V/0854/2009
Förderung von Maßnahmen zur Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit - AIM
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Beschlussvorlage
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V/0854/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Förderung von Maßnahmen zur Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit - AIM Beratungsfolge 24.02.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 02.03.2010 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 03.03.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 16.03.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Förderung der in der Begründung aufgeführten Projekte wird zugestimmt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über den Haushalt 2010, wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0302 Förderung von Benachteiligten jungen Menschen 2010 372.000 Insgesamt: 372.000 Begründung: Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, Jugendliche im Übergang Schule Beruf, sowie bei der Vermei- dung und Überwindung von Jugendarbeitslosigkeit zu unterstützen. Hierzu beschloss der Rat der Stadt Münster im Jahr 2007 das Handlungsprogramm, das folgende übergreifende Ziele verfolgt: • Ziel 1: Effektive Unterstützung einer intensiven und an den individuellen Problemlagen ausgerichteten Betreuung und Förderung junger Menschen in Ergänzung zu den Aufgaben Vorlagen-Nr.: V/0854/2009 Auskunft erteilt: Frau Dr. Ringbeck Ruf: 492 28 80 E-Mail: Ringbeck@stadt-muenster.de Datum: 16.12.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0854/2009 der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) (nachrangige Förderung). • Ziel 2: Profilierung und Ausdifferenzierung der bewährten Strukturen, die für die Erfüllung der eigenständigen Aufgaben (z.B. Schulsozialarbeit, Jugendwerkstätten etc.) im Rahmen der Jugendberufshilfe in der Stadt Münster geschaffen wurden. • Ziel 3: Stärkere Verwirklichung des präventiven Auftrages der Jugendhilfe / Jugendsozial- arbeit als eigenständige Funktion für junge Menschen im Übergang von der Schule ins Be- rufsleben, insbesondere für diejenigen, die noch nicht zum SGB II-Klientel gehören. Im Jahr 2010 sollen erneut Projekte, die die oben aufgeführten Ziele verfolgen, gefördert werden. Eine flankierende kommunale Förderung ist nach wie vor notwendig, da keine Zuständigkeit nach SGB II und SGB III besteht, bzw. ohne die städtische anteilige Förderung die Durchführung einzel- ner Projekte nicht möglich ist. Ziel der Projektfö rderung über die Arbeitsmarkt-Initiative Münster ist es, die Lücken, die sich infolge der rechtlichen Vorgaben der Akteure ergeben, zu schließen und passgenaue Angebote unterbreiten zu können. Insbesondere geht es darum, die Lernbereitschaft (Stichwort „lebenslanges Lernen“) und Fähigkeit weiterführende Maßnahmen und Angebote der Agentur für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaft Münster oder auch schulische Angebote absolvieren zu können, zu fördern und zu erhöhen. Dabei verfügt die Stadt Münster über einen eingeschränk- ten Wirkungskreis, da sie keinen Einfluss auf die weiterführenden Angebote hat und nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung stellen kann. Die Vermittlung und weiterführende Qualifizierung ver- antworten in Münster die Agentur für Arbeit (Berufsberatung) und die Arbeitsgemeinschaft Münster auf der Grundlage bundespolitischer Vorgaben. Gleichwohl sind sich die Akteure vor Ort (Agentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaft Münster und die Stadt Münster) darin einig, dass sie erfolgreicher sind, wenn sie gemeinsam Strategien und Initia- tiven zur Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit entwickeln und durchführen. Als Ergebnis der „Jugendkonferenzen“ verständigten sich die Akteure auf ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen. Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Münster, der Agentur für Arbeit und der Stadt Münster (Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kul- tur und Sport) wurde das „Fördersystem zur Op timierung der beruflichen Integration junger Men- schen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren“ vereinbart. Bei der Unterzeichnung am 28.01.2008 verständigten sich die Akteure darauf, die gemeinsamen Ziele zu optimieren und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung die Förderung der nachfolgenden aufgeführten Pro- jekte bei verschiedenen Trägern vor. Die Projekte sind mit der Agentur für Arbeit (Berufsberatung) und der Arbeitsgemeinschaft Münster abgestimmt und die Arbeitsgemeinschaft beteiligt sich teil- weise im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags anteilig an der Finanzierung. Für die Durchführung der Projekte wird ein Mittelvolumen von insgesamt 372.000 € im Jahr 2010 benötigt. - 3 - V/0854/2009 Träger Maßnahme Anzahl der Plätze Förder- zeitraum Betrag 2010 Beteiligung Dritter/ Ko- förderung Lernen Fördern e.V: Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Grundkompetenzen „Lernort-Süd“ 15 01.09.2010 31.12.2010 25.750,00 € 25.750,00 € Yehudi Menuhin Stiftung Deutschland MUSE-E (Music for Schools in Eu- rope) eröffnet Kindern in sozial be- nachteiligten Stadtteilen den Zu- gang zu Kunst u. ist ein wertvoller Beitrag zur Identitätsbildung, Inte- gration u. Chancengleichheit; Die Basisfinanzierung in Höhe von 80 % trägt das Ministerium für Bauen u. Verkehr NW sowie die EU im Rah- men des integrierten Hand- lungskonzeptes „Soziale Stadt“. Beteiligt sind die Uppenbergschule, die Grundschule Kinderhaus-West u. die Melanchthon Schule 250 01.01.2010 31.12.2010 8.800,00 € 35.200,00 € Stadt Münster Amt 40 Kooperationsprojekt mit der Haupt- schule Coerde u. Waldschule Kin- derhaus „Werkstattklasse“ in der Stadtteilwerkstatt Nord 15 01.01.2010 31.12.2010 19.500,00 € 0,00 € JAZ gGmbH GEMMA – Berufsorientierung Mäd- chen und junge Frauen 14 01.05.2010 30.04.2011 49.500,00 € 49.500,00 € Arbeitskreis Ostviertel e.V. mit Bennohaus Auf ins Leben. Meine Medien – Mei- ne Möglichkeiten – Aktive Medien- arbeit mit qualifizierendem Charak- ter zur Berufsorientierung und - vorbereitung der Haupt- und För- derschulen – Überwiegend finanziert aus Mitteln der Aktion Mensch; Lan- desanstalt für Medien NRW und den LWL 500 (nicht alle aus Müns- ter) 01.02.2010 31.12.2012 4.000,00 € 103.265,00 € JAZ gGmbH Einzelplätze in der Maßnahme „Ar- beiten + Lernen“ - Nachholen Hauptschulabschluss 4 01.01.2010 31.12.2010 24.000,00 € 0,00 € Adolph-Kolping- Berufskolleg Kooperationsprojekt einer Kita mit der Abteilung berufliche Grundbil- dung – Schüler und Schülerinnen der BvB-Klassen bauen ein Spielge- rät 25 01.01.2010 31.12.2010 5.000,00 € 0,00 € Lernen Fördern e.V. Flankierender Unterricht; Nachholen des Hauptschulabschluss im Ler- nort-Süd u. der Stadtteilwerkstatt; Vorbereitung auf Externenprüfung 20 01.01.2010 31.12.2010 20.000,00 € 0,00 € GEBA BAFF – GANZIL (Ganzheitliche Integrationsleistungen für junge Frauen in eine Teilzeitausbildung) 12 01.01.2010 31.12.2010 35.640,00 € 31.800,00 € INFA Münster gGmbH Haus Münsterland, Münster Handorf (ehemaliges Soldatenheim) Jugend- liche sollen bei der Errichtung/ Ein- richtung beruflich qualifiziert und begleitet werden; Integrationspro- jekt „Gastronomie mit Veranstal- tungskapazitäten“ 4 01.01.2010 31.12.2010 10.000,00 € 0,00 € Summe 202.190,00 € Die Verwaltung schlägt vor, die noch verbleibenden Mittel entsprechend noch zu benennender - 4 - V/0854/2009 Bedarfslagen, auf der Grundlage der eingangs aufgeführten Ziele und unter Berücksichtigung der Einwerbung von Drittelmitteln zeitnah zu verwenden und den politischen Gremien darüber zu be- richten. Flankierende Maßnahmen Land, Bund und Europäischer Union Neben der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaft Münster unterstützt das Land NW mit dem Landesprogramm Jugend in Arbeit + und dem Werkstattjahr (beide finanziert aus dem ESF) die Integration von jungen Menschen in Arbeit und Ausbildung. Der Bund unterstützt im Rahmen der erweiterten und vertieften Berufsorientierung Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf. Über diesen Förderweg werden derzeit zwei Maßnahmen (eine in den vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und der Geistschule und der Fürstenberg- schule (beides Hauptschulen) durchgeführt. Die Stadt ist Antragstellerin und Trägerin der Maß- nahmen und übernimmt die Kofinanzierung aus dem Budget der AIM-Projektförderung. Durchge- führt werden die Maßnahmen von den Trägern Lernen fördern e.V. und dem HBZ. Das Programm Jugend in Arbeit + wird finanztechnisch von der Stadt abgewickelt und den Trägern JAZ gGmbH und dem Bildungsinstitut Münster durchgeführt. Über das Programm STÄRKEN vor Ort, ein Pro- gramm vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Deutschland, wurden insgesamt 11 Projekte in Kinderhaus und Coerde initiiert und finanziert, die dazu beitr agen, Jugendliche bei der beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Die Lokale Koordi nierung für dies Programm liegt ebenfalls beim Amt für Schule und Weiterbildung – Abteilung für Schule/ Wirtschaft und berufliche Qualifizierung. Resümee Über die enge Verzahnung der An gebote der jeweiligen Akteure und Bündelung beim Amt für Schule und Weiterbildung (Abteilung Schule/ Wirtschaft und berufliche Qualifizierung) ist gewähr- leistet, dass die eingesetzten Mittel aufeinander abgestimmt eingesetzt und Doppelstrukturen ver- mieden werden. So gelang es für das Haushaltsjahr 2010 insgesamt Einnahmen in Höhe von ca. 840.000 € zu sichern, mit denen Angebote zur beruflichen Qualifizierung, Integration in Ausbildung und Arbeit durchgeführt werden können. Insgesamt gelingt es, mit jedem eingesetzten städtischen Euro fast zwei Euro an Drittmitteln zu akquirieren. i.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0854/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Förderung von Maßnahmen zur Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit - AIM Beratungsfolge 20.01.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 27.01.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 16.02.2010 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 23.02.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsjahr Gesamtkosten in Höhe von 372.000 € für Projekte zur Vermeidung und Überwindung von Jugendarbeitslosigkeit entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über den Haushalt 2010, wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0302 Förderung von Benachteiligten jungen Menschen 2010 372.000 Insgesamt: 372.000 Begründung: Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, Jugendliche im Übergang Schule Beruf, sowie bei der Vermei- dung und Überwindung von Jugendarbeitslosigkeit zu unterstützen. Hierzu beschloss der Rat der Stadt Münster im Jahr 2007 das Handlungsprogramm, das folgende übergreifende Ziele verfolgt: • Ziel 1: Effektive Unterstützung einer intensiven und an den individuellen Problemlagen Vorlagen-Nr.: V/0854/2009. Erg. Auskunft erteilt: Frau Dr. Ringbeck Ruf: 492 28 80 E-Mail: Ringbeck@stadt-muenster.de Datum: 16.12.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0854/2009 ausgerichteten Betreuung und Förderung junger Menschen in Ergänzung zu den Aufgaben der AMS (nachrangige Förderung) • Ziel 2: Profilierung und Ausdifferenzierung der bewährten Strukturen, die für die Erfüllung der eigenständigen Aufgaben (z.B. Schulsozialarbeit, Jugendwerkstätten etc.) im Rahmen der Jugendberufshilfe in der Stadt Münster geschaffen wurden. • Ziel 3: Stärkere Verwirklichung des präventiven Auftrages der Jugendhilfe / Jugendsozial- arbeit als eigenständige Funktion für junge Menschen im Übergang von der Schule ins Be- rufsleben, insbesondere für diejenigen, die noch nicht zum SGB II-Klientel gehören. Im Jahr 2010 sollen weitere Projekte, die die oben aufgeführten Ziele verfolgen, gefördert werden. Eine flankierende kommunale Förderung ist nach wie vor notwendig, da keine Zuständigkeit nach SGB II und SGB III besteht, bzw. ohne die städtische anteilige Förderung die Durchführung einzel- ner Projekte nicht möglich ist. Ziel der Projektfö rderung über die Arbeitsmarkt-Initiative Münster ist es, die Lücken, die sich infolge der rechtlichen Vorgaben der Akteure ergeben, zu schließen und passgenaue Angebote unterbreiten zu können. Insbesondere geht es darum, die Lernbereitschaft (Stichwort „lebenslanges Lernen“) und Fähigkeit weiterführende Maßnahmen und Angebote der Agentur für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaft Münster oder auch schulische Angebote absolvieren zu können, zu fördern und zu erhöhen. Dabei verfügt die Stadt Münster über einen eingeschränk- ten Wirkungskreis, da sie keinen Einfluss auf die weiterführenden Angebote hat und nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung stellen kann. Die Vermittlung und weiterführende Qualifizierung ver- antworten in Münster die Agentur für Arbeit (Berufsberatung) und die Arbeitsgemeinschaft Münster auf der Grundlage bundespolitischer Vorgaben. Gleichwohl sind sich die Akteure vor Ort (Agentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaft Münster und die Stadt Münster) darin einig, dass sie erfolgreicher sind, wenn sie gemeinsam Strategien und Initia- tiven zur Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit entwickeln und durchführen. Als Ergebnis der „Jugendkonferenzen“ verständigten sich die Akteure auf ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen. Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Münster, der Agentur für Arbeit und der Stadt Münster (Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kul- tur und Sport) wurde das „Fördersystem zur Op timierung der beruflichen Integration junger Men- schen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren“ vereinbart. Bei der Unterzeichnung am 28.01.2008 verständigten sich die Akteure darauf, die gemeinsamen Ziele zu optimieren und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung die Förderung der nachfolgenden aufgeführten Pro- jekte bei verschiedenen Trägern vor. Die Projekte sind mit der Agentur für Arbeit (Berufsberatung) und der Arbeitsgemeinschaft Münster abgestimmt und die Arbeitsgemeinschaft beteiligt sich teil- weise im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags anteilig an der Finanzierung. Für die Durchführung der Projekte wird ein Mittelvolumen von insgesamt 372.000 € im Jahr 2010 benötigt. - 3 - V/0854/2009 Träger Maßnahme Anzahl der Plätze Förder- zeitraum Betrag 2010 Beteiligung Dritter/ Ko- förderung Lernen Fördern e.V: Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Grundkompetenzen „Lernort-Süd“ 15 01.09.2010 31.12.2010 25.750,00 € 25.750,00 € Yehudi Menuhin Stiftung Deutschland MUSE-E 250 01.01.2010 31.12.2010 8.800,00 € 35.200,00 € Stadt Münster Amt 40 Kooperationsprojekt mit der Haupt- schule Coerde und Waldschule Kin- derhaus „Werkstattklasse“ in der Stadtteilwerkstatt Nord 15 01.01.2010 31.12.2010 19.500,00 € 0,00 € JAZ gGmbH GEMMA – Berufsorientierung Mäd- chen und junge Frauen 14 01.05.2010 30.04.2011 49.500,00 € 49.500,00 € Arbeitskreis Ostviertel e.V. mit Bennohaus Auf ins Leben. Meine Medien – Mei- ne Möglichkeiten 500 01.02.2010 31.12.2012 4.000,00 € 103.265,00 € JAZ gGmbH Einzelplätze in der Maßnahme „Ar- beiten + Lernen“ 4 01.01.2010 31.12.2010 24.000,00 € 0,00 € Adolph-Kolping- Berufskolleg Kooperationsprojekt einer Kita mit der Abteilung berufliche Grundbil- dung 25 01.01.2010 31.12.2010 5.000,00 € 0,00 € Lernen Fördern e.V. Flankierender Unterricht zum Nach- holen des Hauptschulabschlusses im Lernort-Süd und der Stadtteil- werkstatt 20 01.01.2009 31.12.2009 20.000,00 € 0,00 € GEBA BAFF – GANZIL (Ganzheitliche Integrationsleistungen für junge Frauen in eine Teilzeitausbildung) 12 01.01.2010 31.12.2010 35.640,00 € 31.800,00 € INFA Münster gGmbH Haus Münsterland, Münster Handorf 4 01.01.2010 31.12.2010 10.000,00 € 0,00 € Summe 202.190,00 € Die Verwaltung schlägt vor, die noch verbleibenden Mittel entsprechend noch zu benennender Bedarfslagen, auf der Grundlage der eingangs aufgeführten Ziele und unter Berücksichtigung der Einwerbung von Drittelmitteln zeitnah zu verwenden und den politischen Gremien darüber zu be- richten. Flankierende Maßnahmen Land, Bund und Europäischer Union Neben der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaft Münster unterstützt das Land NW mit dem Landesprogramm Jugend in Arbeit + und dem Werkstattjahr (beide finanziert aus dem ESF) die Integration von jungen Menschen in Arbeit und Ausbildung. Der Bund unterstützt im Rahmen der erweiterten und vertieften Berufsorientierung Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf. Über diesen Förderweg werden derzeit zwei Maßnahmen (eine in den vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und der Geistschule und der Fürstenberg- schule (beides Hauptschulen) durchgeführt. Die Stadt ist Antragstellerin und Trägerin der Maß- nahmen und übernimmt die Kofinanzierung aus dem Budget der AIM-Projektförderung. Durchge- führt werden die Maßnahmen von den Trägern Lernen fördern e.V. und dem HBZ. Das Programm Jugend in Arbeit + wird finanztechnisch von der Stadt abgewickelt und vom den Trägern JAZ gGmbH und dem Bildungsinstitut Münster durchgeführt. Über das Programm STÄRKEN vor Ort, ein Programm vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gefördert aus - 4 - V/0854/2009 Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Deutschland, wurden insgesamt 11 Projekte in Kinder- haus und Coerde initiiert und finanziert, die dazu beitragen, Jugendlichen bei der beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Die Lokale Koordinierung für dies Programm liegt ebenfalls bei der Abteilung 40.5. Resümee Über die enge Verzahnung der An gebote der jeweiligen Akteure und Bündelung beim Amt für Schule und Weiterbildung (Abteilung Schule/ Wirtschaft und berufliche Qualifizierung) ist gewähr- leistet, dass die eingesetzten Mittel aufeinander abgestimmt eingesetzt und Doppelstrukturen ver- mieden werden. So gelang es für das Haushaltsjahr 2010 insgesamt Einnahmen in Höhe von ca. 840.000 € zu sichern, mit denen Angebote zur beruflichen Qualifizierung, Integration in Ausbil- dung und Arbeit durchgeführt werden können. Insgesamt gelingt es, mit jedem eingesetzten städti- schen Euro fast zwei Euro an Drittmitteln zu akquirieren. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen:
Beratungsverlauf (4)
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- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0854/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37