Fahrbahnmarkierung der Margaretenstraße in Höhe der Urbanusstraße in Köln-Porz-Libur
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 0506/2017 vom 28.02.2017
Stand: Am 28.03.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 0506/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 Fahrbahnmarkierung der Margaretenstraße in Höhe der Urbanusstraße in Köln-Porz-Libur hier: Zusatzfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.02.2017, TOP 9.2.2 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die vorfahrtsberechtigte Margaretenstraße im Mündungsbereich der Urbanusstraße mit einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung zu versehen.“ Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Zusatzfrage: „Warum wird nicht die Margaretenstraße markiert?“ Antwort der Verwaltung: Die Ausschilderung und Markierung einer abknickenden Vorfahrtsstraße ist innerhalb einer Tempo 30 Zone nicht zulässig. Der Kreuzungsbereich Margaretenstraße/Urbanusstraße ist mit den Verkehrszeichen 301 StVO (Vorfahrt) und 205 StVO (Vorfahrt gewähren) ausgeschildert, damit dem Linienbus Vorfahrt gewährt werden kann. Eine zusätzliche Markierung auf der Margaretenstraße, neben der bereits angeordne- ten Haltelinienmarkierung auf der Urbanusstraße, ist aus o.g. Gründen rechtlich nicht möglich.
Beratungsverlauf
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28.03.2017
TOP 8.1.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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