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2009/0185

Mitgliedschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e. V. (vhw)

Magistratsvorlage 28.04.2009

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2009/0185

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2009/0185

2443 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.05.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Vermessungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0185  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Mitgliedschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Bundesverband für 
Wohneigentum und Stadtentwicklung e. V. (vhw) 
 
Vorlage vom: 28. 4.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Mitglied im Bundesverband für Wohneigentum und 
Stadtentwicklung e. V. (vhw). 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage III vom 28.04.2009 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt war bis Ende 2006 bereits Mitglied im vhw. Der Mitgliedsbeitrag 
wurde historisch bedingt von dem Stadtplanungsamt getragen. Im Rahmen der angespannten 
Haushaltslage wurde die Mitgliedschaft zum 31.12.2006 gekündigt.  
 
Der Bundesverband bietet ein umfangreiches und gutes Weiterbildungsangebot in den Bereichen  
 
-  Bau- und Bodenrecht 
-  Siedlungs- und Stadtentwicklung 
-  Wohnungswirtschaft und Wohn ungsrecht 
-  Immobilien- und Wohnungsmärkte  
-  Steuerrecht und Kreditwirtschaft. 
 
Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Einwohnerzahl und beträgt zurzeit ca. 460,- €. Die 
Einsparung für Mitglieder beträgt je nach Veranstaltung 50 oder 60 €.  
 
Da allein die technischen Ämter pro Jahr etwa 20 Weiterbildungsangebote nutzen, wird der 
Mitgliedsbeitrag bei weitem aufgewogen.  
 
Die Kosten werden zunächst von dem Vermessungsamt getragen und dann mit den anderen 
Ämtern verrechnet. 
 
 
 
Dezernat I                       Dezernat II                   Dezernat III                    Dezernat VI 
                                                                          i. V.  
 
 
 
Oberbürgermeister          Bürgermeister              Stadtrat                          Stadtrat         
Walter Hoffmann             Wolfgang Glenz            Jochen Partsch                Dieter Wenzel 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, 28. April 2009 
III/62 et-st        Nst. 2616

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0185
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.04.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00