A-S/0013/2010
Beanstandung eines Beschlusses
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Originalantrag
2181 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost Fraktionsvorsitz: Rolf Schönlau + Tel. 0251/1355868 + rolf‚schoenlau@web.de Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Am Steintor 50 _ STADT MÜNSTER 25. MRZ. 2010 Amt für Bürgerangelsgenheiten Bezirksverwaitung Südost 48167 Münster Münster, den 24.03.2010 Antrag: Die Verwaltung möge bitte prüfen, ob der auf den Antrag der CDU (A-S/0010/2009) am 03.11.2009 zu TOP 9.1 gefasste Beschluss der Bezirksvertretung gemäß $ 54 Abs. 2 GO in Verb, mit $ 33 Abs. 1 Geschäftsordnung beanstandet werden muss. Begründung: Die Verwaltung der Stadt Münster hat mit Schreiben vom 25.01.2010 eingehend dargelegt, dass die mit dem o. g. Beschluss geforderten Straßenmarkierungen juristisch nicht zulässig sind. Der durch den genannten Beschluss erteilte Auftrag an die Verwaltung, die ent- sprechenden Maßnahmen umzusetzen, ist daher rechtswidrig. Der weitere Bestand des Beschlusses führt insofern bei den Betroffenen zu falschen Er- wartungshaltungen und möglichen Missverständnissen, als eine Umsetzung der be- schlossenen Markierungsarbeiten weder erfolgen darf noch erfolgen wird. Wichtig ist aber, dass die Bürgerinnen und Bürger sich an den Beschlüssen der Bezirksvertretung orientieren und auf sie vertrauen können. Aus Gründen der Klarheit und Verlässlichkeit ist es daher geboten, dass der 0. g. Beschluss wieder aufgehoben wird. Aus den dargelegten Gründen hatte die SPD-Fraktion durch ihren Vorsitzenden in der letzten Sitzung einen entsprechenden Aufhebungsbeschluss der Bezirksvertretung beantragt. Eine Abstimmung über diesen Antrag ist jedoch nicht erfolgt: Der Vorsitzende ist nach der Debatte vielmehr zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen, ohne über den gestellten Antrag abstimmen zu lassen (vgl. dazu auch die Niederschrift vom 18.02.10 zu TOP 5.1 der Sitzung am 16.2.10). Die SPD-Fraktion sieht sich deshalb veranlasst, die Verwaltung um eine rechtliche Prüfung und Stellungnahme zu bitten, ob nach $ 54 Abs. 2 GO in Verb. mit $ 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Beanstandung des inzwischen als rechtswidrig erkannten Beschiusses vom 03.11.2009 angezeigt ist, Für die SPD-Fraktion: oh Kar Rolf Schönlau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (1)
- Am Steintor 50
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-S/0013/2010
- Typ
- Antrag an die BV Südost
- Datum
- 25.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37