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A-S/0013/2010

Beanstandung eines Beschlusses

Antrag an die BV Südost 25.03.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 20.04.2010, TOP 5.19

Originalantrag

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Originalantrag

2181 Zeichen

SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Münster-Südost
Fraktionsvorsitz: Rolf Schönlau + Tel. 0251/1355868 + rolf‚schoenlau@web.de

Stadt Münster
Bezirksverwaltung Südost
Am Steintor 50

_ STADT MÜNSTER
25. MRZ. 2010

Amt für Bürgerangelsgenheiten
Bezirksverwaitung Südost

48167 Münster

Münster, den 24.03.2010

Antrag:

Die Verwaltung möge bitte prüfen, ob der auf den Antrag der CDU (A-S/0010/2009) am
03.11.2009 zu TOP 9.1 gefasste Beschluss der Bezirksvertretung gemäß $ 54 Abs. 2
GO in Verb, mit $ 33 Abs. 1 Geschäftsordnung beanstandet werden muss.

Begründung:

Die Verwaltung der Stadt Münster hat mit Schreiben vom 25.01.2010 eingehend dargelegt,
dass die mit dem o. g. Beschluss geforderten Straßenmarkierungen juristisch nicht zulässig
sind. Der durch den genannten Beschluss erteilte Auftrag an die Verwaltung, die ent-
sprechenden Maßnahmen umzusetzen, ist daher rechtswidrig.

Der weitere Bestand des Beschlusses führt insofern bei den Betroffenen zu falschen Er-
wartungshaltungen und möglichen Missverständnissen, als eine Umsetzung der be-
schlossenen Markierungsarbeiten weder erfolgen darf noch erfolgen wird. Wichtig ist aber,
dass die Bürgerinnen und Bürger sich an den Beschlüssen der Bezirksvertretung orientieren
und auf sie vertrauen können. Aus Gründen der Klarheit und Verlässlichkeit ist es daher
geboten, dass der 0. g. Beschluss wieder aufgehoben wird.

Aus den dargelegten Gründen hatte die SPD-Fraktion durch ihren Vorsitzenden in der letzten
Sitzung einen entsprechenden Aufhebungsbeschluss der Bezirksvertretung beantragt. Eine
Abstimmung über diesen Antrag ist jedoch nicht erfolgt: Der Vorsitzende ist nach der Debatte
vielmehr zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen, ohne über den gestellten
Antrag abstimmen zu lassen (vgl. dazu auch die Niederschrift vom 18.02.10 zu TOP 5.1 der
Sitzung am 16.2.10).

Die SPD-Fraktion sieht sich deshalb veranlasst, die Verwaltung um eine rechtliche Prüfung
und Stellungnahme zu bitten, ob nach $ 54 Abs. 2 GO in Verb. mit $ 33 Abs. 1 der
Geschäftsordnung eine Beanstandung des inzwischen als rechtswidrig erkannten
Beschiusses vom 03.11.2009 angezeigt ist,

Für die SPD-Fraktion:

oh Kar

Rolf Schönlau

Beratungsverlauf (1)

20.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.19 Antrag Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Steintor 50

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Details

Vorlagen-Nr.
A-S/0013/2010
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
25.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37