0468/2026
Anfrage zur technischen Ausstattung des Bezirksamts Chorweiler
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2852 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 0468/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Anfrage zur technischen Ausstattung des Bezirksamts Chorweiler Beantwortung der Anfrage AN/0156/2026 der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 29.01.2026 zur technischen Ausstattung des Bezirksamtes Chorweiler Die Bezirksvertretung Chorweiler fragt die Verwaltung: 1) Über welche technische Ausstattung (z. B. IT Hardware, Präsentations- und Sitzungstech- nik) verfügt das Bezirksamt Chorweiler derzeit zur Unterstützung der Arbeit der Bezirksvertre- tung? Die Mitarbeiter der Bürgeramtes Chorweiler verfügen über klassische Clients mit Zugang zum städtischen Netz. Zusätzlich stehen im Besprechungsraum des Bürgeramtes Chorweiler so- wie auch ein mobiles Videokonferenzsystem zur Verfügung. Für die öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung Chorweiler steht dem Bürgeramt Chor- weiler im Sitzungssaal eine entsprechende Konferenztechnik zur Verfügung. 2) Entspricht diese Ausstattung nach Einschätzung der Verwaltung den aktuellen fachlichen, digitalen und organisatorischen Anforderungen einer zeitgemäßen Gremienarbeit? Die Ausstattung entspricht dem derzeitigen Standard der Stadtverwaltung Köln. 3) Wie wird verfahren, wenn technische Geräte oder Ausstattungsgegenstände defekt sind (z. B. Reparatur, Austausch oder Neuanschaffung)? Bei defekten Geräten wird zunächst eine Garantieleistung geprüft. Außerhalb der Garantie be- rät das Amt für Digitalisierung und Informationstechnik zur Machbarkeit von Reparaturen, nöti- genfalls wird im nächsten Schritt eine Ersatzbeschaffung gemäß den städtischen Standards veranlasst. 4) Nach welchen Kriterien werden diese Entscheidungen getroffen und inwieweit spielen da- bei Nachhaltigkeitsaspekte wie Reparaturfähigkeit, Wiederverwendung, Lebensdauerverlän- gerung und Energieeffizienz eine Rolle? Das Amt für Digitalisierung und Informationstechnik legt die Mindeststandards für die städtisch supporteten Gerätetypen fest und greift auf die hierauf basierenden Rahmenverträge zurück. 2 5) Werden für Wartung, Reparatur oder technische Unterstützung externe Dienstleister beauf- tragt, und falls ja, für welche Aufgabenbereiche und in welchem Umfang? Das Amt für Digitalisierung und Informationstechnik supportet Geräte im städtischen Netz (CAN) und die städtischen iPads. Außerhalb der Garantie berät das Amt für Digitalisierung und Informationstechnik zur Machbarkeit von Reparaturen. Zudem wird für die Sitzungen der Bezirksvertretung Chorweiler die Konferenztechnik über ei- nen externen Dienstleister bezogen. Der Umfang betrifft Miete der Hardware für den Zeitraum der jeweiligen Sitzung sowie Unterstützung vor Ort (insbesondre Aufbau und Abbau).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0468/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.02.2026
- Erstellt
- 18.02.2026 10:27