V/0126/2021
Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Vorlage V_126_2021
1001 Zeichen
Anlage 1 Vorlage V/126/2021
Vereine Schulen
Entschädigung
Mitnutzung Gesamtbetrag
DJK GW
Ameslbüren e. V. 2 250,00 € 500,00 €
DJK GW Gelmer e. V. 1 250,00 € 250,00 €
DJK Wacker
Mecklenbeck e. V. 1 250,00 € 250,00 €
SC Gremmendorf e. V. 1 250,00 € 250,00 €
SC Münster 08 e. V.
Mauritz-Lindenweg 4 250,00 € 1.000,00 €
SC Sprakel e. V. 1 250,00 € 250,00 €
Concordia
Albachten e. V. 1 250,00 € 250,00 €
SV BW Aasee e. V. 3 250,00 € 750,00 €
Teutonia Coerde e. V. 1 250,00 € 250,00 €
TSV Handorf e. V. 1 250,00 € 250,00 €
TUS Hiltrup e. V. 1 250,00 € 250,00 €
SC Westfalia
Kinderhaus e. V. 5 250,00 € 1.250,00 €
5.500,00 €
Überlassene Sportanlagen
Beschlussvorlage
3203 Zeichen
V/0126/2021 V/0126/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen Beratungsfolge 24.02.2021 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sportausschuss stimmt der – gemäß der münsterschen Sportförderrichtlinie – in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Entschädigung für die M itbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung des Beschlussvorschlages erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 2021 wie folgt veranschlagt: Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 2021 - Zeile 15 Transferaufwendungen - 8.250,00 € Begründung: Allgemeines In der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster ist u.a. festgelegt, dass münstersche Sportvereine ent- schädigt werden, wenn städtische Schulen die Sportanlagen für den Schulsport nutzen, wenn Bun- desjugendspiele/Sportfeste stattfinden und der offene Ganztag (OGS) dort sportliche Aktivitäten durchführt. Sportamt 11.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bußwolder Telefon: 492-5213 Busswolder@stadt- muenster.de - 2 - V/0126/2021 Mit Hilfe des Zuschusses werden die Vereine finanziell dabei unt erstützt, die Sportanlagen in tadello- sem Zustand zu halten. Außerdem wird für den Außensport, zum Beispiel Leichtathletik (Hochsprung, Kugelstoßen, Weit- sprung usw), entsprechendes Material vorgehalten. Die Ein - und Ausgabe wird von den örtlichen Platzwarten koordiniert. Diese Tätigkeit wird ebenfalls durch den Zuschuss abgedeckt. Zuschuss In Ziffer III der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster ist die Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten geregelt. Zu den Voraussetzungen der Antragstellung zählt der sportgerechte Zustand der Sportanlagen (III.3 der Sportförderrichtlinie). Die Zahlung der Entschädigung hängt vom Pflegezustand der Sportanlage ab. Coronabedingt konnte die Sportstättenkommission das Vorliegen dieser Voraussetzungen im Jahr 2020 nicht prüfen. Für das laufende Kalenderjahr wird pro nutzender Schule eine einmalige pauschale Entschädigung in Höhe von 250,00 € an die Vereine ausgezahlt (III.4 der Sportförderrichtlinie). Für Bundesjugendspie- le/Sportfeste und wenn der offene Ganztag (OGS) einer Schule die Sportanlage nutzt, erhalten die Vereine eine Pauschale von 100,00 €. Die Pauschalen können nebeneinander gewährt werden. Nach Prüfung der vorliegenden Anträge können unter Berücksichtigung der Vorg aben aus der Sport- förderrichtlinie die Entschädigungen gemäß den Anlagen 1 und 2 gezahlt werden. Bedingt durch die Schutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie mussten die Schulen den Be- such auf den Sportanlagen sehr stark einschränken. Es fanden keine Bu ndesjugendspiele oder Sportfeste statt. Dies spiegelt sich in diesem Jahr bei der Gesamtsumme der Entschädigung wieder. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Überlassene Sportanlagen Anlage 2: Vereinseigene Sportanlagen Anlage A
Anlage 2 Vorlage V_126_2021
810 Zeichen
Anlage 2 Vorlage V/126/2021 Vereine Schulen Entschädigung Mitnutzung Gesamtbetrag Akademischer Ruder-Club zu Münster e. V. 1 250,00 € 250,00 € Hiltruper Segel-Club e. V. 3 250,00 € 750,00 € Hünenburger Tennisclub e. V. 1 250,00 € 250,00 € Kanu-Verein 1922 Münster e. V. 1 250,00 € 250,00 € Paddel-Sport Münster von 1923 e. V. 1 250,00 € 250,00 € Reiterverein St. Georg e. V. 1 250,00 € 250,00 € Reit- und Fahrvein Münster-Sprakel e. V. 1 250,00 € 250,00 € Segelclub Hansa Münster e. V. 2 250,00 € 500,00 € 2.750,00 € Vereinseigene Sportanlagen
Anlage A
1559 Zeichen
Anlage A zur V/0126/2021 Kurzüberblick Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit versetzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhal- ten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein entfällt Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Zuschuss ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten ist eine freiwillige Ausgabe. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritz-Lindenweg 4
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0126/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2021
- Erstellt
- 02.02.2021 12:41