die Maßnahme wu rde in der Schulb aumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 221 
(Priorität „x“) geführt und wurde zugunsten eines Neubaus an einem anderen Standort 
gestrichen. 
 
9-GS-7 
ehemals 
M108 
Prüfung der Zügigkeit der GGS An St. 
Theresia in Buchheim 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Das Raumprogramm der GGS An St. Theresia wird aktuell darauf geprüft, ob die 2,5-
Zügigkeit noch gegeben ist. In dem Fall, dass das Raumkonzept nicht mehr auf die 
2,5 abgestellt ist, muss die Zügigkeit der GGS An St. Theresia entsprechend zurück-
genommen werden. 
 Aufgrund der Schulplatzbedarfe im Stadtteil Buchheim sollte geprüft werden ob der 
Schulstandort baulich auf 3 Züge erweitert werden kann. 
 
 
9-GS-8 
ehemals 
M114 
Schulrechtlichen Teilung der KGS 
Köln-Dellbrück, Thurner Straße und 
Erweiterung des Teilstandortes 
Thurnerstraße 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Aktuell ist die Verselbstständigung des Schulstandortes in der Urnenstraße (Teil-
standort Thurner Str.) in Prüfung. Dabei soll der Standort baulich so erweitert werden, 
dass dieser 2-zügig erhalten bleibt. Der Teilstandort in der Thurnerstraße soll um ei-
nen Zug (insgesamt 3 Züge) erweitert werden. Falls baulich möglich kann eine Erwei-
terung des Standortes Thurnerstraße auf insgesamt 4 Züge erfolgen. 
 Die 2-Zügkeit am Standort Urnenstraße muss erhalten bleiben. Eine Erweiterung des 
Standortes Thurnerstraße auf 4 Züge ist nur möglich, falls eine Teilung der beiden 
Standorte baulich gegeben ist. 
 Zumindest für einen der Schulstandorte wird ein Bestimmungsverfahren über die 
Schulart erforderlich. 
 Die Maßnahmen findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftragsnum-
mer 54 und 126 mit Priorität „0“.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 191 
9-GS-9 
Neu: Prüfung einer baulichen Erweite-
rung der KGS Am Por tzenacker in 
Dünnwald 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Aufgrund der Schulplatzbedarfe im Stadtteil Dünnwald sollte der Schulstandort Am 
Portzenacker sowohl baulich als auch schulrechtliche  von 2,5 auf 3 Züge erweitert 
werden. 
 Die Maßnahme ist in die Schulbaumaßnahmenliste aufzunehmen. 
 
9-GS-10 
Neu: Anpassung der Zügigkeit der 
GGS Ricarda -Huch-Straße (Stamm-
heim) nach Verselbstständigung des 
katholischen Teilstandortes am Luzer-
ner Weg in der Bruder-Klaus-Siedlung 
(Mülheim)  
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Mit der Verselbstständigung des Teilstandortes am Luzerner Weg in der Bruder -
Klaus-Siedlung (Mülheim) muss die Zügigkeit der GGS Ricarda -Huch-Straße um ei-
nen Zug reduziert werden. 
 Die Umsetzung dieser Maßnahme steht in unmittelbaren Zusammenhang mit Maß-
nahme 9-GS-5.  
 
9-GS-11 
Neu: Prüfung der Zügigkeitserweite-
rung der GGS Am Feldrain mit Teil-
standort Peter-Grieß-Straße in Flittard 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Bauliche Erweiterung der GGS Am Feldrain am Teilstandort Peter-Grieß-Straße für 
eine Zügigkeitserweiterung von 3 auf 4 Züge sollte zeitnah geprüft werden. 
 Aufnahme in die Schulbaumaßnahmenliste oder Integration in die Schulbaumaß-
nahme Auftragsnummer „177“ mit Priorität „GI 2“ 
 
Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Mülheim 
 
Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit 
auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Mülheim mit Blick auf die kleinräu-
mige Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien aus kömmlich. 
Unter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte besteht eine theoretische Platzreserve, die 
zwingend erforderlich wäre, wenn sich die Einwohnerzahl höher als prognostiziert entwickeln 
würde. 
 
Hauptschulen 
Im Stadtbezirk Mülheim liegen zwei Hauptschulen:  
 Nelson-Mandela-Schule (HS), Wuppertaler Str. (2-zügig)

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 192 
 Gemeinschaftshauptschule Tiefentalstr. (2-zügig) 
 
Beide Hauptschulen verfügen insgesamt über 4 Züge und damit über 96 Schulplätze in den 
Eingangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren Schulplätze an den beiden 
Hauptschulen in Mülheim machen damit 7% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen wei-
terführender Schulen in Mülheim aus. 
Dem Bestand von 98 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 49 Anmeldungen gegenüber. 49 Anmeldungen entsprechen 3% aller Anmeldungen 
an Eingangsklassen 2023/24 weiterführender Schulen in Mülheim. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Mülheim legte nahe, dass die Schulform Haupt-
schule von 0% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine wei-
terführende Schule unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. 
Die Diskrepanz zwischen der realen Anmeldequote 2023/24 und den Ergebnissen der Eltern-
befragung 2022 ist an dieser Stelle nicht bewertbar. Die Schulentwicklungsplanung deutet die 
Ergebnisse der Elternbefragung in diesem Zusammenhang als Trendvoraussage zu einer ab-
nehmenden Nachfrage der Schulform Hauptschule, die jedoch keine unmittelbare Handlungs-
konsequenz nach sich zieht. Anhand der faktischen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre an 
den Schulen kann nachgewiesen werden, dass die spätestens ab dem 7. Jahrgang 2 bis sogar 
3-zügig belegt werden. Insgesamt wird die Kapazität der 2-Zügigkeit an beiden Schulen über 
alle Jahrgänge ausgeschöpft. 
Unter der Annahme, dass weiterhin 3% der 10-Jährigen in Mülheim auch in den kommenden 
Jahren eine Hauptschule in Mülheim anwählen würden, ist mit folgenden Schüler*innenzahlen 
in den Eingangsklassen der Hauptschulen zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
44 47 44 48 46 46 46 44 46 43 42 43 
 
Dies entspricht ca. 2 Zügen einer Hauptschule. Der Ausbau der Gesamtschulen im Stadtbezirk 
Mülheim ist stark vorangeschritten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass mit zunehmen-
dem Ausbau von Gesamtschulplätzen in Kalk, positive Auswirkungen auf die Kap azität im 
Stadtbezirk Mülheim nimmt. Somit könnte die Nachfrage nach Hauptschulplätzen im Stadtbe-
zirk weiter abnehmen. Die zukünftige Entwicklung der Schüler*innenzahlen an den Hauptschu-
len unterliegt deshalb einem beständigen Monitoring, um die gesetzlich vorgeschriebene Min-
destgröße einer Hauptschule nach § 82 Schulgesetz NRW rechtzeitig antizipieren zu können 
und ggf. mithilfe schulorganisatorischer Maßnahmen zu intervenieren, sobald es notwendig 
werden sollte. Aktuell besteht auch schulentwicklungsplane rischer Sicht kein Handlungsbe-
darf. 
 
Realschulen 
Im Stadtbezirk Mülheim sind zwei Realschulen verortet: 
 Johann-Bendel-Realschule, Danzier Straße (3-zügig) 
 Elly-Heuss-Knapp-Realschule, Jan-Wellem-Straße (3-zügig) 
 Ferdinand-Lassalle-Realschule, Lassallestraße (3-zügig)

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 193 
Die Realschulen verfügen insgesamt über 9 Züge und damit über 243 Schulplätze in den Ein-
gangsklassen nach Klassenfrequenzrichtwert. Die verfügbaren 243 Schulplätze entsprechen 
17% aller verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Mülheim. 
Dem Bestand von 243 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 343 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 343 Anmeldungen entspre-
chen 20% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 an weiterführenden Schulen in 
Kalk. 
Das Ergebnis der Elternbefragung 2022 für Mülheim sah voraus, dass die Schulform Real-
schule von 16% der Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine 
weiterführende Schule unmittelbar bevorsteht, angew ählt werden würde. Die reale Anmel-
dequote und die antizipierte Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach nah beieinander. 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass entspre-
chend den Anmeldeverhalten 20% der 10 -Jährigen in Kalk auch in den kommenden Jahren 
eine Realschule in Mülheim anwählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden 
Schüler*innenzahlen in den Eingangsklassen der Realschule im Stadtbezirk Kalk zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
295 313 291 323 307 306 305 295 307 284 283 284 
 
Damit ist laut Bevölkerungsprognose 2022 sogar mit Anmeldezahlen an der Realschule in 
Mülheim zu rechnen, die die Klassenfrequenzrichtwerte in den nächsten Jahren um bis 2 Züge 
übersteigen.  
Aufgrund des geplanten Neubaus einer Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim und die ge-
planten Neubauten für Gesamtschulen im Stadtbezirk Kalk, zieht die Verwaltung zunächst 
keine Schlüsse für den Bau oder die Umwidmung von Schulstandorten für eine neue Real-
schule. Es musst zunächst abgewartet werden, wie sich das Anmeldeverhalten ändert, wenn 
ausreichen Gesamtschulen im Stadtbezirk Kalk verortet sind. 
 
Gesamtschulen 
Im Stadtbezirk Mülheim sind die meisten Gesamtschulen verortet. Insgesamt verfügt der 
Stadtbezirk über vier Gesamtschulen, darunter die: 
 Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße (9-zügig) 
 Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch (6-zügig) 
 Trude-Herr-Gesamtschule, Ferdinandstraße/ Rendsburger Platz (4-zügig) 
 Gesamtschule Dellbrück, Dellbrücker Mauspfad (4-zügig) 
 
Die Gesamtschulen verfügen insgesamt über 23 Züge und damit über 621 Schulplätze in den 
Eingangsklassen. Die verfügbaren 621 Schulplätze entsprechen 44% aller verfügbaren Plätze 
in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Mülheim.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 194 
Dem Bestand von 621 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 875 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber 875 Anmeldungen entspre-
chen 51% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in 
Mülheim. 
Die Elternbefragung 2022 für Mülheim ergab, dass die Schulform Gesamtschule von 38% der 
Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule 
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote und die antizipierte 
Nachfrage laut Elternbefragung liegen demnach weit auseinander. 
Für die Prognosen bis 2035 nimmt die Schulentwicklungsplanung deshalb an, dass weiterhin 
eine große Nachfrage an Gesamtschulplätzen in Mülheim bleibt und geht von 51% der 10 -
Jährigen in Mülheim aus, die in den kommenden Jahren eine Gesamtschule in Mülheim an-
wählen würden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Ein-
gangsklassen der Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
752 799 743 823 784 782 778 753 782 724 722 724 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gesamt-
schule übersteigen die Kapazitäten der Gesamtschulen in Mülheim (621) um ca. 3 -6 Züge in 
den Eingangsklassen.  
 
Neubaugebiet Mülheim Süd 
Die Schulentwicklungsplanung geht im Neubaugebiet Mülheim Süd von maximal insgesamt 
251 erwarteten, zusätzlichen Schüler*innen pro Jahrgang aus. Dies entspricht ca. 9 Zügen in 
der Sekundarstufe. Mit dem schrittweisen Bezug der Wohneinheiten reduziert sich der tatsäch-
liche Schulplatzbedarf geringfügig. Betrachtet man im Prognosezeitraum 2025-2035 den Zu-
wachs an 10-jährigen im Stadtteil Mülheim durch das Woh nungsbaugebiet Mülheim-Süd, so 
ist lediglich ein Anstieg von ca. 60 Schüler*innen (2 Züge) zu erwarten. Hier ist die Diskrepanz 
zwischen der Einschätzung durch die Einwohnerprognose und der durch die Schulentwick-
lungsplanung deutlich. Aufgrund des Schulplatzbestandes in der Sekundarstufe I im Stadtbe-
zirks Mülheim und der Planung einer zusätzlichen 4/4-zügigen Gesamtschule im Deutz-Areal 
(Mülheim Süd) sowie die bauliche Erweiterung der Trude -Herr-Gesamtschule um 2 Züge in 
der Sekundarstufe I und einen Zug in der Sekundarstufe II bleibt die Platzkapazität in Mülheim 
weiterhin auskömmlich. 
 
Gymnasien 
Im Stadtbezirk Mülheim sind vier Gymnasien verortet:  
 Rheingymnasium, Düsseldorfer Straße 
 Genovevagymnasium, Genovevastraße 
 Hölderlin-Gymnasium, Graf-Adolph-Straße 
 Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium, Kattowitzer Straße

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 195 
Die Gymnasien verfügen insgesamt über 15 Züge in der Sekundarstufe I und damit über ins-
gesamt 444 Schulplätze in den Eingangsklassen bei Ausnutzung der maximalen Klassenbil-
dungswerte für Gymnasien. Die insgesamt verfügbaren 444 Schulplätze entsprechen 32% al-
ler verfügbaren Plätze in Eingangsklassen weiterführender Schulen in Mülheim. 
Dem Bestand von 440 Plätzen stand im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 eine Nach-
frage von 440 Anmeldungen nach der ersten Runde gegenüber. 440 Anmeldungen entspre-
chen 26% aller Anmeldungen in Eingangsklassen 2023/24 der weiterführenden Schulen in 
Mülheim. 
Die Elternbefragung 2022 für Mülheim ergab, dass die Schulform Gymnasium von 46% der 
Eltern von Kindern im vierten Schuljahr, denen der Übergang an eine weiterführende Schule 
unmittelbar bevorsteht, angewählt werden würde. Die reale Anmeldequote erreicht die antizi-
pierte Nachfrage laut Elternbefragung demnach nicht. Das tatsächliche Anmeldeverhalten ist 
deutliche geringer, als aus der Elternbefragung zu erwarten. Aufgrund der fehlenden Reprä-
sentativität der Elternbefr agung im Stadtbezirk Mülheim legt die Schulentwicklungsplanung 
das bisherige Anmeldeverhalten zugrunde. 
Für die Prognosen bis 2035 rechnet die Schulentwicklungsplanung damit, dass 26% der 10 -
Jährigen in Mülheim auch in den kommenden Jahren ein Gymnasium in  Mülheim anwählen 
werden. Auf Basis dieser Annahme ist mit folgenden Schüler*innenzahlen in den Eingangs-
klassen der Gymnasien im Stadtbezirk Mülheim zu rechnen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
383 407 379 420 399 398 397 384 399 369 368 369 
 
Die laut Bevölkerungsprognose 2022 erwartbaren Anmeldezahlen an der Schulform Gymna-
sium unterliegen der Kapazitäten der in Mülheim ansässigen Gymnasien (444). Die Gymna-
sien in Mülheim wären entsprechend den Klassenfrequenzrichtwert für Gymnasien (393) aus-
kömmlich. Für den Stadtbezirk Mülheim sind keine weiteren Maßnahmen für die Erweiterung 
der Schulplatzbedarfe an Gymnasien notwendig. 
 
9-GY-1 Neu: Neubau des Hölderlin -Gymna-
sium in Mülheim 
erle-
digt 
in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 In der Schulentwicklungsplanung 2018 hatte die Verwaltung dargestellt, dass ihrer 
Einschätzung nach G9 am Hölderlin-Gymnasium nur bei der Reduzierung der Kapa-
zitäten adäquat realisiert werden kann. Damals war der Umfang der erforderlichen 
Generalsanierung noch nicht absehbar.  
 Inzwischen erscheint ein Abriss und Neubau des Schulgebäudes die realistisch stee 
Variante zu sein. Je nach Möglichkeiten, das Raumprogramm zu erfüllen, kann die 
Überlegung zur Reduzierung der Kapazität verworfen werden. 
 Es soll der Ne ubau für ein 3/5 -zügiges Gymnasium am Standort Graf -Adolf-Straße 
erfolgen, ggf. muss das Raumprogramm (vertretbar) reduziert werden, um einen Neu-
bau an diesem Standort zu ermöglichen.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 196 
 Alternativ soll der Neubau am Schulstandort Holweider Str. erfolgen, da sich dort das 
Raumprogramm vollständig realisieren lässt. Für diesen Fall soll der geplante Neubau 
einer Grundschule (9-GS-3) an der Holweider Str. dann auf der Graf-Adolf-Straße er-
folgen. 
 Die Schule spricht sich gegen eine Verlagerung des Gymnasiums an di e Holweider 
Str. aus. Daher ist es derzeit nicht möglich, ein abschließendes Szenario zu beschrei-
ben. 
 Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftragsnummern 71 
und 198 (Priorität „0“) geführt 
 
9-GE-1 
ehemals 
M117 
Neue Gesamtschule Mülheim-Süd 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Im städtebaulichen Verfahren wurde ein Grundstück für eine weiterführende Schule 
im Deutz-Areal berücksichtigt. Es ist der Bau einer 4/4-zügigen Gesamtschule vorge-
sehen.  
 Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter den Auftragsnummer 136 (Priorität „0“) 
geführt. 
 
9-GE-2 
ehemals 
M118a 
Erweiterung der Gesamtschule Mül-
heim unter Nutzung von Teilflächen 
des benachbarten Grundstücks Pfälzi-
scher Ring 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Da die neue kleinräumige Einwohnerprognose mit einem zeitlichen Horizont bis 2035 
noch nicht alle Wohnbaumaßnahmen im Stadtteil Mülheim berücksichtigen konnte, 
muss für Mülheim mit zusätzlichen Bedarfen gerechnet werden. Daher muss (weiter-
hin) versucht werden, eine geeignete Teilfläche des benachbarten, nicht in städti-
schem Eigentum befindlichen, Grundstücks am Pfälzischen Ring für eine Erweiterung 
der Gesamtschule Mülheim zu sichern. 
 Eine Erweiterung der Gesamtschule um 2 Züge in der Sek I und 1 Zug in  der Sek II 
ist für die Bedarfsdeckung ausreichend. 
 
9-RS-1 
ehemals 
M120 
Generalsanierung und Erweiterung 
der Elly -Heuss-Knapp-Schule, Real-
schule Fürstenbergstraße und der Re-
alschule Lassallestraße in Mülheim 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Die Baumaßnahmen haben im Jahr 2018 begonnen. Sie werden in der Schulbaumaß-
nahmenliste unter Auftragsnummer 19 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetrieb-
nahme II-2023 geführt.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 197 
9-SF-1 
ehemals 
M122 
Entfällt: Sicherung von Grundstücken 
im Stadtbezirk 
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Durch die neuen Möglichkeiten, kurz- und mittelfristig neue Schulstandorte zu entwi-
ckeln (Flächensuche, Investorenverfahren, Anmietungen) ist es grundsätzlich weder 
sinnvoll noch erforderlich, Schulreserveflächen zu suchen bzw. vorzuhalten. Daher 
können die bisherigen (erfolglosen) Bemühungen, im Stadtbezirk Mülheim „Vorrats-
flächen“ zu sichern aufgegeben werden. 
 Die Verwaltung hat in der Vergangenheit eine schulische Nutzung geeigneter Grund-
stücke erwogen. Für eine potentielle Grundschulnutzung wurde ein Grundstück am 
Schlagbaumsweg ausgemacht. Dort werden in Abstimmung mit der Bildungsverwal-
tung zunächst temporäre Wohnungen für Flüchtlinge realisiert. Die Fläche soll als 
Schulreservefläche dienen. Die Maßnahme zur Sicherung des Grundstücks als Schul-
reservefläche wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 215 (Priorität „D“) ge-
führt. Die Bemühungen um die Fläche werden eingestellt. 
 Zudem wurde eine Fläche an der Neufelder Straße als potentielle Schulreservefläche 
bei ggf. zukünftig steigenden Bedarfen in Dellbrück und Holweide identifiziert. Die 
Maßnahme zur Sicherung des Grundstücks als Schulreservefläche wird in der Schul-
bauliste unter Auftragsnummer 209 (Priorität „D“) geführt Die Bemühungen  um die 
Fläche werden eingestellt. 
 
9-FS-1 
Neu: Schließung des Teilstandortes 
der Förderschule Thymianweg in der 
Berliner Str.   
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Beim Teilstandort der Förderschule Thymianweg in der Berliner Str. (Köln -West-
hoven) erfolgte ein Antrag der Schulleitung zur Verselbstständigung aufgrund positi-
ver Schülerzahlenentwicklung.  
 Die s chulrechtliche Änderung der Schule Thymianweg (FSL) in Köln-Höhenhaus 
durch Schließung des Teilstandortes Berliner Str. 36, 51149 Köln bei gleichzeitiger 
Errichtung einer neuen Förderschule Lernen am Standort Berliner Straße in Köln -
Westhoven zum Schuljahr 2023/24 ist erfolgt. (vgl. auch 7-FS-2) 
 
9-FS-2 
Neu: Suchauftrag neue Förderschule 
Geistige Entwicklung im Kölner Nor-
den   
erledigt in Um-
setzung 
ausste-
hend 
Ände-
rung 
    
 Suchauftrag und Neubau für eine Förderschule Geistige Entwicklung (aufgrund stei-
gender Schülerzahlen und schwieriger räumlicher Bedingungen der bestehenden vier 
Förderschulen Geistige Entwicklung), im rechtsrheinischen Norden.  
 Standortsuche und Aufnahme in die Schulbaumaßnahmenliste erforderlich

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 198 
8.10. Übersicht über schulrechtlich abgeschlossene Maßnahmen 
 
Stadtbe-
zirk  
SEP - 
Jahr 
Maß-
nahme 
Schule Umgesetzt zum Schuljahr  
Innenstadt 2020 M1 GGS Loreleystraße 2017/18 
 2020 M2 Freinet-Schule Gereons-
wall 
2018/19 
 2020 M3 GGS Pfälzer Straße Umsetzung nicht möglich 
 2020 M3a KGS Mainzer Straße Planung geändert Neu: 1-GS-
01 
 2020 M5 GGS Balthasarstraße 2017/18 
 2020 M6 Schulreservegrundstück 
Dr.-Simons-Straße in Deutz 
An dieser Stelle besteht kein 
Bedarf mehr für eine Reserve-
fläche. Diese Überlegungen 
können aufgegeben werden. 
 2020 M7 Gesamtschule Innenstadt 2014/15 
 2020 M10 Realschule am Rhein / Ge-
reonsmühlengasse 
2022/23 
 2020 M11 Königin-Luise-Schule – GY 
Alte Wallgasse 
2024/25 
 2020 M11b Friedrich-Wilhelm-Gymna-
sium, Severinsstraße 
Zu 2024/25 beantragt 
 2020 M11c Fläche Löwengasse / Se-
verinsstraße 
Änderungsvorschlag 
 2020 M12 Verlagerung eines Berufs-
kollegs aus der Innenstadt, 
um den Standort umnutzen 
zu können 
Bedarf an dieser Maßnahme 
ist nicht mehr gegeben. 
 2020 M13 BK Campus Deutz Wird in der Schulentwick-
lungsplanung Berufskollegs 
beschrieben werden. 
 2020 M14 Flächensuche im Stadtbe-
zirk  
Inzwischen sind ausreichend 
Flächen gefunden. 
Rodenkir-
chen 
2020 M15 Zügigkeitsänderung GGS 
Annastraße, GGS und KGS 
Cäsarstraße 
Ersetzt durch neue Maßnah-
menbeschreibung. Tw. Schul-
rechtliche Umsetzung zu 
2024/25 erfolgt bzw. zu 
2025/26 vorgeschlagen 
 2020 M16 Grundschule Gaedestraße Schulbetrieb startet zum 
Schuljahr 2023/24 
 2020 M18 Grundschulen Rondorf 
Nordwest 
Siehe M18a 
 2020 M19 Neubau für die EMAnuel-
Schule 
Gebäude wurde im Jahr 2022 
bezogen, die schulrechtliche 
Änderung erfolgte zum Schul-
jahr 2022/23

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 199 
 2020 M19a Neubau für private Offene 
Schule Köln 
Die Schule ist im Jahr 2022 in 
den Neubau gezogen. Der pri-
vate Träger betreibt dort ne-
ben der Gesamtschule auch 
ein Grundschule 
 2020 M21 Grundschule IM Süden 2017/18 
 2020    
 2020 M22 Gymnasium Rodenkirchen 2017/18 
 2020 M23 Gymnasium Rondorf Die Schule wird zum Schul-
jahr 2024/25 in einem Interim 
ihren Betrieb aufnehmen und 
nach Fertigstellung des Ziel-
gebäudes nach Rondorf um-
ziehen. 
 2020 M24 Gesamtschule Rodenkir-
chen 
2017/18 
 2020 M25 Europaschule, Gesamt-
schule Zollstock. Teilmaß-
nahme „Erweiterung von 
5/5 auf 6/6 Züge“  
2017/18 
 2020 M27 Förderschule Lernen Ro-
senzweigweg 
2015/16 
 2020 M27a Flächensicherung für Schu-
len und Schulreservegrund-
stücke 
Inzwischen sind ausreichend 
Flächen gefunden. 
Lindenthal 2020 M28 Teilmaßnahme Errichtung 
Grundschule Mommsen-
straße (zwei Züge) 
2013/14 
 2020 M29 Anpassung der Zügigkeit 
der GGS Bachemer Straße 
2017/18 
 2020 M31a Geilenkirchener Straße Schulrechtliche Erweiterung 
zum Schuljahr 2024/25. Wei-
tere Baumaßnahmen sind er-
forderlich! 
 2020 M32 Grundschule Alfons-No-
wak-Straße (früher Statt-
halterhofallee) 
2023/24 
 2020 M33 Olympiaschule, GGS Neue 
Sandkaul 
2017/18 
 2020 M34 Pater-Delp-Schule, KGS im 
Kamp 
2017/18 
 2020 M35 Neue Gesamtschule Lin-
denthal an den Teilstandor-
ten Berrenrather Straße 
und Euskirchener Straße 
Wurde zum Schuljahr 2019/20 
an den Standorten Berren-
rather Straße und Alter Militär-
ring umgesetzt. 
 2020 M35a Neue Gesamtschule Ber-
renrather Straße und Alter 
Militärring 
2019/20

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 200 
 2020 M36 Zügigkeitserweiterung Hil-
degard-von-Bingen-Gym-
nasium Leybergstraße zu 
2017/18 
2017/18 
 2020 M37 Zügigkeitserweiterung 
Schillergymnasium Nikol-
ausstraße 
2017/18 
 2020 M37a Nutzung weiterer zur Verfü-
gung stehender Raumka-
pazitäten am Standort 
Lotharstraße 
Die Belegung des Standortes 
mit der aktuellen Nutzung ist 
ausreichend. Ein weiterer Nut-
zungsmix ist nicht erforderlich. 
 2020 M38 Zügigkeitserweiterung 
Georg-Büchner-Gymna-
sium Ostlandstraße 
2016/17 
 2020 M39 Zügigkeitserweiterung des 
Apostelgymnasiums Bigge-
straße auf 4 Züge in der 
Sekundarstufe I und 6 
Züge in der Sekundarstufe 
II 
2017/18 
 2020 M40 Neues Gymnasium Zu-
sestraße in Lövenich 
2022/23 
 2020 M40a Neues Gymnasium Neue 
Sandkaul in Widdersdorf 
2018/19 
 2020 M40b Realisiert als GY Aachener 
Straße mit 3 / 5 Zügen 
2022/23 
 2020 M41 GE Wasseramselweg als 
GE-Angebot für den Stadt-
bezirk Lindenthal 
2018/19 
 2020 M41a Schulische Kooperation mit 
Stadt Pulheim / Beschulung 
Kölner Schüler*innen am 
Schulzentrum Brauweiler 
Aus Bedarfssicht aktuell ver-
zichtbar. 
Ehrenfeld 2020 M46 Anpassung der Zügigkeit 
der KGS 
Everhardstraße in Ehren-
feld auf eine 
volle Zweizügigkeit 
2017/18 
 2020 M53 Neubau Berufskolleg 
Gesundheit in Ossendorf/ 
Butzweiler Hof 
Kein Bedarf für ein neues BK 
Nippes 2020 M59 Anpassung der Zügigkeit 
der GGS Nibelungenstraße 
in Mauenheim auf eine 
volle Dreizügigkeit 
2017/18 
 2020 M65 Realisierung einer 
neuen Gesamtschule (oder 
eines Gymnasiums) 
an den Standorten Niehler 
Kirchweg und Bülowstraße 
bei auslaufender 
Schließung der Edith-Stein- 
Realschule und der Katholi-
schen Hauptschule 
Die Planungsoption zur Reali-
sierung einer neuen Gesamt-
schule an den angegebenen 
Standorten ist einerseits auf-
grund der stabilen Schüler-
zahlen an Haupt- und Real-
schule,

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 201 
Bülowstraße andererseits bedingt durch 
den vorgesehenen Umzug der 
Katholischen 
Hauptschule Bülowstraße an 
den Standort Dagobertstraße/ 
Niederichstraße nicht 
mehr gegeben. 
 2020 M65a Zügigkeitserweiterung des 
Leonardo-da- 
Vinci-Gymnasiums unter 
Nutzung 
von Räumen am Schul-
standort 
Bülowstraße / Umzug der 
Katholischen 
Hauptschule Bülowstraße 
in das Schulgebäude 
Dagobertstraße 
2021/22 
  M65b Prüfung zur Realisierung 
einer neuen weiterführen-
den 
Schule Longericher Straße 
in Bilderstöckchen 
Die Fläche kam für eine Aus-
lagerung des DKG nicht in 
Frage 
  M65c Prüfung des Standortes 
des ehemaligen Kinder-
krankenhauses 
Pallenbergstraße in Nippes 
/ 
neue Förderschule Geistige 
Entwicklung 
Im Ergebnis ist der Standort 
Pallenbergstraße für eine 
schulische Nutzung nicht ge-
eignet. 
Chorweiler  M70 Zügigkeitserweiterung der 
Erich-Ohser- 
Schule, GGS Schulstraße 
in Pesch auf 
drei Züge 
2019/2020 
  M71a Prüfauftrag für eine 
weitere Grundschule in 
Fühlingen 
Schüleraufkommen rechtfer-
tigt keine Neuerrichtung. 
  M72 Diskussionsvorschlag zur 
bedarfsgerechten 
Weiterentwicklung der 
Schulstruktur 
in Chorweiler bei Schlie-
ßung der 
Gustav-Heinemann-Haupt-
schule – verschiedene 
Handlungsoptionen 
Die Gustav-Heinemann-
Schule hat nach wie vor 
stabile Schülerzahlen. 
  M73 Zügigkeitserweiterung des 
Gymnasiums 
Köln-Pesch Schulstraße in 
Pesch 
2017/18 
  M75a Prüfauftrag Umzug der För-
derschule 
Soldiner Straße 
Raumsituation wurde durch 
Erweiterungsbau verbessert. 
  M76a 
M76b Holzheimer Weg. 
vgl. 06-GE-01

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 202 
M76c 
M76b+c 
 
  M76d 
M76e 
Kreuzfeld. vgl.: 
06-GS-06 
06-GE-02 
06-GY-01 
06-FS-01 
Porz  M84a 
M84b 
Prüfauftrag der Bezirksver-
tretung Porz zur Entwick-
lung der Schullandschaft im 
Bezirk 
vgl. 7-GE-1 
  M84c Realisierung einer neuen 
Gesamtschule am Inte-
rimsstandort Heerstraße 
nach Schließung der Jo-
hann-Amos-Comenius-
Hauptschule und der Wil-
helm-Busch-Realschule // 
Einschätzung der Verwal-
tung zum Prüfauftrag der 
Bezirksvertretung Porz, Be-
schlusspunkte 2 bis 4 
vgl. 7-GE-2 
  M85 
M85a 
M84d 
Zügigkeitserweiterung Les-
sing-Gymnasium  
Prüfauftrag der Bezirksver-
tretung Porz, Beschluss-
punkt 5 
vgl. 7-GY-1/ 7-GE-2 
  M87 Auslaufende Schließung 
der Finkenberg-schule zum 
Schuljahr 2017/18 
 
  M88 Sicherung von Grundstü-
cken im Stadt-bezirk Porz 
Flächensicherung in Porz ent-
fällt 
  M88a Umzug BK Porz Maßnahmen zu Berufskollegs 
kommen in die SEP Berufs-
kollegs 
Kalk  M91 Zügigkeitserweiterungen 
der Heinzelmännchen-
Schule 
Bereits in der SEP 2020 ver-
worfen 
  M97 Zügigkeitserweiterung 
Heinrich-Heine-Gymnasium 
Umsetzung 2016 erfolgt 
  M99 Zügigkeitserweiterung der 
Kaiserin-Theophanu-
Schule 
Umsetzung 2021 erfolgt 
  M99a Zügigkeitserweiterung der 
Käthe-Kollwitz-Schule 
Umsetzung 2017 erfolgt 
  M100 Zügigkeitserweiterung der 
Katharina-Henoth-Gesamt-
schule 
Umsetzung 2015 erfolgt 
  M101 
 
Neue Gesamtschule (oder 
neues Gymnasium) an den 
Teilstandorten Falcken-
steinstraße und Helene-
Weber-Platz bei auslaufen-
der Schließung der Adolph-
vgl. 8-GE-2

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 203 
Kolping-Schule und der 
Kurt-Tucholsky-Schule 
  M102 Auslaufende Schließung 
der Schule „Der kleine 
Prinz“ 
Umsetzung erfolgt zu 2015/16 
  M103 Realisierung von weiteren 
drei neuen weiterführende 
Schulen im Stadtbezirk 
Kalk 
vgl. 
8-GY-1 u. 8-GE-1 
  M104 Sicherung von Grundstü-
cken im Stadt-bezirk 
vgl. 8-GE-1 
Mülheim  M106 Anpassung der Zügigkeit 
der KGS Langemass 
Umsetzung erfolgt 2017/18 
  M108 Anpassung der Zügigkeit 
der GGS An St. Theresia 
Zurückgezogene Planungsop-
tion in der SEP 2020 
  M109 Zügigkeit der KGS Fried-
landstraße 
Umsetzung erfolgt 2017/18 
  M110 Zügigkeitserhöhung der 
Regenbogen-schule, GGS 
Dellbrücker Hauptstraße 
Umsetzung erfolgt 2017/18 
  M111 Anpassung der Zügigkeit 
der KGS Thurner Straße in 
Dellbrück 
Umsetzung erfolgt 2017/18 
  M112 Zügigkeitserweiterung der 
GGS Am Feldrain 
Umsetzung erfolgt 2017/18 
  M113 zur Realisierung eines 
Grundschulverbundes von 
GGS von-Bodelschwingh-
Straße und GGS Hon-
schaftsstraße in Höhen-
haus 
Planung wurde verworfen 
  M115 
M115a 
Zügigkeitserweiterung der 
Willy-Brandt-Gesamtschule 
Umsetzung erfolgt 2018/ 2021 
  M116 Zügigkeitserweiterung des 
Genoveva-Gymnasiums in 
der Sekundarstufe II 
Umsetzung erfolgt 2017 
  M118 Realisierung einer Gesamt-
schule Mülheim an zwei 
Teilstandorten bei Zusam-
menlegung der Gemein-
schafts-schulen Ferdinand-
straße und Wuppertaler 
Straße zum Schuljahr 
2014/15 
Umsetzung erfolgt 2014/15 
  M121 auslaufende Schließung 
der André-Thomkins-
Schule, Förderschule Ler-
nen Holweider Straße ab 
dem Schuljahr 2014/15 
Umsetzung erfolgt 2014/15

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 204 
(9) Ausblick auf das weitere Vorgehen 
 
9.1. Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen 
 
Die Verwaltung sieht vor – wie in der Vergangenheit schon bei den vorgehenden Schulent-
wicklungsplanungen 2020, 2018 etc. erfolgreich praktiziert –, die vorliegende Fortschreibung 
der Rahmenplanung 2023 in zwei Lesungen im Ausschuss Schule und Weiterbildung  vorzu-
stellen und in der Beratungsfolge alle Bezirksvertretungen und weitere Fachausschüsse zu 
befassen. Anschließend soll die Schulentwicklungsplanung 2023 in den Rat eingebracht wer-
den. Im Parallelverfahren soll die fortgeschriebene Schulentwicklungsplan ung allen städti-
schen Kölner Schulen sowie weiteren Akteuren wie z.B. Stadtschulpflegschaft, Schulamt für 
die Stadt Köln als untere Schulaufsicht und Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht mit 
der Bitte um bzw. Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. 
Die Beratungsergebnisse aus den Bezirksvertretungen und die Rückmeldungen der Schulen 
und weiterer Akteure werden der aktuellen Beschlussvorlage beigefügt und bei Bedarf durch 
die Verwaltung in Kurzform bewertet. Keine d er Rückmeldungen inklusive Vorschläge, Kritik 
und Hinweise wird verloren gehen. Sie bilden vielmehr die Grundlage für weitere Erörterungen 
in der Folgezeit. 
 
Wie in Kapitel 1 schon kurz dargelegt, möchte die Schulverwaltung (noch) mehr Beteiligung 
umsetzen und sieht deshalb erstmals vor, im Anschluss an die Beschlussfassung der Rah-
menplanung zur Schulentwicklungsplanung und auf ihrer Grundlage schrittweise aktiv auf die 
Bezirksvertretungen bzw. Bezirke zuzugehen, um in Fachgesprächen bzw. Workshops Per-
spektiven zu erläutern, Umsetzungsstrategien weiter zu qualifizieren und Ideen auszutau-
schen, die für eine quantitativ und qualitativ bedarfsgerechte Weiterentwicklung der bezirkli-
chen Schul- und Bildungslandschaft hilfreich sind. Konkret wird mit Blick auf die bestehenden 
Ressourcen der Vorschlag unterbreitet, in den Jahren 2024 bis 2026 jährlich Fachgespräche 
in 3 Stadtbezirken durchzuführen. Nach Vorschlag der Schulentwicklungsplanung könnten 
diese Fachgespräche digital oder in Präsenz konzipiert werden, wobe i als Teilnehmer*innen 
Bezirkspolitik, Schulen und weitere Bildungsakteure vorgesehen werden könnten. Je nach 
ausdrücklichem Wunsch der Bezirksvertretungen sind unterschiedliche Formen denkbar, die 
vereinbart werden könnten, z.B. Fachgespräche, (Sonder-)Sitzungen der Bezirksvertretung 
oder Interfraktionelle Gespräche. 
 
9.2. Weitere Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, im Einzelnen vorgesehene schulorganisatorische bzw. schulent-
wicklungsplanerische Maßnahmen im Parallelverfahren bzw. im Anschluss an die Erörterung 
der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 mit gesonderten Beschlussvorlagen 
in die politischen Gremien einzubringen. Die hier vorgelegte Rahmenplanung ersetzt also 
keine Einzelbeschlüsse, sie bietet aber einen Referenzrahmen, in den sich einzelne Maßnah-
men einfügen und im Kontext erläutert werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
 205

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4030/2023
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.01.2024
Erstellt
06.12.2023 15:32