1989/2021
Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2021/22
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Anlage1_A_Erfolgsplan
5814 Zeichen
Wirtschaftsplan 2021/2022
Gürzenich-Orchester Köln
A. Erfolgsplan und Entwicklung
Erfolgsplan
Gewinn-und
Verlustrechnung
per 31.08.2020 in
TEUR
Wirtschaftsplan
2020/2021
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan
2021/2022
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan
2022/2023
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan
2023/2024
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan
2024/2025
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan
2025/2026
Betrag in TEUR
Umsatzerlöse 8.223 9.130 8.353 8.580 8.880 9.180 9.380
a) Kartenverkauf 945 1.650 818 1.100 1.400 1.700 1.900
b) Opernbespielung 7.062 7.380 7.435 7.380 7.380 7.380 7.380
Betriebskostenerstattung 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050
Aushilfen/Instrumente 12 330 385 330 330 330 330
c)Sonstige Erlöse Spielbetrieb 216 100 100 100 100 100 100
Bestandsveränderung unfertige Produkte 50 - - - - - - -
Sonstige Betriebliche Erträge 13.220 13.556 14.414 14.706 15.153 15.386 15.386
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 11.646 12.010 12.480 13.010 13.457 13.590 13.590
Betriebskostenzuschuss Land NRW 834 946 1.059 1.096 1.096 1.096 1.096
Sponsoringerträge - 200 175 200 200 300 300
Andere sonstige betrieblichen Erträge 740 400 700 400 400 400 400
Summe Erträge 21.393 22.686 22.767 23.286 24.033 24.566 24.766
Materialaufwand 3.254 5.545 6.379 5.517 5.609 5.632 5.655
Gagen für Dirigenten, Solisten, Chöre 555 1.054 1.194 1.040 1.100 1.100 1.100
Gagen für Aushilfen 1.038 1.322 1.425 1.250 1.250 1.250 1.250
Saalmieten 781 1.133 1.376 1.127 1.159 1.182 1.205
Anderer Materialaufwand 880 2.036 2.384 2.100 2.100 2.100 2.100
Personalaufwand 13.983 15.534 15.875 16.981 18.210 19.534 20.576
Löhne und Gehälter 11.689 12.329 12.675 13.581 14.608 15.777 16.676
Soziale Abgaben, Altersvorsorge 2.294 3.205 3.200 3.400 3.602 3.757 3.900
Abschreibungen 103 120 120 120 120 120 120
Sonstige Betriebliche Aufwendungen 1.450 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200
Summe Aufwendungen 18.790 22.399 23.574 23.818 25.139 26.486 27.551
Betriebsergebnis 2.603 287 807 - 532 - 1.106 - 1.920 - 2.785 -
Zinserträge - - - - - - -
Zinsaufwendungen 289 300 300 300 300 300 300
Steuern vom Aufkommen und Ertrag 49 - 10 10 10 10 10 10
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2.363 23 - 1.117 - 842 - 1.416 - 2.230 - 3.095 -
Anlage2_B_Vermögensplan
1546 Zeichen
Wirtschaftsplan 2021/2022 Gürzenich-Orchester Köln B. Vermögensplan und Entwicklung Wirtschaftsjahr 2020/2021 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2021/2022 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2022/2023 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2023/2024 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2024/2025 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2025/2026 PLAN in TEUR 1. Mittelverwendung 1.1. Musikinstrumente 90 90 90 90 90 90 1.2. IT/Technik 30 30 30 30 30 30 1.2. Zuführung aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 1.3. Betriebsergebnis 0 0 0 0 0 0 1.4. Abbau Forderungen Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 620 620 620 620 620 620 2. Mittelherkunft 2.1. Abschreibungen 120 120 120 120 120 120 2.2. Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 2.3. Tilgungsleistunge der Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 620 620 620 620 620 620 Die Gegenüberstellung der geplanten Mittelherkunft und -verwendung führt zu einem Finanzbedarf in Höhe von 620 TEUR. Dieser wird in Höhe von 120 TEUR aus Abschreibungswerten und in Höhe von 500 TEUR aus Tilgungsleistungen auf die langfristige Dahrlehensforderung des Orchesters gegenüber der Stadt Köln gedeckt. Die Dahrlehensforderung ist im Zusammenhang mit der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 entstanden durch Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber früher beamteten Musikern durch entsprechende Rückstellung und Passivierung (Forderung gegen die Stadt). Die Tilgungsleistung dient dem teilweisen Ausgleich des mit der Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtung verbundenen Liquiditätsabflusses.
Beschlussvorlage Rat
9453 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VII/47
47
Vorlagen-Nummer
1989/2021
Freigabedatum
31.08.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2021/22
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-
Orchester für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit
einem Defizit von 1.117 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.
Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Gesellschaft.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum
Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 07.09.2021
Finanzausschuss 13.09.2021
Rat 16.09.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja In Höhe des BKZ
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Gemäß § 12 und § 13 i.V.m. § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gür-
zenich-Orchester Köln hat die Betriebsleitung dem Rat der Stadt Köln den Wirtschaftsplan zur Fest-
stellung vorzulegen.
Dem vorliegenden Beschlussvorschlag ist als Anlage der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Er-
folgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mehrjährigen Finanzplanung für den
Zeitraum Wirtschaftsjahr 2021/2022 bis Wirtschaftsjahr 2025/2026 einschließlich Erläuterungen bei-
gefügt.
Zusammenfassung:
In den Spielzeiten 2021/2022 bis 2025/2026 ist von einer sehr angespannten wirtschaftli-
chen Lage des Gürzenich-Orchester Köln auszugehen.
In der Spielzeit 2021/2022 plant das Gürzenich-Orchester Köln ein negatives Betriebsergebnis von
807 TEUR. Das Defizit resultiert aus dem zu erwartenden Einbruch der Umsatzerlöse aus Karten-
3
käufen in Folge der Corona Pandemie, die auch in der kommenden Spielzeit eine beschränkte Zu-
schauerkapazität nach sich ziehen wird. Als Resultat der weitgehenden Absage des öffentlichen
Spielbetriebs erwartet die Betriebsleitung einen starken Rückgang der Abonnentenzahl sowie der
Einzelkarten Käufer. Eine Rückkehr zu der Vor-Corona-Pandemie Auslastung wird erst in der Spiel-
zeit 2024/2025 erwartet. Darüber hinaus ergibt sich eine Belastung durch zwei vorgeplante Gast-
spielreisen, die einen höheren Finanzbedarf mit sich bringen. Zur Deckung des zu erwartenden ne-
gativen Betriebsergebnisses der kommenden Wirtschaftsjahre, werden die Überschüsse aus dem
Wirtschaftsjahr 2019/2020 von 2.363 TEUR herangezogen.
Eine weitere Belastung erwächst aus einer geplanten vierstufigen Personalaufstockung des Gürze-
nich-Orchesters beginnend in der Spielzeit 2022/2023, die 2025/2026 beendet sein soll. Die Stellen-
zusetzung ist notwendig, um es dem Orchester zu ermöglichen, bei gleichbleibender Zahl von Kon-
zertprogrammen und gleichbleibender Gastspieltätigkeit den Musterspielplan der Oper Köln nach
dem Umzug in das sanierte Haus am Offenbachplatz umzusetzen. Die Zusetzung der benötigten
Stellen führt langfristig zu einem finanziellen Mehrbedarf von 2.152 TEUR pro Wirtschaftsjahr. Die
Anpassung der Auswirkung auf den Personalaufwand wurde in die mittelfristige Finanzplanung die-
ses Wirtschaftsplanes aufgenommen.
Dieser Entwicklung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Der Oper Köln steht das Gürzenich Orchester wie bisher zur Verfügung. Sie leistet
dafür eine Betriebskostenerstattung von 7.050 TEUR jährlich zuzüglich partiturbeding-
ter Aushilfen und Sonderinstrumente.
Steigerung des Aufwandes für Löhne und Gehälter: Der Personalaufwand ist in jedem
Haushaltsjahr von den Schwankungen bei den Stellenbesetzungen abhängig. Er korreliert
üblicherweise mit dem Aufwand für Aushilfen, da nicht besetzte Stellen aufgefangen werden
müssen. Ab der Spielzeit 2022/2023 ist die oben genannte vierstufige Anpassung des Stel-
lenplans vorgesehen, die zu einer Zusetzung von 22,5 Stellen führt, aus dem insgesamt ein
Finanzbedarf von 2.152 TEUR pro Wirtschaftsjahr resultiert. Der Finanzbedarf setzt sich aus
vier Anpassungsstufen mit den jeweiligen Erhöhungen des Personalaufwands zusammen:
o Wirtschaftsjahr 2022/2023 – 253 TEUR
o Wirtschaftsjahr 2023/2024 – 932 TEUR
o Wirtschaftsjahr 2024/2025 – 625 TEUR
o Wirtschaftsjahr 2025/2026 – 342 TEUR
Der städtische Betriebskostenzuschuss ist momentan in der mittelfristigen Finanzpla-
nung wie folgt projiziert:
o 2021/2022 12.480 TEUR
o 2022/2023 13.010 TEUR
o 2023/2024 13.457 TEUR
o 2024/2025 13.590 TEUR
o 2025/2026 13.590 TEUR
Eine Deckung der Zusatzkosten für die geplante Stellenzusetzung in vier Schritten ab der
Spielzeit 2022/2023 ist hier noch nicht berücksichtigt. Das Gürzenich-Orchester setzt zur Fi-
nanzierung der Stellenzusetzung Teile der erwirtschafteten Rücklagen ein. Das Gürzenich -
Orchester verfügt derzeit über ausreichend Rücklagemittel zur Deckung dieser Mehrbedarfe.
Es erscheint aus Sicht de s Gürzenich-Orchesters vertretbar, diese bis auf einen Sockelbe-
trag von 1,5 Mio. € abzuschmelzen.
Die Rücklagen betragen Stand 31.08.2020 3.106 TEUR. Aufgrund der Corona -bedingten
4
Veranstaltungsausfälle und der daraus resultierenden Kurzarbeit rechnet die Betriebsleitung
auch für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 mit einem positiven Betriebsergebnis von 1.000 -
1.500 TEUR und folglich einer Erhöhung der Rücklagen. Die exakte Höhe wird Ende des 1.
Quartals 2022 absehbar sein. Eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses durch die Stadt
Köln zur Deckung der Mehrkosten der Stellenzusetzung wäre nach dieser Projektion voraus-
sichtlich ab dem Wirtschaftsjahr 2024/2025 erforderlich. Eine bedarfsgerechte Anpassung
des Betriebskostenzuschusses zur vollständigen Deckung der Kosten der zugesetzten Stel-
len wird dann rechtzeitig in Abstimmung mit der Kämmerin erfolgen.
Entsprechend den Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Köln vom 26.07.2010
sowie des Rats der Stadt Köln vom 08.04.2014 steigt der jährliche Betriebskostenzu-
schuss auch künftig um die Tariflohnerhöhungen.
Ab der Spielzeit 2022/2023 ist die Grundvergütungsstufe 6 für alle Musiker angesetzt.
Um das Gürzenich -Orchester wettbewerbsfähiger aufzustellen werden neue Musiker unab-
hängig von ihren Vorbeschäftigungs zeiten in der Endstufe des Tarifvertrags, Tarifstufe 6,
eingestellt werden.
Dies führt zu jährlichen Mehrkosten von ungefähr 180 TEUR, die aus den in der mittelfristi-
gen Finanzplanung vorgesehenen Betriebskostenzuschüssen gedeckt werden.
Erhöhte Förderung des Landes NRW:
o 2021/2022 1.059 TEUR
o 2022/2023 1.096 TEUR
o 2023/2024 1.096 TEUR
o 2024/2025 1.096 TEUR
o 2025/2026 1.096 TEUR
Einwerben von Sponsoren und Donatoren ab 2021/2022:
Es ist das Ziel der Betriebsleitung, für spezielle Projekte des Orchesters gezielt Sponsoren-
mittel und Spenden zu akquirieren.
In der Saison 2020/2021 ist es der Betriebsleitung gelungen, trotz der Auswirkungen der
Corona-Pandemie die Anzahl der Kuratoren und Mitglieder der Concert -Gesellschaft Köln,
die Unterstützerorganisation des Gürzenich -Orchester Köln, zu halten. Dem Gürzenich -
Orchester werden für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 circa 70 TEUR an Spenden bereitste-
hen. Die Akquise-Bemühungen werden weiter intensiviert werden.
In dieser Spielzeit ist die Betriebsleitung verstär kt auf Firmen zugetreten. Einige Gespräch
mit potentiellen Sponsoren entwickeln sich vielversprechend.
In den kommenden Spielzeiten ist eine sukzessive Erhöhung der Drittmittel intendiert, vor al-
lem um das Musikvermittlungsprofil des Gürzenich-Orchesters zu stärken und zu konsolidie-
ren. Ab der Spielzeit 2021/2022 ist ein jährlicher Deckungsbetrag von 175 TEUR angestrebt
der zur Spielzeit 2024/2025 auf 300 TEUR jährlich steigen soll. Es handelt sich um eine
Planzahl.
Begründung der Dringlichkeit
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte erst jetzt abgeschlossen werden. Der Wirtschaftsplan des
Gürzenich-Orchester Köln ist Bestandteil des Gesamtbudgets der Stadt Köln, so dass für eine einheit-
liche Beratung mit dem Wirtschaftsplan der Stadt Köln in den jeweiligen Ausschüssen die Terminfolge
zwingend einzuhalten ist. Das Wirtschaftsjahr des Gürzenich-Orchester Köln 2021/2022 beginnt am
1. September 2021. Ein beschlossener Wirtschaftsplan für diese Spielzeit als Grundlage für die Aktivi-
täten des Orchesters ist zwingend erforderlich.
5
Anlagen
Anlage1_A_Erfolgsplan
Anlage2_B_Vermögensplan
Anlage2_C_Stellenübersicht
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1989/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.08.2021
- Erstellt
- 25.05.2021 15:22