Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2021/22
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1989/2021 vom 31.08.2021
Stand: Am 16.09.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage3_C_Stellenübersicht
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Wirtschaftsplan 2021/2022 Gürzenich-Orchester Köln C. Stellenübersicht Stellenplan 2022 Stellenplan 2021 Stellen- besetzung 31.08.2020 1.Beamte 0 0 1 2.Generalmusikdirektor 1 1 1 3. Geschäftsführender Direktor 1 1 1 4. Künstlerische Angestellte 139 139 125,64 a) 5, Angestellte nach TVöD 11,5 11,5 10,22 6 Personalkredit 1 1 1 b) Gesamt 153,5 153,5 139,86 Erläuterungen a) es Bedarf keiner Änderung des Stellenplans in 2022 b) Personalkredit über 50 TEUR für Volontäre und Werkstudenten -
Anlage1_A_Erfolgsplan
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Wirtschaftsplan 2021/2022 Gürzenich-Orchester Köln A. Erfolgsplan und Entwicklung Erfolgsplan Gewinn-und Verlustrechnung per 31.08.2020 in TEUR Wirtschaftsplan 2020/2021 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2021/2022 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2022/2023 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2023/2024 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2024/2025 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2025/2026 Betrag in TEUR Umsatzerlöse 8.223 9.130 8.353 8.580 8.880 9.180 9.380 a) Kartenverkauf 945 1.650 818 1.100 1.400 1.700 1.900 b) Opernbespielung 7.062 7.380 7.435 7.380 7.380 7.380 7.380 Betriebskostenerstattung 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 Aushilfen/Instrumente 12 330 385 330 330 330 330 c)Sonstige Erlöse Spielbetrieb 216 100 100 100 100 100 100 Bestandsveränderung unfertige Produkte 50 - - - - - - - Sonstige Betriebliche Erträge 13.220 13.556 14.414 14.706 15.153 15.386 15.386 Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 11.646 12.010 12.480 13.010 13.457 13.590 13.590 Betriebskostenzuschuss Land NRW 834 946 1.059 1.096 1.096 1.096 1.096 Sponsoringerträge - 200 175 200 200 300 300 Andere sonstige betrieblichen Erträge 740 400 700 400 400 400 400 Summe Erträge 21.393 22.686 22.767 23.286 24.033 24.566 24.766 Materialaufwand 3.254 5.545 6.379 5.517 5.609 5.632 5.655 Gagen für Dirigenten, Solisten, Chöre 555 1.054 1.194 1.040 1.100 1.100 1.100 Gagen für Aushilfen 1.038 1.322 1.425 1.250 1.250 1.250 1.250 Saalmieten 781 1.133 1.376 1.127 1.159 1.182 1.205 Anderer Materialaufwand 880 2.036 2.384 2.100 2.100 2.100 2.100 Personalaufwand 13.983 15.534 15.875 16.981 18.210 19.534 20.576 Löhne und Gehälter 11.689 12.329 12.675 13.581 14.608 15.777 16.676 Soziale Abgaben, Altersvorsorge 2.294 3.205 3.200 3.400 3.602 3.757 3.900 Abschreibungen 103 120 120 120 120 120 120 Sonstige Betriebliche Aufwendungen 1.450 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 Summe Aufwendungen 18.790 22.399 23.574 23.818 25.139 26.486 27.551 Betriebsergebnis 2.603 287 807 - 532 - 1.106 - 1.920 - 2.785 - Zinserträge - - - - - - - Zinsaufwendungen 289 300 300 300 300 300 300 Steuern vom Aufkommen und Ertrag 49 - 10 10 10 10 10 10 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2.363 23 - 1.117 - 842 - 1.416 - 2.230 - 3.095 - -
Anlage2_B_Vermögensplan
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Wirtschaftsplan 2021/2022 Gürzenich-Orchester Köln B. Vermögensplan und Entwicklung Wirtschaftsjahr 2020/2021 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2021/2022 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2022/2023 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2023/2024 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2024/2025 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2025/2026 PLAN in TEUR 1. Mittelverwendung 1.1. Musikinstrumente 90 90 90 90 90 90 1.2. IT/Technik 30 30 30 30 30 30 1.2. Zuführung aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 1.3. Betriebsergebnis 0 0 0 0 0 0 1.4. Abbau Forderungen Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 620 620 620 620 620 620 2. Mittelherkunft 2.1. Abschreibungen 120 120 120 120 120 120 2.2. Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 2.3. Tilgungsleistunge der Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 620 620 620 620 620 620 Die Gegenüberstellung der geplanten Mittelherkunft und -verwendung führt zu einem Finanzbedarf in Höhe von 620 TEUR. Dieser wird in Höhe von 120 TEUR aus Abschreibungswerten und in Höhe von 500 TEUR aus Tilgungsleistungen auf die langfristige Dahrlehensforderung des Orchesters gegenüber der Stadt Köln gedeckt. Die Dahrlehensforderung ist im Zusammenhang mit der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 entstanden durch Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber früher beamteten Musikern durch entsprechende Rückstellung und Passivierung (Forderung gegen die Stadt). Die Tilgungsleistung dient dem teilweisen Ausgleich des mit der Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtung verbundenen Liquiditätsabflusses. -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 1989/2021 Freigabedatum 31.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2021/22 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich- Orchester für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit einem Defizit von 1.117 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Gesellschaft. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen. Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 07.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja In Höhe des BKZ % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 12 und § 13 i.V.m. § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gür- zenich-Orchester Köln hat die Betriebsleitung dem Rat der Stadt Köln den Wirtschaftsplan zur Fest- stellung vorzulegen. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag ist als Anlage der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Er- folgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mehrjährigen Finanzplanung für den Zeitraum Wirtschaftsjahr 2021/2022 bis Wirtschaftsjahr 2025/2026 einschließlich Erläuterungen bei- gefügt. Zusammenfassung: In den Spielzeiten 2021/2022 bis 2025/2026 ist von einer sehr angespannten wirtschaftli- chen Lage des Gürzenich-Orchester Köln auszugehen. In der Spielzeit 2021/2022 plant das Gürzenich-Orchester Köln ein negatives Betriebsergebnis von 807 TEUR. Das Defizit resultiert aus dem zu erwartenden Einbruch der Umsatzerlöse aus Karten- 3 käufen in Folge der Corona Pandemie, die auch in der kommenden Spielzeit eine beschränkte Zu- schauerkapazität nach sich ziehen wird. Als Resultat der weitgehenden Absage des öffentlichen Spielbetriebs erwartet die Betriebsleitung einen starken Rückgang der Abonnentenzahl sowie der Einzelkarten Käufer. Eine Rückkehr zu der Vor-Corona-Pandemie Auslastung wird erst in der Spiel- zeit 2024/2025 erwartet. Darüber hinaus ergibt sich eine Belastung durch zwei vorgeplante Gast- spielreisen, die einen höheren Finanzbedarf mit sich bringen. Zur Deckung des zu erwartenden ne- gativen Betriebsergebnisses der kommenden Wirtschaftsjahre, werden die Überschüsse aus dem Wirtschaftsjahr 2019/2020 von 2.363 TEUR herangezogen. Eine weitere Belastung erwächst aus einer geplanten vierstufigen Personalaufstockung des Gürze- nich-Orchesters beginnend in der Spielzeit 2022/2023, die 2025/2026 beendet sein soll. Die Stellen- zusetzung ist notwendig, um es dem Orchester zu ermöglichen, bei gleichbleibender Zahl von Kon- zertprogrammen und gleichbleibender Gastspieltätigkeit den Musterspielplan der Oper Köln nach dem Umzug in das sanierte Haus am Offenbachplatz umzusetzen. Die Zusetzung der benötigten Stellen führt langfristig zu einem finanziellen Mehrbedarf von 2.152 TEUR pro Wirtschaftsjahr. Die Anpassung der Auswirkung auf den Personalaufwand wurde in die mittelfristige Finanzplanung die- ses Wirtschaftsplanes aufgenommen. Dieser Entwicklung liegen folgende Annahmen zugrunde: Der Oper Köln steht das Gürzenich Orchester wie bisher zur Verfügung. Sie leistet dafür eine Betriebskostenerstattung von 7.050 TEUR jährlich zuzüglich partiturbeding- ter Aushilfen und Sonderinstrumente. Steigerung des Aufwandes für Löhne und Gehälter: Der Personalaufwand ist in jedem Haushaltsjahr von den Schwankungen bei den Stellenbesetzungen abhängig. Er korreliert üblicherweise mit dem Aufwand für Aushilfen, da nicht besetzte Stellen aufgefangen werden müssen. Ab der Spielzeit 2022/2023 ist die oben genannte vierstufige Anpassung des Stel- lenplans vorgesehen, die zu einer Zusetzung von 22,5 Stellen führt, aus dem insgesamt ein Finanzbedarf von 2.152 TEUR pro Wirtschaftsjahr resultiert. Der Finanzbedarf setzt sich aus vier Anpassungsstufen mit den jeweiligen Erhöhungen des Personalaufwands zusammen: o Wirtschaftsjahr 2022/2023 – 253 TEUR o Wirtschaftsjahr 2023/2024 – 932 TEUR o Wirtschaftsjahr 2024/2025 – 625 TEUR o Wirtschaftsjahr 2025/2026 – 342 TEUR Der städtische Betriebskostenzuschuss ist momentan in der mittelfristigen Finanzpla- nung wie folgt projiziert: o 2021/2022 12.480 TEUR o 2022/2023 13.010 TEUR o 2023/2024 13.457 TEUR o 2024/2025 13.590 TEUR o 2025/2026 13.590 TEUR Eine Deckung der Zusatzkosten für die geplante Stellenzusetzung in vier Schritten ab der Spielzeit 2022/2023 ist hier noch nicht berücksichtigt. Das Gürzenich-Orchester setzt zur Fi- nanzierung der Stellenzusetzung Teile der erwirtschafteten Rücklagen ein. Das Gürzenich - Orchester verfügt derzeit über ausreichend Rücklagemittel zur Deckung dieser Mehrbedarfe. Es erscheint aus Sicht de s Gürzenich-Orchesters vertretbar, diese bis auf einen Sockelbe- trag von 1,5 Mio. € abzuschmelzen. Die Rücklagen betragen Stand 31.08.2020 3.106 TEUR. Aufgrund der Corona -bedingten 4 Veranstaltungsausfälle und der daraus resultierenden Kurzarbeit rechnet die Betriebsleitung auch für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 mit einem positiven Betriebsergebnis von 1.000 - 1.500 TEUR und folglich einer Erhöhung der Rücklagen. Die exakte Höhe wird Ende des 1. Quartals 2022 absehbar sein. Eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses durch die Stadt Köln zur Deckung der Mehrkosten der Stellenzusetzung wäre nach dieser Projektion voraus- sichtlich ab dem Wirtschaftsjahr 2024/2025 erforderlich. Eine bedarfsgerechte Anpassung des Betriebskostenzuschusses zur vollständigen Deckung der Kosten der zugesetzten Stel- len wird dann rechtzeitig in Abstimmung mit der Kämmerin erfolgen. Entsprechend den Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Köln vom 26.07.2010 sowie des Rats der Stadt Köln vom 08.04.2014 steigt der jährliche Betriebskostenzu- schuss auch künftig um die Tariflohnerhöhungen. Ab der Spielzeit 2022/2023 ist die Grundvergütungsstufe 6 für alle Musiker angesetzt. Um das Gürzenich -Orchester wettbewerbsfähiger aufzustellen werden neue Musiker unab- hängig von ihren Vorbeschäftigungs zeiten in der Endstufe des Tarifvertrags, Tarifstufe 6, eingestellt werden. Dies führt zu jährlichen Mehrkosten von ungefähr 180 TEUR, die aus den in der mittelfristi- gen Finanzplanung vorgesehenen Betriebskostenzuschüssen gedeckt werden. Erhöhte Förderung des Landes NRW: o 2021/2022 1.059 TEUR o 2022/2023 1.096 TEUR o 2023/2024 1.096 TEUR o 2024/2025 1.096 TEUR o 2025/2026 1.096 TEUR Einwerben von Sponsoren und Donatoren ab 2021/2022: Es ist das Ziel der Betriebsleitung, für spezielle Projekte des Orchesters gezielt Sponsoren- mittel und Spenden zu akquirieren. In der Saison 2020/2021 ist es der Betriebsleitung gelungen, trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie die Anzahl der Kuratoren und Mitglieder der Concert -Gesellschaft Köln, die Unterstützerorganisation des Gürzenich -Orchester Köln, zu halten. Dem Gürzenich - Orchester werden für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 circa 70 TEUR an Spenden bereitste- hen. Die Akquise-Bemühungen werden weiter intensiviert werden. In dieser Spielzeit ist die Betriebsleitung verstär kt auf Firmen zugetreten. Einige Gespräch mit potentiellen Sponsoren entwickeln sich vielversprechend. In den kommenden Spielzeiten ist eine sukzessive Erhöhung der Drittmittel intendiert, vor al- lem um das Musikvermittlungsprofil des Gürzenich-Orchesters zu stärken und zu konsolidie- ren. Ab der Spielzeit 2021/2022 ist ein jährlicher Deckungsbetrag von 175 TEUR angestrebt der zur Spielzeit 2024/2025 auf 300 TEUR jährlich steigen soll. Es handelt sich um eine Planzahl. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte erst jetzt abgeschlossen werden. Der Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln ist Bestandteil des Gesamtbudgets der Stadt Köln, so dass für eine einheit- liche Beratung mit dem Wirtschaftsplan der Stadt Köln in den jeweiligen Ausschüssen die Terminfolge zwingend einzuhalten ist. Das Wirtschaftsjahr des Gürzenich-Orchester Köln 2021/2022 beginnt am 1. September 2021. Ein beschlossener Wirtschaftsplan für diese Spielzeit als Grundlage für die Aktivi- täten des Orchesters ist zwingend erforderlich. 5 Anlagen Anlage1_A_Erfolgsplan Anlage2_B_Vermögensplan Anlage2_C_Stellenübersicht
Beratungsverlauf
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07.09.2021
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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