V/0306/2026
Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 6 zur Vorlage V_0306_2026
46207 Zeichen
1 Änderungen zu den Maßnahmen zur Finanzstabilität Die geänderten Stabilisierungsmaßnahmen, die in den Haushalt 2026/2027 eingeflossen sind, lassen sich sechs Schwerpunkten (%-Angaben bezogen auf die Gesamtsumme ab 2029) zuordnen: I. Verwaltungsinternes / Organisation (76,97 %) II. Zuschüsse / Förderungen (7,55 %) III. Prognoseanpassungen (11,77 %) IV. Öffentlicher Raum (3,76 %) V. Abrechnung von Leistungen (0,86 %) VI. Veranstaltungen (0,09 %) Die Verteilung der Maßnahmenpotentiale ist im Folgenden dargestellt: Schwerpunkt 2026 2027 2028 Verwaltungsinternes / Organisation 6.898.000 € 10.804.000 € 19.818.000 € Zuschüsse / Förderungen 1.039.000 € 1.662.000 € 1.969.000 € Prognoseanpassungen 2.680.000 € 3.310.000 € 3.070.000 € Öffentlicher Raum 850.000 € 1.160.000 € 980.000 € Abrechnung von Leistungen 224.000 € 224.000 € 224.000 € Veranstaltungen 13.000 € 21.000 € 24.000 € Summe 11.704.000 € 17.181.000 € 26.085.000 € Davon 2 Mio. erst in 2029 Der Fokus der zweiten Stufe des Stabilisierungsprozesses liegt auf der Kategorie „Verwaltungsinternes / Organisation“. Hierunter sind folgende Themenblöcke subsummiert: - Prozess- und Organisationsanpassungen - Überplanmäßige- / vakante Stellen - Digitalisierung / Technologie - Arbeitgeberin Die folgenden Ausführungen geben einen textlichen Überblick über die Themenblöcke bzw. Schwerpunkte und beschreiben die Maßnahmen mit ihren Potentialen und Auswirkungen. I. Verwaltungsinternes: Prozess- und Organisationanpassungen Konkrete Prozess- und Organisationanpassungen für einzelne Fachämter wurden identifiziert und konkret für den Doppelhaushalt 2026/2027 kalkluliert. Darüber hinausgehende Potentiale liegen aber insbesondere in dezernatsübergreifenden Themen, die im Kontext des weiteren Stabilisierungsprozesses für den kommenden Haushalt 2028 ff. quantifiziert werden. Im Fokus stehen u.a. verbesserter Bürgerservice, Abbau von Redundanzen / Nutzung von internen Potentialen und Entbürokratisierung quer durch alle Fachdisziplinen. Nr. 1 2026 2027 2028 Projekt "Eingliederungshilfe aus einer Hand" 0 1.320 T€ 5.000 T€ Die Potentiale sind im Rahmen eines Projektauftrags dezidiert geprüft worden. Das Zusammenführen aller Leistungen und Prozesse des Sozialamtes und des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien unter einem Dach führt zu Veränderung der Leistungsgewährung durch eine optimierte Organisation in Bezug auf Beratung, Leistungsprüfung und Leistungserbringung. Alle Familien sollen von einer inklusiven Erstberatung profitieren. Die gemeinsame Verortung beider Einheiten im Stadthaus 4 verstärkt perspektivisch die Synergien. Die finanzielle Wirksamkeit erfolgt in Teilen (2 Mio. €) erst in 2029. Anlage 6 zur Vorlage V/0306/2026 2 Nr. 2 2026 2027 2028 Effizienzgewinne Bäderkonzept 0 0 800 T€ Derzeit wird ein Bäderkonzept erstellt, welches die verschiedenen Optionen zum wirtschaftlicheren Betrieb der Bäderlandschaft analysiert. Hierunter fällt neben der Analyse von Aufwandspositionen auch die Betrachtung von Ertragssteigerungspotentialen. Nr. 3 2026 2027 2028 Hausmeister-, Handwerker- und Hauswarte- Leistungen 261 T€ 462 T€ 663 T€ Die Personalressourcen sind dezentral verteilt. Ein arbeitswirtschaftlich effizienterer Einsatz führt u.a. zur Einsparung von Kosten bei den bisher durch externe Handwerker durchgeführten Kleinaufträgen zur Störungsbeseitigung und ungeplanter Instandhaltung (ca. 10.000 Störmeldungen pro Jahr und 3,0 Mio. € p.a). Eine Beauftragung der dezentralen Ressourcen durch das Immobilienmanagement wird ermöglicht. Nr. 4 2026 2027 2028 Reduzierung des Ausgleichs für die abgelehnten Tarifmaßnahmen bei der Stadtwerke Münster GmbH 611 T€ 596 T€ 580 T€ Die Anpassung der Ansätze wird im Wirtschaftsplan 2026 der Stadtwerke Münster berücksichtigt. Nr. 5 2026 2027 2028 Anwendung § 75a GO NRW 0 T€ 0 T€ 390 T€ Die Verwaltung sieht aufgrund der Entbürokratisierung interne Potentiale in Bezug auf Unterschriftenläufe, Prüfaufwände, etc. Nr. 6 2026 2027 2028 Lagerkonzept 0 300 T€ 300 T€ Potential, das in der Optimierung der städtischen Lagerwirtschaft liegt. Nr. 7 2026 2027 2028 Erhöhung der aktivierten Eigenleistung 300 T€ 300 T€ 300 T€ Erhöhung der aktivierten Eigenleistung (z.B. Eigenplanungen) von 15% auf 17% im Tiefbau. Ertragserhöhung durch Aktivierung der Eigenleistung und Verteilung dieser auf die Nutzungsdauer der Anlagen. Nr. 8 2026 2027 2028 Neuausrichtung Kommunikation 0 139 T€ 272 T€ Im Rahmen einer Neuausrichtung werden die dezentralen und zentralen Ressourcen betrachtet und Prozesse auf Effizienzpotentiale überprüft. Vorhandene Redundanzen werden abgebaut. Die bisher bezifferten Potentiale beziehen sich auf die überplanmäßigen Ressourcen für die Weiterentwicklung und Umsetzung der städtischen Website und der Pflege und Aufrechterhaltung des LinkedIn-Accounts. Weitere finanzielle Potentiale werden zum Haushalt 2028 beziffert und konkretisiert. Nr. 9 2026 2027 2028 Einführung eines Fuhrparkmanagements 250 T€ 250 T€ 250 T€ Derzeit werden 85 Dienst-PKW eingesetzt und die Dienstleitung von Stadtteilauto genutzt. Hier soll eine Optimierung durch Fahrzeug-Pooling erfolgen. Lt. einem vorliegenden Praxisbeispiel wird von einem Einsparpotenzial von 30 % ausgegangen. Nr. 10 2026 2027 2028 Prüfung alter Überlassungsverträge im Sportbereich 0 0 250 T€ Sportvereine können Transferleistungen für anerkannte Aufwendungen zur Unterhaltung von Sportanlagen erhalten. Dabei ist nach Kostenbeteiligungen der Stadt zu vertraglich überlassenen Sportanlagen und jährlichen Zuschüssen zu Miet-/Pacht- und Betriebskosten zu differenzieren. Während die Zuschussermittlung nach der Sportförderrichtlinie einer regelmäßigen Nachprüfung unterliegt, reichen die Ursprungsverträge für überlassene Sportanlage bis in die 1970er Jahre zurück. Zugleich gibt es erhebliche inhaltliche Unterschiede zur Ermittlung der jährlichen Transferzahlung. Hier soll es zu einer Angleichung der Berechnungsgrößen kommen. Sobald die erste Betroffenheitsprüfung in Hinblick auf die Verträge erfolgt ist, werden die entsprechenden Vereine kontaktiert. 3 Nr. 11 2026 2027 2028 Optimierung im Bereich Steuern 50 T€ 370 T€ 245 T€ Die Erweiterung des internen Kontrollsystems in der Abteilung Steuern schützt vor potentiellen Einnahmeverlusten und sichert eine gleichmäßige Steuererhebung auch bei umfänglichen Rechtsänderungen. Durch die strukturierte Prozessverbesserung analog anderer kreisfreier Kommunen und der Finanzverwaltung werden insofern Mehrertragspotentiale gehoben. Im Mittelpunkt stehen die unterstützende Begleitung komplexer Steuerfälle, die regelmäßige Evaluation bestehender Satzungen sowie die Schaffung von digitalen Andockpunkten zur systematischen Fehlervermeidung im Sinne eines modernen Qualitätsmanagements. Durch Datenanalysen (predictive analytics) werden besondere Auffälligkeiten und Datenlücken erkannt sowie längerfristige Prognoseerstellungen möglich. Nr. 12 2026 2027 2028 Einführung eines zentralen Fördermittelmanagements 0 0 100 T€ Die Fördermittelakquise erfolgt derzeit dezentral und in Teilen nicht strukturiert. Durch die Einführung eines zentralen Fördermittelmanagements werden mögliche Förderquellen bei EU, Bund, Land, Förderbanken etc. konsequent erschlossen und die Fachämter bei der Abwicklung der Programme unterstützt. Nr. 13 2026 2027 2028 Nutzung technischer Vermessungsleistungen im Stadtkonzern 60 T€ 60 T€ 60 T€ Vermessungstechnische Leistungen werden seitens der Stadt und der städtischen Töchter aktuell noch teilweise extern vergeben. Hier sollte das Prinzip "intern vor extern" gelten, sodass Potentiale im Vermessungs- und Katasteramt genutzt und entsprechende Einnahmen generiert werden können. Nr. 14 2026 2027 2028 Umgang mit Gratulationen und Ehrenpatenschaften 49 T€ 50 T€ 51 T€ Künftig sollen nur noch die Gratulationen für den Bundespräsidenten für die 100./105. ff Geburtstage (bisher zum 90./95./100. ff), den 65./70./75. Hochzeitstag (bisher zum 50./60./ 65./70./75.) sowie eine Ehrenpatenschaft für das 7. Kind (bisher 4. Kind) und Besuche durch Ratsmitglieder vorbereitet werden. Die Gratulationen zu runden Geburtstagen an aktive Rats- und BV-Mitglieder und ausgeschiedene Mandats- und Ordensträger:innen sollen eingestellt werden. Nr. 15 2026 2027 2028 Umgestaltung des Verbesserungswesens 23 T€ 24 T€ 24 T€ Die Umgestaltung des Verbesserungswesens sieht eine dezentrale Bearbeitung und Verantwortlichkeit vor. Das zentrale Verbesserungswesen (=Ideenmanagement) kann eingestellt werden. Nr. 16 2026 2027 2028 Einnahmen aus dem Einwegkunststofffonds 20T€ 20 T€ 20 T€ Einnahmen aus dem Einwegkunststofffond für Reinigung der Sinkkästen und Sonderreinigungen der Verkehrsflächen. Nr. 17 2026 2027 2028 Kündigung externer Dienstleistung Stadtbücherei 18 T€ 18 T€ 18 T€ Die Außenreinigung kann von der Haustechnik übernommen werden. Die Bewachung des Gebäudes nachts und an Feiertagen wird eingestellt. 4 I. Verwaltungsinternes: überplanmäßige-/ vakante Stellen Die Verwaltung hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an überplanmäßigen Stellen eingerichtet, um temporäre Aufgaben und Projekte wahrnehmen zu können. In der Regel sind dafür Sachaufwendungen, freie Stellenanteile oder Vakanzen des originären Stellenplans genutzt worden. Künftig soll grundsätzlich eine Verankerung im Stellenplan unter Berücksichtigung des beschlossenen Stellendeckels erfolgen. Gleichzeitig können üp- Stellen abgebaut werden. Nr. 18 2026 2027 2028 Abbau von überplanmäßigen/vakanten Stellen 2.554 T€ 3.195 T€ 3.360 T€ Die Verwaltung hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an überplanmäßigen Stellen einrichten müssen, um vorübergehend Aufgaben und Projekte wahrnehmen zu können. In der Regel sind für die Einrichtung dieser Stellen freie Stellenanteile oder Vakanzen bei vorhandenen Stellen aus dem städtischen Stellenplan genutzt worden. Im Rahmen der Prüfungen der Ämter wurden an dieser Stelle über 35 VZÄ identifiziert, die gem. ihrer Befristung abgebaut werden können. Folgende Ämter haben abzubauende Stellenkapazitäten identifiziert: Amt für Immobilienmanagement; Tiefbauamt; Personal- und Organisationsamt; Amt für Finanzen und Beteiligungen; Stadtarchiv; Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung; Vermessungs- und Katasteramt; Stadtplanungsamt; Bauordnungsamt; Stadtmuseum, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien; Sozialamt; Sportamt Nr. 19 2026 2027 2028 Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Stellenbesetzung 1.409 T€ 1.437 T€ 1.465 T€ Jede freiwerdende Stelle bleibt zukünftig für die Durchführung einer konsequenten kritischen Aufgabenprüfung im Durchschnitt 3 Monate frei (geplanter Wiederbesetzungszeitpunkt). Wirtschaftliche Aspekte sind dabei grundsätzlich zu berücksichtigen (z.B. Ertragswirksame oder sicherheitsrelevante Stellen). Nr. 20 2026 2027 2028 üp-Stellen Ukraine 0 567 T€ 694 T€ Aufgrund sinkender Fallzahlprognosen ist ein Wegfall der Stellen ab dem 01.04.2027 vorgesehen. Nr. 21 2026 2027 2028 Bedarfsanpassung Flüchtlingsbetreuung 306 T€ 323 T€ 328 T€ Aufgrund veränderter und sich reduzierender Bedarfe im Bereich der Flüchtlingsbetreuung können befristet eingesetzte Personalkapazitäten im Sozialamt und im Gesundheits- und Veterinäramt abgebaut werden. Nr. 22 2026 2027 2028 üp-Stellen Chancenaufenthaltsrecht 0 178 T€ 311 T€ Aufgrund sinkender Fallzahlprognosen und des sukzessiven Abbaus der Altfälle in der Folge des Chancen- Aufenthaltsrechts ist ein Wegfall der Stellen ab dem 01.07.2027 vorgesehen. Nr. 23 2026 2027 2028 Abbau Projektstellen im Hochbau 0 0 223 T€ Durch die Steigerung der Umsetzungskapazität im Stadtkonzern können Projektstellen wie geplant auslaufen. Nr. 24 2026 2027 2028 Pflege der Außenanlagen der Bäder 61 T€ 62 T€ 62 T€ Die überplanmäßig eingerichtete Stelle zur Pflege der Außenanlagen der Bäder wird nicht verlängert. Damit einhergehende mögliche Verschlechterungen des Erscheinungsbildes können akzeptiert werden. 5 I. Verwaltungsinternes: Digitalisierung / Technologie Die Digitalisierung soll nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Finanzstabilität gestärkt werden. Potentiale des Einsatzes von KI und der Automatisierung repetitiver Aufgaben durch Robotic Process Automation (RPA) werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten konsequent ausgeschöpft. Digitale Arbeitswelten generieren verwaltungsweit Einsparungen insbesondere bei Flächeneffizienz, Ausstattungen und Wegezeiten. Einzelne Pilotprojekte werden in den kommenden zwei Jahren abgeschlossen und umgesetzt. Eine Skalierung auf die gesamte Stadtverwaltung erfolgt in Stufe 3. Nr. 25 2026 2027 2028 Neue Arbeitswelt 345 T€ 345 T€ 1.325 T€ Durch die flächendeckende Desk-Sharing-Quote von 0,8 können Aufwendungen für Büromöbel reduziert werden. Einzelne Bürostandorte können mit dem Bezug des Stadthauses 4 vorzeitig abgemietet werden, die Mietersparnis, die der Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Stadthaus 4 zugrunde gelegt wurde, kann insofern noch erweitert werden. Der Abbau von Personalkapazitäten im Bereich der mittelfristigen Büroflächenplanung ist vorgesehen. Auf die bisher vorgenommene Doppelausstattung von Hardware z.B. bei Telearbeit kann durch das mobile Arbeiten und den flächendeckenden Einsatz von Laptops verzichtet werden, Nutzungszyklen werden verlängert und Telefonkosten auf das tatsächliche Ist angepasst. Nr. 26 2026 2027 2028 Digitalisierung von Akten 0 0 1.130 T€ Reduzierung manueller Arbeitsschritte durch Beschaffung einer Scanstraße und einer Vorsortiermaschine. Abschluss des Digitalisierungsprojekts im Bauordnungsamt, der nunmehr geplanten Aufwand freisetzt. Nr. 27 2026 2027 2028 Optimierung von Stromkosten 360 T€ 420 T€ 480 T€ Anpassung der Stromkosten aufgrund der Effekte aus der Strategie der Komplettumrüstung auf LED bis 2030. Nr. 28 2026 2027 2028 Effizienzsteigerung durch KI und Automatisierung 60 T€ 60 T€ 410 T€ Hierunter fällt KI-Unterstützung in täglichen Arbeitsabläufen, bei der Posteingangsbearbeitung, die Automatisierung repetitiver Aufgaben mittels RPA, der Einsatz von Chatbots, Automatisierung von OZG- Formularen. Hierunter fallen konkrete Projekte im JobCenter und Amt für Finanzen und Beteiligungen, die teils ertragserhöhende Potentiale heben aber auch den Abbau von freiwerdenden Stellen ermöglichen. Eine Skalierung über alle Ämter erfolgt und wird zum Haushalt 2028 beziffert. Nr. 29 2026 2027 2028 Digitalisierung im Personalservice 0 T€ 0 T€ 156 T€ HR-Dienstleistungen sollen über eine Mitarbeitenden-APP abgewickelt werden. Außerdem soll ein Chatbot zur Beantwortung von FAQ eingesetzt werden. Nr. 30 2026 2027 2028 Einsparung von Aufwendungen für Druckerzeugnisse 20 T€ 32 T€ 101 T€ Reduzierte Druckmengen führen zu reduziertem Papierverbrauch und Gerätebedarf. Aktuell geplant ist die digitale Bereitstellung des Haushaltsplans, Jahresabschlusses, Beteiligungsberichts etc. Darüber hinaus ergeben sich geringere Sachaufwendungen durch die Einführung der eAkte. Eine verwaltungsweite Skalierung und entsprechende Ausweitung des Potentials erfolgt zum Haushalt 2028. Nr. 31 2026 2027 2028 Stelleneinsparung aufgrund Digitalisierung 0 74 T€ 75 T€ Durch Digitalisierung von Dienstleistungen können im Bürgerbüro Mitte Stellenkapazitäten eingespart werden. Die Nutzung des online Dienstes eWA (elektronische Wohnsitzanmeldung) führt zu einer Reduzierung der Besucherzahlen und damit zu einem verringerten Aufwand in der Sachbearbeitung. 6 Nr. 32 2026 2027 2028 E-Mail-Adresse muenster.de 30 T€ 60 T€ 60 T€ Wegfall des freiwilligen Angebots für Interessierte, sich eine @muenster.de E-Mail zu erstellen. Der Vertrag mit dem Provider läuft im Juni 2026 aus. Parallel zur Einbringung wird die Vorlage V/0497/2025 zum Beschluss vorgelegt. Nr. 33 2026 2027 2028 Prozessoptimierung SAP 0 0 50 T€ Im Rahmen der Einführung der neuen Softwareversion SAP S/4HANA wird der Workflow im Zusammenhang der Haushaltsplanung integriert, wodurch der administrative Aufwand deutlich reduziert werden kann. Nr. 34 2026 2027 2028 Einführung e-learning-Plattform 0 30 T€ 40 T€ Durch die Einführung von e-learnings können Präsenzschulungen ersetzt werden. Dadurch entfallen Aufwendungen für Referenten:innen und Räume. Nr. 35 2026 2027 2028 Einführung einer Ausbildungssoftware 0 0 19 T€ Durch die Einführung einer umfassenden digitalen Unterstützung für den Ausbildungsbereich können Effizienzgewinne im Ausbildungsservice erzielt werden. Nr. 36 2026 2027 2028 Ausbau von PV-Anlagen (inkl. Dachsanierung) zur Eigenstromerzeugung und Einsparung von Stromkosten 0 0 3 T€ Auf den Dächern der städtischen Immobilien besteht ein Ausbaupotential von PV-Anlagen von etwa 13.000 kWp PV-Leistung. Um das Potenzial schnell in Erträge bzw. eingesparte Aufwendungen umzuwandeln, ist die Erhöhung der Investitionen auf jeweils 2.500.000 EUR in den Jahren 2027/2028 und 3.500.000 EUR in 2029/2030 notwendig. Die jährlichen Aufwandminderungen betragen im Endausbau rd. 1,5 Mio. Euro jährlich (aufwachsend 2028: 3TEUR, 2029: 73 TEUR). Für das PV-Anlagenmanagement können 3 VZÄ aus den Projektstellen Hochbau stellenneutral genutzt werden. Nr. 37 2026 2027 2028 Einführung der Musikschulverwaltungs-App für die Schüler:innen und Erziehungsberechtigte 0 1 T€ 2 T€ Die Musikschul-App wickelt alle wesentlichen Serviceleistungen im Zusammenhang mit Unterricht, Gebühren, Kommunikation mit Lehrkräften, Veranstaltungen uvm. vollständig digital ab. Der Abbau von Medienbrüchen sowie die Vereinfachung von Kommunikationswegen zahlt sowohl auf den Serviceanspruch der Stadt Münster als kommunale Dienstleisterin sowie den Zielen Nachhaltigkeit und Digitalisierung ein. Die Einführung der App für die Schüler*innen und Zahlungspflichtige ist in der Vorbereitung und soll 2026/2027 erfolgen. Durch die App können Druck- und Portokosten reduziert werden und somit ein Beitrag zur Nachhaltigkeit geschaffen werden. Außerdem ist es eine Image- und Serviceverbesserung. 7 I. Verwaltungsinternes: Arbeitgeberin Themen, die im weitesten Sinne die Stadt Münster als Arbeitgeberin tangieren, wurden vor dem Hintergrund der Auskömmlichkeit, Effizienz und begrenzten finanziellen Mittel sensibel betrachtet und mit dem Fokus, die Attraktivität als Arbeitgeberin nicht zu verlieren, angepasst. Nr. 38 2026 2027 2028 Verzicht auf die Großtagespflege im Stadthaus 4 und sukzessive Anpassung im Bestand 0 0 90 T€ Mehrere Hundert Kita-Plätze sind derzeit im Stadtgebiet Münster nicht belegt. Der Bedarf nach betrieblicher Kinderbetreuung hat sich strukturell geändert und reduziert. Betriebliche Großtagespflegestellen erscheinen weniger attraktiv für Eltern. Daher wird das geplante Angebot im Stadthaus 4 nicht mehr benötigt. Noch nicht bezifferte weitere Potentiale liegen in dem noch bestehenden Angebot, das neu strukturiert wird. Nr. 39 2026 2027 2028 Reduzierung der fachübergreifenden Fortbildungen 50 T€ 50 T€ 50 T€ Das Angebot ergänzt derzeit die fachlichen Fortbildungen in den Ämtern. Dieser Ansatz kann aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahmen um ca. 10% reduziert werden. Nr. 40 2026 2027 2028 Kleidung Feuerwehr 26 T€ 26 T€ 26 T€ Künftige Verwendung von Hosen im Wachdienst, die keine brandschutztechnische Anforderung haben. Verzicht auf Neuanschaffungen von Ausgehuniformen für repräsentative Veranstaltungen. Nr. 41 2026 2027 2028 Reduzierung Transferleistung an das Studieninstitut Westfalen-Lippe 25 T€ 25 T€ 25 T€ Reduzierter Bedarf aufgrund eigener Ausbildung. Nr. 42 2026 2027 2028 Modifizierung Werbeprämie neue Mitarbeitende 10 T€ 10 T€ 10 T€ Die Werbeprämie i.H.v. 1.000 € für berufserfahrene Mitarbeitende und 500 € für Nachwuchskräfte wird heute unisono gezahlt. Die freiwillige Zahlung von Prämien kann in einem ersten Schritt auf unbefristete Beschäftigung und befristete Beschäftigung von mind. einem Jahr beschränkt werden. In einem zweiten Schritt ist eine Beschränkung auf Mangelberufe denkbar. II. Zuschüsse / Förderungen Freiwillige Zuschüsse und Förderungen wurden dem Grunde und der Höhe nach geprüft. Nr. 43 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 Wegstreckenentschädigung für Eltern / Einstellung Schülerspezialverkehre 250 0 T€ 600 190 T€ 600 380 T€ Sofern eine Beförderung mit dem ÖPNV ausscheidet, kommt aus rechtlicher Sicht die Einrichtung sog. „Schülerspezialverkehre“ (§ 14 SchfkVO) oder alternativ hierzu die Zahlung einer Wegstreckenentschädigung an die Eltern bzw. volljährigen Schüler:innen (§§ 15 u. 16 SchfkVO) in Betracht. In Münster betrifft dies ca. 260 Schüler:innen. Die Entscheidung zwischen diesen beiden Alternativen liegt im Ermessen der Stadt Münster als Schulträgerin (vgl. Ziffer 14.1 VVzSchfkVO). Die Schülerspezialverkehre führen teilweise zu Kosten pro Schüler:in pro Jahr von über 6.000 €. Eine Wegstreckenentschädigung an die grundsätzlich zur Beförderung verpflichteten Eltern liegt bei 15 - 20 % Kosten der Schülerspezialverkehre und liegt diesem Vorschlag zugrunde. Die Praxis zeigt, dass die Auslastung bei den Rückfahrten (bedingt durch unterschiedlichen Schulschluss, Eltern holen ab) um ein Vielfaches geringer als bei den Hinfahrten ist. 8 Nr. 44 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 Förderung Bustickets für Münster-Pass Inhaber:innen gem. Landesförderung 290 120 T€ 600 340 T€ 600 340 T€ In Münster erhalten Münster-Pass-Inhaber:innen seit Jahren Vergünstigungen für den Erwerb von Bustickets. Die über die Landesförderung (ca. 500.000 €) hinausgehenden Kosten belaufen sich auf ca. 600.000 € jährlich. Mit der Einführung des Münster-Abo-Tickets zum 01.08.2023 wurde darüber hinaus eine Förderung für alle ÖPNV- Nutzer:innen umgesetzt. Hiermit liegen die Kosten für ein im gesamten Stadtgebiet zu nutzendes Mobilitätsangebot bereits deutlich unter dem Anteil für Mobilitätskosten, der im Regelsatz für Empfänger:innen von Sozialleistungen (SGB II 45 EUR, SGB XII 40 EUR). Eine über die Landesförderung hinausgehende Förderung durch die Stadt wird nicht notwendig. Nr. 45 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 Reduzierung Förderprogramm Klimafreundliche Wohngebäude 440 T€ 440 540 T€ 440 540 T€ Reduzierung Förderprogramm Klimafreundliche Wohngebäude um dauerhaft 440.000€ auf 2.510.000 €. Nr. 46 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit 168 T€ 413 T€ 421 T€ Die Schulsozialarbeit wurde in den vergangenen Jahren sowohl vom Land NRW als auch kommunal verstärkt ausgebaut. Um den Einsatz des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit bedarfsgerecht zu gestalten, erfolgt die Verteilung indikatorenbasiert. An zehn Grundschulen wurde darüber hinaus eine freiwillige Basisausstattung von insgesamt 5 Vollzeitäquivalenten eingesetzt. Der Vorschlag beinhaltet die Rücknahme der Basisausstattung, die über die indikatorenbasierte Verteilung hinausgeht (vgl. V/0007/2025). Nr. 47 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 Förderinseln flächendeckend mit 0,5 VZÄ ausstatten 98 T€ 217 T€ 221 T€ Die Bereitstellung von Förderinseln mit 0,5 VZÄ soll grundsätzlich für alle Schulen im Stadtgebiet in gleichem Umfang erfolgen; die erhöhte Ausstattung der 10 Schwerpunktgrundschulen wird aufgegeben. Nr. 48 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 Taxibeförderung von Schüler:innen 115 45 T€ 215 110 T€ 215 110 T€ Künftig erfolgt bei der Bewilligung einer Taxibeförderung von Schüler:innen eine Orientierung an der landesweiten Rechtsprechung, indem die Beförderungsmöglichkeit durch die Eltern unabhängig ihrer beruflichen Situation geprüft wird. Dies gilt für alle Schüler:innen gleichermaßen und beinhaltet auch die Streichung des Taxibudgets für die Kompass-Schule. Nr. 49 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 Integration der pädagogischen Angebote von Flüchtlingseinrichtungen in die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) 150 T€ 50 T€ 150 T€ 50 T€ 150 T€ 100 T€ Schon heute nutzen geflüchtete Kinder und Jugendliche vielfach die Angebote der OKJA. Die bislang redundanten Angebote an 27 Flüchtlingseinrichtungen werden entsprechend in die OKJA integriert, indem der reduzierte Ansatz (neu: 50.000 €) für die kinderpädagogischen Angebote indikatorengestützt den Einrichtungen der OKJA, die aufgrund z.B. naheliegender Flüchtlingseinrichtungen und der damit verbundenen hohen Frequentierung einen erhöhten Personalbedarf haben, zur Verfügung gestellt wird. Nr. 50 2026 2027 2028 Kürzung des Förderangebotes "Filo" (Förderung im Lorenz) 53 T€ 108 T€ 110 T€ Das Förderangebot findet in kleinen Gruppen und für einzelne Kinder an der Primusschule statt und betrifft den sozio-emotionalen Bereich. Die Angebote können weitestgehend durch bestehendes Personal aufgefangen werden. 9 Nr. 51 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 Einhaltung der Entfernungsgrenze bei Badefahrten 85 5 T€ 85 5 T€ 85 5 T€ Derzeit übernimmt die Stadt Münster die Kosten für die Badefahrten auch dann, wenn die rechtliche Entfernungsgrenze (nach § 5 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 u. § 8 Abs. 1 SchfkVO) unterschritten wird (Antrag A- R/0041/2022). Als Entfernungsgrenzen wurde mit o. g. Beschluss für Grundschulen eine Entfernung von einem Kilometer und für weiterführende Schulen eine Entfernung von zwei Kilometern für das Schuljahr 2022/23 festgelegt. Gleichwohl wird vorgeschlagen, diese freiwillige Leistung zu reduzieren. Nr. 52 2026 2027 2028 Anpassung städtischer Sonderfonds Hilfen für Schwangere 85 T€ 85 T€ 85 T€ Durch die Veränderungen der Förderrichtlinien zum 01.01.2025, insb. durch die Stärkung des Nachrangprinzips gegenüber der Bundesstiftung sind Stand 24.07.2025 Mittel i. H. v. 77.000 € abgeflossen. Der Finanzbedarf wird zukünftig geringer ausfallen, so dass der Mittelansatz um weitere 85.650 € auf 180.000 € reduziert werden kann. Nr. 53 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 Ehe-, Familien- und Lebensberatung Bistum Münster 82 41 T€ 82 41 T€ 82 41 T€ Es handelt sich um eine freiwillige Leistung an das Bistum Münster. Die Beratung in persönlichen, partnerschaftlichen und familiären Anliegen und Krisen erfolgt in Münster neben der Ehe-, Familien- und Lebensberatung durch das Bistum Münster auch bei anderen anerkannten Trägern der Jugendhilfe, z. B. den Erziehungsberatungsstellen. Diese Beratungsstellen begrenzen das Angebot nicht nur auf Erwachsene und Jugendliche und können aufgrund der Vielfalt der Beratungsangebote auch weiterführende Hilfen anbieten, die sich aus der Beratung ergeben. Nr. 54 2026 2027 2028 Verkleinerung der Werkstattschule 73 T€ 73 T€ 73 T€ Die Werkstattschule verfügt über drei Werkbereiche à 8 Plätze und bietet somit Platz für 24 Schüler:innen. Aktuell sind lediglich 2 von 3 Werkbereichen personell besetzt (über Träger), da derzeit nicht alle Plätze ausgelastet sind. Eine Streichung des dritten Werkstattbereichs mit dem Schwerpunkt Gastronomie führt zu einer Reduktion auf 16 Plätze. Nr. 55 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 Einstellung Zuschüsse / Honorarverträge Mulingula 15 T€ 36 T€ 68 32 T€ Mulingula ist ein freiwilliges Angebot, bei dem muttersprachliche Vorleseveranstaltungen überwiegend in Grundschulen stattfinden. Dieser Zuschuss soll ab dem Schuljahr 2026/2027 eingestellt werden. Die kommunal verwaltete Stiftung Bürgerwaisenhaus bietet mit dem Deutschsommer ein Programm vergleichbarer Zielsetzung an. Nr. 56 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 Beendigung ganzheitliche psycho-motorische Entwicklungsförderung an weiterführenden Schulen im Bildungsgang Hauptschule zum nächsten Schuljahr (Verein für Mototherapie) 23 T€ 55 T€ 55 T€ Die Förderung umfasst Bruttopersonalkosten für eine 0,75 Stelle - Motopädin. An der Waldschule und Hauptschule Coerde erhalten Kinder der 5. und 6. Klasse in Kleingruppen psychomotorische Entwicklungsförderung u.a. mit dem Ziel der Erweiterung des motorischen Repertoires. Das Angebot ist als Modellprojekt für zwei Hauptschulen erarbeitet worden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine freiwillige Aufgabe. Nr. 57 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 Zuschüsse Kulturmittler:innen 0 0 50 T€ Die Förderung betrifft freiwillige Aufgaben und soll bis Ende 2027 an das Haus der Familie erfolgen. Über die Förderung wird die Qualifizierungsmaßnahme zu Kulturmittler:innen finanziert. 10 Nr. 58 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 Streichung Sozialfonds / FLiMS 45 21 T€ 45 21 T€ 45 21 T€ Beim "Förderfonds Lernen in Münster" handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die niederschwellige Hilfe bieten soll. Neben alltäglichen Anschaffungen für Schülerinnen und Schülern machte den größten Kostenfaktor die Mittagsverpflegung aus. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket ist diese Leistung jedoch bereits abgedeckt. Die Redundanz soll abgeschafft werden. Nr. 59 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 Reduzierung des Zuschusses an die Aids-Hilfe Münster e.V. 0 0 42 22 T€ Kürzung des jährlichen Zuschusses um ca. 20 % analog Zuschusshöhen anderer Gesundheitsämter im Regierungsbezirk. Da HIV-Infektionen heute medizinisch gut behandelbar sind, soll eine gezielte Priorisierung im Leistungsangebot erfolgen. Zudem wird eine Neubewertung der Präventionsarbeit unter Einbeziehung aller sexuell übertragbaren Infektionen (STI) empfohlen. Nr. 60 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 Reduzierung der Zuschüsse des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit um 10% 48 35 T€ 41 27 T€ 34 22 T€ Reduktion von Zuschüssen an Dritte für die Jahre 2026ff. um 10% pro Jahr Nr. 61 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 "Fan-Port" 25 T€ 25 T€ 25 T€ Das Projekt Fan-Port ist ein freiwilliges Projekt in der Jugend- und Sozialarbeit und findet seine Grundlage im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS). Die Projektfinanzierung setzt sich zu 50 % durch den Fußball und den anderen 50 % von Land und Kommune zusammen. Mit der Reduzierung des kommunalen Förderanteils sinkt auch die Förderung des Landes auf das gleiche Niveau (jeweils 25 % der Gesamtsumme) und die ergänzende Förderung durch den Fußball reduziert sich entsprechend. Auch vor dem Hintergrund, dass durch den Aufstieg und Verbleib in die 2. Bundesliga Preußen Münster inzwischen verpflichtet ist zwei hauptamtliche Fanbeauftragte zu installieren, wird eine Kürzung des Zuschusses vorgeschlagen. Nr. 62 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 Reduzierung der Träger- und Projektförderung um 5% bei freiwilligen Aufgaben vom Amt für Gleichstellung 26 T€ 23 T€ 24 T€ Die geförderten Träger übernehmen Aufgaben in den Bereichen Frauensportverein, Frauen und Neue Medien, Kompanera, Move & Meet, sowie Livas und KCM. Die Förderungen sollen grundsätzlich beibehalten, jedoch um 5% gekürzt werden. Nr. 63 2026 2027 2028 Beendigung Zuschuss Begabungsförderung 23 T€ 23 T€ 23 T€ Vor dem Hintergrund der Priorisierung wird das Zuschussbudget für die Begabungsförderung aufgegeben. Nr. 64 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 Nichtverlängerung des Handwerker-Projekts an der Waldschule als Solitärprojekt 0 22 T€ 22 T€ Das Angebot aus dem Bereich Übergang Schule und Beruf wurde 2018 als Projekt aus der Kinder- und Armutsprävention begonnen. Daneben bestehen zentrale Angebote z. B. über das JAZ und das Schulamt mit Werkstätten sowie die Agentur für Arbeit mit berufsvorbereitenden Maßnahmen, die diesem Zweck auch entsprechen. Nr. 65 2026 2027 2028 Einstellung IB Paulinum 18 T€ 18 T€ 18 T€ Es handelt sich um ein schulspezifisches Angebot (internationales Abitur), welches nicht dem Standard entspricht. Aufgrund der Gleichbehandlung sollte keine weitere Bezuschussung seitens der Stadt erfolgen und die Akquirierung von anderweitigen Zuschüssen in die Verantwortung der Schule gegeben werden. 11 Nr. 66 2026 2027 2028 Kürzung Zuschuss an das Charivari Puppentheater 16 T€ 17 T€ 18 T€ Bis 2018 betrug der jährliche Zuschuss 41.440 EUR, welcher mit Etat-Antrag neu beraten wurde und um 15.000 EUR und 2% Dynamisierung. p.a. ab 2019 ff. aufgestockt wurde; 2025 zuletzt 67.809 EUR. Die Betriebsrücklage wächst seither überproportional zu Maßnahmen-/Investitionsplänen, was bereits die Rückforderung nicht verausgabter Mittel i.H.v. ca. 55 TEUR, sowie nach Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Zuschüsse eine um 15.000 EUR reduzierte Auszahlung zur Folge hatte. Das nun vorgeschlagene Niveau entspricht dem aktuellen Bedarf nach Förderzweck. Nr. 67 2026 2027 2028 Beendigung des Förderangebots „Marburger Konzentrationstraining“ (MKT) 7 T€ 7 T€ 7 T€ Das MKT wird in der Schulpsychologischen Beratungsstelle als Gruppentraining für Kinder der 1.- 4. Klasse durch Honorarkräfte angeboten. Das MKT ist ein Angebot für Kinder, die Schwierigkeiten haben ihre Aufmerksamkeit zu steuern und unkonzentriert sind. Im Vergleich zu anderen freiwilligen Förderangeboten ist nur eine geringe Zahl von Schülerinnen und Schülern betroffen, für die es Alternativangebote in der Stadt gibt. Nr. 68 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 Reduzierung Zuschüsse an Vereine, Träger, Initiativen im Bereich Migration/Integration und für Einzelprojekte 7 T€ 7 T€ 7 T€ Der Fördertopf des Kommunalen Integrationszentrums Münster wird ab 2026 um 20% reduziert und ermöglicht gleichwohl weiterhin rund 70 Vereinen, ihre Projekte zur Teilhabe und Integration umzusetzen (niederschwellige Kleinprojekte, Raummieten, Dozent:innenhonorare, Impulse und Fortbildungen). Nr. 69 2026 2027 2028 Kürzung der Förderung von Begegnungen und Projekten mit den Partnerstädten 5 T€ 5 T€ 5 T€ Kürzung der Transferleistungen um 10%, dafür Steigerung Vermittlung externer Zuschüsse oder alternativ Anhebung von Mindestgrößen für die Gruppen. Nr. 70 2026 2027 2028 Streichung der Förderung der Initiative "Münster isst veggie" 0 0 5 T€ Streichung der Förderung der Initiative "Münster isst veggie", da der erwartete Mittelabruf ausblieb. Fleischersatzprodukte haben ihren Platz im Verbraucherangebot gefunden. Es handelt sich um einen stark wachsenden Markt. Eine Wirksamkeit dieser Förderung ist insofern kaum nachweisbar. Nr. 71 2026 2027 2028 Reduzierung des Zuschusses an das Tumor-Netzwerk im Münsterland e.V. 0 0 4 T€ Kürzung des jährlichen Zuschusses an das Tumor-Netzwerk im Münsterland e.V. um 3.500 € (ca. 10 % auf Basis des Zuschusses i.H.v. 34.850 € im HH 2025). Die städtische Förderung macht nur einen kleinen Teil der Gesamtfinanzierung des Tumor-Netzwerks i.H.v. 550.000 € (2024) aus und ist zudem im regionalen Vergleich soweit bekannt ungewöhnlich hoch. Nr. 72 2026 2027 2028 Reduzierung des Zuschusses an die Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft Ortsverein Münster und Umgebung e.V. 0 0 4 T€ Kürzung des jährlichen Zuschusses an die Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft Ortsverein Münster e.V. um 3.500 € (ca. 10 % auf Basis des Zuschusses i.H.v. 35.410 € im HH 2025). Die städtische Förderung macht nur einen kleinen Teil der Gesamtfinanzierung i.H.v. 147.000 € (2024) aus. Zuschüsse anderer Kommunen sind zudem nicht bekannt. 12 Nr. 73 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 Reduzierung des Zuschusses an den ASB Regionalverband Münsterland e.V. (Hebammenzentrale) 0 0 2 T€ Kürzung des jährlichen Zuschusses an den ASB Regionalverband Münsterland e.V. für die "Hebammenzentrale" um 2.000 € (ca. 10 % auf Basis des Zuschusses i.H.v. 16.600 € im HH 2025). Der städtische Zuschuss ist im regionalen Vergleich soweit bekannt außergewöhnlich hoch. Nr. 74 2026 2027 2028 Kürzung der Zuschüsse des Beirats für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 2 T€ 2 T€ 2 T€ Kürzung der Zuschüsse um 10% (aktuell: 23.000 € für zivilgesellschaftliche Akteur:innen) Nr. 75 2026 2027 2028 Reduzierung des Zuschusses an den Verein für Mototherapie und psychomotorische Entwicklungsförderung e.V. 0 0 2 T€ Kürzung des jährlichen Zuschusses an den Verein für Mototherapie und psychomotorische Entwicklungsförderung e.V. um 2.000 € (ca. 8 % auf Basis des Zuschusses i.H.v. 26.820 € im HH 2025). Die Förderung dient der Mototherapie in drei Kitas pro Jahr. Der verfügbare Zuschussbetrag wurde zuletzt durch den Verein nur anteilig in Anspruch genommen. Vergleichbare Zuschüsse anderer Kommunen sind nicht bekannt. Nr. 76 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 Kürzung Zuschüsse an Vereine, Träger, Initiativen für Angebote in den Wochen gegen Rassismus nach Empfehlung einer beauftragten Fach-Jury 1 T€ 1 T€ 1 T€ Die Stadt Münster veranstaltet seit elf Jahren die Wochen gegen Rassismus – ein zentrales Signal für ein diskriminierungsfreies Zusammenleben und eine solidarische Stadtgesellschaft. Eine Fachjury prüft und empfiehlt jährlich eingereichte Angebote aus der Zivilgesellschaft, die gezielt rassismuskritische Bildungs- und Begegnungsformate umsetzen. Eine Kürzung um 20% ist gleichwohl als vertretbar identifiziert worden. Nr. 77 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 Vorzeitige Beendigung Pädagogische Förderung mit dem Pferd 20 T€ 0 0 Die Pädagogische Förderung mit dem Pferd (PFP) fördert Wahrnehmung, Motorik, Sozialverhalten, Kommunikation, Sprache, Koordination und Kognition. Die Maßnahme wird durch den SSB durchgeführt. In 2024 standen noch 80.000 €, in 2025 noch 40.000 € zur Verfügung. Planmäßig stehen in 2026 durch einen Haushaltsbegleitantrag noch 20.000 € zur Verfügung. Da damit das Verhältnis zwischen Overhead und effektiver Förderung nicht mehr angemessen ist, wird eine vorzeitige Beendigung vorgeschlagen. 13 III. Prognoseanpassungen Aufgrund veränderter Prognosen von Bedarfsentwicklungen wurden Haushaltsplanansätze angepasst. Nr. 78 2026 2027 2028 Reduzierung Ansatz Nutzungsentgelt 1.070 T€ 1.200 T€ 1.300 T€ Wegen des angespannten Wohnungsmarkts in Münster gelingt es zurzeit nur unter erheblichen Anstrengungen, Wohnungen für von Obdachlosigkeit bedrohte Familien zu generieren. Die wünschenswerten Planansätze müssen deshalb anhand der IST-Daten der Vorjahre realistisch nach unten korrigiert werden. Nr. 79 2026 2027 2028 Kürzungen in den Amtsbudgets 820 T€ 863 T€ 843 T€ In verschiedenen Ämtern können insbesondere Sach- und Dienstleistungsaufwand in einem vertretbaren Maße reduziert werden, ohne dass damit Leistungseinschränkungen einhergingen. Hierunter fallen folgende Ämter: Personal- und Organisationsamt, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Amt für Gleichstellung, Amt für Migration und Integration, Westfälische Schule für Musik, Gesundheits- und Veterinäramt und das JobCenter. Nr. 80 2026 2027 2028 Verbesserte Betreuung stabilisieren und Betreuungsausfälle vermeiden 0 687 T€ 687 T€ Die Situation in der Kita-Betreuung hat sich grundsätzlich verbessert. Deshalb wird davon ausgegangen, dass es zu weniger Betreuungsausfällen kommt und der Ansatz für die Erstattungen entsprechend reduziert werden kann. Nr. 81 2026 2027 2028 Verzicht auf die Veranschlagung der Zuwendung an die AirportPark FMO GmbH 100 T€ 100 T€ 100 T€ Die Anpassung der Ansätze erfolgt, da die veranschlagten Zuwendungen nur unregelmäßig in Anspruch genommen wurden. Nr. 82 2026 2027 2028 Anpassung des Lernmitteletat weiterführende Schulen / Berufskollegs an die Bedarfe 100 T€ 100 T€ 100 T€ Die Mittel, die sich aus der bisherigen Berechnung der Durchschnittssatzverordnung ergeben, werden nicht in voller Höhe ausgeschöpft. Hieran angepasst werden den Schulen entsprechend weniger Mittel bereitgestellt. Nr. 83 2026 2027 2028 Erhöhung der Erträge aus der LWL-Erstattung für "Heilpädagogische Frühförderung" 40 T€ 40 T€ 40 T€ Die Entwicklung der Erträge aus den LWL-Erstattungen für die „solitäre heilpädagogische Frühförderung“ ist in den letzten Jahren stetig gestiegen und hat die Plan-Ansätze verlässlich übertroffen. Aufgrund der in 2024 neu abgeschlossenen und in 2025 noch einmal optimierten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem LWL kann der Ansatz für die Erträge erhöht werden. Nr. 84 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 Streichung Übernahme freiwilliger Eigenanteil Lernmittel 10 T€ 10 T€ 10 T€ Nach dem Schulgesetz müssen Eltern einen Eigenanteil für Lernmittel zahlen. Bei Bezug von SGB XII Leistungen wird dieser Eigenanteil weiterhin übernommen. Bürgergeldempfänger:innen erhalten einen entsprechenden Zuschuss vom JobCenter. Darüber hinaus werden künftig keine freiwilligen Zuschüsse erteilt (betrifft: Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag, Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendgesetz) Nr. 85 2026 2027 2028 Reduzierung Ansätze Leistungen für Asylbewerber:innen auf Grundlage neuer Prognosen 350 T€ 120 T€ 0 Nach Hochrechnungen des Amtes (leicht sinkende Fallzahlen in der Leistungsgewährung) kann die bisherige Planung für 2025 nach unten korrigiert werden. 14 Nr. 86 2026 2027 2028 Erhöhung des Ansatzes für Erstattung überzahlter Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe 200 T€ 200 T€ 0 Geplant waren nach den Daten der Vorjahre Erstattungen in Höhe von 800.000 EUR. Stand 25. Juni waren schon Eingänge in Höhe von 1.012.000 EUR zu verzeichnen. Der Ansatz kann nach Einschätzung des Amtes auf 1.500.000 EUR hochgesetzt werden. Die Entwicklung der Folgejahre kann noch nicht vorhergesehen werden. Angesichts der gestiegenen Anzahl der Fälle in der Eingliederungshilfe (Integrationshelfer:innen) erscheint es wahrscheinlich anzunehmen, dass sich die Erträge insgesamt auf einem höheren Niveau bewegen werden. IV. Öffentlicher Raum Hierunter fallen alle Maßnahmen im öffentlichen Raum wie z.B. Baustellenmanagement, Verkehrsüberwachung und Parkentgelte. Nr. 87 2026 2027 2028 Erfüllung des Antrags aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vom 30.11.2022 600 T€ 600 T€ 410 T€ Verknüpfung des Budgets Straßenunterhaltung mit den Erträgen aus der Parkraumbewirtschaftung. Die Intention und das beschlossene Volumen des damaligen Ratsantrages ist mit dem Jahr 2028 erfüllt. Nr. 88 2026 2027 2028 Optimierung Verkehrsüberwachung 0 0 300 T€ Durch die Optimierung werden Mehrerträge erwirtschaftet. Nr. 89 2026 2027 2028 Baustellenmanagement 150 T€ 160 T€ 170 T€ Im Rahmen eines ganzheitlichen und stadtverträglichen Baustellenmanagements sollen die konsumtiven und investiven Straßenerhaltungsmaßnahmen effizienter mit geringeren Nebenkosten umgesetzt werden. Nr. 90 2026 2027 2028 Reduktion bei Markierungsarbeiten (Rotmarkierung) Fahrradstraßen 100 T€ 100 T€ 100 T€ Der Markierungsaufwand bei Fahrradstraße Basis ist geringer als bei Fahrradstraße Plus. 15 V. Abrechnung von Leistungen In der Abrechnung von Dienstleistungen der Verwaltung liegen Potentiale, die bislang nicht oder nicht in möglicher Höhe gehoben wurden und mit den vorgeschlagenen Maßnahmen neu betrachtet werden. Nr. 91 2026 2027 2028 Zusätzliche Erträge durch höheres Abrechnungsaufkommen (kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr, u. a. Fehlalarmierungen Brandmeldeanlagen) 110 T € 110 T € 110 T € Abrechnung kostenpflichtiger Einsätze der Feuerwehr nach der Feuerwehrsatzung. Nr. 92 2026 2027 2028 Abrechnung von Brandsicherheitswachen der Feuerwehr ggü. SC Preußen Münster 90 T€ 90 T€ 90 T€ Abrechnung geleisteter Brandsicherheitswachdienste der Feuerwehr Münster gemäß Feuerwehrsatzung bei Heimspielen des SC Preußen Münster. Nr. 93 2026 2027 2028 Erhöhung der Erträge "Einsichtnahme in Bauakte" und "Abnahme fliegender Bauten" um 5% 11 T€ 11 T€ 11 T€ Durch eine moderate Gebührenerhöhung bei der Akteneinsicht (z.B. für Eigentümer, Planer oder Dritte) können zusätzliche Einnahmen generiert werden. Fliegende Bauten (z.B. Zelte, Fahrgeschäfte) erfordern regelmäßiger Abnahmen durch die Bauaufsicht. Auch hier wird eine Erhöhung der anfallenden Gebühren angestrebt. Nr. 94 2026 2027 2028 Neue Abrechnungsmöglichkeit von Brandmeldung und Notfallmeldungen durch Hausnotrufe, Sicherheitsdienste ohne Prüfung 5 T€ 5 T€ 5 T€ Durch die Novelle des BHGK NRW („Besondere Hinweise zur Gebührenkalkulation“) können nicht notwendige Feuerwehreinsätze Dienstleistern in Rechnung gestellt werden. Nr. 95 2026 2027 2028 Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung, dabei Anpassung der Gebührensätze für die Abteilung Steuern 4 T€ 4 T€ 4 T€ Anpassung der Gebührensätze für Ersatzhundesteuermarken sowie der Gebühren für Bescheidkopien. Nr. 96 2026 2027 2028 Abrechnung Prüfungsleistungen Revision 3 T€ 3 T€ 3 T€ Verursachungsgerechte Abrechnung von Prüfungsleistungen mit den ÖrV-Partnern der citeq. Nr. 97 2026 2027 2028 Neue Abrechnungsmöglichkeit von technischen Fehlalarmen bei eCall-Notrufen oder Drittanbieter 1 T€ 1 T€ 1 T€ Durch die Novelle des BHGK NRW („Besondere Hinweise zur Gebührenkalkulation“) können technisch bedingte oder vorsätzliche Falschalarme den Betreibern der Drittanbieter-eCall-Systeme in Rechnung gestellt werden. 16 VI. Veranstaltungen Entsprechend dem Haushaltsbegleitantrag „Sparprogramm weiterführen: Die ganz Verwaltung muss ran“ wurden die Potentiale aller Ämter betrachtet, was in Teilen auch Vorschläge geringeren Ausmaßes zur Folge hatte, die gleichwohl unter Abwägung aller Prioritäten unterbreitet werden so wie abschließend die Budgets von Veranstaltungen und eine moderate Erhöhung von Ticketpreisen. Nr. 98 2026 2027 2028 Anpassung der Ticketpreise für Veranstaltungen 2 T€ 8 T€ 11 T€ Es wird vorgeschlagen das bisherige Anpassungsniveau der Ticketpreise beizubehalten. Hierunter fällt beispielsweise die Anpassung der Ticketpreise für das Jazzfestival. Nr. 99 2026 2027 2028 Sommerfest der Gleichstellung 8 T€ 8 T€ 8 T€ Unter Abwägung der Prioritäten wird auf das Fest der Gleichstellung verzichtet. Nr. 100 2026 2027 2028 Reduzierung des Budgets für Veranstaltungen 3 T€ 5 T€ 5 T€ Die Veranstaltungen der Westfälischen Schule für Musik sind überwiegend kostenfrei, was vor dem Hintergrund allen Personen einen Zugang zur Musik zu ermöglichen, beibehalten werden soll. Durch die Ansatzreduzierung müssen Veranstaltungen in einem reduzierten Umfang angeboten werden.
Anlage 3 zur Vorlage V_0306_2026
61022 Zeichen
Stellenplanentwurf und
Stellenübersichten 2026 und 2027
Anlage 3 zur Vorlage V/0306/2026
2
Stellenplan der Stadt Münster für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
Teil A: Beamte und Beamtinnen
Stand: 18.03.2026
Laufbahngruppen
Besoldungs-
gruppe
Zahl der
Stellen
2027
Zahl der
Stellen
2026
Zahl der
Stellen
2025
Ist-Besetzung
am
30.06.2025 Erläuterungen
Wahlbeamte und
Wahlbeamtinnen B10 1,00 1,00 1,00 1,00
B6 1,00 1,00 1,00 1,00
B5 5,00 5,00 5,00 5,00
Summe 7,00 7,00 7,00 7,00
Laufbahngruppe 2
- Einstiegsamt 2
B2 6,00 6,00 6,00 5,50 1,00 x kw 31.12.2030
A16 13,00 13,00 12,00 11,00
A15 29,65 29,65 32,00 30,23 1,00 x kw 31.12.2030
A14 54,43 54,43 47,93 45,78 1,00 x kw 31.12.2030
A13L2E2 16,00 16,00 11,00 9,85 1,00 x kw 31.12.2030
Summe 119,08 119,08 108,93 102,37
Laufbahngruppe 2
- Einstiegsamt 1
A13L2E1 51,33 51,83 53,60 49,99
0,50 x kw 31.12.2026
1,00 x kw 31.12.2030
A12 121,48 121,48 122,99 108,56 3,13 x kw 31.12.2030
A11 199,16 199,66 200,41 182,38
0,50 x kw 31.12.2026
2,00 x kw 31.12.2028
6,50 x kw 31.12.2030
A10L2E1 173,18 172,38 172,21 154,34
0,15 x kw 31.07.2028
1,00 x kw 31.12.2028
4,00 x kw 31.12.2030
Summe 545,15 545,35 549,21 495,26
Laufbahngruppe 1
- Einstiegsamt 2
A9L1E2Z 46,05 46,05 51,05 42,15
A9L1E2 324,97 313,30 313,24 277,35
A8 178,96 178,96 192,37 172,18
2,00 x kw 31.12.2027
1,00 x kw 30.06.2028
1,50 x kw 31.12.2028
1,00 x kw 31.12.2029
1,00 x kw 31.03.2030
A7 7,01 7,01 11,04 9,68 0,50 x kw 31.12.2029
Summe 556,98 545,31 567,70 501,37
Insgesamt 1.228,21 1.216,74 1.232,84 1.106,01
3
Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen
Laufbahngruppen
Besoldungs-
gruppe
Zahl der
Stellen
2027
Zahl der
Stellen
2026
Zahl der
Stellen
2025
Ist-Besetzung
am
30.06.2025 Erläuterungen
Laufbahngruppe 2
- Einstiegsamt 2
B2 1,00 1,00 1,00 1,00
A16 0,00 0,00 0,00 0,00
A15 3,00 3,00 4,00 2,82
A14 1,00 1,00 1,00 1,00
Summe 5,00 5,00 6,00 4,82
Laufbahngruppe 2
- Einstiegsamt 1
A13L2E1 6,00 6,00 6,00 5,85
A12 16,50 16,50 18,50 14,84
A11 7,00 7,00 7,00 4,42
A10L2E1 2,00 2,00 2,00 2,77
Summe 31,50 31,50 33,50 27,89
Laufbahngruppe 1
- Einstiegsamt 2
A9L1E2 0,00 0,00 0,00 0,00
A8 2,00 2,00 2,00 2,00
Summe 2,00 2,00 2,00 2,00
Insgesamt 38,50 38,50 41,50 34,71
Teil A Gesamt 1.266,71 1.255,24 1.274,34 1.140,72
4
Teil B: Tariflich Beschäftigte
Tarifart
Entgelt-
gruppe
Zahl der
Stellen
2027
Zahl der
Stellen
2026
Zahl der
Stellen
2025
Ist-Besetzung
am
30.06.2025 Erläuterungen kw
TVÖD VKA
E15 38,85 38,85 36,27 30,59 1,00 x kw 31.12.2030
E14 72,32 72,32 78,82 74,12 2,00 x kw 31.12.2030
E13 83,96 82,96 85,84 77,23
3,00 x kw 30.06.2027
2,00 x kw 31.12.2030
E12 236,30 236,30 211,25 188,77
1,50 x kw 31.12.2027
0,23 x kw 31.03.2030
1,00 x kw 31.12.2028
24,00 x kw 31.12.2030
3,00 x kw 31.12.2032
2,00 x kw 31.12.2037
E11 342,61 341,61 340,74 303,41
1,50 x kw 31.12.2027
9,50 x kw 31.12.2028
1,00 x kw 31.12.2029
1,77 x kw 31.03.2030
52,37 x kw 31.12.2030
2,00 x kw 31.12.2032
1,00 x kw 31.12.2033
3,40 x kw 31.12.2037
E10 83,61 83,61 80,94 71,66
1,00 x kw 31.12.2029
3,00 x kw 31.12.2030
E09C 154,37 154,37 145,29 123,87 3,50 x kw 31.12.2028
E09B 172,41 172,41 173,87 164,86
E09A 278,96 278,96 271,14 239,87
2,00 x kw 30.06.2028
0,50 x kw 31.07.2028
2,00 x kw 31.03.2030
2,00 x kw 31.12.2030
E08 176,85 176,85 172,56 153,05
4,00 x kw 31.12.2027
1,00 x kw 31.12.2028
1,50 x kw 31.12.2029
4,00 x kw 31.03.2030
0,50 x kw 31.12.2030
E07 168,94 168,94 168,03 154,69
2,00 x kw 31.12.2028
1,00 x kw 31.03.2030
E06 433,62 433,11 428,40 405,29
1,15 x kw 31.12.2030
1,00 x kw 31.12.2032
E05 162,33 162,33 167,27 159,59 1,00 x kw 31.12.2029
E04 58,40 58,40 58,99 45,12 14,99 x kw 31.12.2029
E03 62,74 62,74 54,62 36,33 17,92 x kw 31.12.2029
E02 83,85 83,85 92,73 80,61 6,09 x kw 31.12.2029
Summe 2.610,11 2.607,60 2.566,75 2.309,06
TVÖD Pflege BT-B
P09 0,50 0,50 0,50 0,50
P08 3,51 3,51 2,76 2,55
P07 0,75 0,75 0,75 0,75
Summe 4,76 4,76 4,01 3,79
BT-V
Soz.&Erz.Dienst
S18 28,25 28,25 27,25 25,72
5
Tarifart
Entgelt-
gruppe
Zahl der
Stellen
2027
Zahl der
Stellen
2026
Zahl der
Stellen
2025
Ist-Besetzung
am
30.06.2025 Erläuterungen kw
S17 22,54 22,54 23,27 21,99
S16 4,00 4,00 3,00 2,87
S15 54,91 55,91 53,31 52,32 1,00 x kw 31.12.2026
S14 54,83 54,83 50,08 54,70
S13 24,00 24,00 26,00 24,13
S12 195,98 195,98 192,76 176,48
1,00 x kw 31.12.2027
0,50 x kw 31.12.2028
0,40 x kw 31.12.2029
S11B 73,34 73,34 76,36 71,29
S10 1,00 1,00 1,00 0,77
S09 19,40 19,40 21,40 16,14
S08B 18,09 18,09 6,50 5,79
S08A 387,32 392,72 432,50 331,10
5,40 x kw 31.12.2026
2,03 x kw 31.12.2029
S03 75,40 75,40 75,40 52,00
S02 50,17 54,41 81,41 43,29 4,24 x kw 31.12.2026
Summe 1.009,23 1.019,87 1.070,24 878,61
Festgehälter
TVÖDFEST 10,82 10,82 11,82 11,00
Summe 10,82 10,82 11,82 11,00
Insgesamt 3.634,92 3.643,05 3.652,82 3.202,46
Stellenübersichten Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung
Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung Stellenplan 2026
I. Beamte und Beamtinnen 2026
Wahlbeamte
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 2
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 1
Laufbahngruppe 1 –
Einstiegsamt 2
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe
0102 GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR
POLITISCHE GREMIEN,
STÄDTEPARTNERSCHAFTEN 1,00 1,75 1,00 1,75 0,12 5,62
0103 OB, BM UND
VERWALTUNGSFÜHRUNG 1,00 1,00 5,00 2,00 1,00 5,00 1,23 0,50 2,00 1,00 19,73
0104 GLEICHSTELLUNG ALLER
GESCHLECHTER 1,00 1,00
0105 PERSONAL- UND
SCHWERBEHINDERTEN-
VERTRETUNG 1,00 1,00
0106 WIRTSCHAFTLICHKEITS-
PRÜFUNG UND REVISION 7,56 2,00 9,56
0108 PERSONAL- UND
ORGANISATIONS-
MANAGEMENT 0,80 1,00 4,48 1,00 3,85 13,48 20,46 1,74 0,05 10,76 0,76 0,50 58,88
0109 FINANZ- UND
BETEILIGUNGSMANAGEMENT 1,00 4,00 6,00 8,00 8,50 5,50 1,00 11,00 14,00 1,50 60,50
0110 RECHT
1,00 2,00 0,50 3,50
0111 IMMOBILIENMANAGEMENT
3,00 4,00 1,00 5,00 11,49 16,25 2,98 4,81 48,53
0113 ZENTRALE DIENSTE
0,20 0,45 0,53 0,50 2,81 0,50 4,99
0114 STIFTUNGSMANAGEMENT
0,39 0,39
0116 MIGRATIONS- UND
INTEGRATIONS-
MANAGEMENT 1,00 0,75 1,75
Summen: Produktbereich 01
Innere Verwaltung 1,00 1,00 5,00 3,00 3,00 4,00 18,93 2,00 17,08 41,03 54,87 9,49 1,05 30,30 21,69 2,00 215,44
0201 ORDNUNGSRECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 0,32 0,50 0,50 0,50 2,00 1,00 0,20 5,02
0202 GEWERBERECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 0,22 0,50 3,00 1,13 2,00 6,85
0203 STRAßENVERKEHRS-
RECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 0,46 0,50 0,50 1,50 0,50 2,00 7,00 17,68 4,50 2,50 37,14
7
Wahlbeamte
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 2
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 1
Laufbahngruppe 1 –
Einstiegsamt 2
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe
0204 BÜRGERANGELEGENHEITEN
1,00 1,00 2,00 1,00 2,00 1,13 7,42 11,21 1,00 27,76
0205 STANDESAMTSANGELEGEN-
HEITEN 1,00 1,00 2,00 6,50 1,00 1,00 12,50
0206 AUSLÄNDERANGELEGEN-
HEITEN 1,00 1,00 2,00 7,75 10,50 22,25
0207 STATISTIK
0,20 0,20 0,40
0209 BRANDSCHUTZ UND
FEUERWEHRTECHNISCHE
HILFELEISTUNG 0,78 1,98 3,21 2,83 6,41 24,85 23,80 19,89 25,28 143,74 49,98 302,75
0210 RETTUNGSDIENST
0,22 0,02 0,79 0,17 1,59 2,15 8,20 7,76 17,72 89,06 40,16 167,84
0211 VETERINÄRWESEN UND
LEBENSMITTELÜBER-
WACHUNG 0,20 1,00 2,00 1,00 1,00 5,20
Summen: Produktbereich 02
Sicherheit und Ordnung 0,00 0,00 0,00 0,20 2,20 5,00 6,20 5,00 13,00 30,00 44,00 55,03 43,00 270,72 109,85 3,50 587,70
0301 LEISTUNGEN FÜR SCHULEN
0,55 1,60 1,70 2,00 7,50 2,00 1,00 2,85 0,51 19,71
0302 ZENTRALE LEISTUNGEN FÜR
SCHÜLER/-INNEN UND AM
SCHULLEBEN BETEILIGTE 0,35 1,40 1,00 0,30 1,00 2,45 2,50 1,00 0,65 10,65
Summen: Produktbereich 03
Schulträgeraufgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,90 3,00 0,00 1,00 2,00 3,00 9,95 4,50 0,00 2,00 3,50 0,51 30,36
0402 VOLKSHOCHSCHULE
0,10 1,00 1,00 0,75 2,85
0403 WESTFÄLISCHE SCHULE FÜR
MUSIK UND FÖRDERUNG
DER STADTTEIL-
MUSIKSCHULEN 1,00 1,00
0404 STADTBÜCHEREI UND
FÖRDERUNG VON
BÜCHEREIEN FREIER
TRÄGER 1,51 1,51
0405 STADTMUSEUM
1,00 1,00 2,00
0406 STADTARCHIV
1,00 1,00 1,00 3,00
Summen: Produktbereich 04
Kultur und Wissenschaft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,10 2,00 2,00 0,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,00 0,00 2,26 0,00 10,36
0501 GRUNDSICHERUNG FÜR
ARBEITSSUCHENDE NACH
DEM SGB II 1,00 2,00 3,00 7,00 15,20 32,40 3,00 5,50 1,00 70,10
0502 SICHERUNG DES
LEBENSUNTERHALTS (OHNE
SGB II) 0,50 1,50 1,50 2,00 7,32 17,87 1,50 32,19
8
Wahlbeamte
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 2
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 1
Laufbahngruppe 1 –
Einstiegsamt 2
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe
0503 SICHERUNG BESONDERER
SOZIALER BEDARFE 0,50 1,50 1,50 2,00 9,04 10,85 5,00 30,39
0504 WOHNGELD
0,30 0,30 2,00 1,00 7,83 11,43
Summen: Produktbereich 05
Soziale Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,30 5,00 0,00 6,30 11,00 33,56 62,12 0,00 4,50 18,33 1,00 144,11
0601 FÖRDERUNG VON KINDERN
IN TAGESBETREUUNG 0,30 1,00 1,30 5,90 4,00 8,68 21,18
0602 KINDER- UND JUGENDARBEIT
0,20 1,90 0,25 0,20 0,75 3,30
0603 FÖRDERUNG VON
BENACHTEILIGTEN JUNGEN
MENSCHEN 0,20 0,50 0,15 1,11 1,96
0604 FAMILIENFÖRDERUNG
0,05 1,05 2,05 2,27 5,42
0605 ERZIEHERISCHE UND
WIRTSCHAFTLICHE HILFEN
FÜR FAMILIEN 1,25 1,25 2,25 12,15 13,88 1,00 4,50 36,28
Summen: Produktbereich 06
Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 2,25 7,00 20,50 18,99 1,00 0,20 16,20 0,00 68,14
0701 GESUNDHEITSDIENSTE
0,80 3,65 2,50 1,00 1,00 2,00 2,10 1,00 14,05
Summen: Produktbereich 07
Gesundheitsdienste 0,00 0,00 0,00 0,80 0,00 3,65 2,50 0,00 1,00 1,00 2,00 2,10 0,00 0,00 1,00 0,00 14,05
0801 SPORTENTWICKLUNG,
SPORTANLAGEN UND -
STÄTTEN 1,00 2,72 1,90 0,90 6,52
0802 BÄDER
1,00 0,28 0,10 1,00 0,10 2,48
Summen: Produktbereich 08
Sportförderung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 3,00 2,00 1,00 0,00 1,00 0,00 9,00
0901 STADT- UND
REGIONALENTWICKLUNG,
STADTPLANUNG 0,60 2,80 6,80 4,00 1,50 1,73 1,39 18,82
0902 VERMESSUNG, KATASTER
UND GEOINFORMATION 1,00 2,00 1,00 3,00 4,00 3,00 0,50 14,50
Summen: Produktbereich 09
Räumliche Planung, Entwick-
lung/GeoInfo 0,00 0,00 0,00 0,00 1,60 4,80 6,80 5,00 4,50 4,00 4,73 1,39 0,00 0,00 0,50 0,00 33,32
1001 BAUAUFSICHT UND
BAURECHTLICHE BERATUNG 1,00 1,00 5,00 1,00 10,00 8,00 2,00 1,00 29,00
1002 DENKMALSCHUTZ UND
DENKMALPFLEGE 0,20 1,20 1,00 2,40
1003 WOHNEN
0,70 1,00 0,70 2,00 3,78 5,75 2,00 2,12 18,05
9
Wahlbeamte
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 2
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 1
Laufbahngruppe 1 –
Einstiegsamt 2
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe
Summen: Produktbereich 10
Bauen und Wohnen 0,00 0,00 0,00 0,00 1,20 2,90 6,00 0,00 1,70 12,00 11,78 7,75 0,00 3,00 3,12 0,00 49,45
1101 ABWASSERBESEITIGUNG
0,16 2,05 0,82 2,00 0,40 1,78 0,87 8,08
Summen: Produktbereich 11
Ver- und Entsorgung 0,00 0,00 0,00 0,16 2,05 0,00 0,82 0,00 0,00 2,00 0,40 1,78 0,00 0,87 0,00 0,00 8,08
1201 BEREITSTELLUNG VON
VERKEHRSFLÄCHEN UND
-ANLAGEN 0,84 1,90 4,17 3,00 2,00 2,45 4,60 1,85 0,71 21,53
Summen: Produktbereich 12
Verkehrsflächen u. -anla-
gen,ÖPNV 0,00 0,00 0,00 0,84 1,90 0,00 4,17 3,00 2,00 2,45 4,60 1,85 0,00 0,71 0,00 0,00 21,53
1301 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN
1,00 1,00 1,00 3,50 1,00 1,50 9,00
1302 FRIEDHÖFE
0,50 1,00 1,50
1303 NATUR, LANDSCHAFT,
ERHOLUNG,
WASSERSCHUTZ 1,00 1,00 3,77 2,00 7,77
1304 FLIEßENDE GEWÄSSER
0,05 0,01 0,06
1305 WALD UND
FORSTWIRTSCHAFT 1,00 1,00
Summen: Produktbereich 13
Natur- und Landschaftspflege 0,00 0,00 0,00 1,00 0,05 2,00 0,01 0,00 0,00 3,00 7,77 3,00 0,00 1,00 1,50 0,00 19,33
1401 ÜBERGREIFENDER
UMWELTSCHUTZ, KLIMA,
IMMISSION, BODEN, ABFALL 3,00 0,50 1,00 4,50
Summen: Produktbereich 14
Umweltschutz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 0,50 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,50
1503 STADTHALLE HILTRUP
0,38 0,38
1504 ÖFFENTLICHE
TOILETTENANLAGEN 1,00 1,00
Summen: Produktbereich 15
Wirtschaft und Tourismus 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,38 0,00 0,00 0,00 0,00 1,38
1,00 1,00 5,00 6,00 13,00 29,65 54,43 16,00 51,83 121,48 199,66 172,38 46,05 313,30 178,96 7,01 1.216,74
10
II. Beamte und Beamtinnen eigenbetriebsähnliche Einrichtungen 2026
Wahlbeamte
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 2
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 1
Laufbahngruppe 1 –
Einstiegsamt 2
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe
0115 IT-MANAGEMENT (CITEQ) 1,00 3,00 6,00 14,00 6,00 30,00
Summen: Produktbereich 01
Innere Verwaltung 1,00 3,00 0,00 6,00 14,00 6,00 0,00 0,00 30,00
0407 THEATER MÜNSTER 1,00 2,00 1,00 4,00
Summen: Produktbereich 04
Kultur und Wissenschaft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 2,00 1,00 4,00
1102 ABFALLWIRTSCHAFT (AWM) 1,00 1,50 1,00 3,50
Summen: Produktbereich 11
Ver- und Entsorgung 0,00 0,00 1,00 0,00 1,50 0,00 0,00 1,00 3,50
1502 STADTMARKETING (MM) 1,00 1,00
Summen: Produktbereich 15
Wirtschaft und Tourismus 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00
Gesamtsumme 1,00 3,00 1,00 6,00 16,50 7,00 2,00 2,00 38,50
11
III. Tariflich Beschäftigte 2026
TVÖD VKA
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02
0102 GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR
POLITISCHE GREMIEN,
STÄDTEPARTNERSCHAFTEN 0,79 2,23 1,76 1,00 2,84 0,45 2,66 0,53 1,66 0,77
0103 OB, BM UND
VERWALTUNGSFÜHRUNG 6,00 9,25 6,00 6,74 2,08 1,00 7,00 4,00 1,26
0104 GLEICHSTELLUNG ALLER
GESCHLECHTER 1,00 1,00 2,50 1,50
0105 PERSONAL- UND
SCHWERBEHINDERTEN-
VERTRETUNG 0,38 1,00 1,00 2,00 0,50 0,64 2,00
0106 WIRTSCHAFTLICHKEITS-
PRÜFUNG UND REVISION 2,00 3,50 0,82 0,50
0107 PUBLIC RELATIONS
1,00 2,00 7,13 1,00 1,00 0,50 1,00 1,00
0108 PERSONAL- UND
ORGANISATIONS-
MANAGEMENT 0,90 2,55 1,25 9,77 26,04 0,61 0,63 12,75 3,00 2,57 0,86 5,27 2,99
0109 FINANZ- UND
BETEILIGUNGSMANAGEMENT 1,00 1,00 8,84 11,00 3,88 2,00 2,00 8,90 24,47 5,50 1,33 0,38
0110 RECHT
1,50 4,25 1,00 1,00 1,00
0111 IMMOBILIENMANAGEMENT
2,00 8,00 2,00 45,14 53,45 5,88 1,00 12,00 16,35 6,50 11,10 2,50 1,00 1,54 64,00
0113 ZENTRALE DIENSTE
0,10 1,00 5,00 2,50 1,00 4,48 14,42 1,75 0,57
0114 STIFTUNGSMANAGEMENT
1,00 2,00 1,00 1,00
0116 MIGRATIONS- UND
INTEGRATIONSMANAGEMENT 1,00 1,00 0,50 2,48 0,50
Summen: Produktbereich 01
Innere Verwaltung 12,00 27,30 18,38 79,16 105,37 11,37 5,00 21,87 48,00 48,95 10,95 24,64 21,54 8,55 7,14 64,77
0201 ORDNUNGSRECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 1,30 1,80 49,55 0,55 0,68
0202 GEWERBERECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 1,10 1,00 0,35 4,15 2,40 0,43
0203 STRAßENVERKEHRS-
RECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 2,60 1,00 2,50 0,85 9,27 17,35 14,01 14,60 28,00 4,00 6,75
0204 BÜRGERANGELEGENHEITEN
1,00 1,15 7,50 0,25 3,62 23,05 4,50 8,27 0,50
0205 STANDESAMTS-
ANGELEGENHEITEN 1,00 2,50 2,00 2,00
12
TVÖD VKA
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02
0206 AUSLÄNDER-
ANGELEGENHEITEN 2,00 1,00 1,00 3,00 16,66 3,73
0207 STATISTIK
0,50 1,80 2,10 1,00 0,89 1,00
0209 BRANDSCHUTZ UND
FEUERWEHRTECHNISCHE
HILFELEISTUNG 0,64 1,49 2,65 2,29 2,15 2,54 4,38 4,10 5,46 3,84
0210 RETTUNGSDIENST
1,00 0,36 1,51 3,35 0,71 0,35 1,97 1,63 1,90 0,54 4,43
0211 VETERINÄRWESEN UND
LEBENSMITTELÜBERWACHU
NG 6,00 1,00 0,20 4,00 3,84 1,00 1,00 0,04 1,00
Summen: Produktbereich 02
Sicherheit und Ordnung 1,50 6,00 3,80 11,00 11,25 6,20 20,50 14,98 89,25 53,35 20,01 35,20 36,31 4,50 7,75 0,00
0301 LEISTUNGEN FÜR SCHULEN
1,00 2,11 1,40 9,65 5,15 2,00 8,40 1,89 50,00 121,07 1,25 5,37 31,68 1,88
0302 ZENTRALE LEISTUNGEN FÜR
SCHÜLER/-INNEN UND AM
SCHULLEBEN BETEILIGTE 1,00 8,61 1,60 2,30 0,50 0,65 0,13 3,19
Summen: Produktbereich 03
Schulträgeraufgaben 0,00 2,00 10,72 3,00 11,95 5,15 0,00 2,50 9,05 2,02 50,00 124,26 1,25 5,37 31,68 1,88
0401 KULTURMANAGEMENT/KULT
URFÖRDERUNG 1,00 1,00 2,00 3,25 2,00 3,00 0,50 1,00 0,37 2,20 1,50
0402 VOLKSHOCHSCHULE
1,00 8,17 1,00 0,75 4,67 2,00 1,00 2,75 0,64
0403 WESTFÄLISCHE SCHULE FÜR
MUSIK UND FÖRDERUNG
DER STADTTEIL-
MUSIKSCHULEN 1,00 1,00 1,00 6,80 55,69 1,50 1,00 1,00 1,00 0,77
0404 STADTBÜCHEREI UND
FÖRDERUNG VON
BÜCHEREIEN FREIER
TRÄGER 1,00 1,00 0,90 3,00 5,00 10,30 2,23 0,77 10,97 23,06 1,00 2,00 1,50
0405 STADTMUSEUM
1,86 1,00 2,00 2,64 1,00 1,00 3,18 0,94 0,64
0406 STADTARCHIV
1,00 0,61 1,50 1,00 1,00 1,00 0,92 2,00
0408 GESCHICHTSORT VILLA TEN
HOMPEL 1,00 2,75 1,25 0,52 1,00
Summen: Produktbereich 04
Kultur und Wissenschaft 5,00 3,00 14,68 6,00 12,86 19,10 3,73 62,10 15,47 5,69 29,06 4,37 9,93 4,78 3,83 3,50
0501 STÄDTISCHE
ARBEITSGELEGENHEITEN
AGH 1,00 0,98 1,64 1,00 3,08
0501 GRUNDSICHERUNG FÜR
ARBEITSSUCHENDE NACH
DEM SGB II 4,00 9,00 6,75 7,00 89,95 1,50 4,00 21,50 6,00 3,50 1,50 1,77
13
TVÖD VKA
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02
0502 SICHERUNG DES
LEBENSUNTERHALTS (OHNE
SGB II) 1,30 2,00 1,75 13,33 0,50 1,00 0,50 1,60
0503 SICHERUNG BESONDERER
SOZIALER BEDARFE 1,50 2,70 1,50 4,60 7,36 0,75 1,50 5,00 1,50 2,67 23,50 0,50
0504 WOHNGELD
0,60 2,50 16,92 0,70
Summen: Produktbereich 05
Soziale Leistungen 0,00 5,50 0,00 13,00 10,25 14,95 113,14 2,75 22,42 27,50 0,00 9,68 9,41 26,00 5,35 0,00
0601 FÖRDERUNG VON KINDERN
IN TAGESBETREUUNG 1,00 1,00 1,00 0,80 8,50 0,25 12,83 3,20 0,78 1,77 13,56
0602 KINDER- UND JUGENDARBEIT
0,50 0,50 1,50 0,20 2,18 2,50 0,50 1,00 4,40 0,28 1,00 2,12 0,14
0603 FÖRDERUNG VON
BENACHTEILIGTEN JUNGEN
MENSCHEN 0,50 0,50 0,50 0,25 1,05 0,50
0604 FAMILIENFÖRDERUNG
0,07 0,15 1,00 1,00 0,77 1,82 0,04
0605 ERZIEHERISCHE UND
WIRTSCHAFTLICHE HILFEN
FÜR FAMILIEN 0,93 1,00 1,00 2,10 3,00 1,83 0,50 2,00 1,33 3,57
Summen: Produktbereich 06
Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe 3,00 1,00 0,00 3,00 3,00 3,50 4,00 13,51 4,02 15,33 1,00 11,80 5,16 2,77 2,12 13,70
0701 GESUNDHEITSDIENSTE
10,85 3,52 1,50 3,00 5,50 1,30 0,30 8,53 3,25 9,49 7,70
Summen: Produktbereich 07
Gesundheitsdienste 10,85 3,52 1,50 3,00 5,50 1,30 0,00 0,30 8,53 3,25 0,00 9,49 7,70 0,00 0,00 0,00
0801 SPORTENTWICKLUNG,
SPORTANLAGEN UND -
STÄTTEN 0,70 1,00 1,00 3,00 1,00 0,50 0,85 1,50 4,00 0,50
0802 BÄDER
0,30 4,50 1,90 2,00 14,00 14,00 3,00 43,03 5,42 3,36
Summen: Produktbereich 08
Sportförderung 1,00 1,00 0,00 1,00 7,50 1,00 0,50 2,75 3,50 14,00 14,00 7,00 43,03 5,42 3,86 0,00
0901 STADT- UND
REGIONALENTWICKLUNG,
STADTPLANUNG 1,50 0,25 9,88 11,09 16,80 0,61 6,50 0,50 2,50
0902 VERMESSUNG, KATASTER
UND GEOINFORMATION 1,00 2,00 3,00 14,00 7,77 12,00 1,00 21,02 1,00 11,85
Summen: Produktbereich 09
Räumliche Planung, Entwick-
lung/GeoInfo 2,50 2,25 12,88 25,09 24,57 12,00 0,00 1,61 27,52 1,50 0,00 14,35 0,00 0,00 0,00 0,00
1001 BAUAUFSICHT UND
BAURECHTLICHE BERATUNG 12,00 11,68 7,50 1,00 1,00 1,50
1002 DENKMALSCHUTZ UND
DENKMALPFLEGE 1,75 1,00 2,95 0,10 3,00 1,00 1,00
14
TVÖD VKA
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02
1003 WOHNEN
1,00 9,50 2,90 2,50 2,50 1,00 1,80
Summen: Produktbereich 10
Bauen und Wohnen 0,00 1,75 2,00 14,95 21,28 2,90 2,50 10,50 0,00 2,50 2,00 3,80 1,50 1,00 0,00 0,00
1101 ABWASSERBESEITIGUNG
2,00 7,46 5,63 25,67 40,20 3,60 2,40 14,88 16,45 2,50 20,00 66,89
Summen: Produktbereich 11
Ver- und Entsorgung 2,00 7,46 5,63 25,67 40,20 3,60 2,40 14,88 16,45 2,50 20,00 66,89 0,00 0,00 0,00 0,00
1201 BEREITSTELLUNG VON
VERKEHRSFLÄCHEN UND -
ANLAGEN 1,00 5,50 7,38 32,43 34,76 1,50 2,10 14,00 18,58 0,50 35,97
Summen: Produktbereich 12
Verkehrsflächen u. -anlagen,
ÖPNV 1,00 5,50 7,38 32,43 34,76 1,50 2,10 14,00 18,58 0,00 0,50 35,97 0,00 0,00 0,00 0,00
1301 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN
1,50 1,00 8,00 18,38 7,50 7,00 0,26 20,42 67,65 24,50
1302 FRIEDHÖFE
1,00 1,00 3,68 1,00 11,00 2,00 1,00
1303 NATUR, LANDSCHAFT,
ERHOLUNG, WASSERSCHUTZ 1,00 2,00 3,00 16,00 0,63 1,00 1,50 1,50
1304 FLIEßENDE GEWÄSSER
0,04 2,50 2,25 0,41 1,16 0,01
1305 WALD UND
FORSTWIRTSCHAFT 0,50 1,00 4,00
Summen: Produktbereich 13
Natur- und Landschaftspflege 0,00 3,04 4,00 13,50 36,63 1,04 0,00 10,66 13,18 0,26 21,42 84,16 26,50 0,00 1,00 0,00
1401 ÜBERGREIFENDER
UMWELTSCHUTZ, KLIMA,
IMMISSION, BODEN, ABFALL 3,00 2,00 5,50 16,50 0,50 2,00 0,50
Summen: Produktbereich 14
Umweltschutz 0,00 3,00 2,00 5,50 16,50 0,00 0,50 0,00 2,00 0,00 0,00 0,50 0,00 0,00 0,00 0,00
1503 STADTHALLE HILTRUP
1,00 1,00
Summen: Produktbereich 15
Wirtschaft und Tourismus 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00
38,85 72,32 82,96 236,30 341,61 83,61 154,37 172,41 278,96 176,85 168,94 433,11 162,33 58,40 62,74 83,85
15
TVÖD Pflege
BT-B
BT-V Soz. & Erz. Dienst
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02
TVÖD
FEST Summe
0102 GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR
POLITISCHE GREMIEN,
STÄDTEPARTNERSCHAFTEN 1,00 15,69
0103 OB, BM UND
VERWALTUNGSFÜHRUNG 1,00 44,33
0104 GLEICHSTELLUNG ALLER
GESCHLECHTER 6,00
0105 PERSONAL- UND
SCHWERBEHINDERTEN-
VERTRETUNG 0,48 8,00
0106 WIRTSCHAFTLICHKEITS-
PRÜFUNG UND REVISION 1,00 7,82
0107 PUBLIC RELATIONS
14,63
0108 PERSONAL- UND
ORGANISATIONS-
MANAGEMENT 1,00 1,00 71,18
0109 FINANZ- UND
BETEILIGUNGS-
MANAGEMENT 70,30
0110 RECHT
8,75
0111 IMMOBILIENMANAGEMENT
1,00 233,46
0113 ZENTRALE DIENSTE
30,82
0114 STIFTUNGSMANAGEMENT
5,00
0116 MIGRATIONS- UND
INTEGRATIONS-
MANAGEMENT 2,50 7,98
Summen: Produktbereich 01
Innere Verwaltung 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 2,50 0,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 523,96
0201 ORDNUNGSRECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 53,88
0202 GEWERBERECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 9,43
0203 STRAßENVERKEHRS-
RECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 100,93
0204 BÜRGERANGELEGENHEITEN
49,84
0205 STANDESAMTS-
ANGELEGENHEITEN 7,50
16
TVÖD Pflege
BT-B
BT-V Soz. & Erz. Dienst
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02
TVÖD
FEST Summe
0206 AUSLÄNDER-
ANGELEGENHEITEN 27,39
0207 STATISTIK
7,29
0209 BRANDSCHUTZ UND
FEUERWEHRTECHNISCHE
HILFELEISTUNG 1,00 0,02 30,55
0210 RETTUNGSDIENST
3,80 21,54
0211 VETERINÄRWESEN UND
LEBENSMITTEL-
ÜBERWACHUNG 18,08
Summen: Produktbereich 02
Sicherheit und Ordnung 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3,82 326,42
0301 LEISTUNGEN FÜR SCHULEN
29,91 0,50 19,03 292,29
0302 ZENTRALE LEISTUNGEN FÜR
SCHÜLER/-INNEN UND AM
SCHULLEBEN BETEILIGTE 3,00 6,40 5,45 1,45 0,50 34,78
Summen: Produktbereich 03
Schulträgeraufgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 0,00 0,00 36,31 5,45 0,00 0,00 0,50 20,48 0,00 0,50 0,00 327,07
0401 KULTURMANAGEMENT/
KULTURFÖRDERUNG 17,82
0402 VOLKSHOCHSCHULE
0,65 22,63
0403 WESTFÄLISCHE SCHULE
FÜR MUSIK UND
FÖRDERUNG DER
STADTTEILMUSIKSCHULEN 70,76
0404 STADTBÜCHEREI UND
FÖRDERUNG VON
BÜCHEREIEN FREIER
TRÄGER 62,73
0405 STADTMUSEUM
14,26
0406 STADTARCHIV
9,03
0408 GESCHICHTSORT VILLA TEN
HOMPEL 6,52
Summen: Produktbereich 04
Kultur und Wissenschaft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 203,76
0501 STÄDTISCHE
ARBEITSGELEGENHEITEN
AGH 1,00 8,70
17
TVÖD Pflege
BT-B
BT-V Soz. & Erz. Dienst
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02
TVÖD
FEST Summe
0501 GRUNDSICHERUNG FÜR
ARBEITSSUCHENDE NACH
DEM SGB II 3,00 1,00 4,00 60,57 1,00 226,04
0502 SICHERUNG DES
LEBENSUNTERHALTS
(OHNE SGB II) 0,70 0,64 2,75 0,50 26,57
0503 SICHERUNG BESONDERER
SOZIALER BEDARFE 2,30 4,41 7,00 42,71 0,50 0,50 110,50
0504 WOHNGELD
20,72
Summen: Produktbereich 05
Soziale Leistungen 0,00 0,00 0,00 6,00 6,04 0,00 11,00 0,00 0,00 46,46 61,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 392,52
0601 FÖRDERUNG VON KINDERN
IN TAGESBETREUUNG 2,46 6,10 4,00 22,80 23,00 17,70 2,00 1,00 13,40 15,97 308,27 75,40 0,30 537,09
0602 KINDER- UND
JUGENDARBEIT 4,46 2,00 7,38 32,93 3,19 1,00 1,62 63,32 53,91 0,10 186,73
0603 FÖRDERUNG VON
BENACHTEILIGTEN JUNGEN
MENSCHEN 2,87 4,16 17,96 5,00 0,15 33,44
0604 FAMILIENFÖRDERUNG
0,81 1,05 1,83 1,52 3,81 0,15 14,01
0605 ERZIEHERISCHE UND
WIRTSCHAFTLICHE HILFEN
FÜR FAMILIEN 9,66 6,35 5,73 42,59 23,67 0,30 105,55
Summen: Produktbereich 06
Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe 0,00 0,00 0,00 20,25 15,50 4,00 41,91 44,11 23,00 96,07 5,19 1,00 19,40 17,59 371,59 75,40 53,91 1,00 876,83
0701 GESUNDHEITSDIENSTE
0,50 3,51 0,75 1,00 10,72 12,64 0,65 84,71
Summen: Produktbereich 07
Gesundheitsdienste 0,50 3,51 0,75 1,00 0,00 0,00 0,00 10,72 0,00 12,64 0,00 0,00 0,00 0,00 0,65 0,00 0,00 0,00 84,71
0801 SPORTENTWICKLUNG,
SPORTANLAGEN UND -
STÄTTEN 14,05
0802 BÄDER
91,51
Summen: Produktbereich 08
Sportförderung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 105,56
0901 STADT- UND
REGIONALENTWICKLUNG,
STADTPLANUNG 49,63
0902 VERMESSUNG, KATASTER
UND GEOINFORMATION 74,64
Summen: Produktbereich 09
Räumliche Planung, Entwick-
lung/GeoInfo 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 124,27
18
TVÖD Pflege
BT-B
BT-V Soz. & Erz. Dienst
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02
TVÖD
FEST Summe
1001 BAUAUFSICHT UND
BAURECHTLICHE BERATUNG 34,68
1002 DENKMALSCHUTZ UND
DENKMALPFLEGE 10,80
1003 WOHNEN
2,00 0,50 23,70
Summen: Produktbereich 10
Bauen und Wohnen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 69,18
1101 ABWASSERBESEITIGUNG
207,67
Summen: Produktbereich 11
Ver- und Entsorgung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 207,67
1201 BEREITSTELLUNG VON
VERKEHRSFLÄCHEN UND -
ANLAGEN 153,71
Summen: Produktbereich 12
Verkehrsflächen u. -anlagen,
ÖPNV 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 153,71
1301 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN
156,21
1302 FRIEDHÖFE
20,68
1303 NATUR, LANDSCHAFT,
ERHOLUNG,
WASSERSCHUTZ 26,63
1304 FLIEßENDE GEWÄSSER
6,37
1305 WALD UND
FORSTWIRTSCHAFT 5,50
Summen: Produktbereich 13
Natur- und Landschaftspflege 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 215,39
1401 ÜBERGREIFENDER
UMWELTSCHUTZ, KLIMA,
IMMISSION, BODEN, ABFALL 30,00
Summen: Produktbereich 14
Umweltschutz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30,00
1503 STADTHALLE HILTRUP
2,00
Summen: Produktbereich 15
Wirtschaft und Tourismus 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00
0,50 3,51 0,75 28,25 22,54 4,00 55,91 54,83 24,00 195,98 73,34 1,00 19,40 18,09 392,72 75,40 54,41 10,82 3.643,05
19
Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung Stellenplan 2027
I. Beamte und Beamtinnen 2027
Wahlbeamte
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 2
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 1
Laufbahngruppe 1 –
Einstiegsamt 2
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe
0102 GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR
POLITISCHE GREMIEN,
STÄDTEPARTNERSCHAFTEN 1,00 1,75 1,00 1,75 0,12 5,62
0103 OB, BM UND
VERWALTUNGSFÜHRUNG 1,00 1,00 5,00 2,00 1,00 5,00 1,23 0,50 2,00 1,00 19,73
0104 GLEICHSTELLUNG ALLER
GESCHLECHTER 0,50 0,77 1,27
0105 PERSONAL- UND
SCHWERBEHINDERTEN-
VERTRETUNG 1,00 1,00
0106 WIRTSCHAFTLICHKEITS-
PRÜFUNG UND REVISION 7,56 2,00 9,56
0108 PERSONAL- UND
ORGANISATIONS-
MANAGEMENT 0,80 1,00 4,48 1,00 3,85 13,48 19,69 1,74 0,05 10,76 0,76 0,50 58,11
0109 FINANZ- UND
BETEILIGUNGSMANAGEMENT 1,00 4,00 6,00 8,00 8,50 5,50 1,00 11,00 14,00 1,50 60,50
0110 RECHT
1,00 2,00 0,50 3,50
0111 IMMOBILIENMANAGEMENT
3,00 4,00 1,00 5,00 11,49 15,75 2,98 4,81 48,03
0113 ZENTRALE DIENSTE
0,20 0,45 0,53 0,50 2,81 0,50 4,99
0114 STIFTUNGSMANAGEMENT
0,39 0,39
0116 MIGRATIONS- UND
INTEGRATIONS-
MANAGEMENT 1,00 0,75 1,75
Summen: Produktbereich 01
Innere Verwaltung 1,00 1,00 5,00 3,00 3,00 4,00 18,93 2,00 16,58 41,03 54,37 9,49 1,05 30,30 21,69 2,00 214,44
0201 ORDNUNGSRECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 0,32 0,50 0,50 0,50 2,00 1,00 0,20 5,02
0202 GEWERBERECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 0,22 0,50 3,00 1,13 2,00 6,85
0203 STRAßENVERKEHRS-
RECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 0,46 0,50 0,50 1,50 0,50 2,00 7,00 17,68 4,50 2,50 37,14
0204 BÜRGERANGELEGENHEITEN
1,00 1,00 2,00 1,00 2,00 1,13 7,42 11,21 1,00 27,76
20
Wahlbeamte
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 2
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 1
Laufbahngruppe 1 –
Einstiegsamt 2
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe
0205 STANDESAMTSANGELEGEN-
HEITEN 1,00 1,00 2,00 6,50 1,00 1,00 12,50
0206 AUSLÄNDERANGELEGEN-
HEITEN 1,00 1,00 2,00 7,75 10,50 22,25
0207 STATISTIK
0,20 0,20 0,40
0209 BRANDSCHUTZ UND
FEUERWEHRTECHNISCHE
HILFELEISTUNG 0,78 1,98 3,21 2,83 6,41 24,85 23,80 20,69 25,28 155,41 49,98 315,22
0210 RETTUNGSDIENST
0,22 0,02 0,79 0,17 1,59 2,15 8,20 7,76 17,72 89,06 40,16 167,84
0211 VETERINÄRWESEN UND
LEBENSMITTELÜBER-
WACHUNG 0,20 1,00 2,00 1,00 1,00 5,20
Summen: Produktbereich 02
Sicherheit und Ordnung 0,00 0,00 0,00 0,20 2,20 5,00 6,20 5,00 13,00 30,00 44,00 55,83 43,00 282,39 109,85 3,50 600,17
0301 LEISTUNGEN FÜR SCHULEN
0,55 1,60 1,70 2,00 7,50 2,00 1,00 2,18 0,51 19,04
0302 ZENTRALE LEISTUNGEN FÜR
SCHÜLER/-INNEN UND AM
SCHULLEBEN BETEILIGTE 0,35 1,40 1,00 0,30 1,00 2,45 2,50 1,00 1,32 11,32
Summen: Produktbereich 03
Schulträgeraufgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,90 3,00 0,00 1,00 2,00 3,00 9,95 4,50 0,00 2,00 3,50 0,51 30,36
0402 VOLKSHOCHSCHULE
0,10 1,00 1,00 0,75 2,85
0403 WESTFÄLISCHE SCHULE FÜR
MUSIK UND FÖRDERUNG
DER STADTTEIL-
MUSIKSCHULEN 1,00 1,00
0404 STADTBÜCHEREI UND
FÖRDERUNG VON
BÜCHEREIEN FREIER
TRÄGER 1,51 1,51
0405 STADTMUSEUM
1,00 1,00 2,00
0406 STADTARCHIV
1,00 1,00 1,00 3,00
Summen: Produktbereich 04
Kultur und Wissenschaft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,10 2,00 2,00 0,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,00 0,00 2,26 0,00 10,36
0501 GRUNDSICHERUNG FÜR
ARBEITSSUCHENDE NACH
DEM SGB II 1,00 2,00 3,00 7,00 15,20 32,40 3,00 5,50 1,00 70,10
0502 SICHERUNG DES
LEBENSUNTERHALTS (OHNE
SGB II) 0,50 1,50 1,50 2,00 7,32 17,87 1,50 32,19
0503 SICHERUNG BESONDERER
SOZIALER BEDARFE 0,50 1,50 1,50 2,00 9,04 10,85 5,00 30,39
21
Wahlbeamte
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 2
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 1
Laufbahngruppe 1 –
Einstiegsamt 2
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe
0504 WOHNGELD
0,30 0,30 2,00 1,00 7,83 11,43
Summen: Produktbereich 05
Soziale Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,30 5,00 0,00 6,30 11,00 33,56 62,12 0,00 4,50 18,33 1,00 144,11
0601 FÖRDERUNG VON KINDERN
IN TAGESBETREUUNG 0,30 1,00 1,30 5,90 4,00 8,68 21,18
0602 KINDER- UND JUGENDARBEIT
0,20 1,90 0,25 0,20 0,75 3,30
0603 FÖRDERUNG VON
BENACHTEILIGTEN JUNGEN
MENSCHEN 0,20 0,50 0,15 1,11 1,96
0604 FAMILIENFÖRDERUNG
0,05 1,05 2,05 2,27 5,42
0605 ERZIEHERISCHE UND
WIRTSCHAFTLICHE HILFEN
FÜR FAMILIEN 1,25 1,25 2,25 12,15 13,88 1,00 4,50 36,28
Summen: Produktbereich 06
Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 2,25 7,00 20,50 18,99 1,00 0,20 16,20 0,00 68,14
0701 GESUNDHEITSDIENSTE
0,80 3,65 2,50 1,00 1,00 2,00 2,10 1,00 14,05
Summen: Produktbereich 07
Gesundheitsdienste 0,00 0,00 0,00 0,80 0,00 3,65 2,50 0,00 1,00 1,00 2,00 2,10 0,00 0,00 1,00 0,00 14,05
0801 SPORTENTWICKLUNG,
SPORTANLAGEN UND -
STÄTTEN 1,00 2,72 1,90 0,90 6,52
0802 BÄDER
1,00 0,28 0,10 1,00 0,10 2,48
Summen: Produktbereich 08
Sportförderung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 3,00 2,00 1,00 0,00 1,00 0,00 9,00
0901 STADT- UND
REGIONALENTWICKLUNG,
STADTPLANUNG 0,60 2,80 6,80 4,00 1,50 1,73 1,39 18,82
0902 VERMESSUNG, KATASTER
UND GEOINFORMATION 1,00 2,00 1,00 3,00 4,00 3,00 0,50 14,50
Summen: Produktbereich 09
Räumliche Planung, Entwick-
lung/GeoInfo 0,00 0,00 0,00 0,00 1,60 4,80 6,80 5,00 4,50 4,00 4,73 1,39 0,00 0,00 0,50 0,00 33,32
1001 BAUAUFSICHT UND
BAURECHTLICHE BERATUNG 1,00 1,00 5,00 1,00 10,00 8,00 2,00 1,00 29,00
1002 DENKMALSCHUTZ UND
DENKMALPFLEGE 0,20 1,20 1,00 2,40
1003 WOHNEN
0,70 1,00 0,70 2,00 3,78 5,75 2,00 2,12 18,05
Summen: Produktbereich 10
Bauen und Wohnen 0,00 0,00 0,00 0,00 1,20 2,90 6,00 0,00 1,70 12,00 11,78 7,75 0,00 3,00 3,12 0,00 49,45
22
Wahlbeamte
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 2
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 1
Laufbahngruppe 1 –
Einstiegsamt 2
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe
1101 ABWASSERBESEITIGUNG
0,16 2,05 0,82 2,00 0,40 1,78 0,87 8,08
Summen: Produktbereich 11
Ver- und Entsorgung 0,00 0,00 0,00 0,16 2,05 0,00 0,82 0,00 0,00 2,00 0,40 1,78 0,00 0,87 0,00 0,00 8,08
1201 BEREITSTELLUNG VON
VERKEHRSFLÄCHEN UND
-ANLAGEN 0,84 1,90 4,17 3,00 2,00 2,45 4,60 1,85 0,71 21,53
Summen: Produktbereich 12
Verkehrsflächen u. -anla-
gen,ÖPNV 0,00 0,00 0,00 0,84 1,90 0,00 4,17 3,00 2,00 2,45 4,60 1,85 0,00 0,71 0,00 0,00 21,53
1301 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN
1,00 1,00 1,00 3,50 1,00 1,50 9,00
1302 FRIEDHÖFE
0,50 1,00 1,50
1303 NATUR, LANDSCHAFT,
ERHOLUNG,
WASSERSCHUTZ 1,00 1,00 3,77 2,00 7,77
1304 FLIEßENDE GEWÄSSER
0,05 0,01 0,06
1305 WALD UND
FORSTWIRTSCHAFT 1,00 1,00
Summen: Produktbereich 13
Natur- und Landschaftspflege 0,00 0,00 0,00 1,00 0,05 2,00 0,01 0,00 0,00 3,00 7,77 3,00 0,00 1,00 1,50 0,00 19,33
1401 ÜBERGREIFENDER
UMWELTSCHUTZ, KLIMA,
IMMISSION, BODEN, ABFALL 3,00 0,50 1,00 4,50
Summen: Produktbereich 14
Umweltschutz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 0,50 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,50
1503 STADTHALLE HILTRUP
0,38 0,38
1504 ÖFFENTLICHE
TOILETTENANLAGEN 1,00 1,00
Summen: Produktbereich 15
Wirtschaft und Tourismus 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,38 0,00 0,00 0,00 0,00 1,38
1,00 1,00 5,00 6,00 13,00 29,65 54,43 16,00 51,33 121,48 199,16 173,18 46,05 324,97 178,96 7,01 1.228,21
23
II. Beamte und Beamtinnen eigenbetriebsähnliche Einrichtungen 2027
Wahlbeamte
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 2
Laufbahngruppe 2 –
Einstiegsamt 1
Laufbahngruppe 1 –
Einstiegsamt 2
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe
0115 IT-MANAGEMENT (CITEQ) 1,00 3,00 6,00 14,00 6,00 30,00
Summen: Produktbereich 01
Innere Verwaltung 1,00 3,00 0,00 6,00 14,00 6,00 0,00 0,00 30,00
0407 THEATER MÜNSTER 1,00 2,00 1,00 4,00
Summen: Produktbereich 04
Kultur und Wissenschaft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 2,00 1,00 4,00
1102 ABFALLWIRTSCHAFT (AWM) 1,00 1,50 1,00 3,50
Summen: Produktbereich 11
Ver- und Entsorgung 0,00 0,00 1,00 0,00 1,50 0,00 0,00 1,00 3,50
1502 STADTMARKETING (MM) 1,00 1,00
Summen: Produktbereich 15
Wirtschaft und Tourismus 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00
Gesamtsumme 1,00 3,00 1,00 6,00 16,50 7,00 2,00 2,00 38,50
24
III. Tariflich Beschäftigte 2027
TVÖD VKA
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02
0102 GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR
POLITISCHE GREMIEN,
STÄDTEPARTNERSCHAFTEN 0,79 2,23 1,76 1,00 2,84 0,45 2,66 0,53 1,66 0,77
0103 OB, BM UND
VERWALTUNGSFÜHRUNG 6,00 9,25 6,00 6,74 2,08 1,00 7,00 4,00 1,26
0104 GLEICHSTELLUNG ALLER
GESCHLECHTER 1,00 1,00 2,50 1,50
0105 PERSONAL- UND
SCHWERBEHINDERTEN-
VERTRETUNG 0,38 1,00 1,00 2,00 0,50 0,64 2,00
0106 WIRTSCHAFTLICHKEITS-
PRÜFUNG UND REVISION 2,00 3,50 0,82 0,50
0107 PUBLIC RELATIONS
1,00 2,00 7,13 1,00 1,00 0,50 1,00 1,00
0108 PERSONAL- UND
ORGANISATIONS-
MANAGEMENT 0,90 2,55 1,25 9,77 26,04 0,61 0,63 12,75 3,00 2,57 0,86 5,27 2,99
0109 FINANZ- UND
BETEILIGUNGSMANAGEMENT 1,00 1,00 8,84 11,00 3,88 2,00 2,00 8,90 24,47 5,50 1,33 0,38
0110 RECHT
1,50 4,25 1,00 1,00 1,00
0111 IMMOBILIENMANAGEMENT
2,00 8,00 2,00 45,14 53,45 5,88 1,00 12,00 16,35 6,50 11,10 2,50 1,00 1,54 64,00
0113 ZENTRALE DIENSTE
0,10 1,00 5,00 2,50 1,00 4,48 14,42 1,75 0,57
0114 STIFTUNGSMANAGEMENT
1,00 2,00 1,00 1,00
0116 MIGRATIONS- UND
INTEGRATIONSMANAGEMENT 1,00 1,00 0,50 2,48 0,50
Summen: Produktbereich 01
Innere Verwaltung 12,00 27,30 18,38 79,16 105,37 11,37 5,00 21,87 48,00 48,95 10,95 24,64 21,54 8,55 7,14 64,77
0201 ORDNUNGSRECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 1,30 1,80 49,55 0,55 0,68
0202 GEWERBERECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 1,10 1,00 0,35 4,15 2,40 0,43
0203 STRAßENVERKEHRS-
RECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 2,60 1,00 2,50 0,85 9,27 17,35 14,01 14,60 28,00 4,00 6,75
0204 BÜRGERANGELEGENHEITEN
1,00 1,15 7,50 0,25 3,62 23,05 4,50 8,27 0,50
0205 STANDESAMTS-
ANGELEGENHEITEN 1,00 2,50 2,00 2,00
25
TVÖD VKA
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02
0206 AUSLÄNDER-
ANGELEGENHEITEN 2,00 1,00 1,00 3,00 16,66 3,73
0207 STATISTIK
0,50 1,80 2,10 1,00 0,89 1,00
0209 BRANDSCHUTZ UND
FEUERWEHRTECHNISCHE
HILFELEISTUNG 0,64 1,49 2,65 2,29 2,15 2,54 4,38 4,10 5,46 3,84
0210 RETTUNGSDIENST
1,00 0,36 1,51 3,35 0,71 0,35 1,97 1,63 1,90 0,54 4,43
0211 VETERINÄRWESEN UND
LEBENSMITTELÜBERWACHU
NG 6,00 1,00 0,20 4,00 3,84 1,00 1,00 0,04 1,00
Summen: Produktbereich 02
Sicherheit und Ordnung 1,50 6,00 3,80 11,00 11,25 6,20 20,50 14,98 89,25 53,35 20,01 35,20 36,31 4,50 7,75 0,00
0301 LEISTUNGEN FÜR SCHULEN
1,00 2,11 1,40 9,65 5,15 2,00 8,55 1,95 50,00 121,58 1,25 5,37 31,68 1,88
0302 ZENTRALE LEISTUNGEN FÜR
SCHÜLER/-INNEN UND AM
SCHULLEBEN BETEILIGTE 1,00 8,61 1,60 2,30 0,50 0,50 0,08 3,19
Summen: Produktbereich 03
Schulträgeraufgaben 0,00 2,00 10,72 3,00 11,95 5,15 0,00 2,50 9,05 2,02 50,00 124,77 1,25 5,37 31,68 1,88
0401 KULTURMANAGEMENT/KULT
URFÖRDERUNG 1,00 1,00 2,00 3,25 2,00 3,00 0,50 1,00 0,37 2,20 1,50
0402 VOLKSHOCHSCHULE
1,00 8,17 1,00 0,75 4,67 2,00 1,00 2,75 0,64
0403 WESTFÄLISCHE SCHULE FÜR
MUSIK UND FÖRDERUNG
DER STADTTEIL-
MUSIKSCHULEN 1,00 1,00 1,00 6,80 55,69 1,50 1,00 1,00 1,00 0,77
0404 STADTBÜCHEREI UND
FÖRDERUNG VON
BÜCHEREIEN FREIER
TRÄGER 1,00 1,00 0,90 3,00 5,00 10,30 2,23 0,77 10,97 23,06 1,00 2,00 1,50
0405 STADTMUSEUM
1,86 1,00 2,00 2,64 1,00 1,00 3,18 0,94 0,64
0406 STADTARCHIV
1,00 0,61 1,50 1,00 1,00 1,00 0,92 2,00
0408 GESCHICHTSORT VILLA TEN
HOMPEL 1,00 2,75 1,25 0,52 1,00
Summen: Produktbereich 04
Kultur und Wissenschaft 5,00 3,00 14,68 6,00 12,86 19,10 3,73 62,10 15,47 5,69 29,06 4,37 9,93 4,78 3,83 3,50
0501 STÄDTISCHE
ARBEITSGELEGENHEITEN
AGH 1,00 0,98 1,64 1,00 3,08
0501 GRUNDSICHERUNG FÜR
ARBEITSSUCHENDE NACH
DEM SGB II 4,00 9,00 6,75 7,00 89,95 1,50 4,00 21,50 6,00 3,50 1,50 1,77
26
TVÖD VKA
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02
0502 SICHERUNG DES
LEBENSUNTERHALTS (OHNE
SGB II) 1,30 2,00 1,75 13,33 0,50 1,00 0,50 1,60
0503 SICHERUNG BESONDERER
SOZIALER BEDARFE 1,50 2,70 1,50 4,60 7,36 0,75 1,50 5,00 1,50 3,17 23,50 0,50
0504 WOHNGELD
0,60 2,50 16,92 0,70
Summen: Produktbereich 05
Soziale Leistungen 0,00 5,50 0,00 13,00 10,25 14,95 113,14 2,75 22,42 27,50 0,00 9,68 9,91 26,00 5,35 0,00
0601 FÖRDERUNG VON KINDERN
IN TAGESBETREUUNG 1,00 1,00 1,00 0,80 8,50 0,25 12,83 3,20 0,78 1,77 13,56
0602 KINDER- UND JUGENDARBEIT
0,50 0,50 1,50 0,20 2,18 2,50 0,50 1,00 4,40 0,28 1,00 2,12 0,14
0603 FÖRDERUNG VON
BENACHTEILIGTEN JUNGEN
MENSCHEN 0,50 0,50 0,50 0,25 1,05 0,50
0604 FAMILIENFÖRDERUNG
0,07 0,15 1,00 1,00 0,77 1,82 0,04
0605 ERZIEHERISCHE UND
WIRTSCHAFTLICHE HILFEN
FÜR FAMILIEN 0,93 1,00 1,00 2,10 3,00 1,83 0,50 2,00 1,33 3,57
Summen: Produktbereich 06
Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe 3,00 1,00 0,00 3,00 3,00 3,50 4,00 13,51 4,02 15,33 1,00 11,80 5,16 2,77 2,12 13,70
0701 GESUNDHEITSDIENSTE
10,85 3,52 1,50 3,00 5,50 1,30 0,30 8,53 3,25 9,49 7,20
Summen: Produktbereich 07
Gesundheitsdienste 10,85 3,52 1,50 3,00 5,50 1,30 0,00 0,30 8,53 3,25 0,00 9,49 7,20 0,00 0,00 0,00
0801 SPORTENTWICKLUNG,
SPORTANLAGEN UND -
STÄTTEN 0,70 1,00 1,00 3,00 1,00 0,50 0,85 1,50 4,00 0,50
0802 BÄDER
0,30 4,50 1,90 2,00 14,00 14,00 3,00 43,03 5,42 3,36
Summen: Produktbereich 08
Sportförderung 1,00 1,00 0,00 1,00 7,50 1,00 0,50 2,75 3,50 14,00 14,00 7,00 43,03 5,42 3,86 0,00
0901 STADT- UND
REGIONALENTWICKLUNG,
STADTPLANUNG 1,50 0,25 9,88 11,09 16,80 0,61 6,50 0,50 2,50
0902 VERMESSUNG, KATASTER
UND GEOINFORMATION 1,00 2,00 3,00 14,00 7,77 12,00 1,00 21,02 1,00 11,85
Summen: Produktbereich 09
Räumliche Planung, Entwick-
lung/GeoInfo 2,50 2,25 12,88 25,09 24,57 12,00 0,00 1,61 27,52 1,50 0,00 14,35 0,00 0,00 0,00 0,00
1001 BAUAUFSICHT UND
BAURECHTLICHE BERATUNG 12,00 11,68 7,50 1,00 1,00 1,50
1002 DENKMALSCHUTZ UND
DENKMALPFLEGE 1,75 1,00 2,95 0,10 3,00 1,00 1,00
27
TVÖD VKA
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02
1003 WOHNEN
2,00 9,50 2,90 2,50 2,50 1,00 1,80
Summen: Produktbereich 10
Bauen und Wohnen 0,00 1,75 3,00 14,95 21,28 2,90 2,50 10,50 0,00 2,50 2,00 3,80 1,50 1,00 0,00 0,00
1101 ABWASSERBESEITIGUNG
2,00 7,46 5,63 25,67 41,10 3,60 2,40 14,88 16,45 2,50 20,00 66,89
Summen: Produktbereich 11
Ver- und Entsorgung 2,00 7,46 5,63 25,67 41,10 3,60 2,40 14,88 16,45 2,50 20,00 66,89 0,00 0,00 0,00 0,00
1201 BEREITSTELLUNG VON
VERKEHRSFLÄCHEN UND -
ANLAGEN 1,00 5,50 7,38 32,43 34,86 1,50 2,10 14,00 18,58 0,50 35,97
Summen: Produktbereich 12
Verkehrsflächen u. -anlagen,
ÖPNV 1,00 5,50 7,38 32,43 34,86 1,50 2,10 14,00 18,58 0,00 0,50 35,97 0,00 0,00 0,00 0,00
1301 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN
1,50 1,00 8,00 18,38 7,50 7,00 0,26 20,42 67,65 24,50
1302 FRIEDHÖFE
1,00 1,00 3,68 1,00 11,00 2,00 1,00
1303 NATUR, LANDSCHAFT,
ERHOLUNG, WASSERSCHUTZ 1,00 2,00 3,00 16,00 0,63 1,00 1,50 1,50
1304 FLIEßENDE GEWÄSSER
0,04 2,50 2,25 0,41 1,16 0,01
1305 WALD UND
FORSTWIRTSCHAFT 0,50 1,00 4,00
Summen: Produktbereich 13
Natur- und Landschaftspflege 0,00 3,04 4,00 13,50 36,63 1,04 0,00 10,66 13,18 0,26 21,42 84,16 26,50 0,00 1,00 0,00
1401 ÜBERGREIFENDER
UMWELTSCHUTZ, KLIMA,
IMMISSION, BODEN, ABFALL 3,00 2,00 5,50 16,50 0,50 2,00 0,50
Summen: Produktbereich 14
Umweltschutz 0,00 3,00 2,00 5,50 16,50 0,00 0,50 0,00 2,00 0,00 0,00 0,50 0,00 0,00 0,00 0,00
1503 STADTHALLE HILTRUP
1,00 1,00
Summen: Produktbereich 15
Wirtschaft und Tourismus 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00
38,85 72,32 83,96 236,30 342,61 83,61 154,37 172,41 278,96 176,85 168,94 433,62 162,33 58,40 62,74 83,85
28
TVÖD Pflege
BT-B
BT-V Soz. & Erz. Dienst
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02
TVÖD
FEST Summe
0102 GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR
POLITISCHE GREMIEN,
STÄDTEPARTNERSCHAFTEN 1,00 15,69
0103 OB, BM UND
VERWALTUNGSFÜHRUNG 1,00 44,33
0104 GLEICHSTELLUNG ALLER
GESCHLECHTER 6,00
0105 PERSONAL- UND
SCHWERBEHINDERTEN-
VERTRETUNG 0,48 8,00
0106 WIRTSCHAFTLICHKEITS-
PRÜFUNG UND REVISION 1,00 7,82
0107 PUBLIC RELATIONS
14,63
0108 PERSONAL- UND
ORGANISATIONS-
MANAGEMENT 1,00 1,00 1,00 72,18
0109 FINANZ- UND
BETEILIGUNGS-
MANAGEMENT 70,30
0110 RECHT
8,75
0111 IMMOBILIENMANAGEMENT
1,00 233,46
0113 ZENTRALE DIENSTE
30,82
0114 STIFTUNGSMANAGEMENT
5,00
0116 MIGRATIONS- UND
INTEGRATIONS-
MANAGEMENT 2,50 7,98
Summen: Produktbereich 01
Innere Verwaltung 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 2,50 1,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 524,96
0201 ORDNUNGSRECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 53,88
0202 GEWERBERECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 9,43
0203 STRAßENVERKEHRS-
RECHTLICHE
ANGELEGENHEITEN 100,93
0204 BÜRGERANGELEGENHEITEN
49,84
0205 STANDESAMTS-
ANGELEGENHEITEN 7,50
29
TVÖD Pflege
BT-B
BT-V Soz. & Erz. Dienst
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02
TVÖD
FEST Summe
0206 AUSLÄNDER-
ANGELEGENHEITEN 27,39
0207 STATISTIK
7,29
0209 BRANDSCHUTZ UND
FEUERWEHRTECHNISCHE
HILFELEISTUNG 1,00 0,02 30,55
0210 RETTUNGSDIENST
3,80 21,54
0211 VETERINÄRWESEN UND
LEBENSMITTEL-
ÜBERWACHUNG 18,08
Summen: Produktbereich 02
Sicherheit und Ordnung 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3,82 326,42
0301 LEISTUNGEN FÜR SCHULEN
31,41 0,50 19,03 294,51
0302 ZENTRALE LEISTUNGEN FÜR
SCHÜLER/-INNEN UND AM
SCHULLEBEN BETEILIGTE 3,00 4,90 5,45 1,45 0,50 33,07
Summen: Produktbereich 03
Schulträgeraufgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 0,00 0,00 36,31 5,45 0,00 0,00 0,50 20,48 0,00 0,50 0,00 327,58
0401 KULTURMANAGEMENT/
KULTURFÖRDERUNG 17,82
0402 VOLKSHOCHSCHULE
0,65 22,63
0403 WESTFÄLISCHE SCHULE
FÜR MUSIK UND
FÖRDERUNG DER
STADTTEILMUSIKSCHULEN 70,76
0404 STADTBÜCHEREI UND
FÖRDERUNG VON
BÜCHEREIEN FREIER
TRÄGER 62,73
0405 STADTMUSEUM
14,26
0406 STADTARCHIV
9,03
0408 GESCHICHTSORT VILLA TEN
HOMPEL 6,52
Summen: Produktbereich 04
Kultur und Wissenschaft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 203,76
0501 STÄDTISCHE
ARBEITSGELEGENHEITEN
AGH 1,00 8,70
30
TVÖD Pflege
BT-B
BT-V Soz. & Erz. Dienst
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02
TVÖD
FEST Summe
0501 GRUNDSICHERUNG FÜR
ARBEITSSUCHENDE NACH
DEM SGB II 3,00 1,00 4,00 59,57 1,00 225,04
0502 SICHERUNG DES
LEBENSUNTERHALTS
(OHNE SGB II) 0,70 0,64 2,75 0,50 26,57
0503 SICHERUNG BESONDERER
SOZIALER BEDARFE 2,30 4,41 7,00 42,71 0,50 0,50 111,00
0504 WOHNGELD
20,72
Summen: Produktbereich 05
Soziale Leistungen 0,00 0,00 0,00 6,00 6,04 0,00 11,00 0,00 0,00 46,46 60,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 392,02
0601 FÖRDERUNG VON KINDERN
IN TAGESBETREUUNG 2,46 6,10 4,00 22,80 23,00 17,70 2,00 1,00 13,40 15,97 308,27 75,40 0,30 537,09
0602 KINDER- UND
JUGENDARBEIT 4,46 2,00 6,38 32,93 3,19 1,00 1,62 57,92 49,67 0,10 176,09
0603 FÖRDERUNG VON
BENACHTEILIGTEN JUNGEN
MENSCHEN 2,87 4,16 17,96 5,00 0,15 33,44
0604 FAMILIENFÖRDERUNG
0,81 1,05 1,83 1,52 3,81 0,15 14,01
0605 ERZIEHERISCHE UND
WIRTSCHAFTLICHE HILFEN
FÜR FAMILIEN 9,66 6,35 5,73 42,59 23,67 0,30 105,55
Summen: Produktbereich 06
Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe 0,00 0,00 0,00 20,25 15,50 4,00 40,91 44,11 23,00 96,07 5,19 1,00 19,40 17,59 366,19 75,40 49,67 1,00 866,19
0701 GESUNDHEITSDIENSTE
0,50 3,51 0,75 1,00 10,72 12,64 0,65 84,21
Summen: Produktbereich 07
Gesundheitsdienste 0,50 3,51 0,75 1,00 0,00 0,00 0,00 10,72 0,00 12,64 0,00 0,00 0,00 0,00 0,65 0,00 0,00 0,00 84,21
0801 SPORTENTWICKLUNG,
SPORTANLAGEN UND -
STÄTTEN 14,05
0802 BÄDER
91,51
Summen: Produktbereich 08
Sportförderung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 105,56
0901 STADT- UND
REGIONALENTWICKLUNG,
STADTPLANUNG 49,63
0902 VERMESSUNG, KATASTER
UND GEOINFORMATION 74,64
Summen: Produktbereich 09
Räumliche Planung, Entwick-
lung/GeoInfo 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 124,27
31
TVÖD Pflege
BT-B
BT-V Soz. & Erz. Dienst
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02
TVÖD
FEST Summe
1001 BAUAUFSICHT UND
BAURECHTLICHE BERATUNG 34,68
1002 DENKMALSCHUTZ UND
DENKMALPFLEGE 10,80
1003 WOHNEN
2,00 0,50 24,70
Summen: Produktbereich 10
Bauen und Wohnen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70,18
1101 ABWASSERBESEITIGUNG
208,57
Summen: Produktbereich 11
Ver- und Entsorgung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 208,57
1201 BEREITSTELLUNG VON
VERKEHRSFLÄCHEN UND -
ANLAGEN 153,81
Summen: Produktbereich 12
Verkehrsflächen u. -anlagen,
ÖPNV 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 153,81
1301 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN
156,21
1302 FRIEDHÖFE
20,68
1303 NATUR, LANDSCHAFT,
ERHOLUNG,
WASSERSCHUTZ 26,63
1304 FLIEßENDE GEWÄSSER
6,37
1305 WALD UND
FORSTWIRTSCHAFT 5,50
Summen: Produktbereich 13
Natur- und Landschaftspflege 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 215,39
1401 ÜBERGREIFENDER
UMWELTSCHUTZ, KLIMA,
IMMISSION, BODEN, ABFALL 30,00
Summen: Produktbereich 14
Umweltschutz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30,00
1503 STADTHALLE HILTRUP
2,00
Summen: Produktbereich 15
Wirtschaft und Tourismus 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00
0,50 3,51 0,75 28,25 22,54 4,00 54,91 54,83 24,00 195,98 73,34 1,00 19,40 18,09 387,32 75,40 50,17 10,82 3.634,92
32
Teil B: Dienstkräfte in der Probe- oder Ausbildungszeit 2026 und 2027
I. Beamte und Beamtinnen in der Probezeit (Stand 01.01.)
Amtsbezeichnung BesGr.
Zahl der
Beamten 2027
Zahl der
Beamten 2026
Zahl der
Beamten 2025
Zahl der Beamten
am 30.06.2025
Verwaltungsrat/-rätin auf Probe A 13 - 1,73 - 3,50
Brandrat/-rätin auf Probe A 13 - 2,00 2,00 2,00
Baurat/-rätin auf Probe A 13 - - 2,00 -
Medizinalrat/-rätin auf Probe A 13 - - 0,50 -
Oberinspektor/-in auf Probe A 10 3,00 5,00 7,00 8,00
Inspektor/-in auf Probe A 9 30,61 48,11 40,18 53,61
Brandmeister/-in auf Probe A 7 25,00 28,00 41,92 38,82
Sekretär/-in auf Probe A 6 4,44 4,44 7,40 3,22
Summe 63,05 89,28 101,00 109,15
II. Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte
Bezeichnung Art der Vergütung
Vorgesehen
für Jahr
2027
Vorgesehen
für Jahr
2026
Ist-Beset-
zung
01.10.2025
Automechatroniker/in Azubi TVöD AZUBI 3,00 4,00 3,00
Bachelor of Arts - Public Administra-
tion
Azubi TVöD AZUBI 14,00 16,00 10,08
Bachelor of Arts - Soziale Arbeit/So-
ziale Dienste
Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 2,50 1,50 2,00
Bachelor of Law Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 103,00 93,00 69,00
Bachelor of Law Azubi TVöD AZUBI 0,00 0,00 0,00
Bachelor of Law Besoldungsordnung A A7 0,00 0,00 0,00
Bachelor of Law Besoldungsordnung A A9L1E2 9,00 10,00 6,63
Bachelor of Law TVÖD VKA E09A 0,00 0,00 0,00
Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung
(mittl. Dienst)
Anwä./Dienstanfänger ANW.A5-8 13,00 13,00 12,55
Erzieher/in Azubi PIA u. Co BT-V AZUBIPIA 67,00 69,00 50,00
Erzieher/in Prakt.Soz/Erz BT-V ERZIEH 20,00 20,00 17,91
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe Azubi TVöD AZUBI 13,00 13,00 11,00
Fachangestellte/r für Medien- und In-
formations Die
Azubi TVöD AZUBI 5,00 7,00 7,00
Fachkraft - Abwassertechnik Azubi TVöD AZUBI 6,00 6,00 1,00
Feuerwehrbeamter/-beamtin (geh.
techn. Dienst)
Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 0,00 0,00 0,00
Feuerwehrbeamter/-beamtin (geh.
techn. Dienst)
Besoldungsordnung A A12 1,00 2,00 1,00
Feuerwehrbeamter/-beamtin (höh.
techn. Dienst)
Anwä./Dienstanfänger AW13L2E2 1,00 1,00 1,00
Feuerwehrbeamter/-beamtin (mittl.
techn. Dienst)
Anwä./Dienstanfänger ANW.A5-8 48,00 42,00 18,00
Feuerwehrbeamter/-beamtin (mittl.
techn. Dienst)
Besoldungsordnung A A9L1E2 4,00 6,00 5,00
Forstwirt/in Azubi TVöD AZUBI 3,00 4,00 4,00
Hygienekontrolleur/in Azubi TVöD AZUBI 2,00 1,00 2,00
Ingenieur/in - Umweltschutz/Umwelt-
technik
Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 1,00 0,00 0,00
Kinderpfleger/in Azubi PIA u. Co BT-V AZUBIPIA 20,00 22,00 19,00
Lebensmittelkontrolleur/in Azubi TVöD AZUBI 2,00 1,00 0,00
Master of Arts - Applied History Festgehälter TVÖDFEST 0,00 0,00 0,00
Master of Arts - Kultur und Manage-
ment (MACA)
Festgehälter TVÖDFEST 0,00 0,00 0,00
33
Bezeichnung Art der Vergütung
Vorgesehen
für Jahr
2027
Vorgesehen
für Jahr
2026
Ist-Beset-
zung
01.10.2025
Master of Science - Bauingenieurwe-
sen
Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 6,00 6,00 0,00
Notfallsanitäter/in Azubi Pflege TVöD AZUBIPFL 15,00 12,00 9,00
Restaurator/in - Kunst- und Kulturgut Festgehälter TVÖDFEST 0,00 0,00 0,00
Straßenbauer/in Azubi TVöD AZUBI 0,00 1,00 1,00
Vermessungsbeamter/-beamtin (geh.
techn. Dienst)
Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 0,00 0,00 1,00
Vermessungsingenieur/in Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 8,00 6,00 4,00
Vermessungsingenieur/in Azubi TVöD AZUBI 0,00 0,00 0,00
Vermessungstechniker/in (Techni-
ker/in)
Azubi TVöD AZUBI 0,00 1,00 1,00
Vermessungstechniker/in - Vermes-
sung
Azubi TVöD AZUBI 6,00 6,00 6,00
Verwaltungsangestellte/r (Kommu-
nalverwaltung)
TVÖD VKA E09A 28,35 38,80 24,15
Verwaltungsinformatiker/in Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 6,00 6,00 1,00
Summe 406,85 408,30 287,32
Anlage 2 zur Vorlage V_0306_2026
27498 Zeichen
Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 Seite: 199 Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes Begründung: Unterschrift Amtsleitung 600.000 600.000 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen. 9.771.000 gez. Ehling 600.000 10.125.000 10.371.000 10.638.000 9.393.382 Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan) 40 - Amt für Schule und Weiterbildung Beschlüsse der Bezirksvertretungen Münster-Ost vom 19.02.2026, Münster-Nord und Südost vom 24.02.2026 und Münster-West und Hiltrup vom 26.02.2026: Folgende Sparmaßnahme zur Finanzstabilität (s. Anlage 3 zur Vorlage V/0637/2025) soll nicht umgesetzt werden: Maßnahme Nr. 43 (Wegstreckenentschädigung für Eltern / Einstellung der Schülerspezialverkehre). Der ASW und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 11.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost nur teilweise aufgegriffen und für die Jahre 2026-2030 folgendermaßen beschlossen: 2026: 250.000 € 2027: 410.000 € 2028: 220.000 € 2029: 220.000 € 2030: 110.000 € 02.03.2026 4015 2024 2025 0302 - Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte BV Nord, BV West, BV Südost, BV Ost, BV Hiltrup ASW Haushaltsansatz (€ 1) Planung (€ 1) 2030 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zeile: Veränderung aus: Bezirksvertretung freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Ergebnis (€) 2029 2028 9.987.390 10.038.000 9.525.000 9.393.382 9.987.390 2026 9.847.200 250.000 10.097.200 9.603.200 2027 600.000 10.203.200 Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig ) Freiwillige Aufgabe 1 Anlage 2 zur Vorlage V/0306/2026 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 Seite: 199 Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes Begründung: Unterschrift Amtsleitung 9.987.390 10.038.000 9.525.000 9.393.382 9.987.390 2026 9.847.200 85.000 9.932.200 9.603.200 2027 85.000 9.688.200 40 - Amt für Schule und Weiterbildung Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan) 02.03.2026 4015 2024 2025 0302 - Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte BV Nord, BV Ost, BV Südost, BV Hiltrup ASW Haushaltsansatz (€ 1) Planung (€ 1) 2030 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zeile: Veränderung aus: Bezirksvertretung freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Ergebnis (€) 2029 2028 9.771.000 gez. Ehling 85.000 9.610.000 9.771.000 10.038.000 9.393.382 0 0 Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 19.02.2026, Münster-Nord und Südost vom 24.02.2026 und Münster-Hiltrup vom 26.02.2026: Folgende Sparmaßnahme zur Finanzstabilität (s. Anlage 3 zur Vorlage V/0637/2025) soll nicht umgesetzt werden: Maßnahme Nr. 51 (Einhaltung der Entfernungsgrenze bei Badefahrten). Der ASW und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 11.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost nur teilweise aufgegriffen und für die Jahre 2026-2030 folgendermaßen beschlossen: 2026: 80.000 € 2027: 80.000 € 2028: 80.000 € 2029: 80.000 € 2030: 80.000 € 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen. Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig ) Freiwillige Aufgabe 2 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 Seite: 294 Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfe s Begründung: Unterschrift Amtsleitung 53.841.020 45.721.480 44.496.930 57.532.630 53.841.020 2026 56.316.600 0 56.316.600 57.046.030 2027 0 57.046.030 50 - Sozialamt Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan) 05.03.2026 5013 2024 2025 0503 - Sicherung besonderer sozialer Bedarfe BV Südost AWFLD Haushaltsansatz (€ 1) Planung (€ 1) 2030 15 - Transferaufwendungen Zeile: Veränderung aus: Bezirksvertretung freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Ergebnis (€) 2029 2028 45.262.800 gez. Lembeck 0 44.496.930 45.262.800 45.721.480 57.532.630 0 0 Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 24.02.2026, den Zuschuss an "Treffpunkt Waldsiedlung e.V." in Höhe von 58.355 € für 2026 und 59.195 € für 2027 zu gewähren. Der ASGAM und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 04.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss gefasst, den o.g. Zuschuss wie folgt in den betroffenen Jahren zu kürzen: 2026: - 3.345,00 € 2027: - 4.185,00 € 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/A ufträgen. Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig ) Freiwillige Aufgabe 3 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadtkämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 0007 (vierstellig, auch bei neuen Maßnahmen einzutragen! ) Seite: 609 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) bisher bereitgestellt bis incl. Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Saldo der Maßnahme im Teilfinanzplan des HP-Entwurfes Verpflichtungsermächtigungen 2027 Alt Alt +-/- +-/- Neu Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! Begründung: Unterschrift Amtsleitung € 1 2028 € 1 2030 € 1 0 -2.900.000 0 0 0 - - Gerd Rüller 2029 -2.500.000 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 bei den Finanzstellen/-positionen. 0 50.000 -3.038.636 -2.500.000 -2.300.000 0 0 0 -2.100.000 -2.432.000 -2.900.000 - -3.038.636 Verpflichtungsermächtigungen 2026 66 - Amt für Mobilität und Tiefbau Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/20 27 (Teilfinanzplan) 05.03.2026 6640 2025 2026 2027 2028 2029 2024 Maßnahmen-Nr.: Bezeichnung der Maßnahme: spätere Jahre auszahlungen freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Planung (€ 1) Haushaltsansatz (€ 1) -6.219.763 -6.219.763 -2.250.000 2030 Bezirksvertretung Gesamtein- und BV Südost AWFLD 1201 - Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Veränderung aus: Ergebnis (€) -2.100.000 -2.432.000 2027 2028 2029 - € 1 € 1 € 1 2025 - 0 0 0 2030 € Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost am 24.02.2026: Anpassung der Haushaltsansätze zur Deckung der Planungskosten für die Straßenbaumaßnahme "Twenhövenweg und Uferstraße" bei der Investitionsmaßnahme 4131 "Twenhövenweg". Der AWFLD hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. 1 0 Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig ) Freiwillige Aufgabe 4 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 4131 (vierstellig, auch bei neuen Maßnahmen einzutragen!) Seite: 613 Twenhövenweg Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) bisher bereitgestellt bis incl. Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Saldo der Maßnahme im Teilfinanzplan des HP-Entwurfes Verpflichtungsermächtigungen 2027 Alt Alt +-/- +-/- Neu Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! Begründung: Unterschrift Amtsleitung 2030 € 1 0 -1.200.000 0 0 0 0 0 0 -50.000 2030 Bezirksvertretung Gesamtein- und BV Südost AWFLD 1201 - Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Veränderung aus: Ergebnis (€) 0 0 2027 2028 2029 50.000 € Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost am 24.02.2026: Anpassung der Haushaltsansätze zur Deckung der Planungskosten für die Straßenbaumaßnahme "Twenhövenweg und Uferstraße" aus der Investitionsmaßnahme 0007 "Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung". Der AWFLD hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. 1 € 1 € 1 2025 66 - Amt für Mobilität und Tiefbau Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilfinanzplan) 05.03.2026 6640 2025 2026 2027 2028 2029 2024 Maßnahmen-Nr.: Bezeichnung der Maßnahme: spätere Jahre auszahlungen freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Planung (€ 1) Haushaltsansatz (€ 1) 0 -50.000 0 0 0 -1.200.000 0 0 0 0 0 -1.200.000 0 0 Verpflichtungsermächtigungen 2026 0 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 bei den Finanzstellen/-positionen. 0 -1.150.000 Gerd Rüller 2029 0 0 0 0 0 € 1 2028 € 1 2030 € 1 Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig ) Freiwillige Aufgabe 5 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 Seite: 516 Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfe s Begründung: Unterschrift Amtsleitung 3.562.110 4.037.240 3.880.470 3.616.092 3.562.110 2026 3.759.780 0 3.759.780 3.804.380 2027 30.000 3.834.380 20 - Amt für Finanzen und Beteiligungen Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan) 03.03.2026 2034 2024 2025 1502 - Stadtmarketing (MM) AWFLD Haushaltsansatz (€ 1) Planung (€ 1) 2030 15 - Transferaufwendungen Zeile: Veränderung aus: Bezirksvertretung freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Ergebnis (€) 2029 2028 3.958.070 30.000 3.910.470 3.988.070 4.067.240 3.616.092 30.000 30.000 Beschluss der BV Münster-Hiltrup am 26.02.2026: Verlängerung des Personalkostenzuschusses für die Stelle "Stadtteilmanagement Hiltrup". Der AWFLD hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup nur teilweise aufgegriffen und für die Jahre 2027 und 2028 jeweils 30.000 Euro beschlossen. 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/A ufträgen. Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig ) Freiwillige Aufgabe 6 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 Seite: 331 Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes Begründung: Unterschrift Amtsleitung 55.000 55.000 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen. 6.453.220 gez. Trockel Beschluss der BV Nord vom 24.02.2026: Erhaltung der ganzheitlichen-motorischen Entwicklungsförderung an weiterführenden Schulen im Bildungsgang Hauptschule (Waldschule/ Hauptschule Coerde, Verein für Mototherapie) - 2. Stufe der Finanzstabilität, Maßnahmen-Nr. 56 (Vorlage V/0637/2025) 55.000 6.414.650 6.508.220 6.513.630 6.221.853 51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan) Der AKJF und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 05.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord nur teilweise aufgegriffen und für die Jahre 2026-2030 folgendermaßen beschlossen: 2026: 23.000 € 2027: 55.000 € 2028: 55.000 € 2029: 0 € 2030: 0 € 05.03.2026 5110 2024 2025 0603 - Förderung von benachteiligten jungen Menschen BV Nord AKJF Haushaltsansatz (€ 1) Planung (€ 1) 2030 15 - Transferaufwendungen Zeile: Veränderung aus: Bezirksvertretung freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Ergebnis (€) 2029 2028 6.312.330 6.458.630 6.359.650 6.221.853 6.312.330 2026 6.457.310 23.000 6.480.310 6.378.790 2027 55.000 6.433.790 Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig ) Freiwillige Aufgabe 7 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 Seite: 312 Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes Begründung: Unterschrift Amtsleitung 0 0 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen. 177.668.140 gez. Trockel -1.600.000 177.837.540 177.668.140 177.091.740 156.517.702 51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan) Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026, die Übergangsfinanzierung für unterbelegte Kitas laut Vorlage V/0655/2025 i.V.m. V/0684/2025 abzulehnen. Der AKJF und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 05.03.2026 und 18.03.2026 die Übergangsfinanzierung für unterbelegte Kitas beschlossen. 26.02.2026 5110 2024 2025 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung BV Nord AKJF Haushaltsansatz (€ 1) Planung (€ 1) 2030 15 - Transferaufwendungen Zeile: Veränderung aus: Bezirksvertretung freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Ergebnis (€) 2029 2028 168.082.740 177.091.740 179.437.540 156.517.702 168.082.740 2026 175.298.600 -1.600.000 173.698.600 176.205.440 2027 -1.600.000 174.605.440 Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig ) Freiwillige Aufgabe 8 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadtkämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 4650 (vierstellig, auch bei neuen Maßnahmen einzutragen! ) Seite: 670 Sportanlage Große Wiese Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) bisher bereitgestellt bis incl. Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Saldo der Maßnahme im Teilfinanzplan des HP-Entwurfes Verpflichtungsermächtigungen 2027 Alt Alt +-/- +-/- Neu Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! Begründung: Unterschrift Amtsleitung € 1 2028 € 1 2030 € 1 0 0 0 0 0 -300.000 0 gez. Dewaldt 2029 -750.000 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 bei den Finanzstellen/-positionen. 0 -2.087.500 -300.000 -750.000 -1.000.000 0 2.087.500 0 -2.087.500 0 0 -4.137.500 -300.000 -300.000 Verpflichtungsermächtigungen 2026 52 - Sportamt Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/20 27 (Teilfinanzplan) 26.02.2026 5236 2025 2026 2027 2028 2029 2024 Maßnahmen-Nr.: Bezeichnung der Maßnahme: spätere Jahre auszahlungen freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Planung (€ 1) Haushaltsansatz (€ 1) 0 0 -3.087.500 2030 Bezirksvertretung Gesamtein- und BV Nord SPA, AUKB 0801 - Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltungen Veränderung aus: Ergebnis (€) 0 0 2027 2028 2029 0 € 1 € 1 € 1 2025 -4.137.500 0 0 0 0 2030 € Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026, die Anpassungen der Ansätze für die "Sportanlage Große Wiese" aufgrund des verschobenen Baubeginns abzulehnen. Der SPA, der AUKB und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 03.03.2026, 10.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. 1 0 Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig ) Freiwillige Aufgabe 9 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 4710 (vierstellig, auch bei neuen Maßnahmen einzutragen!) Seite: 671 Kunstrasen Amelsbüren Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) bisher bereitgestellt bis incl. Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Saldo der Maßnahme im Teilfinanzplan des HP-Entwurfes Verpflichtungsermächtigungen 2027 Alt Alt +-/- +-/- Neu Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! Begründung: Unterschrift Amtsleitung 2030 € 1 0 0 0 -1.600.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -300.000 2030 Bezirksvertretung 0 0 Gesamtein- und BV Hiltrup SPA, AUKB 0801 - Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltungen Veränderung aus: Ergebnis (€) -1.300.000 0 2027 2028 2029 0 € Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 26.02.2026, die Planansätze 2029 und 2030 zur Investitionsmaßnahme "Kunstrasen Amelsbüren" zeitlich um jeweils zwei Jahre vorzuziehen. Der SPA, AUKB und AWFLD haben in ihren Sitzungen am 03.03.2026, 10.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 26.02.2026 nicht aufgegriffen. 1 € 1 € 1 2025 0 52 - Sportamt Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilfinanzplan) 03.03.2026 5210 2025 2026 2027 2028 2029 2024 Maßnahmen-Nr.: Bezeichnung der Maßnahme: spätere Jahre auszahlungen freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Planung (€ 1) Haushaltsansatz (€ 1) 0 -300.000 0 0 0 0 -1.300.000 300.000 0 -300.000 -1.300.000 -1.600.000 0 0 Verpflichtungsermächtigungen 2026 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 bei den Finanzstellen/-positionen. 0 0 0 gez. Dewaldt 2029 0 0 0 0 1.300.000 0 0 0 0 0 0 € 1 2028 € 1 2030 € 1 Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig ) Freiwillige Aufgabe 10 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 4450 (vierstellig, auch bei neuen Maßnahmen einzutragen!) Seite: 668 Mehrzweckhalle Amelsbüren Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) bisher bereitgestellt bis incl. Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Saldo der Maßnahme im Teilfinanzplan des HP-Entwurfes Verpflichtungsermächtigungen 2027 Alt Alt +-/- +-/- Neu Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! Begründung: Unterschrift Amtsleitung 0 € 1 2028 € 1 2030 € 1 1.995.000 0 0 0 0 0 -223.010 0 gez. Dewaldt 2029 0 0 0 0 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 bei den Finanzstellen/-positionen. 0 0 -500.000 -212.657 0 0 0 -1.995.000 500.000 0 -500.000 -1.995.000 -2.718.010 -223.010 -212.657 Verpflichtungsermächtigungen 2026 52 - Sportamt Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilfinanzplan) 03.03.2026 5210 2025 2026 2027 2028 2029 2024 Maßnahmen-Nr.: Bezeichnung der Maßnahme: spätere Jahre auszahlungen freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Planung (€ 1) Haushaltsansatz (€ 1) 0 -500.000 2030 Bezirksvertretung 0 0 Gesamtein- und BV Hiltrup SPA, AUKB 0801 - Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltungen Veränderung aus: Ergebnis (€) -1.995.000 0 2027 2028 2029 0 € 1 € 1 € 1 2025 0 -2.718.010 0 0 0 0 0 0 0 0 2030 € Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 26.02.2026, die Planansätze 2029 und 2030 zur Investitionsmaßnahme "Mehrzweckhalle Amelsbüren" zeitlich um jeweils zwei Jahre vorzuziehen. Der SPA, AUKB und AWFLD haben in ihren Sitzungen am 03.03.2026, 10.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 26.02.2026 nicht aufgegriffen. 1 0 0 0 Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig ) Freiwillige Aufgabe 11 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadtkämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 Seite: 312 Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes Unterschrift Amtsleitung 887.100 887.100 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen. 116.691.640 gez. Trockel -312.900 117.728.920 117.578.740 117.120.330 114.194.283 51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan) Der AKJF und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 17.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. Begründung: Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026, die Anpassungen bei den Erträgen infolge der Kitaschließungen laut V/0684/2025, der Verschiebung der Inbetriebnahme "Kita am Bielenfeld" sowie weiterer Veränderungen durch zusätzliche Landeszuweisungen abzulehnen. 26.02.2026 5110 2024 2025 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung BV Nord AKJF Haushaltsansatz (€ 1) Planung (€ 1) 2030 02 - Zuwendungen und allgemeine UmlagenZeile: Veränderung aus: Bezirksvertretung freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Ergebnis (€) 20292028 112.881.570 116.233.230 118.041.820 114.194.283 112.881.570 2026 115.807.470 -167.900 115.639.570 117.137.810 2027 -474.900 116.662.910 Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig) Freiwillige Aufgabe 12 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadtkämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 Seite: 312 Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes Unterschrift Amtsleitung 71.000 71.000 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen. 7.648.020 gez. Trockel 71.000 7.719.020 7.719.020 7.719.020 12.460.734 51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan) Der AKJF und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 17.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. Begründung: Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026, die Anpassungen bei den Erträgen infolge der Kitaschließungen laut V/0684/2025 und der Verschiebung der Inbetriebnahme "Kita am Bielenfeld" abzulehnen. 26.02.2026 5110 2024 2025 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung BV Nord AKJF Haushaltsansatz (€ 1) Planung (€ 1) 2030 04 - Öffentlich-rechtliche LeistungsentgelteZeile: Veränderung aus: Bezirksvertretung freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Ergebnis (€) 20292028 11.127.080 7.648.020 7.648.020 12.460.734 11.127.080 2026 5.955.220 99.600 6.054.820 6.562.420 2027 168.000 6.730.420 Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig) Freiwillige Aufgabe 13 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadtkämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 Seite: 312 Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes Unterschrift Amtsleitung 1.497.840 1.497.840 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen. 40.851.050 gez. Trockel 1.497.840 41.427.060 42.348.890 43.339.100 35.566.664 51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan) Begründung: Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026, die Anpassungen bei den Aufwendungen infolge der Kitaschließungen laut Vorlage V/0684/2025) abzulehnen. Der AKJF und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 17.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. 26.02.2026 5110 2024 2025 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung BV Nord AKJF, APSO Haushaltsansatz (€ 1) Planung (€ 1) 2030 11 - PersonalaufwendungenZeile: Veränderung aus: Bezirksvertretung freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Ergebnis (€) 202920282026 2027 37.762.710 41.841.260 39.929.220 35.566.664 37.762.710 39.371.540 624.100 39.995.640 39.192.600 1.497.840 40.690.440 Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig) Freiwillige Aufgabe 14 Datum Amt Tel.-Nr. Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadtkämmerin Haushaltsplan-Entwurf Band: 1 Seite: 312 Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung Nr. + Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung) Bezirksvertretung: Ausschuss: (bitte ankreuzen) Alt 2 +-/- 3 Neu 1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes Unterschrift Amtsleitung 130.900 130.900 3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen. 39.300 gez. Trockel 130.900 170.200 170.200 170.200 1.020.092 51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan) Der AKJF und AWFLD haben in ihren Sitzungen am 17.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. Begründung: Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026, die Anpassungen bei den Aufwendungen infolge der Kitaschließungen laut Vorlage V/0684/2025) abzulehnen. 26.02.2026 5110 2024 2025 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung BV Nord AKJF Haushaltsansatz (€ 1) Planung (€ 1) 2030 13 - Aufwendungen für Sach- und DienstleistungenZeile: Veränderung aus: Bezirksvertretung freiwillige Leistung/ Pflichtleistung Ergebnis (€) 20292028 223.260 39.300 39.300 1.020.092 223.260 2026 115.600 54.600 170.200 39.300 2027 130.900 170.200 Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig) Freiwillige Aufgabe 15
Beschlussvorlage
15087 Zeichen
V/0306/2026
V/0306/2026
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027
Beratungsfolge
19.05.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung
Vorberatung
20.05.2026 Hauptausschuss Vorberatung
20.05.2026 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Anregungen nach § 24 GO NRW sowie sonstige Anregungen und Anträge zum Haushalts-
plan 2026/2027
Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage sind alle haushaltsrelevanten Anregungen nach §
24 GO NRW sowie alle sonstigen haushaltsrelevanten Anregungen und Anträge, die im Rahmen
der Etatberatungen vorgelegen haben, erledigt, soweit sie nicht aufgegriffen wurden. Dies um-
fasst auch die dieser Vorlage beigefügten Anregungen und Anträge (Anlage 1).
2. Anregungen der Bezirksvertretungen
Die beigefügten Anregungen der Bezirksvertretungen (Anlage 2) sind im Rahmen der Etatbera-
tungen der Ausschüsse nicht bzw. nur teilweise aufgegriffen worden. Mit der Beschlussfassung
über diese Vorlage sind die Anregungen erledigt, soweit sie von den Ausschüssen nicht aufgegrif-
fen wurden.
3. Stellenplan 2026/2027
Der Stellenplan der Stadt Münster für d ie Jahre 2026 und 2027 wird in der Fassung des Be-
schlusses des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung vom
18.03.2026 beschlossen (Anlage 3).
4. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
Die vorliegenden Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW gegen den Entwurf der Haushalts-
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
18.05.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Volmering
Telefon: 492-2030
Volmering@stadt -
muenster.de
- 2 -
V/0306/2026
satzung für die Jahre 2026 und 2027 mit ihren Anlagen (Anlage 4) werden gemäß Beschlussfas-
sung über die Vorlage V/0204/2026 aufgegriffen.
5. Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027
Die Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 (Anlage 5) mit dem Haushaltsplan 2026/2027
(einschließlich der Beschlüsse der Bezirksvertretungen Münster -Ost und Münster -Hiltrup vom
16.04.2026 zur Verwendung der frei verfügbaren Mittel der Bezirksvertretungen sowie der in die-
ser Ratssitzung am 20.05.2026 ggf. noch gefasster Beschlüsse) wird beschlossen.
6. Ermächtigung der städtischen Vertretungen in den Gesellschafterversammlungen
Die städtischen Vertretungen in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen
werden zur Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltsplans 2026/2027, die die jeweilige städti-
sche Beteiligung betreffen, ermächtigt.
Begründung:
zu 1. Anregungen nach § 24 GO NRW und sonstige Anregungen und Anträge zum Haushalts-
plan 2026/2027
Alle haushaltsrelevanten Anregungen nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) sowie alle sonstigen haushaltsrelevanten Anregungen und Anträge, die vor den
Etatsitzungen der Ausschüsse eingegangen sind, haben in den Sitzungen der Ausschüsse zur Bera-
tung vorgelegen. Im Nachgang haben die Verwaltung weitere zulässige Anregungen nach § 24 GO
NRW sowie sonstige Anregungen und Anträge mit Haushaltsbezug erreicht (Anlage 1), die mit dieser
Vorlage dem Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung als das die
Haushaltssatzung vorbereitendem Gremium zur Beratung und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt
werden. Mit dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sind
sämtliche Anregungen nach § 24 GO NRW sowie sonstigen Anregungen und Anträge mit Haushalts-
bezug erledigt, soweit sie nicht zuvor von den Ausschüssen aufgegriffen wurden oder in der Ratssit-
zung am 20.05.2026 aufgegriffen werden.
zu 2. Anregungen der Bezirksvertretungen
Die als Anlage 2 beigefügten Anregungen der Bezirksvertretungen wurden im Rahmen der Haus-
haltsberatungen der Fachausschüsse bzw. des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaf-
ten und Digitalisierung nicht bzw. nur teilweise aufgegriffen. Mit dem Beschluss des Rates über die
Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sind die Anregungen erledigt, soweit sie von den Aus-
schüssen nicht aufgegriffen wurden.
zu 3. Stellenplan 2026/2027
Der Entwurf des Stellenplanes 2026/2027 wurde dem Rat im Rahmen der Etateinbringung zur Kennt-
nis gegeben. Er wurde im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung am 12.03.2026 und im
Ausschuss für W irtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung am 18.03.2026 beraten und
beschlossen.
zu 4. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach § 80 Abs. 3 GO NRW bekannt zu ge-
ben. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der
Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit ihren Anlagen wurde im Amtsblatt
- 3 -
V/0306/2026
der Stadt Münster vom 30.04.2026 bekannt gegeben. Einwendungen konnten danach in der Zeit vom
01.05.2026 – 15.05.2026 (12:00 Uhr) erhoben werden.
In diesem Zeitraum sind insgesamt 94 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für
die Jahre 2026 und 2027 mit ihren Anlagen eingegangen (Anlage 4).
Die Einwendungen richten sich in zwei Varianten allesamt unmittelbar gegen das mit dem Beschluss-
punkt I.1. der öffentlichen Beschlussvorlage V/0204/2026 „Kriterien der Taxibeförderung für Schü-
ler*innen mit Förderbedarf und der Kompass-Schule und Anreizsystem bei Badefahrten“ angestrebte
kriteriengestützte Verfahren bei der Übernahme der Kosten einer Taxibeförderung für Schüler*innen
mit Förderbedarf in der Schuleingangsphase und der Kompass-Schule als freiwillige Leistung sowie
gegen die Festlegung in Beschlusspunkt I.2. der o. g. Vorlage, dass bei Taxibeförderungen von Schü-
ler*innen der Klassen 3 und 4 an Förderschulen grundsätzlich lediglich die Kosten der Taxibeförde-
rung für die morgendliche Hinfahrt übernommen werden – und somit gegen zwei der vier Beschluss-
punkte der Sachentscheidung der o. g. Vorlage.
Die Vorlage V/0204/2026 basiert auf dem im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 11.03.2026
beschlossenen Antrag „Beförderung im Bedarfsfall: Zuwegung zu städtischen Förderschulen, inten-
sivpädagogischen Gruppen und zur Kompassschule sichern!“, mit dem der verwaltungsseitige Vor-
schlag zur künftigen Taxibeförderung von Schüler*innen (lfd. Nr. 48 der Maßnahmen zur Finanzstabi-
lität) geändert aufgegriffen wurde.
Die Verwaltung empfiehlt, den Einwendungen unter Berücksichtigung der Beschlussfassung der Vor-
lage V/0204/2026 zu folgen.
zu 5. Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027
Der Rat hat den mit der Vorlage V/0 637/2025 zugeleiteten Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt
Münster mit ihren Anlagen für die Jahre 2026 und 2027 am 10.12.2025 zur Kenntnis genommen und
den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur Beratung überwiesen.
Nach Abschluss der Beratungen in den Bezirksvertretungen und den Ausschüssen ergeben sich nach
dem Stand vom 15.05.2026 folgende Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung
für die Jahr 2026 und 2027:
zu § 1 der Haushaltssatzung
Entwurf Änderung Beschluss
(in Euro) (in Euro) (in Euro)
Ergebnisplan
Gesamtbetrag der Erträge 1.681.221.060 1.254.090 1.682.475.150
Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.729.716.130 -475.950 1.729.240.180
abzüglich globaler Minderaufwand 0 0 0
nach Abzug globaler Minderaufwand 1.729.716.130 -475.950 1.729.240.180
Finanzplan
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.617.728.590 1.254.090 1.618.982.680
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.628.275.340 -500.950 1.627.774.390
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 134.732.960 1.639.240 136.372.200
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 539.769.570 -5.169.680 534.599.890
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.137.344.993 -6.563.960 1.130.781.033
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 847.150.668 2.000.000 849.150.668
Haushaltssatzung (Jahr 2026)
- 4 -
V/0306/2026
Entwurf Änderung Beschluss
(in Euro) (in Euro) (in Euro)
Ergebnisplan
Gesamtbetrag der Erträge 1.706.761.970 1.725.500 1.708.487.470
Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.744.020.070 2.355.500 1.746.375.570
abzüglich globaler Minderaufwand 0 0 0
nach Abzug globaler Minderaufwand 1.744.020.070 2.355.500 1.746.375.570
Finanzplan
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.643.773.810 1.725.500 1.645.499.310
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.643.206.020 2.264.500 1.645.470.520
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 161.177.490 -1.785.550 159.391.940
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 410.057.530 -8.821.180 401.236.350
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.038.575.803 -4.251.670 1.034.324.133
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 790.263.553 2.244.960 792.508.513
Haushaltssatzung (Jahr 2027)
Folgende Beschlüsse der Bezirksvertretung Münster-Ost und der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup
vom 16.04.2026 zur Verwendung der frei verfügbaren Mittel der Bezirksvertretungen in 2026 sind
darin berücksichtigt:
- Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verwendung der frei verfügbaren Mittel in Höhe
von 60.000 Euro für die Sanierung von Spielplätzen im Stadtbezirk (Reduzierung der Aufwendun-
gen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 01 01 „Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel)“ bei
gleichzeitiger Erhöhung der Auszahlungen im Teilfinanzplan der Produktgruppe 13 01 „Grün- und
Freiflächen“, Investitionsmaßnahme 7300 „Sanierung von Spielplätzen; Bezirk Ost“
- Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup zur Verwendung der frei verfügbaren Mittel in
Höhe von 3.000 Euro für die Instandsetzung der Fahrrad -Reparaturstation am Hiltruper Bahnhof
und in Amelsbüren sowie für die Aufstellung einer weiteren Fahrrad-Reparaturstation in der Nähe
der Clemenskirche (Reduzierung der Aufwendungen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 01
01 „Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel)“ bei gleichzeitiger Erhöhung der Aufwendungen im
Teilergebnisplan der Produktgruppe 12 01 „Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen“ um
1.000 Euro sowie Erhöhung der Auszahlungen im Teilfinanzplan der Produktgruppe 12 01 „Be-
reitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen“, Investitionsmaßnahme 0002 „Fahrzeuge, Geräte
und sonstiges“ um 2.000 Euro
- Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup zur Verwendung der frei verfügbaren Mittel in
Höhe von 3.000 Euro für die Durchführung eines Wettbewerbs zur Entsiegelung von Flächen in
Vorgärten im Stadtbezirk (Reduzierung der Aufwendungen im Teilergebnisplan der Produktgrup-
pe 01 01 „Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel)“ bei gleichzeitiger Erhöhung der Aufwen-
dungen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 1 4 01 „ Übergreifender Umweltschutz, Klima,
Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall“
Gleichgelagerte Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Verwendung ihrer frei verfügbaren Mittel, die
zeitlich oftmals nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung gefasst werden, werden üblicherweise im
Wege der überplanmäßigen Mittelbereitstellung umgesetzt. Für die o. g. Beschlüsse der Bezirksver-
tretungen Münster-Ost und Münster-Hiltrup kann dies aufgrund der Besonderheit in diesem Jahr mit
der Beschlussfassung über diese Vorlage entfallen.
zu § 2 der Haushaltssatzung
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen verringert sich
- 5 -
V/0306/2026
in 2026 von 428.157.440 Euro auf 421.348.520 Euro (- 6.808.920 Euro),
in 2027 von 273.116.220 Euro auf 266.080.590 Euro (- 7.035.630 Euro).
Von dem Gesamtbetrag im Jahr 2026 entfallen 100.000.000 Euro auf die Aufnahme und Weitergabe
von Krediten im Rahmen der Konzernfinanzierung.
zu § 3 der Haushaltssatzung
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verändert sich
in 2026 von 374.658.170 Euro auf 369.280.670 Euro (- 5.377.500 Euro),
in 2027 von 110.591.620 Euro auf 111.211.120 Euro (+ 619.500 Euro).
zu § 4 der Haushaltssatzung
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum teilweisen Ausgleich des voraussichtlichen Defi-
zits im Jahr 2026 beträgt unverändert 19.369.051 Euro.
Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des voraussichtlichen Defizits ver-
ändert sich
in 2026 von 29.126.019 Euro auf 27.395.979 Euro (- 1.730.040 Euro),
in 2027 von 37.258.100 Euro auf 37.888.100 Euro (+ 630.000 Euro).
Einordnung der Finanzstabilität
Finanzielle Stabilität ist kein Selbstzweck, sondern die Grundlage für kommunales selbstbestimmtes
Handeln, das mit diesem Doppelhaushalt gestützt wird. Die finanziellen Herausforderungen zwingen
Kommunen aktuell in schwierige Entscheidungen, die zuallererst den Zweck haben, Daseinsvorsorge
zu sichern und perspektivisch wieder Spielräume zu eröffnen.
Der in 2024 begonnene Stabilisierungsprozess hat die unterjährige Bewirtschaftung des Haushalts-
jahres 2025 maßgeblich gesichert. Mit dem Haushalt 2026/2027 sollen nun das zweite Mal in Folge
konkrete Maßnahmen zur Finanzstabilität beschlossen werden.
Die sich nach Abschluss der Haushaltsberatungen in den vorberatenden Gremien, zuletzt im Aus-
schuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung am 18.03.2026 ergebenden Än-
derungen an den Maßnahmen zur Finanzstabilität sind der Anlage 6 zu entnehmen.
Das finanzielle Volumen, dass sich aus den (teilweise) aufgegriffenen Maßnahmen ergibt, beläuft sich
im Jahr 2026 auf 11,704 Mio. €,
im Jahr 2027 auf 17,181 Mio. €,
im Jahr 2028 auf 24,085 Mio. €,
im Jahr 2029 auf 26,085 Mio. € und
im Jahr 2030 auf 26,085 Mio. €.
Der globale Minderaufwand ab 2028 ist als weitere Aufgabenstellung zu verstehen und zeigt die Not-
wenigkeit kommender Prozessschritte im Kontext echter Aufgabenkritik, einer konsequenten Priorisie-
rung und weiterer Organisationsanpassungen auf. Die nachhaltige Sicherstellung der finanziellen
Handlungsfähigkeit und damit auch der Erhalt der Gestaltungsfreiheit für die Menschen in Münster
bleibt das gemeinsame Ziel. Zentrale Voraussetzung ist ein langfristig tragfähiger Haushalt, denn nur
dann ist Gemeinwohl in der Kommune als Keimzelle gelebter Demokratie möglich.
- 6 -
V/0306/2026
zu 6. Ermächtigung der städtischen Vertretungen in den Gesellschafterversammlungen
Die Ermächtigung dient der Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltsplans 2026/2027 betreffend
die städtischen Beteiligungen, sofern für diese nach dem jeweiligen Gesellschaftervertrag Beschlüsse
der Gesellschafterversammlung erforderlich sind
I. V.
gez.
Christine Zeller
Stadtdirektorin und Kämmerin
Anlagen:
1. Anregungen nach § 24 GO NRW sowie sonstige Anregungen und Anträge zum Haushaltsplan
2026/2027
2. Anregungen der Bezirksvertretungen
3. Stellenplan 2026/2027
4. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
5. Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027
6. Änderungen zu den Maßnahmen zur Finanzstabilität
Anlage 5 zur Vorlage V_0306_2026
9653 Zeichen
Haushaltssatzung der Stadt Münster für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), hat der R at der Stadt Münster mit Beschluss vom 20. Mai 2026 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Münster voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie ein- gehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlunge n und notwendigen Verpflichtungser- mächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit 2026 2027 dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.682.475.150 € 1.708.487.470 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.729.240.180 € 1.746.375.570 € abzüglich globaler Minderaufwand von 0 € 0 € somit auf 1.729.240.180 € 1.746.375.570 € im Finanzplan mit 2026 2027 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 1.618.982.680 € 1.645.499.310 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 1.627.774.390 € 1.645.470.520 € Nachrichtlich: Globaler Minderaufwand (im Ergebnisplan) von 0 € 0 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 136.372.200 € 159.391.940 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 534.599.890 € 401.236.350 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.130.781.033 € 1.034.324.133 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 849.150.668 € 792.508.513 € festgesetzt. Anlage 5 zur Vorlage V/0306/2026 § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird für 2026 auf 421.348.520 € (ohne Umschuldungen) für 2027 auf 266.080.590 € (ohne Umschuldungen) festgesetzt. Von dem Gesamtbetrag der Kredite im Jahr 2026 entfallen 100.000.000 € auf die Aufnahme und Weitergabe von Krediten im Rahmen der Konzernfinanzierung. Das maximale Vertragsvolumen der ungesicherten variablen Abschlüsse wird auf 30 % des Schuldenstandes aus Investitionskrediten zum jeweiligen Jahresende begrenzt. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zins- änderungsrisiken abzuschließen (z.B. Derivate). § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsaus- zahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird für 2026 auf 369.280.670 € für 2027 auf 111.211.120 € festgesetzt. § 4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des vo raussichtlichen Jahresfehl- betrages im Ergebnisplan wird für 2026 auf 19.369.051 € und die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrun d des voraussichtlichen Jahresfehl- betrages im Ergebnisplan wird für 2026 auf 27.395.979 € für 2027 auf 37.888.100 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird für 2026 auf 500.000.000 € für 2027 auf 500.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuern in der Stadt Münster wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 393 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 492 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 460 v. H. Da die Steuersätze für die Gemeindesteuern in der o. g . Satzung festgesetzt sind, hat die An- gabe der Steuersätze in dieser Satzung lediglich deklaratorische Bedeutung. § 7 1. Stellenbesetzung Bei Besetzungen dürfen unterjährig Stellen von Beamtinnen / Beamten mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten mit vergleichbaren Beamtinnen / Beamten besetzt werden. Für das nächstmögliche Haushaltsjahr wird der Stellenplan entsprechend angepasst. 2. Stellenplanvermerke Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellenvermerke "künftig wegfallend" (kw) oder "künftig um- zuwandeln" (ku) haben nachstehende Rechtsfolgen: 2.1. kw-Vermerk 2.1.1 Ist ein an einer Planstelle angebrachter kw-Vermerk mit einem Termin versehen, entfällt die Stelle zu dem angegebenen Zeitpunkt. 2.1.2 Ist ein Termin nicht angegeben, entfällt die Stelle mit der Erledigung der Aufgabe oder mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers. 2.2. ku-Vermerk 2.2.1 Ist eine Planstelle mit einem ku-Vermerk unter Angabe des künftigen Stellenwertes ver- sehen, ändert sich die Bewertung mit dem Zeitpunkt des Freiwerdens der Stelle auf diesen Stellenwert. 2.2.2 Fehlt bei einer mit einem ku-Vermerk versehenen S telle die Angabe des künftigen Stellenwertes, ist der Stellenwert nach Freiwerden der Stelle neu festzusetzen. § 8 Über die Aufhebung der im Haushaltsplan für die Jahre 2026 und 2027 angebrachten Sperrver- merke entscheidet der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung nach Vorberatung in den betroffenen Bezirksvertretungen und in den Fachausschüssen, soweit der Rat dieses Recht nicht auf diese delegiert hat. § 9 1. Flexible Haushaltsführung Die nachfolgenden Regelungen zur flexiblen Haushaltsführ ung gelten getrennt für die Haus- haltsjahre 2026 und 2027. Eine jahresübergreifende Auslegung der Regelungen ist nicht zuläs- sig. 1.1 Ergebnisplan 1.1.1 Alle Personal- und Versorgungsaufwendungen sind g egenseitig deckungsfähig und einseitig deckungsberechtigt gegenüber den weiteren Aufwendungen (Sachaufwen- dungen). Alle Personal- und Versorgungsauszahlungen sind deckungsberechtigt ge- genüber allen zahlungswirksamen Personal- und Versorgungsaufwendungen. 1.1.2 Alle Sachaufwendungen und die Erträge werden j eweils innerhalb einer Produkt- gruppe zu Budgets verbunden. Sofern einem Amt mehrere Produktgruppen zugeord- net sind, können die in Satz 1 genannten Aufwendungen und Erträge dieser Produkt- gruppen zu einem Budget zusammengefasst werden. Ausgenom men sind Aufwen- dungen, denen zweckgebundene Erträge gegenüberstehen. D iese Aufwendungen sind ausschließlich deckungsberechtigt gegenüber den in Satz 1 genannten Aufwen- dungen und Erträgen. 1.1.3 Mehrerträge berechtigen innerhalb der einzelne n Produktgruppen zu Mehraufwen- dungen. Zweckgebundene Mehrerträge innerhalb einer Pr oduktgruppe berechtigen zu entsprechenden Mehraufwendungen. 1.1.4 Die Sachaufwendungen der dezentralen IT-Budgets aller Produktgruppen sind de- ckungsberechtigt gegenüber den Sachaufwendungen des zentr alen IT-Budgets in der Produktgruppe „Zentrale Dienste“. 1.2 Finanzplan 1.2.1 Die flexible Bewirtschaftung der Investitionsmittel aller Produktgruppen eines Dezer- nats erfolgt innerhalb des jeweiligen investiven Dezernatsbudgets. 1.2.2 Alle investiven Ein- und Auszahlungen werden jeweils innerhalb des verantwortlichen Dezernats zu Budgets verbunden. Ausgenommen sind Auszahlungen, denen zweck- gebundene Einzahlungen gegenüberstehen. Diese Auszahlun gen sind ausschließ- lich deckungsberechtigt gegenüber den übrigen investiven Ei n- und Auszahlungen des verantwortlichen Dezernats. 1.2.3 Investive Mehreinzahlungen berechtigen innerhalb der einzelnen Dezernatsbudgets zu investiven Mehrauszahlungen. 1.2.4 Alle Verpflichtungsermächtigungen werden innerhalb des Dezernatsbudgets zu Ver- pflichtungsbudgets verbunden. 1.3 Gemeinsame Regelungen zum Ergebnis- und Finanzplan 1.3.1 Die Bewirtschaftung der Budgets darf nicht zu einer Verschlechterung des Zahlungs- mittelsaldos (Einzahlungen minus Auszahlungen) aus laufender Verwaltungstätigkeit führen. 1.3.2 Spezifische Regelungen zur Umsetzung der flexiblen Haushaltsführung werden durch die Stadtkämmerin festgesetzt. 2. Bewirtschaftungsregelungen Bewirtschaftungsregelungen zur Ausführung des Haushaltspla ns für die Jahre 2026 und 2027 werden in den Teilplänen der Produktgruppen ausgewiesen. 3. Übertragbarkeit Gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfa len (KomHVO NRW) kön- nen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen ü bertragen werden. Die Ent- scheidung hierüber trifft die Stadtkämmerin. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen (konsumtiver Bereich) übertragen bleiben Ermächtigungen für 2026 bis zum Ende des Haushaltsjahres 2027 Ermächtigungen für 2027 bis zum Ende des Haushaltsjahres 2028 verfügbar. Im investiven Bereich bleiben Ermächtigungsübertragungen für Auszahlungen grundsätz- lich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Davon abweichend bleiben bei im Haushaltsjahr nicht begonnenen Investitionsmaßnahmen Ermächtigungen für 2026 bis zum Ende des Haushaltsjahres 2027 Ermächtigungen für 2027 bis zum Ende des Haushaltsjahres 2028 für ihren Zweck verfügbar. § 10 Werden Zweckzuweisungen von Bund, Land oder anderen Gebi etskörperschaften gegenüber den in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 veranschlagten Ansätzen verringert bzw. gestri- chen, so reduziert sich in gleichem Umfang die für den Zu wendungszweck bestehende Auf- wands- und Auszahlungsermächtigung. Ausnahmen bedürfen eines Ratsbeschlusses. Münster, 20. Mai 2026 Münster, 20. Mai 2026 Tilman Fuchs Andreas Lembeck Oberbürgermeister Schriftführer
Anlage 1 zur Vorlage V_0306_2026
98377 Zeichen
1) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00081 Es wird angeregt, die Stelle des Kochs/Sozialarbeiters im Treffpunkt "An der Anregungen nach § 24 GO NRW und sonstige Anregungen und Anträge Anlage 1 zur Vorlage V/0306/2026 Clemenskirche" für ein weiteres Jahr zu sichern und zu fördern. 2) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00082 Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge Häger aufrecht zu erhalten. 3) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00083 Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge aufrecht zu erhalten. 4) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00084 Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge aufrecht zu erhalten. 5) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00085 Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge Häger aufrecht zu erhalten. 6) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00092 Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge, Bauerschaft Schonebeck aufrecht zu erhalten. 7) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00093 Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge aufrecht zu erhalten. 8) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00094 Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge Häger aufrecht zu erhalten. 9) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00095 Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge Häger aufrecht zu erhalten. 10) Antrag der Handorfer Kaufmannsgilde e.V. Es wird eine institutionelle jährliche Förderung für den „Handorfer Herbst“ beantragt, zunächst für die Jahre 2026 bis 2031. 1) Inklusive/Integrative Angebote: 10.000,00 € pro Jahr 2) Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien: 15.000,00 € pro Jahr 3) Angebote im Bereich Kunst und Kultur: 15.000,00 € pro Jahr 4) Neuer Programmpunkt „Jobmesse": 15.000,00 € pro Jahr 5) Digitalisierungs- und Marketingaufwendungen: 10.000,00 € pro Jahr 6) Umsetzung des KonsumCannabisGesetzes (KCanG): 35.000,00 € pro Jahr 7) Personalkostenzuschuss für erhöhten Bearbeitungs- & Koordinierungsaufwand: 20.000,00 € pro Jahr 11) Antrag der Handorfer Kaufmannsgilde e.V. Es wird eine institutionelle jährliche Förderung für das Projekt „Handorfer Gutschein“ beantragt, zunächst für die Jahre 2026 bis 2031. 1. Personalkostenzuschuss zur Koordinierung und Projektumsetzung: 10.000,00 € pro Jahr 2. Betriebskostenzuschuss für System-, Transaktions- und Marketingkosten, etc.: 10.000,00 € pro Jahr 12) Antrag der Handorfer Kaufmannsgilde e.V. Es wird eine einmalige investive sowie eine institutionelle jährliche Förderung für die Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil Handorf beantragt, zunächst für die Jahre 2026 bis 2031. 1. Einmalige Kostenbeteiligung an der Erweiterung der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung in Höhe von 3.500,00 €. 2. Einmalige Beteiligung an den Kosten für die Instandsetzung der Bestandsbeleuchtung mit einem Förderbetrag i.H.v. 1.000,00 €. 3. Langfristige Beteiligung an den jährlichen Betriebskosten der Weihnachtsbeleuchtung – zunächst für die Jahre 2026 bis 2031 - in einer Höhe von 2.500,00 € pro Jahr. 13) Antrag des One World Cycling Club e.V. Es wird eine einmalige investive Anschubförderung sowie eine zunächst auf die Jahre 2026 bis 2031 befristete institutionelle Förderung für das Projekt „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" beantragt. Einmalige Investitionskosten laut Kostenaufstellung von 670.00,00 € Jährliche Betriebskosten laut Kostenaufstellung von 275.000,00 € 1. Beantragter Zuschuss zu den Investitionskosten: 500.000,00 € 2. Beantragter Zuschuss zu den jährlichen Betriebskosten: 150.000,00 € 1 Tamara Dautzenberg Von: Gesendet: Donnerstag, 19. März 2026 15:47 An: Tamara Dautzenberg Betreff: Antrag nach der Gemeindeordnung &24 NRW [Vorsicht Internetmail]: Diese Mail haben Sie über das Internet erhalten. Bitte Anlagen und Links nur öffnen, wenn keine Anhaltspunkte für Viren vorliegen. Weitere Informationen finden Sie auch in der FAQ Outlook<https://intranet-ms.stadt- muenster.de/citeq/anwendungen/microsoft-office/outlook/haeufige-fragen-faq> Antrag nach der Gemeindeordnung & 24 NRW An den Rat der Stadt Münster, und seiner Mitglieder/in , hier mit möchte ich den Rat und deren Mitglieder/in dort Ersuchen das die Stelle des Koch/ Sozialarbeiter für ein weiters Jahr gesichert und gefördert wird. Begründung: Im Treffpunkt an der Clemenskirche der seit über 40.Jahre besteht ist die Zahl dortiger Personen aus Armut und Einsamkeit gestiegen besonders der Menschen mit Obdachlosigkeit dort.Täglich kommen dort 35-70 Personen dort an um um Hilfe in allen Bereichen hier Anfragen um Unterstützung ob Speisen,Kleidung,Be ratung usw.. dort.Von 9.00 - 15.00 Uhr ist der Treffpunkt geöffnet und wird vo n über 30 Ehrenamtlichen dort von Montags bis Samstag begleitet.Bisher hat der Treffpunkt nie in all den Jahren um eine Unterstützung bei der Stadt/Sozialamt dort Anträge gestellt.Für das Jahr 2025 hatten wir einen Antrag gestellt der bewilligt wurde und auch jetzt mit der Bitte für 2026 noch einmal einen Zuschuss erbeten.Eine Doppelstruktur gibt es hier was der Treffpunkt hier angeht und vom Sozialamt/Stadt unterstellt wird dort. Gerade nach der Corona Zeit sind fast alle Anlaufstellen für Bedürftige nicht mehr da und auch viele aus Altersgründen im Ruhestand gegangen sind und viele Einrichtungen geschlossen sind für immer. Ich wäre hier für die Unterstützung an die Bedürftigen sehr Dankbar. Mit freundlichen Grüßen Ehrenamtlicher im Treffpunkt Clemenskirche Von meinem iPad gesendet Anregung Nr. 2026-00081 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Ihre Kontaktdaten Name Vorname PLZ Ort Straße Hausnummer Telefon E-Mail Bitte wählen Sie einen Adressaten aus Adressat1 gewaehlte Option Rat der Stadt Münster Adressat2 gewaehlte Option Bezirksvertretung Münster-West Ihre Anregung Thema Einstellung des Schülerspezialverkehrs Anregung Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs Begründung Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin betroffener Elternteil eines Schulkindes, für welches durch die Einstellung des Schülerspezialverkehrs negative Folgen entstehen. Wir brauchen einen sicheren und zuverlässigen Transport zur Schule und den Heimweg für unser Kind, da wir dies als Arbeitnehmer nicht selbst organisieren können. Wir sind darauf angewiesen. Es ist uns weder möglich unser Kind selber zu bringen, noch kann es den Weg alleine mit dem Rad zurücklegen. Wir möchten sie bitten den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge Häger weiterhin aufrecht zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen, Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_00330010 ID=KFAS_00330010 frQZDe7W 21.03.26 20:44 Anregung Nr. 2026-00082 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Ihre Kontaktdaten Name Vorname PLZ Ort Straße Hausnummer Telefon E-Mail Bitte wählen Sie einen Adressaten aus Adressat1 gewaehlte Option Rat der Stadt Münster Ihre Anregung Thema Schülerspezialverkehr Anregung Erhalt des Schülerspezialverkehrs für Nienberge Begründung Eine Abschaffung würde bedeuten: deutlich mehr Verkehrsaufkommen an der Schule durch „Elterntaxen“u deutlich höheres Gefahrenpotenzial für die Schülerschaft. Ökonomische u ökologische Belastung; Chancenungleichheit für die ländliche Bevölkerung (Kinder und Familien); deutlich erschwerte Vereinbarkeit von Familie und Beruf; höherer Zeitaufwand; Nachteil für die Arbeitszeit; vor allem für berufstätige Mütter, die eh oft schon benachteiligt sind durch Teilzeitbeschäftigung; privat würde es die Anschaffung eines zusätzlichen PKWs bedeuten, da die Grundschule aus Häger nicht anders zu erreichen wäre. Auch der Aspekt der Belastung für die Umwelt(mehr Autos, mehr Abgase) sollte nicht außer Acht gelassen werden. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_00330010 ID=KFAS_00330010 Ad9GApAS 22.03.26 15:06 Anregung Nr. 2026-00083 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Ihre Kontaktdaten Name Vorname PLZ Ort Straße Hausnummer Telefon E-Mail Bitte wählen Sie einen Adressaten aus Adressat1 gewaehlte Option Rat der Stadt Münster Adressat2 gewaehlte Option Bezirksvertretung Münster-West Ihre Anregung Thema Einstellung des Schülerspezialverkehrs Anregung Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs Begründung Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin betroffener Elternteil eines Schulkindes, welches durch die Einstellung des Schülerspezialverkehrs negative Folgen entstehen. Wir brauchen einen sicheren und zuverlässigen Transport zur Schule und den Heimweg für unser Kind, da wir dies als Arbeitnehmer nicht selbst organisieren können. Wir sind darauf angewiesen. Es ist uns weder möglich unser Kind selbst zu bringen, noch kann es den Weg alleine mit dem Rad zurück legen. Wir möchten Sie bitten den Schülerspezialverkehr für Nienberge weiterhin aufrecht zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_00330010 ID=KFAS_00330010 u9sBRhqQ 22.03.26 16:59 Anregung Nr. 2026-00084 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Ihre Kontaktdaten Name Vorname PLZ Ort Straße Hausnummer Telefon E-Mail Bitte wählen Sie einen Adressaten aus Adressat1 gewaehlte Option Rat der Stadt Münster Adressat2 gewaehlte Option Bezirksvertretung Münster-West Ihre Anregung Thema Einstellung des Schülerspezialverkehrs Anregung Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs Begründung Sehr geehrte Damen und Herren, als Eltern eines zukünftigen Schulkindes aus Nienberge Häger sprechen wir uns ganz klar gegen die Einstellung des Schülerspezialverkehrs aus. Als Arbeitnehmer in Vollzeit ist es uns beiden nicht möglich den Transport zur Schule und zurück selber zu organisieren, sodass wir auf einen sicheren und zuverlässigen Transport unseres Kindes absolut angewiesen sind. Wir möchten Sie daher inständig bitten den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge Häger weiterhin zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen, Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_00330010 ID=KFAS_00330010 T2j8DS6e 22.03.26 20:47 Anregung Nr. 2026-00085 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Ihre Kontaktdaten Name Vorname PLZ Ort Münster Straße Hausnummer Telefon E-Mail Bitte wählen Sie einen Adressaten aus Adressat1 gewaehlte Option Rat der Stadt Münster Adressat2 gewaehlte Option Bezirksvertretung Münster-West Ihre Anregung Thema Einstellung es Schülerspezialverkehrs Anregung Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs Begründung Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin ein betroffener Elternteil eines künftigen Schulkindes, für welches durch die Einstellung des Schülerspezialverkehrs negative Folgen entstehen. Wir brauchen einen sicherer und zuverlässigen Transport zur Schule und den Heimweg für unser Kind, da wir dies als Arbeitnehmer nicht selbst organisieren können. Wir sind darauf angewiesen. Es ist uns weder möglich unser Kind selbst zu bringen, noch kann es den Weg alleine mit dem Rad zurücklegen. Wir möchten Sie bitten den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge, Bauerschaft Schonebeck weiterhin aufrecht zu erhalten. Die Einstellung des Schülerspezialverkehrs widerspricht dem "Masterplan 2035+" mit dem Ziel "Die Verlagerung vom Auto hin zum Umweltverbund", dass u.a. öffentliche Fördermittel für neue Busse und den Ausgleich von Einnahmeverlusten (z.B. Schülerverkehr) vorsieht. Mit freundlichen Grüßen Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_00330010 ID=KFAS_00330010 uQ7Tsrdj 24.03.26 20:20 Anregung Nr. 2026-00092 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Ihre Kontaktdaten Name Vorname PLZ Ort Straße Hausnummer Telefon E-Mail Bitte wählen Sie einen Adressaten aus Adressat1 gewaehlte Option Rat der Stadt Münster Ihre Anregung Thema Schülerspezialverkehr Nienberge Anregung Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Schülerspezialverkehr Nienberge bald eingestellt werden soll. Diesen Busverkehr möchten wir aus folgenden Gründen bitte beibehalten. Begründung - da er für die auswärtigen Kinder und Familien eine starke Entlastung im Famienalltag darsellt. - ohne zweites Auto ist der Fahrtdienst kaum bewältigbar. - die enge Bring-/Abholsituation zu den Stoßzeiten, explizit der Grundschule Nienberge, ohne eigenen großräumigen Parkplatz ist schon jetzt eine Zumutung ist. Nicht nur mit der Baustelle gerade. Parkende Autos an beiden Seiten, Anwohner, die schmale Straße lassen keinen sicheren Raum für schnell über die Straße flitzernde Kinder, wie es im Grundschulalter nicht vermeidbar ist. - das individuelle Bringen der Kinder von derzeit ca 16 Haltestellen, mit zumeist mehreren Kindern, dh geschätzt vielleicht 30 Autos mehr, stellt eine extrem gefährliche Situation und vermeidbare Verdichtung heranfahrender Autos dar. - ein eigenständiger Schulweg aus den Außenbereichen ist für die Grundschulkinder nicht möglich. Im dichten Berufsverkehr, im Winter bei Regen und Nebel auf unbeleuchteten Straßen ohne Fahrradweg, gerade auf den Nebenstraßen wird gerast. Z.B hat die Stadt Münster bei uns an der Feldstiege im letzten Jahr eine Messung durchgeführt: ca 600 Autos wurden pro Tag gezählt! Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_00330010 ID=KFAS_00330010 H3cWK4bX 24.03.26 20:59 Anregung Nr. 2026-00093 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Ihre Kontaktdaten Name Vorname PLZ Ort Straße Hausnummer Telefon E-Mail Bitte wählen Sie einen Adressaten aus Adressat1 gewaehlte Option Bezirksvertretung Münster-West Ihre Anregung Thema Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs Anregung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir als Eltern unsere Einwände bzgl. der geplanten Einstellung des Schülerspezialverkehrs mitteilen. Begründung Sicher haben Sie schon viele Nachrichten mit Einwänden erhalten und vermutlich wiederholen sich diese oftmals. Doch das zeigt ja auch nur, wie wichtig für uns Familien der Schülerspezialverkehr ist. Unsere beiden Kinder besuchen die Grundschule in Nienberge. Wir wohnen im Außenbereich von Nienberge- Häger. Unsere Kinder können, wie viele andere Kinder, die den Schülerspezialverkehr nutzen, den Schulweg nicht alleine bestreiten. Mein Mann und ich sind beide berufstätig. Die Einstellung des Schülerspezialverkehrs hätte zur Folge, dass wir unsere Kinder täglich zur Schule fahren müssen. Elterntaxis sind ja bekanntlich auch nicht gerade erwünscht und nunmal auch alles andere als nachhaltig. Wie an vielen Schulen, ist auch an der Grundschule in Nienberge eine riesige Baumaßnahme, die auch noch lange Zeit anhalten wird. Ein Fuß- oder Fahrradweg ist für die Kinder dort alleine lebensgefährlich. Zudem stärkt die Busfahrt die Selbstständigkeit der Kinder. Sie freuen sich immer sehr auf diese Fahrt und müssen dies ja auch lernen um für die weiterführende Schule vorbereitet zu sein. Die geplante Einstellung des Schülerspezialverkehrs bereitet uns aus vielen Gründen größte Sorge. Wir bitten Sie daher eindringlich diese Sparmaßnahme auf Kosten der Kinder samt Familien zu überdenken. Mit freundlichen Grüßen Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_00330010 ID=KFAS_00330010 1hPvc48U 24.03.26 22:22 Anregung Nr. 2026-00094 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Ihre Kontaktdaten Name Vorname PLZ Ort Straße Hausnummer Telefon E-Mail Bitte wählen Sie einen Adressaten aus Adressat1 gewaehlte Option Rat der Stadt Münster Ihre Anregung Thema Schulweg Anregung Erhalt des Schülerspezialverkehr Begründung Als Familie aus Nienberge-Häger fühlen wir uns bei diesen Entscheidungen nicht ausreichend mitgedacht. Während es in zentralen Lagen oft gute Alternativen gibt, sind wir auf eine verlässliche Schülerbeförderung angewiesen. Wird der Schülerspezialverkehr gestrichen, bleibt vielen Familien nur das tägliche Bringen mit dem Auto. Das verschärft die ohnehin angespannte Verkehrssituation an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule und erhöht das Risiko für Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Außerdem trifft eine solche Entscheidung besonders Familien, die nicht flexibel jeden Tag Fahrdienste übernehmen können. Für viele Kinder ist ein sicherer und verlässlicher Schulweg keine Selbstverständlichkeit, sondern Voraussetzung für gleiche Bildungschancen. Wenn das Ziel weniger Autoverkehr ist, dürfen funktionierende Alternativen wie der Schülerspezialverkehr nicht wegfallen. Besonders nicht für Außenstadtteile wie unseren. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_00330010 ID=KFAS_00330010 nVTrnk1D 24.03.26 23:23 Anregung Nr. 2026-00095 Stadt Münster Der Oberbürgermeister - Z. Hd. Tilman Fuchs & Christine Zeller - Klemensstraße 10 48143 Münster 03.03.2026 Förderanträge Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, mit diesem Schreiben darf ich Ihnen drei Förderanträge der Handorfer Kaufmannsgilde e.V. zukommen lassen sowie - der Umwelt zur Liebe in einem Umschlag - einen Förderantrag des One World Cycling Club e.V. überreichen. Ich bitte Sie die Anträge jeweils wohlwollend zu prüfen und stehe Ihnen für Rückfragen und Gespräche zu den jeweiligen Anträgen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße aus Münster-Handorf, t Handorfer Kaufmannsgilde e.V. c/o Schulze Leusing & Schröder Immobilien GmbH Sudmühlenstraße 167 48157 Münster E-Mail: hkg@sls-immobilien.de Internet: www.handorfer-kaufmannsgilde.de Stadt Münster Der Oberbürgermeister Klemensstraße 10 48143 Münster 03.03.2026 Antrag auf Gewährung von Fördermitteln Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, hiermit beantragt die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) eine institutionelle jährliche Förderung für den „Handorfer Herbst", das große Stadtteilfest in Münsters Osten, welches regelmäßig am letzten Sonntag im September stattfindet, zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031. A. Antragshintergrund & Antragsumfang Leider konnte der „Handorfer Herbst" und auch eine kleinere Ersatzveranstaltung im vergangenen Jahr aufgrund massiv gestiegener sicherheitstechnischer Anforderungen und damit verbundener Kosten nicht stattfinden. Konkret waren nach den schrecklichen Anschlägen von Solingen, Mannheim, Magdeburg, Aschaffenburg und München zertifizierte Antiterrorsperren zum Schutz von Überfahrtaten zu errichten, Personenzählungen an den Ein- und Ausgängen vorzunehmen und Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die von Messern, Schusswaffen und Sprengstoffen ausgehen zu ergreifen. Außerdem musste erstmalig das von der vorherigen Bundesregierung auf den Weg gebrachte KonsumCannabisGesetzes (KCanG) umgesetzt werden. Insbesondere über die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit dem KCanG wurden wir erst rund 3 Wochen vor der geplanten Veranstaltung informiert, was eine Absage schlussendlich auch unausweichlich gemacht hat. 1 /7 Veranstalterseitig haben wir in den vergangenen Monaten neue Gebührenstrukturen erarbeitet und neue Einnahmequellen erschlossen, die den mit der Erfüllung aller Anforderungen verbundenen Gesamtaufwand jedoch kaum decken werden können. Wir beabsichtigen daher uns hier vor allem auf die massiv gestiegenen sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich etwaiger Anschlagsszenarien zu konzentrieren, da ein entsprechender Förderantrag mit Blick auf den damals bereits deutlich erhöhten sicherheitstechnischen Aufwand schon 2023 als nicht förderfähig durch die Stadt Münster abgelehnt worden ist. Das führt unweigerlich dazu, dass uns absehbar zentrale finanzielle Möglichkeiten bei der inhaltlichen Ausgestaltung des „Handorfer Herbsts" fehlen werden, bspw. bei Fragen von Inklusion & Integration, bei Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien sowie bei Angeboten im Bereich Kunst und Kultur. Dabei müsste der „Handorfer Herbst" inhaltlich - um neue Gebührenstrukturen bei den Ausstellerinnen und Ausstellern langfristig erfolgreich etablieren zu können, aber auch nach seiner bedauerlichen Absage im vergangenen Jahr und der daraus resultierenden großen Enttäuschung und Verärgerung in weiten Teilen der Handorfer Bevölkerung sowie der Vereinslandschaft in Handorf - eigentlich umso stärker zurückkommen. Wir müssten gerade mit Blick auf diese wichtigen Themen, genauso aber auch bei der Implementierung neuer physischer wie digitaler Inhalte und Ansätze, nicht weniger, sondern deutlich mehr tun und werden diesbzgl. auf Ihre Unterstützung angewiesen sein. Konkret beantragen wir daher hiermit - zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031 - in den folgenden Bereichen jährliche Fördermittel in den nachgenannten Höhen, die - je nach der inhaltlichen Ausgestaltungsperspektive - sowohl kumulativ, als auch alternativ verstanden werden können: 1) Inklusive/Integrative Angebote: 10.000,00 € pro Jahr 2) Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien: 15.000,00 € pro Jahr 3) Angebote im Bereich Kunst und Kultur: 15.000,00 € pro Jahr 4) Neuer Programmpunkt „Jobmesse": 15.000,00 € pro Jahr 5) Digitalisierungs- und Marketingaufwendungen: 10.000,00 € pro Jahr 6) Umsetzung des KonsumCannabisGesetzes (KCanG): 35.000,00 € pro Jahr 7) Personalkostenzuschuss für erhöhten Bearbeitungs- & Koordinierungsaufwand: 20.000,00 € pro Jahr B. Die „Handorfer Kaufmannsgilde" und der „Handorfer Herbst" Bevor wir eine Einordnung der beantragten Förderpositionen in städtische Handlungsfelder vornehmen, Wirkungsziele beschreiben und die Bedeutung des „Handorfer Herbsts" als solchen sowie die Bedeutung der beantragten Förderpositionen für den „Handorfer Herbst" herausstellen, möchte wir uns als Kaufmannsgilde und den „Handorfer Herbst" als auf vielfältige Weise äußerst bedeutsame Großveranstaltung in der Region einmal vorstellen. 1) Die Handorfer Kaufmannsgilde: Die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) wurde 1990 gegründet und ist ein Zusammenschluss von derzeit 59 engagierten Einzelhändlerinnen und -händlern, Handwerksunternehmerinnen und -Unternehmern sowie anderen Gewerbetreibenden und Dienstleistenden aus Münster-Handorf. Seit vielen Jahren setzt sich der Verein für die Stärkung des Stadtteils als lebendigem Einkaufs- und Begegnungsort ein. Neben der Organisation des „Handorfer Herbsts", in dessen Rahmen sich Handorf mit der damals „Längsten Kaffeetafel der Welt" im Jahr 1995 sogar in das Guinness-Buch der Rekorde eintragen konnte, gehören aber auch Maßnahmen zur Belebung der Ortsmitte, zur Förderung des lokalen Einzelhandels, zur Pflege der traditionellen Stadtteilkultur sowie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Menschen in Handorf zu unseren Aufgaben. So sind wir etwa Mitveranstalter des jährlich stattfindenden Maibaumfests der Handorfer Vereine am 2/7 Samstag vor dem 1. Mai, schmücken Handorf während der Adventszeit weihnachtlich oder arbeiten derzeit an der Einrichtung eines „Handorf Gutscheins". 2) Der „Handorfer Herbst": Der „Handorfer Herbst" ist eines der größten und traditionsreichsten Stadtteilfeste Münsters. Am letzten Samstag im September verwandelt sich der Ortskern von Münster-Handorf in eine lebendige Festmeile, die zehntausende Besucherinnen und Besucher anzieht. Das Fest hat sich von einem lokalen Ereignis zu einem Format mit überregionaler Bedeutung entwickelt und gilt heute als einer der wichtigsten kulturellen und gesellschaftlichen Treffpunkte im Münsterland. Mehrere hundert Stände aus den Bereichen Handel, Handwerk und Gastronomie prägen das vielfältige Erscheinungsbild des „Handorfer Herbsts", welches durch kulturelle Angebote auf 3 Bühnen sowie die Teilnahme vieler gemeinnütziger Vereine abgerundet wird. Neben zahlreichen Angeboten aus Handorf, Münster und dem Münsterland beteiligen sich auch Gastronomen, gewerbliche Aussteller und Vereine aus weiten Teilen Deutschlands. Diese Mischung schafft einen Austausch zwischen regionaler Identität und bundesweiter Vielfalt und macht den „Handorfer Herbst" zu einem Schaufenster lokaler Leistungsfähigkeit. Das Fest leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Es ermöglicht Begegnung über Generationen und soziale Milieus hinweg, fördert bürgerschaftliches Engagement und bietet Vereinen, Initiativen und gemeinnützigen Projekten eine sichtbare Plattform. Familienfreundliche Angebote, kulturelle Programmpunkte und niederschwellige Mitmachaktionen unterstützen die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen. Wirtschaftlich besitzt der „Handorfer Herbst" eine hohe Relevanz. Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe profitieren vom starken Besucheraufkommen. Lokale wie regionale Wertschöpfungsketten werden aktiviert, örtliche Arbeitsplätze gestärkt. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist das Fest ein zentrales Instrument der Kundenbindung und Präsentation. Sie tätigen vor Ort relevante Umsätze oder beraumen einen großen Teil ihres Jahresumsatzes - teilweise im hohen zweistelligen Prozentbereich - auf dem „Handorfer Herbst" an. Damit verbunden wird auch ein nicht zu unterschätzendes Steueraufkommen generiert, welches sich über verschiedene Steuerarten erstreckt. Ergänzend zu diesen wichtigen Auswirkungen möchten wir auf dem „Handorfer Herbst" im Rahmen der Fachkräftegewinnung künftig gezielt die Möglichkeit bieten -je nach Perspektive - einen (neuen) Job zu finden bzw. eine offene Stelle zu besetzen. Die Organisation erfolgt in mehreren tausend Stunden Arbeit pro Jahr durch die Handorfer Kaufmannsgilde, unterstützt durch viele freiwillige Helferinnen und Helfer, die mit dem „Handorfer Herbst" weniger eigene wirtschaftliche Ziele verfolgt, als viel mehr aus unternehmerischer Verantwortung heraus ein großes Gemeinschaftsevent des gesellschaftlichen Zusammenhalts für die Menschen im Stadtteil Handorf, im Stadtbezirk Münster-Ost, in der Stadt Münster und in der Region Münsterland veranstaltet. Bester Beleg für die identitätsstiftende Wirkung und überregionale Strahlkraft des „Handorfer Herbsts" sind die vielen Menschen, die hier aufgewachsen sind und nunmehr in der gesamten Bundesrepublik verteilt wohnen, aber den „Handorfer Herbst" jedes Jahr zum Anlass für einen Besuch der alten Heimat nehmen. Damit steht der „Handorfer Herbst" beispielhaft für bürgerschaftliche Selbstorganisation, kulturelle Vielfalt, nachhaltige Stadt(teil)entwicklung und sozialen Zusammenhalt. Er verbindet Tradition mit Zukunft und trägt maßgeblich zur positiven Wahrnehmung Handorfs, Münster-Osts, Münsters und des Münsterlandes bei. B. Einordnung in städtische Handlungsfelder, Wirkungsziele & Bedeutung des „Handorfer Herbsts" 1) Inklusive/Integrative Angebote: Der „Handorfer Herbst" versteht sich als Fest für alle Menschen - unabhängig von Alter, Herkunft, Einkommen oder individuellen Einschränkungen. Mit der beantragten Förderung sollen barrierearme 3/7 Zugänge sowie Angebote für Menschen mit Behinderungen und interkulturelle Begegnungsformate als integrative/inklusive Programmpunkte realisiert werden. Dazu zählt nicht nur die Vorhaltung entspr. Toilettenanlagen, sondern bspw. auch die Bereitstellung von vergünstigter Ausstellungsfläche für inklusive/integrative Angebote. Letztes Jahr haben wir in dem Rahmen bspw. erstmalig den Integrationsrat der Stadt Münster eingeladen seine wichtige Arbeit auf dem „Handorfer Herbst" vorzustellen und die Angebote des „Handorfer Herbsts" mit dem „Kamishibai Theater" wertvoll zu ergänzen. Leider hätte der Integrationsrat unserer Einladung zwar nicht folgen können, wenn der „Handorfer Herbst" vergangenes Jahr stattgefunden hätte, was die Notwendigkeit zur Schaffung entsprechender Angebote jedoch nur noch einmal unterstreicht. Damit wird ein zentraler kommunaler Auftrag unterstützt: Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, Teilhabechancen zu verbessern und soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Das Fest bietet hierfür eine niederschwellige Plattform, die Menschen erreicht, die von klassischen Kulturangeboten häufig nicht erfasst werden. Der „Handorfer Herbst" wirkt somit als praktisches Instrument kommunaler Inklusions- und Integrationspolitik. 2) Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien: Familien bilden den Kern der Besucherschaft. Kostenfreie Spiel- und Mitmachangebote, pädagogisch begleitete Aktionen, Bewegungs- und Kreativformate sowie sichere Aufenthaltsbereiche für Kinder und Jugendliche sind unverzichtbar, verursachen jedoch erhebliche Kosten. Die Stadt Münster misst familienfreundlichen Strukturen und präventiver Kinder- und Jugendarbeit hohe Bedeutung bei. Der „Handorfer Herbst" ergänzt diese Zielsetzung, indem er einen öffentlichen Raum schafft, in dem Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern kulturelle und soziale Teilhabe erfahren können. Das beantragte Budget dient der Umsetzung qualifizierter, nicht kommerzieller Familienangebote. Wesentliches Element wird in dem Rahmen auch sein, die Gebühren für die Stände des äußerst beliebten Kinder- und Familienflohmarkts, der weit über die Grenzen Handorfs hinaus populär ist, über die Erhebung eines Sicherheitszuschlag hinaus nicht weiter erhöhen zu müssen und hier Kinder, Jugendliche und Familien zu entlasten. 3) Angebote im Bereich Kunst und Kultur: Auf den Bühnen des „Handorfer Herbstes" sollen künftig vor allem Bands, Orchester, Chöre und Ensembles von Münsteraner Schulen auftreten. Schülerinnen und Schüler erhalten damit eine öffentlich sichtbare Plattform, auf der sie ihre musikalische und kulturelle Arbeit außerhalb des schulischen Rahmens präsentieren können. Diese Ausrichtung macht das Fest zu einem Lern- und Erfahrungsraum für junge Menschen und stärkt zugleich die Verbindung zwischen Stadtteil, Stadt, Schulen und Bürgerschaft. Die Einbindung der Schullandschaft schafft vielfältige Mehrwerte: Sie fördert kulturelle Bildung, Teamfähigkeit und Motivation der Schülerinnen und Schüler, unterstützt Lehrkräfte bei der praktischen Vermittlung musikalischer Kompetenzen und macht das Engagement der Schulen für eine breite Öffentlichkeit erlebbar. Für die Stadt Münster entsteht ein zusätzliches Schaufenster ihrer leistungsfähigen Bildungs- und Kulturlandschaft, das Identifikation stiftet und Nachwuchs für das kulturelle Leben gewinnt. Die Förderung lokaler Kultur ist ein Kernbereich kommunaler Aufgaben. Der „Handorfer Herbst" ergänzt schulische Bildungsangebote um eine reale Auftritts- und Begegnungssituation, stärkt das kulturelle Profil Münsters als familien- und bildungsfreundliche Stadt und trägt zur kulturellen Grundversorgung im Stadtbezirk Münster-Ost bei. Auch wenn die Bands, Orchester, Chöre und Ensembles unserer Schulen nicht kommerziell tätig sind, muss ihr Engagement dennoch vernünftig honoriert werden. Das beantragte Budget sichert Honorare für schulische Bands, Orchester, Chöre und Ensembles und deren Leitungen, notwendige 4/7 Bühnen- und Tontechnik, pädagogisch begleitete Probenformate sowie die nachhaltige Nachwuchsförderung. 4) Neuer Programmpunkt „Jobmesse": Der neue Programmpunkt „Jobmesse" soll den „Handorfer Herbst" künftig gezielt um eine arbeitsmarkt- und bildungspolitische Dimension erweitern. Zahlreiche Betriebe aus Handorf, Münster und dem Münsterland berichten von wachsenden Herausforderungen bei der Fachkräftegewinnung. Gleichzeitig suchen viele Jugendliche, Studierende und berufserfahrene Menschen nach niedrigschwelligen Möglichkeiten, regionale Arbeitgeber kennenzulernen. Der neue Programmpunkt „Jobmesse" schafft hierfür einen Begegnungsraum mitten im Stadtteilfest. Geplant ist ein integriertes Forum in dessen Rahmen Handelsgeschäfte, Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen, soziale Träger und öffentliche Einrichtungen ihre Ausbildungs-, Praktikums- und Beschäftigungsmöglichkeiten vorstellen. In Kooperation mit Münsteraner Schulen, der Agentur für Arbeit, Kammern und Bildungsträgern können überdies Beratungsangebote zu Berufsorientierung, dualer Ausbildung und Quereinstieg eingebunden werden. Die Mehrwerte für die Stadt Münster liegen auf der Hand: Die kommunale Fachkräftestrategie wird unterstützt und der Wirtschaftsstandort Münster gestärkt. Es erfolgt eine Verbesserung der Übergänge von Schule und Beruf, was die Gewinnung lokaler Auszubildender erleichtert. Die Sichtbarkeit auch kleiner und mittelständischer Betriebe erhöht sich exponentiell. Soziale Teilhabe wird durch wohnortnahe Beschäftigungschancen gefördert. Die beantragten Mittel dienen der Ausstattung des Messeangebots, der Moderation, der Erstellung von Informationsmaterialien sowie eines digitalen Leitsystems sowie der Einbindung von Schulen und Beratungsinstitutionen. Der Programmpunkt verbindet Wirtschaftsförderung, Jugendpolitik und Stadtteil- sowie Stadtentwicklung in einem innovativen Format. 5) Digitalisierungs- und Marketingaufwendungen: Die Organisation eines Festes mit mehreren zehntausend Gästen erfordert professionelle digitale Strukturen. Dazu gehören mitunter eine digitale Ausstellerverwaltung, digitale Besucherlenkungen, Informationssysteme, Social Media-Kommunikation und barrierefreie Webangebote. Diese Maßnahmen entsprechen den städtischen Zielen zur digitalen Transformation und zur modernen Bürgerkommunikation. Sie erhöhen die Reichweite inhaltlicher Angebote in den Bereichen Inklusion & Integration, Kinder, Jugendliche & Familien sowie Kunst & Kultur. Gleichzeitig tragen sie zur Transparenz bei, erhöhen die Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern sowie Ausstellerinnen und Ausstellern, verbessern Erreichbarkeiten, stärken den Tourismusstandort Münster und ermöglichen insbesondere kleineren Vereinen, Organisationen und Betrieben eine zeitgemäße Präsentation. 6) Umsetzung des KonsumCannabisGesetzes (KCanG): Mit Inkrafttreten des KCanG sind Veranstalter verpflichtet Schutzkonzepte, Aufklärungsmaßnahmen, Alterskontrollen, Beschilderungen und Präventionsangebote um- und sich daraus ergebende Verbote durchzusetzen. Diese Aufgaben liegen im öffentlichen Interesse und dienen dem Jugendschutz sowie der Gefahrenabwehr. Die mit dem KCanG verbundenen Kosten können nicht auf Ehrenamt oder Standgebühren abgewälzt werden. Die beantragten Mittel ermöglichen eine weitgehend rechtssichere Umsetzung des KCanG, erlauben Präventionsarbeit sowie die Kooperation mit Beratungsstellen und Ordnungsbehörden. Damit 5/7 wird über die bloße Umsetzung des KCanG hinaus ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Gesundheit geleistet. Trotz einer umfassend vorgesehenen Bestreifung des gesamten Veranstaltungsgeländes durch Kräfte des Veranstalters, wird es hier eine enge Kooperation mit dem städtischen Ordnungsamt und der Polizei geben müssen, die mit Personal vor Ort sein müssen. Alternativ zu einer Mittelbereitstellung im o.g. Rahmen wäre an dieser Stelle mglw. auch denkbar, dass die Stadt Münster die Handorfer Kaufmannsgilde hier von den sich aus dem KCanG ergebenden Verantwortlichkeiten freistellt, die damit verbundenen Haftungsrisiken übernimmt und die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des KCanG durch den Einsatz eigener Kräfte erbringt. 7) Personalkostenzuschuss für erhöhten Bearbeitungs- & Koordinierungsaufwand: Die Organisation erfolgt bislang weitgehend ehrenamtlich in mehreren tausend Stunden jährlich. Die gestiegenen Anforderungen in den Bereichen Sicherheit, Genehmigungen, Vertragsmanagement und Haftungsfragen übersteigen jedoch das leistbare Ehrenamt um ein Vielfaches. Ein moderater Personalkostenzuschuss an dieser Stelle dient der professionellen Koordination, der Einbindung von Vereinen, der Abstimmung mit städtischen Stellen und anderen Behörden sowie der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Damit wird die Leistungsfähigkeit bürgerschaftlicher Selbstorganisation gesichert - ein Ziel, das die Stadt Münster ausdrücklich fördert. D. Zusammenfassende Gesamtwürdigung Die Einzelpositionen 1 - 7 bilden ein ausgewogenes integriertes Maßnahmenpaket, das • Inklusion & Integration fördert, • Kinder, Jugendliche und Familien fördert, • künstlerische & kulturelle Teilhabe ermöglicht, • die lokale Wirtschaft und den Tourismus unterstützt, • Digitalisierung voranbringt, • neue gesetzliche Sicherheitsanforderungen erfüllt, • den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt, • in hohem Maße identitätsstiftend wirkt und • die Attraktivität und Leistungsfähigkeit Münsters und seiner Stadtteile weit über die Grenzen des Münsterlands hinaus deutlich macht. Der „Handorfer Herbst" ist damit nicht in erster Linie ein kommerzielles Event, sondern eine Leistung aus unternehmerischer Verantwortung heraus und Teil der kommunalen Infrastruktur. Der „Handorfer Herbst" ist gelebte Stadt(teil)entwicklung. Die beantragte Förderung stellt sicher, dass ein für Handorf, Münster und das Münsterland identitätsstiftendes Format auch unter veränderten Rahmenbedingungen zukunftsfähig bleibt und die Ziele der Stadt in den Bereichen Inklusion & Integration, Kunst & Kultur, Kinder, Jugendliche & Familien, Soziales & Teilhabe, ehrenamtliches Engagement und Wirtschaft durch dieses Traditionsevent weiterhin wirksam unterstützt werden können. Die in diesem Antrag dargestellten Maßnahmen unterstützten, wie dargelegt, unmittelbar die strategischen Ziele der Stadt Münster in den Inklusion & Integration, Kunst & Kultur, Kinder, Jugendliche & Familien, Soziales & Teilhabe, ehrenamtliches Engagement und Wirtschaft sowie öffentliche Sicherheit. 6/7 Ohne eine umfassende kommunale Beteiligung könnten wesentliche gemeinwohlorientierte Angebote des „Handorfer Herbsts" nicht mehr im erforderlichen Umfang und in der gewohnten Qualität angeboten und schon lange nicht ausgebaut werden. Wir bitten Sie daher um eine wohlwollende Prüfung der beantragten Förderpositionen und stehen Ihnen für Rückfragen sowie einen weiterführenden fachlichen Austausch gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns den „Handorfer Herbst" gemeinsam als zeitgemäßes, sicheres und zukunftsorientiertes Fest neu gestalten - als eines der großen identitätsstiftenden Events unserer Stadt und als Ort der Begegnung für Menschen aus Handorf, Münster-Ost, Münster, dem Münsterland und darüber hinaus. Mit freundlichen Grüßen aus Handorf, HermanrhScXilze Leusing (Geschäftsführer)(1. Vorsitzender) Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost - BLZ 400 501 50 - Konto-Nr. 450 224 15 1. Vors.: M. Hansen, 2. Vors.: N. Hansen, GF: H. Schulze Leusing, Kassierer: F. Rotthowe, Beisitzer: P. Rottstock, M. Reinkenhoff, V. Rössler 7/7 Handorfer Kaufmannsgilde e.V. c/o Schulze Leusing & Schröder Immobilien GmbH Sudmühlenstraße 167 48157 Münster E-Mail: hkg@sls-immobilien.de Internet: www.handorfer-kaufmannsgilde.de Stadt Münster Der Oberbürgermeister Klemensstraße 10 48143 Münster 03.03.2026 Antrag auf Gewährung von Fördermitteln Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, hiermit beantragt die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) eine institutionelle jährliche Förderung für ihr neues Projekt „Handorf Gutschein", welches noch Frühjahr umgesetzt werden soll, zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031. A. Antragshintergrund & Antragsumfang Die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) wurde 1990 gegründet und ist ein Zusammenschluss von derzeit 59 engagierten Einzelhändlerinnen und -händlern, Handwerksunternehmerinnen und -Unternehmern sowie anderen Gewerbetreibenden und Dienstleistenden aus Münster-Handorf. Seit vielen Jahren setzt sich der Verein für die Stärkung des Stadtteils als lebendigem Einkaufs- und Begegnungsort ein. Neben der Organisation des „Handorfer Herbsts", in dessen Rahmen sich Handorf mit der damals „Längsten Kaffeetafel der Welt" im Jahr 1995 sogar in das Guinness-Buch der Rekorde eintragen konnte, gehören aber auch Maßnahmen zur Belebung der Ortsmitte, zur Förderung des lokalen Einzelhandels, zur Pflege der traditionellen Stadtteilkultur sowie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Menschen in Handorf zu unseren Aufgaben. So sind wir etwa Mitveranstalter des jährlich stattfindenden Maibaumfests der Handorfer Vereine am Samstag vor dem 1. Mai, schmücken Handorf während der Adventszeit weihnachtlich oder arbeiten derzeit 1 /3 an der Einrichtung eines „Handorf Gutscheins". Bei Letzterem möchten wir Sie um Ihre Unterstützung bitten und beantragen daher hiermit - zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031 - jährliche Fördermittel in den nachgenannten Höhen: 1. Personalkostenzuschuss zur Koordinierung und Projektumsetzung: 10.000,00 € pro Jahr 2. Betriebskostenzuschuss für System-, Transaktions- und Marketingkosten, etc.: 10.000,00 € pro Jahr B. Begründung, Einordnung in städtische Handlungsfelder, Wirkungsziele & Gesamtwürdigung In Zeiten tiefgreifender geopolitischer Veränderungen ist das Konsumverhalten der Bevölkerung stark eingeschränkt. Das wirkt sich auch auf die Wirtschaft in Deutschland aus, wo sich insbesondere der stationäre Handel seit Jahren schon großen Herausforderungen im Internet gegenübersieht. Die zunehmende Verlagerung von Kaufkraft in den Onlinehandel führt auch in Münster-Handorf zu spürbaren Umsatzverlusten, sinkender Frequenz und einer Schwächung der lokalen Versorgungsstrukturen. Auch die Gastronomie leidet unter einer mit geopolitischen Veränderungen verbundenen Ängsten und Sorgen einhergehender Konsumzurückhaltung deutlich. Jeder Euro, der im Internet ausgegeben wird, stehen dem Stadtteil und damit auch der Stadt nicht mehr für den Erhalt von bestehenden und/oder die Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen zur Verfügung. Auch kommt ein Euro, der im Internet ausgegeben wurde dem Vereinsleben und anderen sozialen wie kulturellen Infrastrukturen in Handorf und Münster nicht mehr zugute. Damit einher geht oftmals auch der Verlust von etwaigen Gewerbesteuererträgen für die Stadt. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Handorfer Kaufmannsgilde die Einführung eines lokalen Gutscheinsystems unter dem Titel „Handorf Gutschein". Der „Handorf Gutschein" soll als stadtteilbezogenes Zahlungsmittel bei möglichst vielen Betrieben, Dienstleistern, Gastronomien und kulturellen Einrichtungen einlösbar sein. Ziel ist es, Kaufkraft gezielt im Stadtteil sowie bei Betrieben/Einrichtungen im näheren Umfeld mit Stadtteilbezug zu binden, lokale Wertschöpfungsketten zu stärken und Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, ihre täglichen Bedarfe vor Ort zu decken. Der Gutschein verbindet damit Wirtschaftsförderung, Stadtteilentwicklung und Identitätsstiftung in einem praxisnahen Instrument. Die Einführung eines solchen Systems erfordert jedoch erhebliche konzeptionelle, organisatorische und kommunikative Leistungen. Dazu gehören der Aufbau einer Trägerstruktur, die Gewinnung teilnehmender Betriebe, die Einrichtung eines digitalen Abrechnungssystems, Softwarekosten und Transaktionsgebühren, Marketingmaßnahmen sowie die laufende Betreuung von Nutzenden und Akzeptanzstellen. Ökologisch nachhaltig wäre auch die perspektivische Umstellung auf eine digitale Gutscheinvariante, die auf der Entwicklung einer App basieren könnte und Ressourcen in Form von Papier und/oder Kunststoffen schonen würde. Diese Aufgaben können nicht allein ehrenamtlich bewältigt werden. Mit den beantragten Mitteln sollen insbesondere die folgenden Leistungen finanziert werden: • Projektkoordination und Betreuung der teilnehmenden Betriebe • Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen zur Bekanntmachung • Kooperation mit Unternehmen, Vereinen und Institutionen • Aufbau und Pflege eines digitalen Gutscheinsystems • Evaluation der wirtschaftlichen Effekte Der „Handorf Gutschein" ist aus Sicht der Handorfer Kaufmannsgilde eine klassische Maßnahme der kommunalen Wirtschaftsförderung. Er stärkt den stationären Handel und die Gastronomie, sichert wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze, reduziert Verkehrswege und damit ggf. verbundenen CO2- 2 /3 Ausstoß, fördert regionale Kreisläufe und erhöht die Attraktivität Münsters als polyzentrischer Stadt mit starken Stadtteilen. Der Gutschein könnte sich für Arbeitgeber, Vereine und soziale Einrichtungen als Geschenk- bzw. Anerkennungsinstrument eignen. Insgesamt wird der Verkauf von mehreren tausend Gutscheinen pro Jahr mit einem substanziellen Umsatzvolumen angestrebt. Vergleichbare Projekte in anderen Kommunen zeigen, dass lokale Gutscheinsysteme nachweislich Umsätze im Ort halten und zusätzliche Nachfrage erzeugen. Mit dem Projekt übernimmt die Handorfer Kaufmannsgilde Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit des Stadtteils und unterstützt die Ziele der Stadt Münster in den Bereichen Wirtschaft, Stadtteilentwicklung und Nachhaltigkeit und ergänzt die Ziele der Wirtschaftsförderung Münster zur Stärkung der Stadtteilzentren und zur Sicherung wohnortnaher Versorgung. Ohne eine kommunale Begleitung wäre die Umsetzung jedoch kaum bis nicht möglich. Wir bitten Sie daher um eine wohlwollende Prüfung der beantragten Förderpositionen und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen aus Handorf, (1. Vorsifzender) (Geschäftsführer) Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost - BLZ 400 501 50 - Konto-Nr. 450 224 15 1. Vors.: M. Hansen, 2. Vors.: N. Hansen, GF: H. Schulze Leusing, Kassierer: F. Rotthowe, Beisitzer: P. Rottstock, M. Reinkenhoff, V. Rössler 3 /3 Handorfer Kaufmannsgilde e.V. c/o Schulze Leusing & Schröder Immobilien GmbH Sudmühlenstraße 167 48157 Münster E-Mail: hkg@sls-immobillen.de Internet: www.handorfer-kaufmannsgilde.de Stadt Münster Der Oberbürgermeister Klemensstraße 10 48143 Münster 03.03.2026 Antrag auf Gewährung von Fördermitteln Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, hiermit beantragt die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) eine einmalige investive sowie eine institutionelle jährliche Förderung für die Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil Handorf, zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031. A. Antragshintergrund & Antragsumfang Die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) wurde 1990 gegründet und ist ein Zusammenschluss von derzeit 59 engagierten Einzelhändlerinnen und -händlern, Handwerksunternehmerinnen und -Unternehmern sowie anderen Gewerbetreibenden und Dienstleistenden aus Münster-Handorf. Seit vielen Jahren setzt sich der Verein für die Stärkung des Stadtteils als lebendigem Einkaufs- und Begegnungsort ein. Neben der Organisation des „Handorfer Herbsts", in dessen Rahmen sich Handorf mit der damals „Längsten Kaffeetafel der Welt" im Jahr 1995 sogar in das Guinness-Buch der Rekorde eintragen konnte, gehören aber auch Maßnahmen zur Belebung der Ortsmitte, zur Förderung des lokalen Einzelhandels, zur Pflege der traditionellen Stadtteilkultur sowie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Menschen in Handorf zu unseren Aufgaben. So sind wir etwa Mitveranstalter des jährlich stattfindenden Maibaumfests der Handorfer Vereine am Samstag vor dem 1. Mai oder arbeiten derzeit an der Einrichtung eines „Handorf Gutscheins". 1 /3 Zur Kenntnis und weiteren Veranlassung erhalten Christoph Kattentidt 24.03.2026, 15:06:47 Vor allem schmückt die Handorfer Kaufmannsgilde den Ortskern unseres Stadtteils während der Advents- und Weihnachtszeit aber auch mit dem großen Weihnachtsbaum auf dem Petronillaplatz und den LED- Sternen an den Straßenlaternen der Handorfer Straße, der Sudmühlenstraße und der Dorbaumstraße weihnachtlich. Damit sorgen wir in dieser wichtigen Zeit des Jahres für eine einladende Atmosphäre, stärken die Aufenthaltsqualität, unterstützen den örtlichen Handel und leisten einen wichtigen Beitrag zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Stadtteil. Da damit für den Verein gleichzeitig aber eine erhebliche finanzielle Belastung verbunden ist, beantragen wir eine kommunale Unterstützung für folgende Maßnahmen: 1. Einmalige Kostenbeteiligung an der Erweiterung der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung in Höhe von 3.500,00 € auf Basis des beigefügten Angebots über 6.907,95 € der Firma Ebeling Licht GmbH 2. Einmalige Beteiligung an den Kosten für die Instandsetzung der Bestandsbeleuchtung mit einem Förderbetrag i.H.v. 1.000,00 €. 3. Langfristige Beteiligung an den jährlichen Betriebskosten der Weihnachtsbeleuchtung - zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031 - in einer Höhe von 2.500,00 € pro Jahr. B. Begründung 1. Erweiterung der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung: Geplant ist die Erweiterung der vorhandenen Mastbeleuchtung um 10 zusätzliche LED-Sterne, mit dem Ziel ein einheitliches und attraktives Erscheinungsbild im Ortskern zu erreichen. Die Maßnahme dient der Aufwertung des öffentlichen Raums, der Stärkung des stationären Handels und der Förderung des vorweihnachtlichen Gemeinschaftslebens aller Menschen in Handorf. Selbstredend soll die Maßnahme auch die Attraktivität Handorfs bei Gästen unseres Stadtteils erhöhen. 2. Instandsetzung der Bestandsbeleuchtung: In den vergangenen Jahren wurden die Leuchtmittel und die Befestigungen der Bestandsbeleuchtung in Mitleidenschaft gezogen und müssen überholt werden, um sie künftig weiter sicher und wirkungsvoll nutzen zu können. 3. Langfristige Beteiligung an den jährlichen Betriebskosten: Der laufende Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung verursacht jährlich wiederkehrende Kosten für die Montage, die Demontage, die Lagerung, den Strom, die erforderlichen Genehmigungen sowie die technischen Prüfungen. Diese Aufwendungen können von der Handorfer Kaufmannsgilde allein nicht dauerhaft getragen werden. Eine verlässliche kommunale Beteiligung (Förderposition 3) würde die langfristige Sicherung dieses wichtigen Projekts ermöglichen. C. Einordnung in städtische Handlungsfelder, Wirkungsziele & Gesamtwürdigung Die Weihnachtsbeleuchtung ist kein kommerzielles Projekt, sondern eine Leistung für die Allgemeinheit. Sie erhöht die Attraktivität Handorfs als Wohn- und Einkaufsstandort, unterstützt lokale Betriebe und trägt zur Lebensqualität im Stadtbezirk Münster-Ost bei. Zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, von Vereinen und Einrichtungen, aber auch von Gästen bestätigen den hohen ideellen und identitätsstiftenden Wert dieser Maßnahme. 2 / 3 Die Weihnachtsbeleuchtung wird vollständig in moderner LED-Technik betrieben. Gegenüber herkömmlichen Leuchtmitteln reduziert dies den Stromverbrauch um bis zu 80 %, senkt CO2-Emissionen und entspricht den Klimaschutzzielen der Stadt Münster. Durch den Einsatz langlebiger, reparaturfähiger Systeme werden Ressourcen geschont, so wird die erste Überholung der Bestandsbeleuchtung erstmalig nach nunmehr 8 Jahren im Einsatz nötig. Die geplante Erweiterung in den Straßenzügen Handorfer Straße, Sudmühlenstraße und Dorbaumstraße erfolgt ebenfalls konsequent nach diesen energieeffizienten Standards. Damit verbindet das Projekt stimmungsvolle Stadt(teil)gestaltung mit zeitgemäßer Verantwortung für Umwelt und Energie. Wir bitten Sie daher um eine wohlwollende Prüfung der beantragten Förderpositionen und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen aus Handorf, Hermann Schulze Leusing (Geschäftsführer^/ vare HZ/en '1. VorsZrender) Bankverbindung: Sparkasse Munsterland Ost - BLZ 400 501 50 - Konto-Nr. 450 224 15 1. Vors.: M. Hansen, 2. Vors.: N. Hansen, GF: H. Schulze Leusing, Kassierer: F. Rotthowe, Beisitzer: P. Rottstock, M. Reinkenhoff, V. Rössler 3 /3 Stadt Münster Der Oberbürgermeister Klemensstraße 10 48143 Münster D c O One World Cycling Club e.V. Gildenstraße 24a 48157 Münster mail@one-world-cycling-club.org 03.03.2026 Antrag auf Gewährung von Fördermitteln Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, hiermit beantragt der One World Cycling Club e.V. (OWCC) eine einmalige investive AnscCubeförderung sowie eine zunächst auf die Jahre 2026 bis 2031 befristete institutionelle Förderung bei einer Ergebnisevaluation Ende 2028 für das Projekt „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" auf dem Gelände der 2 Rad Hansen GmbH an der Warendorfer Straße (B51) in Münster-Ost. A. Projektbeschreibung Auf der Freifläche neben dem Unternehmensparkplatz der 2 Rad Hansen GmbH in Münster-Handorf soll in modularer Containerbauweise (voraussichtlich drei 40 Fuß-Container; zu einem späteren Zeitpunkt ggf. erweiterbar auf fünf Container) das Headquarter des gemeinnützigen Projekts „The Bike Aid Project" entstehen, welches der One World Cycling Club in der Fahrradhauptstadt Münster ansiedelt. Gleichzeitig sollen hier ein Radsportleistungszentrum und ein Cycling Café des OWCC entstehen. Das Gebäude wird an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen und umfasst einen Küchenbereich sowie Sanitäranlagen (inklusive Duschen). Die Gestaltung der Außenanlagen soll einladend sein und zusätzlichen Raum für Begegnungen und Miteinander schaffen. 1 /10 Der Standort liegt unmittelbar an der B51, nahe der Stadtgrenze Münster/Warendorf und besitzt eine hohe Sichtbarkeit für Pendlerinnen und Pendler, die mit dem Fahrrad, dem Auto oder dem Zug aus dem östlichen Münsterland kommen. Das Projekt - in dessen Mittelpunkt neben den radsportlichen Themen vor allem die quartiersbezogene soziale Mobilitätsinfrastruktur steht - wird als sichtbares Willkommenssymbol die Rolle Münsters als Fahrradhauptstadt unterstreichen und prägnantes Beispiel dafür sein, wie man umweltbewusst mit dem Fahrrad lebt und möchte - gerade an seinem besonderen Standort - zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad motivieren. Das Vorhaben umfasst mithin vier inhaltliche Säulen: 1. Den Bereich „Gebrauchträder" des „The Bike Aid Project": o Sammlung und Instandsetzung gespendeter Fahrräder o Ausgabe der überholten Fahrräder an Menschen in/aus einkommensschwachen Haushalten o Verkehrssicherheitsprüfung und Einweisung in die sichere Nutzung der Fahrräder o Ermöglichung alltagsrelevanter Mobilität (Arbeits-, Ausbildungs- und Versorgungswege, etc.) o Kooperation mit Fachhändlern/Fachwerkstätten, sozialen Trägern, kommunalen Einrichtungen, Integrationsstellen und Bildungseinrichtungen, etc. o Qualifizierungs- und Integrationsangebote im Bereich des Handwerks o Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Reduktion von Ressourcenverbrauch o Substitution motorisierter Kurzstrecken im urbanen Raum 2. Den Bereich „Rikschas" des „The Bike Aid Project": o Anschaffung von E-Rikschas o Beschäftigung, Schulung, Qualifizierung und Einsatzkoordination von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern (ggf. mit der Option eigene finanzielle Möglichkeiten durch den Erhalt von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale i.R.d. gesetzl. Bestimmungen aufzustocken) o Sicherstellung von Wartung, Versicherungsschutz und verkehrssicherem Betrieb der eingesetzten Fahrzeuge o Fahrten für Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene und mobilitätseingeschränkte Menschen (konzipiert als Ausflüge, Be-/Versorgungsfahrten und/oder therapeutische Angebote) o Förderung sozialer Teilhabe und Reduktion von Isolation im Alter o Ermöglichung von Aufenthalten im öffentlichen Raum für mobilitätseingeschränkte Menschen o Entlastung von Pflegeeinrichtungen und pflegenden Angehörigen o Aufbau eines sozialen und ökologisch nachhaltigen Mobilitätsnetzwerks im dezentralen Stadtquartiersmodell 3. Ein Radsportleistungszentrum des OWCC: o Aufbau eines Radsport-Stützpunkts o Breitensport (Bewegungsangebote, Ausdauertraining, Gesundheitsprävention) o Nachwuchs- und Talentförderung im Jugendbereich o Trainingsangebote für Radsportlerinnen und Radsportler o Niederschwellige Bikefitting- und Leistungsdiagnostikangebote o Qualifizierung und Stärkung ehrenamtlicher Trainerinnen und Trainer o Kooperationen mit Schulen, Vereinen und Ganztagseinrichtungen 2/10 o Förderung nachhaltiger, nicht-motorisierter Mobilitätskultur 4. Cycling Café & Begegnungsort: o Servicepunkt für Pendlerinnen und Pendler o Vernetzung regionaler wie überregionaler Fahrradrouten o Sozialer Treffpunkt in Münster-Ost für Menschen unterschiedlichster Generationen aus Handorf, Münster-Ost, Münster, dem Münsterland und darüber hinaus o Ort der Ehrenamtsgewinnung und -koordination o Veranstaltungsraum für Informations- und Bildungsangebote rund um nachhaltige Mobilität o Beitrag zur teilweisen Eigenfinanzierung des Gesamtprojekts o Profilbildung und Identitätsstiftung B. Projektaufbau Das Projekt ist in zunächst einmal in drei unterschiedliche Phasen gegliedert. Die erste Phase ist die Pilotphase. In der Pilotphase sollen die baulichen Voraussetzungen geschaffen und der Betrieb sukzessive aufgenommen werden. Die modulare Containerbauweise bietet dabei an dem speziellen Standort der B51 den besonderen Vorteil auf zukünftige infrastrukturelle Entwicklungen reagieren zu können. Zwar soll das Projekt auf bestimmten Wegstrecken konkret zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad motivieren und damit auch dazu beitragen, dass perspektivisch weniger Raum für den motorisierten Individualverkehr benötigt wird, aber die B51 soll nach heutigem Stand genau dort, wo „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" entstehen soll, vierspurig ausgebaut werden. Ein Gebäude, welches überwiegend aus Containern besteht, könnte - sollte dieses im Zuge eines Bundesstraßenausbaus irgendwann nötig werden - verhältnismäßig einfach versetzt werden. Im Rahmen der bis zu einem Jahr andauernden Pilotphase sollen mindestens 100 bis 150 Fahrräder instandgesetzt und wieder in Verkehr gebracht werden. Parallel dazu sollen 3 bis 5 E-Rikschas angeschafft werden, mit denen 500 bis 750 Rikschafahrten (bei 5 Fahrzeugen) in Münster-Ost stattfinden sollen. Gleichzeitig sollen erste Radsportangebote (Ausfahrten, Bikefitting, Trainingsangebote) realisiert und das Cycling Café eröffnet werden. An die Pilotphase schließt sich mit der zweiten Phase die Münster-Phase an, in deren Rahmen die Angebote auf die gesamte Stadt Münster ausgeweitet werden sollen. Im Rahmen der Münster-Phase, die mit Abschluss der Pilotphase nach einer erfolgreichen Zwischen-Evaluation beginnt und spätestens mit Ende des 2. Jahres abgeschlossen sein soll, soll die Zahl der überholten und wieder in Verkehr gebrachten Gebrauchträder gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern im Handwerk, aber auch im Bildungssektor auf mindestens 400 bis 600 pro Jahr steigen. Der E-Rikscha- Bestand soll auf 15 bis 20 Fahrzeuge erhöht werden, mit denen mindestens 2.000 bis 3.000 Rikschafahrten (bei 20 Fahrzeugen) pro Jahr in Münster durchgeführt werden sollen. Im Bereich des Radsports wird es eine strukturelle Erweiterung um leistungsdiagnostische Angebote geben. Der Betrieb des Cycling Cafés beginnt in dieser Phase zur Deckung der Projektkosten beizutragen. Perspektivisch soll die Auslastung der E-Rikschas, die in dieser Phase dezentral in ganz Münster quartiernahe stationiert werden und vornehmlich nur noch für Service- und Wartungsarbeiten nach Handorf kommen sollen, mit einer steigenden Zahl an ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern schrittweise erhöht werden, so dass Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige in Münster jährlich um mehrere tausend Stunden entlastet werden können. Nach erfolgreicher Evaluation der Münster-Phase wird ein Übergang in die Münsterland-Phase (für 3/10 die mit diesem Antrag keine Fördermittel beantragt werden) geprüft, in deren Rahmen die Angebote schrittweise auf das gesamte Münsterland ausgeweitet werden sollen. Verläuft auch die Münsterland-Phase erfolgreich, sollen die in Münster entwickelten Standards im weiteren Projektverlauf über Kooperationen auch in andere Regionen transferiert werden. Auf diese Weise kann ein Münsteraner Projekt als konzeptionelles Muster/übertragbares Modell für soziale und inklusive quartiersbezogene Mobilitätsangebote auf der anderen Seite und für Ansätze erfolgreicher regionaler Vernetzungen im Rahmen der Mobilitätswende auf der anderen Seite stehen. Daraus ergibt sich zusammenfassend folgender zeitlicher Planungsverlauf: 01/2026 Planung/Genehmigung Q.2/2026 Bau/Anschlüsse Ab Q3/2026 Start des Pilotbetriebs Ab Q4/2026 Start der Münster-Phase Ab 03/2027 Start der Münsterland-Phase Ende 2028 Evaluation des Projektverlaufs Ab 2028/2029 Regelbetrieb in Münster und im Münsterland Ab 2029 Projekt-Transfer C. Zielbeschreibung Mit dem Projekt „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" entsteht am östlichen Stadteingang der Fahrradhauptstadt Münster ein Leuchtturmprojekt für soziale Teilhabe, sportliche Aktivitäten, ehrenamtliches Engagement, Miteinander und nachhaltige Mobilität quartierbezogen wie regional. Ziel ist es, o Mobilität sozial gerechter zu gestalten und alltagsrelevante Fahrradnutzung für einkommensschwache Haushalte zu ermöglichen, o Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene sowie mobilitätseingeschränkte Menschen durch quartiersnahe Rikscha-Angebote soziale Teilhabe zu ermöglichen/zu sichern, o Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige zu entlasten, o Ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu stärken, o Fahrradfahren, Radsport und Gesundheitsförderung zu stärken, o Stadtquartiere durch dezentrale Mobilitätsangebote zu stärken, o die Verkehrswende durch konkrete und lokal umsetzbare Maßnahmen im Fahrradbereich sichtbar zu machen, o zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad im Kurzstreckenbereich und für Pendelfahrten (allen voran aus dem Kreis Warendorf in die Stadt Münster herein und umgekehrt) zu motivieren, o als Leuchtturmprojekt in Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen (Veränderung von Ampelschaltungen für den motorisierten Individualverkehr, Errichtung von Kreisverkehren, Umgestaltung von Abbiegespuren, Bau von Fahrradüber- bzw. -Unterführungen, Ausbau des lokalen und regionalen Bus- und Bahnangebots, Modifizierungen im Bereich der Vorgaben für Pedelecs und S-Pedelecs) Alternativen zu Ausbauvorhaben von Straßen aufzuzeigen, o Handorf und Münster-Ost als Außenstadtteil bzw. Außenstadtbezirk aufzuwerten und o ein sichtbares Einfahrtstor zur Fahrradhauptstadt Münster zu sein, welches Modellcharakter besitzt und die Fahrradversiertheit Münsters für alle in Münster, im Münsterland, in Nordrhein- 4/10 Westfalen, in Deutschland und in Europa sicht- und erlebbar macht. D. Strategische Einordnung in städtische Handlungsfelder Strategisch lassen sich die oben genannten und unter dem Dach „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" zusammengefassten Teilprojekte in folgende städtische Handlungsfelder einordnen. 1. Mobilität & Verkehrswende: Das Projekt unterstützt die kommunale Verkehrswende und die Ziele des Masterplans Mobilität Münster 2035+ durch/als: o Die Förderung der Verlagerung von Kurzstrecken vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad (Modal Shift) durch die Ausgabe gesammelter und instandgesetzter Gebrauchträder an einkommensschwache Haushalte sowie die Schaffung niedrigschwelliger Service- und Informationsangebote o Quartierbezogenes, dezentrales Mobilitätsangebot (E-Rikschas) im gesamten Stadtgebiet (Innenstadt und Außenstadtbezirke) für Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene sowie mobilitätseingeschränkte Menschen o Sichtbarer Service-, Anlauf- und Begegnungspunkt entlang einer wichtigen Pendlerachse (B51) für Radfahrerinnen und Radfahrerund andere Menschen o Vernetzung städtischer und regionaler Velo-Routen (Fahrradwege, Fahrradstraßen und Umlandverbindungen) o Zielgrößen im Regelbetrieb: Mind. 400 - 600 gesammelte und wieder in Verkehr gebrachte Gebrauchträder/Jahr, mind. 2.000-3.000 E-Rikscha-Fahrten/Jahr Zwecks Steuerung und im Sinne der Transparenz werden zentrale Leistungskennzahlen (z.B. Anzahl ausgegebener Gebrauchträder, dokumentierte Rikscha-Fahrten, aktive Ehrenamtliche) sowie ein Monitoring ersetzter Pkw-Kilometer jährlich ausgewiesen. Auf die Weise stärkt das Projekt Münsters Profil als Fahrradhauptstadt Deutschlands nicht nur sozial und kulturell, sondern wird auch zu einem umsetzungsorientierten infrastrukturellen Alltagsbaustein der Verkehrswende. 2. Soziales & Teilhabe: Auch soziale Aspekte der Mobilitätsgerechtigkeit und Teilhabefragen werden durch das Projekt in mehreren Handlungsfeldern adressiert: o Die Eröffnung von alltagsrelevanten Mobilitätsperspektiven für einkommensschwache Haushalte durch die Zugänglichmachung instandgesetzter Fahrräder (Bereich: Gebrauchträder) o Abbau von Mobilitätsbarrieren im Arbeits-, Ausbildungs- und Versorgungsbereich, etc. o Beitrag zur Reduktion von Mobilitätsarmut im Stadtgebiet o Quartiersbezogene Rikscha-Angebote für Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene sowie mobilitätseingeschränkte Menschen o Förderung von sozialer Teilhabe und Begegnungen im öffentlichen Raum o Entlastung von Pflegeeinrichtungen und pflegenden Angehörigen o Beitrag zur Prävention vor Isolation und Einsamkeit o Eine Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben, Schulen und anderen Einrichtungen ermöglicht die Vermittlung handwerklicher Kompetenzen und verschafft dem Handwerk als solchem mehr Sichtbarkeit o Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich Zweiradmechanik/-mechatronik (Fachrichtung Fahrradtechnik) auf dem 1. und 2. Arbeitsmarkt 5/10 o Möglichkeit des Bezugs von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale) für ehrenamtlich Engagierte (was insbesondere Personen mit geringem Einkommen zusätzliche Engagementmöglichkeiten eröffnet) o Aufbau eines funktionierenden Ehrenamtsnetzwerks im Mobilitätssektor o Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Quartiersarbeit und auf städtischer Ebene o Sozialer Treffpunkt in Münster-Ost o Zielgrößen im Regelbetrieb: Mind. 40 - 60 ehrenamtlich Engagierte; mind. 2.500 Entlastungsstunden für Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige/Jahr Das Projekt trägt durch die Verbindung von Mobilität, Ehrenamt, Qualifizierung und Teilhabe zum sozialen Gleichgewicht in der Stadt und zu einer Stärkung der Stadtquartiere bei. 3. Klima & Nachhaltigkeit: Das Projekt ist klimaorientiert und nachhaltig. Es leistet einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung im Verkehrssektor und wirkt insbesondere wie folgt: o Fachgerechte Instandsetzung und Weiterverwendung von gebrauchten Fahrrädern o Ressourcenschonung durch Reparaturen statt Neuproduktion o Förderung emissionsfreier und elektrisch unterstützter Mobilität o Förderung nachhaltiger Lebens- und Fortbewegungsstile, allen voran im Bereich der Alltagsmobilität im Kurzstreckenbereich und für Pendelfahrten Das Vorhaben unterstützt durch seinen Einsatz für nachhaltige Mobilitätsformen die kommunalen Klimaziele. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Erreichung der städtischen Klimaziele bis 2031 leistet das Projekt einen konkreten und lokal steuerbaren Beitrag im Verkehrssektor. Es ersetzt motorisierte Kurzstrecken durch Fahrradnutzung bzw. motiviert dazu, reduziert Mobilitätsbarrieren und stärkt die Nutzung des Fahrrads im Alltag in sozial relevanten Zielgruppen. Das Projekt versteht sich dabei nicht als singuläre Lösung, sondern als lokal umsetzbarer, steuerbarer und messbarer Baustein innerhalb eines Maßnahmenmixes zur Emissionsreduktion im urbanen Verkehr und auf Pendelstrecken. Es bietet jedoch eine besondere Chance, da strukturelle Änderungen im Sinne der Mobilitätswende bei Alltagsmobilität beginnen müssen, damit sie nachvollziehbar sind und nicht abstrakt bleiben. Urbane Autofahrten finden meistens auf Kurzstrecken statt, wo Fahrradförderung am stärksten wirken kann. Zur Reduktion von motorisierten Pendelfahrten bieten Pedelecs, S-Pedelecs und E- Bikes sowie sportliche Fahrräder entsprechende Möglichkeiten. Beide Themen spricht das Projekt in Handorf, Münster-Ost und Münster sowie der B51 an. Mit seiner Zweiradorientiertheit setzt es auf ein in Münster anerkanntes Thema und verfolgt einen mithin erfolgsversprechenden Ansatz. Es ist in der Lage einen nachweisbaren Beitrag zur Reduktion verkehrsbedingter Emissionen im lokalen/regionalen Kontext zu erbringen. Wenn im Verkehrssektor für einen durchschnittlichen PKW ein Emissionswert von rund 150 g CO2 pro Kilometer zugrunde gelegt wird, beträgt jeder durch das Projekt ersetzte PKW-Kilometer rechnerisch etwa bis zu 0,15 kg vermiedenem CO2-Ausstoß. Die Klimawirkung ist mithin direkt proportional zur Anzahl tatsächlich verlagerter Kurzstrecken und Pendelfahrten. Bereits bei einer jährlichen Reduktion von beispielsweise 100.000 PKW-Kilometern ergäbe sich eine Emissionsminderung von rund 15 Tonnen CO2. Die genannten Werte dienen einer überschlägigen Orientierung und stellen keine verbindliche Zielgröße dar, sondern verdeutlichen die Skalierbarkeit 6/10 des Projekts innerhalb der kommunalen Klimaschutzstrategie. Die Ermittlung tatsächlich verlagerter Kilometer kann über standardisierte Erhebungen erfolgen. Das Projekt vermag somit Klimaschutz mit handwerklichem Knowhow, sozialer Teilhabe und Gesundheitsförderung zu verbinden und trägt auf diese Weise zu einer nachhaltigen und lebenswerten Stadtentwicklung bei. 4. Sport & Gesundheitsförderung: Die sozialen und mobilitätsbezogenen Bestandteile des Projekts werden durch sport- und gesundheitsfördernde Angebote ergänzt. Insbesondere umfassen diese: o Aufbau eines quartiernahmen Radsportstützpunkts o Trainingsangebote für unterschiedliche Leistungs- und Altersgruppen o Bikefitting-Angebote sowie leistungsdiagnostische Möglichkeiten o Nachwuchs-/Talent- sowie Breitensportförderung o Gesundheitsprävention durch Bewegungsangebote und Ausdauertraining o Zielgröße im Regelbetrieb: Mind. 100 - 250 Teilnehmende/Jahr im Nachwuchs- und Breitensportbereich Durch die Verbindung von Alltagsmobilität und Radsport und Gesundheitsförderung stärkt das Projekt aktive Lebensstile und leistet an dieser Stelle einen präventiven Beitrag. Auf diese Weise wird Münster nicht nur als Fahrradhauptstadt, sondern auch als Stadt mit nachhaltigen und gesundheitsorientierten Sportangeboten weiterentwickelt. 5. Ehrenamt & bürgerschaftliches Engagement: Das Projekt baut ein strukturstarkes und auf Dauer angelegtes Ehrenamtsnetzwerk im Bereich nachhaltiger Mobilität auf. Es umfasst insbesondere: o Gewinnung, Qualifizierung und kontinuierliche Begleitung ehrenamtlich Engagierter o Anfallende Tätigkeiten (Auszug): Einsatzkoordination im Bereich der Rikschas, Durchführung des „Fahrdienstes", Werkstattunterstützung und Veranstaltungsorganisation o Generationenübergreifende Begegnungen im Café sowie im Rahmen gemeinsamer Mobilitäts- und Freizeitangebote o Stärkung bürgerschaftlicher Verantwortung im Stadtquartier o Möglichkeit des Bezugs von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale) o Zielgröße im Regelbetrieb: Mind. 40 - 60 ehrenamtlich Engagierte Durch die Einbindung von ehrenamtlich Engagierten wird nicht nur praktische Unterstützung geleistet, sondern auch die soziale Verantwortung im Stadtteil gestärkt. Das Projekt fördert aktive Teilhabe und unterstützt eine lebendige und solidarische Stadtgesellschaft. 6. Standortprofil & Stadtentwicklung: Das Projekt trägt zur Profilbildung Münsters als Fahrradhauptstadt bei und stärkt die Sichtbarkeit nachhaltiger Mobilitätsangebote im östlichen Stadtgebiet. Es wirkt insbes. durch: o Weiterentwicklung Münters als Fahrradhauptstadt im regionalen und überregionalen Kontext (Profilschärfung und Imagegewinn) o Verbindung von ökologisch nachhaltiger Mobilität, sozialer Teilhabe, Sport, Gesundheitsförderung und Ehrenamt an einem öffentlich wahrnehmbaren Ort (Leuchtturmprojekt) 7/10 o Funktionale Stärkung des Außenstadtteils Handorf sowie des gesamten Stadtbezirks Münster- Ost als Standort sozialer und ökologisch nachhaltiger Mobilitätsinfrastruktur (Quartierbezogener Modellansatz mit übertragbaren Elementen) Das Projekt trägt auf diese Weise zur positiven Weiterentwicklung des Stadtprofils Münsters bei. Die Standortwirkung ergibt sich aus der konkreten sozialen, ökologischen, sportlichen, gesundheitsfördernden und mobilitätsbezogenen Funktion sowie durch die sich dadurch begründenden Mehrwerte des Projekts. E. Konkretisierung der Wirkungsziele in/für Münster (ab dem 3. Betriebsjahr): Die Wirkungsziele des Projekts lassen sich ab dem 3. Betriebsjahr wie folgt konkretisieren: o In Münster sollen mindestens 400 bis 600 Fahrräder pro Jahr aufbereitet und ausgegeben werden o In Münster sollen mindestens 2.000 bis 3.000 Rikscha-Fahrten pro Jahr angeboten werden o In Münster sollen mindestens 40 bis 60 ehrenamtlich Aktive mitwirken o In Münster sollen 5 bis 10 Beschäftigungsplätze (Teilzeit / 1. & 2. Arbeitsmarkt) entstehen o In Münster soll es zu einer vermehrten Fahrradnutzung auf kurzen und mittleren Strecken kommen, die CO2-Einsparungen durch eine entsprechende Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs begründen o In Münster soll es zu einer spürbaren Entlastung von Pflegefachkräften und pflegenden Angehörigen kommen (mind. 2.500 Entlastungstunden) o In Münster sollen die Strukturen in den Stadtquartieren ausgebaut/gestärkt werden o Das Gesamtprojekt sowie seine einzelnen Bestandteile möchten einen wertvollen Beitrag zur Wahrnehmung Münsters als Fahrradhauptstadt Deutschlands im In- und Ausland leisten Die Zielerreichung wird jährlich überprüft und im Rahmen einer Evaluation bis Ende 2028 bewertet. Erweiternde/Ergänzende Hinweise zum Monitoring: Die klimabezogenen Auswirkungen des Projekts werden im Interesse des Klimastadt-Vertrags der Stadt Münster in einem standardisierten Verfahren im Rahmen eines Monitorings, welches durch das Projekt ersetzte Autokilometer erfasst, dargestellt. Bei der Ausgabe von Gebrauchträdern wird dazu mittels Kurzfragebogen die voraussichtliche Nutzung (Fahrtenhäufigkeit, Streckenlänge, ersetztes Verkehrsmittel) erhoben. Für Rikschafahrten werden Streckenlängen und Fahrtdauern dokumentiert. Eine CO2-Einsparungszuordnung erfolgt nur, sofern Einrichtungen/Angehörige bestätigen, dass andernfalls Fahrten mit motorisierten Fahrzeugen angefallen wären. Die CO2-Einsparungen könnten im Ergebnis konservativ anhand standardisierter Emissionsfaktoren je PKW-Kilometer berechnet und jährlich in einem Wirkungsbericht ausgewiesen werden. Vor dem Hintergrund der Proportionalität der Klimawirkung des Projekts zur Anzahl tatsächlich verlagerter Kurzstrecken und Pendelfahrten vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad, könnte im Interesse der Erreichbarkeit einer breiten Öffentlichkeit eine Zusammenarbeit mit dem Amt für Kommunikation der Stadt Münster und Programmen wie „Stadtradeln" oder „RadBonus" sinnvoll sein. Für die Erstellung und Weiterentwicklung der Wirkungsanalyse könnte die Möglichkeit einer Kooperation mit der Universität Münster und/oder der Fachhochschule Münster geprüft werden. Gleiches gilt auch für die Ermittlung von real entstandenen Entlastungsstunden für Pflegefachkräfte sowie pflegende Angehörige durch das Projekt, die im Rahmen von partnerschaftlichen Kooperationen dokumentiert und ausgewiesen werden können. 8/10 F. Investitionskosten (Munster) Nachfolgend werden die voraussichtlichen einmaligen Investitionskosten für ein Projektangebot im Stadtgebiet Münster dargestellt. Position Betrag 3 X 40-Fuß-Container in kl. Umbau 210.000,00 € Fundament, Erdarbeiten, Statik 50.000,00 € Strom-, Wasser-, Abwasseranschlüsse 35.000,00 € Sanitäranlagen inkl. Duschen 35.000,00 € Küche 35.000,00 € Einrichtung 50.000,00 € Planungen & Genehmigungen 25.000,00 € Außenanlagen 30.000,00 € Anschaffungskosten f. 20 E-Rikschas (Gestaffelter Abruf des Postens mit Fahrzeugbestellungen) 150.000,00 € PV-Anlage & Ladeinfrastruktur 50.000,00 € Gesamt 670.000,00 € G. Jährl. Betriebskosten (Münster) Nachfolgend werden die voraussichtlichen jährlichen Betriebskosten als institutionelle Kosten für ein Projektangebot im Stadtgebiet Münster dargestellt. Position Betrag Projekt koordination 60.000,00 € Cycling Café-Service 40.000,00 € Minijobs (Werkstatt, Logistik, Café) 50.000,00 € Ehrenamts-/Übungsleiterpauschalen 50.000,00 € (Gewährung ausschließl. nach tats. Einsatzzeit) Unterhalt & Versicherungen 25.000,00 € Marketing/Öffentlichkeitsarbeit 30.000,00 € Betriebsnebenkosten 30.000.00 € Gesamt 275.000,00 € H. Finanzierungsplan (Münster) Investitionskosten: Beantragter Zuschuss bei der Stadt Münster: 500.000 € (Auszahlung in 2 Teilen: 1. Teil im März 2026, 2. Tei) im Januar 2027) Eigenmittel & Spenden: 80.000 € Sponsoring/Partner: 90.000 € Jährl. Betriebskosten: Beantragter Zuschuss bei der Stadt Münster: 150.000 € pro Jahr Café-Einnahmen: 30.000 € pro Jahr Eigenmittel/Vereine: 40.000 € pro Jahr Sponsoring/Partner: 55.000 € pro Jahr Die beantragten Zuschüsse dienen der AnscCubefinanzierung. Ziel ist eine sukzessive Erhöhung der Eigenfinanzierungsquote durch Café-Einnahmen, Sponsoring und Drittmittelakquise. Ab 2032 soll die Eigenwirtschaftlichkeit des Cycling Café bis hin zur Vollrentabilität steigen, was bei gleichzeitig stärkerer Drittmittelfinanzierung ab diesem Zeitpunkt die sukzessive Neudefinition etwaiger 9/10 Förderbedarfe erlaubt. I. Bedeutung als Leuchtturmprojekt „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" bündelt soziale, sportliche mobilitätsbezogene und ehrenamtliche Ansätze an einem zentralen Standort in Münster-Ost. Das Projekt steht für: o quartiersbezogene soziale Mobilitätsinfrastruktur o konkrete und messbare Beiträge zur Verkehrswende im Kurzstreckenbereich und auf Pendlerstrecken, o die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements o Gesundheitsförderung, Nachwuchsentwicklung und Talentförderung o Nachhaltige Ressourcennutzung durch Reparatur und Weiterverwendung o sichtbares Eingangstor zur Fahrradhauptstadt Münster Es verbindet nicht nur Münster mit dem Münsterland, sondern vor allem auch soziale Teilhabe, Sport, Gesundheitsförderung, Klimaschutz, Ehrenamt und Stadtteil- wie Stadtentwicklung in einem integrierten Ansatz und versteht sich als lokal umsetzbarer, wirtschaftlich verantwortbarer Baustein innerhalb der kommunalen Gesamtstrategie. Während große Infrastrukturmaßnahmen oft außerhalb kommunaler Zuständigkeit liegen oder längere Planungszeiträume benötigen, ist das vorliegende Projekt kurzfristig umsetzbar, lokal steuerbar und unmittelbar wirksam. Das Projekt schafft einen konkret erfahrbaren Ort nachhaltiger Mobilität und sozialer Teilhabe und leistet damit einen strukturellen Beitrag zur Weiterentwicklung Münsters als fahrradorientierte, lebenswerte Stadt. Die modulare Bauweise sowie die klar definierten Wirkungsziele gewährleisten dabei eine flexible Umsetzung und eine transparente Evaluation. Wir bitten Sie daher um eine wohlwollende Prüfung der beantragten Förderpositionen und stehen Ihnen für Rückfragen und Gespräche gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen aus Handorf, Dr. Christina Rommel (Erste stv. Vorsitzende) Marc Hatten (Vorsitzender) Anlagen: Projektskizze - „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" Projektskizze - The Bike Aid Projekt (Bereich: Gebrauchträder) Projektskizze - The Bike Aid Projekt (Bereich: Rikschas) 10/10 0) c O Cycling Cube an der B51 Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster - Projektskizze - Headquarter für „The Bike Aid Project" in Münster-Handorf Der One World Cycling Club e.V. (OWCC) plant auf dem Gelände der 2 Rad Hansen GmbH an der Warendorfer Straße (B51) die Errichtung eines neuen Headquarters für das gemeinnützige Vorhaben „The Bike Aid Project". Gleichzeitig sollen hier ein Radsportleistungszentrum und ein Cycling Café des OWCC entstehen. In modularer Containerbauweise soll auf der Freifläche neben dem Unternehmensparkplatz so ein multifunktionaler Standort rund um das Thema „Fahrrad" entstehen, der soziale Teilhabe, nachhaltige Mobilität, Radsport und Gesundheitsförderung, bürgerschaftliches Engagement und regionale Identität miteinander vereint. Vorgesehen ist die Errichtung von Räumlichkeiten, die aus voraussichtlich drei 40-Fuß-Containern (zu einem späteren Zeitpunkt ggf. erweiterbar auf fünf Container) bestehen sollen, an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen werden und über eine Küche sowie sanitäre Einrichtungen einschließlich Duschen verfügen. Ein Ort mit Signalwirkung Die Lage unmittelbar an der B51, nahe der Stadtgrenze zwischen Münster und Warendorf, verleiht dem Projekt eine besondere städtebauliche und symbolische Bedeutung. Für Menschen, die aus dem östlichen Münsterland, aus Warendorf oder Gütersloh in die Stadt kommen - ganz gleich ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Kraftfahrzeug oder mit der Bahn - kann das Gebäude zu einem weithin sichtbaren Willkommenszeichen werden: Hier beginnt die Fahrradhauptstadt Münster. Der Standort verbindet Stadt und Region und macht die gewachsene Fahrradkultur des Münsterlandes und allen voran Münsters konkret erlebbar. Für Radfahrende auf der Pendlerachse Münster-Warendorf entsteht ein neuer Service- und Begegnungspunkt, der zu einer weiteren Zunahme des Radverkehrs - nicht nur auf dieser Achse - beitragen und möchte und viele weitere Möglichkeiten bietet. Vier Säulen: Gebrauchträder, Rikschas, Radsportleistungszentrum, Cycling Café Kern des Vorhabens bilden „The Bike Aid Project" mit den beiden Bereichen Gebrauchträder und Rikschas sowie der One World Cycling Club e.V. mit einem Radsportleistungszentrum und einem Cycling Café. 1 /3 * à 1. Der Bereich der Gebrauchträder bildet die erste Säule des Projekts. „The Bike Aid Project" sammelt gespendete Fahrräder, setzt sie fachgerecht instand und gibt sie an Menschen in/aus einkommensschwachen Haushalten weiter, um alltagsrelevante Mobilität zu sichern. Damit ermöglicht das Projekt gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen durch Mobilität, fördert im Sinne von Nachhaltigkeit eine Kultur des Reparierens und Weiternutzens und leistet so einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung. Gleichzeitig eröffnet der Reparatur- bzw. Werkstattbetrieb Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ersten sowie zweiten Arbeitsmarktes - mit 2 Rad Hansen als Partner haben wir an dieser Stelle Schnittstellen zum Handwerk und Einzelhandel sowie Post-/Paketdienstleistungen - und schafft sinnstiftende Tätigkeitsfelder für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. Im Regelbetrieb sollen mindestens 400 - 600 gebrauchte Fahrräder pro Jahr in Münster gesammelt und an ihre späteren Fahrerinnen und Fahrer übergeben werden. 2. Die zweite Säule bildet der Bereich der Rikschas. Durch die Anschaffung von E-Rikschas und den strukturierten Aufbau eines Pools ehrenamtlicher Fahrerinnen und Fahrer werden Fahrten für Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene und mobilitätseingeschränkte Menschen aus Pflegeheimen, Residenzen und anderen Einrichtungen ermöglicht. Über eine quartiersorientierte Ausrichtung des Projekts sollen diese aber genauso auch in häuslichen Pflegeumfeldern realisiert werden können. Angeboten werden sollen Ausflüge und Be-/Versorgungsfahrten, genauso sollen aber auch therapeutische Angebote eingerichtet werden. Die dezentrale Stationierung der Rikschas zur Sicherstellung kurzer Anfahrtswege für Ehrenamtliche vermehrt dabei die Möglichkeiten in der Quartiersarbeit im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung im Sozialraum signifikant. Dieses Angebot stärkt Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen und kann Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige temporär entlasten. Im Regelbetrieb wird beabsichtigt mit mindestens 40 - 60 ehrenamtlich Engagierten mindestens 2.500 Entlastungsstunden für Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige pro Jahr in Münster zu erbringen, eine Zahl die proportional im Verhältnis zu den tatsächlich Engagierten steigern lässt. Die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sollen die Möglichkeit des Bezugs von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhalten (Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale), was insbesondere Personen mit geringem Einkommen zusätzliche Engagementmöglichkeiten eröffnet. Zwecks Steuerung und im Sinne der Transparenz werden zentrale Leistungskennzahlen (z.B. Anzahl ausgegebener Gebrauchträder, dokumentierte Rikscha-Fahrten, aktive Ehrenamtliche) sowie ein Monitoring ersetzter Pkw-Kilometer durch Radfahrten und das daraus herleitbare CO2- Einsparvolumen sowie Entlastungsstunden von Pflegefachpersonai und pflegenden Angehörigen jährlich ausgewiesen. 3. Neben dem Headquarter von „The Bike Aid Project" wird in das Gebäude ein Radsportleistungszentrum des OWCC einziehen. In enger Kooperation mit der fachlichen Expertise der 2 Rad Hansen GmbH sollen dort Bikefitting, leistungsdiagnostische Angebote und Trainingsangebote für Radsportlerinnen und Radsportler in unterschiedlichen Leistungs- und Altersgruppen etabliert werden. Einen besonderen Schwerpunkt sollen hier die Nachwuchsförderung im Jugendbereich und der Breitensport mit Blick auf gesundheitspräventive Maßnahmen durch Bewegungsangebote und Ausdauertraining einnehmen. Im Regelbetrieb sollen mindestens 100 - 250 Teilnehmende pro Jahr in Münster angesprochen werden. Damit entsteht ein Kompetenzort, der Münsters Ruf als Sport- und Fahrradhauptstadt weiter stärkt. 4. Ein Cycling Café des OWCC ergänzt das Angebot als niederschwelliger Service-, Informations- und Treffpunkt. Es dient Radsportlerinnen und -sportlern, Radpendlerinnen und -pendlern, Radlerinnen und Radlern auf regionalen und überregionalen Velorouten sowie auf Pättkestouren, nicht aber zuletzt aber auch Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils, des Stadtbezirks und der Stadt als Ort der Begegnung. Ein solcher Ort schafft u.a. einen Veranstaltungsraum für 2/3 Informations- und Bildungsangebote rund um nachhaltige Mobilität an einer Ort, wo sich Fahrräder, Kraft- und Schienenfahrzeuge treffen. Vor allem bietet ein Cycling Café aber auch eine besondere Möglichkeit für die Kommunikation der dort beheimaten Projekte sowie für die Gewinnung neuer Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler sowie die Ehrenamtskoordination. Es verbindet Alltagsmobilität, Radsport, Soziales, Ehrenamt und Stadtgesellschaft und soll perspektivisch einen Beitrag zur teilweisen Eigenfinanzierung des Projekts leisten. Regionale Verwurzelung Das Projekt ist bewusst lokal und regional verankert. Es knüpft an die Fahrradtradition Münsters und des Münsterlandes an, vernetzt örtliche, regionale und überregionale Radstrecken und schafft Kooperationen mit Handwerksbetrieben, Pflegeeinrichtungen, Vereinen und Schulen im Stadtquartier sowie mit Kommunen des Umlands. Die Nähe zur Grenze zwischen Münster und Kreis Warendorf macht den Standort zu einer Brücke zwischen Stadt und Region. Eine Einbindung der Münsterland Stiftung e.V. als Projektpartner kann diese regionale Ausrichtung zusätzlich stärken. Mehrwerte für Münster „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" bietet der Stadt Münster vielfältige Vorteile. Die Stadt Münster verfolgt ambitionierte Klima- und Mobilitätsziele. Der Verkehrssektor trägt wesentlich zu den städtischen CO2-Emissionen bei. Das Projekt „Cycling Cube an der B51" verbindet Klimaschutz, soziale Mobilität, Ehrenamt und Sport an einem zentral sichtbaren Standort im Osten Münsters. Ökologisch steht es für Wiederverwendung, Ressourcenschutz und grüne Mobilität. Es versteht sich als lokal steuerbarer, messbarer und wirtschaftlich verantwortbarer Baustein der kommunalen Mobilitäts- und Klimastrategie. Gleichzeitig stehen soziale Teilhabe, Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung im Fokus kommunaler Politik. Auch hier gibt das Projekt Antworten, in dem Teilhabe, Integration und Inklusion durch Mobilität ermöglicht werden. Für den Außenstadtteil Handorf/Münster-Ost bedeutet es eine deutliche Aufwertung und die Entstehung eines neuen gesellschaftlichen Mittelpunktes. Als bildstarke Landmarke unterstützt es ferner das Stadt- und Tourismusmarketing und unterstreicht Münsters Anspruch Fahrradhauptstadt Deutschlands zu sein. Das Vorhaben leistet einen konkreten Beitrag zur Verkehrswende, indem es den Umstieg aufs Fahrrad attraktiv macht und einen Servicepunkt an einer zentralen Pendlerroute schafft. Das Projekt stärkt Münster somit als Fahrradhauptstadt mit sozialen und ökologisch nachhaltigen Mobilitätsangeboten, entwickelt Münster aber auch als Stadt mit gesundheitsorientierten Sportangeboten weiter. Ein Leuchtturmprojekt Über die funktionalen Angebote hinaus versteht sich das Vorhaben als identitätsstiftendes Leuchtturmprojekt. Es spricht Gefühle an: Aufbruch statt Rückbau, Begegnung statt Vereinzelung, gemeinsames Tun statt Gegeneinander. Generationen kommen miteinander in Kontakt, Ehrenamt wird sichtbar, Demokratie im Alltag gelebt. Das Projekt macht deutlich, dass Fahrradkultur in Münster mehr ist als Mobilität und Infrastruktur - sie ist Ausdruck von Solidarität, Nachhaltigkeit und Lebensqualität. 3/3 Bereich: Gebrauchträder Mobilität ermöglichen. Ressourcen bewahren. Teilhabe stärken - Projektskizze - Mobilität ist weit mehr als Fortbewegung. Sie bedeutet Selbstständigkeit, eröffnet Freiheit, bietet Teilhabe und Chancengleichheit. Wer mobil ist, kann Schule, Ausbildung, Arbeit, soziale Angebote und medizinische Versorgung eigenständig erreichen. Hier seht der Gebrauchtrad-Bereich von The Bike Aid Project (TBAP) an. Wir möchten nachhaltige und sozial gerechte Mobilität zu fördern. Im Projektbereich Gebrauchträder steht die Wieder- bzw. Weiterverwendung von instandgesetzten gespendeten Fahrrädern im Mittelpunkt. Das Projekt verbindet ökologische und soziale Verantwortung. Die Idee Mobilität ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Für viele Menschen mit geringem Einkommen stellt ein eigenes Fahrrad jedoch eine kaum bis nicht überwindbare finanzielle Hürde dar. Gleichzeitig stehen in Kellern, Garagen und Abstellräumen, an Bahnhöfen und auf Plätzen, etc. zahlreiche ungenutzte Fahrräder, obwohl sie verkehrssicher sind oder aber mit überschaubarem Aufwand wieder verkehrssicher gemacht werden könnten. Hier setzt der Gebrauchtrad-Bereich von „The Bike Aid Project" an: Er bringt vorhandene Ressourcen wieder in Bewegung. Das Konzept Gespendete Fahrräder werden: o gesammelt, o fachgerecht überprüft und o verkehrssicher instandgesetzt. Anschließend werden sie an Menschen aus einkommensschwachen Haushalten ausgegeben. Das Projekt arbeitet hierbei in Kooperation mit: o Fachhändler bzw. Fahrradwerkstätten o Bildungseinrichtungen, Arbeitsgemeinschaften an Schulen 1/3 o Jugendzentren und Jugendhilfeeinrichtungen o Integrative Werkstätten und andere sozialen Einrichtungen o der öffentlichen Hand So entsteht ein tragfähiges regional vernetztes Sammel-, Reparatur- und Verteilungsmodell. Soziale Wirkung Die Ausgabe instandgesetzter Fahrräder ermöglicht ihren neuen Eigentümerinnen und Eigentümern: o Wege zur Schule, Ausbildungs- und Arbeitsstätte o Weg zur Kinderbetreuung o Wege zur medizinischen Versorgung o Gesellschaftliche Teilhabe im Alltag Das Projekt trägt auf diese Weise zur Reduktion von Mobilitätsarmut bei. Mobilität darf kein Luxus sein bzw. bleiben, sondern muss als Grundvoraussetzung für Selbstständigkeit, Freiheit, Teilhabe und Chancengleichheit bei. Qualifizierung & Integration Der Gebrauchtrad-Bereich des TBAP bietet außerdem o Praktische Lernfelder im Bereich der Fahrradtechnik o Kooperationen mit Schulen und Bildungsträgern o Einblicke in handwerkliche Berufsfelder (hier: Zweiradmechanik/Zweiradmechatronik - Fachrichtung Fahrradtechnik) o Integrationsmöglichkeiten im Rahmen des 1. und 2. Arbeitsmarkts Mit dem Reparaturbetrieb von TBAP gehen also unmittelbar Kompetenzvermittlung und Kompetenzerwerb einher. Klima & Nachhaltigkeit Die Wiederverwendung von Fahrrädern ist unter dem Motto „Aus ungenutzt wird unverzichtbar" gelebte Kreislaufwirtschaft. Jedes instandgesetzte Fahrrad bedeutet: o Verlängerung von Produktlebenszyklen o Vermeidung von Neuproduktion o Ressourcenschonung Wenn für einen durchschnittlichen PKW rund 150 g CO2-Ausstoß pro Kilometer angesetzt werden können, vermeidet jeder ersetzte PKW-Kilometer etwa 0,15 kg CO2-Ausstoß. Die Klimawirkung des Projekts ist skalierbar mit der Anzahl der Fahrten bzw. der gefahrenen Kilometer und wird über ein Monitoring ersetzter PKW-Kilometer transparent dokumentiert. Das Projekt versteht sich insoweit auch als sozial eingebetteter Baustein der Verkehrswende. 2/3 Regionale & überregionale Perspektive Beginnend in Münster und im Münsterland ist das Gebrauchtrad-Modell von The Bike Aid Project übertragbar. Das Projekt kann: o In weiteren Kommunen implementiert o Mit bestehenden Initiativen vernetzt o bundesweit wie international ausgeweitet werden, so dass perspektivisch ein umfassendes sozial-ökologisches Mobilitätsprojekt entstehen kann. Unser Leitgedanke Ein Fahrrad ist mehr als ein Fortbewegungsmittel. Es ist ein Schlüssel zu Selbstständigkeit, Freiheit, Teilhabe und Chancengleichheit in einem nachhaltigen Alltag. Mit dem Bereich Gebrauchträder verbindet The Bike Aid Project: o soziale Verantwortung o handwerkliche Kompetenzen o ökologische Nachhaltigkeit o bürgerschaftliches Engagement Mobilität wird wieder möglich gemacht - nachhaltig und gemeinschaftlich. 3/3 1 Bereich: Rikschas Mobilität, die verbindet. - Projektskizze - Mobilität bedeutet mehr als von A nach B zu kommen. Mobilität bedeutet Teilhabe, Begegnung und Lebensqualität. Mit dem Rikscha-Bereich von The Bike Aid Project (TBAP) schaffen wir ein quartiersnahes, soziales Mobilitätsangebot für Menschen, die selbst nicht oder nur eingeschränkt mobil sein können. Die Idee In vielen Städten leben Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene oder mobilitätseingeschränkte Menschen zunehmend isoliert. Spaziergänge, kleine Ausflüge, Arztbesuche, alltägliche Besorgungen oder einfach auch nur das Erleben des öffentlichen Raums sind für viele Menschen keine Selbstverständlichkeit. Gleichzeitig stehen Pflegeeinrichtungen und pflegende Angehörige unter deutlich zunehmendem Druck. Unsere Lösung: Elektrisch unterstützte Rikschas, gefahren von geschulten ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern. So entstehen gemeinsame Erlebnisse, neue Begegnungen, Gespräche zwischen Generationen sowie Entlastungen für Pflegefachpersonal und pflegende Angehörige. Auch kann das Projekt ein Beitrag zur CO2-Reduktion erbringen. Das Konzept Durch die Anschaffung von E-Rikschas und den strukturierten Aufbau eines Netzwerks ehrenamtlicher Fahrerinnen und Fahrer werden quartierbezogene Fahrangebote bzw. Mobilitätsnetzwerke etabliert. Der Rikscha-Bereich von TBAP ist mithin bewusst dezentral organisiert. Die quartiernahe Stationierung der Fahrzeuge erfolgt, damit Ehrenamtliche kurze Anfahrtswege haben und verfügbare Zeit bestmöglich genutzt wird, Pflegeeinrichtungen, Residenzen und ambulante Strukturen verlässliche Ansprechpartner vor Ort haben, regelmäßige Touren möglich sind und soziale wie wirtschaftliche Strukturen im Stadtteil gezielt gestärkt werden. Lediglich für Service- und Wartungsarbeiten sollen die eingesetzten Fahrzeuge regelmäßig in einen Hub kommen. 1 /3 Wirkung im Sozialraum Das Projekt verfolgt mehrere konkrete Zielsetzungen: o Förderung sozialer Teilhabe für Seniorinnen und Senioren o Unterstützung von Menschen mit Demenz o Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Menschen o Ausflugsfahrten, Be-/Versorgungsfahrten, therapeutische Angebote o Entlastung von Pflegefachkräften und pflegender Angehöriger o Stärkung generationenübergreifender Begegnungen o Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements o Verlagerung von Kurzstrecken vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad Rikscha-Fahrten sind mehr als Transport. Sie sind gemeinsame Zeit - sozial und ökologisch nachhaltig. Mobilität hat einen Nutzwert, ist aber auch ein erfahrbares Erlebnis an sich. Ehrenamt im Mittelpunkt Das Projekt baut ein strukturiertes Ehrenamtsnetzwerk auf, wobei der Fokus auf folgende Bausteine gelegt wird: o Gewinnung, Qualifizierung und Einweisung der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer in Themen die Fahrzeugführung, die Verkehrssicherheit und den Umgang mit Fahrgästen o Einsatzkoordination o Möglichkeit des Bezugs von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale) für ehrenamtlich Engagierte (was insbesondere Personen mit geringem Einkommen zusätzliche Engagementmöglichkeiten eröffnet) o Feste Kooperationspartner im Quartier o Kontinuierliche Begleitung und lebendiger Austausch So entsteht eine nachhaltige, verlässliche und quartierbasierte Engagementstruktur im Bereich der sozialen Mobilität. Klima & Nachhaltigkeit Rikscha-Fahrten ersetzen in vielen Fällen kurze motorisierte Fahrten, so etwa Einkaufsfahrten oder Fahrten zum Arzt oder zur Apotheke. Wenn für einen durchschnittlichen PKW rund 150 g CO2-Ausstoß pro Kilometer angesetzt werden können, vermeidet jeder ersetzte PKW-Kilometer etwa 0,15 kg CO2-Ausstoß. Die Klimawirkung des Projekts ist skalierbar mit der Anzahl der Fahrten bzw. der gefahrenen Kilometer und wird über ein Monitoring ersetzter PKW-Kilometer transparent dokumentiert. Das Projekt versteht sich insoweit auch als sozial eingebetteter Baustein der Verkehrswende. Regionale & überregionale Perspektive Beginnend in Münster und im Münsterland soll der Rikscha-Bereich von The Bike Aid Project schrittweise ausgebaut werden. Das Modell ist: 2/3 o übertragbar o quartierbezogen o sozial orientiert o klimarelevant o bundesweit wie international anschlussfällig Langfristig kann auf diese Weise also ein Netzwerk sozialer Rikscha-Initiativen entstehen - lokal verwurzelt, weltweit verbunden. Unser Leitgedanke Mobilität ist ein Grundpfeiler gesellschaftlicher Teilhabe. Mit dem Rikscha-Bereich von The Bike Aid Project verbinden wir o soziale Verantwortung o nachhaltige Mobilität o Ehrenamt o Generationen o Stadt und Stadtquartier miteinander und bringen Menschen nicht nur in ökologisch nachhaltig in Bewegung, sondern vor allem auch näher zusammen. 3/3
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (14)
- Uferstraße
- Klemensstraße 10
- Sudmühlenstraße 167
- Dorbaumstraße
- Gildenstraße 24a
- Warendorfer Straße
- Twenhövenweg
- Petronillaplatz
- An der Clemenskirche
- Handorfer Straße
- Schmale Straße
- Große Wiese
- Schonebeck
- Feldstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0306/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2026
- Erstellt
- 07.05.2026 09:15