2566/2023
Zuschuss Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V. und Freigabe Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler
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Anlage 1 Ergänzende Informationen
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Anlage 1 Vorlage 2566/2023 – Ergänzende Informationen 1. Das Teilstück der römischen Stadtmauer am Mühlenbach in Köln, Ortsteil Alt- stadt/Süd, Flurstück 609, Grundbuchblatt 6 befindet sich auf städtischem Grund. Es ist in die Liste der Bodendenkmäler der Stadt Köln unter der Nr. 246 mit Datum vom 9. Juli 1991 eingetragen. 2. Für den Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 12. Mai 2020 an den Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V. in der Höhe von 400.000 Euro Bun- desmittel und 200.000 Euro Landesmittel für die Sanierung, statische Ertüchtigung und bauliche Aufwertung der Stadtmauer am Mühlenbach gelten die allgemein gülti- gen Förder- und Vergaberichtlinien. Entsprechend wurde ein Verfahren auf der Vergabeplattform der Stadt Köln eingeleitet und weiter ausschreibungstechnisch fort- geführt. Ein erster Verwendungsnachweis liegt der Bezirksregierung Köln vor. Die all- gemeinen Richtlinien für ein Vergabeverfahren sind gleichfalls für die an den Förder- verein bereitgestellten Mittel der NRW-Stiftung in Höhe von 250.000 Euro für die Sa- nierung und statische Ertüchtigung der römischen Stadtmauer am Mühlenbach bin- dend. Aus Sicht des Römisch-Germanischen Museums der Stadt Köln wurden die bisher verausgabten Mittel in denkmalpflegerischer Sicht für Bauabschnitt 1 korrekt einge- setzt, so dass die sachliche Richtigkeit der Maßnahmen bestätigt werden kann. Auf der Grundlage dieser sehr positiven Erfahrung kann eine weitere Zusammenarbeit vertrauensvoll für Bauabschnitt 2 zur gegebenen Zeit, d. h. auf der Grundlage einer gesicherten Finanzierung, in Angriff genommen werden. 3. Vorlage 2566/2023 bezieht sich auf den geschilderten Bauabschnitt 2, der in Sachen Förderung und Verwendung von bereitgestellten Mitteln den Vorgaben der Bezirksre- gierung zum zuwendungsgerechten Umgang mit Fördermitteln folgt. Damit liegt ein verbindliches Förderprogramm vor. Die Richtlinien des Bescheides der Bezirksregie- rung wurden bereits für Bauabschnitt 1 angewandt. Sämtliche Bauleistungen (Bsp. Bauschild, Freilegen Mauerkrone, Gerüstarbeiten, Mauer-Sanierung etc.) müssen nach den Grundsätzen der VOB / A vergeben werden. Diese geben vor, ob Leistun- gen öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben werden müssen; eine freihändige Vergabe ist als förderschädlich anzusehen. Ein Mittelnachweis ist entsprechend der Bundes- und Landesförderung durchzuführen. Der zweckgemäße Einsatz der Mittel wird aus denkmalpflegerischer Perspektive vom Römisch-Germanischen Museum der Stadt Köln überprüft, das als Fachamt für die Bodendenkmalpflege der Stadt Köln laufend in Planung und Ausführung eingebunden ist. 4. Der Gesamtkostenplan von Bauabschnitt 2 in der Höhe von 3.064.994 Euro brutto ist Anlage 2 zu entnehmen. Der zweite Antrag des Fördervereins auf Bundesmittel in Höhe von 500.000 Euro wurde soeben abgelehnt. Ausdrücklich ist in diesem Zusam- menhang auf Punkt 1 hinzuweisen, dass bereits 850.000 Euro an öffentlichen Förder- geldern für die Sanierung der römischen Stadtmauer seitens des Fördervereins ein- geworben worden sind, die vor allem für Bauabschnitt 1, d. h. die Erstellung der Mus- terachsen, verwendet werden müssen. Erst auf der Grundlage der hier gewonnenen Erfahrung zur nicht gegebenen Standsicherheit der römischen Stadtmauer am Müh- lenbach ist eine belastbare Kostenprognose für den nachfolgenden Bauabschnitt 2 ermöglicht worden. 5. Auf Grund der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit von Förderverein und Stadt Köln, hier vertreten durch das Römisch-Germanische Museum als zuständiges Fach- amt für archäologische Bodendenkmalpflege und -schutz, darf auch in der Zukunft eine entsprechend gute Zusammenarbeit vorausgesetzt werden. Zu den Akteur*in- nen des Fördervereins gehören Frau Prof. Dr. Schock-Werner und Herr Adenauer. Schatzmeister des Fördervereins ist Herr Virnich, Vorstand Sparkasse KölnBonn. Die Bauplanung und -ausführung stehen unter der Oberleitung des Büros Kaspar Krae- mer Architekten. Schirmherrin des Fördervereins ist die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VII/4512
Vorlagen-Nummer
2566/2023
Stand: 12.12.2023
Sachstandsbericht
Zuschuss Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V. und Freigabe Maßnahmen für
die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler
Beschluss:
1. Der Rat beschließt einen Zuschuss an den Förderverein Römische Stadtmauer Köln
e.V. für die Sanierung der Römischen Stadtmauer in Höhe von 1.010.000 € im Teiler-
gebnisplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denk-
malpflege in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023.
2. Der Rat beschließt überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 670.000 € zur
Sanierung der Römischen Stadtmauer „Am Mühlenbach“ im Teilergebnisplan des Rö-
misch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023. Die Deckung erfolgt
durch Minderaufwendungen im Teilergebnisplan des Museumsreferates in der Pro-
duktgruppe 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023.
3. Der Rat beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 1.010.000 € im Teilergebnis-
plan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmal-
pflege in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023
4. Der Rat beschließt die Verwendung der Mittel, die im Rahmen der Haushaltsplanauf-
stellung 2022 aus der Kulturförderabgabe im Teilfinanzplan des Museumsreferats in
der Produktgruppe 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, Finanzstelle 4500-0401-0-0006 – Erhalt städtischer Baudenkmäler zuge-
setzt und in das Haushaltsjahr 2023 übertragen wurden, als weiteren Zuschuss an den
Förderverein Römische Stadtmauer Köln e.V. für die Sanierung der Römischen Stadt-
mauer in Höhe von 1.000.000 €.
5. Der Rat beschließt die Umschichtung der investiven Mittel in den Teilfinanzplan des
Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in der
Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 4512-1002-0-0006 –
Erhalt städtischer Baudenkmäler für die sachgerechte Auszahlung.
6. Der Rat beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 1.000.000 € im Teilfinanzplan
des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in
der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 4512-1002-0-
0006 – Erhalt städtischer Baudenkmäler.
Status in Bearbeitung
2
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/4512 Vorlagen-Nummer 2566/2023 Freigabedatum 21.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V. und Freigabe Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt einen Zuschuss an den Förderverein Römische Stadtmauer Köln e.V. für die Sanierung der Römischen Stadtmauer in Höhe von 1.010.000 € im Teiler- gebnisplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denk- malpflege in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023. 2. Der Rat beschließt überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 670.000 € zur Sanierung der Römischen Stadtmauer „Am Mühlenbach“ im Teilergebnisplan des Rö- misch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen im Teilergebnisplan des Museumsreferates in der Pro- duktgruppe 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023. 3. Der Rat beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 1.010.000 € im Teilergebnis- plan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmal- pflege in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 4. Der Rat beschließt die Verwendung der Mittel, die im Rahmen der Haushaltsplanauf- stellung 2022 aus der Kulturförderabgabe im Teilfinanzplan des Museumsreferats in der Produktgruppe 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Bau- maßnahmen, Finanzstelle 4500-0401-0-0006 – Erhalt städtischer Baudenkmäler zuge- setzt und in das Haushaltsjahr 2023 übertragen wurden, als weiteren Zuschuss an den Förderverein Römische Stadtmauer Köln e.V. für die Sanierung der Römischen Stadt- mauer in Höhe von 1.000.000 €. 5. Der Rat beschließt die Umschichtung der investiven Mittel in den Teilfinanzplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 4512-1002-0-0006 – Ausschuss Kunst und Kultur 26.09.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Erhalt städtischer Baudenkmäler für die sachgerechte Auszahlung. 6. Der Rat beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 1.000.000 € im Teilfinanzplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 4512-1002-0- 0006 – Erhalt städtischer Baudenkmäler. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.000.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.010.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Neue Vorsatzschale nach antikem Vorbild Im Rahmen der Sanierung muss ein 62 Meter langes Teilstück der römischen Stadtmauer am Mühlenbach wegen des nördlich anstehenden Erddruckes in Verbindung mit einer völlig unzu- reichenden Gründung nach statischen Vorgaben als Schwerlastmauer wieder standsicher her- gerichtet werden. Diese Maßnahme erfordert neben einer Ertüchtigung des Fundamentes eine Wiederherstellung der ursprünglichen Wandstärke von ca. 2,40 Meter. Gewählt wird aus denkmalpflegerischen und didaktischen Gründen eine Vorsatzschale aus Naturstein, die wie in der Antike aus Grauwacke-Handquadern aufgemauert wird. Hieraus ergibt sich ein relativ geschlossenes Bild der römischen Stadtmauer in ihrer einstigen Bauflucht. 2. Moderne Aufmauerung der Mauerflucht Oberhalb der antiken Bestandsmauer soll durch eine ergänzende, moderne Aufmauerung eine Absturzsicherung der oberen öffentlichen Flächen hergestellt werden. Erst hierdurch ist die Verkehrssicherheit des öffentlichen Spielplatzes und der sich anschließenden öffentlichen Grünfläche ohne Bauzaun gegeben. Diese ergänzende Aufmauerung hat im Durchschnitt eine Höhe von ca. 2- 3,50 Meter und eine Tiefe im Mittel von ca. 1,50 Meter. Die Abdeckung der 4 Mauerkrone ist derzeit mit einem Metallblechabschluss angedacht. Die Höhe der Absturzsi- cherung soll 1,30 Meter betragen. Die zukünftige Laufebene wird in der historischen Breite der Mauer im Mittel von 1,60 Meter gepflastert. Auf diese Weise wird ein repräsentativer Weg oberhalb der Mauerkrone geschaffen, der den antiken Mauerverlauf beim Flanieren erfahrbar macht. Der Mauerverlauf führt die Besucher*innen in Richtung eines ehemaligen römischen Zwischenturms, der aus statischen Gründen als Halbrundschale am Ort wiederaufgebaut und im oberen Bereich als Besucher*innenplattform und didaktischer Informationspunkt zur römi- schen Stadtmauer von Köln ausgebaut wird. 3. Teilaufbau eines Zwischenturmes mit Informationsplattform zur römischen Stadt- mauer Im Rahmen der statischen Ertüchtigung und der didaktischen Rekonstruktion muss der ehe- malige Turmbereich der römischen Mauer am Mühlenbach durch einen Teilneuaufbau wieder- hergestellt werden. In diesem Bereich besitzt die Wand nur eine Tiefe von 0,45 Meter und er- hält erst durch den Teilaufbau des Turmes seine historische Standsicherheit und Gestaltung wieder. Die Grundkonstruktion des neuen Turmes erfolgt aus einer halbrunden Stahlbetonschale, die auf einer Betonsohlplatte gegründet wird. Ferner wird die Konstruktion im oberen Bereich durch eine Stahlbetondecke ausgesteift. Die Betonkonstruktion des Turmes wird nach histori- schen Vorbild mit einer Grauwacke-Vormauerschale und partiellem Schmuckmauerwerk ver- kleidet. Die Vormauerschale wird im Bereich des Turmes bis zu einer Höhe 7,00 Meter über Oberkante Gelände Süd hergestellt. Somit bildet sie von der Oberkante der Lauffläche des Turmes eine Absturzsicherung von 1,30 Meter. Die oberste Turmebene wird begehbar ausge- bildet. Eine Informationsleiste auf der Innenseite der halbrunden Brüstung erlaubt eine Nut- zung als außerschulischen Lernort zur römischen Stadtmauer von Köln. 4. Andeutung der ursprünglichen Mauerhöhe (Zinnenkranz) mittels Metallkonstruktion Da die ursprüngliche Höhe der römischen Stadtmauer einschließlich Zinnenkranz von fast 10,00 Meter nicht wiederhergestellt werden soll, wird eine leichte Metallkonstruktion zumin- dest abschnittweise die ursprüngliche Höhe der römischen Stadtmauer andeuten. 5. Fazit Die in den Punkten 1-4 dargelegte bauliche Ausgestaltung im Rahmen der Sanierung der rö- mischen Stadtmauer am Mühlenbach eröffnet eine museale Nutzung auch als außerschuli- scher Lernort, indem eine zentrale Informationseinheit zur steinernen Umwehrung des römi- schen Köln geschaffen wird. Es entsteht erstmals ein außerschulischer Lernort, der den anti- ken römischen Stadtmauerverlauf als stadtbildprägendes Element von der Antike bis in die Gegenwart nachzeichnet. Finanzierung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 unter TOP 10 die Haushaltssatzung und den Haushalt 2022 einschließlich Mittelfristplanung beschlossen (Vorlagen-Nr. 3338/2021). In die- sem Rahmen wurden für das Römisch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenk- malpflege und -denkmalschutz 1.000.000 € für das Projekt/die Maßnahme „Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung der Römischen Stadtmauer „Am Mühlenbach““ zugesetzt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan des Römisch-Germanischen Museums aus der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 4512-1002-0-0006 – Erhalt städtischer Baudenkmäler. Die Mittel werden im Rah- men der Bewirtschaftung aus dem Teilfinanzplan des Museumsreferates, Produktgruppe 0401 – Museumsreferat, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 4500- 0401-0-0006 – Erhalt städtischer Baudenkmäler umgeschichtet. Für eine Freigabe der Mittel ist gem. Haushaltsvermerk ein Beschluss durch den Fach- und Finanzausschuss erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 unter TOP 10 die Haushaltssatzung und den Haushalt 2023/2024 einschließlich Mittelfristplanung beschlossen (Vorlagen-Nr. 3258/2022). In diesem Rahmen wurden für das Römisch-Germanische Museum/Archäologische Boden- denkmalpflege und -denkmalschutz 450.000 € für das Projekt/die Maßnahme „Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler“ zugesetzt. 5 Bei dem Projekt/der Maßnahme „Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmä- lern inklusive geerbte Denkmäler“ handelt es sich um die dringend erforderliche Sanierung der römischen Stadtmauer im Bereich Mühlenbach, die durch den Förderverein Römische Stadt- mauer Köln e. V. mit Mitteln des Bundes und des Landes sowie der Stadt Köln und weiterer Drittmittelgeber umgesetzt wird. Die Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden zum Haushalt 2023/2024 im Teilergebnisplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 - Denkmalpflege in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 340.000 € zuge- setzt und werden im Rahmen der Bewirtschaftung entsprechend ihrer Verwendung in die sachlich zutreffende Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen umgeschichtet. Zur Deckung der überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 670.000 € werden im Teilergebnisplan des Museumsreferats in der Produktgruppe 0401 - Museumsreferat entspre- chende Minderaufwendungen in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen im Haushaltsjahr 2023 herangezogen. Begründung der Dringlichkeit: Durch einen verzögerten Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vor- lage nicht früher fertiggestellt werden. Für die geplanten Maßnahmen müssen Verträge und Beauftragungen mit Vorlauf zum Jahreswechsel noch vorbereitet und abgeschlossen werden. Ein entsprechender Beschluss ist daher noch im September notwendig. Die hohe Dringlichkeit der geplanten Baumaßnahmen ergibt sich aus der unzureichenden Gründung und dem hohen Erddruck auf die römische Stadtmauer. Mittelalterliche und rezente Eingriffe haben zu einer deutlichen Verringerung der ursprünglichen Mauerstärke geführt. Die Standfestigkeit des Denkmals auf einer Länge von 62 Metern ist laut statischem Gutachten nicht gegeben. Im Bereich der öffentlich zugänglichen römischen Stadtmauer am Mühlen- bach, die sich auf städtischem Grund befindet, besteht die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Köln.
Anlage 2 Kostenberechnung Römische Stadtmauer
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Kostenberechnung Römermauer (Nachverfolgung) Stand 15.03.2023 Finanzierung / Geldmittel Bundesmittel 500.000,00 € Landesmittel 200.000,00 € Eigenmittel 100.000,00 € Stadt Köln (beantragt) 2.265.000,00 € Summe 3.065.000,00 € Kosten für die Konservierung der Mauer Baunebenkosten Planung & Gebühren (psch. 25% Herstellungskosten) 515.125,00 € Baunebenkosten 515.125,00 € netto 612.999,00 € Brutto Bauleistungen 1. Baustelleneinrichtung 1.1 Baustrom 3.700,00 € 1.2 Bauzaun, Verkehrssicherung 45.000,00 € Vorhaltung 2023-2026 1.3 Provisorische Baustraße 25.000,00 € Vorhaltung 2023-2026 1.4 Bauschild Verlägerung 2.500,00 € Vorhaltung 2023-2026 1.5 Gerüstarbeiten 32.000,00 € Vorhaltung 2024-2026 1.6 Grünschnitt 3.000,00 € 1.7 Neigungsmessungen 53.900,00 € 1. Summe Baustelleneinrichtung 165.100,00 € netto 196.469,00 € Brutto 2. Rohbau und Unterfangung 2.1 Unterfangung im Pilgerschrittverfahren 234.200,00 € Hochrechnung aus Ausführung zweier Pilotachsen á 8,00m 2.2 Unterfangung mit zusätzl. Stützkonstr. 238.100,00 € Hochrechnung aus Ausführung zweier Pilotachsen á 8,00m 2.3 Unterfangung mit Sicherung Fernwärme 201.300,00 € Hochrechnung aus Ausführung zweier Pilotachsen á 8,00m 2.4 Turm Fundament und Betonschale 153.600,00 € Nach Angabe Statik (inkl. Bohrpfähle) 2. Summe Rohbau und Unterfangung 827.200,00 € netto 984.368,00 € Brutto 3. Restauratorisches Mauerwerk 3.1 Aufgehendes Mauerwerk 452.600,00 € Hochrechnung aus Ausführung 3.2 Mauerkrone beidseitig inkl. Abdeckung 213.600,00 € Hochrechnung aus Angeboten 3.3 Turm Blendschale 64.700,00 € Hochrechnung aus Angeboten 3. Summe Restauratorisches Mauerwerk 730.900,00 € netto 869.771,00 € Brutto 4. Freianlagen 4.1 Drainage Bereich Mauerkrone inkl. Kiespackung 25.000,00 € 4.2 Anschluss Drainage an Entwässerung 20.000,00 € Bohrung entlang der Mauer 4.3 Pflaster inkl. Schüttung und Aushub 44.800,00 € 4.4 Erdarbeiten Bereich Mauerkrone 35.000,00 € 4.5 Beleuchtung Wehrgang psch. 14.000,00 € 4.6 Stahlzinnen inkl. Beleuchtung in Teilbereichen 21.000,00 € 4.7 Kiespackung Mauerfuß inkl Einfassung 8.000,00 € 4.8 Rasenflächen mit Einfassungen 49.500,00 € 4.9 Einbauten Bänke, Bild- und Texttafeln etc. psch. 30.000,00 € 4.10 Treppe zur Via Culturalis psch. 65.000,00 € 4.11 Beleuchtung Mauerfuß psch. 25.000,00 € 4. Summe Freianlagen 337.300,00 € netto 401.387,00 € Brutto Herstellungskosten 2.060.500,00 € netto 2.451.995,00 € brutto 2.575.625,00 € netto 3.064.994,00 € bruttoHerrstellungskosten inklusive Baunebenkosten
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2566/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.09.2023
- Erstellt
- 10.08.2023 15:28