AN/0213/2021
ÄA zu TOP 3.1.4 "Livestream attraktiver gestalten"
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (GUT)
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Ratsgruppe GUT Köln Ratsgruppe Die PARTEI Ratsgruppe Klimafreunde Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.01.2021 AN/0213/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.02.2021 ÄA zu TOP 3.1.4 "Livestream attraktiver gestalten" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag zu AN/1423/2020 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 4. Februar 2021 zu setzen. Beschluss: 1) Der letzte Satz (zur Barrierefreiheit) wird wie folgt ersetzt: Um zukünftig das Live-Streaming möglichst barrierefrei anbieten zu können, wird das Live- Streaming (und dessen Archivierung) in einem zwei-jährigen Pilotversuch um folgende Punkte ergänzt. a) Übersetzung in einfacher Sprache b) Audiodeskription für Blinde und Sehbehinderte c) Gebärdensprachdolmetscher 2) Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Die Verwaltung wird beauftragt zu untersuchen, in welchem Umfang und zu welchen Kosten ein Live-Streaming ebenfalls aus den Ausschüssen, sowie von den Sitzungen der Bezirksvertretungen erfolgen kann. In einem Konzept soll dargestellt werden, ob ein regelmäßiger Stream sinnvoll, oder es ausreichend ist, nur bei zu erwartendem hohen öffentlichen Interesse zu streamen. 3) Zur Finanzierung legt die Verwaltung bis zu den diesjährigen Haushaltsplanberatungen eine Kos- tenschätzung vor. Begründung: Zu 1) Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) ist im März 2009 auch in Deutschland verbindlich geworden. Der 2. Folgebericht des „Handlungskonzept zur Kölner - 2 - Behindertenpolitik“ weist im Kapitel 4.10 Information – Kommunikation-Service auf folgende interes- sante Artikel der UN BRK hin: „Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen gleichberech- tigt mit anderen, Zugang zu Information und Kommunikation zu gewährleisten.“ „Sie gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit gleichberechtigt mit anderen ausüben können, indem sie Menschen mit Behinde- rungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen zur Verfügung stellen.“ Verpflichtung aus der UN BRK, Artikel 9 und 21 Beim Live-Streaming aus dem Kölner Rat handelt es sich um hervorragende Gelegenheit dieser Ver- pflichtung, diesem Anspruch gerecht zu werden. Das Live-Streaming ist ohnehin ein zeitgemäßes, ergänzendes Mittel, die Öffentlichkeit der Gremiensitzungen herzustellen. Wir dürfen nicht weiter Menschen mit Behinderungen von diesem Recht auf Information ausschließen. In ihrem Vorwort zum erwähnten 2. Folgebericht schreibt unsere Oberbürgermeisterin zum Stand der Inklusion in Köln: „Nicht zu leugnen ist aber auch, welch großer Handlungsbedarf in Köln noch besteht, bis Inklusion und eine wirklich uneingeschränkte Teilhabe für Menschen mit Behinderung verwirklicht ist. Ich werde mich diesen Herausforderungen weiterhin stellen und die Verwaltung wird im Rahmen ihrer Möglich- keiten alles tun, um die Ziele der Kölner Behindertenpolitik zu erreichen.“ Wir sehen in den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen eine hohe qualitative Verbesserung des Live- Streams, im Sinne einer wirklich uneingeschränkten Teilhabe an der Arbeit im Rathaus. Zu 2) Die Vorteile des Live-Streams liegen auf der Hand, daher ist unseres Erachtens nach eine Über- tragung aus Ausschüssen und Bezirksvertretungen ebenfalls zu prüfen. Vorbehaltlich des Interesses der einzelnen Gremien. Gez. Karina Syndicus und Thor Zimmermann, Ratsgruppe GUT Köln Nicoline Gabrysch und John Akude, Ratsgruppe Klimafreunde Michael Hock und Birgit Beate Dickas, Die Ratsgruppe Die PARTEI
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0213/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (GUT)
- Datum
- 27.01.2021
- Erstellt
- 27.01.2021 13:53