AN/0294/2017
LKW-Ruheplätze im Stadtbezirk Chorweiler
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage (Grüne BV6)
2205 Zeichen
Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0294/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 LKW-Ruheplätze im Stadtbezirk Chorweiler Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Wohngebiete in der Nähe von Gewerbeflächen, aber auch die Zufahrten zu Autoschnell- straßen und zu Autobahnen sind mit LKW‘s zugeparkt, wie z. Bsp. im Tunnel von der Schaaffhausenstraße zur Mercatorstraße, wo die zum großen Teil aus der Türkei stammenden Fahrer in ihren Fahrzeuge übernachten und oft das ganze Wochenende dort verbleiben. Selbstverständlich müssen Fernfahrer ihre Ruhezeiten einhalten und sind verpflichtet, die Fahrzeuge abzustellen. Hierzu muss nach unserm Verständnis, auf den von der Stadt Köln freigegebenen LKW- Stellplätzen, eine Grundversorgung für die Fernfahrer sichergestellt werden. Hierzu gehören Toiletten, Müllsammelbehälter und Waschgelegenheiten in der Nähe der LKW-Stellplätze und eine regelmäßige Reinigung der Ruheplätze. Fragen hierzu: 1.) Wo befinden sich LKW-Standplätze im Stadtbezirk Chorweiler, die offiziell von der Stadt Köln ausgewiesen wurden? a) In welchem Rhythmus werden diese Plätze gereinigt? b) Gibt es Plätze mit Toiletten, Müllsammelbehälter und Waschgelegenheiten? 2.) Wie erfahren Speditionen und Fahrer von diesen Plätzen? a) Gibt es eine gut sichtbare Beschilderung für LKW-Standplätze? b) Wie lange dürfen LKW dort stehen? Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 3.) Was wird von Seiten der Verwaltung unternommen um das widerrechtliche LKW-Parken in Wohn- und Naherholungsgebieten zu verhindern? Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Lilo Heinrich Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0294/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
- Datum
- 23.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27