3807/2018
Ersatzbeschaffung von einem Radlader
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Anlage 1 - Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
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14 6 112018 141/1 67 Bedarfsprüfung für die Ersatzbeschaffung eines Radladers für die Kölner Friedhöfe (141117132718) Voraussichtliche Auftragssumme: 127.400 € brutto / 107.060 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 05.11.2018 (hier eingegangen am 15.11.2018) übersandten Sie das Er- gebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Ersatzbeschaffung eines Radladers für die Kölner Fried- höfe. Gegen den von Ihnen beschriebenen Bedarf bestehen keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 3807/2018 Freigabedatum 29.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung von einem Radlader hier: Bedarfsfeststellung Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplanten Beschaffungsmaßnahmen fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. Ausschuss für Umwelt und Grün 17.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 127.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 15.925 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Betriebsbereich Friedhöfe werden drei Radlader mit einem Gewicht von neun Tonnen zum Wege- bau, für Ladetätigkeiten im Zusammenhang mit den oben genannten Transporten, zur Aufbereitung von Boden, Grünschnitt und Laub im gesamten Stadtgebiet Köln eingesetzt. Der zu ersetzende Rad- lader wird seit 10 Jahren intensiv genutzt. Die vorgesehene Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre. Um in naher Zukunft teure Reparaturen sowie damit einhergehende, hohe Ausfallzeiten zu vermeiden, soll der Radlader nun ersatzbeschafft werden. Der Radlader ist im Fahrzeug- und Maschinenkonzept (Kapitel 5.6) enthalten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. Das Rechnungsprüfungsamt hat der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 16.11.2018 – RPA-Nr. 141/17/32/18 zugestimmt (Anlage 1). Finanzierung: Die Kostenberechnung für die Beschaffung des Radladers beläuft sich aktuell auf 127.400 € brutto. Die Finanzierung der Ersatzbeschaffung ist im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium, bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens (KFZ) gesichert. Da die Anschaffung im Hj. 2018 nicht mehr auszahlungswirksam wird, bedarf es zunächst lediglich einer Auftragsermächtigung, deren Auszahlungsbelastung (Ablöse VE) in 2019 über einen entsprechenden Planwert abgesichert ist. Die durch die Beschaffung des Fahrzeuges entstehenden bilanziellen Abschreibungen werden zu 100 % über zukünftige Friedhofsgebühren (Einzahlungen Nutzungsrechte) refinanziert. Anlagen Anlage 1 - Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3807/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.11.2018
- Erstellt
- 19.11.2018 09:06