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AN/0294/2017

LKW-Ruheplätze im Stadtbezirk Chorweiler

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) 23.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 09.03.2017, TOP 7.2.3

Anfrage (Grüne BV6)

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Anfrage (Grüne BV6)

2205 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0294/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 
 
LKW-Ruheplätze im Stadtbezirk Chorweiler 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Wohngebiete in der Nähe von Gewerbeflächen, aber auch die Zufahrten zu Autoschnell- 
straßen und zu Autobahnen sind mit LKW‘s zugeparkt, wie  z. Bsp. im Tunnel von der 
Schaaffhausenstraße zur Mercatorstraße, wo die zum großen Teil aus der Türkei stammenden 
Fahrer in ihren Fahrzeuge übernachten und oft das ganze Wochenende dort verbleiben. 
Selbstverständlich müssen Fernfahrer ihre Ruhezeiten einhalten und sind verpflichtet, die 
Fahrzeuge abzustellen. 
Hierzu muss nach unserm Verständnis, auf den von der Stadt Köln freigegebenen LKW-
Stellplätzen, eine Grundversorgung für die Fernfahrer sichergestellt werden. Hierzu gehören 
Toiletten, Müllsammelbehälter und Waschgelegenheiten in der Nähe der LKW-Stellplätze und eine 
regelmäßige Reinigung der Ruheplätze.  
 
 
 
Fragen hierzu:   
1.) Wo befinden sich LKW-Standplätze im Stadtbezirk Chorweiler, die offiziell von der Stadt 
Köln ausgewiesen wurden? 
a) In welchem Rhythmus werden diese Plätze gereinigt? 
b) Gibt es Plätze mit Toiletten, Müllsammelbehälter und Waschgelegenheiten? 
 
2.) Wie erfahren Speditionen und Fahrer von diesen Plätzen? 
a) Gibt es eine gut sichtbare Beschilderung für LKW-Standplätze? 
b) Wie lange dürfen LKW dort stehen? 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

3.) Was wird von Seiten der Verwaltung unternommen um das widerrechtliche  LKW-Parken in 
Wohn- und Naherholungsgebieten zu verhindern? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans   Lilo Heinrich  
Fraktionsvorsitzender   Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

09.03.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0294/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
Datum
23.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27