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0506/2017

Fahrbahnmarkierung der Margaretenstraße in Höhe der Urbanusstraße in Köln-Porz-Libur

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 28.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 28.03.2017, TOP 8.1.7

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1283 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 0506/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 
 
Fahrbahnmarkierung der Margaretenstraße in Höhe der Urbanusstraße in Köln-Porz-Libur 
hier: Zusatzfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.02.2017, 
TOP 9.2.2 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die vorfahrtsberechtigte Margaretenstraße im 
Mündungsbereich der Urbanusstraße mit einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung zu versehen.“ 
 
Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Zusatzfrage: 
 
„Warum wird nicht die Margaretenstraße markiert?“ 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Ausschilderung und Markierung einer abknickenden Vorfahrtsstraße ist innerhalb einer Tempo 30 
Zone nicht zulässig. 
Der Kreuzungsbereich Margaretenstraße/Urbanusstraße ist mit den Verkehrszeichen 301 StVO 
(Vorfahrt) und 205 StVO (Vorfahrt gewähren) ausgeschildert, damit dem Linienbus Vorfahrt gewährt 
werden kann. Eine zusätzliche Markierung auf der Margaretenstraße, neben der bereits angeordne-
ten Haltelinienmarkierung auf der Urbanusstraße, ist aus o.g. Gründen rechtlich nicht möglich.

Beratungsverlauf (1)

28.03.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0506/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
28.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27