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BV8/006/2026

Beschränkung Absolutes Haltverbot Wäschlacker Weg

Bezirksvertretung Informationsvorlage 19.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 29.01.2026, TOP 18

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

1274 Zeichen

BV8/006/2026
 
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Informationsvorlage
Betrifft:
Beschränkung Absolutes Haltverbot Wäschlacker Weg
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 8
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 29.01.2026 Kenntnisnahme
 
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 25.09.2025 folgenden Beschluss
gefasst:
 
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das auf dem Wäschlacker Weg zur
Anlieferung des Supermarkts beschilderte Haltverbot (Mo-Fr 6-22 Uhr, Sa 6-15
Uhr) auf Werktage beschränkt bzw. Feiertage von der Geltung ausgenommen
werden können.
 
Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung/Abstimmung mit dem
Supermarktbetreiber gebeten, ob das Haltverbot noch in voller Länge
notwendig ist oder ob es verkürzt werden kann.
 
Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass sie die Bewirtschaftungszeiten
überprüft hat und diese auf werktags von 7.00 – 18.00 Uhr begrenzen wird. Hiermit
ist eine Kontrolle an Feiertagen ausgenommen. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist
erfolgt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend der personellen Kapazitäten.
 
Eine räumliche Reduzierung des aktuell ca. 45 Meter langen Halteverbotsbereichs ist
auf Basis der weiterhin anzulegenden Schleppradien von Lastzügen nicht möglich.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 8
TOP 18 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV8/006/2026
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
19.12.2025
Erstellt
19.12.2025 09:51