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0506/2021

Wahl der Vertreter der Stadt Köln für den Polizeibeirat beim Polizeipräsidium Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 17.15

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4659 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0506/2021 
Freigabedatum 
11.03.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln für den Polizeibeirat beim 
Polizeipräsidium Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat wählt i folgende Personen als Vertreter*innen  der Stadt Köln in den Polizeibeirat beim 
Polizeipräsidium Köln. 
 
 Mitglieder  Stellvertreter 
1.  1.  
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
7.  7.  
8.  8.  
9.  9.  
10.  10.  
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates. Bei der Entsendung von Rats- bzw. Aus-
schussmitgliedern endet sie mit dem Ausscheiden aus dem maßgeblichen Amt oder Organ 
vor Ablauf der Wahlzeit des Rates.  
 
 
Rat 23.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
In § 15 Abs. 1 Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) ist geregelt, dass bei den Kreispolizeibehör-
den Polizeibeiräte bestehen. Der Polizeibeirat der Kreispolizeibehörden hat gem. § 15 Abs. 2 POG 
NRW 11 Mitglieder. 
 
Gemäß § 16 Abs. 1 POG NRW ist der Polizeibeirat Bindeglied zwischen Bevölkerung, Selbstverwal-
tung und Polizei. Er soll das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ihnen fördern, die Tätigkeit der Poli-
zei unterstützen sowie Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen. 
 
„Die Vertretungen der Kreise und der kreisfreien Städte wählen für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer 
Mitte die Mitglieder des Polizeibeirats und ihre Stellvertreterinnen sowie Stellvertreter im Wege der 
Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch andere 
Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss 
angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden; ihre Zahl darf 
die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie 
Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter 
in einem Polizeibeirat sein.“ § 17 Abs. 1 POG NRW 
 
Der Polizeibezirk Köln besteht aus den Städten Köln und Leverkusen. Die Anzahl der Sitze der Stadt 
Köln und der Stadt Leverkusen wird gemäß § 17. Abs. 2 POG NRW in Relation zur Einwohnerzahl 
vergeben. 
 
In Relation zur Einwohnerzahl ergeben sich die folgenden Sitzanteile: 
 
  Köln Leverkusen Summe 
Einwohner mit Hauptwohnung am 31.12.2019 1.087.863 163.729 1.251.592 
%-Anteile an der Summe der beiden Einwohnerzahlen  86,9 13,1 100 
Einwohner-Anteile der beiden Städte bezgl. der Zahl 11 9,56 1,44 11 
… auf Ganzzahlen gerundet 10 1 11 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein -Westfalen (Landesdatenbank)  
  
Damit hat Köln gegenüber dem bisherigen Polizeibeirat 10 statt 9 Sitze, während Leverkusen 1 statt 
bisher 2 Sitze besetzt. Wesentlich bei der Berechnung ist es, dass beide Einwohnerzahlen aus der-
selben Quelle stammen und dasselbe aussagen. Dies ist nur in der Amtlichen Statistik der Fall. Die 
herangezogenen Zahlen entstammen der Landesdatenbank des Statistischen Landesamtes 
(IT.NRW) und beziehen sich auf den aktuellsten möglichen Stichtag (31.12.2019). 
 
Da das Wahlverfahren und die Zahl der Mitglieder gesetzlich im POG NRW geregelt sind, muss der 
Rat die Vertreterinnen/Vertreter wählen.  
 
…

3 
 
Das am 10.12.2020 vom Rat beschlossene Verfahren "Änderung der Satzungen über die Vergabe 
von Preisen der Stadt Köln, von Stipendien und anderen Jurys", AN/1479/2020 (Dringlichkeitsantrag 
der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP und Volt) kann daher nicht ange-
wendet werden. 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG. 
 
Mitglieder des Polizeibeirats der Wahlperiode 2014 - 2020 waren: 
 
Name der Mitglieder Name der stellv. Mitglieder 
Herr Krupp, SPD  Frau Möller, SPD 
Herr Schneider, SPD Frau Oedingen, SPD  
Herr Joisten, SPD Herr Ciesla-Baier, SPD  
Herr Michel, CDU Herr Marx, CDU 
Herr Pohl, CDU Herr Dr. Strahl, CDU 
Herr Richter, Grüne  Frau Dr. Killersreiter, Grüne 
Herr Schwanitz, Grüne Frau von Bülow, Grüne 
Herr Reinecke, Linke  Frau Tokyürek, Linke 
Herr Görzel, FDP Herr Breite, FDP  
Herr März, SPD/Lev. Herr Masurowski, SPD/Lev. 
Herr Saal, CDU/ Lev Herr Pröpper, CDU/ Lev.

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
TOP 17.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0506/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.03.2021
Erstellt
11.02.2021 15:16