Mandari Insight

2250/2018

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kindertagesstätte St. Josefshaus e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 20.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 06.11.2018, TOP 2.1.1

Anlage 1 Satzung Kindertagesstätte St. Josefshaus e.V.

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Konzeption Kita St. Josefshaus e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Satzung Kindertagesstätte St. Josefshaus e.V.

7798 Zeichen

Vereinssatzung

81
Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen Kindertagesstätte St. Josefshaus.

2. Er soll in das Vereinsregister werden eingetragen und trägt dann den Zusatz „e.V“.
Der Verein ist nach kirchlichem Recht ein privater kanonischer Verein ohne
Rechtspersönlichkeit (im Sinne des can. 299 8 Codex luris Canonici).

3. Der Sitz des Vereins ist Köln.
82
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kindergartenjahr (01.08. bis 31.07.)
83
Zweck des Vereins

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.

2. Zweck des Vereins ist die Jugendhilfe.

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Trägerschaft und
Unterhaltung einer Kindertagesstätte, welche die Erziehung von Kindern nach
christlichen Grundsätzen fördert.

84
Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
85
Mittelverwendung

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

86
Verbot von Begünstigungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

87
Erwerb der Mitgliedschaft

1. Vereinsmitglieder können natürliche volljährige Personen werden.

2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.

3. Über den Antrag entscheidet abschließend der Vorstand.
88
Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

2: Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss
mit einer Frist von einem Monat gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

3. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Wichtige Gründe sind
insbesondere ein den Vereinszweck schädigendes Verhalten oder die Verletzung
satzungsmäßiger Pflichten. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den
Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die
schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die
Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied
bleibt die Überprüfung durch die Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten.
Die Anrufung eines ordentlichen Gerichtes hat aufschiebende Wirkung bis zur
Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

59
Beiträge

Es werden keine Beiträge erhoben.

810

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

1.

2.

die Mitgliederversammlung,

der Vorstand.

811

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören
insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes,
Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl des Buchprüfers/in,-
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die
Auflösung des Vereins, Entscheidung über Ausschluss von Mitgliedern in
Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach
dem Gesetz ergeben.

Im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt.

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe
von Gründen verlangt.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei
Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein
Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit
von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

10.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das
vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

812
Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Kassenwart, dem Schriftführer sowie dem Pfarrer der Kath. Kirchengemeinde St. Severin,
Köln als geborenes Mitglied des Vorstandes. Der Verein wird gerichtlich und
außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter dem Vorsitzenden oder
dem stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten. Die Mitglieder des Vorstandes können
durch Beschluss der Mitgliederversammlung von den Beschränkungen des 8 181 BGB
für einen Einzelfall befreit werden.

Soweit dies nicht nach dieser Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten ist,
besorgt der Vorstand alle Angelegenheiten des Vereins und der von ihm getragenen
Einrichtungen. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören insbesondere die
Geschäftsführung und die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Der Vorstand wird mit Ausnahme des geborenen Mitgliedes von der
Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

813
Buchprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren eine/n
Buchprüfer/in.

Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstandes sein.

Wiederwahl ist zulässig

814

Kirchliche Bindung

1. Der Verein unterliegt nach Maßgabe der Bestimmungen des Kirchenrechts über
kirchliche Vereinigungen (cc. 305, 323, 325, 1301 CIC) der Aufsicht des Erzbischofs
von Köln.

2. Der Verein erkennt die vom Erzbischof von Köln erlassene Grundordnung des

kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in der Fassung vom
27.04.2015 (Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 01.07.2015, Seite 146 ff.) sowie das
Mitarbeitervertretungsrecht für die Erzdiözese Köln in der Fassung vom 06.02.2017
(Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 30.09.2011, Seite 241 ff. und vom 01.03.2017,
Seite 65) und die dazu ergangenen Regelungen und Ausführungsbestimmungen in der
jeweils geltenden Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das Gleiche
gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt

werden.

3. Die erstmalige Autorisierung sowie jede Änderung des Statutes sowie die Auflösung
der Vereinigung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Erzbischofs
von Köln.

4. Der Erzbischof von Köln und der DiCV Köln hat jederzeit das Recht, Einsicht in die

Unterlagen des Vereins zu nehmen, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel
nachzuprüfen und weitere Auskünfte zu verlangen.

53 Der Verein übt eine Tätigkeit im Sinne der Caritas der katholischen Kirche aus. Er
erkennt die Mitgliedschaftsbedingungen nach der Satzung des Diözesan-
Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e.V. in der jeweils geltenden Fassung an. Der
Verein ist Mitglied im Caritasverband Köln sowie im Diözesan-Caritasverband für das
Erzbistum Köln e.V.

815
Auflösung des Vereins

Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vermögen des Vereins an die Kath. Kirchengemeinde St. Severin, Köln., die es
unmittelbar und ausschließlich für kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

816
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Erteilung der kirchlichen Genehmigung und Eintragung ins
Vereinsregister in Kraft.

Köln, 21.02.2018

Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 21.02.2018 beschlossen.

Hierfür zeichnen als Gründungsmitglieder:

Beschlussvorlage Ausschuss

4129 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
17 01 
Vorlagen-Nummer 
 2250/2018 
Freigabedatum 
20.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Kindertagesstätte 
St. Josefshaus e.V." 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Kinderta-
gesstätte St. Josefshaus e.V.“, An der Eiche 15, 50678 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 
§ 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 
Jugendhilfeausschuss 06.11.2018

2 
Begründung: 
Der „Kindertagesstätte St. Josefshaus e.V.“, An der Eiche 15, 50678 Köln wurde am 21.02.2018 ge-
gründet und am 03.05.2018 beim Amtsgericht Köln unter der Vereinsregister-Nr. 19652 eingetragen.  
 
Zweck des Vereins ist gemäß § 3 der Satzung die Jugendhilfe. Die Verwirklichung des Satzungs-
zwecks erfolgt insbesondere durch die Trägerschaft und Unterhaltung einer Kindertagesstätte, welche 
die Erziehung von Kindern nach christlichen Grundsätzen fördert. 
 
Der „Kindertagesstätte St. Josefshaus e.V.“ ist ein Verein nach can. 299 des kirchlichen Rechtes 
(Codes Juris Canonici, kurz CIC). Er partizipiert jedoch nicht am Status der römisch-katholischen Kir-
che als Körperschaft öffentlichen Rechtes und stellt daher einen Antrag auf Anerkennung als Träger 
der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. 
Er übernimmt zum 01.08.2019 die Trägerschaft der Tageseinrichtung für Kinder im Alter von unter 
drei Jahren bis zur Einschulung.  
Die Einrichtung, heute mit 5 Gruppen für insgesamt 90 Kinder, besteht schon seit 1881. Der bisherige 
Träger, die Stiftung St. Josefshaus, gibt zum Kindergartenjahr.2019/2020 die Trägerschaft an den 
gemeinnützigen Verein „Kindertagesstätte St. Josefshaus e.V.“ ab. 
Die bisherige Konzeption wird eins zu eins fortgeführt und das Personal und die Verantwortlichen im 
Vorstand bleiben dieselben Personen. Auch die gelebte Praxis bleibt unverändert bestehen. Der Be-
treuungsumfang von 45 Stunden pro Woche bleibt ebenfalls unangetastet.  
Der „Kindertagesstätte St.Josefshaus e.V.“ betont ausdrücklich, dass die einzige Veränderung im 
Wechsel des Trägers bestehe, der genauso wie bisher die Stiftung, die Einrichtung unverändert wei-
terführen werde. Außerdem seien immer schon verschiedene religiöse Richtungen und Bekenntnisse 
bei den Kindern der Einrichtung und in der Mitarbeiterschaft vertreten. 
Der Verein fordert weder von den Mitarbeitern noch von den Kindern die Zugehörigkeit zur römisch - 
katholischen Kirche und betreibt keine Missionierung. 
Der neue Trägerverein übernimmt also eine Einrichtung, die in jahrzehntelanger praktischer Arbeit 
unter Beweis gestellt hat, dass sie die Kriterien des § 75, SGB VIII erfüllt.  
Der Verein möchte ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bil-
dung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz) erhalten. 
Das Finanzamt Köln-Altstadt hat am 06.03.2018 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung 
über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 
51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung erteilt. Die Satzung des Vereins erfüllt demnach die für die Aner-
kennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. 
Für die im Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglieder: 
- Bernhard Bruder 
- Alexander Greven 
- Dr. Helmut Hilgers 
- Johannes Quirl 
- Mechthild Langenstück 
liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. 
Der Verein gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB 
VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Auf-

3 
gaben der Jugendhilfe leisten.  
Die Verwaltung schlägt daher die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 
§ 75 Abs. 1 SGB VIII vor. 
Die Satzung des Vereins und die Konzeption sind unter Session-Nr. 2250/2018 zur Einsichtnahme  hinterlegt.

Anlage 2 Konzeption Kita St. Josefshaus e.V.

48257 Zeichen

Konzeption

Kindertagesstätte St.Josefshaus
Katholisches Familienzentrum St.Severin

1p

Inhaltsverzeichnis
I. Unsere Einrichtung
1. Vorwort

2. Geschichte der Einrichtung
3. Lage der Einrichtung und soziales Umfeld

I. Rahmenbedingungen

1. Öffnungszeiten

2. Betreuungsangebote

3. Räumlichkeiten

4. Außengelände

5. Tagesablauf

6. Bildungsdokumentation

IH. Unsere MitarbeiterInnen

1. Qualifikationen
2. Teamgespräche
3. Fortbildungen

IV.  Pädagogischer und religionspädagogischer Ansatz

1. Unser Bild vom Kind

2. Unsere pädagogische Zielsetzung

3. Schutz von Kindern

4. Umsetzung unseres pädagogischen Ansatzes

4.1. Bildungsbereich — Religion und Ethik

4.2. Bildungsbereich — Sprache und Kommunikation

4.3. Bildungsbereich — Bewegung

4.4. Bildungsbereich — Naturwissenschaftliche-/Technische Bildung
4.5. Bildungsbereich — Ökologische Bildung

4.6. Bildungsbereich — Gesundheit und Ernährung

4.7. Bildungsbereich — Mathematische Bildung

4.8. Bildungsbereich — Medien

4.9. Bildungsbereich - Musische- / Ästhetische Bildung
4.10.Bildungsbereich — Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung

5. Partizipation

7

2 Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit

Schlusswort

Impressum

1. Bedeutung von Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit
2. Formen der Elternarbeit
3. Anmeldung und Aufnahme

3.1. Anmelde- und Aufnahmegespräche
3.2. Infonachmittage
3.3. Eingewöhnungsphase

4. Beschwerdemanagement

5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
6. Förderverein der Kita St.Josefshaus

7. Katholisches Familienzentrum

I. Unsere Einrichtung

1. Vorwort
„Aus dem Mund der Kinder und Säuglinge schaffst Du Dir Lob.“ (Psalm 8,3)

Kinder sind Schatz und Geschenk, Hoffnung und Zukunft, lebendig und vielfältig. Die

Bibel sagt uns, dass Kinder so wertvoll sind, dass Jesus sie in die Mitte stellt (Matthäus 18).
Er macht das Kleine (und die Kleinen) groß (Lukas 9) und sagt: Von Kindern können wir
lernen — vor allem Vertrauen (das wir Erwachsene nie zerstören dürfen), Offenheit (die mich
immer wieder fasziniert) und eine oft verblüffend erfrischende Ehrlichkeit.

Seit Generationen ist die Kindertagesstätte St. Josefshaus ein Ort, an dem Kinder all dies er-
leben können; ein Ort, der beheimatet und wo sich jedes Kind so entwickeln kann wie es ihm
gemäß ist. Zum Besonderen an diesem Ort gehört, dass zur Stiftung St. Josefshaus auch ein
Altenheim gehört, das über der Kindertagesstätte gebaut ist und zu dem der Kontakt gepflegt
wird. Die Kinder erleben also ein „Mehrgenerationenhaus“.

Auch die Beziehung zur örtlichen Kirchengemeinde St. Severin mit dem pastoralen Schwer-
punkt „Kinder-Mütter-Väter“ ist sehr intensiv und lebendig. Als Pastor und gleichzeitig
Kuratoriums-Vorsitzender der Stiftung liegt mir diese Verbindung natürlich besonders am
Herzen.

Ich freue mich sehr, dass die Einrichtung durch den vor zwei Jahren beendeten Umbau noch
freundlicher, noch einladender und noch kindgerechter geworden ist. Allen Kindern, Eltern
und Mitarbeitenden wünsche ich, dass das traditionell gute Miteinander auch in Zukunft
gelingt.

Ach ja: Kinder können auch schon mal laut sein und auf die Nerven gehen. Darum gefällt mir
die Übersetzung des oben erwähnten Psalmverses von Arnold Stadler so gut: „Selbst das
Geschrei von Säuglingen ist noch Lob, ein Ja-Sagen zu Deiner Schöpfung.“

Pastor Johannes Quirl

2. Geschichte der Einrichtung

Als älteste Einrichtung Kölns betreuen wir in 5 Tagesstättengruppen 90 Kinder im Alter von 1
bis 6 Jahren. Drei dieser Gruppen sind U3-Gruppen mit Kindern im Alter von 2-6 Jahren.
Eine Gruppe von 1-3 Jahren und eine Gruppe von 3-6 Jahren.

Unsere Einrichtung besteht seit 1881 und wurde von zwei Kölner Familien ins Leben gerufen.
Noch heute stehen Nachfahren der Familien der Stiftung vor, die Träger der Einrichtung sind.
Der jeweilige Pfarrer der Kirchengemeinde St.Severin, derzeit Pastor Johannes Quirl,

ist der Vorsitzende der Stiftung.

Unsere Kindertagesstätte ist ein Spiegelbild des vielfältigen Miteinanders im Severinsviertel,
für Kinder aller Religionen offen und dies schon mit langjähriger Tradition. Großeltern
bringen heute ihre Enkelkinder und erinnern sich dabei selbst an ihre eigene Kindergartenzeit
im St. Josefshaus.

Seit dem Jahr 2008 sind wir außerdem katholisches und zertifiziertes Familienzentrum NRW.

IA

3. Lage der Einrichtung und soziales Umfeld

Kindertagesstätte St. Josefshaus
An der Eiche 15
50678 Köln

Die Einrichtung liegt mitten im Herzen des Vringsveedels in unmittelbarer Nähe der
Severinstraße. Der Großteil unserer Familien ist hier zu Hause und kann zu Fuß die
Einrichtung erreichen. Die Infrastruktur ist gut ausgeprägt: Es bestehen vielfältige
Einkaufsmöglichkeiten, ein abwechslungsreiches kulturelles Angebot für große und
kleine Menschen, sowie eine verkehrsgünstige Anbindung. Das soziale Umfeld des
Severinviertels ist geprägt von einer bunten Vielfalt von Menschen, die hier miteinander
leben, arbeiten und feiern.

II. Rahmenbedingungen

1. Öffnungszeiten

Unsere Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 07.15 Uhr bis 16.30 Uhr und
freitags von 07.15 Uhr bis 15.30 Uhr. Es wird ein Notdienst, montags bis donnerstags bis
17 Uhr und freitags bis 16 Uhr, angeboten, für den die Kinder angemeldet werden müssen.
Um eine kontinuierliche pädagogische Arbeit gewährleisten zu können, sollen die Kinder
bis spätestens 09.00 Uhr in der Einrichtung sein.

2. Betreuungsangebote

Unsere Kindertagesstätte bietet folgende Betreuungszeiten an:
oe 35 Stunden wöchentlich — Betreuungszeit 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
e 45 Stunden wöchentlich — Betreuungszeit Mo-Do: 07.15 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr: 07.15 bis 16.00 Uhr

3. Räumlichkeiten

In der Kindertagesstätte befindet sich im Erdgeschoss die Eingangshalle mit einem großen
Aquarium. Von dort aus gelangt man in die Gruppenräume der Mäuse- und Pinguingruppe
sowie dem Spatzennest. Darüber hinaus befindet sich im Erdgeschoss die Küche und ein
großer Bewegungsraum, der allen Gruppen zur Verfügung steht.

In der ersten Etage befindet sich neben den Gruppenräumen der Eichhörnchen- und der
Katzengruppe, eine weitere Küche, der Personalraum, sowie ein großer Mehrzweckraum mit
separaten Waschräumen und einer Teeküche.

Alle Gruppen verfügen über eine Garderobe, eigene Waschräume, eine integrierte
Kinderküche, einen großen Gruppenraum mit angrenzendem Neben- und Ruheraum und
einen Flur, der den Kindern zusätzlich verschiedene Spielmöglichkeiten bietet.

IL,

4. Außengelände

Unser Außengelände ist aufgeteilt in einen Wasser-/Sandbereich mit einer Wasserpumpe,
einer Matschbank und einer Tunnelrutsche. Zum Außenbereich gehören 5 gruppenzugehörige
Terrassen, die jeweils von einer Buchenhecke umgeben sind. Die Terrassen vor den
Gruppenräumen werden besonders im Sommer von den Kindern gern zum freien Spiel oder
zum gemeinsamen Frühstück genutzt. Für die jüngeren Kinder gibt es einen eingegrenzten
Spielbereich, welcher aber durch flexible Zäune auch für alle anderen Kinder nutzbar gemacht
werden kann. Auf der freien Spielfläche stehen drei große, alte, schattenspendende
Kastanienbäume, dadurch lädt die Spielfläche auch im Sommer zum Rädchen- und
Rollerfahren, Seilchen springen oder Ball spielen ein. Des Weiteren befindet sich ein
abschließbares, kleines Häuschen auf dem Außengelände um die Kinderfahrzeuge,
Sandspielzeug, ect aufzubewahren, mit angrenzendem und überdachtem Buggy-/
Kinderwagenparkplatz.

5. Tagesablauf

Ein strukturierter Tagesablauf und täglich wiederkehrende Regeln und Rituale geben den
Kindern Sicherheit und Orientierung in einem abwechslungsreichen Kindergartenalltag.

° 07.15 Uhr bis 09.00 Uhr Bringphase
In dieser Zeit werden die Kinder gebracht.

° 07.30 Uhr bis 10.30 Uhr Freispiel
Im Freispiel kann jedes Kind nach seinen Wünschen und Bedürfnissen auswählen,
was, womit, mit wem und wie lange es spielen möchte. Die Kinder haben in dieser
Zeit auch die Möglichkeit, an Angeboten aus unterschiedlichen Bildungsbereichen
teilzunehmen (z.B. Gestalten, Bewegung, Medien und Natur, kulturelle Umwelt).
Zusätzlich stehen die verschiedenen Funktions- und Spielbereiche zur Verfügung.

° 07.30 Uhr bis 10.30 Uhr gleitende Frühstückszeit
Den Zeitpunkt des Frühstücks bestimmen die Kinder selbst. Sie haben die
Möglichkeit, am gedeckten Frühstückstisch jeweils mit mehreren Kindern zu
frühstücken.

« 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr Stuhlkreis
Im Stuhlkreis werden gruppeninterne Themen besprochen, Bilderbuchbetrachtungen
durchgeführt, religionspädagogisch gearbeitet, musiziert, Fingerspiele oder
Bewegungsspiele gespielt, je nach aktuellem Interesse der Gruppe.

e 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr Freispiel im Außengelände
Um dem Bewegungsbedürfnis der Kinder nachzukommen, nutzen wir täglich unser
Außengelände oder die umliegenden Spielplätze.

e 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr Mittagessen
Die Kinder nehmen das täglich frisch zubereitete Mittagessen in ihren jeweiligen
Gruppen ein. Vor dem Essen wird das Tischgebet gesprochen oder gesungen - ein
täglich wiederkehrendes Ritual, das uns und den Kindern bei unserer gemeinsamen
Mahlzeit besonders wichtig ist.

U

e 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr Ruhephase
In dieser Zeit schaffen wir den Kindern je nach Alter die Möglichkeit, einer ruhigen
Beschäftigung nach zu gehen. Beispielsweise werden Geschichten vorgelesen,
gemeinsam Hörbücher gehört und ruhige Spiele in den Gruppen angeboten. Den
jüngeren Kindern steht im Ruheraum ein eigenes Bett zum Schlafen zur Verfügung.

e 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Freispiel & Abholzeit
Nach der Ruhephase können die Kinder andere Gruppen besuchen, sich dort in offene
Spielsituationen integrieren oder auch an Aktivitäten und Angeboten teilnehmen. Das
Freispiel findet je nach Wetterlage in den Gruppen oder auf dem Außengelände statt.
In der Zeit von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr (Notdienst bis 17.00 Uhr) können die Kinder
abgeholt werden.

6. Bildungsdokumentation

Die Kindertagesstätte hat neben den Betreuungsaufgaben einen eigenständigen
Erziehungsauftrag. Dabei ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung ein zentraler
Aspekt. Um die Entwicklung des Kindes erfolgreich zu begleiten und zu fördern, ist es
gesetzlich vorgeschrieben, die Entwicklung des Kindes zu beobachten und zu dokumentieren.
Bei Elterngesprächen über die Entwicklung eines Kindes, stellt die Bildungsdokumentation
eine wichtige Orientierung dar. Wir arbeiten mit.den wissenschaftlich anerkannten
Konzepten, wie dem Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter und den Basic
Sprachentwicklungsbögen.

III. Unsere Mitarbeiter/innen

Unser Team besteht aus einer Leitung, 14 pädagogischen Mitarbeiterinnen, einer
hauswirtschaftlichen Mitarbeiterin sowie einem technischen Mitarbeiter.

1. Qualifikationen

Unsere MitarbeiterInnen haben eine fachlich fundierte Ausbildung und langjährige
Berufserfahrung, sowie Zusatzqualifikationen in z.B. Tanzpädagogik, Sprachförderung,
Entspannungs- und Religionspädagogik.

Als anerkannter Ausbildungsbetrieb betreuen und fördern wir Praktikanten und
Praktikantinnen verschiedener Ausbildungsformen und bieten ihnen die Möglichkeit, in
unserem Haus vielfältige Erfahrungen zu sammeln.

2. Teamgespräche

Wir planen und reflektieren unsere pädagogische Arbeit in wöchentlichen
Dienstbesprechungen, sowohl im Gruppen- als auch im Gesamtteam.

3. Fortbildungen

Der Diözesan-Caritasverband, als unser Spitzenverband, bietet jährlich ein umfangreiches
Fortbildungsprogramm an. Nach Abstimmung im Team hat jede/r Mitarbeiter/in die
Möglichkeit, sich zu einer Fortbildung anzumelden. Für uns ist die Teilnahme an
Fortbildungen eine wichtige Voraussetzung zur Qualitätssicherung unserer pädagogischen
Arbeit.

IV. Pädagogischer und religionspädagogischer Ansatz

Die Aufgabe der Umgebung ist nicht,
das Kind zu formen,
sondern ihm zu erlauben,
sich zu offenbaren.

(Maria Montessori)

1. Unser Bild vom Kind

Die Kinder sind von Beginn an einzigartig in ihrer Person. Von Geburt an, sind sie aktive
Mitgestalter ihrer Entwicklung. Sie haben Potenziale und Fähigkeiten in sich, wollen lernen
und sich entwickeln. Sie steuern ihre Entwicklung selbst, in Auseinandersetzung mit ihrer
Umwelt. Wir als ErzieherInnen begleiten und unterstützen die Kinder partnerschaftlich, so
dass jedes Kind sich in seinem Tempo und aus seiner Situation heraus weiterentwickelt.
Unsere Bildungs- und Förderprozesse setzen bei den schon angelegten und erworbenen
Kenntnissen und Kompetenzen der Kinder an und bauen darauf auf.

Achtung, Wertschätzung und Vertrauen in die Entwicklungskräfte helfen uns dabei, jedes
Kind ganzheitlich zu fördern und zu unterstützen.

2. Unsere pädagogische Zielsetzung

Unsere pädagogische Arbeit mit den Kindern basiert auf der Grundlage des christlichen
Menschenbildes. Daraus resultierend sind für uns folgende Erziehungsziele von besonderer
Bedeutung:

e Die ganzheitliche Förderung der individuellen Persönlichkeit des Kindes.

e Die Förderung des Sozialverhaltens im Miteinander-Leben und Miteinander-Spielen.

e Dem Kind Raum und Zeit geben zur Entfaltung von Selbstbewusstsein und
Selbstständigkeit. j

e Durch entsprechende Angebote dem Kind vielfältige Erfahrungsfelder ermöglichen.

e Dem Kind in einer vertrauensvollen Atmosphäre Geborgenheit und
Gemeinschaftsgefühl geben.

e Alters- und situationsentsprechend dem Kind lebenspraktische Erfahrungen
ermöglichen.
Sprachförderung durch positive Erlebnisse im verbalen und nonverbalen Bereich.
Zusammenarbeit mit Eltern im Sinne einer familienergänzenden Pädagogik.

2

3. Schutz von Kindern

Um den Kinderschutz in unserer Einrichtung zu gewährleisten, sind für uns folgende
Schwerpunkte in der pädagogischen Arbeit verpflichtend:

Mitarbeiter unserer Einrichtung:

© bei der Einstellung unserer MitarbeiterInnen weisen wir auf das Schutzkonzept der
Einrichtung hin

e alle MitarbeiterInnen benötigen ein erweitertes Führungszeugnis

e die MitarbeiterInnen nehmen an der Präventionsschulung des Erzbistums Köln teil

e das Fachpersonal bildet sich stets durch Fortbildungen und Fachliteratur zum Thema
weiter, um kompetent auf Fragen von Kindern und Eltern eingehen zu können, die
Rahmenbedingungen zu überprüfen und ggf. aktiv zu agieren

e  jede/r Mitarbeiter/in in unserer Einrichtung, ob angestellt oder ehrenamtlich, ist
verpflichtet, Hinweise auf Verletzung des Kindeswohls zu melden

e alle MitarbeiterInnen werden zu diesem Thema ständig sensibilisiert, z.B. in den
Dienstbesprechungen

Unsere Zielsetzung für eine körperfreundliche Pädagogik:

° wir orientieren uns an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Mädchen
und Jungen, ihrer altersgemäßen, geschlechtlichen und individuellen Entwicklung
und ihrem kulturellen Hintergrund

«e wir pflegen einen wertschätzenden und respektvollen Umgang mit den Kindern

e wir unterstützen sie darin, ihre persönlichen Bedürfnisse und Empfindungen zu
äußern

e wir klären die Kinder über ihre Rechte auf, zum Beispiel durch Gespräche in der
Gruppe, bei denen auch die möglichen Reaktionen auf Grenzüberschreitungen
besprochen werden

e wir bieten den Kindern für ihre körperlich- sinnliche Entwicklung pädagogische
Begleitung, welche eine professionelle Distanz beinhaltet, das heißt angemessen
Anteil zu nehmen, sich gleichzeitig aber zurück zu halten

Wir arbeiten mit Fachberatungsstellen wie der Caritas, dem Jugendamt oder der
Beratungsstelle der Diözese zusammen und sind an das Institutionelle Schutzkonzept der
katholischen Kirchengemeinde St. Severin in Köln gegen (sexualisierte) Gewalt angelehnt.
Einmal im Jahr bieten wir für die Kinder im letzten Kita Jahr, den Kurs Mut tut gut an.

In diesem wird unter anderem, die Selbstkompetenz gestärkt und die eigene
Handlungskompetenz weiter entwickelt.

“4. Umsetzung unseres pädagogischen Ansatzes in folgenden Bildungsbereichen:

Religion und Ethik

Sprache und Kommunikation

Bewegung
Naturwissenschaftliche-/Technische Bildung
Ökologische Bildung

Körper, Gesundheit und Ernährung

Mathematische Bildung

Medien

Musische-/Ästhetische Erziehung

Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung

4.1. Bildungsbereich — Religion und Ethik

In jedem Kind träumt Gott
den Traum der Liebe.
In jedem Kind wächst ein Stück Himmel auf.
In jedem Kind blüht die Hoffnung, wächst die Zukunft.
In jedem Kind wächst unsere Erde neu.

Religiöse Bildung und ethische Orientierung sind miteinander verbunden und Teil
allgemeiner Bildung. Religion und Glaube beantworten nicht nur die Grundfragen des
Lebens, sondern begründen Werte und Normen an denen sich Menschen orientieren können.
Religiöse Bildung ermöglicht die Entwicklung von ethischen Einstellungen und sozialen
Haltungen. Im „Ich-Du-Wir“ erleben die Kinder Gemeinschaft im biblischen Sinn:

Vertrauen
Akzeptanz
Toleranz
Geborgenheit
Angenommen sein
Solidarität

Wir als katholische Kindertageseinrichtung und katholisches Familienzentrum betten religiöse
Rituale und Inhalte (beten, Bibelgeschichten) in den Alltag der Kinder ein. Gemeinsam mit
den Kindern und Eltern werden die christlichen Feste wie Erntedankfest, St. Martin, St.
Nikolaus, Weihnachten, Ostern, Segnung der Schulneulinge im Jahreslauf gefeiert. Das
gemeinsame Tischgebet ist für uns ein wichtiges Ritual, welches dem Kind emotionale
Sicherheit gibt. So wie uns alle Gebete in unserer Beziehung zu Gott stärken.

Die Umsetzung in unserer Einrichtung:

Das Kreuz als Zeichen unserer christlichen Gemeinschaft
Religiöse Bilderbücher/Kinderbibeln

Wortgottesdienste

Gebete

Gruppen und Einrichtungskerze

Rituale (z.B. ein Gebet vor dem Essen)
Bibelgeschichten, Feste, Lieder, Projekte

Besondere Gestaltung der Advents- und Fastenzeit
Josefsfest als Patronat unserer Einrichtung
Unterschiedliche Methoden, „Kett Material“

Unsere Kindertagesstätte steht Kindern anderer Konfessionen und Religionen offen. Dem
begegnen wir mit Interesse, Offenheit und Toleranz.

10

IF

Die besondere Nähe zur Severinskirche, die Verbindung zum Pfarrer und den Seelsorgern,
den Kleinkindergottesdiensten und dem gemeinsamen Pfarrfest binden uns fest in das
Gemeindeleben ein.

4.2. Bildungsbereich — Sprache. und Kommunikation

Sprache ist der Schlüssel zur Welt.
(Wilhelm von Humboldt)

Sprachentwicklung beginnt mit der Geburt und ist die Voraussetzung für die emotionale und
kognitive Entwicklung der Kinder. Sie ist ein lebenslanger Lernprozess und beruht
insbesondere auf vielfältigen Sprachanlässen, die sich im Spiel ergeben: beim Bauen und
Konstruieren, beim Aushandeln von Rollen und Regeln, beim Experimentieren und bei
Bilderbuchbetrachtungen. Die Sprache ist das zentrale Mittel für Menschen, Beziehungen zu
ihrer Umwelt aufzunehmen und sich in ihr verständlich zu machen. Deswegen ist die positive
Sprachentwicklung die Schlüsselqualifikation für den Bildungserfolg.

Bei einer alltagsintegrierten Sprachförderung werden die Kinder darin unterstützt, ihre
Kompetenzen weiterzuentwickeln. Dabei werden ihre Stärken und nicht ihre Defizite in den
Blick genommen. Wir schaffen eine anregungsreiche Umgebung, um Selbstbildungsprozesse
zu ermöglichen. In gut durchdachten Alltagssituationen unterstützen wir die
Sprachentwicklung.

Für eine alltagsintegrierte Sprachförderung:

kommunizieren wir auf Augenhöhe

begleiten wir unser Handeln sprachlich

regen wir Kommunikation durch Fragen an

passen wir unsere Kommunikation der Entwicklung der Kinder an
lesen, reimen und singen wir mit den Kindern

korrigieren wir durch Vorbild

arbeiten wir eng mit den Eltern zusammen

Wie fördern wir die Entwicklung der Sprache in unserer Einrichtung?

Vielseitige Sprachanlässe schaffen

Lieder und Fingerspiele

Gedichte, Reime und Rätsel

Geschichten und Bilderbuchbetrachtungen

Zuhören und ausreden lassen

selbst ein Sprachvorbild sein

zum Sprechen ermuntern und auffordern

Erweiterung und Festigung des Wortschatzes (z.B. durch Geschichten, neue Themen)
Freude an Laut- und Wortspielen vermitteln

11

4.3. Bildungsbereich — Bewegung

Bewegung ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Durch Bewegung treten die Kinder mit der
Welt in Beziehung. Sie ermöglicht ihm, die Welt mit allen Sinnen wahrzunehmen, zu
erkunden, zu erproben und zu erfassen und somit vielfältige Erfahrungen zu sammeln. Die
Bewegungserziehung unterstützt die emotionale, soziale und körperliche Entwicklung des
Kindes. Wir schaffen regelmäßig Freiraum für lustvolle Bewegungserfahrungen. Alle
ganzheitlichen Lernprozesse sind mit Bewegung verknüpft und werden durch sie unterstützt.
So ist der Bildungsbereich Bewegung mit sämtlichen Aspekten der Kindergartenarbeit
verknüpft.

Die Vielschichtigkeit der Bewegungserziehung zeigt sich in folgenden Aspekten:

e Sich wohl und gesund fühlen: dem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen und
Freude an der Bewegung erleben, den eigenen Körper wahrnehmen und entdecken;
durch Bewegung Empfindungen und Gefühle erleben, Ängste abbauen

°e Erfahren und Entdecken: durch Bewegung vielfältige Körper-, Sach- und
Naturerfahrungen machen; die Welt durch Bewegung entdecken

° Gestalten und Darstellen: Bewegungsabläufe ästhetisch gestalten, Bewegung als
kreative Ausdrucksmöglichkeit erleben

e Üben und Leisten: durch intensives Üben, Wiederholen und Variieren einen Be-
wegungsablauf erlernen; Leistung erleben, Leistungsgrenzen erfahren und akzeptieren

e. Herausfordern und Wetteifern: sich durch Bewegung mit anderen messen, etwas
wagen; gegeneinander spielen

e Dabei sein und Dazugehören: gemeinsam mit anderen etwas erleben; miteinander
spielen und kooperieren

Wir bieten den Kindern dazu folgende Anlässe:

e Spiele zur Körper- und Sinneserfahrung, Atem- und Entspannungsübungen

e Freie Bewegung und Bewegungsspiele mit dem ganzen Körper oder einzelnen
Körperteilen

e Bewegung zu Rhythmen, Klängen, Musik, Liedern, Versen, Geschichten, Bildern

e Bewegung mit und ohne Material; im Raum und im Freien, mit den Elementen der
Natur

e Tanzen, darstellen mit Bewegung, Gestik- und Mimikspielen

Spiele mit unterschiedlichen Materialien und Geräten (auch Behelfsmaterial und

Mobiliar)

Nutzung von Bewegungsgeräten und Fahrzeugen

Übungen und Spiele zur Sensibilisierung der Rechts-, Links-, und Raumorientierung

Visuelle Koordination: Ballspiele, Ballonspiele, Zielübungen

Auditive Koordination: Spiele mit akustischen Signalen, Reaktionen auf

unterschiedliche Klänge, Geräuschquellen finden, Rhythmen in Bewegung umsetzen

Kraft- und Gleichgewichtsspiele

e Lauf-, Sprung-, Wurf- und Klettererfahrungen

12

[E

4.4. Bildungsbereich — Naturwissenschaftliche-/Technische Bildung

Das Erstaunen ist der Beginn aller Naturwissenschaften.
( Aristoteles)

Wie fliegen Flugzeuge? Wie fliegen Vögel? Warum geht der Teig hoch?

Kinder sind ständig dabei durch Ausprobieren ihre Umwelt zu erforschen. Sie verfolgen alles
was in ihrem Umfeld passiert mit großem Interesse und betrachten sie unvoreingenommen.
Sie staunen wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Durch „Warum-Fragen“ fordern sie
Erklärungen ein. In diesem Sinne findet Selbstbildung durch „Aneignung von Welt“ statt.
Naturwissenschaftliches Lernen lässt sich in vielen Alltagssituationen aufgreifen.

Die Umsetzung in unserer Einrichtung:
Belebte Natur:

e Bepflanzen von Blumenkästen (Blumen, Kräuter)

e Ausflüge in die belebte Natur (Waldspaziergang, Volksgarten, Forstbotanischer
Garten, Zoo)

e Projektarbeit zum Thema „Natur“ z.B. beobachten, wie sich ein neuer Baum im
Jahreskreislauf entwickelt

e Die Kinder lernen ihre Ergebnisse zu dokumentieren z.B. durch Bilder, Gespräche,
Ausstellungen

e  Naturerfahrungen durch Sammeln von Kastanien, Blättern, Eicheln, Holz

e Beobachten von Insekten in der Natur

Unbelebte Natur:

e Experimente mit den Elementen Feuer, Wasser, Luft

e Forschen in und außerhalb der Einrichtung mit unterschiedlichen Materialien
(Lupen, Fernglas, Taschenlampen, Maßband, Pinzetten)

e Technische Geräte auseinanderbauen und ausprobieren (Schraubenzieher,
Hammer, Zange)

e Erkennen erster Wirkungszusammenhänge

e Besichtigung des Wasserwerks, Abfallwirtschaftsbetriebe

e Wetter beobachten und erfahren, z.B. Regen (Springen in Pfützen), Schnee (Bauen
eines Schneemanns), oder Wind (Drachen steigen lassen)

e Erstellung einer Wetterkarte oder eines Wetterkalenders

4.5. Bildungsbereich — Ökologische Bildung

Unter ökologischer Bildung versteht man das Verständnis der Wechselwirkung von Pflanzen,
Tieren und Menschen zueinander. Im Mittelpunkt stehen der achtsame Umgang mit den
natürlichen Ressourcen, das Erleben ökologisch intakter Lebensräume und praktische
Projekte, die den Kindern den Umweltschutz nahebringen. Durch die ökologische Bildung
wissen die Kinder, dass sich das eigene Handeln auf die Umwelt auswirkt. Sie lernen so die
Verantwortung für ihr Handeln im Umgang mit der Natur zu übernehmen.

13

Mit folgenden Angeboten möchten wir das ökologische Bewusstsein der Kinder stärken:

Naturnahes Außenspielgelände mit Pflanzen, Sträuchern und Bäumen
Spaziergänge, Waldbesuche

Liebe zur Natur vermitteln

Bereitstellung von Beobachtungsmaterialien wie Lupen, Pinzetten, Mikroskopen
Altersentsprechende Sachbücher, Nachschlagewerke und Schauobjekte
Durchführung von Projekten

Verwertung von Abfallprodukten z.B. zum Basteln

Abfalltrennung

Anpflanzung von Blumen und Kräutern, Gemüse

Sparsamer Verbrauch von Wasser und Strom

4.6. Bildungsbereich — Gesundheit und Ernährung

Der Bildungsbereich Körper, Gesundheit und Ernährung ist eng mit dem Bildungsbereich
Bewegung verbunden.

Körper:

Körperliches und seelisches Wohlbefinden ist eine grundlegende Voraussetzung für die
Entwicklung und Bildung und ein Grundrecht von Kindern. Die Wahrnehmung des eigenen
Körpers und die Erfahrung seiner Wirksamkeit sind wichtige Erfahrungen für jedes Kind. Der
erste Bezugspunkt des Kindes ist sein Körper mit seinen Bewegungen, Handlungen und
Gefühlen. Mit allen Sinnen erforschen sie selbst ihren Körper. Über Tasten, Fühlen und
Saugen begreifen Kleinkinder die Welt. Sie entwickeln ihr Selbstkonzept und ihre Identität
und gewinnen dadurch Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten. Gerade bei den jüngsten
Kindern ist die Beziehung zu Erwachsenen in hohem Maße durch Körperkontakt geprägt.
Wickeln und Füttern darf deshalb nicht auf Pflege reduziert werden, sondern ist Zuwendung
und Anregung der kindlichen Sinne und Befriedigung der kindlichen Bedürfnisse.

Mit zunehmendem Alter steigt das Interesse der Kinder an ihrem Körper und dessen
Funktionen. Sie möchten wissen, wohin die Nahrung im Körper verschwindet, sie wollen
wissen warum Muskeln im Körper hart werden, warum Kinder wachsen und Erwachsene
nicht mehr und fordern Erklärungen ein. In Angeboten oder Projekten zum Thema Körper
können die Kinder Erfahrungen sammeln und Antworten auf ihre Fragen erhalten.

Gesundheit:

Wir verstehen Gesundheit ganzheitlich, das heißt nicht nur den rein körperlichen Bereich,
sondern auch die Erfahrung von Selbstsicherheit, die Bedeutung der sozialen Verbundenheit,
Spiritualität und Glaube. Damit wollen wir die Grundlage schaffen, welche die Kinder zur
Lebenskompetenz befähigt und sie Verantwortung für sich und ihrem Körper entwickeln
lässt.

Ernährung:

In den ersten Lebensjahren wird die Basis für ein gesundes Ess-und Trinkverhalten gelegt.
Dabei nehmen die pädagogischen MitarbeiterInnen eine wichtige Vorbildfunktion wahr.
Neben dem Augenmerk auf gesunde und ausgewogene Kost, achten wir ebenso auf das

14

30

Erleben von Gemeinschaftsgefühl während den Mahlzeiten, dem Einüben von Tischsitten und
gegenseitiger Rücksichtnahme. Beim Frühstück achten wir auf eine ausgewogene Ernährung.
Hier sehen wir die Eltern als Erziehungspartner und erwarten im Interesse der Kinder, dass
diese unsere Bemühungen unterstützen. Das Mittagessen wird gesund und kindgerecht und
täglich frisch zubereitet und in die Einrichtung geliefert. Zweimal pro Woche gibt es Salat als
Beilage, an zwei anderen Tagen Nachtisch. In den Gruppen wird zusätzlich Obst/Rohkost
angeboten. Die Getränke, Wasser, Tee und Milch, werden vom Kindergarten gestellt.

Körperbewusstsein/Gesundheit/Ernährung erlangen die Kinder durch:

Tägliches Spielen an der frischen Luft (Außengelände, Spaziergänge)
Bewegungsangebote im Freispiel j

Bilderbücher

Gespräche über Gesundheit, Krankheit, Ernährung

Gespräche über Gefühle (allgemeine Befindlichkeiten)

Umgang mit Wut, Enttäuschung, Trauer,

Gemeinsame Essenszubereitung (z.B. Kuchen backen, Obstsalat zubereiten usw.)
Projekte (zum Thema „Körper und Gesundheit“)

Turnangebot

Rückzugsmöglichkeiten zum Ausruhen und Entspannen (Ruheraum)
Kinder entscheiden was und wie viel sie essen

Zahnprophylaxe durch eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes
Zahnärztliche Untersuchung durch einen Zahnarzt des Gesundheitsamtes

4.7. Bildungsbereich — Mathematische Bildung

Unsere Welt steckt voller Zahlen. Kinder beschäftigen sich daher täglich mit dem
mathematischen Vergleich von Größe, Gewicht und Alter. Sie erleben, dass Mathematik viel
mit ihrer Lebenswelt zu tun hat und dass alltägliche Probleme mit Hilfe von Mathematik
gelöst werden können. Mathematik ist untrennbar von sprachlichen Kompetenzen. Wir
greifen den natürlichen Entdeckungsdrang der Kinder auf und fördern das mathematische
Grundverständnis. Auch sammeln die Kinder Erfahrungen über die mathematischen
Gesetzmäßigkeiten wie Beständigkeit, Verlässlichkeit und Wiederholbarkeit.

Die Kinder gelangen in unserer Einrichtung zur mathematischen Bildung durch:

e Lieder, Fingerspiele und Abzählreime

e Kennenlernen von Zeitmaßen (Tageszeiten, Wochentage, Monate, Jahreszahl)

°e Aufgreifen von Zahlen aus dem Alltag und dem Umfeld der Kinder
(Telefonnummer, Hausnummer, Geburtstage)

e Durch das Experimentieren und sich auseinandersetzen mit Zahlen, Farben,
Mengen, Mustern und geometrischen Figuren

e Erfahrungen von Raum-Lage-Beziehung unter Verwendung entsprechender
Begriffe wie oben, unten, neben, vor, hinter, rechts, links usw.

e Sortieren und Klassifizieren z.B. beim Aufräumen und Ordnen

e Kennenlernen von Maßeinheiten beim Kochen oder Backen (wiegen, messen)

15

5A

32

Dadurch entwickeln die Kinder folgende mathematische Vorläuferfähigkeiten:

e Sortieren und Klassifizieren von verschiedenen Alltagsmaterialien: Mathematik beim
Aufräumen, z.B. Korken, Schwämme, Perlen, Knöpfe

Zahlenreihe und Mengenvorstellung: Mathematik beim Treppensteigen
Muster erkennen: Mathematik mit Perlen, Bausteinen und Spiegelfliesen
Längen und Gewichte: Mathematik beim Messen, Wiegen und Vergleichen
Eins-zu-Eins-Zuordnung: Mathematik beim Tischdecken

Formen: Mathematik in der Bauecke

Zeitmessung: Mathematik und Uhrzeiten

Zahlaspekte: Mathematische Symbole im Alltag

Figuren und Symmetrie: Mathematik mit Wasserfarbe und Pinsel
Raum-Lage-Beziehungen: Mathematik beim Versteckspiel

4.8. Bildungsbereich — Medien

Die heutige Medienwelt ist so vielfältig wie nie zuvor. Mit Tablet, Video- und DVD- Player,
Smartphone, Laptop und Computer wachsen die Kinder wie selbstverständlich auf.

Digitale Medien besitzen eine große Anziehungskraft und gehören zur Lebenswelt der
Kinder — sie machen auch vor der Kita nicht halt. Medienerziehung gilt als Basiskompetenz
und beginnt schon im frühen Kindesalter. Um digitale Kompetenzen zu erlangen, benötigen
die Kinder Begleitung durch Erwachsene. Wir in unserer Kita stehen digitalen Medien in der
Bildungsarbeit positiv gegenüber. Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Kinder in die Zukunft
zu begleiten und auf die digitale Medienwelt vorzubereiten. So schaffen wir auch für Kinder,
die keinen Kontakt oder keinen Zugang zu digitalen Medien haben, die Möglichkeit diese
kennenzulernen.

Darüber hinaus werden die klassischen Medien wie CD-Player, Bilderbücher,
Kinderzeitschriften etc. nicht vernachlässigt. Diese haben einen hohen Stellenwert und
werden bewusst und zielgerichtet in unserer pädagogischen Arbeit eingesetzt.

Ziele der digitalen Medienerziehung:

Die Kinder werden in ihrer Konzentration, Phantasie und Kreativität gefördert

Unterschiedliche Medien, als Möglichkeit zur Entspannung werden angeboten

Fotografieren und Filmen von Situationen aus dem Alltag

Feinmotorische Fertigkeiten werden gefördert (bedienen einer Tastatur, Knöpfe

usw.)

e Durch das gezielte Einsetzen von DVDs, Videos lassen sich beispielsweise
Sachverhalte aufgreifen und vertiefen

e  Sachgerechten und sinnvollen Einsatz verschiedener Geräte erlernen

Die praktische Umsetzung in unserer Kita:

e Die Regeln zum Umgang mit digitalen Medien mit den Kindern erarbeiten
e Bilderbücher zu unterschiedlichen Schwerpunkten werden gemeinsam mit den
Kindern besprochen und stehen den Kindern zum selbstständigem Anschauen zur
Verfügung
e Einsatz eines Beamers für z.B. Kinder-Kino, alle Kinder schauen gemeinsam einen
Film
16

e Der Diaprojektor kann auch zum Experimentieren genutzt werden z.B. für Licht- und
Farberfahrungen
e Hörspiele gemeinsam hören oder auch gemeinsam erstellen

4.9. Bildungsbereich — Musische-/Ästhetische Bildung

Musisch-ästhetische Bildung versteht sich als Ergebnis sinnlicher Erfahrungen. Frühkindliche
ästhetische Bildung ist entscheidend für die Entfaltung der Persönlichkeit und der Talente von
Kindern. Die Kinder lernen ihre Umwelt mit allen Sinnen bewusst wahrzunehmen und sie
kreativ zu gestalten. Dabei stehen die Neugier, Lust und Freude am eigenen schöpferischen
Tun im Vordergrund.

Die Kinder haben die Möglichkeit, mit verschiedenen Materialien zu
experimentieren und. diese eigenständig auszuprobieren (Farben, Wasser, Papier,
Kleber, Sand, Knete, Kreide.

Das eigene Tun und nicht das Produkt steht bei allen Angeboten und Aktivitäten
im Vordergrund.

Im Rollenspiel können die Kinder ihren Fantasien und Vorstellungen z.B. mit
Verkleidungsmaterialien freien Lauf lassen und sich verwirklichen (kreativ und
spielerisch) in allen Bereichen der Einrichtung (Gruppenraum, Außengelände,
Rollenspiel, Flurbereich, Turnhalle)

In ihren Handlungen können sie Gefühle gestalterisch verarbeiten und ausdrücken
In verschiedenen Angeboten bekommen die Kinder die Möglichkeit,
unterschiedliche Werkzeuge kennenzulernen und entsprechend einzusetzen,

z.B. verschiedene Pinsel, Scheren, Prickelnadeln oder Lineale

In unterschiedlichen Spielen, wird die Wahrnehmung der Kinder gefördert
Kennenlernen von verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten

im Stuhlkreis lernen die Kinder verschiedene Lieder, Fingerspiele,
Bewegungsspiele kennen

Kreative Ausdrucksformen ausprobieren

Wir schaffen den Kindern verschiedenen Möglichkeiten musikalische Erfahrungen
zu sammeln z.B. mit Instrumenten, durch Meditative Übungen, Phantasiereisen,
Turnangebote, Tanzen

Die Kinder lernen orffsche Instrumente kennen

Rhythmische Bewegungen beim Turnen und Tanzen fördern das Körpergefühl
und die Wahrnehmung

Beim Tanzen, Klatschen und Singen fördern wir auf spielerische Weise das
Rhythmusgefühl

Durch gemeinsames Musizieren und Tanzen erleben die Kinder Freude und die
Gruppendynamik wird positiv gestärkt

17

35

N

4.10. Bildungsbereich - soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung

Keiner von uns ist einzig auf der Welt, er ist auch für alle anderen da.

(Gregor von Nazanz)

Für jeden Bildungsprozess sind die sozialen Beziehungen Grundvoraussetzung, um
erfolgreich zu lernen. Der Kindergarten ist neben der Familie der Ort, an dem die Kinder
regelmäßig auf andere Menschen treffen. Fremdes Aussehen, andere Sprachen, verschiedene
Ansichten und Gewohnheiten, verschiedene Lebenswelten und Familienmodelle lösen bei den
Kindern Interesse und Neugierde aus.

Unsere Ziele:

neue soziale Beziehungen aufbauen

eine offene Haltung anderen Kulturen gegenüber entwickeln

die Kinder auf eine vielfältige Gesellschaft vorbereiten

eine respektvolle und wertschätzende Haltung gegenüber Anderen entwickeln

Werte erleben und ein an Werten ausgerichtetes Verhalten erfahren

konstruktive Lösungen für Konflikte finden

Die Kinder unterstützen, ihre eigene Kultur und Herkunft kennen zu lernen

Die Kinder mit demokratischen Strukturen und Handlungsweisen unserer Gesellschaft
bekannt machen und dadurch zu verantwortungsbewussten, handlungs- und
kritikfähigen Menschen erziehen

Umsetzung in unsere Einrichtung:

Vorbildfunktion der Erzieherinnen

Werte und Traditionen pflegen

gemeinsame Feste und Feiern

Demokratie und Partizipation leben und erleben

Projekte, in denen andere Kulturen mit einbezogen werden
andere Werte und Traditionen kennenlernen und akzeptieren

5. Partizipation

Demokratie kann nicht aufgezwungen werden,
sie muss in den Herzen und Seelen der Menschen wachsen.

(Will Lawther)

Kindertagesstättengesetz in NRW: $13 (4) KiBiZ) und das Kinder- und Jugendhilfegesetz:

$8SGB VI

Partizipation (lat.particeps = teilhabend) soll die Rechte der Kinder sichern und ermöglicht
in unserem Kindergarten, dass die Kinder erste Erfahrungen mit der Demokratie (Freiheit,

18

Solidarität, Gleichberechtigung) machen. Die UN-Kinderrechtskonvention hat die
Partizipation als Grundrecht im Artikel 12 „Unter Berücksichtigung des Kindeswillen“
folgendermaßen festgeschrieben: In der Pädagogik versteht man unter dem Begriff der
Partizipation, die ernstgemeinte altersgemäße Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, bei
allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen.

„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das
Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten, frei zu äußern, und
berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und
seiner Reife.“

Partizipation in unserer Einrichtung:

Die Grundvoraussetzung für eine gelingende Partizipation ist eine positive Grundhaltung aller
Mitarbeiter der Einrichtung. Wir als Team sind ständig bestrebt, die Kinder in möglichst viele
Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen und sie dabei altersentsprechend zu begleiten.
Verschiedene Formen der Mitwirkung haben wir fest in den Kindergartenalltag installiert wie
z.B. Gesprächsrunden in den Gruppen und gruppenübergreifend, Entscheidungen über
Themen und Projektarbeiten, Gestalten von Festen und Feiern, Nutzung und Gestaltung des
Außengeländes, Entwickeln von Regeln u.s.w. Diese sind veränderbar und werden ständig
überdacht.

Ein kleiner Auszug der vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten die den Kindern in unserer
Einrichtung ermöglicht werden, um sie im Alltag aktiv mit einzubinden. Die Kinder bringen
in einem von Wertschätzung geprägten Dialog sich und ihre Ideen, Meinungen,
Empfindungen und Sichtweisen mit ein und beeinflussen aktiv ihren Alltag in unserer
Kindertagesstätte.

Wir nehmen die Kinder ernst, trauen ihnen etwas zu, nehmen Rücksicht auf Ängste, Gefühle
und Interessen. Wir kommen ihnen mit Achtung, Wertschätzung und Respekt entgegen.
Wenn Kinder dies selbst erfahren sind auch sie in der Lage anderen Menschen mit Respekt
und Achtung zu begegnen. Die Kinder werden als Gesprächspartner wahr- und
ernstgenommen und erlangen so Selbstvertrauen in Bezug auf ihr eigenes Handeln.

Wir versuchen somit ein Vorbild im Umgang mit den Kindern, Eltern und Kollegen/innen zu
sein. Wir bringen den Kindern bei Entscheidungen zu treffen und ihre eigenen Interessen zu
vertreten, Kompromisse einzugehen, zu erarbeiten und auch zu diskutieren. Dadurch machen
die Kinder zahlreiche Erfahrungen.

Beispiele hierfür sind:

Selbstbewusstsein der Kinder wird gefördert

Bedürfnisse in Worte fassen

Meinung bilden/andere Meinungen tolerieren

Konflikte bewältigen/lösen

Gesprächsdisziplin zuhören/aussprechen lassen

Gefühle, Interessen, Wünsche, Kritik erkennen, äußern und begründen
Gemeinsame Entscheidungen treffen

Aufgaben lösen/gemeinsam oder alleine

e Verantwortung für sich und andere übernehmen

e Die Resilienzfähigkeit des einzelnen Kindes wird gestärkt

19

3E

V. Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit

1. Bedeutung von Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit

Um den familienunterstützenden und familienergänzenden Auftrag unserer Kindertagesstätte
zu erfüllen, sehen wir die Elternarbeit und Elternmitwirkung als einen wichtigen Bestandteil
unserer Arbeit. Offenheit im Umgang und gegenseitige Anerkennung

sind dafür wesentliche Voraussetzungen. Sie führen zu gegenseitiger Transparenz und

geben Anregungen und Hilfe im gemeinsamen Bemühen um das Wohl des Kindes.

2. Formen der Elternarbeit
Folgende Formen der Elternarbeit werden in unserer Einrichtung praktiziert:

e Elternrat.$ 3 GTK
Der Elternrat besteht aus mindestens zwei gewählten Mitgliedern pro Gruppe. Er hat
die Aufgabe, das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung
zu beleben und die Zusammenarbeit zwischen ihnen, dem Träger und dem
pädagogischen Personal zu fördern.

e Rat der Tageseinrichtung $ 4 GTK
Der Elternrat bildet gemeinsam mit Vertretern des Trägers, der Leitung der
Einrichtung sowie dem mit der Gruppenleitung betrauten pädagogischen Personal den
Rat der Tageseinrichtung. Die Mitglieder des Rates arbeiten im allseitigen Bemühen
eng zusammen, um die Verwirklichung der Aufgaben der Einrichtung in gegenseitiger
Anerkennung und gemeinsamer Verantwortung zu verwirklichen.

Elterncafes im Rahmen des Familienzentrums
Elterngespräche

Der Elternbrief, Infos an der Magnetwand
Tür-und-Angel-Gespräche

Themenbezogene Elternabende

Feste und Feiern mit Eltern und Kindern
Digitaler Bilderrahmen im Eingangsbereich

.ee oe eo eo oo eo oe

3. Anmeldung und Aufnahme

3.1. Anmelde- und Aufnahmegespräch

Ein wichtiger Teil unserer Elternarbeit sind die Anmelde- und Aufnahmegespräche.
Interessierte Eltern haben jeweils mittwochs in der Zeit von 9.30 bis 12.00 Uhr und von 14.30
bis 16.00 Uhr die Möglichkeit, sich die Einrichtung anzuschauen und Fragen im persönlichen
Gespräch mit der Leiterin zu klären und ihr Kind anzumelden. Die Aufnahmekriterien werden
gemeinsam mit dem Träger, den Fachkräften und dem Elternrat vereinbart.

20

Je

r

3.2. Infonachmittag

Die Veranstaltung findet im Kindergarten statt. Die Eltern der zukünftigen
Kindergartenkinder erhalten die wichtigsten Informationen zu:

Kindergartenvertrag

Elternbeitrag

In welche Gruppe kommt mein Kind?
Welche/r Erzieher/in betreut mein Kind?
Wann ist der erste Kindergartentag?

Was muss mein Kind mitbringen?

Wie wird die Eingewöhnungsphase gestaltet?

3.3. Eingewöhnungsphase

Die ersten Tage im Kindergarten sind für Eltern, Kinder und Erzieher/innen eine spannende
und aufregende Zeit, denn auf den Anfang kommt es an. Die Kinder kommen mit sehr
unterschiedlichen Erfahrungen zu uns. Einige Kinder haben das Zusammenleben in einer
größeren Gruppe, z.B. in einer Krabbelgruppe, schon kennengelernt. Andere Kinder

haben diesbezüglich weniger Erfahrungen und eine längere Trennung von Mutter und/oder
Vater noch nicht erlebt. Besonders in den ersten Wochen werden die Kinder mit vielen neuen
Eindrücken konfrontiert. Fremde Räume, fremde Menschen - eine ganz neue Umgebung. Die
Erfahrung, die die Kinder in dieser ersten Übergangsphase machen ist prägend für ihr Leben.
Deshalb ist eine positive Erfahrung unglaublich wichtig. Daher wird der Eingewöhnungs-
prozess wird daher so gestaltet, dass das Kind die Erfahrung macht: „Ich werde nicht allein
gelassen und bekomme Unterstützung solange ich sie brauche.“

Die aktive Unterstützung der Eltern ist für das Kind in der Eingewöhnungsphase besonders
wichtig. Das vertrauensvolle Miteinander von Eltern und Erzieher/innen helfen dem Kind,

in den Gruppenalltag hineinzuwachsen. Die Eingewöhnungsphase gestalten wir nach dem
Berliner Modell.

21

ng

Eingewöhnungsphase nach dem Berliner Modell

Grundphase 1. - 3. Tea

Das Kind hält sich mit einem Elternteil im Familienzentrum für I Sid. aut. Der Schwerpunkt

hegt an diesem Tag in der Spielsituation des Kindes. Die Eiern verhalien sich gegenüber

dem Kind zurückhaltend, Ikein Drangen sich zu entfernen, Nähe suchen wird akzeptiert).

Ersie vorsichlige Annäherungen zum Kind über Spielangsboie durch die Erzieherin

Pilegaktivitäten erfolgen noch nicht durch die Erzieherin

Trennungsversuch 4. Tog

Situation wie um 1.- 3. Tag. Am 4. Tag arster Trennungsversuch von dem Eiternleil,

‚Abhängig von der Reaklion des Kindes auf die Trennung, erfolgt die Entscheidung über

die Dauer der Stabilisierungsphase.

Stabilisierungsphase

Längere Eingewöhnungszeit
5.- 15. Tag
Sie erfolgt, wenn das Kind auf die Trennung mil
deutlickem Kummer reagiert und keinen Trost
durch die Erzieherin annehmen kann.

5. - 8. Tag wie die Grundphase, zunächst kein
weiterer Trennungsversuch, ab dem 7. Tag Über-
nahme weiterer Pllegemaßnahmen durch die Er-
zieherin bis Ende der 2. Woche. In der drilien
Woche zeilweise Trennung von der Bindungs-
person, wenn die Erzieherin zunehmend die
Funktion der sicheren Bosis übernehmen kann.

Kürzere Eingewöhnungszeit
5.-6.Tag

Sie erfolgt, wenn das Kind auf die Trennung
kaum reagiert, seine Spielaktiviiälen forisetzt
und sich heim ersten Kummer von der Erzieherin
trösten lässt,
Zeitweise Trennung von der Bindungspersen,
die sich aber noch in dler Einrichtung aufhält.
Die Erzieherin übernimmt zunehmend die

Pflegeaklivitäten für das Kind. Erster Schlaf eles
Kindes im Familignzenlrum
Die Erzieherin kann die Funktion der sicheren

Basis übernehmen.

Schlussphase ca. 2 Wochen nach Abschluss der Stabilisierungsphose

Die Eltern halten sich nicht mehr gemeinsam mit dem Kind im Familienzenirum auf, sind

aber jederzeit erreichbar, falls die Tragfähigkeit dler Beziehung zur Erzieherin noch nicht

ausreicht.

Quelle: https://www.kita-

fachtexte.de/uploads/media/KiTaFT_Braukhane Knobeloch 2011.pdf

22

N

4. Beschwerdemanagement

Beschwerden in unserer Kindertagesstätte können von Kindern, Eltern und MitarbeiterInnen
in Form von Kritik, Verbesserungsvorschlägen und Anregungen eingebracht werden. Dies
verstehen wir als Möglichkeit unsere pädagogische Arbeit weiter zu entwickeln und den
Alltag im Kindergarten positiv zu gestalten.

Beschwerden der Kinder:

Die Kinder drücken sich je nach Alter, Entwicklungsstand und Persönlichkeit verbal oder
emotional aus. Es ist für uns wichtig, die Kinder zu ermutigen sich zu äußern und sensibel auf
ihr Verhalten einzugehen. Wir schaffen eine sichere, auf Vertrauen aufgebaute Beziehung,
sodass Beschwerden angstfrei geäußert werden können.

Beschwerden der Eltern:

Die Eltern können sich mit ihren Belangen sowohl an die pädagogischen Fachkräfte in der
Gruppe, als auch an die Kindergartenleitung wenden. Sie können die Elternvertreter mit
einbeziehen und sich an Elternabenden einbringen. Ebenso kann der Elternrat informiert
werden um Kritik anzunehmen und weiterzuleiten.

5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Mit folgenden Institutionen arbeiten wir regelmäßig zusammen:

Grundschulen

Beratungsstellen und Frühförderzentren
Gesundheitsamt

Jugendamt

Fachschulen

Diese Zusammenarbeit ist für uns wichtig,

e um unsere pädagogische Arbeit transparent zu machen

e um einen fließenden Übergang vom Kindergarten zur Grundschule zu schaffen,

e um Eltern und Kindern eine bestmögliche Unterstützung in Erziehungsfragen zu
geben

e um Auszubildenden der Fachschulen ein praktisches Erfahrungsfeld bieten zu können

Die komplette Adressenliste unserer Kooperationspartner bekommen sie in der
Kindertagesstätte.
6. Förderverein der Kita St.Josefshaus

Durch die Mitgliedschaft in unserem Förderverein werden Projekte für unsere Kinder
unterstützt, die ohne finanzielle Hilfe nicht möglich wären, z.B. Krabbel-Yoga,
Mitfinanzierung „Mut tut gut“, Aquariumpflege und Unterstützung von Festen, wie

23

St. Martin etc. Weitere Informationen finden sich auf dem Flyer des Fördervereins (erhältlich
in unserer Kita).

7. Katholisches Familienzentrum

Wir als Kindertagesstätte St. Josefshaus sind die Schwerpunkteinrichtung des Katholischen
Familienzentrums An der Eiche. Zusammen mit der Kindertagesstätte Rolandstrasse e.V.
bilden wir ein Netzwerk, zu dem auch weitere Einrichtungen, die Hilfeleistungen für
Familien anbieten, als Kooperationspartner gehören. Eine Liste unserer Kooperationspartner
finden sie in unserer Kindertagesstätte. Es gibt eine Vielzahl stärkender und präventiv
angelegter Angebote und Hilfen für Eltern Kinder, Jugendliche sowie Seniorinnen und
Senioren. Mit der Kindertagestätte Rolandstrasse stehen wir in ständigem Austausch und
bieten einen gegenseitigen Bereitschaftsdienst, an Schließungstagen des Kindergartens.

Schlusswort

Wir verstehen unsere Konzeption als Grundgerüst für einen sich stetig weiterentwickelnden
Prozess und machen uns gemeinsam mit den Kindern und Eltern unserer Kita auf einen
spannenden und abwechslungsreichen Weg.

Beratungsverlauf (2)

17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.11.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2250/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.08.2018
Erstellt
04.07.2018 11:21