BV8/006/2026
Beschränkung Absolutes Haltverbot Wäschlacker Weg
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Informationsvorlage BV
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BV8/006/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Beschränkung Absolutes Haltverbot Wäschlacker Weg Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 29.01.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 25.09.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob das auf dem Wäschlacker Weg zur Anlieferung des Supermarkts beschilderte Haltverbot (Mo-Fr 6-22 Uhr, Sa 6-15 Uhr) auf Werktage beschränkt bzw. Feiertage von der Geltung ausgenommen werden können. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung/Abstimmung mit dem Supermarktbetreiber gebeten, ob das Haltverbot noch in voller Länge notwendig ist oder ob es verkürzt werden kann. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass sie die Bewirtschaftungszeiten überprüft hat und diese auf werktags von 7.00 – 18.00 Uhr begrenzen wird. Hiermit ist eine Kontrolle an Feiertagen ausgenommen. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist erfolgt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend der personellen Kapazitäten. Eine räumliche Reduzierung des aktuell ca. 45 Meter langen Halteverbotsbereichs ist auf Basis der weiterhin anzulegenden Schleppradien von Lastzügen nicht möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/006/2026
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 19.12.2025
- Erstellt
- 19.12.2025 09:51