1071/2021
Radverkehrskonzept Innenstadt - Siegburger Straße
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Beschlussvorlage Ausschuss
8765 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1071/2021 Freigabedatum 25.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Radverkehrskonzept Innenstadt Planungs- und Baubeschluss: Radfahrstreifen Siegburger Straße zwischen Benjaminstraße und Deutzer Freiheit Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwal- tung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Siegburger Straße zwischen Benja- minstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezo- nen umgewandelt. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 08.06.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 Verkehrsausschuss 31.08.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 80.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Juni 2016 ist das Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) als Handlungsrahmen für künftige Ver- kehrsplanungen in der Innenstadt/Deutz beschlossen worden (Vorlagen 1171/2016). Für die Siegbur- ger Straße sind im Konzept eine Aufhebung der Benutzungspflicht sowie die abschnittsweise Markie- rung von Schutzstreifen vorgesehen. Für den Anschluss der Südseite der Deutzer Brücke an die Deutzer Freiheit/Mindener Straße soll gemäß Konzept analog zur linksrheinischen Brückenabfahrt eine Radschleuse eingerichtet werden. Da hierfür allerdings umfangreiche bauliche Anpassungen im Bereich der Brückenrampe notwendig sind, soll diese Maßnahme in die in den kommenden Jahren anstehende Sanierung der Fahrbahndecke auf der Brücke integriert werden. Für eine kurzfristige Op- timierung der umwegigen Führung des Radverkehrs (siehe Abbildung 1) soll der vorgelegte Planent- wurf weiterentwickelt und umgesetzt werden (vgl. Anlagen 2.1 und 2.2). 3 Abbildung 1: Radverkehrsführung im Bestand So bietet der Fahrbahnquerschnitt im Abschnitt der Siegburger Straße zwischen Benjaminstraße und Deutzer Freiheit in nördlicher Fahrtrichtung genügend Breite, um unter Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen komfortablen, 2,50 Meter breiten Radfahrstreifen zu markieren (vgl. Abbildung 2). Neben Mar- kierungsarbeiten sind kleinere bauliche Anpassungen sowie Anpassungen am Signalprogramm not- wendig. Mit Umsetzung der Maßnahme können drei problematische Stellen für den Rad- und Fußver- kehr entschärft werden, die im Folgenden erläutert werden. Abbildung 2: Übersicht Siegburger Straße 1 2 3 4 1. Querung der Siegburger Straße im Bereich der KVB-Haltestelle Im Bestand begegnen sich von Norden aus Richtung Mindener Straße kommende Radfahrende und vom Rhein oder von der Deutzer Brücke kommende Radfahrende sowie querender Fußverkehr im Bereich der Siegburger Straße auf Höhe der KVB-Haltestelle „Deutzer Freiheit“ (vgl. Abbildung 3). Vor allem auf der östlichen Straßenseite ist wenig Aufstellfläche vorhanden, weshalb es hier häufig zu Konflikten der Radfahrenden untereinander oder mit zu Fuß Gehenden kommt. Durch die Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Fahrbahn kann der vom Rhein kommende Rad- verkehr nach Überqueren der Gleise direkt auf die Fahrbahn wechseln und muss sich nicht die schmale Nebenanlage mit entgegenkommenden Radfahrenden und zu Fuß Gehenden teilen. Von Süden kommende Radfahrende mit dem Ziel Deutzer Brücke sollen weiterhin sowohl über den separaten Linksabbiegestreifen südlich der Arminiusstraße direkt als auch über die Nebenanlage nördlich der KVB-Haltestelle indirekt die Siegburger Straße queren können. 2. Querung der Deutzer Freiheit Zudem bietet die Querung der Deutzer Freiheit parallel zur Mindener Straße für Radfahrende im Be- stand aufgrund des schmalen baulichen Zweirichtungsradweges und des Verschwenks in der Füh- rung wenig Komfort. Durch Einbauten wie Laternen- oder Ampelmaste wird die nutzbare Breite des Radwegs weiter eingeschränkt (vgl. Abbildung 4). Mit Umsetzung der vorgelegten Planung soll auch dieser Bereich entzerrt werden. Radfahrende in Fahrtrichtung Norden sollen auf dem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ankommen und hinter der Einmündung der Deutzer Freiheit wieder auf den baulichen Radweg zurückgeführt werden. Der bauli- che Radweg südlich der Deutzer Freiheit und nördlich der Querungsstelle an der KVB-Haltestelle soll dann nur noch von Radfahrenden in Fahrtrichtung Süden genutzt werden. Der Verschwenk soll be- gradigt werden. Abbildung 3: Querung der Siegburger Straße auf Höhe KVB-Haltestelle „Deutzer Freiheit“ 5 3. Mehr Flächen für zu Fuß Gehende Vor allem im Abschnitt der Siegburger Straße zwischen Benjaminstraße und Grabengasse steht zu Fuß Gehenden aufgrund der in den Nebenanlagen parkenden Kfz zum Teil nur rund 1,50 Meter Gehwegbreite zur Verfügung (vgl. Abbildung 5). Mit der Einrichtung des Radfahrstreifens auf der Fahrbahn werden die Flächen des baulichen Radweges nicht mehr benötigt. So können Parkstände und Ladezonen hierher verlegt werden (siehe Abbildung 6). Zu Fuß Gehenden kann so rund 2,00 Meter mehr Gehwegbreite zur Verfügung gestellt werden. Abbildung 4: Querung der Deutzer Freiheit parallel zur Mindener Straße Abbildung 5: Mehr Flächen für zu Fuß Gehende 6 4. Parken Im Abschnitt zwischen Benjaminstraße und Grabengasse existieren im Bestand 8 Stellplätze. Um zu verhindern, dass Lieferfahrzeuge auf dem neuen Radfahrstreifen halten, sollen 4 der 8 Stellplätze in Ladezonen umgewandelt werden. Die Parkplätze sind über einen Parkscheinautomaten bewirtschaf- tet, der Ertragsverlust beträgt jährlich 1.500 €. Dort, wo Flächen freizuhalten sind, soll ein zusätzliches Angebot für Fahrradparken geschaffen wer- den. Bei Bedarf können auch in den übrigen Abschnitten zusätzliche Radabstellmöglichkeiten ge- schaffen werden. Finanzierung: Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 80.000 € stehen im Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plät- ze (Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut- zung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Dringlichkeitsbegründung In der Pandemie hat der Stellenwert des Fahrrades für die Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse ins- besondere in der Innenstadt nochmal deutlich an Bedeutung gewonnen. Daraus folgt zum einen grundsätzlich, dass für die Bewältigung der Krise die Radinfrastruktur dort wo möglich durch kurzfris- tige Maßnahmen so herzustellen ist, dass ein Anreiz für die Nutzung des Fahrrades geschaffen wird. Zum anderen sollten die Aufenthaltsräume generell für zu Fuß Gehende und Radfahrende ausgewei- tet werden. Hierbei sind insbesondere Engstellen, an denen Fuß- und Radverkehr aufeinandertreffen, ins Auge zu fassen und durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. Die hier beschriebene Maßnahme erfüllt beide Kriterien und dient damit unmittelbar der Verminde- rung des Infektionsgeschehens und somit der Krisenbewältigung, da der Radverkehr auf die Fahr- Abbildung 6: Geplante Fahrspuraufteilung in der Siegburger Straße 7 bahn verlagert wird, sodass für den Fußverkehr mehr Fläche bereitsteht, um die nötigen Sicherheits- abstände zueinander einzuhalten. Anlagen 1. Öffenlichtkeitsbeteiligung 2.1 Siegburger RFS Plan 1 2.2 Siegburger RFS Plan 2
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 09.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 öffentlich 3.3 Radverkehrskonzept Innenstadt Planungs- und Baubeschluss: Radfahrstreifen Siegburger Straße zwi- schen Benjaminstraße und Deutzer Freiheit 1071/2021 SE Götz wirft die Frage auf, wie die Wechselstelle von Rechts- auf Linksverkehr auf der Mindener Straße in Höhe Deutzer Freiheit gestaltet werde. Die CDU-Fraktion habe hier Sicherheitsbedenken. RM Wahlen begrüßt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltungs- vorlage, möchte jedoch noch folgenden – mit der BV Innenstadt abgestimmten – Än- derungsantrag zur Abstimmung stellen: „Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße be- ginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit.“ RM Lorenz schließt sich der kritischen Fragestellung von Herrn Götz an. Im Übrigen habe die SPD-Fraktion den Eindruck, dass hier in erster Linie eine Optimierung für den Fuß- und nicht für den Radverkehr erzielt werde. Der Änderungsantrag seines Vorredners sei sinnvoll. SB Dr. Beese weist auf die Problematik für die in Richtung Norden fahrenden Autos hin. Durch die vielen Rechtsabbieger in die Deutzer Freiheit, die oftmals von Radfah- renden und querenden zu Fuß Gehenden blockiert werden, seien Probleme insbe- sondere im Berufsverkehr zu erwarten. Sofern die Deutzer Freiheit irgendwann zur Fußgängerzone deklariert werde, könne sich dieses Problem jedoch dann erledigen. Ein anderes Problem sei die Querung der Radfahrenden nördlich der Deutzer Frei- heit, wie auch von seinen Vorrednern angesprochen. Hier sollte nach seiner Auffas- sung die Situation genauestens beobachtet werden, um ggf. nach einem halben Jahr 2 nachzubessern und vielleicht sogar die Radfahrrichtungen umzudrehen. Langfristig müsse diese Kreuzung im großen Stil umgestaltet werden, um das Ziel, die Stadt- bahn von Porz zum Deutzer Bahnhof zu führen, zu erreichen. SE Fahlenbock merkt an, dass eine Verbreiterung der Fußgängerwege sicherlich begrüßenswert sei. Jedoch möchte er auch hier die fehlenden Bodenindikatoren für Blinde und Sehbehinderte monieren und daher eine Beteiligung der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik beantragen. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, führt aus, dass man zur Beurteilung dieser Vorlage auf die aktuelle Situation schauen müsse. Heute konzentrieren sich die Problempunkte insbesondere am Überweg über die Siegburger Straße an der Nordseite der Haltestelle. An dieser Stelle kreuzen sich alle Verkehre und es sei sehr beengt. Durch die vorliegende Planung werde diese Situation zumindest deutlich entzerrt, Konfliktpunkte werden minimiert, wenngleich die Situation im Einmündungsbereich Deutzer Freiheit auch weiterhin nicht ideal sei. Die Auffassung der SPD-Fraktion, dass hier keine Verbesserung für den Radverkehr erzielt werde, könne er nicht teilen. Insbesondere in nördlicher Richtung, d.h. Rich- tung Deutzer Bahnhof, werde künftig eine wesentlich breitere Anlage zur Verfügung gestellt. Das von Herrn Dr. Beese angesprochene Thema Signalisierung und Rechtsabbieger in die Deutzer Freiheit wurde seitens der Verwaltung geprüft und als unkritisch ein- gestuft. Auch der von Herrn Götz kritisierte Wechselverkehr sei bereits heute vor- handen und werde durch die Planungen optimiert. 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen): Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße be- ginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 2. Beschluss (so geänderte Beschlussvorlage): Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Sieg- burger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt. Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße be- ginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 3 3. Beschluss (mündlicher Antrag des SE Fahlenbock): Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge der Vor- lage aufgenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Sachstandsbericht 12/2022
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/68/682
661/4
___________________________
Vorlagen-Nummer
1071/2021
Stand: 07.12.2022
Sachstandsbericht
Radverkehrskonzept Innenstadt
Planungs- und Baubeschluss: Radfahrstreifen Siegburger Straße zwischen Benjaminstraße
und Deutzer Freiheit
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Siegburger Straße zwi-
schen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeit-
parkplätze in Ladezonen umgewandelt.
Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße beginnenden
Radfahrstreifen ordnet die Verw altung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der Einmündung
Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschw indigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens
bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit.
Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampel-
kreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach
Umsetzung der Maßnahme soll die Verw altung prüfen, w ie eine vollständige Barrierefreiheit
der Ampelkreuzungen umsetzbar ist.
Die von der BV Innenstadt in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossenen Änderungen (vgl.
Anlage 4 zur Vorlage) w erden der Verw altung zur Prüfung gegeben.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die zum Beschlusszeitpunkt vorgelegte Planung wurde im September und Oktober 2022 weitestge-
hend umgesetzt. Dabei wurde mit den baulichen Anpassungen der Einmündungen Deutzer Freiheit
(Bordsteinabsenkungen, Pflasterarbeiten) sowie Benjaminstraße und Grabengasse (jeweils Asphalt-
arbeiten) begonnen. Anschließend folgten die Markierungsarbeiten zur Einrichtung des Radfahrstrei-
fens sowie die Beschilderung. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten folgt die Einrichtung des taktilen
Leitstreifens zwischen Gehweg und Radweg in einem separaten Umsetzungsschritt.
Die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h entsprechend dem Beschluss
2
wurde geprüft. Die Anordnungsvoraussetzungen nach StVO und zugehöriger Verwaltungsvorschrift
hierfür sind nicht gegeben, weshalb der Beschluss in diesem Teil nicht umgesetzt werden konnte.
Die vonseiten der BV Innenstadt gewünschten Änderungen wurden geprüft:
1. Im Rahmen einer ab 2023 geplanten Erneuerung der Ampelanlage sollen auf Höhe der Arminius-
straße Möglichkeiten des indirekten Linksabbiegens umgesetzt werden. So sollen Radfahrende
von Süden kommend künftig bereits vor der KVB-Haltestelle die Siegburger Straße queren kön-
nen und müssen nicht die Querungsmöglichkeit nördlich der KVB-Haltestelle nutzen.
2. Im Rahmen der unter (1.) genannten Maßnahme soll außerdem mithilfe einer Rampenkonstrukti-
on eine direkte Verbindung für Radfahrende von der Südseite der Deutzer Brücke in die nördliche
Mindener Straße geschaffen werden, analog zur direkten Brückenabfahrt im Linksrheinischen zur
Augustinerstraße. Die Maßnahme befindet sich derzeit noch in der Vorbereitung.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: /
Anlage 2.1 - Siegburger RFS_Plan1
2205 Zeichen
Bank Bank Bank PAut Bank M Bank Bank Bank PAut Bank Bank INFO Ladezone Ladezone Ladezone Ladezone m it Parkschein werktags 9-21 h m it Pa rkschein werktags 9-21h 9-6h Ladezone 6-9h mitParkschein 9-23h 9-6h Lad ezone 6-9h mitParkschein 9-23h 40 2.00 50 2.50 3.09 2.00 50 2.30 3.00 2.00 50 1.86 3.00 3.00 1.63 50 2.00 2.00 50 2.50 3.00 2.50 2.50 3.01 2.44 50 3.00 2.58 50 3.00 3.00 50 46 2.27 1.50 1.80 95 2.75 L82 Herbert-Liebertz-Weg Arminiusstraße HsNr.93 SiegburgerStraße HsNr.39 HsNr.1 HsNr.47 HsNr.2 HsNr.29 HsNr.1 HsNr.33 HsNr.49 HsNr.41 Benjaminstraße HsNr.51 HsNr.95 HsNr.71 HsNr.43 HsNr.75 HsNr.69 HsNr.73 HsNr.79 HsNr.85 HsNr.31 HsNr.1 HsNr.57 HsNr.55 HsNr.37 HsNr.3 HsNr.91 HsNr.35 HsNr.81 HsNr.27 HsNr.77 HsNr.87 HsNr.51 65-73 Grabengasse x x x x x x x x x x x x x x x xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x B0,5/0,2 B0,5/0,2 B0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B B B B0,5/0,2 B0,5/0,2 B0,5/0,2 B0,5/0,2 B B B0,5/0,2 B0,5/0,2 S0,5/0,2 S0,5/0,2S1/1 S S1/1 S S3/3 x x 5m²Plattenumlage 40/40Gehweg,grau 5m²Plattenumlage 40/40Gehweg,grau BB L A D E N x x x x x x Einmündung asphaltieren (65m²) Einmündung asphaltieren (50m²) S Schmalstrichschwärzen Schmalstrichschwärzen Schmalstrichschwärzen Schmalstrichschwärzen Schmalstrichschwärzen Schmalstrichschwärzen Schmalstrichschwärzen xx x x xx xxx x xx mitParkschein 9-23h x x xx x x x x S S S L A D E N mitParkschein 9-23h xx Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C Übersichtsplan !"#$ % 250 Planung &&'$ ($) Innenstadt/Deutz Markierung/Beschilderung Siegburger Straße Radfahrstreifen zwischen Benjaminstr. und Deutzer Freiheit Weischet/14.04.21 Jankowski/20.11.20 Herr Weischet Herr Möllers Herr Lemke *++&(, *++&(-, Herr Dörkes Herr Harzendorf 14.04.2021 1/2 Vorlage 1071/2021 - Anlage 2.1
Anlage 2.2 - Siegburger RFS_Plan2
1461 Zeichen
A M M A F INFO INFO FAut mit Parkschein werktags 9-21h 40 2.59 2.58 50 3.00 2.48 50 3.00 98 HsNr.1 HsNr.39 HsNr.29 HsNr.33 HsN r.47 HsNr.19 HsNr.23 HsN r.47 HsNr.25 HsNr.31 HsNr.37 HsNr.35 HsNr.21 HsNr.27 DeutzerFreiheit x x x x x x x x x x x x x x x x x x Schmalstrichschwärzen Schmalstrichschwärzen x 15m²Plattenumlage 40/40Gehweg,grau 10 m ²Plattenumlage 40/40Gehweg,weiß 5m²Radwegpflaster 20/40rot x x x x x 10m²Kleinpflaster n.Mu stervorOrt +-0 +-0 BB B B B0,5/0,2 B0,5/0,2 B Bx B0,5/0,2 B 0,5/0,2 x xx x xx x x x x x x x x x x x x B0,5/0,2 x +-0 +-0 biszur Ampel 45m²Plattenumlage 40/40Gehweg,grau x B0,5/0,2 12m²Radwegpflaster 20/40rot Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C Übersichtsplan !"#$ % 250 Planung &$' (&) Innenstadt/Deutz Markierung/Beschilderung Siegburger Straße Radfahrstreifen zwischen Benjaminstr. und Deutzer Freiheit Weischet/14.04.21 Jankowski/20.11.20 Herr Weischet Herr Möllers Herr Lemke *++,-. *++,-(. Herr Dörkes Herr Harzendorf 14.04.2021 2/2 Vorlage 1071/2021 - Anlage 2.2
Anlage 4 - Auszug BV Innenstadt 10.06.2021
4958 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.06.2021 öffentlich 3.3 Radverkehrskonzept Innenstadt Planungs- und Baubeschluss: Radfahrstreifen Siegburger Straße zwi- schen Benjaminstraße und Deutzer Freiheit 1071/2021 Auf die Abstimmung zu den Änderungsanträgen unter TOP 3.3.1 und 3.3.2 wird hin- gewiesen. Herr Fischer, Grüne, bittet zu beachten, dass durch die Änderungsanträge keine Verzögerung der von der Verwaltung geplanten Maßnahme entstehen sollen. Ergänzter Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be- schluss zu fassen: Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Sieg- burger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt. Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße beginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Frei- heit. Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt die Planungen zum Ausbau der Rad- infrastruktur auf der Siegburger Straße ausdrücklich und beschließt folgende Ergänzung: 1. Die Verwaltung wirkt mit geeigneten Maßnahmen darauf hin, dass der von Süden kommende Radverkehr Richtung Deutzer Brücke bereits südlich der KVB-Haltestelle die Siegburger Straße queren soll (Höhe Arminiusstraße). Zu Recht wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass nördlich der Haltestelle zu wenig Aufstellfläche vorhanden ist, „weshalb es hier häufig zu Konflikten der Radfahrenden untereinander oder mit zu Fuß Gehenden kommt.“ 2. In der Dringlichkeitsbegründung weist die Vorlage darauf hin, dass in der Pandemie „der Stellenwert des Fahrrades für die Bewältigung der Mobilitäts- bedürfnisse insbesondere in der Innenstadt nochmal deutlich gewonnen hat.“ Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, die benötigte Einrichtung einer Radschleuse erst in den kommenden Jahren zu planen. Diese soll viel- mehr priorisiert und zeitnah umgesetzt werden. Die von der Bezirksvertretung Innenstadt beschlossenen Ergänzungen sollen nicht zu einer Verzögerung der Maßnahme führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.06.2021 öffentlich 3.3.1 ÄA zur Vorlage 1071/2021 - Radfahrstreifen Siegburger Straße, Ände- rungsantrag Grüne AN/1216/2021 Beschluss: Der Beschlusstext der o.a. Verwaltungsvorlage wird nach dem ersten Absatz wie folgt ergänzt: Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße be- ginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.06.2021 öffentlich 3.3.2 Änderungsantrag Siegburger Straße, Änderungsantrag Die Linke AN/1299/2021 Ergänzter Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt die Planungen zum Ausbau der Radinfra- struktur auf der Siegburger Straße ausdrücklich und beschließt folgende Ergänzun- gen: 1. Die Verwaltung wirkt mit geeigneten Maßnahmen darauf hin, dass der von Süden kommende Radverkehr Richtung Deutzer Brücke bereits südlich der KVB-Haltestelle die Siegburger Straße queren soll (Höhe Arminiusstraße). Zu Recht wird in der Vor- lage darauf hingewiesen, dass nördlich der Haltestelle zu wenig Aufstellfläche vor- handen ist, „weshalb es hier häufig zu Konflikten der Radfahrenden untereinander oder mit zu Fuß Gehenden kommt.“ 2. In der Dringlichkeitsbegründung weist die Vorlage darauf hin, dass in der Pandemie „der Stellenwert des Fahrrades für die Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse insbe- sondere in der Innenstadt nochmal deutlich an Bedeutung gewonnen hat.“ Vor die- sem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, die benötigte Einrichtung einer Rad- schleuse erst in den kommenden Jahren zu planen. Diese soll vielmehr priorisiert und zeitnah umgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Der bauliche Radweg entlang der Siegburger Straße entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Die Maßnahme „Radfahrstreifen Siegburger Straße“ ist mit geringem baulichem Aufwand und somit noch im Jahr 2021 realisierbar. Alternative Führungsformen für den Radverkehr erfordern einen mehrjährigen Planungs- und Realisierungszeitraum. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 24.06.2021
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Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 17.08.2021 Auszug aus der Niederschrift der 6. Sitzung (2. Sondersitzung) des Verkehrsausschusses vom 24.06.2021 öffentlich 1.2 Radverkehrskonzept Innenstadt Planungs- und Baubeschluss: Radfahrstreifen Siegburger Straße zwi- schen Benjaminstraße und Deutzer Freiheit 1071/2021 RM Wahlen beantragt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch hier eine Abstimmung entsprechend der Beschlussfassung des hiesigen Ausschusses vom 08.06.2021. Die beschlossenen Änderungen der BV Innenstadt möge die Verwaltung bitte prüfen. Um auch hier der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik entgegen zu kommen schlage er vor, folgenden Zusatz aufzunehmen: „Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist.“ RM Lorenz hingegen beantragt seitens der SPD-Fraktion, sich der Beschlussfassung der BV Innenstadt vollumfänglich anzuschließen. RM Tokyürek schließt sich für die Fraktion Die Linke. diesem Vorschlag an. 1. Beschluss (mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen): Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Lei- telemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2 2. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Die von der BV Innenstadt in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossenen Änderungen (vgl. Anlage 4 zur Vorlage) werden der Verwaltung zur Prüfung gegeben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. 3. Beschluss (Beschluss in der Fassung der BV Innenstadt): Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Sieg- burger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt. Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße beginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Frei- heit. Der Verkehrsausschuss begrüßt die Planungen zum Ausbau der Radinfrastruk- tur auf der Siegburger Straße ausdrücklich und beschließt folgende Ergän- zung: 1. Die Verwaltung wirkt mit geeigneten Maßnahmen darauf hin, dass der von Süden kommende Radverkehr Richtung Deutzer Brücke bereits südlich der KVB-Haltestelle die Siegburger Straße queren soll (Höhe Arminiusstraße). Zu Recht wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass nördlich der Haltestelle zu wenig Aufstellfläche vorhanden ist, „weshalb es hier häufig zu Konflikten der Radfahrenden untereinander oder mit zu Fuß Gehenden kommt.“ 2. In der Dringlichkeitsbegründung weist die Vorlage darauf hin, dass in der Pandemie „der Stellenwert des Fahrrades für die Bewältigung der Mobilitäts- bedürfnisse insbesondere in der Innenstadt nochmal deutlich gewonnen hat.“ Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, die benötigte Einrichtung einer Radschleuse erst in den kommenden Jahren zu planen. Diese soll viel- mehr priorisiert und zeitnah umgesetzt werden. Die vom Verkehrsausschuss beschlossenen Ergänzungen sollen nicht zu einer Verzögerung der Maßnahme führen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. 4. Beschluss (so geänderte Beschlussfassung vom 08.06.2021) Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Sieg- 3 burger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt. Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße be- ginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verw altung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschw indigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit. Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Lei- telemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verw altung prüfen, w ie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist. Die von der BV Innenstadt in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossenen Änderungen (vgl. Anlage 4 zur Vorlage) w erden der Verw altung zur Prüfung gegeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1071/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.06.2021
- Erstellt
- 18.03.2021 15:36