3809/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der 11. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik vom 31-08-2023
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2452 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/34/344 Vorlagen-Nummer 21.11.2023 3809/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 23.11.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage bezüglich der zugelassenen Anzahl der Gäste in den Trauzimmern aus der 11. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik vom 31-08-2023 Herr Osthoff hat eine neue mündliche Anfrage an das Standesamt gestellt. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zu Frage 1 Was ist der tatsächliche Grund der Änderung? Mit Wegfall der Coronaschutzverordnung gab es die Notwendigkeit, das Sicherheitskon- zept für eine Entfluchtung aus den Räumlichkeiten im Historischen Rathaus bei Erhöhung der Gästezahl zu betrachten. Dabei stand sowohl der Schutz der Bürger*innen als auch der Schutz aller zum Zeitpunkt einer Trauung im Historischen Rathaus arbeitenden Mitar- beitenden im Fokus. Von Beginn an war es der Wunsch des Standesamtes Köln, die Gästezahl wieder deutlich zu erhöhen. Gleichzeitig war dies ohne entsprechendes Sicherheitskonzept nicht möglich. Zu diesem Zweck musste ein externes Ingenie urbüro beauftragt werden, das eine gut- achterliche Stellungnahme erstellt hat. In der Folge führte dies –insbesondere vor dem Hintergrund der Baumaßnahmen im Historischen Rathaus dazu, dass Fluchtwege neu er- schlossen und Umbauten veranlasst werden mussten. Zu Frage 2 Wie und wann werden die Hochzeitspaare über diese Einschränkung infor- miert? Die Hochzeitspaare werden im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung über die Gäs- tezahlbegrenzung informiert. Auch auf den Internetseiten der Stadt Köln wird auf die Be grenzung von 30 Personen hin- gewiesen. Zu Frage 3 Reduziert sich durch diese Regelung die Anzahl der Paare, die sich in Köln trauen lassen wollen? Die Entwicklung der Fallzahlen zeigt sich nach dem pandemiebedingten Einbruch als ste- tig wachsend, so dass di es verneint werden kann Zu Frage 4 Was muss geschehen, damit von dieser Regelung abgewichen werden kann bzw. die Begrenzung aufgehoben wird? 2 Die unter Antwort zu Frage 2 formulierten Anforderungen müssen abschließend umge- setzt sein. Dies wird ab 01.12.2023 erfüllt sein, so dass ab diesem Zeitpunkt neben dem Brautpaar und den Standesbeamt*innen in der Rentkammer 80 Personen und im Turmkeller 70 Per- sonen als Gäste zulässig sein werden. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3809/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 21.11.2023
- Erstellt
- 16.11.2023 16:14