Mandari Insight

V/0379/2017

Sachstandsbericht des Tiefbauamtes zu den Folgen des Starkregenereignisses am 28.07.2014

Vorlagen 28.04.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 27.06.2017, TOP 6.16

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

14963 Zeichen

V/0379/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sachstandsbericht des Tiefbauamtes zu den Folgen des Starkregenereignisses am 28.07.2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
06.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
22.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Beim Unwetter am 28.07.2014 handelte es sich um ein absolutes Extremereignis. Am Abend des 
28.07.2014 hat es in Münster das seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1891 stärkste je in 
Deutschland gemessene Regenereignis gegeben. Auf der Hauptkläranl age  wurde der Rekor d-
wert von 292 l/m² innerhalb von sieben Stun den gemeldet. Die gemessene Niederschlagsmenge 
ist damit fast viermal so hoch wie der langjährige Mittelwert für den gesamten Monat Juli. 
Innerhalb von sieben Stunden gingen rund 40 Millionen Kubikmeter Wasser auf das Stadtgebiet 
nieder. Diese gewaltige Wa ssermenge überschritt bei Weitem das Fassungs - und Schluckver-
mögen der Kanalisation und der Gewässer. Zur Einschätzung dieser Menge ist zu erwähnen, 
dass die Summe aller Rückhalteräume in der münsterschen Kanalisation und in den Gewässern 
rund 1,5 Millionen Kubikmeter aufweist. 
 
Verdeutlicht wird dies insbesondere, wenn man zur Einordnung des Ereignisses den Starkrege n-
index zugrunde legt. Dieser zeigt ähnlich wie bei der Darstellung von Erdbeben die Einstufung 
von Niederschlagsereignissen in Abhängigkeit ih rer Intensität und Dauer als Grundlage für eine 
kooperative Überflutungsvorsorge als öffentliche, interdisziplinäre Gemeinschaftsaufgabe. Ni e-
derschlagsereignisse, die für die Bemessung von Kanälen zugrunde gelegt und somit störung s-
frei abgeleitet werden müssen, liegen im Bereich des Indexes 1-3. Die Ereignisse, die im Bereich 
Index 3-5 einzuordnen sind, können bereits aus den Entwässerungssystemen austreten, dürfen 
aber keinen Schaden verursachen. Hier ist die Kommune für den Überflutungsschutz zuständig. 
Für alle darüberhinausgehenden Ereignisse (Index 6 -12) muss als kommunale Gemeinschaft s-
aufgabe Risikominimierung und Schadensbegrenzung betrieben werden. Für diese Ereignisse 
können entwässerungstechnische Anlagen nicht bemessen werden.  
Der Niederschlag vo m 28.07.2014 wird eindeutig dem Index 12 zugeordnet und liegt damit weit 
außerhalb jeglicher Bemessungs- und Nachweisgrundlagen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0379/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de 
Datum: 
28.04.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0379/2017 
 
 
 
 
Die Stadt Münster hat die seit dem Unwetter 2014 vergangenen zweieinhalb Jahre genutzt, um 
entwässerungstechnische Schwachpunkte in der Kanalisation und in den Gewässern zu identif i-
zieren, Strategien zur Optimierung für diese Bereiche zu entwickeln und in die konkrete Ma ß-
nahmenplanung zu überführen. Es ist aber festzuhalten, dass es auch zukünftig keinesfalls mö g-
lich sein wird, Ereignisse dieser Größenordnung schadensfrei abzuleiten. 
 
Aktueller Sachstand der hydraulischen Nachrechnungen: 
 
In den zurückliegenden Jahren haben lokal auftretende Starkniederschläge regelmäßig schwere 
Überflutungen mit erheblichen Schäden in der Stadt Münster verursacht. In der Nachbetrachtung 
der Starkniederschlagsereignisse hat sich gezeigt, dass im Grunde das gesamte Stadtgebiet 
betrachtet werden muss. Für den gesamten Regenwasse rabfluss muss die Leistungsfähigkeit 
der Kanalisation und der Gewässer modelltechnisch erfasst und berechnet werden. Zusätzlich ist  
der Oberflächenabfluss mit einem ein - und zweidimensionalen Niederschlagsabflussmodell zu 
betrachten  
Zur Kalibrierung dieser Modelle sind oftmals vorgelagerte Messprogramme durchzuführen. 
 
Die große Relevanz derartiger Überflutungsereignisse wird durch die mögliche Zunahme von 
Starkregen infolge des Klimawandels verstärkt.  Daher sollte die Nachrechnung der Regenwa s-
serkanalisation auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden. Im Sinne der Schutzbedürfnis-
se der betroffenen Bürger sollten diese Nachrechnungen so schnell wie möglich erledigt werden.  
Das entspricht auch den Erwartungen der Bürger. 
 
Für die vom Starkregenereignis am 28.07.2014 am stärksten betroffenen Bereiche wurden die 
hydraulischen Nachrechnungen inzwischen abgeschlossen und daraus Baumaßnahmen zur 
Verbesserung der Hochwassersicherheit in die Planung aufgenommen bzw. bereits umgesetzt.  
 
Im Bereich Kinderhaus wurde erstmals die Nachrechnung der Regenwasserkanalisation auf der 
Grundlage der neuesten technischen Regelwerke (DWA-Arbeitsblatt A119) inklusive des Überflu-
tungsnachweises durchgeführt. Dieses Verfahren muss zukünftig grundsätzlich Anwendung fi n-
den.

3 
V/0379/2017 
 
Einzugsgebiet Loddenbach 
 
Das Einzugsgebiet des Loddenbaches war bei den letzten beiden Starkniederschlagsereignissen 
im Juli 2014 und im Juni 2016 ebenfalls stark betroffen. Sowohl im kanalisierten Einzugsgebiet 
als auch im offenen Gewässerbereich kam es zu Überflutungen, z.T. auch von Erdgeschoßwo h-
nungen im Bereich der angrenzenden Bebauung. Ein Ingenieurauftrag für die Durchführung einer 
Niederschlags-Abfluss-Simulation inkl. Messkampagne und Ausarbeitung von Planungen zur 
Überflutungsvorsorge für das Einzugsgebiet des Loddenbachs  wurde Anfang dieses Jahres ve r-
geben. Bei festgestellten Defiziten sind sowohl für die Kanalisation als auch für das Gewässer die 
notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu konzipieren und nachzuweisen. (V/1140/2016) 
 
Peter-Wust-Straße / Einzugsgebiet Kinderbach 
 
In diesem Bereich zwischen dem Kapuziner Kloste r und dem Orleans -Ring traten im Juli 2014 
ebenfalls erhebliche Schäden auf. Aufgrund der Barrierewirkung der geschlossenen Bauweise 
am westlichen Siedlungsrand staute sich das Wasser bis zu einem Meter in den Erdgeschossen 
der Gebäude auf. 
Nach den durchgeführten Modellrechnungen ist folgendes Sanierungskonzept erforderlich: 
 
- Vergrößerung der Regenwasserkanalisation in der Peter -Wust-Str. mit zusätzlicher Ablei-
tung über die Wilhelmstr. In den Kinderbach. 
- Verbesserung des Oberflächenabflusses durch Neubau d er Straße mit verbesserter Ri n-
nenführung 
- Schutz des westlichen Siedlungsrandes vor Rückstau aus dem Kinderbach durch Gewäs-
serverlegung und Geländeanhöhung in der Grünanlage 
 
Edelbach 
 
Auf dem Hof „Stadtbäumer“ und am Kreuzungsbauwerk mit der Privatstraße „Havichhorster Müh-
le“ traten die größten Schäden auf. In Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern und 
den Nutzern konnte für den gesamten Unterlauf des Edelbaches neue Planung erarbeitet we r-
den, die sowohl den Hochwasserabfluss sicherstellt als auch den ökologischen Ziele der Wasser-
rahmenrichtlinie entspricht. Im Einzelnen konnte das Stauwehr „Stadtbäumer“ beseitigt werden 
und ökologische Verbesserungen durch die Vergrößerung des Kreuzungsbauwerkes und g e-
schwungener Linierführung umgesetzt werden. Diese  Verknüpfung ermöglichte die Inanspruc h-
nahme von La ndeszuwendungen in Höhe von 80% der Herstellungskosten. Diese Maßnahme 
befindet sich zurzeit in der Ausführung. 
 
Weitere Nachrechnungen 
 
Darüber hinaus stehen zunächst folgende Einzugsgebiete für eine Nachrechnung an: 
 
Mauritz-Ost (Auftrag im Sommer 2017) 
Mauritz-West (Nachrechnung durch das Tiefbauamt) 
Einzugsgebiet Kleibach (Nachrechnung durch das Tiefbauamt) 
Nienberge (Mischsystem) 
Nienberge, Einzugsgebiet Kinderbach 
Loddenheide, Einzugsgebiet Honebach 
Handorf, Einzugsgebiet Juffernbach   
Handorf, Einzugsgebiet Lammerbach 
Albachten, Einzugsgebiet Offerbach 
Amelsbüren, Einzugsgebiet Emmerbach 
Mecklenbeck, Einzugsgebiet Getterbach 
Wolbeck / Angelmodde / Gremmendorf (Aktualisierung) 
Hiltrup (Aktualisierung) 
Sprakel

4 
V/0379/2017 
 
Gelmer 
Roxel 
 
Die Ergebnisse der Nachrechnungen und Überflutungsnachweise sind auch Grundlage für eve n-
tuell notwendige private Schutzmaßnahmen durch betroffene Grundstückseigentümer. 
 
 
Bauliche Maßnahmen: 
 
Die ersten Baumaßnahmen wurden umgesetzt b zw. sind derzeit noch in der Umsetzung befin d-
lich: 
 
Kanalstraße nördlich Ring, Aa 
 
 Erhöhung und Verbreiterung des vorhandenen Schutzdamms (Fuß- und Radweg) nördlich 
des Lublinrings auf einer Länge von rd. 800 m. (V/0667/2015 bzw. V/0667/2015/1) 
Fertigstellung Mai/Juni 2017 
 
 Erneuerung der Fuß-und Radwegbrücke im Bereich Wibbeltstraße durch eine Stahlbrücke mit 
einer Spannweite von rd. 36 m. (V/0146/2016)  
Fertigstellung März 2017 
 
 Ökologische Verbesserung der Aa und Schaffung von Retentionsraum im Bereich nördlich 
Lublinring bis Nevinghoff (V/0140/2017)  
Baubeginn Herbst 2017  
 
 Hydraulische Verbesserungen der Regenwasserkanalisation in der Wibbelstraße und Jos-
testraße (V/0886/2016)  
Baubeginn Juli 2017 (Auftrag ist erteilt) 
 
 Hydraulische Verbesserungen der Regenwasserkanalisation im westlichen Bereich der Ka-
nalstraße zwischen Lublinring und Wibbeltstraße  
Bau in 2018 
 
 Bau eines Hochwasserpumpwerks  
Bau in 2018 
 
 Erneuerung der alten Brücke am Fuß- und Radweg Landwirtschaftskammer (Heereman-
Wehr) durch eine neue Brücke mit einem großzügigen Abflussquerschnitt. 
Bau geplant in 2019. 
 
Nienberge, Waltruper Weg, Hunnebecke 
 
 Optimierung der Einlaufgitter am Waltruper Weg (2014) 
 
 Reinigung der Fläche am Durchlass durch den Landesbetrieb  (2014) 
 
 Einführung eines Notfallplans für die Gitterreinigung (2014) 
 
 Installation einer Pegelsonde mit digitaler Datenübertragung und Internetauftritt im Bürgerpor-
tal: www.hunnebecke.de (2015) 
 
 großflächige Einzäunung der Flächen um den Rohrdurchlass DN 1200 und Entfernung des 
Durchlassgitters durch den Landesbetrieb StraßenNRW (2015) 
 
 Bau eines erheblichen vergrößerten Durchlasses für die Hunnebecke (Vorlage V/0915/2016)

5 
V/0379/2017 
 
Bau im Sommer 2018 
 
Kinderhaus, Igelbach 
 
Die „Optimierung der Entwässerungssituation im Stadtteil Kinderhaus in Fo lge des Starkregener-
eignisses am 28.07.2014“ wird in der Vorlage V/0312/2017 detailliert erläutert. 
 
Mecklenbeck, Canisiusgraben 
 
 Ökologische Aufwertung und Verbesserung des Hochwasserabflusses durch Vergrößerung 
des Durchlasses Mecklenbecker Str. und Entrohrung des Gewässers westlich der Mecklen-
becker Str.(Vorlage V/0861/2015) Fertigstellung ca. xx/2017  
Durch diese Maßnahme können die Schutzgitter oberhalb der Mecklenbecker Straße entfal-
len, was mit einer deutlich geringeren Verstopfungsgefahr verbunden ist. 
Auch hier konnten durch die Verknüpfung von ökologischer Verbesserung mit Hochwasser-
gesichtspunkten Landeszuwendungen in Höhe von 80% der Herstellungskosten in Anspruch 
genommen werden. 
  
Weitere Maßnahmen: 
 
 Erneuerung des beim Starkregenereignis 2014 weggespülten Straßendammes im Bereich 
Edelbach/Havichhorster Mühle sowie des Durchlassbauwerkes (Vorlage V/0063/2016 und 
V/1112/2016). 
 
 
Fazit und weiteres Vorgehen: 
 
Um zukünftig weitere erhebliche Schäden durch Starkregenereignisse für die münsteraner B ür-
gerinnen und Bürger zu verhindern oder zumindest zu verringern sind wie beschrieben eine Vie l-
zahl von Maßnahmen erforderlich.  
 
Auch vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt rückt das Thema Starkregenvorsorge durch 
viele Nachverdichtungen in bereits bebauten Gebieten verstärkt in den Fokus. 
 
Neben den technischen Anforderungen sind für diese Projekte eine intensive Öffentlichkeitsarbeit 
und umfangreiche Bürgerinformationen erforderlich. Die Anwohner der betroffenen Gebiete bri n-
gen sich zu großen Teilen sehr intensiv in die Planungen ein. So wurden bereits für die Bereiche 
Kanalstraße, Waltruper Weg und Kinderhaus Arbeitsgruppen gegründet, in denen mit Anliege r-
vertretern sowohl die Ergebnisse der Nachrechnungen als auch die daraus erwachsenen Pl a-
nungen detailliert besprochen werden. Aus den Diskussionen ergeben sich auch teilweise u m-
fangreiche Wünsche und Anforderungen der Anlieger, die von der Verwaltung bearbeitet werden 
müssen (z. B. Umgehungsbach zum Igelbach). Ebenso werden die Ergebnisse und Planungen in 
Bürgerversammlungen allen Betroffenen vorgestellt.  
 
Darüber hinaus müssen für alle Maßnahmen die wasserrechtlichen Genehmigungsanforderu n-
gen und mögliche Zuwendungsvoraussetzen mit den Aufsichtsbehörden und Zuwendungsgebern 
verhandelt werden. Zusätzlich  sind besonders bei Gewässermaßnahmen Abstimmungen und 
Verhandlungen mit Grundstückseigentümern notwendig. 
 
Die Bearbeitung der Nachrechnungen und Planungen muss im Rahmen einer ganzheitlichen 
Betrachtung erfolgen. Grundsätzlich sind bei allen Hochwasserma ßnahmen nicht nur die Hoc h-
wassermanagementrichtlinie sondern auch die Wasserrahmenrichtlinie und die Anforderungen 
des Straßenbaus sowie des Klimaanpassungskonzeptes (V/0141/2017) im Sinne einer integralen 
Planung zu berücksichtigen. Des Weiteren sind immer auch die verschiedenen Fördermöglichkei-
ten zu beachten, um eine möglichst umfassende Refinanzierung der notwendigen Umsetzung s-
maßnahmen zu gewährleisten.

6 
V/0379/2017 
 
 
Auch wenn für die Nachrechnung der Regenwasserkanalisation sowie für die Planung und  Um-
setzung der daraus resultierenden Maßnahmen soweit möglich externe Ing. -Büros eingeschaltet 
werden, können diese zusätzlichen Aufgaben nicht von dem vorhandenen Personal abgedeckt 
werden.  
 
Für die Erstellung der dringendsten Arbeiten wurde im Sommer 2015 eine auf 2 J ahre befristete 
Ingenieurstelle eingerichtet. Eine Verlängerung der Befristung um weitere 3 Jahre ist aktuell b e-
antragt. Mit Stand vom 31.03.2017 wurden somit für die Bearbeitung der Starkregenfolgen bisher 
1,7 Personenjahre zusätzlich bereitgestellt. Nach  Auswertung der Kosten - und Leistungsrec h-
nung ergibt sich demgegenüber bisher ein tatsächlicher Aufwand von 8,6 Personenjahren, der 
durch Zurückstellung anderer Projekte und Aufgaben gedeckt werden musste. Dies ist in dieser  
Form nicht mehr möglich. 
 
Zur Bearbeitung der weiteren hydraulischen Nachweise der noch nicht berechneten Gewässer 
und Kanalnetze zur Risikoanalyse und zur Aufdeckung von Schwachstellen und ggf. Erarbeitung 
von Verbesserungskonzeptionen  sowie zur Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahme n ist 
weiteres zusätzliches Personal in Höhe von mindestens 3,0 Stellen (Ingenieur E 11) erforderlich. 
Obwohl die Personalaufwendungen durch Entwässerungsgebühren refinanziert sind wird au f-
grund der derzeitigen Finanzlage der Stadt Münster wird aber keine Möglichkeit gesehen, diese 
zusätzlichen Stellenbedarfe abzudecken. Eine weitere Bearbeitung der, wie in dieser Vorlage 
ausführlich beschrieben, dringend erforderlichen Nachrechnungen, Planungen und Maßna h-
menumsetzungen erscheint daher auf absehbare Zeit ni cht  möglich und muss auf ca. 15 bis 20 
Jahre gestreckt werden. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (7)

30.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 2.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Peter-Wust-Straße
  • Wilhelmstraße
  • Kanalstraße
  • Mecklenbecker Straße
  • Lublinring
  • Waltruper Weg
  • Havichhorster Mühle
  • Wibbeltstraße
  • Loddenheide
  • Kinderhaus
  • Edelbach
  • Lammerbach
  • Nevinghoff

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0379/2017
Typ
Vorlagen
Datum
28.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37