AN/0382/2019
Nachfrage zum Sachstand des Antrages "Mehr Sicherheit vor der Jugendeinrichtung Treffer in Köln Buchheim /Parkregelung in der Guilleumestr. in Buchheim" vom 11.09.2017
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20190325_Anfrage_Guilleaumstrasse
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Anfrage Köln, den 18.03.2019 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, die nachfolgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 25.03.2019 aufzu- nehmen. Betreff: Nachfrage zum Sachstand des Antrags "Mehr Sicherheit vor der Jugendeinrichtung Treffer in Köln Buchheim/Parkregelung in der Guilleaumestr. in Buchheim" vom 11.09.2017 Das Jugendhaus TREFFER befindet sich seit ca. 10 Jahren in der Guilleaumestr. 16 in Köln Buchheim. Es ist eine offene Freizeiteinrichtung, mit regem Besucheraufkommen. 50 Jugendliche im Alter von 10-20 Jahren besuchen täglich das Haus, welches wochentäglich von 14:00-21:00 Uhr geöffnet hat. Im vorderen Teil der Guilleaumestrasse, zur Frankfurter Strasse hin, befinden sich mehrere öffentli- che Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren. Dazu gehören ein Senioren- wohnheim, zwei Grundschulen (die Gemeinschaftsgrundschule und die Katholische Grundschule Alte Wipperführter Strasse) und der katholische Kindergarten. Zwischen Kindergarten und Jugendhaus befindet sich der Zugang zur Kirche St. Mauritius und den Einrichtungen der katholischen Gemeinde. Am Ende befindet sich auch der „Guilleaumegarten“, ein in einem Nachbarschaftprojekt angelegter und gepflegter öffentlicher Garten. Zur jetzigen Parkregelung: Die Guilleaumestrasse ist eine Anliegerstraße. Am hinteren Ende gilt eine Einbahnstraßenregelung mit Fahrrichtung zur Frankfurter Strasse. Für Fahrradfahrer ist sie auch in der Gegenrichtung freige- geben. Vor dem Eingang des Kindergartens und dem Schulhofeingang gilt ganztägig absolutes Halteverbot. Vor dem Schulhofzugang ist der Bürgersteig auch durch ein Gatter von der Straße getrennt. Vor dem Jugendhaus und auch vor dem Schulhof (Ausnahme Zugang) gilt das absolute Halteverbot lediglich bis 17:00 Uhr. Danach ist das Parken uneingeschränkt auf dem Bürgersteig erlaubt. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Gr ünen bitten die Verwaltung um die Beantwo r- tung folgender Fragen: 1. Wie ein Halteverbot auf dem Bürgersteig vor dem Jugendhaus Treffer bis abends 21:00 Uhr ausgedehnt werden? 2. Welche Möglichkeiten der Trennung auf dem Gehweg bestehen, um die Verkehrssicherhei t für Kinder und Jugendliche im Zugang zum Jugendhaus Treffer als auch zu den Grundschulen sicherzustellen? 3. Mit welchen baulichen Maßnahmen kann das Falschparken auf den Bürgersteigen auf der Kreuzung Guilleaumestr/Frankfurterstr. verhindert werden. 4. Welche Möglichkeiten bestehen, die Guilleaumestrasse mit zwei Grundschulen, einer Kir- chengemeinde und einem Jugendclub zu einer verkehrsberuhigten Zone zu erklären? gez. Ruth Fischer und Alexander Lünenbach gez. Winfried Seldschopf Ruth Fischer und Alexander Lünenbach Winfried Seldschopf (SPD-Fraktion) (B‘90/Grüne)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Guilleaumestraße 16
- Frankfurter Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0382/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.03.2019
- Erstellt
- 19.03.2019 07:43