1470/2024/1
Sanierung der Drehbrücke am Schokoladenmuseum
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IX/IX Vorlagen-Nummer 1470/2024/1 Freigabedatum 26.06.2024 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Sanierung der Drehbrücke am Schokoladenmuseum Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Begründung für die Dringlichkeit: Die BV 1 wurde in der ursprünglichen Beratungsfolge irrtümlich nicht berücksichtigt. Die Ange- legenheit ist eilbedürftig, da eine Zusage der Förderung durch die Stadt Voraussetzung für die Beantragung weiterer Fördermittel ist. Daher ist ein Beschluss in der Ratssitzung am 27.06.2024 erforderlich, weil ansonsten die Antragsfrist durch die Eigentümerin der Brücke nicht eingehalten werden könnte. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt das Vorhaben der Eigentümerin der privaten Drehbrü- cke am Schokoladenmuseum, der GbR Internationales Schokoladenmuseum Köln, diese umfassend zu sanieren. 2. Der Rat stellt in Aussicht, dass sich die Stadt Köln an den Gesamtkosten mit 10%, ma- ximal aber 400.000 Euro beteiligt, sofern die Gesamtfinanzierung durch die Eigentü- merin sichergestellt wird. ☒ ungeändert zugestimmt ☐ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) ☐ abgelehnt Datum Unterschrift Unterschrift 26.06.2024 gez. Hupke Bezirksbürgermeister gez. Leitner 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 400.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die historische Drehbrücke am Schokoladenmuseum (Baujahr 1894-1896) steht unter Denk- malschutz. Sie gehört der GbR Internationales Schokoladenmuseum Köln, Eigentümer der GbR sind die gemeinnützige Imhoff Stiftung (94%) und die Hans Imhoff Stiftung (6%). Das Schokoladenmuseum ist das besucherstärkste Museum in Köln und ein wahrer „Touristen- magnet“. Die Drehbrücke ist jedoch nicht nur zur Erschließung des Museums wichtig, sondern ein Wegerecht der Stadt Köln sichert der Öffentlichkeit auch den Zugang zum gesamten Rheinauhafen. Aus diesen Gründen besteht ein großes städtisches Interesse an der Sanie- rung der Drehbrücke. 2014 und 2021 fanden Bauwerksprüfungen statt, bei denen 127 Schäden festgestellt wurden. Es häufen sich Fehlfunktionen der Drehfähigkeit. Zum Erhalt der dauerhaften und fehlerfreien Drehfunktion der Brücke ist eine zeitnahe Sanierung unumgänglich. Die Eigentümerin hat dazu eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen und diese mit dem Amt für Denkmalschutz ab- gestimmt. Vorgesehen sind u.a. Austausch und Instandsetzung der Maschinentechnik und Wiedereinbau der Hydraulik, Erneuerung des Korrosionsschutzes, Instandhaltung von Stahl- bauteilen der Konstruktion, der Geländer, von Betonteilen im Gehwegbereich sowie der Fahr- bahn. Laut Studie werden die Gesamtkosten mit 4 Mio. Euro veranschlagt. 3 Die Eigentümerin will die Finanzierung grundsätzlich selbst sicherstellen und dazu Fördermit- tel u.a. aus dem Bundesprogramm „KulturInvest“ (INK) in Anspruch nehmen. Die Mittel sind im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen etatisiert. Die Eigentümerin bereitet derzeit eine Beantragung vor. Mit den geförderten Projekten soll die kulturelle Infrastruktur des Landes gestärkt und das breite Spektrum der Kulturmaßnahmen abgebildet werden. Der Bund beteiligt sich an der Fi- nanzierung mit bis zu 50 Prozent der überprüfbaren Gesamtkosten und sieht eine Kofinanzie- rung durch andere Ebenen der öffentlichen Hand vor. Das weitere Verfahren sowie die Sanierung wird in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtkon- servator und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege im Rheinland durchgeführt, da es sich hier um ein außergewöhnliches Industriedenkmal handelt. Die erforderlichen Aufwendungen im Jahr 2025 in Höhe von 400.000 Euro wird das Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitales und Regionales im Rahmen des Haushaltsplanauf- stellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets im Teilergebnisplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen ggf. durch Umschichtungen vorsehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1470/2024/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.06.2024
- Erstellt
- 21.06.2024 11:38