Mandari Insight

V/0306/2026

Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027

Vorlagen 07.05.2026

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Anlage 6 zur Vorlage V_0306_2026

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Anlage 3 zur Vorlage V_0306_2026

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Anlage 2 zur Vorlage V_0306_2026

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Anlage 4 zur Vorlage V_0306_2026

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Beschlussvorlage

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Anlage 5 zur Vorlage V_0306_2026

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Anlage 1 zur Vorlage V_0306_2026

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Anlage 6 zur Vorlage V_0306_2026

46207 Zeichen

1 
 
Änderungen zu den Maßnahmen zur Finanzstabilität 
Die geänderten Stabilisierungsmaßnahmen, die in den Haushalt 2026/2027 eingeflossen 
sind, lassen sich sechs Schwerpunkten (%-Angaben bezogen auf die Gesamtsumme ab 
2029) zuordnen: 
I. Verwaltungsinternes / Organisation (76,97 %) 
II. Zuschüsse / Förderungen (7,55 %) 
III. Prognoseanpassungen (11,77 %) 
IV. Öffentlicher Raum (3,76 %) 
V. Abrechnung von Leistungen (0,86 %) 
VI. Veranstaltungen (0,09 %) 
Die Verteilung der Maßnahmenpotentiale ist im Folgenden dargestellt: 
Schwerpunkt 2026 2027 2028 
Verwaltungsinternes / Organisation 6.898.000 € 10.804.000 € 19.818.000 € 
Zuschüsse / Förderungen 1.039.000 € 1.662.000 € 1.969.000 € 
Prognoseanpassungen 2.680.000 € 3.310.000 € 3.070.000 € 
Öffentlicher Raum 850.000 € 1.160.000 € 980.000 € 
Abrechnung von Leistungen 224.000 € 224.000 € 224.000 € 
Veranstaltungen 13.000 € 21.000 € 24.000 € 
Summe 11.704.000 € 17.181.000 € 26.085.000 € 
   Davon 2 Mio. 
erst in 2029 
 
Der Fokus der zweiten Stufe des Stabilisierungsprozesses liegt auf der Kategorie 
„Verwaltungsinternes / Organisation“. Hierunter sind folgende Themenblöcke subsummiert: 
- Prozess- und Organisationsanpassungen 
- Überplanmäßige- / vakante Stellen 
- Digitalisierung / Technologie 
- Arbeitgeberin 
Die folgenden Ausführungen geben einen textlichen Überblick über die Themenblöcke bzw. 
Schwerpunkte und beschreiben die Maßnahmen mit ihren Potentialen und Auswirkungen. 
 
I. Verwaltungsinternes: Prozess- und Organisationanpassungen 
Konkrete Prozess- und Organisationanpassungen für einzelne Fachämter wurden 
identifiziert und konkret für den Doppelhaushalt 2026/2027 kalkluliert. Darüber 
hinausgehende Potentiale liegen aber insbesondere in dezernatsübergreifenden Themen, 
die im Kontext des weiteren Stabilisierungsprozesses für den kommenden Haushalt 2028 ff. 
quantifiziert werden. 
Im Fokus stehen u.a. verbesserter Bürgerservice, Abbau von Redundanzen / Nutzung von 
internen Potentialen und Entbürokratisierung quer durch alle Fachdisziplinen. 
Nr. 1 2026 2027 2028 
Projekt "Eingliederungshilfe aus einer Hand" 0 1.320 T€ 5.000 T€ 
Die Potentiale sind im Rahmen eines Projektauftrags dezidiert geprüft worden. Das Zusammenführen aller 
Leistungen und Prozesse des Sozialamtes und des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien unter einem Dach 
führt zu Veränderung der Leistungsgewährung durch eine optimierte Organisation in Bezug auf Beratung, 
Leistungsprüfung und Leistungserbringung. Alle Familien sollen von einer inklusiven Erstberatung profitieren. Die 
gemeinsame Verortung beider Einheiten im Stadthaus 4 verstärkt perspektivisch die Synergien. 
Die finanzielle Wirksamkeit erfolgt in Teilen (2 Mio. €) erst in 2029. 
Anlage 6 zur Vorlage V/0306/2026

2 
 
Nr. 2 2026 2027 2028 
Effizienzgewinne Bäderkonzept 0 0 800 T€ 
Derzeit wird ein Bäderkonzept erstellt, welches die verschiedenen Optionen zum wirtschaftlicheren Betrieb der 
Bäderlandschaft analysiert. Hierunter fällt neben der Analyse von Aufwandspositionen auch die Betrachtung von 
Ertragssteigerungspotentialen. 
 
Nr. 3 2026 2027 2028 
Hausmeister-, Handwerker- und Hauswarte-
Leistungen 
261 T€ 462 T€ 663 T€ 
Die Personalressourcen sind dezentral verteilt. Ein arbeitswirtschaftlich effizienterer Einsatz führt u.a. zur 
Einsparung von Kosten bei den bisher durch externe Handwerker durchgeführten Kleinaufträgen zur 
Störungsbeseitigung und ungeplanter Instandhaltung (ca. 10.000 Störmeldungen pro Jahr und 3,0 Mio. € p.a). 
Eine Beauftragung der dezentralen Ressourcen durch das Immobilienmanagement wird ermöglicht. 
 
Nr. 4 2026 2027 2028 
Reduzierung des Ausgleichs für die abgelehnten 
Tarifmaßnahmen bei der Stadtwerke Münster GmbH 
611 T€ 596 T€ 580 T€ 
Die Anpassung der Ansätze wird im Wirtschaftsplan 2026 der Stadtwerke Münster berücksichtigt. 
 
Nr. 5 2026 2027 2028 
Anwendung § 75a GO NRW 0 T€ 0 T€ 390 T€ 
Die Verwaltung sieht aufgrund der Entbürokratisierung interne Potentiale in Bezug auf Unterschriftenläufe, 
Prüfaufwände, etc. 
 
Nr. 6 2026 2027 2028 
Lagerkonzept 0 300 T€ 300 T€ 
Potential, das in der Optimierung der städtischen Lagerwirtschaft liegt. 
 
Nr. 7 2026 2027 2028 
Erhöhung der aktivierten Eigenleistung 300 T€ 300 T€ 300 T€ 
Erhöhung der aktivierten Eigenleistung (z.B. Eigenplanungen) von 15% auf 17% im Tiefbau. Ertragserhöhung 
durch Aktivierung der Eigenleistung und Verteilung dieser auf die Nutzungsdauer der Anlagen. 
 
Nr. 8 2026 2027 2028 
Neuausrichtung Kommunikation 0 139 T€ 272 T€ 
Im Rahmen einer Neuausrichtung werden die dezentralen und zentralen Ressourcen betrachtet und Prozesse auf 
Effizienzpotentiale überprüft. Vorhandene Redundanzen werden abgebaut. 
Die bisher bezifferten Potentiale beziehen sich auf die überplanmäßigen Ressourcen für die Weiterentwicklung 
und Umsetzung der städtischen Website und der Pflege und Aufrechterhaltung des LinkedIn-Accounts. Weitere 
finanzielle Potentiale werden zum Haushalt 2028 beziffert und konkretisiert. 
 
Nr. 9 2026 2027 2028 
Einführung eines Fuhrparkmanagements 250 T€ 250 T€ 250 T€ 
Derzeit werden 85 Dienst-PKW eingesetzt und die Dienstleitung von Stadtteilauto genutzt. Hier soll eine 
Optimierung durch Fahrzeug-Pooling erfolgen. Lt. einem vorliegenden Praxisbeispiel wird von einem 
Einsparpotenzial von 30 % ausgegangen. 
 
Nr. 10 2026 2027 2028 
Prüfung alter Überlassungsverträge im Sportbereich 0 0 250 T€ 
Sportvereine können Transferleistungen für anerkannte Aufwendungen zur Unterhaltung von Sportanlagen 
erhalten. Dabei ist nach Kostenbeteiligungen der Stadt zu vertraglich überlassenen Sportanlagen und jährlichen 
Zuschüssen zu Miet-/Pacht- und Betriebskosten zu differenzieren.  
Während die Zuschussermittlung nach der Sportförderrichtlinie einer regelmäßigen Nachprüfung unterliegt, 
reichen die Ursprungsverträge für überlassene Sportanlage bis in die 1970er Jahre zurück. Zugleich gibt es 
erhebliche inhaltliche Unterschiede zur Ermittlung der jährlichen Transferzahlung.  Hier soll es zu einer 
Angleichung der Berechnungsgrößen kommen. Sobald die erste Betroffenheitsprüfung in Hinblick auf die Verträge 
erfolgt ist, werden die entsprechenden Vereine kontaktiert.

3 
 
Nr. 11 2026 2027 2028 
Optimierung im Bereich Steuern  50 T€ 370 T€ 245 T€ 
Die Erweiterung des internen Kontrollsystems in der Abteilung Steuern schützt vor potentiellen Einnahmeverlusten 
und sichert eine gleichmäßige Steuererhebung auch bei umfänglichen Rechtsänderungen. Durch die strukturierte 
Prozessverbesserung analog anderer kreisfreier Kommunen und der Finanzverwaltung werden insofern 
Mehrertragspotentiale gehoben. Im Mittelpunkt stehen die unterstützende Begleitung komplexer Steuerfälle, die 
regelmäßige Evaluation bestehender Satzungen sowie die Schaffung von digitalen Andockpunkten zur 
systematischen Fehlervermeidung im Sinne eines modernen Qualitätsmanagements. 
Durch Datenanalysen (predictive analytics) werden besondere Auffälligkeiten und Datenlücken erkannt sowie 
längerfristige Prognoseerstellungen möglich.  
 
Nr. 12 2026 2027 2028 
Einführung eines zentralen Fördermittelmanagements 0 0 100 T€ 
Die Fördermittelakquise erfolgt derzeit dezentral und in Teilen nicht strukturiert. Durch die Einführung eines 
zentralen Fördermittelmanagements werden mögliche Förderquellen bei EU, Bund, Land, Förderbanken etc. 
konsequent erschlossen und die Fachämter bei der Abwicklung der Programme unterstützt. 
 
Nr. 13 2026 2027 2028 
Nutzung technischer Vermessungsleistungen im 
Stadtkonzern 
60 T€ 60 T€ 60 T€ 
Vermessungstechnische Leistungen werden seitens der Stadt und der städtischen Töchter aktuell noch teilweise 
extern vergeben. Hier sollte das Prinzip "intern vor extern" gelten, sodass Potentiale im Vermessungs- und 
Katasteramt genutzt und entsprechende Einnahmen generiert werden können. 
 
Nr. 14 2026 2027 2028 
Umgang mit Gratulationen und Ehrenpatenschaften 49 T€ 50 T€ 51 T€ 
Künftig sollen nur noch die Gratulationen für den Bundespräsidenten für die 100./105. ff Geburtstage (bisher zum 
90./95./100. ff), den 65./70./75. Hochzeitstag (bisher zum 50./60./ 65./70./75.) sowie eine Ehrenpatenschaft für das 
7. Kind (bisher 4. Kind) und Besuche durch Ratsmitglieder vorbereitet werden.  
Die Gratulationen zu runden Geburtstagen an aktive Rats- und BV-Mitglieder und ausgeschiedene Mandats- und 
Ordensträger:innen sollen eingestellt werden. 
 
Nr. 15 2026 2027 2028 
Umgestaltung des Verbesserungswesens 23 T€ 24 T€ 24 T€ 
Die Umgestaltung des Verbesserungswesens sieht eine dezentrale Bearbeitung und Verantwortlichkeit vor. Das 
zentrale Verbesserungswesen (=Ideenmanagement) kann eingestellt werden. 
 
Nr. 16 2026 2027 2028 
Einnahmen aus dem Einwegkunststofffonds 20T€ 20 T€ 20 T€ 
Einnahmen aus dem Einwegkunststofffond für Reinigung der Sinkkästen und Sonderreinigungen der 
Verkehrsflächen. 
 
Nr. 17 2026 2027 2028 
Kündigung externer Dienstleistung Stadtbücherei 18 T€ 18 T€ 18 T€ 
Die Außenreinigung kann von der Haustechnik übernommen werden. 
Die Bewachung des Gebäudes nachts und an Feiertagen wird eingestellt.

4 
 
I. Verwaltungsinternes: überplanmäßige-/ vakante Stellen 
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an überplanmäßigen Stellen 
eingerichtet, um temporäre Aufgaben und Projekte wahrnehmen zu können. In der Regel 
sind dafür Sachaufwendungen, freie Stellenanteile oder Vakanzen des originären 
Stellenplans genutzt worden. Künftig soll grundsätzlich eine Verankerung im Stellenplan 
unter Berücksichtigung des beschlossenen Stellendeckels erfolgen. Gleichzeitig können üp-
Stellen abgebaut werden.  
Nr. 18 2026 2027 2028 
Abbau von überplanmäßigen/vakanten Stellen 2.554 T€ 3.195 T€ 3.360 T€ 
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an überplanmäßigen Stellen einrichten müssen, um 
vorübergehend Aufgaben und Projekte wahrnehmen zu können. 
In der Regel sind für die Einrichtung dieser Stellen freie Stellenanteile oder Vakanzen bei vorhandenen Stellen aus 
dem städtischen Stellenplan genutzt worden. Im Rahmen der Prüfungen der Ämter wurden an dieser Stelle über 
35 VZÄ identifiziert, die gem. ihrer Befristung abgebaut werden können.  
Folgende Ämter haben abzubauende Stellenkapazitäten identifiziert:  
Amt für Immobilienmanagement; Tiefbauamt; Personal- und Organisationsamt; Amt für Finanzen und 
Beteiligungen; Stadtarchiv; Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung; Vermessungs- und Katasteramt; 
Stadtplanungsamt; Bauordnungsamt; Stadtmuseum, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien; Sozialamt; 
Sportamt 
 
Nr. 19 2026 2027 2028 
Bewirtschaftungsmaßnahmen in der 
Stellenbesetzung 
1.409 T€ 1.437 T€ 1.465 T€ 
Jede freiwerdende Stelle bleibt zukünftig für die Durchführung einer konsequenten kritischen Aufgabenprüfung im 
Durchschnitt 3 Monate frei (geplanter Wiederbesetzungszeitpunkt). Wirtschaftliche Aspekte sind dabei 
grundsätzlich zu berücksichtigen (z.B. Ertragswirksame oder sicherheitsrelevante Stellen). 
 
Nr. 20 2026 2027 2028 
üp-Stellen Ukraine 0 567 T€ 694 T€ 
Aufgrund sinkender Fallzahlprognosen ist ein Wegfall der Stellen ab dem 01.04.2027 vorgesehen. 
 
Nr. 21 2026 2027 2028 
Bedarfsanpassung Flüchtlingsbetreuung 306 T€ 323 T€ 328 T€ 
Aufgrund veränderter und sich reduzierender Bedarfe im Bereich der Flüchtlingsbetreuung können befristet 
eingesetzte Personalkapazitäten im Sozialamt und im Gesundheits- und Veterinäramt abgebaut werden. 
 
Nr. 22 2026 2027 2028 
üp-Stellen Chancenaufenthaltsrecht 0 178 T€ 311 T€ 
Aufgrund sinkender Fallzahlprognosen und des sukzessiven Abbaus der Altfälle in der Folge des Chancen-
Aufenthaltsrechts ist ein Wegfall der Stellen ab dem 01.07.2027 vorgesehen. 
 
Nr. 23 2026 2027 2028 
Abbau Projektstellen im Hochbau 0 0 223 T€ 
Durch die Steigerung der Umsetzungskapazität im Stadtkonzern können Projektstellen wie geplant auslaufen. 
 
Nr. 24 2026 2027 2028 
Pflege der Außenanlagen der Bäder 61 T€ 62 T€ 62 T€ 
Die überplanmäßig eingerichtete Stelle zur Pflege der Außenanlagen der Bäder wird nicht verlängert. Damit 
einhergehende mögliche Verschlechterungen des Erscheinungsbildes können akzeptiert werden.

5 
 
I. Verwaltungsinternes: Digitalisierung / Technologie 
Die Digitalisierung soll nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Finanzstabilität gestärkt werden. 
Potentiale des Einsatzes von KI und der Automatisierung repetitiver Aufgaben durch Robotic 
Process Automation (RPA) werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten konsequent 
ausgeschöpft.  
Digitale Arbeitswelten generieren verwaltungsweit Einsparungen insbesondere bei 
Flächeneffizienz, Ausstattungen und Wegezeiten.  
Einzelne Pilotprojekte werden in den kommenden zwei Jahren abgeschlossen und 
umgesetzt. Eine Skalierung auf die gesamte Stadtverwaltung erfolgt in Stufe 3. 
Nr. 25 2026 2027 2028 
Neue Arbeitswelt 345 T€ 345 T€ 1.325 T€ 
Durch die flächendeckende Desk-Sharing-Quote von 0,8 können Aufwendungen für Büromöbel reduziert werden. 
Einzelne Bürostandorte können mit dem Bezug des Stadthauses 4 vorzeitig abgemietet werden, die Mietersparnis, 
die der Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Stadthaus 4 zugrunde gelegt wurde, kann insofern noch erweitert 
werden.  
Der Abbau von Personalkapazitäten im Bereich der mittelfristigen Büroflächenplanung ist vorgesehen. 
Auf die bisher vorgenommene Doppelausstattung von Hardware z.B. bei Telearbeit kann durch das mobile 
Arbeiten und den flächendeckenden Einsatz von Laptops verzichtet werden, Nutzungszyklen werden verlängert 
und Telefonkosten auf das tatsächliche Ist angepasst. 
 
Nr. 26 2026 2027 2028 
Digitalisierung von Akten 0 0 1.130 T€ 
Reduzierung manueller Arbeitsschritte durch Beschaffung einer Scanstraße und einer Vorsortiermaschine. 
Abschluss des Digitalisierungsprojekts im Bauordnungsamt, der nunmehr geplanten Aufwand freisetzt. 
 
Nr. 27 2026 2027 2028 
Optimierung von Stromkosten 360 T€ 420 T€ 480 T€ 
Anpassung der Stromkosten aufgrund der Effekte aus der Strategie der Komplettumrüstung auf LED bis 2030. 
 
Nr. 28 2026 2027 2028 
Effizienzsteigerung durch KI und Automatisierung 60 T€ 60 T€ 410 T€ 
Hierunter fällt KI-Unterstützung in täglichen Arbeitsabläufen, bei der Posteingangsbearbeitung, die 
Automatisierung repetitiver Aufgaben mittels RPA, der Einsatz von Chatbots, Automatisierung von OZG-
Formularen. Hierunter fallen konkrete Projekte im JobCenter und Amt für Finanzen und Beteiligungen, die teils 
ertragserhöhende Potentiale heben aber auch den Abbau von freiwerdenden Stellen ermöglichen. 
Eine Skalierung über alle Ämter erfolgt und wird zum Haushalt 2028 beziffert. 
 
Nr. 29 2026 2027 2028 
Digitalisierung im Personalservice 0 T€ 0 T€ 156 T€ 
HR-Dienstleistungen sollen über eine Mitarbeitenden-APP abgewickelt werden. Außerdem soll ein Chatbot zur 
Beantwortung von FAQ eingesetzt werden. 
 
Nr. 30 2026 2027 2028 
Einsparung von Aufwendungen für Druckerzeugnisse 20 T€ 32 T€ 101 T€ 
Reduzierte Druckmengen führen zu reduziertem Papierverbrauch und Gerätebedarf. Aktuell geplant ist die digitale 
Bereitstellung des Haushaltsplans, Jahresabschlusses, Beteiligungsberichts etc. Darüber hinaus ergeben sich 
geringere Sachaufwendungen durch die Einführung der eAkte. 
Eine verwaltungsweite Skalierung und entsprechende Ausweitung des Potentials erfolgt zum Haushalt 2028. 
 
Nr. 31 2026 2027 2028 
Stelleneinsparung aufgrund Digitalisierung 0 74 T€ 75 T€ 
Durch Digitalisierung von Dienstleistungen können im Bürgerbüro Mitte Stellenkapazitäten eingespart werden.  
Die Nutzung des online Dienstes eWA (elektronische Wohnsitzanmeldung) führt zu einer Reduzierung der 
Besucherzahlen und damit zu einem verringerten Aufwand in der Sachbearbeitung.

6 
 
Nr. 32 2026 2027 2028 
E-Mail-Adresse muenster.de 30 T€ 60 T€ 60 T€ 
Wegfall des freiwilligen Angebots für Interessierte, sich eine @muenster.de E-Mail zu erstellen. Der Vertrag mit 
dem Provider läuft im Juni 2026 aus. Parallel zur Einbringung wird die Vorlage V/0497/2025 zum Beschluss 
vorgelegt.  
 
Nr. 33 2026 2027 2028 
Prozessoptimierung SAP 0 0 50 T€ 
Im Rahmen der Einführung der neuen Softwareversion SAP S/4HANA wird der Workflow im Zusammenhang der 
Haushaltsplanung integriert, wodurch der administrative Aufwand deutlich reduziert werden kann. 
 
Nr. 34 2026 2027 2028 
Einführung e-learning-Plattform 0 30 T€ 40 T€ 
Durch die Einführung von e-learnings können Präsenzschulungen ersetzt werden. Dadurch entfallen 
Aufwendungen für Referenten:innen und Räume. 
 
Nr. 35 2026 2027 2028 
Einführung einer Ausbildungssoftware 0 0 19 T€ 
Durch die Einführung einer umfassenden digitalen Unterstützung für den Ausbildungsbereich können 
Effizienzgewinne im Ausbildungsservice erzielt werden.   
 
Nr. 36 2026 2027 2028 
Ausbau von PV-Anlagen (inkl. Dachsanierung) zur 
Eigenstromerzeugung und Einsparung von 
Stromkosten 
0 0 3 T€ 
Auf den Dächern der städtischen Immobilien besteht ein Ausbaupotential von PV-Anlagen von etwa 13.000 kWp 
PV-Leistung. Um das Potenzial schnell in Erträge bzw. eingesparte Aufwendungen umzuwandeln, ist die Erhöhung 
der Investitionen auf jeweils 2.500.000 EUR in den Jahren 2027/2028 und 3.500.000 EUR in 2029/2030 notwendig. 
Die jährlichen Aufwandminderungen betragen im Endausbau rd. 1,5 Mio. Euro jährlich (aufwachsend 2028: 
3TEUR, 2029: 73 TEUR). Für das PV-Anlagenmanagement können 3 VZÄ aus den Projektstellen Hochbau 
stellenneutral genutzt werden. 
 
Nr. 37 2026 2027 2028 
Einführung der Musikschulverwaltungs-App für die 
Schüler:innen und Erziehungsberechtigte 
0 1 T€ 2 T€ 
Die Musikschul-App wickelt alle wesentlichen Serviceleistungen im Zusammenhang mit Unterricht, Gebühren, 
Kommunikation mit Lehrkräften, Veranstaltungen uvm. vollständig digital ab. Der Abbau von Medienbrüchen sowie 
die Vereinfachung von Kommunikationswegen zahlt sowohl auf den Serviceanspruch der Stadt Münster als 
kommunale Dienstleisterin sowie den Zielen Nachhaltigkeit und Digitalisierung ein. Die Einführung der App für die 
Schüler*innen und Zahlungspflichtige ist in der Vorbereitung und soll 2026/2027 erfolgen. Durch die App können 
Druck- und Portokosten reduziert werden und somit ein Beitrag zur Nachhaltigkeit geschaffen werden. Außerdem 
ist es eine Image- und Serviceverbesserung.

7 
 
I. Verwaltungsinternes: Arbeitgeberin 
Themen, die im weitesten Sinne die Stadt Münster als Arbeitgeberin tangieren, wurden vor 
dem Hintergrund der Auskömmlichkeit, Effizienz und begrenzten finanziellen Mittel sensibel 
betrachtet und mit dem Fokus, die Attraktivität als Arbeitgeberin nicht zu verlieren, 
angepasst. 
Nr. 38 2026 2027 2028 
Verzicht auf die Großtagespflege im Stadthaus 4 und 
sukzessive Anpassung im Bestand 
0 0 90 T€ 
Mehrere Hundert Kita-Plätze sind derzeit im Stadtgebiet Münster nicht belegt. Der Bedarf nach betrieblicher 
Kinderbetreuung hat sich strukturell geändert und reduziert. Betriebliche Großtagespflegestellen erscheinen 
weniger attraktiv für Eltern. Daher wird das geplante Angebot im Stadthaus 4 nicht mehr benötigt. Noch nicht 
bezifferte weitere Potentiale liegen in dem noch bestehenden Angebot, das neu strukturiert wird. 
 
Nr. 39 2026 2027 2028 
Reduzierung der fachübergreifenden Fortbildungen 50 T€ 50 T€ 50 T€ 
Das Angebot ergänzt derzeit die fachlichen Fortbildungen in den Ämtern. Dieser Ansatz kann aufgrund der 
tatsächlichen Inanspruchnahmen um ca. 10% reduziert werden. 
 
Nr. 40 2026 2027 2028 
Kleidung Feuerwehr 26 T€ 26 T€ 26 T€ 
Künftige Verwendung von Hosen im Wachdienst, die keine brandschutztechnische Anforderung haben. 
Verzicht auf Neuanschaffungen von Ausgehuniformen für repräsentative Veranstaltungen. 
 
Nr. 41 2026 2027 2028 
Reduzierung Transferleistung an das Studieninstitut 
Westfalen-Lippe 
25 T€ 25 T€ 25 T€ 
Reduzierter Bedarf aufgrund eigener Ausbildung. 
 
Nr. 42 2026 2027 2028 
Modifizierung Werbeprämie neue Mitarbeitende 10 T€ 10 T€ 10 T€ 
Die Werbeprämie i.H.v. 1.000 € für berufserfahrene Mitarbeitende und 500 € für Nachwuchskräfte wird heute 
unisono gezahlt. Die freiwillige Zahlung von Prämien kann in einem ersten Schritt auf unbefristete Beschäftigung 
und befristete Beschäftigung von mind. einem Jahr beschränkt werden. In einem zweiten Schritt ist eine 
Beschränkung auf Mangelberufe denkbar. 
 
 
II. Zuschüsse / Förderungen 
Freiwillige Zuschüsse und Förderungen wurden dem Grunde und der Höhe nach geprüft. 
 
Nr. 43 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 
Wegstreckenentschädigung für Eltern / 
Einstellung Schülerspezialverkehre 
250  
0 T€ 
600  
190 T€ 
600  
380 T€ 
Sofern eine Beförderung mit dem ÖPNV ausscheidet, kommt aus rechtlicher Sicht die Einrichtung sog. 
„Schülerspezialverkehre“ (§ 14 SchfkVO) oder alternativ hierzu die Zahlung einer Wegstreckenentschädigung an 
die Eltern bzw. volljährigen Schüler:innen (§§ 15 u. 16 SchfkVO) in Betracht. In Münster betrifft dies ca. 260 
Schüler:innen. Die Entscheidung zwischen diesen beiden Alternativen liegt im Ermessen der Stadt Münster als 
Schulträgerin (vgl. Ziffer 14.1 VVzSchfkVO).  
Die Schülerspezialverkehre führen teilweise zu Kosten pro Schüler:in pro Jahr von über 6.000 €. 
Eine Wegstreckenentschädigung an die grundsätzlich zur Beförderung verpflichteten Eltern liegt bei 15 - 20 % 
Kosten der Schülerspezialverkehre und liegt diesem Vorschlag zugrunde. 
Die Praxis zeigt, dass die Auslastung bei den Rückfahrten (bedingt durch unterschiedlichen Schulschluss, Eltern 
holen ab) um ein Vielfaches geringer als bei den Hinfahrten ist.

8 
 
Nr. 44 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 
Förderung Bustickets für Münster-Pass 
Inhaber:innen gem. Landesförderung 
290  
120 T€ 
600  
340 T€ 
600  
340 T€ 
In Münster erhalten Münster-Pass-Inhaber:innen seit Jahren Vergünstigungen für den Erwerb von Bustickets. Die 
über die Landesförderung (ca. 500.000 €) hinausgehenden Kosten belaufen sich auf ca. 600.000 € jährlich. Mit 
der Einführung des Münster-Abo-Tickets zum 01.08.2023 wurde darüber hinaus eine Förderung für alle ÖPNV-
Nutzer:innen umgesetzt. Hiermit liegen die Kosten für ein im gesamten Stadtgebiet zu nutzendes Mobilitätsangebot 
bereits deutlich unter dem Anteil für Mobilitätskosten, der im Regelsatz für Empfänger:innen von Sozialleistungen 
(SGB II 45 EUR, SGB XII 40 EUR). 
Eine über die Landesförderung hinausgehende Förderung durch die Stadt wird nicht notwendig. 
 
Nr. 45 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 
Reduzierung Förderprogramm Klimafreundliche 
Wohngebäude 
440 T€ 440  
540 T€ 
440  
540 T€ 
Reduzierung Förderprogramm Klimafreundliche Wohngebäude um dauerhaft 440.000€ auf 2.510.000 €. 
 
Nr. 46 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 
Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal 
finanzierten Personals der Schulsozialarbeit 
168 T€ 413 T€ 421 T€ 
Die Schulsozialarbeit wurde in den vergangenen Jahren sowohl vom Land NRW als auch kommunal verstärkt 
ausgebaut. Um den Einsatz des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit bedarfsgerecht zu 
gestalten, erfolgt die Verteilung indikatorenbasiert. An zehn Grundschulen wurde darüber hinaus eine freiwillige 
Basisausstattung von insgesamt 5 Vollzeitäquivalenten eingesetzt. Der Vorschlag beinhaltet die Rücknahme der 
Basisausstattung, die über die indikatorenbasierte Verteilung hinausgeht (vgl. V/0007/2025). 
 
Nr. 47 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 
Förderinseln flächendeckend mit 0,5 VZÄ ausstatten 98 T€ 217 T€ 221 T€ 
Die Bereitstellung von Förderinseln mit 0,5 VZÄ soll grundsätzlich für alle Schulen im Stadtgebiet in gleichem 
Umfang erfolgen; die erhöhte Ausstattung der 10 Schwerpunktgrundschulen wird aufgegeben.  
 
Nr. 48 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 
Taxibeförderung von Schüler:innen 115  
45 T€ 
215  
110 T€ 
215  
110 T€ 
Künftig erfolgt bei der Bewilligung einer Taxibeförderung von Schüler:innen eine Orientierung an der landesweiten 
Rechtsprechung, indem die Beförderungsmöglichkeit durch die Eltern unabhängig ihrer beruflichen Situation 
geprüft wird. Dies gilt für alle Schüler:innen gleichermaßen und beinhaltet auch die Streichung des Taxibudgets für 
die Kompass-Schule. 
 
Nr. 49 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 
Integration der pädagogischen Angebote von 
Flüchtlingseinrichtungen in die offene Kinder- und 
Jugendarbeit (OKJA) 
150 T€ 
50 T€ 
150 T€ 
50 T€ 
150 T€ 
100 T€ 
Schon heute nutzen geflüchtete Kinder und Jugendliche vielfach die Angebote der OKJA. 
Die bislang redundanten Angebote an 27 Flüchtlingseinrichtungen werden entsprechend in die OKJA integriert, 
indem der reduzierte Ansatz (neu: 50.000 €) für die kinderpädagogischen Angebote indikatorengestützt den 
Einrichtungen der OKJA, die aufgrund z.B. naheliegender Flüchtlingseinrichtungen und der damit verbundenen 
hohen Frequentierung einen erhöhten Personalbedarf haben, zur Verfügung gestellt wird. 
 
Nr. 50 2026 2027 2028 
Kürzung des Förderangebotes "Filo" (Förderung im 
Lorenz) 
53 T€ 108 T€ 110 T€ 
Das Förderangebot findet in kleinen Gruppen und für einzelne Kinder an der Primusschule statt und betrifft den 
sozio-emotionalen Bereich. Die Angebote können weitestgehend durch bestehendes Personal aufgefangen 
werden.

9 
 
Nr. 51 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 
Einhaltung der Entfernungsgrenze bei Badefahrten 85  
5 T€ 
85  
5 T€ 
85  
5 T€ 
Derzeit übernimmt die Stadt Münster die Kosten für die Badefahrten auch dann, wenn die rechtliche 
Entfernungsgrenze (nach § 5 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 u. § 8 Abs. 1 SchfkVO) unterschritten wird (Antrag A-
R/0041/2022). Als Entfernungsgrenzen wurde mit o. g. Beschluss für Grundschulen eine Entfernung von einem 
Kilometer und für weiterführende Schulen eine Entfernung von zwei Kilometern für das Schuljahr 2022/23 
festgelegt. Gleichwohl wird vorgeschlagen, diese freiwillige Leistung zu reduzieren. 
 
Nr. 52 2026 2027 2028 
Anpassung städtischer Sonderfonds Hilfen für 
Schwangere 
85 T€ 85 T€ 85 T€ 
Durch die Veränderungen der Förderrichtlinien zum 01.01.2025, insb. durch die Stärkung des Nachrangprinzips 
gegenüber der Bundesstiftung sind Stand 24.07.2025 Mittel i. H. v. 77.000 € abgeflossen. Der Finanzbedarf wird 
zukünftig geringer ausfallen, so dass der Mittelansatz um weitere 85.650 € auf 180.000 € reduziert werden kann. 
 
Nr. 53 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 
Ehe-, Familien- und Lebensberatung Bistum Münster 82  
41 T€ 
82  
41 T€ 
82  
41 T€ 
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung an das Bistum Münster. 
Die Beratung in persönlichen, partnerschaftlichen und familiären Anliegen und Krisen erfolgt in Münster neben der 
Ehe-, Familien- und Lebensberatung durch das Bistum Münster auch bei anderen anerkannten Trägern der 
Jugendhilfe, z. B. den Erziehungsberatungsstellen. Diese Beratungsstellen begrenzen das Angebot nicht nur auf 
Erwachsene und Jugendliche und können aufgrund der Vielfalt der Beratungsangebote auch weiterführende Hilfen 
anbieten, die sich aus der Beratung ergeben. 
 
Nr. 54 2026 2027 2028 
Verkleinerung der Werkstattschule 73 T€ 73 T€ 73 T€ 
Die Werkstattschule verfügt über drei Werkbereiche à 8 Plätze und bietet somit Platz für 24 Schüler:innen. Aktuell 
sind lediglich 2 von 3 Werkbereichen personell besetzt (über Träger), da derzeit nicht alle Plätze ausgelastet sind. 
Eine Streichung des dritten Werkstattbereichs mit dem Schwerpunkt Gastronomie führt zu einer Reduktion auf 16 
Plätze. 
 
Nr. 55 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 
Einstellung Zuschüsse / Honorarverträge Mulingula 15 T€ 36 T€ 68  
32 T€ 
Mulingula ist ein freiwilliges Angebot, bei dem muttersprachliche Vorleseveranstaltungen überwiegend in 
Grundschulen stattfinden. Dieser Zuschuss soll ab dem Schuljahr 2026/2027 eingestellt werden.  
Die kommunal verwaltete Stiftung Bürgerwaisenhaus bietet mit dem Deutschsommer ein Programm vergleichbarer 
Zielsetzung an. 
 
Nr. 56 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 
Beendigung ganzheitliche psycho-motorische 
Entwicklungsförderung an weiterführenden Schulen 
im Bildungsgang Hauptschule zum nächsten 
Schuljahr (Verein für Mototherapie) 
23 T€ 55 T€ 55 T€ 
Die Förderung umfasst Bruttopersonalkosten für eine 0,75 Stelle - Motopädin. An der Waldschule und Hauptschule 
Coerde erhalten Kinder der 5. und 6. Klasse in Kleingruppen psychomotorische Entwicklungsförderung u.a. mit 
dem Ziel der Erweiterung des motorischen Repertoires. Das Angebot ist als Modellprojekt für zwei Hauptschulen 
erarbeitet worden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine freiwillige Aufgabe. 
 
Nr. 57 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 
Zuschüsse Kulturmittler:innen 0 0 50 T€ 
Die Förderung betrifft freiwillige Aufgaben und soll bis Ende 2027 an das Haus der Familie erfolgen. Über die 
Förderung wird die Qualifizierungsmaßnahme zu Kulturmittler:innen finanziert.

10 
 
Nr. 58 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 
Streichung Sozialfonds / FLiMS 45  
21 T€ 
45  
21 T€ 
45  
21 T€ 
Beim "Förderfonds Lernen in Münster" handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die niederschwellige Hilfe bieten 
soll. Neben alltäglichen Anschaffungen für Schülerinnen und Schülern machte den größten Kostenfaktor die 
Mittagsverpflegung aus. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket ist diese Leistung jedoch bereits abgedeckt. Die 
Redundanz soll abgeschafft werden. 
 
Nr. 59 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 
Reduzierung des Zuschusses an die Aids-Hilfe 
Münster e.V. 
0 0 42 
22 T€ 
Kürzung des jährlichen Zuschusses um ca. 20 % analog Zuschusshöhen anderer Gesundheitsämter im 
Regierungsbezirk.  
Da HIV-Infektionen heute medizinisch gut behandelbar sind, soll eine gezielte Priorisierung im Leistungsangebot 
erfolgen. Zudem wird eine Neubewertung der Präventionsarbeit unter Einbeziehung aller sexuell übertragbaren 
Infektionen (STI) empfohlen. 
 
Nr. 60 – geändert aufgegriffen 2026 2027 2028 
Reduzierung der Zuschüsse des Amtes für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit um 10% 
48  
35 T€ 
41  
27 T€ 
34  
22 T€ 
Reduktion von Zuschüssen an Dritte für die Jahre 2026ff. um 10% pro Jahr 
 
Nr. 61 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 
"Fan-Port" 25 T€ 25 T€ 25 T€ 
Das Projekt Fan-Port ist ein freiwilliges Projekt in der Jugend- und Sozialarbeit und findet seine Grundlage im 
Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS). Die Projektfinanzierung setzt sich zu 50 % durch den Fußball 
und den anderen 50 % von Land und Kommune zusammen. 
Mit der Reduzierung des kommunalen Förderanteils sinkt auch die Förderung des Landes auf das gleiche Niveau 
(jeweils 25 % der Gesamtsumme) und die ergänzende Förderung durch den Fußball reduziert sich entsprechend.  
Auch vor dem Hintergrund, dass durch den Aufstieg und Verbleib in die 2. Bundesliga Preußen Münster inzwischen 
verpflichtet ist zwei hauptamtliche Fanbeauftragte zu installieren, wird eine Kürzung des Zuschusses 
vorgeschlagen. 
 
Nr. 62 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 
Reduzierung der Träger- und Projektförderung um 
5% bei freiwilligen Aufgaben vom Amt für 
Gleichstellung 
26 T€ 23 T€ 24 T€ 
Die geförderten Träger übernehmen Aufgaben in den Bereichen Frauensportverein, Frauen und Neue Medien, 
Kompanera, Move & Meet, sowie Livas und KCM. Die Förderungen sollen grundsätzlich beibehalten, jedoch um 
5% gekürzt werden. 
 
Nr. 63 2026 2027 2028 
Beendigung Zuschuss Begabungsförderung 23 T€ 23 T€ 23 T€ 
Vor dem Hintergrund der Priorisierung wird das Zuschussbudget für die Begabungsförderung aufgegeben. 
 
Nr. 64 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 
Nichtverlängerung des Handwerker-Projekts an der 
Waldschule als Solitärprojekt 
0 22 T€ 22 T€ 
Das Angebot aus dem Bereich Übergang Schule und Beruf wurde 2018 als Projekt aus der Kinder- und 
Armutsprävention begonnen. Daneben bestehen zentrale Angebote z. B. über das JAZ und das Schulamt mit 
Werkstätten sowie die Agentur für Arbeit mit berufsvorbereitenden Maßnahmen, die diesem Zweck auch 
entsprechen. 
 
Nr. 65 2026 2027 2028 
Einstellung IB Paulinum 18 T€ 18 T€ 18 T€ 
Es handelt sich um ein schulspezifisches Angebot (internationales Abitur), welches nicht dem Standard entspricht. 
Aufgrund der Gleichbehandlung sollte keine weitere Bezuschussung seitens der Stadt erfolgen und die 
Akquirierung von anderweitigen Zuschüssen in die Verantwortung der Schule gegeben werden.

11 
 
Nr. 66 2026 2027 2028 
Kürzung Zuschuss an das Charivari Puppentheater 16 T€ 17 T€ 18 T€ 
Bis 2018 betrug der jährliche Zuschuss 41.440 EUR, welcher mit Etat-Antrag neu beraten wurde und um 15.000 
EUR und 2% Dynamisierung. p.a. ab 2019 ff. aufgestockt wurde; 2025 zuletzt 67.809 EUR. 
Die Betriebsrücklage wächst seither überproportional zu Maßnahmen-/Investitionsplänen, was bereits die 
Rückforderung nicht verausgabter Mittel i.H.v. ca. 55 TEUR, sowie nach Prüfung der zweckentsprechenden 
Verwendung der Zuschüsse eine um 15.000 EUR reduzierte Auszahlung zur Folge hatte. Das nun vorgeschlagene 
Niveau entspricht dem aktuellen Bedarf nach Förderzweck.  
 
Nr. 67 2026 2027 2028 
Beendigung des Förderangebots „Marburger 
Konzentrationstraining“ (MKT) 
7 T€ 7 T€ 7 T€ 
Das MKT wird in der Schulpsychologischen Beratungsstelle als Gruppentraining für Kinder der 1.- 4. Klasse durch 
Honorarkräfte angeboten. Das MKT ist ein Angebot für Kinder, die Schwierigkeiten haben ihre Aufmerksamkeit zu 
steuern und unkonzentriert sind. Im Vergleich zu anderen freiwilligen Förderangeboten ist nur eine geringe Zahl 
von Schülerinnen und Schülern betroffen, für die es Alternativangebote in der Stadt gibt. 
 
Nr. 68 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 
Reduzierung Zuschüsse an Vereine, Träger, Initiativen 
im Bereich 
Migration/Integration und für Einzelprojekte 
7 T€ 7 T€ 7 T€ 
Der Fördertopf des Kommunalen Integrationszentrums Münster wird ab 2026 um 20% reduziert und ermöglicht 
gleichwohl weiterhin rund 70 Vereinen, ihre Projekte zur Teilhabe und Integration umzusetzen (niederschwellige 
Kleinprojekte, Raummieten, Dozent:innenhonorare, Impulse und Fortbildungen). 
 
Nr. 69 2026 2027 2028 
Kürzung der Förderung von Begegnungen und 
Projekten mit den Partnerstädten 
5 T€ 5 T€ 5 T€ 
Kürzung der Transferleistungen um 10%, dafür Steigerung Vermittlung externer Zuschüsse oder alternativ 
Anhebung von Mindestgrößen für die Gruppen. 
 
Nr. 70 2026 2027 2028 
Streichung der Förderung der Initiative "Münster isst 
veggie" 
0 0 5 T€ 
Streichung der Förderung der Initiative "Münster isst veggie", da der erwartete Mittelabruf ausblieb.  
Fleischersatzprodukte haben ihren Platz im Verbraucherangebot gefunden. Es handelt sich um einen stark 
wachsenden Markt. Eine Wirksamkeit dieser Förderung ist insofern kaum nachweisbar. 
 
Nr. 71 2026 2027 2028 
Reduzierung des Zuschusses an das Tumor-Netzwerk 
im Münsterland e.V. 
0 0 4 T€ 
Kürzung des jährlichen Zuschusses an das Tumor-Netzwerk im Münsterland e.V. um 3.500 € (ca. 10 % auf Basis  
des Zuschusses i.H.v. 34.850 € im HH 2025). 
Die städtische Förderung macht nur einen kleinen Teil der Gesamtfinanzierung des Tumor-Netzwerks i.H.v. 
550.000 € (2024) aus und ist zudem im regionalen Vergleich soweit bekannt ungewöhnlich hoch. 
 
Nr. 72 2026 2027 2028 
Reduzierung des Zuschusses an die Deutsche 
Multiple-Sklerose-Gesellschaft Ortsverein Münster 
und Umgebung e.V. 
0 0 4 T€ 
Kürzung des jährlichen Zuschusses an die Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft Ortsverein Münster e.V.  um 
3.500 € (ca. 10 % auf Basis des Zuschusses i.H.v. 35.410 € im HH 2025). 
Die städtische Förderung macht nur einen kleinen Teil der Gesamtfinanzierung i.H.v. 147.000 € (2024) aus. 
Zuschüsse anderer Kommunen sind zudem nicht bekannt.

12 
 
Nr. 73 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 
Reduzierung des Zuschusses an den ASB 
Regionalverband Münsterland e.V. 
(Hebammenzentrale) 
0 0 2 T€ 
Kürzung des jährlichen Zuschusses an den ASB Regionalverband Münsterland e.V. für die "Hebammenzentrale" 
um 2.000 € (ca. 10 % auf Basis des Zuschusses i.H.v. 16.600 € im HH 2025). 
Der städtische Zuschuss ist im regionalen Vergleich soweit bekannt außergewöhnlich hoch. 
 
Nr. 74 2026 2027 2028 
Kürzung der Zuschüsse des Beirats für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit 
2 T€ 2 T€ 2 T€ 
Kürzung der Zuschüsse um 10% (aktuell: 23.000 € für zivilgesellschaftliche Akteur:innen) 
 
Nr. 75 2026 2027 2028 
Reduzierung des Zuschusses an den Verein für 
Mototherapie und psychomotorische 
Entwicklungsförderung e.V. 
0 0 2 T€ 
Kürzung des jährlichen Zuschusses an den Verein für Mototherapie und psychomotorische Entwicklungsförderung 
e.V. um 2.000 € (ca. 8 % auf Basis des Zuschusses i.H.v. 26.820 € im HH 2025). 
Die Förderung dient der Mototherapie in drei Kitas pro Jahr. Der verfügbare Zuschussbetrag wurde zuletzt durch 
den Verein nur anteilig in Anspruch genommen. Vergleichbare Zuschüsse anderer Kommunen sind nicht bekannt. 
 
Nr. 76 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 
Kürzung Zuschüsse an Vereine, Träger, Initiativen für 
Angebote in den Wochen gegen Rassismus nach 
Empfehlung einer beauftragten Fach-Jury 
1 T€ 1 T€ 1 T€ 
Die Stadt Münster veranstaltet seit elf Jahren die Wochen gegen Rassismus – ein zentrales Signal für ein 
diskriminierungsfreies Zusammenleben und eine solidarische Stadtgesellschaft. Eine Fachjury prüft und empfiehlt 
jährlich eingereichte Angebote aus der Zivilgesellschaft, die gezielt rassismuskritische Bildungs- und 
Begegnungsformate umsetzen. Eine Kürzung um 20% ist gleichwohl als vertretbar identifiziert worden. 
 
Nr. 77 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 
Vorzeitige Beendigung Pädagogische Förderung mit 
dem Pferd 
20 T€ 0 0 
 
Die Pädagogische Förderung mit dem Pferd (PFP) fördert Wahrnehmung, Motorik, Sozialverhalten, 
Kommunikation, Sprache, Koordination und Kognition. Die Maßnahme wird durch den SSB durchgeführt. In 2024 
standen noch 80.000 €, in 2025 noch 40.000 € zur Verfügung. Planmäßig stehen in 2026 durch einen 
Haushaltsbegleitantrag noch 20.000 € zur Verfügung. Da damit das Verhältnis zwischen Overhead und effektiver 
Förderung nicht mehr angemessen ist, wird eine vorzeitige Beendigung vorgeschlagen.

13 
 
III. Prognoseanpassungen 
Aufgrund veränderter Prognosen von Bedarfsentwicklungen wurden Haushaltsplanansätze 
angepasst.  
Nr. 78 2026 2027 2028 
Reduzierung Ansatz Nutzungsentgelt 1.070 T€ 1.200 T€ 1.300 T€ 
Wegen des angespannten Wohnungsmarkts in Münster gelingt es zurzeit nur unter erheblichen Anstrengungen, 
Wohnungen für von Obdachlosigkeit bedrohte Familien zu generieren. Die wünschenswerten Planansätze müssen 
deshalb anhand der IST-Daten der Vorjahre realistisch nach unten korrigiert werden. 
 
Nr. 79 2026 2027 2028 
Kürzungen in den Amtsbudgets 820 T€ 863 T€ 843 T€ 
In verschiedenen Ämtern können insbesondere Sach- und Dienstleistungsaufwand in einem vertretbaren Maße 
reduziert werden, ohne dass damit Leistungseinschränkungen einhergingen. 
Hierunter fallen folgende Ämter: Personal- und Organisationsamt, Zentrale Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement, Amt für Gleichstellung, Amt für Migration und Integration, Westfälische Schule für Musik, 
Gesundheits- und Veterinäramt und das JobCenter. 
 
Nr. 80 2026 2027 2028 
Verbesserte Betreuung stabilisieren und 
Betreuungsausfälle vermeiden 
0 687 T€ 687 T€ 
Die Situation in der Kita-Betreuung hat sich grundsätzlich verbessert. Deshalb wird davon ausgegangen, dass es 
zu weniger Betreuungsausfällen kommt und der Ansatz für die Erstattungen entsprechend reduziert werden kann. 
 
Nr. 81 2026 2027 2028 
Verzicht auf die Veranschlagung der Zuwendung an 
die AirportPark FMO GmbH 
100 T€ 100 T€ 100 T€ 
Die Anpassung der Ansätze erfolgt, da die veranschlagten Zuwendungen nur unregelmäßig in Anspruch 
genommen wurden. 
 
Nr. 82 2026 2027 2028 
Anpassung des Lernmitteletat weiterführende 
Schulen / Berufskollegs an die Bedarfe 
100 T€ 100 T€ 100 T€ 
Die Mittel, die sich aus der bisherigen Berechnung der Durchschnittssatzverordnung ergeben, werden nicht in 
voller Höhe ausgeschöpft. 
Hieran angepasst werden den Schulen entsprechend weniger Mittel bereitgestellt. 
 
Nr. 83 2026 2027 2028 
Erhöhung der Erträge aus der LWL-Erstattung für 
"Heilpädagogische Frühförderung" 
40 T€ 40 T€ 40 T€ 
Die Entwicklung der Erträge aus den LWL-Erstattungen für die „solitäre heilpädagogische Frühförderung“ ist in den 
letzten Jahren stetig gestiegen und hat die Plan-Ansätze verlässlich übertroffen. Aufgrund der in 2024 neu 
abgeschlossenen und in 2025 noch einmal optimierten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem LWL kann 
der Ansatz für die Erträge erhöht werden. 
 
Nr. 84 – nicht aufgegriffen 2026 2027 2028 
Streichung Übernahme freiwilliger Eigenanteil 
Lernmittel 
10 T€ 10 T€ 10 T€ 
Nach dem Schulgesetz müssen Eltern einen Eigenanteil für Lernmittel zahlen.  
Bei Bezug von SGB XII Leistungen wird dieser Eigenanteil weiterhin übernommen.  
Bürgergeldempfänger:innen erhalten einen entsprechenden Zuschuss vom JobCenter. 
Darüber hinaus werden künftig keine freiwilligen Zuschüsse erteilt (betrifft: Asylbewerberleistungsgesetz, 
Kinderzuschlag, Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendgesetz) 
 
Nr. 85 2026 2027 2028 
Reduzierung Ansätze Leistungen für 
Asylbewerber:innen auf Grundlage neuer Prognosen 
350 T€ 120 T€ 0 
Nach Hochrechnungen des Amtes (leicht sinkende Fallzahlen in der Leistungsgewährung) kann die bisherige 
Planung für 2025 nach unten korrigiert werden.

14 
 
Nr. 86 2026 2027 2028 
Erhöhung des Ansatzes für Erstattung überzahlter 
Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe 
200 T€ 200 T€ 0 
Geplant waren nach den Daten der Vorjahre Erstattungen in Höhe von 800.000 EUR. Stand 25. Juni waren schon 
Eingänge in Höhe von 1.012.000 EUR zu verzeichnen. Der Ansatz kann nach Einschätzung des Amtes auf 
1.500.000 EUR hochgesetzt werden. Die Entwicklung der Folgejahre kann noch nicht vorhergesehen werden. 
Angesichts der gestiegenen Anzahl der Fälle in der Eingliederungshilfe (Integrationshelfer:innen) erscheint es 
wahrscheinlich anzunehmen, dass sich die Erträge insgesamt auf einem höheren Niveau bewegen werden. 
 
IV. Öffentlicher Raum 
Hierunter fallen alle Maßnahmen im öffentlichen Raum wie z.B. Baustellenmanagement, 
Verkehrsüberwachung und Parkentgelte.  
Nr. 87 2026 2027 2028 
Erfüllung des Antrags aus dem Ausschuss für 
Verkehr und Mobilität vom 30.11.2022 
600 T€ 600 T€ 410 T€ 
Verknüpfung des Budgets Straßenunterhaltung mit den Erträgen aus der Parkraumbewirtschaftung. Die Intention 
und das beschlossene Volumen des damaligen Ratsantrages ist mit dem Jahr 2028 erfüllt. 
 
Nr. 88 2026 2027 2028 
Optimierung Verkehrsüberwachung 0 0 300 T€ 
Durch die Optimierung werden Mehrerträge erwirtschaftet. 
 
Nr. 89 2026 2027 2028 
Baustellenmanagement 150 T€ 160 T€ 170 T€ 
Im Rahmen eines ganzheitlichen und stadtverträglichen Baustellenmanagements sollen die konsumtiven und 
investiven Straßenerhaltungsmaßnahmen effizienter mit geringeren Nebenkosten umgesetzt werden. 
 
Nr. 90 2026 2027 2028 
Reduktion bei Markierungsarbeiten (Rotmarkierung) 
Fahrradstraßen 
100 T€ 100 T€ 100 T€ 
Der Markierungsaufwand bei Fahrradstraße Basis ist geringer als bei Fahrradstraße Plus.

15 
 
V. Abrechnung von Leistungen 
In der Abrechnung von Dienstleistungen der Verwaltung liegen Potentiale, die bislang nicht 
oder nicht in möglicher Höhe gehoben wurden und mit den vorgeschlagenen Maßnahmen 
neu betrachtet werden. 
Nr. 91 2026 2027 2028 
Zusätzliche Erträge durch höheres 
Abrechnungsaufkommen (kostenpflichtige Einsätze 
der Feuerwehr, u. a. Fehlalarmierungen 
Brandmeldeanlagen) 
110 T € 110 T € 110 T € 
Abrechnung kostenpflichtiger Einsätze der Feuerwehr nach der Feuerwehrsatzung. 
 
Nr. 92 2026 2027 2028 
Abrechnung von Brandsicherheitswachen der 
Feuerwehr ggü. SC Preußen Münster 
90 T€ 90 T€ 90 T€ 
Abrechnung geleisteter Brandsicherheitswachdienste der Feuerwehr Münster gemäß Feuerwehrsatzung bei 
Heimspielen des SC Preußen Münster. 
 
Nr. 93 2026 2027 2028 
Erhöhung der Erträge "Einsichtnahme in Bauakte" 
und "Abnahme fliegender Bauten" um 5% 
11 T€ 11 T€ 11 T€ 
Durch eine moderate Gebührenerhöhung bei der Akteneinsicht (z.B. für Eigentümer, Planer oder Dritte) können 
zusätzliche Einnahmen generiert werden. Fliegende Bauten (z.B. Zelte, Fahrgeschäfte) erfordern regelmäßiger 
Abnahmen durch die Bauaufsicht. Auch hier wird eine Erhöhung der anfallenden Gebühren angestrebt. 
 
Nr. 94 2026 2027 2028 
Neue Abrechnungsmöglichkeit von Brandmeldung 
und Notfallmeldungen durch Hausnotrufe, 
Sicherheitsdienste ohne Prüfung 
5 T€ 5 T€ 5 T€ 
Durch die Novelle des BHGK NRW („Besondere Hinweise zur Gebührenkalkulation“) können nicht notwendige 
Feuerwehreinsätze Dienstleistern in Rechnung gestellt werden. 
 
Nr. 95 2026 2027 2028 
Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung, 
dabei Anpassung der Gebührensätze für die Abteilung 
Steuern 
4 T€ 4 T€ 4 T€ 
Anpassung der Gebührensätze für Ersatzhundesteuermarken sowie der Gebühren für Bescheidkopien. 
 
Nr. 96 2026 2027 2028 
Abrechnung Prüfungsleistungen Revision 3 T€ 3 T€ 3 T€ 
Verursachungsgerechte Abrechnung von Prüfungsleistungen mit den ÖrV-Partnern der citeq. 
 
Nr. 97 2026 2027 2028 
Neue Abrechnungsmöglichkeit von technischen 
Fehlalarmen bei eCall-Notrufen oder Drittanbieter 
1 T€ 1 T€ 1 T€ 
Durch die Novelle des BHGK NRW („Besondere Hinweise zur Gebührenkalkulation“) können technisch bedingte 
oder vorsätzliche Falschalarme den Betreibern der Drittanbieter-eCall-Systeme in Rechnung gestellt werden.

16 
 
VI. Veranstaltungen 
Entsprechend dem Haushaltsbegleitantrag „Sparprogramm weiterführen: Die ganz 
Verwaltung muss ran“ wurden die Potentiale aller Ämter betrachtet, was in Teilen auch 
Vorschläge geringeren Ausmaßes zur Folge hatte, die gleichwohl unter Abwägung aller 
Prioritäten unterbreitet werden so wie abschließend die Budgets von Veranstaltungen und 
eine moderate Erhöhung von Ticketpreisen. 
 
Nr. 98 2026 2027 2028 
Anpassung der Ticketpreise für Veranstaltungen 2 T€ 8 T€ 11 T€ 
Es wird vorgeschlagen das bisherige Anpassungsniveau der Ticketpreise beizubehalten. Hierunter fällt 
beispielsweise die Anpassung der Ticketpreise für das Jazzfestival. 
 
Nr. 99 2026 2027 2028 
Sommerfest der Gleichstellung 8 T€ 8 T€ 8 T€ 
Unter Abwägung der Prioritäten wird auf das Fest der Gleichstellung verzichtet. 
 
Nr. 100 2026 2027 2028 
Reduzierung des Budgets für Veranstaltungen 3 T€ 5 T€ 5 T€ 
Die Veranstaltungen der Westfälischen Schule für Musik sind überwiegend kostenfrei, was vor dem Hintergrund 
allen Personen einen Zugang zur Musik zu ermöglichen, beibehalten werden soll. Durch die Ansatzreduzierung 
müssen Veranstaltungen in einem reduzierten Umfang angeboten werden.

Anlage 3 zur Vorlage V_0306_2026

61022 Zeichen

Stellenplanentwurf und 
Stellenübersichten 2026 und 2027 
 
 
 
 
  
Anlage 3 zur Vorlage V/0306/2026

2 
 
Stellenplan der Stadt Münster für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 
Teil A: Beamte und Beamtinnen        
           Stand: 18.03.2026  
Laufbahngruppen 
Besoldungs-
gruppe 
Zahl der 
Stellen 
2027 
Zahl der 
Stellen 
2026 
Zahl der 
Stellen 
2025 
Ist-Besetzung 
am 
30.06.2025 Erläuterungen 
Wahlbeamte und 
Wahlbeamtinnen B10 1,00  1,00  1,00  1,00   
 B6 1,00  1,00  1,00  1,00   
 B5 5,00  5,00  5,00  5,00   
 Summe 7,00  7,00  7,00  7,00   
Laufbahngruppe 2 
- Einstiegsamt 2       
 B2 6,00  6,00  6,00  5,50  1,00 x kw 31.12.2030 
 A16 13,00  13,00  12,00  11,00   
 A15 29,65  29,65  32,00  30,23  1,00 x kw 31.12.2030 
 A14 54,43  54,43  47,93  45,78  1,00 x kw 31.12.2030 
 A13L2E2 16,00  16,00  11,00  9,85  1,00 x kw 31.12.2030 
 Summe 119,08  119,08  108,93  102,37   
Laufbahngruppe 2 
- Einstiegsamt 1       
 A13L2E1 51,33  51,83  53,60  49,99  
0,50 x kw 31.12.2026 
1,00 x kw 31.12.2030 
 A12 121,48  121,48  122,99  108,56  3,13 x kw 31.12.2030 
 A11 199,16  199,66  200,41  182,38  
0,50 x kw 31.12.2026 
2,00 x kw 31.12.2028 
6,50 x kw 31.12.2030 
 A10L2E1 173,18  172,38  172,21  154,34  
0,15 x kw 31.07.2028 
1,00 x kw 31.12.2028 
4,00 x kw 31.12.2030 
 Summe 545,15  545,35  549,21  495,26   
Laufbahngruppe 1 
- Einstiegsamt 2       
 A9L1E2Z 46,05  46,05  51,05  42,15   
 A9L1E2 324,97  313,30  313,24  277,35   
 A8 178,96  178,96  192,37  172,18  
2,00 x kw 31.12.2027 
1,00 x kw 30.06.2028 
1,50 x kw 31.12.2028 
1,00 x kw 31.12.2029 
1,00 x kw 31.03.2030 
 A7 7,01  7,01  11,04  9,68  0,50 x kw 31.12.2029 
 Summe 556,98  545,31  567,70  501,37   
Insgesamt  1.228,21  1.216,74  1.232,84  1.106,01

3 
 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen 
 
Laufbahngruppen 
Besoldungs-
gruppe 
Zahl der 
Stellen 
2027 
Zahl der 
Stellen 
2026 
Zahl der 
Stellen 
2025 
Ist-Besetzung 
am 
30.06.2025 Erläuterungen 
Laufbahngruppe 2 
- Einstiegsamt 2  
  
   
 B2 1,00  1,00  1,00  1,00   
 A16 0,00 0,00 0,00  0,00  
 A15 3,00  3,00  4,00  2,82   
 A14 1,00  1,00  1,00  1,00   
 Summe 5,00  5,00  6,00  4,82   
Laufbahngruppe 2 
- Einstiegsamt 1       
 A13L2E1 6,00  6,00  6,00  5,85   
 A12 16,50  16,50  18,50  14,84   
 A11 7,00  7,00  7,00  4,42   
 A10L2E1 2,00  2,00  2,00  2,77   
 Summe 31,50  31,50  33,50  27,89   
Laufbahngruppe 1 
- Einstiegsamt 2       
 A9L1E2 0,00 0,00 0,00  0,00  
 A8 2,00  2,00  2,00  2,00   
 Summe 2,00  2,00  2,00  2,00   
Insgesamt  38,50  38,50  41,50  34,71   
 
 
 
Teil A Gesamt  1.266,71 1.255,24 1.274,34 1.140,72

4 
 
Teil B: Tariflich Beschäftigte 
 
Tarifart 
Entgelt-
gruppe 
Zahl der 
Stellen 
2027 
Zahl der 
Stellen 
2026 
Zahl der 
Stellen 
2025 
Ist-Besetzung 
am 
30.06.2025 Erläuterungen kw 
TVÖD VKA       
 E15 38,85  38,85  36,27  30,59  1,00 x kw 31.12.2030 
 E14 72,32  72,32  78,82  74,12  2,00 x kw 31.12.2030 
 E13 83,96  82,96  85,84  77,23  
3,00 x kw 30.06.2027 
2,00 x kw 31.12.2030 
 E12 236,30  236,30  211,25  188,77  
1,50 x kw 31.12.2027 
0,23 x kw 31.03.2030 
1,00 x kw 31.12.2028 
24,00 x kw 31.12.2030 
3,00 x kw 31.12.2032 
2,00 x kw 31.12.2037 
 E11 342,61  341,61  340,74  303,41  
1,50 x kw 31.12.2027 
9,50 x kw 31.12.2028 
1,00 x kw 31.12.2029 
1,77 x kw 31.03.2030 
52,37 x kw 31.12.2030 
2,00 x kw 31.12.2032 
1,00 x kw 31.12.2033 
3,40 x kw 31.12.2037 
 E10 83,61  83,61  80,94  71,66  
1,00 x kw 31.12.2029 
3,00 x kw 31.12.2030 
 E09C 154,37  154,37  145,29  123,87  3,50 x kw 31.12.2028 
 E09B 172,41  172,41  173,87  164,86   
 E09A 278,96  278,96  271,14  239,87  
2,00 x kw 30.06.2028 
0,50 x kw 31.07.2028 
2,00 x kw 31.03.2030 
2,00 x kw 31.12.2030 
 E08 176,85  176,85  172,56  153,05  
4,00 x kw 31.12.2027 
1,00 x kw 31.12.2028 
1,50 x kw 31.12.2029 
4,00 x kw 31.03.2030 
0,50 x kw 31.12.2030 
 E07 168,94  168,94  168,03  154,69  
2,00 x kw 31.12.2028 
1,00 x kw 31.03.2030 
 E06 433,62  433,11  428,40  405,29  
1,15 x kw 31.12.2030 
1,00 x kw 31.12.2032 
 E05 162,33  162,33  167,27  159,59  1,00 x kw 31.12.2029 
 E04 58,40  58,40  58,99  45,12  14,99 x kw 31.12.2029 
 E03 62,74  62,74  54,62  36,33  17,92 x kw 31.12.2029 
 E02 83,85  83,85  92,73  80,61  6,09 x kw 31.12.2029 
 Summe 2.610,11  2.607,60  2.566,75  2.309,06   
TVÖD Pflege BT-B       
 P09 0,50  0,50  0,50  0,50   
 P08 3,51  3,51  2,76  2,55   
 P07 0,75  0,75  0,75  0,75   
 Summe 4,76  4,76  4,01  3,79   
BT-V 
Soz.&Erz.Dienst       
 S18 28,25  28,25  27,25  25,72

5 
 
Tarifart 
Entgelt-
gruppe 
Zahl der 
Stellen 
2027 
Zahl der 
Stellen 
2026 
Zahl der 
Stellen 
2025 
Ist-Besetzung 
am 
30.06.2025 Erläuterungen kw 
 S17 22,54  22,54  23,27  21,99   
 S16 4,00  4,00  3,00  2,87   
 S15 54,91  55,91  53,31  52,32  1,00 x kw 31.12.2026 
 S14 54,83  54,83  50,08  54,70   
 S13 24,00  24,00  26,00  24,13   
 S12 195,98  195,98  192,76  176,48  
1,00 x kw 31.12.2027 
0,50 x kw 31.12.2028 
0,40 x kw 31.12.2029 
 S11B 73,34  73,34  76,36  71,29   
 S10 1,00  1,00  1,00  0,77   
 S09 19,40  19,40  21,40  16,14   
 S08B 18,09  18,09  6,50  5,79   
 S08A 387,32  392,72  432,50  331,10  
5,40 x kw 31.12.2026 
2,03 x kw 31.12.2029 
 S03 75,40  75,40  75,40  52,00   
 S02 50,17  54,41  81,41  43,29  4,24 x kw 31.12.2026 
 Summe 1.009,23  1.019,87  1.070,24  878,61   
Festgehälter       
 TVÖDFEST 10,82  10,82  11,82  11,00   
 Summe 10,82  10,82  11,82  11,00   
Insgesamt  3.634,92  3.643,05  3.652,82 3.202,46

Stellenübersichten Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung 
Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung Stellenplan 2026 
I. Beamte und Beamtinnen 2026 
 
  Wahlbeamte 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 2 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 1 
Laufbahngruppe 1 –  
Einstiegsamt 2  
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe 
0102 GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR 
POLITISCHE GREMIEN, 
STÄDTEPARTNERSCHAFTEN       1,00     1,75  1,00   1,75  0,12   5,62  
0103 OB, BM UND 
VERWALTUNGSFÜHRUNG 1,00  1,00  5,00  2,00  1,00   5,00   1,23  0,50  2,00     1,00   19,73  
0104 GLEICHSTELLUNG ALLER 
GESCHLECHTER         1,00         1,00  
0105 PERSONAL- UND 
SCHWERBEHINDERTEN-
VERTRETUNG              1,00    1,00  
0106 WIRTSCHAFTLICHKEITS-
PRÜFUNG UND REVISION          7,56  2,00       9,56  
0108 PERSONAL- UND 
ORGANISATIONS-
MANAGEMENT    0,80   1,00  4,48  1,00  3,85  13,48  20,46  1,74  0,05  10,76  0,76  0,50  58,88  
0109 FINANZ- UND 
BETEILIGUNGSMANAGEMENT     1,00   4,00   6,00  8,00  8,50  5,50  1,00  11,00  14,00  1,50  60,50  
0110 RECHT 
    1,00       2,00     0,50   3,50  
0111 IMMOBILIENMANAGEMENT 
     3,00  4,00  1,00  5,00  11,49  16,25    2,98  4,81   48,53  
0113 ZENTRALE DIENSTE 
   0,20    0,45     0,53  0,50   2,81  0,50   4,99  
0114 STIFTUNGSMANAGEMENT 
          0,39       0,39  
0116 MIGRATIONS- UND 
INTEGRATIONS-
MANAGEMENT           1,00  0,75      1,75   
Summen: Produktbereich  01  
Innere Verwaltung 1,00  1,00  5,00  3,00  3,00  4,00  18,93  2,00  17,08  41,03  54,87  9,49  1,05  30,30  21,69  2,00  215,44  
0201 ORDNUNGSRECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN     0,32  0,50    0,50  0,50  2,00  1,00   0,20    5,02  
0202 GEWERBERECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN     0,22   0,50      3,00   1,13  2,00   6,85  
0203 STRAßENVERKEHRS-
RECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN     0,46  0,50  0,50   1,50  0,50  2,00  7,00   17,68  4,50  2,50  37,14

7 
 
  Wahlbeamte 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 2 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 1 
Laufbahngruppe 1 –  
Einstiegsamt 2  
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe 
0204 BÜRGERANGELEGENHEITEN 
      1,00  1,00  2,00  1,00  2,00  1,13   7,42  11,21  1,00  27,76  
0205 STANDESAMTSANGELEGEN-
HEITEN        1,00   1,00  2,00  6,50   1,00  1,00   12,50  
0206 AUSLÄNDERANGELEGEN-
HEITEN      1,00    1,00   2,00  7,75   10,50    22,25  
0207 STATISTIK 
    0,20   0,20           0,40  
0209 BRANDSCHUTZ UND 
FEUERWEHRTECHNISCHE 
HILFELEISTUNG     0,78  1,98  3,21  2,83  6,41  24,85  23,80  19,89  25,28  143,74  49,98   302,75  
0210 RETTUNGSDIENST 
    0,22  0,02  0,79  0,17  1,59  2,15  8,20  7,76  17,72  89,06  40,16   167,84  
0211 VETERINÄRWESEN UND 
LEBENSMITTELÜBER-
WACHUNG    0,20   1,00      2,00  1,00    1,00   5,20  
 Summen: Produktbereich  02  
Sicherheit und Ordnung 0,00  0,00  0,00  0,20  2,20  5,00  6,20  5,00  13,00  30,00  44,00  55,03  43,00  270,72  109,85  3,50  587,70  
0301 LEISTUNGEN FÜR SCHULEN 
    0,55  1,60    1,70  2,00  7,50  2,00   1,00  2,85  0,51  19,71  
0302 ZENTRALE LEISTUNGEN FÜR 
SCHÜLER/-INNEN UND AM 
SCHULLEBEN BETEILIGTE     0,35  1,40   1,00  0,30  1,00  2,45  2,50   1,00  0,65   10,65  
 Summen: Produktbereich  03  
Schulträgeraufgaben 0,00  0,00  0,00  0,00  0,90  3,00  0,00  1,00  2,00  3,00  9,95  4,50  0,00  2,00  3,50  0,51  30,36  
0402 VOLKSHOCHSCHULE 
    0,10      1,00  1,00     0,75   2,85  
0403 WESTFÄLISCHE SCHULE FÜR 
MUSIK UND FÖRDERUNG 
DER STADTTEIL-
MUSIKSCHULEN          1,00        1,00  
0404 STADTBÜCHEREI UND 
FÖRDERUNG VON 
BÜCHEREIEN FREIER 
TRÄGER               1,51   1,51  
0405 STADTMUSEUM 
     1,00  1,00           2,00  
0406 STADTARCHIV 
     1,00  1,00     1,00       3,00  
 Summen: Produktbereich  04  
Kultur und Wissenschaft 0,00  0,00  0,00  0,00  0,10  2,00  2,00  0,00  0,00  2,00  2,00  0,00  0,00  0,00  2,26  0,00  10,36  
0501 GRUNDSICHERUNG FÜR 
ARBEITSSUCHENDE NACH 
DEM SGB II      1,00  2,00   3,00  7,00  15,20  32,40   3,00  5,50  1,00  70,10  
0502 SICHERUNG DES 
LEBENSUNTERHALTS (OHNE 
SGB II)      0,50  1,50   1,50  2,00  7,32  17,87   1,50    32,19

8 
 
  Wahlbeamte 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 2 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 1 
Laufbahngruppe 1 –  
Einstiegsamt 2  
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe 
0503 SICHERUNG BESONDERER 
SOZIALER BEDARFE      0,50  1,50   1,50  2,00  9,04  10,85    5,00   30,39  
0504 WOHNGELD 
     0,30    0,30   2,00  1,00    7,83   11,43  
 Summen: Produktbereich  05  
Soziale Leistungen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  2,30  5,00  0,00  6,30  11,00  33,56  62,12  0,00  4,50  18,33  1,00  144,11  
0601 FÖRDERUNG VON KINDERN 
IN TAGESBETREUUNG       0,30   1,00  1,30  5,90  4,00    8,68   21,18  
0602 KINDER- UND JUGENDARBEIT 
      0,20    1,90  0,25    0,20  0,75   3,30  
0603 FÖRDERUNG VON 
BENACHTEILIGTEN JUNGEN 
MENSCHEN       0,20    0,50  0,15  1,11      1,96  
0604 FAMILIENFÖRDERUNG 
      0,05    1,05  2,05     2,27   5,42  
0605 ERZIEHERISCHE UND 
WIRTSCHAFTLICHE HILFEN 
FÜR FAMILIEN       1,25   1,25  2,25  12,15  13,88  1,00   4,50   36,28  
 Summen: Produktbereich  06  
Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  2,00  0,00  2,25  7,00  20,50  18,99  1,00  0,20  16,20  0,00  68,14  
0701 GESUNDHEITSDIENSTE 
   0,80   3,65  2,50   1,00  1,00  2,00  2,10    1,00   14,05  
 Summen: Produktbereich  07  
Gesundheitsdienste 0,00  0,00  0,00  0,80  0,00  3,65  2,50  0,00  1,00  1,00  2,00  2,10  0,00  0,00  1,00  0,00  14,05  
0801 SPORTENTWICKLUNG, 
SPORTANLAGEN UND -
STÄTTEN         1,00   2,72  1,90    0,90   6,52  
0802 BÄDER 
        1,00   0,28  0,10  1,00   0,10   2,48  
 Summen: Produktbereich  08  
Sportförderung 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  2,00  0,00  3,00  2,00  1,00  0,00  1,00  0,00  9,00  
0901 STADT- UND 
REGIONALENTWICKLUNG, 
STADTPLANUNG     0,60  2,80  6,80  4,00  1,50   1,73  1,39      18,82  
0902 VERMESSUNG, KATASTER 
UND GEOINFORMATION     1,00  2,00   1,00  3,00  4,00  3,00     0,50   14,50  
 Summen: Produktbereich  09  
Räumliche Planung, Entwick-
lung/GeoInfo 0,00  0,00  0,00  0,00  1,60  4,80  6,80  5,00  4,50  4,00  4,73  1,39  0,00  0,00  0,50  0,00  33,32  
1001 BAUAUFSICHT UND 
BAURECHTLICHE BERATUNG     1,00  1,00  5,00   1,00  10,00  8,00  2,00   1,00    29,00  
1002 DENKMALSCHUTZ UND 
DENKMALPFLEGE     0,20  1,20          1,00   2,40  
1003 WOHNEN 
     0,70  1,00   0,70  2,00  3,78  5,75   2,00  2,12   18,05

9 
 
  Wahlbeamte 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 2 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 1 
Laufbahngruppe 1 –  
Einstiegsamt 2  
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe 
 Summen: Produktbereich  10  
Bauen und Wohnen 0,00  0,00  0,00  0,00  1,20  2,90  6,00  0,00  1,70  12,00  11,78  7,75  0,00  3,00  3,12  0,00  49,45  
1101 ABWASSERBESEITIGUNG 
   0,16  2,05   0,82    2,00  0,40  1,78   0,87    8,08  
 Summen: Produktbereich  11  
Ver- und Entsorgung 0,00  0,00  0,00  0,16  2,05  0,00  0,82  0,00  0,00  2,00  0,40  1,78  0,00  0,87  0,00  0,00  8,08  
1201 BEREITSTELLUNG VON 
VERKEHRSFLÄCHEN UND  
-ANLAGEN    0,84  1,90   4,17  3,00  2,00  2,45  4,60  1,85   0,71    21,53  
 Summen: Produktbereich  12  
Verkehrsflächen u. -anla-
gen,ÖPNV 0,00  0,00  0,00  0,84  1,90  0,00  4,17  3,00  2,00  2,45  4,60  1,85  0,00  0,71  0,00  0,00  21,53  
1301 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN 
   1,00   1,00     1,00  3,50  1,00    1,50   9,00  
1302 FRIEDHÖFE 
          0,50    1,00    1,50  
1303 NATUR, LANDSCHAFT, 
ERHOLUNG, 
WASSERSCHUTZ      1,00     1,00  3,77  2,00      7,77  
1304 FLIEßENDE GEWÄSSER 
    0,05   0,01           0,06  
1305 WALD UND 
FORSTWIRTSCHAFT          1,00        1,00  
 Summen: Produktbereich  13  
Natur- und Landschaftspflege 0,00  0,00  0,00  1,00  0,05  2,00  0,01  0,00  0,00  3,00  7,77  3,00  0,00  1,00  1,50  0,00  19,33  
1401 ÜBERGREIFENDER 
UMWELTSCHUTZ, KLIMA, 
IMMISSION, BODEN, ABFALL          3,00  0,50  1,00      4,50  
 Summen: Produktbereich  14  
Umweltschutz 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  3,00  0,50  1,00  0,00  0,00  0,00  0,00  4,50  
1503 STADTHALLE HILTRUP 
           0,38      0,38  
1504 ÖFFENTLICHE 
TOILETTENANLAGEN            1,00      1,00  
 Summen: Produktbereich  15  
Wirtschaft und Tourismus 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  1,38  0,00  0,00  0,00  0,00  1,38  
  
1,00  1,00  5,00  6,00  13,00  29,65  54,43  16,00  51,83  121,48  199,66  172,38  46,05  313,30  178,96  7,01  1.216,74

10 
 
II. Beamte und Beamtinnen eigenbetriebsähnliche Einrichtungen 2026 
 
  Wahlbeamte 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 2 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 1 
Laufbahngruppe 1 –  
Einstiegsamt 2  
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe 
0115 IT-MANAGEMENT (CITEQ)    1,00   3,00    6,00  14,00  6,00       30,00  
 
Summen: Produktbereich  01  
Innere Verwaltung    1,00   3,00  0,00   6,00  14,00  6,00  0,00    0,00   30,00  
0407 THEATER MÜNSTER           1,00  2,00    1,00   4,00  
 
Summen: Produktbereich  04  
Kultur und Wissenschaft    0,00   0,00  0,00   0,00  0,00  1,00  2,00    1,00   4,00  
1102 ABFALLWIRTSCHAFT (AWM)       1,00    1,50      1,00   3,50  
 
Summen: Produktbereich  11  
Ver- und Entsorgung    0,00   0,00  1,00   0,00  1,50  0,00  0,00    1,00   3,50  
1502 STADTMARKETING (MM)          1,00        1,00  
 
Summen: Produktbereich  15  
Wirtschaft und Tourismus    0,00   0,00  0,00   0,00  1,00  0,00  0,00    0,00   1,00  
 Gesamtsumme    1,00   3,00  1,00   6,00  16,50  7,00  2,00    2,00   38,50

11 
 
III. Tariflich Beschäftigte 2026 
 
  
TVÖD VKA 
  
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02 
0102 GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR 
POLITISCHE GREMIEN, 
STÄDTEPARTNERSCHAFTEN    0,79  2,23    1,76  1,00  2,84  0,45  2,66   0,53  1,66  0,77  
0103 OB, BM UND 
VERWALTUNGSFÜHRUNG 6,00  9,25  6,00  6,74  2,08     1,00  7,00  4,00   1,26     
0104 GLEICHSTELLUNG ALLER 
GESCHLECHTER 1,00    1,00  2,50     1,50         
0105 PERSONAL- UND 
SCHWERBEHINDERTEN-
VERTRETUNG    0,38  1,00  1,00   2,00  0,50  0,64    2,00     
0106 WIRTSCHAFTLICHKEITS-
PRÜFUNG UND REVISION  2,00   3,50  0,82        0,50      
0107 PUBLIC RELATIONS 
1,00  2,00  7,13  1,00  1,00   0,50  1,00  1,00         
0108 PERSONAL- UND 
ORGANISATIONS-
MANAGEMENT 0,90  2,55  1,25  9,77  26,04  0,61   0,63  12,75  3,00   2,57  0,86  5,27  2,99   
0109 FINANZ- UND 
BETEILIGUNGSMANAGEMENT  1,00  1,00  8,84  11,00  3,88  2,00  2,00  8,90  24,47  5,50  1,33    0,38   
0110 RECHT 
 1,50    4,25   1,00    1,00   1,00      
0111 IMMOBILIENMANAGEMENT 
2,00  8,00  2,00  45,14  53,45  5,88  1,00  12,00  16,35  6,50   11,10  2,50  1,00  1,54  64,00  
0113 ZENTRALE DIENSTE 
0,10     1,00     5,00  2,50  1,00  4,48  14,42  1,75  0,57   
0114 STIFTUNGSMANAGEMENT 
1,00    2,00       1,00   1,00      
0116 MIGRATIONS- UND 
INTEGRATIONSMANAGEMENT  1,00  1,00     0,50  2,48      0,50     
 Summen: Produktbereich  01  
Innere Verwaltung 12,00  27,30  18,38  79,16  105,37  11,37  5,00  21,87  48,00  48,95  10,95  24,64  21,54  8,55  7,14  64,77  
0201 ORDNUNGSRECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN    1,30     1,80  49,55  0,55   0,68      
0202 GEWERBERECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN    1,10   1,00   0,35  4,15  2,40   0,43      
0203 STRAßENVERKEHRS-
RECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN    2,60  1,00   2,50  0,85  9,27  17,35  14,01  14,60  28,00  4,00  6,75   
0204 BÜRGERANGELEGENHEITEN 
   1,00  1,15   7,50  0,25  3,62  23,05   4,50  8,27  0,50    
0205 STANDESAMTS-
ANGELEGENHEITEN       1,00  2,50   2,00   2,00

12 
 
  
TVÖD VKA 
  
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02 
0206 AUSLÄNDER-
ANGELEGENHEITEN    2,00  1,00  1,00  3,00   16,66    3,73      
0207 STATISTIK 
0,50   1,80   2,10  1,00   0,89   1,00        
0209 BRANDSCHUTZ UND 
FEUERWEHRTECHNISCHE 
HILFELEISTUNG   0,64  1,49  2,65  2,29  2,15  2,54  4,38  4,10  5,46  3,84      
0210 RETTUNGSDIENST 
1,00   0,36  1,51  3,35  0,71  0,35  1,97  1,63  1,90  0,54  4,43      
0211 VETERINÄRWESEN UND 
LEBENSMITTELÜBERWACHU
NG  6,00  1,00    0,20  4,00  3,84   1,00   1,00  0,04   1,00   
 Summen: Produktbereich  02  
Sicherheit und Ordnung 1,50  6,00  3,80  11,00  11,25  6,20  20,50  14,98  89,25  53,35  20,01  35,20  36,31  4,50  7,75  0,00  
0301 LEISTUNGEN FÜR SCHULEN 
 1,00  2,11  1,40  9,65  5,15   2,00  8,40  1,89  50,00  121,07  1,25  5,37  31,68  1,88  
0302 ZENTRALE LEISTUNGEN FÜR 
SCHÜLER/-INNEN UND AM 
SCHULLEBEN BETEILIGTE  1,00  8,61  1,60  2,30    0,50  0,65  0,13   3,19      
 Summen: Produktbereich  03  
Schulträgeraufgaben 0,00  2,00  10,72  3,00  11,95  5,15  0,00  2,50  9,05  2,02  50,00  124,26  1,25  5,37  31,68  1,88  
0401 KULTURMANAGEMENT/KULT
URFÖRDERUNG 1,00   1,00  2,00  3,25  2,00    3,00  0,50  1,00  0,37   2,20  1,50   
0402 VOLKSHOCHSCHULE 
1,00   8,17   1,00    0,75   4,67  2,00  1,00  2,75  0,64    
0403 WESTFÄLISCHE SCHULE FÜR 
MUSIK UND FÖRDERUNG 
DER STADTTEIL-
MUSIKSCHULEN 1,00  1,00    1,00  6,80   55,69  1,50   1,00   1,00  1,00  0,77   
0404 STADTBÜCHEREI UND 
FÖRDERUNG VON 
BÜCHEREIEN FREIER 
TRÄGER 1,00  1,00  0,90  3,00  5,00  10,30  2,23  0,77  10,97   23,06  1,00  2,00    1,50  
0405 STADTMUSEUM 
  1,86  1,00  2,00    2,64    1,00  1,00  3,18  0,94  0,64   
0406 STADTARCHIV 
 1,00    0,61   1,50  1,00    1,00   1,00   0,92  2,00  
0408 GESCHICHTSORT VILLA TEN 
HOMPEL 1,00   2,75      1,25   0,52   1,00      
 Summen: Produktbereich  04  
Kultur und Wissenschaft 5,00  3,00  14,68  6,00  12,86  19,10  3,73  62,10  15,47  5,69  29,06  4,37  9,93  4,78  3,83  3,50  
0501 STÄDTISCHE 
ARBEITSGELEGENHEITEN 
AGH      1,00       0,98  1,64  1,00  3,08   
0501 GRUNDSICHERUNG FÜR 
ARBEITSSUCHENDE NACH 
DEM SGB II  4,00   9,00  6,75  7,00  89,95  1,50  4,00  21,50   6,00  3,50  1,50  1,77

13 
 
  
TVÖD VKA 
  
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02 
0502 SICHERUNG DES 
LEBENSUNTERHALTS (OHNE 
SGB II)    1,30  2,00  1,75  13,33  0,50   1,00   0,50  1,60     
0503 SICHERUNG BESONDERER 
SOZIALER BEDARFE  1,50   2,70  1,50  4,60  7,36  0,75  1,50  5,00   1,50  2,67  23,50  0,50   
0504 WOHNGELD 
     0,60  2,50   16,92    0,70      
 Summen: Produktbereich  05  
Soziale Leistungen 0,00  5,50  0,00  13,00  10,25  14,95  113,14  2,75  22,42  27,50  0,00  9,68  9,41  26,00  5,35  0,00  
0601 FÖRDERUNG VON KINDERN 
IN TAGESBETREUUNG 1,00  1,00   1,00   0,80   8,50  0,25  12,83   3,20  0,78  1,77   13,56  
0602 KINDER- UND JUGENDARBEIT 
0,50    0,50  1,50  0,20   2,18  2,50  0,50  1,00  4,40  0,28  1,00  2,12  0,14  
0603 FÖRDERUNG VON 
BENACHTEILIGTEN JUNGEN 
MENSCHEN 0,50    0,50  0,50  0,25       1,05  0,50     
0604 FAMILIENFÖRDERUNG 
0,07      0,15  1,00  1,00  0,77    1,82  0,04     
0605 ERZIEHERISCHE UND 
WIRTSCHAFTLICHE HILFEN 
FÜR FAMILIEN 0,93    1,00  1,00  2,10  3,00  1,83  0,50  2,00   1,33  3,57     
 Summen: Produktbereich  06  
Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe 3,00  1,00  0,00  3,00  3,00  3,50  4,00  13,51  4,02  15,33  1,00  11,80  5,16  2,77  2,12  13,70  
0701 GESUNDHEITSDIENSTE 
10,85  3,52  1,50  3,00  5,50  1,30   0,30  8,53  3,25   9,49  7,70     
 Summen: Produktbereich  07  
Gesundheitsdienste 10,85  3,52  1,50  3,00  5,50  1,30  0,00  0,30  8,53  3,25  0,00  9,49  7,70  0,00  0,00  0,00  
0801 SPORTENTWICKLUNG, 
SPORTANLAGEN UND -
STÄTTEN 0,70  1,00   1,00  3,00  1,00  0,50  0,85  1,50    4,00    0,50   
0802 BÄDER 
0,30     4,50    1,90  2,00  14,00  14,00  3,00  43,03  5,42  3,36   
 Summen: Produktbereich  08  
Sportförderung 1,00  1,00  0,00  1,00  7,50  1,00  0,50  2,75  3,50  14,00  14,00  7,00  43,03  5,42  3,86  0,00  
0901 STADT- UND 
REGIONALENTWICKLUNG, 
STADTPLANUNG 1,50  0,25  9,88  11,09  16,80    0,61  6,50  0,50   2,50      
0902 VERMESSUNG, KATASTER 
UND GEOINFORMATION 1,00  2,00  3,00  14,00  7,77  12,00   1,00  21,02  1,00   11,85      
 Summen: Produktbereich  09  
Räumliche Planung, Entwick-
lung/GeoInfo 2,50  2,25  12,88  25,09  24,57  12,00  0,00  1,61  27,52  1,50  0,00  14,35  0,00  0,00  0,00  0,00  
1001 BAUAUFSICHT UND 
BAURECHTLICHE BERATUNG    12,00  11,68    7,50    1,00  1,00  1,50     
1002 DENKMALSCHUTZ UND 
DENKMALPFLEGE  1,75  1,00  2,95  0,10    3,00     1,00   1,00

14 
 
  
TVÖD VKA 
  
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02 
1003 WOHNEN 
  1,00   9,50  2,90  2,50    2,50  1,00  1,80      
 Summen: Produktbereich  10  
Bauen und Wohnen 0,00  1,75  2,00  14,95  21,28  2,90  2,50  10,50  0,00  2,50  2,00  3,80  1,50  1,00  0,00  0,00  
1101 ABWASSERBESEITIGUNG 
2,00  7,46  5,63  25,67  40,20  3,60  2,40  14,88  16,45  2,50  20,00  66,89      
 Summen: Produktbereich  11  
Ver- und Entsorgung 2,00  7,46  5,63  25,67  40,20  3,60  2,40  14,88  16,45  2,50  20,00  66,89  0,00  0,00  0,00  0,00  
1201 BEREITSTELLUNG VON 
VERKEHRSFLÄCHEN UND -
ANLAGEN 1,00  5,50  7,38  32,43  34,76  1,50  2,10  14,00  18,58   0,50  35,97      
 Summen: Produktbereich  12  
Verkehrsflächen u. -anlagen, 
ÖPNV 1,00  5,50  7,38  32,43  34,76  1,50  2,10  14,00  18,58  0,00  0,50  35,97  0,00  0,00  0,00  0,00  
1301 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN 
 1,50  1,00  8,00  18,38    7,50  7,00  0,26  20,42  67,65  24,50     
1302 FRIEDHÖFE 
  1,00      1,00  3,68   1,00  11,00  2,00   1,00   
1303 NATUR, LANDSCHAFT, 
ERHOLUNG, WASSERSCHUTZ  1,00  2,00  3,00  16,00  0,63   1,00  1,50    1,50      
1304 FLIEßENDE GEWÄSSER 
 0,04   2,50  2,25  0,41   1,16     0,01      
1305 WALD UND 
FORSTWIRTSCHAFT  0,50        1,00    4,00      
 Summen: Produktbereich  13  
Natur- und Landschaftspflege 0,00  3,04  4,00  13,50  36,63  1,04  0,00  10,66  13,18  0,26  21,42  84,16  26,50  0,00  1,00  0,00  
1401 ÜBERGREIFENDER 
UMWELTSCHUTZ, KLIMA, 
IMMISSION, BODEN, ABFALL  3,00  2,00  5,50  16,50   0,50   2,00    0,50      
 Summen: Produktbereich  14  
Umweltschutz 0,00  3,00  2,00  5,50  16,50  0,00  0,50  0,00  2,00  0,00  0,00  0,50  0,00  0,00  0,00  0,00  
1503 STADTHALLE HILTRUP 
        1,00    1,00      
 Summen: Produktbereich  15  
Wirtschaft und Tourismus 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  1,00  0,00  0,00  1,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
  
38,85  72,32  82,96  236,30  341,61  83,61  154,37  172,41  278,96  176,85  168,94  433,11  162,33  58,40  62,74  83,85

15 
 
  
TVÖD Pflege  
BT-B 
  BT-V Soz. & Erz. Dienst    
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02 
TVÖD
FEST Summe 
0102 GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR 
POLITISCHE GREMIEN, 
STÄDTEPARTNERSCHAFTEN                  1,00  15,69  
0103 OB, BM UND 
VERWALTUNGSFÜHRUNG                  1,00  44,33  
0104 GLEICHSTELLUNG ALLER 
GESCHLECHTER                   6,00  
0105 PERSONAL- UND 
SCHWERBEHINDERTEN-
VERTRETUNG           0,48         8,00  
0106 WIRTSCHAFTLICHKEITS-
PRÜFUNG UND REVISION                  1,00  7,82  
0107 PUBLIC RELATIONS 
                  14,63  
0108 PERSONAL- UND 
ORGANISATIONS-
MANAGEMENT    1,00      1,00           71,18  
0109 FINANZ- UND 
BETEILIGUNGS-
MANAGEMENT                   70,30  
0110 RECHT 
                  8,75  
0111 IMMOBILIENMANAGEMENT 
                 1,00  233,46  
0113 ZENTRALE DIENSTE 
                  30,82  
0114 STIFTUNGSMANAGEMENT 
                  5,00  
0116 MIGRATIONS- UND 
INTEGRATIONS-
MANAGEMENT          2,50          7,98  
 Summen: Produktbereich  01  
Innere Verwaltung 0,00  0,00  0,00  1,00  0,00  0,00  0,00  0,00  1,00  2,50  0,48  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  4,00  523,96  
0201 ORDNUNGSRECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN                   53,88  
0202 GEWERBERECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN                   9,43  
0203 STRAßENVERKEHRS-
RECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN                   100,93  
0204 BÜRGERANGELEGENHEITEN 
                  49,84  
0205 STANDESAMTS-
ANGELEGENHEITEN                   7,50

16 
 
  
TVÖD Pflege  
BT-B 
  BT-V Soz. & Erz. Dienst    
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02 
TVÖD
FEST Summe 
0206 AUSLÄNDER-
ANGELEGENHEITEN                   27,39  
0207 STATISTIK 
                  7,29  
0209 BRANDSCHUTZ UND 
FEUERWEHRTECHNISCHE 
HILFELEISTUNG     1,00              0,02  30,55  
0210 RETTUNGSDIENST 
                 3,80  21,54  
0211 VETERINÄRWESEN UND 
LEBENSMITTEL-
ÜBERWACHUNG                   18,08  
 Summen: Produktbereich  02  
Sicherheit und Ordnung 0,00  0,00  0,00  0,00  1,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  3,82  326,42  
0301 LEISTUNGEN FÜR SCHULEN 
         29,91     0,50  19,03     292,29  
0302 ZENTRALE LEISTUNGEN FÜR 
SCHÜLER/-INNEN UND AM 
SCHULLEBEN BETEILIGTE       3,00    6,40  5,45     1,45   0,50   34,78  
 Summen: Produktbereich  03  
Schulträgeraufgaben 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  3,00  0,00  0,00  36,31  5,45  0,00  0,00  0,50  20,48  0,00  0,50  0,00  327,07  
0401 KULTURMANAGEMENT/ 
KULTURFÖRDERUNG                   17,82  
0402 VOLKSHOCHSCHULE 
          0,65         22,63  
0403 WESTFÄLISCHE SCHULE 
FÜR MUSIK UND 
FÖRDERUNG DER 
STADTTEILMUSIKSCHULEN                   70,76  
0404 STADTBÜCHEREI UND 
FÖRDERUNG VON 
BÜCHEREIEN FREIER 
TRÄGER                   62,73  
0405 STADTMUSEUM 
                  14,26  
0406 STADTARCHIV 
                  9,03  
0408 GESCHICHTSORT VILLA TEN 
HOMPEL                   6,52  
 Summen: Produktbereich  04  
Kultur und Wissenschaft 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,65  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  203,76  
0501 STÄDTISCHE 
ARBEITSGELEGENHEITEN 
AGH          1,00          8,70

17 
 
  
TVÖD Pflege  
BT-B 
  BT-V Soz. & Erz. Dienst    
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02 
TVÖD
FEST Summe 
0501 GRUNDSICHERUNG FÜR 
ARBEITSSUCHENDE NACH 
DEM SGB II    3,00  1,00   4,00     60,57        1,00  226,04  
0502 SICHERUNG DES 
LEBENSUNTERHALTS  
(OHNE SGB II)    0,70  0,64      2,75         0,50  26,57  
0503 SICHERUNG BESONDERER 
SOZIALER BEDARFE    2,30  4,41   7,00    42,71  0,50        0,50  110,50  
0504 WOHNGELD 
                  20,72  
 Summen: Produktbereich  05  
Soziale Leistungen 0,00  0,00  0,00  6,00  6,04  0,00  11,00  0,00  0,00  46,46  61,07  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  2,00  392,52  
0601 FÖRDERUNG VON KINDERN 
IN TAGESBETREUUNG    2,46  6,10  4,00  22,80   23,00  17,70  2,00  1,00  13,40  15,97  308,27  75,40   0,30  537,09  
0602 KINDER- UND 
JUGENDARBEIT    4,46  2,00   7,38    32,93  3,19   1,00  1,62  63,32   53,91  0,10  186,73  
0603 FÖRDERUNG VON 
BENACHTEILIGTEN JUNGEN 
MENSCHEN    2,87    4,16    17,96    5,00      0,15  33,44  
0604 FAMILIENFÖRDERUNG 
   0,81  1,05   1,83  1,52   3,81         0,15  14,01  
0605 ERZIEHERISCHE UND 
WIRTSCHAFTLICHE HILFEN 
FÜR FAMILIEN    9,66  6,35   5,73  42,59   23,67         0,30  105,55  
 Summen: Produktbereich  06  
Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe 0,00  0,00  0,00  20,25  15,50  4,00  41,91  44,11  23,00  96,07  5,19  1,00  19,40  17,59  371,59  75,40  53,91  1,00  876,83  
0701 GESUNDHEITSDIENSTE 
0,50  3,51  0,75  1,00     10,72   12,64      0,65     84,71  
 Summen: Produktbereich  07  
Gesundheitsdienste 0,50  3,51  0,75  1,00  0,00  0,00  0,00  10,72  0,00  12,64  0,00  0,00  0,00  0,00  0,65  0,00  0,00  0,00  84,71  
0801 SPORTENTWICKLUNG, 
SPORTANLAGEN UND -
STÄTTEN                   14,05  
0802 BÄDER 
                  91,51  
 Summen: Produktbereich  08  
Sportförderung 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  105,56  
0901 STADT- UND 
REGIONALENTWICKLUNG, 
STADTPLANUNG                   49,63  
0902 VERMESSUNG, KATASTER 
UND GEOINFORMATION                   74,64  
 Summen: Produktbereich  09  
Räumliche Planung, Entwick-
lung/GeoInfo 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  124,27

18 
 
  
TVÖD Pflege  
BT-B 
  BT-V Soz. & Erz. Dienst    
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02 
TVÖD
FEST Summe 
1001 BAUAUFSICHT UND 
BAURECHTLICHE BERATUNG                   34,68  
1002 DENKMALSCHUTZ UND 
DENKMALPFLEGE                   10,80  
1003 WOHNEN 
         2,00  0,50         23,70  
 Summen: Produktbereich  10  
Bauen und Wohnen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  2,00  0,50  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  69,18  
1101 ABWASSERBESEITIGUNG 
                  207,67  
 Summen: Produktbereich  11  
Ver- und Entsorgung 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  207,67  
1201 BEREITSTELLUNG VON 
VERKEHRSFLÄCHEN UND -
ANLAGEN                   153,71  
 Summen: Produktbereich  12  
Verkehrsflächen u. -anlagen, 
ÖPNV 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  153,71  
1301 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN 
                  156,21  
1302 FRIEDHÖFE 
                  20,68  
1303 NATUR, LANDSCHAFT, 
ERHOLUNG, 
WASSERSCHUTZ                   26,63  
1304 FLIEßENDE GEWÄSSER 
                  6,37  
1305 WALD UND 
FORSTWIRTSCHAFT                   5,50  
 Summen: Produktbereich  13  
Natur- und Landschaftspflege 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  215,39  
1401 ÜBERGREIFENDER 
UMWELTSCHUTZ, KLIMA, 
IMMISSION, BODEN, ABFALL                   30,00  
 Summen: Produktbereich  14  
Umweltschutz 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  30,00  
1503 STADTHALLE HILTRUP 
                  2,00  
 Summen: Produktbereich  15  
Wirtschaft und Tourismus 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  2,00  
  0,50  3,51  0,75  28,25  22,54  4,00  55,91  54,83  24,00  195,98  73,34  1,00  19,40  18,09  392,72  75,40  54,41  10,82  3.643,05

19 
 
Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung Stellenplan 2027 
I. Beamte und Beamtinnen 2027 
 
  Wahlbeamte 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 2 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 1 
Laufbahngruppe 1 –  
Einstiegsamt 2  
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe 
0102 GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR 
POLITISCHE GREMIEN, 
STÄDTEPARTNERSCHAFTEN       1,00     1,75  1,00   1,75  0,12   5,62  
0103 OB, BM UND 
VERWALTUNGSFÜHRUNG 1,00  1,00  5,00  2,00  1,00   5,00   1,23  0,50  2,00     1,00   19,73  
0104 GLEICHSTELLUNG ALLER 
GESCHLECHTER         0,50   0,77       1,27  
0105 PERSONAL- UND 
SCHWERBEHINDERTEN-
VERTRETUNG              1,00    1,00  
0106 WIRTSCHAFTLICHKEITS-
PRÜFUNG UND REVISION          7,56  2,00       9,56  
0108 PERSONAL- UND 
ORGANISATIONS-
MANAGEMENT    0,80   1,00  4,48  1,00  3,85  13,48  19,69  1,74  0,05  10,76  0,76  0,50  58,11  
0109 FINANZ- UND 
BETEILIGUNGSMANAGEMENT     1,00   4,00   6,00  8,00  8,50  5,50  1,00  11,00  14,00  1,50  60,50  
0110 RECHT 
    1,00       2,00     0,50   3,50  
0111 IMMOBILIENMANAGEMENT 
     3,00  4,00  1,00  5,00  11,49  15,75    2,98  4,81   48,03  
0113 ZENTRALE DIENSTE 
   0,20    0,45     0,53  0,50   2,81  0,50   4,99  
0114 STIFTUNGSMANAGEMENT 
          0,39       0,39  
0116 MIGRATIONS- UND 
INTEGRATIONS-
MANAGEMENT           1,00  0,75      1,75   
Summen: Produktbereich  01  
Innere Verwaltung 1,00  1,00  5,00  3,00  3,00  4,00  18,93  2,00  16,58  41,03  54,37  9,49  1,05  30,30  21,69  2,00  214,44  
0201 ORDNUNGSRECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN     0,32  0,50    0,50  0,50  2,00  1,00   0,20    5,02  
0202 GEWERBERECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN     0,22   0,50      3,00   1,13  2,00   6,85  
0203 STRAßENVERKEHRS-
RECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN     0,46  0,50  0,50   1,50  0,50  2,00  7,00   17,68  4,50  2,50  37,14  
0204 BÜRGERANGELEGENHEITEN 
      1,00  1,00  2,00  1,00  2,00  1,13   7,42  11,21  1,00  27,76

20 
 
  Wahlbeamte 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 2 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 1 
Laufbahngruppe 1 –  
Einstiegsamt 2  
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe 
0205 STANDESAMTSANGELEGEN-
HEITEN        1,00   1,00  2,00  6,50   1,00  1,00   12,50  
0206 AUSLÄNDERANGELEGEN-
HEITEN      1,00    1,00   2,00  7,75   10,50    22,25  
0207 STATISTIK 
    0,20   0,20           0,40  
0209 BRANDSCHUTZ UND 
FEUERWEHRTECHNISCHE 
HILFELEISTUNG     0,78  1,98  3,21  2,83  6,41  24,85  23,80  20,69  25,28  155,41  49,98   315,22  
0210 RETTUNGSDIENST 
    0,22  0,02  0,79  0,17  1,59  2,15  8,20  7,76  17,72  89,06  40,16   167,84  
0211 VETERINÄRWESEN UND 
LEBENSMITTELÜBER-
WACHUNG    0,20   1,00      2,00  1,00    1,00   5,20  
 Summen: Produktbereich  02  
Sicherheit und Ordnung 0,00  0,00  0,00  0,20  2,20  5,00  6,20  5,00  13,00  30,00  44,00  55,83  43,00  282,39  109,85  3,50  600,17  
0301 LEISTUNGEN FÜR SCHULEN 
    0,55  1,60    1,70  2,00  7,50  2,00   1,00  2,18  0,51  19,04  
0302 ZENTRALE LEISTUNGEN FÜR 
SCHÜLER/-INNEN UND AM 
SCHULLEBEN BETEILIGTE     0,35  1,40   1,00  0,30  1,00  2,45  2,50   1,00  1,32   11,32  
 Summen: Produktbereich  03  
Schulträgeraufgaben 0,00  0,00  0,00  0,00  0,90  3,00  0,00  1,00  2,00  3,00  9,95  4,50  0,00  2,00  3,50  0,51  30,36  
0402 VOLKSHOCHSCHULE 
    0,10      1,00  1,00     0,75   2,85  
0403 WESTFÄLISCHE SCHULE FÜR 
MUSIK UND FÖRDERUNG 
DER STADTTEIL-
MUSIKSCHULEN          1,00        1,00  
0404 STADTBÜCHEREI UND 
FÖRDERUNG VON 
BÜCHEREIEN FREIER 
TRÄGER               1,51   1,51  
0405 STADTMUSEUM 
     1,00  1,00           2,00  
0406 STADTARCHIV 
     1,00  1,00     1,00       3,00  
 Summen: Produktbereich  04  
Kultur und Wissenschaft 0,00  0,00  0,00  0,00  0,10  2,00  2,00  0,00  0,00  2,00  2,00  0,00  0,00  0,00  2,26  0,00  10,36  
0501 GRUNDSICHERUNG FÜR 
ARBEITSSUCHENDE NACH 
DEM SGB II      1,00  2,00   3,00  7,00  15,20  32,40   3,00  5,50  1,00  70,10  
0502 SICHERUNG DES 
LEBENSUNTERHALTS (OHNE 
SGB II)      0,50  1,50   1,50  2,00  7,32  17,87   1,50    32,19  
0503 SICHERUNG BESONDERER 
SOZIALER BEDARFE      0,50  1,50   1,50  2,00  9,04  10,85    5,00   30,39

21 
 
  Wahlbeamte 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 2 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 1 
Laufbahngruppe 1 –  
Einstiegsamt 2  
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe 
0504 WOHNGELD 
     0,30    0,30   2,00  1,00    7,83   11,43  
 Summen: Produktbereich  05  
Soziale Leistungen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  2,30  5,00  0,00  6,30  11,00  33,56  62,12  0,00  4,50  18,33  1,00  144,11  
0601 FÖRDERUNG VON KINDERN 
IN TAGESBETREUUNG       0,30   1,00  1,30  5,90  4,00    8,68   21,18  
0602 KINDER- UND JUGENDARBEIT 
      0,20    1,90  0,25    0,20  0,75   3,30  
0603 FÖRDERUNG VON 
BENACHTEILIGTEN JUNGEN 
MENSCHEN       0,20    0,50  0,15  1,11      1,96  
0604 FAMILIENFÖRDERUNG 
      0,05    1,05  2,05     2,27   5,42  
0605 ERZIEHERISCHE UND 
WIRTSCHAFTLICHE HILFEN 
FÜR FAMILIEN       1,25   1,25  2,25  12,15  13,88  1,00   4,50   36,28  
 Summen: Produktbereich  06  
Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  2,00  0,00  2,25  7,00  20,50  18,99  1,00  0,20  16,20  0,00  68,14  
0701 GESUNDHEITSDIENSTE 
   0,80   3,65  2,50   1,00  1,00  2,00  2,10    1,00   14,05  
 Summen: Produktbereich  07  
Gesundheitsdienste 0,00  0,00  0,00  0,80  0,00  3,65  2,50  0,00  1,00  1,00  2,00  2,10  0,00  0,00  1,00  0,00  14,05  
0801 SPORTENTWICKLUNG, 
SPORTANLAGEN UND -
STÄTTEN         1,00   2,72  1,90    0,90   6,52  
0802 BÄDER 
        1,00   0,28  0,10  1,00   0,10   2,48  
 Summen: Produktbereich  08  
Sportförderung 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  2,00  0,00  3,00  2,00  1,00  0,00  1,00  0,00  9,00  
0901 STADT- UND 
REGIONALENTWICKLUNG, 
STADTPLANUNG     0,60  2,80  6,80  4,00  1,50   1,73  1,39      18,82  
0902 VERMESSUNG, KATASTER 
UND GEOINFORMATION     1,00  2,00   1,00  3,00  4,00  3,00     0,50   14,50  
 Summen: Produktbereich  09  
Räumliche Planung, Entwick-
lung/GeoInfo 0,00  0,00  0,00  0,00  1,60  4,80  6,80  5,00  4,50  4,00  4,73  1,39  0,00  0,00  0,50  0,00  33,32  
1001 BAUAUFSICHT UND 
BAURECHTLICHE BERATUNG     1,00  1,00  5,00   1,00  10,00  8,00  2,00   1,00    29,00  
1002 DENKMALSCHUTZ UND 
DENKMALPFLEGE     0,20  1,20          1,00   2,40  
1003 WOHNEN 
     0,70  1,00   0,70  2,00  3,78  5,75   2,00  2,12   18,05  
 Summen: Produktbereich  10  
Bauen und Wohnen 0,00  0,00  0,00  0,00  1,20  2,90  6,00  0,00  1,70  12,00  11,78  7,75  0,00  3,00  3,12  0,00  49,45

22 
 
  Wahlbeamte 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 2 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 1 
Laufbahngruppe 1 –  
Einstiegsamt 2  
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe 
1101 ABWASSERBESEITIGUNG 
   0,16  2,05   0,82    2,00  0,40  1,78   0,87    8,08  
 Summen: Produktbereich  11  
Ver- und Entsorgung 0,00  0,00  0,00  0,16  2,05  0,00  0,82  0,00  0,00  2,00  0,40  1,78  0,00  0,87  0,00  0,00  8,08  
1201 BEREITSTELLUNG VON 
VERKEHRSFLÄCHEN UND  
-ANLAGEN    0,84  1,90   4,17  3,00  2,00  2,45  4,60  1,85   0,71    21,53  
 Summen: Produktbereich  12  
Verkehrsflächen u. -anla-
gen,ÖPNV 0,00  0,00  0,00  0,84  1,90  0,00  4,17  3,00  2,00  2,45  4,60  1,85  0,00  0,71  0,00  0,00  21,53  
1301 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN 
   1,00   1,00     1,00  3,50  1,00    1,50   9,00  
1302 FRIEDHÖFE 
          0,50    1,00    1,50  
1303 NATUR, LANDSCHAFT, 
ERHOLUNG, 
WASSERSCHUTZ      1,00     1,00  3,77  2,00      7,77  
1304 FLIEßENDE GEWÄSSER 
    0,05   0,01           0,06  
1305 WALD UND 
FORSTWIRTSCHAFT          1,00        1,00  
 Summen: Produktbereich  13  
Natur- und Landschaftspflege 0,00  0,00  0,00  1,00  0,05  2,00  0,01  0,00  0,00  3,00  7,77  3,00  0,00  1,00  1,50  0,00  19,33  
1401 ÜBERGREIFENDER 
UMWELTSCHUTZ, KLIMA, 
IMMISSION, BODEN, ABFALL          3,00  0,50  1,00      4,50  
 Summen: Produktbereich  14  
Umweltschutz 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  3,00  0,50  1,00  0,00  0,00  0,00  0,00  4,50  
1503 STADTHALLE HILTRUP 
           0,38      0,38  
1504 ÖFFENTLICHE 
TOILETTENANLAGEN            1,00      1,00  
 Summen: Produktbereich  15  
Wirtschaft und Tourismus 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  1,38  0,00  0,00  0,00  0,00  1,38  
  
1,00  1,00  5,00  6,00  13,00  29,65  54,43  16,00  51,33  121,48  199,16  173,18  46,05  324,97  178,96  7,01  1.228,21

23 
 
II. Beamte und Beamtinnen eigenbetriebsähnliche Einrichtungen 2027 
 
  Wahlbeamte 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 2 
Laufbahngruppe 2 –  
Einstiegsamt 1 
Laufbahngruppe 1 –  
Einstiegsamt 2  
PG Bezeichnung B10 B6 B5 B2 A16 A15 A14 A13 A13 A12 A11 A10 A9Z A9 A8 A7 Summe 
0115 IT-MANAGEMENT (CITEQ)    1,00   3,00    6,00  14,00  6,00       30,00  
 
Summen: Produktbereich  01  
Innere Verwaltung    1,00   3,00  0,00   6,00  14,00  6,00  0,00    0,00   30,00  
0407 THEATER MÜNSTER           1,00  2,00    1,00   4,00  
 
Summen: Produktbereich  04  
Kultur und Wissenschaft    0,00   0,00  0,00   0,00  0,00  1,00  2,00    1,00   4,00  
1102 ABFALLWIRTSCHAFT (AWM)       1,00    1,50      1,00   3,50  
 
Summen: Produktbereich  11  
Ver- und Entsorgung    0,00   0,00  1,00   0,00  1,50  0,00  0,00    1,00   3,50  
1502 STADTMARKETING (MM)          1,00        1,00  
 
Summen: Produktbereich  15  
Wirtschaft und Tourismus    0,00   0,00  0,00   0,00  1,00  0,00  0,00    0,00   1,00  
 Gesamtsumme    1,00   3,00  1,00   6,00  16,50  7,00  2,00    2,00   38,50

24 
 
III. Tariflich Beschäftigte 2027 
 
  
TVÖD VKA 
  
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02 
0102 GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR 
POLITISCHE GREMIEN, 
STÄDTEPARTNERSCHAFTEN    0,79  2,23    1,76  1,00  2,84  0,45  2,66   0,53  1,66  0,77  
0103 OB, BM UND 
VERWALTUNGSFÜHRUNG 6,00  9,25  6,00  6,74  2,08     1,00  7,00  4,00   1,26     
0104 GLEICHSTELLUNG ALLER 
GESCHLECHTER 1,00    1,00  2,50     1,50         
0105 PERSONAL- UND 
SCHWERBEHINDERTEN-
VERTRETUNG    0,38  1,00  1,00   2,00  0,50  0,64    2,00     
0106 WIRTSCHAFTLICHKEITS-
PRÜFUNG UND REVISION  2,00   3,50  0,82        0,50      
0107 PUBLIC RELATIONS 
1,00  2,00  7,13  1,00  1,00   0,50  1,00  1,00         
0108 PERSONAL- UND 
ORGANISATIONS-
MANAGEMENT 0,90  2,55  1,25  9,77  26,04  0,61   0,63  12,75  3,00   2,57  0,86  5,27  2,99   
0109 FINANZ- UND 
BETEILIGUNGSMANAGEMENT  1,00  1,00  8,84  11,00  3,88  2,00  2,00  8,90  24,47  5,50  1,33    0,38   
0110 RECHT 
 1,50    4,25   1,00    1,00   1,00      
0111 IMMOBILIENMANAGEMENT 
2,00  8,00  2,00  45,14  53,45  5,88  1,00  12,00  16,35  6,50   11,10  2,50  1,00  1,54  64,00  
0113 ZENTRALE DIENSTE 
0,10     1,00     5,00  2,50  1,00  4,48  14,42  1,75  0,57   
0114 STIFTUNGSMANAGEMENT 
1,00    2,00       1,00   1,00      
0116 MIGRATIONS- UND 
INTEGRATIONSMANAGEMENT  1,00  1,00     0,50  2,48      0,50     
 Summen: Produktbereich  01  
Innere Verwaltung 12,00  27,30  18,38  79,16  105,37  11,37  5,00  21,87  48,00  48,95  10,95  24,64  21,54  8,55  7,14  64,77  
0201 ORDNUNGSRECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN    1,30     1,80  49,55  0,55   0,68      
0202 GEWERBERECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN    1,10   1,00   0,35  4,15  2,40   0,43      
0203 STRAßENVERKEHRS-
RECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN    2,60  1,00   2,50  0,85  9,27  17,35  14,01  14,60  28,00  4,00  6,75   
0204 BÜRGERANGELEGENHEITEN 
   1,00  1,15   7,50  0,25  3,62  23,05   4,50  8,27  0,50    
0205 STANDESAMTS-
ANGELEGENHEITEN       1,00  2,50   2,00   2,00

25 
 
  
TVÖD VKA 
  
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02 
0206 AUSLÄNDER-
ANGELEGENHEITEN    2,00  1,00  1,00  3,00   16,66    3,73      
0207 STATISTIK 
0,50   1,80   2,10  1,00   0,89   1,00        
0209 BRANDSCHUTZ UND 
FEUERWEHRTECHNISCHE 
HILFELEISTUNG   0,64  1,49  2,65  2,29  2,15  2,54  4,38  4,10  5,46  3,84      
0210 RETTUNGSDIENST 
1,00   0,36  1,51  3,35  0,71  0,35  1,97  1,63  1,90  0,54  4,43      
0211 VETERINÄRWESEN UND 
LEBENSMITTELÜBERWACHU
NG  6,00  1,00    0,20  4,00  3,84   1,00   1,00  0,04   1,00   
 Summen: Produktbereich  02  
Sicherheit und Ordnung 1,50  6,00  3,80  11,00  11,25  6,20  20,50  14,98  89,25  53,35  20,01  35,20  36,31  4,50  7,75  0,00  
0301 LEISTUNGEN FÜR SCHULEN 
 1,00  2,11  1,40  9,65  5,15   2,00  8,55  1,95  50,00  121,58  1,25  5,37  31,68  1,88  
0302 ZENTRALE LEISTUNGEN FÜR 
SCHÜLER/-INNEN UND AM 
SCHULLEBEN BETEILIGTE  1,00  8,61  1,60  2,30    0,50  0,50  0,08   3,19      
 Summen: Produktbereich  03  
Schulträgeraufgaben 0,00  2,00  10,72  3,00  11,95  5,15  0,00  2,50  9,05  2,02  50,00  124,77  1,25  5,37  31,68  1,88  
0401 KULTURMANAGEMENT/KULT
URFÖRDERUNG 1,00   1,00  2,00  3,25  2,00    3,00  0,50  1,00  0,37   2,20  1,50   
0402 VOLKSHOCHSCHULE 
1,00   8,17   1,00    0,75   4,67  2,00  1,00  2,75  0,64    
0403 WESTFÄLISCHE SCHULE FÜR 
MUSIK UND FÖRDERUNG 
DER STADTTEIL-
MUSIKSCHULEN 1,00  1,00    1,00  6,80   55,69  1,50   1,00   1,00  1,00  0,77   
0404 STADTBÜCHEREI UND 
FÖRDERUNG VON 
BÜCHEREIEN FREIER 
TRÄGER 1,00  1,00  0,90  3,00  5,00  10,30  2,23  0,77  10,97   23,06  1,00  2,00    1,50  
0405 STADTMUSEUM 
  1,86  1,00  2,00    2,64    1,00  1,00  3,18  0,94  0,64   
0406 STADTARCHIV 
 1,00    0,61   1,50  1,00    1,00   1,00   0,92  2,00  
0408 GESCHICHTSORT VILLA TEN 
HOMPEL 1,00   2,75      1,25   0,52   1,00      
 Summen: Produktbereich  04  
Kultur und Wissenschaft 5,00  3,00  14,68  6,00  12,86  19,10  3,73  62,10  15,47  5,69  29,06  4,37  9,93  4,78  3,83  3,50  
0501 STÄDTISCHE 
ARBEITSGELEGENHEITEN 
AGH      1,00       0,98  1,64  1,00  3,08   
0501 GRUNDSICHERUNG FÜR 
ARBEITSSUCHENDE NACH 
DEM SGB II  4,00   9,00  6,75  7,00  89,95  1,50  4,00  21,50   6,00  3,50  1,50  1,77

26 
 
  
TVÖD VKA 
  
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02 
0502 SICHERUNG DES 
LEBENSUNTERHALTS (OHNE 
SGB II)    1,30  2,00  1,75  13,33  0,50   1,00   0,50  1,60     
0503 SICHERUNG BESONDERER 
SOZIALER BEDARFE  1,50   2,70  1,50  4,60  7,36  0,75  1,50  5,00   1,50  3,17  23,50  0,50   
0504 WOHNGELD 
     0,60  2,50   16,92    0,70      
 Summen: Produktbereich  05  
Soziale Leistungen 0,00  5,50  0,00  13,00  10,25  14,95  113,14  2,75  22,42  27,50  0,00  9,68  9,91  26,00  5,35  0,00  
0601 FÖRDERUNG VON KINDERN 
IN TAGESBETREUUNG 1,00  1,00   1,00   0,80   8,50  0,25  12,83   3,20  0,78  1,77   13,56  
0602 KINDER- UND JUGENDARBEIT 
0,50    0,50  1,50  0,20   2,18  2,50  0,50  1,00  4,40  0,28  1,00  2,12  0,14  
0603 FÖRDERUNG VON 
BENACHTEILIGTEN JUNGEN 
MENSCHEN 0,50    0,50  0,50  0,25       1,05  0,50     
0604 FAMILIENFÖRDERUNG 
0,07      0,15  1,00  1,00  0,77    1,82  0,04     
0605 ERZIEHERISCHE UND 
WIRTSCHAFTLICHE HILFEN 
FÜR FAMILIEN 0,93    1,00  1,00  2,10  3,00  1,83  0,50  2,00   1,33  3,57     
 Summen: Produktbereich  06  
Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe 3,00  1,00  0,00  3,00  3,00  3,50  4,00  13,51  4,02  15,33  1,00  11,80  5,16  2,77  2,12  13,70  
0701 GESUNDHEITSDIENSTE 
10,85  3,52  1,50  3,00  5,50  1,30   0,30  8,53  3,25   9,49  7,20     
 Summen: Produktbereich  07  
Gesundheitsdienste 10,85  3,52  1,50  3,00  5,50  1,30  0,00  0,30  8,53  3,25  0,00  9,49  7,20  0,00  0,00  0,00  
0801 SPORTENTWICKLUNG, 
SPORTANLAGEN UND -
STÄTTEN 0,70  1,00   1,00  3,00  1,00  0,50  0,85  1,50    4,00    0,50   
0802 BÄDER 
0,30     4,50    1,90  2,00  14,00  14,00  3,00  43,03  5,42  3,36   
 Summen: Produktbereich  08  
Sportförderung 1,00  1,00  0,00  1,00  7,50  1,00  0,50  2,75  3,50  14,00  14,00  7,00  43,03  5,42  3,86  0,00  
0901 STADT- UND 
REGIONALENTWICKLUNG, 
STADTPLANUNG 1,50  0,25  9,88  11,09  16,80    0,61  6,50  0,50   2,50      
0902 VERMESSUNG, KATASTER 
UND GEOINFORMATION 1,00  2,00  3,00  14,00  7,77  12,00   1,00  21,02  1,00   11,85      
 Summen: Produktbereich  09  
Räumliche Planung, Entwick-
lung/GeoInfo 2,50  2,25  12,88  25,09  24,57  12,00  0,00  1,61  27,52  1,50  0,00  14,35  0,00  0,00  0,00  0,00  
1001 BAUAUFSICHT UND 
BAURECHTLICHE BERATUNG    12,00  11,68    7,50    1,00  1,00  1,50     
1002 DENKMALSCHUTZ UND 
DENKMALPFLEGE  1,75  1,00  2,95  0,10    3,00     1,00   1,00

27 
 
  
TVÖD VKA 
  
PG Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 E04 E03 E02 
1003 WOHNEN 
  2,00   9,50  2,90  2,50    2,50  1,00  1,80      
 Summen: Produktbereich  10  
Bauen und Wohnen 0,00  1,75  3,00  14,95  21,28  2,90  2,50  10,50  0,00  2,50  2,00  3,80  1,50  1,00  0,00  0,00  
1101 ABWASSERBESEITIGUNG 
2,00  7,46  5,63  25,67  41,10  3,60  2,40  14,88  16,45  2,50  20,00  66,89      
 Summen: Produktbereich  11  
Ver- und Entsorgung 2,00  7,46  5,63  25,67  41,10  3,60  2,40  14,88  16,45  2,50  20,00  66,89  0,00  0,00  0,00  0,00  
1201 BEREITSTELLUNG VON 
VERKEHRSFLÄCHEN UND -
ANLAGEN 1,00  5,50  7,38  32,43  34,86  1,50  2,10  14,00  18,58   0,50  35,97      
 Summen: Produktbereich  12  
Verkehrsflächen u. -anlagen, 
ÖPNV 1,00  5,50  7,38  32,43  34,86  1,50  2,10  14,00  18,58  0,00  0,50  35,97  0,00  0,00  0,00  0,00  
1301 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN 
 1,50  1,00  8,00  18,38    7,50  7,00  0,26  20,42  67,65  24,50     
1302 FRIEDHÖFE 
  1,00      1,00  3,68   1,00  11,00  2,00   1,00   
1303 NATUR, LANDSCHAFT, 
ERHOLUNG, WASSERSCHUTZ  1,00  2,00  3,00  16,00  0,63   1,00  1,50    1,50      
1304 FLIEßENDE GEWÄSSER 
 0,04   2,50  2,25  0,41   1,16     0,01      
1305 WALD UND 
FORSTWIRTSCHAFT  0,50        1,00    4,00      
 Summen: Produktbereich  13  
Natur- und Landschaftspflege 0,00  3,04  4,00  13,50  36,63  1,04  0,00  10,66  13,18  0,26  21,42  84,16  26,50  0,00  1,00  0,00  
1401 ÜBERGREIFENDER 
UMWELTSCHUTZ, KLIMA, 
IMMISSION, BODEN, ABFALL  3,00  2,00  5,50  16,50   0,50   2,00    0,50      
 Summen: Produktbereich  14  
Umweltschutz 0,00  3,00  2,00  5,50  16,50  0,00  0,50  0,00  2,00  0,00  0,00  0,50  0,00  0,00  0,00  0,00  
1503 STADTHALLE HILTRUP 
        1,00    1,00      
 Summen: Produktbereich  15  
Wirtschaft und Tourismus 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  1,00  0,00  0,00  1,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
  
38,85  72,32  83,96  236,30  342,61  83,61  154,37  172,41  278,96  176,85  168,94  433,62  162,33  58,40  62,74  83,85

28 
 
  
TVÖD Pflege  
BT-B 
  BT-V Soz. & Erz. Dienst    
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02 
TVÖD
FEST Summe 
0102 GESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR 
POLITISCHE GREMIEN, 
STÄDTEPARTNERSCHAFTEN                  1,00  15,69  
0103 OB, BM UND 
VERWALTUNGSFÜHRUNG                  1,00  44,33  
0104 GLEICHSTELLUNG ALLER 
GESCHLECHTER                   6,00  
0105 PERSONAL- UND 
SCHWERBEHINDERTEN-
VERTRETUNG           0,48         8,00  
0106 WIRTSCHAFTLICHKEITS-
PRÜFUNG UND REVISION                  1,00  7,82  
0107 PUBLIC RELATIONS 
                  14,63  
0108 PERSONAL- UND 
ORGANISATIONS-
MANAGEMENT    1,00      1,00   1,00         72,18  
0109 FINANZ- UND 
BETEILIGUNGS-
MANAGEMENT                   70,30  
0110 RECHT 
                  8,75  
0111 IMMOBILIENMANAGEMENT 
                 1,00  233,46  
0113 ZENTRALE DIENSTE 
                  30,82  
0114 STIFTUNGSMANAGEMENT 
                  5,00  
0116 MIGRATIONS- UND 
INTEGRATIONS-
MANAGEMENT          2,50          7,98  
 Summen: Produktbereich  01  
Innere Verwaltung 0,00  0,00  0,00  1,00  0,00  0,00  0,00  0,00  1,00  2,50  1,48  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  4,00  524,96  
0201 ORDNUNGSRECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN                   53,88  
0202 GEWERBERECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN                   9,43  
0203 STRAßENVERKEHRS-
RECHTLICHE 
ANGELEGENHEITEN                   100,93  
0204 BÜRGERANGELEGENHEITEN 
                  49,84  
0205 STANDESAMTS-
ANGELEGENHEITEN                   7,50

29 
 
  
TVÖD Pflege  
BT-B 
  BT-V Soz. & Erz. Dienst    
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02 
TVÖD
FEST Summe 
0206 AUSLÄNDER-
ANGELEGENHEITEN                   27,39  
0207 STATISTIK 
                  7,29  
0209 BRANDSCHUTZ UND 
FEUERWEHRTECHNISCHE 
HILFELEISTUNG     1,00              0,02  30,55  
0210 RETTUNGSDIENST 
                 3,80  21,54  
0211 VETERINÄRWESEN UND 
LEBENSMITTEL-
ÜBERWACHUNG                   18,08  
 Summen: Produktbereich  02  
Sicherheit und Ordnung 0,00  0,00  0,00  0,00  1,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  3,82  326,42  
0301 LEISTUNGEN FÜR SCHULEN 
         31,41     0,50  19,03     294,51  
0302 ZENTRALE LEISTUNGEN FÜR 
SCHÜLER/-INNEN UND AM 
SCHULLEBEN BETEILIGTE       3,00    4,90  5,45     1,45   0,50   33,07  
 Summen: Produktbereich  03  
Schulträgeraufgaben 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  3,00  0,00  0,00  36,31  5,45  0,00  0,00  0,50  20,48  0,00  0,50  0,00  327,58  
0401 KULTURMANAGEMENT/ 
KULTURFÖRDERUNG                   17,82  
0402 VOLKSHOCHSCHULE 
          0,65         22,63  
0403 WESTFÄLISCHE SCHULE 
FÜR MUSIK UND 
FÖRDERUNG DER 
STADTTEILMUSIKSCHULEN                   70,76  
0404 STADTBÜCHEREI UND 
FÖRDERUNG VON 
BÜCHEREIEN FREIER 
TRÄGER                   62,73  
0405 STADTMUSEUM 
                  14,26  
0406 STADTARCHIV 
                  9,03  
0408 GESCHICHTSORT VILLA TEN 
HOMPEL                   6,52  
 Summen: Produktbereich  04  
Kultur und Wissenschaft 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,65  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  203,76  
0501 STÄDTISCHE 
ARBEITSGELEGENHEITEN 
AGH          1,00          8,70

30 
 
  
TVÖD Pflege  
BT-B 
  BT-V Soz. & Erz. Dienst    
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02 
TVÖD
FEST Summe 
0501 GRUNDSICHERUNG FÜR 
ARBEITSSUCHENDE NACH 
DEM SGB II    3,00  1,00   4,00     59,57        1,00  225,04  
0502 SICHERUNG DES 
LEBENSUNTERHALTS  
(OHNE SGB II)    0,70  0,64      2,75         0,50  26,57  
0503 SICHERUNG BESONDERER 
SOZIALER BEDARFE    2,30  4,41   7,00    42,71  0,50        0,50  111,00  
0504 WOHNGELD 
                  20,72  
 Summen: Produktbereich  05  
Soziale Leistungen 0,00  0,00  0,00  6,00  6,04  0,00  11,00  0,00  0,00  46,46  60,07  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  2,00  392,02  
0601 FÖRDERUNG VON KINDERN 
IN TAGESBETREUUNG    2,46  6,10  4,00  22,80   23,00  17,70  2,00  1,00  13,40  15,97  308,27  75,40   0,30  537,09  
0602 KINDER- UND 
JUGENDARBEIT    4,46  2,00   6,38    32,93  3,19   1,00  1,62  57,92   49,67  0,10  176,09  
0603 FÖRDERUNG VON 
BENACHTEILIGTEN JUNGEN 
MENSCHEN    2,87    4,16    17,96    5,00      0,15  33,44  
0604 FAMILIENFÖRDERUNG 
   0,81  1,05   1,83  1,52   3,81         0,15  14,01  
0605 ERZIEHERISCHE UND 
WIRTSCHAFTLICHE HILFEN 
FÜR FAMILIEN    9,66  6,35   5,73  42,59   23,67         0,30  105,55  
 Summen: Produktbereich  06  
Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe 0,00  0,00  0,00  20,25  15,50  4,00  40,91  44,11  23,00  96,07  5,19  1,00  19,40  17,59  366,19  75,40  49,67  1,00  866,19  
0701 GESUNDHEITSDIENSTE 
0,50  3,51  0,75  1,00     10,72   12,64      0,65     84,21  
 Summen: Produktbereich  07  
Gesundheitsdienste 0,50  3,51  0,75  1,00  0,00  0,00  0,00  10,72  0,00  12,64  0,00  0,00  0,00  0,00  0,65  0,00  0,00  0,00  84,21  
0801 SPORTENTWICKLUNG, 
SPORTANLAGEN UND -
STÄTTEN                   14,05  
0802 BÄDER 
                  91,51  
 Summen: Produktbereich  08  
Sportförderung 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  105,56  
0901 STADT- UND 
REGIONALENTWICKLUNG, 
STADTPLANUNG                   49,63  
0902 VERMESSUNG, KATASTER 
UND GEOINFORMATION                   74,64  
 Summen: Produktbereich  09  
Räumliche Planung, Entwick-
lung/GeoInfo 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  124,27

31 
 
  
TVÖD Pflege  
BT-B 
  BT-V Soz. & Erz. Dienst    
PG Bezeichnung P09 P08 P07 S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12 S11B S10 S09 S08B S08A S03 S02 
TVÖD
FEST Summe 
1001 BAUAUFSICHT UND 
BAURECHTLICHE BERATUNG                   34,68  
1002 DENKMALSCHUTZ UND 
DENKMALPFLEGE                   10,80  
1003 WOHNEN 
         2,00  0,50         24,70  
 Summen: Produktbereich  10  
Bauen und Wohnen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  2,00  0,50  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  70,18  
1101 ABWASSERBESEITIGUNG 
                  208,57  
 Summen: Produktbereich  11  
Ver- und Entsorgung 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  208,57  
1201 BEREITSTELLUNG VON 
VERKEHRSFLÄCHEN UND -
ANLAGEN                   153,81  
 Summen: Produktbereich  12  
Verkehrsflächen u. -anlagen, 
ÖPNV 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  153,81  
1301 GRÜN- UND FREIFLÄCHEN 
                  156,21  
1302 FRIEDHÖFE 
                  20,68  
1303 NATUR, LANDSCHAFT, 
ERHOLUNG, 
WASSERSCHUTZ                   26,63  
1304 FLIEßENDE GEWÄSSER 
                  6,37  
1305 WALD UND 
FORSTWIRTSCHAFT                   5,50  
 Summen: Produktbereich  13  
Natur- und Landschaftspflege 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  215,39  
1401 ÜBERGREIFENDER 
UMWELTSCHUTZ, KLIMA, 
IMMISSION, BODEN, ABFALL                   30,00  
 Summen: Produktbereich  14  
Umweltschutz 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  30,00  
1503 STADTHALLE HILTRUP 
                  2,00  
 Summen: Produktbereich  15  
Wirtschaft und Tourismus 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  2,00  
  0,50  3,51  0,75  28,25  22,54  4,00  54,91  54,83  24,00  195,98  73,34  1,00  19,40  18,09  387,32  75,40  50,17  10,82  3.634,92

32 
 
Teil B: Dienstkräfte in der Probe- oder Ausbildungszeit 2026 und 2027 
I. Beamte und Beamtinnen in der Probezeit (Stand 01.01.) 
 
Amtsbezeichnung  BesGr.  
Zahl der  
Beamten 2027  
Zahl der  
Beamten 2026  
Zahl der  
Beamten 2025  
Zahl der Beamten 
am 30.06.2025  
Verwaltungsrat/-rätin auf Probe  A 13  -  1,73  -  3,50  
Brandrat/-rätin auf Probe  A 13  -  2,00  2,00  2,00  
Baurat/-rätin auf Probe  A 13  -  -  2,00  -  
Medizinalrat/-rätin auf Probe  A 13  -  -  0,50  -  
Oberinspektor/-in auf Probe  A 10  3,00  5,00  7,00  8,00  
Inspektor/-in auf Probe  A 9  30,61  48,11  40,18  53,61  
Brandmeister/-in auf Probe  A 7  25,00  28,00  41,92  38,82  
Sekretär/-in auf Probe  A 6  4,44  4,44  7,40  3,22  
Summe  63,05  89,28  101,00  109,15  
 
 
II. Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte  
 
Bezeichnung Art der Vergütung 
Vorgesehen 
für Jahr 
2027 
Vorgesehen 
für Jahr 
2026 
Ist-Beset-
zung 
01.10.2025 
Automechatroniker/in Azubi TVöD AZUBI 3,00 4,00 3,00 
Bachelor of Arts - Public Administra-
tion 
Azubi TVöD AZUBI 14,00 16,00 10,08 
Bachelor of Arts - Soziale Arbeit/So-
ziale Dienste 
Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 2,50 1,50 2,00 
Bachelor of Law Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 103,00 93,00 69,00 
Bachelor of Law Azubi TVöD AZUBI 0,00 0,00 0,00 
Bachelor of Law Besoldungsordnung A A7 0,00 0,00 0,00 
Bachelor of Law Besoldungsordnung A A9L1E2 9,00 10,00 6,63 
Bachelor of Law TVÖD VKA E09A 0,00 0,00 0,00 
Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung 
(mittl. Dienst) 
Anwä./Dienstanfänger ANW.A5-8 13,00 13,00 12,55 
Erzieher/in Azubi PIA u. Co BT-V AZUBIPIA 67,00 69,00 50,00 
Erzieher/in Prakt.Soz/Erz BT-V ERZIEH 20,00 20,00 17,91 
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe Azubi TVöD AZUBI 13,00 13,00 11,00 
Fachangestellte/r für Medien- und In-
formations Die 
Azubi TVöD AZUBI 5,00 7,00 7,00 
Fachkraft - Abwassertechnik Azubi TVöD AZUBI 6,00 6,00 1,00 
Feuerwehrbeamter/-beamtin (geh. 
techn. Dienst) 
Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 0,00 0,00 0,00 
Feuerwehrbeamter/-beamtin (geh. 
techn. Dienst) 
Besoldungsordnung A A12 1,00 2,00 1,00 
Feuerwehrbeamter/-beamtin (höh. 
techn. Dienst) 
Anwä./Dienstanfänger AW13L2E2 1,00 1,00 1,00 
Feuerwehrbeamter/-beamtin (mittl. 
techn. Dienst) 
Anwä./Dienstanfänger ANW.A5-8 48,00 42,00 18,00 
Feuerwehrbeamter/-beamtin (mittl. 
techn. Dienst) 
Besoldungsordnung A A9L1E2 4,00 6,00 5,00 
Forstwirt/in Azubi TVöD AZUBI 3,00 4,00 4,00 
Hygienekontrolleur/in Azubi TVöD AZUBI 2,00 1,00 2,00 
Ingenieur/in - Umweltschutz/Umwelt-
technik 
Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 1,00 0,00 0,00 
Kinderpfleger/in Azubi PIA u. Co BT-V AZUBIPIA 20,00 22,00 19,00 
Lebensmittelkontrolleur/in Azubi TVöD AZUBI 2,00 1,00 0,00 
Master of Arts - Applied History Festgehälter TVÖDFEST 0,00 0,00 0,00 
Master of Arts - Kultur und Manage-
ment (MACA) 
Festgehälter TVÖDFEST 0,00 0,00 0,00

33 
 
Bezeichnung Art der Vergütung 
Vorgesehen 
für Jahr 
2027 
Vorgesehen 
für Jahr 
2026 
Ist-Beset-
zung 
01.10.2025 
Master of Science - Bauingenieurwe-
sen 
Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 6,00 6,00 0,00 
Notfallsanitäter/in Azubi Pflege TVöD AZUBIPFL 15,00 12,00 9,00 
Restaurator/in - Kunst- und Kulturgut Festgehälter TVÖDFEST 0,00 0,00 0,00 
Straßenbauer/in Azubi TVöD AZUBI 0,00 1,00 1,00 
Vermessungsbeamter/-beamtin (geh. 
techn. Dienst) 
Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 0,00 0,00 1,00 
Vermessungsingenieur/in Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 8,00 6,00 4,00 
Vermessungsingenieur/in Azubi TVöD AZUBI 0,00 0,00 0,00 
Vermessungstechniker/in (Techni-
ker/in) 
Azubi TVöD AZUBI 0,00 1,00 1,00 
Vermessungstechniker/in - Vermes-
sung 
Azubi TVöD AZUBI 6,00 6,00 6,00 
Verwaltungsangestellte/r (Kommu-
nalverwaltung) 
TVÖD VKA E09A 28,35 38,80 24,15 
Verwaltungsinformatiker/in Anwä./Dienstanfänger ANW.9-11 6,00 6,00 1,00 
Summe  406,85 408,30 287,32

Anlage 2 zur Vorlage V_0306_2026

27498 Zeichen

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1
Seite: 199
Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes
Begründung:
Unterschrift Amtsleitung
600.000 600.000
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen.
9.771.000
gez. Ehling
600.000
10.125.000 10.371.000 10.638.000
9.393.382
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan)
40 - Amt für Schule und Weiterbildung  
Beschlüsse der Bezirksvertretungen Münster-Ost vom 19.02.2026, Münster-Nord und Südost vom 24.02.2026 und Münster-West und Hiltrup vom 26.02.2026:  
Folgende Sparmaßnahme zur Finanzstabilität (s. Anlage 3 zur Vorlage V/0637/2025) soll nicht umgesetzt werden: 
Maßnahme Nr. 43 (Wegstreckenentschädigung für Eltern / Einstellung der Schülerspezialverkehre). 
Der ASW und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 11.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost nur teilweise aufgegriffen und für die Jahre 2026-2030 
folgendermaßen beschlossen:  
2026: 250.000 € 
2027: 410.000 € 
2028: 220.000 € 
2029: 220.000 € 
2030: 110.000 € 
02.03.2026
4015
2024 2025
0302 - Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte
BV Nord, BV West, BV Südost, BV Ost, BV Hiltrup
ASW
Haushaltsansatz (€ 1)  Planung (€ 1)
2030
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zeile:
Veränderung aus: Bezirksvertretung
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
Ergebnis (€)
2029 2028
9.987.390 10.038.000 9.525.000
9.393.382 9.987.390
2026
9.847.200
250.000
10.097.200
9.603.200
2027
600.000
10.203.200
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig )
Freiwillige Aufgabe
1
Anlage 2 zur Vorlage V/0306/2026

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1
Seite: 199
Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes
Begründung:
Unterschrift Amtsleitung
9.987.390 10.038.000 9.525.000
9.393.382 9.987.390
2026
9.847.200
85.000
9.932.200
9.603.200
2027
85.000
9.688.200
40 - Amt für Schule und Weiterbildung
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan)
02.03.2026
4015
2024 2025
0302 - Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte
BV Nord, BV Ost, BV Südost, BV Hiltrup
ASW
Haushaltsansatz (€ 1)  Planung (€ 1)
2030
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zeile:
Veränderung aus: Bezirksvertretung
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
Ergebnis (€)
2029 2028
9.771.000
gez. Ehling
85.000
9.610.000 9.771.000 10.038.000
9.393.382
0 0
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 19.02.2026, Münster-Nord und Südost vom 24.02.2026 und Münster-Hiltrup vom 26.02.2026:                                                                              
Folgende Sparmaßnahme zur Finanzstabilität (s. Anlage  3 zur Vorlage V/0637/2025) soll nicht umgesetzt werden: 
Maßnahme Nr. 51 (Einhaltung der Entfernungsgrenze bei Badefahrten). 
Der ASW und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 11.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost nur teilweise aufgegriffen und für die Jahre 2026-2030 
folgendermaßen beschlossen:  
2026: 80.000 € 
2027: 80.000 € 
2028: 80.000 € 
2029: 80.000 € 
2030: 80.000 € 
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen.
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig )
Freiwillige Aufgabe
2

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1
Seite: 294
Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfe s
Begründung:
Unterschrift Amtsleitung
53.841.020 45.721.480 44.496.930
57.532.630 53.841.020
2026
56.316.600
0
56.316.600
57.046.030
2027
0
57.046.030
50 - Sozialamt
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan)
05.03.2026
5013
2024 2025
0503 - Sicherung besonderer sozialer Bedarfe
BV Südost
AWFLD
Haushaltsansatz (€ 1)  Planung (€ 1)
2030
15 - Transferaufwendungen Zeile:
Veränderung aus: Bezirksvertretung
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
Ergebnis (€)
2029 2028
45.262.800
gez. Lembeck
0
44.496.930 45.262.800 45.721.480
57.532.630
0 0
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 24.02.2026, den Zuschuss an "Treffpunkt Waldsiedlung e.V." in Höhe von 58.355 € für 2026 und 59.195 € für 2027 zu gewähren. 
Der ASGAM und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 04.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss gefasst, den o.g. Zuschuss wie folgt in den betroffenen Jahren zu kürzen:   
2026: - 3.345,00 € 
2027: - 4.185,00 € 
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/A ufträgen.
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig )
Freiwillige Aufgabe
3

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen -  Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadtkämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1 0007 (vierstellig, auch bei neuen Maßnahmen einzutragen! )
Seite: 609 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Produktgruppe:
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
bisher bereitgestellt bis incl.
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Saldo der Maßnahme im Teilfinanzplan des HP-Entwurfes
Verpflichtungsermächtigungen 2027 
Alt Alt
+-/- +-/-
Neu Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden!
Begründung:
Unterschrift Amtsleitung
€ 1
2028
€ 1
2030
€ 1
0
-2.900.000
0 0 0
- -
Gerd Rüller
2029
-2.500.000
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 bei den Finanzstellen/-positionen.
0 50.000
-3.038.636 -2.500.000 -2.300.000 0
0 0
-2.100.000 -2.432.000 -2.900.000
- -3.038.636
Verpflichtungsermächtigungen 2026
66 - Amt für Mobilität und Tiefbau
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/20 27 (Teilfinanzplan)
05.03.2026
6640
2025 2026 2027 2028 2029 2024
Maßnahmen-Nr.:
Bezeichnung der Maßnahme:
spätere Jahre auszahlungen
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
 Planung (€ 1) Haushaltsansatz (€ 1)
-6.219.763
-6.219.763 -2.250.000
2030
Bezirksvertretung
Gesamtein- und
BV Südost
AWFLD
1201 - Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Veränderung aus:
Ergebnis (€)
-2.100.000 -2.432.000
2027 2028 2029
-
€ 1 € 1 € 1
2025
-
0 0 0
2030
€ 
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost am 24.02.2026: Anpassung der Haushaltsansätze zur Deckung der Planungskosten für die Straßenbaumaßnahme "Twenhövenweg und 
Uferstraße" bei der  Investitionsmaßnahme 4131 "Twenhövenweg". 
Der AWFLD hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. 
1
0
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig )
Freiwillige Aufgabe
4

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen -  Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1 4131 (vierstellig, auch bei neuen Maßnahmen einzutragen!)
Seite: 613 Twenhövenweg
Produktgruppe:
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
bisher bereitgestellt bis incl.
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Saldo der Maßnahme im Teilfinanzplan des HP-Entwurfes
Verpflichtungsermächtigungen 2027 
Alt Alt
+-/- +-/-
Neu Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden!
Begründung:
Unterschrift Amtsleitung
2030
€ 1
0
-1.200.000
0
0 0 0
0
0 -50.000
2030
Bezirksvertretung
Gesamtein- und
BV Südost
AWFLD
1201 - Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Veränderung aus:
Ergebnis (€)
0 0
2027 2028 2029
50.000
€ 
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost am 24.02.2026: Anpassung der Haushaltsansätze zur Deckung der Planungskosten für die Straßenbaumaßnahme "Twenhövenweg und Uferstraße" 
aus der  Investitionsmaßnahme 0007 "Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung". 
Der AWFLD hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. 
1 € 1 € 1
2025
66 - Amt für Mobilität und Tiefbau
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilfinanzplan)
05.03.2026
6640
2025 2026 2027 2028 2029 2024
Maßnahmen-Nr.:
Bezeichnung der Maßnahme:
spätere Jahre auszahlungen
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
 Planung (€ 1) Haushaltsansatz (€ 1)
0 -50.000
0 0 0 -1.200.000
0 0
0 0 0
-1.200.000
0
0
Verpflichtungsermächtigungen 2026
0
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 bei den Finanzstellen/-positionen.
0 -1.150.000
Gerd Rüller
2029
0
0
0 0 0
€ 1
2028
€ 1
2030
€ 1
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig )
Freiwillige Aufgabe
5

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1
Seite: 516
Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfe s
Begründung:
Unterschrift Amtsleitung
3.562.110 4.037.240 3.880.470
3.616.092 3.562.110
2026
3.759.780
0
3.759.780
3.804.380
2027
30.000
3.834.380
20 - Amt für Finanzen und Beteiligungen
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan)
03.03.2026
2034
2024 2025
1502 - Stadtmarketing (MM)
AWFLD
Haushaltsansatz (€ 1)  Planung (€ 1)
2030
15 - Transferaufwendungen Zeile:
Veränderung aus: Bezirksvertretung
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
Ergebnis (€)
2029 2028
3.958.070
30.000
3.910.470 3.988.070 4.067.240
3.616.092
30.000 30.000
Beschluss der BV Münster-Hiltrup am 26.02.2026: Verlängerung des Personalkostenzuschusses für die Stelle "Stadtteilmanagement Hiltrup". 
 
 
Der AWFLD hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup nur teilweise aufgegriffen und für die Jahre 2027 und 2028 jeweils 30.000 Euro 
beschlossen. 
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/A ufträgen.
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig )
Freiwillige Aufgabe
6

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1
Seite: 331
Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes
Begründung:
Unterschrift Amtsleitung
55.000 55.000
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen.
6.453.220
gez. Trockel
Beschluss der BV Nord vom 24.02.2026:
Erhaltung der ganzheitlichen-motorischen Entwicklungsförderung an weiterführenden Schulen im Bildungsgang Hauptschule (Waldschule/ Hauptschule Coerde, Verein für Mototherapie) - 2. Stufe der 
Finanzstabilität, Maßnahmen-Nr. 56 (Vorlage V/0637/2025)
55.000
6.414.650 6.508.220 6.513.630
6.221.853
51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan)
Der AKJF und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 05.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord nur teilweise aufgegriffen und für die Jahre 2026-2030 
folgendermaßen beschlossen:  
2026: 23.000 € 
2027: 55.000 € 
2028: 55.000 € 
2029: 0 € 
2030: 0 € 
05.03.2026
5110
2024 2025
0603 - Förderung von benachteiligten jungen Menschen
BV Nord
AKJF
Haushaltsansatz (€ 1)  Planung (€ 1)
2030
15 - Transferaufwendungen Zeile:
Veränderung aus: Bezirksvertretung
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
Ergebnis (€)
2029 2028
6.312.330 6.458.630 6.359.650
6.221.853 6.312.330
2026
6.457.310
23.000
6.480.310
6.378.790
2027
55.000
6.433.790
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig )
Freiwillige Aufgabe
7

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1
Seite: 312
Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes
Begründung:
Unterschrift Amtsleitung
0 0
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen.
177.668.140
gez. Trockel
-1.600.000
177.837.540 177.668.140 177.091.740
156.517.702
51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan)
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026, die Übergangsfinanzierung für unterbelegte Kitas laut Vorlage V/0655/2025 i.V.m. V/0684/2025 abzulehnen. 
Der AKJF und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 05.03.2026 und 18.03.2026 die Übergangsfinanzierung für unterbelegte Kitas beschlossen. 
26.02.2026
5110
2024 2025
0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
BV Nord
AKJF
Haushaltsansatz (€ 1)  Planung (€ 1)
2030
15 - Transferaufwendungen Zeile:
Veränderung aus: Bezirksvertretung
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
Ergebnis (€)
2029 2028
168.082.740 177.091.740 179.437.540
156.517.702 168.082.740
2026
175.298.600
-1.600.000
173.698.600
176.205.440
2027
-1.600.000
174.605.440
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig )
Freiwillige Aufgabe
8

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen -  Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadtkämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1 4650 (vierstellig, auch bei neuen Maßnahmen einzutragen! )
Seite: 670 Sportanlage Große Wiese
Produktgruppe:
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
bisher bereitgestellt bis incl.
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Saldo der Maßnahme im Teilfinanzplan des HP-Entwurfes
Verpflichtungsermächtigungen 2027 
Alt Alt
+-/- +-/-
Neu Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden!
Begründung:
Unterschrift Amtsleitung
€ 1
2028
€ 1
2030
€ 1
0
0
0 0 0
-300.000 0
gez. Dewaldt
2029
-750.000
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 bei den Finanzstellen/-positionen.
0 -2.087.500
-300.000 -750.000 -1.000.000 0
2.087.500 0
-2.087.500 0 0
-4.137.500
-300.000
-300.000
Verpflichtungsermächtigungen 2026
52 - Sportamt
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/20 27 (Teilfinanzplan)
26.02.2026
5236
2025 2026 2027 2028 2029 2024
Maßnahmen-Nr.:
Bezeichnung der Maßnahme:
spätere Jahre auszahlungen
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
 Planung (€ 1) Haushaltsansatz (€ 1)
0
0 -3.087.500
2030
Bezirksvertretung
Gesamtein- und
BV Nord
SPA, AUKB
0801 - Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltungen
Veränderung aus:
Ergebnis (€)
0 0
2027 2028 2029
0
€ 1 € 1 € 1
2025
-4.137.500
0
0 0 0
2030
€ 
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026, die Anpassungen der Ansätze für die "Sportanlage Große Wiese" aufgrund des verschobenen Baubeginns abzulehnen. 
Der SPA, der AUKB und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 03.03.2026, 10.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. 
1
0
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig )
Freiwillige Aufgabe
9

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen -  Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1 4710 (vierstellig, auch bei neuen Maßnahmen einzutragen!)
Seite: 671 Kunstrasen Amelsbüren
Produktgruppe:
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
bisher bereitgestellt bis incl.
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Saldo der Maßnahme im Teilfinanzplan des HP-Entwurfes
Verpflichtungsermächtigungen 2027 
Alt Alt
+-/- +-/-
Neu Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden!
Begründung:
Unterschrift Amtsleitung
2030
€ 1
0
0
0
-1.600.000
0
0 0 0
0 0 0
0
0 -300.000
2030
Bezirksvertretung
0 0
Gesamtein- und
BV Hiltrup
SPA, AUKB
0801 - Sportinfrastruktur, Sportförderung, 
Sportveranstaltungen Veränderung aus:
Ergebnis (€)
-1.300.000 0
2027 2028 2029
0
€ 
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 26.02.2026, die Planansätze 2029 und 2030 zur Investitionsmaßnahme "Kunstrasen Amelsbüren" zeitlich um jeweils zwei Jahre vorzuziehen. 
Der SPA, AUKB und AWFLD haben in ihren Sitzungen am 03.03.2026, 10.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 26.02.2026 nicht aufgegriffen. 
1 € 1 € 1
2025
0
52 - Sportamt
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilfinanzplan)
03.03.2026
5210
2025 2026 2027 2028 2029 2024
Maßnahmen-Nr.:
Bezeichnung der Maßnahme:
spätere Jahre auszahlungen
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
 Planung (€ 1) Haushaltsansatz (€ 1)
0 -300.000
0 0 0 0
-1.300.000 300.000
0 -300.000 -1.300.000
-1.600.000
0
0
Verpflichtungsermächtigungen 2026
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 bei den Finanzstellen/-positionen.
0
0 0
gez. Dewaldt
2029
0
0
0 0
1.300.000
0
0 0 0
0 0
€ 1
2028
€ 1
2030
€ 1
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig )
Freiwillige Aufgabe
10

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen -  Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadt kämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1 4450 (vierstellig, auch bei neuen Maßnahmen einzutragen!)
Seite: 668 Mehrzweckhalle Amelsbüren
Produktgruppe:
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
bisher bereitgestellt bis incl.
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Saldo der Maßnahme im Teilfinanzplan des HP-Entwurfes
Verpflichtungsermächtigungen 2027 
Alt Alt
+-/- +-/-
Neu Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden!
Begründung:
Unterschrift Amtsleitung
0
€ 1
2028
€ 1
2030
€ 1
1.995.000
0
0 0 0
0
-223.010 0
gez. Dewaldt
2029
0
0
0 0
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 bei den Finanzstellen/-positionen.
0
0 -500.000
-212.657 0 0 0
-1.995.000 500.000
0 -500.000 -1.995.000
-2.718.010
-223.010
-212.657
Verpflichtungsermächtigungen 2026
52 - Sportamt
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilfinanzplan)
03.03.2026
5210
2025 2026 2027 2028 2029 2024
Maßnahmen-Nr.:
Bezeichnung der Maßnahme:
spätere Jahre auszahlungen
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
 Planung (€ 1) Haushaltsansatz (€ 1)
0 -500.000
2030
Bezirksvertretung
0 0
Gesamtein- und
BV Hiltrup
SPA, AUKB
0801 - Sportinfrastruktur, Sportförderung, 
Sportveranstaltungen Veränderung aus:
Ergebnis (€)
-1.995.000 0
2027 2028 2029
0
€ 1 € 1 € 1
2025
0
-2.718.010
0
0 0 0
0 0 0
0
2030
€ 
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 26.02.2026, die Planansätze 2029 und 2030 zur Investitionsmaßnahme "Mehrzweckhalle Amelsbüren" zeitlich um jeweils zwei Jahre vorzuziehen. 
Der SPA, AUKB und AWFLD haben in ihren Sitzungen am 03.03.2026, 10.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 26.02.2026 nicht aufgegriffen. 
1
0
0
0
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig )
Freiwillige Aufgabe
11

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadtkämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1
Seite: 312
Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes
Unterschrift Amtsleitung
887.100 887.100
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen.
116.691.640
gez. Trockel
-312.900
117.728.920 117.578.740 117.120.330
114.194.283
51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan)
Der AKJF und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 17.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. 
Begründung: 
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026, die Anpassungen bei den Erträgen infolge der Kitaschließungen laut V/0684/2025, der Verschiebung der Inbetriebnahme 
"Kita am Bielenfeld" sowie weiterer Veränderungen durch zusätzliche Landeszuweisungen abzulehnen. 
26.02.2026
5110
2024 2025
0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
BV Nord
AKJF
Haushaltsansatz (€ 1)  Planung (€ 1)
2030
02 - Zuwendungen und allgemeine UmlagenZeile:
Veränderung aus: Bezirksvertretung
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
Ergebnis (€)
20292028
112.881.570 116.233.230 118.041.820
114.194.283 112.881.570
2026
115.807.470
-167.900
115.639.570
117.137.810
2027
-474.900
116.662.910
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig)
Freiwillige Aufgabe
12

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadtkämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1
Seite: 312
Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes
Unterschrift Amtsleitung
71.000 71.000
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen.
7.648.020
gez. Trockel
71.000
7.719.020 7.719.020 7.719.020
12.460.734
51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan)
Der AKJF und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 17.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. 
Begründung: 
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026, die Anpassungen bei den Erträgen infolge der Kitaschließungen laut V/0684/2025 und der Verschiebung der Inbetriebnahme "Kita 
am Bielenfeld" abzulehnen. 
26.02.2026
5110
2024 2025
0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
BV Nord
AKJF
Haushaltsansatz (€ 1)  Planung (€ 1)
2030
04 - Öffentlich-rechtliche LeistungsentgelteZeile:
Veränderung aus: Bezirksvertretung
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
Ergebnis (€)
20292028
11.127.080 7.648.020 7.648.020
12.460.734 11.127.080
2026
5.955.220
99.600
6.054.820
6.562.420
2027
168.000
6.730.420
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig)
Freiwillige Aufgabe
13

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadtkämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1
Seite: 312
Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes
Unterschrift Amtsleitung
1.497.840 1.497.840
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen.
40.851.050
gez. Trockel
1.497.840
41.427.060 42.348.890 43.339.100
35.566.664
51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan)
Begründung: 
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026, die Anpassungen bei den Aufwendungen infolge der Kitaschließungen laut Vorlage V/0684/2025) abzulehnen. 
Der AKJF und der AWFLD haben in ihren Sitzungen am 17.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. 
26.02.2026
5110
2024 2025
0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
BV Nord
AKJF, APSO
Haushaltsansatz (€ 1)  Planung (€ 1)
2030
11 - PersonalaufwendungenZeile:
Veränderung aus: Bezirksvertretung
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
Ergebnis (€)
202920282026 2027
37.762.710 41.841.260 39.929.220
35.566.664 37.762.710
39.371.540
624.100
39.995.640
39.192.600
1.497.840
40.690.440
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig)
Freiwillige Aufgabe
14

Datum 
Amt Tel.-Nr. 
Amt für Finanzen und Beteiligungen - Fst. Haushaltsmanagement
über den/die Fachdezernenten/-in und über die Stadtkämmerin
Haushaltsplan-Entwurf
Band: 1
Seite: 312
Produktgruppe: Nr. + Bezeichnung
Nr. +  Bezeichnung (Politik/Bezirksvertetung/Verwaltung)
Bezirksvertretung:
Ausschuss:
(bitte ankreuzen)
Alt 2
+-/- 3
Neu
1 = Beträge sind auf volle 10 € aufzurunden! 2 = Wert lt. Zeile im Terergebnisplan des HP-Entwurfes
Unterschrift Amtsleitung
130.900 130.900
3 = Die Veränderungen ergeben sich automatisch durch die Eingaben auf der Seite 2 zu den Kostenstellen/Aufträgen.
39.300
gez. Trockel
130.900
170.200 170.200 170.200
1.020.092
51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 (Teilergebnisplan)
Der AKJF und AWFLD haben in ihren Sitzungen am 17.03.2026 und 18.03.2026 den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026 nicht aufgegriffen. 
Begründung: 
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 24.02.2026, die Anpassungen bei den Aufwendungen infolge der Kitaschließungen laut Vorlage V/0684/2025) abzulehnen. 
26.02.2026
5110
2024 2025
0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
BV Nord
AKJF
Haushaltsansatz (€ 1)  Planung (€ 1)
2030
13 - Aufwendungen für Sach- und DienstleistungenZeile:
Veränderung aus: Bezirksvertretung
freiwillige Leistung/
Pflichtleistung
Ergebnis (€)
20292028
223.260 39.300 39.300
1.020.092 223.260
2026
115.600
54.600
170.200
39.300
2027
130.900
170.200
Pflichtaufgabe dem Grunde u. der Höhe nach
Pflichtaufgabe dem Grunde nach (Höhe ist freiwillig)
Freiwillige Aufgabe
15

Beschlussvorlage

15087 Zeichen

V/0306/2026 
V/0306/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   19.05.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   20.05.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.05.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Anregungen nach § 24 GO NRW sowie sonstige Anregungen und Anträge zum Haushalts-
plan 2026/2027 
 
Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage sind alle haushaltsrelevanten Anregungen nach § 
24 GO NRW  sowie alle sonstigen haushaltsrelevanten Anregungen und Anträge, die im Rahmen 
der Etatberatungen vorgelegen haben, erledigt, soweit sie nicht aufgegriffen wurden. Dies um-
fasst auch die dieser Vorlage beigefügten Anregungen und Anträge (Anlage 1). 
 
2. Anregungen der Bezirksvertretungen  
 
Die beigefügten Anregungen der Bezirksvertretungen (Anlage 2) sind im Rahmen der Etatbera-
tungen der Ausschüsse nicht bzw. nur teilweise aufgegriffen worden. Mit der Beschlussfassung 
über diese Vorlage sind die Anregungen erledigt, soweit sie von den Ausschüssen nicht aufgegrif-
fen wurden. 
 
3. Stellenplan 2026/2027 
 
Der Stellenplan der Stadt Münster für d ie Jahre 2026 und 2027  wird in der Fassung des Be-
schlusses des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung  vom 
18.03.2026 beschlossen (Anlage 3). 
 
4. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen 
 
Die vorliegenden Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW gegen den Entwurf der Haushalts-
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen  
 
18.05.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Volmering  
Telefon: 492-2030 
Volmering@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0306/2026 
satzung für die Jahre 2026 und 2027 mit ihren Anlagen (Anlage 4) werden gemäß Beschlussfas-
sung über die Vorlage V/0204/2026 aufgegriffen. 
 
5. Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 
 
Die Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 (Anlage 5) mit dem Haushaltsplan 2026/2027 
(einschließlich der Beschlüsse der Bezirksvertretungen Münster -Ost und Münster -Hiltrup vom 
16.04.2026 zur Verwendung der frei verfügbaren Mittel der Bezirksvertretungen sowie der in die-
ser Ratssitzung am 20.05.2026 ggf. noch gefasster Beschlüsse) wird beschlossen. 
 
6. Ermächtigung der städtischen Vertretungen in den Gesellschafterversammlungen 
 
Die städtischen Vertretungen in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen 
werden zur Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltsplans 2026/2027, die die jeweilige städti-
sche Beteiligung betreffen, ermächtigt. 
 
 
Begründung: 
 
zu 1. Anregungen nach § 24 GO NRW und sonstige Anregungen und Anträge zum Haushalts-
plan 2026/2027 
 
Alle haushaltsrelevanten Anregungen nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) sowie alle sonstigen haushaltsrelevanten Anregungen und Anträge, die vor den 
Etatsitzungen der Ausschüsse eingegangen sind, haben in den Sitzungen der Ausschüsse zur Bera-
tung vorgelegen. Im Nachgang haben die Verwaltung weitere zulässige Anregungen nach § 24 GO 
NRW sowie sonstige Anregungen und Anträge mit Haushaltsbezug erreicht (Anlage 1), die mit dieser 
Vorlage dem Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung als das die 
Haushaltssatzung vorbereitendem Gremium zur Beratung und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt 
werden. Mit dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sind 
sämtliche Anregungen nach § 24 GO NRW sowie sonstigen Anregungen und Anträge mit Haushalts-
bezug erledigt, soweit sie nicht zuvor von den Ausschüssen aufgegriffen wurden oder in der Ratssit-
zung am 20.05.2026 aufgegriffen werden. 
 
zu 2. Anregungen der Bezirksvertretungen 
 
Die als Anlage 2 beigefügten Anregungen der Bezirksvertretungen wurden im Rahmen der Haus-
haltsberatungen der Fachausschüsse bzw. des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaf-
ten und Digitalisierung nicht bzw. nur teilweise aufgegriffen. Mit dem Beschluss des Rates über die 
Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sind die Anregungen erledigt, soweit sie von den Aus-
schüssen nicht aufgegriffen wurden.  
 
zu 3. Stellenplan 2026/2027 
 
Der Entwurf des Stellenplanes 2026/2027 wurde dem Rat im Rahmen der Etateinbringung zur Kennt-
nis gegeben. Er wurde im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung am 12.03.2026 und im 
Ausschuss für W irtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung am 18.03.2026 beraten und 
beschlossen. 
 
zu 4. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen 
 
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach § 80 Abs. 3 GO NRW bekannt zu ge-
ben. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der 
Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können. 
 
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit ihren Anlagen wurde im Amtsblatt

- 3 - 
V/0306/2026 
der Stadt Münster vom 30.04.2026 bekannt gegeben. Einwendungen konnten danach in der Zeit vom 
01.05.2026 – 15.05.2026 (12:00 Uhr) erhoben werden. 
 
In diesem Zeitraum sind insgesamt 94 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für 
die Jahre 2026 und 2027 mit ihren Anlagen eingegangen (Anlage 4). 
 
Die Einwendungen richten sich in zwei Varianten allesamt unmittelbar gegen das mit dem Beschluss-
punkt I.1. der öffentlichen Beschlussvorlage V/0204/2026 „Kriterien der Taxibeförderung für Schü-
ler*innen mit Förderbedarf und der Kompass-Schule und Anreizsystem bei Badefahrten“ angestrebte 
kriteriengestützte Verfahren bei der Übernahme der Kosten einer Taxibeförderung für Schüler*innen 
mit Förderbedarf in der Schuleingangsphase und der Kompass-Schule als freiwillige Leistung sowie 
gegen die Festlegung in Beschlusspunkt I.2. der o. g. Vorlage, dass bei Taxibeförderungen von Schü-
ler*innen der Klassen 3 und 4 an Förderschulen grundsätzlich lediglich die Kosten der Taxibeförde-
rung für die morgendliche Hinfahrt übernommen werden – und somit gegen zwei der vier Beschluss-
punkte der Sachentscheidung der o. g. Vorlage. 
 
Die Vorlage V/0204/2026 basiert auf dem im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 11.03.2026 
beschlossenen Antrag „Beförderung im Bedarfsfall: Zuwegung zu städtischen Förderschulen, inten-
sivpädagogischen Gruppen und zur Kompassschule sichern!“, mit dem der verwaltungsseitige Vor-
schlag zur künftigen Taxibeförderung von Schüler*innen (lfd. Nr. 48 der Maßnahmen zur Finanzstabi-
lität) geändert aufgegriffen wurde. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, den Einwendungen unter Berücksichtigung der Beschlussfassung der Vor-
lage V/0204/2026 zu folgen. 
 
zu 5. Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 
 
Der Rat hat den mit der Vorlage V/0 637/2025 zugeleiteten Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt 
Münster mit ihren Anlagen für die Jahre 2026 und 2027 am 10.12.2025 zur Kenntnis genommen und 
den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur Beratung überwiesen.  
 
Nach Abschluss der Beratungen in den Bezirksvertretungen und den Ausschüssen ergeben sich nach 
dem Stand vom 15.05.2026 folgende Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung 
für die Jahr 2026 und 2027: 
 
zu § 1 der Haushaltssatzung 
 
Entwurf Änderung Beschluss
(in Euro) (in Euro) (in Euro)
Ergebnisplan
Gesamtbetrag der Erträge 1.681.221.060 1.254.090 1.682.475.150
Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.729.716.130 -475.950 1.729.240.180
       abzüglich globaler Minderaufwand 0 0 0
       nach Abzug globaler Minderaufwand 1.729.716.130 -475.950 1.729.240.180
Finanzplan
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.617.728.590 1.254.090 1.618.982.680
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.628.275.340 -500.950 1.627.774.390
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 134.732.960 1.639.240 136.372.200
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 539.769.570 -5.169.680 534.599.890
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.137.344.993 -6.563.960 1.130.781.033
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 847.150.668 2.000.000 849.150.668
Haushaltssatzung (Jahr 2026)

- 4 - 
V/0306/2026 
 
Entwurf Änderung Beschluss
(in Euro) (in Euro) (in Euro)
Ergebnisplan
Gesamtbetrag der Erträge 1.706.761.970 1.725.500 1.708.487.470
Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.744.020.070 2.355.500 1.746.375.570
       abzüglich globaler Minderaufwand 0 0 0
       nach Abzug globaler Minderaufwand 1.744.020.070 2.355.500 1.746.375.570
Finanzplan
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.643.773.810 1.725.500 1.645.499.310
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.643.206.020 2.264.500 1.645.470.520
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 161.177.490 -1.785.550 159.391.940
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 410.057.530 -8.821.180 401.236.350
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.038.575.803 -4.251.670 1.034.324.133
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 790.263.553 2.244.960 792.508.513
Haushaltssatzung (Jahr 2027)
 
 
 
Folgende Beschlüsse der Bezirksvertretung Münster-Ost und der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup 
vom 16.04.2026 zur Verwendung der frei verfügbaren Mittel der Bezirksvertretungen in 2026 sind 
darin berücksichtigt: 
 
- Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verwendung der frei verfügbaren Mittel in Höhe 
von 60.000 Euro für die Sanierung von Spielplätzen im Stadtbezirk (Reduzierung der Aufwendun-
gen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 01 01 „Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel)“ bei 
gleichzeitiger Erhöhung der Auszahlungen im Teilfinanzplan der Produktgruppe 13 01 „Grün- und 
Freiflächen“, Investitionsmaßnahme 7300 „Sanierung von Spielplätzen; Bezirk Ost“ 
- Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup zur Verwendung der frei verfügbaren Mittel in 
Höhe von 3.000 Euro für die Instandsetzung der Fahrrad -Reparaturstation am Hiltruper Bahnhof 
und in Amelsbüren sowie für die Aufstellung einer weiteren Fahrrad-Reparaturstation in der Nähe 
der Clemenskirche (Reduzierung der Aufwendungen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 01 
01 „Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel)“ bei gleichzeitiger Erhöhung der Aufwendungen im 
Teilergebnisplan der Produktgruppe 12 01 „Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen“ um 
1.000 Euro sowie Erhöhung der Auszahlungen im Teilfinanzplan der Produktgruppe 12 01 „Be-
reitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen“, Investitionsmaßnahme 0002 „Fahrzeuge, Geräte 
und sonstiges“ um 2.000 Euro 
- Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup zur Verwendung der frei verfügbaren Mittel in 
Höhe von 3.000 Euro für die Durchführung eines Wettbewerbs zur Entsiegelung von Flächen in 
Vorgärten im Stadtbezirk (Reduzierung der Aufwendungen im Teilergebnisplan der Produktgrup-
pe 01 01 „Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel)“ bei gleichzeitiger Erhöhung der Aufwen-
dungen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 1 4 01 „ Übergreifender Umweltschutz, Klima, 
Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall“ 
 
Gleichgelagerte Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Verwendung ihrer frei verfügbaren Mittel, die 
zeitlich oftmals nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung gefasst werden, werden üblicherweise im 
Wege der überplanmäßigen Mittelbereitstellung umgesetzt. Für die o. g. Beschlüsse der Bezirksver-
tretungen Münster-Ost und Münster-Hiltrup kann dies aufgrund der Besonderheit in diesem Jahr mit 
der Beschlussfassung über diese Vorlage entfallen. 
 
zu § 2 der Haushaltssatzung 
 
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen verringert sich

- 5 - 
V/0306/2026 
in 2026 von 428.157.440 Euro auf 421.348.520 Euro (- 6.808.920 Euro), 
in 2027 von 273.116.220 Euro auf 266.080.590 Euro (- 7.035.630 Euro). 
 
Von dem Gesamtbetrag im Jahr 2026 entfallen 100.000.000 Euro auf die Aufnahme und Weitergabe 
von Krediten im Rahmen der Konzernfinanzierung.  
 
zu § 3 der Haushaltssatzung 
 
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verändert sich  
 
in 2026 von 374.658.170 Euro auf 369.280.670 Euro (- 5.377.500 Euro), 
in 2027 von 110.591.620 Euro auf 111.211.120 Euro (+   619.500 Euro). 
 
zu § 4 der Haushaltssatzung 
 
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum teilweisen Ausgleich des voraussichtlichen Defi-
zits im Jahr 2026 beträgt unverändert 19.369.051 Euro. 
 
Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des voraussichtlichen Defizits ver-
ändert sich  
 
in 2026 von 29.126.019 Euro auf 27.395.979 Euro (- 1.730.040 Euro), 
in 2027 von 37.258.100 Euro auf 37.888.100 Euro (+   630.000 Euro). 
 
Einordnung der Finanzstabilität 
 
Finanzielle Stabilität ist kein Selbstzweck, sondern die Grundlage für kommunales selbstbestimmtes 
Handeln, das mit diesem Doppelhaushalt gestützt wird. Die finanziellen Herausforderungen zwingen 
Kommunen aktuell in schwierige Entscheidungen, die zuallererst den Zweck haben, Daseinsvorsorge 
zu sichern und perspektivisch wieder Spielräume zu eröffnen. 
 
Der in 2024 begonnene Stabilisierungsprozess hat die unterjährige Bewirtschaftung des Haushalts-
jahres 2025 maßgeblich gesichert. Mit dem Haushalt 2026/2027 sollen nun das zweite Mal in Folge 
konkrete Maßnahmen zur Finanzstabilität beschlossen werden.  
 
Die sich nach Abschluss der Haushaltsberatungen in den vorberatenden Gremien, zuletzt im Aus-
schuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung am 18.03.2026 ergebenden Än-
derungen an den Maßnahmen zur Finanzstabilität sind der Anlage 6 zu entnehmen.  
 
Das finanzielle Volumen, dass sich aus den (teilweise) aufgegriffenen Maßnahmen ergibt, beläuft sich  
 
im Jahr 2026 auf 11,704 Mio. €, 
im Jahr 2027 auf 17,181 Mio. €, 
im Jahr 2028 auf 24,085 Mio. €, 
im Jahr 2029 auf 26,085 Mio. € und 
im Jahr 2030 auf 26,085 Mio. €. 
 
Der globale Minderaufwand ab 2028 ist als weitere Aufgabenstellung zu verstehen und zeigt die Not-
wenigkeit kommender Prozessschritte im Kontext echter Aufgabenkritik, einer konsequenten Priorisie-
rung und weiterer Organisationsanpassungen auf. Die nachhaltige Sicherstellung der finanziellen 
Handlungsfähigkeit und damit auch der Erhalt der Gestaltungsfreiheit für die Menschen in Münster 
bleibt das gemeinsame Ziel. Zentrale Voraussetzung ist ein langfristig tragfähiger Haushalt, denn nur 
dann ist Gemeinwohl in der Kommune als Keimzelle gelebter Demokratie möglich.

- 6 - 
V/0306/2026 
zu 6. Ermächtigung der städtischen Vertretungen in den Gesellschafterversammlungen 
 
Die Ermächtigung dient der Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltsplans 2026/2027 betreffend 
die städtischen Beteiligungen, sofern für diese nach dem jeweiligen Gesellschaftervertrag Beschlüsse 
der Gesellschafterversammlung erforderlich sind 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtdirektorin und Kämmerin 
 
 
 
Anlagen: 
 
1.    Anregungen nach § 24 GO NRW sowie sonstige Anregungen und Anträge zum Haushaltsplan 
 2026/2027 
2.    Anregungen der Bezirksvertretungen 
3.    Stellenplan 2026/2027 
4.    Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen 
5.    Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 
6.    Änderungen zu den Maßnahmen zur Finanzstabilität

Anlage 5 zur Vorlage V_0306_2026

9653 Zeichen

Haushaltssatzung der Stadt Münster 
für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 
 
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des 
Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), hat der R at der Stadt Münster mit Beschluss 
vom 20. Mai 2026 folgende Haushaltssatzung erlassen: 
 
 
§ 1 
 
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027, der die für die Erfüllung der Aufgaben 
der Stadt Münster voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie ein-
gehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlunge n und notwendigen Verpflichtungser-
mächtigungen enthält, wird  
 
im Ergebnisplan mit    2026    2027 
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.682.475.150 €  1.708.487.470 € 
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.729.240.180 € 1.746.375.570 € 
abzüglich globaler Minderaufwand von 0 €  0 € 
somit auf 1.729.240.180 €  1.746.375.570 € 
im Finanzplan mit    2026     2027  
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der  
laufenden Verwaltungstätigkeit auf 1.618.982.680 € 1.645.499.310 € 
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der  
laufenden Verwaltungstätigkeit auf 1.627.774.390 € 1.645.470.520 € 
Nachrichtlich:  
Globaler Minderaufwand (im Ergebnisplan) von 0 € 0 € 
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der 
Investitionstätigkeit auf 136.372.200 € 159.391.940 € 
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der 
Investitionstätigkeit auf 534.599.890 € 401.236.350 € 
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der  
Finanzierungstätigkeit auf 1.130.781.033 € 1.034.324.133 € 
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der  
Finanzierungstätigkeit auf 849.150.668 € 792.508.513 € 
 
festgesetzt. 
 
Anlage 5 zur Vorlage V/0306/2026

§ 2 
 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird  
 
für 2026  auf 421.348.520 € (ohne Umschuldungen) 
für 2027  auf 266.080.590 € (ohne Umschuldungen) 
 
festgesetzt. 
 
Von dem Gesamtbetrag der Kredite im Jahr 2026  entfallen 100.000.000 € auf die Aufnahme und 
Weitergabe von Krediten im Rahmen der Konzernfinanzierung. 
 
Das maximale Vertragsvolumen der ungesicherten variablen Abschlüsse wird auf 30 % des 
Schuldenstandes aus Investitionskrediten zum jeweiligen Jahresende begrenzt. Die Verwaltung 
wird darüber hinaus ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung in den Haushaltsjahren 2026 
und 2027 ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zins- 
änderungsrisiken abzuschließen (z.B. Derivate).  
 
 
§ 3 
 
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsaus-
zahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird  
 
für 2026  auf 369.280.670 € 
für 2027  auf 111.211.120 € 
 
festgesetzt. 
 
 
§ 4 
 
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des vo raussichtlichen Jahresfehl-      
betrages im Ergebnisplan wird  
 
für 2026  auf 19.369.051 €  
 
und die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrun d des voraussichtlichen Jahresfehl-   
betrages im Ergebnisplan wird 
 
für 2026  auf 27.395.979 € 
für 2027  auf 37.888.100 € 
 
festgesetzt. 
 
 
§ 5 
 
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, 
wird  
 
für 2026  auf 500.000.000 € 
für 2027  auf 500.000.000 € 
 
festgesetzt.

§ 6 
 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 
für die Gewerbe- und Grundsteuern in der Stadt Münster wie folgt festgesetzt: 
 
1. Grundsteuer 
 
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 
(Grundsteuer A) auf              393 v. H. 
 
1.2 für die Grundstücke  
 (Grundsteuer B) auf              492 v. H. 
 
2. Gewerbesteuer auf              460 v. H. 
 
Da die Steuersätze für die Gemeindesteuern in der o. g . Satzung festgesetzt sind, hat die An- 
gabe der Steuersätze in dieser Satzung lediglich deklaratorische Bedeutung. 
 
 
§ 7 
 
1. Stellenbesetzung 
 
Bei Besetzungen dürfen unterjährig Stellen von Beamtinnen / Beamten mit vergleichbaren 
tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten mit vergleichbaren Beamtinnen 
/ Beamten besetzt werden. 
 
Für das nächstmögliche Haushaltsjahr wird der Stellenplan entsprechend angepasst. 
 
2. Stellenplanvermerke 
 
Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellenvermerke "künftig wegfallend" (kw) oder "künftig um- 
zuwandeln" (ku) haben nachstehende Rechtsfolgen: 
 
2.1.    kw-Vermerk 
 
2.1.1 Ist ein an einer Planstelle angebrachter kw-Vermerk mit einem Termin versehen, entfällt 
die Stelle zu dem angegebenen Zeitpunkt. 
 
2.1.2 Ist ein Termin nicht angegeben, entfällt die Stelle mit der Erledigung der Aufgabe oder 
mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers. 
 
2.2.    ku-Vermerk 
 
2.2.1 Ist eine Planstelle mit einem ku-Vermerk unter Angabe des künftigen Stellenwertes ver- 
sehen, ändert sich die Bewertung mit dem Zeitpunkt des Freiwerdens der Stelle auf 
diesen Stellenwert. 
 
2.2.2 Fehlt bei einer mit einem ku-Vermerk versehenen S telle die Angabe des künftigen 
Stellenwertes, ist der Stellenwert nach Freiwerden der Stelle neu festzusetzen.

§ 8 
 
Über die Aufhebung der im Haushaltsplan für die Jahre 2026 und 2027 angebrachten Sperrver- 
merke entscheidet der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung 
nach Vorberatung in den betroffenen Bezirksvertretungen und in den Fachausschüssen, soweit 
der Rat dieses Recht nicht auf diese delegiert hat. 
 
 
§ 9 
 
1. Flexible Haushaltsführung   
 
Die nachfolgenden Regelungen zur flexiblen Haushaltsführ ung gelten getrennt für die Haus- 
haltsjahre 2026 und 2027. Eine jahresübergreifende Auslegung der Regelungen ist nicht zuläs- 
sig. 
 
1.1 Ergebnisplan 
 
1.1.1 Alle Personal- und Versorgungsaufwendungen sind g egenseitig deckungsfähig und 
einseitig deckungsberechtigt gegenüber den weiteren Aufwendungen (Sachaufwen- 
dungen). Alle Personal- und Versorgungsauszahlungen sind deckungsberechtigt ge- 
genüber allen zahlungswirksamen Personal- und Versorgungsaufwendungen.  
 
1.1.2 Alle Sachaufwendungen und die Erträge werden j eweils innerhalb einer Produkt- 
gruppe zu Budgets verbunden. Sofern einem Amt mehrere Produktgruppen zugeord- 
net sind, können die in Satz 1 genannten Aufwendungen und Erträge dieser Produkt- 
gruppen zu einem Budget zusammengefasst werden. Ausgenom men sind Aufwen- 
dungen, denen zweckgebundene Erträge gegenüberstehen. D iese Aufwendungen 
sind ausschließlich deckungsberechtigt gegenüber den in Satz 1 genannten Aufwen- 
dungen und Erträgen. 
 
1.1.3 Mehrerträge berechtigen innerhalb der einzelne n Produktgruppen zu Mehraufwen- 
dungen. Zweckgebundene Mehrerträge innerhalb einer Pr oduktgruppe berechtigen 
zu entsprechenden Mehraufwendungen.  
 
1.1.4 Die Sachaufwendungen der dezentralen IT-Budgets  aller Produktgruppen sind de- 
ckungsberechtigt gegenüber den Sachaufwendungen des zentr alen IT-Budgets in 
der Produktgruppe „Zentrale Dienste“. 
 
1.2 Finanzplan  
 
1.2.1 Die flexible Bewirtschaftung der Investitionsmittel aller Produktgruppen eines Dezer- 
nats erfolgt innerhalb des jeweiligen investiven Dezernatsbudgets. 
 
1.2.2 Alle investiven Ein- und Auszahlungen werden jeweils innerhalb des verantwortlichen 
Dezernats zu Budgets verbunden. Ausgenommen sind Auszahlungen, denen zweck- 
gebundene Einzahlungen gegenüberstehen. Diese Auszahlun gen sind ausschließ- 
lich deckungsberechtigt gegenüber den übrigen investiven Ei n- und Auszahlungen 
des verantwortlichen Dezernats. 
 
1.2.3 Investive Mehreinzahlungen berechtigen innerhalb der einzelnen Dezernatsbudgets 
zu investiven Mehrauszahlungen.  
 
1.2.4  Alle Verpflichtungsermächtigungen werden innerhalb des Dezernatsbudgets zu Ver- 
pflichtungsbudgets verbunden.

1.3 Gemeinsame Regelungen zum Ergebnis- und Finanzplan 
 
1.3.1 Die Bewirtschaftung der Budgets darf nicht zu einer Verschlechterung des Zahlungs- 
mittelsaldos (Einzahlungen minus Auszahlungen) aus laufender Verwaltungstätigkeit 
führen. 
 
1.3.2 Spezifische Regelungen zur Umsetzung der flexiblen Haushaltsführung werden durch 
die Stadtkämmerin festgesetzt. 
 
2. Bewirtschaftungsregelungen 
 
Bewirtschaftungsregelungen zur Ausführung des Haushaltspla ns für die Jahre 2026 und 
2027 werden in den Teilplänen der Produktgruppen ausgewiesen. 
 
3. Übertragbarkeit 
 
Gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfa len (KomHVO NRW) kön- 
nen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen ü bertragen werden. Die Ent- 
scheidung hierüber trifft die Stadtkämmerin. 
 
Werden Ermächtigungen für Aufwendungen (konsumtiver Bereich) übertragen bleiben  
 
Ermächtigungen für 2026  bis zum Ende des Haushaltsjahres 2027 
Ermächtigungen für 2027  bis zum Ende des Haushaltsjahres 2028 
 
verfügbar. 
 
Im investiven Bereich bleiben Ermächtigungsübertragungen  für Auszahlungen grundsätz- 
lich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.  
 
Davon abweichend bleiben bei im Haushaltsjahr nicht begonnenen Investitionsmaßnahmen 
 
Ermächtigungen für 2026  bis zum Ende des Haushaltsjahres 2027 
Ermächtigungen für 2027  bis zum Ende des Haushaltsjahres 2028 
 
für ihren Zweck verfügbar. 
 
 
§ 10 
 
Werden Zweckzuweisungen von Bund, Land oder anderen Gebi etskörperschaften gegenüber 
den in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 veranschlagten  Ansätzen verringert bzw. gestri- 
chen, so reduziert sich in gleichem Umfang die für den Zu wendungszweck bestehende Auf- 
wands- und Auszahlungsermächtigung. Ausnahmen bedürfen eines Ratsbeschlusses. 
 
 
Münster, 20. Mai 2026 Münster, 20. Mai 2026 
 
 
 
 
 
Tilman Fuchs Andreas Lembeck 
Oberbürgermeister Schriftführer

Anlage 1 zur Vorlage V_0306_2026

98377 Zeichen

1) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00081 
 
Es wird angeregt, die Stelle des Kochs/Sozialarbeiters im Treffpunkt "An der 
   Anregungen nach § 24 GO NRW und sonstige Anregungen und Anträge  
Anlage 1 zur Vorlage V/0306/2026 
Clemenskirche"  für ein weiteres Jahr zu sichern und zu fördern. 
 
2) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00082 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge Häger 
aufrecht zu erhalten. 
 
3) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00083 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge aufrecht 
zu erhalten. 
 
4) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00084 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge aufrecht 
zu erhalten. 
 
5) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00085 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge Häger 
aufrecht zu erhalten. 
 
6) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00092 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge, 
Bauerschaft Schonebeck  aufrecht zu erhalten. 
 
7) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00093 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge aufrecht 
zu erhalten. 
 
8) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00094 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge Häger 
aufrecht zu erhalten. 
 
9) Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2026-00095 
 
Es wird angeregt, den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge Häger 
aufrecht zu erhalten.

10) Antrag der Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
 
Es wird eine institutionelle jährliche Förderung für den „Handorfer Herbst“  
beantragt, zunächst für die Jahre 2026 bis 2031. 
1) Inklusive/Integrative Angebote: 10.000,00 € pro Jahr 
2) Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien: 15.000,00 € pro Jahr 
3) Angebote im Bereich Kunst und Kultur: 15.000,00 € pro Jahr 
4) Neuer Programmpunkt „Jobmesse": 15.000,00 € pro Jahr 
5) Digitalisierungs- und Marketingaufwendungen: 10.000,00 € pro Jahr 
6) Umsetzung des KonsumCannabisGesetzes (KCanG): 35.000,00 € pro Jahr 
7) Personalkostenzuschuss für erhöhten Bearbeitungs- & Koordinierungsaufwand: 20.000,00 € pro Jahr 
 
11) Antrag der Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
 
Es wird eine institutionelle jährliche Förderung für das Projekt „Handorfer 
Gutschein“  beantragt, zunächst für die Jahre 2026 bis 2031. 
1. Personalkostenzuschuss zur Koordinierung und Projektumsetzung: 10.000,00 € pro Jahr 
2. Betriebskostenzuschuss für System-, Transaktions- und Marketingkosten, etc.: 10.000,00 € pro Jahr 
 
12) Antrag der Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
 
Es wird eine einmalige investive sowie eine institutionelle jährliche Förderung für die 
Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil Handorf  beantragt, zunächst für die Jahre 
2026 bis 2031. 
1. Einmalige Kostenbeteiligung an der Erweiterung der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung 
in Höhe von 3.500,00 €. 
2. Einmalige Beteiligung an den Kosten für die Instandsetzung der Bestandsbeleuchtung mit 
einem Förderbetrag i.H.v. 1.000,00 €. 
3. Langfristige Beteiligung an den jährlichen Betriebskosten der Weihnachtsbeleuchtung – 
zunächst für die Jahre 2026 bis 2031 - in einer Höhe von 2.500,00 € pro Jahr. 
 
13) Antrag des One World Cycling Club e.V. 
 
Es wird eine einmalige investive Anschubförderung sowie eine zunächst auf die 
Jahre 2026 bis 2031 befristete institutionelle Förderung für das Projekt „Cycling 
Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster"  beantragt. 
Einmalige Investitionskosten laut Kostenaufstellung von 670.00,00 € 
Jährliche Betriebskosten laut Kostenaufstellung von 275.000,00 € 
1. Beantragter Zuschuss zu den Investitionskosten: 500.000,00 € 
2. Beantragter Zuschuss zu den jährlichen Betriebskosten: 150.000,00 €

1
Tamara Dautzenberg
Von:  
Gesendet: Donnerstag, 19. März 2026 15:47
An: Tamara Dautzenberg
Betreff: Antrag nach der Gemeindeordnung &24 NRW
[Vorsicht Internetmail]: 
Diese Mail haben Sie über das Internet erhalten. Bitte Anlagen und Links nur öffnen, wenn keine Anhaltspunkte für 
Viren vorliegen. Weitere Informationen finden Sie auch in der FAQ Outlook<https://intranet-ms.stadt-
muenster.de/citeq/anwendungen/microsoft-office/outlook/haeufige-fragen-faq> 
 
Antrag nach der Gemeindeordnung & 24 NRW An den Rat der Stadt Münster, und seiner Mitglieder/in , 
 
hier mit möchte ich den Rat und deren Mitglieder/in dort Ersuchen das die Stelle des Koch/ Sozialarbeiter für ein 
weiters Jahr gesichert und gefördert wird. 
Begründung: 
Im Treffpunkt an der Clemenskirche der seit über 40.Jahre besteht ist die Zahl dortiger Personen aus Armut und 
Einsamkeit gestiegen besonders der Menschen mit Obdachlosigkeit dort.Täglich kommen dort 35-70 Personen dort 
an um um Hilfe in allen Bereichen hier Anfragen um Unterstützung ob Speisen,Kleidung,Be ratung usw.. dort.Von 9.00 
- 15.00 Uhr ist der Treffpunkt geöffnet und wird vo n über 30 Ehrenamtlichen dort von Montags bis Samstag 
begleitet.Bisher hat der Treffpunkt nie in all den Jahren um eine Unterstützung bei der Stadt/Sozialamt dort Anträge 
gestellt.Für das Jahr 2025 hatten wir einen Antrag gestellt der bewilligt wurde und auch jetzt mit  der Bitte für 2026 
noch einmal einen Zuschuss erbeten.Eine Doppelstruktur gibt es hier was der Treffpunkt hier angeht und vom 
Sozialamt/Stadt unterstellt wird dort. 
Gerade nach der Corona Zeit  sind fast alle Anlaufstellen für Bedürftige nicht mehr da und auch viele aus 
Altersgründen im Ruhestand gegangen sind und viele Einrichtungen geschlossen sind für immer. 
Ich wäre hier für die Unterstützung an die Bedürftigen sehr Dankbar. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Ehrenamtlicher im Treffpunkt Clemenskirche Von meinem iPad gesendet 
Anregung Nr. 2026-00081

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
 
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Thema
Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Anregung
Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin betroffener Elternteil eines Schulkindes, für welches durch die Einstellung des Schülerspezialverkehrs
negative Folgen entstehen. Wir brauchen einen sicheren und zuverlässigen Transport zur Schule und den
Heimweg für unser Kind, da wir dies als Arbeitnehmer nicht selbst organisieren können. Wir sind darauf
angewiesen. Es ist uns weder möglich unser Kind selber zu bringen, noch kann es den Weg alleine mit dem Rad
zurücklegen.
Wir möchten sie bitten den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge Häger weiterhin aufrecht zu
erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
frQZDe7W
21.03.26  20:44
Anregung Nr. 2026-00082

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
 
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Thema
Schülerspezialverkehr
Anregung
Erhalt des Schülerspezialverkehrs für Nienberge
Begründung
Eine Abschaffung würde bedeuten:
deutlich mehr Verkehrsaufkommen an der Schule durch „Elterntaxen“u deutlich höheres Gefahrenpotenzial für
die Schülerschaft.
Ökonomische u ökologische Belastung; Chancenungleichheit für die ländliche Bevölkerung (Kinder und
Familien); deutlich erschwerte Vereinbarkeit von Familie und Beruf; höherer Zeitaufwand; Nachteil für die
Arbeitszeit; vor allem für berufstätige Mütter, die eh oft schon benachteiligt sind durch Teilzeitbeschäftigung;
privat würde es die Anschaffung eines zusätzlichen PKWs bedeuten, da die Grundschule aus Häger nicht anders
zu erreichen wäre.
Auch der Aspekt der Belastung für die Umwelt(mehr Autos, mehr Abgase) sollte nicht außer Acht gelassen
werden.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
Ad9GApAS
22.03.26  15:06
Anregung Nr. 2026-00083

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
 
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Rat der Stadt Münster
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Thema
Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Anregung
Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin betroffener Elternteil eines Schulkindes, welches durch die Einstellung des Schülerspezialverkehrs
negative Folgen entstehen. Wir brauchen einen sicheren und zuverlässigen Transport zur Schule und den
Heimweg für unser Kind, da wir dies als Arbeitnehmer nicht selbst organisieren können. Wir sind darauf
angewiesen. Es ist uns weder möglich unser Kind selbst zu bringen, noch kann es den Weg alleine mit dem Rad
zurück legen.
Wir möchten Sie bitten den Schülerspezialverkehr für Nienberge weiterhin aufrecht zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
u9sBRhqQ
22.03.26  16:59
Anregung Nr. 2026-00084

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
 
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Rat der Stadt Münster
Adressat2 gewaehlte Option
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Thema
Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Anregung
Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Eltern eines zukünftigen Schulkindes aus Nienberge Häger sprechen wir uns ganz klar gegen die Einstellung
des Schülerspezialverkehrs aus. Als Arbeitnehmer in Vollzeit ist es uns beiden nicht möglich den Transport zur
Schule und zurück selber zu organisieren, sodass wir auf einen sicheren und zuverlässigen Transport unseres
Kindes absolut angewiesen sind. Wir möchten Sie daher inständig bitten den Schülerspezialverkehr für die
Kinder aus Nienberge Häger weiterhin zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
T2j8DS6e
22.03.26  20:47
Anregung Nr. 2026-00085

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
 
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Rat der Stadt Münster
Adressat2 gewaehlte Option
Bezirksvertretung Münster-West
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Thema
Einstellung es Schülerspezialverkehrs
Anregung
Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin ein betroffener Elternteil eines künftigen Schulkindes, für welches durch die Einstellung des
Schülerspezialverkehrs negative Folgen entstehen. Wir brauchen einen sicherer und zuverlässigen Transport zur
Schule und den Heimweg für unser Kind, da wir dies als Arbeitnehmer nicht selbst organisieren können. Wir sind
darauf angewiesen. Es ist uns weder möglich unser Kind selbst zu bringen, noch kann es den Weg alleine mit
dem Rad zurücklegen.
Wir möchten Sie bitten den Schülerspezialverkehr für die Kinder aus Nienberge, Bauerschaft Schonebeck
weiterhin aufrecht zu erhalten.
Die Einstellung des Schülerspezialverkehrs widerspricht dem "Masterplan 2035+" mit dem Ziel "Die Verlagerung
vom Auto hin zum Umweltverbund", dass u.a. öffentliche Fördermittel für neue Busse und den Ausgleich von
Einnahmeverlusten (z.B. Schülerverkehr) vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
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24.03.26  20:20
Anregung Nr. 2026-00092

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
 
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Rat der Stadt Münster
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Schülerspezialverkehr Nienberge
Anregung
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Schülerspezialverkehr Nienberge
bald eingestellt werden soll. Diesen Busverkehr möchten wir aus folgenden Gründen bitte beibehalten.
Begründung
- da er für die auswärtigen Kinder und Familien eine starke Entlastung im Famienalltag darsellt.
- ohne zweites Auto ist der Fahrtdienst kaum bewältigbar.
- die enge Bring-/Abholsituation zu den Stoßzeiten, explizit der Grundschule Nienberge, ohne eigenen
großräumigen Parkplatz ist schon jetzt eine Zumutung ist. Nicht nur mit der Baustelle gerade. Parkende Autos an
beiden Seiten, Anwohner, die schmale Straße lassen keinen sicheren Raum für schnell über die Straße flitzernde
Kinder, wie es im Grundschulalter nicht vermeidbar ist.
- das individuelle Bringen der Kinder von derzeit ca 16 Haltestellen, mit zumeist mehreren Kindern, dh geschätzt
vielleicht 30 Autos mehr, stellt eine extrem gefährliche Situation und vermeidbare Verdichtung heranfahrender
Autos dar.
- ein eigenständiger Schulweg aus den Außenbereichen ist für die Grundschulkinder nicht möglich. Im dichten
Berufsverkehr, im Winter bei Regen und Nebel auf unbeleuchteten Straßen ohne Fahrradweg, gerade auf den
Nebenstraßen wird gerast. Z.B hat die Stadt Münster bei uns an der Feldstiege im letzten Jahr eine Messung
durchgeführt: ca 600 Autos wurden pro Tag gezählt!
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
H3cWK4bX
24.03.26  20:59
Anregung Nr. 2026-00093

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
 
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Bezirksvertretung Münster-West
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Thema
Ablehnung der Maßnahme zur Einstellung des Schülerspezialverkehrs
Anregung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir als Eltern unsere Einwände bzgl. der geplanten Einstellung des Schülerspezialverkehrs
mitteilen.
Begründung
Sicher haben Sie schon viele Nachrichten mit Einwänden erhalten und vermutlich wiederholen sich diese oftmals.
Doch das zeigt ja auch nur, wie wichtig für uns Familien der Schülerspezialverkehr ist.
Unsere beiden Kinder besuchen die Grundschule in Nienberge. Wir wohnen im Außenbereich von Nienberge-
Häger. Unsere Kinder können, wie viele andere Kinder, die den Schülerspezialverkehr nutzen, den Schulweg
nicht alleine bestreiten. Mein Mann und ich sind beide berufstätig. Die Einstellung des Schülerspezialverkehrs
hätte zur Folge, dass wir unsere Kinder täglich zur Schule fahren müssen. Elterntaxis sind ja bekanntlich auch
nicht gerade erwünscht und nunmal auch alles andere als nachhaltig.
Wie an vielen Schulen, ist auch an der Grundschule in Nienberge eine riesige Baumaßnahme, die auch noch
lange Zeit anhalten wird. Ein Fuß- oder Fahrradweg ist für die Kinder dort alleine lebensgefährlich.
Zudem stärkt die Busfahrt die Selbstständigkeit der Kinder. Sie freuen sich immer sehr auf diese Fahrt und
müssen dies ja auch lernen um für die weiterführende Schule vorbereitet zu sein.
Die geplante Einstellung des Schülerspezialverkehrs bereitet uns aus vielen Gründen größte Sorge.
Wir bitten Sie daher eindringlich diese Sparmaßnahme auf Kosten der Kinder samt Familien zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
1hPvc48U
24.03.26  22:22
Anregung Nr. 2026-00094

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
 
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Rat der Stadt Münster
Ihre Anregung
Thema
Schulweg
Anregung
Erhalt des Schülerspezialverkehr
Begründung
Als Familie aus Nienberge-Häger fühlen wir uns bei diesen Entscheidungen nicht ausreichend mitgedacht.
Während es in zentralen Lagen oft gute Alternativen gibt, sind wir auf eine verlässliche Schülerbeförderung
angewiesen.
Wird der Schülerspezialverkehr gestrichen, bleibt vielen Familien nur das tägliche Bringen mit dem Auto. Das
verschärft die ohnehin angespannte Verkehrssituation an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule und erhöht
das Risiko für Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.
Außerdem trifft eine solche Entscheidung besonders Familien, die nicht flexibel jeden Tag Fahrdienste
übernehmen können. Für viele Kinder ist ein sicherer und verlässlicher Schulweg keine Selbstverständlichkeit,
sondern Voraussetzung für gleiche Bildungschancen.
Wenn das Ziel weniger Autoverkehr ist, dürfen funktionierende Alternativen wie der Schülerspezialverkehr nicht
wegfallen. Besonders nicht für Außenstadtteile wie unseren.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_00330010
ID=KFAS_00330010
nVTrnk1D
24.03.26  23:23
Anregung Nr. 2026-00095

Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
- Z. Hd. Tilman Fuchs & Christine Zeller - 
Klemensstraße 10 
48143 Münster
03.03.2026
Förderanträge
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, 
mit diesem Schreiben darf ich Ihnen drei Förderanträge der Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
zukommen lassen sowie - der Umwelt zur Liebe in einem Umschlag - einen Förderantrag 
des One World Cycling Club e.V. überreichen.
Ich bitte Sie die Anträge jeweils wohlwollend zu prüfen und stehe Ihnen für Rückfragen und 
Gespräche zu den jeweiligen Anträgen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße aus Münster-Handorf,

t
Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
c/o Schulze Leusing & Schröder Immobilien GmbH 
Sudmühlenstraße 167 
48157 Münster 
E-Mail: hkg@sls-immobilien.de 
Internet: www.handorfer-kaufmannsgilde.de
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Klemensstraße 10 
48143 Münster
03.03.2026
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, 
hiermit beantragt die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) eine institutionelle jährliche Förderung für den 
„Handorfer Herbst", 
das große Stadtteilfest in Münsters Osten, welches regelmäßig am letzten Sonntag im September 
stattfindet, zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031. 
A. Antragshintergrund & Antragsumfang 
Leider konnte der „Handorfer Herbst" und auch eine kleinere Ersatzveranstaltung im vergangenen Jahr 
aufgrund massiv gestiegener sicherheitstechnischer Anforderungen und damit verbundener Kosten nicht 
stattfinden. 
Konkret waren nach den schrecklichen Anschlägen von Solingen, Mannheim, Magdeburg, Aschaffenburg 
und München zertifizierte Antiterrorsperren zum Schutz von Überfahrtaten zu errichten, 
Personenzählungen an den Ein- und Ausgängen vorzunehmen und Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, 
die von Messern, Schusswaffen und Sprengstoffen ausgehen zu ergreifen. Außerdem musste erstmalig das 
von der vorherigen Bundesregierung auf den Weg gebrachte KonsumCannabisGesetzes (KCanG) umgesetzt 
werden. Insbesondere über die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit dem KCanG wurden wir erst 
rund 3 Wochen vor der geplanten Veranstaltung informiert, was eine Absage schlussendlich auch 
unausweichlich gemacht hat.
1 /7

Veranstalterseitig haben wir in den vergangenen Monaten neue Gebührenstrukturen erarbeitet und neue 
Einnahmequellen erschlossen, die den mit der Erfüllung aller Anforderungen verbundenen Gesamtaufwand 
jedoch kaum decken werden können. Wir beabsichtigen daher uns hier vor allem auf die massiv 
gestiegenen sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich etwaiger Anschlagsszenarien zu 
konzentrieren, da ein entsprechender Förderantrag mit Blick auf den damals bereits deutlich erhöhten 
sicherheitstechnischen Aufwand schon 2023 als nicht förderfähig durch die Stadt Münster abgelehnt 
worden ist. 
Das führt unweigerlich dazu, dass uns absehbar zentrale finanzielle Möglichkeiten bei der inhaltlichen 
Ausgestaltung des „Handorfer Herbsts" fehlen werden, bspw. bei Fragen von Inklusion & Integration, bei 
Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien sowie bei Angeboten im Bereich Kunst und Kultur. Dabei 
müsste der „Handorfer Herbst" inhaltlich - um neue Gebührenstrukturen bei den Ausstellerinnen und 
Ausstellern langfristig erfolgreich etablieren zu können, aber auch nach seiner bedauerlichen Absage im 
vergangenen Jahr und der daraus resultierenden großen Enttäuschung und Verärgerung in weiten Teilen 
der Handorfer Bevölkerung sowie der Vereinslandschaft in Handorf - eigentlich umso stärker 
zurückkommen. Wir müssten gerade mit Blick auf diese wichtigen Themen, genauso aber auch bei der 
Implementierung neuer physischer wie digitaler Inhalte und Ansätze, nicht weniger, sondern deutlich mehr 
tun und werden diesbzgl. auf Ihre Unterstützung angewiesen sein. 
Konkret beantragen wir daher hiermit - zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031 - in den folgenden 
Bereichen jährliche Fördermittel in den nachgenannten Höhen, die - je nach der inhaltlichen 
Ausgestaltungsperspektive - sowohl kumulativ, als auch alternativ verstanden werden können: 
1) Inklusive/Integrative Angebote: 10.000,00 € pro Jahr 
2) Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien: 15.000,00 € pro Jahr 
3) Angebote im Bereich Kunst und Kultur: 15.000,00 € pro Jahr 
4) Neuer Programmpunkt „Jobmesse": 15.000,00 € pro Jahr 
5) Digitalisierungs- und Marketingaufwendungen: 10.000,00 € pro Jahr 
6) Umsetzung des KonsumCannabisGesetzes (KCanG): 35.000,00 € pro Jahr 
7) Personalkostenzuschuss für erhöhten Bearbeitungs- & Koordinierungsaufwand: 20.000,00 € pro Jahr 
B. Die „Handorfer Kaufmannsgilde" und der „Handorfer Herbst" 
Bevor wir eine Einordnung der beantragten Förderpositionen in städtische Handlungsfelder vornehmen, 
Wirkungsziele beschreiben und die Bedeutung des „Handorfer Herbsts" als solchen sowie die Bedeutung 
der beantragten Förderpositionen für den „Handorfer Herbst" herausstellen, möchte wir uns als 
Kaufmannsgilde und den „Handorfer Herbst" als auf vielfältige Weise äußerst bedeutsame 
Großveranstaltung in der Region einmal vorstellen. 
1) Die Handorfer Kaufmannsgilde: 
Die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) wurde 1990 gegründet und ist ein Zusammenschluss von derzeit 
59 engagierten Einzelhändlerinnen und -händlern, Handwerksunternehmerinnen und -Unternehmern sowie 
anderen Gewerbetreibenden und Dienstleistenden aus Münster-Handorf. 
Seit vielen Jahren setzt sich der Verein für die Stärkung des Stadtteils als lebendigem Einkaufs- und 
Begegnungsort ein. Neben der Organisation des „Handorfer Herbsts", in dessen Rahmen sich Handorf mit 
der damals „Längsten Kaffeetafel der Welt" im Jahr 1995 sogar in das Guinness-Buch der Rekorde eintragen 
konnte, gehören aber auch Maßnahmen zur Belebung der Ortsmitte, zur Förderung des lokalen 
Einzelhandels, zur Pflege der traditionellen Stadtteilkultur sowie zur Förderung des gesellschaftlichen 
Zusammenlebens der Menschen in Handorf zu unseren Aufgaben. 
So sind wir etwa Mitveranstalter des jährlich stattfindenden Maibaumfests der Handorfer Vereine am
2/7

Samstag vor dem 1. Mai, schmücken Handorf während der Adventszeit weihnachtlich oder arbeiten derzeit 
an der Einrichtung eines „Handorf Gutscheins". 
2) Der „Handorfer Herbst": 
Der „Handorfer Herbst" ist eines der größten und traditionsreichsten Stadtteilfeste Münsters. Am letzten 
Samstag im September verwandelt sich der Ortskern von Münster-Handorf in eine lebendige Festmeile, die 
zehntausende Besucherinnen und Besucher anzieht. Das Fest hat sich von einem lokalen Ereignis zu einem 
Format mit überregionaler Bedeutung entwickelt und gilt heute als einer der wichtigsten kulturellen und 
gesellschaftlichen Treffpunkte im Münsterland. 
Mehrere hundert Stände aus den Bereichen Handel, Handwerk und Gastronomie prägen das vielfältige 
Erscheinungsbild des „Handorfer Herbsts", welches durch kulturelle Angebote auf 3 Bühnen sowie die 
Teilnahme vieler gemeinnütziger Vereine abgerundet wird. Neben zahlreichen Angeboten aus Handorf, 
Münster und dem Münsterland beteiligen sich auch Gastronomen, gewerbliche Aussteller und Vereine aus 
weiten Teilen Deutschlands. Diese Mischung schafft einen Austausch zwischen regionaler Identität und 
bundesweiter Vielfalt und macht den „Handorfer Herbst" zu einem Schaufenster lokaler Leistungsfähigkeit. 
Das Fest leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Es ermöglicht 
Begegnung über Generationen und soziale Milieus hinweg, fördert bürgerschaftliches Engagement und 
bietet Vereinen, Initiativen und gemeinnützigen Projekten eine sichtbare Plattform. Familienfreundliche 
Angebote, kulturelle Programmpunkte und niederschwellige Mitmachaktionen unterstützen die Teilhabe 
aller Bevölkerungsgruppen. Wirtschaftlich besitzt der „Handorfer Herbst" eine hohe Relevanz. 
Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe profitieren vom starken Besucheraufkommen. 
Lokale wie regionale Wertschöpfungsketten werden aktiviert, örtliche Arbeitsplätze gestärkt. Für viele 
kleine und mittlere Unternehmen ist das Fest ein zentrales Instrument der Kundenbindung und 
Präsentation. Sie tätigen vor Ort relevante Umsätze oder beraumen einen großen Teil ihres Jahresumsatzes 
- teilweise im hohen zweistelligen Prozentbereich - auf dem „Handorfer Herbst" an. Damit verbunden wird 
auch ein nicht zu unterschätzendes Steueraufkommen generiert, welches sich über verschiedene 
Steuerarten erstreckt. Ergänzend zu diesen wichtigen Auswirkungen möchten wir auf dem „Handorfer 
Herbst" im Rahmen der Fachkräftegewinnung künftig gezielt die Möglichkeit bieten -je nach Perspektive - 
einen (neuen) Job zu finden bzw. eine offene Stelle zu besetzen. 
Die Organisation erfolgt in mehreren tausend Stunden Arbeit pro Jahr durch die Handorfer 
Kaufmannsgilde, unterstützt durch viele freiwillige Helferinnen und Helfer, die mit dem „Handorfer 
Herbst" weniger eigene wirtschaftliche Ziele verfolgt, als viel mehr aus unternehmerischer Verantwortung 
heraus ein großes Gemeinschaftsevent des gesellschaftlichen Zusammenhalts für die Menschen im 
Stadtteil Handorf, im Stadtbezirk Münster-Ost, in der Stadt Münster und in der Region Münsterland 
veranstaltet. Bester Beleg für die identitätsstiftende Wirkung und überregionale Strahlkraft des 
„Handorfer Herbsts" sind die vielen Menschen, die hier aufgewachsen sind und nunmehr in der gesamten 
Bundesrepublik verteilt wohnen, aber den „Handorfer Herbst" jedes Jahr zum Anlass für einen Besuch der 
alten Heimat nehmen. Damit steht der „Handorfer Herbst" beispielhaft für bürgerschaftliche 
Selbstorganisation, kulturelle Vielfalt, nachhaltige Stadt(teil)entwicklung und sozialen Zusammenhalt. Er 
verbindet Tradition mit Zukunft und trägt maßgeblich zur positiven Wahrnehmung Handorfs, Münster-Osts, 
Münsters und des Münsterlandes bei. 
B. Einordnung in städtische Handlungsfelder, Wirkungsziele & Bedeutung des „Handorfer Herbsts" 
1) Inklusive/Integrative Angebote: 
Der „Handorfer Herbst" versteht sich als Fest für alle Menschen - unabhängig von Alter, Herkunft, 
Einkommen oder individuellen Einschränkungen. Mit der beantragten Förderung sollen barrierearme
3/7

Zugänge sowie Angebote für Menschen mit Behinderungen und interkulturelle Begegnungsformate als 
integrative/inklusive Programmpunkte realisiert werden. 
Dazu zählt nicht nur die Vorhaltung entspr. Toilettenanlagen, sondern bspw. auch die Bereitstellung von 
vergünstigter Ausstellungsfläche für inklusive/integrative Angebote. Letztes Jahr haben wir in dem Rahmen 
bspw. erstmalig den Integrationsrat der Stadt Münster eingeladen seine wichtige Arbeit auf dem 
„Handorfer Herbst" vorzustellen und die Angebote des „Handorfer Herbsts" mit dem „Kamishibai Theater" 
wertvoll zu ergänzen. Leider hätte der Integrationsrat unserer Einladung zwar nicht folgen können, wenn 
der „Handorfer Herbst" vergangenes Jahr stattgefunden hätte, was die Notwendigkeit zur Schaffung 
entsprechender Angebote jedoch nur noch einmal unterstreicht. 
Damit wird ein zentraler kommunaler Auftrag unterstützt: Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, 
Teilhabechancen zu verbessern und soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Das Fest bietet hierfür eine 
niederschwellige Plattform, die Menschen erreicht, die von klassischen Kulturangeboten häufig nicht 
erfasst werden. Der „Handorfer Herbst" wirkt somit als praktisches Instrument kommunaler Inklusions- 
und Integrationspolitik. 
2) Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien: 
Familien bilden den Kern der Besucherschaft. Kostenfreie Spiel- und Mitmachangebote, pädagogisch 
begleitete Aktionen, Bewegungs- und Kreativformate sowie sichere Aufenthaltsbereiche für Kinder und 
Jugendliche sind unverzichtbar, verursachen jedoch erhebliche Kosten. 
Die Stadt Münster misst familienfreundlichen Strukturen und präventiver Kinder- und Jugendarbeit hohe 
Bedeutung bei. Der „Handorfer Herbst" ergänzt diese Zielsetzung, indem er einen öffentlichen Raum 
schafft, in dem Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern kulturelle und soziale Teilhabe erfahren 
können. Das beantragte Budget dient der Umsetzung qualifizierter, nicht kommerzieller Familienangebote. 
Wesentliches Element wird in dem Rahmen auch sein, die Gebühren für die Stände des äußerst beliebten 
Kinder- und Familienflohmarkts, der weit über die Grenzen Handorfs hinaus populär ist, über die Erhebung 
eines Sicherheitszuschlag hinaus nicht weiter erhöhen zu müssen und hier Kinder, Jugendliche und Familien 
zu entlasten. 
3) Angebote im Bereich Kunst und Kultur: 
Auf den Bühnen des „Handorfer Herbstes" sollen künftig vor allem Bands, Orchester, Chöre und Ensembles 
von Münsteraner Schulen auftreten. Schülerinnen und Schüler erhalten damit eine öffentlich sichtbare 
Plattform, auf der sie ihre musikalische und kulturelle Arbeit außerhalb des schulischen Rahmens 
präsentieren können. Diese Ausrichtung macht das Fest zu einem Lern- und Erfahrungsraum für junge 
Menschen und stärkt zugleich die Verbindung zwischen Stadtteil, Stadt, Schulen und Bürgerschaft. 
Die Einbindung der Schullandschaft schafft vielfältige Mehrwerte: Sie fördert kulturelle Bildung, 
Teamfähigkeit und Motivation der Schülerinnen und Schüler, unterstützt Lehrkräfte bei der praktischen 
Vermittlung musikalischer Kompetenzen und macht das Engagement der Schulen für eine breite 
Öffentlichkeit erlebbar. Für die Stadt Münster entsteht ein zusätzliches Schaufenster ihrer leistungsfähigen 
Bildungs- und Kulturlandschaft, das Identifikation stiftet und Nachwuchs für das kulturelle Leben gewinnt. 
Die Förderung lokaler Kultur ist ein Kernbereich kommunaler Aufgaben. Der „Handorfer Herbst" ergänzt 
schulische Bildungsangebote um eine reale Auftritts- und Begegnungssituation, stärkt das kulturelle Profil 
Münsters als familien- und bildungsfreundliche Stadt und trägt zur kulturellen Grundversorgung im 
Stadtbezirk Münster-Ost bei. Auch wenn die Bands, Orchester, Chöre und Ensembles unserer Schulen nicht 
kommerziell tätig sind, muss ihr Engagement dennoch vernünftig honoriert werden. Das beantragte Budget 
sichert Honorare für schulische Bands, Orchester, Chöre und Ensembles und deren Leitungen, notwendige
4/7

Bühnen- und Tontechnik, pädagogisch begleitete Probenformate sowie die nachhaltige 
Nachwuchsförderung. 
4) Neuer Programmpunkt „Jobmesse": 
Der neue Programmpunkt „Jobmesse" soll den „Handorfer Herbst" künftig gezielt um eine arbeitsmarkt- 
und bildungspolitische Dimension erweitern. Zahlreiche Betriebe aus Handorf, Münster und dem 
Münsterland berichten von wachsenden Herausforderungen bei der Fachkräftegewinnung. Gleichzeitig 
suchen viele Jugendliche, Studierende und berufserfahrene Menschen nach niedrigschwelligen 
Möglichkeiten, regionale Arbeitgeber kennenzulernen. Der neue Programmpunkt „Jobmesse" schafft 
hierfür einen Begegnungsraum mitten im Stadtteilfest. 
Geplant ist ein integriertes Forum in dessen Rahmen Handelsgeschäfte, Handwerksbetriebe, 
Industrieunternehmen, soziale Träger und öffentliche Einrichtungen ihre Ausbildungs-, Praktikums- und 
Beschäftigungsmöglichkeiten vorstellen. In Kooperation mit Münsteraner Schulen, der Agentur für Arbeit, 
Kammern und Bildungsträgern können überdies Beratungsangebote zu Berufsorientierung, dualer 
Ausbildung und Quereinstieg eingebunden werden. 
Die Mehrwerte für die Stadt Münster liegen auf der Hand: Die kommunale Fachkräftestrategie wird 
unterstützt und der Wirtschaftsstandort Münster gestärkt. Es erfolgt eine Verbesserung der Übergänge 
von Schule und Beruf, was die Gewinnung lokaler Auszubildender erleichtert. Die Sichtbarkeit auch kleiner 
und mittelständischer Betriebe erhöht sich exponentiell. Soziale Teilhabe wird durch wohnortnahe 
Beschäftigungschancen gefördert. 
Die beantragten Mittel dienen der Ausstattung des Messeangebots, der Moderation, der Erstellung von 
Informationsmaterialien sowie eines digitalen Leitsystems sowie der Einbindung von Schulen und 
Beratungsinstitutionen. Der Programmpunkt verbindet Wirtschaftsförderung, Jugendpolitik und Stadtteil- 
sowie Stadtentwicklung in einem innovativen Format. 
5) Digitalisierungs- und Marketingaufwendungen: 
Die Organisation eines Festes mit mehreren zehntausend Gästen erfordert professionelle digitale 
Strukturen. Dazu gehören mitunter eine digitale Ausstellerverwaltung, digitale Besucherlenkungen, 
Informationssysteme, Social Media-Kommunikation und barrierefreie Webangebote. 
Diese Maßnahmen entsprechen den städtischen Zielen zur digitalen Transformation und zur modernen 
Bürgerkommunikation. Sie erhöhen die Reichweite inhaltlicher Angebote in den Bereichen Inklusion & 
Integration, Kinder, Jugendliche & Familien sowie Kunst & Kultur. Gleichzeitig tragen sie zur Transparenz 
bei, erhöhen die Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern sowie Ausstellerinnen und Ausstellern, 
verbessern Erreichbarkeiten, stärken den Tourismusstandort Münster und ermöglichen insbesondere 
kleineren Vereinen, Organisationen und Betrieben eine zeitgemäße Präsentation. 
6) Umsetzung des KonsumCannabisGesetzes (KCanG): 
Mit Inkrafttreten des KCanG sind Veranstalter verpflichtet Schutzkonzepte, Aufklärungsmaßnahmen, 
Alterskontrollen, Beschilderungen und Präventionsangebote um- und sich daraus ergebende Verbote 
durchzusetzen. Diese Aufgaben liegen im öffentlichen Interesse und dienen dem Jugendschutz sowie der 
Gefahrenabwehr. 
Die mit dem KCanG verbundenen Kosten können nicht auf Ehrenamt oder Standgebühren abgewälzt 
werden. Die beantragten Mittel ermöglichen eine weitgehend rechtssichere Umsetzung des KCanG, 
erlauben Präventionsarbeit sowie die Kooperation mit Beratungsstellen und Ordnungsbehörden. Damit
5/7

wird über die bloße Umsetzung des KCanG hinaus ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und 
Gesundheit geleistet. 
Trotz einer umfassend vorgesehenen Bestreifung des gesamten Veranstaltungsgeländes durch Kräfte des 
Veranstalters, wird es hier eine enge Kooperation mit dem städtischen Ordnungsamt und der Polizei 
geben müssen, die mit Personal vor Ort sein müssen. 
Alternativ zu einer Mittelbereitstellung im o.g. Rahmen wäre an dieser Stelle mglw. auch denkbar, dass die 
Stadt Münster die Handorfer Kaufmannsgilde hier von den sich aus dem KCanG ergebenden 
Verantwortlichkeiten freistellt, die damit verbundenen Haftungsrisiken übernimmt und die notwendigen 
Maßnahmen zur Umsetzung des KCanG durch den Einsatz eigener Kräfte erbringt. 
7) Personalkostenzuschuss für erhöhten Bearbeitungs- & Koordinierungsaufwand: 
Die Organisation erfolgt bislang weitgehend ehrenamtlich in mehreren tausend Stunden jährlich. Die 
gestiegenen Anforderungen in den Bereichen Sicherheit, Genehmigungen, Vertragsmanagement und 
Haftungsfragen übersteigen jedoch das leistbare Ehrenamt um ein Vielfaches. 
Ein moderater Personalkostenzuschuss an dieser Stelle dient der professionellen Koordination, der 
Einbindung von Vereinen, der Abstimmung mit städtischen Stellen und anderen Behörden sowie der 
Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Damit wird die Leistungsfähigkeit bürgerschaftlicher Selbstorganisation 
gesichert - ein Ziel, das die Stadt Münster ausdrücklich fördert. 
D. Zusammenfassende Gesamtwürdigung 
Die Einzelpositionen 1 - 7 bilden ein ausgewogenes integriertes Maßnahmenpaket, das 
• Inklusion & Integration fördert, 
• Kinder, Jugendliche und Familien fördert, 
• künstlerische & kulturelle Teilhabe ermöglicht, 
• die lokale Wirtschaft und den Tourismus unterstützt, 
• Digitalisierung voranbringt, 
• neue gesetzliche Sicherheitsanforderungen erfüllt, 
• den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt, 
• in hohem Maße identitätsstiftend wirkt und 
• die Attraktivität und Leistungsfähigkeit Münsters und seiner Stadtteile weit über die Grenzen des 
Münsterlands hinaus deutlich macht. 
Der „Handorfer Herbst" ist damit nicht in erster Linie ein kommerzielles Event, sondern eine Leistung aus 
unternehmerischer Verantwortung heraus und Teil der kommunalen Infrastruktur. Der „Handorfer Herbst" 
ist gelebte Stadt(teil)entwicklung. 
Die beantragte Förderung stellt sicher, dass ein für Handorf, Münster und das Münsterland 
identitätsstiftendes Format auch unter veränderten Rahmenbedingungen zukunftsfähig bleibt und die 
Ziele der Stadt in den Bereichen Inklusion & Integration, Kunst & Kultur, Kinder, Jugendliche & Familien, 
Soziales & Teilhabe, ehrenamtliches Engagement und Wirtschaft durch dieses Traditionsevent weiterhin 
wirksam unterstützt werden können. 
Die in diesem Antrag dargestellten Maßnahmen unterstützten, wie dargelegt, unmittelbar die strategischen 
Ziele der Stadt Münster in den Inklusion & Integration, Kunst & Kultur, Kinder, Jugendliche & Familien, 
Soziales & Teilhabe, ehrenamtliches Engagement und Wirtschaft sowie öffentliche Sicherheit.
6/7

Ohne eine umfassende kommunale Beteiligung könnten wesentliche gemeinwohlorientierte Angebote des 
„Handorfer Herbsts" nicht mehr im erforderlichen Umfang und in der gewohnten Qualität angeboten und 
schon lange nicht ausgebaut werden. 
Wir bitten Sie daher um eine wohlwollende Prüfung der beantragten Förderpositionen und stehen Ihnen 
für Rückfragen sowie einen weiterführenden fachlichen Austausch gerne zur Verfügung. 
Lassen Sie uns den „Handorfer Herbst" gemeinsam als zeitgemäßes, sicheres und zukunftsorientiertes Fest 
neu gestalten - als eines der großen identitätsstiftenden Events unserer Stadt und als Ort der Begegnung 
für Menschen aus Handorf, Münster-Ost, Münster, dem Münsterland und darüber hinaus. 
Mit freundlichen Grüßen aus Handorf,
HermanrhScXilze Leusing 
(Geschäftsführer)(1. Vorsitzender)
Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost - BLZ 400 501 50 - Konto-Nr. 450 224 15 
1. Vors.: M. Hansen, 2. Vors.: N. Hansen, GF: H. Schulze Leusing, Kassierer: F. Rotthowe, Beisitzer: P. Rottstock, M. Reinkenhoff, V. Rössler
7/7

Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
c/o Schulze Leusing & Schröder Immobilien GmbH 
Sudmühlenstraße 167 
48157 Münster 
E-Mail: hkg@sls-immobilien.de 
Internet: www.handorfer-kaufmannsgilde.de
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Klemensstraße 10 
48143 Münster
03.03.2026
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, 
hiermit beantragt die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) eine institutionelle jährliche Förderung für ihr 
neues Projekt 
„Handorf Gutschein", 
welches noch Frühjahr umgesetzt werden soll, zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031. 
A. Antragshintergrund & Antragsumfang 
Die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) wurde 1990 gegründet und ist ein Zusammenschluss von derzeit 
59 engagierten Einzelhändlerinnen und -händlern, Handwerksunternehmerinnen und -Unternehmern sowie 
anderen Gewerbetreibenden und Dienstleistenden aus Münster-Handorf. 
Seit vielen Jahren setzt sich der Verein für die Stärkung des Stadtteils als lebendigem Einkaufs- und 
Begegnungsort ein. Neben der Organisation des „Handorfer Herbsts", in dessen Rahmen sich Handorf mit 
der damals „Längsten Kaffeetafel der Welt" im Jahr 1995 sogar in das Guinness-Buch der Rekorde eintragen 
konnte, gehören aber auch Maßnahmen zur Belebung der Ortsmitte, zur Förderung des lokalen 
Einzelhandels, zur Pflege der traditionellen Stadtteilkultur sowie zur Förderung des gesellschaftlichen 
Zusammenlebens der Menschen in Handorf zu unseren Aufgaben. 
So sind wir etwa Mitveranstalter des jährlich stattfindenden Maibaumfests der Handorfer Vereine am 
Samstag vor dem 1. Mai, schmücken Handorf während der Adventszeit weihnachtlich oder arbeiten derzeit
1 /3

an der Einrichtung eines „Handorf Gutscheins". 
Bei Letzterem möchten wir Sie um Ihre Unterstützung bitten und beantragen daher hiermit - zunächst 
einmal für die Jahre 2026 bis 2031 - jährliche Fördermittel in den nachgenannten Höhen: 
1. Personalkostenzuschuss zur Koordinierung und Projektumsetzung: 10.000,00 € pro Jahr 
2. Betriebskostenzuschuss für System-, Transaktions- und Marketingkosten, etc.: 10.000,00 € pro Jahr 
B. Begründung, Einordnung in städtische Handlungsfelder, Wirkungsziele & Gesamtwürdigung 
In Zeiten tiefgreifender geopolitischer Veränderungen ist das Konsumverhalten der Bevölkerung stark 
eingeschränkt. Das wirkt sich auch auf die Wirtschaft in Deutschland aus, wo sich insbesondere der 
stationäre Handel seit Jahren schon großen Herausforderungen im Internet gegenübersieht. Die 
zunehmende Verlagerung von Kaufkraft in den Onlinehandel führt auch in Münster-Handorf zu spürbaren 
Umsatzverlusten, sinkender Frequenz und einer Schwächung der lokalen Versorgungsstrukturen. Auch die 
Gastronomie leidet unter einer mit geopolitischen Veränderungen verbundenen Ängsten und Sorgen 
einhergehender Konsumzurückhaltung deutlich. 
Jeder Euro, der im Internet ausgegeben wird, stehen dem Stadtteil und damit auch der Stadt nicht mehr für 
den Erhalt von bestehenden und/oder die Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen zur 
Verfügung. Auch kommt ein Euro, der im Internet ausgegeben wurde dem Vereinsleben und anderen 
sozialen wie kulturellen Infrastrukturen in Handorf und Münster nicht mehr zugute. Damit einher geht 
oftmals auch der Verlust von etwaigen Gewerbesteuererträgen für die Stadt. Vor diesem Hintergrund 
beabsichtigt die Handorfer Kaufmannsgilde die Einführung eines lokalen Gutscheinsystems unter dem Titel 
„Handorf Gutschein". 
Der „Handorf Gutschein" soll als stadtteilbezogenes Zahlungsmittel bei möglichst vielen Betrieben, 
Dienstleistern, Gastronomien und kulturellen Einrichtungen einlösbar sein. Ziel ist es, Kaufkraft gezielt im 
Stadtteil sowie bei Betrieben/Einrichtungen im näheren Umfeld mit Stadtteilbezug zu binden, lokale 
Wertschöpfungsketten zu stärken und Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, ihre täglichen Bedarfe vor 
Ort zu decken. Der Gutschein verbindet damit Wirtschaftsförderung, Stadtteilentwicklung und 
Identitätsstiftung in einem praxisnahen Instrument. 
Die Einführung eines solchen Systems erfordert jedoch erhebliche konzeptionelle, organisatorische und 
kommunikative Leistungen. Dazu gehören der Aufbau einer Trägerstruktur, die Gewinnung teilnehmender 
Betriebe, die Einrichtung eines digitalen Abrechnungssystems, Softwarekosten und Transaktionsgebühren, 
Marketingmaßnahmen sowie die laufende Betreuung von Nutzenden und Akzeptanzstellen. Ökologisch 
nachhaltig wäre auch die perspektivische Umstellung auf eine digitale Gutscheinvariante, die auf der 
Entwicklung einer App basieren könnte und Ressourcen in Form von Papier und/oder Kunststoffen schonen 
würde. Diese Aufgaben können nicht allein ehrenamtlich bewältigt werden. 
Mit den beantragten Mitteln sollen insbesondere die folgenden Leistungen finanziert werden: 
• Projektkoordination und Betreuung der teilnehmenden Betriebe 
• Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen zur Bekanntmachung 
• Kooperation mit Unternehmen, Vereinen und Institutionen 
• Aufbau und Pflege eines digitalen Gutscheinsystems 
• Evaluation der wirtschaftlichen Effekte 
Der „Handorf Gutschein" ist aus Sicht der Handorfer Kaufmannsgilde eine klassische Maßnahme der 
kommunalen Wirtschaftsförderung. Er stärkt den stationären Handel und die Gastronomie, sichert 
wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze, reduziert Verkehrswege und damit ggf. verbundenen CO2-
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Ausstoß, fördert regionale Kreisläufe und erhöht die Attraktivität Münsters als polyzentrischer Stadt mit 
starken Stadtteilen. 
Der Gutschein könnte sich für Arbeitgeber, Vereine und soziale Einrichtungen als Geschenk- bzw. 
Anerkennungsinstrument eignen. Insgesamt wird der Verkauf von mehreren tausend Gutscheinen pro Jahr 
mit einem substanziellen Umsatzvolumen angestrebt. Vergleichbare Projekte in anderen Kommunen zeigen, 
dass lokale Gutscheinsysteme nachweislich Umsätze im Ort halten und zusätzliche Nachfrage erzeugen. 
Mit dem Projekt übernimmt die Handorfer Kaufmannsgilde Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit des 
Stadtteils und unterstützt die Ziele der Stadt Münster in den Bereichen Wirtschaft, Stadtteilentwicklung 
und Nachhaltigkeit und ergänzt die Ziele der Wirtschaftsförderung Münster zur Stärkung der 
Stadtteilzentren und zur Sicherung wohnortnaher Versorgung. Ohne eine kommunale Begleitung wäre die 
Umsetzung jedoch kaum bis nicht möglich. 
Wir bitten Sie daher um eine wohlwollende Prüfung der beantragten Förderpositionen und stehen Ihnen 
für Rückfragen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen aus Handorf,
(1. Vorsifzender) (Geschäftsführer)
Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost - BLZ 400 501 50 - Konto-Nr. 450 224 15 
1. Vors.: M. Hansen, 2. Vors.: N. Hansen, GF: H. Schulze Leusing, Kassierer: F. Rotthowe, Beisitzer: P. Rottstock, M. Reinkenhoff, V. Rössler
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Handorfer Kaufmannsgilde e.V. 
c/o Schulze Leusing & Schröder Immobilien GmbH 
Sudmühlenstraße 167 
48157 Münster 
E-Mail: hkg@sls-immobillen.de 
Internet: www.handorfer-kaufmannsgilde.de
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Klemensstraße 10 
48143 Münster
03.03.2026
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, 
hiermit beantragt die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) eine einmalige investive sowie eine 
institutionelle jährliche Förderung für die 
Weihnachtsbeleuchtung 
im Stadtteil Handorf, zunächst einmal für die Jahre 2026 bis 2031. 
A. Antragshintergrund & Antragsumfang 
Die Handorfer Kaufmannsgilde e.V. (HKG) wurde 1990 gegründet und ist ein Zusammenschluss von derzeit 
59 engagierten Einzelhändlerinnen und -händlern, Handwerksunternehmerinnen und -Unternehmern sowie 
anderen Gewerbetreibenden und Dienstleistenden aus Münster-Handorf. 
Seit vielen Jahren setzt sich der Verein für die Stärkung des Stadtteils als lebendigem Einkaufs- und 
Begegnungsort ein. Neben der Organisation des „Handorfer Herbsts", in dessen Rahmen sich Handorf mit 
der damals „Längsten Kaffeetafel der Welt" im Jahr 1995 sogar in das Guinness-Buch der Rekorde eintragen 
konnte, gehören aber auch Maßnahmen zur Belebung der Ortsmitte, zur Förderung des lokalen 
Einzelhandels, zur Pflege der traditionellen Stadtteilkultur sowie zur Förderung des gesellschaftlichen 
Zusammenlebens der Menschen in Handorf zu unseren Aufgaben. 
So sind wir etwa Mitveranstalter des jährlich stattfindenden Maibaumfests der Handorfer Vereine am 
Samstag vor dem 1. Mai oder arbeiten derzeit an der Einrichtung eines „Handorf Gutscheins".
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Zur Kenntnis und weiteren Veranlassung erhalten
Christoph Kattentidt
24.03.2026, 15:06:47

Vor allem schmückt die Handorfer Kaufmannsgilde den Ortskern unseres Stadtteils während der Advents- 
und Weihnachtszeit aber auch mit dem großen Weihnachtsbaum auf dem Petronillaplatz und den LED- 
Sternen an den Straßenlaternen der Handorfer Straße, der Sudmühlenstraße und der Dorbaumstraße 
weihnachtlich. Damit sorgen wir in dieser wichtigen Zeit des Jahres für eine einladende Atmosphäre, 
stärken die Aufenthaltsqualität, unterstützen den örtlichen Handel und leisten einen wichtigen Beitrag zur 
Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Stadtteil. 
Da damit für den Verein gleichzeitig aber eine erhebliche finanzielle Belastung verbunden ist, beantragen 
wir eine kommunale Unterstützung für folgende Maßnahmen: 
1. Einmalige Kostenbeteiligung an der Erweiterung der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung in Höhe von 
3.500,00 € auf Basis des beigefügten Angebots über 6.907,95 € der Firma Ebeling Licht GmbH 
2. Einmalige Beteiligung an den Kosten für die Instandsetzung der Bestandsbeleuchtung mit einem 
Förderbetrag i.H.v. 1.000,00 €. 
3. Langfristige Beteiligung an den jährlichen Betriebskosten der Weihnachtsbeleuchtung - zunächst 
einmal für die Jahre 2026 bis 2031 - in einer Höhe von 2.500,00 € pro Jahr. 
B. Begründung 
1. Erweiterung der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung: 
Geplant ist die Erweiterung der vorhandenen Mastbeleuchtung um 10 zusätzliche LED-Sterne, mit dem Ziel 
ein einheitliches und attraktives Erscheinungsbild im Ortskern zu erreichen. 
Die Maßnahme dient der Aufwertung des öffentlichen Raums, der Stärkung des stationären Handels und 
der Förderung des vorweihnachtlichen Gemeinschaftslebens aller Menschen in Handorf. Selbstredend soll 
die Maßnahme auch die Attraktivität Handorfs bei Gästen unseres Stadtteils erhöhen. 
2. Instandsetzung der Bestandsbeleuchtung: 
In den vergangenen Jahren wurden die Leuchtmittel und die Befestigungen der Bestandsbeleuchtung in 
Mitleidenschaft gezogen und müssen überholt werden, um sie künftig weiter sicher und wirkungsvoll 
nutzen zu können. 
3. Langfristige Beteiligung an den jährlichen Betriebskosten: 
Der laufende Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung verursacht jährlich wiederkehrende Kosten für die 
Montage, die Demontage, die Lagerung, den Strom, die erforderlichen Genehmigungen sowie die 
technischen Prüfungen. Diese Aufwendungen können von der Handorfer Kaufmannsgilde allein nicht 
dauerhaft getragen werden. Eine verlässliche kommunale Beteiligung (Förderposition 3) würde die 
langfristige Sicherung dieses wichtigen Projekts ermöglichen. 
C. Einordnung in städtische Handlungsfelder, Wirkungsziele & Gesamtwürdigung 
Die Weihnachtsbeleuchtung ist kein kommerzielles Projekt, sondern eine Leistung für die Allgemeinheit. 
Sie erhöht die Attraktivität Handorfs als Wohn- und Einkaufsstandort, unterstützt lokale Betriebe und trägt 
zur Lebensqualität im Stadtbezirk Münster-Ost bei. Zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, von 
Vereinen und Einrichtungen, aber auch von Gästen bestätigen den hohen ideellen und identitätsstiftenden 
Wert dieser Maßnahme.
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Die Weihnachtsbeleuchtung wird vollständig in moderner LED-Technik betrieben. Gegenüber 
herkömmlichen Leuchtmitteln reduziert dies den Stromverbrauch um bis zu 80 %, senkt CO2-Emissionen 
und entspricht den Klimaschutzzielen der Stadt Münster. Durch den Einsatz langlebiger, reparaturfähiger 
Systeme werden Ressourcen geschont, so wird die erste Überholung der Bestandsbeleuchtung erstmalig 
nach nunmehr 8 Jahren im Einsatz nötig. 
Die geplante Erweiterung in den Straßenzügen Handorfer Straße, Sudmühlenstraße und Dorbaumstraße 
erfolgt ebenfalls konsequent nach diesen energieeffizienten Standards. Damit verbindet das Projekt 
stimmungsvolle Stadt(teil)gestaltung mit zeitgemäßer Verantwortung für Umwelt und Energie. 
Wir bitten Sie daher um eine wohlwollende Prüfung der beantragten Förderpositionen und stehen Ihnen 
für Rückfragen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen aus Handorf,
Hermann Schulze Leusing 
(Geschäftsführer^/
vare HZ/en 
'1. VorsZrender)
Bankverbindung: Sparkasse Munsterland Ost - BLZ 400 501 50 - Konto-Nr. 450 224 15 
1. Vors.: M. Hansen, 2. Vors.: N. Hansen, GF: H. Schulze Leusing, Kassierer: F. Rotthowe, Beisitzer: P. Rottstock, M. Reinkenhoff, V. Rössler
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Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Klemensstraße 10 
48143 Münster
D 
c 
O
One World Cycling Club e.V. 
Gildenstraße 24a 
48157 Münster 
mail@one-world-cycling-club.org
03.03.2026
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Kämmerin & Stadtdirektorin Zeller, 
hiermit beantragt der One World Cycling Club e.V. (OWCC) eine einmalige investive 
AnscCubeförderung sowie eine zunächst auf die Jahre 2026 bis 2031 befristete institutionelle 
Förderung bei einer Ergebnisevaluation Ende 2028 für das Projekt 
„Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" 
auf dem Gelände der 2 Rad Hansen GmbH an der Warendorfer Straße (B51) in Münster-Ost. 
A. Projektbeschreibung 
Auf der Freifläche neben dem Unternehmensparkplatz der 2 Rad Hansen GmbH in Münster-Handorf 
soll in modularer Containerbauweise (voraussichtlich drei 40 Fuß-Container; zu einem späteren 
Zeitpunkt ggf. erweiterbar auf fünf Container) das Headquarter des gemeinnützigen Projekts „The 
Bike Aid Project" entstehen, welches der One World Cycling Club in der Fahrradhauptstadt Münster 
ansiedelt. Gleichzeitig sollen hier ein Radsportleistungszentrum und ein Cycling Café des OWCC 
entstehen. 
Das Gebäude wird an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen und umfasst einen 
Küchenbereich sowie Sanitäranlagen (inklusive Duschen). Die Gestaltung der Außenanlagen soll 
einladend sein und zusätzlichen Raum für Begegnungen und Miteinander schaffen.
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Der Standort liegt unmittelbar an der B51, nahe der Stadtgrenze Münster/Warendorf und besitzt eine 
hohe Sichtbarkeit für Pendlerinnen und Pendler, die mit dem Fahrrad, dem Auto oder dem Zug aus 
dem östlichen Münsterland kommen. 
Das Projekt - in dessen Mittelpunkt neben den radsportlichen Themen vor allem die 
quartiersbezogene soziale Mobilitätsinfrastruktur steht - wird als sichtbares Willkommenssymbol die 
Rolle Münsters als Fahrradhauptstadt unterstreichen und prägnantes Beispiel dafür sein, wie man 
umweltbewusst mit dem Fahrrad lebt und möchte - gerade an seinem besonderen Standort - zum 
Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad motivieren. 
Das Vorhaben umfasst mithin vier inhaltliche Säulen: 
1. Den Bereich „Gebrauchträder" des „The Bike Aid Project": 
o Sammlung und Instandsetzung gespendeter Fahrräder 
o Ausgabe der überholten Fahrräder an Menschen in/aus einkommensschwachen Haushalten 
o Verkehrssicherheitsprüfung und Einweisung in die sichere Nutzung der Fahrräder 
o Ermöglichung alltagsrelevanter Mobilität (Arbeits-, Ausbildungs- und Versorgungswege, etc.) 
o Kooperation mit Fachhändlern/Fachwerkstätten, sozialen Trägern, kommunalen Einrichtungen, 
Integrationsstellen und Bildungseinrichtungen, etc. 
o Qualifizierungs- und Integrationsangebote im Bereich des Handwerks 
o Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Reduktion von Ressourcenverbrauch 
o Substitution motorisierter Kurzstrecken im urbanen Raum 
2. Den Bereich „Rikschas" des „The Bike Aid Project": 
o Anschaffung von E-Rikschas 
o Beschäftigung, Schulung, Qualifizierung und Einsatzkoordination von ehrenamtlichen 
Fahrerinnen und Fahrern (ggf. mit der Option eigene finanzielle Möglichkeiten durch den Erhalt 
von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale 
i.R.d. gesetzl. Bestimmungen aufzustocken) 
o Sicherstellung von Wartung, Versicherungsschutz und verkehrssicherem Betrieb der 
eingesetzten Fahrzeuge 
o Fahrten für Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene und mobilitätseingeschränkte 
Menschen (konzipiert als Ausflüge, Be-/Versorgungsfahrten und/oder therapeutische 
Angebote) 
o Förderung sozialer Teilhabe und Reduktion von Isolation im Alter 
o Ermöglichung von Aufenthalten im öffentlichen Raum für mobilitätseingeschränkte Menschen 
o Entlastung von Pflegeeinrichtungen und pflegenden Angehörigen 
o Aufbau eines sozialen und ökologisch nachhaltigen Mobilitätsnetzwerks im dezentralen 
Stadtquartiersmodell 
3. Ein Radsportleistungszentrum des OWCC: 
o Aufbau eines Radsport-Stützpunkts 
o Breitensport (Bewegungsangebote, Ausdauertraining, Gesundheitsprävention) 
o Nachwuchs- und Talentförderung im Jugendbereich 
o Trainingsangebote für Radsportlerinnen und Radsportler 
o Niederschwellige Bikefitting- und Leistungsdiagnostikangebote 
o Qualifizierung und Stärkung ehrenamtlicher Trainerinnen und Trainer 
o Kooperationen mit Schulen, Vereinen und Ganztagseinrichtungen
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o Förderung nachhaltiger, nicht-motorisierter Mobilitätskultur 
4. Cycling Café & Begegnungsort: 
o Servicepunkt für Pendlerinnen und Pendler 
o Vernetzung regionaler wie überregionaler Fahrradrouten 
o Sozialer Treffpunkt in Münster-Ost für Menschen unterschiedlichster Generationen aus 
Handorf, Münster-Ost, Münster, dem Münsterland und darüber hinaus 
o Ort der Ehrenamtsgewinnung und -koordination 
o Veranstaltungsraum für Informations- und Bildungsangebote rund um nachhaltige Mobilität 
o Beitrag zur teilweisen Eigenfinanzierung des Gesamtprojekts 
o Profilbildung und Identitätsstiftung 
B. Projektaufbau 
Das Projekt ist in zunächst einmal in drei unterschiedliche Phasen gegliedert. 
Die erste Phase ist die Pilotphase. In der Pilotphase sollen die baulichen Voraussetzungen geschaffen 
und der Betrieb sukzessive aufgenommen werden. Die modulare Containerbauweise bietet dabei an 
dem speziellen Standort der B51 den besonderen Vorteil auf zukünftige infrastrukturelle 
Entwicklungen reagieren zu können. Zwar soll das Projekt auf bestimmten Wegstrecken konkret zum 
Umstieg vom Auto aufs Fahrrad motivieren und damit auch dazu beitragen, dass perspektivisch 
weniger Raum für den motorisierten Individualverkehr benötigt wird, aber die B51 soll nach 
heutigem Stand genau dort, wo „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" 
entstehen soll, vierspurig ausgebaut werden. Ein Gebäude, welches überwiegend aus Containern 
besteht, könnte - sollte dieses im Zuge eines Bundesstraßenausbaus irgendwann nötig werden - 
verhältnismäßig einfach versetzt werden. Im Rahmen der bis zu einem Jahr andauernden Pilotphase 
sollen mindestens 100 bis 150 Fahrräder instandgesetzt und wieder in Verkehr gebracht werden. 
Parallel dazu sollen 3 bis 5 E-Rikschas angeschafft werden, mit denen 500 bis 750 Rikschafahrten (bei 
5 Fahrzeugen) in Münster-Ost stattfinden sollen. Gleichzeitig sollen erste Radsportangebote 
(Ausfahrten, Bikefitting, Trainingsangebote) realisiert und das Cycling Café eröffnet werden. 
An die Pilotphase schließt sich mit der zweiten Phase die Münster-Phase an, in deren Rahmen die 
Angebote auf die gesamte Stadt Münster ausgeweitet werden sollen. Im Rahmen der Münster-Phase, 
die mit Abschluss der Pilotphase nach einer erfolgreichen Zwischen-Evaluation beginnt und 
spätestens mit Ende des 2. Jahres abgeschlossen sein soll, soll die Zahl der überholten und wieder in 
Verkehr gebrachten Gebrauchträder gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern im 
Handwerk, aber auch im Bildungssektor auf mindestens 400 bis 600 pro Jahr steigen. Der E-Rikscha- 
Bestand soll auf 15 bis 20 Fahrzeuge erhöht werden, mit denen mindestens 2.000 bis 3.000 
Rikschafahrten (bei 20 Fahrzeugen) pro Jahr in Münster durchgeführt werden sollen. Im Bereich des 
Radsports wird es eine strukturelle Erweiterung um leistungsdiagnostische Angebote geben. Der 
Betrieb des Cycling Cafés beginnt in dieser Phase zur Deckung der Projektkosten beizutragen. 
Perspektivisch soll die Auslastung der E-Rikschas, die in dieser Phase dezentral in ganz Münster 
quartiernahe stationiert werden und vornehmlich nur noch für Service- und Wartungsarbeiten nach 
Handorf kommen sollen, mit einer steigenden Zahl an ehrenamtlichen Unterstützerinnen und 
Unterstützern schrittweise erhöht werden, so dass Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige in 
Münster jährlich um mehrere tausend Stunden entlastet werden können. 
Nach erfolgreicher Evaluation der Münster-Phase wird ein Übergang in die Münsterland-Phase (für
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die mit diesem Antrag keine Fördermittel beantragt werden) geprüft, in deren Rahmen die Angebote 
schrittweise auf das gesamte Münsterland ausgeweitet werden sollen.
Verläuft auch die Münsterland-Phase erfolgreich, sollen die in Münster entwickelten Standards im 
weiteren Projektverlauf über Kooperationen auch in andere Regionen transferiert werden. Auf diese 
Weise kann ein Münsteraner Projekt als konzeptionelles Muster/übertragbares Modell für soziale und 
inklusive quartiersbezogene Mobilitätsangebote auf der anderen Seite und für Ansätze erfolgreicher 
regionaler Vernetzungen im Rahmen der Mobilitätswende auf der anderen Seite stehen.
Daraus ergibt sich zusammenfassend folgender zeitlicher Planungsverlauf:
01/2026 Planung/Genehmigung
Q.2/2026 Bau/Anschlüsse
Ab Q3/2026 Start des Pilotbetriebs
Ab Q4/2026 Start der Münster-Phase
Ab 03/2027 Start der Münsterland-Phase
Ende 2028 Evaluation des Projektverlaufs
Ab 2028/2029 Regelbetrieb in Münster und im Münsterland
Ab 2029 Projekt-Transfer
C. Zielbeschreibung 
Mit dem Projekt „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" entsteht am 
östlichen Stadteingang der Fahrradhauptstadt Münster ein Leuchtturmprojekt für soziale Teilhabe, 
sportliche Aktivitäten, ehrenamtliches Engagement, Miteinander und nachhaltige Mobilität­
quartierbezogen wie regional. 
Ziel ist es, 
o Mobilität sozial gerechter zu gestalten und alltagsrelevante Fahrradnutzung für 
einkommensschwache Haushalte zu ermöglichen, 
o Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene sowie mobilitätseingeschränkte Menschen durch 
quartiersnahe Rikscha-Angebote soziale Teilhabe zu ermöglichen/zu sichern, 
o Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige zu entlasten, 
o Ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu stärken, 
o Fahrradfahren, Radsport und Gesundheitsförderung zu stärken, 
o Stadtquartiere durch dezentrale Mobilitätsangebote zu stärken, 
o die Verkehrswende durch konkrete und lokal umsetzbare Maßnahmen im Fahrradbereich sichtbar 
zu machen, 
o zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad im Kurzstreckenbereich und für 
Pendelfahrten (allen voran aus dem Kreis Warendorf in die Stadt Münster herein und umgekehrt) 
zu motivieren, 
o als Leuchtturmprojekt in Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen (Veränderung von 
Ampelschaltungen für den motorisierten Individualverkehr, Errichtung von Kreisverkehren, 
Umgestaltung von Abbiegespuren, Bau von Fahrradüber- bzw. -Unterführungen, Ausbau des 
lokalen und regionalen Bus- und Bahnangebots, Modifizierungen im Bereich der Vorgaben für 
Pedelecs und S-Pedelecs) Alternativen zu Ausbauvorhaben von Straßen aufzuzeigen, 
o Handorf und Münster-Ost als Außenstadtteil bzw. Außenstadtbezirk aufzuwerten und 
o ein sichtbares Einfahrtstor zur Fahrradhauptstadt Münster zu sein, welches Modellcharakter 
besitzt und die Fahrradversiertheit Münsters für alle in Münster, im Münsterland, in Nordrhein-
4/10

Westfalen, in Deutschland und in Europa sicht- und erlebbar macht.
D. Strategische Einordnung in städtische Handlungsfelder 
Strategisch lassen sich die oben genannten und unter dem Dach „Cycling Cube an der B51 - Das Tor 
zur Fahrradhauptstadt Münster" zusammengefassten Teilprojekte in folgende städtische 
Handlungsfelder einordnen. 
1. Mobilität & Verkehrswende: 
Das Projekt unterstützt die kommunale Verkehrswende und die Ziele des Masterplans Mobilität 
Münster 2035+ durch/als: 
o Die Förderung der Verlagerung von Kurzstrecken vom motorisierten Individualverkehr auf das 
Fahrrad (Modal Shift) durch die Ausgabe gesammelter und instandgesetzter Gebrauchträder an 
einkommensschwache Haushalte sowie die Schaffung niedrigschwelliger Service- und 
Informationsangebote 
o Quartierbezogenes, dezentrales Mobilitätsangebot (E-Rikschas) im gesamten Stadtgebiet 
(Innenstadt und Außenstadtbezirke) für Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene sowie 
mobilitätseingeschränkte Menschen 
o Sichtbarer Service-, Anlauf- und Begegnungspunkt entlang einer wichtigen Pendlerachse (B51) 
für Radfahrerinnen und Radfahrerund andere Menschen 
o Vernetzung städtischer und regionaler Velo-Routen (Fahrradwege, Fahrradstraßen und 
Umlandverbindungen) 
o Zielgrößen im Regelbetrieb: Mind. 400 - 600 gesammelte und wieder in Verkehr gebrachte 
Gebrauchträder/Jahr, mind. 2.000-3.000 E-Rikscha-Fahrten/Jahr 
Zwecks Steuerung und im Sinne der Transparenz werden zentrale Leistungskennzahlen (z.B. Anzahl 
ausgegebener Gebrauchträder, dokumentierte Rikscha-Fahrten, aktive Ehrenamtliche) sowie ein 
Monitoring ersetzter Pkw-Kilometer jährlich ausgewiesen. Auf die Weise stärkt das Projekt 
Münsters Profil als Fahrradhauptstadt Deutschlands nicht nur sozial und kulturell, sondern wird 
auch zu einem umsetzungsorientierten infrastrukturellen Alltagsbaustein der Verkehrswende. 
2. Soziales & Teilhabe: 
Auch soziale Aspekte der Mobilitätsgerechtigkeit und Teilhabefragen werden durch das Projekt in 
mehreren Handlungsfeldern adressiert: 
o Die Eröffnung von alltagsrelevanten Mobilitätsperspektiven für einkommensschwache 
Haushalte durch die Zugänglichmachung instandgesetzter Fahrräder (Bereich: Gebrauchträder) 
o Abbau von Mobilitätsbarrieren im Arbeits-, Ausbildungs- und Versorgungsbereich, etc. 
o Beitrag zur Reduktion von Mobilitätsarmut im Stadtgebiet 
o Quartiersbezogene Rikscha-Angebote für Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene sowie 
mobilitätseingeschränkte Menschen 
o Förderung von sozialer Teilhabe und Begegnungen im öffentlichen Raum 
o Entlastung von Pflegeeinrichtungen und pflegenden Angehörigen 
o Beitrag zur Prävention vor Isolation und Einsamkeit 
o Eine Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben, Schulen und anderen Einrichtungen 
ermöglicht die Vermittlung handwerklicher Kompetenzen und verschafft dem Handwerk als 
solchem mehr Sichtbarkeit 
o Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich Zweiradmechanik/-mechatronik (Fachrichtung 
Fahrradtechnik) auf dem 1. und 2. Arbeitsmarkt
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o Möglichkeit des Bezugs von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen 
Bestimmungen (Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale) für ehrenamtlich Engagierte 
(was insbesondere Personen mit geringem Einkommen zusätzliche Engagementmöglichkeiten 
eröffnet) 
o Aufbau eines funktionierenden Ehrenamtsnetzwerks im Mobilitätssektor 
o Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Quartiersarbeit und auf städtischer Ebene 
o Sozialer Treffpunkt in Münster-Ost 
o Zielgrößen im Regelbetrieb: Mind. 40 - 60 ehrenamtlich Engagierte; mind. 2.500 
Entlastungsstunden für Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige/Jahr 
Das Projekt trägt durch die Verbindung von Mobilität, Ehrenamt, Qualifizierung und Teilhabe zum 
sozialen Gleichgewicht in der Stadt und zu einer Stärkung der Stadtquartiere bei. 
3. Klima & Nachhaltigkeit: 
Das Projekt ist klimaorientiert und nachhaltig. Es leistet einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz 
und zur Ressourcenschonung im Verkehrssektor und wirkt insbesondere wie folgt: 
o Fachgerechte Instandsetzung und Weiterverwendung von gebrauchten Fahrrädern 
o Ressourcenschonung durch Reparaturen statt Neuproduktion 
o Förderung emissionsfreier und elektrisch unterstützter Mobilität 
o Förderung nachhaltiger Lebens- und Fortbewegungsstile, allen voran im Bereich der 
Alltagsmobilität im Kurzstreckenbereich und für Pendelfahrten 
Das Vorhaben unterstützt durch seinen Einsatz für nachhaltige Mobilitätsformen die kommunalen 
Klimaziele. 
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Erreichung der städtischen Klimaziele bis 2031 leistet 
das Projekt einen konkreten und lokal steuerbaren Beitrag im Verkehrssektor. Es ersetzt 
motorisierte Kurzstrecken durch Fahrradnutzung bzw. motiviert dazu, reduziert 
Mobilitätsbarrieren und stärkt die Nutzung des Fahrrads im Alltag in sozial relevanten Zielgruppen. 
Das Projekt versteht sich dabei nicht als singuläre Lösung, sondern als lokal umsetzbarer, 
steuerbarer und messbarer Baustein innerhalb eines Maßnahmenmixes zur Emissionsreduktion im 
urbanen Verkehr und auf Pendelstrecken. Es bietet jedoch eine besondere Chance, da strukturelle 
Änderungen im Sinne der Mobilitätswende bei Alltagsmobilität beginnen müssen, damit sie 
nachvollziehbar sind und nicht abstrakt bleiben. 
Urbane Autofahrten finden meistens auf Kurzstrecken statt, wo Fahrradförderung am stärksten 
wirken kann. Zur Reduktion von motorisierten Pendelfahrten bieten Pedelecs, S-Pedelecs und E- 
Bikes sowie sportliche Fahrräder entsprechende Möglichkeiten. Beide Themen spricht das Projekt 
in Handorf, Münster-Ost und Münster sowie der B51 an. Mit seiner Zweiradorientiertheit setzt es 
auf ein in Münster anerkanntes Thema und verfolgt einen mithin erfolgsversprechenden Ansatz. 
Es ist in der Lage einen nachweisbaren Beitrag zur Reduktion verkehrsbedingter Emissionen im 
lokalen/regionalen Kontext zu erbringen. 
Wenn im Verkehrssektor für einen durchschnittlichen PKW ein Emissionswert von rund 150 g CO2 
pro Kilometer zugrunde gelegt wird, beträgt jeder durch das Projekt ersetzte PKW-Kilometer 
rechnerisch etwa bis zu 0,15 kg vermiedenem CO2-Ausstoß. Die Klimawirkung ist mithin direkt 
proportional zur Anzahl tatsächlich verlagerter Kurzstrecken und Pendelfahrten. Bereits bei einer 
jährlichen Reduktion von beispielsweise 100.000 PKW-Kilometern ergäbe sich eine 
Emissionsminderung von rund 15 Tonnen CO2. Die genannten Werte dienen einer überschlägigen 
Orientierung und stellen keine verbindliche Zielgröße dar, sondern verdeutlichen die Skalierbarkeit
6/10

des Projekts innerhalb der kommunalen Klimaschutzstrategie. Die Ermittlung tatsächlich 
verlagerter Kilometer kann über standardisierte Erhebungen erfolgen. 
Das Projekt vermag somit Klimaschutz mit handwerklichem Knowhow, sozialer Teilhabe und 
Gesundheitsförderung zu verbinden und trägt auf diese Weise zu einer nachhaltigen und 
lebenswerten Stadtentwicklung bei. 
4. Sport & Gesundheitsförderung: 
Die sozialen und mobilitätsbezogenen Bestandteile des Projekts werden durch sport- und 
gesundheitsfördernde Angebote ergänzt. Insbesondere umfassen diese: 
o Aufbau eines quartiernahmen Radsportstützpunkts 
o Trainingsangebote für unterschiedliche Leistungs- und Altersgruppen 
o Bikefitting-Angebote sowie leistungsdiagnostische Möglichkeiten 
o Nachwuchs-/Talent- sowie Breitensportförderung 
o Gesundheitsprävention durch Bewegungsangebote und Ausdauertraining 
o Zielgröße im Regelbetrieb: Mind. 100 - 250 Teilnehmende/Jahr im Nachwuchs- und 
Breitensportbereich 
Durch die Verbindung von Alltagsmobilität und Radsport und Gesundheitsförderung stärkt das 
Projekt aktive Lebensstile und leistet an dieser Stelle einen präventiven Beitrag. Auf diese Weise 
wird Münster nicht nur als Fahrradhauptstadt, sondern auch als Stadt mit nachhaltigen und 
gesundheitsorientierten Sportangeboten weiterentwickelt. 
5. Ehrenamt & bürgerschaftliches Engagement: 
Das Projekt baut ein strukturstarkes und auf Dauer angelegtes Ehrenamtsnetzwerk im Bereich 
nachhaltiger Mobilität auf. Es umfasst insbesondere: 
o Gewinnung, Qualifizierung und kontinuierliche Begleitung ehrenamtlich Engagierter 
o Anfallende Tätigkeiten (Auszug): Einsatzkoordination im Bereich der Rikschas, Durchführung 
des „Fahrdienstes", Werkstattunterstützung und Veranstaltungsorganisation 
o Generationenübergreifende Begegnungen im Café sowie im Rahmen gemeinsamer Mobilitäts- 
und Freizeitangebote 
o Stärkung bürgerschaftlicher Verantwortung im Stadtquartier 
o Möglichkeit des Bezugs von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen 
Bestimmungen (Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale) 
o Zielgröße im Regelbetrieb: Mind. 40 - 60 ehrenamtlich Engagierte 
Durch die Einbindung von ehrenamtlich Engagierten wird nicht nur praktische Unterstützung 
geleistet, sondern auch die soziale Verantwortung im Stadtteil gestärkt. Das Projekt fördert aktive 
Teilhabe und unterstützt eine lebendige und solidarische Stadtgesellschaft. 
6. Standortprofil & Stadtentwicklung: 
Das Projekt trägt zur Profilbildung Münsters als Fahrradhauptstadt bei und stärkt die Sichtbarkeit 
nachhaltiger Mobilitätsangebote im östlichen Stadtgebiet. Es wirkt insbes. durch: 
o Weiterentwicklung Münters als Fahrradhauptstadt im regionalen und überregionalen Kontext 
(Profilschärfung und Imagegewinn) 
o Verbindung von ökologisch nachhaltiger Mobilität, sozialer Teilhabe, Sport, 
Gesundheitsförderung und Ehrenamt an einem öffentlich wahrnehmbaren Ort 
(Leuchtturmprojekt)
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o Funktionale Stärkung des Außenstadtteils Handorf sowie des gesamten Stadtbezirks Münster- 
Ost als Standort sozialer und ökologisch nachhaltiger Mobilitätsinfrastruktur 
(Quartierbezogener Modellansatz mit übertragbaren Elementen) 
Das Projekt trägt auf diese Weise zur positiven Weiterentwicklung des Stadtprofils Münsters bei. 
Die Standortwirkung ergibt sich aus der konkreten sozialen, ökologischen, sportlichen, 
gesundheitsfördernden und mobilitätsbezogenen Funktion sowie durch die sich dadurch 
begründenden Mehrwerte des Projekts. 
E. Konkretisierung der Wirkungsziele in/für Münster (ab dem 3. Betriebsjahr): 
Die Wirkungsziele des Projekts lassen sich ab dem 3. Betriebsjahr wie folgt konkretisieren: 
o In Münster sollen mindestens 400 bis 600 Fahrräder pro Jahr aufbereitet und ausgegeben werden 
o In Münster sollen mindestens 2.000 bis 3.000 Rikscha-Fahrten pro Jahr angeboten werden 
o In Münster sollen mindestens 40 bis 60 ehrenamtlich Aktive mitwirken 
o In Münster sollen 5 bis 10 Beschäftigungsplätze (Teilzeit / 1. & 2. Arbeitsmarkt) entstehen 
o In Münster soll es zu einer vermehrten Fahrradnutzung auf kurzen und mittleren Strecken 
kommen, die CO2-Einsparungen durch eine entsprechende Reduzierung des motorisierten 
Individualverkehrs begründen 
o In Münster soll es zu einer spürbaren Entlastung von Pflegefachkräften und pflegenden 
Angehörigen kommen (mind. 2.500 Entlastungstunden) 
o In Münster sollen die Strukturen in den Stadtquartieren ausgebaut/gestärkt werden 
o Das Gesamtprojekt sowie seine einzelnen Bestandteile möchten einen wertvollen Beitrag zur 
Wahrnehmung Münsters als Fahrradhauptstadt Deutschlands im In- und Ausland leisten 
Die Zielerreichung wird jährlich überprüft und im Rahmen einer Evaluation bis Ende 2028 bewertet. 
Erweiternde/Ergänzende Hinweise zum Monitoring: 
Die klimabezogenen Auswirkungen des Projekts werden im Interesse des Klimastadt-Vertrags der 
Stadt Münster in einem standardisierten Verfahren im Rahmen eines Monitorings, welches durch das 
Projekt ersetzte Autokilometer erfasst, dargestellt. Bei der Ausgabe von Gebrauchträdern wird dazu 
mittels Kurzfragebogen die voraussichtliche Nutzung (Fahrtenhäufigkeit, Streckenlänge, ersetztes 
Verkehrsmittel) erhoben. Für Rikschafahrten werden Streckenlängen und Fahrtdauern dokumentiert. 
Eine CO2-Einsparungszuordnung erfolgt nur, sofern Einrichtungen/Angehörige bestätigen, dass 
andernfalls Fahrten mit motorisierten Fahrzeugen angefallen wären. Die CO2-Einsparungen könnten 
im Ergebnis konservativ anhand standardisierter Emissionsfaktoren je PKW-Kilometer berechnet und 
jährlich in einem Wirkungsbericht ausgewiesen werden. 
Vor dem Hintergrund der Proportionalität der Klimawirkung des Projekts zur Anzahl tatsächlich 
verlagerter Kurzstrecken und Pendelfahrten vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad, 
könnte im Interesse der Erreichbarkeit einer breiten Öffentlichkeit eine Zusammenarbeit mit dem 
Amt für Kommunikation der Stadt Münster und Programmen wie „Stadtradeln" oder „RadBonus" 
sinnvoll sein. Für die Erstellung und Weiterentwicklung der Wirkungsanalyse könnte die Möglichkeit 
einer Kooperation mit der Universität Münster und/oder der Fachhochschule Münster geprüft 
werden. 
Gleiches gilt auch für die Ermittlung von real entstandenen Entlastungsstunden für Pflegefachkräfte 
sowie pflegende Angehörige durch das Projekt, die im Rahmen von partnerschaftlichen 
Kooperationen dokumentiert und ausgewiesen werden können.
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F. Investitionskosten (Munster) 
Nachfolgend werden die voraussichtlichen einmaligen Investitionskosten für ein Projektangebot im 
Stadtgebiet Münster dargestellt.
Position Betrag
3 X 40-Fuß-Container in kl. Umbau 210.000,00 €
Fundament, Erdarbeiten, Statik 50.000,00 €
Strom-, Wasser-, Abwasseranschlüsse 35.000,00 €
Sanitäranlagen inkl. Duschen 35.000,00 €
Küche 35.000,00 €
Einrichtung 50.000,00 €
Planungen & Genehmigungen 25.000,00 €
Außenanlagen 30.000,00 €
Anschaffungskosten f. 20 E-Rikschas 
(Gestaffelter Abruf des Postens mit Fahrzeugbestellungen)
150.000,00 €
PV-Anlage & Ladeinfrastruktur 50.000,00 €
Gesamt 670.000,00 €
G. Jährl. Betriebskosten (Münster) 
Nachfolgend werden die voraussichtlichen jährlichen Betriebskosten als institutionelle Kosten für ein 
Projektangebot im Stadtgebiet Münster dargestellt.
Position Betrag
Projekt koordination 60.000,00 €
Cycling Café-Service 40.000,00 €
Minijobs (Werkstatt, Logistik, Café) 50.000,00 €
Ehrenamts-/Übungsleiterpauschalen 50.000,00 €
(Gewährung ausschließl. nach tats. Einsatzzeit)
Unterhalt & Versicherungen 25.000,00 €
Marketing/Öffentlichkeitsarbeit 30.000,00 €
Betriebsnebenkosten 30.000.00 €
Gesamt 275.000,00 €
H. Finanzierungsplan (Münster)
Investitionskosten: Beantragter Zuschuss bei der Stadt Münster: 500.000 € 
(Auszahlung in 2 Teilen: 1. Teil im März 2026, 2. Tei) im Januar 2027) 
Eigenmittel & Spenden: 80.000 € 
Sponsoring/Partner: 90.000 €
Jährl. Betriebskosten: Beantragter Zuschuss bei der Stadt Münster: 150.000 € pro Jahr 
Café-Einnahmen: 30.000 € pro Jahr 
Eigenmittel/Vereine: 40.000 € pro Jahr 
Sponsoring/Partner: 55.000 € pro Jahr
Die beantragten Zuschüsse dienen der AnscCubefinanzierung. Ziel ist eine sukzessive Erhöhung der 
Eigenfinanzierungsquote durch Café-Einnahmen, Sponsoring und Drittmittelakquise. Ab 2032 soll die 
Eigenwirtschaftlichkeit des Cycling Café bis hin zur Vollrentabilität steigen, was bei gleichzeitig 
stärkerer Drittmittelfinanzierung ab diesem Zeitpunkt die sukzessive Neudefinition etwaiger
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Förderbedarfe erlaubt.
I. Bedeutung als Leuchtturmprojekt 
„Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" bündelt soziale, sportliche 
mobilitätsbezogene und ehrenamtliche Ansätze an einem zentralen Standort in Münster-Ost. 
Das Projekt steht für: 
o quartiersbezogene soziale Mobilitätsinfrastruktur 
o konkrete und messbare Beiträge zur Verkehrswende im Kurzstreckenbereich und auf 
Pendlerstrecken, 
o die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements 
o Gesundheitsförderung, Nachwuchsentwicklung und Talentförderung 
o Nachhaltige Ressourcennutzung durch Reparatur und Weiterverwendung 
o sichtbares Eingangstor zur Fahrradhauptstadt Münster 
Es verbindet nicht nur Münster mit dem Münsterland, sondern vor allem auch soziale Teilhabe, Sport, 
Gesundheitsförderung, Klimaschutz, Ehrenamt und Stadtteil- wie Stadtentwicklung in einem 
integrierten Ansatz und versteht sich als lokal umsetzbarer, wirtschaftlich verantwortbarer Baustein 
innerhalb der kommunalen Gesamtstrategie. 
Während große Infrastrukturmaßnahmen oft außerhalb kommunaler Zuständigkeit liegen oder 
längere Planungszeiträume benötigen, ist das vorliegende Projekt kurzfristig umsetzbar, lokal 
steuerbar und unmittelbar wirksam. 
Das Projekt schafft einen konkret erfahrbaren Ort nachhaltiger Mobilität und sozialer Teilhabe und 
leistet damit einen strukturellen Beitrag zur Weiterentwicklung Münsters als fahrradorientierte, 
lebenswerte Stadt. 
Die modulare Bauweise sowie die klar definierten Wirkungsziele gewährleisten dabei eine flexible 
Umsetzung und eine transparente Evaluation. 
Wir bitten Sie daher um eine wohlwollende Prüfung der beantragten Förderpositionen und stehen 
Ihnen für Rückfragen und Gespräche gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen aus Handorf,
Dr. Christina Rommel 
(Erste stv. Vorsitzende)
Marc Hatten 
(Vorsitzender)
Anlagen: 
Projektskizze - „Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" 
Projektskizze - The Bike Aid Projekt (Bereich: Gebrauchträder) 
Projektskizze - The Bike Aid Projekt (Bereich: Rikschas)
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c 
O
Cycling Cube an der B51 
Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster 
- Projektskizze -
Headquarter für „The Bike Aid Project" in Münster-Handorf 
Der One World Cycling Club e.V. (OWCC) plant auf dem Gelände der 2 Rad Hansen GmbH an der 
Warendorfer Straße (B51) die Errichtung eines neuen Headquarters für das gemeinnützige Vorhaben 
„The Bike Aid Project". Gleichzeitig sollen hier ein Radsportleistungszentrum und ein Cycling Café 
des OWCC entstehen. 
In modularer Containerbauweise soll auf der Freifläche neben dem Unternehmensparkplatz so ein 
multifunktionaler Standort rund um das Thema „Fahrrad" entstehen, der soziale Teilhabe, 
nachhaltige Mobilität, Radsport und Gesundheitsförderung, bürgerschaftliches Engagement und 
regionale Identität miteinander vereint. 
Vorgesehen ist die Errichtung von Räumlichkeiten, die aus voraussichtlich drei 40-Fuß-Containern (zu 
einem späteren Zeitpunkt ggf. erweiterbar auf fünf Container) bestehen sollen, an das Strom-, 
Wasser- und Abwassernetz angeschlossen werden und über eine Küche sowie sanitäre Einrichtungen 
einschließlich Duschen verfügen.
Ein Ort mit Signalwirkung 
Die Lage unmittelbar an der B51, nahe der Stadtgrenze zwischen Münster und Warendorf, verleiht 
dem Projekt eine besondere städtebauliche und symbolische Bedeutung. Für Menschen, die aus 
dem östlichen Münsterland, aus Warendorf oder Gütersloh in die Stadt kommen - ganz gleich ob zu 
Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Kraftfahrzeug oder mit der Bahn - kann das Gebäude zu einem 
weithin sichtbaren Willkommenszeichen werden: Hier beginnt die Fahrradhauptstadt Münster. 
Der Standort verbindet Stadt und Region und macht die gewachsene Fahrradkultur des 
Münsterlandes und allen voran Münsters konkret erlebbar. Für Radfahrende auf der Pendlerachse 
Münster-Warendorf entsteht ein neuer Service- und Begegnungspunkt, der zu einer weiteren 
Zunahme des Radverkehrs - nicht nur auf dieser Achse - beitragen und möchte und viele weitere 
Möglichkeiten bietet. 
Vier Säulen: Gebrauchträder, Rikschas, Radsportleistungszentrum, Cycling Café 
Kern des Vorhabens bilden „The Bike Aid Project" mit den beiden Bereichen Gebrauchträder und 
Rikschas sowie der One World Cycling Club e.V. mit einem Radsportleistungszentrum und einem 
Cycling Café.
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* à 
1. Der Bereich der Gebrauchträder bildet die erste Säule des Projekts. „The Bike Aid Project" 
sammelt gespendete Fahrräder, setzt sie fachgerecht instand und gibt sie an Menschen in/aus 
einkommensschwachen Haushalten weiter, um alltagsrelevante Mobilität zu sichern. Damit 
ermöglicht das Projekt gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen durch Mobilität, 
fördert im Sinne von Nachhaltigkeit eine Kultur des Reparierens und Weiternutzens und leistet so 
einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung. Gleichzeitig eröffnet der 
Reparatur- bzw. Werkstattbetrieb Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem 
ersten sowie zweiten Arbeitsmarktes - mit 2 Rad Hansen als Partner haben wir an dieser Stelle 
Schnittstellen zum Handwerk und Einzelhandel sowie Post-/Paketdienstleistungen - und schafft 
sinnstiftende Tätigkeitsfelder für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. Im 
Regelbetrieb sollen mindestens 400 - 600 gebrauchte Fahrräder pro Jahr in Münster gesammelt 
und an ihre späteren Fahrerinnen und Fahrer übergeben werden. 
2. Die zweite Säule bildet der Bereich der Rikschas. Durch die Anschaffung von E-Rikschas und den 
strukturierten Aufbau eines Pools ehrenamtlicher Fahrerinnen und Fahrer werden Fahrten für 
Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene und mobilitätseingeschränkte Menschen aus 
Pflegeheimen, Residenzen und anderen Einrichtungen ermöglicht. Über eine quartiersorientierte 
Ausrichtung des Projekts sollen diese aber genauso auch in häuslichen Pflegeumfeldern realisiert 
werden können. Angeboten werden sollen Ausflüge und Be-/Versorgungsfahrten, genauso sollen 
aber auch therapeutische Angebote eingerichtet werden. Die dezentrale Stationierung der 
Rikschas zur Sicherstellung kurzer Anfahrtswege für Ehrenamtliche vermehrt dabei die 
Möglichkeiten in der Quartiersarbeit im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung im Sozialraum 
signifikant. Dieses Angebot stärkt Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen 
und kann Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige temporär entlasten. Im Regelbetrieb wird 
beabsichtigt mit mindestens 40 - 60 ehrenamtlich Engagierten mindestens 2.500 
Entlastungsstunden für Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige pro Jahr in Münster zu 
erbringen, eine Zahl die proportional im Verhältnis zu den tatsächlich Engagierten steigern lässt. 
Die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sollen die Möglichkeit des Bezugs von 
Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhalten (Ehrenamts- 
und/oder Übungsleiterpauschale), was insbesondere Personen mit geringem Einkommen 
zusätzliche Engagementmöglichkeiten eröffnet. 
Zwecks Steuerung und im Sinne der Transparenz werden zentrale Leistungskennzahlen (z.B. Anzahl 
ausgegebener Gebrauchträder, dokumentierte Rikscha-Fahrten, aktive Ehrenamtliche) sowie ein 
Monitoring ersetzter Pkw-Kilometer durch Radfahrten und das daraus herleitbare CO2- 
Einsparvolumen sowie Entlastungsstunden von Pflegefachpersonai und pflegenden Angehörigen 
jährlich ausgewiesen. 
3. Neben dem Headquarter von „The Bike Aid Project" wird in das Gebäude ein 
Radsportleistungszentrum des OWCC einziehen. In enger Kooperation mit der fachlichen 
Expertise der 2 Rad Hansen GmbH sollen dort Bikefitting, leistungsdiagnostische Angebote und 
Trainingsangebote für Radsportlerinnen und Radsportler in unterschiedlichen Leistungs- und 
Altersgruppen etabliert werden. Einen besonderen Schwerpunkt sollen hier die 
Nachwuchsförderung im Jugendbereich und der Breitensport mit Blick auf gesundheitspräventive 
Maßnahmen durch Bewegungsangebote und Ausdauertraining einnehmen. Im Regelbetrieb sollen 
mindestens 100 - 250 Teilnehmende pro Jahr in Münster angesprochen werden. Damit entsteht 
ein Kompetenzort, der Münsters Ruf als Sport- und Fahrradhauptstadt weiter stärkt. 
4. Ein Cycling Café des OWCC ergänzt das Angebot als niederschwelliger Service-, Informations- und 
Treffpunkt. Es dient Radsportlerinnen und -sportlern, Radpendlerinnen und -pendlern, 
Radlerinnen und Radlern auf regionalen und überregionalen Velorouten sowie auf Pättkestouren, 
nicht aber zuletzt aber auch Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils, des Stadtbezirks und 
der Stadt als Ort der Begegnung. Ein solcher Ort schafft u.a. einen Veranstaltungsraum für
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Informations- und Bildungsangebote rund um nachhaltige Mobilität an einer Ort, wo sich 
Fahrräder, Kraft- und Schienenfahrzeuge treffen. Vor allem bietet ein Cycling Café aber auch eine 
besondere Möglichkeit für die Kommunikation der dort beheimaten Projekte sowie für die 
Gewinnung neuer Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler sowie die Ehrenamtskoordination. Es 
verbindet Alltagsmobilität, Radsport, Soziales, Ehrenamt und Stadtgesellschaft und soll 
perspektivisch einen Beitrag zur teilweisen Eigenfinanzierung des Projekts leisten. 
Regionale Verwurzelung 
Das Projekt ist bewusst lokal und regional verankert. Es knüpft an die Fahrradtradition Münsters und 
des Münsterlandes an, vernetzt örtliche, regionale und überregionale Radstrecken und schafft 
Kooperationen mit Handwerksbetrieben, Pflegeeinrichtungen, Vereinen und Schulen im 
Stadtquartier sowie mit Kommunen des Umlands. Die Nähe zur Grenze zwischen Münster und Kreis 
Warendorf macht den Standort zu einer Brücke zwischen Stadt und Region. Eine Einbindung der 
Münsterland Stiftung e.V. als Projektpartner kann diese regionale Ausrichtung zusätzlich stärken. 
Mehrwerte für Münster 
„Cycling Cube an der B51 - Das Tor zur Fahrradhauptstadt Münster" bietet der Stadt Münster 
vielfältige Vorteile. 
Die Stadt Münster verfolgt ambitionierte Klima- und Mobilitätsziele. Der Verkehrssektor trägt 
wesentlich zu den städtischen CO2-Emissionen bei. Das Projekt „Cycling Cube an der B51" verbindet 
Klimaschutz, soziale Mobilität, Ehrenamt und Sport an einem zentral sichtbaren Standort im Osten 
Münsters. Ökologisch steht es für Wiederverwendung, Ressourcenschutz und grüne Mobilität. Es 
versteht sich als lokal steuerbarer, messbarer und wirtschaftlich verantwortbarer Baustein der 
kommunalen Mobilitäts- und Klimastrategie. 
Gleichzeitig stehen soziale Teilhabe, Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung im Fokus 
kommunaler Politik. Auch hier gibt das Projekt Antworten, in dem Teilhabe, Integration und Inklusion 
durch Mobilität ermöglicht werden. 
Für den Außenstadtteil Handorf/Münster-Ost bedeutet es eine deutliche Aufwertung und die 
Entstehung eines neuen gesellschaftlichen Mittelpunktes. 
Als bildstarke Landmarke unterstützt es ferner das Stadt- und Tourismusmarketing und unterstreicht 
Münsters Anspruch Fahrradhauptstadt Deutschlands zu sein. Das Vorhaben leistet einen konkreten 
Beitrag zur Verkehrswende, indem es den Umstieg aufs Fahrrad attraktiv macht und einen 
Servicepunkt an einer zentralen Pendlerroute schafft. 
Das Projekt stärkt Münster somit als Fahrradhauptstadt mit sozialen und ökologisch nachhaltigen 
Mobilitätsangeboten, entwickelt Münster aber auch als Stadt mit gesundheitsorientierten 
Sportangeboten weiter. 
Ein Leuchtturmprojekt 
Über die funktionalen Angebote hinaus versteht sich das Vorhaben als identitätsstiftendes 
Leuchtturmprojekt. Es spricht Gefühle an: Aufbruch statt Rückbau, Begegnung statt Vereinzelung, 
gemeinsames Tun statt Gegeneinander. Generationen kommen miteinander in Kontakt, Ehrenamt 
wird sichtbar, Demokratie im Alltag gelebt. Das Projekt macht deutlich, dass Fahrradkultur in Münster 
mehr ist als Mobilität und Infrastruktur - sie ist Ausdruck von Solidarität, Nachhaltigkeit und 
Lebensqualität.
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Bereich: Gebrauchträder 
Mobilität ermöglichen. Ressourcen bewahren. Teilhabe stärken 
- Projektskizze -
Mobilität ist weit mehr als Fortbewegung. 
Sie bedeutet Selbstständigkeit, eröffnet Freiheit, bietet Teilhabe und Chancengleichheit. 
Wer mobil ist, kann Schule, Ausbildung, Arbeit, soziale Angebote und medizinische Versorgung 
eigenständig erreichen. Hier seht der Gebrauchtrad-Bereich von The Bike Aid Project (TBAP) an. Wir 
möchten nachhaltige und sozial gerechte Mobilität zu fördern. 
Im Projektbereich Gebrauchträder steht die Wieder- bzw. Weiterverwendung von instandgesetzten 
gespendeten Fahrrädern im Mittelpunkt. 
Das Projekt verbindet ökologische und soziale Verantwortung. 
Die Idee 
Mobilität ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Für viele Menschen mit geringem 
Einkommen stellt ein eigenes Fahrrad jedoch eine kaum bis nicht überwindbare finanzielle Hürde dar. 
Gleichzeitig stehen in Kellern, Garagen und Abstellräumen, an Bahnhöfen und auf Plätzen, etc. 
zahlreiche ungenutzte Fahrräder, obwohl sie verkehrssicher sind oder aber mit überschaubarem 
Aufwand wieder verkehrssicher gemacht werden könnten. 
Hier setzt der Gebrauchtrad-Bereich von „The Bike Aid Project" an: Er bringt vorhandene Ressourcen 
wieder in Bewegung. 
Das Konzept 
Gespendete Fahrräder werden: 
o gesammelt, 
o fachgerecht überprüft und 
o verkehrssicher instandgesetzt. 
Anschließend werden sie an Menschen aus einkommensschwachen Haushalten ausgegeben. 
Das Projekt arbeitet hierbei in Kooperation mit: 
o Fachhändler bzw. Fahrradwerkstätten 
o Bildungseinrichtungen, Arbeitsgemeinschaften an Schulen
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o Jugendzentren und Jugendhilfeeinrichtungen 
o Integrative Werkstätten und andere sozialen Einrichtungen 
o der öffentlichen Hand 
So entsteht ein tragfähiges regional vernetztes Sammel-, Reparatur- und Verteilungsmodell. 
Soziale Wirkung 
Die Ausgabe instandgesetzter Fahrräder ermöglicht ihren neuen Eigentümerinnen und Eigentümern: 
o Wege zur Schule, Ausbildungs- und Arbeitsstätte 
o Weg zur Kinderbetreuung 
o Wege zur medizinischen Versorgung 
o Gesellschaftliche Teilhabe im Alltag 
Das Projekt trägt auf diese Weise zur Reduktion von Mobilitätsarmut bei. Mobilität darf kein Luxus 
sein bzw. bleiben, sondern muss als Grundvoraussetzung für Selbstständigkeit, Freiheit, Teilhabe und 
Chancengleichheit bei. 
Qualifizierung & Integration 
Der Gebrauchtrad-Bereich des TBAP bietet außerdem 
o Praktische Lernfelder im Bereich der Fahrradtechnik 
o Kooperationen mit Schulen und Bildungsträgern 
o Einblicke in handwerkliche Berufsfelder (hier: Zweiradmechanik/Zweiradmechatronik - 
Fachrichtung Fahrradtechnik) 
o Integrationsmöglichkeiten im Rahmen des 1. und 2. Arbeitsmarkts 
Mit dem Reparaturbetrieb von TBAP gehen also unmittelbar Kompetenzvermittlung und 
Kompetenzerwerb einher.
Klima & Nachhaltigkeit 
Die Wiederverwendung von Fahrrädern ist unter dem Motto „Aus ungenutzt wird unverzichtbar" 
gelebte Kreislaufwirtschaft. 
Jedes instandgesetzte Fahrrad bedeutet: 
o Verlängerung von Produktlebenszyklen 
o Vermeidung von Neuproduktion 
o Ressourcenschonung 
Wenn für einen durchschnittlichen PKW rund 150 g CO2-Ausstoß pro Kilometer angesetzt werden 
können, vermeidet jeder ersetzte PKW-Kilometer etwa 0,15 kg CO2-Ausstoß. 
Die Klimawirkung des Projekts ist skalierbar mit der Anzahl der Fahrten bzw. der gefahrenen 
Kilometer und wird über ein Monitoring ersetzter PKW-Kilometer transparent dokumentiert. 
Das Projekt versteht sich insoweit auch als sozial eingebetteter Baustein der Verkehrswende.
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Regionale & überregionale Perspektive 
Beginnend in Münster und im Münsterland ist das Gebrauchtrad-Modell von The Bike Aid Project 
übertragbar. 
Das Projekt kann: 
o In weiteren Kommunen implementiert 
o Mit bestehenden Initiativen vernetzt 
o bundesweit wie international ausgeweitet 
werden, so dass perspektivisch ein umfassendes sozial-ökologisches Mobilitätsprojekt entstehen 
kann. 
Unser Leitgedanke 
Ein Fahrrad ist mehr als ein Fortbewegungsmittel. 
Es ist ein Schlüssel zu Selbstständigkeit, Freiheit, Teilhabe und Chancengleichheit in einem 
nachhaltigen Alltag. 
Mit dem Bereich Gebrauchträder verbindet The Bike Aid Project: 
o soziale Verantwortung 
o handwerkliche Kompetenzen 
o ökologische Nachhaltigkeit 
o bürgerschaftliches Engagement 
Mobilität wird wieder möglich gemacht - nachhaltig und gemeinschaftlich.
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Bereich: Rikschas 
Mobilität, die verbindet. 
- Projektskizze -
Mobilität bedeutet mehr als von A nach B zu kommen. 
Mobilität bedeutet Teilhabe, Begegnung und Lebensqualität. 
Mit dem Rikscha-Bereich von The Bike Aid Project (TBAP) schaffen wir ein quartiersnahes, soziales 
Mobilitätsangebot für Menschen, die selbst nicht oder nur eingeschränkt mobil sein können. 
Die Idee 
In vielen Städten leben Seniorinnen und Senioren, Demenzbetroffene oder mobilitätseingeschränkte 
Menschen zunehmend isoliert. Spaziergänge, kleine Ausflüge, Arztbesuche, alltägliche Besorgungen 
oder einfach auch nur das Erleben des öffentlichen Raums sind für viele Menschen keine 
Selbstverständlichkeit. 
Gleichzeitig stehen Pflegeeinrichtungen und pflegende Angehörige unter deutlich zunehmendem 
Druck. 
Unsere Lösung: Elektrisch unterstützte Rikschas, gefahren von geschulten ehrenamtlichen 
Fahrerinnen und Fahrern. 
So entstehen gemeinsame Erlebnisse, neue Begegnungen, Gespräche zwischen Generationen sowie 
Entlastungen für Pflegefachpersonal und pflegende Angehörige. Auch kann das Projekt ein Beitrag zur 
CO2-Reduktion erbringen. 
Das Konzept 
Durch die Anschaffung von E-Rikschas und den strukturierten Aufbau eines Netzwerks 
ehrenamtlicher Fahrerinnen und Fahrer werden quartierbezogene Fahrangebote bzw. 
Mobilitätsnetzwerke etabliert. 
Der Rikscha-Bereich von TBAP ist mithin bewusst dezentral organisiert. Die quartiernahe 
Stationierung der Fahrzeuge erfolgt, damit Ehrenamtliche kurze Anfahrtswege haben und verfügbare 
Zeit bestmöglich genutzt wird, Pflegeeinrichtungen, Residenzen und ambulante Strukturen 
verlässliche Ansprechpartner vor Ort haben, regelmäßige Touren möglich sind und soziale wie 
wirtschaftliche Strukturen im Stadtteil gezielt gestärkt werden. 
Lediglich für Service- und Wartungsarbeiten sollen die eingesetzten Fahrzeuge regelmäßig in einen 
Hub kommen. 
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Wirkung im Sozialraum 
Das Projekt verfolgt mehrere konkrete Zielsetzungen: 
o Förderung sozialer Teilhabe für Seniorinnen und Senioren 
o Unterstützung von Menschen mit Demenz 
o Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Menschen 
o Ausflugsfahrten, Be-/Versorgungsfahrten, therapeutische Angebote 
o Entlastung von Pflegefachkräften und pflegender Angehöriger 
o Stärkung generationenübergreifender Begegnungen 
o Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements 
o Verlagerung von Kurzstrecken vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad 
Rikscha-Fahrten sind mehr als Transport. Sie sind gemeinsame Zeit - sozial und ökologisch nachhaltig. 
Mobilität hat einen Nutzwert, ist aber auch ein erfahrbares Erlebnis an sich. 
Ehrenamt im Mittelpunkt 
Das Projekt baut ein strukturiertes Ehrenamtsnetzwerk auf, wobei der Fokus auf folgende Bausteine 
gelegt wird: 
o Gewinnung, Qualifizierung und Einweisung der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer in 
Themen die Fahrzeugführung, die Verkehrssicherheit und den Umgang mit Fahrgästen 
o Einsatzkoordination 
o Möglichkeit des Bezugs von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der gesetzlichen 
Bestimmungen (Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale) für ehrenamtlich Engagierte (was 
insbesondere Personen mit geringem Einkommen zusätzliche Engagementmöglichkeiten eröffnet) 
o Feste Kooperationspartner im Quartier 
o Kontinuierliche Begleitung und lebendiger Austausch 
So entsteht eine nachhaltige, verlässliche und quartierbasierte Engagementstruktur im Bereich der 
sozialen Mobilität. 
Klima & Nachhaltigkeit 
Rikscha-Fahrten ersetzen in vielen Fällen kurze motorisierte Fahrten, so etwa Einkaufsfahrten oder 
Fahrten zum Arzt oder zur Apotheke. 
Wenn für einen durchschnittlichen PKW rund 150 g CO2-Ausstoß pro Kilometer angesetzt werden 
können, vermeidet jeder ersetzte PKW-Kilometer etwa 0,15 kg CO2-Ausstoß. 
Die Klimawirkung des Projekts ist skalierbar mit der Anzahl der Fahrten bzw. der gefahrenen 
Kilometer und wird über ein Monitoring ersetzter PKW-Kilometer transparent dokumentiert. 
Das Projekt versteht sich insoweit auch als sozial eingebetteter Baustein der Verkehrswende. 
Regionale & überregionale Perspektive 
Beginnend in Münster und im Münsterland soll der Rikscha-Bereich von The Bike Aid Project 
schrittweise ausgebaut werden. 
Das Modell ist:
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o übertragbar 
o quartierbezogen 
o sozial orientiert 
o klimarelevant 
o bundesweit wie international anschlussfällig 
Langfristig kann auf diese Weise also ein Netzwerk sozialer Rikscha-Initiativen entstehen - lokal 
verwurzelt, weltweit verbunden. 
Unser Leitgedanke 
Mobilität ist ein Grundpfeiler gesellschaftlicher Teilhabe. 
Mit dem Rikscha-Bereich von The Bike Aid Project verbinden wir 
o soziale Verantwortung 
o nachhaltige Mobilität 
o Ehrenamt 
o Generationen 
o Stadt und Stadtquartier 
miteinander und bringen Menschen nicht nur in ökologisch nachhaltig in Bewegung, sondern vor 
allem auch näher zusammen.
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Beratungsverlauf (3)

19.05.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2026 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.05.2026 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Uferstraße
  • Klemensstraße 10
  • Sudmühlenstraße 167
  • Dorbaumstraße
  • Gildenstraße 24a
  • Warendorfer Straße
  • Twenhövenweg
  • Petronillaplatz
  • An der Clemenskirche
  • Handorfer Straße
  • Schmale Straße
  • Große Wiese
  • Schonebeck
  • Feldstiege

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Details

Aktenzeichen
V/0306/2026
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2026
Erstellt
07.05.2026 09:15