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0199/2023

Einwohnerfragestunde - Radspur Ringe

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 18.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.01.2023, TOP 1.3.1

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

5469 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682 
 
Vorlagen-Nummer 
 0199/2023 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 
 
Einwohnerfragestunde - Radspur Ringe 
Die Einwohnerfragen lauten wie folgt: 
 
„1.Die Radspur auf den Ringen sollte gemäß Beschlussvorlage bei Bedarf mit einer Protektion 
ausgestattet werden. Regelmäßigen Nutzern der Strecke fällt auf, dass der ehemalige Hoch-
bord-Radweg jetzt oft vom Lieferverkehr illegal als Parkplatz genutzt wird und so nicht dem 
Fußverkehr zur Verfügung stellt. Meine Frage daher:  
Wie ist der Status der Errichtung einer Protektion zum Schutz der Radwege sowie Gehwege 
auf den Kölner Ringen?  
 
2. Zudem fällt auf, dass die Lieferzonen oft durch Falschparker belegt sind, die zwar mit einem 
Knöllchen versehen sind, aber nicht frei geschleppt werden. Lieferverkehr muss dann auf an-
dere Flächen ausweichen, auf denen der Fuß & Radverkehr behindert wird. Die Rechtspre-
chung ist hier eindeutig, Falschparker können jederzeit von Ladezonen entfernt werden. Wa-
rum lässt der Verkehrsdienst diese Falschparker also stehen und verschärft damit das Prob-
lem für Lieferverkehr?“ 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Zu 1: Mit der Anfrage ist nicht eindeutig spezifiziert, auf welche(n) Straßenzug der Kölner Rin-
ge sich der Einwohner bezieht. In den letzten fünf Jahren wurden an den Kölner Ringen ca. 9 
km Fahrradinfrastruktur durch Spurumwandlung umgesetzt. Der Wunsch nach baulichen 
Trennelementen wurde bei mehreren Umsetzungsstufen formuliert. 
 
Der Einsatz von baulichen Trennelementen ist allerdings stets eine Einzelfallentscheidung 
unter Abwägung der unterschiedlichen Funktionen und Belange innerhalb des jeweiligen 
Straßenraums. Die meisten Teilabschnitte der Kölner Ringe verfügen in den Nebenanlagen 
über Ladezonen und/oder Bewohnerparkplätze. In diesen Teilabschnitten kommt der Einsatz 
von baulichen Trennelementen grundsätzlich nicht in Betracht, da die Ladezonen und Bewoh-
nerparkplätze dann nicht mehr erreichbar wären. 
 
Bereits mit der Pilotstrecke am Hohenstaufenring konnte nach Einrichtung im Jahr 2018 fest-
gestellt werden, dass nach anfänglichen Akzeptanzproblemen inzwischen eine Fehlbelegung 
des Radfahrstreifens die Ausnahme darstellt. Dies ist auch ein Erfolg der kontinuierlichen Ar-
beit des Verkehrsdienstes. 
 
Die nachhaltigsten Probleme mit Falschparkern bestehen seit Einrichtung des Radfahrstrei-

2 
 
fens auf dem Hohenzollernring im Abschnitt zwischen Rudolfplatz und Ehrenstraße. Ursäch-
lich hierfür ist vor allem, dass in der Straßenraumgestaltung keine fahrbahnbegleitenden La-
dezonen vorgesehen sind und daher vom Lieferverkehr ein Ausweichen auf andere Abschnit-
te der Ringe oder die rückwärtigen Erschließungsstraßen erforderlich ist. Auch hier konnten in 
den letzten Jahren Erfolge dahingehend erzielt werden, dass der Umfang behindernder 
Falschparker deutlich zurückgegangen ist. Nähere Informationen sind der parallel verfassten 
Mitteilung 0115/2023 zum „Prüfauftrag – Einsatz bauliche Trennelemente am Hohenzollern-
ring“ zu entnehmen. 
 
 
Zu 2: Das unberechtigte Parken auf Lade- oder Lieferzonen stellt in einem urbanen Ballungs-
raum wie dem Innenstadtbereich eine besondere Problematik dar, wenngleich sie natürlich im 
gesamten Stadtgebiet feststellbar ist. Der Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung 
verwarnt daher entsprechende Falschparker konsequent. 
 
Insbesondere im Innenstadtbereich besteht aufgrund der angespannten Parksituation ein ho-
her Kontrollbedarf und der Verkehrsdienst ist täglich in den besonders neuralgischen Berei-
chen im Einsatz. Zwar übt der Verkehrsdienst einen hohen Kontrolldruck aus, eine dauerhafte 
und flächendeckende Überwachung kann jedoch nicht gewährleistet werden. Im Bezirk 1 wur-
den im Jahr 2022 mehr als 270.000 Verwarnungen ausgestellt, das entspricht einem Anteil 
von rd. 45 % an der Gesamtanzahl von Verwarnungen im Stadtgebiet. Im Bezirk wurden zu-
dem rd. 4.500 Abschleppmaßnahmen veranlasst. Die Anzahl der Verwarnungen für unzuläs-
sig parkende Fahrzeuge in Ladezonen liegt bei rd. 38.000.  
 
Das Abschleppen eines Fahrzeuges dient in erster Linie der Abwehr gegenwärtiger Gefahren. 
Jede Sicherstellung als Eingriff in die Eigentumsrechte der Fahrzeughaltenden erfordert je-
doch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit, um ggf. auch einer gerichtlichen Überprüfung 
standhalten zu können. Die Sicherstellung eines Fahrzeugs ist keine „strafende Maßnahme“, 
sondern ausschließlich zur Verkehrssicherung zulässig.  
 
Wenn eine akute und erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende besteht, ist die 
Verkehrsüberwachung angehalten, konsequent und schnellstmöglich das Abschleppen zu 
veranlassen. Es ist immer zu berücksichtigen, dass hierdurch die weitere Kontrollmöglichkeit 
in diesem Bereich deutlich reduziert wird, weil Mitarbeiter*innen die komplette Maßnahme 
begleiten müssen, von Veranlassung bis Abschluss. Je nach Einsatzzeit, Ort und Anzahl der 
abzuschleppenden Fahrzeuge sind hierbei bisweilen längere Wartezeiten zu berücksichtigen 
und unter Umständen eine weitere Verschärfung der Verkehrssituation zu befürchten, wenn 
beispielsweise anfahrende Abschleppfahrzeuge den Verkehrsfluss zusätzlich erschweren.  
 
Die Einschätzung der Behinderung oder Gefährdung kann ausschließlich von der vor Ort ein-
gesetzten Überwachungskraft für jeden Einzelfall getroffen werden.

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 1.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0199/2023
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
18.01.2023
Erstellt
16.01.2023 11:37