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1470/2024/1

Sanierung der Drehbrücke am Schokoladenmuseum

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 26.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.09.2024, TOP 3.13

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

5142 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX 
 
Vorlagen-Nummer 
 1470/2024/1 
Freigabedatum 
26.06.2024  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Sanierung der Drehbrücke am Schokoladenmuseum 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 
 
Begründung für die Dringlichkeit:  
 
Die BV 1 wurde in der ursprünglichen Beratungsfolge irrtümlich nicht berücksichtigt. Die Ange-
legenheit ist eilbedürftig, da eine Zusage der Förderung durch die Stadt Voraussetzung für die 
Beantragung weiterer Fördermittel ist. Daher ist ein Beschluss in der Ratssitzung am 
27.06.2024 erforderlich, weil ansonsten die Antragsfrist durch die Eigentümerin der Brücke 
nicht eingehalten werden könnte. 
 
 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt das Vorhaben der Eigentümerin der privaten Drehbrü-
cke am Schokoladenmuseum, der GbR Internationales Schokoladenmuseum Köln, 
diese umfassend zu sanieren. 
 
2. Der Rat stellt in Aussicht, dass sich die Stadt Köln an den Gesamtkosten mit 10%, ma-
ximal aber 400.000 Euro beteiligt, sofern die Gesamtfinanzierung durch die Eigentü-
merin sichergestellt wird. 
 
☒ ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert 
zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ 
oder „Anlage 1 und 2“) 
 ☐ abgelehnt 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
26.06.2024  gez. Hupke 
Bezirksbürgermeister 
 gez. Leitner

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    400.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die historische Drehbrücke am Schokoladenmuseum (Baujahr 1894-1896) steht unter Denk-
malschutz. Sie gehört der GbR Internationales Schokoladenmuseum Köln, Eigentümer der 
GbR sind die gemeinnützige Imhoff Stiftung (94%) und die Hans Imhoff Stiftung (6%). Das 
Schokoladenmuseum ist das besucherstärkste Museum in Köln und ein wahrer „Touristen-
magnet“. Die Drehbrücke ist jedoch nicht nur zur Erschließung des Museums wichtig, sondern 
ein Wegerecht der Stadt Köln sichert der Öffentlichkeit auch den Zugang zum gesamten 
Rheinauhafen. Aus diesen Gründen besteht ein großes städtisches Interesse an der Sanie-
rung der Drehbrücke. 
2014 und 2021 fanden Bauwerksprüfungen statt, bei denen 127 Schäden festgestellt wurden. 
Es häufen sich Fehlfunktionen der Drehfähigkeit. Zum Erhalt der dauerhaften und fehlerfreien 
Drehfunktion der Brücke ist eine zeitnahe Sanierung unumgänglich. Die Eigentümerin hat 
dazu eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen und diese mit dem Amt für Denkmalschutz ab-
gestimmt. Vorgesehen sind u.a. Austausch und Instandsetzung der Maschinentechnik und 
Wiedereinbau der Hydraulik, Erneuerung des Korrosionsschutzes, Instandhaltung von Stahl-
bauteilen der Konstruktion, der Geländer, von Betonteilen im Gehwegbereich sowie der Fahr-
bahn. Laut Studie werden die Gesamtkosten mit 4 Mio. Euro veranschlagt.

3 
 
Die Eigentümerin will die Finanzierung grundsätzlich selbst sicherstellen und dazu Fördermit-
tel u.a. aus dem Bundesprogramm „KulturInvest“ (INK) in Anspruch nehmen. Die Mittel sind 
im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Zuschüsse für 
investive Kulturmaßnahmen etatisiert. Die Eigentümerin bereitet derzeit eine Beantragung vor. 
Mit den geförderten Projekten soll die kulturelle Infrastruktur des Landes gestärkt und das 
breite Spektrum der Kulturmaßnahmen abgebildet werden. Der Bund beteiligt sich an der Fi-
nanzierung mit bis zu 50 Prozent der überprüfbaren Gesamtkosten und sieht eine Kofinanzie-
rung durch andere Ebenen der öffentlichen Hand vor. 
Das weitere Verfahren sowie die Sanierung wird in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtkon-
servator und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege im Rheinland durchgeführt, da es sich 
hier um ein außergewöhnliches Industriedenkmal handelt. 
Die erforderlichen Aufwendungen im Jahr 2025 in Höhe von 400.000 Euro wird das Dezernat 
für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitales und Regionales im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets im Teilergebnisplan 
des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen ggf. durch Umschichtungen vorsehen.

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.13 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1470/2024/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.06.2024
Erstellt
21.06.2024 11:38