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V/0112/2010

Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2009 -

Vorlagen 08.02.2010

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Bericht "Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf"

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Bericht "Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf"

22594 Zeichen

Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
im Sozialamt der Stadt Münster 
 
Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2009 
Gliederung 
 Seite  
 
 
 
1. 
 Einleitung 
 
2 
2. 
 Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter  
Menschen in Münster  
 
2 
 
3.  Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen Im Beruf im Sozialamt 
der Stadt Münster 
 
3 
  
3.1   Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  
 
4 
  
3.2   Kündigungsschutz 
 
7 
  
3.3   Betriebsbesuche 
 
9 
  
3.4   Öffentlichkeitsarbeit 
 
10 
 
4. 
 
  
Fazit 
 
10

2 
1.    Einleitung 
 Die Vorlage informiert über die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in 
Münster und die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozi- 
alamt der Stadt Münster.  
 Die Entwicklung der Beschäftigung schwerbehinderter Men schen bei der Stadt- 
verwaltung Münster und deren Beteiligungen wird in einer gesonderten Vorlage 
des Personal- und Organisationsamtes dargestellt. 
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehin derter  
Menschen in Münster 
Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl stieg in Münster im Jahr 2009 im Ver- 
gleich zum Vorjahr um 2,8 %. Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Men- 
schen sank 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 2 %. 
 Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zahl d er arbeitslosen schwer-
behinderten Menschen in Münster in den letzten fünf Jahren auf: 
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster 
in den letzten 5 Jahren 
 
Jahr 
Arbeitslose  
schwerbehinderte  
Menschen im  
Jahresdurchschnitt 
Arbeitslose Menschen im 
Jahresdurchschnitt 
insgesamt 
 Gesamt- 
zahl 
Männer Frauen Gesamt- 
zahl 
Männer Frauen 
2005 515 321 194 12.835 7.395 5.440 
2006 538 322 216 11.934 6.684 5.250 
2007 481 282 200 10.070 5.420 4.650 
2008 489 297 192   8.961 4.817 4.144 
2009 479 296 183   9.215 5.203 4.013 
Von den durchschnittlich 479 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen gehör- 
ten 147 (62 Frauen, 85 Männer) dem Rechtskreis des SGB III (Arbeitsförde- 
rung) und 333 (121 Frauen, 212 Männer) dem Rechtskreis des SGB II (Grund- 
sicherung für Arbeitsuchende) an. Damit ist der Anteil der arbeitslosen schwer- 
behinderten Menschen im Rechtskreis des SGB II (69,5 %) geringfügig höher 
als bei den Arbeitslosen insgesamt in Münster (67,8 %).  
Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist 2009 leicht zurückgegan- 
gen. Nach Einschätzung von Arbeitsmarktexperten werden sich die Auswirkun- 
gen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Beschäftigungssituation schwerbe- 
hinderter Menschen erst im Laufe des Jahres 2010 zeigen.

3 
Die Berichte der Vorjahre enthielten Angaben zur Altersstruktur und zur Dauer 
der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen sowie zu  den schwerbehin- 
derten Teilnehmer/- innen  an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik in Münster. 
Diese Angaben werden von der Agentur für  Arbeit nicht mehr unentgeltlich zur 
Verfügung gestellt. Auf die aktuelle Angabe dieser Zahlen wurde daher verzich- 
tet. 
In 2008 waren 39,5 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster 
50 Jahre und älter. Der Anteil der nicht schwerbehinderten arbeitslosen Men- 
schen dieser Altersgruppe lag bei 20,6 %. Der Großteil der arbeitslosen Men- 
schen in Münster war in der Altersgruppe der 25 bis unter 50-jährigen zu finden 
und zwar sowohl bei den schwerbehinderten Menschen (56,9 %) als auch bei 
den nicht schwerbehinderten Menschen (69,2%). 
Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen waren 2008 ca. 45,6 % 
langzeitarbeitslos.  Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bezeich- 
net, die 1 Jahr und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Bei den nicht 
schwerbehinderten Menschen betrug der Anteil der Langzeitarbeitslosen 36,4 
%. 
In 2008 hatten 288 schwerbehinderte  Menschen  ( 119 Frauen/ 169 Männer) an 
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsgelegenheiten, Berufliche Weiter- 
bildungsmaßnahmen, Trainingsmaßnahmen usw.) teilgenommen. 
 
Weil sich die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster nicht gra- 
vierend verändert hat ist davon auszugehen, dass sich die Angaben zur Alter- 
struktur, der Dauer der Arbeitslosigkeit und auch zu den Teilnehmer/- innen an 
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik in 2009 ebenfalls kaum verändert haben.  
Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger Ko- 
operation der Agentur für Arbeit Münster, der Arbeitsgemeinschaft Münster 
(AMS) und des Integrationsfachdienstes. Diese Stellen sind auch weiterhin be-
strebt, schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln. 
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im  Beruf im  
Sozialamt der Stadt Münster  
 Die Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Mensch en in Münster ist 
Aufgabe und Ziel der Arbeit der Fachstelle. Alle von ihr eingeleiteten Maß-
 nahmen, Beratungen und finanziellen Hilfen dienen diesem Ziel.  
 Die Fachstelle arbeitet eng mit dem Integrationsamt d es Landschaftsverbandes 
Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend aufgeführten 
speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:  
• Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeits platzgestaltung 
• Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Beglei tung von  
behinderten Menschen   
• Fachdienst für sehbehinderte Menschen 
• Fachdienst für hörbehinderte Menschen 
• Fachdienst für betriebliche Suchtprävention

4 
 Diese Fachdienste verfügen über fachbezogen ausgebildete Mitarbeiter/- innen, 
die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Suche nach Verbesse- 
rungsmöglichkeiten für die Situation schwerbehinderter Menschen gutachter-
liche Stellungnahmen abgeben oder Hilfen empfehlen bzw. anbieten können. 
Bei Bedarf werden auch gemeinsame Betriebs- oder Hausbesuche durchge- 
führt.  
 Die wesentlichen Aufgaben der Fachstelle können in fo lgende Bereiche geglie- 
dert werden:   
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben schwerbehinderter M enschen 
• Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer/- inn en 
•  Betriebsbesuche  
3.1  Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  
 Begleitende Hilfen sind alle Maßnahmen, die dazu bei tragen, schwerbehinder- 
ten Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten, auf 
dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können. 
Dieses Ziel kann erreicht werden durch die Gewährung von Zuschüssen an Ar- 
beitgeber und Arbeitnehmer/-innen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation 
sowie die persönliche Beratung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitneh- 
mer/-innen durch Fachdienste. 
Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)  ste- 
hen der Fachstelle die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die 
Ausgleichsabgabe ist eine Zwangsabgabe für Arbeitgeber, die bei Nichterfül- 
lung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen an 
das Integrationsamt abzuführen ist. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und be- 
trägt je nach dem Prozentsatz zu wenig besetzter Pflichtarbeitsplätze 105, 180 
oder 260 € monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Für kleinere Arbeit- 
geber (bis zu 39 bzw. 59 zu berücksichtigende Arbeitsplätze) sieht die soge- 
nannte Kleinbetriebsregelung gestaffelt nach der Anzahl der zu berücksichti- 
genden Arbeitsplätze Erleichterungen vor.  
 Die Ausgleichsabgabe wird von den Integrationsämtern un d den Fachstellen 
Behinderte Menschen im Beruf im Rahmen der begleitenden Hilfe zweckbe- 
stimmt nur zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse erwerbstätiger schwerbehin- 
derter Menschen verwandt. Im Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel werden 
auf das folgende Haushaltsjahr übertragen und stehen nach wie vor zur Aufga- 
benwahrnehmung zur Verfügung.

5 
 
Förderungen durch die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf der 
Stadt Münster in den letzten 3 Jahren 
Ausgaben 2007 2008 2009 
1. Leistungen an Arbeit- 
geber 
(zur behinderungs-
gerechten Ausstat- 
tung von Arbeitsplät- 
zen) 
Frauen 
 
 
Männer  
 
 
 
126.896,39 € 
 
 
 
146.059,08 € 
 
 
84.140,80  €  
(57,6 %) 
 
61.918,28 €  
(42,4 %)  
 
 
 
133.585,36 € 
 
 
45.874,95 €  
(34,3 %) 
 
87.710,41 €  
(65,7 %) 
 
2.   Leistungen an 
schwerbehinderte 
Menschen 
 
zum Erreichen des 
Arbeitsplatzes 
Frauen 
Männer 
 
zur Beschaffung  
technischer Arbeits- 
hilfen sowie in be- 
sonderen  
behinderungsbeding- 
ten 
Lebenslagen 
Frauen 
Männer 
 
zur Beschaffung und
 
Anpassung von  
behinderungsgerech- 
tem Wohnraum 
Frauen 
Männer 
 
zur wirtschaftlichen 
Selbstständigkeit  
Frauen 
Männer  
 
 
 
 
25.524,35 € 
 
 
 
 
24.780,66 € 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
7.271,02 € 
 
 
 
 
29.928,05 € 
 
 
 
 
41.844,79 € 
 
41.099,61 € 
     745,18 € 
 
82.789,79 € 
 
   
 
 
 
 
  8.910,64 € 
73.879,15 € 
 
 
 
  1.933,40 € 
 
     447,29 € 
  1.486,11 €   
 
23.050,69 € 
 
            0,- € 
23.050,69 € 
 
 
 
 
24.333,99 € 
 
22.971,29 € 
  1.362,70 € 
 
78.873,63 € 
 
 
   
 
 
 
29.159,30 € 
49.714,33 € 
 
 
 
1.293,98 € 
 
   141.61 € 
1.152,37 € 
 
8.569,23 € 
 
          0,- €         
 
8.589,23 € 
 
Leistungen an 
schwerbehinderte 
Menschen insgesamt 
 
 
 
87.504,08 € 
 
 
 
149.618,67 € 
 
 
 
113.090,83 €

6 
Frauen 
 
 
Männer  
50.457,54 €  
(33,7 %) 
 
99.161,13 €  
(66,3 %) 
52.272,20 €  
(46,2 %) 
 
60.818,63 €  
(53,8 %) 
 
3. Leistungen insgesamt 
 
    Frauen 
     
     
    Männer  
 
214.400,47 € 
 
 
295.677,75 € 
134.598,34 €  
(45,5 %) 
 
161.079,41 €  
(54,5 %)  
 
246.676,19 € 
  98.147,15 €  
(39,8 %) 
 
148.529,04 €  
(60,2 %) 
4. Anzahl der bewilligten  
    Maßnahmen insge-  
    samt 
 
133 
 
129 
 
138 
Anzahl der betroffenen 
schwerbehinderten Män- 
ner  
 
65 
 
72 
 
80 
Anzahl der betroffenen 
schwerbehinderten Frau- 
en  
 
52 
 
57 
 
59 
 
Von den insgesamt 138 bewilligten Maßnahmen der begleitenden Hilfe waren 
93 Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestal- 
tung für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen, 33 Maßnahmen entfielen auf die 
Finanzierung technischer Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen zur 
Durchführung ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz und in 5 Fällen wurden Zuschüsse 
zum Erreichen des Arbeitsplatzes (insbesondere Förderung behinderungsge- 
rechter Zusatzausstattungen am Kfz) gewährt. 6 schwerbehinderte Menschen 
erhielten Wohnungshilfen (Hilfen für den barrierefreien Wohnungszugang) und 
1 schwerbehinderter Mensch hat Hilfe zur Gründung einer selbständigen beruf- 
lichen Existenz erhalten. 
Die 138 Maßnahmen bezogen sich auf 112 Arbeitsplätze. 
 Im Jahr 2009 überstieg die Anzahl der bewilligten Maß nahmen die des Vorjah- 
res, während die Ausgaben zurückgingen. Der Rückgang der Gesamtausgaben 
ist zum Einen  auf den Rückgang der Förderungen an Arbeitgeber zur behinde- 
rungsgerechten Arbeitsplatzausstattung und zum Anderen auf den Rückgang 
der Leistungen an schwerbehinderte Menschen zum Erreichen des Arbeitsplat- 
zes und zur wirtschaftlichen Selbständigkeit zurückzuführen. Diese Entwicklung 
ist allerdings nicht als genereller Trend anzusehen, sondern hängt damit zu- 
sammen, dass in 2009 weniger kostenintensive Maßnahmen für diese Hilfear- 
ten angefallen sind.  
Die Fachstelle wird auch im Rahmen der betrieblichen Prävention und des Be- 
trieblichen Eingliederungsmanagements tätig. 
 Gemäß § 84 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - (SGB IX) be steht die Ver- 
pflichtung von Arbeitgebern, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder be- 
triebsbedingten Schwierigkeiten möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenver-

7 
tretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt einzuschalten. 
Arbeitgeber haben mit diesen Stellen alle Möglichkeiten und Hilfen zu erörtern, 
mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhält- 
nis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.  
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen 
oder wiederholt arbeitsunfähig, so hat der Arbeitgeber mit Zustimmung und Be- 
teiligung der betroffenen Person ein betriebliches Eingliederungsmanagement 
durchzuführen. Gemeinsam mit dem zuständigen Betriebs- bzw. Personalrat, 
bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertre- 
tung, wird geklärt, mit welchen Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vor-
gebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Kommen Leistungen zur 
begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht, so hat der Arbeitgeber bei 
schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen.  
In 2009 wurde die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf in 2 Präventions- 
verfahren beteiligt. Präventionsverfahren liegen dann vor, wenn der Arbeitgeber 
der Fachstelle konkret die Gefährdung eines Arbeitsverhältnisses signalisiert 
hat. Trotz intensiver Bemühungen der Fachstelle konnte in einem der beiden 
Fälle eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht vermieden werden. In dem 
anderen Präventionsfall wurde eine bevorstehende Kündigung im Rahmen des 
Präventionsverfahrens durch Einschaltung des Integrationsfachdienstes abge- 
wendet. Weitere präventive Maßnahmen (ohne konkrete Arbeitsplatzgefähr- 
dung) wurden von der Fachstelle im Rahmen der begleitenden Hilfe sowohl in 
Form von finanziellen Hilfen an Arbeitgeber und schwerbehinderten Arbeitneh- 
mer/-innen als auch im Rahmen von Informationsgesprächen bei Arbeitgebern 
durchgeführt.   
3.2  Kündigungsschutz  
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – bedarf die Kündi- 
gung eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des In- 
tegrationsamtes. Es ist die Aufgabe der Fachstelle Behinderte Menschen im 
Beruf, im Auftrag des Integrationsamtes den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitge- 
ber, schwerbehinderte Beschäftigte sowie Arbeitnehmervertretungen und 
Schwerbehindertenvertretungen zu hören und auf eine gütliche Einigung hin- 
zuwirken.  
Die folgende Übersicht gibt die Entwicklung der Kündigungsschutzverfahren in 
den letzten 5 Jahren wieder.

8 
 
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwer-
behinderter Arbeitnehmer/-innen in den letzten 5 Jahren 
 2005 2006 2007 2008 
2009  
Kündigungen insgesamt 
Männer 
Frauen 
100 
56 
44 
109 
65 
44 
63 
41 
22 
127 
72 
55 
97 
54 
43 
Betriebsbedingte Kündigungen  
Männer 
Frauen 
51 
31 
20  
51 
29 
22  
26 
16 
10  
91 
52 
39 
50 
26 
24 
Behinderungsbedingte Kündigun- 
gen  
Männer 
Frauen 
26 
12 
14  
35 
17 
18  
21 
13 
 8  
24 
12 
12 
22 
13 
 9 
Verhaltensbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
23 
15 
 8 
23 
19 
 4  
16 
12 
 4  
12 
 8 
 4 
25 
15 
10 
 Die Tabelle zeigt eine Abnahme der Anträge auf Zusti mmung zur Kündigung im 
Jahr 2009 gegenüber 2008. Hier fällt insbesondere der Rückgang der Zahl der 
betriebsbedingten Kündigungen auf. Der Anteil der betriebsbedingten Kündi- 
gungen beträgt jetzt 51,6 %, während er in 2008 noch 71,7 % betrug. Die be- 
triebsbedingten Kündigungen fielen auf das durchschnittliche Niveau der Jahre 
2005 und 2006 zurück. Bei betriebsbedingten Kündigungen (z.B. Konkurs des 
Arbeitgebers, Schließung von Betriebsteilen) hat die Fachstelle nur einen sehr 
stark eingeschränkten Spielraum, Kündigungen abzuwenden.  
In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder verhaltensbedingte Hinter- 
gründe haben, hat die Fachstelle dagegen verstärkte Möglichkeiten, Arbeits- 
plätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So soll sichergestellt 
werden, dass vor einer Kündigung alle anderen Möglichkeiten, Schwierigkeiten 
im Arbeitsleben zu beseitigen, ausgeschöpft worden sind. Auch im ver-
gangenen Jahr konnten Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die 
Fachstelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte Um- 
gestaltungen von Arbeitsplätzen finanziert hat. Weitere Arbeitsplätze konnten 
erhalten werden, indem die Fachstelle auf innerbetriebliche Umsetzungen der 
schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze hinge- 
wirkt hat. Durch die Einschaltung des Integrationsfachdienstes oder der Fach- 
dienste des Integrationsamtes konnten ferner in einigen Fällen Lösungen für die 
bestehenden Probleme am Arbeitsplatz gefunden werden.  
 Der Rückgang der Zahl der Kündigungsanträge in Münste r um ca. 24 % ist ge- 
genläufig zur allgemeinen Entwicklung der Kündigungsanträge im Bereich 
Westfalen-Lippe. Hier stieg die Zahl der Kündigungsanträge im vergangenen 
Jahr um ca. 15 %. Offenbar sind die Auswirkungen der Finanzkrise in einer 
Stadt wie Münster, in der es nur eine relativ geringe Anzahl von Produktionsbe- 
trieben gibt, geringer, als in Gebieten mit einem höheren Anteil von Betrieben 
im produzierenden Gewerbe. Trotzdem ist im kommenden Jahr wegen der 
Nachwirkungen der Finanzkrise eher mit einer größeren Zahl an Kündigungsan- 
trägen zu rechnen.

9 
 Von den insgesamt 97 Kündigungsverfahren stimmte d as Integrationsamt in 68 
Fällen der Kündigung zu und lehnte in 2 Fällen den Antrag des Arbeitgebers ab. 
In  10 Fällen konnte durch die Beratung der Fachstelle und des Integrationsamtes 
eine Rücknahme des Kündigungsantrages erreicht werden. In 3 Fällen stellte das 
Integrationsamt fest, dass die Schwerbehinderteneigenschaft nicht nachgewie- 
sen wurde und somit kein Kündigungsschutz bestand („Negativattest“). Die ande- 
ren Fälle haben sich durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen oder auf 
sonstige Weise erledigt. 
3.3  Betriebsbesuche  
  Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der einzelnen Aufgaben 
nach dem SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienststellen, und zwar  
zu den  Arbeitgebern, den Beauftragten des Arbeitgebers, zur Schwerbehinder- 
tenvertretung, zum Betriebs-/Personalrat und zu den behinderten Beschäftigten. 
Mit der Durchführung von Betriebsbesuchen wird die Fachstelle präventiv zur 
Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen tätig.  
 Durch die Betriebsbesuche hat die Fachstelle in den letzt en Jahren eine Viel- 
zahl von Kontakten zu Betrieben aufbauen können und dadurch frühzeitig 
Kenntnis über die Probleme von behinderten Beschäftigten an ihren Arbeits- 
plätzen erhalten. Durch die sofortige Einleitung gezielter Maßnahmen konnten 
Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Dabei arbeitet die Fachstelle mit den 
Fachdiensten des Integrationsamtes und dem Integrationsfachdienst Münster 
zusammen. 
Anzahl der Betriebsbesuche insgesamt  
 2005 2006 2007 2008 
2009 
 
Betriebsbesuche der 
Fachstelle Behinderte 
Menschen im Beruf  
 
 
190 
 
 
110 
 
 
145 
 
 
102 
 
 
105 
Die 105 Betriebsbesuche erfolgten bei 73 Arbeitgebern. Sie wurden mit dem In- 
tegrationsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.   
Die Fachstelle führt auch Betriebsbesuche ohne Anforderung eines Arbeitge- 
bers und ohne Klärungsbedarf in einem konkreten Einzelfall (systematische Be- 
triebsbesuche) durch. Von den insgesamt 105 Betriebsbesuchen waren 38 sys- 
tematische Betriebsbesuche. Hierbei handelte es sich um Beratungsgespräche 
nach Neueinstellungen von schwerbehinderten Menschen und mit Schwerbe- 
hindertenvertretungen in den Betrieben. Ferner erfolgten Besuche als Nach- 
schau (Qualitätsprüfung) auf vorherige Förderungen der Fachstelle und des In- 
tegrationsamtes.  
Seit 2004 hat die Fachstelle verstärkt Arbeitgeber angeschrieben und über be- 
stehende Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Den Betrieben wurde ange- 
boten, vor Ort ausführlich zu informieren und zu beraten sowie spezielle Einzel- 
fragen zu klären. Durch die Anschreiben hat die Fachstelle einige Arbeitgeber 
anregen können, das Angebot einer Beratung im Betrieb anzunehmen. Da in 
den letzten Jahren bereits sehr viele Arbeitgeber auf diese Weise angespro- 
chen wurden und zuletzt kaum noch Rückmeldungen zu den Anschreiben der

10  
Fachstelle erfolgten, hat die Fachstelle eine neue Form der Ansprache gewählt. 
Sie organisierte in den Räumen des Sozialamtes einen Workshop. Interessier- 
ten Arbeitgeber- und Schwerbehindertenvertretern  wurde am Beispiel eines  
behinderungsgerecht eingerichteten Arbeitsplatzes  eines  körperbehinderten 
Menschen die Unterstützungsmöglichkeiten für  schwerbehinderte Menschen 
im Erwerbsleben vorgestellt. Ein Ingenieur des Integrationsamtes stand zur Be- 
antwortung von Fragen zur Verfügung. Der Workshop fand reges Interesse. 
Daher wird die Fachstelle auch zukünftig solche Workshops anbieten. 
Ergänzend zu den Betriebsbesuchen der Fachstelle haben die Sitzungen der 
Arbeitsgruppe  „Arbeit“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Men- 
schen mit Behinderungen (AG 3 der KIB)  eine gute Möglichkeit geboten, für die 
Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen zu werben und die beste- 
henden Fördermöglichkeiten zur Einrichtung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen 
bekannter zu machen. In der AG 3 der KIB treffen sich Vertreterinnen und Ver- 
treter unterschiedlicher Institutionen, die sich mit der Integration und Betreuung 
schwerbehinderter arbeitssuchender bzw. erwerbstätiger Menschen beschäfti- 
gen. Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf  ist auch in der Arbeitsgrup- 
pe vertreten. Durch Besuche bei größeren Firmen und bei Sitzungen zu Fach- 
themen hat die Arbeitsgruppe in den letzten Jahren Anstöße gegeben, um die 
Situation behinderter Menschen im Arbeitsleben zu verbessern.  
2009 hat die Arbeitsgruppe sich in 2 Sitzungen mit der Beschäftigungssituation 
bei der Stadt Münster sowie der städtischen Beteiligung items GmbH befasst. 
3.4  Öffentlichkeitsarbeit 
Die Fachstelle hat im Jahr 2009 an 3 Nachmittagen einen Informationsstand 
zum Thema „Behinderung und Arbeit“ in der Stadtbücherei Münster durchge- 
führt. Die Infostände wurden jeweils in der Presse angekündigt sowie im News- 
letter der Wirtschaftsförderung Münster angekündigt.  
4.  Fazit 
Das Jahr 2009 war gekennzeichnet durch die vielen Bemühungen aller beteilig- 
ten Akteure, Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen und zu erhal- 
ten. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster ging trotz der 
Wirtschafts- und Finanzkrise und entgegen der allgemeinen Entwicklung des 
Arbeitsmarktes leicht zurück. Es ist jedoch auch im kommenden Jahr mit Aus- 
wirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf den Arbeitsmarkt zu rechnen.  
Schwerbehinderte Menschen werden ebenfalls davon betroffen sein.  
Die Fachstelle wird auch im Jahr 2010 Arbeitgeber über ihre Förder- und Unter- 
stützungsmöglichkeiten informieren, um so Arbeitsplätze schwerbehinderter 
Menschen zu sichern. Hierzu sind neben Betriebsbesuchen auch Workshops 
geplant. Auch die regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wird fort- 
gesetzt. Die Fachstelle wird weiter eng mit allen beteiligten Institutionen koope- 
rieren.

Berichtsvorlage

1381 Zeichen

V/0112/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2009 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.03.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion  
                   von Menschen mit Behinderungen Bericht
14.04.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
27.04.2010 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
 
 
Bericht: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung in der Sitzung am 
23.04.1980 beauftragt, regelmäßig über die Verwendung der Mittel der Ausgleichs-
abgabe zu berichten.  
 
Das Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen  
(Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 890/98) empfiehlt den Aufbau eines  
Berichtswesens zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster. 
 
Der vorliegende Bericht greift diese Anliegen auf und informiert über die Entwicklung der 
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster und die Arbeit der Fachstelle 
Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2009. 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0112/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Leipholz 
Ruf: 
492 59 92 
E-Mail: 
Leipholz@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.02.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (3)

02.03.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.04.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2010 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0112/2010
Typ
Vorlagen
Datum
08.02.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37