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V/0854/2009

Förderung von Maßnahmen zur Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit - AIM

Vorlagen 06.01.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 16.03.2010, TOP 6

Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Beschlussvorlage

9950 Zeichen

V/0854/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Maßnahmen zur Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit - AIM 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.02.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
02.03.2010 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
03.03.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
16.03.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Förderung der in der Begründung aufgeführten Projekte wird zugestimmt. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über den Haushalt 2010, 
wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0302 Förderung von Benachteiligten 
jungen Menschen  
2010 372.000   
Insgesamt: 372.000  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, Jugendliche im Übergang Schule Beruf, sowie bei der Vermei-
dung und Überwindung von Jugendarbeitslosigkeit zu unterstützen. Hierzu beschloss der Rat der 
Stadt Münster im Jahr 2007 das Handlungsprogramm, das folgende übergreifende Ziele verfolgt: 
 
• Ziel 1: Effektive Unterstützung einer intensiven und an den individuellen Problemlagen 
ausgerichteten Betreuung und Förderung junger Menschen in Ergänzung zu den Aufgaben 
Vorlagen-Nr.: 
V/0854/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
Ringbeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.12.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0854/2009 
der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) (nachrangige Förderung). 
• Ziel 2: Profilierung und Ausdifferenzierung der bewährten Strukturen, die für die Erfüllung 
der eigenständigen Aufgaben (z.B. Schulsozialarbeit, Jugendwerkstätten etc.) im Rahmen 
der Jugendberufshilfe in der Stadt Münster geschaffen wurden. 
• Ziel 3: Stärkere Verwirklichung des präventiven Auftrages der Jugendhilfe / Jugendsozial-
arbeit als eigenständige Funktion für junge Menschen im Übergang von der Schule ins Be-
rufsleben, insbesondere für diejenigen, die noch nicht zum SGB II-Klientel gehören. 
 
Im Jahr 2010 sollen erneut Projekte, die die oben aufgeführten Ziele verfolgen, gefördert werden. 
Eine flankierende kommunale Förderung ist nach wie vor notwendig, da keine Zuständigkeit nach 
SGB II und SGB III besteht, bzw. ohne die städtische anteilige Förderung die Durchführung einzel-
ner Projekte nicht möglich ist. Ziel der Projektfö rderung über die Arbeitsmarkt-Initiative Münster ist 
es, die Lücken, die sich infolge der rechtlichen Vorgaben der Akteure ergeben, zu schließen und 
passgenaue Angebote unterbreiten zu können. Insbesondere geht es darum, die Lernbereitschaft 
(Stichwort „lebenslanges Lernen“) und Fähigkeit weiterführende Maßnahmen und Angebote der 
Agentur für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaft Münster oder auch schulische Angebote absolvieren 
zu können, zu fördern und zu erhöhen. Dabei verfügt die Stadt Münster über einen eingeschränk-
ten Wirkungskreis, da sie keinen Einfluss auf die weiterführenden Angebote hat und nur begrenzte 
Ressourcen zur Verfügung stellen kann. Die Vermittlung und weiterführende Qualifizierung ver-
antworten in Münster die Agentur für Arbeit (Berufsberatung) und die Arbeitsgemeinschaft Münster 
auf der Grundlage bundespolitischer Vorgaben.   
 
Gleichwohl sind sich die Akteure vor Ort (Agentur für Arbeit,  Arbeitsgemeinschaft Münster und die 
Stadt Münster) darin einig, dass sie erfolgreicher sind, wenn  sie gemeinsam Strategien und Initia-
tiven zur Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit entwickeln und durchführen. 
Als Ergebnis der „Jugendkonferenzen“ verständigten sich die Akteure auf ein abgestimmtes und 
gemeinsames Vorgehen. Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft 
Münster, der Agentur für Arbeit und der Stadt Münster (Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kul-
tur und Sport) wurde das „Fördersystem zur Op timierung der beruflichen Integration junger Men-
schen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren“ vereinbart. Bei der Unterzeichnung am 28.01.2008 
verständigten sich die Akteure darauf, die gemeinsamen Ziele zu optimieren und bedarfsgerecht 
weiter zu entwickeln.  
 
Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung die Förderung der nachfolgenden aufgeführten Pro-
jekte bei verschiedenen Trägern vor. Die Projekte sind mit der Agentur für Arbeit (Berufsberatung) 
und der Arbeitsgemeinschaft Münster abgestimmt und die Arbeitsgemeinschaft beteiligt sich teil-
weise im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags anteilig an der Finanzierung. Für die Durchführung 
der Projekte wird ein Mittelvolumen von insgesamt 372.000 € im Jahr 2010 benötigt.

- 3 - 
V/0854/2009 
 
Träger Maßnahme Anzahl  
der  
Plätze 
Förder- 
zeitraum  
Betrag 
2010 
Beteiligung 
Dritter/ Ko-
förderung 
Lernen Fördern 
e.V: 
Vermittlung arbeitsmarktrelevanter 
Grundkompetenzen „Lernort-Süd“ 
15 01.09.2010 
31.12.2010 
 
25.750,00 € 25.750,00 €
Yehudi Menuhin 
Stiftung 
Deutschland 
MUSE-E  (Music for Schools in Eu-
rope) eröffnet Kindern in sozial be-
nachteiligten Stadtteilen den Zu-
gang zu Kunst u. ist ein wertvoller 
Beitrag zur Identitätsbildung, Inte-
gration u. Chancengleichheit;  Die 
Basisfinanzierung in Höhe von 80 % 
trägt das Ministerium für Bauen u. 
Verkehr NW sowie die EU im Rah-
men des integrierten Hand-
lungskonzeptes „Soziale Stadt“. 
Beteiligt sind die Uppenbergschule, 
die Grundschule Kinderhaus-West 
u. die Melanchthon Schule 
250
01.01.2010 
31.12.2010 
 
8.800,00 € 35.200,00 €
Stadt Münster 
Amt 40 
Kooperationsprojekt mit der Haupt-
schule Coerde u. Waldschule Kin-
derhaus „Werkstattklasse“ in der 
Stadtteilwerkstatt Nord  
15
 
01.01.2010 
31.12.2010 
 
19.500,00 € 0,00 €
JAZ gGmbH GEMMA – Berufsorientierung Mäd-
chen und junge Frauen 14
01.05.2010 
30.04.2011 
 
49.500,00 € 49.500,00 €
Arbeitskreis 
Ostviertel e.V. 
mit Bennohaus 
Auf ins Leben. Meine Medien – Mei-
ne Möglichkeiten – Aktive Medien-
arbeit mit qualifizierendem Charak-
ter zur Berufsorientierung und -
vorbereitung  der Haupt- und För-
derschulen – Überwiegend finanziert 
aus Mitteln der Aktion Mensch; Lan-
desanstalt für Medien NRW und den 
LWL  
500
(nicht 
alle aus  
Müns-
ter) 
01.02.2010 
31.12.2012 
 
4.000,00 € 103.265,00 €
JAZ gGmbH Einzelplätze in der Maßnahme „Ar-
beiten + Lernen“ - Nachholen 
Hauptschulabschluss 
4
01.01.2010 
31.12.2010 
24.000,00 € 0,00 €
Adolph-Kolping-
Berufskolleg 
Kooperationsprojekt einer Kita mit 
der Abteilung berufliche Grundbil-
dung – Schüler und Schülerinnen 
der BvB-Klassen bauen ein Spielge-
rät 
25
01.01.2010 
31.12.2010 
 
 
5.000,00 € 0,00 €
Lernen Fördern 
e.V. 
Flankierender Unterricht; Nachholen 
des Hauptschulabschluss im Ler-
nort-Süd u. der Stadtteilwerkstatt; 
Vorbereitung auf Externenprüfung 
20
01.01.2010 
31.12.2010 
 
20.000,00 € 0,00 €
GEBA  BAFF – GANZIL (Ganzheitliche 
Integrationsleistungen für junge 
Frauen in eine Teilzeitausbildung) 
12
01.01.2010 
31.12.2010 
 
35.640,00 € 31.800,00 €
INFA Münster 
gGmbH 
Haus Münsterland, Münster Handorf 
(ehemaliges Soldatenheim) Jugend-
liche sollen bei der Errichtung/ Ein-
richtung beruflich qualifiziert und 
begleitet werden;  Integrationspro-
jekt „Gastronomie mit Veranstal-
tungskapazitäten“   
4
01.01.2010 
31.12.2010 
10.000,00 € 0,00 €
 Summe   202.190,00 € 
 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die noch verbleibenden Mittel entsprechend noch zu benennender

- 4 - 
V/0854/2009 
Bedarfslagen, auf der Grundlage der eingangs aufgeführten Ziele und unter Berücksichtigung der 
Einwerbung von Drittelmitteln zeitnah zu verwenden und den politischen Gremien darüber zu be-
richten.  
 
 
Flankierende Maßnahmen Land, Bund und Europäischer Union 
 
Neben der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaft Münster unterstützt das  Land 
NW mit dem Landesprogramm Jugend in Arbeit + und dem Werkstattjahr (beide finanziert aus 
dem ESF) die Integration von jungen Menschen in Arbeit und Ausbildung. Der Bund unterstützt im 
Rahmen der erweiterten und vertieften Berufsorientierung Jugendliche beim Übergang von der 
Schule in den Beruf. Über diesen Förderweg werden derzeit zwei Maßnahmen (eine in den vier 
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und der Geistschule und der Fürstenberg-
schule (beides Hauptschulen) durchgeführt.  Die Stadt ist Antragstellerin und Trägerin der Maß-
nahmen und übernimmt die Kofinanzierung aus dem Budget der AIM-Projektförderung. Durchge-
führt werden die Maßnahmen von den Trägern Lernen fördern e.V. und dem HBZ. Das Programm 
Jugend in Arbeit + wird finanztechnisch von der Stadt abgewickelt und den Trägern JAZ gGmbH 
und dem Bildungsinstitut Münster durchgeführt. Über das Programm STÄRKEN vor Ort, ein Pro-
gramm vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gefördert aus Mitteln 
des Europäischen Sozialfonds für Deutschland, wurden insgesamt 11 Projekte in Kinderhaus und 
Coerde initiiert und finanziert, die dazu beitr agen, Jugendliche bei der beruflichen und sozialen 
Integration zu unterstützen. Die Lokale Koordi nierung für dies Programm liegt ebenfalls beim Amt 
für Schule und Weiterbildung – Abteilung für Schule/ Wirtschaft und berufliche Qualifizierung.  
 
 
Resümee 
 
Über die enge Verzahnung der An
gebote der jeweiligen Akteure und Bündelung beim Amt für 
Schule und Weiterbildung (Abteilung Schule/ Wirtschaft und berufliche Qualifizierung) ist gewähr-
leistet, dass die eingesetzten Mittel aufeinander abgestimmt eingesetzt und Doppelstrukturen ver-
mieden werden. So gelang es für das Haushaltsjahr 2010 insgesamt Einnahmen in Höhe von ca. 
840.000 € zu sichern, mit denen Angebote zur beruflichen Qualifizierung, Integration in Ausbildung 
und Arbeit durchgeführt werden können. Insgesamt gelingt es, mit jedem eingesetzten städtischen 
Euro  fast zwei Euro an Drittmitteln zu akquirieren.  
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Ergänzungsvorlage Beschluss

8902 Zeichen

V/0854/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Maßnahmen zur Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit - AIM 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.01.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
27.01.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
16.02.2010 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
23.02.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsjahr Gesamtkosten in Höhe von 372.000 € für 
Projekte zur Vermeidung und Überwindung von Jugendarbeitslosigkeit entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über den Haushalt 2010, 
wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0302 Förderung von Benachteiligten 
jungen Menschen  
2010 372.000   
Insgesamt: 372.000  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, Jugendliche im Übergang Schule Beruf, sowie bei der Vermei-
dung und Überwindung von Jugendarbeitslosigkeit zu unterstützen. Hierzu beschloss der Rat der 
Stadt Münster im Jahr 2007 das Handlungsprogramm, das folgende übergreifende Ziele verfolgt: 
 
• Ziel 1: Effektive Unterstützung einer intensiven und an den individuellen Problemlagen 
Vorlagen-Nr.: 
V/0854/2009. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
Ringbeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.12.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0854/2009 
ausgerichteten Betreuung und Förderung junger Menschen in Ergänzung zu den Aufgaben 
der AMS (nachrangige Förderung) 
• Ziel 2: Profilierung und Ausdifferenzierung der bewährten Strukturen, die für die Erfüllung 
der eigenständigen Aufgaben (z.B. Schulsozialarbeit, Jugendwerkstätten etc.) im Rahmen 
der Jugendberufshilfe in der Stadt Münster geschaffen wurden. 
• Ziel 3: Stärkere Verwirklichung des präventiven Auftrages der Jugendhilfe / Jugendsozial-
arbeit als eigenständige Funktion für junge Menschen im Übergang von der Schule ins Be-
rufsleben, insbesondere für diejenigen, die noch nicht zum SGB II-Klientel gehören. 
 
Im Jahr 2010 sollen weitere Projekte, die die oben aufgeführten Ziele verfolgen, gefördert werden. 
Eine flankierende kommunale Förderung ist nach wie vor notwendig, da keine Zuständigkeit nach 
SGB II und SGB III besteht, bzw. ohne die städtische anteilige Förderung die Durchführung einzel-
ner Projekte nicht möglich ist. Ziel der Projektfö rderung über die Arbeitsmarkt-Initiative Münster ist 
es, die Lücken, die sich infolge der rechtlichen Vorgaben der Akteure ergeben, zu schließen und 
passgenaue Angebote unterbreiten zu können. Insbesondere geht es darum, die Lernbereitschaft 
(Stichwort „lebenslanges Lernen“) und Fähigkeit weiterführende Maßnahmen und Angebote der 
Agentur für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaft Münster oder auch schulische Angebote absolvieren 
zu können, zu fördern und zu erhöhen. Dabei verfügt die Stadt Münster über einen eingeschränk-
ten Wirkungskreis, da sie keinen Einfluss auf die weiterführenden Angebote hat und nur begrenzte 
Ressourcen zur Verfügung stellen kann. Die Vermittlung und weiterführende Qualifizierung ver-
antworten in Münster die Agentur für Arbeit (Berufsberatung) und die Arbeitsgemeinschaft Münster 
auf der Grundlage bundespolitischer Vorgaben.   
 
Gleichwohl sind sich die Akteure vor Ort (Agentur für Arbeit,  Arbeitsgemeinschaft Münster und die 
Stadt Münster) darin einig, dass sie erfolgreicher sind, wenn  sie gemeinsam Strategien und Initia-
tiven zur Überwindung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit entwickeln und durchführen. 
Als Ergebnis der „Jugendkonferenzen“ verständigten sich die Akteure auf ein abgestimmtes und 
gemeinsames Vorgehen. Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft 
Münster, der Agentur für Arbeit und der Stadt Münster (Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kul-
tur und Sport) wurde das „Fördersystem zur Op timierung der beruflichen Integration junger Men-
schen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren“ vereinbart. Bei der Unterzeichnung am 28.01.2008 
verständigten sich die Akteure darauf, die gemeinsamen Ziele zu optimieren und bedarfsgerecht 
weiter zu entwickeln.  
 
Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung die Förderung der nachfolgenden aufgeführten Pro-
jekte bei verschiedenen Trägern vor. Die Projekte sind mit der Agentur für Arbeit (Berufsberatung) 
und der Arbeitsgemeinschaft Münster abgestimmt und die Arbeitsgemeinschaft beteiligt sich teil-
weise im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags anteilig an der Finanzierung. Für die Durchführung 
der Projekte wird ein Mittelvolumen von insgesamt 372.000 € im Jahr 2010 benötigt.

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V/0854/2009 
 
Träger Maßnahme Anzahl  
der  
Plätze 
Förder- 
zeitraum  
Betrag 
2010 
Beteiligung 
Dritter/ Ko-
förderung 
Lernen Fördern 
e.V: 
Vermittlung arbeitsmarktrelevanter 
Grundkompetenzen „Lernort-Süd“ 
 
15
01.09.2010 
31.12.2010 
 
25.750,00 € 25.750,00 €
Yehudi Menuhin 
Stiftung 
Deutschland 
MUSE-E  
250
01.01.2010 
31.12.2010 
 
8.800,00 € 35.200,00 €
Stadt Münster 
Amt 40 
Kooperationsprojekt mit der Haupt-
schule Coerde und Waldschule Kin-
derhaus „Werkstattklasse“ in der 
Stadtteilwerkstatt Nord  
15
 
01.01.2010 
31.12.2010 
 
19.500,00 € 0,00 €
JAZ gGmbH GEMMA – Berufsorientierung Mäd-
chen und junge Frauen 
 
14
01.05.2010 
30.04.2011 
 
49.500,00 € 49.500,00 €
 Arbeitskreis 
Ostviertel e.V. 
mit Bennohaus 
Auf ins Leben. Meine Medien – Mei-
ne Möglichkeiten 500
01.02.2010 
31.12.2012 
 
4.000,00 € 103.265,00 €
JAZ gGmbH Einzelplätze in der Maßnahme „Ar-
beiten + Lernen“  4
01.01.2010 
31.12.2010 
24.000,00 € 0,00 €
Adolph-Kolping-
Berufskolleg 
Kooperationsprojekt einer Kita mit 
der Abteilung berufliche Grundbil-
dung 
25
01.01.2010 
31.12.2010 
 
 
5.000,00 € 0,00 €
Lernen Fördern 
e.V. 
Flankierender Unterricht zum Nach-
holen des Hauptschulabschlusses 
im Lernort-Süd und der Stadtteil-
werkstatt 
20
01.01.2009 
31.12.2009 
 
20.000,00 € 0,00 €
GEBA  BAFF – GANZIL (Ganzheitliche 
Integrationsleistungen für junge 
Frauen in eine Teilzeitausbildung) 
 
12
01.01.2010 
31.12.2010 
 
35.640,00 € 31.800,00 €
INFA Münster 
gGmbH 
Haus Münsterland, Münster Handorf 4 01.01.2010 
31.12.2010 
10.000,00 € 0,00 €
 Summe   202.190,00 € 
 
 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die noch verbleibenden Mittel entsprechend noch zu benennender 
Bedarfslagen, auf der Grundlage der eingangs aufgeführten Ziele und unter Berücksichtigung der 
Einwerbung von Drittelmitteln zeitnah zu verwenden und den politischen Gremien darüber zu be-
richten.  
 
 
Flankierende Maßnahmen Land, Bund und Europäischer Union 
 
Neben der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaft Münster unterstützt das  Land 
NW mit dem Landesprogramm Jugend in Arbeit + und dem Werkstattjahr (beide finanziert aus 
dem ESF) die Integration von jungen Menschen in Arbeit und Ausbildung. Der Bund unterstützt im 
Rahmen der erweiterten und vertieften Berufsorientierung Jugendliche beim Übergang von der 
Schule in den Beruf. Über diesen Förderweg werden derzeit zwei Maßnahmen (eine in den vier 
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und der Geistschule und der Fürstenberg-
schule (beides Hauptschulen) durchgeführt.  Die Stadt ist Antragstellerin und Trägerin der Maß-
nahmen und übernimmt die Kofinanzierung aus dem Budget der AIM-Projektförderung. Durchge-
führt werden die Maßnahmen von den Trägern Lernen fördern e.V. und dem HBZ. Das Programm 
Jugend in Arbeit + wird finanztechnisch von der Stadt abgewickelt und vom den Trägern JAZ 
gGmbH und dem Bildungsinstitut Münster durchgeführt. Über das Programm STÄRKEN vor Ort, 
ein Programm vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gefördert aus

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V/0854/2009 
Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Deutschland, wurden insgesamt 11 Projekte in Kinder-
haus und Coerde initiiert und finanziert, die dazu beitragen, Jugendlichen bei der beruflichen und 
sozialen Integration zu unterstützen. Die Lokale Koordinierung für dies Programm liegt ebenfalls 
bei der Abteilung 40.5.  
 
 
Resümee 
 
Über die enge Verzahnung der An
gebote der jeweiligen Akteure und Bündelung beim Amt für 
Schule und Weiterbildung (Abteilung Schule/ Wirtschaft und berufliche Qualifizierung) ist gewähr-
leistet, dass die eingesetzten Mittel aufeinander abgestimmt eingesetzt und Doppelstrukturen ver-
mieden werden. So gelang es für das Haushaltsjahr 2010 insgesamt Einnahmen in Höhe von ca. 
840.000 €  zu sichern, mit denen Angebote zur beruflichen Qualifizierung, Integration in Ausbil-
dung und Arbeit durchgeführt werden können. Insgesamt gelingt es, mit jedem eingesetzten städti-
schen Euro  fast zwei Euro an Drittmitteln zu akquirieren.  
 
 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen:

Beratungsverlauf (4)

24.02.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2010 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0854/2009
Typ
Vorlagen
Datum
06.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37