1618/2025
Schulrechtliche Änderung Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer: 154260) durch die Bildung eines Teilstandortes am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zum Schuljahr 2025/26
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Beschlussvorlage Rat
40663 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer
1618/2025
Freigabedatum
26.06.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Schulrechtliche Änderung Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10,
50829 Köln (Schulnummer: 154260) durch die Bildung eines Teilstandortes am Standort
Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zum Schuljahr 2025/26
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die zeitlich befristete Bildung eines Teilstandortes
der Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnum-
mer: 154260) am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln ab dem Schuljahr 2025/26
bis zum Ablauf des Schuljahres 2027/28. Bis zur Nutzbarkeit dieser Räume werden die
Schulneulinge unter Berücksichtigung ihres ganz besonderen Unterstützungsbedarfes
im Schuljahr 2025/26 am Schulstandort Brügelmannstraße 10, 50679 Köln beschult.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend einen An-
trag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Teil-
standortbildung zu stellen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen für die Aufnahme
weiterer Schulneulinge zum Schuljahr 2025/26 an drei Förderschulen für geistige Ent-
wicklung durch Bildung eines Teilstandortes am Standort Neuerburgstraße 19, 51103
Köln umzusetzen und die hierfür erforderlichen Stellenbedarfe für die Schulsekretari-
ate der drei Förderschulen, den Schulhausmeisterdienst und die Kinderkrankenpflege,
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025
Finanzausschuss 30.06.2025
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025
Rat 03.07.2025
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nach gesicherter Finanzierung, für den Teilstandort im Rahmen des regulären Stellen-
planverfahrens einzubringen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, neben den erforderlichen Stellenbedarfen für die
Schulsekretariate, den Schulhausmeisterdienst und Kinderkrankenpflege alle erforder-
lichen Finanzmittel, nach gesicherter Finanzierung, für die Bildung und zeitlich Fortfüh-
rung des Teilstandortes der Förderschule Geistige Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln
(Schulnummer: 154260) am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zu den Schul-
jahren 2025/26 bis einschließlich 2027/28 bereitzustellen.
5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, nach gesicherter Finanzierung, eine
Lösung zu finden, die den drei Förderschulen für die Nutzung des Standortes Neuer-
burgstraße 19, 51103 Köln als Teilstandort und vorübergehend auch den Standort Brü-
gelmannstr. die Bündelung der Kinderkrankenpflege- und Schulsekretariatsleistungen
ermöglicht sowie auch die Schulhausmeisterleistung mit einbezieht, um die Verwaltung
der Teilstandorte so aufwandsarm wie möglich zu gestalten.
6. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, eine langfristige Lösung zu finden,
um die Schüler*innen des Teilstandortes Neuerburgstraße 19, 51103 Köln nach Ablauf
der Mietdauer der Containerräume weiterhin beschulen zu können. Dabei soll die
Nähe zur „Stammschule“ möglichst beachtet werden.
7. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Ver-
waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe
Begründung €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025
a) Personalaufwendungen siehe
Begründung €
b) Sachaufwendungen etc. siehe
Begründung €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Zusammenfassung in einfacher Sprache
Die Stadt Köln muss für jedes Kind einen Schulplatz anbieten. Alle Kinder dürfen in eine ge-
meinsame Schule gehen. Oder Kinder mit Behinderung besuchen eine Schule nur für Kinder
mit Behinderung. Diese Schulen heißen Förderschulen. Die Eltern dürfen entscheiden: Wo
soll mein Kind zur Schule gehen? Viele Eltern wählen die Förderschule. Deshalb gibt es zu
wenig Schulplätze an Förderschulen. Köln braucht mehr Schulplätze an Förderschulen.
Die Stadt hat gesucht: Wo kann eine neue Förderschule entstehen? Die Stadt hat 8 Orte ge-
prüft. Doch eine neue Schule zu finden ist sehr schwer. Oft dauert es zu lange. Die neue
Schule braucht die Stadt Köln schon für das nächste Schuljahr. Etwas umzubauen dauert oft
viel länger.
4
Die Stadt Köln macht einen Vorschlag: Es gibt ein altes Schulgebäude. Das hat die Stadt Köln
jetzt gemietet. 3 Förderschulen teilen sich dann das Gebäude. Das ist schwierig. Weil diese
Schule noch umgebaut werden muss, kann sie nicht rechtzeitig öffnen. Dafür braucht es eine
gute Planung. Die Stadt Köln muss zum Beispiel überlegen: Wer wird in der Schule arbeiten?
Was kostet die neue Schule? Wer bringt die Schüler zur Schule? Wo können die Kinder zur
Schule gehen, bis das alte Schulgebäude umgebaut ist?
Die Schüler können nur wenige Jahre in das umgebaute Schulgebäude gehen. Dann wird es
abgebaut. Dann braucht es wieder eine Lösung: Wo können die Schüler dann zur Schule ge-
hen? Die Stadt Köln muss das jetzt schon planen. Denn bis eine neue Schule gebaut ist dau-
ert es eine lange Zeit.
Begründung:
0. Ausgangslage
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Köln maximiert das Gemeinsame Ler-
nen flächendeckend und bekennt sich aktiv zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonven-
tion. Dennoch ist das aus dem Gemeinsamen Lernen resultierende aktuelle und geplante
Schulplatzangebot quantitativ nicht ausreichend.
Um dem aktuellen und dem erwarteten Bedarf entsprechen zu können, plant die Stadt Köln
alle neuen Schulstandorte so, dass in den Schulgebäuden Gemeinsames Lernen angeboten
werden kann.
Dennoch werden auch zukünftig Förderschulstandorte zur Bedarfsdeckung erforderlich sein.
Die Anzahl der Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist in den vergan-
genen Jahren sehr deutlich angestiegen. Das Wachstum wird nach Einschätzung der Verwal-
tung weiterhin anhalten. Seit Jahren ist deutlich, dass es für die wachsende Anzahl an Kin-
dern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und dem Elternwunsch Förderschule
nicht ausreichende Schulplätze gibt.
Die Realisierung der beiden neuen Schulen / Schulstandorte für Förderschulen mit dem För-
derschwerpunkt Geistige Entwicklung, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanungen der
vergangenen Jahren als erforderlich beschrieben wurden (zuletzt in der Schulentwicklungspla-
nung Köln 2023 – Vorlage 3033/2023) ist zeitlich noch nicht einzuschätzen. Eine mittefristige
Entlastung der bestehenden Schulen ist damit nicht absehbar.
1. Schulplatzbedarf 2025/26
Zum Schuljahr 2025/26 reichen die Plätze im Gemeinsamen Lernen und an den Förderschu-
len mit dem Förderschwerpunk Geistige Entwicklung nicht aus, um alle erwarteten Schulneu-
linge mit diesem Förderschwerpunkt aufzunehmen. Die bestehenden Schulstandorte der vier
Förderschulen Geistige Entwicklung sind kapazitativ überlastet. Es fehlen dafür in diesem
Jahr rund 75 Schulplätze in den Eingangsklassen.
Neben den bisher bekannten Schulneulingen liegen zudem knapp 30 jahrgangsübergreifende
Anfragen für Schüler*innen vor, um aus dem gemeinsamen Lernen an eine Förderschule mit
dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu wechseln. Aufgrund des großen Bedarfes
für Schulneulinge ist es aktuell nicht möglich einzuschätzen, in welcher Größenordnung die
Wechselwünsche erfüllt werden können.
5
Die Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes („AO-SF-Verfah-
ren“) und auch die Entscheidung der Eltern über den Förderort werden teilweise erst in den
Sommerferien, also kurz vor Schulbeginn, abgeschlossen und damit bekannt.
Daher ist davon auszugehen, dass der Bedarf weiterhin steigen wird und die zuvor genannten
Zahlen noch keine endgültigen Bedarfe für das Schuljahr 2025/2026 widerspiegeln.
Bezogen auf die Schulneulinge lagen am 14.05.2025 insgesamt 104 Anmeldungen an den
drei Förderschulen für geistige Entwicklung vor, die den Anmeldebedarf nicht decken können:
- Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnummer:
154260):
36 AO-SF-Anträge - freie Plätze für Schulneulinge: 10 26 Plätze fehlen
- Förderschule Geistige Entwicklung, Auf dem Sandberg 120, 51105 Köln (Schulnummer:
154490):
39 AO-SF- Anträge – freie Plätze für Schulneulinge: 11 28 Plätze fehlen
- Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 51147 Köln (Schulnummer:
154880)
29 AO-SF-Anträge – freie Plätze für Schulneulinge: 11 18 Plätze fehlen
Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Sülz, Redwitzstraße 80,
50937 Köln, kann nach aktueller Information allen Aufnahmeanfragen entsprechen.
2. Prüfung potentieller Schulstandorte
Um jedem schulpflichtigen Kind mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung einen
Schulplatz anbieten zu können, tagt seit Frühjahr 2024 regelmäßig eine ämter- und ressort-
übergreifende „Task-Force“ zur kurz- und mittelfristigen Bereitstellung von Schulplätzen für
den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Aufgabe der Task-Force besteht darin, im
vorhandenen Schulraumbestand kurzfristig verfügbare Raumpotentiale zu identifizieren. Ob-
wohl im vergangenen Jahr befristete räumliche Lösungen für die Förderschulen Kolkrabenweg
und Auf dem Sandberg gefunden werden konnten (Vorlage 2456/2024), ist die Suche nach
mittel- und langfristig tragfähigen Lösungen noch nicht beendet.
An den bestehenden Schulstandorten Förderschulen Geistige Entwicklung bestehen keine
Möglichkeiten, kurzfristig Containereinheiten aufzustellen. Auch im bereits genutzten Teil-
standort Zusestraße ist eine Ausweitung der Nutzung nicht realisierbar.
Durch die insgesamt angespannte Raumsituation an den Kölner Schulen stehen freie Räum-
lichkeiten an anderen Standorten nicht in größerem Umfang zur Verfügung. Die parallele Nut-
zung eines Gebäudes durch mehrere Schulen kommt daher nur sehr eingeschränkt für we-
nige Jahre als Lösungsansatz infrage.
Infolgedessen betrachtet die Verwaltung neben freiwerdenden Interimsbauten und vorhande-
nen Schulstandorten mit Restkapazitäten auch ehemalige Schulgebäude auf ihre Eignung als
Teilstandort einer Förderschule.
Geprüft wurden bisher die Standorte:
Linksrheinisch
- Redwitzstraße 80, 50937 Köln (Förderschule Geistige Entwicklung) - Wiederherstel-
lung der Nutzbarkeit von Trakt A
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Die Wiederherstellung der Nutzbarkeit durch kurzfristige, ggf. provisorische Maßnah-
men wurde zusammen mit der Gebäudewirtschaft (26) geprüft und verneint. Im Zuge
von Sanierung/Abriss-Neubau ergibt sich die Möglichkeit, Räume neu zuzuschneiden.
Konkrete Planungen sind bisher nicht erarbeitet worden.
- Turmstraße 3-5, 50733 Köln (ehemaliges Schulgebäude, seit Jahrzehnten nicht mehr
schulisch genutzt).
Der Standort wurde in der Vergangenheit mehrmals auf eine mögliche schulische Nut-
zung hin überprüft. Dort kann weder eine Grundschule noch eine weiterführende
Schule realisiert werden. Allerdings könnte der Standort grundsätzlich saniert und für
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zugänglich gemacht
werden. Hier könnte nach derzeitiger Einschätzung eine einzügige Förderschule mit
dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung untergebracht werden.
Nach einer ersten Einschätzung der Gebäudewirtschaft könnten die Herrichtungskos-
ten bei rund 27,5 Mio Euro liegen. Für die Sanierung und den Umbau kalkuliert die Ge-
bäudewirtschaft aktuell rund 6 bis 7 Jahre ab Projektbeginn.
- Zusestraße 47, 50859 Köln, (Erweiterung der befristeten Nutzung durch die Förder-
schule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg)
Momentan befinden sich dort 4 Klassen. Das Gymnasium befindet sich noch im Auf-
bau. Durch die Schulaufsicht wird eine Nutzung für mehr als die vier bereits hier be-
findlichen Klassen der Mittelstufe aus schulorganisatorischen Gründen abgelehnt.
Durch den Gebundenen Ganztag sind alle Schüler*innen ganztägig vor Ort. Das für
den Teilstandort separierte Raumcluster kann keine zusätzliche Klasse aufnehmen.
- Merkenicher Straße 313, 50735 Köln (Containerräume - aktuell ist hier die GGS Hal-
fengasse ausgelagert)
Die Grundschule Halfengasse ist aktuell an diesem Standort ausgelagert, da am
Stammgebäude Halfengasse 25 der auf dem Grundstück befindliche Dücker erneuert
wird. Gleichzeitig wird das Schulgebäude saniert und umgebaut. Ein Rückzug ins
Stammhaus könnte zum III. Quartal 2026 erfolgen.
Die Container sind durch die Stadtentwässerungsbetriebe aufgrund der Arbeiten am
Dücker zur Verfügung gestellt worden und stehen auf einer Fläche, die im Flächennut-
zungsplan als Grünbereich ausgewiesen ist.
Zumindest zum Schuljahr 2026/27 erscheint eine (interimistische) Folgenutzung für
eine Förderschule Geistige Entwicklung nicht realisierbar.
- Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln (sanierungsbedürftiges Schulgebäude, das der-
zeit für die Auslagerung der Förderschule Lindweiler Hof (Emotionale und Soziale Ent-
wicklung) genutzt wird).
Aufgrund des Starkregens im Juli 2021 musste der Schulbetrieb von der Rochusstraße
in das Gebäude an der Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln, verlagert werden. Zu-
künftig ist ein endgültiger Umzug in die Borsigstraße 13, 50825 Köln, geplant. Dieser
erfolgt, sobald das Schulgebäude fertiggestellt ist.
Der Schulstandort soll als Teilstandort für die Carl-von-Ossietzky Gesamtschule umge-
baut werden, um das Angebot an Gesamtschulplätzen zu erhöhen. Die Sanierung und
der Umbau des Standortes sind Bestandteil des GU/TU 2 Maßnahmenpaketes und
können nicht mehr geändert werden, ohne erhebliche zeitliche Verzögerungen und zu-
sätzliche Kosten für das GU/TU 2 Paket auszulösen.
- potentielle Schulneubauflächen im Kölner Süd-Westen
Sofern eine Fläche für eine Schulnutzung gesichert werden könnte, könnte der Neu-
bau für eine Förderschule Geistige Entwicklung in die Abwägung zur Nutzung der Flä-
che einbezogen werden. Kurzfristig lassen sich hier keine Schulplätze gewinnen.
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Rechtsrheinisch
- Neuerburgstraße 19, 51103 Köln (ehemals genutzt für den Start der Grund- und Ge-
samtschule des Erzbistums – Bildungscampus Kalk) – Containeranlage
14 Klassenräume, 4 Differenzierungsräume, Verwaltungsbereich und Mensa mit Kü-
che vorhanden; In der Task Force Schulbau (14.03.2025) wird die Möglichkeit zur An-
mietung bis 2028 bestätigt. Weiterhin wurde in der Task Force festgelegt, dass ein An-
mietbeschluss zur Anmietung der Container herbeigeführt werden soll. Ein (bisher feh-
lendes) Pflegebad muss ergänzt werden. Die sehr kleine Küche muss gegebenenfalls
für ein Cook&Chill-Angebot angepasst werden. Die verkehrsrechtliche Prüfung ist er-
forderlich.
- Neufelder Straße, 51067 Köln (aktuell Klinikgelände)
Vor einigen Jahren wurden Überlegungen angestellt, voraussichtlich verfügbare
Grundstücksflächen anderweitig (als für Klinikbedarfe) zu nutzen. Aktuell ist unklar,
welche Entwicklung dort vorgesehen ist. Die Verwaltung konnte eine Übertragung der
Fläche in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft, um eine Schulnutzung zu er-
möglichen, bisher nicht vornehmen.
Im Fazit ist festzuhalten, dass aufgrund der besonderen Anforderungen an Schulraum für den
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung regelmäßig umfängliche Arbeiten erforderlich wer-
den, damit beispielsweise Barrierefreiheit geschaffen oder ein Pflegebad eingerichtet werden
können. Eine kurzfristige Bereitstellung von Räumen ist daher weder links- noch rechtsrhei-
nisch möglich.
Als Ergebnis der intensiven Prüfungen durch die Task Force Förderschulen Geistige Entwick-
lung hat sich gezeigt, dass es für das Schuljahr 2025/26 lediglich eine Möglichkeit gibt, um die
erforderlichen Schulplätze zu gewinnen. Die Räume des ehemaligen Interim-Standortes der
Erzbischöflichen Grundschule auf der Neuerburgstraße 19 in Kalk stehen frei und können
durch die Stadt Köln übernommen und angemietet werden. Hierüber hatte die Verwaltung der
Bezirksvertretung Kalk bereits in ihrer Sitzung am 20.03.2025 einen kurzen Ausblick gegeben
(Vorlage 0632/2025). Die Räume müssen allerdings für Schüler*innen mit dem Förderbedarf
Geistige Entwicklung umgebaut werden. Daher müssen die Kinder im Schuljahr 2025/26 vo-
rübergehend im neuen Schulgebäude Brügelmannstraße untergebracht werden.
Am Standort Neuerburgstraße 19 sollen die rund 75 Schulneulinge für das Schuljahr 2025/26
einen Schulplatz erhalten, für die an den bestehenden Schulen nicht ausreichend Platz zur
Verfügung steht.
Schulstandort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln
Das Erzbistum Köln hatte auf dem städtischen Grundstück Modulbauten errichtet, um seine
neue Grundschule und Gesamtschule des Bildungscampus Kalk vor Fertigstellung des Schul-
gebäudes an der Christian-Sünner-Straße in Kalk in Betrieb nehmen zu können. Die Stadt
Köln hat sich darum bemüht, den Modulbau, der ursprünglich für eine zweizügige Grund-
schule konzipiert worden war und im letzten Jahr zum Start der Gesamtschule erweitert wor-
den ist, zu übernehmen.
Es handelt sich um eine Anlage mit 14 Räumen zwischen rund 50 und 58 m² Größe, die für
Unterrichtszwecke (Klassen- / Fachunterricht) oder Ganztagesangebote genutzt werden kön-
nen, vier kleinere Räume mit rund 33 m² (beispielsweise für Differenzierung), Verwaltungs-
räume, einen Mensabereich mit Küche sowie ein rund 158 m² großes Forum.
Ein Pflegebad ist noch nicht vorhanden, wird aber nachgerüstet.
Die Anlage bietet keine Sportmöglichkeiten Die Verwaltung prüft derzeit, wie Flächen für
Schulsport bereitgestellt werden können.
8
Die Containeranlage wird ab dem 01.06.2025 angemietet und kann für drei Jahre genutzt wer-
den. Nach Ablauf des Schuljahres 2027/28 wird das Grundstück für die Entwicklung des städ-
tebaulichen Projektes „Hallen Kalk“ benötigt. Die mögliche Nutzungszeit wurde zwischen den
zuständigen Fachämtern abgestimmt. Die Bedarfsfeststellungs- und Anmietvorlage (Vorlagen
0204/2025), die die gesamtstädtischen Bedarfe an Förderschulplätzen abdecken soll, beinhal-
tet tiefergehende Informationen zum Schulstandort; es erfolgt hier eine gesonderte Beschluss-
fassung. Der Anmietbeschluss wird im nicht öffentlichen Teil dem Rat und den zuständigen
Fachausschüssen vorgelegt.
Die Nutzung der Räume wird nicht zum Schuljahresbeginn 2025/26 möglich sein, da Umbau-
arbeiten durchgeführt werden müssen. Daher werden die Schüler*innen aufgrund ihres ganz
besonderen Unterstützungsbedarfes im Schuljahr 2025/26 zunächst am Schulstandort Brügel-
mannstraße 10, 50679 Köln gemeinsam mit dem aufbauenden Gymnasium und der aufbau-
enden Gesamtschule, untergebracht. Diese Schülergruppe erfordert einen äußerst behutsa-
men Umgang mit den Schüler*innen und ihrer Lernumgebung. Ein Umzug im Laufe des
Schuljahres wird von allen Beteiligten als nicht zumutbar erachtet.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Wohnorte der Schulneulinge und den gewünschten woh-
nortnahen Zielschulen erscheint es ungünstig, alle Schüler*innen einer einzelnen Schule zu-
zuordnen und nur für diese Schule einen Teilstandort an der Neuerburgstraße einzurichten.
Wegen der begrenzten Nutzungsdauer und der erwarteten Schulzeit der Schulneulinge von
über 10 Jahren schlägt die Verwaltung vor, dass sich die Schulen das Gebäude Neuerburg-
straße teilen und schulrechtlich für jede der Schulen dort ein Teilstandort eingerichtet wird.
Nach Ablauf der dreijährigen Nutzungsdauer des Standortes Neuerburgstraße soll so ein
Standortwechsel in die Nähe der „Stammschule“ der Schüler*innen vereinfacht werden.
Auch wird es einfacher sein, für eine kleinere Schüler*innengruppe einen Folgestandort zu fin-
den als für die Gesamtheit der zum Schuljahr 2025/26 noch unterzubringenden Schüler*innen.
Dies soll dann möglichst umgesetzt werden, ohne die wachsenden Gruppenstrukturen aufbre-
chen zu müssen.
Daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln,
- für die Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnum-
mer: 154260) die Einrichtung eines Teilstandortes gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW
am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zu beschließen.
- für die Förderschule Geistige Entwicklung, Auf dem Sandberg 120, 51105 Köln (Schul-
nummer: 154490) die Einrichtung eines Teilstandortes gemäß § 81 Abs. 2 SchulG
NRW am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zu beschließen.
- für die Förderschule Geistige Entwicklung, Sportplatzstraße 82-84, 51147 Köln (Schul-
nummer: 154880) die Einrichtung eines Teilstandortes gemäß § 81 Abs. 2 SchulG
NRW am Standort Neuerburgstraße 19, 51103 Köln zu beschließen.
Die Verwaltung sucht derzeit nach Folgelösungen für die Schüler*innen, möglichst getrennt für
die einzurichtenden Teilstandorte, möglichst in der Nähe der Stammschule.
Für die Förderschule Kolkrabenweg und als Beitrag zur linksrheinischen Bedarfsdeckung prüft
die Verwaltung derzeit ob, wie, und wenn ja, wann
das ehemalige Schulgebäude Turmstraße in Nippes (voraussichtlich verfügbar nach
Umbau und Sanierung in sechs bis sieben Jahren nach Projektbeginn),
9
das Schulgebäude Meerfeldstraße in Longerich und
das Schulgebäude Overbeckstraße in Ehrenfeld (nach Auszug der Helios-Schule vo-
raussichtlich verfügbar)
für eine Anschlussnutzung des Teilstandortes in Frage kommen.
Darüber hinaus wird der Umzug der Grundschule Kunterbunt eine erhebliche Verbesserung
der Raumsituation für die Förderschule am Kolkrabenweg in Vogelsang darstellen. Daher wird
die Verwaltung die Arbeiten am Standort Görlinger Zentrum so weit wie möglich beschleuni-
gen.
3. Finanzierung Teilstandort insgesamt
3.1 Mietkosten
Wie bereits dargestellt, wird hinsichtlich des Schulstandortes Neuerburgerstraße 19, 51103
Köln ein gesonderter Bedarfsfeststellungs- und Anmietbeschluss (0204/2025) herbeigeführt.
Dort wird die Miete inklusive Nebenkosten einschließlich der Finanzierung dargestellt.
3.2 Einrichtungskosten
Die für die Beschaffung und Ausstattung erforderlichen Beschlüsse sind in der Vorlage zum
Bedarfsfeststellungs- und Anmietbeschluss (0204/2025) enthalten.
3.3 Schüler*innenbeförderung
Schüler*innenfahrtkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem
Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen im Sinne von § 97 SchulG und zurück
notwendig entstehen (§ 1 Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schüler-
fahrkostenverordnung - SchfkVO).
Kommt Schülerspezialverkehr zum Einsatz, muss dies so organisiert werden, dass der Schul-
standort von geeigneten Fahrzeugen bedient werden kann. Hierzu kommen nach aktueller
Einschätzung ausschließlich kleine Fahrzeuge in Frage. Der Schulstandort muss auf einen
entsprechenden Schülerspezialverkehr hin ausgerichtet werden. Hierfür fallen Kosten an. An-
dererseits fallen Kosten für die Fahrzeuge des Schülerspezialverkehrs an.
Aktuell plant das Amt für Schulentwicklung (40) für das Schuljahr 2025/26 den Einsatz von
mindestens 21 Fahrzeugen, bezogen auf den Standort Neuerburgstraße. Inwieweit sich die
Kosten durch die Nutzung des Standortes Brügelmannstraße reduzieren könnten, ist aktuell
noch nicht abschätzbar. Es ist mit Beförderungskosten in Höhe von mindestens 392.620 Euro
kalkuliert. Für das Schuljahr 2026/27 könnten sich die Beförderungskosten, in Abhängigkeit
von den Schüler*innenzahlen, auf 790.040 Euro erhöhen. Eine exakte Kalkulation kann erst
nach Eingang der Anträge auf Schülerspezialverkehr erstellt werden.
Schule Anzahl der Schüler*in-
nen
Anzahl Pkw Kosten SJ 25/26
Auf dem Sand-
berg
28 9 127.000,00 €
Kolkrabenweg 26 7 197.600,00 €
Sportplatzstraße 18 5 68.020,00 €
21 392.620,00 €
10
Ob durch die Verschiebung von den Hauptschulstandorten zu der Auslagerung eine Kosten-
neutralität erzielt werden kann, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht kalkulierbar.
Sollte keine Kostenneutralität erzielt werden können, entstehen die oben genannten Bedarfe
zusätzlich. Da diese das für die Schülerbeförderung in 2025 veranschlagte Budget im Teiler-
gebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben
in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, übersteigen, werden die
Kosten zunächst durch Einsparungen im Fachbereich und sofern nicht ausreichend durch
Umschichtungen im Budget des Amtes für Schulentwicklung bzw. des Dezernates IV gedeckt.
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (68) hat im Zuge einer ersten Bewertung auf
eine Reihe von Anforderungen hingewiesen, die umgesetzt werden müssen, um die Schüler-
beförderung am vorgesehenen Teilstandort von Nutzungsbeginn an organisieren zu können:
Um den befristet nutzbaren Standort an der Neuerburgstraße in Köln-Kalk als Teilstandort für
eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung für die Dauer von drei Jahren
zu nutzen, ist es aus verkehrlicher Sicht zwingend notwendig, dass die Erschließung für den
erforderlichen Einsatz von Schülerspezialverkehr vorab gemeinsam mit den betroffenen Fach-
dienststellen geklärt wird.
Aufgrund der Kurzfristigkeit und der geringen zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche
können umfangreichere Anpassungen zur sicheren und funktionalen Verkehrserschließung
nicht getroffen werden, sodass die Herausforderung in diesem Projekt ist, mit den vorhande-
nen Flächen und mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen eine sichere und funktionierende
Lösung zu finden.
Da die Grundlagen zur Planung der Verkehrsabwicklung noch vage sind, allerdings bereits
absehbar ist, dass die Fläche auf dem Schulgrundstück nicht ausreichend ist, sind zusätzliche
Lösungen zur Verkehrsabwicklung im öffentlichen Raum zu berücksichtigen.
Der Parkplatz auf dem Grundstück Neuerburgstraße 19 wurde für die fünf baurechtlich nach-
zuweisenden PKW-Stellplätze für Beschäftigte und anteilmäßig zur Abwicklung des Bring- und
Holverkehrs der bisher dort untergebrachten Grundschule des Erzbistums umgesetzt.
Der Ausbau des Parkplatzes samt der Parkplatzeinfahrt ist nur für Standard-PKW dimensio-
niert worden. Die Anfahrbarkeit des Parkplatzes für größere Fahrzeuge ist nicht möglich. Für
die Abwicklung des Schülerspezialverkehrs der geplanten Förderschule bedeutet dies, dass
nur Fahrzeuge dieser Größenordnung (= PKW) eingesetzt werden können. Diese Auflage ist
zwingend in der Planung des Einsatzes von Schülerspezialverkehr zu berücksichtigen.
Zusätzlich kann der im Zuge der Grundschulnutzung eingerichtete eingeschränkte Haltver-
botsbereich auf der Neuerburgstraße für die Abwicklung des Schülerspezialverkehrs in Be-
tracht gezogen werden. Eine Erweiterung wäre nur zulasten des öffentlichen Parkens möglich.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Beschilderung eine exklusive Nutzung für
den Schülerspezialverkehr nicht vorsehen kann und diese Fläche von der Allgemeinheit zum
Halten bzw. für Ladetätigkeiten genutzt werden kann.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der vorhandene Gehweg auf der Neuerburg-
straße nur auf Höhe des Schulgrundstücks 2,50m beträgt. Im übrigen Verlauf beträgt der Geh-
weg teils weniger als 1,50m. Der Gehweg und die Wegeführung zum Grundstück weisen so-
mit keine Barrierefreiheit auf. Dieser Zustand wird als kritisch erachtet und ist in der weiteren
Betrachtung des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schlussfolgernd lässt sich festhalten, dass nach einer verkehrlichen Ersteinschätzung die Ver-
kehrsabwicklung für die Förderschule unter Berücksichtigung verschiedener Prämissen denk-
bar wäre, jedoch keine zufriedenstellende und bedarfsgerechte Lösung ohne Grundstücks-
und Straßenumplanung gefunden werden kann.
Fahrtkosten Förderschule Kolkrabenweg
11
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage können insgesamt 26 Schüler*innen nicht im
Standort Kolkrabenweg aufgenommen werden. Je PKW können rechnerisch bis zu vier Schü-
ler*innen befördert werden, so dass mindestens sieben PKWs eingesetzt werden. Für eine
erste, grobe Kalkulation geht die Verwaltung von sieben Fahrzeugen aus. Die Fahrwege sind
für alle Schüler*innen recht lang und führen über den Rhein. Es kann sowohl morgens als
auch nachmittags zu Stausituationen kommen.
Je nach tatsächlicher Aufnahme der Schüler*innen entstehen im Schuljahr 2025/26 Beförde-
rungskosten in Höhe von mindestens 197.600 Euro.
Maßgeblich ist, dass kein Kind eine Rollstuhlbusbeförderung benötigt und auch alle Schü-
ler*innen tatsächlich im PKW befördert werden können.
Sollten im kommenden Schuljahr 2026/27 wiederrum bis zu 26 Schüler*innen mit ähnlichen
Wohnorten aufgenommen werden, verdoppelt sich der Betrag auf rd. 400.000 Euro.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine genaue Finanzkalkulation erst erfolgen kann, wenn
die tatsächlichen Aufnahmen abgestimmt sind.
Fahrtkosten Förderschule Auf dem Sandberg
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage können insgesamt 28 Schüler*innen nicht im
Standort Auf dem Sandberg aufgenommen werden. Je PKW können rechnerisch bis zu vier
Schüler*innen befördert werden, so dass mindestens sieben PKWs eingesetzt werden. Für
eine erste, grobe Kalkulation geht die Verwaltung jedoch abweichend vom rechnerischen Wert
von rund neun Fahrzeugen aus, da die Wohnadressen der Schüler*innen Berücksichtigung
finden müssen, um die Fahrtzeiten für die Kinder positiv zu beeinflussen.
Je nach tatsächlicher Aufnahme der Schüler*innen entstehen im Schuljahr 2025/26 Beförde-
rungskosten in Höhe von mindestens 127.000 Euro.
Maßgeblich ist, dass kein Kind eine Rollstuhlbusbeförderung benötigt und auch alle Schü-
ler*innen tatsächlich im PKW befördert werden können.
Sollten im kommenden Schuljahr 2026/27 wiederrum bis zu 28 Schüler*innen mit ähnlichen
Wohnorten aufgenommen werden, verdoppelt sich der Betrag auf rd. 254.000 Euro.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine genaue Finanzkalkulation erst erfolgen kann, wenn
die tatsächlichen Aufnahmen abgestimmt sind.
Fahrtkosten Förderschule Sportplatzstraße
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage können insgesamt 18 Schüler*innen nicht im
Standort Sportplatzstraße aufgenommen werden. Je PKW können rechnerisch bis zu vier
Schüler*innen befördert werden, so dass mindestens fünf PKWs eingesetzt werden. Für eine
erste, grobe Kalkulation geht die Verwaltung von fünf Fahrzeugen aus, da die Wohnanschrif-
ten der Schüler*innen enger beieinanderliegen.
Je nach tatsächlicher Aufnahme der Schüler*innen entstehen im Schuljahr 2025/26 Beförde-
rungskosten in Höhe von mindestens 68.020 Euro.
Maßgeblich ist, dass kein Kind eine Rollstuhlbusbeförderung benötigt und auch alle Schü-
ler*innen tatsächlich im PKW befördert werden können.
Sollten im kommenden Schuljahr 2026/27 wiederrum bis zu 18 Schüler*innen mit ähnlichen
Wohnorten aufgenommen werden, verdoppelt sich der Betrag auf rd. 136.040 Euro.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine genaue Finanzkalkulation erst erfolgen kann, wenn
die tatsächlichen Aufnahmen abgestimmt sind.
Die beiden Förderschulstandorte „Auf dem Sandberg“ und „Sportplatzstraße“ liegen enger bei-
einander. Bei der exakten Berechnung der Kosten (wenn die Namen und Adressen der zu
fahrenden Schüler*innen abschließend vorliegen) könnte es zu Synergie-Effekten bei der
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Fahrzeugplanung kommen. Dieser mögliche Effekt lässt sich aktuell in Bezug auf eine Kosten-
reduzierung noch nicht beziffern.
3.4 Personalkosten und Personaleinsatz
Schulsekretariat:
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten
sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u.a. nach der Schulform und der damit
verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grund-
versorgung.
Die Berücksichtigung zusätzlicher Schulneulinge für das Schuljahr 2025/26 bei den drei För-
derschulen für geistige Entwicklung Kolkrabenweg, Auf dem Sandberg und Sportplatzstr.
durch die Errichtung eines Teilstandortes löst ab dem Schuljahr 2025/26 für die Schulzeit der
Schulneulinge einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von insgesamt 0,18 Stellen Verwaltungsbe-
schäftigte/r in der EG 6 TVöD für die Schulsekretariate aus und entspricht damit jährlichen
Personalkosten in Höhe von 11.754 €.
Da noch nicht absehbar ist, in welcher Größenordnung in den beiden Folgejahren die Schüler-
innenzahl steigen wird, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden.
Die Verwaltung strebt eine mit den Förderschulen abgestimmte Lösung an, wie die Schulsek-
retariatsbetreuung für die drei Förderschulen am Standort Neuerburgstr. und vorübergehend
am Standort Brügelmannstr. durch eine Person übernommen werden kann.
Büroarbeitsplatz für das Schulsekretariat:
Für den Teilstandort sind jährlich 9.700 € als Kosten je eines Büroarbeitsplatzes zu berück-
sichtigen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten erfolgt im Haushaltsjahr 2025 und
2026 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301,
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe-
nenfalls durch Umschichtungen, vorsehen.
Schulhausmeisterdienst
Mit der Nutzung des bisherigen Schulstandortes Neuerburgstraße. 19, 51103 Köln des Erzbis-
tums Köln durch die Stadt Köln ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf einer 1,0 Schulhausmeister-
stelle in der EG 5 TVöD NRW. Diese Schulhausmeisterstelle löst somit Personalkosten in
Höhe von 70.400 € aus.
Da noch nicht absehbar ist, ob die SHM-Stelle im Anschluss der vorübergehenden Nutzung
des Schulstandortes Neuerburgstraße für einen nachfolgenden Schulstandort für Schüler*in-
nen für geistige Entwicklung benötigt wird, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden.
Die Schulhaumeisterdienste für den Schulstandort Brügelmannstr. werden durch den Inves-
tor/Eigentümer/Vermieter erbracht.
Kinderkrankenpflege
Mit der Verpflichtung zur Einrichtung der Förderschulen Geistige Entwicklung geht eine Ver-
pflichtung des Schulträgers einher, die notwendigen Pflegebedarfe der dort Beschulten – wel-
che der Schulpflicht unterliegen – sicherzustellen. Die notwendige Pflege der Schüler*innen
während der Schulzeit stellen an den Förderschulen Geistige Entwicklung Kinderkrankenpfle-
ger*innen (Fachpflegekräfte) mit Unterstützung von Freiwilligen des BFD und FSJ zu Lasten
Stadt Köln als Schulträger sicher.
Die notwendige Pflege der am Teilstandort Neuerburgstraße zu beschulenden Schüler*innen
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ist vor Ort sicherzustellen.
Mit der Nutzung des bisherigen Schulstandortes Neuerburgstraße. 19, 51103 Köln des Erzbis-
tums Köln durch die Stadt Köln ergibt sich daher ein zusätzlicher Bedarf einer 1,0 Stelle Kin-
derkrankenpfleger*in (Pflegefachkraft) in der P 7 TVöD (Pflege) NRW. Diese Stelle löst somit
jährliche Personalkosten in Höhe von 67.900 € aus.
Die Stelle ist zunächst für die Dauer der Nutzung des Standorts Neuerburgstraße durch Schü-
ler*innen der Förderschulen Geistige Entwicklung Kolkrabenweg, Auf dem Sandberg und
Sportplatzstraße vorgesehen.
Um den Bedürfnissen der an diesem Standort zu beschulenden Kindern entsprechen zu kön-
nen, strebt die Verwaltung für diesen Teilstandort dreier verschiedener Förderschulen den
Einsatz einer festen Pflegefachkraft an diesem Teilstandort an.
Personaleinsatz
Die Verwaltung strebt an, eine Lösung zu finden, die den drei Förderschulen für die Nutzung
des Standortes Neuerburgstraße 19, 51103 Köln als Teilstandort und vorübergehend auch
den Standort Brügelmannstr. die Bündelung der Kinderkrankenpflege- und Schulsekretariats-
leistungen ermöglicht sowie auch die Schulhausmeisterleistung mit einbezieht, um die Verwal-
tung der Teilstandorte so aufwandsarm wie möglich zu gestalten. Ob hierzu eine Kooperati-
onsvereinbarung erforderlich sein wird, klärt die Verwaltung derzeit.
4. Pädagogisches Personal (Landespersonal)
Zwischen den Schulen, und der unteren und/oder oberen Schulaufsicht wird eine Vereinba-
rung getroffen, die den Einsatz des pädagogischen Personals und die pädagogische Verant-
wortung für den Standort regelt.
5. Beteiligung der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz der Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg hat sich mit der Be-
schulungssituation für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung inten-
siv auseinandergesetzt. Dabei stehen die Situation der Förderschule Kolkrabenweg und die
Rahmenbedingungen bei der Einrichtung des Teilstandortes im Fokus. Die Schulkonferenz
erkennt an, dass die Bildung eines weiteren Teilstandortes nicht vermeidbar ist, um die im
Einzugsbereich der Schule wohnenden, neu einzuschulenden Kinder an der Schule aufzuneh-
men. Daher bittet die Schulkonferenz aufgrund der extrem herausfordernden Standortsituation
mit vier Teilstandorten um die Unterstützung der Verwaltung bei der Organisation der Teil-
standorte.
Die Schulkonferenz bittet nachdrücklich darum, schnellstmöglich alle Klassen am Standort
Kolkrabenweg unterzubringen und die erforderliche Raumsituation für gelingenden Unterricht
dort herzustellen.
Daher fordert die Schulkonferenz den Schulträger auf, schnellstmöglich eine belastbare Per-
spektive aufzuzeigen, wann und wie die ausgelagerten Klassen (aller Teilstandorte – Zu-
sestraße, Escher Straße, Neuerburgstraße) an den Standort zurückgeführt werden können
und wie die Förderschule Kolkrabenweg zukünftig bei der Aufnahme von Schüler*innen ent-
lastet werden kann.
Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Verwaltung wird zumindest die unter Punkt 2 genannten Optionen auf ihre Eignung und
den erforderlichen Zeitbedarf prüfen, um die Belastung durch (weit) entfernte, lediglich zeitlich
begrenzt nutzbare Teilstandorte zu weit wie möglich zu reduzieren.
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6. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte
Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene und zwingend erforderliche schulrechtliche Än-
derung der Förderschule Geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln (Schulnum-
mer: 154260) durch die Bildung eines Teilstandortes, im Schuljahr 2025/26 am Standort Brü-
gelmannstraße 10, 50679 Köln und im Folgenden am Standort Neuerburgstraße 19, 51103
Köln zum Schuljahr 2025/26 zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatori-
schen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens ge-
zwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, Klarheit über das Angebot an
Schulplätzen für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu haben.
Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur schulrechtlichen Errichtung die sofortige Voll-
ziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches
Interesse) anzuordnen.
7. Auswirkungen auf den Klimaschutz
Durch die Einrichtung des Teilstandortes entstehen teilweise längere Fahrtwege und -zeiten
im Schülerspezialverkehr. Andererseits werden die vorhandenen (temporär konzipierten)
Schulgebäude länger genutzt. Somit wird ein Bauprojekt an anderer Stelle vermieden, um die
dringend benötigten Schulplätze zum Schuljahr 2025/26 zu schaffen.
8. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderlichen Schulplätze für die Schulneu-
linge müssen zeitnah zum Schuljahresbeginn 2025/26 zur Verfügung stehen. Aufgrund der
Schulpflicht der Kinder ist es nicht möglich, die Schulplätze später bereit zu stellen.
Anlagen:
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit
Anlage 1 – Stellungnahme Schulkonferenz
Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg
6594 Zeichen
Stellungnahme der Eil-Schulkonferenz der Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg zur Errichtung eines vierten Teilstandortes in Köln Kalk Die Schulkonferenz wurde im späten Verlauf des Schuljahres 2024/25 darüber unterrichtet, dass ein Teilstandort für die dringend benötigten Plätze an den Förderschulen Geistige Ent wicklung (aktuell: Auf dem Sandberg, Pestalozzischule, Kolkrabenweg) eingerichtet werden könne. Dieser Teilstandort soll Schulneulinge der drei genannten Schulen aufnehmen, die in den be stehenden Systemen aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht aufgenommen werden können. Aktuell sollen an diesem Standort jeweils drei Klassen mit Schulneulingen aus dem Einzugs gebiet der Schule auf dem Sandberg und Kolkrabenweg gebildet werden und eine Klasse aus dem Einzugsgebiet der Pestalozzischule. Der steigende Bedarf an Schulplätzen und die über alle Maßen ausgeschöpften Kapazitäten der Schulen legen eindrücklich dar, dass links- und rechtsrheinisch der dringende Bedarf an jeweils einer neu zu gründenden Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwick lung besteht. Die FÖS Kolkrabenweg ist derzeit bereits in drei Standorte zergliedert. Am Standort Kolkrabenweg werden während laufender Sanierungsarbeiten derzeit acht Pri- marstufenklassen unterrichtet. Die Sanierungsarbeiten werden sich voraussichtlich bis Winter / Frühjahr 2026 erstrecken, sind mit einem massiven Mehraufwand für alle Mitarbeitenden verbunden und Einschränkungen für die Schülerschaft. Die Schülerschaft in der Primarstufe hat zu nahezu 80% eine Autismusspektrumdiagnose und ist zu großen Teilen nichtsprechend. Am Standort Zusestraße (Gymnasium) werden derzeit vier Klassen der Mittelstufe (Seki) unterrichtet. Dieser Standort ist befristet bis Sommer 2028. Bisher liegt keine Planung des Schulträgers vor, wie diese Klassen (bis Sommer 2028 wird ein Anstieg auf fünf - sechs Mit telstufenklassen erwartet) in das System Kolkrabenweg reintegriert werden können. Am Standort Escher Straße (Interim der Gesamtschule Weidenpesch) werden derzeit sechs Klassen der Oberstufe (Seki) und Berufspraxisstufe unterrichtet. Dieser Standort ist befristet bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten am Kolkrabenweg (längstens bis Sommer 2027). Schon im Schuljahr 2022/23 wurde von der Schule auf dringend benötigten Förderraum ver zichtet und eine Mehrklasse gebildet - mit der Zusage des Schulträgers, dass spätestens zum Start des Schuljahres 2023/24 der fehlende Raum bereit gestellt würde. Dieser ist in Form von Containern realisiert, die letztendlich im Februar 2025 bezugsfertig waren und im Mai 2025 noch nicht in das pädagogische Netz (Computer/ Smartboards) eingebunden sind. Da momentan am Standort Kolkrabenweg die Sanierungsarbeiten laufen, verfügt dieser Standort über keinen Lehrerarbeitsplatz (angebundener Computerarbeitsplatz, Drucker für Lehrpersonal). Um unserem Bildungsanspruch nachkommen zu können, den Schülerinnen und Schülern eine angemessene Förderung zukommen zu lassen, ist die Bereitstellung von Raum dringend not wendig. Wir wünschen uns als Schulgemeinschaft die Bereitstellung von Schulplätzen für alle Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung- insbesondere mit dem Wunsch der Beschulung an einer Förderschule. Die Errichtung eines weiteren Teilstandortes in Kalk hat weitreichende Folgen für die bereits massiv zergliederte Schulgemeinschaft unserer Schule und für die betroffenen Familien. Die zusätzlich bereitgestellten Schulplätze an einem entfernten Standort zergliedern unsere Schulgemeinschaft weiterhin. Dies ist weder von der Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft noch von der Schülervertretung gewünscht und führt zu einer erheblichen Mehrbelastung auf allen Seiten. Die Tatsache, dass die Entscheidung zur Einrichtung eines Teilstandortes für die FÖS Geistige Entwicklung nicht langfristig geplant, sondern zum Ende des Schuljahres kurzfristig - unter dem Druck von fehlenden Schulplätzen - getroffen wurde, hatte im letzten Schuljahr (siehe Stellungnahme der Schulkonferenz zum Standort Zu sestraße) und hat auch in diesem Schuljahr weitreichende Folgen. Unsere Schule sieht sich mit massiven Herausforderungen für Planung und Organisation des Schuljahres konfrontiert: • Konzepte (Vertretungskonzept zur Aufrechterhaltung des Unterrichtes) für die Or ganisation von einer Schule an auseinanderliegenden Standorten konnten nicht er stellt und/oder angepasst werden. • Die Personaleinsatzplanung kann erst mit großer Verzögerung beginnen. • Die Eltern der Einschulungskinder werden erst zu einem sehr verspäteten Zeitpunkt über den Ort des Schulplatzes unterrichtet. Dies führte zu massiver Unsicherheit bei der Elternschaft und hohem Gesprächsaufwand auf Seiten der Schulleitung. Die späte Vergabe der Schulplätze führt dazu, dass davon ausgegangen werden kann, dass der Schülerspezialverkehr nicht zum Beginn des Schuljahres umgesetzt werden kann. Zudem ist von Fahrzeiten auszugehen, die für Kinder nicht tragbar und nicht verantwortbar sind. Dies führt zu einer nicht zu vertretenden Mehrbelastung der Schulgemeinde, der einzelnen Schülerinnen und Schüler, der Elternschaft und der Kolleginnen und Kollegen der Schule. Als Schulleitung ist die Koordination der verschiedenen Gewerke und Zuständigkeiten des Schul trägers im Zuge der kurzfristigen Bereitstellung von Schulplätzen nicht weiter leistbar und hin nehmbar. Als Schulkonferenz sind wir uns einig, dass die adäquate, angemessene und individuelle För derung unserer Schülerinnen und Schüler die höchste Priorität hat. Da am Standort Kolkrabenweg keine räumlichen Kapazitäten zu Verfügung stehen, der För derort „Förderschule“ durch die Elternschaft explizit gewünscht ist, sehen wir die Notwendig keit eines weiteren Standortes. Die Schulkonferenz weist ausdrücklich darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt keine Perspektive durch den Schulträger vorliegt, wie nach Ende der Nutzungsdauer des Außenstandortes Zu sestraße die ausgelagerten Klassen wiedereingegliedert werden sollen und der enorm stei genden Schülerschaft an der FÖS Kolkrabenweg begegnet werden soll. Die Schulkonferenz wünscht eine Wiedereingliederung aller Standorte in die Schulgemein schaft und die Bereitstellung des vollständigen Schulgebäudes Kolkrabenweg für die Förder schule Geistige Entwicklung. Köln, 19.05.2025 Die Eil- Schulkonferenz FÖS Kolkrabenweg Schulleitung 7 E“-^, Stadt Koiri3^01 Förderschule geistige Entwicklung Kolkrabenweg 8-10 50329 Köln (Vogelsang) Ruf: 0221/285579-19 Fax: 0221/285579-10 E-Mail: 154260@schule.nrw.de
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 *Korrektur vom 30.06.2025 Begründung der Dringlichkeit Nach aktueller Schulplatzsituation können bis zu 75 Schulneulinge für das Schuljahr 2025/26 mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht an den von den Eltern gewünschten Förderschulen aufgenommen werden, da die Schulplätze fehlen. Durch die schulrechtliche Errichtung des Teilstandortes werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die erforderlichen organisatorischen Arbeiten durchzuführen. Hierzu zählen u.a. Anmietung des Schulgebäudes, die Bereitstellung von lehrendem Personal und die Bereitstellung von Schulträgerpersonal. Um die Voraussetzung für das weitere Handeln zu schaffen und damit die Erfüllung der Schulpflicht für die Kinder zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Vorberatung dieser Beschlussvorlage in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 16.06.2025 erfolgt. dass der Rat in seiner Sitzung am 03.07.2025 entscheidet. * Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich. Hierzu zählt insbesondere, dass die Abstimmung über die mögliche Anmietung der Schulräume sehr kurzfristig erfolgt ist.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1618/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.06.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 16:37