V/0112/2010
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2009 -
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Bericht "Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf"
22594 Zeichen
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
im Sozialamt der Stadt Münster
Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2009
Gliederung
Seite
1.
Einleitung
2
2.
Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter
Menschen in Münster
2
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen Im Beruf im Sozialamt
der Stadt Münster
3
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
4
3.2 Kündigungsschutz
7
3.3 Betriebsbesuche
9
3.4 Öffentlichkeitsarbeit
10
4.
Fazit
10
2
1. Einleitung
Die Vorlage informiert über die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in
Münster und die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozi-
alamt der Stadt Münster.
Die Entwicklung der Beschäftigung schwerbehinderter Men schen bei der Stadt-
verwaltung Münster und deren Beteiligungen wird in einer gesonderten Vorlage
des Personal- und Organisationsamtes dargestellt.
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehin derter
Menschen in Münster
Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl stieg in Münster im Jahr 2009 im Ver-
gleich zum Vorjahr um 2,8 %. Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Men-
schen sank 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 2 %.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zahl d er arbeitslosen schwer-
behinderten Menschen in Münster in den letzten fünf Jahren auf:
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster
in den letzten 5 Jahren
Jahr
Arbeitslose
schwerbehinderte
Menschen im
Jahresdurchschnitt
Arbeitslose Menschen im
Jahresdurchschnitt
insgesamt
Gesamt-
zahl
Männer Frauen Gesamt-
zahl
Männer Frauen
2005 515 321 194 12.835 7.395 5.440
2006 538 322 216 11.934 6.684 5.250
2007 481 282 200 10.070 5.420 4.650
2008 489 297 192 8.961 4.817 4.144
2009 479 296 183 9.215 5.203 4.013
Von den durchschnittlich 479 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen gehör-
ten 147 (62 Frauen, 85 Männer) dem Rechtskreis des SGB III (Arbeitsförde-
rung) und 333 (121 Frauen, 212 Männer) dem Rechtskreis des SGB II (Grund-
sicherung für Arbeitsuchende) an. Damit ist der Anteil der arbeitslosen schwer-
behinderten Menschen im Rechtskreis des SGB II (69,5 %) geringfügig höher
als bei den Arbeitslosen insgesamt in Münster (67,8 %).
Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist 2009 leicht zurückgegan-
gen. Nach Einschätzung von Arbeitsmarktexperten werden sich die Auswirkun-
gen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Beschäftigungssituation schwerbe-
hinderter Menschen erst im Laufe des Jahres 2010 zeigen.
3
Die Berichte der Vorjahre enthielten Angaben zur Altersstruktur und zur Dauer
der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen sowie zu den schwerbehin-
derten Teilnehmer/- innen an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik in Münster.
Diese Angaben werden von der Agentur für Arbeit nicht mehr unentgeltlich zur
Verfügung gestellt. Auf die aktuelle Angabe dieser Zahlen wurde daher verzich-
tet.
In 2008 waren 39,5 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster
50 Jahre und älter. Der Anteil der nicht schwerbehinderten arbeitslosen Men-
schen dieser Altersgruppe lag bei 20,6 %. Der Großteil der arbeitslosen Men-
schen in Münster war in der Altersgruppe der 25 bis unter 50-jährigen zu finden
und zwar sowohl bei den schwerbehinderten Menschen (56,9 %) als auch bei
den nicht schwerbehinderten Menschen (69,2%).
Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen waren 2008 ca. 45,6 %
langzeitarbeitslos. Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bezeich-
net, die 1 Jahr und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Bei den nicht
schwerbehinderten Menschen betrug der Anteil der Langzeitarbeitslosen 36,4
%.
In 2008 hatten 288 schwerbehinderte Menschen ( 119 Frauen/ 169 Männer) an
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsgelegenheiten, Berufliche Weiter-
bildungsmaßnahmen, Trainingsmaßnahmen usw.) teilgenommen.
Weil sich die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster nicht gra-
vierend verändert hat ist davon auszugehen, dass sich die Angaben zur Alter-
struktur, der Dauer der Arbeitslosigkeit und auch zu den Teilnehmer/- innen an
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik in 2009 ebenfalls kaum verändert haben.
Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger Ko-
operation der Agentur für Arbeit Münster, der Arbeitsgemeinschaft Münster
(AMS) und des Integrationsfachdienstes. Diese Stellen sind auch weiterhin be-
strebt, schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln.
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im
Sozialamt der Stadt Münster
Die Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Mensch en in Münster ist
Aufgabe und Ziel der Arbeit der Fachstelle. Alle von ihr eingeleiteten Maß-
nahmen, Beratungen und finanziellen Hilfen dienen diesem Ziel.
Die Fachstelle arbeitet eng mit dem Integrationsamt d es Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend aufgeführten
speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:
• Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeits platzgestaltung
• Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Beglei tung von
behinderten Menschen
• Fachdienst für sehbehinderte Menschen
• Fachdienst für hörbehinderte Menschen
• Fachdienst für betriebliche Suchtprävention
4
Diese Fachdienste verfügen über fachbezogen ausgebildete Mitarbeiter/- innen,
die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Suche nach Verbesse-
rungsmöglichkeiten für die Situation schwerbehinderter Menschen gutachter-
liche Stellungnahmen abgeben oder Hilfen empfehlen bzw. anbieten können.
Bei Bedarf werden auch gemeinsame Betriebs- oder Hausbesuche durchge-
führt.
Die wesentlichen Aufgaben der Fachstelle können in fo lgende Bereiche geglie-
dert werden:
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben schwerbehinderter M enschen
• Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer/- inn en
• Betriebsbesuche
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Begleitende Hilfen sind alle Maßnahmen, die dazu bei tragen, schwerbehinder-
ten Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten, auf
dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können.
Dieses Ziel kann erreicht werden durch die Gewährung von Zuschüssen an Ar-
beitgeber und Arbeitnehmer/-innen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation
sowie die persönliche Beratung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitneh-
mer/-innen durch Fachdienste.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ste-
hen der Fachstelle die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die
Ausgleichsabgabe ist eine Zwangsabgabe für Arbeitgeber, die bei Nichterfül-
lung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen an
das Integrationsamt abzuführen ist. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und be-
trägt je nach dem Prozentsatz zu wenig besetzter Pflichtarbeitsplätze 105, 180
oder 260 € monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Für kleinere Arbeit-
geber (bis zu 39 bzw. 59 zu berücksichtigende Arbeitsplätze) sieht die soge-
nannte Kleinbetriebsregelung gestaffelt nach der Anzahl der zu berücksichti-
genden Arbeitsplätze Erleichterungen vor.
Die Ausgleichsabgabe wird von den Integrationsämtern un d den Fachstellen
Behinderte Menschen im Beruf im Rahmen der begleitenden Hilfe zweckbe-
stimmt nur zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse erwerbstätiger schwerbehin-
derter Menschen verwandt. Im Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel werden
auf das folgende Haushaltsjahr übertragen und stehen nach wie vor zur Aufga-
benwahrnehmung zur Verfügung.
5
Förderungen durch die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf der
Stadt Münster in den letzten 3 Jahren
Ausgaben 2007 2008 2009
1. Leistungen an Arbeit-
geber
(zur behinderungs-
gerechten Ausstat-
tung von Arbeitsplät-
zen)
Frauen
Männer
126.896,39 €
146.059,08 €
84.140,80 €
(57,6 %)
61.918,28 €
(42,4 %)
133.585,36 €
45.874,95 €
(34,3 %)
87.710,41 €
(65,7 %)
2. Leistungen an
schwerbehinderte
Menschen
zum Erreichen des
Arbeitsplatzes
Frauen
Männer
zur Beschaffung
technischer Arbeits-
hilfen sowie in be-
sonderen
behinderungsbeding-
ten
Lebenslagen
Frauen
Männer
zur Beschaffung und
Anpassung von
behinderungsgerech-
tem Wohnraum
Frauen
Männer
zur wirtschaftlichen
Selbstständigkeit
Frauen
Männer
25.524,35 €
24.780,66 €
7.271,02 €
29.928,05 €
41.844,79 €
41.099,61 €
745,18 €
82.789,79 €
8.910,64 €
73.879,15 €
1.933,40 €
447,29 €
1.486,11 €
23.050,69 €
0,- €
23.050,69 €
24.333,99 €
22.971,29 €
1.362,70 €
78.873,63 €
29.159,30 €
49.714,33 €
1.293,98 €
141.61 €
1.152,37 €
8.569,23 €
0,- €
8.589,23 €
Leistungen an
schwerbehinderte
Menschen insgesamt
87.504,08 €
149.618,67 €
113.090,83 €
6
Frauen
Männer
50.457,54 €
(33,7 %)
99.161,13 €
(66,3 %)
52.272,20 €
(46,2 %)
60.818,63 €
(53,8 %)
3. Leistungen insgesamt
Frauen
Männer
214.400,47 €
295.677,75 €
134.598,34 €
(45,5 %)
161.079,41 €
(54,5 %)
246.676,19 €
98.147,15 €
(39,8 %)
148.529,04 €
(60,2 %)
4. Anzahl der bewilligten
Maßnahmen insge-
samt
133
129
138
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten Män-
ner
65
72
80
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten Frau-
en
52
57
59
Von den insgesamt 138 bewilligten Maßnahmen der begleitenden Hilfe waren
93 Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestal-
tung für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen, 33 Maßnahmen entfielen auf die
Finanzierung technischer Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen zur
Durchführung ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz und in 5 Fällen wurden Zuschüsse
zum Erreichen des Arbeitsplatzes (insbesondere Förderung behinderungsge-
rechter Zusatzausstattungen am Kfz) gewährt. 6 schwerbehinderte Menschen
erhielten Wohnungshilfen (Hilfen für den barrierefreien Wohnungszugang) und
1 schwerbehinderter Mensch hat Hilfe zur Gründung einer selbständigen beruf-
lichen Existenz erhalten.
Die 138 Maßnahmen bezogen sich auf 112 Arbeitsplätze.
Im Jahr 2009 überstieg die Anzahl der bewilligten Maß nahmen die des Vorjah-
res, während die Ausgaben zurückgingen. Der Rückgang der Gesamtausgaben
ist zum Einen auf den Rückgang der Förderungen an Arbeitgeber zur behinde-
rungsgerechten Arbeitsplatzausstattung und zum Anderen auf den Rückgang
der Leistungen an schwerbehinderte Menschen zum Erreichen des Arbeitsplat-
zes und zur wirtschaftlichen Selbständigkeit zurückzuführen. Diese Entwicklung
ist allerdings nicht als genereller Trend anzusehen, sondern hängt damit zu-
sammen, dass in 2009 weniger kostenintensive Maßnahmen für diese Hilfear-
ten angefallen sind.
Die Fachstelle wird auch im Rahmen der betrieblichen Prävention und des Be-
trieblichen Eingliederungsmanagements tätig.
Gemäß § 84 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - (SGB IX) be steht die Ver-
pflichtung von Arbeitgebern, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder be-
triebsbedingten Schwierigkeiten möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenver-
7
tretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt einzuschalten.
Arbeitgeber haben mit diesen Stellen alle Möglichkeiten und Hilfen zu erörtern,
mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhält-
nis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen
oder wiederholt arbeitsunfähig, so hat der Arbeitgeber mit Zustimmung und Be-
teiligung der betroffenen Person ein betriebliches Eingliederungsmanagement
durchzuführen. Gemeinsam mit dem zuständigen Betriebs- bzw. Personalrat,
bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertre-
tung, wird geklärt, mit welchen Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vor-
gebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Kommen Leistungen zur
begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht, so hat der Arbeitgeber bei
schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen.
In 2009 wurde die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf in 2 Präventions-
verfahren beteiligt. Präventionsverfahren liegen dann vor, wenn der Arbeitgeber
der Fachstelle konkret die Gefährdung eines Arbeitsverhältnisses signalisiert
hat. Trotz intensiver Bemühungen der Fachstelle konnte in einem der beiden
Fälle eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht vermieden werden. In dem
anderen Präventionsfall wurde eine bevorstehende Kündigung im Rahmen des
Präventionsverfahrens durch Einschaltung des Integrationsfachdienstes abge-
wendet. Weitere präventive Maßnahmen (ohne konkrete Arbeitsplatzgefähr-
dung) wurden von der Fachstelle im Rahmen der begleitenden Hilfe sowohl in
Form von finanziellen Hilfen an Arbeitgeber und schwerbehinderten Arbeitneh-
mer/-innen als auch im Rahmen von Informationsgesprächen bei Arbeitgebern
durchgeführt.
3.2 Kündigungsschutz
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – bedarf die Kündi-
gung eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des In-
tegrationsamtes. Es ist die Aufgabe der Fachstelle Behinderte Menschen im
Beruf, im Auftrag des Integrationsamtes den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitge-
ber, schwerbehinderte Beschäftigte sowie Arbeitnehmervertretungen und
Schwerbehindertenvertretungen zu hören und auf eine gütliche Einigung hin-
zuwirken.
Die folgende Übersicht gibt die Entwicklung der Kündigungsschutzverfahren in
den letzten 5 Jahren wieder.
8
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwer-
behinderter Arbeitnehmer/-innen in den letzten 5 Jahren
2005 2006 2007 2008
2009
Kündigungen insgesamt
Männer
Frauen
100
56
44
109
65
44
63
41
22
127
72
55
97
54
43
Betriebsbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
51
31
20
51
29
22
26
16
10
91
52
39
50
26
24
Behinderungsbedingte Kündigun-
gen
Männer
Frauen
26
12
14
35
17
18
21
13
8
24
12
12
22
13
9
Verhaltensbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
23
15
8
23
19
4
16
12
4
12
8
4
25
15
10
Die Tabelle zeigt eine Abnahme der Anträge auf Zusti mmung zur Kündigung im
Jahr 2009 gegenüber 2008. Hier fällt insbesondere der Rückgang der Zahl der
betriebsbedingten Kündigungen auf. Der Anteil der betriebsbedingten Kündi-
gungen beträgt jetzt 51,6 %, während er in 2008 noch 71,7 % betrug. Die be-
triebsbedingten Kündigungen fielen auf das durchschnittliche Niveau der Jahre
2005 und 2006 zurück. Bei betriebsbedingten Kündigungen (z.B. Konkurs des
Arbeitgebers, Schließung von Betriebsteilen) hat die Fachstelle nur einen sehr
stark eingeschränkten Spielraum, Kündigungen abzuwenden.
In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder verhaltensbedingte Hinter-
gründe haben, hat die Fachstelle dagegen verstärkte Möglichkeiten, Arbeits-
plätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So soll sichergestellt
werden, dass vor einer Kündigung alle anderen Möglichkeiten, Schwierigkeiten
im Arbeitsleben zu beseitigen, ausgeschöpft worden sind. Auch im ver-
gangenen Jahr konnten Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die
Fachstelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte Um-
gestaltungen von Arbeitsplätzen finanziert hat. Weitere Arbeitsplätze konnten
erhalten werden, indem die Fachstelle auf innerbetriebliche Umsetzungen der
schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze hinge-
wirkt hat. Durch die Einschaltung des Integrationsfachdienstes oder der Fach-
dienste des Integrationsamtes konnten ferner in einigen Fällen Lösungen für die
bestehenden Probleme am Arbeitsplatz gefunden werden.
Der Rückgang der Zahl der Kündigungsanträge in Münste r um ca. 24 % ist ge-
genläufig zur allgemeinen Entwicklung der Kündigungsanträge im Bereich
Westfalen-Lippe. Hier stieg die Zahl der Kündigungsanträge im vergangenen
Jahr um ca. 15 %. Offenbar sind die Auswirkungen der Finanzkrise in einer
Stadt wie Münster, in der es nur eine relativ geringe Anzahl von Produktionsbe-
trieben gibt, geringer, als in Gebieten mit einem höheren Anteil von Betrieben
im produzierenden Gewerbe. Trotzdem ist im kommenden Jahr wegen der
Nachwirkungen der Finanzkrise eher mit einer größeren Zahl an Kündigungsan-
trägen zu rechnen.
9
Von den insgesamt 97 Kündigungsverfahren stimmte d as Integrationsamt in 68
Fällen der Kündigung zu und lehnte in 2 Fällen den Antrag des Arbeitgebers ab.
In 10 Fällen konnte durch die Beratung der Fachstelle und des Integrationsamtes
eine Rücknahme des Kündigungsantrages erreicht werden. In 3 Fällen stellte das
Integrationsamt fest, dass die Schwerbehinderteneigenschaft nicht nachgewie-
sen wurde und somit kein Kündigungsschutz bestand („Negativattest“). Die ande-
ren Fälle haben sich durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen oder auf
sonstige Weise erledigt.
3.3 Betriebsbesuche
Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der einzelnen Aufgaben
nach dem SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienststellen, und zwar
zu den Arbeitgebern, den Beauftragten des Arbeitgebers, zur Schwerbehinder-
tenvertretung, zum Betriebs-/Personalrat und zu den behinderten Beschäftigten.
Mit der Durchführung von Betriebsbesuchen wird die Fachstelle präventiv zur
Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen tätig.
Durch die Betriebsbesuche hat die Fachstelle in den letzt en Jahren eine Viel-
zahl von Kontakten zu Betrieben aufbauen können und dadurch frühzeitig
Kenntnis über die Probleme von behinderten Beschäftigten an ihren Arbeits-
plätzen erhalten. Durch die sofortige Einleitung gezielter Maßnahmen konnten
Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Dabei arbeitet die Fachstelle mit den
Fachdiensten des Integrationsamtes und dem Integrationsfachdienst Münster
zusammen.
Anzahl der Betriebsbesuche insgesamt
2005 2006 2007 2008
2009
Betriebsbesuche der
Fachstelle Behinderte
Menschen im Beruf
190
110
145
102
105
Die 105 Betriebsbesuche erfolgten bei 73 Arbeitgebern. Sie wurden mit dem In-
tegrationsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.
Die Fachstelle führt auch Betriebsbesuche ohne Anforderung eines Arbeitge-
bers und ohne Klärungsbedarf in einem konkreten Einzelfall (systematische Be-
triebsbesuche) durch. Von den insgesamt 105 Betriebsbesuchen waren 38 sys-
tematische Betriebsbesuche. Hierbei handelte es sich um Beratungsgespräche
nach Neueinstellungen von schwerbehinderten Menschen und mit Schwerbe-
hindertenvertretungen in den Betrieben. Ferner erfolgten Besuche als Nach-
schau (Qualitätsprüfung) auf vorherige Förderungen der Fachstelle und des In-
tegrationsamtes.
Seit 2004 hat die Fachstelle verstärkt Arbeitgeber angeschrieben und über be-
stehende Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Den Betrieben wurde ange-
boten, vor Ort ausführlich zu informieren und zu beraten sowie spezielle Einzel-
fragen zu klären. Durch die Anschreiben hat die Fachstelle einige Arbeitgeber
anregen können, das Angebot einer Beratung im Betrieb anzunehmen. Da in
den letzten Jahren bereits sehr viele Arbeitgeber auf diese Weise angespro-
chen wurden und zuletzt kaum noch Rückmeldungen zu den Anschreiben der
10
Fachstelle erfolgten, hat die Fachstelle eine neue Form der Ansprache gewählt.
Sie organisierte in den Räumen des Sozialamtes einen Workshop. Interessier-
ten Arbeitgeber- und Schwerbehindertenvertretern wurde am Beispiel eines
behinderungsgerecht eingerichteten Arbeitsplatzes eines körperbehinderten
Menschen die Unterstützungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen
im Erwerbsleben vorgestellt. Ein Ingenieur des Integrationsamtes stand zur Be-
antwortung von Fragen zur Verfügung. Der Workshop fand reges Interesse.
Daher wird die Fachstelle auch zukünftig solche Workshops anbieten.
Ergänzend zu den Betriebsbesuchen der Fachstelle haben die Sitzungen der
Arbeitsgruppe „Arbeit“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Men-
schen mit Behinderungen (AG 3 der KIB) eine gute Möglichkeit geboten, für die
Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen zu werben und die beste-
henden Fördermöglichkeiten zur Einrichtung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen
bekannter zu machen. In der AG 3 der KIB treffen sich Vertreterinnen und Ver-
treter unterschiedlicher Institutionen, die sich mit der Integration und Betreuung
schwerbehinderter arbeitssuchender bzw. erwerbstätiger Menschen beschäfti-
gen. Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf ist auch in der Arbeitsgrup-
pe vertreten. Durch Besuche bei größeren Firmen und bei Sitzungen zu Fach-
themen hat die Arbeitsgruppe in den letzten Jahren Anstöße gegeben, um die
Situation behinderter Menschen im Arbeitsleben zu verbessern.
2009 hat die Arbeitsgruppe sich in 2 Sitzungen mit der Beschäftigungssituation
bei der Stadt Münster sowie der städtischen Beteiligung items GmbH befasst.
3.4 Öffentlichkeitsarbeit
Die Fachstelle hat im Jahr 2009 an 3 Nachmittagen einen Informationsstand
zum Thema „Behinderung und Arbeit“ in der Stadtbücherei Münster durchge-
führt. Die Infostände wurden jeweils in der Presse angekündigt sowie im News-
letter der Wirtschaftsförderung Münster angekündigt.
4. Fazit
Das Jahr 2009 war gekennzeichnet durch die vielen Bemühungen aller beteilig-
ten Akteure, Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen und zu erhal-
ten. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster ging trotz der
Wirtschafts- und Finanzkrise und entgegen der allgemeinen Entwicklung des
Arbeitsmarktes leicht zurück. Es ist jedoch auch im kommenden Jahr mit Aus-
wirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf den Arbeitsmarkt zu rechnen.
Schwerbehinderte Menschen werden ebenfalls davon betroffen sein.
Die Fachstelle wird auch im Jahr 2010 Arbeitgeber über ihre Förder- und Unter-
stützungsmöglichkeiten informieren, um so Arbeitsplätze schwerbehinderter
Menschen zu sichern. Hierzu sind neben Betriebsbesuchen auch Workshops
geplant. Auch die regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wird fort-
gesetzt. Die Fachstelle wird weiter eng mit allen beteiligten Institutionen koope-
rieren.
Berichtsvorlage
1381 Zeichen
V/0112/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2009 -
Beratungsfolge
02.03.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen Bericht
14.04.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
27.04.2010 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
Bericht:
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung in der Sitzung am
23.04.1980 beauftragt, regelmäßig über die Verwendung der Mittel der Ausgleichs-
abgabe zu berichten.
Das Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen
(Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 890/98) empfiehlt den Aufbau eines
Berichtswesens zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster.
Der vorliegende Bericht greift diese Anliegen auf und informiert über die Entwicklung der
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster und die Arbeit der Fachstelle
Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2009.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Vorlagen-Nr.:
V/0112/2010
Auskunft erteilt:
Herr Leipholz
Ruf:
492 59 92
E-Mail:
Leipholz@stadt-muenster.de
Datum:
17.02.2010
Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0112/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37