1264/2017
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion im Kölner Rat
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3691 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/325 24.04.2017 Vorlagen-Nummer 1264/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 24.04.2017 Verkehrsausschuss 02.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion im Kölner Rat Anfrage AN/0601/2017 der SPD-Fraktion im Kölner Rat vom 19.04.2017 Sitzung des Hauptausschusses hier: Beantwortung von Fragen der SPD-Fraktion; AN/0601/2017 Mit Schreiben vom 19.04.2017 bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur Sitzung des Hauptausschusses: 1. Die Verwaltung wird gebeten die maßgeblichen Daten zum Antragsverfahren transparent und systematisch darzustellen: - Anzahl der eingegangene Anträge und deren Verfahrensstände - Anzahl der abgeschlossenen Verfahren und Höhe der zurückgezahlten Bußgelder in abso- luten Zahlen und prozentual. 2. Seit dem 13.03.2017 haben sich die eingegangenen Anträge laut Presseberichterstattung von rund 20.000 auf nur 22.000 erhöht. Mit wie vielen Antragsverfahren rechnet die Verwaltung Stand heute bis zum Ende der verlängerten Antragsfrist auf Grundlage des bisherigen An- tragsverhaltens? Was unternimmt die Verwaltung um die bisherige Antragsquote deutlich zu erhöhen, um möglichst vielen Betroffenen die Bußgelder zurückzuerstatten? 3. Erklärtes Ziel der Stadtverwaltung war es, allen Betroffenen eine Rückzahlung zu ermögli- chen. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass dieses Ziel mit dem gewählten Antragsver- fahren nicht zu erreichen ist. Unterstellt es würden aber gleichwohl alle ca. 320.000 Betroffe- nen einen Antrag auf Rückzahlung stellen, so würde es bei der bisher bekannten Auszah- lungsquote von 200 Fällen pro Tag rund 1.600 Arbeitstage dauern, bis alle Verfahren ab- schließend bearbeitet sind. Wie gedenkt die Verwaltung sicherzustellen, dass Anträge zeitnah bearbeitet werden? 4. Die Verwaltung hat angekündigt, dass der Rat über die Verwendung von nicht zurückgezahl- ten Bußgeldern entscheiden soll. Wann plant die Verwaltung eine entsprechende Vorlage in den Rat einzubringen? Gibt es bereits Überlegungen für einen Vorschlag zur Mittelverwen- dung? 2 Die Verwaltung beantwortet die Fragen der SPD-Fraktion wie folgt: zu 1: Durch Auswertung am 20.04.2017 wurden die folgenden Zahlen ermittelt: Gesamtanzahl der eingegangenen Anträge: 22.918 Weiterleitung an Bezirksregierung Köln: 3.640 Bereits geprüfte und zur Auszahlung vorliegende Anträge: 7.819 Erledigte Verfahren Ausgleichszahlung: 920 Höhe der ausgezahlten Beträge in Summe: 75.740,50 zu 2: Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage 0784/2017 ausgeführt wurde, ist die endgültige Zahl der Betroffenen, die das Ausgleichsprogramm der Stadt Köln in Anspruch nehmen wer- den, nicht seriös vorherzusagen. Je nach Verlauf des Ausgleichsprogrammes wird die Verwal- tung die Frist über den 30.Juni 2017 hinaus verlängern und dies auch aktiv der Öffentlichkeit bekannt geben. zu 3: Die aktuell bereits geprüften und zur Auszahlung vorliegenden Vorgänge können innerhalb von 39 Arbeitstagen abgearbeitet werden. Die Verwaltung wird auf Veränderungen bzgl. der Antragseingänge entsprechend reagieren. zu 4: Wie ebenfalls bereits in der Beantwortung 0784/2017 ausgeführt, hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung am 14.02.2017 beauftragt, ein freiwilliges Ausgleichsprogramm aufzulegen. Eine darüber hinausgehende Vorgehensweise ist von der vom Rat geschaffenen Rechts- grundlage nicht gedeckt. gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1264/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27