3296/2024
Neubenennung der Mitglieder für die Fachausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/01/3 Vorlagen-Nummer 3296/2024 Freigabedatum 06.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubenennung der Mitglieder für die Fachausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat schlägt zur Wahl durch den Hauptausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 10./11. April 2025 in Jena folgende zwei Ratsmitglieder für die Ausschüsse und den Arbeitskreis des RGRE vor: Deutsch-Französischer Ausschuss (DFA) _____________________________ _________________________________ Deutsch-Polnischer Ausschuss (DPA) _____________________________ ________________________________ Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (KEZ) _____________________________ _________________________________ Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (AK JUMA) _____________________________ _________________________________ Rat 14.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.600,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Deutsche Sektion des RGRE verfügt über drei Fachausschüsse sowie einen politischen Arbeitskreis: den Deutsch-Französischen Ausschuss (DFA), den Deutsch-Polnischen Aus- schuss (DPA), den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (KEZ-Aus- schuss) und den Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträgerinnen und Mandats- träger“ (AK JUMA); s. Vorlage 3548/2021. In allen drei Ausschüssen arbeiten Kommunalpolitikerinnen und -politiker aus den Mitglieds- kommunen der Deutschen Sektion des RGRE mit, die sich für das jeweilige Themengebiet besonders interessieren. Für den DFA und den DPA besteht die Besonderheit darin, dass die Ausschüsse sich aus deutschen und französischen bzw. deutschen und polnischen Kommu- nalpolitikerinnen und-politikern zusammensetzen, daher werden diese jeweils von der deut- schen, von der französischen und von der polnischen RGRE-Sektion benannt. Der Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträgerinnen und -träger“ dient dem Er- fahrungsaustausch junger Politikerinnen und Politiker. Mit seiner Einrichtung soll die Perspek- tive junger Menschen innerhalb der Deutschen RGRE-Sektion verstärkt aufgegriffen und ihre Mitwirkung an der Vertretung kommunaler Interessen auf europäischer und internationaler Ebene gefördert werden. 3 Die Interessenbekundungen der Städte für die Neubenennung der Mitglieder werden dem Hauptausschuss des RGRE in seiner Sitzung am 10.04.2025 in Jena vorgelegt. Die Frist zur Benennung der Ausschussmitglieder endet am 14.03.2025. Die von den Städten benannten und vom Hauptausschuss gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker vertreten die jeweilige Kommune in den Ausschüssen. Über die Arbeit in den Ausschüssen sollen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter regelmäßig berichten. Pro Kommune sollen nicht mehr als zwei Delegierte benannten werden, um die entsprechen- den Ausschüsse arbeitsfähig zu halten. Der DPA und DFA kommen einmal im Jahr zu Ausschusssitzungen bzw. Veranstaltungen im Kontext ihrer Arbeit zusammen. Sitzungen finden wegen des bilateralen Charakters auch in Frankreich und in Polen statt. Der KEZ-Ausschuss sowie der Arbeitskreis JUMA tagen in der Regel ausschließlich in Deutschland. Die Kosten der Wahrnehmung des Mandats in den Aus- schüssen bzw. im Arbeitskreis müssen von der entsendenden Kommune getragen werden. Es ist mit Kosten in Höhe von geschätzt 5.600 € zu kalkulieren (max. 8 Entsandte * 350 € Rei- sekosten * 2 Ausschusssitzungen).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3296/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.11.2024
- Erstellt
- 23.10.2024 08:25