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3467/2024

Circular.Culture: Übernhame eines Eigenanteils im Rahmen des EFRE-Förderaufrufs Circular Economy - Circular Cirities.NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.01.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2025, TOP 10.11

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6897 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3467/2024 
Freigabedatum 
 30.01.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Circular.Culture: Übernahme eines Eigenanteils im Rahmen des EFRE-Förderaufrufs 
Circular Economy - CircularCities.NRW zum Aufbau einer dezentralen und zentralen 
Materialbörse für eine nachhaltige, zirkuläre Kulturproduktion in NRW 
(Circular.Culture).  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung unter Vorbehalt des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2025/2026 sowie unter Vorbehalt der Bewilligung der EFRE-Fördermittel Circular 
Economy – Circular Cities mit der Umsetzung der Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung:  
 
Der Rat der Stadt Köln bewilligt die Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von maximal 
34.200 € im Rahmen des EFRE-Förderaufrufs Circular Economy - CircularCities.NRW zum 
Aufbau einer dezentralen und zentralen Materialbörse für eine nachhaltige, zirkuläre Kultur-
produktion in NRW (Circular.Culture) aus Mitteln aus der Kulturentwicklungsplanung. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 04.02.2025 
Finanzausschuss 10.02.2025 
Rat 13.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  34.200 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Kulturentwicklungsplanung (KEP)  
Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpoliti-
sche Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). Weiterhin hat 
er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Entwick-
lungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Möglich-
keiten umzusetzen. Jede umzusetzende Maßnahme bedarf eines gesonderten Ratsbeschlus-
ses. Darüber hinaus ist die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern durch aktuelle Entwick-
lungen auch neue Maßnahmen initiiert werden sollen. 
 
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Übernahme eines Eigenanteils im Rahmen des 
EFRE-Förderaufrufs Circular Economy - CircularCities.NRW zum Aufbau einer dezent-
ralen und zentralen Materialbörse für eine nachhaltige, zirkuläre Kulturproduktion in 
NRW (Circular.Culture). 
 
2. Maßnahme: Förderantrag beim Förderaufruf Circular Economy - CircularCities NRW 
für die Entwicklung einer Materialbörse für eine nachhaltige, zirkuläre Kulturproduktion 
(Circular.Culture)

3 
In der Kunst- und Kulturszene nimmt das Thema Nachhaltigkeit einen immer bedeutenderen 
Stellenwert ein. Künstlerische Prozesse und die logistische Organisation von Produktionen 
sollen umweltschonender gestaltet werden. Dabei zeigt sich ein enormes Potenzial in der ge-
meinsamen Nutzung von Ressourcen, insbesondere durch die Schaffung zentraler und de-
zentraler Materiallager.  
Mit dem Projekt „Circular.Culture“ soll ein nachhaltiger Beitrag zur Kulturproduktion geleistet 
werden, indem sowohl ein reales Materiallager („Teil-HUB“) als auch eine digitale Austausch-
plattform für Bühnenmaterialien, Kostüme, Requisiten und weitere Ressourcen aufgebaut wer-
den. 
Die zentrale Vision von „Circular.Culture“ besteht darin, einen ressourcenschonenden Aus-
tausch innerhalb der Kunst- und Kulturszene zu etablieren. Dies soll durch die Kombination 
eines physischen HUBs und einer digitalen Materialbörse geschehen, welche die Kulturbran-
che dazu anregt, Materialien wiederzuverwenden und so den ökologischen Fußabdruck zu mi-
nimieren. Mit einer Förderung durch das Programm „CircularCities.NRW" soll ein Reallabor 
zur Förderung einer kreislauforientierten Wirtschaft in der Kulturbranche entstehen. Das Pro-
jekt ist in drei Hauptkomponenten gegliedert: ein reales Materiallager („Teil-HUB“), eine On-
line-Materialbörse und der Bereich Education & Sensibilisierung.  
In Kooperation mit dem NRW KULTURsekretariat Wuppertal, der Stadt Bonn, der Ressource-
rie Automatique Bochum und der Neue Effizienz gGmbH Wuppertal soll im Rahmen des oben 
genannten Förderprogramms ein Antrag für dieses hier kurz skizzierte Projekt gestellt werden. 
Eine Förderung sähe vor, dass in den antragstellenden Kommunen eine bis zu drei Jahren 
(dieser Zeitraum ist eine Empfehlung des Fördermittelgebers) befristete Stelle (Leistungs-
gruppe 2 nach EFRE entspricht EG10 TVöD) geschaffen wird. Die förderfähigen Gesamtkos-
ten liegen in diesem Fall bei 269.700,30 € (Personalkosten: 234.522,00 € + Gemeinkostenför-
derung: 35.178,30 €, die laut Fördermittelgeber auch für Personalkosten verwendet werden 
dürfen), davon trägt der Fördergeber 90 % (242.730,27 €), womit der Eigenanteil maximal 
34.200,00 € beträgt (maximal entstehende Personalkosten bei EG 10 TVöD belaufen sich auf 
276.900,00 €). 
Die Stelle soll im Planungsreferat des Dezernates für Kunst und Kultur angesiedelt werden.  
Die Antragstellung erfolgte auf Grund der Einreichungsfristen (03.01.2025) unter Vorbehalt ei-
nes positiven Ratsbeschlusses. Für die angestrebte Bewilligung der Förderung ist ein Be-
schluss der Vorlage noch während der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich. 
Sollte die Antragstellung bei EFRE befürwortet werden wird die Verwaltung über die Fort-
schritte im Projekt regelmäßig berichten. 
 
3. Begründung der Dringlichkeit 
Aufgrund einer Verzögerung im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess konnten die regu-
lären Vorlagefristen nicht eingehalten werden. Eine Beschlussfassung im Februar ist jedoch 
notwendig, da diese für die Bewerbung bei der EFRE Förderung erforderlich ist und den am 
03.01. eingereichten Unterlagen nachgereicht werden muss.  
 
4. Finanzen 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 
34.200 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Planungsrefe-
rates des Dezernates für Kunst und Kultur in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teil-
planzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Die Aufwandser-
mächtigungen stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung zur Verfügung. 
Sich im Rahmen der Planung ggf. ergebende investive Bestandteile werden sachgerecht in 
der investiven Finanzrechnung abgebildet.

Beratungsverlauf (3)

04.02.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2025 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2025 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3467/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.01.2025
Erstellt
04.11.2024 08:47