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AN/1697/2023

Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Antrag zum Verkehrsversuch Venloer Straße 2. Stufe

Antrag nach § 3 BV4 (SPD) 20.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 25.09.2023, TOP 1.2

Antrag nach § 3 (SPD BV4)

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Antrag nach § 3 (SPD BV4)

4980 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 
SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln  spd-bv4@stadt-koeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1697/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 25.09.2023 
 
Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Antrag zum Verkehrsversuch Venloer Straße 2. Stufe 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 25. September 2025 zu setzen. 
Beschluss 
1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Vorlage der Verwaltung zum Verkehrsversuch 
Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld, Umsetzung der 2. Stufe ohne Änderung. Damit ist eine erneute 
Vorlage im Verkehrsausschuss nicht erforderlich und das Ziel mit der 2. Stufe noch im Herbst 
dieses Jahres zu beginnen, kann erreicht werden. 
 
2. Da die Bürgerinnen und Bürger erstmals am 28. September 2023, mithin nach der Sondersitzung 
der Bezirksvertretung, in einer öffentlichen Veranstaltung zu Wort kommen werden, behält sich 
die Bezirksvertretung im weiteren Verlauf des Versuchs Änderungen und Ergänzungen vor. 
2.a Dazu wird der ständige Tagesordnungspunkt Sachstand/Austausch zum Verkehrsversuch 
Venloer Straße bis auf weiteres beibehalten. 
3. Im weiteren Verlauf des Verkehrsversuchs Venloer Straße liegen die Entscheidungsrecht 
ausschließlich bei der Bezirksvertretung Ehrenfeld. Siehe hierzu Verwaltungsrichtlinie zur 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (ZustO) Abgrenzungskatalog für Angelegenheiten 
von wesentlich über den Bezirk hinausgehender Bedeutung I. Zu § 2 Abs. 1 Ziffer 3 und 6 
ZustO: Ordnungs- und Verkehrswesen und Bauwesen (Stand. 2.9.2019). Sofern es 
hierzu eines gesonderten Rechtsgutachtens bedarf, wird die Verwaltung beauftragt 
dieses zu erstellen.

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
4. Die Verwaltungsvorlage zur 2. Stufe des Verkehrsversuchs sieht die 
Wiederinbetriebnahme der Lichtsignalanlage Höhe Wahlenstraße vor. Die 
Bezirksvertretung hat mehrfach auf deren Bedeutung für Menschen mit Geh- und/oder 
Sehbehinderung hingewiesen und fordert diese unverzüglich wieder einzuschalten.  
5.  Die beiden bereits für die erste Phase des Verkehrsversuchs beschlossenen zusätzlichen 
Fußgängerüberwege Höhe Leostraße/Einfahrt Barthoniaforum und 
Körnerstraße/Geisselstraße sind ebenfalls zeitnah provisorisch einzurichten. 
6.  Die Berechnungen der Umwegfahrten für die Anwohner*innen der in die Venloer Straße 
einmünden bzw. von ihr wegführenden Straßen – bezogen auf das Versuchsgebiet) sind 
der BV Ehrenfeld zur nächsten ordentlichen Sitzung am 23. Oktober spätestens jedoch in 
der Sitzung am 27. November 2023 vorzulegen. 
 
Begründung  
1 Die erste Phase des Verkehrsversuchs hat nicht die prognostizierten Verbesserungen 
für alle Verkehrsteilnehmenden und Anlieger gebracht. Der Vorlage wird daher ohne 
Änderungen zugestimmt, und so eine erneute Befassung des Verkehrsausschusses 
vermieden, die dann erst am 21. November möglich wäre. Damit kann die 2. Stufe 
noch im Herbst dieses Jahres starten.  
2/2a Der Verkehrsversuch Venloer Straße hat einen prozesshaften Charakter, d. h. es 
muss die Chance für begleitende Veränderungen und Verbesserungen gegeben sein. 
Das passiert am besten im Dialog mit allen Beteiligten. Neben dem von der 
Verwaltung vorgelegten Kommunikationskonzept bedarf es dazu des ständigen 
Austauschs mit der Politik vor Ort im Bezirk.  
3. Die Befassung von zwei Gremien mit dem Verkehrsversuch Venloer Straße verhindert ein 
schnelles und passgenaues reagieren auf Veränderungs- und Verbesserungsbedarfe. 
Ungeachtet dessen liegen die Entscheidungsrechte zur Venloer Straße unstreitig in der 
Zuständigkeit der Bezirksvertretung Ehrenfeld. 
4. Ungeachtet aller rechtlichen Vorgaben zu Fußgängerampeln in Tempo 20 Zonen, muss die 
Sicherheit mobilitätseingeschränkter und sehbehinderter Menschen die zu Fuß die Venloer 
Straße queren wollen an erster Stelle stehen. Jeder Tag an dem die Ampel Höhe 
Wahlenstraße früher eingeschaltet wird, ist ein guter Tag für mehr Sicherheit und Teilhabe.  
5. Die Fußgängerüberwege dienen der barrierefreien und bevorrechtigten Nutzung durch zu 
Fußgehende. 
6. Bisher wurden die Berechnungen von Umwegfahrten nur beispielhaft vorgestellt. Um die 
Auswirkungen auf die Anwohner*innen der Seitenstraßen der Venloer einschätzen zu können 
werden diese vollständig benötigt. Es darf nicht sein, dass die positiven Effekte durch 
Reduzierung der Durchgangsverkehre durch dann notwendige Umwegfahrten aufgezehrt 
werden.

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger 
Fraktionsvorsitzende             Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

25.09.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1697/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
Datum
20.09.2023
Erstellt
20.09.2023 15:38