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V/0322/2022

Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Vorlagen 06.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 02.06.2022, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Anlage 1 - Richtlinien

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Anlage 2 - Zuschussliste 1. Halbjahr 2022

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Beschlussvorlage

2097 Zeichen

V/0322/2022
V/0322/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk
Münster-Ost
Beratungsfolge
02.06.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Münster-Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu den laufenden Aufwendungen,
Einzelveranstaltungen oder Jubiläen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2022
Zeile 15 Transferaufwendungen 11.200 bereitgestellt
20.000
Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten
die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage).
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt.
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten
Bedarfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des
Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-Ost am 26.04.2022 ausgesprochen. Diese sollen nun
Amt für Bürger- und
Ratsservice
25.05.2022
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Frankowsky-Hillen
T elefon:-1624 u. -1662
Frankowsky-Hillen@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0322/2022
von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, Zuschüsse für die Anträge mit der lfd. Nr. 7, 16, 25, 27, 28, 29 und 30
(Anlage 2) zum T eilerst nach Vorlage eines Nachweises über die Durchführung der Veranstaltung
auszuzahlen.
Im Auftrag
gez.
Schnell
Anlagen:
Anlage A
Anlage1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige
Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage 2: Übersicht der eingegangenen Anträge

Anlage A

1703 Zeichen

Anlage A zur V/0322/2022
Kurzüberblick
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Münster-Ost
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt:
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der
Stadtgesellschaft“
Das T eilziellautet:
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und
Initiativen im Stadtbezirk Ost.“
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2022 wurde ein Budget für
Transferleistungen in Höhe von 20.000 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur
Verfügung gestellt.
Finanzierung
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel)
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
x überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern,
Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den
Vereinen und Verbänden befassen.

Anlage 1 - Richtlinien

3804 Zeichen

Anlage 1 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. und 30.09. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Ver-
waltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise 
über die Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.01.2022 in Kraft.

Anlage 2 - Zuschussliste 1. Halbjahr 2022

1881 Zeichen

Anlage 2 
 
Nr. 
 
Verein Mitglieder Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg./ 
Projekt 
Zuschuss 
€ 
1 Bürgerschützen Handorf e. V. 400 X  X 300 
2 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e.V. 124   X 300 
3 Chorgemeinschaft Constantia Gelmer von 1881 22 X   100 
4 Chorgemeinschaft St. Petronilla 31 X   100 
5 Demenznetz Mauritz-Ost, 
Lokale Allianz für Menschen mit Demenz 25 X   300 
6 Digitalwerkstatt der Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 15 X   150 
7 DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V. 800 X  X 500* 
8 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 
Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 170 X   300 
9 Heimatverein Handorf e. V. 842 X   1.000 
10 Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 440 X   150 
11 Kanu-Verein Münster 146  x  500 
12 kfd St. Josef Gelmer 81 X   150 
13 kfd St. Konrad 112 X X X 150 
14 kfd St. Petronilla 420  X  150 
15 Landfrauen Handorf 58 X   150 
16 LIMO (Leben in Mauritz-Ost)    X 300*

Nr. 
 
Verein Mitglieder Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg./ 
Projekt 
Zuschuss 
€ 
17 MC „Liederhort“ Sudmühle 30 X   100 
18 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 19 X   100 
19 Ökumenisches Sozialbüro Münster-Ost - X   700 
20 Projekt „Corona Mutmachbriefe in Mauritz-Ost 440 X   300 
21 Schützenbruderschaft  
St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 191 X X  300 
22 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e.V. 190 X   150 
23 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e.V. – Schießriege/Fahnenschlägergruppe -  24 x   150 
24 TeaoterFrönd Gelmer e.V. 28 X   100 
25 Tennisclub Handorf e.V. 484   X 500* 
26 Tierfreunde Münster Tierschutzverein e.V. 700 X   200 
27 TSV Handorf - Fußballferienfreizeit 1952   X 500* 
28 TSV Handorf – Sommerfest 1952   X 500* 
29 TuS Saxonia Münster e.V. von 1883 1067   X 500* 
30 Kuratorium der Mehrzweckhalle Gelmer  X   2.500* 
 
Gesamt 11.200,00 € 
 
* mit Nachweis

Beratungsverlauf (1)

02.06.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Pötterhoek

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Details

Aktenzeichen
V/0322/2022
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2022
Erstellt
06.05.2022 13:00