0506/2021
Wahl der Vertreter der Stadt Köln für den Polizeibeirat beim Polizeipräsidium Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 0506/2021 Freigabedatum 11.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln für den Polizeibeirat beim Polizeipräsidium Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat wählt i folgende Personen als Vertreter*innen der Stadt Köln in den Polizeibeirat beim Polizeipräsidium Köln. Mitglieder Stellvertreter 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. 7. 7. 8. 8. 9. 9. 10. 10. II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates. Bei der Entsendung von Rats- bzw. Aus- schussmitgliedern endet sie mit dem Ausscheiden aus dem maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Rat 23.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung In § 15 Abs. 1 Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) ist geregelt, dass bei den Kreispolizeibehör- den Polizeibeiräte bestehen. Der Polizeibeirat der Kreispolizeibehörden hat gem. § 15 Abs. 2 POG NRW 11 Mitglieder. Gemäß § 16 Abs. 1 POG NRW ist der Polizeibeirat Bindeglied zwischen Bevölkerung, Selbstverwal- tung und Polizei. Er soll das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ihnen fördern, die Tätigkeit der Poli- zei unterstützen sowie Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen. „Die Vertretungen der Kreise und der kreisfreien Städte wählen für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizeibeirats und ihre Stellvertreterinnen sowie Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden; ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.“ § 17 Abs. 1 POG NRW Der Polizeibezirk Köln besteht aus den Städten Köln und Leverkusen. Die Anzahl der Sitze der Stadt Köln und der Stadt Leverkusen wird gemäß § 17. Abs. 2 POG NRW in Relation zur Einwohnerzahl vergeben. In Relation zur Einwohnerzahl ergeben sich die folgenden Sitzanteile: Köln Leverkusen Summe Einwohner mit Hauptwohnung am 31.12.2019 1.087.863 163.729 1.251.592 %-Anteile an der Summe der beiden Einwohnerzahlen 86,9 13,1 100 Einwohner-Anteile der beiden Städte bezgl. der Zahl 11 9,56 1,44 11 … auf Ganzzahlen gerundet 10 1 11 Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein -Westfalen (Landesdatenbank) Damit hat Köln gegenüber dem bisherigen Polizeibeirat 10 statt 9 Sitze, während Leverkusen 1 statt bisher 2 Sitze besetzt. Wesentlich bei der Berechnung ist es, dass beide Einwohnerzahlen aus der- selben Quelle stammen und dasselbe aussagen. Dies ist nur in der Amtlichen Statistik der Fall. Die herangezogenen Zahlen entstammen der Landesdatenbank des Statistischen Landesamtes (IT.NRW) und beziehen sich auf den aktuellsten möglichen Stichtag (31.12.2019). Da das Wahlverfahren und die Zahl der Mitglieder gesetzlich im POG NRW geregelt sind, muss der Rat die Vertreterinnen/Vertreter wählen. … 3 Das am 10.12.2020 vom Rat beschlossene Verfahren "Änderung der Satzungen über die Vergabe von Preisen der Stadt Köln, von Stipendien und anderen Jurys", AN/1479/2020 (Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP und Volt) kann daher nicht ange- wendet werden. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä- tisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG. Mitglieder des Polizeibeirats der Wahlperiode 2014 - 2020 waren: Name der Mitglieder Name der stellv. Mitglieder Herr Krupp, SPD Frau Möller, SPD Herr Schneider, SPD Frau Oedingen, SPD Herr Joisten, SPD Herr Ciesla-Baier, SPD Herr Michel, CDU Herr Marx, CDU Herr Pohl, CDU Herr Dr. Strahl, CDU Herr Richter, Grüne Frau Dr. Killersreiter, Grüne Herr Schwanitz, Grüne Frau von Bülow, Grüne Herr Reinecke, Linke Frau Tokyürek, Linke Herr Görzel, FDP Herr Breite, FDP Herr März, SPD/Lev. Herr Masurowski, SPD/Lev. Herr Saal, CDU/ Lev Herr Pröpper, CDU/ Lev.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0506/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.03.2021
- Erstellt
- 11.02.2021 15:16