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3554/2020

Beantwortung von Straßen NRW

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 08.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.12.2020, TOP 8.1.1.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

6262 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3554/2020 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 
 
Beantwortung von Straßen NRW 
Die Behörde StraßenNRW nimmt zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Die Grünen und der SPD-
Fraktion (AN/1378/2020) wie folgt Stellung: 
 
Das Projekt B 51n, Ortsumgehung  Meschenich wird im Rahmen eines Kapazitätsausgleiches beim 
Landesbetrieb seit Jahren von der Regionalniederlassung VilleEifel bearbeitet. 
 
Die Behörde StraßenNRW sendet eine Stellungnahme. Es wird kein Vertreter der Regionalniederlas-
sung VilleEifel am 14.12.2020 an der BV- Sitzung teilnehmen. 
 
Sofern dies zu einem späteren Zeitpunkt in 2021 gewünscht wird, bitten wir um zeitige Terminab-
stimmung mit dem Unterzeichner. 
 
Allgemeine Informationen / Überblick: 
 
B51n OU Meschenich:  
 
Das Baurecht für die Ortsumgehung ( OU ) wurde über ein Planfeststellungsverfahren erwirkt.  In die-
sem Planfeststellungsverfahren war die Stadt Köln mit ihren Fachämtern und politischen Entschei-
dungsgremien beteiligt und hat entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Der Planfeststellungsbe-
schluss datiert vom 02.02.2018.  Der Planfeststellungsbeschluss wurde nicht beklagt und erlangte 
somit in 04/2018 Bestandskraft. 
 
 
Der Spatenstich am Bauwerk 4 hat im Januar 2020 stattgefunden, dort ist die Unterführung „Mesche-
nicher Weg“/ „Blasiusstraße“ errichtet worden. Die Bauarbeiten sind bereits beendet.  
 
Um die OU Meschenich schnellstmöglich für die Verkehrsteilnehmer freizugeben, hat Straßen NRW 
sich dazu entschieden, die OU Meschenich in zwei Bauabschnitte zu unterteilen. Der 1. Bauabschnitt 
beginnt an der B51 alt, kurz hinter der Kreuzung am Ende der A 553 und geht bis zum nördlichen 
Bauende. Dieser Abschnitt hat eine Länge von ca. 2,60 km. Der 2.BA beinhaltet den Umbau an der 
L150/L194 sowie den Anschluss zwischen B51n und A553. Um dies besser zu verdeutlichen, haben 
wir Ihnen einen Übersichtsplan beigefügt.  
 
Informationen zum 1.BA  
Seit November 2020 hat Straßen NRW alle Betretungs- und Bauerlaubnisse für den 1.BA von der BR 
Köln (Flurbereinigungsbehörde) erhalten, so dass Straßen NRW die betroffenen Grundstücke jetzt 
nutzen kann. Derzeit werden Rodungsarbeiten ausgeschrieben und zeitnah durchgeführt. Erst dann 
kann die vorhandene Trasse auf Kampfmittel und später auch archäologisch untersucht werden. Zu-

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sätzlich müssen diverse Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telefon etc.) von den Versor-
gungsträgern entfernt bzw. umgelegt werden. Die gesamten Vorarbeiten werden derzeitig koordiniert 
und durchgeführt. Ausführung bis ca. Mitte 2021. Außerdem wird parallel an den Ausschreibungen 
gearbeitet, so dass die Bauarbeiten in 2021 an ein leistungsfähiges Bauunternehmen vergeben wer-
den können. 
Der zeitliche Ablauf bis zum eigentlichen Baubeginn des 1.BA ist wie folgt gegliedert:  
 01/2020-11/2020: Erstellung Bauwerk 4 und Entsiegelung Friedhof Steinneuerhof 
 bis 11/2020: Einholung der Bauerlaubnisse durch die Bezirksregierung Köln 
 11/2020-12/2020: Rodungsarbeiten und Baufeldräumung 
 11/2020 bis 03/2021: Kampfmitteluntersuchung und ggf. Bergung 
 03/2021-06/2021: Archäologische Untersuchungen 
 Ab 06/2021: Beginn der baulichen Umsetzung vor Ort 
 
 
Informationen zum 2.BA 
Um den 2.BA ebenfalls baulich umsetzen zu können, müssen aus den derzeitigen Planunterlagen 
sogenannte Ausführungspläne erstellt. Diese befinden sich in Bearbeitung, benötigen jedoch ausrei-
chend Zeit um jedes Detail  (Entwässerung, Schutzplanken, Beschilderung, Fahrbahnaufbau, Markie-
rungen, Bauwerksentwürfe usw.) planen zu können. Bevor mit der baulichen Umsetzung des 2.BA 
begonnen werden kann, müssen ebenfalls diverse Abstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange, 
Versorgungsträgern, Archäologen usw. getroffen werden. Die Nutzung der Ortsumfahrung Mesche-
nich wird durch den Bau des 1.BA´s bereits sichergestellt. Die bauliche Umsetzung des 2. BA soll im 
Anschluss an den 1.BA erfolgen. 
 
Um Sie über die Baumaßnahme B51n weitergehend zu informieren, hat Straßen NRW eine Website 
eingerichtet, die im laufenden Prozess aktualisiert wird. (http://www.strassen.nrw.de/de/wir-bauen-
fuer-sie/projekte/b51n-ortsumgehung-koeln-meschenich.html) 
 
 
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD Fraktion ( AN / 1378 / 2020; ohne 
Datum ) 
 
Fragestellungen zur B 51n, Ortsumgehung Meschenich. 
 
Zu 1:      Es liegen dankenswerter Weise Unterlagen zur Planung der Umgehungsstraße vor, 
die jedoch für Laien nicht ohne weiteres verständlich sind. 
Zur Beschreibung des Projektes ist der Übersichtslageplan und  der Klassifizierungsplan in der Anla-
ge beigefügt.  
 
Zu 2:      Durch die Planung beeinflusste Themen im Umfeld wie die Anbindung des Ortsver-
kehrs sind durch die Unterlagen nicht erläutert. 
Im Übersichtslageplan ist zu erkennen, dass die Ortslage Meschenich im Süden ( Richtung Brühl ) 
über die Kreuzung “Kölner Straße“ (L 194 )/ „Kerkrader Straße“ ( L 150 ) in allen Richtungen ange-
bunden ist.

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Im Übersichtslageplan ist zu erkennen, dass die Ortslage Meschenich im Norden ( Richtung Hönnin-
gen ) über die Kreuzung „Am Köln Berg“ ( K 27 ) / B 51n in allen Richtungen angebunden ist. 
 
 
 
 
Welche weiteren Themen seitens der politischen Vertretungen als beeinflusst angesehen werden wird 
nicht näher erläutert. Somit kann hierzu erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Antwort erfolgen. 
 
Zu 3:      Nach Ausbau der Kerkrader Straße steht auch die Umsetzung des Tages-
Durchfahrtsverbots für LKW an. Zur Planung der Umsetzung fehlen bislang konkret Angaben. 
Mit Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der B 51n, Ortsumgehung Meschenich erfolgt auch die Inbe-

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triebnahme, so dass die Durchgangsverkehre nicht mehr durch die Ortslage fahren müssen. Entspre-
chend dem beigefügten Klassifizierungskonzept können  unter dieser Voraussetzung Teile dieses 
Konzeptes rechtlich umgesetzt werden. In der Folge kann die Stadt Köln als Straßenverkehrsbehörde 
entsprechende Regelungen zur Ausgrenzung des LKW-Verkehrs in der Ortslage treffen. 
 
 
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Regionalniederlassung VilleEifel 
Jülicher Ring 101 -103 
53879 Euskirchen

Beratungsverlauf (1)

14.12.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Blasiusstraße
  • Kölner Straße
  • Kerkrader Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3554/2020
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
08.12.2020
Erstellt
07.12.2020 14:44