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0468/2026

Anfrage zur technischen Ausstattung des Bezirksamts Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 12.03.2026, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2852 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 0468/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 
 
Anfrage zur technischen Ausstattung des Bezirksamts Chorweiler 
Beantwortung der Anfrage AN/0156/2026 der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 
29.01.2026 zur technischen Ausstattung des Bezirksamtes Chorweiler 
Die Bezirksvertretung Chorweiler fragt die Verwaltung: 
 
1) Über welche technische Ausstattung (z. B. IT Hardware, Präsentations- und Sitzungstech-
nik) verfügt das Bezirksamt Chorweiler derzeit zur Unterstützung der Arbeit der Bezirksvertre-
tung? 
 
Die Mitarbeiter der Bürgeramtes Chorweiler verfügen über klassische Clients mit Zugang zum 
städtischen Netz. Zusätzlich stehen im Besprechungsraum des Bürgeramtes Chorweiler so-
wie auch ein mobiles Videokonferenzsystem zur Verfügung. 
Für die öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung Chorweiler steht dem Bürgeramt Chor-
weiler im Sitzungssaal eine entsprechende Konferenztechnik zur Verfügung. 
 
 
2) Entspricht diese Ausstattung nach Einschätzung der Verwaltung den aktuellen fachlichen, 
digitalen und organisatorischen Anforderungen einer zeitgemäßen Gremienarbeit? 
 
Die Ausstattung entspricht dem derzeitigen Standard der Stadtverwaltung Köln.  
 
3) Wie wird verfahren, wenn technische Geräte oder Ausstattungsgegenstände defekt sind 
(z. B. Reparatur, Austausch oder Neuanschaffung)? 
 
Bei defekten Geräten wird zunächst eine Garantieleistung geprüft. Außerhalb der Garantie be-
rät das Amt für Digitalisierung und Informationstechnik zur Machbarkeit von Reparaturen, nöti-
genfalls wird im nächsten Schritt eine Ersatzbeschaffung gemäß den städtischen Standards 
veranlasst. 
 
4) Nach welchen Kriterien werden diese Entscheidungen getroffen und inwieweit spielen da-
bei Nachhaltigkeitsaspekte wie Reparaturfähigkeit, Wiederverwendung, Lebensdauerverlän-
gerung und Energieeffizienz eine Rolle? 
 
Das Amt für Digitalisierung und Informationstechnik legt die Mindeststandards für die städtisch 
supporteten Gerätetypen fest und greift auf die hierauf basierenden Rahmenverträge zurück.

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5) Werden für Wartung, Reparatur oder technische Unterstützung externe Dienstleister beauf-
tragt, und falls ja, für welche Aufgabenbereiche und in welchem Umfang? 
 
Das Amt für Digitalisierung und Informationstechnik supportet Geräte im städtischen Netz 
(CAN) und die städtischen iPads. Außerhalb der Garantie berät das Amt für Digitalisierung 
und Informationstechnik zur Machbarkeit von Reparaturen. 
Zudem wird für die Sitzungen der Bezirksvertretung Chorweiler die Konferenztechnik über ei-
nen externen Dienstleister bezogen. Der Umfang betrifft Miete der Hardware für den Zeitraum 
der jeweiligen Sitzung sowie Unterstützung vor Ort (insbesondre Aufbau und Abbau).

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0468/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.02.2026
Erstellt
18.02.2026 10:27