3290/2023
Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Defekte Geschwindigkeitsmessgeräte (Blitzer) auf der Zoobrücke" (AN/1816/2023)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/32/324/1 Vorlagen-Nummer 24.10.2023 3290/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 05.12.2023 Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Defekte Geschwindigkeitsmessgeräte (Blitzer) auf der Zoobrücke" (AN/1816/2023) Die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen, die CDU-Fraktion sowie die Volt-Fraktion stellen für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 24.10.2023 bezogen auf defekte Geschwin- digkeitsmessgeräte (Blitzer) auf der Zoobrücke folgende Fragen (AN/1816/2023): 1. Seit wann ist der Verkehrsdienst informiert, dass die Anlagen auf der Stadtautobahn im Bereich Kalker Tunnel bis Amsterdamer Str. zum Teil seit knapp 10 Jahren defekt sind (bitte nach einzelnen Geräten und Datum aufschlüsseln). 2. Warum wurden die defekten Anlagen nicht zeitnah repariert bzw. warum wurden die Anlagen nicht bei einzelnen Fahrbahnsanierungen auf der Zoobrücke instandgesetzt? 3. Welcher finanzieller Schaden ist durch das Nichthandeln der Verwaltung entstanden (z.B. auf Basis jährlicher Erfahrungswerte von geahndeten Geschwindigkeitsüber- schreitungen)? 4. Wie viele Unfälle und mit welchen Folgen gab es seit 2014 auf der Zoobrücke? Wie viele hatten ihre Teilursache in Geschwindigkeitsüberschreitungen? 5. Welche weiteren Geschwindigkeitsmessgeräte in der Stadt sind defekt und wann sol- len diese Anlagen repariert oder ersetzt werden? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Vorbemerkung: Der Rat der Stadt Köln hat mit Sitzung vom 14.12.2006 (DS-Nr. 1755/006) den Aufbau einer kaskadierten Geschwindigkeitsüberwachung auf der B55a mit 5 stationären Überwachungs- anlagen sowie 2 Messeinrichtungen beginnend ab dem Autobahnkreuz Köln-Ost bis zur Ams- terdamer Straße in Fahrtrichtung linksrheinisch beschlossen. Der Rat der Stadt Köln beschloss mit Sitzung vom 13.11.2008 (Session 2181/2008) für die Gegenrichtung ebenfalls den Aufbau einer kaskadierten Geschwindigkeitsüberwachung auf der B55a mit 5 stationären Überwachungsanlagen sowie 2 Messeinrichtungen. 2 Kaskadierung heißt, dass mehrere Überwachungseinrichtungen in möglichst geringen Abstän- den hintereinander positioniert sind. Ziel der Kaskadierung ist es, das Geschwindigkeitsniveau auf dem unfallauffälligen Abschnitt im Gesamten zu reduzieren und gleichzeitig Auffahrunfälle durch abruptes Bremsen zu vermeiden. Je Fahrtrichtung waren entsprechend der Ratsbeschlüsse aus 2006 und 2008 von 5 Überwa- chungsanlagen immer 2 aktiv mit Messeinrichtungen bestückt. Die Messeinrichtungen wurden dabei in einem rollierenden System innerhalb der jeweiligen Messplätze in unregelmäßigen Abständen getauscht. Seit dem 01.10.2023 überwacht die Verwaltung das Verkehrsgeschehen auf der Zoobrücke mit insgesamt 4 Seitenradarmessgeräten (jeweils 2 pro Fahrtrichtung). Das SDR-Seitenradar- messsystem ist ein berührungslos messendes Verkehrsdatenerfassungssystem und dient der Verkehrserhebung. Das SDR erfasst Daten ohne Bilddokumentation zu Geschwindigkeiten, Verkehrsaufkommen, Anzahl der Fahrzeuge auf den gewählten Fahrspuren und den Anteil der jeweiligen Fahrzeugklassen. Die Auswertung im Zeitraum 01.10.2023 bis 13.10.2023 ergab folgendes Ergebnis: In Fahrtrichtung linksrheinisch fuhren 85% der Fahrzeuge nicht schneller als 57 km/h, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 49 km/h. In Fahrtrichtung Kreuz Köln-Ost fuhren 85% der Fahrzeuge nicht schneller als 53 km/h, die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 47 km/h. Trotz der öffentlichen Berichterstattung der Medien hinsichtlich der nicht stattfindenden Ge- schwindigkeitsmessungen wird das Tempolimit von 50 km/h von den Autofahrenden zu einem hohen Prozentsatz akzeptiert und eingehalten. Die Seitenradarmessungen werden fortgeführt. zu Frage 1: Bei den Messanlagen im Bereich der Zoobrücke handelt es sich um nicht mehr technisch adä- quate Anlagen, die in den vergangenen Jahren nach und nach ausgefallen sind: Anlagen in Höhe Rheinmitte Fahrtrichtung rechtsrheinisch, ist seit Januar 2014 dauerhaft außer Betrieb. Fahrtrichtung linksrheinisch, ist seit Juli 2014 dauerhaft außer Betrieb. Anlagen in Höhe Auenweg Fahrtrichtung rechtsrheinisch, sind die Sensoren seit Oktober 2020 (rechte Spur), Ja- nuar 2023 (mittlere Spur) und Juni 2023 (linke Spur) defekt. Fahrtrichtung linksrheinisch, sind die Sensoren seit Oktober 2020 (rechte Spur), Au- gust 2023 (mittlere Spur) und September 2022 (linke Spur) defekt. zu Frage 2: Die auf der Zoobrücke installierten Geschwindigkeitsmessanlagen mit im Fahrbahnbelag ein- gebauten Sensoren entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sollen gegen mo- derne, laserbasierte Anlagen ausgetauscht werden. Diese notwendigen Modernisierungen wurden an 2 Standorten bereits durchgeführt. Bezüglich des Austauschs der Anlagen auf dem Brückenkörper steht die Verwaltung in enger Abstimmung mit der RheinEnergie. Die größte Herausforderung stellt hier eine noch zu realisierende, feste Stromverkabelung zur Versor- gung der geplanten Laseranlagen dar. Die veralteten Anlagen wurden mittels Batterien mit Strom versorgt. Dies ist bei den modernen Laseranlagen jedoch technisch nicht möglich. 3 zu Frage 3: Da von den Messstandorten entsprechend den Ratsbeschlüssen immer nur 2 mit Messanla- gen bestückt waren, ist der Stadt Köln durch die Außerbetriebssetzung der Standorte kein „fi- nanzieller Schaden“ entstanden. Die Reduzierung von Unfallhäufigkeit und Geschwindigkeitsniveau auf dem zuvor unfallauffäl- ligen Abschnitt wurde durch die bestückten Messstandorte erreicht. zu Frage 4: Aufgrund einer Softwareumstellung kann die Verkehrsdirektion der Polizei Köln ein Unfalllage- bild nur für die Jahre ab 2017 liefern. Ausweislich des Unfalllagebildes für den Zeitraum 01.01.2017 bis 16.10.2023 ereigneten sich im Bereich der Zoobrücke (Streckenabschnitt vom Grenztunnel bis in Höhe des Lentparks sowie in der Gegenrichtung) insgesamt 274 Unfälle. Keiner dieser Unfälle war auf unangepasste Geschwindigkeit mit Überschreiten der zulässi- gen Höchstgeschwindigkeit zurückzuführen. Hauptursächlich für die Unfälle war: Ungenügender Sicherheitsabstand Fehlerhafter Fahrstreifenwechsel Nicht angepasste Geschwindigkeit ohne Überschreiten der zulässigen Höchstge- schwindigkeit Die Unfälle werden wie folgt kategorisiert: 201 Unfälle mit Leichtverletzten 33 Unfälle mit Schwerverletzten 1 Unfall mit Getöteten 39 Unfälle mit Sachschaden zu Frage 5: Von 59 stationären Systemen sind derzeit 11 Systeme nicht in Betrieb. Hier handelt es sich um veraltete Überwachungstechnik mit Induktionsschleifen in der Fahrbahn. 5 dieser Systeme befinden sich bereits in der Umstellung auf sensorlose Laser- bzw. Radartechnik. Die weiteren Anlagen sollen mittelfristig folgen. gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3290/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.10.2023
- Erstellt
- 16.10.2023 08:04