3467/2024
Circular.Culture: Übernhame eines Eigenanteils im Rahmen des EFRE-Förderaufrufs Circular Economy - Circular Cirities.NRW
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 3467/2024 Freigabedatum 30.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Circular.Culture: Übernahme eines Eigenanteils im Rahmen des EFRE-Förderaufrufs Circular Economy - CircularCities.NRW zum Aufbau einer dezentralen und zentralen Materialbörse für eine nachhaltige, zirkuläre Kulturproduktion in NRW (Circular.Culture). Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung unter Vorbehalt des Inkrafttretens der Haus- haltssatzung 2025/2026 sowie unter Vorbehalt der Bewilligung der EFRE-Fördermittel Circular Economy – Circular Cities mit der Umsetzung der Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung: Der Rat der Stadt Köln bewilligt die Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von maximal 34.200 € im Rahmen des EFRE-Förderaufrufs Circular Economy - CircularCities.NRW zum Aufbau einer dezentralen und zentralen Materialbörse für eine nachhaltige, zirkuläre Kultur- produktion in NRW (Circular.Culture) aus Mitteln aus der Kulturentwicklungsplanung. Ausschuss Kunst und Kultur 04.02.2025 Finanzausschuss 10.02.2025 Rat 13.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 34.200 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Kulturentwicklungsplanung (KEP) Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpoliti- sche Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Entwick- lungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Möglich- keiten umzusetzen. Jede umzusetzende Maßnahme bedarf eines gesonderten Ratsbeschlus- ses. Darüber hinaus ist die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern durch aktuelle Entwick- lungen auch neue Maßnahmen initiiert werden sollen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Übernahme eines Eigenanteils im Rahmen des EFRE-Förderaufrufs Circular Economy - CircularCities.NRW zum Aufbau einer dezent- ralen und zentralen Materialbörse für eine nachhaltige, zirkuläre Kulturproduktion in NRW (Circular.Culture). 2. Maßnahme: Förderantrag beim Förderaufruf Circular Economy - CircularCities NRW für die Entwicklung einer Materialbörse für eine nachhaltige, zirkuläre Kulturproduktion (Circular.Culture) 3 In der Kunst- und Kulturszene nimmt das Thema Nachhaltigkeit einen immer bedeutenderen Stellenwert ein. Künstlerische Prozesse und die logistische Organisation von Produktionen sollen umweltschonender gestaltet werden. Dabei zeigt sich ein enormes Potenzial in der ge- meinsamen Nutzung von Ressourcen, insbesondere durch die Schaffung zentraler und de- zentraler Materiallager. Mit dem Projekt „Circular.Culture“ soll ein nachhaltiger Beitrag zur Kulturproduktion geleistet werden, indem sowohl ein reales Materiallager („Teil-HUB“) als auch eine digitale Austausch- plattform für Bühnenmaterialien, Kostüme, Requisiten und weitere Ressourcen aufgebaut wer- den. Die zentrale Vision von „Circular.Culture“ besteht darin, einen ressourcenschonenden Aus- tausch innerhalb der Kunst- und Kulturszene zu etablieren. Dies soll durch die Kombination eines physischen HUBs und einer digitalen Materialbörse geschehen, welche die Kulturbran- che dazu anregt, Materialien wiederzuverwenden und so den ökologischen Fußabdruck zu mi- nimieren. Mit einer Förderung durch das Programm „CircularCities.NRW" soll ein Reallabor zur Förderung einer kreislauforientierten Wirtschaft in der Kulturbranche entstehen. Das Pro- jekt ist in drei Hauptkomponenten gegliedert: ein reales Materiallager („Teil-HUB“), eine On- line-Materialbörse und der Bereich Education & Sensibilisierung. In Kooperation mit dem NRW KULTURsekretariat Wuppertal, der Stadt Bonn, der Ressource- rie Automatique Bochum und der Neue Effizienz gGmbH Wuppertal soll im Rahmen des oben genannten Förderprogramms ein Antrag für dieses hier kurz skizzierte Projekt gestellt werden. Eine Förderung sähe vor, dass in den antragstellenden Kommunen eine bis zu drei Jahren (dieser Zeitraum ist eine Empfehlung des Fördermittelgebers) befristete Stelle (Leistungs- gruppe 2 nach EFRE entspricht EG10 TVöD) geschaffen wird. Die förderfähigen Gesamtkos- ten liegen in diesem Fall bei 269.700,30 € (Personalkosten: 234.522,00 € + Gemeinkostenför- derung: 35.178,30 €, die laut Fördermittelgeber auch für Personalkosten verwendet werden dürfen), davon trägt der Fördergeber 90 % (242.730,27 €), womit der Eigenanteil maximal 34.200,00 € beträgt (maximal entstehende Personalkosten bei EG 10 TVöD belaufen sich auf 276.900,00 €). Die Stelle soll im Planungsreferat des Dezernates für Kunst und Kultur angesiedelt werden. Die Antragstellung erfolgte auf Grund der Einreichungsfristen (03.01.2025) unter Vorbehalt ei- nes positiven Ratsbeschlusses. Für die angestrebte Bewilligung der Förderung ist ein Be- schluss der Vorlage noch während der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich. Sollte die Antragstellung bei EFRE befürwortet werden wird die Verwaltung über die Fort- schritte im Projekt regelmäßig berichten. 3. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund einer Verzögerung im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess konnten die regu- lären Vorlagefristen nicht eingehalten werden. Eine Beschlussfassung im Februar ist jedoch notwendig, da diese für die Bewerbung bei der EFRE Förderung erforderlich ist und den am 03.01. eingereichten Unterlagen nachgereicht werden muss. 4. Finanzen Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 34.200 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Planungsrefe- rates des Dezernates für Kunst und Kultur in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teil- planzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Die Aufwandser- mächtigungen stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung zur Verfügung. Sich im Rahmen der Planung ggf. ergebende investive Bestandteile werden sachgerecht in der investiven Finanzrechnung abgebildet.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3467/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.01.2025
- Erstellt
- 04.11.2024 08:47