1868/2020
moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1868/2020 Freigabedatum 24.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH hier: Entsendung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der moderne stadt Gesellschaft zur För- derung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH 1) Brigitte Scholz, Amtsleiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik (Oberbürgermeister/in bzw. von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 2) ____________________________ 3) ____________________________ 4) ____________________________ 5) ____________________________ 6) ____________________________ 7) ____________________________ II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or- gan vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürger- meister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeit- punkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. Rat 10.12.2020 2 III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist mit 49 % an der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH beteiligt. Mitgesellschafterin ist die Stadtwerke Köln GmbH, die einen Anteil von 51 % hält. In § 7 des Gesellschaftsvertrages der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 14 Mitgliedern. 7 Mitglieder werden von der Stadt Köln und 7 Mitglieder von der Stadtwerke Köln GmbH entsandt. Zu den von der Stadt Köln entsandten Mitgliedern muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Stadt Köln gehören. Auf die Stadt Köln entfallen somit 7 Mandate. Ersatzvertreterinnen bzw. Ersatzvertreter sind nicht zu benennen. Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern wei- tere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbür- germeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin oder des Obe r- bürgermeisters bzw. der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Par- tei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden 6 Sitze Anwendung. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex (PCKG) zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unter- nehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1868/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.11.2020
- Erstellt
- 18.06.2020 12:33