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1071/2021

Radverkehrskonzept Innenstadt - Siegburger Straße

Beschlussvorlage Ausschuss 09.06.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 20.09.2021, TOP 2.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

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Ansehen

Sachstandsbericht 12/2022

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Ansehen

Anlage 2.1 - Siegburger RFS_Plan1

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Ansehen

Anlage 2.2 - Siegburger RFS_Plan2

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Ansehen

Anlage 4 - Auszug BV Innenstadt 10.06.2021

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 24.06.2021

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

8765 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1071/2021 
Freigabedatum 
 25.05.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Radverkehrskonzept Innenstadt 
Planungs- und Baubeschluss: Radfahrstreifen Siegburger Straße zwischen Benjaminstraße 
und Deutzer Freiheit 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Siegburger Straße zwischen Benja-
minstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezo-
nen umgewandelt. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der 
Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 
 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 
Verkehrsausschuss 31.08.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  80.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Im Juni 2016 ist das Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) als Handlungsrahmen für künftige Ver-
kehrsplanungen in der Innenstadt/Deutz beschlossen worden (Vorlagen 1171/2016). Für die Siegbur-
ger Straße sind im Konzept eine Aufhebung der Benutzungspflicht sowie die abschnittsweise Markie-
rung von Schutzstreifen vorgesehen. Für den Anschluss der Südseite der Deutzer Brücke an die 
Deutzer Freiheit/Mindener Straße soll gemäß Konzept analog zur linksrheinischen Brückenabfahrt 
eine Radschleuse eingerichtet werden. Da hierfür allerdings umfangreiche bauliche Anpassungen im 
Bereich der Brückenrampe notwendig sind, soll diese Maßnahme in die in den kommenden Jahren 
anstehende Sanierung der Fahrbahndecke auf der Brücke integriert werden. Für eine kurzfristige Op-
timierung der umwegigen Führung des Radverkehrs (siehe Abbildung 1) soll der vorgelegte Planent-
wurf weiterentwickelt und umgesetzt werden (vgl. Anlagen 2.1 und 2.2).

3 
 
Abbildung 1: Radverkehrsführung im Bestand 
So bietet der Fahrbahnquerschnitt im Abschnitt der Siegburger Straße zwischen Benjaminstraße und 
Deutzer Freiheit in nördlicher Fahrtrichtung genügend Breite, um unter Umnutzung einer Kfz-Fahrspur 
einen komfortablen, 2,50 Meter breiten Radfahrstreifen zu markieren (vgl. Abbildung 2). Neben Mar-
kierungsarbeiten sind kleinere bauliche Anpassungen sowie Anpassungen am Signalprogramm not-
wendig. Mit Umsetzung der Maßnahme können drei problematische Stellen für den Rad- und Fußver-
kehr entschärft werden, die im Folgenden erläutert werden. 
 
 
Abbildung 2: Übersicht Siegburger Straße 
1 
2 
3

4 
1. Querung der Siegburger Straße im Bereich der KVB-Haltestelle 
Im Bestand begegnen sich von Norden aus Richtung Mindener Straße kommende Radfahrende und 
vom Rhein oder von der Deutzer Brücke kommende Radfahrende sowie querender Fußverkehr im 
Bereich der Siegburger Straße auf Höhe der KVB-Haltestelle „Deutzer Freiheit“ (vgl. Abbildung 3). 
Vor allem auf der östlichen Straßenseite ist wenig Aufstellfläche vorhanden, weshalb es hier häufig zu 
Konflikten der Radfahrenden untereinander oder mit zu Fuß Gehenden kommt. 
Durch die Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Fahrbahn kann der vom Rhein kommende Rad-
verkehr nach Überqueren der Gleise direkt auf die Fahrbahn wechseln und muss sich nicht die 
schmale Nebenanlage mit entgegenkommenden Radfahrenden und zu Fuß Gehenden teilen. 
Von Süden kommende Radfahrende mit dem Ziel Deutzer Brücke sollen weiterhin sowohl über den 
separaten Linksabbiegestreifen südlich der Arminiusstraße direkt als auch über die Nebenanlage 
nördlich der KVB-Haltestelle indirekt die Siegburger Straße queren können. 
 
 
 
 
2. Querung der Deutzer Freiheit 
Zudem bietet die Querung der Deutzer Freiheit parallel zur Mindener Straße für Radfahrende im Be-
stand aufgrund des schmalen baulichen Zweirichtungsradweges und des Verschwenks in der Füh-
rung wenig Komfort. Durch Einbauten wie Laternen- oder Ampelmaste wird die nutzbare Breite des 
Radwegs weiter eingeschränkt (vgl. Abbildung 4). 
Mit Umsetzung der vorgelegten Planung soll auch dieser Bereich entzerrt werden. Radfahrende in 
Fahrtrichtung Norden sollen auf dem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ankommen und hinter der 
Einmündung der Deutzer Freiheit wieder auf den baulichen Radweg zurückgeführt werden. Der bauli-
che Radweg südlich der Deutzer Freiheit und nördlich der Querungsstelle an der KVB-Haltestelle soll 
dann nur noch von Radfahrenden in Fahrtrichtung Süden genutzt werden. Der Verschwenk soll be-
gradigt werden. 
Abbildung 3: Querung der Siegburger Straße auf Höhe KVB-Haltestelle „Deutzer Freiheit“

5 
 
 
 
 
3. Mehr Flächen für zu Fuß Gehende 
Vor allem im Abschnitt der Siegburger Straße zwischen Benjaminstraße und Grabengasse steht zu 
Fuß Gehenden aufgrund der in den Nebenanlagen parkenden Kfz zum Teil nur rund 1,50 Meter 
Gehwegbreite zur Verfügung (vgl. Abbildung 5). Mit der Einrichtung des Radfahrstreifens auf der 
Fahrbahn werden die Flächen des baulichen Radweges nicht mehr benötigt. So können Parkstände 
und Ladezonen hierher verlegt werden (siehe Abbildung 6). Zu Fuß Gehenden kann so rund 2,00 
Meter mehr Gehwegbreite zur Verfügung gestellt werden. 
 
 
 
 
Abbildung 4: Querung der Deutzer Freiheit parallel zur Mindener Straße 
Abbildung 5: Mehr Flächen für zu Fuß Gehende

6 
4. Parken 
Im Abschnitt zwischen Benjaminstraße und Grabengasse existieren im Bestand 8 Stellplätze. Um zu 
verhindern, dass Lieferfahrzeuge auf dem neuen Radfahrstreifen halten, sollen 4 der 8 Stellplätze in 
Ladezonen umgewandelt werden. Die Parkplätze sind über einen Parkscheinautomaten bewirtschaf-
tet, der Ertragsverlust beträgt jährlich 1.500 €. 
Dort, wo Flächen freizuhalten sind, soll ein zusätzliches Angebot für Fahrradparken geschaffen wer-
den. Bei Bedarf können auch in den übrigen Abschnitten zusätzliche Radabstellmöglichkeiten ge-
schaffen werden. 
 
 
 
Finanzierung:  
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 80.000 € stehen im 
Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plät-
ze (Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz:  
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr 
und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut-
zung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes 
bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet 
werden. 
 
Dringlichkeitsbegründung 
In der Pandemie hat der Stellenwert des Fahrrades für die Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse ins-
besondere in der Innenstadt nochmal deutlich an Bedeutung gewonnen. Daraus folgt zum einen 
grundsätzlich, dass für die Bewältigung der Krise die Radinfrastruktur dort wo möglich durch kurzfris-
tige Maßnahmen so herzustellen ist, dass ein Anreiz für die Nutzung des Fahrrades geschaffen wird. 
Zum anderen sollten die Aufenthaltsräume generell für zu Fuß Gehende und Radfahrende ausgewei-
tet werden. Hierbei sind insbesondere Engstellen, an denen Fuß- und Radverkehr aufeinandertreffen, 
ins Auge zu fassen und durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. 
 
Die hier beschriebene Maßnahme erfüllt beide Kriterien und dient damit unmittelbar der Verminde-
rung des Infektionsgeschehens und somit der Krisenbewältigung, da der Radverkehr auf die Fahr-
Abbildung 6: Geplante Fahrspuraufteilung in der Siegburger Straße

7 
bahn verlagert wird, sodass für den Fußverkehr mehr Fläche bereitsteht, um die nötigen Sicherheits-
abstände zueinander einzuhalten. 
 
 
Anlagen 
1. Öffenlichtkeitsbeteiligung 
2.1 Siegburger RFS Plan 1 
2.2 Siegburger RFS Plan 2

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

5252 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 09.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 
öffentlich 
3.3 Radverkehrskonzept Innenstadt  
Planungs- und Baubeschluss: Radfahrstreifen Siegburger Straße zwi-
schen Benjaminstraße und Deutzer Freiheit 
1071/2021 
SE Götz wirft die Frage auf, wie die Wechselstelle von Rechts- auf Linksverkehr auf 
der Mindener Straße in Höhe Deutzer Freiheit gestaltet werde. Die CDU-Fraktion 
habe hier Sicherheitsbedenken. 
 
RM Wahlen begrüßt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltungs-
vorlage, möchte jedoch noch folgenden – mit der BV Innenstadt abgestimmten – Än-
derungsantrag zur Abstimmung stellen: 
 
„Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße be-
ginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe 
der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h 
an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit.“ 
 
RM Lorenz schließt sich der kritischen Fragestellung von Herrn Götz an. Im Übrigen 
habe die SPD-Fraktion den Eindruck, dass hier in erster Linie eine Optimierung für 
den Fuß- und nicht für den Radverkehr erzielt werde. Der Änderungsantrag seines 
Vorredners sei sinnvoll. 
 
SB Dr. Beese weist auf die Problematik für die in Richtung Norden fahrenden Autos 
hin. Durch die vielen Rechtsabbieger in die Deutzer Freiheit, die oftmals von Radfah-
renden und querenden zu Fuß Gehenden blockiert werden, seien Probleme insbe-
sondere im Berufsverkehr zu erwarten. Sofern die Deutzer Freiheit irgendwann zur 
Fußgängerzone deklariert werde, könne sich dieses Problem jedoch dann erledigen. 
Ein anderes Problem sei die Querung der Radfahrenden nördlich der Deutzer Frei-
heit, wie auch von seinen Vorrednern angesprochen. Hier sollte nach seiner Auffas-
sung die Situation genauestens beobachtet werden, um ggf. nach einem halben Jahr

2 
 
nachzubessern und vielleicht sogar die Radfahrrichtungen umzudrehen. Langfristig 
müsse diese Kreuzung im großen Stil umgestaltet werden, um das Ziel, die Stadt-
bahn von Porz zum Deutzer Bahnhof zu führen, zu erreichen.  
 
SE Fahlenbock merkt an, dass eine Verbreiterung der Fußgängerwege sicherlich 
begrüßenswert sei. Jedoch möchte er auch hier die fehlenden Bodenindikatoren für 
Blinde und Sehbehinderte monieren und daher eine Beteiligung der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behindertenpolitik beantragen.   
 
Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, führt aus, 
dass man zur Beurteilung dieser Vorlage auf die aktuelle Situation schauen müsse. 
Heute konzentrieren sich die Problempunkte insbesondere am Überweg über die 
Siegburger Straße an der Nordseite der Haltestelle. An dieser Stelle kreuzen sich 
alle Verkehre und es sei sehr beengt. Durch die vorliegende Planung werde diese 
Situation zumindest deutlich entzerrt, Konfliktpunkte werden minimiert, wenngleich 
die Situation im Einmündungsbereich Deutzer Freiheit auch weiterhin nicht ideal sei. 
Die Auffassung der SPD-Fraktion, dass hier keine Verbesserung für den Radverkehr 
erzielt werde, könne er nicht teilen. Insbesondere in nördlicher Richtung, d.h. Rich-
tung Deutzer Bahnhof, werde künftig eine wesentlich breitere Anlage zur Verfügung 
gestellt.  
 
Das von Herrn Dr. Beese angesprochene Thema Signalisierung und Rechtsabbieger 
in die Deutzer Freiheit wurde seitens der Verwaltung geprüft und als unkritisch ein-
gestuft. Auch der von Herrn Götz kritisierte Wechselverkehr sei bereits heute vor-
handen und werde durch die Planungen optimiert.  
1.  Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen): 
Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße be-
ginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe 
der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h 
an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 
 
2. Beschluss (so geänderte Beschlussvorlage): 
Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Sieg-
burger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der 
Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt. 
 
Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße be-
ginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe 
der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h 
an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung 
Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

3 
 
 
3. Beschluss (mündlicher Antrag des SE Fahlenbock): 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge der Vor-
lage aufgenommen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Sachstandsbericht 12/2022

3199 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/682 
661/4 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 1071/2021 
 Stand: 07.12.2022 
Sachstandsbericht  
Radverkehrskonzept Innenstadt 
Planungs- und Baubeschluss: Radfahrstreifen Siegburger Straße zwischen Benjaminstraße 
und Deutzer Freiheit 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauftragt die 
Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Siegburger Straße zwi-
schen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der Maßnahme vier Kurzzeit-
parkplätze in Ladezonen umgewandelt. 
 
Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße beginnenden 
Radfahrstreifen ordnet die Verw altung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe der Einmündung 
Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschw indigkeit von 30 km/h an. Diese gilt mindestens 
bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit. 
Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampel-
kreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach 
Umsetzung der Maßnahme soll die Verw altung prüfen, w ie eine vollständige Barrierefreiheit 
der Ampelkreuzungen umsetzbar ist. 
Die von der BV Innenstadt in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossenen Änderungen (vgl. 
Anlage 4 zur Vorlage) w erden der Verw altung zur Prüfung gegeben. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die zum Beschlusszeitpunkt vorgelegte Planung wurde im September und Oktober 2022 weitestge-
hend umgesetzt. Dabei wurde mit den baulichen Anpassungen der Einmündungen Deutzer Freiheit 
(Bordsteinabsenkungen, Pflasterarbeiten) sowie Benjaminstraße und Grabengasse (jeweils Asphalt-
arbeiten) begonnen. Anschließend folgten die Markierungsarbeiten zur Einrichtung des Radfahrstrei-
fens sowie die Beschilderung. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten folgt die Einrichtung des taktilen 
Leitstreifens zwischen Gehweg und Radweg in einem separaten Umsetzungsschritt. 
Die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h entsprechend dem Beschluss

2 
 
wurde geprüft. Die Anordnungsvoraussetzungen nach StVO und zugehöriger Verwaltungsvorschrift 
hierfür sind nicht gegeben, weshalb der Beschluss in diesem Teil nicht umgesetzt werden konnte. 
Die vonseiten der BV Innenstadt gewünschten Änderungen wurden geprüft: 
1. Im Rahmen einer ab 2023 geplanten Erneuerung der Ampelanlage sollen auf Höhe der Arminius-
straße Möglichkeiten des indirekten Linksabbiegens umgesetzt werden. So sollen Radfahrende 
von Süden kommend künftig bereits vor der KVB-Haltestelle die Siegburger Straße queren kön-
nen und müssen nicht die Querungsmöglichkeit nördlich der KVB-Haltestelle nutzen. 
2. Im Rahmen der unter (1.) genannten Maßnahme soll außerdem mithilfe einer Rampenkonstrukti-
on eine direkte Verbindung für Radfahrende von der Südseite der Deutzer Brücke in die nördliche 
Mindener Straße geschaffen werden, analog zur direkten Brückenabfahrt im Linksrheinischen zur 
Augustinerstraße. Die Maßnahme befindet sich derzeit noch in der Vorbereitung. 
Nächste Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: /

Anlage 2.1 - Siegburger RFS_Plan1

2205 Zeichen

Bank
Bank
Bank
PAut
Bank
M
Bank
Bank
Bank
PAut
Bank
Bank
INFO
Ladezone
Ladezone
Ladezone
Ladezone
m
it
Parkschein
werktags
9-21
h
m
it 
Pa 
rkschein 
werktags
9-21h
9-6h
Ladezone
6-9h
mitParkschein
9-23h
9-6h
Lad 
ezone
6-9h
mitParkschein
9-23h
40
2.00
50
2.50
3.09
2.00
50
2.30
3.00
2.00
50
1.86
3.00
3.00
1.63
50
2.00
2.00
50
2.50
3.00
2.50
2.50
3.01
2.44
50
3.00
2.58
50
3.00
3.00
50
46
2.27
1.50
1.80
95 2.75
L82
Herbert-Liebertz-Weg
Arminiusstraße
HsNr.93
SiegburgerStraße
HsNr.39
HsNr.1
HsNr.47
HsNr.2
HsNr.29
HsNr.1
HsNr.33
HsNr.49
HsNr.41
Benjaminstraße
HsNr.51
HsNr.95
HsNr.71
HsNr.43
HsNr.75
HsNr.69 HsNr.73
HsNr.79
HsNr.85
HsNr.31
HsNr.1
HsNr.57
HsNr.55
HsNr.37
HsNr.3
HsNr.91
HsNr.35
HsNr.81
HsNr.27
HsNr.77
HsNr.87
HsNr.51
65-73
Grabengasse
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B 0,5/0,2 
B B
B
B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B
B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
S0,5/0,2
S0,5/0,2S1/1
S
S1/1
S
S3/3
x x
5m²Plattenumlage
40/40Gehweg,grau
5m²Plattenumlage
40/40Gehweg,grau
BB
L
A
D
E
N
x
x
x
x
x
x
Einmündung
asphaltieren
(65m²)
Einmündung
asphaltieren
(50m²)
S
Schmalstrichschwärzen
Schmalstrichschwärzen
Schmalstrichschwärzen
Schmalstrichschwärzen
Schmalstrichschwärzen
Schmalstrichschwärzen
Schmalstrichschwärzen
xx
x x xx
xxx
x
xx
mitParkschein
9-23h
x
x
xx
x
x
x
x
S
S
S
L
A
D
E
N
mitParkschein
9-23h
xx
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
	




	 		
   
 !"#$ 
%
250 
Planung 
&&'$
 ($)
 
Innenstadt/Deutz Markierung/Beschilderung 
Siegburger Straße 
Radfahrstreifen zwischen Benjaminstr. und Deutzer Freiheit 
Weischet/14.04.21 
Jankowski/20.11.20 
Herr Weischet Herr Möllers        Herr Lemke 
*++&(, *++&(-, 
Herr Dörkes Herr Harzendorf 
14.04.2021 1/2 
Vorlage 1071/2021 - Anlage 2.1

Anlage 2.2 - Siegburger RFS_Plan2

1461 Zeichen

A
M
M
A
F
INFO
INFO
FAut
mit
Parkschein
werktags
9-21h
40
2.59
2.58
50
3.00
2.48
50
3.00
98
HsNr.1
HsNr.39
HsNr.29
HsNr.33
HsN r.47
HsNr.19
HsNr.23
HsN r.47
HsNr.25
HsNr.31
HsNr.37
HsNr.35
HsNr.21
HsNr.27
DeutzerFreiheit
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
Schmalstrichschwärzen
Schmalstrichschwärzen
x
15m²Plattenumlage
40/40Gehweg,grau
10 m
²Plattenumlage
40/40Gehweg,weiß
5m²Radwegpflaster
20/40rot
x
x
x
x
x
10m²Kleinpflaster
n.Mu
stervorOrt
+-0
+-0
BB
B B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B
Bx
B0,5/0,2
B 0,5/0,2 
x
xx
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
B0,5/0,2
x
+-0
+-0
biszur Ampel
45m²Plattenumlage
40/40Gehweg,grau
x
B0,5/0,2
12m²Radwegpflaster
20/40rot
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
	




	 		
   
 !"#$ 
%
250 
Planung 
&$'
 (&)
 
Innenstadt/Deutz Markierung/Beschilderung 
Siegburger Straße 
Radfahrstreifen zwischen Benjaminstr. und Deutzer Freiheit 
Weischet/14.04.21 
Jankowski/20.11.20 
Herr Weischet Herr Möllers        Herr Lemke 
*++,-. *++,-(. 
Herr Dörkes Herr Harzendorf 
14.04.2021 2/2 
Vorlage 1071/2021 - Anlage 2.2

Anlage 4 - Auszug BV Innenstadt 10.06.2021

4958 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.06.2021 
öffentlich 
3.3 Radverkehrskonzept Innenstadt  
Planungs- und Baubeschluss: Radfahrstreifen Siegburger Straße zwi-
schen Benjaminstraße und Deutzer Freiheit 
1071/2021 
Auf die Abstimmung zu den Änderungsanträgen unter TOP 3.3.1 und 3.3.2 wird hin-
gewiesen. 
Herr Fischer, Grüne, bittet zu beachten, dass durch die Änderungsanträge keine 
Verzögerung der von der Verwaltung geplanten Maßnahme entstehen sollen. 
Ergänzter Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be-
schluss zu fassen:  
Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Sieg-
burger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der 
Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt. 
 
Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße 
beginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab  
Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit 
von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Frei-
heit. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt die Planungen zum Ausbau der Rad-
infrastruktur auf der Siegburger Straße ausdrücklich und beschließt folgende 
Ergänzung: 
1. Die Verwaltung wirkt mit geeigneten Maßnahmen darauf hin, dass der von 
Süden kommende Radverkehr Richtung Deutzer Brücke bereits südlich der 
KVB-Haltestelle die Siegburger Straße queren soll (Höhe Arminiusstraße). Zu 
Recht wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass nördlich der Haltestelle zu

wenig Aufstellfläche vorhanden ist, „weshalb es hier häufig zu Konflikten der 
Radfahrenden untereinander oder mit zu Fuß Gehenden kommt.“ 
2. In der Dringlichkeitsbegründung weist die Vorlage darauf hin, dass in der 
Pandemie „der Stellenwert des Fahrrades für die Bewältigung der Mobilitäts-
bedürfnisse insbesondere in der Innenstadt nochmal deutlich gewonnen hat.“ 
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, die benötigte Einrichtung 
einer Radschleuse erst in den kommenden Jahren zu planen. Diese soll viel-
mehr priorisiert und zeitnah umgesetzt werden. 
 
Die von der Bezirksvertretung Innenstadt beschlossenen Ergänzungen sollen 
nicht zu einer Verzögerung der Maßnahme führen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.06.2021 
öffentlich 
3.3.1 ÄA zur Vorlage 1071/2021 - Radfahrstreifen Siegburger Straße, Ände-
rungsantrag Grüne 
AN/1216/2021 
Beschluss: 
Der Beschlusstext der o.a. Verwaltungsvorlage wird nach dem ersten Absatz wie 
folgt ergänzt: 
Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße be-
ginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe 
der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h 
an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.06.2021 
öffentlich 
3.3.2 Änderungsantrag Siegburger Straße, Änderungsantrag Die Linke 
AN/1299/2021 
 
Ergänzter Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt die Planungen zum Ausbau der Radinfra-
struktur auf der Siegburger Straße ausdrücklich und beschließt folgende Ergänzun-
gen: 
1. Die Verwaltung wirkt mit geeigneten Maßnahmen darauf hin, dass der von Süden 
kommende Radverkehr Richtung Deutzer Brücke bereits südlich der KVB-Haltestelle 
die Siegburger Straße queren soll (Höhe Arminiusstraße). Zu Recht wird in der Vor-
lage darauf hingewiesen, dass nördlich der Haltestelle zu wenig Aufstellfläche vor-
handen ist, „weshalb es hier häufig zu Konflikten der Radfahrenden untereinander 
oder mit zu Fuß Gehenden kommt.“ 
2. In der Dringlichkeitsbegründung weist die Vorlage darauf hin, dass in der Pandemie 
„der Stellenwert des Fahrrades für die Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse insbe-
sondere in der Innenstadt nochmal deutlich an Bedeutung gewonnen hat.“ Vor die-
sem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, die benötigte Einrichtung einer Rad-
schleuse erst in den kommenden Jahren zu planen. Diese soll vielmehr priorisiert und 
zeitnah umgesetzt werden. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1874 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
X Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Der bauliche Radweg entlang der 
Siegburger Straße entspricht nicht mehr 
dem Stand der Technik. Die Maßnahme 
„Radfahrstreifen Siegburger Straße“ ist mit 
geringem baulichem Aufwand und somit 
noch im Jahr 2021 realisierbar. Alternative 
Führungsformen für den Radverkehr 
erfordern einen mehrjährigen Planungs- 
und Realisierungszeitraum. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches  Blatt bei.

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 24.06.2021

5234 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 17.08.2021 
Auszug 
aus der Niederschrift der 6. Sitzung (2. Sondersitzung) des 
Verkehrsausschusses  vom 24.06.2021  
öffentlich 
1.2 Radverkehrskonzept Innenstadt  
Planungs- und Baubeschluss: Radfahrstreifen Siegburger Straße zwi-
schen Benjaminstraße und Deutzer Freiheit 
1071/2021 
RM Wahlen beantragt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch hier eine 
Abstimmung entsprechend der Beschlussfassung des hiesigen Ausschusses vom 
08.06.2021. Die beschlossenen Änderungen der BV Innenstadt möge die Verwaltung 
bitte prüfen. Um auch hier der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik entgegen 
zu kommen schlage er vor, folgenden Zusatz aufzunehmen: 
 
„Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an 
den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler 
Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine 
vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist.“ 
 
RM Lorenz hingegen beantragt seitens der SPD-Fraktion, sich der Beschlussfassung 
der BV Innenstadt vollumfänglich anzuschließen.  
 
RM Tokyürek schließt sich für die Fraktion Die Linke. diesem Vorschlag an. 
 
1. Beschluss (mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen): 
 
Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den 
Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Lei-
telemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine 
vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

2 
 
 
2. Beschluss (mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): 
 
Die von der BV Innenstadt in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossenen Änderungen 
(vgl. Anlage 4 zur Vorlage) werden der Verwaltung zur Prüfung gegeben. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die 
Fraktion Die Linke. 
 
3. Beschluss (Beschluss in der Fassung der BV Innenstadt): 
Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Sieg-
burger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der 
Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt. 
 
Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße 
beginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verwaltung rechtzeitig vorher, z.B. ab  
Höhe der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit 
von 30 km/h an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Frei-
heit. 
 
Der Verkehrsausschuss begrüßt die Planungen zum Ausbau der Radinfrastruk-
tur auf der Siegburger Straße ausdrücklich und beschließt folgende Ergän-
zung: 
 
1. Die Verwaltung wirkt mit geeigneten Maßnahmen darauf hin, dass der von 
Süden kommende Radverkehr Richtung Deutzer Brücke bereits südlich der 
KVB-Haltestelle die Siegburger Straße queren soll (Höhe Arminiusstraße). Zu 
Recht wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass nördlich der Haltestelle zu 
wenig Aufstellfläche vorhanden ist, „weshalb es hier häufig zu Konflikten der 
Radfahrenden untereinander oder mit zu Fuß Gehenden kommt.“ 
2. In der Dringlichkeitsbegründung weist die Vorlage darauf hin, dass in der 
Pandemie „der Stellenwert des Fahrrades für die Bewältigung der Mobilitäts-
bedürfnisse insbesondere in der Innenstadt nochmal deutlich gewonnen hat.“ 
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, die benötigte Einrichtung 
einer Radschleuse erst in den kommenden Jahren zu planen. Diese soll viel-
mehr priorisiert und zeitnah umgesetzt werden. 
 
Die vom Verkehrsausschuss beschlossenen Ergänzungen sollen nicht zu einer 
Verzögerung der Maßnahme führen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die 
Fraktion Die Linke. 
 
 
4. Beschluss (so geänderte Beschlussfassung vom 08.06.2021) 
 
Der Verkehrsausschuss nimmt den vorgelegten Planentwurf zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung damit, ihn weiterzuentwickeln und umzusetzen. Auf der Sieg-

3 
 
burger Straße zwischen Benjaminstr. und Grabengasse werden mit Umsetzung der 
Maßnahme vier Kurzzeitparkplätze in Ladezonen umgewandelt. 
 
Zum Schutz der Radfahrenden beim Einfädeln auf den in Höhe Benjaminstraße be-
ginnenden Radfahrstreifen ordnet die Verw altung rechtzeitig vorher, z.B. ab Höhe 
der Einmündung Tempelstraße, eine zulässige Höchstgeschw indigkeit von 30 km/h 
an. Diese gilt mindestens bis zur Einmündung der Deutzer Freiheit. 
 
Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den 
Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Lei-
telemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verw altung prüfen, w ie eine 
vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist. 
 
Die von der BV Innenstadt in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossenen Änderungen 
(vgl. Anlage 4 zur Vorlage) w erden der Verw altung zur Prüfung gegeben. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (4)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1071/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.06.2021
Erstellt
18.03.2021 15:36