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V/0126/2021

Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen

Vorlagen 04.02.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 24.02.2021, TOP 6.2

Anlage 1 Vorlage V_126_2021

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 Vorlage V_126_2021

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Anlage A

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Anlage 1 Vorlage V_126_2021

1001 Zeichen

Anlage 1 Vorlage V/126/2021
Vereine Schulen
Entschädigung
Mitnutzung Gesamtbetrag
DJK GW 
Ameslbüren e. V. 2 250,00 €                             500,00 € 
DJK GW Gelmer e. V. 1 250,00 €                             250,00 € 
DJK Wacker 
Mecklenbeck e. V. 1 250,00 €                             250,00 € 
SC Gremmendorf e. V. 1 250,00 €                             250,00 € 
SC Münster 08 e. V.
Mauritz-Lindenweg 4 250,00 €                          1.000,00 € 
SC Sprakel e. V. 1 250,00 €                             250,00 € 
Concordia
 Albachten e. V. 1 250,00 €                             250,00 € 
SV BW Aasee e. V. 3 250,00 €                             750,00 € 
Teutonia Coerde e. V. 1 250,00 €                             250,00 € 
TSV Handorf e. V. 1 250,00 €                             250,00 € 
TUS Hiltrup e. V. 1 250,00 €                             250,00 € 
SC Westfalia 
Kinderhaus e. V. 5 250,00 €                          1.250,00 € 
            5.500,00 € 
Überlassene Sportanlagen

Beschlussvorlage

3203 Zeichen

V/0126/2021 
V/0126/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch 
Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.02.2021 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Sportausschuss stimmt der – gemäß der münsterschen Sportförderrichtlinie – in den Anlagen 1 
und 2 aufgeführten Entschädigung für die M itbenutzung von kommunalen und vereinseigenen 
Sportstätten zu.   
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung des Beschlussvorschlages erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 
2021 wie folgt veranschlagt: 
  
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag 
€ 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten 
2021 - 
Zeile 15 Transferaufwendungen - 8.250,00 € 
 
 
Begründung: 
 
Allgemeines 
 
In der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster ist u.a. festgelegt, dass münstersche Sportvereine ent-
schädigt werden, wenn städtische Schulen die Sportanlagen für den Schulsport nutzen, wenn Bun-
desjugendspiele/Sportfeste stattfinden und der offene Ganztag (OGS) dort sportliche Aktivitäten 
durchführt. 
Sportamt 
 
11.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bußwolder 
Telefon: 492-5213 
Busswolder@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0126/2021 
Mit Hilfe des Zuschusses werden die Vereine finanziell dabei unt erstützt, die Sportanlagen in tadello-
sem Zustand zu halten.  
Außerdem wird für den Außensport, zum Beispiel Leichtathletik (Hochsprung, Kugelstoßen, Weit-
sprung usw), entsprechendes Material vorgehalten. Die Ein - und Ausgabe wird von den örtlichen 
Platzwarten koordiniert. Diese Tätigkeit wird ebenfalls durch den Zuschuss abgedeckt.  
 
Zuschuss 
 
In Ziffer III der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster ist die Entschädigung für die Mitbenutzung von 
kommunalen und vereinseigenen Sportstätten geregelt.  
 
Zu den Voraussetzungen der Antragstellung zählt der sportgerechte Zustand der Sportanlagen (III.3 
der Sportförderrichtlinie). Die Zahlung der Entschädigung hängt vom Pflegezustand der Sportanlage 
ab. Coronabedingt konnte die Sportstättenkommission das Vorliegen dieser Voraussetzungen im Jahr 
2020 nicht prüfen.  
 
Für das laufende Kalenderjahr wird pro nutzender Schule eine einmalige pauschale Entschädigung in 
Höhe von 250,00 € an die Vereine ausgezahlt (III.4 der Sportförderrichtlinie). Für Bundesjugendspie-
le/Sportfeste und wenn der offene Ganztag (OGS) einer Schule die Sportanlage nutzt, erhalten die 
Vereine eine Pauschale von 100,00 €. Die Pauschalen können nebeneinander gewährt werden.  
 
Nach Prüfung der vorliegenden Anträge können unter Berücksichtigung der Vorg aben aus der Sport-
förderrichtlinie die Entschädigungen gemäß den Anlagen 1 und 2 gezahlt werden.  
 
Bedingt durch die Schutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie mussten die Schulen den Be-
such auf den Sportanlagen sehr stark einschränken. Es fanden keine Bu ndesjugendspiele oder 
Sportfeste statt. Dies spiegelt sich in diesem Jahr bei der Gesamtsumme der Entschädigung wieder.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Überlassene Sportanlagen 
Anlage 2: Vereinseigene Sportanlagen 
Anlage A

Anlage 2 Vorlage V_126_2021

810 Zeichen

Anlage 2 Vorlage V/126/2021  
Vereine Schulen
Entschädigung
Mitnutzung Gesamtbetrag
Akademischer Ruder-Club
zu Münster e. V. 1                250,00 € 250,00 €                
Hiltruper Segel-Club e. V. 3                250,00 € 750,00 €                
Hünenburger Tennisclub e. V. 1                250,00 € 250,00 €                
Kanu-Verein 1922
 Münster e. V. 1                250,00 € 250,00 €                
Paddel-Sport Münster
von 1923 e. V. 1                250,00 € 250,00 €                
Reiterverein St. Georg e. V. 1                250,00 € 250,00 €                
Reit- und Fahrvein 
Münster-Sprakel e. V. 1                250,00 € 250,00 €                
Segelclub  Hansa
 Münster e. V. 2                250,00 € 500,00 €                
2.750,00 €             
Vereinseigene Sportanlagen

Anlage A

1559 Zeichen

Anlage A zur V/0126/2021 
Kurzüberblick 
Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit 
versetzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des 
Stadtsportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. 
Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhal-
ten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des 
Stadtsportbund Münster e. V. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  entfällt 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Der Zuschuss ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Entschädigung für die Mitbenutzung 
von Sportstätten ist eine freiwillige Ausgabe. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (1)

24.02.2021 Sportausschuss
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritz-Lindenweg 4
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0126/2021
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2021
Erstellt
02.02.2021 12:41